EZI 21_neu - Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung

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Kor respondenz
Integrierte
familienorientierte
Beratung II
40 Jahre EZI
Seite 3
Beratung im Schwangerschaftskonflikt
21
Herbst 2005
und bei Pränataler Diagnostik
Seite 42
Rezensionen
Seite 54
ISSN 0724-3995
Inhalt
Editorial
Friedrich-Wilhelm Lindemann
1
Feier zum 40 jährigen Bestehen des EZI und Abschied von Martin Koschorke
Friedrich-Wilhelm Lindemann
Begrüßung zur 40 Jahrfeier des EZI am 30. April 2004
3
Martin Koschorke
Stationen, Namen, neue Wege.
14
Friedrich-Wilhelm Lindemann
Dank an Martin Koschorke
24
Prof. Dr. Alfons Vansteenwegen
Festvortrag: Intimität und moderne Partnerschaft.
28
Martin Koschorke
Sind Verliebte verrückt?
37
Beratung im Schwangerschaftskonflikt und bei Pränataler Diagnostik
Dierk Starnitzke
Ethische Überlegungen zur psychosozialen Beratung bei Pränataldiagnostik
42
Annelene Meyer & Renate Jette Brünig
Psychosoziale Beratung im Kontext pränataler Diagnostik (PD)
44
Sabine Hufendiek
Gründe aus fachlicher Sicht gegen die Pflichtberatung bei Pränataler Diagnostik
46
Gernot Czell, Siegen
Profil evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung
49
Rezensionen
Christiane Kohler-Weiß
Schutz der Menschwerdung
von Dr. Friedrich Hufendiek
54
Arnold Langenmayr
Trauerbegleitung. Beratung – Therapie – Fortbildung von Sabine Dille
56
Hans-Ulrich Gehring
Seelsorge in der Mediengesellschaft. Theologische Aspekte medialer Praxis von Bernd Bloemeke
57
Sigrid Röhl
Fanita English über ihr Leben und die Transaktionsanalyse von Martin Koschorke
58
Nachrichten aus dem EZI
Horst Echternach
Siegfried Keil – ein Streiter und Gestalter
62
Friedrich-Wilhelm Lindemann
Zum Abschied von Siegfried Keil
Friedrich-Wilhelm Lindemann
Zum Tod von Guido Groeger
Martin Koschorke
Zum Tod von Tom Frazier und Henry Maier
Kurze Nachrichten & Abschiedsveranstaltung für Dr. Friedrich-Wilhelm Lindemann
65
1
Liebe Leserin, lieber Leser!
Der große argentinische Dichter Jorge Luis Borges
schrieb 24jährig im Vorwort zu seinem ersten Gedichtband: „Wenn die Seiten dieses Buches den einen oder
anderen glücklichen Vers erdulden, so möge mir der
Leser die Unhöflichkeit verzeihen, dass ich ihn mir als
erster angemaßt habe. Unsere Nichtigkeiten unterscheiden sich kaum; es ist ein bedeutungsloser und
zufälliger Umstand, dass Du der Leser dieser Übungen
bist und ich der Verfasser.“
Kaum unterscheidbar sind Dichter und Leser hinsichtlich der Grundverfassung menschlichen Lebens.
Diese zur Sprache zu bringen ist die besondere Begabung des Dichters. Sie kommt aber erst zum Ziel,
wenn der Leser durch sie angeregt und befähigt wird,
eigene Erfahrungen zu formulieren, mit anderen Worten, die Wahrheit des eigenen Lebens je und je zu entdecken. Der Dichter braucht den Leser ebenso wie der
Leser den Dichter.
Das Gleiche gilt für Beratung, Seelsorge und Supervision. Keiner ist im Besitz der Wahrheit. Das ist
besonders schmerzlich spürbar, wenn z.B. im Schwangerschaftskonflikt – verschärft im Kontext pränataler
Diagnostik – für oder gegen die Geburt eines Kindes
zu entscheiden ist. Diese Thematik bildet den fachlichen Schwerpunkt dieses Heftes. Gernot Czell
beschreibt das Profil Evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung, für die die Ergebnisoffenheit der
Beratungssituation konstitutiv ist. Im Gespräch mit
Hermann Barth wird deutlich, welche Begründungsschwierigkeiten dieser seelsorgerliche Ansatz mit sich
bringt bezüglich des Interesses der evangelischen und
katholischen Kirche, christliche Orientierung gemeinsam in unserer pluralistischen Gesellschaft zu vertreten. Zur Kunst des Beratens gehört, unter Berücksichtigung ethischer Perspektiven und normativer Vorgaben in der Komplexität und Widersprüchlichkeit der
Beratungssituation Raum – der muss ein Freiraum sein
– und einen Denkrahmen zu schaffen, innerhalb dessen die Wahrheit der je individuellen Lebenssituatio-
nen erscheinen, benannt und bedacht werden kann, so
dass die ratsuchende Person zu einer gewissenhaften
Entscheidung befähigt wird. Die Beiträge von Annelene Meyer, Sabine Hufendiek und Dierk Starnitzke,
sowie Buchbesprechungen von Friedrich Hufendiek,
Sabine Dille und Bernd Blömeke gelten diesem
Thema.
Den anderen Schwerpunkt dieser Ausgabe bilden
Beiträge anlässlich des im vorigen Jahr gefeierten
40jährigen Bestehens des EZI und der Verabschiedung
Martin Koschorkes in den Ruhestand. Alfons Vansteenwegen, Professor an der Katholischen Universität
Leuven (Ökumene in Europa!), spricht in seinem Festvortrag von der Verliebtheit als einer „Form schlecht
begriffener Selbstverleugnung“ und zeigt, wie Paare
daran arbeiten können, um zu einer tragfähigen Beziehung zu gelangen. Ergänzend macht Martin Koschorke auf die positive Funktion des Liebeswahns für den
Aufbau einer Partnerschaft aufmerksam. Man ist also
nie auf der sicheren Seite. Und nichts anderes zeigt ein
Rückblick auf die 40jährige Geschichte des Instituts.
Doch man kann einen roten Faden sehen. Die gemeinschaftliche Suche nach Wahrheit ist weder ergebnisnoch hoffnungslos. Ja, es zeigt sich eine bunt gewirkte
Textur – der farbige Abglanz des Lebens.
Hiermit möchte ich mich als Herausgeber dieses Blattes von Ihnen verabschieden. Ich danke allen, die seit
1982 an seiner Herstellung sei es mit Texten, sei es an
der Gestaltung gearbeitet, und allen, die es gelesen
haben.
Ich hoffe, beides, das Schreiben und das Lesen, hat der
gemeinsamen Sache gedient, die auch weiterhin gedeihen möge.
Herzlich Ihr
Friedrich-Wilhelm Lindemann
2
bots in pluraler Trägerschaft, dass die Wahlfreiheit der Ratsuchenden allererst ermöglichte, aus den Fugen gerät.
Für die psychologische Beratungsarbeit ist Gefahr in Verzug. Davon wird auch die Nachfrage an unserem Institut
nicht unberührt bleiben. Darauf muss an dieser Stelle aufmerksam gemacht werden.
Friedrich-Wilhelm Lindemann
Begrüßung
30.April 2004
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen, Freundinnen
und Freunde des Instituts!
Vor 40 Jahren wurde das Evangelische Zentralinstitut für
Familienberatung mit einem Festgottesdienst in der Pauluskirche in Zehlendorf eröffnet. Wir feiern diesen 40ten
Geburtstag heute in der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt. Was ist alles passiert in der
Zeit? – Menschen feiern Jubiläen im 25- oder 50-Jahresschritt, und je älter sie werden, umso häufiger; Institutionen wählen den fünfziger oder Jahrhundertrhythmus,
wenn sie überhaupt feiern. Kleine Institute können auch
die Zehnerreihe nutzen, wenn Not oder ein besonderer
Anlass zur Dankbarkeit besteht.
Not besteht für uns im Moment nur indirekt. Denn die
institutionelle, integrierte, familienorientierte Beratungsstellenarbeit steht unter erheblichem Druck und ist
gefährdet. Ehe- und Einzelberatung sind es schon länger,
da sie nicht wie Erziehungs- und Familienberatung und
die Schwangerschaftskonfliktberatung aus staatlichen
Mitteln refinanzierbar sind. Aber neuerdings brechen auch
in großen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen die Landeszuschüsse
ein, wodurch das Gefüge des flächendeckenden Ange-
Aber es besteht auch Grund zu Dankbarkeit. Wir können
inzwischen sagen: Das EZI ist gut angekommen in der
Auguststraße. Durch das größere Raumangebot konnten
wir unser Bildungsangebot mehr als verdoppeln. Und es
wird gegen alle Befürchtungen vor dem Umzug auch am
neuen Standort gut in Anspruch genommen. Unter den
neuen Bedingungen steht das Institut auf einer gesunden
wirtschaftlichen Basis. Dafür danken wir allen, die unsere
Lehrangebote in Anspruch nehmen, und unseren Zuwendungsgebern: der EKD und dem Bundesministerium für
Familie, Senioren, Jugend und Frauen, denen, die durch
und über den Förderverein unsere Arbeit unterstützen
(z. Z. dienen diese Mittel in erster Linie als Zuschuss zu
Kursgebühren), dafür danken wir allen, die als Lehrende
mit uns kooperieren, als Mentoren und Mentorinnen, als
Gastdozenten und Gastdozentinnen, als Mitstreiter für
die Belange der Beratungsarbeit auch über die Konfessionsgrenzen hinweg, und früher über die Grenzen hinweg,
die Deutschland teilten. Wir haben auch für gute Kooperation mit Hotel und Restaurant im Nachbarhaus zu danken, Herr Ochs. Und besonders möchte ich an dieser
Stelle denen danken, die unmittelbar Verantwortung für
die Leitung des Instituts in Gesellschafterversammlung
und Aufsichtsrat übernommen haben, dem Vorsitzenden,
Prof. Dr. Dr. Siegfried Keil, Herrn Dr. Felmberg, Herrn Kinzinger und Frau Riemann-Hanewinckel und den ehemaligen Mitgliedern, die heute hier sind, Herrn Müller, Herrn
Wewerke und Herrn Dr. Helmut Halberstadt. Wir, die Mitarbeitenden des Instituts, freuen uns und sind dankbar,
dass unsere Mühe Früchte zu tragen scheint.
40 Jahre EZI. Ein Anlass zum Feiern, zum Innehalten, zum
Nachdenken. – Nach dem Tanz um das goldene Kalb wollte Moses wissen, was Gott in seinem Zorn mit dem Volk
fürderhin vorhat. Ob und wie er es in das Land, in dem
Milch und Honig fließt, führe. Er feilscht mit ihm darum,
dass er wie bereits durch die Wüste auch weiterhin vor
ihm hergehen möge. Schließlich bekommt er zu hören:
Na gut, weil du es bist. „Mein Angesicht wird vor dir hergehen und ich werde dich zur Ruhe bringen“, wörtlich:
dich lagern lassen. So steht es in den Herrnhuter Losungen für den heutigen Tag. Mit dieser Verheißung im
Rücken können wir nicht nur die Zukunft schauen, sondern uns heute in aller Freiheit dem Innehalten, Nachdenken und Feiern zuwenden.
3
Martin Koschorke
Stationen, Namen,
neue Wege
Über die Anfänge des Evangelischen Zentralinstituts
für Familienberatung vor 40 Jahren
28. Mai 1964: Ein Donnerstagmorgen, 9 Uhr. Die Pauluskirche im Zentrum von Berlin – Zehlendorf. Das Evangelische Zentralinstitut für Familienberatung (EZI) wird eröffnet. In einem Gottesdienst werden die Mitarbeiter feierlich in ihren neuen Dienst eingeführt. Die Predigt hält Dr.
Theodor Schober, Präsident des Diakonischen Werkes der
EKD.
Dem Gottesdienst folgt eine Feierstunde, eröffnet vom
Konsistorialpräsidenten der Berliner Kirche, Ranke. In
einem ersten Festvortrag spricht Dr. Guido Groeger, Vorsitzender des Aufsichtsrates des Zentralinstituts, über:
„Die Bedeutung der Beratung in der heutigen Gesellschaft“. Im anderen Festvortrag erörtert Frau Dr. Bertha
Sommer ein Fachthema: „Aspekte der Partnerwahl.“ Frau
Sommer ist die erste Leiterin des neuen Instituts. Beide
Themen sind auch heute von großer Aktualität.
Grußworte kommen von Willy Brandt, dem Regierenden
Bürgermeister Westberlins, vom bundesdeutschen Familienminister Dr. Heck. Monsignore Adenauer grüßt für das
katholische Partnerinstitut, das Katholische Zentralinstitut
für Familienberatung in Köln. Prof. Löffler für die Dajeb,
Dr. Griesbach für die BUKO, heute BKE genannt, und
Martin Donath als Präsident der EAF.
Dann wird das neue Institut in der Matterhornstraße 82
besichtigt, bevor der Fachverband – damals hieß er noch
Konferenz für evangelische Familien- und Lebensberatung
– seine Jahrestagung startet, mit einem öffentlichen Vortrag von Prof. Dr. Friedeburg, dem damaligen Papst der
Jugendsoziologie. Sein Thema: „Das Verhältnis der
Jugend zu Ehe und Familie in unserer Gesellschaft.“
Ich weiß nicht, ob Sie diese Aufzählung von Namen und
Vorträgen sonderlich interessiert. Indessen zeigt sie die
Strukturen an, in denen das Evangelische Zentralinstitut
seit 1964 erfolgreich gearbeitet hat und noch heute arbeitet.
Die Strukturen
Strukturen sind die Rahmenbedingungen, innerhalb derer
wir funktionieren. Wenn alles gut läuft, bemerken wir sie
nicht. Wenn Blockaden auftreten, stören sie uns, ohne
4
dass wir meist so genau wissen oder erkennen, woran es
liegt. Die Soziologie und Psychologie der Systeme hat uns
in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend verdeutlicht, wie wichtig die Rahmenbedingungen sind, unter
denen wir tätig sind, in denen unsere Ratsuchenden existieren. In jeder einzelnen Beratung sitzen die Strukturen
als unsichtbare Beobachter und Mitspieler im Beratungsraum: die Strukturen, in denen die Ratsuchenden leben,
die Strukturen, in denen wir beraten. So sei erlaubt, einen
kurzen Blick auf die Rahmenbedingungen zu werfen, in
denen das Zentralinstitut „aufgewachsen“ ist, in denen
es 40 Jahre lang gewirkt hat. Diese Strukturen sind in den
Eröffnungsfeiern des Instituts erkennbar.
Da ist zunächst einerseits das Diakonische Werk, das der Evangelischen Kirche in Deutschland und das von Berlin.
Da ist andererseits die Evangelische
Kirche, die von Berlin, und die
Deutschlands im Hintergrund. Diese
Institutionen haben die Häuser zur Verfügung gestellt und einen Großteil der
Mittel zum Arbeiten.
Dann gab es damals noch ein Partnerinstitut, das Katholische Zentralinstitut für Familienberatung, geleitet von
dem charmanten und weltläufigen Monsignore Adenauer,
Sohn des ersten Bundeskanzlers der BRD. Die Kontakte
zu den katholischen Kollegen waren vor allem im Anfang
sehr wertvoll. Einmal jährlich haben die beiden Zentralinstitute einen gemeinsamen Studientag veranstaltet.
Die häufigsten Kontakte ergaben sich natürlich zu den
Kollegen aus dem eigenen Fachverband, der Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung
(EKFuL). Ohne die Zusammenarbeit mit dem Fachverband ist auch heute noch die Arbeit des EZI undenkbar.
Da gibt es inhaltliche Projekte, familienpolitische Stellungnahmen, berufspolitische Initiativen. Da gibt es Anregungen hin und her. Vor allem aber durch die Kooperation
in der Grundausbildung in psychologischer Beratung
sind Zentralinstitut und Fachverband miteinander verbunden.
Die Qualität einer Ausbildung hängt von ihren Strukturen
ab. Die Grundausbildung des EZI steht von Anfang an auf
zwei Beinen:
• den Intensivkursen am Institut, mit Theorie,
praktischem Üben und Arbeiten an der persönlichen
Entwicklung der Ausbildungsteilnehmer; und
• der Beratungsarbeit vor Ort in den Praktika an ausgewählten Beratungsstellen.
Mit einem Bein kommt man nicht vorwärts, oder man
muss kriechen oder hüpfen. Das Zusammenspiel dieser
beiden Bereiche, das sich in Jahrzehnten herausgebildet
und bewährt hat, erlaubt es, in relativ kurzer Zeit hohe
fachliche, d.h. theoretische und vor allem praktische Kompetenz zu erwerben.
Bei der Eröffnung des Instituts waren auch die anderen
Fachverbände der Beratung vertreten: die Dajeb, die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE), mit denen
das Institut bzw. die EKFuL noch heute im Deutschen
Arbeitskreis kooperiert, und mit denen sie gemeinsame
Qualitätsstandards entwickelt haben. Wobei das EZI nicht
selten eine Vorreiterrolle spielte.
Nicht vergessen sei an dieser
Stelle die wohlwollende Unterstützung der Arbeit des Instituts
durch das bundesdeutsche Familienministerium.
Die drei Frauen
Nun möchte ich erst einmal von Personen reden, und da
vor allem von Frauen. Der Start des Instituts ist nicht
denkbar ohne drei Frauen, von denen am 30. April 2004
zwei anwesend waren.
Die allererste Angestellte war Ingrid Balzer. Zu Beginn
Sekretärin für alles, dann Sekretärin der Direktorin oder
des Direktors. Vier Instituts-Regierungen hat sie erlebt,
drei Regierungswechsel überstanden, sich immer wieder
neu auf Eigenarten eingestellt, Eigenheiten mit Geduld
studiert und toleriert, mit großer Umsicht die Chef-Abteilung organisiert und die Öffentlichkeitsarbeit des Instituts
geleitet, neben vielen anderen Aufgaben. 32 Jahre hat sie
dem Institut treu gedient, mit Ausdauer und heiterer
Geduld.
Die zweite Frau der Anfänge war Margret Meyer. Sie
kam am 1. Januar 1965. Jahrzehnte war sie für die Kursorganisation zuständig, einen Großteil der Kurse hat sie
selber organisiert. Sie war das Gedächtnis des Instituts,
hat mitgedacht, erinnert, gemahnt, Vorschläge gemacht,
gewissenhaft und zuverlässig. Sie war 36 Jahre lang eine
der großen Stützen des Instituts, die den Dozenten vieles
ermöglicht hat, weil sie ihnen den Rücken freihielt. Um
einen guten Übergang zu ermöglichen, hat sie noch ein
halbes Jahr länger gearbeitet. In Notfällen taucht sie noch
heute auf und hilft aus.
Die erste Leiterin des Instituts war Frau Dr. Bertha Sommer (1964–1968), kurzfristig eingesprungen, nachdem
sich an der Spitze des Instituts eine überraschende per-
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sonelle Veränderung ergeben hatte. Frau Sommer war
Ärztin, Psychotherapeutin Jungscher Richtung, eine
große alte Dame, voller Erfahrung, eine Persönlichkeit mit
Kultur, vor allem ein Mensch mit Güte, Menschenkenntnis und einem heiteren christlichen Glauben. Von ihr ging
Ruhe aus, und Kompetenz. Sie schaute jeden an, nahm
jeden einzeln wahr und hatte den Blick für das Wesentliche.
Rugby oder: Wie es zur Idee kam, ein Zentralinstitut zu gründen
Wie es zur Gründung des Instituts gekommen ist, hat mit
den internationalen Strukturen der Beratungsarbeit zu
tun, in die das Zentralinstitut von
Anfang an eingebettet war und die
unserer Arbeit immer wieder neue
Impulse gegeben haben.
Nach dem Krieg, der Millionen von
Menschen, Ehepaare und Familien entwurzelt oder in existentielle Krisen
gestürzt hat, bestand in Deutschland
ein enormer Bedarf an Beratung und psychotherapeutischer Begleitung. Die Beratungskultur indessen, die sich
in den zwanziger Jahren in vielen deutschen Städten entwickelt hatte, war zerstört. Denn alles was Hintergründe
und Untergründe aufzuhellen, Unbewusstes aufzudecken
in der Lage gewesen wäre, hatten die Machthaber verboten oder vertrieben. In Psychologie und Psychoanalyse,
Soziologie und Sozialarbeit war ein völliger Neustart erforderlich oder ein Anknüpfen an Traditionen, die ausgewandert waren, z.B. nach England.
Rugby ist eine ländliche englische Kleinstadt. Im dortigen
College wurde der Rugby-Sport zum ersten Mal praktiziert. Im gleichen Gebäude hat der große englische Beraterverband „Marriage Guidance Council“ (heute „Relate“)
nach dem Krieg ein Ausbildungsinstitut für Berater eingerichtet. Die Ausbildung beruht auf einer Kombination von
tiefenpsychologischem Denken und pragmatischem Vorgehen, wie es britische Eigenart ist, verbunden mit einer
vorzüglichen Aus- und Fortbildungskultur, wie sie in Großbritannien selbstverständlich ist: der individuellen Förderung jedes einzelnen Lernenden.
Drei Männer
Dr. Guido Groeger – ein Leiter mit Weitsicht
Und nun taucht Dr. Guido Groeger auf, einer der Urväter
der Beratungsarbeit nach dem Krieg. Er war Arzt und Therapeut, ein Mann mit beeindruckender Klarsicht, sowohl
was beraterisch-therapeutische Fachthemen anbelangt
als auch die notwendigen beratungspolitischen Initiativen.
Er war auch ein Meister des Worts – mit Vorträgen wie
„Liebe, Mädchen, junge Männer“ füllte er das Müngersdorfer Fußballstadion in Köln. 1951 rief er die Ev. Beratungsstelle in Düsseldorf ins Leben und baute die Beratungsarbeit im Rheinland auf. Er war Vorsitzender des
Fachverbandes EKFuL, den er gegründet hatte, und von
Anfang an im Vorstand der Internationalen Kommission
„for Marriage and Interpersonal Relations“ (heute: „für
Paar- und Familienbeziehungen“) des Weltfamilienverbandes. Im Rahmen dieser Begegnungen hat er das englische Modell kennen gelernt. Von Anfang an hat er sich für
Offenheit eingesetzt, besonders auch im Blick auf internationale Entwicklungen. Mehrfach war er mit Kollegen
in Südafrika, um dort Berater auszubilden.
In Deutschland gab es zu Beginn der
sechziger Jahre erste Versuche einer
Ausbildung zum Ehe- und Lebensberater (drei „Steinzeitkurse“ genannte
Wochenveranstaltungen in Celle und
Rummelsburg). Schnell stellte sich heraus, dass eine qualifizierte praxisorientierte Ausbildung auf Dauer nicht mit
wechselnden Referenten und an unterschiedlichen Orten
zu verwirklichen ist. Das englische Ausbildungsinstitut
von Rugby drängte sich als Modell auch für Deutschland
auf. Guido Groeger hat entscheidenden Anteil daran, dass
das Evangelische Zentralinstitut für Familienberatung das
Licht der Welt erblickte. Von 1968–1980 war er Leiter des
Instituts.
Bischof Scharf – Arbeiten in zwei Staaten zugleich
Beinahe wäre das Institut nach Düsseldorf gekommen.
Denn Guido Groeger lebte mit seiner Familie in Düsseldorf und wollte das Institut in Düsseldorf einrichten. Da
gab es aber jemand, der damit gar nicht einverstanden
war, nämlich Kurt Scharf, Bischof von Berlin-Brandenburg.
Obwohl ihm seit 1961 der Zutritt zur DDR verwehrt
wurde, blieb ihm die Verbindung zwischen Ost und West,
der Kontakt zwischen den Schwestern und Brüdern im
Osten und im Westen, ein Herzensanliegen. Ihm war klar:
Das Institut muss nach Berlin und auch im Osten arbeiten.
Bischof Scharf war zugleich Vorsitzender des Rates der
EKD. Dort setzte er sich mit seinem Anliegen durch.
Damit begann eine ziemlich einmalige Geschichte. Das
EZI ist eine der wenigen Einrichtungen, die die ganze Zeit
der Trennung Deutschlands in beiden Teilen des Landes
gearbeitet hat, nach den gleichen Prinzipien und Methoden. Es gab eine Grundausbildung in Lebens- und Paarberatung, mit den drei für das EZI typischen Elementen:
praxisorientierte Theorie, Praxislernen (in Rollenspielen,
anhand von Fällen, in den Praktika) und Persönlichkeits-
6
entwicklung der Berater. Als die Mauer fiel, gab es in der
DDR 80 nach internationalen Standards und neusten
Erkenntnissen ausgebildete Beraterinnen und Berater.
Darüber hinaus wurden in Verbindung mit dem EZI Fortbildungen und Selbsterfahrungskurse organisiert, Fortbildungsgänge durchgeführt, z.B. in Paarberatung, internationale Trainer (wie etwa Fanita English) eingeladen. Zum
Schluss war die DDR dem Westen sogar mit einer in sich
geschlossenen Supervisoren-Ausbildung voraus.
Die Arbeitsbedingungen der westlichen Dozenten und
Trainer waren manchmal abenteuerlich. In der Anfangszeit
lief alles über private Einladungen und Unterkünfte. Man
konnte nie sicher sein, ob man die Einreise
bekam. In den letzten Jahren der DDR allerdings gab es Dienstvisa und unproblematische
Einreise. Die Stasi war natürlich immer dabei.
In der DDR waren bisweilen Dinge möglich, die
im durchorganisierten Westen nicht zustande
kamen (z.B. ein Selbsterfahrungsseminar für
alle DDR-Bischöfe und deren Frauen). Darüber
hinaus war die DDR auch ein Entwicklungsfeld für neue
Beratungsansätze und –methoden. All dieses verdanken
wir der Weitsicht von Bischof Kurt Scharf.
Bernd Löffler – ein begnadeter Lehrer
(1964 – 1986)
Kaum einer hat die Atmosphäre und den didaktischen Stil
am Institut so nachhaltig geprägt wie Bernd Löffler
(1964 –1986). Er konnte ungewöhnlich lebendig vermitteln. Lange bevor „Living Learning“-Methoden nach Europa kamen, entwarf er Übungen und Spiele, die Theorien
so anschaulich machten, dass sie bei allen Teilnehmern
haften blieben. Seine Übungen gehören noch heute zum
Repertoire der Aus- und Fortbildungen am Institut. Die
Defizitorientierung bestimmter psychologischer Theorien
behagte ihm nicht, lange bevor das beraterisch-therapeutisches Allgemeingut wurde. Er empfahl stets, Vor- und
Nachteile abzuwägen. Er war jemand, der ermutigte.
Denn er wusste, dass man nicht lernen kann, ohne Fehler zu machen. Er hatte die Begabung, in jedem Fehler
auch das Gelungene zu sehen und herauszuarbeiten. Er
war ein Gruppendynamiker auf europäischem Niveau, hat
in seinen Gruppenübungen die möglichen Reaktionen bis
ins Kleinste vorherbedacht. Er hat auch den Gruppenstil
des Instituts mitgeprägt.
Viele seiner Aussprüche und Merksätze sind geflügelte
Worte geworden. „Beratung ist Handwerk, nicht Kunst.“
„In der Paarberatung ist der Klient die Beziehung.“ „Die
zweitbeste Methode, die ich kann, ist immer noch besser
als die beste, die ich nicht kann.“ „Niemand ist vor Reifung geschützt.“ Er sprach davon, dass „Gefühle seitwärts aus der Rippe spritzen“, und scheute auch nicht
Ausflüge ins Theologische: „Gott arbeitet nicht ohne
Bodenpersonal.“ Ein apokryphes Zitat aus dem MarkusEvangelium war ihm Grundregel für Berater: „Gesegnet
seiest du, wenn du weißt, was du tust.“
Bernd Löffler war ein Kontakt- und Lebenskünstler. Als
ihm wegen seiner Lungenerkrankung zunehmend die
Luft ausging, erfand er das „Spazierenstehen“.
Zeit der Konzeptentwicklung
In den ersten Jahren war das Angebot des Instituts bunt.
Jugendarbeiter kamen in die
Jugendstilvilla in der Matterhornstraße in Berlin-Schlachtensee, Pfarrer und kirchliche Mitarbeiter, Studentenpfarrer, Leiterinnen von Mütterkuren, Erziehungsberater, und natürlich
auch Familienberater. September 1967 bedeutete einen Einschnitt, drei neue Mitarbeiter nahmen ihre Arbeit auf: Dr. Dora von Caemmerer,
Christa Höfener als Theologin und ich als Soziologe und
Theologe. Im Jahr darauf übernahm Guido Groeger die
Leitung des Instituts.
Der Schwerpunkt der Arbeit in diesen Jahren bestand in
der Entwicklung von Konzepten. Psychologische Beratung wurde als ein eigenständiges Vorgehen in Absetzung
zu Psychotherapie verstanden, das in begrenzter Zeit relativ bewusstseinsnah und strukturiert an den Konflikten
arbeitet, die der Klient zur Sprache bringt und angehen
möchte (Stichwort: Kontrakt). Kennzeichnend für dieses
Konzept sind drei Dinge: eine beraterische Haltung, die
den Gesprächspartner als Erwachsenen respektiert und
behandelt, selbst wenn dieser mit seinen Konflikten nicht
zurecht kommt oder seelische Probleme hat; die Ausarbeitung der Phasen des Beratungsprozesses bzw. der
spezifischen Ziele und Vorgehensweisen in Anfangs-, Mittel- und Schlussphase der Beratung; sowie die Integration
der drei Aspekte des Beratungsprozesses, des diagnostischen, des methodischen und des Beziehungsprozesses.
Darüber hinaus ging es darum, ein didaktisches Konzept
zu erarbeiten, wie Beratung in beschränkter Zeit am wirkungsvollsten vermittelt sowie Theorie- und Praxislernen
am besten integriert werden kann. Ergebnis war die fünfteilige (heute sechsteilige) Weiterbildung, die sich in vier
Jahrzehnten bewährt hat. Es hat Spaß gemacht, an der
Entwicklung dieser Konzepte teilzuhaben.
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Noch einmal drei außergewöhnliche Frauen
Dr. Dora von Caemmerer (1967–1971)
„Doktor Dora“, wie sie von Kursteilnehmern liebevoll
genannt wurde, war Juristin und Sozialarbeiterin mit langer Erfahrung in Casework. Ihre ganz besondere Stärke
war eine ausgearbeitete Methodik der beraterischen
Gesprächsführung. Ihre genaue Analyse von schriftlichen
Fallprotokollen ist Modell geblieben bis heute. Als Dozentin hat sie mit Dynamik und gestenreich unterrichtet – und
sich dabei einmal sogar das Armgelenk ausgekugelt...
Dr. Anne Neumann (1971–1983)
Ihre Nachfolgerin, Anne Neumann, war eine ganz andere
Persönlichkeit. Beraterin und Psychoanalytikerin der
Jungschen Richtung
hat sie lange Jahre
zwei Rollen ausgefüllt: als wissenschaftliche Mitarbeiterin am
Zentralinstitut
und
als Lehranalytikerin
sowie Dozentin auch
in der Berliner Analytiker-Ausbildung. Sie konnte indessen
beide Konzepte gut auseinanderhalten, denn sie brachte
aus jahrelanger Beratungsarbeit und der Leitung der Ev.
Beratungsstelle in Bonn eine Fülle praktischer Erfahrung
mit. Sie hatte eine sehr menschliche, mütterliche Art, die
ihr rasch die Herzen erschloss. Als Dozentin verfügte sie
über einen anschaulichen Stil, Theorie – z.B. die diagnostischen Muster der Persönlichkeitsstrukturen – mit Handlungsanweisungen für das praktische Vorgehen in der
Beratungsstunde zu verbinden. Darüber hinaus war sie
eine Künstlerin, mit offenem Sinn fürs Schöne, und in
mancher Hinsicht eine weise Frau.
Ingeborg Langus-Mewes (1973–1996)
Wieder eine andere Persönlichkeit war Ingeborg LangusMewes. Auch sie kam mit reicher Erfahrung aus der praktischen Beratungsarbeit in Frankfurt/Main nach Berlin. Sie
zeichnete sich aus durch genaues differenziertes Hinsehen. Ihre ruhige Art kam vor allem in den Fall- und T-Gruppen zur Geltung. In verschiedenen Bereichen des Instituts
war sie an der Konzeptentwicklung neuer Curricula des
Instituts beteiligt. Auf dem Hintergrund umfassender
theoretischer Kenntnisse lud sie immer wieder dazu ein,
Überlegungen noch einmal zu bedenken. Ich persönlich
schaue auf eine lange und fruchtbare Zusammenarbeit
mit ihr bei der Entwicklung der Berliner Fortbildung in
Paarberatung zurück. Dabei haben wir uns gut ergänzt.
Hatte ich etwas auf den Punkt gebracht, so öffnete sie die
Diskussion noch einmal: „Man könnte aber auch noch
diese Facette sehen.“
Ingeborg Langus-Mewes ist auch noch heute tätig, als
geschätzte Beraterin und Supervisorin.
Zeit des Aufbruchs
Die 70iger Jahre waren eine Zeit der Ungeduld, der Kreativität, des Aufbruchs. Unsere Berliner Weiter- und Fortbildungen waren inzwischen gut ausgearbeitet und etabliert. Aber aus den USA kamen neue Anregungen und
neue Methoden. Ruth Cohn und ihr Labor entwickelten
die Themenzentrierte Interaktion (TZI), Fritz Perls die
Gestalt-Therapie, Eric Berne die Transaktionsanalyse (TA).
Psychodrama, Körpertherapien und Bioenergetik machten von sich reden. Die ersten Schulen der Familientherapie und Ansätze systemischen Denkens (New York, Palo
Alto, Mailand) veränderten den
Blick auf die Probleme der Klienten
und die Art, sie zu bearbeiten.
Diese Jahre waren natürlich auch
ein Epoche der Versuche – Sensitivity-Trainings wurden als Abhärtungsübungen angeboten. Manche
Versuche gingen auch daneben.
Die Funktion des Instituts in diesen Jahren war, die Spreu
vom Weizen zu trennen, die beraterischen Kollegen mit
einigen dieser Methoden bekannt zu machen, die dann
bald den deutschen und den europäischen FortbildungsMarkt überschwemmen sollten. Viele von denen, die
nach Europa kamen, sprachen deutsch, weil die Nazi-Diktatur sie vertrieben hatte.
Es kamen nach Berlin: Ruth Ronall vom New Yorker TZILaboratorium. John Brinley bot bis zu seinem Tod eine
mehrteilige Gestalt-Fortbildung an. Auch Hilarion Petzold
war im Institut. Rolf Büntig stellte uns Bioenergetik vor,
Vreni Middendorp aus der Schweiz Sexualberatung und
-therapie. George Bach („Streiten verbindet“) brachte die
Polizei ins Haus, weil Passanten auf der Straße, durch die
Schreie einer Gruppenübung während eines WochenendAggressions-Marathons mit 80 Teilnehmern beunruhigt,
ein Einsatzkommando alarmiert hatten. Theoretisches
Lernen und Selbsterfahrung gingen Hand in Hand, vieles
wurde am eigenen Leib ausprobiert. Selbsterfahrungskurse – etwa mit Tom Frazier, einem gebürtigen Berliner, und
seiner Frau Delphine aus Kalifornien, als Jeux dramatiques – gehörten damals zum festen Bestand des Institutsprogramms. Eine besondere Erwähnung verdient
Fanita English, die bei Fritz Perls Gestalt gelernt, zusammen mit Eric Berne die Theorie der Transaktionsanalyse
entwickelt und später eigene interessante Theorien ausgearbeitet hat. Von 1976 an hat sie regelmäßig im Institut
gearbeitet, genaues diagnostisches Hinschauen vermittelt und gezeigt, wie wichtig klare Kontrakte in Beratung
8
und Supervision sind. Noch heute, fast 90jährig, sitzt sie
an mehreren Publikationen, erarbeitet neue Theorien und
hält Workshops rund um die Welt. Auch sie hat den
Arbeitsstil und die beraterische Methodik des Instituts
beeinflusst.
Die Familientherapie hat in den Angeboten des Zentralinstituts schnell ihren eigenen Platz gefunden. Henry Maier
aus Seattle im Staate Washington (USA) führte uns als
Erster in Sichtweise und Methodik der Familientherapie
ein. Es folgten Elsa Leichter aus New York und Erika
Waechter aus Oregon. Verena Krähenbühl aus der
Schweiz, die auch in den USA gearbeitet hatte, konzipierte die erste mehrteilige Familientherapie-Fortbildung am
Institut, mit Life-Supervision und
Life-Familien. In diesem Zusammenhang kam auch Gottlieb Guntern nach Berlin. Seine Schüler, vor
allem Jürg Liechti und Martin Zbinden aus Bern, haben die mehrteiligen Fortbildungen weitergeführt,
bevor dann mit Roland Weber ein
deutscher Ausbilder die Aufgabe übernahm. Im übrigen
waren auch Martin Kirschenbaum und verschiedene Kollegen der Mailänder Schule im Haus. Eine Ausweitung
der familientherapeutischen Arbeit war später die Methode der Mediation, mit der uns John Haynes aus New York
als erster vertraut machte.
Eigene Entwicklungen
Die sozialen Probleme, die gesellschaftskritische Diskussion in der Bundesrepublik und der Kontakt zur internationalen Entwicklung haben in den siebziger Jahren die
Entwicklung neuer Konzepte im Zentralinstitut angestoßen. Wie kann man mit Angehörigen der Unterschichten angemessen beraterisch arbeiten? Dazu gab es Seminare, Kolloquien und Publikationen. In welcher spezifischen Situation befinden sich Paare und Familien in Trennung und Scheidung? Wie ist die besondere Dynamik in
Zweiten Familien (Nach-Scheidungs-Familien)? Wie lassen sich innerfamiliale sexuelle Gewalt und die aus ihr folgenden Traumatisierungen bearbeiten (damals lief das
unter dem Begriff „Inzest“)? Viel Raum nahm die Entwicklung eines Konzepts und Curriculums für Schwangerschaftskonflikt-Beratung ein.
Eine integrierende Funktion hatte bis in die jüngste Zeit
die Entwicklung einer vierteiligen Fortbildung in Paarberatung. Sie ist, neben der Weiterbildung in psychologischer
Beratung, in Supervision und der Fortbildung in Erziehungsberatung, ein Kernstück der Arbeit des Zentralinstituts geworden. An ihr waren zu Beginn Anne Neumann
und Ingeborg Langus-Mewes, Bernd Löffler und ich betei-
ligt, und seitdem die Mehrzahl der gegenwärtigen Dozenten des Instituts. Sie geschah im Kontakt mit europäischen Kollegen, Jürg Willi, Rosemarie Welter-Enderlin,
beide aus Zürich, und Alfons Vansteenwegen von der flämischen Universität in Leuwen. Paarberatung kann man
nicht lehren, wenn man nicht regelmäßig Paarberatungen
macht. Die gemeinsame Praxis mit Paaren und die Weiterentwicklung des Paar-Curriculums hat theoretische
Unterschiede verblassen lassen und daher integrierend
gewirkt.
Was unerwähnt blieb
Vieles habe ich in diesem Streifzug durch die ersten 25
Jahre des Ev. Zentralinstituts nicht genannt: Die theologische Arbeit am Institut, angefangen mit
einer
international
besetzten Theologischen Kommission,
die
jahrelang
an
Grundsatzproblemen
zwischen Psychologie
und Theologie gearbeitet und dazu auch publiziert hat,
über die Arbeit mit Professoren der Praktischen Theologie
in der DDR, bis zu den heutigen Fortbildungen für Seelsorger. Nicht erwähnt habe ich die vielfältigen Tätigkeiten,
im nationalen Rahmen politische Gestaltung beratend zu
begleiten, vom Scheidungsrecht bis hin zum Kampf um
Erhalt von Beratungsstellen. Oder im internationalen Rahmen die Zusammenarbeit mit dem Kongolesischen Kinder- und Familienzentrum in Kinshasa bzw. die Mitarbeit
im Vorstand der Internationalen Kommission für Paar- und
Familienbeziehungen des Weltfamilienverbandes durch
Guido Groeger, Friedrich-Wilhelm Lindemann und mich,
die in einem Kongress dieser Kommission in Berlin im
Jahr 2000 zum Thema „Was führt zu Veränderung? einen
Höhepunkt fand. Ich habe nicht davon gesprochen, dass
Kursteilnehmer die Veranstaltungen des Instituts als Partnervermittlungseinrichtung nutzten oder zum PartnerTÜV: „Taugt meine Ehe noch?“
Um 1980 beginnt eine neue Phase in der Geschichte des
Instituts. Friedrich-Wilhelm Lindemann übernimmt die
Leitung, mit neuen Ideen, neuen Projekten, neuen Akzenten, und einem Leitungsstil, der intensives Arbeiten
ermöglichte. Neue Kollegen kommen ins Team. Eine Zeit
der konzeptionellen und institutionellen Konsolidierung
setzt ein, und zugleich ein Abschnitt vielfältiger Neuentwicklungen: Vertiefung der theologischen Arbeit, Entwicklung von Curricula in Supervision, Erziehungsberatung,
Mediation, pränataler Diagnostik, Integration der Kurse in
der DDR usw. Diese Epoche bedarf einer eigenen, ausführlichen Würdigung.
9
Ein Dank und gute Wünsche
Gestatten Sie zum Schluss ein persönliches Wort.
Es war ein Privileg, so lange (von 1967 bis 2004) an diesem Institut zu arbeiten. Die äußeren Bedingungen
waren nicht immer einfach. Aber es war eine wunderbare
Gelegenheit, Menschen zu erleben, sich mit ihnen auf
den Weg persönlicher Entwicklung zu begeben und dabei
sich selbst zu entwickeln.
Darum danke allen, denen ich begegnet bin: den Teilnehmern unserer Fortbildungen, meinen Kollegen vom Institut, denen von der Verwaltung und denen im Team, und
den Vertretern der Kirche, die auch in Zeiten finanzieller
Enge die Weitsicht besaßen
und besitzen, diese Arbeit
und speziell dieses Institut
zu ermöglichen.
Ich wünsche meinen Kollegen und dem Institut für die
nächsten 40 Jahre:
• Offenheit für Neues: Auf der Grundlage einer klaren
theoretischen und methodischen Konzeption immer
wieder aufgeschlossen zu sein für Anstöße von außen
und Entwicklungen, die neues Denken und Weiterentwicklung ermöglichen;
• Auch bei hohem Arbeitsdruck, auch wenn eine Fortbildung die andere jagt, die Chance zu nutzen, die darin
liegt, dass im Team des Instituts phantastische Persönlichkeiten beisammen sind: Jedem Einzelnen Raum zu
lassen und sich trotzdem gegenseitig anzuregen und zu
befruchten;
• Dass bei allem finanziellen Druck die Menschlichkeit
nicht aus dem Blick gerät, damit weiter gute Aus- und
Fortbildung angeboten und gute Beratung gemacht
werden kann. Gut hat mit Güte zu tun. Herzensgüte
alleine reicht nicht, es braucht auch fachliche Kompetenz. Aber fachliche Kompetenz bleibt kalt, wenn sie
nicht genährt wird von menschlicher Güte.
Martin Koschorke
Gekürzte Fassung eines Vortrags bei der Feier zum 40jährigen
Bestehen des Ev. Zentralinstituts für Familienberatung am 30. April
2004
10
Friedrich-Wilhelm Lindemann
Dank an Martin Koschorke
30. April 2004
Die erste in einem Jahresbericht des EZI genannte Veröffentlichung Martin Koschorkes heißt: „Über evangelische
Theologen mit nicht-evangelischen Frauen oder Verlobten
in Deutschland“. Sie erschien 1968 in der Zeitschrift Theologia Practica. Ich vermute, dieser gehört zu seinen heute
weniger bekannten Titeln. Doch in diesem Text können
wir etwas über das Interesse und die Vorgehensweise
des Autors erfahren. Er greift ein Problem auf, in dem
Menschen durch unzeitgemäße Gesetze und Regelungen
in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt werden, und
sucht nach einer vernünftigen Lösung. In diesem Fall darf
man sagen, ist ihm die Brisanz des Themas wohl vertraut.
Denn er hatte sich mit Francoise, einer jungen Französin
katholischen Glaubens, verbunden. Von einem deutschen
evangelischen Pfarrer aber wurde damals erwartet, dass
seine Frau, um Pfarrfrau sein zu können, der gleichen Landeskirche angehörte. Sie hätte also konvertieren müssen,
um ihren Geliebten für das reguläre Pfarramt diensttauglich werden zu lassen. Nun weiß ich nicht, wer mehr
gegen eine solche Nötigung war, Francoise oder Martin.
Jedenfalls, sie blieb katholisch, Martin evangelisch. Und
er kam als Vikar nicht in ein Gemeindepfarramt, sondern
ans Zentralinstitut, ein halbkirchliches Institut, wie er es
damals nannte, und schrieb über das Problem. Wie
geht er vor? Er kontrastiert die Lebensformen moderner
industrieller Gesellschaften mit überkommenen Kirchengesetzen und Regeln. Und er kontrastiert römische
Gesetzlichkeit mit dem Anspruch evangelischer Freiheit.
An ihr werden die Regelungen der Pfarrerdienstgesetze
aber auch Äußerungen von kirchenleitenden Personen
gemessen. Dabei wird durchaus pragmatisch vorgegangen. Dass die Zugehörigkeit zur gleichen Konfession wünschenswert oder gar notwendig sei für das gemeinsame
Wirken in einer Gemeinde, wird nicht bestritten. Aber es
wird gefordert, dass Theologen in Mischehen auch in
übergemeindlichen Diensten arbeiten können. Dass die
Gesetze den bereits in Einzelfällen praktizierten vernünftigen Lösungen angepasst werden. Nur so könne der
Druck auf die Frau zur Konversion oder der Druck auf den
Mann zum Berufswechsel vermieden werden. In diesem
Zusammenhang heißt es: „Es fragt sich aber sehr, ob ein
mehr oder weniger starker Druck auf ein Gewissen der
Weg ist, der zur Freiheit des Glaubens führt“ (399). In diesem Satz finden wir einen Dreh- und Angelpunkt aller Veröffentlichungen Koschorkes zum Schwangerschaftskonflikt und das Prinzip seiner kritischen Auseinandersetzung
mit kirchlichen Stellungnahmen.
1971 veröffentlicht er sozialethische Überlegungen „Legalisierung der Abtreibung – ja oder nein?“. In der Folge
berät das Institut die Bundesregierung bei der rechtlichen
Neuregelung der Abtreibung; 1978 gibt er zusammen mit
Jörg Sandberger ein Arbeitsbuch zur Schwangerschaftskonflikt-Beratung heraus, das bei Vandenhoeck und Ruprecht als Handbuch erscheint. Ich denke, diese war eine
der einflussreichsten Publikationen des Instituts. Immer
wieder hat sich Koschorke zu diesem Thema für das Institut geäußert. Die Formel, dass das Ungeborene nur mit
der Frau und nicht gegen sie geschützt werden könne,
stammt aus seiner Feder.
1972 bearbeitet er aber auch zwei andere Themen, die
später fortgesetzt werden und immer wieder vorkommen: „Formen des Zusammenlebens in Deutschland“,
erschienen in der Kölner Zeitschrift für Soziologie und
Sozialpsychologie, und Thesen zum Thema „Unterschicht
11
und Beratung“, mit denen Koschorke einer breiten Fachöffentlichkeit bekannt wurde. Er beschäftigt sich im folgenden mit der Rolle der Männer, der Rolle von Mann und
Frau, mit zweiten Partnerschaften und zweiten Familien
und wie man beraterisch mit diesen Problemen umgehen
kann. Es sind annähernd 250 Veröffentlichungen, wie
Martin mir gestern gestanden hat. Es ist unmöglich, sie
im einzelnen zu würdigen. Nur Afrika sollte ich noch nennen als Beispiel für sein politisches Engagement.
Experientiam facit theologum, die Erfahrung macht den
Theologen, hat Luther einmal gesagt. Kennzeichen nicht
nur von Martins Schreiben, sondern auch seines Lehrens
ist der unmittelbar einleuchtende Erfahrungsbezug, das
Bemühen um Plausibilität. Elementarisierung, Einfachheit
ist ihm wichtig. Manchmal mag man seine Texte zu einfach finden. Aber bei genauerem Hinsehen zeigt sich,
dass er in seinen Formulierungen Modelle abbildet, die zu
differenziertem Verstehen und Handeln anleiten ebenso
wie seine didaktischen Spielzeuge wie etwa die Ambivalenzschaukel, die er im Unterricht benutzt. In diesen
Modellen steckt natürlich auch etwas Apodiktisches, was
man nicht selten hat bei so originellen, kreativen und
eigenständigen Denkern. Und wer sich so lange, so
gründlich und immer wieder von der eigenen Beratungserfahrung ausgehend mit den Stoffen beschäftigt hat, der
gibt lieber Tipps als dass er welche nimmt, und findet,
dass er schon vor vielen Jahren gesagt hat, was heute
mühsam buchstabiert wird.
Ernsthafte Schwierigkeiten gab es, als die von dem Geist
der 68iger Zeit geprägte Teamführungsstruktur des Instituts revidiert werden musste, als unter unausweichlichem ökonomischen Druck die Aufgaben und damit auch
die Freiheiten der einzelnen Teammitglieder überprüft und
neu geordnet werden mussten. Das war für alle anstrengend, ich denke insbesondere für ihn und mich. Ich bin
sehr froh, dass es uns beiden gelungen ist, diesen Konflikt beizulegen und in den letzten Jahren wieder zu der
konstruktiven Zusammenarbeit zu finden, die wir viele
Jahre lang hatten haben können. Dafür danke ich Dir, Martin, und ich danke Dir natürlich auch und vor allem für
alles, was Du für das Institut getan hast im Unterricht, in
der Außenvertretung, durch Vorträge, Seminare, Supervisionen, durch Publikationen, und die Mitarbeit in der Weltfamilienorganisation mit dem großen Kongress, den Du
2000 unter schwierigen Bedingungen hier in Berlin organisiert hast. Ich danke Dir aber auch für die vielfältige
Tätigkeit innerhalb des Instituts, für Planungs- und Organisationsarbeit, für Deine Bereitschaft, andere zu vertreten, und etwas für die Gesamtheit der Mitarbeitenden zu
tun. Nimm dieses Fest zum 40jährigen Jubiläum, das wir
mit Deinem Abschied verbinden, als Ausdruck unseres
Dankes. Lassen Sie es uns fröhlich feiern.
12
Prof. Dr. Alfons Vansteenwegen
Intimität und moderne
Partnerschaft
Im Folgenden möchte ich zwei Formen von Intimität
unterscheiden: gefundene und erarbeitete Intimität, oder
anders ausgedrückt, erträumte und wirkliche Intimität,
Einbildungsintimität und Realintimität. Ich überlasse
Ihnen die Wahl der besten Bezeichnung.
Partnerschaft = sich gut fühlen?
In Beziehungen zusammen zu leben ist heutzutage
schwierig. Vielen Menschen fällt es schwer, eine Bindung
einzugehen. Zahlreiche junge Leute wissen nicht, wie sie
über Bindungen, über Beziehung und Ehe denken sollen.
Und wie sie mit einer Partnerschaft oder einer Ehe umgehen sollen. Sie träumen von einer guten Ehe oder Partnerschaft. Sie stellen sich Partnerschaft als ein einfaches,
selbstverständliches Zusammenleben vor, das weitgehend problemlos verläuft und keiner Anstrengung bedarf.
Sie träumen von einer guten Beziehung, einer Beziehung,
in der man sich gut fühlt miteinander. Das „Sich-GutFühlen“ scheint heute wohl das wichtigste Kriterium für
eine erfolgreiche Beziehung zu sein.
Die Folge davon ist, dass viele dazu neigen, eine Beziehung zu beenden, wenn dieses Gefühl nicht mehr da ist,
oder wenn sie sich dem anderen gegenüber neutral oder
negativ fühlen. Immer häufiger verlassen junge Menschen die Beziehung unter dem Vorwand, die Gefühle
seien vorbei, es seien keine Gefühle mehr da. Es stellt
sich also die Frage: Wenn die Gefühle vorbei sind, ist die
Beziehung dann auch zu Ende? Welche Rolle spielen die
Gefühle in einer lang andauernden Ehe?
Ich möchte beweisen, dass eine Bindung bzw. eine Beziehung mehr ist als Gefühl. Dass es unbegründet ist auseinander zu gehen, weil die positiven Gefühle nicht mehr
da sind. Ich möchte den Übergang skizzieren von Fusion
(Verschmelzung) zu Beziehung (Bindung), wenn die Differenzen und Unterschiede zwischen zwei Partnern durchbrochen sind. Ich möchte beweisen, dass die richtige
Lösung für Paare in der Differenzierung zwischen den
Partnern besteht, in Unterscheidungsarbeit. Zusammengefasst: Der Weg zu echter Intimität führt von Fusion zu
Beziehung über Differenzierung. Oder anders ausgedrückt: von den Gefühlen zu einer realen, einer wirklichkeitsgerechten Bindung.
Eine intime Beziehung zeichnet sich dadurch aus, dass
das Ziel der Beziehung in der Beziehung selbst liegt. Das
Zusammensein selbst ist der Zweck der Beziehung. Eine
sachliche Beziehung indessen ist eine Verbindung zwischen Menschen, in denen Menschen für ein Ziel zusammenarbeiten, das außerhalb der Beziehung selbst liegt.
Intimität eins: Fusionsintimität
Der Anfang der meisten Beziehungen, wenn Paare
zusammenleben wollen, ist in unserer Kultur wohl die Verliebtheit. Verliebtheit ist eine Form der Intimität. Verliebtheit ist ein Zustand, in dem man zu jemand hin getrieben
wird, stets aufs Neue. Verliebtheit ist auch ein Zustand
der Fusion. Verliebtheit ist Einbildung. Man sieht den Partner durch seine Wünsche, durch die Brille seiner Wünsche.
Nehmen wir als Beispiel das Ehepaar Rolf und Mia. Verliebtheit bedeutet, dass Rolf Mia nicht sieht wie sie ist,
sondern wie Rolf sich Mia wünscht. Jeder von uns hat
positive und negative Seiten. Was geschieht nun bei Verliebtheit? Es geschieht etwas Merkwürdiges. Rolf sieht
Mia nur noch positiv. Sie ist so charmant, so freundlich,
so hübsch, so unternehmungslustig, so aktiv, so musika-
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lisch, so einfühlsam und so verständnisvoll, sie hat so
schöne grüne Augen und herrliches schwarzes Haar, usw.
Rolf sieht Mia also als Ideal. Wenn Rolf nach Mia schaut,
sieht er sie strahlen. Die Umgebung sieht das nicht. Die
Kollegen warnen Rolf, dass Mia sehr langsam ist. Rolf
aber sagt: „Ich aber finde meine Geliebte so...herrlich
langsam“! Für Rolf ist Mia vollkommen, perfekt.
In der Verliebtheit wird man also von seinen Gefühlen
betrogen. Man findet den Partner ideal. “In der Verliebtheit finde ich dich phantastisch. Ich sehe nicht, wer du
bist, ich sehe dich nur so, wie ich dich wünsche, nicht so
wie du wirklich bist. Alles Gute kommt von dir. Du bist die
Sonne in meinem Leben!“
Man könnte sagen: Verliebtheit ist eine Form schlecht
begriffener Selbstverleugnung. „Ich bestehe nur durch
dich. Ich existiere nur von dir aus. Du rettest mich aus
meiner Geworfenheit. Du gibst meinem Leben Sinn. Verliebtheit ist ein sonderbare Form des Altruismus. Ich
negiere mich ganz für dich.“
Das Glück gegenseitiger Verliebtheit schafft eine Selbstverständlichkeit, eine Spontaneität. Alles läuft wie von
selbst zwischen uns. (Man sieht das auch, wenn ein Partner in einer Ehe sich in einen Dritten verliebt: „Dort kann
ich reden und mit meinem Mann kann ich das nicht“..,
usw.)
Das Gegenteil von Verliebtheit kommt in gescheiterten
Beziehungen vor: „Du bist so, wie ich dich fürchte:
Du bist die Ursache all meinen Unglücks.“ „Dass es heute
regnet, ist deine Schuld.“ Obwohl die Kollegen diese Frau
ganz angenehm finden, kann er nichts Gutes mehr
in ihr sehen. Er empfindet nur noch Widerwillen oder
Abneigung.
Zurück zur Verliebtheit. Verliebtheit ist also eine Augenkrankheit, eine Verblendung. Sie verursacht eine Illusion:
als Mia +
Rolf sieht Mia +/als Mia –
Figur 1.
„Wir passen zusammen! Wir sind füreinander geboren!
Diese Verbindung ist die einzig mögliche. Alles ist selbstverständlich. Alles geht von selbst, ohne Anstrengung.
Wir verstehen einander ohne Mühe, wir brauchen nur ein
halbes Wort. Wir werden niemals Konflikte haben. Wir
sind ganz gleich. Wir wollen von selbst dasselbe.“
Verliebtheit ändert das Zeiterleben: Das Jetzt ist wunder-
bar, und es wird immer so bleiben wie jetzt. Die Zeit ist
sehr intensiviert, radioaktiv, sie scheint unendlich: Wir
bleiben für immer zusammen. Das Jetzt scheint unendlich und intensiv. Alles scheint möglich. Verliebtheit macht
dynamisch und kreativ.
Verliebtheit produziert einen Zustand, den wir Fusion
nennen. Beide Partner sind gefühlsmäßig in einer
Gemeinsamkeit verbunden, in der beide nicht mehr
sie selbst sind, sondern ihr Selbst für einander opfern,
um das Zusammensein zu verwirklichen.
Das Zerbrechen der Fusion
Sprechen durchbricht diese Fusion: Reden ist gefährlich,
wenn man ‘verliebt’ ist. Schweigen ist viel besser. Der
Dichter sagt es in dem neapolitanischen Lied: silenzio
cantatore. Singendes Schweigen (Pavarotti):
Still, sag nichts heute Nacht,
komm in meine Arme, doch ohne ein Wort,
alles leuchtet und schläft,
schläft in der Sommernacht.
Maria, in diesem Schweigen
– im singenden Schweigen –
will ich dir keine Liebesworte sagen,
das Meer wird sie für mich sprechen!
Sag mir, bist du heute ganz mein?
Deine schönen Augen sagen ja!
Nein, bei diesem Mond dürfen keine Lügen
Diesem lügnerischen Mund entschlüpfen.
Maria, in diesem Schweigen,
im singenden Schweigen –
will ich dir keine Liebesworte sagen,
der Himmel wird sie für mich sprechen
Himmel, gib Antwort! Gib Antwort, Meer!
Sterne, warum sprecht ihr nicht?
Neapel, komm und sage mir:
Sind sie bitter oder süß
Diese Tränen, die ich vergieße?
Maria, in diesem Schweigen,
– im singenden Schweigen –
will ich dir keine Liebesworte sagen,
das Schweigen wird sie sprechen für mich.
Sprechen ist gefährlich, denn der Partner kann verneinen,
was ich fühle. Reden bringt Unterschiede und Differenzen
mit sich.
Es ist die Erfahrung von Differenz, von Unterschieden,
die den Unterschied ausmacht.
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Die Erfahrung von Unterschiedlichkeit und Differenz
bricht die Fusion mitten entzwei. Mit jemand zusammenleben ist eine permanente Erfahrung von Differenz und Unterschied.
Im täglichen Zusammenleben treten die verschiedensten Unterschiede zwischen den Partnern
zu Tage.
1. Da gibt es die kleinen, täglichen Unterschiede:
Die Tassen von Bert und Lena
Wenn Bert morgens den Tisch abräumt, nimmt er eine
Tasse nach der anderen weg. In Lenas Tasse ist immer
noch ein wenig Kaffee. Seine Tasse ist leer. Für ihn ist eine
Tasse, die leer ist, vollständig leer. Für sie bedeutet leer,
dass noch ein Rest drin ist. Das findet er nicht besonders
ärgerlich. Aber immer wieder, bevor er die Tassen in die
Geschirrspülmaschine stellt, muss er ihren Rest aus der
Tasse extra in die Spüle gießen, denn es ist immer noch
etwas Kaffee drin. Es ist eine Kleinigkeit. Aber es ist eine
Kleinigkeit, die er jeden Tag spürt, schon fünfzehn Jahre
lang, jeden Tag aufs Neue...
Die Zahnpasta von Jan und Mia
Jan und Mia benützen zu zweit eine Tube Zahnpasta. Jan
ist ein ordentlicher, sparsamer, sorgfältiger Mann. Er
drückt immer von unten auf die Tube. Mia ist eine spontane und lebendige Frau. Und jeden Morgen sieht er zu
seinem Erstaunen, dass Mia in der Mitte der Tube
gedrückt hat. Jeden Morgen drückt er von unten, jeden
Morgen drückt sie in der Mitte!
2. Dann gibt es die Unterschiede in den Programmen
des Zusammenlebens:
Dieses Programm ist eine lange Liste von Rechten, Pflichten, Rollen usw. Ich nenne nur zwei Beispiele von dieser
Liste bei Jan und Mia: Kinder und Geld.
Für Jan sind Kinder sehr wichtig. Man lebt für seine Kinder. Nur eine Sache zählt: dass die Kinder glücklicher sind
als wir selbst, dass die Kinder es weiter bringen als wir
selbst. Und Geld bedeutet für Jan: Sparen ist wichtig.
Wenn man etwas verdient hat, dann versucht man sparsam zu sein. „Wirf nicht alles zum Fenster hinaus!“
Für Mia sind Kinder etwas ganz anderes. Kinder? Ja, das
ist etwas, das hat man, das bekommt man. Aber jetzt zu
sagen, dass man dafür lebt! Kinder sind mehr eine Sache
für den Babysitter oder eine Kinderfrau. Sie werden groß
und haben ihr eigenes Leben. Oder Geld: Wenn du Geld
verdienst, warum sollst du dann sparen? Man lebt nur
einmal. Man nimmt nichts mit! Warum soll man die Ausgaben einschränken? Man geht auf Reisen, man kauft,
was man mag.
3. Weiter gibt es Unterschiede zwischen den
Geschlechtern: Das Mars-Venus-Syndrom
Die Unterschiede zwischen Mann und Frau sind wohlbekannt. Wir unterscheiden zunächst begrifflich zwischen
„Geschlechterunterschieden“ (empirisch verifizierbare
Unterschiede bei Frauen und Männern einer durchschnittlichen Gruppe) und „Geschlechterstereotypen“ (Zuweisungen von charakteristischen Merkmalen auf Grund von
Geschlechterzugehörigkeit). Neuere Forschungsergebnisse legen nahe, „männlich“ und „weiblich“ als unabhängige, nicht hingegen als gegensätzliche Kategorien zu
bestimmen. Außerdem zeigen Untersuchungen, dass
Zufriedenheit in der Ehe mit einem hohen Maß an emotionaler Ausdruckfähigkeit bei Ehemännern und Ehefrauen gleichermaßen korreliert.
Folgende Geschlechterunterschiede sind in Paarbeziehungen von Bedeutung:
(1) Unterschiede in der Kommunikation
Frauen erkennen dem Gespräch einen höheren Stellenwert zu als Männer. Sie sind besser in der Lage, die
Gefühlslage des Partners einzuschätzen. Unzufriedene Ehemänner sind kommunikationsarm, während
unzufriedene Ehefrauen das Gespräch einfordern.
Frauen bedienen sich einer subjektiven Sprache der
Nähe und der Intimität, während Männer eine objektive Form der Kommunikation bevorzugen, bei der der
Informationsgehalt und die Problemlösung im Mittelpunkt stehen.
(2) Unterschiede im Selbst- und Partnerverständnis
Frauen haben ein besseres Selbst- und Partnerverständnis als Männer.
(3) Unterschiede im Umgang mit Konflikten: Während
Frauen aktiv ihre Gefühlslage ins Spiel bringen, reagieren Männer oft mit gefühlsmäßigem oder physischem
Rückzug. Physiologisch hingegen sind Männer erregbarer und leiden länger unter dem Konflikt.
4. Aber es gibt auch Unterschiede im Zeiterleben, in der
Zeiterfahrung:
Die Psychologie lehrt, dass die Art und Weise, wie wir
Zeit erfahren, von Mensch zu Mensch verschieden ist.
Dies führt in jeder Ehe zu einem radikalen Unterschied
zwischen den Partnern. Ein Ereignis, das für den einen
schon lange vergangen ist, muss der andere noch verarbeiten. Was für den einen schnell verlaufen ist, kann für
den anderen eine Ewigkeit gedauert haben. So gibt es bei
Ehepartnern eine Reihe von Unterschieden in der Zeiterfahrung:
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•
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Unterschiedliche Erfahrung der Zeitdauer.
Unterschiedliches Erleben der Zeitrichtung: Der eine
ist mehr auf die Zukunft, der andere auf die Vergangenheit ausgerichtet.
Unterschiede in der Zeitdauer, auf ein Ereignis zu reagieren: Der eine reagiert schnell, der andere langsam.
Unterschiedliche Verarbeitungszeiten.
Unterschiedliche Tempi beim Fällen von Entscheidungen.
Unterschiede in der gewünschten Reihenfolge:
Was der eine jetzt will, möchte der andere erst
später.
Unterschiede in der Einschätzung der Reihenfolge
von Interaktionen: Ich sehe mein Verhalten als eine
Korrektur deines (übertriebenen) Verhaltens.
Unterschiede bei der Zeitgenauigkeit: Für mich heißt
10 Uhr fünf vor zehn, für dich zwischen ein Viertel vor
und ein Viertel nach zehn. Einer ist pünktlich, der
andere ist lockerer.
Unterschiede in dem Bedürfnis nach zeitlicher
Planung.
Unterschiede zwischen Morgen- und Abendmenschen, ein unterschiedliches Schlafbedürfnis.
Jan und Mia betrachten Sonntagmittag ihren Garten. Jan
sieht Schönheit, Entspannung, Ruhe, Pause. Mia sieht,
dass da noch etwas getan werden muss, dass das Grass
noch gemäht werden muss, dass einige Pflanzen noch
verpflanzt werden müssen. Für Jan ist Zeit: Ruhe und
Meditation, für Mia ist Zeit: Aktion, Handeln und Projekte.
Ich habe dieses Thema auf deutsch in einem Artikel in
Wege zum Menschen (2003) und ausführlicher in meinem Buch: Liebe erfordert Zeit (2003) beschrieben.
5. Unterschiede in der Sexualität
Auch in den intimsten Momenten sind wir als Partner verschieden und unterschieden! Auch wenn wir sexuell
zusammen sind, bleiben wir zwei unterschiedliche Personen mit verschiedenen Vorlieben, Wünschen nach Häufigkeit, Intensität, Weisen von Streicheln, Erregung usw.
Neuere Untersuchungen zeigen sehr klar, dass Männer
viel mehr an Sex denken, bei sexuellen Kontakten meistens einen Orgasmus haben wollen und mehr masturbieren als Frauen. Männer haben zwei mal so viel außerpartnerschaftlichen Sex wie Frauen. 2,8 Prozent der Männer
sind homosexuell und nur 1,4 Prozent der Frauen.
Die Folgen
Durch alle diese Unterschiede und Differenzen wird die
Fusion (Verschmelzung) durchbrochen. Verliebtheit ist
eine Phase, die vorüber geht. Es tut weh, wenn das idea-
le Bild der Geliebten zerbricht oder wenn man selbst von
seinem Sockel fällt. Aber dieses Weh ist der einzige
Zugang zu eine realistischen, wirklichen Beziehung. Der
Partner zeigt sich anders als ich ihn erträumte, aber... er
ist wirklich!
Wie kann man alle die genannten Unterschiede im
Zusammenleben überbrücken?
Intimität zwei: die reale, wirkliche Intimität
Was können wir den Jugendlichen, den jungen Menschen anbieten? „Intimität zwei“ ist ein anderes Niveau
von Intimität. „Intimität zwei“ ist eine Intimität, die aufgebaut wird. Nicht etwas, das man einfach so vorfindet.
Kennzeichen dieser Intimität ist: Aufgebaut, nicht vorgefunden! Diese reale Intimität umfasst sieben Aspekte.
1. Ich selbst sein können und dürfen
Eine intime Beziehung ist eine Beziehung, in der sich
jemand erlauben kann, er selbst zu sein. Indem wir wirklich sein dürfen, wer wir wirklich sind. Man darf unglücklich sein, unzufrieden. Man darf traurig sein, man darf sich
verrückt benehmen. Man braucht sich nicht besser darzustellen, als man in Wirklichkeit ist. Man darf für sich selbst
eintreten in der Beziehung, ist authentisch, stark, autonom.
2. Wirkliches miteinander Reden
Kommen wir zu den Konstrukten der Paare, zu den Vorstellungen, die Paare von sich und vom Leben haben.
Was heißt „Kinder“ für uns beide? Was heißt für uns
beide „Geld“? Nicht: was heißt Geld für dich oder für
mich.
Das Paar ist die Quelle des Aufbaus der Wirklichkeit. Das
echte Gespräch ist die Voraussetzung für alle wirkliche
Gemeinsamkeit. Partner, die nebeneinander herleben und
nicht echt miteinander reden, bleiben Fremde füreinander. Sie leben jeder in einer anderen Wirklichkeit, obschon
beide möglicherweise vor dem Fernseher nebeneinander
sitzen wie Kaninchen vor dem Scheinwerfer...in Erwartung des tödlichen Schusses!
3. Gefühle ausdrücken, speziell negative Verbindungsund Beziehungsgefühle
Eine intime Beziehung ist auch eine Beziehung, in der
man eigene Gefühle zeigen kann und darf. Es gibt keine
intime Beziehung ohne Austausch von Gefühlen.
Gefühle macht man nicht. Wir sind nicht Autor unserer
Gefühle, wir sind nur der Finder davon. Intimität fängt da
an, wo jemand sagt: „Sieh, was ich in meinem Selbst
finde!“
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Ernsthafte empirische Untersuchungen haben deutlich
gemacht, dass gute und langdauernde Beziehungen
dadurch gekennzeichnet sind, dass ein Austausch der
negativen Beziehungsgefühle stattfindet. Dafür gib es
zwei Gründe:
(1) Psychosomatische: Negative Gefühle nicht auszudrücken ist (körperlich) ungesund.
(2) Beziehungsgründe: Die beziehungsmäßige Durcharbeitung, die Verarbeitung dieser negativen Beziehungsgefühle zu zweit ist nicht möglich ohne Gespräch. Wenn ich
mein Von-Dir-Enttäuscht-Sein nicht ausspreche und nur für
mich selbst behalte, können wir diese Enttäuschung nicht
gemeinsam, zu zweit verarbeiten!
4. Miterleben und Empathie
Eine intime Beziehung ist auch eine Beziehung, in der
sich Menschen ineinander einfühlen, miteinander mitfühlen und mitempfinden. Mitempfinden bedeutet nicht:
„Ich habe dasselbe Gefühl wie du“. Ich kann verstehen,
dass du dich so fühlst. Es geht also um echtes Begreifen,
Begreifen des Herzens. Echtes Begreifen sieht auch die
Differenz zwischen uns beiden! Die Gefühle des Partners
würdigen – das ist Empathie. Wenn du verdrossen bist,
dann ist Miterleben nicht, dass ich auch verdrossen
werde, sondern dass ich zu dir sage: Du bist zu Recht
verdrossen! Ich würdige deinen Verdruss.
5. Sexuelle Intimität: Unterschiede leben, „der Orgasmus der offenen Augen“
Körperlich nah beieinander zu sein ist das fünfte Element
der Intimität. Eine wirklich intime Beziehung bedeutet:
einander berühren, küssen, den Arm reichen, den anderen festhalten, liebkosen, über den Arm oder über die
Haare streichen, usw. Alle diese Formen von körperlichem Kontakt gehören zu einer intimen Beziehung. Das
Sexuelle ist auch ein Teil davon.
Sexualität ist als nonverbale Kommunikation ein sehr
wichtiges Mittel, um dem „Verhältnisaspekt“ der Beziehung Raum zu geben. Sie bringt zum Ausdruck, wie die
Beziehung und der Partner erlebt werden. Sie sagt etwas
aus über Achtung, Zärtlichkeit, Gernhaben, Anerkennung,
Faszination, usw.
Sexualität suggeriert ein Einswerden – das sie jedoch
nicht verwirklicht! Die analoge Sprache ist sehr suggestiv,
aber niemals eindeutig.
6. Zeit finden, gemeinsame Zeit verbringen
Wirklich gemeinsam verbrachte Zeit ist ein Ergebnis, eine
Leistung, ein Erfolg, eine Konstruktion. Gemeinsame Zeit
findet sich nicht einfach, sondern wird „gemacht“. Denn
das Zeiterleben bleibt stets individuell und ist verschie-
den. Intimität erfordert ein zweimaliges Innehalten: Einmal mit sich selbst: „Was geht in mir vor? Was habe ich
wirklich von mir selbst aus zu sagen?“, zum anderen mit
den Partner. Um Gefühle mitzuteilen braucht man Zeit,
denn Gefühle kann man niemals vollständig in Worte fassen. Wirkliches Mitteilen und Verstehen braucht Zeit!
Zeit geben heißt Wert geben. Zeit, über die ich selbst
bestimmen kann, zu geben, heißt Liebe geben. Das
beste Thermometer für das Interesse, das wir jemandem
beimessen, ist die frei verfügbare Zeit, die wir ihm geben.
7. Verhandeln
Verhandeln heißt: mit Unterschieden auf solch eine Weise
umgehen, dass man eine Auflösung der Unterschiede
findet.
Hier gibt es zwei Grundfehler beim täglichen Verhandeln:
(1) Zu Beginn machen beide oft den Fehler, dass sie so
tun, als ob sie dasselbe wollen. Den Unterschied nicht
sehen wollen – das sind die Differenz-Phobiker. Der eine
will Ordnung, der andere sagt, er will auch Ordnung.
Wenn sie beide gleichermaßen Ordnung wollen, wo ist
dann das Problem? Der eine will die Zeitungen in der
Abstellkammer stapeln. Der andere sagt, dass er das
auch will. Warum geschieht es dann nicht? Ein Konflikt
kann nur dann in Angriff genommen werden, wenn die
Standpunkte einander radikal gegenüber gestellt werden.
Beispiel: Jan und Mia gehen aus. Sie wollen essen
gehen: Chinese oder Italiener? Wo sollen wir hingehen?
Für mich ist alles gleich! Wähle du, was du willst! Für
mich ist es auch gleich! Sag nur, was du willst! Nein, sag
du es! Italiener sind Ausländer, Chinesen sind Ausländer,
beide haben Reis, beide haben Beefteak mit Frites. Also
Italiener oder Chinese: Es gibt eigentlich keinen Unterschied!
(2) Der Fehler beim Abschluss von Vereinbarungen
besteht darin, dass beide mehr versprechen, als sie halten können. Jemand verspricht etwas. „Von jetzt an
werde ich nach dem Fußball immer sofort nach Hause
kommen. “Er hält sein Versprechen nicht. Der Partner verliert das Vertrauen. Beide Partner verlieren den Glauben
an gemeinsame Überlegungen und Absprachen. Letzten
Endes zuviel zu versprechen ist der zweite Grundfehler.
Reale Intimität umfasst also: Ich selbst sein, das wirkliche Gespräch, Gefühle ausdrücken, das Miterleben oder
Mitempfinden, körperliche/sexuelle Intimität, Verhandeln,
Zeit finden/gemeinsame Zeit verbringen.
Diese Intimität ist nicht nur momentan: Sie ist von langer
Dauer. Sie rechnet mit den Unterschieden zwischen den
Partnern.
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Diese Form von Intimität kann man lernen. Sie besteht
aus Fertigkeiten, die man einüben kann. Man kann lernen,
selbst zu sein. Man kann lernen, Ich-Aussagen zu
machen, seine Gefühle auszudrücken, mitzuerleben und
mitzuempfinden. Man kann lernen, sexuell zu genießen,
Zeit zu haben, zu verhandeln. Ich sehe das jeden Monat
in den dreiwöchigen Paartherapien, die wir nun schon seit
dreißig Jahre in unserer Tagesklinik für Paare in Leuwen
durchführen.
Wir können dies in einer Tabelle zusammenfassen:
Zwei Formen von Intimität
Intimität 1
Fusion
Gefunden
Momentan
Von Anderen gewürdigt/bestätigt
Kann nicht gelernt
werden
Leidenschaftliche
Gefühle
Wunsch der Klienten
Jüngere, Adoleszenten
Intimität 2, reale Intimität
Nach der Differentiation
Gemacht, aufgebaut, erkämpft
Von Dauer
Selbst-gewürdigt/bestätigt
Kann man lernen
Gutes Gefühl, „Ehe taugt“,
Zufriedenheit
Angebot der Therapeuten,
Erwachsene
3. Sich gemeinsam Gut-Fühlen ist wohl doch Kriterium
einer guten Beziehung. Es ist durchaus notwendig, sich
miteinander gut zu fühlen, sich gut zu fühlen, wenn man
beieinander ist. Zufriedenheit ist dann so etwas wie ein
letztes Kriterium, – also doch ein Gefühl: der Eindruck, die
Beziehung, die Verbindung ‚tut gut’, sie ‚taugt’, sie bringt
etwas.
4.„Bezogenheit“ ist die neue Form des Begehrens/Verlangens, die nach der vorübergehenden Verliebtheit möglich wird. Eine interessante Beziehung ist eine Beziehung,
in der die Partner ständig dabei sind, etwas über einander
hinzuzulernen.
5. Mit einem Partner zusammenzuleben und ihn oder sie
zu lieben ist mehr als Gefühl, denn Liebe ist (auch) ein
Tätigkeitswort
Literaturhinweise:
Koschorke, M. (1993) Wir haben keine Zeit mehr für einander. In: Kleine Texte aus dem Evangelischen Zentralinstitut für Familienberatung,
25. Berlin.
Vansteenwegen, A. (1993) Liebe ein Tätigkeitswort. Spielregeln für die
Partnerschaft. München, Claudius Verlag.
Vansteenwegen, A. (1999) Time and difference in marriage. Intams
Review, 5, 143–147. 9pp.
Vansteenwegen, A. (2000) Psychological differences between women
and men in marriage. Intams Review, Vol 6, 38–47, 10 pp.
Es gibt auch negative Formen des Umgangs mit Unterschieden im Zusammenleben:
-
Krankheit des Vergleichens
Krankheit des Wettbewerbs
Symmetrische Eskalation
die Krankheit (nicht Sünde) der Eifersucht
Vansteenwegen, A. (2002) Love is a question of time. In: J. Cunnington (Ed.) A question of time. London, ICCFR, 13–20. 8 pp.
Vansteenwegen, A. (2003) Liebe – eine Zeitfrage. Wege zum Menschen, 55, 1, 14–23, 10 pp. (Übersetztes Kapitel aus:) ‚Liefde vraagt
tijd’ (2003) Tielt (B), Lannoo.
Dr. Alfons Vansteenwegen ist Professor für Sexualwissenschaft
und Paartherapie am Institut für Familie und Sexualwissenschaften
Allerdings kann die Unterschiedlichkeit auch zu groß sein
und zu einer echten Scheidung führen.
der Katholischen Universität in Leuven (Belgien). Im Kommunikationszentrum für Paare der Universitätsklinik in Leuven hat er ein dreiwöchiges Therapieprogramm für Paare in einer Tagesklinik entwickelt
Schlussfolgerungen
und in dreißig Jahren 5000 Paare gesehen und begleitet. Er ist Mit-
Wir haben eine Reise gemacht von der Verliebtheit zur
erwachsenen Beziehung.
glied der International Academy for Marital Spirituality (Intams) und
Autor zahlreicher Bücher (z.B. „Liebe ein Tätigkeitswort“). Zusammen mit seiner Frau, einer erfahrenen Paartherapeutin, hat er ein
1. Was ist die Bedeutung der Gefühle? Gefühle sind wichtig beim Zusammenleben. Aber Partnerschaft, Beziehung,
Verbindung ist viel mehr als Gefühl. Ich nenne das den
Wüste-Kampf-Wechsel. In einer langdauernden Beziehung erlöschen Gefühle und kommen zurück. Man lebt
die Periode der Wüste und dann wieder die Periode des
Kampfes.
2. Sich meistens miteinander Gut-Fühlen ist eine Leistung, ein Ergebnis, keine Bedingung.
Buch über außereheliche Beziehungen und deren Verarbeitung
geschrieben.
18
Martin Koschorke
Sind Verliebte verrückt?
Über Sinn und Notwendigkeit der
Verliebtheitsphase
Kurt Tucholsky hielt Verliebt-Sein für eine Form von Geisteskrankheit. Manche Psychologen stehen ihm in ihrer
Skepsis gegenüber diesem frühen Stadium von Partnerschaft kaum nach. Den einen ist die „romantische Liebe“
nicht geheuer – selbst wenn zu allen Zeiten, lange vor der
Romantik, und in fast allen Gesellschaften junge Menschen in leidenschaftlicher Liebe zueinander entflammten
und das nicht selten auch literarisch dokumentierten.
Andere warnen vor der Sehnsucht nach Fusion und den
damit verbundenen Illusionen.
Junge und nicht ganz so junge Paare lassen sich dadurch
nicht stören. Sie verlieben sich weiter. Meistens finden
sie diesen Zustand wunderschön oder zumindest aufregend. Fragt man in Paarberatungen nach der Zeit des Kennen lernens, so fangen oftmals Augen, die eben noch
finster blickten, an zu leuchten. Die positive Energie, die
sich in diesem Stadium der Beziehung in der Regel
entwickelt hat, lässt sich in der Mittelphase einer Paarberatung häufig nutzen, um Veränderungen in der festgefahrenen Kommunikation zwischen den Partnern in Gang
zu setzen.
Warum verlieben sich Menschen? Was ist Sinn und Funktion der Verliebtheitsphase in einer Paarbeziehung?
menpassen bzw. ob die Interessen der beteiligten Familien zusammenpassen. Denn die Partnerwahl war mit wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen verbunden – für
die Familien, für die Eheleute und deren Kinder.
In der modernen Gesellschaft westlicher Prägung kann
grundsätzlich jeder für sich selber sorgen. Damit wird die
Partnerwahl zur Privatsache. Liebe oder sexuelle Attraktion werden kaum noch von der Familie kontrolliert. Vielmehr erfährt die Familie von der Partnerwahl – und bisweilen sogar von der Eheschließung – erst im Nachhinein.
Die Familie kann zur Stabilität beitragen. Das Entscheidende jedoch müssen die Partner selber leisten.
Wie aber können zwei Menschen, die aus unterschiedlichen Familienwelten kommen, mit je eigener Familienkultur und -sprache, mit spezifischen Traditionen und
Gewohnheiten, Regeln, Ritualen und Tabus, Wertvorstellungen und Generationen übergreifenden unausgesprochenen Aufträgen, eine eigene, neue Familie bilden? Wie
können sie soviel Stabilität und Intimität entwickeln, dass
Alltag und Konfliktsituationen ohne allzu große Reibungsverluste bewältigt werden? Sie müssen fusionieren. Aus
zwei bislang einander fremden Familienwelten muss
etwas Drittes, Neues, eine neue eigene Familienwelt entstehen, in der sich beide – wenigstens teilweise – wiederfinden. Andersartigkeit macht normalerweise Angst.
Das Neue, das Andere, der Andere muss also attraktiv
sein. Sexuelle und soziale Anziehung sorgen dafür, dass
ich den Anderen begehre, dass ich wünsche, mit ihm eins
zu werden. Die Sehnsucht nach Verschmelzung liefert die
Energie, die erforderlich ist, dass Menschen die angestammte und vertraute Familie verlassen und sich auf das
Abenteuer einer Beziehungsneugründung einlassen.
Help yourself
In traditionalen Gesellschaften war es vornehmlich Aufgabe der Familien, den Partner oder die Partnerin für ein heiratswilliges oder -fähiges Familienmitglied zu bestimmen.
Die Familien überlegten, ob zwei junge Menschen zusam-
Fusion ist also ein für den Aufbau einer stabilen Beziehung notwendiges Durchgangsstadium im Verlauf von
Partnerschaft nach westlichem Muster. Wie diese Fusion
verläuft, welche Chancen sich für die Partnerschaft dabei
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auftun und welche Fallen sich unweigerlich ergeben, lässt
sich an den Prinzipien, nach denen wir unseren Partner,
unsere Partnerin – unbewusst oder halbbewusst – auswählen, anschaulich zeigen.
Das Geheimnis der Partnerwahl: Gleiches und
Gegensätze ziehen sich an
In unserer Kultur finden sich Partner – das ist seit langem
bekannt – nach zwei sich ergänzenden Grundsätzen:
„Gleich und gleich gesellt sich gern“ und „Gegensätze
ziehen sich an“. Damit entspricht die Partnerwahl Axiomen sowohl soziologischer (Sozialität, Diversität) als auch
psychologischer Theorie.
Allerdings wählen Paare ein je individuelles Ausmaß an
Übereinstimmung und Ergänzung. Manchen Paaren ist
die gemeinsame Basis und Übereinstimmung besonders
wichtig. Andere sind vor allem fasziniert von der Andersoder Fremdartigkeit des Partners oder seiner Herkunft.
Stets aber wählen sich Partner nach beiden Prinzipien
aus. Das trifft im Wesentlichen auch auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu.
Ich suche mir jemanden, der zu mir passt, mit dem ich
übereinstimme, der so denkt wie ich, der den gleichen
Geschmack und die gleichen Vorstellungen vom Leben
hat. So entdecken sich die beiden. Sie sitzen beisammen
und reden miteinander, Nächte lang, oder sie schweigen.
Sie vergessen die Zeit, sie verbringen gemeinsame Zeit.
Dabei finden sie heraus, wo sie einander ähnlich sind. Auf
diese Weise schaffen sie die Basis für ihre Gemeinsamkeit, entwickeln eine gemeinsame Identität.
Ein solches Vorgehen hat Vorteile. Zum einen: Gemeinsamkeit erkunden schafft Sicherheit. Das Terrain ist vertraut, Spielregeln und Grenzen scheinen bekannt zu sein.
Es ist befriedigend, in dem was ich mitbringe, was du mitbringst, Verwandtes, Übereinstimmendes zu finden. In
jedem Menschen wohnt eine Sehnsucht nach Eins-Sein,
nach Übereinstimmung. Ein Teil von uns möchte gerne
verschmelzen. Zum anderen: Gemeinsamkeit erkunden
macht Spaß. Auch wenn ich Bekanntes und Vertrautes
vorfinde – es ist doch neu, weil der andere neu ist. Neues
ist reizvoll.
Die Fallen der Vertrautheit sind jedoch nicht fern. Sie
führen, wenn der Rausch der Verliebtheit verflogen ist,
häufig zu Problemen, genauer: zu Missverständnissen
und Enttäuschungen. Wer garantiert, dass wir, wenn wir
dasselbe Wort sagen, auch dasselbe meinen? Schon
Goethe beobachtete: „Niemand hört als was er weiß, niemand vernimmt als was er empfinden, imaginieren und
denken kann.“ Es ist enttäuschend festzustellen, dass
etwas, was ich für uns beide für „selbstverständlich“
oder „normal“ hielt, für den Partner schon von Anfang an
keineswegs selbstverständlich war. Dass wir zwar dieselben Worte benutzen, aber nicht immer die gleiche Sprache sprechen. Eine andere Falle der Übereinstimmung
ist: Würde sich ausschließlich Gleiches zu Gleichem gesellen, so wäre es auf Dauer bald langweilig. Der Reiz des
Neuen verfliegt bei ständiger Wiederholung. Irgendwann
kenne ich den Partner und das Neue, das er mit sich
bringt, in- und auswendig. Auf die Frage: „Würden Sie
sich gerne selber heiraten?“ reagieren die meisten Menschen entsetzt.
Daher wählen wir unseren Partner auch nach dem Prinzip:
„Gegensätze ziehen sich an.“ Wir suchen jemanden aus,
der uns ergänzt. Ein Mensch, der eher sachlich ist, sucht
sich eine Person, die auch Gefühle zeigen kann. Wer eher
kontaktscheu ist, hat auf einmal eine Betriebsnudel zur
Frau, die Kontakte schafft. Wer Ordnung liebt, findet
jemand, der dafür sorgt, dass es etwas zum Aufräumen
gibt. So wählt man immer etwas, das man nicht so gut
kann oder ist. Warum das so ist? Unser Organismus hat
eine Tendenz zum Ganzsein, zum Heilsein. Wenn wir uns
körperlich verletzen, setzt unser Körper einen Heilungsprozess in Gang, um so schnell wie möglich wieder ganz
und unversehrt zu werden. Die Seele funktioniert nicht
viel anders als der Körper.
Die Vorteile des Partnerwahlprinzips der Komplementarität: Der andere ergänzt mich an einer Stelle, an der ich
nicht so fit bin; dadurch erfährt sich jeder von uns neu,
wird auf diese Weise ein Stück ganz. Und: Angeregt oder
verführt durch den Partner wachsen wir in der Verliebtheitsphase oft über uns hinaus. Wir experimentieren an
Stellen, wo unsere Persönlichkeit eigentlich Schwächen
hat. Zum Beispiel: Ich bin eher ein ruhiger Typ; durch
meine quirlige Partnerin habe ich mich in einen Strudel
von Abenteuern hineinziehen lassen. Das ist aufregend
und anregend. Ich lerne neue Seiten an mir kennen. Ich
mache eine unerwartete Erfahrung von Ganzheit: Ich bin
zu mehr fähig, als ich dachte, und das in einem Bereich
der bislang meine Schwachstelle war. Für das spätere
Zusammenleben, speziell für die Phase, in der Kinder
geboren und erzogen werden, ist es von Gewinn, wenn
die Eltern sich ergänzen und in der Lage sind, über sich
selbst hinaus zu wachsen.
Die Vergnügungssteuer der Partnerwahl: Was mich
am Partner reizt
Das Prinzip der Ergänzung hat im Alltag aber auch seine
Fallen. Nach einer Weile merke ich nämlich unweigerlich:
Neues ist mühevoll. Zum Beispiel: Ich bin eher ein ruhiger
Typ; durch meine quirlige Partnerin habe ich mich in einen
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Strudel von Abenteuern hineinziehen lassen. Anfangs war
das aufregend und anregend. Auf Dauer indessen bemerke ich, wie viel Anstrengung das Neue kostet. Da kehre
ich doch lieber zu meiner altbewährten Ruhe zurück.
Die größte Enttäuschung nach Ablauf der Verliebtheitsphase jedoch ist in der Regel: Jede Partnerwahl hat einen
Preis. Unterschiedlichkeit hat eine Kehrseite. Wir können
eine Medaille nicht ohne ihre Kehrseite in die Hand nehmen. Im Laufe der Partnerschaft stellt sich schnell heraus:
Was uns am Partner so faszinierte, hat unvermeidlich eine
Schattenseite. Zum Beispiel: Habe ich etwa als jemand,
der mit Zeit immer verschwenderisch umgeht, bewundert, dass mein Partner sich Zeit gut und genau einteilen
kann, so irritiert mich heute sein permanentes PlanenMüssen. Fand ich toll, dass er oder sie so leicht Kontakte
knüpfen kann, so stört mich heute, dass wir nie allein
sind, oder dass sich das Leben am Telefon abspielt. Usw.
Man „kauft“ in der Partnerwahl also auch die Kehrseite
des anderen mit ein. Was wir vorher charmant fanden,
wird uns auf Dauer lästig. Was mich am anderen reizte,
reizt mich heute bis aufs Blut. Nun müssen wir lernen,
mit den Unterschieden zu leben.
Der unbewusste Partnervertrag: Was wir einander
versprechen
Warum aber verlieben sich Menschen, wenn die Partnerwahl stets auch unangenehme Folgen hat? Weil sie auf
Bedürfnisbefriedigung durch den anderen hoffen. Wenn
zwei Menschen eine Partnerschaft beginnen, gehen sie –
ob ihnen das nun bewusst ist oder nicht – einen Partnervertrag ein. Darin versprechen sie sich, sich gegenseitig
bestimmte Bedürfnisse zu befriedigen: etwa die Bedürfnisse nach Kontakt und Austausch, nach Beachtung und
Anerkennung, nach Liebe, Wertschätzung, Zärtlichkeit
und Sexualität. Ausgesprochen oder unbewusst wird in
der Regel auch eine bestimmte Form von Aufgabenteilung und Kooperation bei der Bewältigung der praktischen
Verrichtungen des Lebens vereinbart.
Mit „Abschluss“ des Partnervertrages eröffnet jeder der
Partner ein seelisches Konto. Dort wird Buch geführt. Es
wird registriert, ob jeder auf seine Kosten kommt. Hin
und wieder wird Bilanz gezogen – es wird also überschlagen, ob sich die Erwartungen erfüllen, ob die Bedürfnisse
ausreichend befriedigt werden.
Zu Beginn einer Partnerschaft ist das positive Konto in der
Regel gut gefüllt. Es fällt nicht schwer, sich gegenseitig
Bedürfnisse zu erfüllen. Das Paar sagt sich nette Dinge,
es schenkt sich Wertschätzung und Zärtlichkeit. Meist verbringt es zu Beginn auch viel angenehme Zeit miteinander. Die Partner machen sich vielleicht sogar Gedanken,
wie sie den anderen überraschen können: indem sie ihm
Bedürfnisse erfüllen, ohne dass der andere sie geäußert
hat.
An dieser Stelle entstehen in der Regel zwei Missverständnisse, die äußerst folgenreich sind. Erstens: Ich
habe Anspruch darauf, dass du mir meine Bedürfnisse
erfüllst (denn als wir verliebt waren, hast du das ja gerne
und sogar mit Lustgewinn getan). Zweitens: Ich kann
erwarten, dass du meine Bedürfnisse und Wünsche
kennst, ohne dass ich sie äußere (denn als wir verliebt
waren, hast du ja auch gewusst, was mir Freude macht,
ohne dass ich darum bitten, also aktiv werden musste).
Aus Liebe wird Diktatur: Ich erwarte vom anderen, dass
sie oder er zu meiner Verfügung steht, wenn ich Befriedigung meiner Bedürfnisse brauche. Mit diesen Erwartungen jedoch begeben sich die Partner in die Position eines
Kleinkindes. Zugleich machen sie den anderen zur Mama
oder zum Papa. Denn nur als Kleinkind hat man einen
Anspruch darauf, dass die Eltern meine Bedürfnisse
befriedigen, ohne dass ich sie deutlich äußere. „Ich kann
doch erwarten, dass mein Mann weiß, was ich brauche!“
sagt eine Klientin in der Paarberatung.
Den anderen nicht mehr ändern wollen
Nein, eben nicht. Nach der Verliebtheitsphase, in der die
Partner sich die Wünsche vielleicht von den Augen abgelesen haben, müssen die Partner in der erwachsenen
Phase der Partnerschaft lernen, erwachsen zu reagieren.
Das heißt: Gemeinsamkeit nicht als etwas einmal Erworbenes begreifen, sondern als eine Daueraufgabe. Das
heißt: Den anderen nicht mehr ändern wollen, sondern
verstehen, dass die Andersartigkeit des anderen unsere
Beziehung am Leben erhält, und die Vergnügungssteuer
für das Anders-Sein des anderen akzeptieren. Das heißt
vor allem: Lernen für sich selbst zu sorgen. Konkret:
Bedürfnisse angemessen zum Ausdruck bringen, auf die
Bedürfnisse des anderen hören, darüber verhandeln, was
zur Zeit oder überhaupt erfüllbar ist. Nicht vorwurfsvoll
oder gekränkt reagieren, wenn ich nicht bekomme, was
ich brauche, sondern Kompromisse und alternative
Lösungen finden. Ich kann erwarten, dass mein Partner
oder meine Partnerin bereit ist, meine Wünsche zu hören.
Ich kann nicht erwarten, dass sie oder er jederzeit zu meiner Verfügung steht.
Sind Verliebte verrückt? Nein, aber vielleicht verwöhnt.
Sie stehen vor der Aufgabe, die Spielregeln erwachsener
Partnerschaft zu lernen. Das ist nicht unbedingt leicht.
Es ist ein Prozess, der Arbeit erfordert (Vansteenwegen).
Es ist auch ein Prozess, der nie aufhört. Es ist jedoch
zugleich die Herausforderung und Chance, gemeinsam
zu wachsen, zu reifen und auf diese Weise lebendig zu
bleiben.
21
Pränatale Diagnostik
Dierk Starnitzke
Ethische Überlegungen zur psychosozialen Beratung
bei Pränataldiagnostik
Einleitung
Pränataldiagnostik (im folgenden PND) ist ein
medizinisches Arbeitsfeld, von dem man erwarten
kann, dass es in nächster Zukunft den Umgang mit
Schwangerschaften jedenfalls in Deutschland ausgesprochen stark verändern wird. Schon bei den ersten
routinemäßigen Untersuchungen werden zukünftig
recht häufig Auffälligkeiten des Fötus sichtbar werden, zu einem Zeitpunkt, wo man sich noch gar
nicht näher mit den sich anschließenden medizinischen und ethischen Fragestellungen befasst hat.
Während solche frühen Diagnosen in den letzten
Jahren noch eher die Seltenheit waren, wird durch
den zunehmenden Einsatz und die ständige Verbesserung sonographischer Geräte und anderer Diagnosemethoden zukünftig ein weitaus größerer Teil der
Schwangeren mit den sich anschließenden Fragen
konfrontiert werden. Liegt eine Auffälligkeit vor, so
bedarf es schon in diesem frühen Stadium der
Schwangerschaft Entscheidungen der Beteiligten,
vor allem der Schwangeren. Soll eine weitere medizinische Diagnostik zur Anwendung kommen, bei
der diesen Auffälligkeiten weiter nachgegangen werden kann? Wenn nein, wie kann man mit der Unsicherheit der Diagnose umgehen und welche Therapiemöglichkeiten werden damit dem werdenden
Menschen verwehrt? Wenn ja, bis zu welchem
Punkt soll die dann nach einer bestimmten Systematik verlaufende medizinische Diagnostik weitergeführt werden? Und bis zu welchem Punkt können
die dann festgestellten Krankheiten oder Behinderungen von den Beteiligten, vor allen Dingen von
der schwangeren Frau, akzeptiert werden?
22
Dies sind ausgesprochen sensible
und schwierige Fragen. Psychosoziale Beratung vor, während und nach
der PND hat die Aufgabe, die Beteiligten bei der Bewältigung dieser Probleme zu begleiten und zu beraten.
Ich hatte die Möglichkeit, bei dem
ersten Kurs im EZI mitzuwirken, in
dem es um die Ausbildung zu dieser
Aufgabe ging. Nach meinem Eindruck stellen sich bei dieser psychosozialen Beratung unter anderem
auch neue ethische Probleme, die
vor Beginn der PND in ihrer heutiger
Form in der ethischen Debatte so
wohl noch nicht im Blick waren. Es
fehlen daher weitgehend noch ethische Ansätze, die der Komplexität
der Thematik auch nur einigermaßen
gerecht werden können. Es gibt zwar
aus Erfahrungen bei Schwangerschaftskonflikten im allgemeinen
schon eine gewisse Systematik, was
den ethischen Umgang mit der Frage
von
Schwangerschaftsabbrüchen
anbelangt (vgl. dazu den Beitrag von
Gernot Czell in diesem Heft). Die
ethischen Probleme verschärfen sich
bei der PND im speziellen jedoch
noch wesentlich, weil nun neben der
Abwägung der Situation der Beteiligten, vor allem der Schwangeren, die
Beurteilung der Entwicklung des
Fötus und seiner möglichen Krankheiten bzw. Behinderungen direkt
mit in den Blick kommt. Ein vergleichbares Feld ethischer Fragen
ergibt sich hier höchstens bei der
Präimplantationsdiagnostik (PID), die
aber aktuell und wohl auch in Zukunft
wesentlich seltener vorkommt als
PND. Bei der PND sind gegenüber
der PID die anstehenden Fragen auch
insofern wesentlich existenzieller, als
die Entwicklung des Fötus weiter
fortgeschritten ist und Fötus und
schwangere Frau unmittelbar miteinander verbunden sind.
Gerät damit bei der PND der Fötus
selbst ins Zentrum der Analysen, so
stellen sich in aller Deutlichkeit die
Fragen, wann menschliches Leben
beginnt und welche Krankheiten und
Behinderungen zum einen für den
werdenden Menschen selbst und
zum anderen für die für dieses Leben
Verantwortlichen, allen voran die
schwangere Frau, nicht mehr
annehmbar sind. Ein Problem in der
heutigen ethischen Debatte über
diese schwierigen Fragen scheint mir
in dem recht einseitigen Lebensbegriff zu liegen, der hier zumeist verwendet wird. Er liegt in Bezug auf
das werdende Kind deutlich im
Bereich der Biologie. Ich möchte
einerseits diesen einseitigen biologistischen Lebensbegriff zunächst
etwas ausweiten und mir und den
Lesenden andererseits angesichts
dieser schwierigen und bedrückenden Fragen eine kleine Erholung gönnen. Deshalb erzähle ich, wie ich es
auch im Kurs über psychosoziale
Beratung bei PND getan habe,
zunächst einen Witz.
Theologische Überlegungen zum
Leben des Fötus
Ein katholischer Theologe, ein evangelischer Theologe und eine dritte
Person werden gefragt: „Wann
beginnt das menschliche Leben?“
Sagt der katholische Theologe: „Das
Leben beginnt eindeutig in dem
Moment, wo Samenzelle und Eizelle
miteinander verschmelzen!“ Sagt
der evangelische Theologe: „Wann
das menschliche Leben beginnt,
weiß ich nicht so ganz genau: Vielleicht schon bei der Verschmelzung
von Ei- und Samenzelle, oder vielleicht auch bei der Nidation (der Einnistung des befruchteten Eis in der
Gebärmutter), vielleicht bei der neurologischen Entwicklung eigener
Empfindsamkeit des Fötus oder bei
der Ausbildung eines menschlichen
Antlitzes, vielleicht aber auch erst bei
der Geburt.“ Sagt der Dritte: „Das
Leben beginnt, wenn die Kinder aus
dem Haus sind und der Hund tot ist.“
Der Witz eignet sich zunächst, um –
zugegeben stark vereinfachend – die
verschiedenen ethischen und auch
zum Teil konfessionellen Positionen
wiederzugeben. Die katholische Position zeichnet sich demnach durch
eine relativ große Eindeutigkeit bei
der Frage aus, wann menschliches
Leben beginne und was die daraus
zu ziehenden ethischen Konsequenzen seien. Es beginne mit der
Befruchtung und dürfe deshalb nicht
mehr angetastet oder gar beendet
werden. Dies ist jedenfalls die offizielle Position der katholischen Kirche,
obwohl die Diskussion unter den
katholischen Fachleuten sicherlich
wesentlich differenzierter ist.
Demgegenüber zeichnet sich die
evangelische Position durch eine
größere Offenheit (positiv formuliert)
oder – kritischer formuliert – Uneindeutigkeit aus. Es ist schon ein
gewisses Ergebnis der bisherigen
bioethischen Debatte, dass sich hier
im evangelischen Bereich eine
gewisse Ambivalenz ergibt. Einerseits gibt es zwar keine eindeutige
Positionierung bei der Frage nach
dem Beginn menschlichen Lebens,
aber doch eine gewisse Tendenz, den
Embryo schon in einem sehr frühen
Entwicklungsstadium so weit wie
möglich zu schützen. Der Wiener
Ethiker Ulrich Körtner meint dazu:
„Gerade weil der Anfang eines
menschlichen Individuums unbestimmt ist, sollte Embryonen proleptisch und vorsorglich Personsein
zugesprochen bzw. ein für Personen
geltender Rechtsschutz zuerkannt
werden“ (Körtner, S. 11). Andererseits lässt sich in Fragen von
Schwangerschaftskonflikten
eine
geradezu grundsätzliche Uneindeutigkeit der evangelischen Position
beobachten, nach der die Situation
der Frau und das Lebensrecht des
Fötus in seinen verschiedenen Entwicklungsstadien zumeist miteinander oder auch gegeneinander abgewogen werden können, was unausweichlich zu Ambivalenzen führt. Der
Beitrag von Gernot Czell in diesem
23
Heft zeigt die Schwierigkeiten, hier
zu angemessenen Schwerpunktsetzungen zu kommen.
Gegenüber dieser geradezu unausweichlichen Spannung der evangelischen Haltungen ist die dritte im
Witz genannte Position eher pragmatisch. Es geht hier um ein selbstbestimmtes Leben, welches vor allem
dadurch charakterisiert ist, dass es in
größtmöglicher
Unabhängigkeit
geschehen möchte und die unvermeidlichen Abhängigkeiten von
daher kritisch in den Blick nimmt.
Diese Haltung mag eher die
Lebensdefinition eines modernen,
Autonomie liebenden Menschen
wiedergeben. In der Tat zeigt sich,
dass diese dritte Position einer möglichst unabhängigen Lebensführung
und einer nüchternen Abwägung der
dabei akzeptierbaren Verpflichtungen
auch in den genannten ethischen Fragen eine zunehmende Rolle spielt.
Die drei skizzierten Lebensverständnisse können durchaus als Eckpunkte
hilfreich sein, an denen sich eine ethische Diskussion über PND zumindest grob orientieren kann: auf der
einen Seite das unbedingte Lebensrecht des Fötus, unabhängig von seinen Eigenschaften, Krankheiten oder
Behinderungen, auf der anderen
Seite die Autonomie des erwachsenen Menschen, der möglichst unabhängig über eine angemessene
Gestaltung seines Lebens entscheiden möchte und drittens spannungsvoll in der Mitte liegend das Abwägen zwischen Lebensrecht des Fötus
und selbständiger Entscheidung der
betroffenen Personen, vor allem der
Frau.
Die oben kurz dargestellte Uneindeutigkeit der letztgenannten evangelischen Position provoziert immer wieder die Frage nach dem spezifisch
evangelischen Profil. Bei der Suche
nach Antworten könnte eine Idee
darin bestehen, nach guter protes-
tantischer Tradition in der Bibel nach
Orientierung zu suchen. Allerdings
zeigt sich, dass auch hier die Ansichten nicht ganz eindeutig sind. Bei
Jeremia findet sich die Vorstellung,
dass sein eigenes Leben schon von
Gott bestimmt worden ist, bevor er
ihn im Leib der Mutter geformt hat.
So wird zu Beginn des Jeremiabuches folgendes Wort Gottes wiedergegeben: „Bevor ich dich im Mutterleib gebildet habe, kannte ich dich,
und bevor du aus dem Mutterschoß
hervorgegangen bist, habe ich dich
ausgesondert und zum Propheten für
die Völker bestimmt.“ (Jeremia 1,5)
Verallgemeinert bedeutet dies, dass
auf der Linie dieser biblischen Tradition der Mensch bereits vor seiner
leiblichen Ausgestaltung gewissermaßen als Gedanke Gottes vorhanden ist und seine physische Ausprägung im Mutterleib und seine gelebte Existenz nur Konsequenzen dieses
göttlichen Gedankens sind. In dieser
Sicht wären alle Versuche, dieses
menschliche und von Gott vorher
genau so gedachte Leben zu beurteilen und gegebenenfalls zu beenden,
theologisch problematisch. Nicht
ganz so weitgehend, aber in die gleiche Richtung weisend sind die biblischen Traditionen, die meinen, dass
Gott den Menschen bereits im Mutterleib geschaffen hat (vgl. z.B. Psalm
139,13: „Du hast mich im Mutterleib
gebildet.“). Hier ist offenbar die Vorstellung, dass Gott als Schöpfer
schon bei der materiellen Gestaltung
des Fötus im Mutterleib tätig ist.
Auch z.B. Paulus nimmt im Neuen
Testament in Galater 1,15 diese
Ansicht für sein eigenes Leben auf.
Auf der Basis dieser Traditionen ist es
nun erstaunlich, dass die sonst sehr
an Fragen der Sexualität interessierten biblischen Schriften vor allem des
Alten Testamentes auf das Thema
des Schwangerschaftsabbruches fast
überhaupt nicht eingehen. Für den
Betheler Neutestamentler Andreas
Lindemann stellt sich hier die Frage:
„Gibt es eine Erklärung für den überraschenden Befund, daß das Thema
Schwangerschaftsabbruch in den
Schriften der hebräischen Bibel keine
Erwähnung findet?“ (Lindemann,
S.136). Er stellt zunächst klar, dass
Nachkommenschaft eine der zentralen Verheißungen des Alten Testaments ist. Unter dieser Voraussetzung meint Lindemann dann: „Die
Erwägung, eine Schwangerschaft
abzubrechen, scheint also tatsächlich
jenseits dessen gelegen zu haben,
worüber ernsthaft hätte nachgedacht
werden sollen. Man wird nicht
behaupten können, daß Abtreibungen im biblischen Israel schlechterdings nicht vorkamen; aber zu einer
rechtlichen Beurteilung scheint wirklich kein Anlaß bestanden zu haben“
(Lindemann, S. 137.).
Diese in der hebräischen jüdischen
Tradition ziemlich eindeutige Haltung
wird dann aber durch die Berührung
mit griechischer Kultur differenzierter.
Lindemann macht darauf aufmerksam, dass es in der griechischen Fassung des Alten Testamentes, der
Septuaginta, eine für unsere Fragestellung interessante Unterscheidung gibt. Es wird dort in Exodus
21,22f der Fall erörtert, dass bei einer
körperlichen Auseinandersetzung
zweier Männer eine schwangere
Frau verletzt wird und eine Fehlgeburt erleidet. Man darf mit gutem
Grund annehmen, dass es hier nicht
nur um diesen konkreten Einzelfall
geht, der ja im täglichen Leben kaum
vorkommt. Vielmehr wird anhand dieses Sonderfalles die allgemeine
Frage erörtert, wie die Tötung des
Fötus zu beurteilen ist.
Die hebräische Fassung dieser biblischen Stelle meint, dass in jedem
Falle im Hinblick auf die Tötung des
Fötus nur eine angemessene Geldstrafe erfolgen müsse, deren Höhe
vom Mann der betroffenen Frau festzulegen ist. Im Unterschied dazu
kommt die griechische Fassung hier
24
zu einer Differenzierung zwischen
zwei Phasen der Schwangerschaft.
Wenn das Kind nicht ausgebildet ist,
soll der Verantwortliche – wie im
hebräischen Text – eine angemessene Geldstrafe bezahlen. Ist das Kind
aber ausgebildet (exeikonismenon),
dann soll gelten: Leben für Leben.
Das bedeutet, dass hier dem ausgebildeten menschlichen Fötus, der von
seiner äußeren Erscheinung her
schon als Mensch erkennbar ist, also
vielleicht in der 12. Schwangerschaftswoche, eine Form von Leben
zugesprochen wird, die mit der des
Täters verglichen werden kann. Vorher ist dies aber ausdrücklich nicht
der Fall (vgl. Lindemann, a.a.O.,
S.137).
Wahrscheinlich kommt in dieser
Unterscheidung zwischen ausgebildeten und nicht ausgebildeten Föten
zum Tragen, dass die Praxis des
Schwangerschaftsabbruches in der
griechischen Tradition wesentlich differenzierter war als in der hebräischen. Man sieht an diesem Beispiel
– dem einzigen, das es in der Bibel zu
diesen Fragen gibt – dass sich die
theologisch-ethischen Beurteilungen
schon innerhalb der Bibel durchaus
verändern können, je nachdem, in
welchem gesellschaftlichen Zusammenhängen man sich befindet. Es
gibt damit aufgrund der biblischen
Tradition einerseits eine gewisse
Klarheit in der Meinung, dass
Schwangerschaftsabbrüche
nicht
sein sollen. Andererseits findet man
zumindest an der genannten Bibelstelle einen Hinweis darauf, dass die
Frage, wann menschliches Leben
beginnt und wie deshalb eine Tötung
des Fötus theologisch zu beurteilen
ist, unter sich ändernden kulturellen
und gesellschaftlichen Bedingungen
auch anders beantwortet werden
kann. Im hebräischen Kontext erfordert sie im konkreten Fall lediglich
eine Geldstrafe, im griechischen eine
differenzierte und zum Teil härtere
Bestrafung. Die weitere Geschichte
des Umgangs mit Fragen des
Schwangerschaftsabbruches bestätigt diese Ambivalenz. Einerseits ist
deutlich, dass das Christentum in
den meisten Zeiten deutlich für ein
Lebensrecht des Fötus eingetreten
ist. Das führte aber andererseits über
die gesamte Kirchengeschichte
betrachtet in den seltensten Fällen zu
einer kategorischen und kirchlich
praktizierten Verurteilung von Abtreibungen (vgl. Robert Jütte, S. 22f).
Ethische Fragen zur PND im
Kontext der heutigen gesellschaftlichen Entwicklungen
Die aktuelle gesellschaftliche Situation in Deutschland ist zunächst
dadurch gekennzeichnet, dass es
eine eindeutige weltanschauliche
Orientierung nicht gibt. In dem Ausbildungskurs zur Beratung bei PND
wurde deutlich, dass sowohl die
Beratenden als auch die zu Beratenden aus verschiedensten philosophischen, religiösen und weltanschaulichen Richtungen stammen. Dementsprechend differieren auch die damit
zusammenhängenden Werteorientierungen. Keine der verschiedenen
Religionen und Weltanschauungen
kann hier eine Leitorientierung bieten, was im Vergleich zu anderen
Regionen der Erde durchaus eine
Sondersituation ist. Es steht von
daher überhaupt nicht zu erwarten,
dass sich in dieser pluralen gesellschaftlichen Situation durch die
anspruchsvolle Diskussion über ethische Überzeugungen so etwas wie
ein gesellschaftlicher Grundkonsens
in Fragen der PND herstellen lassen
wird. Sicherlich könnte dann ein
bestimmter Träger einer Beratungseinrichtung – oder auch eine Ausbildungsstätte für solche Beratungen
wie z.B. das EZI – für die eigene
Arbeit einen solchen Konsens formulieren, dieser wäre dabei jedoch
höchstens für den Bereich der eigenen Institution durchsetzbar. Ich
werde mich dazu am Ende dieses
Beitrages thesenartig äußern.
Ich hatte von der Unmöglichkeit
gesprochen, in einer weltanschaulich
pluralen Gesellschaft einen allgemeinen Wertekonsens in diesen Fragen
zu formulieren. Nach meinem Eindruck zeichnet sich jedoch überraschender Weise inzwischen längst
ein gesellschaftlicher Konsens über
die genannten ethischen Fragen ab.
Dieser entwickelt sich allerdings
nicht auf der Basis von medizinischen, politischen, ethischen oder
religiösen Fachdiskussionen, sondern im konkreten Umgang mit diesen Fragen in der alltäglichen Praxis
im Kontext der PND. Es werden nicht
aufgrund bestimmter ethischer
Grundsatzüberlegungen von den
Beteiligten Entscheidungen getroffen, sondern es entwickelt sich eine
bestimmte gesellschaftliche Praxis in
diesen Fragen, die dann ein
bestimmtes Ethos (allgemein akzeptiertes Verhalten) hervorbringt. Eine
Ethik, die zu angemessenen realitätsbezogenen Aussagen finden möchte,
tut deshalb gut daran, das sich entwickelnde Ethos zunächst aufmerksam wahrzunehmen.
Es gibt inzwischen nach meinem Eindruck deutliche Tendenzen für das zu
erwartende Entscheidungsverhalten
der Schwangeren bei positiven Diagnosen, d.h. in den Fällen, wo eine
Behinderung oder Krankheit festgestellt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann.
Auch hier wird man differenzieren
müssen, aber bei den meisten Frauen, die sich einer solchen Diagnostik
unterziehen, ist die Bereitschaft,
schwerere Krankheiten oder Behinderungen zu akzeptieren, in der
Regel relativ gering. In den meisten
Fällen wird man daher mit einem vorzeitigen Abbruch der Schwangerschaft und dem Tod des Fötus rechnen müssen. So werden laut Auskunft von Gynäkologen z.B. nur wenige Prozent (deutlich unter 10 Prozent)
25
der Föten mit diagnostiziertem
Down-Syndrom (Trisomie 21) ausgetragen. Aber auch in Fällen körperlicher und geistiger Behinderungen
leichterer Art kann man schon jetzt
eine zum Teil überraschende Bereitschaft feststellen, die Schwangerschaft nicht weiterzuführen. In ihrer
beachtenswerten Arbeit spricht
Christiane Kohler-Weiß hier gesellschaftlich betrachtet von Selektion.
„Während die persönliche Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch nach PND in individualethischer Perspektive gute Gründe
haben kann, ist die PND, seit sie routinemäßig angewandt wird, in sozialethischer Perspektive als Selektionsinstrument zu bewerten.“ (KohlerWeiß, S.410, vgl. dazu die Rezension
dieses Buches durch Dr. Fritz Hufendiek in diesem Heft). Es geht hier
nicht darum, diese Tendenzen moralisch oder ethisch vorschnell zu verurteilen. Vielmehr muss eine angemessene ethische Beschäftigung mit den
genannten Fragen die gesellschaftliche Praxis erst einmal zur Kenntnis
nehmen, bevor sie zu ethischen
Äußerungen dazu kommt.
Ich finde es hilfreich, dass von KohlerWeiß neben der individuellen auch
eine gesamtgesellschaftliche sozialethische Sicht angesprochen wird.
Die genannten Probleme gelten bislang nur für den noch relativ kleinen
Teil der Schwangerschaften, bei
denen eine solche Feindiagnostik
bereits zur Anwendung kommt. Aber
je früher und häufiger sich in Zukunft
z.B. durch die weitere Verfeinerung
der Sonographie und anderer Diagnosemethoden Möglichkeiten eröffnen,
Krankheiten und Behinderungen zu
entdecken, desto höher wird dann
auch die Schwelle für die schwangeren Frauen, sich aufgrund individueller Entscheidung jeder weiteren Diagnostik zu entziehen. Es ist durchaus
zu erwarten, dass ein guter Teil der
pränatal vorhandenen Behinderungen und Krankheiten zukünftig sehr
früh erkennbar ist, dass dies dann in
der Mehrheit der Fälle zu einer „vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft“ führt. (Ich wurde von dem
Chefarzt der gynäkologischen Abteilung eines evangelischen Krankenhauses gebeten, diesbezüglich nicht
von Abbruch oder gar Abtreibung zu
sprechen, sondern von vorzeitiger
Beendigung der Schwangerschaft.)
Man wird vermuten können, dass
aufgrund des sich so entwickelnden
gesellschaftlichen Ethos individuelle
Entscheidungen gegen dieses Ethos
eher die Ausnahme darstellen werden. Die ethischen Fragen stellen
sich mit anderen Worten nicht nur
individualethisch, sondern vor allem
auch sozialethisch.
Wenn dann zukünftig deutlich weniger Kinder mit Behinderungen und
Krankheiten zur Welt kommen, so
werden auch die Möglichkeiten, mit
solchen Erkrankungen und Behinderungen positive Erfahrungen zu
machen, deutlich reduziert. Weniger
Erfahrung schränkt dann wiederum
die Bereitschaft ein, einen Fötus mit
solchen Behinderungen und Krankheiten akzeptieren zu können, und so
weiter. Ich möchte hier als Betheler
Theologe ausdrücklich betonen, dass
es eine große Bereicherung des
Lebens sein kann, täglich mit solchen
kranken und behinderten Menschen
Kontakt zu haben. Damit auch
zukünftig solche bereichernden
Erfahrungen gesellschaftlich im
Bewusstsein gehalten werden können, braucht es ein Ethos, das die
Geburt eines kranken oder behinderten Menschen mindestens ebenso
akzeptiert wie dessen nicht-geborenwerden.
Eindrücke zur aktuellen Beratungspraxis bei PND
Der Vorteil und die große Chance
einer Arbeit wie der im EZI besteht
nach meinem Eindruck darin, dass
hier über die grundsätzliche ethische
Fachdiskussion hinausgehend, die
natürlich mit allem Ernst und auf
höchstem Niveau zu führen ist, die
faktisch sich bereits entwickelnde
Praxis durch den Austausch der
Erfahrungen der Beratenden deutlich
und offen wahrgenommen werden
kann. Ich empfand es als außerordentliche Bereicherung gerade für die
ethischen Fachfragen, mit den alltäglichen Beratungserfahrungen der
Kursteilnehmenden konfrontiert zu
werden. Dabei kamen Problemstellungen zum Vorschein, die in der ethischen, theologischen und auch politischen Fachdiskussion nach meinem
Eindruck kaum thematisiert werden
und die doch für das tatsächliche
Beratungsgeschehen von großer
Bedeutung sind. Ich möchte deshalb
im folgenden einige Punkte ansprechen, die mir bei der Arbeit mit den
Beratenden und bei den besprochenen Fallbeispielen besonders deutlich wurden und die m.E. gerade für
eine angemessene Fachdiskussion
über die genannten Fragen wichtig
sein könnten.
Erstens wurde klar, dass das Beratungsgeschehen in systemische Prozesse eingebunden ist. Wenn die
psychosoziale Beratung beginnt, hat
parallel dazu das medizinische
System schon begonnen zu arbeiten.
Es agiert nach einer ganz eigenen
Logik,
die
sich
am
Code
krank/gesund orientiert. Die Prozesse innerhalb des Systems sind sehr
klar strukturiert, man erhebt Wahrscheinlichkeiten für das Vorhandensein einer bestimmten Krankheit
oder Behinderung und für die daher
zu erwartenden Lebensmöglichkeiten oder -einschränkungen des
Fötus. Man isoliert die medizinische
Diagnose von den sozialen und psychischen Zusammenhängen, in die
hinein sie gestellt ist, so dass bei den
Beteiligten der Eindruck entsteht,
dass sie selbst als Person kaum im
Blick sind. Es gibt dadurch eine
gewisse Selbstabschließung des
medizinischen Systems gegenüber
26
anderen Bereichen, z.B. auch
gegenüber den psychosozialen Beratungsprozessen. Es erscheint deshalb durchaus schwierig, für psychosoziale Beratung bei Medizinern um
Offenheit und vielleicht sogar Kooperation zu werben. Diese medizinischen Systemprozesse sind nicht
einfach vorschnell ethisch zu disqualifizieren. Denn das Medizinsystem
verdankt seine hohe Leistungsfähigkeit gerade dieser Fähigkeit, sich
gegenüber Einflüssen aus anderen
Systemen abzuschließen und streng
nach
dem
eigenen
Code
krank/gesund zu agieren (vgl. zu solchen Systemabläufen ausführlicher
Starnitzke, S. 248ff.). Psychosoziale
Beratung wird sich deshalb realistisch betrachtet als ein eigenes
System neben dem medizinischen
etablieren müssen. Es wird zwar
wichtig sein, gegenseitig Bezüge und
Durchlässigkeiten zu entwickeln, z. B.
dadurch, dass Ärzte und psychosozial
Beratende enger miteinander kooperieren und kommunizieren. Es handelt sich hier jedoch um zwei sehr
verschiedene Bereiche, die wohl
auch bei weiterer Entwicklung der
psychosozialen Beratung verschieden bleiben werden.
Zweitens muss man sich für eine realistische ethische Beurteilung der
Beratungsprozesse deren zeitliche
Begrenztheit vor Augen halten. Im
Falle einer positiven medizinischen
Diagnose sind innerhalb weniger
Tage und Wochen schwerwiegende
Entscheidungen über das weitere
Vorgehen zu treffen. Die Auskunftsund Beratungsmöglichkeiten von Seiten der Ärzte sind dabei aus den
oben genannten systeminternen
Gründen des medizinischen Systems
zeitlich wie sachlich äußerst
begrenzt. Sie können ethische
Aspekte in der Regel nicht ernsthaft
mit einbeziehen. Damit können
jedenfalls im Bereich der professionellen Beratungsangebote ethische
Fragen am ehesten im Bereich der
psychosozialen Beratung angesprochen werden. Aber auch hier ist der
Zeitrahmen oft sehr eng. Es handelt
sich zumeist nur um ein oder zwei im
Zeitumfang deutlich limitierte Kontakte. Dabei kostet es in der Beratung
schon erhebliche Mühe und Zeit, die
für die Schwangere gegebene medizinische, finanzielle, soziale und psychische Situation halbwegs exakt
festzustellen. Für ein ernsthaftes
Erwägen der verschiedenen Handlungsmöglichkeiten auch unter ethischen Gesichtspunkten oder gar für
die Initiierung und Begleitung eines
inneren Entscheidungsprozesses ist
allein schon der zeitliche Rahmen
sehr knapp.
Drittens wurde bei einem relativ
großen Teil der im Kurs besprochenen Fallberichte deutlich, dass es
sich bei den zu Beratenden um Personen handelt, die zu einem guten
Teil aus recht einfachen Verhältnissen
mit einem relativ niedrigen Bildungsniveau kamen. Sie waren mit den
medizinischen Sachverhalten wenig
vertraut und konnten deshalb ihre
eigene Situation nicht besonders gut
einschätzen. Es stellte schon eine
anspruchsvolle Aufgabe dar, den Ratsuchenden die oft wenig verständlichen medizinischen Fragen und Möglichkeiten zu erläutern. Die dabei sich
stellenden Probleme dann nochmals
auf einer ethischen Ebene zu bedenken und den Betroffenen zu einem
Abwägen und einer ethisch reflektierten Entscheidung zu verhelfen, ist
in den meisten Fällen im gegenwärtig praktizierten Beratungssetting
kaum möglich. Dies würde weitaus
aufwändigere Rahmenbedingungen
erfordern, die die intellektuellen und
ethischen Reflexionsmöglichkeiten
der zu Beratenden realistisch mit
berücksichtigen. Es ist von daher
nicht überraschend, dass innerhalb
der derzeit gegebenen Bedingungen
nur relativ selten eine Veränderung
der Einstellung zu der Frage des Fortführens oder Beendigens der
Schwangerschaft durch die Beratung
stattfindet.
Viertens muss man bedenken, dass
es sich bei dieser Form der Beratung
auch für die Beratenden um eine
kommunikativ, psychisch und auch
intellektuell ausgesprochen schwierige Aufgabe handelt, die regelmäßig
auch zu Überforderungssituationen
führt. Es geht um sehr belastende
Grenzfragen des Lebens, mit denen
die Beratenden konfrontiert werden
und die sie auch für sich verarbeiten
müssen. Dabei ist es schwierig, eigene Lebenseinstellungen einerseits
nicht auszublenden und den Beratungsprozess andererseits offen zu
halten. Dazu kommen die in den
ersten drei Punkten genannten äußeren Bedingungen. Die Beratenden
werden deshalb verständlicherweise
auch regelmäßig an die Grenzen ihrer
Möglichkeiten geführt und brauchen
dabei auch ihrerseits Beratung.
Zu diesen vier Punkten kommen
noch weitere hinzu, die ich hier nur
andeuten kann: der Umgang mit
Schuldfragen, die Begleitung der
Betroffenen während des Todes des
Fötus, Formen der Verabschiedung
vom töten Fötus usw. – all dies sind
Probleme, die im Grunde innerhalb
des derzeit vorhandenen Beratungssettings kaum zu bewältigen sind,
die aber dennoch relativ häufig aufkommen. Es stellt sich deshalb m. E.
dringend die Aufgabe, die Beratenden noch weitgehender auszubilden,
sie auch in ihrer Beratungspraxis zu
begleiten und insgesamt für die
Beratungen einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen mit den
genannten Problemen angemessen
umgegangen werden kann.
Schlussthesen
Auf der Basis meiner Ausführungen
möchte ich am Schluss für die weitere Beschäftigung mit der hier behandelten Thematik thesenartig folgende
Empfehlungen aussprechen:
27
1. Angesichts der außerordentlich
hohen Anforderungen, die sich bei
der psychosozialen Beratung bei
PND stellen halte ich es für geboten,
sowohl deren Ausbildung als auch
deren Praxisbegleitung nochmals
deutlich zu intensivieren. Eine angemessene Ausbildung für die Beratung bei PND erfordert unter anderem auch eine eingehende Beschäftigung mit den damit zusammenhängenden ethischen Fragen. Wie ich
hier versucht habe zu zeigen, sind
diese so komplex, dass dafür auch
ein angemessener Zeitrahmen in der
Ausbildung zur Verfügung stehen
sollte.
2. Es ist gerade für evangelische
Beratungs- und Ausbildungsstellen
wichtig, über ein eigenes Profil bei
der Beratung im Kontext von PND
nachzudenken und dieses vielleicht
auch einmal formulieren zu können.
Es könnte vielleicht gerade darin
bestehen, sich gemäß der eingangs
im Witz genannten zweiten Position
nicht auf eine eindeutige Position
festzulegen, sondern sich in jedem
Einzelfall um eine offene und ernsthafte Abwägung der verschiedenen
Aspekte zu bemühen.
3. In den grundsätzlichen Überlegungen im ersten Abschnitt wurde deutlich, dass die Tötung eines Fötus aus
theologisch-ethischer Sicht einerseits
problematisch ist, dass dabei andererseits eine grundsätzliche Beurteilung des Verhaltens der Beteiligten
den Kontext der jeweiligen gesellschaftlichen Praxis unbedingt in
Rechnung stellen muss. Ein wesentliches Charakteristikum einer Beratung mit einem spezifisch evangelischen Profil könnte vielleicht unter
heutigen Bedingungen darin bestehen, dass die Beratung als absolute
Minimalforderung tatsächlich ergebnisoffen geführt wird. Sie könnte sich
gegenüber einer relativ einseitigen
Festlegung auf eine Beendigung der
Schwangerschaft, wie sie sich derzeit
gesamtgesellschaftlich zumindest
abzeichnet, um einen offenen Beratungsprozess bemühen, in dem der
Erhalt der Schwangerschaft als eine
ernsthaft zu prüfende Möglichkeit in
jedem Falle zur Sprache gebracht
wird.
4. Eine Ausbildung zur Beratung bei
PND im evangelischen Bereich könnte sich auch zur Aufgabe nehmen,
diese Ergebnisoffenheit einzuüben.
5. Wenn man im Rahmen der Beratung eine wirkliche Auseinandersetzung mit den genannten ethischen
Fragen ermöglichen möchte, müsste
der Rahmen der Beratung wesentlich
erweitert werden. Zum einen sollten
mehr schwangere Frauen die Beratung in Anspruch nehmen (können),
zum anderen müsste der einzelne
Beratungsprozess wesentlich aufwändiger sein.
6. Die Einführung einer psychosozialen Pflichtberatung bei PND könnte
gesamtgesellschaftlich gesehen den
wichtigen sozialethischen Effekt
haben, dass bei jeder entsprechenden Schwangerschaft – bei aller
Beschränktheit der tatsächlichen
Beratungsmöglichkeiten im Einzelfall
– zumindest die Möglichkeit eröffnet
wird, die Gründe für das Fortsetzen
oder Beendigen der Schwangerschaft zu reflektieren und damit zu
einem breit angelegten gesellschaftlichen ethischen Reflexionsprozess
beizutragen.
7. Über eine solche Pflichtberatung
hinausgehend, die sicherlich nur in
einem engen Rahmen durchgeführt
werden kann, sollte es dann auf
Wunsch der Beteiligten Möglichkeiten geben, den Beratungsprozess
freiwillig fortzuführen. Dafür sollte
ein zeitlicher Rahmen zur Verfügung
stehen, der den schwierigen Fragen
angemessen ist, die sich im Falle
eines individuellen Konfliktes stellen
und der eine intensive Beratung
dabei ermöglicht.
Literatur
Jütte, Robert: Einleitung. Vom Umgang mit der
Geschichte in der Abtreibungsdiskussion; in:
Jütte, Robert: Geschichte der Abtreibung. Von
der Antike bis zur Gegenwart; München 1993,
S. 7–26.
Kohler-Weiß, Christiane: Schutz der Menschwerdung. Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt als Themen evangelischer
Ethik; Gütersloh 2003.
Körtner, Ulrich: Embryonenschutz und
menschlicher Fortschritt. Ethische Probleme
der Reproduktionsmedizin; in: Zeitschrift für
Evangelische Ethik 46 (2002), S. 6–19.
Lindemann, Andreas: Schwangerschaftsabbruch als ethisches Problem im antiken Judentum und frühen Christentum; in: Wort und
Dienst. Jahrbuch der Kirchlichen Hochschule
Bethel 26 (2001), S. 127–148.
Starnitzke, Dierk: Diakonie als soziales
System. Eine theologische Grundlegung diakonischer Praxis in Auseinandersetzung mit
Niklas Luhmann; Stuttgart 1996.
28
Annelene Meyer in Zusammenarbeit mit Renate Jette Brünig
Psychosoziale Beratung im Kontext
pränataler Diagnostik (PD)1
Vorschläge für Eckpunkte eines Evangelischen Konzepts zur Beratung
im Kontext von Pränataldiagnostik
Mir geht es in diesem Beitrag zum einen um die Beratungssituation
als solche, zum anderen um die individuelle psychologische Beratung und
psychosoziale Begleitung konkreter Frauen bzw. Paare.2
Das heißt auch: In diesen Ausführungen ist die Erörterung der ethischen
oder politischen Perspektive oder Problematik, die aus meiner Sicht notwendige Arbeitsschwerpunkte im Kontext der Diskussion um PD sind,
aus methodischen Gründen ausgeklammert.
29
Ich werde zunächst den Prozess, den
Frauen/Paare in Erwartung eines Kindes durchlaufen, beschreiben.
Im Blick auf die jeweilige Beratungssituation ist mir die Herausarbeitung
von Unterschieden und Ähnlichkeiten
zur Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB wichtig.
1. Die Ausgangssituation: „Guter
Hoffnung”
Paare, die zur PD kommen, befinden
sich auf dem aufregenden Weg,
Eltern zu werden und sich auf das
werdende Leben einzulassen – mit
allen dazugehörigen „normalen“
Ambivalenzen3.
Die Schwangerschaft wird fast
immer freudig akzeptiert, sehr
gewünscht, ja herbeigesehnt; in einigen Fällen wurden sogar Methoden
der modernen Reproduktionsmedizin
eingesetzt, um „endlich“ die
Schwangerschaft herbeizuführen.
Die werdenden Eltern sind „guter
Hoffnung”, auf dem Weg einer emotionalen Öffnung und Identifikation
mit dem Ungeborenen und in Auseinandersetzung mit ihrer zukünftigen Rolle als Mutter und Vater.
Dies äußert sich z.B. in der intensiven Beschäftigung mit den Veränderungen, die das erwartete Kind
provoziert: einem Wohnungs- bzw.
Arbeitsplatzwechsel, dem Umräumen der Wohnung, dem Einrichten
eines Kinderzimmers, Anschaffen
von Babywäsche, den Überlegungen
zur Namensgebung, dem Mitteilen
und Erzählen von der Schwangerschaft gegenüber engen Freunden
und Verwandten etc.
Dies ist ein wesentlicher Unterschied
zum Erleben von Frauen bzw. Paaren,
die zur Schwangerschaftskonfliktberatung nach StGB §218/9 kommen
(müssen): bei ihnen ist die Schwangerschaft meist ungeplant, häufig
ungewollt, was häufig zum Abbruch
der Schwangerschaft führt.
2. Die „gute Hoffnung” wird
gestört/zerstört – Beunruhigung
und Verunsicherung oder auch
Schock über eine mögliche Fehlbildung/Behinderung
Die „Zeit der guten Hoffnung”, der
positive, emotionale Öffnungs-, Einund Umstellungsprozess der werdenden Eltern, kann bei der ersten
Vorsorgeuntersuchung mit Ultraschall in der 10.–12. Schwangerschaftswoche (SSW) massiv gestört
werden, wenn sich dabei Hinweise
auf Auffälligkeiten ergeben.
Mit der ersten Ultraschalluntersuchung sollen vor allem Bauchhöhlenund Mehrlingsschwangerschaften
entdeckt werden. Außerdem wird
durch Vermessung der ScheitelSteiß-Länge und des Kopfdurchmessers des Embryos das Schwangerschaftsalter festgestellt, um den Entbindungstermin genauer festzulegen.4
Dies bedeutet, dass die herkömmliche Schwangerschaftsvorsorge zunehmend in die Nähe pränataldiagnostischer Methoden rückt bzw. zu
einer Methode pränataler Diagnostik
wird, die werdende Eltern mehr oder
weniger bewusst mit Pränataldiagnostik konfrontiert. Ja, Eltern können
sich der PD durch die drei als Regelleistung empfohlenen Ultraschalluntersuchungen im Schwangerschaftsverlauf kaum mehr entziehen. Viele
Paare sind sich der Tragweite und
Konsequenzen der PD nicht bewusst; sie freuen sich auf das „Babyfernsehen“ per Ultraschall.
Ein Beispiel:
Frau XY, 31 Jahre, wird von ihrer Frauenärztin zum Ultraschall-Spezialisten
geschickt. Sie ist in der 12. SSW. Es
ist ihre zweite Schwangerschaft; die
erste endete mit einem Abbruch in
der 25. SSW wegen einer sehr
schweren, nicht mit dem Leben zu
vereinbarenden Fehlbildung. Sie und
ihr Mann freuen sich sehr auf ein
Kind. Der Ultraschall weist wieder
eine schwere Fehlbildung auf – eine
fehlende Bauchdecke (Leber, Darm,
Magen liegen frei). Der Schock über
die Diagnose ist besonders stark,
weil die Erinnerung an den ersten
Schwangerschaftsabbruch wieder
hochkommt – die Frau hatte das
schlimme Erlebnis verdrängt.
Gynäkologen sind verpflichtet über
Sinn, Zweck, Risiken und Konsequenzen dieser Untersuchung aufzuklären und zu beraten. Zeigen sich
erste Auffälligkeiten, sind sie juristisch gezwungen, auf die weiteren
Möglichkeiten der PD hinzuweisen.
Weisen sie nicht darauf hin, machen
sie sich aufgrund von Schadensersatzforderungen von Eltern an den
behandelnden Gynäkologen wegen
des erhöhten Unterhalts bei Geburt
eines erkrankten/behinderten Kindes
schadensersatzpflichtig.
Die „gute Hoffnung” der werdenden
Eltern kann immer früher gestört, bei
auffälligem Befund regelrecht zerstört werden.
Die Frauen bzw. Paare geraten
immer häufiger und früher unter den
Druck eines Entscheidungskonflikts:
wollen sie die Untersuchungen
durchführen lassen und mehr über
ihr Kind wissen oder wollen sie von
ihrem Recht auf Nicht-Wissen
Gebrauch machen? Letzteres hieße
aber auch, die Untersuchungen „entschieden” ablehnen zu wollen und zu
müssen, wodurch sie sich möglicherweise dem Unverständnis von Menschen in ihrer Umgebung, evtl. sogar
des Partners oder Arztes aussetzten
und Vorwürfen entgegentreten müssten, nämlich bewusst das „Risiko”
eines behinderten Kindes in Kauf zu
nehmen. Die eigenen Ängste, Sorgen und Zweifel haben dann nur
noch wenig Platz.
30
3. Zur Situation vor der Inanspruchnahme von (spezieller)
PD: Zeit der Verunsicherung
über die Schwangerschaft und
Angst vor einem behinderten,
kranken Kind.
Alle Eltern wünschen sich zunächst
ein gesundes, nicht behindertes Kind
– das ist natürlich. Viele wünschen
sich ein „perfektes Kind”. Doch das
gibt es nicht. Vorstellungen und Ängste, ein „Monsterkind” in sich zu tragen, sind nicht selten.
Darum wünschen sehr viele werdende Eltern angesichts der massiv verunsichernden und beängstigenden
Hinweise im 1. Ultraschall-Befund
Beruhigung oder Klarheit durch weitere diagnostische Abklärung mit
speziellen pränataldiagnostischen
Methoden.
Zum Beispiel:
• durch eine zweite Ultraschalluntersuchung – Feindiagnostik, die
nur von einem speziell ausgebildeten
Pränataldiagnostiker durchgeführt
werden kann: Untersuchung in der
20.–22. SSW, Zweck: Suche nach
möglichen Fehlbildungen; ein Verdacht auf Fehlbildungen führt meist
zu Inanspruchnahme weiterer Untersuchungen wie z.B. der Amniozentese,
• oder durch eine Chorionzottenbiopsie (CVS): Untersuchung in der
9.–12. SSW, Entnahme von Gewebe
aus dem Chorion, dem Plazentavorläufer oder ab der 14. Woche aus der
Plazenta, 1. Ergebnis nach 1–2 Tagen
bzw. 1 Woche. Fehlgeburtsrisiko
durch Untersuchung: ~ 0,5 –1,5 %.
Die CVS ist dann sinnvoll, wenn die
Wahrscheinlichkeit für eine Fehlbildung des Kindes z.B. aufgrund des 1.
Ultraschall-Befundes als sehr hoch
eingeschätzt wird und wenn sich die
Frau bzw. das Paar im Falle einer
Behinderung/Erkrankung des Kindes
für einen Abbruch entscheiden
würde,
• oder durch eine Fruchtwasser-
untersuchung, der sog. Amniozentese: Untersuchung ab der 14.–17.
SSW, Ergebnis nach 2–3 Wochen; in
besonderen Fällen Vorergebnis nach
1–2 Tagen (Schnelltest), Fehlgeburtsrisiko durch Untersuchung: ~0,5 %,
Zweck: kindliche Zellen werden auf
Veränderungen der Chromosomen
oder Erbkrankheiten untersucht,
• oder andere Untersuchungen.
So wünschten sich in der Praxis
eines Pränataldiagnostikers nach
dem Aufklärungsgespräch ca. 80 %
weitere diagnostische Abklärung, 20
% lehnten Untersuchungen wie die
Amniozentese ab. Humangenetiker
berichten Ähnliches, auch dass das
genetische Risiko von den meisten
überschätzt wird.
Selten ist Frauen und Paaren allerdings klar, dass trotz Pränataldiagnostik eine Fehlbildung übersehen
werden kann und dass es keine
Garantie für ein „gesundes“ Kind
gibt.
In der Praxis wenden sich derzeit nur
relativ wenige Frauen oder Paare an
eine (unabhängige) Beratungsstelle,
in der sie über die Möglichkeiten,
Risiken und Grenzen vor Inanspruchnahme von PD beraten werden wollen.
Im Allgemeinen wenden sie sich
nach ersten Hinweisen auf eine mögliche Fehlbildung bei der 1. Ultraschalluntersuchung durch ihren Frauenarzt an einen einschlägigen Pränataldiagnostiker, um Klarheit zu
bekommen.
Dieser hat in einem vorherigen Aufklärungsgespräch über Sinn, Zweck,
Risiken und Grenzen der Methode
(z.B. Amniozentese) zu informieren,
auch darüber, dass die Frauen bzw.
Paare die Untersuchung ablehnen
bzw. jederzeit abbrechen können,
d.h. dass sie ein Recht auf Nicht–
Wissen haben.
Wenn Frauen bzw. Paare vor Inanspruchnahme der PD überhaupt
gezielt mit Fragen zur PD eine psychologische Beratungsstelle aufsuchen, dann vielleicht, weil sie sich
z.B. von dem betreuenden Arzt zu
wenig verstanden fühlen, er wenig
oder kein Verständnis für eine Ablehnung oder das Zögern gegenüber der
Inanspruchnahme von PD zeigt, und
die Frauen/Paare unter Druck setzt
bzw. ihnen die Verantwortung aufbürdet, ein behindertes Kind in die Welt
zu setzen.
Oder sie kommen vielleicht, weil sie
als „Risikoschwangere” behandelt
werden, z.B. aufgrund einer früheren
Risikogeburt, Geburt eines behinderten Kindes oder einer Totgeburt.
Von einer unabhängigen Beratung
noch in der Familienplanungsphase,
also vor der 1. Ultraschalluntersuchung, oder nach Feststellung der
Schwangerschaft oder nach ersten
Untersuchungen und Bluttests beim
Gynäkologen machen nur sehr wenige Frauen und Paare Gebrauch.
Sie kommen vielleicht dann, wenn
sie durch Erlebnisse im näheren
Bekannten- oder Verwandtenkreis
beunruhigt sind, – z.B. wenn sie die
Feststellung
einer
Fehlbildung
während der Schwangerschaft, die
Geburt eines behinderten, kranken
Kindes oder einen späten Schwangerschaftsabbruch etc. erlebt haben
– und sie von einer Beratungsstelle
mit kompetenten BeraterInnen
gehört haben, wo es mehr Zeit und
Raum gibt als z.B. in einer Arztpraxis,
um über eigene Ängste, Sorgen und
Risiken ins Gespräch zu kommen
oder sich ausführlich über PD zu
informieren.
Das laufende Modellcurriculum am
EZI zeigt jedoch, wenn Beratende für
PD sensibilisiert sind, dass sich
häufig Möglichkeiten ergeben über
Inhalte und Methoden von PD vor
Inanspruchnahme zu sprechen im
Rahmen der allgemeinen Schwangeren- oder Schwangerschaftskonfliktberatung
(nach
SchKG
bzw.
31
SFHÄndG), wenn Frauen soziale Hilfen und Unterstützung für Mutter
und Kind oder den Beratungsschein
nach StGB §219 wünschen.
Im Kontext von PD ist sehr viel mehr
als in anderen psychologischen Beratungsbereichen ein aktives, auf Klientinnen zugehendes frühzeitiges Beratungsangebot seitens der Beratenden bzw. Beratungsstelle vonnöten.
Dabei erweist sich der Aufbau und
die Pflege von Kontakten insbesondere zu niedergelassenen Frauenärzten, auch pränataldiagnostischen und
humangenetischen Zentren und
anderen als äußerst hilfreich. Im
Maße eines gewachsenen persönlichen Kooperationsnetzes erleben es
z.B. Frauenärzte als äußerst hilfreich
Patientinnen mit diesen Problemen
auf zusätzliche Beratungsangebote
von Beratungsstellen hinzuweisen.
Beratungsaufgaben vor der Inanspruchnahme von PD
Kommen Frauen bzw. Paare überhaupt vor Inanspruchnahme von PD
bzw. vor Inanspruchnahme weiterer
spezieller PD-Methoden nach dem 1.
Ultraschall zur Beratung, so können
die Beratungsaufgaben folgende
sein:
Anliegen der Frau/des Paares klären:
• Wünscht die Frau/das Paar
„Bestätigung” einer bereits innerlich
getroffenen Entscheidung z.B. bzgl.
weiterer PD bzw. keiner Inanspruchnahme von PD?
•
Würde jedes, auch ein behindertes Kind akzeptiert werden oder
besteht der Wunsch nach einem
„perfekten Kind”?
• Gibt es eine Tendenz zur Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch im Falle eines auffälligen Befundes oder gibt es Tendenzen zum Austragen eines fehl gebildeten oder behinderten Kindes?
• Besteht Informationsbedürfnis
z.B. über pränataldiagnostische
Methoden, Möglichkeiten, Grenzen,
Konsequenzen
oder
auffällige
Befunde?
• Gibt es Entscheidungskonflikte?
Welche?
• Besteht Wunsch nach Gespräch
über (weitere) Pränataldiagnostik – ja
oder nein oder wie viel und was
davon?
Angebot von Zeit und Raum z.B. für
folgende mögliche Gesprächsinhalte:
(unbedingte Voraussetzung: innere,
vorurteilsfreie Offenheit der Beraterin/des Beraters und Respekt für die
Anliegen, Gefühle und Gedanken der
Frau/des Paares; Reflexion eigener
ethischer Standpunkte)
• ggf. Informationen und Gespräch
über die Methoden, Durchführung,
Aussagekraft, Grenzen, Risiken und
mögliche Konsequenzen der PD –
am bisherigen Wissen und den Fragen der Frau/des Paares anknüpfend
• Bedeutung und Erleben der
Schwangerschaft klären: Was hat
sich verändert? Wie weit hat sich die
Frau/das Paar innerlich bzw. im täglichen Leben bereits um und auf die
Schwangerschaft eingestellt? Welche
Ängste, Unsicherheiten, Fragen,
Ambivalenzen bestehen?
• Ernstnehmen, aushalten, respektieren, sortieren und ordnen auch
widersprüchlicher Gefühle, Fragen
und Gedanken der Frau bzw. des Paares
• Bedenken der Folgen der
Schwangerschaft mit und ohne PD
für das Leben und die körperliche
und seelische Gesundheit von Mutter und Kind sowie für Partner(schaft)
und Familie (auch Geschwisterkinder,
z.B. wurden die Kinder bereits über
die Schwangerschaft informiert, was
wissen sie bzw. was sollten sie nicht
wissen?)
• Welche Paardynamik entwickelt
sich angesichts der möglicherweise
belasteten Schwangerschaft? Fühlt
sich das Paar durch möglicherweise
unterschiedliches Erleben und Einstellungen als Paar gestärkt oder
durch widersprüchliches, polarisier-
tes Erleben und Einstellungen stark
in der Beziehung bedroht? Gibt es
eine gemeinsame Entscheidungsfindung beim Paar? Oder fühlt sich die
Frau mit ihren Fragen, Ängsten und
Zweifeln allein gelassen?
• Angebot von Gespräch über
mögliche Unsicherheiten und Zweifel
bisheriger ethischer Einstellungen
der Frau/des Paares, Hilfe zur Orientierung durch BeraterIn,
• Information über §218 StGB,
Abs. 2 und das Recht auf Nicht-Wissen in Eigenverantwortlichkeit.
4. Zur Situation während der
Inanspruchnahme von PD – eine
Zeit des Wartens und Bangens
und der möglichen Distanzierung
von dem Ungeborenen
Hat sich eine Frau/ein Paar entschlossen,
von
den
PD-Methoden
Gebrauch zu machen, so ist/sind sie
einer Zeit der Angst und Verunsicherung, des spannungsgeladenen Wartens, der Erschütterung, der Verzweiflung und Trauer, des sich weiter
erhöhenden Entscheidungsdrucks,
aber auch des Hoffens auf einen
guten Ausgang ausgesetzt – ein Prozess, der sich u. U. über einen langen
Zeitraum (Tage, Wochen bis Monate)
hinziehen kann.
Ein Beispiel:
Bei der ersten Ultraschall-Untersuchung in der 11. SSW wurde eine Verdickung der Nackenfalte bzw. ein
Nackenödem festgestellt, Anzeichen
für ein Down-Syndrom oder auch
einen Herzfehler.
Zur
weiteren
diagnostischen
Abklärung wird die Frau noch am selben Tag an einen speziell ausgebildeten Pränataldiagnostiker überwiesen,
der ihr die Chorionzottenbiopsie
(CVS) anbietet, die sie akzeptiert.
Nach 2–3 Tagen erfährt sie das
Ergebnis. Die CVS erbringe keinen
Hinweis auf eine Chromosomenschädigung.
32
Sie ist jedoch nicht vollständig beruhigt, weil die CVS keine Aussage
über einen möglichen Herzfehler
machen kann, der Hinweis auf einen
Herzfehler bestehen bleibt. Dieser
läßt sich erst in der 20.–22. SSW
bei der zweiten feindiagnostischen
Ultraschalluntersuchung durch den
Spezialisten, bei der der Körper des
Kindes innerlich und äußerlich auf
Anomalien untersucht wird, feststellen.
Eine Zeit von 8 bis 9 Wochen spannungsgeladenen Wartens bis zum 2.
Ultraschall und dessen Ergebnis
setzt ein.
Die 2. Ultraschall-Untersuchung gibt
gleichzeitig auch genauere Hinweise
auf z.B. die Art des Herzfehlers (oder
andere Schäden) und damit auch auf
die richtige ärztliche Versorgung des
Kindes im Falle einer Geburt durch
die entsprechenden Spezialisten (wie
Pädiater etc.).
In dieser Zeit des Wartens, häufig
auch des Alleinseins mit den quälenden Zweifeln, Ängsten, beunruhigenden Gefühlen und Vorstellungen nehmen schon wesentlich mehr Frauen
Beratung und Begleitung in Anspruch
als vor der Inanspruchnahme (spezieller) PD, wenn die Möglichkeit dazu
besteht. Gerne weisen dann auch die
am Prozess beteiligten Ärzte/innen
(Pränataldiagnostiker, Gynäkologen)
auf solche psychosozialen Beratungsangebote hin, sofern vor Ort eine
gute Kooperation und Vernetzung
besteht, d.h. häufig wenn Berater/
innen oder Beratungsstellen persönlich bekannt sind.
Beratungsaufgaben während der
Inanspruchnahme von PD
Anliegen der Frau/des Paares klären:
• Besteht der Wunsch nach Aussprache, Entlastung in dieser
„erschütterten” Lage?
• Wollen sie über Verunsicherung,
Schock, Ängste, Trauer, quälende
Gedanken und Vorstellungen sprechen?
• Wollen sie Fragen nach Ursache
und Schuld stellen dürfen?
• Wollen sie klären, ob nach ersten
Tests noch weitere Untersuchungen
folgen sollen?
• Besteht ggf. Wunsch nach Hilfe
zur Entscheidungsfindung bezogen
auf den Fortgang der Schwangerschaft?
Angebot von Zeit und Raum für folgende mögliche Gesprächsinhalte:
• Bericht der Frauen/Paare, was
bislang geschehen ist: Erleben und
Kenntnisse über die Diagnostik, bisherige Informationen
• Klärung von Fragen, Unsicherheiten (ggf. andere Berufsgruppen heranziehen, Vernetzung)
• Stärkung des Bedürfnisses der
Frau, des Paares nach „Pause”, Ruhe,
„Erleben” der Schwangerschaft trotz
aller Beunruhigungen
• Wahrnehmen, Aushalten und
Sortieren von sehr unterschiedlichen,
widerstreitenden Gefühlen, ohne zu
bagatellisieren
• Einstellung, Gefühle und ggf. Veränderungen in der Beziehung zum
Kind klären (z.B. verändert bzw. nicht
mehr wahrgenommene Kindsbewegung)
• Bedeutung von Partnerschaft,
Familie, Freunden – unterschiedliches Erleben, ggf. auch Veränderungen in den Beziehungen aufgrund der
durch die PD ausgelösten Gefühle
erkunden
• Weitere Befürchtungen, Hoffnungen, Fragen klären
• Angebot weiterer Begleitung
5. Zur Situation nach der Inanspruchnahme von PD – die
„schlechte Nachricht” und das
Leben mit beunruhigendem Wissen und relativer Klarheit
Bei gutem Ergebnis der PD sind
Erleichterung und Freude groß.
Viele Frauen bzw. Paare erleben
jedoch im Falle einer „schlechten
Nachricht” bei Bestätigung des Verdachts neben dem Schock auch
Erleichterung darüber, jetzt endlich
mehr Klarheit zu bekommen und zu
wissen, um welche Erkrankung es
sich handelt: ob es eine mit dem
Leben zu vereinbarende, körperliche
oder mentale Erkrankung oder eine
tödliche bzw. nicht mit dem Leben zu
vereinbarende Erkrankung ist. Auch
wenn dieses genauere Wissen
äußerst schmerzhaft ist, führt es häufig zu einer Entlastung bei den
Betroffenen, weil sie sich jetzt besser
einstellen und vorbereiten können,
auf das, was sie erwartet.
Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen,
eine Entscheidung zu treffen über
Fortsetzung oder Beendigung der
Schwangerschaft. Eine Zeit des
„Schwangerschaftskonflikts” setzt
ein, falls nicht vorher bereits eine
Entscheidung getroffen wurde.
a) Haben die werdenden Eltern entschieden, sich bei einer mit dem
Leben zu vereinbarenden Schädigung auf ein Leben mit Behinderung
bzw. Erkrankung einzustellen, so
können sie jetzt Informationen einholen, was dieses „Leben mit Behinderung” genau bedeutet, welche Einschränkungen und Belastungen für
das Kind gegeben sind, welche einmaligen oder fortgesetzten Therapiemöglichkeiten es gibt, welche
sonstigen Maßnahmen und Umstellungen im täglichen Leben erforderlich sind, wie andere Eltern und Familien ganz konkret mit der Erkrankung
leben, welche Auswirkungen dies
auch auf ältere oder nachfolgende
Geschwister hat. Sie können z.B. das
Gespräch mit anderen Eltern und
Familienmitgliedern, die mit der
Krankheit leben, mit Ärzten, Behindertenverbänden, Selbsthilfegruppen
etc. suchen (über Sorgen, Phantasien; auch positive Gedanken; möglicherweise Wiederannäherung an die
„gute Hoffnung”).
b) Frauen bzw. Paare, die sich ent-
33
schieden haben, die Schwangerschaft nicht fortzusetzen, können
sich jetzt vorbereiten und einstellen
auf das, was bei einer vorzeitigen
Beendigung der Schwangerschaft
auf sie zukommt, welche extremen
Belastungen ein später Abbruch, eine
„eingeleitete” Geburt genau mit sich
bringt.
Sie müssen sich einstellen auf stunden- bzw. tagelange schmerzhafte
Wehen. Einige müssen sich sogar
damit auseinandersetzen, dass ein
sog. Fetozid durchgeführt und die
Frau erleben wird, wie ihr Kind vor
Einleitung der Geburt durch eine
Spritze durch die Bauchdecke der
Mutter stirbt bzw. getötet wird.
Diese Thematik, die – zusammen mit
dem Indikationsstellenden und den,
den Eingriff durchführenden Ärzten
unter Einhaltung der juristischen
Regelungen – aktive MitEntscheidung der werdenden Eltern, das
Leben ihres ungeborenen Kindes
aktiv zu beenden, stellt für alle Beteiligten, auch für die BeraterInnen,
eine extrem belastende, Tabu-verletzende Situation dar.
Hier können Beratungsgespräche mit
einer/m Berater/in, die/der sich nicht
scheut mit den Paaren über das, was
auf sie zukommt, einfühlsam ins
Gespräch zu kommen, äußerst hilfreich sein. So äußerten z.B. viele
Paare im Nachhinein gegenüber der
Beraterin ihre Dankbarkeit über die
klaren Informationen, trotz des
äußerst schmerzhaften Inhalts.
Dies bedeutet, BeraterInnen müssen
sich im Vorfeld, – bevor sie Frauen
oder Paare im Kontext von PD beraten –, über ihre ethische Position,
ihre persönlichen Möglichkeiten und
Grenzen ein genaues Bild verschaffen und sich klar werden, inwieweit
sie der Frau/dem Paar in dieser extremen Grenzsituation beistehen wollen
und können, inwieweit sie diesen
Belastungen von PD gewachsen
sind. Erfahrungsgemäß ergeben sich
in diesen Fällen immer längere Beratungs- und Begleitungsprozesse, die
schwierigste Themen wie Schuld,
Vergebung, die Schwierigkeit zu trauern, wenn aktiv die Entscheidung
zum Tod des Kindes getroffen wurde
(„darf ich überhaupt trauern?“),
umfassen.
c) Frauen bzw. Paare, die wissen,
dass ihr Kind eine nicht mit dem
Leben zu vereinbarende, tödliche
Erkrankung hat, und sich entschieden
haben, nicht ins Schicksal einzugreifen, das Kind zu gebären, können
sich jetzt einstellen und vorbereiten
auf die schwere Geburt und das baldige Sterben, darauf dass sie ihr Kind
nur kurz in der Welt werden
begrüßen können und dann Abschied
nehmen müssen.
Beratungsaufgaben nach erfolgter
PD bei „schlechter Nachricht”
Anliegen der Frau/des Paares klären:
a) Besteht Wunsch nach Hilfe und
Begleitung bei Schritten zur Entscheidungsfindung über Fortgang oder
Beendigung der Schwangerschaft?
b) Im Falle der Entscheidung für das
Austragen der Schwangerschaft:
Besteht Wunsch nach Begleitung der
weiteren Schwangerschaft mit allen
weiteren Ängsten und ggf. Komplikationen? Wird Hilfe bei der Vorbereitung auf das Leben mit diesem Kind
gewünscht?
c) Im Falle der Entscheidung für das
Austragen der Schwangerschaft bei
einem nicht lebensfähigen Kind:
Besteht Wunsch nach weiterer
Begleitung der Schwangerschaft,
nach Unterstützung des Wunsches,
nicht in den natürlichen Verlauf einzugreifen, nach Vorbereitung und Hilfen
bei der Gewissheit baldiges Sterben
und Tod ihres Kindes ertragen zu
müssen?
d) Im Falle der Entscheidung für die
Beendigung der Schwangerschaft:
Besteht Wunsch nach Hilfe in Form
von Beistand, Konfliktverarbeitung,
Trauerbegleitung, Wunsch nach Informationen z.B. über den späten
Abbruch, Gespräch über Gewissenskonflikte etc. (s. Punkt 5 b)?
Angebot von Zeit und Raum für folgende mögliche Gesprächsinhalte:
• Klärung, ob alle Fragen zur Diagnose beantwortet sind (z.B. Tragweite,
Therapiemöglichkeiten, Lebensfähigkeit und -dauer des Kindes etc.). Evtl.
Unklarheiten sammeln mit dem Ziel,
optimale Aufklärung zu bekommen.
• Mögliche Vermittlung an andere
Berufsgruppen
(Vernetzung)
(Gespräch z.B. mit Kinderkardiologen, Kontaktvermittlung zu betroffenen Familien etc.)
• Stärkung des Bedürfnisses nach
Pause, Ruhe, Erleben der Schwangerschaft
• Gespräch über soziale und persönliche Ressourcen oder mangelnde
Unterstützung durch Partner, Familie;
Stärkung der Ressourcen
• Wahrnehmen, Sortieren, Zeit lassen für widerstreitende Gefühle,
Schuld, Trauer, Aushalten der Ambivalenz
• Hilfe bei Schritten zur Entscheidungsfindung: verschiedene Seiten
des Schwangerschaftskonflikts der
Frau/des Paares genau schildern lassen und konkret durchsprechen:
° Gespräch über Gefühle, Gedanken, Vorstellungen, die für das Austragen der Schwangerschaft und die
für einen Schwangerschaftsabbruch
sprechen; diesbezüglich unterschiedliches Erleben und Einstellung der
Partner, Bedeutung für die Paarbeziehung
° Informationen über einen möglichen
Schwangerschaftsabbruch
(medizinisch, juristisch etc.). Der
Wegfall der „embryopathischen Indikation” alter Fassung, jetzt „medizinische Indikation” mit dem seit 1995
geänderten Gesetz bedeutet, dass
juristisch
° die Zäsur von 22 SSW p.c. für
Abbrüche weggefallen ist, d.h. auch
zu einem noch späteren Zeitpunkt
34
Abbrüche durchgeführt werden können,
° die Beratungspflicht weggefallen ist, die Frauen und Paare ggf. sehr
allein und wenig informiert sind über
das, was auf sie zukommt,
° die Chance besteht, sich für die
Entscheidung über die Schwangerschaft mehr Zeit zu lassen.
° Informationen und Gespräche
über das mögliche Leben mit behindertem bzw. erkrankten Kind (ggf.
Kontakt mit Eltern eines entsprechend behinderten Kindes vermitteln)
° Trotz des erlebten Zeitdrucks:
Zeit einräumen, mit dem Ziel möglichst keine übereilte, sondern eine
tragfähige Entscheidung zu treffen!
° Schwangerschaftsabbruch erklären mit allen möglichen zu erwartenden Konsequenzen (später Abbruch als „eingeleitete” Geburt etc.,
Abschied, Möglichkeiten der Bestattung)
° Sterben des Kindes kurz nach
der Geburt (Begrüßen und Verabschieden des Kindes, Bestattung,
Finanzierungsfragen)
° seelsorgerliche Betreuung und
Zuspruch von Vergebung.
6. Vorschläge für Eckwerte evangelischer Beratung im Kontext
pränataler Diagnostik – Voraussetzungen, Anforderungen und
Anfragen
Im Folgenden formuliere ich Voraussetzungen, Anforderungen (Aufgaben) und Anfragen an (evangelische)
Beraterinnen und Berater, wie sie
sich ihnen m. E. im Kontext qualifizierter Beratung und Begleitung von
Frauen und Paaren vor, und überwiegend während und nach Inanspruchnahme der PD stellen.
Dabei habe ich mich u. a. an veröffentlichten Stellungnahmen zur
Schwangerschaftskonfliktberatung
bei ungewollter Schwangerschaft ori-
entiert und meine Überlegungen und
Anfragen im Hinblick auf die freiwillige evangelische Beratung im Kontext
von Pränataldiagnostik spezifiziert.5
Anforderungen und Anfragen an
BeraterInnen bei freiwilliger
(evangelischer) Beratung im Kontext von PD
(1) Ertragen von Behinderung,
Krankheit, Trennung, Verlust und
Trauer
Aufgabe: persönliche Auseinandersetzung mit folgenden Themen:
• Schwangerschaft, Geburt und
Abbruch
• Behinderung, Erkrankung,
Perfektionsdruck
• Verlust, Trauer, Tod
Fragen an Berater/in:
• Wo stehe ich, was habe ich bearbeitet, was nicht?
• Wo habe ich aufgrund der eigenen
Geschichte
persönliche
blinde
Flecken und bin (bewusst oder unbewusst) nicht offen und bereit den
höchst schwierigen, leidvollen, zerreißenden Prozess der Frauen/Paare
zu begleiten, d.h. die Probleme,
Gefühle wahrzunehmen und z.B.
auch von mir aus anzusprechen?
Bin ich zum Beispiel,
° bereit genau nach der Art
der Behinderung zu fragen, ohne
zu bagatellisieren?
° bereit über Sterben, Tod,
Bestattung des Kindes zu sprechen
und die Trauer der Paare zu begleiten?
° bereit und fähig über die „eingeleitete” Geburt (späte Beendigung
der Schwangerschaft) zu informieren,
d.h. über alles zu sprechen, was in
dem Zusammenhang auf die Paare
zukommt bzw. zukommen kann – bis
hin zur Lebensfähigkeit nach einem
Abbruch und zum Fetozid, damit die
Paare sich innerlich darauf einstellen
können? (s. Punkt 5)
(2) Zutrauen und Respekt für die
verantwortliche Gewissensentscheidung der Frau/des Paares
Aufgabe: Auseinandersetzung mit
persönlicher ethischer Einstellung,
mit allgemeinen und christlichen
Wertvorstellungen und Normen.
Erkennen und Wissen um die eigene Position.
Fragen an Berater/in:
• Bin ich wirklich offen und bereit, die
Frauen und Paare vorurteilsfrei, voraussetzungslos anzunehmen, sie mit
Respekt für ihre eigene Werteinstellung und Position zu begleiten, d.h.
auch, mich in ihre Situation einfühlen
zu können, sie verstehen zu wollen
und gleichzeitig Abstand zu wahren?
• D.h. mit der Frau zu gehen, nicht
gegen sie?!
• D.h. auch, jede Form der Überredung, der moralischen Belehrung
oder gar Schuldzuweisung zu unterlassen bzw. ethische Auseinandersetzungen der Frau oder des Paares
respektierend mit zu tragen?
• D.h. ihr bzw. ihnen weder direkt
noch indirekt die Schuld anzulasten
oder gemeinsame, auch gesellschaftlich verantwortete Schuld auf sie
abzuwälzen?
• Glaube ich an die Möglichkeit
der Vergebung und kann die Frauen/Paare auch seelsorgerlich begleiten und in ihren schweren Gewissensentscheidungen entlasten?
(3) Bereitschaft die Frau/das Paar
individuell in ihren Anliegen zu
begleiten, egal in welche Richtung
sie sich entscheiden bzw. entschieden haben
Aufgabe: Auseinandersetzung mit
Ambivalenzkonflikten, Lernen,
widersprüchliche, bis zur Zerreißprobe oder darüber hinausgehende Gefühle, Spannungen und
Ambivalenzen auszuhalten und zu
ertragen, d.h. auch mittragen.
35
Akzeptieren: Was das Austragen
oder die Beendigung der Schwangerschaft für eine Frau (das Paar
und die Familie) wirklich bedeutet,
kann Berater/in als Außenstehende/r kaum ermessen.
Fragen an Berater/in:
Bin ich offen, bereit und fähig, Frauen
und Paare in ihren psychischen, physischen und sozialen Notlagen und
Konflikten zu begleiten?
Das heißt, sie zu begleiten,
• der Schwangerschaft und darüber
hinaus, d.h. bei späten Schwangerschaftsabbrüchen das Leben nach
Abbruch und eventuellen Fetozid mit
den komplizierten Trauerprozessen
zu begleiten?
• bei ihrer Entscheidung, dem natürlichen Ablauf nicht vorzugreifen,
Geburt und baldiges Sterben des Kindes im Kreißsaal oder kurze Zeit später zu begleiten? Und das heißt,
wenn nicht direkt, dann indirekt dem
Tod ins Auge zu sehen inklusive
Bestattung, Finanzierung der Bestattung etc..
• bei ihrer Entscheidung die Schwangerschaft auszutragen und mit Behinderung zu leben?
Bin ich bereit, das Problem nicht zu
bagatellisieren?
Habe ich keine Hemmungen mir die
Probleme, Schwierigkeiten, Krankheiten, Behinderungen, Operationen,
Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten und -grenzen, die Überlebenschancen des Kindes genau schildern
zu lassen?
Kann ich die Dimension der Gefühle
von Eltern in Erwartung eines behinderten Kindes erahnen und aushalten?
(4) Aufbau eines Kooperationsnetzes im Kontext von PD
Aufgabe: vertrauensvolle, von
gegenseitigem Respekt getragene
Zusammenarbeit und Dialog mit
anderen mit PD befaßten und speziell ausgebildeten Berufsguppen,
Unterlassen von
Anschuldigungen,
Bevormundungen
Feindbildern,
moralischen
Fragen an Berater/in:
Bin ich bereit, meine Grenzen, mein
Nicht-Wissen zu akzeptieren:
• mich allgemein und speziell zu
informieren und weiterzubilden, mit
spezialisierten Professionen zusammen zu arbeiten, d.h. aktiv das
Gespräch zu suchen?
• im individuellen Fall die Frauen und
Paare selbst zu befragen oder nach
vorheriger Absprache mit den Frauen/Paaren mich ggf. selbst mit den
Spezialisten in Verbindung zu setzen,
mit ihnen zu sprechen und den Prozess, den die Frauen und Paare
durchlaufen, evtl. sogar gemeinsam
zu tragen und sich gegenseitig zu
informieren, aber auch zu entlasten?
• eine Adressenkartei aufzubauen,
Kenntnisse und Zusammenarbeit mit
Eltern- und Behindertenverbänden,
Selbsthilfegruppen etc. zu erwerben
und ggf. Kontakte zu vermitteln?
(5) Psychohygiene
Aufgabe: Teilnahme an speziellen
Fortbildungen zur PD, fortlaufende
fachliche Supervision zur persönlichen Entlastung und Reflexion
konkreter
Beratungsprozesse,
Klärung von blinden Flecken, ethische Standortbestimmung, Bereitstellung zeitlicher, räumlicher und
finanzieller Mittel für ein neues
Beratungsfeld auf institutioneller
Ebene (Beratungsstelle, Träger, Kirche)
Schon die Pflichtberatung bei ungewollten Schwangerschaften ist
schwer genug und arbeitet im Spannungsfeld und ethischen Konflikt zwischen Leben und Tod, Schutz des
Ungeborenen und Schutz der Frau.
Noch viel schwerer ist die freiwillige
Beratung im Kontext von PD. Sie
bringt alle Beteiligten in extreme
Grenzbereiche von Leben und Tod, in
unerträgliche, oft nur schwer aushaltbare Zerreißproben, denen viele nicht
gewachsen sind.
Darum sind Möglichkeiten zur Psychohygiene der Beratenden unerlässlich und notwendige Voraussetzung
und fortlaufende Bedingung als
Grundlage für die Arbeit im Kontext
von PD. Neben den persönlichen
Anfragen an Berater/innen sind hier
auch Institution, Beratungsstelle,
Team, Träger und Kirchen angefragt,
inwieweit sie bereit und fähig sind,
die Möglichkeiten – z.B. zeitlich,
finanziell, räumlich – für die Beratenden bereit zu stellen.
Anfragen der Psychohygiene
a) auf fachlicher, professioneller
Ebene:
• Besteht Bereitschaft und Möglichkeit zur Teilnahme an speziellen Fortbildungen zur Aktualisierung von Wissen, Information und Austausch mit
anderen Berater/innen und spezialisierten Professionen im Kontext von
PD?
• Besteht Bereitschaft und Möglichkeit zu regelmäßiger fachlicher
Supervision als persönliche Entlastung und zur Reflexion konkreter
Beratungsprozesse und Arbeit an der
Beraterpersönlichkeit einzeln oder in
einer Gruppe?
• Werden hierzu die finanziellen und
zeitlichen Mittel vom Träger bereitgestellt?
b) auf institutioneller Ebene:
• Gibt es eine vom Team und Träger
getragene Entscheidung für die Spezialisierung im Feld von Beratungen
im Kontext von PD anzubieten?
• Besteht Wahlfreiheit des/der Berater/in für dieses Beratungsfeld?
• Gibt es Möglichkeiten im Team zu
Fallbesprechungen, Unterstützung
und Respekt im Team für diese
Arbeit?
• Stehen die notwendigen zeitlichen
und räumlichen Möglichkeiten für die
belastenden und aufwendigen Beratungen bereit, z.B. ausreichende Zeit
36
für Vor und Nachbereitung, ruhige,
ungestörte räumliche Möglichkeiten?
• Ist der Aufbau eines Kooperationsnetzes mit anderen Professionen und
Institutionen möglich und wird vom
Team/Träger entsprechend unterstützt?
• Besteht Bereitschaft zur Öffentlichkeitsarbeit?
c) auf persönlicher Ebene:
•´Gibt es ausreichende persönliche
und soziale Ressourcen wie z.B.
Möglichkeiten zum persönlichen Austausch, Anerkennung, Befriedigung
in sozialen Beziehungen (Freundeskreis, PartnerIn, Familie)?
• Besteht Bereitschaft zur Arbeit an
persönlichen blinden Flecken auf
dem Hintergrund der eigenen Biografie in einer Beratung, Therapie oder
Selbsterfahrung des/r Berater/in.
1Überarbeitete Fassung des Vortrags „Vorschläge für Eckpunkte eines Evangelischen
Konzeptes zur Beratung im Kontext Pränataler
Diagnostik” gehalten am 20. April 1999 auf der
Jahrestagung der Evangelischen Konferenz der
Beauftragten für Schwangerschaftskonfliktberatung vom 19.–21. April 1999, Berlin, in dem
Vorschläge für Eckpunkte eines Evangelischen
Konzeptes zur Beratung im Kontext Pränataler
Diagnostik (PD) als Grundlage für eine entsprechende Arbeitsgruppe formuliert werden sollten.
2Am Evangelischen Zentralinstitut für Familienberatung (EZI) wurde auf Basis früherer
Fortbildungen ein zweijähriges Fortbildungsangebot „Psychosoziale Beratung im Kontext pränataler Diagnostik” in Kooperation mit Fachkräften verschiedener mit Pränataldiagnostik
befasster Professionen (z. B. Beratung, Gynäkologie, Humangenetik, Kinderheilkunde,
Geburtshilfe/Hebammen, Sozialarbeit, „Psychatrie“) entwickelt und durchgeführt, das als
Modellprojekt vom Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit
2002 initiiert und gefördert wird.
Das Modellprojekt schließt an ein früheres an,
aus dem u. a. folgende Veröffentlichung hervor
gegangen ist: Lammert/Cramer/Pingen-Rainer/Schulz/Neumann/Beckers/Siebert/Dewald/
Cierpka: Psychosoziale Beratung in der Pränataldiagnostik. Ein Praxishandbuch. Hogrefe-Verlag, Göttingen, Bern, Toronto Seattle 2002.
3vgl.: „Die Schwangerschaft als wichtige
Entwicklungsphase für Schwangere und Partnerschaft” in: Manfred Beutel: Der frühe Verlust eines Kindes, Bewältigung und Hilfe bei
Fehl-, Totgeburt, Fehlbildung. – Göttingen:
Hogrefe-Verlag, 2002, 2. Auflage.
4Nicht zu den Regelleistungen der Schwangerschaftsvorsorge gehört die seit 1997 mögliche Nackentransparenzmessung in der 12./13.
SSW. Bei der Nackentransparenzmessung wird
eine flüssigkeitsgefüllte Zone im Nacken
gemessen, die jedes Kind in dieser Phase der
Frühschwangerschaft hat. Bei Chromosomenstörungen oder bestimmten Erkrankungen ist
sie verdickt. Mit dieser Methode wird keine
Diagnose gestellt, sondern eine statistische
Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie errechnet
(Erkennungsrate bis zu 80%). Mit der Laboruntersuchung des Schwangerschaftseiweißes
Papp-A und des Schwangerschaftshormons
freies ß-HCG kann die Sensitivität der Erkennungsrate für Trisomie 21 auf etwa 90 %
erhöht werden. Auch ein Herzfehler kann Ursache für diese vermehrte Flüssigkeitsansammlung sein. Wichtig zu wissen ist: die meisten
Kinder sind trotz „auffälliger“ Nackentransparenz gesund.
Auf dieser Grundlage kann dann eine Entscheidung für oder gegen eine weiterführende Diagnostik, eine Chromosomenanalyse getroffen
werden. Eine hohe Erkennungsrate für Chromosomenstörungen kann derzeit in Deutschland nur von zertifizierten Praxen und Zentren
mit einer Qualifikation vergleichbar der Degum
Stufe II und III erwartet werden.
5Präses Kock zur Pflichtberatung 1998; „Die
evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung. Eine Orientierungshilfe” erarbeitet vom
Gesprächskreis zu §218 StGB im DW der EKD
von 1993; Argumente aus der EKIR. Argumente 2. „Mit der Frau, nicht gegen sie” von 1998.
37
Es gibt in der Bundesrepublik
Deutschland eine Pflichtberatung bei
Schwangerschaftskonflikten nach
§219 (StGB).
Hier handelt es sich um ungeplante,
zumeist ungewollte Schwangerschaften, durch die Frauen und Paare
in Konflikte kommen. Sie überlegen,
ob sie die Schwangerschaft austragen wollen und das Kind annehmen
können, oder ob sie sich für einen
Abbruch der Schwangerschaft innerhalb der gesetzlichen Pflicht von 12
Wochen entscheiden wollen.
Erfahrungen aus der Pflichtberatung
zeigen, dass etwa 96% aller Frauen
und Paare bereits mit einer Entscheidung in die Beratung kommen. Etwa
4% sind noch unentschlossen und
offen, in beide Richtungen – Abbruch
oder Austragen der Schwangerschaft
– zu überlegen, um eine für sie „richtige“ Entscheidung zu finden.
Sabine Hufendiek
Gründe aus fachlicher Sicht
gegen die Pflichtberatung
bei Pränataler Diagnostik
Niederschrift einer mündlichen Stellungnahme auf der Schwangerschaftskonflikt – Beauftragtentagung 2005 in Berlin
Nachdem Frauen über viele Jahre
gute Erfahrungen mit dieser Pflichtberatung gemacht haben und diese
Erfahrungen auch bekannt werden,
sind Widerstand und Ängste der
Frauen gegen diese Beratung deutlich geringer geworden.
Wenn es den Beratenden gelingt, ein
offenes Gesprächsklima herzustellen, können Frauen den Freiraum,
den das Gespräch bietet, für sich nutzen und ihre Ambivalenzen bezüglich
des kommenden Lebens abwägen,
um eine für sie verantwortbare Entscheidung zu treffen.
Schwangere Frauen wissen sehr
wohl, dass sie sich dabei immer auch
gegen eine Lebensmöglichkeit ihrer
selbst entscheiden. Deshalb fällt die
Entscheidung auch schwer und ist –
in welche Richtung auch immer sie
ausfällt – mit Trauer und Abschied
verbunden.
Entscheiden sich Frauen für das Kind,
heißt das in den meisten Fällen, auf
eine berufliche Weiterentwicklung in
Richtung „Karriere“ und eigene
Selbstbestimmung zu verzichten.
Entscheiden sich Frauen gegen das
38
Kind, nehmen sie sich das Glück, ein
Kind auszutragen und aufwachsen zu
sehen.
Zugleich ist den Frauen bewusst,
dass sie einem werdenden Kind die
Lebensgrundlage entziehen und
damit schuldig werden.
Trotz der guten Erfahrungen mit der
Beratung begegnen uns häufig Frauen, die in der Situation der Pflichtberatung misstrauisch und verunsichert
sind, die erst ermutigt werden müssen, bevor sie sich trauen, offen zu
sprechen und den Freiraum eines
Gespräches für sich zu nutzen.
Was ist anders bei einer Beratung
nach PND?
Hier haben wir es mit Frauen und
Paaren zu tun, die sich ein Kind wünschen, manchmal sogar viele Schwierigkeiten überwunden haben, um
schwanger zu werden (z.B. Invitro
Fertilisation oder künstliche Befruchtung).
Selbst wenn die Schwangerschaft
nicht geplant war – bei etwa 35%
aller Schwangerschaften ist das der
Fall – sind die Frauen, im Gegensatz
zur Beratung bei §219, bereits in
einem fortgeschrittenen Stadium der
Schwangerschaft. Sie haben die
Schwangerschaft
angenommen,
spüren häufig schon Kindsbewegungen und freuen sich in der Regel auf
das Baby.
Sie gehen nun zu einer Routineuntersuchung. Dort kann es passieren,
dass sie überraschend mit einem
schwerwiegenden Befund konfrontiert werden. D.h. das erwartete
Baby hat Beeinträchtigungen oder
Erkrankungen bis hin zur Nichtlebensfähigkeit. Dieser Befund verändert von einer Sekunde zur anderen
das Leben der zukünftigen Eltern.
Wir wissen inzwischen, dass diese
Situation für Frauen/Paare traumatisch ist. Es gibt kein Entrinnen: die
Frauen befinden sich in einer starren
und bewegungslosen Lage (auf dem
Rücken, mit dem Ultraschallkopf auf
dem Bauch).
Die Reaktion der Frauen/Paare
besteht daher in dem Versuch, diese
unerträgliche Situation so schnell wie
möglich zu beenden. Sie meinen häufig, die einzige Lösung sei ein
Abbruch der Schwangerschaft und
sie hoffen, dass damit das traumatische Geschehen zu Ende ist. Sie können sich nicht vorstellen, dass der
Abbruch selbst, der in diesem Stadium der Schwangerschaft eine eingeleitete Geburt ist, eine neue traumatische Erfahrung werden kann.
In dieser Situation brauchen Frauen/Paare dringend psychosoziale
Beratung. Sie müssen über ihr Empfinden sprechen können. Sie müssen
in Ruhe Informationen bekommen
(auch ärztliche Informationen), damit
sie sich ein genaues Bild über die
Beeinträchtigung ihres zu erwartenden Kindes machen können.
Dadurch können sie mit etwas
Abstand und in Ruhe überlegen, was
ein Kind mit einer solchen Erkrankung für ihren Alltag bedeutet.
Wir wünschen uns Ärzte, die fürsorgend für die Frauen einen Kontakt
zur Beratung herstellen und zugleich
Möglichkeiten weiterer ärztlicher
Informationen erschließen. Das wäre
für die Frauen hilfreich und enttraumatisierend.
Werden aber Frauen in diesem Prozess zur Pflichtberatung geschickt,
damit der Beratungsschein neben
der Indikation des Arztes den
Abbruch ermöglicht, stellt sich die
Situation anders dar. Es ist ein Unterschied, ob psychosoziale Beratung
als Unterstützung und Fürsorge in
einer schweren Situation erlebt werden kann oder ob sie als Zwang,
gesetzlich vorgeschrieben abgearbeitet wird.
Ohne Zweifel brauchen Frauen und
Paare in dieser Situation Hilfe. Sie
müssen an die Hand genommen
werden, weil sie selbst nicht in der
Lage sind, sich Hilfe zu suchen. Deshalb ist es positiv, wenn sie Beratung
bekommen.
In unserer Gesellschaft ist es üblich,
dass alles, was mit Schwangerschaft
zu tun hat, im medizinischen System
landet. In erster Instanz sind Gynäkologinnen und Gynäkologen die
AnsprechpartnerInnen von Frauen.
Sie sind es auch, die gegebenenfalls
einen schweren Befund erheben. Sie
sollten es auch sein, die Frauen und
Paare unterstützend weiter vermitteln zu einer psychosozialen Beratung.
Durch eine Pflichtberatung führen wir
die embryopathische Indikation – wie
wir sie bis 1995 hatten – durch die
Hintertür wieder ein, obwohl der
Gesetzgeber sie damals wegen ihrer
Problematik abgeschafft hat.
Wenn jetzt ein ganzes Gremium entscheiden soll, ob die kindliche Behinderung schwerwiegend genug ist,
um einen Abbruch zu rechtfertigen,
wird erneut die Situation der embryopathischen Indikation geschaffen. Es
ist dann nicht mehr die physische
und psychische Verfassung der Frau,
die im Mittelpunkt steht, wie bei der
jetzigen gesetzlichen Regelung, sondern wieder die Behinderung des
Kindes.
Es wird außerdem erreicht, dass das
Thema Spätabbrüche aus der gesellschaftlichen Diskussion verschwindet. Es wird in die Beratung abgeschoben. Damit ist nur scheinbar für
einen guten Ausgang gesorgt.
Das Thema gehört in seiner ganzen
Ungeheuerlichkeit in die Öffentlichkeit, in den politischen Diskurs und in
die gesellschaftliche Debatte.
Angesichts der zunehmenden Kinderlosigkeit in unserer Gesellschaft
muss mehr denn je darüber nachgedacht werden, warum Frauen/Paare
es schwer haben, sich Kinder zu
wünschen, zu empfangen und groß
zu ziehen. Da die Aufzucht von Kindern oft genug zu Lasten der Frauen
geht, wird es ihnen schwer gemacht,
sich für sie zu entscheiden. Dies gilt
erst recht für ein Kind mit einer
Beeinträchtigung.
39
Kinder mit Beeinträchtigungen oder
Erkrankungen werden nicht generell
abgelehnt. In der Krisensituation
einer Frühgeburt entscheiden sich
Frauen/Paare oftmals für alle medizinischen Maßnahmen zur Lebensrettung ihres Kindes. Dies tun sie, auch
wenn sie darüber aufgeklärt werden,
dass das Kind unter Umständen
schwere Folgeschäden behalten
wird. Das Kind ist allerdings zu diesem Zeitpunkt bereits geboren und
eine Bindung zu den Eltern hergestellt. Im Fall von pränataler Diagnostik hat zwar die Mutter meistens
schon eine Beziehung, weil sie das
Kind durch die Kindsbewegungen
spürt. Für den werdenden Vater ist
das Kind schwerer vorstellbar, gleichwohl es auch bei ihm mit Phantasien
und Wünschen besetzt ist.
Es muss einen anderen Weg als den
der Pflichtberatung geben, um das
unbequeme Thema der späten
Schwangerschaftsabbrüche in die
Öffentlichkeit zu tragen. Mit einer
Pflichtberatung verschieben wir die
Verantwortung auf die schwächsten
Glieder
der
Kette:
auf
die
Frauen/Paare und auf die Beratenden.
Es ist schwer zu verstehen, dass es
keine wirksame Möglichkeit gibt,
Ärztinnen und Ärzte in die Pflicht zu
nehmen, auch wenn die bisherige
Erfahrung zeigt, dass sie nicht bereit
sind, auf Beratung zu verweisen.
Es gibt bereits heute gute Beratungskontexte. Sie basieren auf einer
langjährigen respektvollen interdisziplinären Zusammenarbeit von ÄrztInnen und BeraterInnen. Trotz solcher
guten Beratungskontexte hat sich
gezeigt, dass Frauen/Paare in der
Regel ihre einmal getroffene Entscheidung gegen das Kind nicht revidieren. Das kann die psychosoziale
Beratung bei pränataler Diagnostik
genauso wenig leisten wie bei der
Beratung nach §219. Beratung leistet
indes, dass die Frauen und Paare die
anstehende Entscheidung in mehr
Ruhe überdenken. Sie bekommen
die notwendigen medizinischen und
sozialen Informationen die sie brauchen, um sich den Alltag mit einem
Kind mit Krankheit und Beeinträchtigung vorzustellen. Sie bekommen
den Raum, ihre Trauer und ihr Entsetzen über die Diagnose und ihre Folgen auszudrücken, damit sie eine
Entscheidung treffen, mit der sie
leben können. Sie haben die Möglichkeit, ihre Gefühle von Schuld auszusprechen, ohne befürchten zu
müssen, dass sie verurteilt werden.
Dadurch können sie Wege finden,
langfristig mit ihrer Schuld zu leben.
Ein ebenfalls wichtiges Ziel dieser
Beratungen ist es, die Frauen mit
dem vor ihnen liegenden Weg vertraut zu machen, wenn sie sich für
einen Abbruch entscheiden. D.h. mit
dem Prozedere einer eingeleiteten
Geburt, mit der Ankunft eines toten
Kindes, mit der Möglichkeit, dieses
Kindes liebevoll aufzunehmen und es
angemessen zu verabschieden in
einem würdigen Bestattungszeremoniell. Wenn Frauen/Paare darauf vorbereitet sind, werden sie nicht noch
weiter traumatisiert.
Pränatale Diagnostik und ihre Folgen
sind ein Ergebnis des Fortschreitens
der medizinischen Wissenschaft und
Technik. Wir begegnen dem Janusgesicht unserer Zeit: Segen und
Fluch. Vorher als unheilbar geltende
Schäden können vorausgesehen und
manchmal entsprechend medizinisch
behandelt werden.
Zugleich
werden
Frauen/Paare
gezwungen, Entscheidungen zu treffen, die wir Menschen nicht treffen
können: die Entscheidung über
Leben und Tod des eigenen Kindes.
Eine sich ihrer Verantwortung bewussten Gesellschaft darf diese
Frauen/Paare nicht alleine lassen.
Das Thema „späte Schwangerschaftsabbrüche“ berührt viele Fra-
gen, die wir gerne verdrängen. Das
Tabu von Schuld, den hybriden
Anspruch, sich zum Herrn über
Leben und Tod zu machen, die
Urangst der Menschen vor Krankheit,
Behinderung und Unvollkommenheit.
Ethisch verantwortlich zu handeln,
bedeutet in dieser Frage, sich offen
den Herausforderungen der Wissenschaft und dem, was daraus für Menschen erwächst, zu stellen. Das
bedeutet in diesem Fall, dass Frauen,
die auf ihrem Lebensweg mit dem
Thema Leben und Tod elementar
konfrontiert werden, mit Empathie
begleitet werden.
40
Gernot Czell, Siegen
Profil evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung
Vortrag zum 25jährigen Jubiläum der Schwangerschaftsberatung des Ev. Gemeindedienstes
im Diakonischen Werk Münster am 7. November 2002.
Der Vortragsstil wurde auch für diese Veröffentlichung beibehalten.
„Profil evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung”, unter diesem Titel ist mein Vortrag angekündigt. Ich spreche zu Ihnen als Vorsitzender der EKFuL, also der Evangelischen Konferenz für Familien- und
Lebensberatung. Dies ist der Fachverband für die Evangelischen Beratungsstellen und ihrer Mitarbeitenden; ich spreche zugleich als ehemaliger Leiter der Siegener integrierten
Psychologischen Beratungsstelle des
dortigen Kirchenkreises mit einem
starken Schwerpunkt im Bereich von
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung. Ich rede
nicht zuletzt als Mann, als Vater von
zwei Kindern, als Großvater einer sieben Monate alten Enkeltochter und
einer Enkeltochter, die sich noch im
Werden befindet, in der 28. Woche. –
Und ich bin insofern – obwohl im
Ruhestand – sehr interessiert am
Leben, am Leben in seiner Vielfalt
und in seiner Vielschichtigkeit.
Profil evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung. Das klingt
vergleichsweise harmlos. Im Klartext
ist wohl gemeint: „Was ist eigentlich
‚evangelisch’ an der evangelischen
Schwangerschaftskonfliktberatung?”
Diese Gretchenfrage, „wie hältst Du
es mit dem ‚Evangelischen’?”, dies
„sing mir das Lied vom ‚Evangelischen’“ wird ja normalerweise nicht
an jeden kirchlichen Dienst gestellt.
Ich hab wenigstens noch nicht
gehört, dass diese Frage bislang an
eine Kirchengemeinde gerichtet
worden sei, oder an die Evangelische
Frauenhilfe, die Evangelische Männerarbeit. Wohl aber wurde diese
41
Frage nach dem „Proprium” eine
Zeitlang wie das Amen in der Kirche
und mindestens gleich bedeutungsschwer gestellt an die Verantwortlichen in der Jugendarbeit, in den
Hochschulgemeinden – und eben in
der Beratungsarbeit. Diese kirchlichen Arbeitszweige hatten sich sozusagen auszuweisen, zu legitimieren.
Das ist zunächst befremdlich. Das
mag auch den Betroffenen weh tun,
weil sie den Argwohn spüren, den
Zweifel.
Andererseits macht solche Ausweiskontrolle auch die Grenzsituation von
diesen Diensten klar. Die Frage nach
dem „Schibboleth”, nach dem
„Losungswort”, die Kontrollfrage
nach dem „Proprium”, solche Frage
macht ja schlagartig deutlich, dass
sich kirchliche Arbeit mit Jugendlichen und mit Studierenden, erst
recht mit den Menschen in der Ehe-,
Familien- und Lebensberatung,
besonders aber in der Schwangerschaftskonfliktberatung, dass sich
diese Arbeit an den Grenzen von Kirche und Gemeinde bewegt. Und in
unserem Fall zugleich auch an den
Grenzen des Lebens – im Grenzland,
wahrlich im schwierigen Gelände.
Was führt Menschen in unsere
Schwangerschaftskonfliktberatung?
Vier Beispiele (1):
(a) Frau B. ist 28 Jahre alt, seit vier
Jahren verheiratet und Mutter einer
vierjährigen Tochter. Die Ehe ist von
Anfang an schwierig. Als Frau B.
erfährt, dass ihr Mann eine Freundin
hat, folgen heftige Auseinandersetzungen. Nach mehreren gescheiterten Versöhnungsversuchen ist ihr
Mann ausgezogen. Kurz danach stellt
Frau B. fest, dass sie schwanger ist.
(b) Frau K. 29 Jahre alt, ledig, war
sich nicht sicher, ob sie überhaupt ein
Kind „in die Welt setzen” wollte. Ihre
Eltern hatten sich scheiden lassen,
als sie zehn Jahre alt war. Frau K’s
erste längere Beziehung ist vor zwei
Jahren gescheitert. Von ihrem neuen
Freund, den sie seit drei Monaten
kennt, erwartet sie ein Kind. Von
einer gemeinsamen Zukunft war bisher nicht die Rede. Der Freund signalisiert ihr, dass er sich mit der neuen
Situation sehr schwer tut. Er überlässt ihr die Entscheidung.
(c) Herr und Frau F. stammen aus der
Türkei und leben seit drei Jahren in
Deutschland. Sie haben ein zweijähriges Kind. Die Ehepartner haben eine
befristete Arbeitserlaubnis, die bisher ohne Probleme verlängert wurde.
Nach dem Konkurs der Firma, bei der
Herr F. beschäftigt war, ist Herr F. seit
zehn Monaten arbeitslos. Sobald die
Leistungen des Arbeitsamtes für
Herrn F. auslaufen, ist die Familie auf
Sozialhilfe angewiesen. Und hierdurch ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gefährdet. – Deswegen bemüht sich nun Frau F. um
kontinuierliche Arbeit. Jedoch, just
als Frau F. endlich eine Beschäftigung gefunden hat, stellt sie fest,
dass sie schwanger ist .
(d) Das Ehepaar D. ist Ende dreißig.
Zur Familie gehören drei Schulkinder.
Die Familienplanung – so meinte das
Ehepaar D. war abgeschlossen. Nun
aber erwartet Frau D. ihr viertes Kind.
Es gelingt ihr nicht, die Schwangerschaft zu bejahen. Sie hat nach zehn
Jahren Familienpause gerade wieder
begonnen, in ihrem Beruf Fuß zu fassen. Das möchte sie nicht wieder
aufgeben. Ihr Mann wiederum sieht
die einzige Perspektive darin, dass
sie ihre Stelle kündigt und wieder zu
Hause bleibt. Frau D. ist innerlich zerrissen, sie fühlt sich sehr unter
Druck. Wie sie sich auch entscheidet,
sie hat das Gefühl, es nicht richtig zu
machen. Sie sucht dringend jemand,
der ihr hilft, ihre Gedanken und
Gefühle zu sortieren.
Jedes dieser Beispiele ist anders,
und jede Beraterin könnte viele weitere erzählen. Jede dieser Geschichten ist ein Unikat, so wie die Menschen, die sie erleben. Deutlich wird
gleichwohl: jede Schwangerschaft
bedeutet eine gravierende Umbruchsituation, für die Schwangere auf alle
Fälle, oft auch für ihr gesamtes
Umfeld. Es ist ein Umbruch für die
Frau, die lange und sehnsüchtig auf
diesen Moment gewartet hat.
Umbruchsituation auch für die Frau,
die die Schwangerschaft und die ihr
Kind bejaht. Für viele Frauen allerdings ist die Tatsache, in absehbarer
Zeit ein Kind zu haben, unvorstellbar.
Sie macht Angst, stellt ihren eigenen
Lebensplan auf den Kopf, bringt die
Tragweite und Schwere anderer Probleme zutage und lässt sie manchmal untragbar werden. Immer wieder habe ich es erlebt: Eine Frau, die
entdeckt: Ich bin schwanger und es
doch gar nicht sein will, trifft das wie
ein Schock. Als täte sich der Boden
vor ihr auf, als würde ihr der Teppich,
als würde ihr der sichere Grund
unvermutet unter den Füßen weggezogen. Nackte Existenzängste brechen auf: Wie geht es weiter mit meiner Ausbildung, mit meiner Stellung?
Was wird mein Partner sagen, was
meine Eltern, meine Kinder? –
Gefühle überschwemmen den Verstand und verwirren das Denken.
Zeitdruck erhöht die Panik. Häufig hat
die Schwangere den Eindruck, als
verliere sie den Kopf. Wie soll sie da
in Ruhe abwägen und besonnen eine
Entscheidung fällen, an deren Folgen
sie die nächsten zwanzig Jahre,
wenn nicht ihr ganzes Leben tragen
wird? (2)
Nirgendwo sonst wird eine bewusste Entscheidung mit solcher Tragweite und Ausschließlichkeit in so kurzer
Zeit gefordert, und in keiner anderen
Lebenssituation werden so viele
Probleme, Bedingungen, Gegebenheiten, Normen, Werte, Tabus und
Grenzen auf einmal angesprochen.
Die Krisenberatung in einer kirchlichen, in einer evangelischen Beratungsstelle, soll es deshalb der Frau
mit Hilfe einer Beraterin bzw. eines
Beraters ermöglichen, „eine eigene
Entscheidung zu treffen, zu der sie
auch im weiteren Verlauf ihres
42
Lebens stehen kann” (3). So heißt es
in den Grundsätzen zur evangelischen Schwangerschaftskonfliktberatung in Westfalen, herausgegeben
vom Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen im Jahr
1989!
Davor hatte die Landessynode der
Westfälischen Kirche bereits am
13. November 1980 einen Beschluss
gefasst, in dem die Arbeit der
Schwangerschaftskonfliktberaterinnen besonders gewürdigt wird :
„Die Synode ist der Auffassung, dass
die Schwangerschaftskonfliktberatung weiterhin eine dringende Aufgabe der Kirche ist und dass wir in
unseren Bemühungen nicht nachlassen sollten, diese Beratung zu leisten
und in sozialen Notfällen zu helfen...Die Synode dankt allen, die in
diesen schwierigen und belastenden
Aufgaben tätig sind”.
Zur zahlenmäßigen Situation:
Derzeit, im November 2002, wird
Schwangerschaftskonfliktberatung in
Deutschland in 319 evangelischen
Beratungsstellen praktiziert; in Westfalen wird sie von 24 evangelischen
Trägern angeboten, mit 53 Beratungsfachkräften auf 36 Personalstellen und mit 22 Sekretariatsfachkräften.
Was die Nutzerinnen der evangelischen Beratungsstellen angeht, so
ist beachtlich der hohe Anteil der
Frauen, die nicht in Deutschland
geboren wurden, sondern als Aussiedlerinnen, als Arbeitsimmigrantinnen oder als Asylsuchende kamen.
In Deutschland sind es über 40%, bei
uns in Siegen waren es im letzten
Jahr ca.36%. Beachtlich ist aber vor
allem, wie allein die Frauen ihre so
schwierige Situation bewältigen
müssen. Dies verdeutlicht ja auch der
letztjährige Jahresbericht dieser Stelle. Hiernach kamen nur 26% der
Frauen (und das sind schon viele) mit
ihren Partnern, 10% weitere mit
einer anderen Begleitperson. Jedoch
64% der Frauen kamen allein. Und
überhaupt: 60% der Frauen, so der
hiesige Jahresbericht, leben allein
oder sind alleinerziehend! (4) In
Deutschland sind es ca. 25%!
Zur Gesetzeslage
Evangelische Schwangeren- und
Schwangerschaftskonfliktberatung
erfolgt heute auf der Grundlage des
Schwangeren- und Familienänderungsgesetzes von 1995. Danach ist
die gesetzlich vorgeschriebene Beratung die Voraussetzung für eine weiterhin zwar rechtswidrige, aber straffreie Abtreibung innerhalb der ersten
12 Wochen der Schwangerschaft, es
sei denn, es läge eine medizinische
oder kriminologische Indikation vor.
Nach §219 StGB dient diese Beratung dem Schutz des ungeborenen
Lebens. Sie hat sich von dem
Bemühen leiten zu lassen, die Frau
zur Fortsetzung der Schwangerschaft
zu ermutigen und ihr Perspektiven
für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen. Zugleich hält das Gesetz aber
auch fest, dass diese Beratung
“ergebnisoffen zu führen ist. Sie geht
von der Verantwortung der Frau aus.
Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren und
bevormunden” (§5 SchKG). Die letzte
Entscheidung für oder gegen die
Fortsetzung der Schwangerschaft
liegt so allein bei der schwangeren
Frau. Gleichwohl formuliert das
Gesetz als Ziel: „Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem
Schutz des ungeborenen Lebens”. Es
meint allerdings auch: „Die Beratung
unterrichtet auf Wunsch der Schwangeren auch über Möglichkeiten,
ungewollte Schwangerschaften zu
vermeiden”.
Die Schwangeren- bzw. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind
also in den letzten 3o Jahren entstanden als Folge der Diskussion um
die straffreie Möglichkeit eines
Schwangerschaftsabbruchs: 1972
mit der Fristenlösung. Wenig später
als Indikationsmodell. Am 21. August
1995 wurde das Schwangeren- und
Familienänderungsgesetz beschlossen, ausdrücklich als „Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von
Schwangerschaftskonflikten”. Und
hier wurde insbesondere ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Beratung
rund um Sexualität, Familienplanung
und Geburt formuliert – ein erneuter
kräftiger Impuls für diese Beratungsform und für die entsprechenden
Beratungsstellen. Der Kernsatz steht
im Art. I, §2 dieses Gesetzes:
„Jede Frau und jeder Mann hat das
Recht, sich zu den in §1 Abs.1
genannten Zwecken in Fragen der
Sexualaufklärung, Verhütung und
Familienplanung sowie in allen eine
Schwangerschaft unmittelbar oder
mittelbar berührenden Fragen von
einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle informieren und beraten
zu lassen”.
Der Gesetzgeber schreibt nun auch
vor, wie viel Beraterinnen pro Bevölkerungsanteil vorgehalten werden
müssen: nämlich eine Beraterin/ein
Berater pro 40.000 Einwohner! Die
Beratung soll wohnortnah sein, und:
„Die Ratsuchenden sollen zwischen
Beratungsstellen unterschiedlicher
weltanschaulicher Ausrichtung auswählen können” (I.§3SFHÄndG).
Und wozu dann evangelische
Schwangerschaftskonfliktberatung?
Nun zum einen, damit also Ratsuchende zwischen Beratungsstellen
unterschiedlicher weltanschaulicher
Ausrichtung auswählen können (vgl.
oben)! – Für den Berliner Bischof
Wolfgang Huber ist entscheidend,
dass evangelische Beratung ihren
Horizont weiß „in der Zusage des
grundlos rechtfertigenden Gottes,
dass der Mensch mehr ist als er
selbst aus sich macht”. Er fährt fort:
„Nicht die Überwältigung, sondern
die Stärkung des Gewissens ist deshalb auch das Ziel aller evangelischen
Beratungsarbeit”. Und gegenüber kritischen Stimmen, die bei der evange-
43
lischen Schwangerschaftskonfliktberatung die von der Katholischen Kirche besonders betonte Eindeutigkeit
des Lebensschutzes vermissen,
stellt Huber fest: Dies treffe die
Sache nicht. „Worum es geht”, so
Huber, „ist glaubwürdige Solidarität
mit Frauen in Konfliktsituationen.
Worum es nicht gehen kann, ist,
ihnen auch noch die Konflikte anderer
aufzuladen”(5).
Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung hat nach Huber die Aufgabe „glaubwürdige Solidarität mit
Frauen in Konfliktsituationen zu praktizieren”. Damit betont Huber die zutiefst diakonische, die dienende
Funktion kirchlichen Handelns. Dietrich Bonhoeffer hat dies knapp und
schnörkellos in dem viel zitierten Satz
zusammengefasst: „Die Kirche ist
nur Kirche, wenn sie für andere da
ist”. Und dementsprechend formulieren die „Leitlinien für die psychologischen Beratungsstellen in Evangelischer Trägerschaft”, die der Rat der
EKD 1981 verabschiedet als Begründung für die Beratungsarbeit: „Die
Kirche sieht es als eine ihrer Aufgaben an, die Menschen auf ihrem Weg
durchs Leben mit ihrer Hilfe zu
begleiten”(6). Dies Angebot korrespondiert offensichtlich auch der Nachfrage. Immerhin kamen im Jahr 2001
insgesamt 336 Frauen in die hiesige
evangelische Beratungsstelle in Münster. 190 davon zur allgemeinen
„sozialen” Schwangerenberatung,
146 zur Konfliktberatung. – Natürlich,
es ist eine Pflichtberatung. Jedoch
gerade hier in Münster, in dieser Universitätsstadt, hier können die
betroffenen Frauen unter einem differenzierten Angebot an Beratungseinrichtungen wählen. Wenn 146 Frauen
unter diesen Umständen die Adresse der Evangelischen Beratungsstelle in der Trägerschaft des Diakonischen Werkes wählen, dann weisen
sie der Evangelischen Kirche gerade
in diesem sensiblen Feld eine besondere Kompetenz zu. Und so ist Evangelische Beratung diakonische, also
helfende, dienende Begleitung, solidarisch an der Seite der betroffenen
Frauen. Solche Beratung versteht
sich als „bedingungslose Annahme
schwangerer Frauen mit ihren psychischen, physischen und sozialen Notlagen und Konflikte”, so die‚ Konzeption der Schwangerschaftsberatung’
des Diakonischen Werkes Münster
e.V. vom 3. November 1997. In den
Worten des Bischofs und Sozialethikers Wolfgang Huber:
„Für die evangelische Kirche ist die
Beratung in Krisen und Konfliktsituationen ein Ausdruck christlicher
Nächstenliebe. Sie verpflichtet dazu,
dem Nächsten in seinen Konflikten
beizustehen, sie mit ihm auszuhalten
und mit ihm zusammen nach Lösungen zu suchen. Sie geschieht auf
Grund der Hoffnung, dass die Liebe,
die weiterhilft, stärker ist als alles
Unglück, Scheitern und Elend’ (Jürgen Moltmann)” (7).
Ergebnisoffen und zielorientiert?
Mitten im Konflikt!
Solche solidarisch-begleitende evangelische Beratung versteht sich folgerichtig als „ergebnisoffen” – und
ist damit konform mit dem Wortlaut
des gültigen Gesetzes: „Die nach
§219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu
führen” (SchKG I.§5).
Genau damit jedoch kommt evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung und kommen die sich daran orientierenden Beraterinnen und Berater zielsicher ins Visier der Kritik! Die
Möglichkeit dazu ist bereits im
Gesetz selbst angelegt, denn im
eben zitierten Absatz, der die Ergebnisoffenheit der Beratung betont,
heißt es nur einen kleinen Satz später unvermittelt und doch bestimmt:
„Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens”. Also: ergebnisoffen
und doch klar zielorientiert! Wie soll
dies gehen? Mich erinnert diese seltsame Ambivalenz an eine Anweisung
von Henry Ford I, dem Erfinder des
ersten Fordautos, das millionenfach
in der ersten Hälfte des letzten
Jahrhunderts produziert wurde. Es
handelte sich um die legendäre
schwarze Tin-Lizzy. Henry Ford empfahl seinen Ingenieuren: „Ihr könnt
dafür jede Farbe nehmen, die Ihr
wollt. Nur schwarz muss sie sein!”
Ergebnisoffen und doch zielorientiert.
Ambivalent nennen wir dies bzw.
double-bind. Keine einfache Situation
für die betroffenen Frauen, vertrackt
für die Beraterinnen!
Zugespitzt hat dies ausgerechnet der
Theologische Vizepräsident im Kirchenamt der EKD. Dr. Hermann Barth
hat ein bemerkenswertes Referat im
Juni vergangenen Jahres vor den versammelten Kirchenjuristen aus den
Landeskirchen der EKD gehalten,
und er hat seine dortigen Positionen
erneut am 19. Oktober diesen Jahres
in der FAZ publizieren lassen. Frappierend ist dabei, dass dort das
katholische Beratungsverständnis
überaus gelobt wird – als kompromisslos und unzweideutig. Zugleich
tadelt Barth scharf die evangelische
Seite als „unsicheren Kantonisten” in
der Frage des Schutzes des ungeborenen Lebens mit den Worten:
„Sie selbst trägt zu diesem Eindruck
bei: unfreiwillig, wo vor lauter Differenzierung die Klarheit der Aussage
leidet, fahrlässig, wo die Aussage in
der sachlichen Substanz zweideutig
geworden ist” (8).
Nun kann ich Barths Wunsch nach
Eindeutigkeit in Fragen des Lebensschutzes durchaus verstehen. Ich
teile seine Forderung nach der weiterhin unbedingten Geltung des
Tötungsverbotes, erst recht angesichts der fatalen schleichenden Ausfransungen des Fünften Gebotes. Ich
denke da z.B. an die unverminderte
Möglichkeit zu Spätabbrüchen selbst
in der 30. oder 35. Schwangerschaftswoche aufgrund von pränataldiagnostischen
Einschätzungen.
Spätabbrüche bei vermuteter körperlicher bzw. geistiger Behinderung –
44
und dies ohne Beratung, gar Pflichtberatung mit kundigen Menschen
aus den psychologischen, psychosozialen oder seelsorglichen Diensten (9). Und ich denke an den stillschweigend eingeschränkten Umgang aus finanziellen Gründen – mit
alten, mit schwerbehinderten bzw.
mit langzeiterkrankten Menschen.
Hier gilt es in der Tat „Fürsprecher
des Lebens” zu sein, und dies vehement und parteiisch!
Fürsprecher des Lebens – das
bezeichnet Barth als Aufgabe und als
Profil evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung. Wohlan, nur
wie im Zeichen von Ergebnisoffenheit und Zielorientierung!? Auch
wenn Barth sich in seinem Vortrag
immer wieder verliert in seiner Enttäuschung über die s.E. uneindeutige
Evangelische Position und ihre „spürbare Scheu, die Schwangerschaftskonfliktberatung in klaren Worten auf
das Ziel des Schutzes des Lebens
des ungeborenen Kindes auszurichten” (10), so skizziert er doch letztlich
selbst die entscheidenden systematischen Unterschiede zwischen einer
rechten evangelischen und einer
katholischen Haltung. In Barths eigenen Worten:
„Der in der römisch-katholischen Kirche ausgetragene Streit um die
Beteiligung am staatlichen System
der Schwangerschaftskonfliktberatung drehte sich letztlich um die
Frage, ob die Ergebnisoffenheit der
Beratung ausgehalten und bejaht
wird. Die Weigerung, den ominösen
Beratungsschein auszustellen und
damit faktisch den Weg zu einer
straffreien Abtreibung freizumachen,
hält das Bild aufrecht, wonach die
römisch-katholische Kirche eine konsequente Gegnerin der Abtreibung
ist und nicht die Hand dazu reicht,
sich für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Sie wäscht –
gewissermaßen – ihre Hände in
Unschuld. Dafür bezahlt sie allerdings den Preis, schwangeren Frauen in einem bedrängenden und zer-
reißenden Konflikt nicht bis zum
Ende beizustehen” (S. 7/8 ).
„Der evangelischen Seite”, so Barth
weiter, „ist es aufgrund ihrer theologischen und ethischen Tradition leichter gefallen, sich unter dem neuen
Abtreibungsrecht auch weiterhin an
der Schwangerschaftskonfliktberatung zu beteiligen. Nicht weil sie in
den fundamentalen Fragen des
Lebensschutzes weniger entschieden wäre als die katholische Seite
und sich deshalb auf faule Kompromisse einließe. Sondern weil evangelische Theologie und Ethik eine höhere Bereitschaft und Fähigkeit vermitteln, Ambivalenzerfahrungen standzuhalten und mit Konflikten zu leben”
(11).
Das ist es also: Die katholische Seite
orientiert sich vorrangig an der „reinen” Norm, am uneingeschränkten
Tötungsverbot. Evangelische Ethik
tut dies auch, allerdings weiß sie
auch um das Wort, dass der Sabbat
und eben auch dass die Normen „um
des Menschen willen” da sind. Und
so orientieren sich Evangelische
Ethik und Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung an den
betroffenen Menschen und an ihrer
konkreten Situation in dieser – gebrochenen – Welt, und nicht in der
bereits „vollkommenen”. Im Schwangerschaftskonflikt gibt es insofern
(leider) nicht ohne weiteres eine eindeutige Entscheidung. Im Konflikt
gehört gerade „Zweideutigkeit” zur
Natur der Sache. – „Fürsprecher des
Lebens” zu sein, für den Schutz des
Lebens einzutreten, erfordert u.U.
eine Antwort auf die Frage: „Wessen
Leben”? Und eben dies macht die
Situation und macht die Entscheidung so schwierig, dass Beratung,
und dass kundige Beraterinnen notwendig sind – therapeutisch und
pädagogisch geschult, kundig der
Gesetze, der Normen, kundig auch
in der ethischen Urteilsfindung.
Denn, so formuliert es die „Stellungnahme der Kammer der Evangeli-
schen Kirche in Deutschland für Ehe
und Familie zur Situation der evangelischen Beratung bei Schwangerschaften in Not- und Konfliktsituationen” von 1990:
„Im Schwangerschaftskonflikt geht
es um entscheidende Lebens- und
Existenzfragen. Beratung, Begleitung
und Hilfe der Kirche sind hier in
besonderer Weise notwendig. Evangelische Beratung will schwangeren
Frauen dazu verhelfen, in einer
bedrängenden Konflikt- und Notsituation entscheidungsfähig zu werden.
Evangelische Beratung hat dabei
sowohl den Schutz der Ratsuchenden als auch den Schutz des ungeborenen Lebens vor Augen”. (12)
Diese u.U. diametral entgegengesetzten Schutzbedürfnisse und
Schutzverpflichtungen konstituieren
den Konflikt, und sie verbieten von
daher die ersehnte Eindeutigkeit.
Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung: Unterstützung
bei der ethischen Urteilsfindung.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung, so das Gesetz, soll ergebnisoffen sein; sie soll gleichwohl orientiert
sein am Schutz des ungeborenen
Lebens. Und diese Beratung „geht
von der Verantwortung der Frau aus”
(§5 (1) SchHG). – In dieser mehrdimensionalen Situation wird von den
betroffenen Frauen (und Männern)
hohe ethische Urteils- und Entscheidungskompetenz erwartet. Dies
unter Zeitdruck. Gleiches gilt für die
Beraterinnen und Berater. Im Auftrag
ihrer Kirche sollen sie den Raum
offen halten für ein ausbalanciertes
Abwägen zwischen der Rechtslage,
den vielfältigen, sich oft widersprechenden Gefühlen der Rat suchenden Frauen, den ethischen Traditionen und Überlegungen der Kirche
und dies in Kenntnis ihrer eigenen
Überzeugungen und ihres professionellen Selbstverständnisses (13).
Hierfür brauchen alle Beteiligten frühzeitige Unterstützung und Orientie-
45
rung. Ethische Kompetenz kann
schwerlich mitten im Konflikt erarbeitet werden. Hierzu bedarf es unabhängig von der Pflichtberatung vielfältiger Gelegenheiten und Orte in Kirche und Gesellschaft. Auch dafür gilt
es einzutreten!
Ziel von verantwortlicher evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung ist die eigenverantwortliche Gewissensentscheidung der
schwangeren Frauen (und ihrer Männer). Ja, in der Tat, uns evangelischen
Christen wird zugemutet, selbst zu
prüfen und zu entscheiden, was wir
Gott antworten sollen. Allerdings im
klaren Wissen um die Hintergründe
und die Konsequenzen unserer Entscheidung („Selig bist Du, wenn Du
weißt, was Du tust”). Und genau
hierfür gilt es in einer verantwortlichen Schwangerschaftskonfliktberatung die Ratsuchenden zu stärken,
ihre Urteilsfähigkeit zu schärfen.
Dafür bedarf es offener und zugleich
geschützter Orte. Hier dürfen Gefühle und Gedanken unzensiert ausgesprochen werden. Hier kann gemeinsam mit einem zugewandten
Gegenüber geprüft und abgewogen
werden – oft mit Stöhnen und Klagen, verzweifelt, weinend – und auch
aufatmend, zuversichtlich, getrost.
Evangelische Beratung – so haben
wir bislang entwickelt – strebt an ein
vorbehaltloses Annehmen, in solidarischer Begleitung, im Mittragen des
Konfliktes, im Aushalten der damit
verbundenen Ambivalenzen, im ethischen Abwägen der Möglichkeiten
und im Respektieren der Entscheidungen, die von den einzelnen als für
sie tragfähig bzw. für lebbar gehalten
werden. Solch eine Haltung versagt
sich, was die katholische Bischofskonferenz von ihren Beraterinnen fordert (und was Dr. Barth auch gern
von den Evangelischen Beraterinnen
erwarten würde): „Beratung als dialogischer Prozess”, so heißt es im
Beratungskonzept von „Donum
vitae” „Beratung als dialogischer Pro-
zess bedeutet auch, dass die Ratsuchenden mit den Werten und normativen Überzeugungen der Beraterin
konfrontiert werden” (14). Ich meine:
Genau dies nicht! Die Beratungssituation darf nicht zu einer ethischen
bzw. moralistischen „Begehung”
missbraucht werden! Die Beraterin
ist zwar verpflichtet, auf die Rechtslage hinzuweisen (z.B. Abbruch ggfs.
straffrei, jedoch grundsätzlich verboten), sie hat auf die finanziellen und
auf andere gesellschaftlichen Hilfen
hinzuweisen und für das Leben des
Kindes zu werben. Die Beraterin ist
zugleich aber auch als Beauftragte
ihrer Kirche verpflichtet, die Frauen
zu ermutigen, den Weg, und letztlich
nur den Weg zu wählen, der für sie in
der gegenwärtigen Situation (und
danach) gangbar und lebbar ist. Und
die evangelische Beraterin soll die
Frauen, im Wissen um Schuld und
Vergebung, auch nach einem möglichen Abbruch bzw. nach einer Geburt
bei der entsprechenden Verarbeitung
beraten und auf dem weiteren Weg
stützen und begleiten.
Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung – mehrdimensional, vielfältig.
Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung ist ohne Zweifel nicht
einfach. Die arbeitsrechtliche Kommission stuft die damit verbundenen
Tätigkeiten für Sekretärinnen, Verwaltungsfachkräfte und Beraterinnen zu
Recht unter das Etikett „besonders
schwierige Tätigkeit” ein. Im Kernbereich heißt die Aufgabe für die Beraterinnen Konfliktberatung mit einer
Vielzahl von Facetten, die bereits
angeklungen sind. Zum Aufgabenfeld
gehört aber auch die Sozialbegleitung, Sozialberatung, gehören konkrete Hilfen z.B. in Bezug auf Finanzen, Wohnung,
Kleidung und
Sachen; dazu alle Fragen rund um die
Geburt, also auch Beratung von Paaren nach der Geburt ihrer Kinder
ebenso wie die Beratung von Paaren,
deren Kinderwunsch bislang unerfüllt
blieb – und vielleicht auch bleiben
wird. Erziehungsberatung und Familienberatung, Beratung bei Trennung
und Scheidung, ja Mediation gehören
ins Aufgabenspektrum ebenso wie
Sexualberatung. Beratung bei Fragen
der Verhütung und beim Prozess der
pränatalen Diagnostik und ihren möglichen Überraschungen wird ebenso
erwartet wie Kompetenzen für den
Prozess der Trauerbegleitung und
gediegenes Wissen um die Besonderheiten von Traumatisierungen und
was in bestimmten Situationen an
konkretem Handeln wie an Unterlassen unbedingt erforderlich ist. Und
schließlich ist nicht zu unterschätzen
der Bedarf an kontinuierlicher Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
Beratungsstellen sind durch ihre Aufgaben sehr sensible gesellschaftliche
Seismographen und sollten diese
Möglichkeiten gezielt nutzen z.B. um
die Bedingungen zu benennen, die
leider immer noch zu einer relativ
geringen Akzeptanz von Kindern und
Jugendlichen in unserer Gesellschaft
führen. – Solange z.B. in unserer
Gesellschaft „das größte Armutsrisiko darin besteht, allein erziehend
oder kinderreich zu sein, sind familien-und sozialpolitische wie auch
arbeitsrechtliche Verbesserungen
unabdingbare Voraussetzungen für
einen glaubwürdigen Schutz des
ungeborenen Lebens” (15).
Schwangerschaftskonfliktberatung
schließt also das gesamte Feld der
Psychologischen Beratung in ihrer
Vielgestalt ein und ist so unverzichtbarer Teil des Seelsorgeauftrags
unserer Kirche.
Wenn ich an dieser Stelle „Seelsorge” nenne, dann verstehe ich darunter keine Form von „imperialer”,
besitzergreifender Seelsorge. Beratung als Seelsorge verstehe ich auch
nicht als „Kampfgespräch”, in dem es
– so Eduard Thurneysen – um die
„Durchsetzung des Urteils Gottes
zum Heil des Menschen” geht. Beratung, hier Schwangerschaftskonfliktberatung als Teil von Seelsorge,
46
damit meine ich eher die Art des
Handelns, wie sie der Kirchenvater
Gregor von Nazianz im 4. Jahrhundert in einer Weihnachtspredigt
beschreibt:
„Dann hätten wir die Ehre Gottes
aufgerichtet, wenn an jenem Ziele
angelangt, einer zu uns käme und
uns um den Hals fiele und dankte,
dass wir ihm nachgegangen wären,
dass wir bei ihm geblieben sind, dass
wir seiner Sünde Menge bedecken
im Namen Jesu, dass wir sein Seelsorger waren und mit ihm das
Gespräch aufnahmen.”
Nachgehen, dabeibleiben, der Sünde
Menge bedecken im Namen Jesu,
das Gespräch aufnehmen – das ist
ein wesentlicher Anteil in der Evangelischen Schwangerschaftskonfliktberatung – gerade im intensiven
Bemühen, „die zwiespältigen, oftmals ausweglos erscheinenden Konfliktsituationen der Frauen wahr zu
nehmen, sie auszuhalten und sich an
ihre Seite zu stellen”. ... Und die Beraterinnen halten es hier aus und tragen es mit, „dass es Situationen
geben kann, in denen es nicht die
eine prinzipiell richtige oder falsche
Lösung gibt”. Sie tun dies im Wissen
darum, dass sie im Mitleiden und
Mittragen auch mitschuldig werden
können und im Wissen, dass „wir
alle in jedem Fall auf den Zuspruch
der Vergebung angewiesen sind.”
(16)
Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung braucht gute
„Pflege”.
Damit aber Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung ihren vielfältigen Aufgaben auch nur ansatzweise
gerecht werden kann, bedarf dieses
kirchliche und diakonische Arbeitsfeld
auch der adäquaten Pflege. Es
bedarf der „Bedingungen der Möglichkeiten”. Hierzu gehören die entsprechenden räumlichen, sächlichen,
vor allem die personellen Bedingungen. Ich denke, diese sind in den letz-
ten drei Jahren, vor allem Dank der
zähen Verhandlungen mit dem Land
NRW, im Großen und Ganzen
erreicht. Wichtig sind angesichts der
sehr komplexen Aufgaben ausreichende finanzielle Mittel für die dafür
notwendigen Fort- und Weiterbildungen. In den Haushalten sollte dafür
genügend Geld bereit gestellt werden ebenso wie für Möglichkeiten
der kontinuierlichen, regelmäßigen
Supervision, der kundigen Begleitung von außen. In abgewandelter
Form gilt auch hier das Bibelwort:
„Man soll dem Ochsen, der da
drischt, das Maul nicht verbinden!”
Diese hochemotionalisierte Arbeit
bedarf selbst sehr sorgfältiger
Begleitung und solidarischer, verlässlicher Unterstützung.
Meine Damen und Herren, ich hoffe,
dass Ihnen das Profil Evangelischer
Schwangerschaftskonfliktberatung
näher und nicht weiter gerückt ist
und dass Sie für sich nun ihre eigene
Antwort auf die Frage nach dem
„Evangelischen” in dieser Beratung
formulieren können. Ich beglückwünsche das Diakonische Werk Münster
zu der 25jährigen Arbeit dieser Beratungsstelle – und zu dem jetzigen
Team von Mitarbeiterinnen. Ich wünsche Ihnen, den Mitarbeiterinnen,
weiterhin ein engagiertes Arbeiten,
getragen von der Anerkennung Ihres
Werkes, der Kommune, der Kirchengemeinden und ihren Verantwortlichen in dieser Stadt und in diesem
Kirchenkreis!
Anmerkungen
(1) Aus: Leben Annehmen. Diakonisches Werk
Württemberg, o.J.
(2) vgl. Koschorke, Martin: Abtreibung mit
Worten. Die Abtreibungsdiskussion unter der
Lupe. In: Kleine Texte aus dem Evangelischen
Zentralinstitut für Familienberatung, Nr. 5, Berlin 1988, 2.Aufl. S.3. Neu: Koschorke, Martin:
Schwangerschaftskonflikt-Beratung praktisch.
In: Fokus Beratung, Mai 2003, S. 71ff
(3) Grundsätze zur evangelischen Schwangerschaftskonfliktberatung in Westfalen, hrsg. Diakonisches Werk der Ev. Kirche von Westfalen,
Münster 1989, 3.Aufl. S.6
(4) Evangelischer Gemeindedienst Münster:
Schwangerschaftsberatung. Tätigkeitsbericht
2001, S. 2
(5) Huber, Wolfgang: In Konflikten einen Weg
finden. Beratung im Feld von Ehe, Familie,
Schwangerschaft als Aufgabe der Kirche. In:
Doppelpunkt Nr. 1, Januar 2001, S. 4ff
(6) Leitlinien für die Psychologische Beratung in
evangelischen Erziehungs-, Ehe-, Familien- und
Lebensberatungsstellen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes 1981
(7) vgl. Anm. 5
(8) Barth, Hermann: Fürsprecher des Lebens
sein. Aufgabe und Profil evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung. Referat bei der Kirchenjuristentagung 2001 in Eisenach am 13.
Juni 2001, Manuskript, dort S. 1. Vgl. auch
Barth, Hermann: Der Fürsprecher des Lebens
braucht eine klare Stimme. Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 19.10.2002, S.37
(9) vgl. hierzu Die Stellungnahme des Diakonischen Werkes der EKD zu Schwangerschaftsabbrüchen nach Pränataldiagnostik (so genannte Spätabbrüche) in: Diakonie-Korrespondenz
12/01
(10) vgl., Anm. 8, Barth a.a. O. S. 9
(11) ebda. S.8
(12) Beratung im Schwangerschaftskonflikt.
Eine Stellungnahme der Kammer der Evangelischen Kirche in Deutschland für Ehe und Familie zur Situation der evangelischen Beratung bei
Schwangerschaften in Not- und Konfliktsituationen, In: EKD-Texte Nr. 35, S.3
(13) vgl. hierzu Kohler-Weiß, Christiane: Beratung in diakonischer Trägerschaft. Lebenshilfe
mit ethischem Profil. In: Diakonie 5/2002,
S. 25ff.
(14) vgl. Barth a.a. O. S. 11
(15) Mit der Frau, nicht gegen sie. Beratung bei
Schwangerschaftskonflikten als evangelische
Aufgabe. In: Diakonie – Korrespondenz
04/01,12
(16) ebda.
47
Ergebnisoffenheit und Zielorientierung als Leitkategorien in der
Schwangerschaftskonfliktberatung. Ein Nachtrag
Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine intensive Korrespondenz mit Dr. Hermann Barth, dem
Vizepräsidenten der EKD. Zunächst
stellte dieser klar, er fühle sich nicht
zutreffend wiedergegeben in der
Beschreibung, seine Argumentation
kulminiere in einem deutlichen Tadel,
wenn nicht in einer Abwertung der
evangelischen Variante der Schwangerschaftskonfliktberatung. Er vermisse allerdings manchmal, meinte
Barth, bei evangelischen Äußerungen
zur Schwangerschaftskonfliktberatung die klare Ausrichtung auf beide
Pole, die Ergebnisoffenheit und die
Zielorientierung (Barth in einem Brief
vom 17.12.2002).
In meiner Antwort war mir wichtig,
heraus zu stellen, dass diese beiden
Kategorien „Ergebnisoffenheit” und
„Zielorientierung” je nach Ort unterschiedlich beachtet, gewichtet und
miteinander in eine geeignete Beziehung gebracht werden müssen: ...
„Während der Beratung gilt für die
Beraterin strikt, eine deutlich erkennbare innere und äußere Haltung zu
wahren, die eine wirkliche Ergebnisoffenheit des Beratungsprozesses
respektiert. Und während der Beratung hat sich die Beraterin am Ziel zu
orientieren, die zu Beratenden sorgfältig zu begleiten bei ihrem eigenen,
von ihnen langfristig zu verantwortendem ethischen Abwägen, Bedenken, Gewichten und Entscheiden
unter Berücksichtigung möglichst
aller in dieser Situation relevanten
Kriterien z.B. Lebensrecht des Kindes; eigene Ansprüche an das Leben
und an sich; die gesetzlichen Rahmenbedingungen ihres möglichen
Tuns; der Traditions- und Wertehorizont der Stelle und der Beraterin, die
den Entscheidungsprozess begleitet;
mögliche Alternativen und ihre Folgen. – Das Ergebnis der ethische
Entscheidung ist von der Beraterin
mit Freude oder mit Trauer zu akzeptieren in der Hoffnung und im Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit
und Gerechtigkeit.
Im Vorfeld bzw. außerhalb der Beratung andererseits hat die Beraterin,
hat die Beratungsstelle sich vorrangig
einzusetzen für das Lebensrecht und
für die Lebensmöglichkeiten von
allen geborenen und ungeborenen
Menschen, weil alle von dem einen
Gott geschaffen in gleicher Weise in
dieser Welt ein ungeschmälertes
Lebensrecht haben, also Zielorientierung auf das Leben aller an erster
Stelle. Etwas anderes kann es nicht
geben! Es kann nicht grundsätzlich
ungeborenes Leben abgewogen
werden mit geborenem Leben, weil
dann mit gleichem Recht zur Disposition gestellt werden kann das
Lebensrecht von Alten, Kranken,
Behinderten, auf weniger oder stärker intensive Hilfe Angewiesene im
Vergleich zu denen, die ’sich noch
entwickeln’, ’jetzt einmal richtig
leben’, ’sich gegenwärtig dafür noch
nicht reif bzw. stark oder geeignet
fühlen’. Langsam aber sicher rutschen wir ja bereits in diese Diskussion angesichts der verzweifelten
Bemühungen um eine Begrenzung
der explodierenden Kosten im
Gesundheits- und Sozialbereich.
(Nicht von ungefähr füllen sich die
Zeitungen derzeit mit ziemlich kritischen Kommentaren zur ’vergreisten’ Republik bzw. zum ’Verprassen
des Geldes durch die Alten’).
Was not tut ist eine intensive und
kontinuierliche, differenzierte öffentliche Diskussion hierzu sowie eine
entsprechende vielfältige Anleitung
zum kriterienorientierten alltäglichen
Entscheiden. Von daher wäre ein
allgemeiner ’Ethikunterrricht’ (allerdings nicht als Ersatz, vielmehr als
Ergänzung des Religionsunterrichts)
nicht falsch, und wären regelmäßige
Ethikforen in den (Kirchen-) Gemeinden sehr sinnvoll – im Vorfeld und als
Begleitung für besondere Situationen
der Krisenberatung.” (Czell in einem
Brief vom 3. 01. 2003 )
Dr. Barth stimmt diesen Ausführungen im Prinzip zu. Allerdings erscheinen ihm einige der Formulierungen
doch noch ambivalent und klärungsbedürftig: ...„Sie nehmen einen
Akzent auf, der aus der Debatte über
den Schwangerschaftsabbruch hinlänglich bekannt ist, nämlich den
Akzent, wir hätten uns ’einzusetzen
für das Lebensrecht und für die
Lebensmöglichkeiten von allen geborenen und ungeborenen Menschen’.
Die Botschaft, die mit diesem Akzent
weitervermittelt wird, heißt aber:
Euch muss gleichermaßen am
Lebensrecht des ungeborenen Kindes und an den Lebensmöglichkeiten
der schwangeren Frau gelegen sein.
Die Differenz zwischen den Ausdrücken ’Lebensrecht’ und ’Lebensmöglichkeiten’ zeigt bereits an, dass
hier ein schwerwiegendes Problem
verborgen ist: So richtig es ist, die
Lebensmöglichkeiten der schwangeren Frau zu beachten und zu
schützen, so unmöglich ist es, ihre
Lebensmöglichkeiten auf dieselbe
Ebene zu stellen wie das Lebensrecht des ungeborenen Kindes...”
(Barth in seinem Brief vom 8. Januar
2003).
In meiner Replik weise ich auf eine
notwendige Aufgabenteilung zwischen Beraterinnen/Beratungsstellen
auf der einen Seite und deren Träger
bzw. den Trägerverbänden auf der
anderen Seite hin. Mir geht es um
unterschiedliche Akzente in ihren
jeweiligen Aufgaben, die dann wiederum auch Rückwirkungen auf die
Leitkategorien ihrer Arbeit haben:
“...Die ‘Zielorientierung auf das
Leben aller an erster Stelle’, diese
grundsätzliche Position wünsche ich
mir als Leitmotiv, als vorrangiges Kriterium für alle Politik, erst recht für
unsere Kirche (von der die Beratungsstellen ein Segment sind).
48
Lebensrecht und Lebensmöglichkeiten für alle, dies sollte das Motto für
die (kirchlichen) ethischen Forderungen im Vorfeld bzw. im Umfeld der
Beratung sein. Beide zu realisieren
gehört m. E. zu einer Politik, die sich
der (sozialen) Gerechtigkeit, des Friedens und der Bewahrung der Schöpfung verpflichtet. Hieran haben sich
m. E. auch die Beratungsstellen aktiv
zu beteiligen – im Vor- und Umfeld
ihrer Beratungen.
In der Beratung hat die Beraterin die
Pflicht, die zu Beratende zu begleiten
beim Abwägen aller für sie und für
ihre Entscheidung wesentlichen
Bedingungen im Sinne des jesuanischen „selig bist Du, wenn Du weißt,
was Du tust” (vgl. Lk 6,4 in der Version der Handschrift D). Und die Beraterin muss ihre hoffentlich gut
geschärfte und gepflegte eigene ethische Kriterienhierarchie im Sinne der
„Ergebnisoffenheit” oft (innerlich)
traurig, hilflos, zornig zurückhalten
und das aushalten, was von der
begleiteten Frau danach entschieden
und gelebt wird. Dies erfordert ihre
„Rolle” und ihre Professionalität. Und
all dies tut sie im Auftrag ihrer Kirche
– und wird dafür von vielen, die dies
nicht verstehen, gescholten werden.
– Für das gesamtgesellschaftliche
ethische Bewusstsein wäre es optimal, wenn bei jedem Abbruch für alle
Beteiligten (Frau, Beraterin, Arzt, Kirche etc.) klar wäre, dass solch ein
Abbruch eigentlich nicht sein dürfte,
dass aber in dieser spezifischen
Situation für diese Frau das Austragen des Kindes (leider) nicht (er-)
tragbar war – und sie bewusst schuldig an diesem Kind, am „Leben”
wurde.
Die Beraterin hat die Entscheidungen
der Frau zu respektieren gemäß der
„ambivalenten” bzw. der „gebrochenen” Weltsituation,
pathetisch
gesprochen – vergleichbar Jesus, der
in barmherziger Toleranz dem reichen
Jüngling traurig nachsieht und ihn
seiner Wege ziehen lässt. – Die Kirche und die Beratungsstellen als ihr
Teil wiederum können eine Entscheidung zum Abbruch nicht einfach
„stehen” lassen. Vielmehr sollte
jeder Abbruch dazu motivieren, sich
mit Vehemenz dafür einzusetzen,
dass z.B. die gravamina des „sozialen
Wortes” der Kirchen vermindert, gar
beseitigt werden; dass diese Welt
entscheidend verbessert wird und
dass die ethische Urteils- und Entscheidungsfähigkeit der Menschen
zugunsten der Wahrung jedes
Lebens geschult und verfeinert wird.
Die aus Verzweiflung resultierenden
Entscheidungen zum Abbruch könnten zumindest reduziert, die derzeit
auf den einzelnen Beteiligten in einer
Krisenberatung liegende Last vermindert werden”. (Czell in seinem Brief
an Dr. Barth vom 13. 01. 2003)
Eine eingehende Diskussion von ethischen
Fragen im Zusammenhang mit “Schwangerschaftskonflikten” hat Christiane Kohler-Weiß
vorgelegt mit ihrer Dissertation: “Schutz der
Menschwerdung. Der Schwangerschaftsabbruch als Thema evangelischer Ethik im
deutschsprachigen Raum seit 1950” , Heidelberg 2002.
Dr. Gernot Czell, Vorsitzender der Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung, EKFuL von Juni 1995 – Juni 2003
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Rezensionen
Christiane Kohler-Weiß
Schutz der Menschwerdung
Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt als Themen evangelischer Ethik
Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus
2003, 432 Seiten, 34,95 Euro
Abbruch einer Schwangerschaft,
auch Abtreibung genannt, ist eines
der am intensivsten, wenn nicht gar
das am meisten diskutierte ethische
Problem des 20. Jahrhunderts. Das
gilt auch für die beiden großen Kirchen. Das Thema ist unverändert
strittig. In Erinnerung ist die vom
Papst im Jahre 1999 ergangene Empfehlung an die katholischen deutschen Bischöfe, die Ausstellung von
„Scheinen“ zur straffreien Abtreibung in den Beratungsstellen der
Diözesen zu unterbinden.
Wichtig erscheint mir der kritische
Hinweis, dass die Behandlung „des
am meisten diskutierten ethischen
Problems“ vor allem Männerdomäne
ist. Die Männerdominanz im über
2000 Jahre währenden Diskurs, für
die Kirche vor allem seit Tertullian um
200 n. Chr., ist folgenreich für die
Inhalte eines zutiefst weiblichen Themas.
Die Absicht der vorliegenden Studie
der Theologin Christiane Kohler-Weiß
ist – im Gegensatz zur schwerwiegenden Männertradition – das Erleben von Frauen, von ÄrztInnen und
BeraterInnnen mit der normativen
Ethik des Schwangerschaftsabbruchs
kritisch zu vermitteln.
Zwischen dem Lebenszusammenhang betroffener Frauen und der
Expertenethik besteht ein Graben.
Die Autorin nennt als Beispiel: eine
Normethik macht die Frage des
moralischen Status des Embryo zum
Dreh- und Angelpunkt der Diskussion. Im Gegensatz dazu orientieren
sich Beratungen, die in der überwiegenden Mehrzahl von Frauen durchgeführt werden, primär an der existentiellen Situation der schwangeren
Frau.
Ihre Eigenperspektive, ihr Selbstverständnis und ihre Selbstbestimmung
sollen der Ausgangspunkt für die
ethische Urteilsbildung sein. „Weil
die schwangere Frau das Zentrum
des Konflikt- und Verantwortungsfeldes im Schwangerschaftskonflikt bildet, kommt ihr die Entscheidung im
Schwangerschaftskonflikt zu.“
Dieser Ansatz wird im dritten Teil des
Buches „Schutz der Menschwerdung“ für mich überzeugend und eindrucksvoll durchgeführt. Christiane
Kohler-Weiß folgt damit einer Spur,
die im „Handbuch für Schwangerschaftskonfliktberatung“ von Martin
Koschorke und Jörg Sandberger zu
entdecken ist. Ein Buch, zur Hälfte
mit Beiträgen von Frauen, mit Fallbesprechungen und Schwangerschaftskonfliktberatungserfahrungen reich
gespeist, weist bereits 1978 auf das
von der Autorin angestrebte Ziel.
Aus Erfahrungen weiß man, dass
sich Theologen, Hierarchen und offizielle Räte der Kirche oft genug um
Basiserfahrungen aus den Praxisfeldern wenig kümmern.
Im zweiten Teil ihrer Arbeit führt die
Verfasserin den Leser in ein weites
Feld der Theologie: „Der Schwangerschaftsabbruch als Thema evangelischer
Ethik
im
deutschen
Sprachraum seit 1950.“ Auf gut 250
Seiten treffen wir auf eine Phalanx
bedeutender Männer, als ob die Ethik
in dieser Frage eben doch Männerangelegenheit ist und bleibt. Allen
voran Karl Barth, ihm folgend der
Hamburger Theologe
Helmuth
Thielicke. Sodann vier Theologen aus
Tübingen mit einer Thesenreihe zu
„Annahme oder Abtreibung“ (E. Jüngel, E. Käsemann, J. Moltmann, D.
Rössler). Die Ethik von Trutz Rendtorff und verschiedene Arbeiten von
Johannes Fischer bilden den Schluss.
In fünf großen Kapiteln werden
jeweils in einem Abschnitt die rechtlichen Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs, die zur Zeit der in
dieser Arbeit behandelten Ethiker in
Geltung waren, vorgeführt. Im Querschnitt gelesen, sagt die Verfasserin,
ergibt sich daraus eine Geschichte
der Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch in der BRD. Jeder
Beitrag unter den Namen der oben
genannten Theologen steht für ein
Dezennium und ist Ausgangspunkt
für einen regen ethischen Diskurs,
mit dem man auf diesem Lektüreweg vertraut wird. Die geschickt
gewählte chronologische Wegführung, bei der auch Texte kirchlicher
Gremien zur Sprache kommen, will
50
vermehrt Erfahrungen betroffener
Frauen zur Sprache bringen und Beratungserfahrungen einbeziehen.
Es könnte ja sein, dass endlich einmal angesichts von Entscheidungen,
die Schwangere zu treffen haben,
angesichts der Lasten, die BeraterInnen und ÄrztInnen zu tragen haben,
christliche Ethik eine wirkliche Hilfe
wird. Folgen wir dieser Spur.
Karl Barth behandelt das Thema
„Schwangerschaftsunterbrechung“
(sic!) als ethischen „Grenzfall“, als
„Notzustand“, der zum ärztlichen
Gewissenskonflikt führt. „Im Wägen
und Wagen“ einer Entscheidungssituation kann er in seinem freiheitlichen Denkrahmen den situationsethisch bedeutsamen Satz sagen:
„Als ob Gottes Gebot nicht auch einmal ein über das Gesetz hinausgehendes Urteil und Handeln nötig
machen könnte.“ Zu fragen ist aber
im Sinne des roten Fadens dieser
Arbeit: Wer ist hier Subjekt der Entscheidung? Von der eminenten
Bedeutung der schwangeren Frau,
geschweige von der vitalen Abhängigkeitsbeziehung des Fötus von der
Mutter, ist bei Barth nicht die Rede.
Helmuth Tielicke geht in dieser Frage
einen Schritt über Barth hinaus. Vom
Modell der „Grenzsituation“, der Konflikthaftigkeit dieses Äons, der Zweideutigkeit von Entscheidungssituationen richten sich seine Überlegungen
zum Schwangerschaftsabbruch nicht
an ein bestimmtes ethisches Subjekt. Eltern treten in den Hintergrund.
Die Frage der Erlaubtheit des
Schwangerschaftsabbruchs stellt sich
Thielicke vorwiegend als Frage ärztlichen Handelns. Dennoch kommt bei
ihm das Erleben der Frauen für das
Abwägen des Konfliktfalles wenigstens zur Sprache.
Die Tübinger Thesen „Annahme oder
Abtreibung“ haben die theologische
Diskussion um den Schwangerschaftskonflikt in den frühen siebziger Jahren entscheidend geprägt. Im
Reflexionsniveau entsprechen sie
dem wissenschaftlichen Rang der
oben genannten Gelehrten. Zentral
ist für die Thesen die Rechtfertigungslehre, die bedingungslose
Annahme des Menschen durch Gott.
Ein für die Ethik außerordentlich
fruchtbarer Zugang, wie die Rezeption und öffentliche Aufmerksamkeit
zeigt. Die vier Verfasser verstanden
ihre Arbeit – im Klima großer Reformen – auch als Votum zur Reform
des Strafrechts. Kritisch wird im
Sinne der von Kohler-Weiß verfolgten
Interessen angemerkt: Argumente
für die Letztverantwortung der Frau
findet sich in den Tübinger Thesen
nicht. Betroffene Frauen sind nicht
selbst Subjekt.
Dies ändert sich grundlegend bei
einem Theologen wie Trutz Rendtorff,
der in einer zweibändigen Ethik, die
in den achtziger Jahren erstmals und
revidiert, Anfang der neunziger Jahre,
in zweiter Auflage veröffentlicht
wurde, eine ethische Theorie, die er
auf der Basis der Analyse der
menschlichen Lebensführung entfaltet. Programmatisch heißt es: Die
ethische Verantwortung liegt immer
am Ort der Lebensführung. D.h. für
den Lebenskonflikt der schwangeren
Frau, den er als mehrdimensionalen
Beziehungskonflikt definiert:
Die schwangere Frau ist das Subjekt
der Entscheidung.
Hier endlich kommt in der Theologenzunft voll zur Geltung, was unter
BeraterInnen längst zu den selbstverständlichen Voraussetzungen der
Arbeit gehörte. Für Rendtorff`s Ethik
ist Beratung ein wesentlicher
Bestandteil der rechtlichen Regelung
des Schwangerschaftsabbruchs. In
der Praxis der Beratung sieht er die
Einlösung der ethischen Aufgabe im
Hinblick auf den Schwangerschaftskonflikt. Man pflichtet dem Theologen gerne bei, wenn er postuliert,
dass ethische Gründe in der Praxis
der Beratung gegenwärtig sein müssen, um in der Situation der Entscheidung zu einem verantwortlichen
Handeln zu leiten.
Hier nun kommt zur Sprache, was ein
wichtiges Anliegen der Arbeit von
Kohler-Weiß ist. Sie schreibt: „Auf
der Basis von Rendtorff`s Ethik läßt
sich eine gesetzlich vorgeschriebene,
wertorientierte aber ergebnisoffene
Beratung gut begründen.“ KohlerWeiß nimmt leider nicht auf, worauf
Martin Koschorke in seinem Handbuch von 1978 bereits sehr differenziert hinweist: „In der Praxis ist das,
was der Berater möchte und kann,
oft gar nicht gefragt oder sogar unerwünscht – jedenfalls zu Beginn der
Beratung. Die Mehrzahl der Frauen
kommt mit dem festen Entschluß
abzubrechen. Einen legalen Abbruch
bekommen die Frauen jedoch nicht
ohne den Schein der Beratung. Die
meisten Frauen wollen den Schein,
nicht die Beratung...eine für BeraterInnen und Klientinnen ungünstigere
und belastendere Ausgangsposition
läßt sich kaum denken.
Die obligatorische Beratung wird als
eine Hürde erlebt, die es zu überwinden gilt, und nicht als ein Hilfsangebot. Die Frauen kommen oftmals voller Angst und Unsicherheit. Sie stehen unter dem Druck, sich rechtfertigen zu müssen. Der Beratungszwang hindert die Frauen ihre wahren Motive offen zu legen. Es kann
sogar gefährlich sein, Zweifel und
Ambivalenzen einzugestehen.“ (S.34)
Die von Koschorke genannten Einwände von 1978 werden auch in
Zukunft eine Rolle spielen.
In der Behandlung des Theologen
Johannes Fischer, der für die Autorin
eine sie besonders weiterführende
Beziehungsethik vertritt, in der
Lebensverhältnisse, Kommunikationszusammenhänge,
christlich
gesprochen, eine vom Geist, vom
Liebesgebot bestimmte Koinonia
fundamental sind, kommt das Thema
Beratungspflicht ebenfalls zur Sprache. In dieser relationalen Ethik,
in dem die Wahrnehmung eine entscheidende Rolle spielt, hat das ethische Subjekt, in unserem Fall die
schwangere Frau, eine zentrale Stelle.
51
Ihre Beziehungen, ihre Wahrnehmungen sind eine Art Knotenpunkt in den
bestehenden Lebensverhältnissen.
Im Blick auf die Wirklichkeit, die existentielle Situation des Konflikts,
muss gesagt werden: sie wird
bestimmt sowohl durch Freiheit als
auch durch Unfreiheit. Weil Frauen
von außen her Zwängen ausgesetzt
sind, folgert Kohler-Weiß im Sinne
von Fischer, ist es ein Gebot der Vernunft, dass die Frau per Gesetz dazu
verpflichtet wird, während sie ihre
Entscheidung trifft, einmal einen Ort
aufzusuchen, an dem sie auf ihre
Freiheit angesprochen werden kann,
z.B. eine Beratungsstelle. „Eine strafrechtlich vorgeschriebene Pflichtberatung kann also durchaus im Sinne
Fischers sein.“
Dieser teilt offenbar nicht die Skepsis
von Koschorke. Für Fischer hat die
schwangere Frau in der Beratung die
Möglichkeit, von sich aus zu erzählen
und narrativ Verbindlichkeiten aufzuspüren. Er warnt jedoch davor, kirchliche Beratungsstellen darauf zu verpflichten, die Ratsuchenden davon zu
überzeugen, dass das werdende
Leben in jedem Fall ausgetragen
werden muss.
Für Kohler-Weiß schafft Fischer, einen
bedeutsamen Perspektivwechsel.
Statt den Fokus einseitig beim
Schutz des ungeborenen Lebens zu
suchen, gilt es, positiv von Schwangerschaft zu reden, „um die Eigenverbindlichkeit dieses Lebensverhältnisses zu aktivieren.“ Der Konflikt
wird von der Ebene von Rechten in
die realen Erfahrungen der Frauen
verlagert. Ohne moralisierenden
Druck können alle von der Entscheidung für den Schwangerschaftsabbruch Betroffenen sich der Frage der
Schuld zuwenden.
Im dritten Teil: „Grundlinien einer
erfahrungsbezogenen evangelischen
Ethik der Schwangerschaft und des
Schwangerschaftskonflikts“ (S. 309
ff) wird Frauenerfahrung anhand vielfältiger Zeugnisse, empirisch, narra-
tiv
und
poetisch
vorgeführt.
„Schwangerschaft, ein Lebensverhältnis eigener Art.“ Wichtig für Männer zu lesen: Dritte können nur mittelbar Zugang zum Phänomen
Schwangerschaft gewinnen.
Vom bewusst erfahrungsbezogenen
Ausgangspunkt her wird der Schwangerschaftskonflikt als Konflikt zwischen Verbindlichkeiten definiert. In
der Sprache der Empirie: Die Intensität des Schwangerschaftskonflikts
ist von Frau zu Frau verschieden. Die
Gründe für den Abbruch sind heterogen und individuell. An erster Stelle
stehen wirtschaftliche Faktoren; Partnerbeziehungen spielen eine wichtige Rolle, Biographiewechsel und Verantwortung für die Familie. Die Aufgabe der Beratung kommt zur Sprache: Ihr Ziel soll sein, die Frau in ihrer
Entscheidungskompetenz zu stärken. Ein wichtiges Zitat von Martin
Koschorke aus seiner Erfahrung als
Berater: „Wie immer die Frau entscheidet, sie entscheidet sich gegen
sich. Die Praxis der Beratungsarbeit
bestätigt eindrücklich, wie gespalten
die Frauen oft sind, und wie deutlich
sie das Hin- und Hergerissensein
empfinden. Es ist gar nicht mehr
nötig, das Für und Wider in ihre Köpfe
hinein zu predigen.... Eine Entscheidung ist im Moment und oft auch auf
Dauer – nur auf Kosten eines Teils
(der Frau) möglich.“
Schwangerschaftsabbruch als Problem gehört in den menschlichen
Sinn- und Lebenszusammenhang, in
eine Ethik der Lebensführung, nicht
in die intersubjektiv Geltung beanspruchende Normethik. Kohler-Weiß
folgt, wie vorab geklärt, aufmerksam
den Denkwegen des Theologen
Johannes Fischer. Schwangerschaft
als Paradigma des Zusammenwirkens Gottes und des Menschen gilt
es zu entdecken: „Du hast mich aus
meiner Mutter Leibe gezogen!“
Wenn Geschöpflichkeit des Menschen im freien Ja Gottes gründet,
muss das Ja des Menschen in Freiheit erfolgen. Jedoch, das werdende
Leben begegnet der schwangeren
Frau in statu nascendi, der die Freiheit begrenzt und einen Anspruch
stellt. Antwortet die Frau auf den
Anspruch der Person in statu nascendi mit Nein, müssen die Gründe dafür
schwerwiegend sein. Mit der Dauer
der Schwangerschaft nimmt die Entscheidungsfreiheit ab. Es werden
Belastungen besprochen, die durch
die Behinderung eines Kindes entstehen, durch pränatale Screeningprogramme, die Konflikte produzieren.
Es kommt das Thema Medizin und
Ethik zur Sprache. Etwa die unterschiedlichen Wahrnehmungen des
Embryos, die Probleme eines in vitro
erzeugten Kindes, die verdinglichende Perspektive der Embryonenforschung. Unabsehbare Folgen für das
Verständnis des Menschen, für sein
Handeln in Wissenschaft und Technik.
Der Mensch als Verursacher von
Menschen, als creator, als Macher,
auf dem Weg, Leben in den Griff zu
bekommen. Es ist abzusehen, dass
große Auseinandersetzungen bevorstehen, im Blick auf die Handlungsspielräume, die PD und PID
erschließen.
Die Kategorie der Geschöpflichkeit
gewinnt neu an Bedeutung. Was die
Mobilisierung von Gegenkräften
anbetrifft, verweist die Autorin im
Sinn ihres in der vorliegenden Arbeit
verfolgten Zieles auf die Lebenserfahrung von Frauen.
Schwangerschaftsabbruch zerreißt
einen
Lebenszusammenhang,
schafft eine Leerstelle, ist eine „Verschuldung
des
Entsetzlichen“
(Fischer), ist in theologischer Perspektive Schuld vor Gott, die der Vergebung bedarf.
Seltsam, das „Entsetzliche“ wird im
Buch der Bücher, in keinem biblischen Lasterkatalog erwähnt. Diesen
Hinweis vermisse ich bei KohlerWeiß. Es gibt Belege aus biblischen
Zeiten, auch von jüdischen Autoren,
die die Realität von Schwangerschaftsabbrüchen bestätigen. Das
52
„am meisten diskutierte“ ethische
Problem des letzten Jahrhunderts
kommt in biblischen Texten nicht
direkt vor, weil offenbar „das Werden
des Menschen als Schutzgut“ so
sakrosankt war, dass im Blick darauf
kein Wort notwendig war. Ein denkwürdiges argumentum e silentio!
Chr. Kohler-Weiß bejaht die derzeitige Beratungsregelung: Pflichtberatung angesichts der Schwangerschaft
als Schutzgut des Rechts muss ein
Rechtsmittel sein. Schutzwürdigkeit
menschlichen Lebens muss im
Bewusstsein bleiben und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht
werden. Mit der Beratungsregelung
müsse eine Selbstverpflichtung der
Rechtsgemeinschaft einhergehen im
Sinne wechselseitiger Solidarität.
Sie folgt darin ihrem Lehrer Wolfgang
Huber, der 1996 schrieb: „Es ist einleuchtend, dass diese Fristenregelung mit einer Beratungspflicht verbunden wird“ (Gerechtigkeit und
Recht, Grundlinien christlicher Rechtsethik S.355).
Wie problematisch das ist, darauf hat
Koschorke seit langem aufmerksam
gemacht und es bleibt kontrovers
zwischen BeraterInnen und TheologInnen, kirchlichen Gremien und
Beratungsstellen.
Wichtig sind die Bedenken der Autorin am Schluss des Buches: durch die
derzeitige Indikationsregelung, die
von der Pflichtberatung ausgenommen ist, werde eine eugenische
Mentalität gefördert. Es gibt keine
zeitliche Befristung für einen Abbruch
bei einer pränatal diagnostizierten
Behinderung eines entstehenden
Kindes. Auf diese Weise werden
Möglichkeiten vorgeburtlichen Tötens
erweitert. Es kommt zu Fällen von
Euthanasie.
Indizierte und beratene Schwangerschaften werden rechtlich unterschiedlich bewertet. Das eine ist
rechtmäßig, das andere rechtswidrig.
Erstrebenswert, so Kohler-Weiß,
wäre eine einheitliche Behandlung
bei Abbrüchen nach §219 und späten
Schwangerschaftsabbrüchen
auf
Grund einer pränatal festgestellten
Behinderung.
Der Leser und die Leserin begegnet
bei seiner/ihrer Lektüre einer Theologin, die sich mit Leidenschaft ihrem
Thema stellt, umfassend und kompetent informiert, vor allem im für viele
unbekannten „Massiv“ der Theologie
sich als sichere Wegführerin erweist,
ihren Maßstab der notwendigen
Erfahrungsbezogenheit von Frauen
im ganzen Werk kritisch zur Geltung
zu bringen weiß. Dass es in der Frage
der Pflicht, des Zwangs zur Beratung
zu unterschiedlichen Urteilen kommt,
werden erfahrene BeraterInnen als
Anlaß zu weiterer Auseinandersetzung sehen.
Als Textbuch für eine Ethikeinheit in
Schwangerschaftkonfliktberatungskursen dürfte das Buch zu umfangreich sein.
Ein Seitenblick, wie man etwa in
Holland, in Skandinavien, Frankreich
und der Schweiz und in den angelsächsischen Ländern, das „am meisten diskutierte“ ethische Problem
verarbeitet, würde den Rahmen der
vorliegenden Arbeit überschreiten,
ist aber gleichwohl von Interesse,
wie Beispiele aus Koschorkes Handbuch zeigen.
Dr. Friedrich Hufendiek
Arnold Langenmayr
Trauerbegleitung. Beratung
– Therapie – Fortbildung
Göttingen: Vandenbeck und Ruprecht, 1999, 200 Seiten, 20,90 Euro
Anliegen des Autors ist es, die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die zur
Trauerbegleitung vorliegen, mit diesem Buch zu veröffentlichen. Das
Buch gliedert sich in drei Schwerpunkte, Darstellung des Forschungsstandes zum Thema Trauer, Darstellung der verschiedenen therapeutischen Verfahren und die ihnen
inhärenten Möglichkeiten zur Trauerbewältigung und Vorstellung des
Ausbildungskonzeptes zur Trauerbegleitung im Institut für angewandte
Psychologie.
Das Buch richtet sich an helfende
Berufsgruppen in Beratung und Therapie, Therapeutinnen, Sozialpädagogen ebenso wie beispielsweise
Bestatter.
Arnold Langenmayr hat viele Jahre
auf dem theoretischen Hintergrund
der klientenzentrierten Trauertherapie
Trauernde begleitet. Seine Erfahrungen haben ihn zu einer Institutsgründung für Angewandte Psychologie
veranlasst mit dem Schwerpunkt:
Fortbildungen zur Trauerbegleitung.
Wissensvermittlung ist seiner Auffas-
53
sung nach in der Fortbildung nicht zu
trennen von Anwendung auf intensive Selbsterfahrung.
Der Autor geht von dem Grundverständnis aus, dass es keinen idealen
therapeutischen Weg im Trauerprozess gibt. Aus Kenntnis vieler Möglichkeiten muss die Trauerbegleiterin/
der Trauerbegleiter den Weg wählen,
der zu persönlicher Struktur und
Lebensgeschichte passt. Erfolg von
Beratung und Therapie – so seine
These – ist wie in kaum einem anderen Therapiebereich abhängig von der
Authentizität der Begleitenden.
Das Buch bietet im ersten Teil eine
Zusammenstellung von wissenschaftlichen Erkenntnissen aus unterschiedlichen Forschungsbereichen.
Es beginnt mit der historischen Darstellung von Trauerkulturen in verschiedenen
Zeitepochen.
Der
Abschnitt umfasst subjektive Schilderungen verschiedener Autoren im
Erleben anderer Kulturen bis hin zu
einer kulturvergleichenden Studie (76
Kulturen), an Hand derer die Bedeutung von sozial festgelegten Trauerritualen und ihre hilfreiche Wirkung im
Trauerprozess herausarbeitet wird.
In weiteren Abschnitten dieses Teils
gibt der Autor einen Überblick über
zahlreiche neuere Untersuchungen
zu den verschiedensten Zusammenhängen im Trauerprozess, zur Verarbeitung und den Folgen von Trauer.
Dargestellt
werden
diverse
Erklärungsmodelle von Trauer, Untersuchungen zu speziellen Trauersituationen, zu psychischen Krankheitsbildern in Abgrenzung von Trauerreaktionen, physische, psychische und
soziale Folgen von Trauer. Allein diese
Aufzählung macht deutlich, wie viele
unterschiedliche Aspekte hier zusammengetragen werden.
Hervorzuheben ist, dass der Untersuchungshorizont über den unmittelbaren Trauerprozess hinaus reicht. So
dokumentieren Untersuchungen aus
der Psychoimmunologie den Zusammenhang zwischen Lebensereignis-
sen und körperlichen Krankheitsprozessen, auch im weiteren Lebensverlauf. Es werden Untersuchungen
zitiert, zum Zusammenhang von
Trauerverarbeitung und Mitgliedschaft in Vereinen, um nur ein Beispiel zu nennen. Sie alle machen
deutlich, wie hoch die Belastung und
wie weitreichend die Folgen sind,
die der Verlust eines Menschen für
Angehörige und Freunde mit sich
bringt.
Im zweiten Teil widmet sich der Autor
der systematischen Darstellung verschiedener therapeutischer Verfahren. Jeweils abschließend leitet der
Autor aus dem spezifischen Verständnis der jeweiligen Ansätze
Anwendungsmöglichkeiten für den
Trauerprozess ab und veranschaulicht
sie durch Fallbeispiele.
Ein besonderes Kapitel widmet er
der Darstellung von Therapieansätzen, die speziell für Trauernde entwickelt wurden.
Mit einer empirischen Evaluation von
Trauertherapien schließt die systematische Darstellung ab. Hier werden
auch Ansätze aus dem Selbsthilfebereich einbezogen.
Im dritten Teil gibt der Autor einen
Überblick über die Fortbildungsinhalte in der Trauerbegleitung seines
Institutes. Er stellt Übungssequenzen vor und veranschaulicht sie durch
Anwendungsbeispiele in den Ausbildungseinheiten. Das Lernkonzept
wird deutlicher, jede Teilnehmerin,
jeder Teilnehmer ist gefordert, die
eigene Vorgehensweise in der Trauerbegleitung aus Kenntnis vieler Möglichkeiten und in Anwendung auf die
eigene Lebensgeschichte mit ihren
Verlusterfahrungen für sich selbst zu
entwickeln.
Dieses Buch in seinem Facettenreichtum zu lesen ist anregend, bietet aber keine Überlegungen, Einzelergebnisse zueinander in Verbindung
zu setzen, auch keinen Transfer, wie
die Einzelergebnisse in die Begleitung von Trauernden konzeptionell
umgesetzt werden könnten.
Die Rezensentin begleitet selber seit
vielen Jahren Trauergruppen im Rahmen einer Trauerberatungsstelle.
Hier liegt der Schwerpunkt auf der
Alltagsbewältigung und dem Austausch mit anderen Trauernden, auch
wenn die Grenze zur therapeutischen
Begleitung fließend ist. Die vielen
Ergebnisse der dargestellten Untersuchungen bestätigen zahlreiche
Erfahrungen aus der Praxis, helfen
Phänomene zu erklären, lenken den
Blick auf bisher nicht bedachte
Gebiete.
Mit der systematischen Darstellung
der verschiedenen Therapieansätze
wird der Fokus auf die Bewältigung
von Trauer vor allem durch therapeutische Begleitung gelegt. So gesehen
legen die Forschungsergebnisse fast
nahe, dass eine Therapie kaum zu
umgehen ist, will man die Trauer
bewältigen. Bei der Entwicklung seines Trauerbegleitungskonzeptes hingegen betont der Autor, wie wichtig
es ist, neben den therapeutischen
Anwendungsverfahren auch Wissen
über den Prozess zu vermitteln und
alltagspraktische Handlungskompetenz zu entwickeln. Hier fehlt aus
meiner Sicht im Mosaik des Wissensbestandes für die Entwicklung
der Begleitungskompetenz , welche
Formen von Begleitung gesellschaftlich entwickelt und hilfreich für Trauernde sind, die nicht aus dem therapeutischen Bereich kommen. Umgekehrt sehe ich für Trauernde einen
Gewinn, dieses Buch zu lesen, um
eine Orientierung zu gewinnen,
wenn sie eine Therapie für sich
suchen. Es könnte ihnen helfen in
Kenntnis der verschiedenen Ansätze
die oftmals endlose Odyssee bei der
Suche nach dem für sie geeigneten
Therapieplatz zu verkürzen.
Neuere Diskussionen in der Trauerbegleitung zeigen, dass sich die gesellschaftliche Sterbe- und Trauerkultur
54
sehr verändert. Darauf weist der
Autor hin. Auch unter diesem Aspekt
gibt das Buch viel Nachdenkenswertes. Leider gibt der Autor keine Hinweise für die aktuelle Praxis. Seine
eigenen Erfahrungen bleiben weitgehend ungenutzt für ein Theorie geleitetes Nachdenken über eine veränderte Trauerbegleitung. Ich wünsche
daher dem Buch viele Leser, die es
anregt, ihre eigene Beratungs- und
Begleitungspraxis zu überdenken,
Erfahrungen
miteinander
ins
Gespräch zu bringen und sich über
Konzepte zu verständigen.
Sabine Dille
Hans-Ulrich Gehring
Seelsorge in der Mediengesellschaft. Theologische
Aspekte medialer Praxis.
Neukirchen-Vluyn 2002, 360 Seiten,
39,90 €, ISBN 3-7887-1904-4)
In der Mitte der Arbeit steht die
Meditation zu Joh 19,23–30. Sie liefert die theologische Interpretationsbasis für die zentrale These: Christliche Seelsorge ist ihrem Wesen nach
mediale Praxis und zielt als solche
auf die Stiftung und Stärkung
menschlicher Verhältnisfähigkeit – in
Bezug zu sich selbst, zum Mitmenschen, zu Gott/Transzendenz – durch
Aus- und Einübung von DifferenzWahrnehmung im Horizont des
Angesichts (4,7, 73, 205, 247). Solche
christliche Seelsorge lässt sich auch
als transversale Seelsorge bezeichnen (50, 68), also als Kompetenz,
angesichts von Pluralisierung und
Ausdifferenzierungen menschlicher
Selbst- und Weltverständnisse Übergänge zwischen dem Divergenten,
dem nicht auf eine Einheit Rückführbaren zu stiften bzw. als Mensch die
eigene Kohärenz zu wahren.
Hintergrund dieses Seelsorge-Verständnisses ist zum einen die conditio postmoderna, unter der wir leben
und die im 1. Kapitel der Arbeit aus
soziologischer (Luhmann, Beck,
Keupp) und philosophischer (Lyotard,
Welsch) Perspektive beschrieben
wird und deren Berücksichtigung in
der Seelsorge-Literatur Gehring dann
reflektiert. Aus dieser conditio postmoderna folgt die Notwendigkeit
einer kasuellen Seelsorge, einer Kirche bei Gelegenheit (50 ff.), um an
den vielfältigen Rändern und Bruchstellen des Alltags eine Lebenskunst
der Übergänge zu vermitteln. Zum
anderen steht im Hintergrund, wie
Seelsorge – im 2. Kapitel dargestellt
– schon immer in Geschichte (Paulus,
Augustinus, Luther, Schleiermacher)
und Gegenwart (Telefonseelsorge,
Internet-Seelsorge) mediale Praxis
war.
Im 3. Kapitel begründet Gehring
anhand von Joh 19, 23–30 zum einen
seine Grundthese, dass Seelsorge
von ihrem Grund und Subjekt her
mediale Praxis ist (4), und erarbeitet
zum anderen Kriterien medialer Seelsorge, die es Kirche ermöglichen, in
konstruktiver Kritik gegenwärtige
Medienpraxis zu reflektieren. Die
Urszene medialer Seelsorge (209) ist
die johanneische Kreuzigungsszene,
in der Maria und Johannes unter dem
Kreuz Jesu stehen. Jesus Christus
selbst expliziert hier die folgenden
Kriterien medialer Praxis.
Konsum: Jesus konzentriert – wie
Medien auch – alle Beziehungsenergie auf sich, gibt sie aber – im Unterschied zur gängigen Medienpraxis –
an die Beteiligten, sich selbst konsumierend (kenotisch), zurück (213),
indem er zwischen Maria und Johannes eine neue (Mutter-Sohn-) Beziehung stiftet. Daraus folgt: Medien
müssen konsumierbar sein, sich verzehren lassen (210).
Symbol: Im Symbol des Kreuzes wird
Getrenntes wieder zu einer Einheit
zusammengefügt, ohne dass dabei
die Differenz zwischen den Beteiligten (Gott-Mensch) verwischt würde,
und es ermöglicht so echte DifferenzWahrnehmung in Bezug zu sich
selbst (simul iustus et peccator), zum
Mitmenschen und auch zu Gott bzw.
zum Mittler Christus. (Vgl. hier auch
das Symbol der Kirche als Leib Christi
nach 1 Kor 12,12 ff.) Daraus folgt das
Erfordernis einer Differenz-Wahrnehmung nicht nur zwischen den an
einer
Kommunikationssituation
Beteiligten, sondern auch zwischen
diesen und dem Kommunikationsmedium selbst (232).
Per-Sonalität: Im Rückgriff auf Luther
und die etymologische Bedeutung
des Wortes persona wird hier Christus als Ur-Person verstanden, durch
den Gott selbst vernehmbar ist und
durch den auch die Schöpfung, der
Seelsorger zur Anrede Gottes an den
55
Menschen werden kann. Für Gehring
ergibt sich hieraus ein Primat der leibhaften Dimension des Menschen als
Vermittlungsform medialer Seelsorgepraxis gegen über andern Formen
(240). Daraus folgt, dass technischmediale Vermittlungsformen zu prüfen sind, ob sie die leibhafte Dimension menschlicher Kommunikation
als Horizont beibehalten (242).
Gesicht: Mit Rückgriff auf Levinas
wird hier das Angesicht des Anderen
als Ort qualifiziert, an dem ich mir
meiner Ver-Antwortung bewusst
werde und an dem mir im oben
bestimmten Sinn per-sonal Christus
begegnet (248). Zudem ist der mir
begegnende Mensch mehr als mir
vor Augen steht (249). Daraus folgt
für Gehring der Primat der kopräsentischen Begegnung und die Frage,
inwieweit technische Vermittlungsformen auf diesen Horizont hin orientiert bleiben.
Die im Folgenden von ihm erarbeiteten Strukturmerkmale medialer Seelsorge (258–289) leitet er nicht aus
seinem theologischen Ansatz, sondern aus psychotherapeutischen
Theoremen ab (so z. B. seelsorgliche
Medien als Übergangsobjekte von
Winnicott, Triangulierung als Phänomen seelsorglicher Praxis aus der
Paartherapie und von Schon).
Gehrings Arbeit vermittelt detailreiche Kenntnisse zum Bereich der
Medien, die zwar in unser aller Leben
präsent sind, deren wir uns wie
selbstverständlich bedienen – auch in
kirchlicher und seelsorglicher Praxis –
ohne sie jedoch in ihrer jeweiligen
Eigendynamik bisher genügend
bedacht und auch kritisch hinterfragt
zu haben. Hier arbeitet Gehring ein
gravierendes Defizit auf und gibt
wichtige Hilfen zum kritischen
Gebrauch an die Hand.
Auf Telefon-Seelsorge als einem
unumstrittenen Bestandteil und Klassiker kasueller, medialer Seelsorgepraxis (116) kommt er mehrfach zu
sprechen (116–125, 123 f., 246, 266).
Ebenso auf Seelsorge im Internet
(142–152, 234 f., 267). Wendet man
die Kriterien auf Telefon-Seelsorge
an, bedeutet dies:
Das Beziehung stiftende Medium
Telefon muss sich überflüssig
machen, um die Beziehungsenergie,
die es auf sich zieht, wieder in den
direkten Kontakt zwischen zwei Personen zurück zu geben (Konsum).
Die Differenz-Wahrnehmung sowohl
zwischen den am Gespräch Beteiligten wie auch zwischen diesen und
dem Medium Telefon ist zu fördern
(Symbol). Dieses Kriterium wehrt –
psychoanalytisch gesprochen – narzisstischen Tendenzen. Telefon-Seelsorge muss mit ihrer technisch-medialen Form zum einen die Orientierung
auf die leibhafte Dimension zwischenmenschlicher Kommunikation
im Blick behalten (Per-Sonalität) und
zum anderen den Primat der kopräsentischen (vis-a-vis) Begegnung.
Per-Sonalität bedeutet für SeelsorgerInnen aber auch, sich selbst bewusst zu werden, welche Stimmen durch
mich hörbar werden (ggf. auch die
unbearbeiteten der eigenen Lebensgeschichte).
In Gehrings Ausführungen zur Telefon-Seelsorge wird eine große Wertschätzung deutlich. Doch trotz eines
differenzierten Bezugs des Primats
der kopräsentischen Kommunikation
auf Telefon-Seelsorge erscheint mir
fraglich, ob sich dieser Primat als
Maßstab und Kriterium für alle anderen Formen von Kommunikation in
sowohl postmoderner wie theologischer Hinsicht aufrechterhalten lässt.
Ist es doch gerade der Verdienst
postmoderner Ansätze, das Denken
aus seiner Zentrierung auf den Menschen, die Person, das Subjekt
befreit zu haben. Die Systemtheorie
Luhmanns z. B. arbeitet heraus, dass
es neben dem Bewusstsein des
Menschen noch andere Systeme mit
der Fähigkeit zur Selbstreferenz gibt.
Zudem hält Gehring meiner Ansicht
nach in den beiden Kriterien PerSonalität und Gesicht die Differenz-
Wahrnehmung nicht genügend aufrecht. So suggeriert der Primat der
kopräsentischen, leibhaften Kommunikationssituation eine Unmittelbarkeit, die es nicht gibt, denn jede
Äußerung (Körperausdruck, Stimme,
Worte etc.) bleibt mehrdeutig, durchzogen von Identität/Differenz. Gehring nimmt häufiger Bezug auf die
Systemtheorie Luhmanns (12–14, 34
Anm. 119, 44 Anm. 175, 79, 82 Anm.
269, 83, 188, 213, 221, 222 f., 228);
ich fände es wichtig, einmal konsequent von ihr ausgehend Begriffe wie
Kommunikation und Medien in
Bezug auf Seelsorge zu klären.
Theologisch gesehen ist Gehrings
Ansatz christologisch zentriert. Als
Gefahr sehe ich, dass aus dem Blick
gerät, dass Christus nicht nur mediales Modell ist, sondern zwischen den
Menschen und dem Vater wie auch
dem Geist Gottes ein neues Verhältnis stiftet, das in ihm, in seinem Sterben und Auferwecktwerden begründet ist. Dieses Geschehen ist ohne
trinitarische Relationalität nicht denkbar. Der nähere Kontext von Joh
19,23–30, nämlich Joh 13–20
machen dies eindrucksvoll deutlich:
Nach den Abschiedsreden an die Seinen wendet sich Christus im Gebet
an den Vater und stiftet eine neue
Beziehung zwischen dem Vater und
uns Menschen und übergibt sein
Werk dem Wirken des Geistes Gottes. Dies eröffnet für die Seelsorgepraxis wichtige Perspektiven. In der
kopräsentischen, leibhaften Kommunikationssituation verstehen die Jünger nicht, und sie können es auch
noch nicht („es ist gut für euch, wenn
ich gehe” Joh 16,7). Erst der Geist
wird den Sinn erschließen; und er tut
es immer neu – bis heute. Und er tut
es nicht allein und – wie ich annehme
– auch nicht vorrangig durch Rückgriff
auf Menschen als personale Medien,
sondern bedient sich vielfältiger
Zeugnisse (Medien). Zumindest
erweist sich der Mensch als hochambivalentes Medium. Des weiteren
beschränkt sich Seelsorge nicht nur
56
auf das – kopräsentische oder
mediale – Tun zwischen den beteiligten Personen, sondern erstreckt sich
darüber hinaus auch darauf, den
Anderen, seine Situation in mein
Beten, Sprechen mit Gott hineinzunehmen, ihn an einen Größeren und
seinem Wirken übergeben zu können. Damit ist Gebet nicht nur „die
zentrale Form einer medialen Praxis
des Seelsorgers in Bezug auf die
eigenen Person” (294), sondern
gerade auch in Bezug auf die Person
des Anderen.
In diesem Sinne halte ich es für
wichtig, von der Pionierarbeit Gehrings ausgehend den Ansatz von
Seelsorge als mediale Praxis weiter
zu entwickeln.
Bernd Blömeke
Sigrid Röhl
Fanita English über ihr
Leben und die Transaktionsanalyse.
Iskopress Hamburg 2004.
ISBN 3-89403-431-9, 206 Seiten,
22,90 Euro
Sigrid Röhl hat Fanita English über
ihr Leben befragt und daraus eine
spannende Biografie gemacht. Das
Buch ist zugleich eine Einführung in
Grundvorstellungen und Entstehungsgeschichte der humanistischen Psychologie.
Fanita English – was für eine Persönlichkeit! Und was für ein Leben:
Geboren in Rumänien, aufgewachsen in Istanbul. Die Eltern sprachen
Französisch miteinander, die Gouvernante war Österreicherin, das
Dienstmädchen Griechin, die Klassenkameradinnen im englischen
Gymnasium international. In Paris
studierte sie an der Sorbonne bei
Piaget. Am Psychologischen Institut
der Marie Bonaparte hörte sie Psychoanalyse bei jüdischen Analytikern, die aus Deutschland emigriert
waren, wie Heinz Hartmann. Den
Dichter Ionesco holte sie hinter
einem Ofen hervor, hinter den er
sich während eines offiziellen Empfangs verkrochen hatte. Bei der
Betreuung französischer Familien
auf der Flucht lernte sie den Kriminalautor Simenon kennen. Leidenschaftlich engagierte sie sich für den
spanischen Widerstandskampf (wie
noch heute für Amnesty International). Gerade noch rechtzeitig entkam
sie den deutschen Truppen und floh –
auf dem letzten Schiff, das Lissabon
mit Flüchtlingen verließ – mit ihrer
Mutter in die USA. Dort wurde sie
Mitarbeiterin von Eric Berne, dem
Begründer der Transaktionsanalyse.
In Chicago war sie Kollegin von Virginia Satir und Bruno Bettelheim. Fritz
Perls, Erfinder der Gestalt-Therapie,
warf einen Stuhl nach ihr. In Philadelphia gründete sie ihr eigenes Institut
und begann, ihre eigenen prägnanten Theorien zu entwickeln.
Diesen Theorien begegnen wir im
Buch in Form von Einschüben. Fanitas Leben dient als Stoff für kurze,
prägnante Erklärungen theoretischer
Konzepten wie Überlebensschlussfolgerung und Ersatzgefühl, Skript
und Kontrakt, Scham und Phobie,
dem Drama-Dreieck, den zwei Persönlichkeitstypen Untersicher und
Übersicher, den drei Motivatoren
Überlebens-, Ausdrucks- und Ruhetrieb. Die Ehe der Eltern, die eigenen
Beziehungen und Erfahrungen werden auf diese Weise lebendiges
Material psychologischer Reflexion.
Verfasserin des Buches ist Sigrid
Röhl, auch wenn im Text Fanita
English im Ich-Stil erzählt. Drei Jahre
Dialog zwischen beiden Frauen sorgen allerdings dafür, dass tatsächlich
Fanitas Leben erzählt wird.
Inzwischen bereist Fanita English,
fast neunzigjährig, immer noch
monatelang die Welt, hält in voller
geistiger Frische Seminare und entwickelt neue Theorien.
Martin Koschorke
57
Nachrichten
Prof. D. theol. Dr. jur. Dr. rer. pol. Horst Echternach
Siegfried Keil –
ein Streiter und Gestalter
„Protestantische Positionen. Beiträge zur Sexualität und
Familienpolitik“. – Dieses Buch ist mehr als eine Festschrift zum 70. Geburtstag von Siegfried Keil, dieses Buch
ist er selbst – in seinen Aussagen, seinen Überlegungen
und Empfehlungen, in seinen theologisch-ethischen
Begründungen, aber auch in seiner kirchen- und gesellschaftspolitischen Leidenschaft.
Der gut gewählte Buchtitel „Protestantische Positionen“
besagt zunächst, dass es sich hier nicht um eine Lehre
handelt, also um Aussagen, die die jeweilige Zeit und
aktuelle Situation übergreifen und so etwas wie eine
immer gültige Richtigkeit benennen. Vielmehr wird vorausgesetzt, dass es auch andere, auch andere protestantische Positionen gibt, am deutlichsten vielleicht im evangelikalen oder im naturrechtlichen Denken. Siegfried Keils
Positionen sind in der Tat protestantisch. Natürlich wollen
sie nicht nur protestieren, dies bisweilen zwar auch, sie
wollen durchaus für protestantische Kirche und ihre Theologie stehen. Vor allem aber wollen sie hier „pro-testare“,
also mit guten Gründen Zeugnis ablegen, aufzeigen was
konkret zu bedenken ist und wohin der Weg gehen soll.
Der Band bietet auf seinen etwa 400 Seiten eine Reihe
ausgewählter Beiträge aus unterschiedlichen Zeiten und
Anlässen. Doch alles ist zeitgeschichtlich und systematisch wohl geordnet, und darüber hinaus in den beiden
Eingangskapiteln von Uwe Siebert und Michael Haspel
auch gekonnt kommentiert. Den Abschluss bildet eine
autobiographische Rückschau von Siegfried Keil auf seinen wissenschaftlichen Werdegang und seine sozialethischen und familienpolitischen Bemühungen. – Das Buch
ist gut leserlich und auch insofern gut komponiert, als die
Kapitel- und Zwischenüberschriften klar die jeweilige Thematik angeben, so dass sich ein Begriffsregister erübrigt.
Die hier zusammengestellten Texte aus den zurückliegenden vierzig Jahren spiegeln eine Entwicklung mit immer
schnelleren und tiefgreifenderen Veränderungen. Sie stellen eine interessante und mit wichtigen Aussagen beleg-
te Geschichte dar. Doch ist Siegfried Keil alles andere als
ein Geschichtsschreiber oder gar ein Archivar der Sozialethik oder Familienpolitik. Er steht vielmehr mitten in diesem Geschehen, in seinen ständigen Veränderungen und
immer neuen Herausforderungen – als jemand, der die
Zeichen der Zeit mit Interesse registriert, reflektiert,
ebenso wie er kritisch die politischen und kirchlichen
Reaktionen prüft und bewertet.
Ein Schlüsselerlebnis für Siegfried Keil und sein späteres
kirchenpolitisches Engagement ist das Bußtagswort, das
der Rat der EKD beim Aufkommen der so genannten
„sexuellen Revolution“ und den beginnenden Studentenunruhen im November 1964 veröffentlichte und mit dem
er damals vor einer gefährlichen und auch moralisch
bedrohlichen Entwicklung warnte. (‚Missbrauch der Freiheit’, ‚moralische Entartung’, ‚Verletzung der Scham’– ‚es
gelte Land und Volk vor Fäulnis zu bewahren’, vgl. S. 370).
Von solchen Aussagen und Bewertungen herausgefordert
arbeitet Siegfried Keil nun intensiv an den Vorbereitungen
im Forum Sexualität für den Kölner Kirchentag 1965 mit –
und hielt dann dort den viel beachteten Kirchentagsvortrag „Gesellschaftsstruktur und Geschlechterverhalten“
(vgl. S.111 ff), aus dem ein Jahr später sein Buch „Sexualität. Erkenntnisse und Maßstäbe“ entstand.
Immer deutlicher tritt seitdem die Grundüberzeugung von
Siegfried Keil zutage, die er bisweilen auch fast aufklärerisch äußert: Wirklich bedroht seien die heutigen Menschen weniger von Unmoral als vielmehr von ihrer Entmündigung. Deshalb gelte es vor allem die Mündigkeit,
die Freiheit und die Entscheidungsautonomie des Individuums zu stärken.
Die Liebe als die neutestamentliche Leitnorm der Bibel
berechtige den Menschen, sich gegebenenfalls über
andere Normen hinweg zu setzen. Von daher müsse auch
die evangelische Ethik immer relativ sein, d.h. immer in
Beziehung zur jeweiligen Zeit und Kultur stehen – und
sich dann auch wieder mit der Veränderung der Verhältnisse wandeln. Sie ist im wesentlichen für ihn Situationsethik und keine Ordnungsethik.
Gegen andere Positionen – gerade auch im Protestantismus – die gegenüber dem Relativen mehr das Absolute
betonen, sich dabei etwa auf Aussagen der Bibel, die
58
Bekenntnisse oder eine christliche Werteordnung beziehen, vertritt Siegfried Keil die Auffassung von einer
großen Freiheit und Offenheit, die wir in allem Wandel
besitzen – und fordert von der Theologie, sie soll ihre Aufgabe stärker in der Ermutigung der Menschen sehen, zu
neuen Ufern aufzubrechen, als darin, das Bestehende zu
bewahren. – Übertragen auf die Bundesregierung und
deren Familienpolitik hat er allerdings eine recht pauschale Sicht, indem er die Phase der christlich-liberalen Regierungspolitik als überwiegend restaurativ und die der sozial-liberalen als reformfreudig und fortschrittlich bewertet.
Die verschiedenen Beiträge dieses Buches zeigen uns
Siegfried Keil nicht nur als evangelischen Sozialethiker
sondern auch als einen qualifizierten Soziologen, der bei
allen offenen Fragen des menschlichen Zusammenlebens
hoch engagiert und auch in den Bereichen der kirchlichen
Praxis bestens bewandert ist. So hat er über Jahrzehnte
an entscheidenden Stellen, dabei oft genug als Vorsitzender von kirchlichen Einrichtungen (u.a. Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen, EZJ, Evangelische
Konferenz für Familien- und Lebensberatung) oder auch
politischen Gremien auf Bundesebene an der Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen, diversen Texten, Voten
und an der allgemeinen Meinungsbildung mitgewirkt –
und dies nie als ein reiner Makler, sondern immer auch als
ein mit wohlbedachten Argumenten Streitender und
Gestaltender.
Natürlich ist seine Heimat die Theologie, wobei er sich in
der Tradition des großen Theologen Friedrich Schleiermacher (1768 –1834) versteht, über den er 1959 auch promoviert hat. So wie dieser damals gegen bedenkliche
Entwicklungen in der Aufklärung, in der lutherischen
Orthodoxie und im Pietismus anging und seine protestantischen Positionen setzte, aus denen sich schließlich
sogar ein Kulturprotestantismus entwickelte, so setzt hier
nun Siegfried Keil gegen andere Auffassungen in unserer
Zeit seine sozialwissenschaftlich und theologisch bedachten Positionen. Diese haben immer ein konkretes Anliegen, sie sind zeitbezogen und können deshalb in der
Regel auch keine „ewige Geltung“ beanspruchen. So wie
selbst Schleiermachers großer Entwurf spätestens mit
der so genannten Dialektischen Theologie am Ende des 1.
Weltkrieges durch andere neue Erkenntnisse abgelöst
wurde, werden auch in Zukunft – gerade bei den laufenden Veränderungen im gesellschaftspolitischen Bereich –
immer wieder neue ethische Überlegungen gefordert und
auch neue protestantische Positionen für ein besseres
Zusammenleben erwartet.
Dieses Buch ist zum einen sicherlich eine interessante
Dokumentation von Beiträge eines einflussreichen Sozial-
ethikers. Zugleich ist es eine Fundgrube von Gesichtspunkten, Begründungen und Argumenten und damit eine
Hilfe für Probleme, die immer einmal wiederkehren. Darüber hinaus ist dieses Buch aber auch eine Geschichte –
und zwar eine jüngste Geschichte der sexualethischen
und familienpolitischen Entwicklungen und Bemühungen
in unserem Lande, einer Geschichte, die noch lange nachwirken dürfte. Sie ist zugleich eine Vorgeschichte insbesondere für die, die den weiteren Weg evangelischer
Sozialethik und Familienpolitik begleiten oder mitgestalten. Das gilt vor allem für diejenigen, die haupt- oder
ehrenamtlich in diesen Bereichen Verantwortung tragen
und die auf dem Hintergrund des Bisherigen neue und
eigene Positionen entwickeln wollen. Ihnen allen sei dieses Buch empfohlen. Es ist unbedingt lesenswert!
Friedrich-Wilhelm Lindemann
Zum Abschied von Siegfried Keil
Prof. Dr. Dr. Siegfried Keil war Mitglied des Aufsichtsrates
und der Gesellschafterversammlung des EZI seit 1990
und dessen Vorsitzender von 1996 bis 2005. Er war der
Arbeit des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung in Berlin verbunden – spätestens – seit er 1968 die
Leitung der rheinischen Hauptstelle für Ehe-, Familienund Lebensberatung in Düsseldorf von Guido Groeger
übernommen hatte, der wiederum 1968 die Leitung unseres Instituts übernahm. Als Hauptstellenleiter gehörte
Siegfried Keil zu den sogenannten Landesfürsten, die die
institutionelle Verbindung zwischen regionaler-, landeskirchlicher Beratungsarbeit und zentraler Aus- und Fortbildungsarbeit im damals noch insulären Berlin garantierten
und pflegten. Ebenso wichtig, und gewiss noch zukunftsträchtiger war die Tatsache, dass er als Düsseldorfer
Hauptstellenleiter wie schon sein Vorgänger seine administrative Aufgabe mit wissenschaftlicher Leidenschaft zu
verbinden wusste.
Aus der Tätigkeit in der psychologischen Beratung entstand das von ihm herausgegebene Handbuch „Familienund Lebensberatung“, das 1975 in 1. Auflage erschien und
bis heute keinen Ersatz gefunden hat. „Die Gefahr des
erneuten Verlustes der politisch gewonnenen Freiheit in
der Realität des Alltags droht nach wie vor von den sozioökonomischen Bedingungen unseres Zusammenlebens
und dem normativen Anspruch gesellschaftlicher Gruppen“, schrieb er vor 30 Jahren in der Einleitung seines
Handbuches und fuhr fort: „Sie droht von der Versuchung,
sich dem ‚man’ anzupassen, ebenso wie von der Expertengläubigkeit vieler Menschen, die in einer verhängnis-
59
vollen Zirkelstruktur dem anspruchsvollen Selbstverständnis mancher Experten korrespondiert.“ (V)
An dieser Diagnose hat sich bis heute nichts geändert,
auch wenn die Bedingungen andere geworden sind. Der
Entwicklung von Freiheit und ihrer Erhaltung soll u. a. die
interdisziplinäre Zusammenarbeit dienen, die als Ausdruck und Realisierung von Freiheit zugleich zu verstehen
ist. Keil beschrieb sie damals als langfristig zu realisierende Aufgabe einer „Beratung, die gesellschaftliche Zusammenhänge einbeziehen will.“ (VII)
Will man interdisziplinär arbeiten, muss man sich darauf
einlassen, dass man Experte und Laie zugleich ist. Diese
simul-Struktur ist klar und doch im Leben nicht leicht zu
begreifen. Ich habe es jedenfalls nicht gleich verstanden,
warum Siegfried Keil als Mitglied der Gesellschafterversammlung des Evangelischen Zentralinstituts mich so
beharrlich fragte, wie ich mir die Ausbildungsarbeit mit
Laien vorstellte, als ich mich 1981 um die Leitung des
Instituts bewarb – und natürlich glaubte, mein Expertentum besonders hervorkehren zu müssen.
Mit Beharrlichkeit hat Keil auch die Integration unterschiedlicher Beratungsangebote gefördert, „um das Beratungsangebot für die Bevölkerung so umfassend und
effektiv wie möglich zu gestalten“. (VI)
Das von ihm verantwortete Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Familie und
Senioren, wie es damals noch hieß, mit dem Titel
„Familie und Beratung: familienorientierte Beratung zwischen Vielfalt und Integration“, 1993 erschienen, hat Maßstäbe gesetzt sowohl für die Organisation der Arbeit als
auch für die Aus- und Fortbildung.
Unsere für die Integrierte familienorientierte Beratung
erweiterte, neu konzipierte Weiterbildung in Psychologischer Beratung entspricht diesem Konzept. Für die Verortung der Familienberatung als Aufgabe der Kirche hat die
2002 unter Keils Vorsitz erarbeitete familienpolitische
Stellungnahme des Rates der EKD „Was Familien brauchen“ (EKD-Texte 73) eine Bedeutung, die nicht hoch
genug geschätzt werden kann.
Beharrlichkeit und Weitblick war schließlich von Nöten, als
es in den vergangenen Jahren galt, die Geschicke unseres Instituts durch finanzielle Engpässe hindurchzusteuern, was Siegfried Keil in der Funktion des Vorsitzenden
von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung des EZI
glänzend gelang. So sind wir ihm für fachliche, politische
und aufsichtsrätliche Förderung von Herzen dankbar,
zumal sie stets im besten Sinne kooperativ und freundschaftlich geschah.
Friedrich-Wilhelm Lindemann
Nachruf Guido Nikolai Groeger
Mit Prof. Dr. med. Guido Nikolai Groeger (24.7.1917–
24.11.2004) starb einer der letzten großen Pioniere der
psychologischen Beratungsarbeit der evangelischen Kirchen in Deutschland. Als junger, dem Schrecken des
Zweiten Weltkriegs entronnener Arzt baute er – von Präses Beckmann beauftragt – die Ehe- und Lebensberatung
in der rheinischen Landeskirche auf. Er sah, dass für diese
Arbeit eine eigene Aus- und Fortbildung notwendig ist.
Diese sollte zunächst auf landeskirchlicher Ebene durch
die jeweilige Hauptstelle in Düsseldorf oder Hannover (Dr.
Karl-Horst Wrage) geschehen. Doch merkte man bald,
dass diese Aufgabe eine einzelne, regionale Stelle überforderte und einer gemeinsamen, überregionalen
Anstrengung bedurfte. Vor allem deshalb wurde die Konferenz für evangelische Familien- und Lebensberatung
(KeFuL, seit 1969 EKFuL) 1959 gegründet, daraus hervorgehend dann 1964 das Evangelische Zentralinstitut für
Familienberatung in Berlin (EZI), beides entscheidend von
Guido Groeger vorangetrieben. In seiner Funktion als
erster Vorsitzender der KeFuL saß er von 1964–1968 Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlung des EZI vor.
Anlässlich der Einweihungsfeier des Instituts im Mai 1964
hob er unter Berufung auf den Aachener Pädagogen und
Philosophen Franz Pöggeler hervor, dass angesichts der
Komplexität der Lebensumstände in der modernen Massengesellschaft Beratung unverzichtbar sei für die kritische Orientierung des einzelnen. Im Blick hatte er dabei
die Jugendlichen, Familien und Paare, die nach dem
Zusammenbruch überkommener Lebensordnungen welcher Provenienz auch immer in der Zeit des Wiederaufbaus der Bundesrepublik nach neuen, lebbaren Orientierungen und Ordnungen suchten. Für Suchende hatte er
sich stark gemacht und machte er sich stark auch als
Direktor des EZI, das er von 1968–1979 leitete.
Die im Jahresbericht 1969 verzeichneten Publikationen
Groegers, zeigen die Breite und die Frontstellung seines
Engagements. „Die Aufgabe des Arztes bei der Sexualpädagogik“, „Vorformen der Ehe“, „die Ehe als dynamischer Prozess“, „Partnerschaftliche Ehe“, „Eltern als
Schüler“ und „Notwendigkeit einer Lebensberatung
innerhalb der evangelischen Kirche“ heißen nur einige der
dort angeführten Titel. Gegen das Tabu des vorehelichen
Sexualverkehrs plädierte Groeger für eine Sichtweise, die
die Entwicklung der Beziehung zwischen den Geschlechtern als einen Lernprozess versteht von der Probierfreundschaft über die Einübungs-, Verliebtheits-, Verhältnis- bis zur Liebesfreundschaft (Vorformen der Ehe).
Gegen den Patriarchalismus plädiert er für Gleichberechtigung und Partnerschaft; gegen Geschlechter-Liebes-Ideo-
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logien für die Wahrnehmung des Kräftespiels oft widerstreitender Erwartungen, Bedürfnisse und Befürchtungen
der Partner; gegen ängstliche Anpassung an vorgegebene
Formen und Normen für eine mutige, trieb- und konfliktfreundliche individuelle Gestaltung der Partnerschaft und
damit der Zukunft des Lebens. „Die Sexualität ist durchdringender Teil jener geistigen Dynamis, welche die
Zukunft aufbricht und damit ermöglicht, dass wir selber in
die Zukunft aufbrechen.“ („Die Ehe als dynamischer Prozess“, in: H. Harsch, Das neue Bild der Ehe, München
1969, 88–115. 111)
Die Liste der wissenschaftlichen Aufsätze, Handbuch-Artikel, fachlichen Stellungnahmen (z.B. zu Paragraph 218)
und Beiträge für Rundfunk und Fernsehen, zu denen auch
Morgenandachten gehörten, aus den elf Jahren seines
Direktorats, ist lang. Sie zeigt, welch großen Wert Groeger auf die wissenschaftliche und öffentliche Positionierung des EZI legte. Dabei maß er von Anfang an dem
kritischen Dialog zwischen Humanwissenschaften und
Theologie große Bedeutung bei. Mit seinem Amtsantritt
hatte er regelmäßig tagende „theologisch-anthropologische Konsultationen“ eingerichtet, die dem fachlichen
Austausch unter Fachleuten aus Wissenschaft und Kirche
dienten. Auch übernahm er eine Honorarprofessur für
Pastoralpsychologie an der Kirchlichen Hochschule Berlin.
Guido Groeger war ein Mann, der Positionen setzte, Auseinandersetzung provozierte und Kontakte nicht nur knüpfen sondern auch pflegen konnte. So verband er das Institut mit dem Weltfamilienverband (WFO, damals UIOF),
mit den entsprechenden Ausbildungsinstituten in England
(Rugby) und der Schweiz (Duss-v. Werdt, R. Welter-Enderlin) und vertrat es im Deutschen Arbeitskreis für Jugend-,
Ehe- und Familienberatung (DAK, heute: DAKJEF) und
anderen nationalen und kirchlichen Gremien. Eine besondere Leidenschaft des in Moskau geborenen Citoyen galt
der Ostarbeit. Mit seinem ausgeprägten Sinn für die politische und institutionelle Verzahnung der Beratungsarbeit
initiierte er ein jährlich stattfindendes pastoraltheologisches Seminar für praktische Theologen an staatlichen
Universitäten, kirchlichen Hochschulen, für Predigerseminarsdozenten und Mentoren und Mentorinnen der Eheberatung in der DDR: eine Arbeit, die nicht nur den unmittelbar Beteiligten nutzte.
Als Guido Groeger in den letzten Jahren vor seinem
Ruhestand in der neuen süddeutschen Wahlheimat
zusammen mit Ilse Rau, seiner zweiten Frau, eine Eheberaterausbildung anbot, haben wir Berliner dies als Konkurrenz nicht sonderlich geschätzt, obwohl wir damals gar
nicht alle Ausbildungswünsche aus den verschiedenen
Landeskirchen hätten erfüllen können. Doch produktive
Konkurrenz vermag schlussendlich nicht nur das Geschäft
sondern auch Freundschaft zu beleben und erhalten. So
hat Guido Groeger bis in seine letzten Lebensjahre hinein
die Arbeit und das Wachsen des EZI mit zugewandtem
und wachem-kritischem Blick begleitet. Die Selbstständigkeit des Instituts, der Vorrang der Fachlichkeit gegenüber jeglicher ideologischer Indienstnahme sowie die
Offenheit für neue Entwicklungen lagen ihm besonders
am Herzen. In einem profunden Artikel zur Gründungsgeschichte des Instituts, den er zum 25-jährigen Bestehen
schrieb (EZI Korrespondenz 8, 1999, 6–10), hat er rückblickend – wiederum Pöggeler zitierend – seine ethische
Orientierung auf den Punkt gebracht: Beratungsarbeit
respektiert „ein Optimum an Mündigkeit im Partner“.
Diese enthält eine anspruchsvolle Forderung, die nie
abschließend zu erfüllen ist. Denn sie erfordert, in jedem
einzelnen Fall neu abzuwägen, inwiefern die Grenzen der
Freiheit des anderen sowohl respektiert als auch berührt
werden müssen. Diese Tätigkeit setzt eine Unerschrockenheit voraus, über die Guido Groeger in hohem
Maße verfügte. Es gibt viele Gründe, seiner mit Bewunderung und Dankbarkeit zu gedenken.
Martin Koschorke
Kannst du deinen Eltern verzeihen?
Zum Tod von Tom Frazier (1923–2004)
Versöhnungsarbeit mit den Eltern war ein Schwerpunkt
der Selbsterfahrungsseminare, die Tom Frazier am Ev.
Zentralinstitut durchführte. „Kannst du deiner Mutter, deinem Vater verzeihen?“ „Was müsste geschehen, dass du
ihr oder ihm verzeihen kannst?“ waren häufig seine Fragen. Zunächst kam er allein nach Berlin, später zusammen mit seiner Frau Delphine. Zu zweit boten sie auch
Selbsterfahrung für Paare an. Sie integrierten vielfältige
Methoden: Transaktionsanalyse und Gestalt, Projektionsarbeit, z.B. an Hand von Porträt-Fotos, Körperarbeit,
Meditationstechniken nordamerikanischer Indianer.
Tom Frazier war Berliner. Über sein abenteuerliches
Leben hat er in seiner Autobiografie „Between the Lines“
berichtet. Als Ulrich Heinicke ist er in der Onkel-Tom-Siedlung in Berlin-Zehlendorf geboren, war einer der letzten
Konfirmanden von Martin Niemöller in Dahlem, bevor er
1937 in die USA emigrierte, weil sein Stiefvater als Jude
galt. Bei Ausbruch des Krieges meldete er sich freiwillig
zur US-Armee, musste allerdings seinen Namen wechseln. Den neuen Vornamen wusste er sofort: Tom, den
Familiennamen fand er, indem er an beliebiger Stelle das
New Yorker Telefonbuch aufschlug. Per Fallschirm wurde
er in Frankreich hinter der deutschen Front abgesetzt.
Gegen Ende des Krieges verhinderte er in den bayerischen Bergen als 22-Jähriger ganz allein, dass SS-
61
Angehörige das General-Archiv der SS verbrannten, das
bei den Nürnberger Prozessen eine wichtige Rolle spielen
sollte.
Später arbeitete er als Sozialarbeiter und Therapeut bei
der California Youth Authority in sozialen Brennpunkten in
Stockton, bevor dann eine zweite Karriere in Europa
begann, mit Trainings in Deutschland, Bosnien, Russland
und anderen Ländern. Immer wieder kam er gerne nach
Berlin. Trotz eines Herzinfarkts im Jahr 1981 war er aktiv
fast bis zu seinem Tod am 5. November 2004 in Stockton
(Kalifornien). Je älter er wurde, desto mehr war er davon
überzeugt, dass Liebe seelische Wunden heilt.
Martin Koschorke
Das erste Training in Familientherapie
am EZI
Zum Tod von Henry W. Maier (1919–2005)
Mit Henry Maier kam die Familientherapie ans Ev. Zentralinstitut für Familienberatung. Anfang der siebziger
Jahre führte er die erste familientherapeutische Fortbildung im Hause durch. Wie bekommt man Kontakt mit
einer Familie, die von ihren Problemen gestresst ist? Wie
bekommt man Zugang – ohne Worte? Spielerisch. Henry
liebte es zu spielen. Zum Beispiel mit Luftballons, die er
in die Mitte warf, die man fangen konnte oder nicht, ohne
jeden Leistungsdruck. Vor allem aber lehrte und demonstrierte er präzise Beratungsmethodik. Am beeindruckendsten war seine Haltung: Ernstnehmen und tiefer Respekt
vor jedem Familienmitglied, ein positiver Blick auf das,
was jeder mitbringt und kann.
Jahrzehntelang war Henry Maier Professor an der University of Washington in Seattle (USA). Bis fast zu seinem
Tod am 30. April 2005 war er aktiv, forschte, lehrte, diskutierte mit Studenten und Kollegen, publizierte, schrieb
eine monatliche Kolumne in einer Zeitschrift für Kindererziehung, auch wenn eingeschränkte Sehfähigkeit ihm seit
längerem zu schaffen machte. Für seine einfallsreiche
spielerische Didaktik erhielt er 2001 den Ehrendoktor der
University of Michigan. Unerschütterlich war er in seiner
Überzeugung: Frieden ist möglich.
Kurze Nachrichten
Am 21. Februar 2005 legte Prof. Dr. Dr. Siegfried Keil,
Ehrenpräsident der eaf, sein Amt als Vorsitzender von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung aus Altersgründen nieder. Zum neuen Vorsitzenden wurde Oberkonsistorialrat Dr. Bernhard Felmberg einstimmig gewählt. Aus
dem Aufsichtsrat schied ebenfalls aus Altersgründen Herr
Oberkirchenrat Peter Zimmermann, Weimar, aus, der seit
1996 mitgewirkt hat.
Am 28. April 2005 trat in der Nachfolge von Prof. Dr. Dr.
Keil Frau Ministerialdirigentin Renate Augstein, Vizepräsidentin der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (eaf) in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung ein.
62
Evangelisches
Zentralinstitut für
Familienberatung
Berlin
Einladung
zur Verabschiedung von
Pastor Dr. Friedrich-Wilhelm Lindemann
aus dem Amt des Direktors des EZI
am 5. Dezember 2005, 11.00 Uhr bis 14.30 Uhr im Foyer der
Französischen Friedrichstadtkirche
Programm
11.00 Uhr Begrüßung
OKR Dr. Bernhard Felmberg
Vorsitzender von Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung
11.15 Uhr Lesung
Brigitte Burmeister, Berlin
„Mohnkörner“
11.45 Uhr Vortrag
Prof. Dr. Jürgen Ziemer, Leipzig
„Zwischen Furcht und Faszination
– das Fremde als alltägliche Herausforderung“
12.15 Uhr Verabschiedung
12.45 Uhr Rückblick
Friedrich-Wilhelm Lindemann
Anschließend Empfang
Ort
Foyer der Französischen Friedrichstadtkirche
Gendarmenmarkt 5, 10117 Berlin
(U 6, Französische Straße, Ausgang Jägerstraße)
63
Retrospektive im Martin-Gropius-Bau, Berlin
5. November 2005 bis 15. Januar 2006
Bernhard Heiliger 1915–1995: Kosmos eines Bildhauers
Veranstalter: Bernhard-Heiliger-Stiftung, Berlin
Schirmherr: dr. h.c. Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestags
Die durch Unterstützung der Stiftung Deutsche Klassenlotterie ermöglichte Retrospektive findet anlässlich des 90. Geburtstages von Bernhard Heiliger im Erdgeschoss und Lichthof des Martin-Gropius-Baus
statt. Sie ist verbunden mit der Publikation seines abschließenden Werkverzeichnisses, dem Ergebnis
von fast zehn Jahren Forschungsarbeit der Bernhard-Heiliger-Stiftung. Der thematische Schwerpunkt der
Ausstellung wird auf den 50er und 60er Jahren liegen und soll Heiligers herausragende künstlerische
Rolle im Nachkriegsdeutschland rekonstruieren.
Festliche Eröffnung am Freitag, 4. November 2005, 19 Uhr
Kernstück der Ausstellung wird die Aufhängung von Kosmos 70 im Lichthof des Martin-Gropius-Baus
sein. Diese zweiteilige Skulptur (9 x 18 x 4 m) war von 1970 bis 1994 im Foyer des Berliner Reichstags
installiert und wurde im Zuge des neuerlichen Umbaus des Gebäudes durch Sir Norman Foster entfernt.
Zeitgleich zur Retrospektive wird unter der Regie des ehemaligen Leiters der Abteilung Fotografie der
Berlinischen Galerie, Janos Frecot, und dem Kurator der Kunstsammlung des Deutschen Bundestages,
Dr. Andreas Kaernbach, eine Ausstellung im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus stattfinden, die Leben, Werk
und Arbeit von Bernhard Heiliger im Spiegel der Fotografie beleuchtet.
Im Anschluss an die Berliner Ausstellung wandert ein Großteil der Exponate von Februar bis Juni 2006
in das Museum Würth, Künzelsau.
www.heiliger-retrospektive.de
Abb. oben: Kosmos 70 im Lichthof des Martin-Gropius-Baus (Fotomontage)
Abstinenz und
Abstinenz und Begehren
Über das Verhältnis von Ethik und Eros bei Wilfred R. Bion
Ein Symposium für Fachleute aus Seelsorge, Beratung, Psychotherapie
und Supervision anlässlich der Verabschiedung
von Friedrich-Wilhelm Lindemann aus der Leitung des EZI
Symposium Beratung und Theologie III
02. bis 04. Dezember 2005
Mitwirkende
Hermann Beland, Psychoanalytiker (DPV), Berlin
Bärbel Brückner, Pfarrerin, Supervisorin (DGfP), Goslar
Maria Dietzfelbinger, Psych. Beraterin, Supervisorin (DGSv), Tübingen
Ross A. Lazar, Psychoanalytiker, München
Dr. Friedrich-Wilhelm Lindemann, Pastoralpsychologe, Berlin
Prof. Wulf-Volker Lindner, Psychoanalytiker (DPG), Hamburg
Dr. Bernd Nissen, Psychoanalytiker (DPV), Berlin
Barbara Schneider, Psych. Beraterin, Supervisorin (DGSv), Frankfurt
Dr. Dorothee C. von Tippelskirch, Psychoanalytikerin (DPV), Berlin
Dr. Berend Wellmann, Pfarrer, Berlin
Leitung
Ross A. Lazar
Friedrich-Wilhelm Lindemann
Dorothee C. von Tippelskirch
Ort
Evangelisches Zentralinstitut für
Familienberatung
Auguststraße 80
10117 Berlin
Organisation
Dr. Friedrich-Wilhelm Lindemann
Christine Korth
Tel.: 030/283 95 - 273
e-mail: [email protected]
Evangelisches Zentralinstitut für
Familienberatung gGmbH
Auguststraße 80, 10117 Berlin
Telefon 030/283 95-200
Telefax 030/283 95-222
für Übernachtung im EZ, inkl. Frühstück:
Buchung durch das EZI, Kursgebühr für Organisation und Verpflegung im Evangelischen Zentralinstitut:
Teilnehmerzahl bis 30. Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Zusagen für die Teilnahme werden vom Institut aus gegeben. Danach wird die Überweisung der Kursgebühr auf das Konto bei der
Ev. Darlehnsgenossenschaft eG Kiel , Konto-Nr. 79 23 49, BLZ 210 602 37 erbeten.
Unterbringung: Augustinenhof, Auguststraße 82, 10117 Berlin
Zeit: Freitag, 02. Dezember 2005; Beginn: 15.00 Uhr bis Sonntag,04. Dezember 2005; Ende: 12.30 Uhr
Begehren
„Wer nicht brennt, kann auch andere nicht entzünden und anstecken.“
Dieser Satz aus der Tradition der Kirchenväter gilt bis heute für Predigt und Lehre aber auch
für die politische Rede oder die Führung von Organisationen. Gilt er nicht auch für Seelsorge, Beratung, Therapie oder Supervision trotz des Abstinenzgebots? Schließt es die Leidenschaft der Professionellen aus? Und wenn nicht: Wie kann/muss das Mischungsverhältnis
von beidem, Abstinenz und Begehren, verstanden und für die verschiedenen Beratungsfelder bestimmt werden?
Programm
Freitag, 02.12.2005
12.30 Uhr – Mittagessen
15.00 Uhr – Begrüßung
Friedrich-Wilhelm Lindemann
15.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Wulf-Volker Lindner
15.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Hermann Beland
Zwischen dem Rausch der Gemeinschaft
und der Nüchternheit der Freiheit –
Kirche als Container von Abhängigkeitswünschen in der Gesellschaft ?
Ein Gespräch mit
Lieben – Verstehen – Hassen
Psychoanalytische Beiträge zu den ethschen Prinzipien im Werk von W. R. Bion
17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Diskussion
(Moderation:
vonTippelskirch)
W. R. Bion
16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Diskussion (Moderation:
Lazar)
18.00 Uhr – Abendessen
19.30 Uhr – Fest mit Musik
19.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Bion lesen
(
Sonntag, 04.12.2005
Lazar, Lindemann, vonTippelskirch)
Sonnabend, 03.12.2005
09.00 Uhr bis 10.30 Uhr
Fallvignetten
Psychotherapie (
Seelsorge (
Bernd Nissen)
Bärbel Brückner)
11.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Beratung (
Supervision (
Maria Dietzfelbinger)
Barbara Schneider)
09.30 Uhr bis 10.30 Uhr
Morgenandacht
(
Lazar, vonTippelskirch,Wellmann)
11.00 Uhr
Friedrich-Wilhelm Lindemann
Erfahrungen mit Bion-Texten
Diskussion (Moderation:
Wellmann)
12.00 Uhr – Schlussdiskussion
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Herausgeber
Evangelisches Zentralinstitut für
Familienberatung gem. GmbH
Auguststraße 80
10117 Berlin - Mitte
Tel.: 030 / 283 95 200
Fax: 030 / 283 95 222
ISSN 0724-3995
Redaktion
Herr Dr. Friedrich-Wilhelm Lindemann (verantw.) unter Mitarbeit von
Christine Korth
Achim Haid-Loh
Annelene Meyer
Dr. Tamara Musfeld
Dr. Ingeborg Volger-Tschacksch
Fotos
Marc Meyerbröker, Berlin
carofoto, Berlin
Bernhard-Heiliger-Stiftung, Berlin
EZI/unbekannt
Gestaltung
Tanja Lemke Kommuniaktionsdesign
www.tanjalemke.com
Druck
Lentz-Druck
Prinzessinnenstr. 26
10969 Berlin
Tel: 030 / 61 67 30
Die EZI-Korrespondenz wird Freunden und Förderern
des Instituts zugesandt. Sie ist im Handel nicht erhältlich.
Konto-Nummern des Fördervereins des
Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung:
Postgiroamt Berlin
(BLZ 100 100 10)
Kto.-Nr.: 751 52 - 104
Die Arbeit des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung gem. GmbH wird aus Mitteln des BMFSFJ gefördert.
67
Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung
Veranstaltungskalender 2006
09.01. – 21.01.
20.01. – 22.01.
23.01. – 27.01.
27.01. – 29.01.
06.02. – 11.02.
10.02. – 11.02.
13.02. – 17.02.
17.02. – 18.02.
17.02. – 19.02.
20.02. – 23.02.
20.02. – 24.02.
23.02. – 25.02.
27.02. – 03.03.
27.02. – 03.03.
03.03. – 04.03.
06.03. – 10.03.
11.03.
09.03. – 11.03.
13.03. – 17.03.
13.03. – 17.03.
17.03. – 19.03.
20.03. – 25.03.
27.03. – 08.04.
22.04.
24.04. – 28.04.
24.04. – 28.04.
28.04. – 29.04.
01.05. – 05.05.
05.05. – 07.05.
08.05. – 12.05.
11.05. – 13.05.
15.05. – 18.05.
15.05. – 19.05.
19.05. – 21.05.
22.05. – 24.05.
25.05. – 26.05.
27.05. – 28.05.
29.05. – 02.06.
01.06. – 03.06.
07.06. – 09.06.
Integrierte, familienorientierte Beratung / Intensivkurs 46/2
Weiterbildung in Supervision / Workshop 7/10
Integrierte, familienorientierte Beratung / Nachqualifikation - Teil I
Frühes Leid und tiefe Störung / Erkennen – Beraten – Behandeln
Weiterbildung in Supervision / Intensivkurs 8/3
Erstkontakte mit Kindern – Winnicotts Squiggle-Technik
in der Praxis
Schwangerschaftskonfliktberatung / Aufbaukurs 14/1 A
Psychodynamisch imaginative Traumatherapie (PITT) /
Aufbaukurs 3
Psychoanalytische Familien- und Sozialtherapie in der sozialpädagogischen Familienhilfe (SpFh)
Paarcoaching - Konfliktkultur & Kommunikationskompetenz
bei Paaren durch Einsatz mediativer Techniken
Beratung von gleichgeschlechtlich Orientierten und ihren
Angehörigen
Fokusbildung in Beratung und Psychotherapie
Seelsorge und Beratung / Aufbaukurs 8/3
Konflikte bearbeiten - eine Leitungsaufgabe in der Kirche
Leitung als Gestaltung von Zukunft - Entwicklung von Zielen Integrierte, familienorientierte Beratung / Zulassungstagung
für den Kurs 47
Familienmediation / Aufbaukurs C 1
Familienmediation / Gruppensupervisionstag
Kess-erziehen “ – Teil I
Familienberatung / Aufbaukurs 7/2
Sexualpädagogik und Familienplanung – in der Arbeit mit
Jugendlichen
Weiterbildung in Supervision / Workshop 8/5
Weiterbildung in Supervision / Intensivkurs 7/6
Integrierte, familienorientierte Beratung / Intensivkurs 45/4
Informationstag zur Weiterbildung in Supervision
Supervision / Leiten und Führen – Instrumente für Leitungskräfte
Paarberatung / Aufbaukurs 20/1
Bindung, Bindungsstörung und Trauma
Familienberatung / Familienrekonstruktion
Weiterbildung in Supervision / Workshop 8/6
Sexualberatung mit Einzelnen und Paaren / Grundkurs
Konstruktive Ehekommunikation (KEK)
Beratungsstellenleitung: Kunst, Handwerk oder
Beziehungsarbeit?
Schwangerschaftskonfliktberatung / Aufbaukurs 13/3
Kess-erziehen “ – Teil II
Organisationsberatung und Leitung im Arbeitsfeld
Jugendhilfe/Jugendarbeit
Psychoanalytisch-pädagogische Entwicklungsförderung
Schuld und Scham in Beratung und Therapie
Schwangerschaftskonfliktberatung / Aufbaukurs 12/4
Lern- und Leistungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Kess-erziehen “ – Teil III
Auguststraße 80
08.06. – 10.06. Familienmediation / Materielles Familienrecht und Mediation - B1
09.06. – 10.06. Integrierte, familienorientierte Beratung / Zulassungstagung
für den Kurs 47
12.06. – 24.06. Integrierte, familienorientierte Beratung / Intensivkurs 46/3
26.06. – 30.06. Schwierige Paare in der Paarberatung
26.06. – 01.07. Weiterbildung in Supervision / Intensivkurs 8/4
03.07. – 07.07.
Paarberatung / Aufbaukurs 19/5
06.07. – 08.07. Paarberatung / Kommunikationskompetenz
25.08. – 27.08. Integrierte, familienorientierte Beratung / Mentorenfortbildung I
25.08. – 27.08. Weiterbildung in Supervision / Workshop 8/7
28.08. – 08.09. Integrierte, familienorientierte Beratung / Intensivkurs 47/1
08.09. – 10.09. Erziehungsberatung – Vertiefungsseminar I
11.09. – 15.09. Seelsorge und Beratung / Aufbaukurs 8/4
15.09. – 17.09. Umgang mit Hass, Neid und Wut in pädagogisch-therapeutischen Beziehungen
18.09. – 22.09. Familienberatung / Aufbaukurs 7/3
18.09. – 22.09. Schwangerschaftskonfliktberatung / Aufbaukurs 14/1 B
22.09. – 24.09. Change Management / Workshop für Leitungs- und
Führungskräfte
22.09. – 24.09. Schwangerschaftskonfliktberatung / PD / Einführungskurs
25.09. – 27.09. Einmalige Beratung – Chance oder Scheitern?
25.09. – 29.09. Erziehungsberatung / Aufbaukurs 10/1
28.09. – 29.09. Beratung mit hochkonflikthaften Familien
02.10. – 06.10. Paarberatung / Aufbaukurs 20/2
05.10. – 07.10. Liebe als Thema in der Paarberatung älterer Menschen /
Vertiefungskurs
09.10. – 13.10. Familienmediation / Aufbaukurs C 2
14.10.
Familienmediation / Gruppensupervisionstag
12.10. – 14.10. Schwangerschaftskonfliktberatung / PD / Einführungskurs
16.10. – 20.10. Weiterbildung in Supervision / Intensivkurs 9/1
20.10. – 21.10. Gute Mutter – Schlechte Mutter. TV-Shows als
Erziehungsberatung?
20.10. – 22.10. Interkulturelle Öffnung / Konzeptentwicklung in der
institutionellen Beratung
23.10.
Supervision / Lehrsupervisionstag
24.10. – 25.10. Integrierte, familienorientierte Beratung / Mentorenfachtag I
25.10. – 27.10. Zentrale Arbeitstagung der Mentorinnen und Mentoren
30.10. – 11.11. Integrierte, familienorientierte Beratung / Intensivkurs 45/5
13.11. – 17.11.
Sexualberatung mit Einzelnen und Paaren / Vertiefungskurs
17.11. – 19.11.
Weiterbildung in Supervision / Workshop 8/8
20.11. – 24.11. Integrierte, familienorientierte Beratung / Nachqualifikation - Teil II
24.11. – 25.11. Integrierte, familienorientierte Beratung / Zulassungstagung
für den Kurs 48
24.11. – 25.11. Psychodynamisch imaginative Traumatherapie (PITT) /
Aufbaukurs 4
27.11. – 09.12. Integrierte, familienorientierte Beratung / Intensivkurs 46/4
08.12. – 11.12. Weiterbildung in Supervision / Workshop 9/1
11.12. – 15.12. Schwangerschaftskonfliktberatung / Aufbaukurs 14/2
15.12. – 17.12. Schwangerschaftskonfliktberatung / PD / Einführungskurs
15.12. – 17.12. Projektive Testverfahren in der Beratung
10117 Berlin - Mitte
Tel.: 030 / 283 95 200
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