AUSLOBUNGSUNTERLAGEN TEIL A + B Verhandlungsverfahren

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Verhandlungsverfahren mit integriertem Planungswettbewerb nach RPW
Neubau des Umschulungs- und Fortbildungszentrum (UFZ) Niederstetten e.V.
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AUSLOBUNGSUNTERLAGEN
TEIL A + B
Verhandlungsverfahren mit integriertem
Planungswettbewerb nach RPW
Neubau des Umschulungs- und Fortbildungszentrum
(UFZ) Niederstetten e.V.
Betreut durch:
KUBUS360 GmbH
Vogelrainstraße 25
D-70199 Stuttgart
0711/ 66 48 15 20
www.kubus360.de
Verhandlungsverfahren mit integriertem Planungswettbewerb nach RPW
Neubau des Umschulungs- und Fortbildungszentrum (UFZ) Niederstetten e.V.
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Inhalt
Allgemeine Bedingungen – Teil A
2
1.
Auftraggeber ............................................................................................................. 2
2.
Allgemeines .............................................................................................................. 2
3.
Anlass....................................................................................................................... 3
4.
Teilnehmer ............................................................................................................... 3
5.
Unterlagen ................................................................................................................ 4
6.
Auflistung der zu erbringenden Leistungen ............................................................... 5
7.
Erläuterungen zu den geforderten Leistungen .......................................................... 5
8.
Preisgericht............................................................................................................... 7
9.
Beurteilungskriterien ................................................................................................. 8
10. Zuschlagskriterien zur Auftragserteilung ................................................................... 8
11. Prämierung ............................................................................................................... 8
12. Modalitäten der Abgabe ............................................................................................ 9
13. Weitere Bearbeitung ................................................................................................. 9
14. Abschluss des Verfahrens ...................................................................................... 10
15. Termine .................................................................................................................. 11
16. Qualitäten ............................................................................................................... 11
17. Nachhaltigkeit ......................................................................................................... 11
Aufgabenbeschreibung – Teil B
12
1.
Anlass und Ziel ....................................................................................................... 12
2.
Rahmenbedingungen ............................................................................................. 13
3.
Aufgabe .................................................................................................................. 17
4.
Raumprogramm ...................................................................................................... 20
5.
Hinweise (für die spätere Realisierung der Baumaßnahme) ................................... 23
1
Verhandlungsverfahren mit integriertem Planungswettbewerb nach RPW
Neubau des Umschulungs- und Fortbildungszentrum (UFZ) Niederstetten e.V.
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Allgemeine Bedingungen – Teil A
1.
Auftraggeber
UFZ Niederstetten e.V.
Wermutshausen 74
97996 Niederstetten
www.ufz-ev.de
1.1 Betreuer
Kubus360 GmbH
Vogelrainstraße 25
70199 Stuttgart
+49 (0)711 / 66 48 15 0
[email protected]
www.kubus360.de
Vorbemerkung: Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit in der Auslobung die männliche Form
gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
2.
Allgemeines
Der Durchführung dieses Wettbewerbs liegen die Regelungen des seit 18. April 2016 geltenden neuen 4. Teils des Gesetztes für Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der neuen
Vergabeverordnung (VgV) zu Grunde. Ferner liegen der Durchführung dieses Wettbewerbs
die Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 zugrunde soweit diese den vorrangig geltenden Regelungen des neuen 4. Teils des GWB sowie der Vergabeverordnung nicht widersprechen und in der Auslobung nicht ausdrücklich Anderes festgelegt wird.
Die Auslobung ist für den Auslober, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb
Beteiligten verbindlich.
An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer BadenWürttemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2017–1–13
registriert.
2.1 Art des Verfahrens
Das Verfahren findet in zwei Stufen statt:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb (Ausschluss- und Eignungskriterien), 25 Teilnehmer werden
ausgewählt, es wurden keine Teilnehmer vorab ausgewählt (gesetzt).
Stufe 2: Wettbewerb nach RPW mit anschließender Verhandlung und Auftragserteilung.
Dabei wird das Wettbewerbsergebnis im Rahmen der Zuschlagskriterien in die Bewertung mit
eingehen. Die Zusammenstellung der Zuschlagskriterien mit ihrer jeweiligen Gewichtung ist
dieser Aufgabenstellung angehängt.
2.2 Die Verfahrenssprache ist deutsch.
2
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2.3 Ziel des Verfahrens
Das Verfahren zielt als Realisierungswettbewerb auf die Vergabe eines Planungsauftrages
zunächst für die Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 2-9 mindestens jedoch für die
Leistungsphasen 2-5 nach HOAI als stufenweise Vergabe (zunächst für die Leistungsphasen
2-4 nach HOAI).
3.
Anlass
3.1 Anlass
Das Umschulungs- und Fortbildungszentrum UFZ Niederstetten e.V. (nachfolgend UFZ) ist
seit seiner Gründung 1971 ein Leuchtturm der überbetrieblichen Ausbildung in Wermutshausen, dessen Bedeutung inzwischen Kreis- und Landesgrenzen überschreitet. Kleine und mittelständische Unternehmen der Region Hohenlohe-Franken nutzen die Einrichtung zur Abbildung von Ausbildungsbestandteilen, welche sie selbst nicht leisten können.
Aufgrund der qualitativ hochwertigen Kurse wird das UFZ jedoch inzwischen selbst von großen Unternehmen geschätzt, welche die Ausbildungsinhalte auch innerbetrieblich abbilden
könnten – aber dennoch auf die Kompetenz des Zentrums vertrauen. Entsprechend ist allein
seit 2013 die Belegung der Einrichtung um 40% gestiegen, die bereits vorher begrenzten
Räumlichkeiten sind inzwischen deutlich unterdimensioniert. Ausschließlich aufgrund der
Rücksichtnahme der Teilnehmer und Kursleiter, sowie organisatorischen Geschicks ist die
Durchführung der Kurse in den derzeitigen Räumlichkeiten überhaupt noch möglich.
Ein Neubau in Niederstetten soll die Grundlage für die zukünftige Weiterentwicklung des UFZ
ermöglichen, Werkstatträume in entsprechender Größe zur Verfügung stellen und Sozialräume teils überhaupt erstmalig schaffen. Mit dem Standortwechsel vom Teilort Wermutshausen in das Zentrum von Kultur und Bildung Niederstettens wird der Bedeutung des UFZ Rechnung getragen und eine Anbindung an den ÖPNV ermöglicht. Die Fläche des ehemaligen Hallenbads als Bauplatz rückt den Neubau in die Nähe des historischen Schlosses Haltenbergstetten mit Schloßberg und Schlosswiesenpark, der das Ergebnis eines Wettbewerbes ist, sowie dem ebenfalls aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangenen Kulturzentrums „Kult“.
Der Neubau trifft in Niederstetten auf eine Stadt mit historischem, renovierten Stadtkern mit
Stadtmauer und modernen mit dem Hugo-Häring-Preis prämierten Industriegebäuden. Er soll
somit sowohl die städtebaulichen und architektonischen Ansprüche, als auch funktionale und
wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigten.
Das Bauvorhaben wird maßgeblich vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und dem baden-württembergischen Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW BW) gefördert.
3.2 Aufgabe
Die ausführliche Aufgabenbeschreibung ist in Teil B dargestellt.
4.
Teilnehmer
4.1 Teilnahmeberechtigt
Die Teilnehmer werden im Rahmen der Stufe 1 des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) ausgewählt. Die Kriterien zur Teilnahme sind den separaten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
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4.2 Vorausgewählte Teilnehmer
Der Auslober hat keine Teilnehmer vorab ausgewählt.
4.3 Bewerbergemeinschaften
Es können Bewerbergemeinschaften gebildet werden. Diese geben lediglich 1 Bewerbung im
Rahmen der Stufe 1 des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) ab.
4.4 Anonymität
Die Verfasser der Arbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym.
5.
Unterlagen
Die Unterlagen bestehen aus den allgemeinen Bedingungen (Teil A), der Aufgabenbeschreibung (Teil B) und nachfolgend aufgeführten Anlagen (Teil C):
Anlagen (Teil C)
Anlage 1
Formblatt Verfassererklärung, 2-fach (pdf)
Anlage 2
Zuschlagskriterien Verhandlungsverfahren (pdf)
Anlage 3
Formblatt Flächenangaben zum Raumprogramm (xlsx)
Anlage 4
Lagepläne (pdf)
Seite 1: Lageplan incl. Planung ZOB mit Kennzeichnung des Wettbewerbsgebiets
(pdf)
Seite 2: Lageplan incl. Planung ZOB mit Kennzeichnung des Wettbewerbsgebiets
und Höhenlinien (pdf)
Seite 3: Lageplan incl. Planung ZOB mit Kennzeichnung des Wettbewerbsgebiets, Kanal- und Leitungsnetz (pdf)
Anlage 5
Beurteilung der Geräuschimmissionen bei der benachbarten Bebauung (pdf)
Anlage 6
Baugrund- und Grundstücksgutachten (des Bereichs westlich des ehemaligen
Hallenbads) (pdf)
Anlage 7
Untersuchung zum geplanten ZOB (dxf, pdf)
Anlage 8
Lageplan mit Informationen zu Höhenlinien / Topographie, Entwässerungsleitungen und Versorgungsleitungen (dxf)
Anlage 9
Auszug Wettbewerb „Schlossberg/ Burgwiesen“ Niederstetten (pdf)
Anlage 10
Stellungnahme, Hr. Sausele, bestehende Holzhackschnitzelanlage (pdf)
Anlage 11
Ergebnisse Machbarkeitsstudie Architekturbüro Grups (pdf)
Anlage 12
Luftbild
Anlage 13
Fotos vom Plangebiet
Anlage 14
Fotos Modell – werden nachgereicht
Anlage 15 – Aufstellung Bedarf Festwiese zum Herbstfest (pdf)
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6.
Auflistung der zu erbringenden Leistungen
 Lageplan mit Darstellung des Außenraums
M 1 : 500
 Grundrisse für alle Ebenen
M 1 : 200
 Alle Ansichten
M 1 : 200
 Gebäuderelevante Schnitte
M 1 : 200
 Detailschnitt mit Grundriss und Ansicht der Fassade als Ausschnitt
M 1 : 50
 Berechnungen, Raumprogramm (Soll / Ist)
 Modell
M 1 : 500
 Erläuterungsbericht Architektur und Technik
2 Seiten
 Verfassererklärung
 Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen
7.
Erläuterungen zu den geforderten Leistungen
7.1 Allgemeines - Anonymität
Die geforderten Wettbewerbsunterlagen sind an der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung,
jeder Textseite und der verschlossenen Verfassererklärung mit einer Kennzahl aus 6
verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen.
Die Unterlagen und ihre Verpackung dürfen keinerlei Hinweise auf den Namen oder sonstige
Identifikationsmerkmale der Verfasser tragen.
7.2 Planunterlagen Form

Ein Plansatz (max. 3 Pläne) ist in der Blattgröße A0 hochkant abzugeben. Die Pläne
sind gerollt, mit Ansichtsseite nach außen einzureichen.

Zwei Plansätze sind gefaltet in der Blattgröße A0 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Details) als Prüfpläne (Vorprüfung und Gutachter) abzugeben.

Ein Plansatz ist in digitaler Form als pdf abzugeben (Die Dateigröße max. 10 MB) sowie
Grundrisse, Ansichten und Schnitte in digitaler Form als dwg/dxf (die Dateigröße max. 5
MB).
7.3 Darstellung des Außenraums
Darstellung der Dachaufsichten mit Höhenangaben, Geschosszahlen, angrenzenden Freianlagen, Erschließung, Zufahrtswege und Zugänge zum Gebäude, Vorfahrten und Parkierungsflächen.
7.4 Grundrisse aller Ebenen
Inkl. angelegter Flächenpolygone mit den Raumbezeichnungen aus dem Raumprogramm.
Grundrisse in Erdgeschossfußbodenhöhe über NN, mit Angaben zur Schnittführung und Darstellung der direkt angrenzenden Außenanlagen in den jeweiligen Erdgeschossen.
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7.5 Detailschnitt mit Grundriss und Ansicht der Fassade als Ausschnitt
Mit Aussagen zur Gestaltungsqualität insbesondere zu:

Konstruktion

Materialität

Blend- und Sonnenschutz

Lüftung

Raumakustik
Der Fassadenschnitt soll die gesamte Gebäudehöhe und den Anschluss der Fassade an den
Dachaufbau, die Geländeoberkante sowie die Fassadenabwicklung darstellen.
7.6 Raumprogramm (Soll-/Ist-Vergleich)
Flächenangaben sind auf der Grundlage der vorgegebenen Berechnungsformblätter (Anlage
3) auszufüllen und ausgedruckt abzugeben.
Angabe der Gebäudekennzahlen, Ermittlung des umbauten Raums BRI (R), BGF (R) und
BGF (S), Nettoraumflächen NRF nach DIN 277 (aufgeschlüsselt nach NUF, TF und VF), Hüllfläche (A), Ermittlung der Verhältniszahlen BRI (R) / BGF (R), und A / BRI (R).
Darüber hinaus sind die Nutzungsflächen (NUF), Verkehrsflächen (VF) und Technikflächen
(TF) im Grundriss (z.B. farbig) darzustellen. Die Darstellung der Flächen ist auf DIN A4 (nicht
auf den Plänen!) gesondert abzugeben.
7.7 Modell
Der Auftraggeber stellt für jeden Teilnehmer ein Modell zur Verfügung.
Die Modelle werden beim Rückfragenkolloquium an die Teilnehmer übergeben.
Gefordert ist die Darstellung aller Baukörper auf dem Grundstück, die Darstellung der Freianlagen incl. Bäume, der Parkierung und die Erschließung.
7.8 Erläuterungsbericht Architektur und Technik
Zwei Seiten DIN A4 Erläuterungsbericht mit allgemeinen Erläuterungen zum architektonischen
und zum technischen Konzept.
Erwartet werden im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit insbesondere Erläuterungen zur angewandten Konstruktion und dem verwendeten Material.
7.9 Verfassererklärung
Abgabe der Verfassererklärung (anonym) auf vorgegebenem Formular.
7.10
Planunterlagen sonstiges
Erläuternde Piktogramme zum Entwurfskonzept und einfache skizzenhafte Darstellungen zur
Erläuterung des Konzepts sind gewünscht. Visualisierungen sind nicht zugelassen.
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8.
Preisgericht
Der Auslober hat das Preisgericht wie folgt bestimmt und hat es vor der endgültigen Abfassung der
Auslobung gehört.
8.1 Sachpreisrichter

Herr Bürgermeister Rüdiger Zibold, 1. Vorsitzender des UFZ Niederstetten e.V.

Herr Bernd Herschlein, Geschäftsführer des UFZ Niederstetten e.V.

Frau Petra Kottbusch, Bundesinstitut für Berufsbildung

Frau Rena Farquhar, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden Württemberg

Frau Wiebke Küpper, Oberfinanzdirektion Karlsruhe Bundesbau Baden-Württemberg
Stellvertretende Sachpreisrichter:

Frau Kerstin Steiner, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden Württemberg

Frau Kirsten Kasper, Oberfinanzdirektion Karlsruhe Bundesbau Baden-Württemberg
8.2 Fachpreisrichter:

Frau Irene Sperl-Schreiber, Büro Schreiberplan Stuttgart

Frau Prof. Diana Reichle, v-architekten GmbH, Köln

Herr Matthias Hotz, Büro hotz architekten, Freiburg

Herr Stephan Eberding, (se)arch freie Architekten BDA, Stuttgart

Herr Prof. Peter Schürmann, Büro Schürmann + Schürmann, Stuttgart

Frau Monika Weber-Pahl vom Büro Pahl + Weber-Pahl, Darmstadt
Stellvertretende Fachpreisrichter:

Frau Prof. Dr. Christina Simon-Philipp, Stuttgart

Herr Patrick von Ridder, Büro Palais Mai, München
8.3 Sachverständige ohne Stimmrecht

Herr Thomas Peter, Projekt und Planungsbüro Bodensee

Herr Wolfgang Deeg, Stadtbaumeister Niederstetten

Frau Dr. Stefanie Leenen, Geschäftsführerin Fa. Bass; Mitglied Verein UFZ

Herr Michael Schulz, Kreisbaumeister Main-Tauber-Kreis
8.4 Vorprüfung
Die allgemeine Vorprüfung erfolgt durch die Betreuer, Kubus360 GmbH.

Frau Charlotte Thomas

Frau Evmarie Zell
Die fachliche Vorprüfung in Bezug auf die Funktionalität für die Bildungsstätte erfolgt durch
den Sachverständigen, Thomas Peter, Projekt und Planungsbüro Bodensee.
Der Auslober behält sich vor im Rahmen der Vorprüfung weitere Sachverständige hinzuzuziehen.
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9.
Beurteilungskriterien
9.1 Zulassung
Teil A sind bindende Vorgaben, Teil B sind beschreibende (keine bindenden) Vorgaben der
Aufgabenstellung.
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die

den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,

die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen,

in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen,

termingerecht eingegangen sind,

keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
9.2 Bewertungskriterien
Das Preisgericht wird bei der Beurteilung der Arbeiten die folgenden Kriterien anwenden.
Die nachfolgende Auflistung erfolgt unabhängig der Gewichtung:

Städtebauliche und freiräumliche Qualität

Architektonische Qualität

Erfüllung des Raumprogramms

funktionale Qualität

Wirtschaftlichkeit

Nachhaltigkeit
Die dargestellte Reihenfolge ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
10.
Zuschlagskriterien zur Auftragserteilung
Die Zuschlagskriterien werden mit dieser Aufgabenstellung separat an die Teilnehmer der Stufe 2
verteilt (siehe Anlage 2).
11.
Prämierung
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis von §§ 35 HOAI 2013 (Objektplanung Gebäude
und Innenräume).
Es werden folgende Preise vergeben:
1. Preis 15.000,-- Euro (inkl. MwSt.)
2. Preis 9.000,-- Euro (inkl. MwSt.)
3. Preis 6.000,-- Euro (inkl. MwSt.)
Für Anerkennungen stehen insgesamt 6.000,-- Euro (inkl. MwSt.) zur Verfügung.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in diesen Summen enthalten.
Das Preisgericht kann die Wettbewerbssumme durch einstimmigen Beschluss (vor Aufhebung der
Anonymität) anders aufteilen.
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12.
Modalitäten der Abgabe
Die Arbeiten müssen bis spätestens 03.11.2017 um 16:00 Uhr (Submission) beim Verfahrensbetreuer vorliegen (Eingang beim Verfahrensbetreuer!). Siehe dazu auch 15. Termine:
Kubus360 GmbH
z.Hd. Frau Evmarie Zell
Vogelrainstr. 25
70199 Stuttgart
Unter Angabe von folgendem Betreff:
„Neubau des Umschulungs- und Fortbildungszentrum (UFZ) Niederstetten e.V.“
Die Arbeit kann persönlich oder durch die Post oder ein anderes Transportunternehmen bei der angegebenen Adresse abgegeben werden. Zur Wahrung der Anonymität ist in diesem Fall die Anschrift des Wettbewerbsbetreuers als Absender zu verwenden.
Die Modelle müssen bis spätestens 17.11.2017, 16:00 Uhr (s. dazu auch 15. Termine) im Rathaus
Niederstetten am Empfang abgegeben werden (bitte beachten Sie die entsprechenden Öffnungszeiten).
13.
Weitere Bearbeitung
Alle Teilnehmer werden über das Ergebnis informiert und erhalten das Protokoll des Preisgerichts.
Nach Zuschlagserteilung (im Verhandlungsverfahren) werden die Objektplanungsleistungen zunächst die Leistungsphasen 2-9 (mindestens jedoch die Leistungsphasen 2-5) stufenweise, zunächst für die Stufe 1 (Leistungsphasen 2-4), beauftragt.
Der Wettbewerbsbeitrag ist im Rahmen der Leistungsphase 2 gegebenenfalls nach funktionalen und
wirtschaftlichen Aspekten zu optimieren.
Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung diese weitere Bearbeitung zu übernehmen.
Im Falle einer Realisierung des Projekts und einer weiteren Bearbeitung durch den dann beauftragten Architekt, werden bereits erbrachte Leistungen der Teilnehmer bis zur Höhe des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, sofern der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen übernommen wird.
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14.
Abschluss des Verfahrens
14.1
Ergebnis
Der Auftraggeber teilt den Teilnehmern das Ergebnis des Bewertungsgremiums unverzüglich
mit und macht es sobald wie möglich öffentlich bekannt.
14.2
Nutzung der Wettbewerbsarbeiten
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und das Recht zur Erstveröffentlichung sind im § 8, (3)
RPW geregelt.
14.3
Ausstellung
Die Pressekonferenz findet nach den Verhandlungsgesprächen (voraussichtlich am 15. Dezember 2017) um 14:00 Uhr im “Kult“, Hauptstr. 52/1 in Niederstetten statt. Anschließend erfolgt die Ausstellungeröffnung.
Die Ausstellung der Arbeiten findet voraussichtlich vom 15. Dezember 2017 (im Anschluss an
die Pressekonferenz) bis einschließlich 19. Dezember 2017 im “Kult“, Hauptstr. 52/1 in Niederstetten statt.
Die genauen Öffnungszeiten der Ausstellung werden noch bekannt gegeben.
14.4
Nachprüfung
Wettbewerbsteilnehmer können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung
festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren beim Auslober rügen.
Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls beim Auslober eingehen. Der Auslober trifft seine Festlegungen im Benehmen mit der Architektenkammer.
Außerdem können sich Wettbewerbsteilnehmer zur Nachprüfung vermuteter Verstöße an die
zuständige Vergabekammer wenden, nachdem beim Auslober fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.
Zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer Baden-Württemberg
im Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstr. 17
76131 Karlsruhe
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15.
Termine

Preisrichtervorbesprechung

Laufzeit Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)

Benachrichtigung der Teilnehmer über die Auswahl zur Stufe 2
sowie Ausgabe der Unterlagen
08.09.2017
Rückfragenkolloquium und Ortsbesichtigung
(Treffpunkt: Eingangsbereich Rathaus Niederstetten)
18.09.2017
13:00 Uhr

26.06.2017
19.07. – 24.08.2017
Weitere Rückfragen ausschließlich per E-Mail
an [email protected]
bis 18.09.2017
Die Rückfragen aus E-Mail und Rückfragenkolloquium werden bis
zum 27.09.2017 vom Auftraggeber, bzw. einem bevollmächtigten
Vertreter schriftlich beantwortet.
Die Antworten auf die Rückfragen werden Bestandteil der Auslobung!

Abgabe Arbeiten
Uhrzeit (Submission)
03.11.2017
16:00 Uhr

Abgabe Modelle
Uhrzeit
Bitte entsprechende Öffnungszeiten des Rathaus Niederstetten berücksichtigen
17.11.2017
16:00 Uhr

Preisgericht, voraussichtlich
30.11.2017

Verhandlungsgespräche mit den Preisträgern, voraussichtlich

Fertigstellung Entwurfsplanung (LPH 3)

Einreichung Förderantrag
31.08.2018
Die Einreichung des Förderantrags ist zwingende Voraussetzung für die Freigabe der
Fördergelder in 2018 und damit für die rechtzeitige Umsetzung des Projektes.
16.
14.12.2017
09:00 Uhr – 17:00 Uhr
inklusive Präsentation unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien durch die Bewerber
(eine individuelle Einladung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt)
Im Anschluss an das Verfahren soll von dem beauftragten Architekten mit den weiteren Planungsleistungen fortgefahren werden.
Folgende Meilensteine sind von Seiten des Fördergebers und des Auslobers vorgegeben und
zwingend einzuhalten:
31.07.2018
Qualitäten
Betriebsorganisatorische, wirtschaftliche und funktionelle Belange stehen im Vordergrund.
Der Neubau ist aus diesem Grund in einem mittleren Standard zu planen.
17.
Nachhaltigkeit
Es wird ein ressourcenschonender und energieeffizienter Neubau angestrebt.
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Aufgabenbeschreibung – Teil B
1.
Anlass und Ziel
1.1 Das UFZ Niederstetten e.V.
Das UFZ platziert seit über 40 Jahren seine Angebote als Wettbewerber am Markt. Ausgehend vom regionalen Bedarf der Industrie nach Arbeitskräften in der Metallverarbeitung und
einem Beschäftigungsrückgang in der Landwirtschaft wurden seit 1971 Umschüler zu Facharbeitern ausgebildet. Ab 1988 wurde die Umschulung auf Elektro erweitert. Mit der Neuordnung
der Metall- und Elektroberufe zu Beginn der 90er Jahre wuchs die Bedeutung der Steuerungstechnik in der Qualifizierung. Die Überbetriebliche Ausbildung hat für die Industrie in den letzten Jahren stark zugenommen und stellt inzwischen den Hauptteil der Lehrgänge.
Das Einzugsgebiet der Berufsbildungsstätte ist formal nicht begrenzt. Die Teilnehmer kommen
in der Regel aus dem Main-Tauber-Kreis, dem Hohenlohekreis sowie den Landkreisen
Schwäbisch Hall und Ansbach. Der Antragsteller ist auf ein aktives Einwerben von Teilnehmern und Betrieben angewiesen.
Die Belegung der Bildungsstätte basiert auf drei, unterschiedlich ausgeprägten, Säulen:
-
der Überbetrieblichen Ausbildung,
-
der Fort- und Weiterbildung
-
sowie der Umschulung.
1.2 Ziel
Ziel ist eine funktionale, für die Berufsbildung zweckmäßige und zukunftsorientierte Berufsbildungswerkstätte, die sich an diesem Standort eigenständig behauptet und gleichzeitig mit den
vorhandenen Einrichtungen interagiert.
Hierfür werden Eigenmittel und öffentliche Fördermittel für eine Nutzungsfläche von ca.
1.400m² eingesetzt.
Es gilt ein Kostenrahmen nach SBK (DIN 276 KG 300 + 400) von 4,5 Mio. € brutto.
Die Wirtschaftlichkeit ist ein wesentliches Bewertungskriterium. Das Bauvorhaben ist eine von
Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme auf Basis der „Gemeinsamen Richtlinien
für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu
Kompetenzzentren (15.01.2015)“ der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für
Wirtschaft und Energie sowie der „Ausführungsbestimmungen des Ministeriums für Finanzen
und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen des Landes für überbetriebliche Berufsbildungsstätten (01.01.2013)“ des Landes Baden-Württemberg.
Der Wettbewerb für den Neubau des UFZ zielt auf ein innovatives, energieeffizientes Gebäude. Die neue Berufsbildungswerkstätte soll ein lebendiger und attraktiver Lernort sein, der
sich städtebaulich harmonisch in die vorhandene Umgebungsbebauung und in die Landschaft
einbindet.
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Die Auszubildenden und Umschüler sollen in einer angenehmen, weiterhin familiären Lernatmosphäre intensiv betreut werden können, um einen qualitativ hohen Lernerfolg garantieren
zu können. Das Gebäude sollte die aktuellen und zukünftigen Anforderungen eines Bildungszentrums erfüllen, dessen Portfolio von der Überbetrieblichen Ausbildung über Zusatzqualifikationen für Azubis, der Fort- und Weiterbildung bis hin zu den Umschulungen in den Bereichen Metall und Elektro geht.
Die Herausforderung des Wettbewerbs ist es, innerhalb des Kostenrahmens eine innovative
Lösung zu entwickeln, die sowohl in architektonischer Haltung als auch in ihrer städtebaulichen Einbindung im nachbarschaftlichen Kontext überzeugt.
2.
Rahmenbedingungen
2.1 Ausgangslage
In der derzeitigen Berufsbildungsstätte des UFZ Niederstetten e.V. in Wermutshausen werden
die Lehrgänge in beengten Räumen durchgeführt. Die Belegung ist im Vergleich zum Jahr
2013 um nahezu 40% gestiegen und der Handlungsdruck hinsichtlich Erweiterung der Flächen hat sich dadurch erheblich erhöht. Aufgrund der Rücksichtnahme der Teilnehmer und
Kursleiter sowie des organisatorischen Geschicks ist die Durchführung der Kurse überhaupt
möglich. Neben fehlenden Werkstatträumen und zu geringen Flächen der Bestandswerkstätten fehlen auch die notwendigen anderen Räume wie Umkleide- und Aufenthaltsräume die
aktuell nicht oder in zu geringer Anzahl und Größe vorhanden sind.
Aus diesem Grund soll ein Neubau auf einem Grundstück in Niederstetten (Areal des ehemaligen Schwimmbads) an der Oberstetter Straße entstehen.
Die Oberstetter Straße verbindet die Städte Niederstetten und Weikersheim. Das Grundstück
liegt am südlichen Stadtrand der Stadt Niederstetten am Übergang zur Talaue des Vorbachtals. Der Vorbach fließt von seiner Quelle in Schrozberg bis zur Mündung in die Tauber in
Weikersheim durch Oberstetten, Niederstetten, Vorbachzimmern, Haagen und Laudenbach.
Er erstreckt sich auf einer Länge von 23 Kilometern. Die normale Wasserstandshöhe des Vorbachs beträgt ca. 30 cm.
Aufgrund einer Hochwasserschutzmaßnahme ist das Baugrundstück bis zu einem 100-jährlichen Hochwasser geschützt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass das Grundstück im
Fall eines extremen Hochwassers überschwemmt wird.
Oberhalb des Grundstücks im Nordwesten am Schlossberg liegt Schloss Haltenbergstetten,
welches um das Jahr 1200 als Burg erbaut wurde.
Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Machbarkeitsstudie von Architekturbüro Grups
aus Niederstetten durchgeführt. Dabei wurde untersucht, ob das vorgegebene Raumprogramm auf dem vorgesehenen Grundstück realisiert werden kann.
Die Ergebnisse der Studie liegen in Anlage 11 im Teil C dieser Auslobung bei.
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2.2 Städtebauliche Situation und Umgebung
Das neue Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bildungszentrum mit
ca. 480 Schülern der Stadt Niederstetten, das aus einer Grundschule, einer Werkreal- und einer Realschule besteht (nördlich des Grundstücks). Gegenüber der Schule befindet sich das
„Kult“, eine Spielstätte für Konzerte, Kleinkunst, Kabarett-Veranstaltungen, etc.. In dem Gebäude ist ebenfalls die Mediathek Niederstetten untergebracht.
Südlich an das Grundstück angrenzend befindet sich die Sporthalle der Stadt Niederstetten,
die sowohl von den örtlichen Vereinen, als auch vom Bildungszentrum genutzt wird.
Vor der Sporthalle soll in der Zukunft ein neuer ZOB entstehen, der über die Oberstetter
Straße erschlossen werden wird. (s. dazu auch Anlage 7, Untersuchung zum geplanten ZOB).
Der ZOB wird zukünftig hauptsächlich durch Schulbusse genutzt. Somit ist die fußläufige
Erschließung insbesondere der Schüler über das Bearbeitungsgebiet hin zum
Bildungszentrum und zur Innenstadt eine wichtige Verbindung, die in den Entwürfen
berücksichtigt werden soll.
Östlich des Grundstücks befinden sich in unmittelbarer Nähe Wohnbebauung in einem
Mischgebiet.
Westlich liegt der Festplatz der Stadt Niederstetten sowie Freizeitflächen (Fußballfeld, Basketball, Skateboard) und der Bachlauf der Vorbach.
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2.3 Erschließung und Topographie
Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die Oberstetter Straße, welche die Ortdurchfahrt nach Vorbachzimmern und Oberstetten darstellt.
Von dieser Haupterschließungsstraße gibt es derzeit zwei Einfahrten zum Planungsgebiet,
eine im Norden und eine im Süden. Diese Einfahrten umschließen einige Einfamilienhäuser.
Der Straßenabschnitt (ebenfalls als Oberstetter Straße bezeichnet) die entlang der Einfamilienhäuser im rückwärtigen Bereich führt und die nördliche und südliche Einfahrt miteinander
verbindet, kann zukünftig entfallen. Eine Durchfahrt des Grundstücks von Süden nach Norden
ist zukünftig nicht gewünscht. Es wird den Teilnehmern offen gestellt, ob die Zufahrt im Norden erhalten bleibt, oder ob die Erschließung zum Baugebiet über die im Rahmen des ZOB
neu gestalteten Zufahrt erfolgt.
ZOB geplant
Das Grundstück ist nahezu eben (s. dazu auch Anlage 8). Die Wohnbebauung im Osten liegt
jedoch tiefer als das Bearbeitungsgebiet.
Nähere Angaben können aus dem Lageplan des Vermessers entnommen werden.
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2.4 Planungsrecht und Baurecht
Die Fläche, die bebaut werden soll, ist im Flächennutzungsplan der Stadt Niederstetten als
Gemeinbedarfsfläche dargestellt.
Teile des Grundstücks waren in der Vergangenheit mit einem Hallenbad bebaut.
Die Fläche ist baurechtlich nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Das geplante
Bauvorhaben ist an der Stelle planungsrechtlich zulässig, die Kriterien nach § 34 BauGB sind
jedoch zu erfüllen.
Da das Grundstück an den Vorbach grenzt, wird darauf hingewiesen, dass die Ge- und Verbote des Gewässerrandstreifens (siehe § 29 Wassergesetz) zu beachten sind. Da sich das
Vorhaben im Innenbereich befindet, ist ein Gewässerrandstreifen von 5m einzuhalten.
2.5 Technische Infrastruktur
Südlich der Schule liegt ein Abwasser Pumpwerk (Lage siehe unten eingefügter Plan). Das
Schmutzwasser der Sporthalle, des zukünftigen UFZ, der Festplatzanschluss sowie das nördlich gelegene Wohnhaus 2/1 auf dem Flurstück 756/17 wird über dieses Pumpwerk in den höher gelegenen Kanal der Oberstetter Straße gehoben.
Das „saubere“ Oberflächenwasser der Dachflächen soll direkt in den Vorbach oder in den
Wiesenbach eingeleitet werden. Die Abwässer von Parkierungs- und Verkehrsflächen bedürfen einer Vorreinigung oder müssen in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden.
2.6 Baugrund
Im Verlauf des Vorbachs ist mit Schwemmland zu rechnen, der Baugrund wird generell als
schwierig eingestuft. Das Hallenbad wurde vor ca. 3 Jahren abgerissen, dieser Bereich wurde
aufgefüllt. Ein Baugrundgutachten wurde im Rahmen einer geplanten Erweiterung des Hallenbads erstellt, dieses liegt der Auslobung als Anlage bei. Wenn die genaue Lage des Neubau
feststeht, soll ein entsprechend Baugrundgutachten beauftragt werden.
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2.7 Schallschutz
In Anlage 5 der Auslobung liegt eine Beurteilung der Geräuschimmissionen durch den Neubau
des UFZ bei der benachbarten Bebauung bei.
Die Untersuchungsergebnisse des Büros Kurz und Fischer und ihre Beurteilung sind in der
Planung zu beachten.
3.
Aufgabe
3.1 Bearbeitungsgebiet / Gebäude
Das Bearbeitungsgebiet wird im nordwestlich durch den Vorbach begrenzt.
Im Osten stellen die Flurstücke der Wohnbebauung die Grenze des Bearbeitungsgebiets dar.
Die Oberstetter Straße, die in diesem Bereich verläuft, kann zukünftig entfallen. Der geteerte
Kleinfeldsportplatz, welcher für Handball, Basketball etc. genutzt wird muss zukünftig nicht
zwingend erhalten bleiben. Der Skaterplatz, der ganz im Westen an den Vorbach angrenzt,
muss zukünftig bestehen bleiben.
Das im Norden gelegene ehemalige Wärmepumpengebäude in dem sich der Elektro Hauptanschluss der Schule, der Sporthalle und der Festplatzverteiler befindet, könnte nur mit hohem
finanziellem Aufwand abgebrochen werden. Sieht ein Wettbewerbsbeitrag vor, den Neubau in
die Nähe dieses Gebäudes zu platzieren, könnten die Installationen des Gebäudes in das
neue Gebäude des UFZ integriert werden. Dies würde wesentlich geringere Kosten verursachen. Wird das bestehende Gebäude abgebrochen und die Nutzungen in den Neubau intergiert werden, ist im Neubau ein Technikraum in der Größe von ca. 4 x 2m (ca. 8 m² NUF) vorzusehen.
Im Süden liegt die Sporthalle Niederstettens. Vor dieser ist ein neuer ZOB geplant. Die Planung des ZOB stellt die Grenze des Bearbeitungsgebiets im Süden dar. Die fußläufige Verbindung vom ZOB zur im Norden, auf der anderen Seite der Vorbach gelegenen Schule soll im
Entwurf berücksichtigt werden.
Das zukünftige Gebäude soll sich in die umliegende Struktur einfügen.
3.2
Festplatz
Im Herbst findet jährlich ein großes Fest in Niederstetten statt. Hierbei werden Stände und
Fahrgeschäfte auf der Festwiese aufgebaut. Der Platzbedarf wurde seitens der Gemeinde angegeben und ist aus Anlage 15 zu entnehmen.
Alle Stände und Fahrgeschäfte bis auf "Break Dance" sollen auf dem Festplatz Platz finden.
Das Fahrgeschäft "Break Dance" ist auf der Fläche des ZOB vorgesehen.
Der Bedarf an Fläche für das Herbstfest muss zukünftig im Außenraum um das zukünftige Gebäude abgedeckt werden. Für das Herbstfest wird eine offene Platzsituation für den Festplatz
gewünscht. Die Zufahrtswege zur Versorgung müssen ausreichend breit bemessen sein.
Wichtig ist es, die Strom- / Wasser- und Abwasserversorgung sowie die notwendigen Fluchtund Anfahrtswege zu beachten.
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3.3 Stellplätze
Am zu planenden Gebäude sollen Parkplätze für die Kursteilnehmer und teilweise auch für die
nördlich gelegene Schule entstehen.
Dabei ist ein Parkplatz mit 46 KFZ Stellplätzen und 28 Fahrradstellplätzen (welche möglichst
multifunktional genutzt werden können) vorzusehen.
Der neue Parkplatz soll zukünftig ebenfalls als Erweiterung der Festplatzfläche genutzt werden. Aus diesem Grund soll die Fläche eben, ohne Aufbauten und Bepflanzungen o.ä. gestaltet werden.
Es soll versucht werden die Lärmimmission der PKWs auf die anliegenden Wohngebäude so
gering wie möglich zu halten.
3.4 Andienung / Außenanlagen sonstiges
Es wird den Wettbewerbsteilnehmern frei gestellt wie die Anlieferung von Material und die
sonstige verkehrliche Andienung des Gebäudes durch LKW und Lieferwagen erfolgt. Die Anlieferung könnte zukünftig über den neuen ZOB erfolgen oder es wird weiterhin die Zufahrt im
Norden genutzt.
Im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbes in den 90er Jahren wurde die Außenraumgestaltung der Umgebung „Schlossberg/ Burgwiesen“ geplant. Im Siegerentwurf dieses städtebaulichen Wettbewerbs war durchgängig eine offene Gestaltung des Wiesenbachs vorgesehen. Im Bereich des ehemaligen Schwimmbads wurde dies nicht umgesetzt, sondern eine
Verdohlung des Wiesenbachs, welche in ca. 80 cm Tiefe liegt errichtet, da zu diesem Zeitpunkt eine Erweiterung des Hallenbads in westlicher Richtung im Gespräch war.
Die Wettbewerbsteilnehmer sind in diesem Verfahren angehalten diese Öffnung der Verdohlung im Rahmen ihres Entwurfs zu prüfen. Dabei stellt dies keine zwingende Vorgabe für den
Entwurf dar.
(s. dazu auch Anlage 8 und Anlage 9)
3.5 Energie / Versorgung
Die bestehende Holzschnitzelanlage südlich der Sporthalle versorgt bisher die Sporthalle, das
Bildungszentrum und das „Kult“. Ein weiterer Anschluss, an den zukünftig das UFZ angeschlossen werden könnte, ist bereits vorgesehen und ergibt sich aus der Anlage 10 sowie Anlage 8 im Teil C.
Seitens des Fachingenieurs Günther Sausele (Planer des Wärmezentrums) wurde geprüft, ob
ein Anschluss an das Nahwärmenetz möglich ist und die installierte Kesselleistung ausreichend für das zusätzliche Gebäude (Neubau UFZ) dimensioniert ist. Dies wurde bestätigt (s.
dazu Anlage 10 im Teil C).
3.6 Barrierefreiheit
Eine behindertengerechte Planung bezieht sich selbstverständlich auf den Neubau des Bildungszentrums, als auch auf die Außenanlagen.
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3.7 Lernort
Die Grundbedingungen für „gutes Lernen und Lehren“ wie Licht, Luft, Lärmschutz, funktionale
Strukturen und ein ansprechendes Raumgefühl sind zu berücksichtigen. Raumzuordnungen
müssen den Abläufen im Praxisbetrieb einer Berufsbildungsstätte entsprechen.
Ein gut durchdachtes und vom Blickwinkel des Nutzers entwickeltes Gesamtkonzept ist anzustreben. Mit dem Bildungshaus soll, auch in Verbindung mit den Außenflächen, ein attraktiver
und einladender Lernort geschaffen werden.
Besonders im Werkstattbereich ist auf die Zweckmäßigkeit der zu verwendenden Materialien
zu achten. Dies betrifft vor allem die Fassade, Innenwände und Fußböden.
3.8 Baukosten Wirtschaftlichkeit
Der Auftraggeber und die beteiligten Zuwendungsgeber legen großen Wert auf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Hinblick auf die Herstellungs- und Betriebskosten. Es werden Entwürfe erwartet, die unter diesem Aspekt das Raumprogramm und die verlangte Raumqualität
und Architektur kreativ umsetzen. Funktionen und Nutzungen der Räume werden modernen
Anforderungen gerecht.
3.9 Vorschriften
Bei der Planung und späteren Realisierung sind die gültigen Gesetze bzw. entsprechenden
Vorschriften sowie die allgemein gültigen Regeln der Technik zu beachten, beispielsweise
seien hier genannt:

Baugesetzbuch (BauGB)

Landesbauordnung (LBO)

Ausführungsverordnung zur LBO (AVO)

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Brandschutz:
In Ermangelung einer Schulbaurichtlinie in Baden-Württemberg wird darauf hingewiesen, dass Schulen grundsätzlich über zwei bauliche Rettungswege (notwendige Treppenräume und Flure) verfügen müssen. Die Rettungswege sind brandlastfrei zu halten.
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4.
Raumprogramm
4.1 Raumprogramm
Der Gutachter hat das Raumprogramm wie folgt bestimmt. Dabei sind nachfolgend nur die jeweiligen Nutzflächen dargestellt. Die für den jeweiligen Entwurf notwendigen Verkehrs- und
Technikflächen sind von den Teilnehmern entsprechend zu berücksichtigen.
Bestand
Raum
Größe
Plätze
Vorgabe
Plätze Plätze
Größe
Bemerkung
primär
sek.
Übungseinheiten 1 und 2 M etall
Metallwerkstatt 1
180
16
200
20
Metallwerkstatt 2
95
12
150
15
mit Blechbearbeitung;
nutzbare Raumhöhe 3,40 m
nutzbare Raumhöhe 3,40 m
100
16
nutzbare Raumhöhe 3,40 m
CNC
Schweißraum
18
50
Theorieraum sekundär
39
75
Metall-Lager und Materialvorbereitung
30
Kleinteilelager
12
3 Schweißkab., Schleifkab.,
nutzbare Raumhöhe 3,40 m
20 werkstattnah
50
Ausbilderbüro
Summe
3
18
2 Ausbilder
374
28
643
51
23
Elektrowerkstatt
53
18
100
20
Installationstechnik
Elektrolabor
42
16
100
20
Meßtechnik
Lager
12
Übungseinheiten 3 und 4 Elektro
20
Ausbilderbüro
Summe
18
107
34
2 Ausbilder
238
40
90
24
90
24
0
Übungseinheiten 5 und 6 Theorie mit Steuerungstechnik
Lehrsaal 1
64
24
Lehrsaal 2
Pneumatik/Hydraulik (untergeordnet)
31
10
70
Summe
95
34
250
18 kurze Wege zu Lehrsaal 1+2
48
18
Kommunikation
Aufenthaltsraum
37
80
Summe
37
80
Büro 1 - Leitung
24
24
mit Besprechungsecke
Büro 2 - Verwaltung
15
18
2 Personen
Serverraum (EDV)
13
10
Verwaltung
Kopieren und Lager Verbrauchsmaterial
Summe
22
52
74
Umkleide, Waschraum, WC Herren
21
70
Umkleide, Waschraum, WC Damen
8
30
Umkleide, Waschraum, WC Ausbilder
8
30
Sanitär
Behinderten WC
10
Erste-Hilfe-Raum
10
Recycling-Raum
15
Putzraum
10
Summe
Summe NUF (Nutzungsfläche)
37
702
Müllraum; Reststoffe
175
96
1.460
139
41
In die Excel-Datei „Anlage 3 - Formblatt Flächenangaben zum Raumprogramm“ ist vom Verfasser in der Spalte „Verfasser“ die konkret entworfene Fläche einzutragen (Abgabe als ExcelTabelle, digital).
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4.2 Notwendige Funktionalitäten
Als Ergebnis soll ein schlüssiges betriebsorganisatorisches und funktionelles Konzept für den
Neubau des UFZ entwickelt werden.
Nachfolgende Funktionalitäten sollen bei der Konzeption berücksichtigt werden:
Übungseinheiten 1 und 2 Metall
Die Ausbilderbüros für den Metallbereich sollten zwischen den beiden Metallwerkstätten liegen, sodass eine Sicht auf beide Werkstätten gewährleistet und immer ein Meister für beide
Gruppen ansprechbar ist.
Das Lager Metall soll für 6 Meter Stangenware ausgelegt sein.
Der CNC-Raum sollte von beiden Metallwerkstätten erreichbar sein.
Der Werkstattboden muss für mittelschwere Maschinen geeignet sein (max. 6 Tonnen).
Die Werkstätten mit zugehörigem Lager müssen aufgrund der Andienung durch Material im
Erdgeschoss untergebracht sein. Die Zugänge für die Werkstätten und die Lagerbereiche sollten so dimensioniert sein, dass ein Austausch von Maschinen und die Anlieferung von großen
Materialmengen auf Hubwagen möglich sind. Die Toröffnung soll eine Größe von 3 x 3m aufweisen.
Die nutzbare Raumhöhe (nicht lichte Höhe) der Räume Metallwerkstatt 1+2, CNC und
Schweißraum muss 3,40 m betragen.
Übungseinheiten 3 und 4 Elektro
Das Ausbilderbüro für die Elektrowerkstatt und das Elektrolabor und das Lager für den Elektrobereich sollen zwischen den beiden Bereichen liegen.
Das Elektrolabor soll multifunktional gestaltet werden, damit auch der Grundlehrgang Elektrotechnik im Labor abgehalten werden kann (z.B. Schutzplatten auf den Tischen, Werkzeug
etc.)
Die Fußbodenbeschaffenheit im Elektrobereich soll aus Sicherheitsgründen aus einem weichen, isolierten Boden vorgesehen werden.
Die Werkstätten mit zugehörigem Lager sollen idealerweise aufgrund der Andienung durch
Material im Erdgeschoss untergebracht sein, ansonsten wäre auch eine Verortung im Obergeschoss möglich. Ein Lastenaufzug ist auch bei einer Unterbringung im Obergeschoss nicht
notwendig.
Übungseinheiten 5 und 6 Theorie mit Steuerungstechnik
Der Raum Pneumatik/Hydraulik soll kurze Wege zu Lehrsaal 1 und Lehrsaal 2 aufweisen.
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Kommunikation / Aufenthaltsraum
Der Aufenthaltsraum soll den Kursteilnehmer als Pausenraum dienen. Die Küche kann als separater Raum gestaltet werden oder sich an bzw. in den Aufenthaltsraum integrieren.
Durch eine Küchenzeile muss die Möglichkeit bestehen, sich Essen zubereiten zu können und
schmutziges Geschirr abzustellen bzw. zu reinigen. Die Küche soll Raum bieten für 3 Mikrowellen, einen Kühlschrank sowie eine Industriespülmaschine.
Der Raum wird vorrangig für den Aufenthalt genutzt, es sollte aber die Option geben, Präsentationen an der Mitgliederversammlung zu zeigen. Der Ort des Aufenthaltsraums ist sekundär,
sollte aber für beide Bereiche (Metall/Elektro) gleichermaßen zugänglich sein. Ebenso wäre es
wünschenswert, wenn der Pausenraum sich an einen überdachten Außenbereich angliedert.
Verwaltungseinheit
Es soll eine Netzwerkanbindung durch Glasfaser an den Switch vorgesehen werden.
Das Büro 2 – Verwaltung muss aufgrund des Empfangs im Erdgeschoss und nähe Eingang
untergebracht sein. Das UFZ besitzt 3 multifunktionale Kopierer, die sowohl von den Ausbildern, als auch von den Kursteilnehmern genutzt werden. Diese müssen für die Bereiche Metall, Elektro und Steuerungstechnik zugänglich sein.
Nach Rat der Unfallkasse Nord sieht ein geeigneter Standort von Kopierern folgendermaßen
aus:
„Gesonderter Raum mit Lüftungsmöglichkeit. Nicht zuletzt durch die Feinstaubdiskussion bezüglich der Tonerstäube ist die Aufstellung des Kopierers in einem gesonderten Raum, der
nicht als Arbeits- oder Pausenraum dient und direkt nach außen entlüftet werden kann, eine
geeignete Lösung. Zu empfehlen ist zudem ein glatter Boden, damit regelmäßig feucht gereinigt werden kann. Ein Rauchmelder unterstützt zudem die Sicherung des Bereichs; eine Feststellanlage für die Tür ist geradezu ideal“.
Sanitär
Die Sanitäranlagen sollen möglichst zentral angeordnet werden. Es werden Umkleidemöglichkeiten und Spinde benötigt. Es müssen Duschmöglichkeiten für die Teilnehmer vorhanden
sein.
Der Erste-Hilfe Raum sollte für eintreffende Rettungskräfte leicht zugänglich sein.
Der Recycling-Raum sollte von außen, möglichst über ein großes Tor (für 770l Müllcontainer),
Zugang bieten.
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5.
Hinweise (für die spätere Realisierung der Baumaßnahme)
5.1 Vorgaben in Bezug auf die Förderung des Bauvorhabens durch Bund und Land
Das Vorhaben wird durch Bund und Land gefördert und unterliegt dem Zuwendungsrecht. Die
zuwendungsfähigen Kosten sind begrenzt durch die Zuwendungsgeber und die
Auftraggeberin. Es gelten die Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit BMUB für die Durchführung von Zuwendungsbauvorhaben RZBau.
Mit der baufachlichen Prüfung ist die OFD Karlsruhe Bundesbau Freiburg beauftragt.
Die nachfolgenden Rahmenbedingungen und Vorgaben sind zu beachten:

Die förderfähigen Kosten stellen nach Freigabe der Kostenberechnung die maximale
Kostenobergrenze dar und dürfen während der weiteren Planungs- und Bauphase nicht
überschritten werden. Die Finanzierung wird auf diese Kostenobergrenze abgestimmt.
Eine Überschreitung in Einzelansätzen hat zwingend die Einsparung an anderer Stelle
(Kostenposition) zufolge.

Der Kostenrahmen wird für diese Baumaßnahme von den Zuwendungsgebern in den
Kostengruppen (DIN 276) 300 und 400 auf 4,5 Mio. Euro (brutto) festgelegt.

Die Entwürfe sollten sich im Bezug zur Förderung an den folgenden Planungsvorgaben Planungs- und Kostendaten (Zielwerte) - orientieren:
-
VF / NRF ca. 0,3
-
BRI (R) / BGF ca. 4m³ / m²
-
A / BRI (R) ca. 0,3 – 0,5
-
BGF (R) / NUF ca. 1,6
5.2 Hinweise zu Ressourcen und Energie
Leitfaden Nachhaltiges Bauen (BMUB)
Unter folgendem Link kann der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit abgerufen werden:
http://www.bmub.bund.de/themen/bauen/bundesbauten/nachhaltiges-bauen/leitfaden/
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