ANMELDEVORAUSSETZUNGEN Studienplan nach

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Technische Universität Graz
Erzherzog-Johann-Universität
Studienkommission
der Fakultät für Architektur
ANMELDEVORAUSSETZUNGEN
Studienplan nach UniStG Version 01/02
Vorsitzender:
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn.
Hansjörg Tschom
Rechbauerstraße 12/1
A-8010 Graz
Tel. +43(0)316 873-6101
Fax:+43(0)316 873-6104
Sitzung der Studienkommission Architektur vom
13.06.2002 und 30.04.2003
unter Bezug auf § 80 Abs.2 UniStG i.d.g.F
[email protected]
http://www.dekarch.tugraz.at
Graz, 24.06.2003
PRÜFUNGSVORAUSSETZUNGEN
Fach
Tragwerkslehre 2 (VO)
Fach/Fächer als Voraussetzung
Tragwerkslehre 1 (VO)
Konstruieren 2 (VO)
Konstruieren 1 (VO)
Gebäudelehre (VO)
Raumorganisation und Planen (VO)
Städtebau (VO)
Raumorganisation und Planen (VO)
TEILNAHMEVORAUSSETZUNG
Fach
Konstruieren 2 (UE)
Fach/Fächer als Voraussetzung
Material + Form (SE)
Tragwerkslehre 2 (UE)
Material + Form (SE)
Digitale Methoden der Gestaltung
+ Darstellung 1 (SE)
Darstellungsmethoden (UE)
Wohnbau (SE)
Raumorganisation und Planen (SE)
Gebäudelehre (VO)
Entwerfen 3
(Entwerfen und Konstruieren) (UE)
Gestalten und Entwerfen (SE)
Konstruieren 2 (UE) *
*Es liegt ein Minderheitsvotum der Studierendenvertreter vor.
Unter den u.a. Voraussetzungen können Studierende die Lehrveranstaltungen Entwerfen 4
(Entwerfen und Städtebau) und Entwerfen 5 bereits vor Abschluss des ersten
Studienabschnittes belegen.
Entwerfen 4
Städtebau (VO)
(Entwerfen und Städtebau) (UE)
Gestalten und Entwerfen (SE)
Entwerfen 1 (UE)
Entwerfen 2 (UE)
Entwerfen 5 (UE)
Gestalten und Entwerfen (SE)
Entwerfen 1 (UE)
Entwerfen 2 (UE)
Studierende dürfen in ihrem Studium bei allen Entwerfen (von Entwerfen und Gestalten bis
Entwerfen 6) max. 2 Entwerfen bei einem Lehrenden absolvieren.
Teilnahmevoraussetzung Wahlfächer Katalog 1
Gruppe 1
Fach
Konstruieren 3 (SE)
Fach/Fächer als Voraussetzung
Konstruieren 2 (VO und UE)
Tragwerkslehre 1 (VO)
Konstruieren 4 (SE)
Konstruieren 2 (VO und UE)
Tragwerkslehre 1 (VO)
Baustoffe (SE)
keine Anmeldevoraussetzung
AK Tragwerkslehre (SE)
Tragwerkslehre 2 (UE)
Gruppe 2
Fach
AK Kunst- und Kulturwissenschaft (VO)
Fach/Fächer als Voraussetzung
keine Anmeldevoraussetzung
AK Architekturgeschichte (SE)
Theorie, Geschichte und Methode (SE)
AK Kunst- und Architekturtheorie (SE)
Theorie, Geschichte und Methode (SE)
Revitalisierung und Denkmalpflege (SE)
keine Anmeldevoraussetzung
Gruppe 3
Fach
Raum, Material, Detail (SE)
Fach/Fächer als Voraussetzung
keine Anmeldevoraussetzung
Künstlerische Gestaltung 2 (SE)
Darstellungsmethoden (4 UE)
Digitale Methoden der Gestaltung und Darstellung 2 Darstellungsmethoden (4 UE)
Raum, Material, Detail (SE)
keine Anmeldevoraussetzung
Gruppe 4
Fach
AK Gebäudelehre (SE)
Fach/Fächer als Voraussetzung
keine Anmeldevoraussetzung
AK Städtebau (SE)
keine Anmeldevoraussetzung
AK Wohnbau (SE)
keine Anmeldevoraussetzung
Regionales Bauwesen (VO)
keine Anmeldevoraussetzung
2
Teilnahmevoraussetzung Wahlfächer Katalog 2
Fach
Fach/Fächer als Voraussetzung
Leichtbau
Tragwerkslehre 2 (UE)
Neue Baustoffe und deren Einsatz im Tragwerk
Neue Tendenzen im Bereich tragender Strukturen
Geschichte und Entwicklung der Baukonstruktion
Tragsysteme VO/UE
Fach
Fach/Fächer als Voraussetzung
Antike Baukunst
Theorie, Geschichte und Methode (SE)
Außereuropäische Baukulturen
Rekonstruktion von nicht realisierten Entwürfen der Moderne
AK Denkmalpflege
Bauaufnahmen und kritische Bauwerksanalyse
Architekturphotogrammetrie VO/UE
Bauen in 'developing countries'
Aktuelle Tendenzen in Kunst und Architektur
Intervention an einem historischen Gebäude
Fach
Aktzeichnen
Simulationstechnik
Innovative Methoden der Gestaltung
Architektur und Film
Architekturphotographie
Digitale Methoden 3
Digitale Methoden 4
Kunst und Öffentlichkeit
Interdisziplinäre Kunstprojekte
Interdisziplinäre Medienprojekte
Fach/Fächer als Voraussetzung
Darstellungsmethoden (4 UE)
Für alle restlichen Wahlfächer Katalog 2 gelten keine Teilnahmevoraussetzungen.
Von der Studienkommission beschlossene Voraussetzungen können durch Gespräche oder
Ähnlichem zwischen Studierenden und dem jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter von diesem
ausgesetzt werden, falls die fachliche Qualifizierung für ausreichend erachtet wird. *
*Es liegt ein Minderheitsvotum der Studierendenvertreter vor.
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