5.3.5 Klassifikation 5.3.6 Verbrennungstiefe

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5.3 Verbrennungen
Abb. 5.20 Prozentualer Anteil der
Verbrennungsfläche an der gesamten
Körperoberfläche, sog. 9er-Regel nach
Wallace (aus: Lippert H. Praxis der Chirurgie. Stuttgart: Thieme; 1998).
9
1
18 + 18
= 36
14
9
1
9 +9
= 18
Handfläche
18 + 18
= 36
9
9
9 +9
= 18
18
9
8 +8
= 16
18 + 18
= 36
8 +8
= 16
7 +7
= 14
Erwachsener
Kind / 5 Jahre
7 +7
= 14
Kind / 1 Jahre
Ab einer VKOF (verbrannte Körperoberfläche)
von 10 % kann es zu einem generalisiertem Kapillar-Leck-Syndrom (s. o.) mit entsprechendem Volumenmangel kommen.
5.3.5 Klassifikation
Abschätzung der verbrannten Körperoberfläche
mittels:
●● Handflächenregel; hier wird die Handinnenfläche mit 1 % der KOF berücksichtigt (▶ Abb. 5.20)
oder
●● 9er-Regel nach Wallace (▶ Abb. 5.20); dabei
entspricht jeder Körperabschnitt 9 % der Körperoberfläche bzw. einem Vielfachen davon
(▶ Tab. 5.4)
5.3.6 Verbrennungstiefe
Die Tiefe der Verbrennung wird in verschiedenen
Graden angegeben (zur Therapie der einzelnen
Schweregrade s. u.):
●● I°/Grad I: oberste Epidermis betroffen; schmerzhafte Hautrötung, ohne Blasenbildung; heilt
ohne Residuen ab
●● II°/Grad IIa–IIb:
172
9
Tab. 5.4 Berechnung der verbrannten
Körperoberfläche.
Körperregion
Erwachsener
Kind
Kopf
9 %
16 %
Rumpf
36 % (2 × 18 %)
32 %
Arm
9 %
9 %
Bein
18 %
16 %
Genitale/Hand
je 1 %
je 1 %
○○ IIa: Epidermis und Teile des Koriums betroffen;
oberflächlich dermale Beteiligung; schmerzhafte Hautrötung, Blasenbildung; heilt meist
ohne Residuen ab
○○ IIb: dermale Beteiligung bis tief in das Korium;
Haut weißlich, wenig schmerzempfindlich/
schmerzlos; heilt meist mit Narbenbildung ab
(▶ Abb. 5.21)
●● III°/Grad III: Epidermis, Korium und Subkutis
betroffen; Haut und Hautanhangsgebilde (Haare, Nägel) sind zerstört, thrombosierte Gefäße
sichtbar; schmerzlos auch auf z. B. Nadelstiche;
immer Narben-/Keloidbildung
●● IV°/Grad IV: Verkohlung
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9
a
b
5
Abb. 5.21a u. b a Verbrennung Grad IIb.
b Zustand nach Konditionierung und Spalthautdeckung.
5.3.7 Klinik
Cave

Immer auf schwere Begleitverletzungen achten
(z. B. Sprung aus der brennenden Wohnung).
Behandlungspriorität haben zunächst entsprechend der ABCD-Regel:
●● die respiratorische Insuffizienz (Inhalationstrauma)
●● Kreislaufinsuffizienz (z. B. abdominale, thorakale oder pelvine Blutungen nach Sprung aus dem
Fenster)
●● die Bewusstlosigkeit (z. B. schweres SchädelHirn-Trauma)
▶▶Verbrennungsschock. Verbrennungen der Körperoberfläche von mehr als 25 % können zu ausgeprägter Schocksymptomatik durch extravasale
Volumenverschiebungen führen.
▶▶Inhalationstrauma. Hinweise können versengte
Körperhaare, Gesichtsverbrennungen oder Verrußung sein. Eine prophylaktische Intubation sollte
hier nur bei klinischer Notwendigkeit durchgeführt werden.
▶▶Verbrennungskrankheit. Störung der Organ(sys­
tem)funktion durch Wärmewirkung mit
●● Schockphase
●● Ödemrückresorptionsphase
●● Inflammation/ggf. Infektion
▶▶Multiorganversagen.
●● entsteht im Verlauf der Behandlung als Komplikation aus Sepsis und Pneumonie
●● als Folge: hepatorenales und kardiales Versagen
●● Haupttodesursache schwerbrandverletzter Patienten
5.3.8 Diagnostik
Anamnese
klinische Untersuchung
●● Labor (u. a. Messung von Met-Hb, CO, CO2)
●●
●●
Bildgebende Verfahren
Bei (Verdacht auf) Vorliegen einer Kombinationsverletzung (Nativ-Röntgen, CT, Sonografie).
Differenzialdiagnostik
Verbrühungen
Stromunfälle
●● Erfrierungen u. ä.
●●
●●
5.3.9 Therapie
Präklinische Therapie
Hitzeeinwirkung unterbrechen und Kühlen
(aber Unterkühlung/Auskühlung vermeiden),
ggf. Wärmedecken
●● sterile Behandlung/Abdeckung
●●
173
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5.3.9 Therapie
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