Gestaltungsleitlinie Lünen, Flyer

Werbung
Gestaltungsleitlinien - Was ist das?
Haben Sie Fragen,
wünschen Sie weitere Informationen, ...?
Die Gestaltungsleitlinien sollen zu einer geordneten Entwicklung der Lüner Innenstadt beitragen und dabei das historisch
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Gestaltungs-
gewachsene Stadtbild als Bewertungsmaßstab im Blick haben.
leitlinien und Werbesatzung für den Stadtkern von Lünen
Wesentliche Ziele der Gestaltleitlinien sind:
finden Sie im Internet unter:
www.luenen.de/rathaus/ortsrecht/
• Schutz des stadtgeschichtlich wertvollen baulichen Erbes,
• Pflege des Stadtbildes,
(Siehe unter der Rubrik Bauen und Umwelt)
• Erhalt des bestehenden, überwiegend kleinteiligen und
kleinstädtischen Charakters,
• Förderung und geordnete Weiterentwicklung der vorhande-
Bei persönlichen Fragen stehen Ihnen die folgenden Ansprech-
Stadtumbau Lünen
partner zur Verfügung:
Innenstadt
2012
nen stadtgestalterischen Qualitäten,
• Planungs- und Rechtsicherheit für Bauherren und Architekten in stadtgestalterischen Fragen.
Herr Johannes Kleffken
Stadtplanung
Raum: 304, 3. OG
Gestaltungsleitlinien geben wesensgemäß einen leitenden
Technisches Rathaus
Handlungsrahmen vor, den es dann durch aktive und krea-
Willy-Brandt-Platz 5
tive Beteiligung möglichst vieler Eigentümer und Nutzer mit
44532 Lünen
vorzeigbaren Beispielen auszufüllen gilt. Gestaltungsleitlinien
Telefon: 02306 104-1459
können zunächst einmal nur einen Mindestschutz des Stadtbil-
Fax: 02306 104-1432
des definieren und offensichtliche imageschädigende »Verun-
E-Mail: [email protected]
staltungen« aufzeigen. Sie sind allerdings bindend, soweit sie
Sondernutzungen öffentlicher Flächn tangieren. Alle Bürger
Herr Wolfang Tappe
sind dazu aufgerufen, durch Engagement und Dialogbereit-
Bauordnung
schaft an der gestalterischen Aufwertung des Stadtkernes von
Raum: 330, 3. OG
Lünen mitzuwirken und sich an positiven Veränderungen an
Technisches Rathaus
Gebäuden und deren Vorzonen aktiv zu beteiligen.
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Letztendlich liegt es im Interesse aller Eigentümer, Gewerbe-
Telefon: 02306 104-309
treibenden und Lüner Bürger, dass mittels hochwertiger und
Fax: 02306 104-1161
einfühlsamer Gestaltung das Stadtbild und die Aufenthalts-
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation
Gestaltungsleitlinien
Innenstadt Lünen
trend abgewendet wird. Im Ergebnis soll die Innenstadt als
attraktiven Wohn-, Arbeits- und Einkaufsort mit geschichtsbewusstem Flair und gutem Image auch in Zukunft erhalten und
gestärkt werden.
IMPRESSUM
Herausgeber: Stadt Lünen, Büro Bürgermeister, V.i.s.d.P: Thomas Berger,
Abteilung Stadtplanung
Druck: Schmidt, Lünen
Redaktion/Layout: steg NRW
Fotos: Titel (Stadt Lünen), restliche (Post+Welters)
Lünen 06/2010
steg NRW 06|10
qualität im Zentrum verbessert und ein drohender Abwärts-
Beispiele aus den Gestaltungsleitlinien
Altbauten
Fassadenoberfläche
Weitere Regelungen
Es gilt Altbauten in ihrem erhaltenswerten und historisch ver-
Bei Altbauten sind historisch verbürgte Fassaden grundsätzlich
Darüber hinaus treffen die Gestaltungsleitlinien detaillierte
bürgten Erscheinungsbild zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
zu erhalten (z.B. Gliederung/Profilierung der Fassade, Ober-
Aussagen zu den Themen:
Im Einzelnen bedeutet dies:
flächenmaterialien, Fachwerkstruktur, Farbigkeit) und dürfen
• Fenster und Türen
• Erhaltung der ursprünglichen Bauform,
nicht beeinträchtigt oder überdeckt werden.
• Schaufenster und geschäftlich genutzte Erdgeschosszone
• Erhaltung der ursprünglichen Eigenart des Gebäudes,
Bei Neubauten sind die Fassadenoberflächen überwiegend
• Dachform und Dachneigung
• Rückbau verunstaltender Überformungen und möglichst
mit hellem Putz und/oder rötlichem Ziegelsichtmauerwerk
• Dachoberfläche und Dachaufbauten
Wiederherstellung des historisch verbürgten Erscheinungs-
auszuführen. Untergeordnet können auch andere Materialien
• Antennen- und Parabolantennenanlagen
bildes,
verwendet werden, wie z.B.
• Einfriedungen
• Natursteinoberflächen (unpoliert),
• Stellplätze und Garagen
• Holzoberflächen,
• Abfallbehälter
• Prüfung und Nutzung aller Möglichkeiten zur Erhaltung,
Umbau oder Umnutzung.
• gegliederte Glasfassade,
Neubauten
• hochwertig verarbeiteter Sichtbeton.
Neubauten sollen sich in den bestehenden Stadtkörper, die
kleinteilige Gebäudestruktur und die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen. Im Wesentlichen betrifft dies:
• die Einhaltung der vorgegebenen Bauflucht,
• die Gebäudestellung,
• die Maßstäblichkeit und Gebäudeform,
• die Oberflächengestaltung.
Baukörper und Bauflucht
Neubauten sind entlang der straßenseitigen Bauflucht eines
oder beider angrenzend bestehender Nachbargebäude zu
errichten. Straßenfassaden von Neubauten, die eine gegenüber ihrem näheren Umfeld deutlich erhöhte Fassadenbreite
aufweisen, sind entsprechend der Umgebung in unterschiedliche Fassadenabschnitte aufzuteilen und zu gliedern (z.B. durch
kleine Vor- und Rücksprünge, Material-/Farbwechsel, Zwerchhäuser etc.).
Die Gebäudestellung von Neubauten (Trauf- oder Giebelständigkeit) ist auf die angrenzende Bestandsbebauung abzustimmen.
Allgemeine Grundsätze
Die Gestaltungsleitlinien
Historische bauliche Anlagen sind im Sinne einer stadt-
wurden durch den Rat der
geschichtlich bewussten Stadtbildpflege grundsätzlich zu
Stadt Lünen am 06.05.2010
erhalten. Hierbei ist das historisch verbürgte Erscheinungsbild
beschlossen.
zu erhalten bzw., soweit das angemessen möglich ist, wiederherzustellen. Neue bauliche Anlagen (z.B. Gebäude, Neben-
Anwendungsbereich
gebäude, Einfriedungen) sind im äußeren Erscheinungsbild,
Die Gestaltungsleitlinien
das heißt in Materialität, Form, Maßstab und Verhältnis der
sind für den in der nebenste-
Baumassen zueinander, so zu gestalten, dass sie sich harmo-
henden Karte dargestellten
nisch in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und
Bereich (Stadtkern zzgl. Bahn-
den Gestaltungsleitlinien entsprechen.
hofsbereich) anzuwenden.
Herunterladen