Informationen zur Beantragung von Beihilfen für energiesparende

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Informationen zur Beantragung
von Beihilfen für energiesparende
Maßnahmen
(Energiesparfonds)
1. Voraussetzungen für die Förderung aus
dem Energiesparfonds sind
eine finanzielle Eigenbeteiligung der
Kirchengemeinde bzw. des Kirchenkreises
eine Energiebilanz, d.h. eine Erhebung
über den energetischen Zustand des
Gebäudes.
wenn möglich, die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel
eine Stellungnahme des/r Umweltbeauftragten (Kirchenkreis oder Landeskirche)
2. Gefördert werden
die Vermeidung von Energieverlusten,
die Umstellung auf erneuerbare Energieträger und
Kraft-Wärme-Kopplung.
2.1. Vermeidung von Energieverlusten
Bei Pfarrhäusern wird empfohlen, die
sog. Energiesparberatung vor Ort, die
vom Bundesministerium für Wirtschaft
(BAFA) gefördert wird, in Anspruch zu
nehmen.
Die notwendigen Informationen, insbesondere eine
nach Postleitzahlen geordnete Liste der zugelassenen Energieberater, sind auf der Internetseite des
Bundesamtes für Wirtschaft www.bafa.de Stichworte Energie, dann Energiesparberatung zu finden.
Sie können auch angefordert werden unter Tel.
06196/908-400 oder -403 oder -211.
Die Anforderungen hierfür sind in einer Anlage zum „Vertrag über eine Energieberatung“ festgelegt. (erhältlich in Kirchenkreisämtern oder unter www.ekkw.de/umwelt).
Die Energieberater kümmern sich selbst
um die Fördergelder, d.h. es sind keine Anträge zu stellen!
Aus dem Gutachten ergeben sich die weiteren Schritte, denn es wird dargestellt, mit
welchen Maßnahmen die besten Energieeinsparungen erzielt werden. In der Regel
enthalten sie auch Aussagen, ob öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen
werden können.
Mit den Ergebnissen (inkl. Kostenschätzungen) des Gutachtens werden dann gezielt Leistungen ausgeschrieben und daraufhin Mittel aus dem Energiesparfonds
über einen Genehmigungsantrag beantragt.
Das Förderprogramm „Energiesparberatung vor Ort“ gilt nur für bewohnte Gebäude. Bei kleinen Gemeindehäusern kann
eine einfache Energiebilanz (Jahresbrennstoffverbrauch / m² Nutzfläche) selbst erstellt werden.
Bei einem Jahresverbrauch von über 200
kwh (= 20 l Heizöl) pro m² besteht Handlungsbedarf, d.h. die Wärmedämmung der
Gebäudehülle und die Qualität der Fenster
sind durch Fachleute zu überprüfen.
Bei größeren Gemeindehäusern sollte
auch ein Energiegutachten eingeholt werden.
Mit den Ergebnissen der Überprüfung bzw.
des Gutachtens wird wie oben verfahren.
Auch in Kirchen sollten Energieverluste
vermieden werden. Da jede Kirche jedoch
ein Unikat ist lassen sich hierüber kaum
allgemeingültige Aussagen machen.
Bauliche Maßnahmen, die nachweislich zu
Energieeinsparungen führen, sind förderfähig.
Ein Energieeinsparpotential besteht mancherorts darin, dass ein zu hohes Aufheizen vermieden wird, was auch dem Erhalt
der baulichen Substanz zu Gute kommt. Es
wird empfohlen, einen Wert von 16 0 C
nicht zu überschreiten.
2.2. Nutzung erneuerbarer Energieträger
zur Wärme- und Stromerzeugung
Mit dem Energiesparfonds soll die Umstellung auf erneuerbare Energieträger, d.h.
Sonne, Biomasse (Holz) oder Erdwärme,
gefördert werden. Bei jeder Heizungserneuerung sollte geprüft werden, ob die
Umstellung auf erneuerbare Energieträger
möglich und sinnvoll ist.
In erster Linie ist an automatische Holzpelletheizungen zu denken, die inzwischen
ähnlich nutzerfreundlich sind wie Ölheizungen. Moderne Holzheizungen bieten sich
im waldreichen Hessen an. Sie sind CO²
neutral und daher umweltfreundlich. In der
Anschaffung sind sie teuer als Öl- oder
Gasheizungen. Sie werden daher mit öffentlichen Mitteln gefördert.1
Bei steigenden Ölpreisen sind künftig vergleichsweise geringere Brennstoffkosten zu
erwarten. In vielen Fällen ist es möglich Öllagerräume für Holzpellets umzubauen.
Beispiele für Pfarrhäuser mit thermischer
Solaranlage s.:
http://www.ekkw.de/umwelt/solar
Solarstromanlagen (Fotovoltaik) werden
in der Regel mit 1000€ und einem zinslosen Darlehen gefördert. Aus der für 20 Jahre gesetzlich garantierten Einspeisevergütung für den vollständig eingespeisten, d.h.
verkauften Strom erzielt die Kirchengemeinde mittelfristig einen Gewinn.
Solarstromdächer in der EKKW, s.:
http://www.ekkw.de/umwelt/solar
In einer Reihe von Pfarrhäusern und in die
Kirche Niedermeiser, Krs. Hofgeismar sind
inzwischen Pelletheizungen eingebaut. Eine große Anlage befindet sich im Gemeindezentrum Grossauheim, Krs. HU-Stadt.
Beihilfefähig ist auch der Anschluss an ein
örtliches Nahwärmenetz, das mit erneuerbarer Energie betrieben wird. Dies bietet
sich insbesondere in der Nachbarschaft
von landwirtschaftlichen Betrieben an,
wenn Landwirte eine solche Anlage betreiben und so eine langfristige und günstige
Wärmelieferung
sichergestellt
werden
kann.
Beispiel in der EKKW:
Kirche, Pfarr- und Gemeindehaus in
Westuffeln, Krs. Hofgeismar, s.:
http://www.ekkw.de/umwelt/holzhack
Solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung oder Brauchwassererwärmung werden bezuschusst. Hier sind auch
öffentliche Fördermittel in Anspruch zu
nehmen.1 In der Regel wird auch eine
Eigenbeteiligung des Nutzers erwartet.
1
Die aktuellen Förderbedingungen sind Fachfirmen und
planern in der Regel bekannt. Sie können auch bei den
Umweltbeauftragten erfragt werden
2.3. Kraft-Wärme-Kopplung
Bei größeren Gebäuden mit ganzjährigem
Warmwasserbedarf sollte der Einsatz eines
Blockheizkraftwerkes (BHKW), das Wärme
und Strom erzeugt, geprüft werden. BHKW
können mit Erdgas, Erdöl, Pflanzenöl und
auch mit Holzpellets betrieben werden. Sie
benötigen zum wirtschaftlichen Betrieb eine
hohe Zahl an Betriebsstunden, daher ist
eine Wärmeabnahme auch im Sommer nötig. Der Strom wird selbst verbraucht oder
in das Netz eingespeist.
Beispiele in der EKKW:
Ein mit Rapsöl betriebenes BHKW ist im
Gemeindehaus Jesberg, Kirchenkreis Fritzlar eingebaut.
Weitere Informationen:
Landeskirchenamt: Baufinanzwesen und
Bauberatung
Beauftragte für Umweltfragen:
Pfr. Stefan Weiß, 06181/9064820,
Dr. Martin Reinhold, 05605/70178
www.ekkw.de/umwelt
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