Pflege- und Entwicklungsplanung und - Gemeinde Nuthe

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Pflege- und Entwicklungsplanung
und Managementplanung Natura 2000 Gebiete
im Naturpark Nuthe-Nieplitz
Die Pflege- und Entwicklungsplanung für den Naturpark Nuthe-Nieplitz sowie die
Managementplanung für die FFH-Gebiete innerhalb des Naturparks werden von der LUP Luftbild Umwelt Planung GmbH zusammen mit den Partnern UmLand, Aves et al. und Ralf
Schwarz erarbeitet.
Der Pflege- und Entwicklungsplan
Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) konkretisiert Entwicklungsziele (Maßstab 1:25.000)
sowie Strategien und Handlungsempfehlungen für den Naturpark.
Der PEP gliedert sich in einen Grundlagenteil, sechs Fachbeiträge und die naturschutzfachliche
Planung und wurde entsprechend eines vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz (LUGV) vorgegebenen Leistungsverzeichnisses bzw. Mustergliederung
bearbeitet.
Weitere wesentliche Inhalte des PEP waren auch die verschiedenen Kartierungen vor allem im
Fachbereich Flora, Vegetation, Biotope. Einzelne Kartierungen und Themenpunkte wurden auch
außerhalb der Arbeitsgemeinschaft bearbeitet (z.B. durch die Naturwacht) bzw. aus bereits
existierenden Daten (z.B. Vorstudie) übernommen. Die Ergebnisse der Kartierungen wurden in
den Fachbeiträgen aufgenommen. Bei den Fachbeiträgen handelt es sich um:
Fachbeitrag Flora, Vegetation, Biotope
Fachbeitrag Fauna
Fachbeitrag Oberflächengewässer und Fischerei (zwei selbständige Fachbeiträge)
Fachbeitrag Forstwirtschaft
Fachbeitrag Landwirtschaft
Fachbeitrag Tourismus und Erholung.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Fachbeiträge wurden bereits im Rundbrief des Jahres 2014
vorgestellt, zu den verschiedenen Themenkreisen wurden die Vertreter des Fachbeirates gezielt
eingebunden. Alle Fachbeiträge wurden im Jahr 2014 in den einzelnen Fachbeiratsgruppen
vorgestellt und Anregungen aufgenommen. Eine Verlängerung auf 2016 erfolgte, um sicher zu
gehen dass, die relevanten Ergebnisse der FFH-Managementplanungen berücksichtigt werden.
Naturschutzfachliche Planung im PEP
Der Abschluss des Pflege- und Entwicklungsplans (PEP) für den Naturpark Nuthe-Nieplitz
erfolgt im Jahr 2016, also im Anschluss an die Fertigstellung der Managementplanung (siehe
unten). Die Planung wird folgende fachgebietsübergreifende Punkte beinhalten:
•
Datenübernahme der Ziel- und Maßnahmenplanung aus der FFHManagementplanung
•
Fachliche Empfehlungen für sensible Gebiete außerhalb von FFH-Gebieten
(geschützte Biotope, FFH-Lebensraumtypen)
•
Endabstimmung Fachbeiträge
•
Abschlussveranstaltung mit Zusammenfassung aller Ergebnisse der FFH- und
PEP-Planungen.
1
.
Managementplanung für FFH-Gebiete im Naturpark Nuthe-Nieplitz
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG von 1992 und die Vogelschutz-Richtlinie
79/409/EWG von 1979 bilden die Grundlagen des europäischen ökologischen Verbundnetzes
mit der Bezeichnung "Natura 2000", das die biologische Vielfalt durch Schutz der natürlichen
Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen aufrecht erhalten soll.
Für alle 9, von der Planungsgemeinschaft bearbeiteten FFH-Gebiete im Naturpark Nuthe
Nieplitz, fand in diesem Jahr die abschließende Bearbeitung der Managementplanungen statt.
Zum FFH-Gebiet Nuthe-Nieplitz-Niederung, werden derzeit, aufgrund der Größe, noch einige
Stellungnahmen und Änderungen aufgenommen. Grundlage für jeden Managementplan war die
Erfassungen von Lebensraumtypen (Anhang I) und von Artvorkommen (Anhänge II, IV FFH-RL/
Anhang I V-RL) (siehe auch Beiratsbrief 2014) und die daran anschließende Bewertung der
Erhaltungszustände sowie von vorhandenen oder möglichen Beeinträchtigungen und Konflikten.
Anschließend erfolgte eine Ableitung von gebietsspezifischen Erhaltungszielen sowie von
notwendigen Maßnahmen zum Erhalt, zur Entwicklung bzw. zur Wiederherstellung günstiger
Erhaltungszustände.
Ziel der Managementplanung ist die Vorbereitung einer konsensorientierten Umsetzung der
erforderlichen Maßnahmen. Deshalb wurden zur fachlichen Begleitung und zur Umsetzung vor
Ort verschiedene Abstimmungen mit Nutzern, Eigentümern und „Trägern Öffentlicher Belange“
getroffen. Gleichzeitig wurden regionale Arbeitsgruppe (rAG) für jedes FFH-Gebiet einberufen,
die den Arbeitsprozess begleitet haben. Eine Dokumentation der rAGs befindet sich jeweils im
Anhang II der Managementplanung. Alle Planungen liegen auf dem server:
http://data.lup-24.de/Naturpark_Nuthe_Nieplitz/
Benutzerwort: nuthe-nieplitz, Passwort: VogelZug
Landesweit sollen FFH-Gebiete, insbesondere mit LSG-Status, ab 2016 in
„Erhaltungszielverordnungen“ gesichert werden. Infos unter www.brandenburg.de NATURA
2000/FFH-Erhaltungszielverordungen. Durch die Erhaltungszielverordnung werden keine neuen
oder zusätzlichen Regelungen festgesetzt.
Im Einzelnen wurden folgende FFH-Gebiete mit ihrer besonderen Bedeutung im Netz Natura
2000 bearbeitet:
FFH-Gebiet „Dobbrikower Weinberg“
Inmitten des Naturparks Nuthe-Nieplitz liegt das mit einer Flächengröße von 6,14 ha relativ
kleine FFH-Gebiet „Dobbrikower Weinberg“ (EU-Nr. 3844-301, Landesinterne Nr. 584).
Abb.: Blick von der Kuppe des „Dobbrikower
Weinbergs“ in die Landschaft (P. Steffenhagen)
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Als einer der letzten Standorte der basiphilen Trockenrasen mit überwiegend kontinentalen
Pflanzenarten (LRT 6214) nimmt das Gebiet eine herausragende floristische Stellung im
südlichen Raum von Brandenburg ein. Weitere Bestände dieser Trockenrasen sind in der
Umgebung nur noch reliktär vorhanden.
Entsprechend betreffen auch die Maßnahmen zum FFH-Gebiet „Dobbrikower Weinberg“ vor
allem Erhalt und Entwicklung des LRT 6214 „Halbtrockenrasen sandig-lehmiger basenreicher
Böden“, wie z.B. Mahd und Entbuschung, aber auch langfristigen Veränderung in den
angrenzenden Kiefernforsten. Im Ergebnis der regionalen AG sind Hinweise von Kommune und
Eigentümern in die Planung aufgenommen worden. Wertvolle Bereiche wurden für den Kauf
durch den Naturschutz vorgeschlagen.
FFH-Gebiet „Rauhes Luch“
Das FFH-Gebiet „Rauhes Luch“ (EU-Nr. 3845-305, Landesinterne Nr. 602) befindet sich an der
Ostgrenze des Naturparks Nuthe-Nieplitz in der Luckenwalder Heide im Randbereich des
Flämings zum Nuthetal. Es umfasst einen Moorkomplex bestehend aus Rauhem Luch,
Porathenluch und Blankem Luch sowie anliegende Forstflächen. Insgesamt ergibt sich eine
Größe von 111,7 ha.
Aufgrund der Vegetation der Sauer-Arm- bzw. Zwischenmoore des Moorkomplexes und der hier
vorkommenden Fauna hat das FFH-Gebiet eine herausragende Stellung in ganz Brandenburg.
Ein weiteres nahe gelegenes Verlandungsmoor westlich des FFH-Gebietes ist das „Krumme
Luch“ im NSG „Bärluch. Innerhalb des Naturparks Nuthe-Nieplitz sind mit einigem räumlichen
Abstand als weitere Sauer-Zwischenmoore das „Lange Fenn“, die „Elsholzer Röthen“ oder der
„Teufelssee“ bei Dobbrikow zu benennen. Eine ähnlich gute Qualität der Vegetation der SauerArm- bis Zwischenmoore ist jedoch nur im FFH-Gebiet „Seddiner Heidemoore“ zu finden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Verbesserung des
Landschaftswasserhaushaltes, der Moorrenaturierung und dem Erhalt der besonderen
Tagfalterarten. In der rAG wurden zum Teil kontroverse Diskussionen geführt, da Nutzer und
Eigentümer außerhalb des kleineren Naturschutzgebietes Einschränkungen in der Nutzung
befürchten.
Abb.: LRT 91D1 *Birken-Moorwald im Rauhen Luch
am „Moorauge“ (P. Steffenhagen, 2013)
FFH-Gebiet „Seddiner Heidemoore und Düne“
Im Nordwesten des Naturparks Nuthe-Nieplitz, westlich des Seddiner Sees in den Fennbergen
ist das FFH-Gebiet „Seddiner Heidemoore und Düne“ (EU-Nr. 3743-301, Landesinterne Nr.
605) lokalisiert. Mit einer Größe von rd. 21 ha handelt es sich um ein kleines Gebiet bestehend
aus 5 Teilflächen.
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Die Besonderheiten der Teilflächen liegen in Kessel- und Versumpfungsmooren, wie das
Teufelsfenn und das Dasenfenn, in dem Teufelssee und in einem Dünenbereiche mit
Trockenrasen und Kiefernwäldern (insbesondere Flechten-Kiefernwälder).Höchste Priorität im
FFH-Gebiet „Seddiner Heidemoore und Düne“ hat die Verbesserung des Wasserhaushaltes der
Kesselmoore (LRT 7140). Waldbauliche Maßnahmen sind vor allem in den DrahtschmielenKiefernforsten im Umfeld und im Einzugsgebiet der Kesselmoore, aber auch in den anderen
umgebenden naturfernen Forsten notwendig. Waldumbau und Entbuschung als eine
wesentliche Aufgabe, konnten unmittelbar nach Beendigung der Planung, in gemeinsamer
Umsetzung mit der zuständigen Landesforstverwaltung, Ehrenamtlichen, Naturwacht und
Naturparkverwaltung beginnen.
Abb.: Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia)
im Teufelsfenn im FFH-Gebiet „Seddiner Heidemoore
und Düne“ 2012 (P. Steffenhagen)
FFH-Gebiet „Saarmunder Berg“
Der „Saarmunder Berg“ ist das nördlichste FFH-Gebiet (EU-Nr. 3644-301, Landesinterne Nr.
482) innerhalb des Naturparks Nuthe-Nieplitz. Mit einer Größe von 84 ha hat der „Saarmunder
Berg“ als Lebensraum für Pflanzen und Tiere trocken-warmer und nährstoffarmer
Offenlandstandorte eine große Bedeutung. Das Mosaik aus Besenheideflächen,
Silbergrasreichen Pionierfluren sowie offenen Sandflächen gibt dem „Saarmunder Berg“ seinen
besonderen Charakter. Insbesondere die Besenheideflächen (Trockene Europäische Heide
LRT 4030) sind im Naturpark Nuthe-Nieplitz in entsprechender Form nur noch im FFH-Gebiet
Forst-Zinna-Keilberg anzutreffen.
Dementsprechend besteht Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Maßnahmen, die der
Offenhaltung der Besenheidebestände und Trockenrasengesellschaften dienen.
Langjährige Gesprächs- und Arbeitskontakte zwischen allen Beteiligten, inklusive Landnutzern,
ermöglichen kooperative Abstimmungen und haben bereits zu einer routinierten und
langfristigen Umsetzung von Pflegemaßnahmen geführt.
Abb.: Silbergrasfluren vor dem Eichberg im
FFH-Gebiet „Saarmunder Berg“ (P.
Steffenhagen)
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FFH-Gebiet „Seeluch-Priedeltal“
Mit einer Größe von 265 ha liegt das FFH-Gebiet „Seeluch-Priedeltal“ (EU-Nr. 3845-301,
Landesinterne Nr. 448) an der Ostgrenze des Naturparks Nuthe-Nieplitz und unterteilt sich in
fünf Teilflächen, die sich von Trebbin im Norden bis Liebätz in Süden ziehen. Das FFH-Gebiet
„Seeluch-Priedeltal“ zeichnet sich durch Sauer-Zwischenmoore (Torfmoosmoore), Torfstiche,
Röhrichte, Moor- und Erlenbruchwälder, Feuchtwiesen und Feuchtweiden sowie durch trockene
basiphile Hangflächen mit Büscheligen Gipskraut, Silbergras, Heiden und Sukzessionsflächen
zu Flechten-Kiefernwald aus. Die Vielfalt der Artausstattung der 5 Teilgebiete erfordert einen
Fokus auf dem Erhalt und der Entwicklung der Feuchtgebiete durch Weiterführung der
extensiven Nutzung liegt. Dies ist gleichzeitig Vorraussetzung für das Vorkommen des Großen
Feuerfalters (Lycaena dispar).
Besonders für den Erhalt der Moorflächen sind Maßnahmen in Bezug auf einen ausgeglichenen
Landschaftswasserhaushaltes wichtig. Am Steinberg kommt der Pflege des trockenen,
kalkreichen Sandrasens und des Flechten-Kiefernwaldes besondere Bedeutung zu. Das bei
Bürgern und Nutzern bisher weitgehend unbekannte FFH-Gebiet bedurfte in den regionalen
Arbeitsgruppen einer besonderen Kommunikation. Einzelne Maßnahmenempfehlungen wurden
von Landnutzern und Kommune teils vehement abgelehnt. Im Seeluch wurden schon sehr
erfolgreich Maßnahmen durch die Landes- und Bundesforst umgesetzt.
Abb.: Moor-Birkenwald mit Fruchtaspekt des
Scheidigen Wollgrases (Eriophorum vaginatum)
im Norden des Seeluchs im FFH-Gebiet
„Seeluch-Priedeltal“ (P. Steffenhagen)
FFH-Gebiet „Zarth“
Das FFH-Gebiet „Zarth“ (EU-Nr. 3743-302, Landesinterne Nr. 040) und Naturschutzgebiet
befindet sich im Südwesten des Naturparks Nuthe-Nieplitz, östlich der Stadt Treuenbrietzen. Mit
einer Größe von 262 ha ist der „Zarth“ durch naturnahe Stieleichen-Hainbuchenwälder, ErlenEschenwälder und Birken-Moorwälder gekennzeichnet, die zusammen mit den basiphilen
Pfeifengraswiesen und Feuchtwiesen sowie naturnahen Fließgewässern, Torfstichen, Quellen
und temporären Kleingewässern ein einzigartiges Landschaftsmosaik bilden.
Abb.: Lauf des Wendewassers im FFHGebiet „Zarth“ (Th. Nogatz, 2012)
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Der „Zarth“ stellt ein Quell- und Durchströmungsmoor dar, welches durch Druckwasseraustritt
an den südlichen Randbereichen des ausstreichenden Flämings gespeist wird. Häufige
Wechsel von Wald, Gebüsch, Wiese, Moor, Sumpf und offenen Wasserflächen bilden die
Grundlage für die große Artenvielfalt. Ein laufendes Projekt des Vogelschutzkomitees zur
Revitalisierung des Moorkörpers schloss 2015 erfolgreich ab und fand weitgehend Akzeptanz in
der Region. Vogelschutzkomitee, Stadt Treuenbrietzen und den Landnutzern ist für den Erfolg
der Umsetzung zu danken. Bereits umgesetzt wurden Maßnahmen zur Verbesserung des
Wasserhaushaltes, die für den Erhalt der Quell- und Durchströmungsmoore wichtig sind.
Weitere Maßnahmen beziehen sich auf den Erhalt und die Pflege der Pfeifengraswiesen, auf die
Entwicklung eigendynamischer Prozesse in Laubwäldern (Sukzession), auf den Erhalt des
„Wendewassers“ (LRT 3260) mit seinem besonderen Vorkommen an Makrozoobenthos sowie
auf den Schutz der Tagfalter- und Waldvogelarten
FFH-Gebiet „Forst Zinna-Keilberg“
Das FFH-Gebiet „Forst Zinna-Keilberg“ (EU-Nr. 3944-301, Landesinterne Nr. 151) nimmt den
südlichen Teil des Naturparks Nuthe-Nieplitz ein. Gleichzeitig ist die Fläche als westliches
Teilgebiet des SPA-Gebietes „Truppenübungsplätze Jüterbog Ost und West“ (EU-Nr.: DE 3945421, Landesinterne Nr.: 7026) festgesetzt.
Jahrzehntelange militärische Nutzungen, die die aufkommende Vegetation immer wieder
vernichtete, brachte weiträumige Offenlandschaften mit vegetationslosen Sandgebieten (Düne)
sowie armen Silbergrasfluren und Zwergstrauchheiden hervor, die sich durch europaweit
seltene und gefährdete Lebensraumtypen sowie seltene Vögel, Säugetiere, Insekten, Reptilien
und Amphibien auszeichnen. Der natürlichen Dynamik entsprechend, entwickelt sich heute ein
Mosaik aus Wald- und Offenlandlebensräumen. Kleinräumig zeigen sich Erlenbruchwälder,
Zwischenmoore und Quellgebiete sowie ein letzter frei mäandrierender Abschnitt der Nuthe.
Die Maßnahmenplanung erfolgte nur auf ausgewählten Flächen der Pflegezone des
Schutzgebietes.
Zusammenfassend ist ein großräumiger Prozessschutz mit partiellem integriertem Artenschutz
vorgesehen, dies konnte gemeinsam mit dem Eigentümer der Stiftung Naturlandschaften
Brandenburg in die FFH-Managementplanung aufgenommen werden.
Abb.: Binnendüne im FFH-Gebiet „Forst
Zinna/Keilberg“ (C. Pankoke)
FFH-Gebiet „Obere Nieplitz“
Bei dem FFH-Gebiet „Obere Nieplitz“ (EU-Nr. 3843-301, Landesinterne Nr. 596) handelt es sich
um ein Gebiet mit einer Größe von rd. 591 ha entlang der Nieplitz mit ihren Nebenflüssen und
anschließenden Wald- und Grünlandbiotopen im Naturpark Nuthe-Nieplitz.
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Als Besonderheiten im FFH-Gebiet sind vor allem das Quellgebiet der Nieplitz, die naturnahen
Fließgewässerabschnitte mit den typischen gewässerbegleitenden Erlen-Eschenwäldern und
den Bruchwäldern sowie die Eichenwälder zu nennen. Bemerkenswert sind auch die Elsholzer
Röthen mit einer Vegetation der Sauer-Zwischenmoore, die Binnendüne bei Niebel mit den
wertvollen Sandtrockenrasen und Flechten-Kiefernwäldern und die Binnensalzstellen mit ihren
seltenen Pflanzenarten. Maßnahmen beziehen sich vorwiegend auf den Erhalt und die
Verbesserung der Fließgewässer und den begleitenden Waldlebensräumen, aber auch auf den
Erhalt der Elsholzer Röthen (Sauer-Zwischenmoore), auf die Trockenvegetation der
Binnendüne bei Niebel sowie auf die Salzvegetationen in Salzbrunn und bei Schlalach.
Das Gewässerentwicklungskonzept zur Strukturverbesserung der Nieplitz und
Hochwasserschutz müssen in den folgenden Jahren konkretisiert werden.
In den regionalen Arbeitsgruppen wird die Verbindlichkeit der FFH-Pläne hinterfragt, klare
Definitionen für Kommunen und Verbänden gefordert, insbesondere für Gewässermaßnahmen.
Waldumbau an Fließgewässern sollte mehr Förderung erhalten.
Abb.: Nieplitz bei Sebaldushof im FFHGebiet „Obere Nieplitz“ (P. Steffenhagen)
FFH-Gebiet „Nuthe-Nieplitz-Niederung“
Mit einer Größe von rd. 5.600 ha bildet das FFH-Gebiet „Nuthe-Nieplitz-Niederung“ (EU-Nr.
3744-301, Landesinterne Nr. 030) das Kerngebiet des Naturparks Nuthe-Nieplitz.
Ausgedehnte Niedermoorbereiche und flache Talsande werden hier von weichseleiszeitlich
geprägten Stauch- und Endmoränen eingefasst. Prägend sind neben den Fließgewässern
(Oberlauf der Nuthe- und der Nieplitz, Pfefferfließ) die offenen und zum Teil feuchten
Grünlandbereiche, landwirtschaftlich genutzte Felder, Wälder, Binnensalzstellen und natürliche
Stillgewässer: Blankensee, der größte See des Naturparks, Riebener See, Grössinsee,
Schiasser See und der Gröbener See mit ausgedehnten Schilfgürteln sowie Flachseen wie das
Poschfenn und der Fresdorfer See und die - nach dem Stilllegen der Schöpfwerke bei
Stangenhagen neu entstandenen - Flachseen (z. B. Schwanensee). Vor allem die an relativ
hohe Wasserstände gebundenen Biotope wie Feucht- und Frischwiesen, Moore und
Bruchwälder, gehen mit einer großen Artenvielfalt einher. So gilt die Fläche als bedeutendes
Rast- und Brutgebiet für zahlreiche Vogelarten und ist als Vogelschutzgebiet ausgewiesen.
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Die Nuthe-Nieplitz-Niederung beherbergt eine Vielzahl von FFH-Lebensraumtypen (16) und
wertgebenden Biotopen, die von einer Fülle spezialisierter, seltener und gefährdeter Tierarten
besiedelt werden. Im Vordergrund der Planung stehen die Maßnahmen zum Grünland,
insbesondere in Hinblick auf den Erhalt der anspruchsvollen Wiesenbrüter, und die Maßnahmen
zu den zahlreichen Still- und Fließgewässern. Die geltende NSG-Verordnung umfasst bereits
umfassende Regelungen zum Schutz der Arten und Lebensräume. Die regionalen
Arbeitsgruppen wurden auf Grund der Größe und Vielfalt des Gebiets in die verschiedenen
Landnutzungen (Forst, Gewässer, Landwirtschaft) unterteilt, um eine bessere regionale
Abstimmung zu erreichen. Dies führte z. B. zur Entwicklung verschiedener Szenarien für die
Düngung und zu den Mahdterminen. Einschränkungen über die NSG-Verordnung hinaus
werden von den meisten Landwirten nicht mitgetragen.
Abb.: Nuthe-Nieplitz-Niederung (H. Hartong)
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