Gestaltungsleitlinien - Was ist das? Haben Sie Fragen, wünschen Sie weitere Informationen, ...? Die Gestaltungsleitlinien sollen zu einer geordneten Entwicklung der Lüner Innenstadt beitragen und dabei das historisch Weitere ausführliche Informationen zum Thema Gestaltungs- gewachsene Stadtbild als Bewertungsmaßstab im Blick haben. leitlinien und Werbesatzung für den Stadtkern von Lünen Wesentliche Ziele der Gestaltleitlinien sind: finden Sie im Internet unter: www.luenen.de/rathaus/ortsrecht/ • Schutz des stadtgeschichtlich wertvollen baulichen Erbes, • Pflege des Stadtbildes, (Siehe unter der Rubrik Bauen und Umwelt) • Erhalt des bestehenden, überwiegend kleinteiligen und kleinstädtischen Charakters, • Förderung und geordnete Weiterentwicklung der vorhande- Bei persönlichen Fragen stehen Ihnen die folgenden Ansprech- Stadtumbau Lünen partner zur Verfügung: Innenstadt 2012 nen stadtgestalterischen Qualitäten, • Planungs- und Rechtsicherheit für Bauherren und Architekten in stadtgestalterischen Fragen. Herr Johannes Kleffken Stadtplanung Raum: 304, 3. OG Gestaltungsleitlinien geben wesensgemäß einen leitenden Technisches Rathaus Handlungsrahmen vor, den es dann durch aktive und krea- Willy-Brandt-Platz 5 tive Beteiligung möglichst vieler Eigentümer und Nutzer mit 44532 Lünen vorzeigbaren Beispielen auszufüllen gilt. Gestaltungsleitlinien Telefon: 02306 104-1459 können zunächst einmal nur einen Mindestschutz des Stadtbil- Fax: 02306 104-1432 des definieren und offensichtliche imageschädigende »Verun- E-Mail: [email protected] staltungen« aufzeigen. Sie sind allerdings bindend, soweit sie Sondernutzungen öffentlicher Flächn tangieren. Alle Bürger Herr Wolfang Tappe sind dazu aufgerufen, durch Engagement und Dialogbereit- Bauordnung schaft an der gestalterischen Aufwertung des Stadtkernes von Raum: 330, 3. OG Lünen mitzuwirken und sich an positiven Veränderungen an Technisches Rathaus Gebäuden und deren Vorzonen aktiv zu beteiligen. Willy-Brandt-Platz 5 44532 Lünen Letztendlich liegt es im Interesse aller Eigentümer, Gewerbe- Telefon: 02306 104-309 treibenden und Lüner Bürger, dass mittels hochwertiger und Fax: 02306 104-1161 einfühlsamer Gestaltung das Stadtbild und die Aufenthalts- E-Mail: [email protected] Kurzinformation Gestaltungsleitlinien Innenstadt Lünen trend abgewendet wird. Im Ergebnis soll die Innenstadt als attraktiven Wohn-, Arbeits- und Einkaufsort mit geschichtsbewusstem Flair und gutem Image auch in Zukunft erhalten und gestärkt werden. IMPRESSUM Herausgeber: Stadt Lünen, Büro Bürgermeister, V.i.s.d.P: Thomas Berger, Abteilung Stadtplanung Druck: Schmidt, Lünen Redaktion/Layout: steg NRW Fotos: Titel (Stadt Lünen), restliche (Post+Welters) Lünen 06/2010 steg NRW 06|10 qualität im Zentrum verbessert und ein drohender Abwärts- Beispiele aus den Gestaltungsleitlinien Altbauten Fassadenoberfläche Weitere Regelungen Es gilt Altbauten in ihrem erhaltenswerten und historisch ver- Bei Altbauten sind historisch verbürgte Fassaden grundsätzlich Darüber hinaus treffen die Gestaltungsleitlinien detaillierte bürgten Erscheinungsbild zu erhalten bzw. wiederherzustellen. zu erhalten (z.B. Gliederung/Profilierung der Fassade, Ober- Aussagen zu den Themen: Im Einzelnen bedeutet dies: flächenmaterialien, Fachwerkstruktur, Farbigkeit) und dürfen • Fenster und Türen • Erhaltung der ursprünglichen Bauform, nicht beeinträchtigt oder überdeckt werden. • Schaufenster und geschäftlich genutzte Erdgeschosszone • Erhaltung der ursprünglichen Eigenart des Gebäudes, Bei Neubauten sind die Fassadenoberflächen überwiegend • Dachform und Dachneigung • Rückbau verunstaltender Überformungen und möglichst mit hellem Putz und/oder rötlichem Ziegelsichtmauerwerk • Dachoberfläche und Dachaufbauten Wiederherstellung des historisch verbürgten Erscheinungs- auszuführen. Untergeordnet können auch andere Materialien • Antennen- und Parabolantennenanlagen bildes, verwendet werden, wie z.B. • Einfriedungen • Natursteinoberflächen (unpoliert), • Stellplätze und Garagen • Holzoberflächen, • Abfallbehälter • Prüfung und Nutzung aller Möglichkeiten zur Erhaltung, Umbau oder Umnutzung. • gegliederte Glasfassade, Neubauten • hochwertig verarbeiteter Sichtbeton. Neubauten sollen sich in den bestehenden Stadtkörper, die kleinteilige Gebäudestruktur und die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Im Wesentlichen betrifft dies: • die Einhaltung der vorgegebenen Bauflucht, • die Gebäudestellung, • die Maßstäblichkeit und Gebäudeform, • die Oberflächengestaltung. Baukörper und Bauflucht Neubauten sind entlang der straßenseitigen Bauflucht eines oder beider angrenzend bestehender Nachbargebäude zu errichten. Straßenfassaden von Neubauten, die eine gegenüber ihrem näheren Umfeld deutlich erhöhte Fassadenbreite aufweisen, sind entsprechend der Umgebung in unterschiedliche Fassadenabschnitte aufzuteilen und zu gliedern (z.B. durch kleine Vor- und Rücksprünge, Material-/Farbwechsel, Zwerchhäuser etc.). Die Gebäudestellung von Neubauten (Trauf- oder Giebelständigkeit) ist auf die angrenzende Bestandsbebauung abzustimmen. Allgemeine Grundsätze Die Gestaltungsleitlinien Historische bauliche Anlagen sind im Sinne einer stadt- wurden durch den Rat der geschichtlich bewussten Stadtbildpflege grundsätzlich zu Stadt Lünen am 06.05.2010 erhalten. Hierbei ist das historisch verbürgte Erscheinungsbild beschlossen. zu erhalten bzw., soweit das angemessen möglich ist, wiederherzustellen. Neue bauliche Anlagen (z.B. Gebäude, Neben- Anwendungsbereich gebäude, Einfriedungen) sind im äußeren Erscheinungsbild, Die Gestaltungsleitlinien das heißt in Materialität, Form, Maßstab und Verhältnis der sind für den in der nebenste- Baumassen zueinander, so zu gestalten, dass sie sich harmo- henden Karte dargestellten nisch in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und Bereich (Stadtkern zzgl. Bahn- den Gestaltungsleitlinien entsprechen. hofsbereich) anzuwenden.