5.3 Verbrennungen Abb. 5.20 Prozentualer Anteil der Verbrennungsfläche an der gesamten Körperoberfläche, sog. 9er-Regel nach Wallace (aus: Lippert H. Praxis der Chirurgie. Stuttgart: Thieme; 1998). 9 1 18 + 18 = 36 14 9 1 9 +9 = 18 Handfläche 18 + 18 = 36 9 9 9 +9 = 18 18 9 8 +8 = 16 18 + 18 = 36 8 +8 = 16 7 +7 = 14 Erwachsener Kind / 5 Jahre 7 +7 = 14 Kind / 1 Jahre Ab einer VKOF (verbrannte Körperoberfläche) von 10 % kann es zu einem generalisiertem Kapillar-Leck-Syndrom (s. o.) mit entsprechendem Volumenmangel kommen. 5.3.5 Klassifikation Abschätzung der verbrannten Körperoberfläche mittels: ●● Handflächenregel; hier wird die Handinnenfläche mit 1 % der KOF berücksichtigt (▶ Abb. 5.20) oder ●● 9er-Regel nach Wallace (▶ Abb. 5.20); dabei entspricht jeder Körperabschnitt 9 % der Körperoberfläche bzw. einem Vielfachen davon (▶ Tab. 5.4) 5.3.6 Verbrennungstiefe Die Tiefe der Verbrennung wird in verschiedenen Graden angegeben (zur Therapie der einzelnen Schweregrade s. u.): ●● I°/Grad I: oberste Epidermis betroffen; schmerzhafte Hautrötung, ohne Blasenbildung; heilt ohne Residuen ab ●● II°/Grad IIa–IIb: 172 9 Tab. 5.4 Berechnung der verbrannten Körperoberfläche. Körperregion Erwachsener Kind Kopf 9 % 16 % Rumpf 36 % (2 × 18 %) 32 % Arm 9 % 9 % Bein 18 % 16 % Genitale/Hand je 1 % je 1 % ○○ IIa: Epidermis und Teile des Koriums betroffen; oberflächlich dermale Beteiligung; schmerzhafte Hautrötung, Blasenbildung; heilt meist ohne Residuen ab ○○ IIb: dermale Beteiligung bis tief in das Korium; Haut weißlich, wenig schmerzempfindlich/ schmerzlos; heilt meist mit Narbenbildung ab (▶ Abb. 5.21) ●● III°/Grad III: Epidermis, Korium und Subkutis betroffen; Haut und Hautanhangsgebilde (Haare, Nägel) sind zerstört, thrombosierte Gefäße sichtbar; schmerzlos auch auf z. B. Nadelstiche; immer Narben-/Keloidbildung ●● IV°/Grad IV: Verkohlung Heruntergeladen von: Thieme E-Books & E-Journals. Urheberrechtlich geschützt. 9 a b 5 Abb. 5.21a u. b a Verbrennung Grad IIb. b Zustand nach Konditionierung und Spalthautdeckung. 5.3.7 Klinik Cave Immer auf schwere Begleitverletzungen achten (z. B. Sprung aus der brennenden Wohnung). Behandlungspriorität haben zunächst entsprechend der ABCD-Regel: ●● die respiratorische Insuffizienz (Inhalationstrauma) ●● Kreislaufinsuffizienz (z. B. abdominale, thorakale oder pelvine Blutungen nach Sprung aus dem Fenster) ●● die Bewusstlosigkeit (z. B. schweres SchädelHirn-Trauma) ▶▶Verbrennungsschock. Verbrennungen der Körperoberfläche von mehr als 25 % können zu ausgeprägter Schocksymptomatik durch extravasale Volumenverschiebungen führen. ▶▶Inhalationstrauma. Hinweise können versengte Körperhaare, Gesichtsverbrennungen oder Verrußung sein. Eine prophylaktische Intubation sollte hier nur bei klinischer Notwendigkeit durchgeführt werden. ▶▶Verbrennungskrankheit. Störung der Organ(sys­ tem)funktion durch Wärmewirkung mit ●● Schockphase ●● Ödemrückresorptionsphase ●● Inflammation/ggf. Infektion ▶▶Multiorganversagen. ●● entsteht im Verlauf der Behandlung als Komplikation aus Sepsis und Pneumonie ●● als Folge: hepatorenales und kardiales Versagen ●● Haupttodesursache schwerbrandverletzter Patienten 5.3.8 Diagnostik Anamnese klinische Untersuchung ●● Labor (u. a. Messung von Met-Hb, CO, CO2) ●● ●● Bildgebende Verfahren Bei (Verdacht auf) Vorliegen einer Kombinationsverletzung (Nativ-Röntgen, CT, Sonografie). Differenzialdiagnostik Verbrühungen Stromunfälle ●● Erfrierungen u. ä. ●● ●● 5.3.9 Therapie Präklinische Therapie Hitzeeinwirkung unterbrechen und Kühlen (aber Unterkühlung/Auskühlung vermeiden), ggf. Wärmedecken ●● sterile Behandlung/Abdeckung ●● 173 Heruntergeladen von: Thieme E-Books & E-Journals. Urheberrechtlich geschützt. 5.3.9 Therapie