Gesuch zeitlich befristetes Reklamegesuch für Vereine/Parteien

Werbung
Verkehr und Sicherheit
Postfach 265
6330 Cham 1
Gesuch zeitlich befristetes Reklamegesuch für Vereine/Parteien
A. Gesuchsteller (Verein oder Partei)
Verantwortlich (Name, Vorname, Adresse)
Telefon tagsüber, Natel, Tel. G, E-Mail,
Text auf dem Plakat, Anlass Datum
Grösse
Gewünschter Aushang (maximal 4 Wochen)
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von _______________ bis __________________
B. Freistehende Plakate (gebührenpflichtig und Zustimmung der Grundeigentümer erforderlich)
☐ Cham, Sinserstrasse, Liegenschaft Alois Iten, Fahrtrichtung Cham (Privat-Grundstück;
Herr Alois Iten, Tel. 041 741 48 17)
☐ Cham, Knonauerstrasse, Liegenschaft Th. Birrer, Teuflibach, Cham (Privat-Grundstück;
Theodor Birrer, Tel. 041 780 80 93)
☐ anderer Standort: Adresse
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Grundstück Nr.
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Name Grundeigentümer _____________________________________
Unterschrift Grundeigentümer ________________________________
Fixe Standorte in der Glasvitrine (für Ortsvereine kostenlos – keine politischen Aushänge)
☐
Cham, Aushängekasten Neudorf-Center, Grösse max. A3
Freistehende Plakate (– keine politischen Aushänge)
(gebührenpflichtig und keine Zustimmung der Grundeigentümer erforderlich)
☐ Cham, Wiese vor dem alten Gemeindehaus/Schwingerhalle
C. Die Werbetafeln dürfen nur an den erwähnten Stellen mit einem Abstand von mindestens
3 m zum Strassenrand aufgestellt werden. Zudem dürfen die Plakate nicht im Kreuzungsbereich von Strassen gestellt werden. Die Sichtweiten sind zu gewährleisten.
Der Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit dürfen nicht beeinträchtigt werden (z.B. bewegliche Teile, Fahnen und ähnliches). Die Werbetafeln sind so zu gestalten, dass sie nicht mit
Signalen verwechselt werden können. Es dürfen keine reflektierenden, fluoreszierenden oder
lumineszierenden Materialien verwendet werden.
Die Werbeträger sind unmittelbar nach dem Anlass durch den Bewilligungsnehmer zu
entfernen.
Die Zustimmung für das Aufstellen der Werbetafeln auf Privatgrund ist beim Grundeigentümer direkt einzuholen. Wenn der Einwohnergemeinde für Aufstellungsorte keine schriftlichen
Bewilligungen der Grundeigentümer vorliegen, können diese vom Polizeiamt nicht bewilligt
werden.
D. Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 50.00.
Datum ___________________________ Unterschrift _______________________________
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