Informationen zur Beantragung von Beihilfen für energiesparende Maßnahmen (Energiesparfonds) 1. Voraussetzungen für die Förderung aus dem Energiesparfonds sind eine finanzielle Eigenbeteiligung der Kirchengemeinde bzw. des Kirchenkreises eine Energiebilanz, d.h. eine Erhebung über den energetischen Zustand des Gebäudes. wenn möglich, die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel eine Stellungnahme des/r Umweltbeauftragten (Kirchenkreis oder Landeskirche) 2. Gefördert werden die Vermeidung von Energieverlusten, die Umstellung auf erneuerbare Energieträger und Kraft-Wärme-Kopplung. 2.1. Vermeidung von Energieverlusten Bei Pfarrhäusern wird empfohlen, die sog. Energiesparberatung vor Ort, die vom Bundesministerium für Wirtschaft (BAFA) gefördert wird, in Anspruch zu nehmen. Die notwendigen Informationen, insbesondere eine nach Postleitzahlen geordnete Liste der zugelassenen Energieberater, sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft www.bafa.de Stichworte Energie, dann Energiesparberatung zu finden. Sie können auch angefordert werden unter Tel. 06196/908-400 oder -403 oder -211. Die Anforderungen hierfür sind in einer Anlage zum „Vertrag über eine Energieberatung“ festgelegt. (erhältlich in Kirchenkreisämtern oder unter www.ekkw.de/umwelt). Die Energieberater kümmern sich selbst um die Fördergelder, d.h. es sind keine Anträge zu stellen! Aus dem Gutachten ergeben sich die weiteren Schritte, denn es wird dargestellt, mit welchen Maßnahmen die besten Energieeinsparungen erzielt werden. In der Regel enthalten sie auch Aussagen, ob öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Mit den Ergebnissen (inkl. Kostenschätzungen) des Gutachtens werden dann gezielt Leistungen ausgeschrieben und daraufhin Mittel aus dem Energiesparfonds über einen Genehmigungsantrag beantragt. Das Förderprogramm „Energiesparberatung vor Ort“ gilt nur für bewohnte Gebäude. Bei kleinen Gemeindehäusern kann eine einfache Energiebilanz (Jahresbrennstoffverbrauch / m² Nutzfläche) selbst erstellt werden. Bei einem Jahresverbrauch von über 200 kwh (= 20 l Heizöl) pro m² besteht Handlungsbedarf, d.h. die Wärmedämmung der Gebäudehülle und die Qualität der Fenster sind durch Fachleute zu überprüfen. Bei größeren Gemeindehäusern sollte auch ein Energiegutachten eingeholt werden. Mit den Ergebnissen der Überprüfung bzw. des Gutachtens wird wie oben verfahren. Auch in Kirchen sollten Energieverluste vermieden werden. Da jede Kirche jedoch ein Unikat ist lassen sich hierüber kaum allgemeingültige Aussagen machen. Bauliche Maßnahmen, die nachweislich zu Energieeinsparungen führen, sind förderfähig. Ein Energieeinsparpotential besteht mancherorts darin, dass ein zu hohes Aufheizen vermieden wird, was auch dem Erhalt der baulichen Substanz zu Gute kommt. Es wird empfohlen, einen Wert von 16 0 C nicht zu überschreiten. 2.2. Nutzung erneuerbarer Energieträger zur Wärme- und Stromerzeugung Mit dem Energiesparfonds soll die Umstellung auf erneuerbare Energieträger, d.h. Sonne, Biomasse (Holz) oder Erdwärme, gefördert werden. Bei jeder Heizungserneuerung sollte geprüft werden, ob die Umstellung auf erneuerbare Energieträger möglich und sinnvoll ist. In erster Linie ist an automatische Holzpelletheizungen zu denken, die inzwischen ähnlich nutzerfreundlich sind wie Ölheizungen. Moderne Holzheizungen bieten sich im waldreichen Hessen an. Sie sind CO² neutral und daher umweltfreundlich. In der Anschaffung sind sie teuer als Öl- oder Gasheizungen. Sie werden daher mit öffentlichen Mitteln gefördert.1 Bei steigenden Ölpreisen sind künftig vergleichsweise geringere Brennstoffkosten zu erwarten. In vielen Fällen ist es möglich Öllagerräume für Holzpellets umzubauen. Beispiele für Pfarrhäuser mit thermischer Solaranlage s.: http://www.ekkw.de/umwelt/solar Solarstromanlagen (Fotovoltaik) werden in der Regel mit 1000€ und einem zinslosen Darlehen gefördert. Aus der für 20 Jahre gesetzlich garantierten Einspeisevergütung für den vollständig eingespeisten, d.h. verkauften Strom erzielt die Kirchengemeinde mittelfristig einen Gewinn. Solarstromdächer in der EKKW, s.: http://www.ekkw.de/umwelt/solar In einer Reihe von Pfarrhäusern und in die Kirche Niedermeiser, Krs. Hofgeismar sind inzwischen Pelletheizungen eingebaut. Eine große Anlage befindet sich im Gemeindezentrum Grossauheim, Krs. HU-Stadt. Beihilfefähig ist auch der Anschluss an ein örtliches Nahwärmenetz, das mit erneuerbarer Energie betrieben wird. Dies bietet sich insbesondere in der Nachbarschaft von landwirtschaftlichen Betrieben an, wenn Landwirte eine solche Anlage betreiben und so eine langfristige und günstige Wärmelieferung sichergestellt werden kann. Beispiel in der EKKW: Kirche, Pfarr- und Gemeindehaus in Westuffeln, Krs. Hofgeismar, s.: http://www.ekkw.de/umwelt/holzhack Solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung oder Brauchwassererwärmung werden bezuschusst. Hier sind auch öffentliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen.1 In der Regel wird auch eine Eigenbeteiligung des Nutzers erwartet. 1 Die aktuellen Förderbedingungen sind Fachfirmen und planern in der Regel bekannt. Sie können auch bei den Umweltbeauftragten erfragt werden 2.3. Kraft-Wärme-Kopplung Bei größeren Gebäuden mit ganzjährigem Warmwasserbedarf sollte der Einsatz eines Blockheizkraftwerkes (BHKW), das Wärme und Strom erzeugt, geprüft werden. BHKW können mit Erdgas, Erdöl, Pflanzenöl und auch mit Holzpellets betrieben werden. Sie benötigen zum wirtschaftlichen Betrieb eine hohe Zahl an Betriebsstunden, daher ist eine Wärmeabnahme auch im Sommer nötig. Der Strom wird selbst verbraucht oder in das Netz eingespeist. Beispiele in der EKKW: Ein mit Rapsöl betriebenes BHKW ist im Gemeindehaus Jesberg, Kirchenkreis Fritzlar eingebaut. Weitere Informationen: Landeskirchenamt: Baufinanzwesen und Bauberatung Beauftragte für Umweltfragen: Pfr. Stefan Weiß, 06181/9064820, Dr. Martin Reinhold, 05605/70178 www.ekkw.de/umwelt