Kor respondenz Integrierte familienorientierte Beratung II 40 Jahre EZI Seite 3 Beratung im Schwangerschaftskonflikt 21 Herbst 2005 und bei Pränataler Diagnostik Seite 42 Rezensionen Seite 54 ISSN 0724-3995 Inhalt Editorial Friedrich-Wilhelm Lindemann 1 Feier zum 40 jährigen Bestehen des EZI und Abschied von Martin Koschorke Friedrich-Wilhelm Lindemann Begrüßung zur 40 Jahrfeier des EZI am 30. April 2004 3 Martin Koschorke Stationen, Namen, neue Wege. 14 Friedrich-Wilhelm Lindemann Dank an Martin Koschorke 24 Prof. Dr. Alfons Vansteenwegen Festvortrag: Intimität und moderne Partnerschaft. 28 Martin Koschorke Sind Verliebte verrückt? 37 Beratung im Schwangerschaftskonflikt und bei Pränataler Diagnostik Dierk Starnitzke Ethische Überlegungen zur psychosozialen Beratung bei Pränataldiagnostik 42 Annelene Meyer & Renate Jette Brünig Psychosoziale Beratung im Kontext pränataler Diagnostik (PD) 44 Sabine Hufendiek Gründe aus fachlicher Sicht gegen die Pflichtberatung bei Pränataler Diagnostik 46 Gernot Czell, Siegen Profil evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung 49 Rezensionen Christiane Kohler-Weiß Schutz der Menschwerdung von Dr. Friedrich Hufendiek 54 Arnold Langenmayr Trauerbegleitung. Beratung – Therapie – Fortbildung von Sabine Dille 56 Hans-Ulrich Gehring Seelsorge in der Mediengesellschaft. Theologische Aspekte medialer Praxis von Bernd Bloemeke 57 Sigrid Röhl Fanita English über ihr Leben und die Transaktionsanalyse von Martin Koschorke 58 Nachrichten aus dem EZI Horst Echternach Siegfried Keil – ein Streiter und Gestalter 62 Friedrich-Wilhelm Lindemann Zum Abschied von Siegfried Keil Friedrich-Wilhelm Lindemann Zum Tod von Guido Groeger Martin Koschorke Zum Tod von Tom Frazier und Henry Maier Kurze Nachrichten & Abschiedsveranstaltung für Dr. Friedrich-Wilhelm Lindemann 65 1 Liebe Leserin, lieber Leser! Der große argentinische Dichter Jorge Luis Borges schrieb 24jährig im Vorwort zu seinem ersten Gedichtband: „Wenn die Seiten dieses Buches den einen oder anderen glücklichen Vers erdulden, so möge mir der Leser die Unhöflichkeit verzeihen, dass ich ihn mir als erster angemaßt habe. Unsere Nichtigkeiten unterscheiden sich kaum; es ist ein bedeutungsloser und zufälliger Umstand, dass Du der Leser dieser Übungen bist und ich der Verfasser.“ Kaum unterscheidbar sind Dichter und Leser hinsichtlich der Grundverfassung menschlichen Lebens. Diese zur Sprache zu bringen ist die besondere Begabung des Dichters. Sie kommt aber erst zum Ziel, wenn der Leser durch sie angeregt und befähigt wird, eigene Erfahrungen zu formulieren, mit anderen Worten, die Wahrheit des eigenen Lebens je und je zu entdecken. Der Dichter braucht den Leser ebenso wie der Leser den Dichter. Das Gleiche gilt für Beratung, Seelsorge und Supervision. Keiner ist im Besitz der Wahrheit. Das ist besonders schmerzlich spürbar, wenn z.B. im Schwangerschaftskonflikt – verschärft im Kontext pränataler Diagnostik – für oder gegen die Geburt eines Kindes zu entscheiden ist. Diese Thematik bildet den fachlichen Schwerpunkt dieses Heftes. Gernot Czell beschreibt das Profil Evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung, für die die Ergebnisoffenheit der Beratungssituation konstitutiv ist. Im Gespräch mit Hermann Barth wird deutlich, welche Begründungsschwierigkeiten dieser seelsorgerliche Ansatz mit sich bringt bezüglich des Interesses der evangelischen und katholischen Kirche, christliche Orientierung gemeinsam in unserer pluralistischen Gesellschaft zu vertreten. Zur Kunst des Beratens gehört, unter Berücksichtigung ethischer Perspektiven und normativer Vorgaben in der Komplexität und Widersprüchlichkeit der Beratungssituation Raum – der muss ein Freiraum sein – und einen Denkrahmen zu schaffen, innerhalb dessen die Wahrheit der je individuellen Lebenssituatio- nen erscheinen, benannt und bedacht werden kann, so dass die ratsuchende Person zu einer gewissenhaften Entscheidung befähigt wird. Die Beiträge von Annelene Meyer, Sabine Hufendiek und Dierk Starnitzke, sowie Buchbesprechungen von Friedrich Hufendiek, Sabine Dille und Bernd Blömeke gelten diesem Thema. Den anderen Schwerpunkt dieser Ausgabe bilden Beiträge anlässlich des im vorigen Jahr gefeierten 40jährigen Bestehens des EZI und der Verabschiedung Martin Koschorkes in den Ruhestand. Alfons Vansteenwegen, Professor an der Katholischen Universität Leuven (Ökumene in Europa!), spricht in seinem Festvortrag von der Verliebtheit als einer „Form schlecht begriffener Selbstverleugnung“ und zeigt, wie Paare daran arbeiten können, um zu einer tragfähigen Beziehung zu gelangen. Ergänzend macht Martin Koschorke auf die positive Funktion des Liebeswahns für den Aufbau einer Partnerschaft aufmerksam. Man ist also nie auf der sicheren Seite. Und nichts anderes zeigt ein Rückblick auf die 40jährige Geschichte des Instituts. Doch man kann einen roten Faden sehen. Die gemeinschaftliche Suche nach Wahrheit ist weder ergebnisnoch hoffnungslos. Ja, es zeigt sich eine bunt gewirkte Textur – der farbige Abglanz des Lebens. Hiermit möchte ich mich als Herausgeber dieses Blattes von Ihnen verabschieden. Ich danke allen, die seit 1982 an seiner Herstellung sei es mit Texten, sei es an der Gestaltung gearbeitet, und allen, die es gelesen haben. Ich hoffe, beides, das Schreiben und das Lesen, hat der gemeinsamen Sache gedient, die auch weiterhin gedeihen möge. Herzlich Ihr Friedrich-Wilhelm Lindemann 2 bots in pluraler Trägerschaft, dass die Wahlfreiheit der Ratsuchenden allererst ermöglichte, aus den Fugen gerät. Für die psychologische Beratungsarbeit ist Gefahr in Verzug. Davon wird auch die Nachfrage an unserem Institut nicht unberührt bleiben. Darauf muss an dieser Stelle aufmerksam gemacht werden. Friedrich-Wilhelm Lindemann Begrüßung 30.April 2004 Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Freundinnen und Freunde des Instituts! Vor 40 Jahren wurde das Evangelische Zentralinstitut für Familienberatung mit einem Festgottesdienst in der Pauluskirche in Zehlendorf eröffnet. Wir feiern diesen 40ten Geburtstag heute in der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt. Was ist alles passiert in der Zeit? – Menschen feiern Jubiläen im 25- oder 50-Jahresschritt, und je älter sie werden, umso häufiger; Institutionen wählen den fünfziger oder Jahrhundertrhythmus, wenn sie überhaupt feiern. Kleine Institute können auch die Zehnerreihe nutzen, wenn Not oder ein besonderer Anlass zur Dankbarkeit besteht. Not besteht für uns im Moment nur indirekt. Denn die institutionelle, integrierte, familienorientierte Beratungsstellenarbeit steht unter erheblichem Druck und ist gefährdet. Ehe- und Einzelberatung sind es schon länger, da sie nicht wie Erziehungs- und Familienberatung und die Schwangerschaftskonfliktberatung aus staatlichen Mitteln refinanzierbar sind. Aber neuerdings brechen auch in großen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen die Landeszuschüsse ein, wodurch das Gefüge des flächendeckenden Ange- Aber es besteht auch Grund zu Dankbarkeit. Wir können inzwischen sagen: Das EZI ist gut angekommen in der Auguststraße. Durch das größere Raumangebot konnten wir unser Bildungsangebot mehr als verdoppeln. Und es wird gegen alle Befürchtungen vor dem Umzug auch am neuen Standort gut in Anspruch genommen. Unter den neuen Bedingungen steht das Institut auf einer gesunden wirtschaftlichen Basis. Dafür danken wir allen, die unsere Lehrangebote in Anspruch nehmen, und unseren Zuwendungsgebern: der EKD und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen, denen, die durch und über den Förderverein unsere Arbeit unterstützen (z. Z. dienen diese Mittel in erster Linie als Zuschuss zu Kursgebühren), dafür danken wir allen, die als Lehrende mit uns kooperieren, als Mentoren und Mentorinnen, als Gastdozenten und Gastdozentinnen, als Mitstreiter für die Belange der Beratungsarbeit auch über die Konfessionsgrenzen hinweg, und früher über die Grenzen hinweg, die Deutschland teilten. Wir haben auch für gute Kooperation mit Hotel und Restaurant im Nachbarhaus zu danken, Herr Ochs. Und besonders möchte ich an dieser Stelle denen danken, die unmittelbar Verantwortung für die Leitung des Instituts in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat übernommen haben, dem Vorsitzenden, Prof. Dr. Dr. Siegfried Keil, Herrn Dr. Felmberg, Herrn Kinzinger und Frau Riemann-Hanewinckel und den ehemaligen Mitgliedern, die heute hier sind, Herrn Müller, Herrn Wewerke und Herrn Dr. Helmut Halberstadt. Wir, die Mitarbeitenden des Instituts, freuen uns und sind dankbar, dass unsere Mühe Früchte zu tragen scheint. 40 Jahre EZI. Ein Anlass zum Feiern, zum Innehalten, zum Nachdenken. – Nach dem Tanz um das goldene Kalb wollte Moses wissen, was Gott in seinem Zorn mit dem Volk fürderhin vorhat. Ob und wie er es in das Land, in dem Milch und Honig fließt, führe. Er feilscht mit ihm darum, dass er wie bereits durch die Wüste auch weiterhin vor ihm hergehen möge. Schließlich bekommt er zu hören: Na gut, weil du es bist. „Mein Angesicht wird vor dir hergehen und ich werde dich zur Ruhe bringen“, wörtlich: dich lagern lassen. So steht es in den Herrnhuter Losungen für den heutigen Tag. Mit dieser Verheißung im Rücken können wir nicht nur die Zukunft schauen, sondern uns heute in aller Freiheit dem Innehalten, Nachdenken und Feiern zuwenden. 3 Martin Koschorke Stationen, Namen, neue Wege Über die Anfänge des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung vor 40 Jahren 28. Mai 1964: Ein Donnerstagmorgen, 9 Uhr. Die Pauluskirche im Zentrum von Berlin – Zehlendorf. Das Evangelische Zentralinstitut für Familienberatung (EZI) wird eröffnet. In einem Gottesdienst werden die Mitarbeiter feierlich in ihren neuen Dienst eingeführt. Die Predigt hält Dr. Theodor Schober, Präsident des Diakonischen Werkes der EKD. Dem Gottesdienst folgt eine Feierstunde, eröffnet vom Konsistorialpräsidenten der Berliner Kirche, Ranke. In einem ersten Festvortrag spricht Dr. Guido Groeger, Vorsitzender des Aufsichtsrates des Zentralinstituts, über: „Die Bedeutung der Beratung in der heutigen Gesellschaft“. Im anderen Festvortrag erörtert Frau Dr. Bertha Sommer ein Fachthema: „Aspekte der Partnerwahl.“ Frau Sommer ist die erste Leiterin des neuen Instituts. Beide Themen sind auch heute von großer Aktualität. Grußworte kommen von Willy Brandt, dem Regierenden Bürgermeister Westberlins, vom bundesdeutschen Familienminister Dr. Heck. Monsignore Adenauer grüßt für das katholische Partnerinstitut, das Katholische Zentralinstitut für Familienberatung in Köln. Prof. Löffler für die Dajeb, Dr. Griesbach für die BUKO, heute BKE genannt, und Martin Donath als Präsident der EAF. Dann wird das neue Institut in der Matterhornstraße 82 besichtigt, bevor der Fachverband – damals hieß er noch Konferenz für evangelische Familien- und Lebensberatung – seine Jahrestagung startet, mit einem öffentlichen Vortrag von Prof. Dr. Friedeburg, dem damaligen Papst der Jugendsoziologie. Sein Thema: „Das Verhältnis der Jugend zu Ehe und Familie in unserer Gesellschaft.“ Ich weiß nicht, ob Sie diese Aufzählung von Namen und Vorträgen sonderlich interessiert. Indessen zeigt sie die Strukturen an, in denen das Evangelische Zentralinstitut seit 1964 erfolgreich gearbeitet hat und noch heute arbeitet. Die Strukturen Strukturen sind die Rahmenbedingungen, innerhalb derer wir funktionieren. Wenn alles gut läuft, bemerken wir sie nicht. Wenn Blockaden auftreten, stören sie uns, ohne 4 dass wir meist so genau wissen oder erkennen, woran es liegt. Die Soziologie und Psychologie der Systeme hat uns in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend verdeutlicht, wie wichtig die Rahmenbedingungen sind, unter denen wir tätig sind, in denen unsere Ratsuchenden existieren. In jeder einzelnen Beratung sitzen die Strukturen als unsichtbare Beobachter und Mitspieler im Beratungsraum: die Strukturen, in denen die Ratsuchenden leben, die Strukturen, in denen wir beraten. So sei erlaubt, einen kurzen Blick auf die Rahmenbedingungen zu werfen, in denen das Zentralinstitut „aufgewachsen“ ist, in denen es 40 Jahre lang gewirkt hat. Diese Strukturen sind in den Eröffnungsfeiern des Instituts erkennbar. Da ist zunächst einerseits das Diakonische Werk, das der Evangelischen Kirche in Deutschland und das von Berlin. Da ist andererseits die Evangelische Kirche, die von Berlin, und die Deutschlands im Hintergrund. Diese Institutionen haben die Häuser zur Verfügung gestellt und einen Großteil der Mittel zum Arbeiten. Dann gab es damals noch ein Partnerinstitut, das Katholische Zentralinstitut für Familienberatung, geleitet von dem charmanten und weltläufigen Monsignore Adenauer, Sohn des ersten Bundeskanzlers der BRD. Die Kontakte zu den katholischen Kollegen waren vor allem im Anfang sehr wertvoll. Einmal jährlich haben die beiden Zentralinstitute einen gemeinsamen Studientag veranstaltet. Die häufigsten Kontakte ergaben sich natürlich zu den Kollegen aus dem eigenen Fachverband, der Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung (EKFuL). Ohne die Zusammenarbeit mit dem Fachverband ist auch heute noch die Arbeit des EZI undenkbar. Da gibt es inhaltliche Projekte, familienpolitische Stellungnahmen, berufspolitische Initiativen. Da gibt es Anregungen hin und her. Vor allem aber durch die Kooperation in der Grundausbildung in psychologischer Beratung sind Zentralinstitut und Fachverband miteinander verbunden. Die Qualität einer Ausbildung hängt von ihren Strukturen ab. Die Grundausbildung des EZI steht von Anfang an auf zwei Beinen: • den Intensivkursen am Institut, mit Theorie, praktischem Üben und Arbeiten an der persönlichen Entwicklung der Ausbildungsteilnehmer; und • der Beratungsarbeit vor Ort in den Praktika an ausgewählten Beratungsstellen. Mit einem Bein kommt man nicht vorwärts, oder man muss kriechen oder hüpfen. Das Zusammenspiel dieser beiden Bereiche, das sich in Jahrzehnten herausgebildet und bewährt hat, erlaubt es, in relativ kurzer Zeit hohe fachliche, d.h. theoretische und vor allem praktische Kompetenz zu erwerben. Bei der Eröffnung des Instituts waren auch die anderen Fachverbände der Beratung vertreten: die Dajeb, die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE), mit denen das Institut bzw. die EKFuL noch heute im Deutschen Arbeitskreis kooperiert, und mit denen sie gemeinsame Qualitätsstandards entwickelt haben. Wobei das EZI nicht selten eine Vorreiterrolle spielte. Nicht vergessen sei an dieser Stelle die wohlwollende Unterstützung der Arbeit des Instituts durch das bundesdeutsche Familienministerium. Die drei Frauen Nun möchte ich erst einmal von Personen reden, und da vor allem von Frauen. Der Start des Instituts ist nicht denkbar ohne drei Frauen, von denen am 30. April 2004 zwei anwesend waren. Die allererste Angestellte war Ingrid Balzer. Zu Beginn Sekretärin für alles, dann Sekretärin der Direktorin oder des Direktors. Vier Instituts-Regierungen hat sie erlebt, drei Regierungswechsel überstanden, sich immer wieder neu auf Eigenarten eingestellt, Eigenheiten mit Geduld studiert und toleriert, mit großer Umsicht die Chef-Abteilung organisiert und die Öffentlichkeitsarbeit des Instituts geleitet, neben vielen anderen Aufgaben. 32 Jahre hat sie dem Institut treu gedient, mit Ausdauer und heiterer Geduld. Die zweite Frau der Anfänge war Margret Meyer. Sie kam am 1. Januar 1965. Jahrzehnte war sie für die Kursorganisation zuständig, einen Großteil der Kurse hat sie selber organisiert. Sie war das Gedächtnis des Instituts, hat mitgedacht, erinnert, gemahnt, Vorschläge gemacht, gewissenhaft und zuverlässig. Sie war 36 Jahre lang eine der großen Stützen des Instituts, die den Dozenten vieles ermöglicht hat, weil sie ihnen den Rücken freihielt. Um einen guten Übergang zu ermöglichen, hat sie noch ein halbes Jahr länger gearbeitet. In Notfällen taucht sie noch heute auf und hilft aus. Die erste Leiterin des Instituts war Frau Dr. Bertha Sommer (1964–1968), kurzfristig eingesprungen, nachdem sich an der Spitze des Instituts eine überraschende per- 5 sonelle Veränderung ergeben hatte. Frau Sommer war Ärztin, Psychotherapeutin Jungscher Richtung, eine große alte Dame, voller Erfahrung, eine Persönlichkeit mit Kultur, vor allem ein Mensch mit Güte, Menschenkenntnis und einem heiteren christlichen Glauben. Von ihr ging Ruhe aus, und Kompetenz. Sie schaute jeden an, nahm jeden einzeln wahr und hatte den Blick für das Wesentliche. Rugby oder: Wie es zur Idee kam, ein Zentralinstitut zu gründen Wie es zur Gründung des Instituts gekommen ist, hat mit den internationalen Strukturen der Beratungsarbeit zu tun, in die das Zentralinstitut von Anfang an eingebettet war und die unserer Arbeit immer wieder neue Impulse gegeben haben. Nach dem Krieg, der Millionen von Menschen, Ehepaare und Familien entwurzelt oder in existentielle Krisen gestürzt hat, bestand in Deutschland ein enormer Bedarf an Beratung und psychotherapeutischer Begleitung. Die Beratungskultur indessen, die sich in den zwanziger Jahren in vielen deutschen Städten entwickelt hatte, war zerstört. Denn alles was Hintergründe und Untergründe aufzuhellen, Unbewusstes aufzudecken in der Lage gewesen wäre, hatten die Machthaber verboten oder vertrieben. In Psychologie und Psychoanalyse, Soziologie und Sozialarbeit war ein völliger Neustart erforderlich oder ein Anknüpfen an Traditionen, die ausgewandert waren, z.B. nach England. Rugby ist eine ländliche englische Kleinstadt. Im dortigen College wurde der Rugby-Sport zum ersten Mal praktiziert. Im gleichen Gebäude hat der große englische Beraterverband „Marriage Guidance Council“ (heute „Relate“) nach dem Krieg ein Ausbildungsinstitut für Berater eingerichtet. Die Ausbildung beruht auf einer Kombination von tiefenpsychologischem Denken und pragmatischem Vorgehen, wie es britische Eigenart ist, verbunden mit einer vorzüglichen Aus- und Fortbildungskultur, wie sie in Großbritannien selbstverständlich ist: der individuellen Förderung jedes einzelnen Lernenden. Drei Männer Dr. Guido Groeger – ein Leiter mit Weitsicht Und nun taucht Dr. Guido Groeger auf, einer der Urväter der Beratungsarbeit nach dem Krieg. Er war Arzt und Therapeut, ein Mann mit beeindruckender Klarsicht, sowohl was beraterisch-therapeutische Fachthemen anbelangt als auch die notwendigen beratungspolitischen Initiativen. Er war auch ein Meister des Worts – mit Vorträgen wie „Liebe, Mädchen, junge Männer“ füllte er das Müngersdorfer Fußballstadion in Köln. 1951 rief er die Ev. Beratungsstelle in Düsseldorf ins Leben und baute die Beratungsarbeit im Rheinland auf. Er war Vorsitzender des Fachverbandes EKFuL, den er gegründet hatte, und von Anfang an im Vorstand der Internationalen Kommission „for Marriage and Interpersonal Relations“ (heute: „für Paar- und Familienbeziehungen“) des Weltfamilienverbandes. Im Rahmen dieser Begegnungen hat er das englische Modell kennen gelernt. Von Anfang an hat er sich für Offenheit eingesetzt, besonders auch im Blick auf internationale Entwicklungen. Mehrfach war er mit Kollegen in Südafrika, um dort Berater auszubilden. In Deutschland gab es zu Beginn der sechziger Jahre erste Versuche einer Ausbildung zum Ehe- und Lebensberater (drei „Steinzeitkurse“ genannte Wochenveranstaltungen in Celle und Rummelsburg). Schnell stellte sich heraus, dass eine qualifizierte praxisorientierte Ausbildung auf Dauer nicht mit wechselnden Referenten und an unterschiedlichen Orten zu verwirklichen ist. Das englische Ausbildungsinstitut von Rugby drängte sich als Modell auch für Deutschland auf. Guido Groeger hat entscheidenden Anteil daran, dass das Evangelische Zentralinstitut für Familienberatung das Licht der Welt erblickte. Von 1968–1980 war er Leiter des Instituts. Bischof Scharf – Arbeiten in zwei Staaten zugleich Beinahe wäre das Institut nach Düsseldorf gekommen. Denn Guido Groeger lebte mit seiner Familie in Düsseldorf und wollte das Institut in Düsseldorf einrichten. Da gab es aber jemand, der damit gar nicht einverstanden war, nämlich Kurt Scharf, Bischof von Berlin-Brandenburg. Obwohl ihm seit 1961 der Zutritt zur DDR verwehrt wurde, blieb ihm die Verbindung zwischen Ost und West, der Kontakt zwischen den Schwestern und Brüdern im Osten und im Westen, ein Herzensanliegen. Ihm war klar: Das Institut muss nach Berlin und auch im Osten arbeiten. Bischof Scharf war zugleich Vorsitzender des Rates der EKD. Dort setzte er sich mit seinem Anliegen durch. Damit begann eine ziemlich einmalige Geschichte. Das EZI ist eine der wenigen Einrichtungen, die die ganze Zeit der Trennung Deutschlands in beiden Teilen des Landes gearbeitet hat, nach den gleichen Prinzipien und Methoden. Es gab eine Grundausbildung in Lebens- und Paarberatung, mit den drei für das EZI typischen Elementen: praxisorientierte Theorie, Praxislernen (in Rollenspielen, anhand von Fällen, in den Praktika) und Persönlichkeits- 6 entwicklung der Berater. Als die Mauer fiel, gab es in der DDR 80 nach internationalen Standards und neusten Erkenntnissen ausgebildete Beraterinnen und Berater. Darüber hinaus wurden in Verbindung mit dem EZI Fortbildungen und Selbsterfahrungskurse organisiert, Fortbildungsgänge durchgeführt, z.B. in Paarberatung, internationale Trainer (wie etwa Fanita English) eingeladen. Zum Schluss war die DDR dem Westen sogar mit einer in sich geschlossenen Supervisoren-Ausbildung voraus. Die Arbeitsbedingungen der westlichen Dozenten und Trainer waren manchmal abenteuerlich. In der Anfangszeit lief alles über private Einladungen und Unterkünfte. Man konnte nie sicher sein, ob man die Einreise bekam. In den letzten Jahren der DDR allerdings gab es Dienstvisa und unproblematische Einreise. Die Stasi war natürlich immer dabei. In der DDR waren bisweilen Dinge möglich, die im durchorganisierten Westen nicht zustande kamen (z.B. ein Selbsterfahrungsseminar für alle DDR-Bischöfe und deren Frauen). Darüber hinaus war die DDR auch ein Entwicklungsfeld für neue Beratungsansätze und –methoden. All dieses verdanken wir der Weitsicht von Bischof Kurt Scharf. Bernd Löffler – ein begnadeter Lehrer (1964 – 1986) Kaum einer hat die Atmosphäre und den didaktischen Stil am Institut so nachhaltig geprägt wie Bernd Löffler (1964 –1986). Er konnte ungewöhnlich lebendig vermitteln. Lange bevor „Living Learning“-Methoden nach Europa kamen, entwarf er Übungen und Spiele, die Theorien so anschaulich machten, dass sie bei allen Teilnehmern haften blieben. Seine Übungen gehören noch heute zum Repertoire der Aus- und Fortbildungen am Institut. Die Defizitorientierung bestimmter psychologischer Theorien behagte ihm nicht, lange bevor das beraterisch-therapeutisches Allgemeingut wurde. Er empfahl stets, Vor- und Nachteile abzuwägen. Er war jemand, der ermutigte. Denn er wusste, dass man nicht lernen kann, ohne Fehler zu machen. Er hatte die Begabung, in jedem Fehler auch das Gelungene zu sehen und herauszuarbeiten. Er war ein Gruppendynamiker auf europäischem Niveau, hat in seinen Gruppenübungen die möglichen Reaktionen bis ins Kleinste vorherbedacht. Er hat auch den Gruppenstil des Instituts mitgeprägt. Viele seiner Aussprüche und Merksätze sind geflügelte Worte geworden. „Beratung ist Handwerk, nicht Kunst.“ „In der Paarberatung ist der Klient die Beziehung.“ „Die zweitbeste Methode, die ich kann, ist immer noch besser als die beste, die ich nicht kann.“ „Niemand ist vor Reifung geschützt.“ Er sprach davon, dass „Gefühle seitwärts aus der Rippe spritzen“, und scheute auch nicht Ausflüge ins Theologische: „Gott arbeitet nicht ohne Bodenpersonal.“ Ein apokryphes Zitat aus dem MarkusEvangelium war ihm Grundregel für Berater: „Gesegnet seiest du, wenn du weißt, was du tust.“ Bernd Löffler war ein Kontakt- und Lebenskünstler. Als ihm wegen seiner Lungenerkrankung zunehmend die Luft ausging, erfand er das „Spazierenstehen“. Zeit der Konzeptentwicklung In den ersten Jahren war das Angebot des Instituts bunt. Jugendarbeiter kamen in die Jugendstilvilla in der Matterhornstraße in Berlin-Schlachtensee, Pfarrer und kirchliche Mitarbeiter, Studentenpfarrer, Leiterinnen von Mütterkuren, Erziehungsberater, und natürlich auch Familienberater. September 1967 bedeutete einen Einschnitt, drei neue Mitarbeiter nahmen ihre Arbeit auf: Dr. Dora von Caemmerer, Christa Höfener als Theologin und ich als Soziologe und Theologe. Im Jahr darauf übernahm Guido Groeger die Leitung des Instituts. Der Schwerpunkt der Arbeit in diesen Jahren bestand in der Entwicklung von Konzepten. Psychologische Beratung wurde als ein eigenständiges Vorgehen in Absetzung zu Psychotherapie verstanden, das in begrenzter Zeit relativ bewusstseinsnah und strukturiert an den Konflikten arbeitet, die der Klient zur Sprache bringt und angehen möchte (Stichwort: Kontrakt). Kennzeichnend für dieses Konzept sind drei Dinge: eine beraterische Haltung, die den Gesprächspartner als Erwachsenen respektiert und behandelt, selbst wenn dieser mit seinen Konflikten nicht zurecht kommt oder seelische Probleme hat; die Ausarbeitung der Phasen des Beratungsprozesses bzw. der spezifischen Ziele und Vorgehensweisen in Anfangs-, Mittel- und Schlussphase der Beratung; sowie die Integration der drei Aspekte des Beratungsprozesses, des diagnostischen, des methodischen und des Beziehungsprozesses. Darüber hinaus ging es darum, ein didaktisches Konzept zu erarbeiten, wie Beratung in beschränkter Zeit am wirkungsvollsten vermittelt sowie Theorie- und Praxislernen am besten integriert werden kann. Ergebnis war die fünfteilige (heute sechsteilige) Weiterbildung, die sich in vier Jahrzehnten bewährt hat. Es hat Spaß gemacht, an der Entwicklung dieser Konzepte teilzuhaben. 7 Noch einmal drei außergewöhnliche Frauen Dr. Dora von Caemmerer (1967–1971) „Doktor Dora“, wie sie von Kursteilnehmern liebevoll genannt wurde, war Juristin und Sozialarbeiterin mit langer Erfahrung in Casework. Ihre ganz besondere Stärke war eine ausgearbeitete Methodik der beraterischen Gesprächsführung. Ihre genaue Analyse von schriftlichen Fallprotokollen ist Modell geblieben bis heute. Als Dozentin hat sie mit Dynamik und gestenreich unterrichtet – und sich dabei einmal sogar das Armgelenk ausgekugelt... Dr. Anne Neumann (1971–1983) Ihre Nachfolgerin, Anne Neumann, war eine ganz andere Persönlichkeit. Beraterin und Psychoanalytikerin der Jungschen Richtung hat sie lange Jahre zwei Rollen ausgefüllt: als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentralinstitut und als Lehranalytikerin sowie Dozentin auch in der Berliner Analytiker-Ausbildung. Sie konnte indessen beide Konzepte gut auseinanderhalten, denn sie brachte aus jahrelanger Beratungsarbeit und der Leitung der Ev. Beratungsstelle in Bonn eine Fülle praktischer Erfahrung mit. Sie hatte eine sehr menschliche, mütterliche Art, die ihr rasch die Herzen erschloss. Als Dozentin verfügte sie über einen anschaulichen Stil, Theorie – z.B. die diagnostischen Muster der Persönlichkeitsstrukturen – mit Handlungsanweisungen für das praktische Vorgehen in der Beratungsstunde zu verbinden. Darüber hinaus war sie eine Künstlerin, mit offenem Sinn fürs Schöne, und in mancher Hinsicht eine weise Frau. Ingeborg Langus-Mewes (1973–1996) Wieder eine andere Persönlichkeit war Ingeborg LangusMewes. Auch sie kam mit reicher Erfahrung aus der praktischen Beratungsarbeit in Frankfurt/Main nach Berlin. Sie zeichnete sich aus durch genaues differenziertes Hinsehen. Ihre ruhige Art kam vor allem in den Fall- und T-Gruppen zur Geltung. In verschiedenen Bereichen des Instituts war sie an der Konzeptentwicklung neuer Curricula des Instituts beteiligt. Auf dem Hintergrund umfassender theoretischer Kenntnisse lud sie immer wieder dazu ein, Überlegungen noch einmal zu bedenken. Ich persönlich schaue auf eine lange und fruchtbare Zusammenarbeit mit ihr bei der Entwicklung der Berliner Fortbildung in Paarberatung zurück. Dabei haben wir uns gut ergänzt. Hatte ich etwas auf den Punkt gebracht, so öffnete sie die Diskussion noch einmal: „Man könnte aber auch noch diese Facette sehen.“ Ingeborg Langus-Mewes ist auch noch heute tätig, als geschätzte Beraterin und Supervisorin. Zeit des Aufbruchs Die 70iger Jahre waren eine Zeit der Ungeduld, der Kreativität, des Aufbruchs. Unsere Berliner Weiter- und Fortbildungen waren inzwischen gut ausgearbeitet und etabliert. Aber aus den USA kamen neue Anregungen und neue Methoden. Ruth Cohn und ihr Labor entwickelten die Themenzentrierte Interaktion (TZI), Fritz Perls die Gestalt-Therapie, Eric Berne die Transaktionsanalyse (TA). Psychodrama, Körpertherapien und Bioenergetik machten von sich reden. Die ersten Schulen der Familientherapie und Ansätze systemischen Denkens (New York, Palo Alto, Mailand) veränderten den Blick auf die Probleme der Klienten und die Art, sie zu bearbeiten. Diese Jahre waren natürlich auch ein Epoche der Versuche – Sensitivity-Trainings wurden als Abhärtungsübungen angeboten. Manche Versuche gingen auch daneben. Die Funktion des Instituts in diesen Jahren war, die Spreu vom Weizen zu trennen, die beraterischen Kollegen mit einigen dieser Methoden bekannt zu machen, die dann bald den deutschen und den europäischen FortbildungsMarkt überschwemmen sollten. Viele von denen, die nach Europa kamen, sprachen deutsch, weil die Nazi-Diktatur sie vertrieben hatte. Es kamen nach Berlin: Ruth Ronall vom New Yorker TZILaboratorium. John Brinley bot bis zu seinem Tod eine mehrteilige Gestalt-Fortbildung an. Auch Hilarion Petzold war im Institut. Rolf Büntig stellte uns Bioenergetik vor, Vreni Middendorp aus der Schweiz Sexualberatung und -therapie. George Bach („Streiten verbindet“) brachte die Polizei ins Haus, weil Passanten auf der Straße, durch die Schreie einer Gruppenübung während eines WochenendAggressions-Marathons mit 80 Teilnehmern beunruhigt, ein Einsatzkommando alarmiert hatten. Theoretisches Lernen und Selbsterfahrung gingen Hand in Hand, vieles wurde am eigenen Leib ausprobiert. Selbsterfahrungskurse – etwa mit Tom Frazier, einem gebürtigen Berliner, und seiner Frau Delphine aus Kalifornien, als Jeux dramatiques – gehörten damals zum festen Bestand des Institutsprogramms. Eine besondere Erwähnung verdient Fanita English, die bei Fritz Perls Gestalt gelernt, zusammen mit Eric Berne die Theorie der Transaktionsanalyse entwickelt und später eigene interessante Theorien ausgearbeitet hat. Von 1976 an hat sie regelmäßig im Institut gearbeitet, genaues diagnostisches Hinschauen vermittelt und gezeigt, wie wichtig klare Kontrakte in Beratung 8 und Supervision sind. Noch heute, fast 90jährig, sitzt sie an mehreren Publikationen, erarbeitet neue Theorien und hält Workshops rund um die Welt. Auch sie hat den Arbeitsstil und die beraterische Methodik des Instituts beeinflusst. Die Familientherapie hat in den Angeboten des Zentralinstituts schnell ihren eigenen Platz gefunden. Henry Maier aus Seattle im Staate Washington (USA) führte uns als Erster in Sichtweise und Methodik der Familientherapie ein. Es folgten Elsa Leichter aus New York und Erika Waechter aus Oregon. Verena Krähenbühl aus der Schweiz, die auch in den USA gearbeitet hatte, konzipierte die erste mehrteilige Familientherapie-Fortbildung am Institut, mit Life-Supervision und Life-Familien. In diesem Zusammenhang kam auch Gottlieb Guntern nach Berlin. Seine Schüler, vor allem Jürg Liechti und Martin Zbinden aus Bern, haben die mehrteiligen Fortbildungen weitergeführt, bevor dann mit Roland Weber ein deutscher Ausbilder die Aufgabe übernahm. Im übrigen waren auch Martin Kirschenbaum und verschiedene Kollegen der Mailänder Schule im Haus. Eine Ausweitung der familientherapeutischen Arbeit war später die Methode der Mediation, mit der uns John Haynes aus New York als erster vertraut machte. Eigene Entwicklungen Die sozialen Probleme, die gesellschaftskritische Diskussion in der Bundesrepublik und der Kontakt zur internationalen Entwicklung haben in den siebziger Jahren die Entwicklung neuer Konzepte im Zentralinstitut angestoßen. Wie kann man mit Angehörigen der Unterschichten angemessen beraterisch arbeiten? Dazu gab es Seminare, Kolloquien und Publikationen. In welcher spezifischen Situation befinden sich Paare und Familien in Trennung und Scheidung? Wie ist die besondere Dynamik in Zweiten Familien (Nach-Scheidungs-Familien)? Wie lassen sich innerfamiliale sexuelle Gewalt und die aus ihr folgenden Traumatisierungen bearbeiten (damals lief das unter dem Begriff „Inzest“)? Viel Raum nahm die Entwicklung eines Konzepts und Curriculums für Schwangerschaftskonflikt-Beratung ein. Eine integrierende Funktion hatte bis in die jüngste Zeit die Entwicklung einer vierteiligen Fortbildung in Paarberatung. Sie ist, neben der Weiterbildung in psychologischer Beratung, in Supervision und der Fortbildung in Erziehungsberatung, ein Kernstück der Arbeit des Zentralinstituts geworden. An ihr waren zu Beginn Anne Neumann und Ingeborg Langus-Mewes, Bernd Löffler und ich betei- ligt, und seitdem die Mehrzahl der gegenwärtigen Dozenten des Instituts. Sie geschah im Kontakt mit europäischen Kollegen, Jürg Willi, Rosemarie Welter-Enderlin, beide aus Zürich, und Alfons Vansteenwegen von der flämischen Universität in Leuwen. Paarberatung kann man nicht lehren, wenn man nicht regelmäßig Paarberatungen macht. Die gemeinsame Praxis mit Paaren und die Weiterentwicklung des Paar-Curriculums hat theoretische Unterschiede verblassen lassen und daher integrierend gewirkt. Was unerwähnt blieb Vieles habe ich in diesem Streifzug durch die ersten 25 Jahre des Ev. Zentralinstituts nicht genannt: Die theologische Arbeit am Institut, angefangen mit einer international besetzten Theologischen Kommission, die jahrelang an Grundsatzproblemen zwischen Psychologie und Theologie gearbeitet und dazu auch publiziert hat, über die Arbeit mit Professoren der Praktischen Theologie in der DDR, bis zu den heutigen Fortbildungen für Seelsorger. Nicht erwähnt habe ich die vielfältigen Tätigkeiten, im nationalen Rahmen politische Gestaltung beratend zu begleiten, vom Scheidungsrecht bis hin zum Kampf um Erhalt von Beratungsstellen. Oder im internationalen Rahmen die Zusammenarbeit mit dem Kongolesischen Kinder- und Familienzentrum in Kinshasa bzw. die Mitarbeit im Vorstand der Internationalen Kommission für Paar- und Familienbeziehungen des Weltfamilienverbandes durch Guido Groeger, Friedrich-Wilhelm Lindemann und mich, die in einem Kongress dieser Kommission in Berlin im Jahr 2000 zum Thema „Was führt zu Veränderung? einen Höhepunkt fand. Ich habe nicht davon gesprochen, dass Kursteilnehmer die Veranstaltungen des Instituts als Partnervermittlungseinrichtung nutzten oder zum PartnerTÜV: „Taugt meine Ehe noch?“ Um 1980 beginnt eine neue Phase in der Geschichte des Instituts. Friedrich-Wilhelm Lindemann übernimmt die Leitung, mit neuen Ideen, neuen Projekten, neuen Akzenten, und einem Leitungsstil, der intensives Arbeiten ermöglichte. Neue Kollegen kommen ins Team. Eine Zeit der konzeptionellen und institutionellen Konsolidierung setzt ein, und zugleich ein Abschnitt vielfältiger Neuentwicklungen: Vertiefung der theologischen Arbeit, Entwicklung von Curricula in Supervision, Erziehungsberatung, Mediation, pränataler Diagnostik, Integration der Kurse in der DDR usw. Diese Epoche bedarf einer eigenen, ausführlichen Würdigung. 9 Ein Dank und gute Wünsche Gestatten Sie zum Schluss ein persönliches Wort. Es war ein Privileg, so lange (von 1967 bis 2004) an diesem Institut zu arbeiten. Die äußeren Bedingungen waren nicht immer einfach. Aber es war eine wunderbare Gelegenheit, Menschen zu erleben, sich mit ihnen auf den Weg persönlicher Entwicklung zu begeben und dabei sich selbst zu entwickeln. Darum danke allen, denen ich begegnet bin: den Teilnehmern unserer Fortbildungen, meinen Kollegen vom Institut, denen von der Verwaltung und denen im Team, und den Vertretern der Kirche, die auch in Zeiten finanzieller Enge die Weitsicht besaßen und besitzen, diese Arbeit und speziell dieses Institut zu ermöglichen. Ich wünsche meinen Kollegen und dem Institut für die nächsten 40 Jahre: • Offenheit für Neues: Auf der Grundlage einer klaren theoretischen und methodischen Konzeption immer wieder aufgeschlossen zu sein für Anstöße von außen und Entwicklungen, die neues Denken und Weiterentwicklung ermöglichen; • Auch bei hohem Arbeitsdruck, auch wenn eine Fortbildung die andere jagt, die Chance zu nutzen, die darin liegt, dass im Team des Instituts phantastische Persönlichkeiten beisammen sind: Jedem Einzelnen Raum zu lassen und sich trotzdem gegenseitig anzuregen und zu befruchten; • Dass bei allem finanziellen Druck die Menschlichkeit nicht aus dem Blick gerät, damit weiter gute Aus- und Fortbildung angeboten und gute Beratung gemacht werden kann. Gut hat mit Güte zu tun. Herzensgüte alleine reicht nicht, es braucht auch fachliche Kompetenz. Aber fachliche Kompetenz bleibt kalt, wenn sie nicht genährt wird von menschlicher Güte. Martin Koschorke Gekürzte Fassung eines Vortrags bei der Feier zum 40jährigen Bestehen des Ev. Zentralinstituts für Familienberatung am 30. April 2004 10 Friedrich-Wilhelm Lindemann Dank an Martin Koschorke 30. April 2004 Die erste in einem Jahresbericht des EZI genannte Veröffentlichung Martin Koschorkes heißt: „Über evangelische Theologen mit nicht-evangelischen Frauen oder Verlobten in Deutschland“. Sie erschien 1968 in der Zeitschrift Theologia Practica. Ich vermute, dieser gehört zu seinen heute weniger bekannten Titeln. Doch in diesem Text können wir etwas über das Interesse und die Vorgehensweise des Autors erfahren. Er greift ein Problem auf, in dem Menschen durch unzeitgemäße Gesetze und Regelungen in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt werden, und sucht nach einer vernünftigen Lösung. In diesem Fall darf man sagen, ist ihm die Brisanz des Themas wohl vertraut. Denn er hatte sich mit Francoise, einer jungen Französin katholischen Glaubens, verbunden. Von einem deutschen evangelischen Pfarrer aber wurde damals erwartet, dass seine Frau, um Pfarrfrau sein zu können, der gleichen Landeskirche angehörte. Sie hätte also konvertieren müssen, um ihren Geliebten für das reguläre Pfarramt diensttauglich werden zu lassen. Nun weiß ich nicht, wer mehr gegen eine solche Nötigung war, Francoise oder Martin. Jedenfalls, sie blieb katholisch, Martin evangelisch. Und er kam als Vikar nicht in ein Gemeindepfarramt, sondern ans Zentralinstitut, ein halbkirchliches Institut, wie er es damals nannte, und schrieb über das Problem. Wie geht er vor? Er kontrastiert die Lebensformen moderner industrieller Gesellschaften mit überkommenen Kirchengesetzen und Regeln. Und er kontrastiert römische Gesetzlichkeit mit dem Anspruch evangelischer Freiheit. An ihr werden die Regelungen der Pfarrerdienstgesetze aber auch Äußerungen von kirchenleitenden Personen gemessen. Dabei wird durchaus pragmatisch vorgegangen. Dass die Zugehörigkeit zur gleichen Konfession wünschenswert oder gar notwendig sei für das gemeinsame Wirken in einer Gemeinde, wird nicht bestritten. Aber es wird gefordert, dass Theologen in Mischehen auch in übergemeindlichen Diensten arbeiten können. Dass die Gesetze den bereits in Einzelfällen praktizierten vernünftigen Lösungen angepasst werden. Nur so könne der Druck auf die Frau zur Konversion oder der Druck auf den Mann zum Berufswechsel vermieden werden. In diesem Zusammenhang heißt es: „Es fragt sich aber sehr, ob ein mehr oder weniger starker Druck auf ein Gewissen der Weg ist, der zur Freiheit des Glaubens führt“ (399). In diesem Satz finden wir einen Dreh- und Angelpunkt aller Veröffentlichungen Koschorkes zum Schwangerschaftskonflikt und das Prinzip seiner kritischen Auseinandersetzung mit kirchlichen Stellungnahmen. 1971 veröffentlicht er sozialethische Überlegungen „Legalisierung der Abtreibung – ja oder nein?“. In der Folge berät das Institut die Bundesregierung bei der rechtlichen Neuregelung der Abtreibung; 1978 gibt er zusammen mit Jörg Sandberger ein Arbeitsbuch zur Schwangerschaftskonflikt-Beratung heraus, das bei Vandenhoeck und Ruprecht als Handbuch erscheint. Ich denke, diese war eine der einflussreichsten Publikationen des Instituts. Immer wieder hat sich Koschorke zu diesem Thema für das Institut geäußert. Die Formel, dass das Ungeborene nur mit der Frau und nicht gegen sie geschützt werden könne, stammt aus seiner Feder. 1972 bearbeitet er aber auch zwei andere Themen, die später fortgesetzt werden und immer wieder vorkommen: „Formen des Zusammenlebens in Deutschland“, erschienen in der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, und Thesen zum Thema „Unterschicht 11 und Beratung“, mit denen Koschorke einer breiten Fachöffentlichkeit bekannt wurde. Er beschäftigt sich im folgenden mit der Rolle der Männer, der Rolle von Mann und Frau, mit zweiten Partnerschaften und zweiten Familien und wie man beraterisch mit diesen Problemen umgehen kann. Es sind annähernd 250 Veröffentlichungen, wie Martin mir gestern gestanden hat. Es ist unmöglich, sie im einzelnen zu würdigen. Nur Afrika sollte ich noch nennen als Beispiel für sein politisches Engagement. Experientiam facit theologum, die Erfahrung macht den Theologen, hat Luther einmal gesagt. Kennzeichen nicht nur von Martins Schreiben, sondern auch seines Lehrens ist der unmittelbar einleuchtende Erfahrungsbezug, das Bemühen um Plausibilität. Elementarisierung, Einfachheit ist ihm wichtig. Manchmal mag man seine Texte zu einfach finden. Aber bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass er in seinen Formulierungen Modelle abbildet, die zu differenziertem Verstehen und Handeln anleiten ebenso wie seine didaktischen Spielzeuge wie etwa die Ambivalenzschaukel, die er im Unterricht benutzt. In diesen Modellen steckt natürlich auch etwas Apodiktisches, was man nicht selten hat bei so originellen, kreativen und eigenständigen Denkern. Und wer sich so lange, so gründlich und immer wieder von der eigenen Beratungserfahrung ausgehend mit den Stoffen beschäftigt hat, der gibt lieber Tipps als dass er welche nimmt, und findet, dass er schon vor vielen Jahren gesagt hat, was heute mühsam buchstabiert wird. Ernsthafte Schwierigkeiten gab es, als die von dem Geist der 68iger Zeit geprägte Teamführungsstruktur des Instituts revidiert werden musste, als unter unausweichlichem ökonomischen Druck die Aufgaben und damit auch die Freiheiten der einzelnen Teammitglieder überprüft und neu geordnet werden mussten. Das war für alle anstrengend, ich denke insbesondere für ihn und mich. Ich bin sehr froh, dass es uns beiden gelungen ist, diesen Konflikt beizulegen und in den letzten Jahren wieder zu der konstruktiven Zusammenarbeit zu finden, die wir viele Jahre lang hatten haben können. Dafür danke ich Dir, Martin, und ich danke Dir natürlich auch und vor allem für alles, was Du für das Institut getan hast im Unterricht, in der Außenvertretung, durch Vorträge, Seminare, Supervisionen, durch Publikationen, und die Mitarbeit in der Weltfamilienorganisation mit dem großen Kongress, den Du 2000 unter schwierigen Bedingungen hier in Berlin organisiert hast. Ich danke Dir aber auch für die vielfältige Tätigkeit innerhalb des Instituts, für Planungs- und Organisationsarbeit, für Deine Bereitschaft, andere zu vertreten, und etwas für die Gesamtheit der Mitarbeitenden zu tun. Nimm dieses Fest zum 40jährigen Jubiläum, das wir mit Deinem Abschied verbinden, als Ausdruck unseres Dankes. Lassen Sie es uns fröhlich feiern. 12 Prof. Dr. Alfons Vansteenwegen Intimität und moderne Partnerschaft Im Folgenden möchte ich zwei Formen von Intimität unterscheiden: gefundene und erarbeitete Intimität, oder anders ausgedrückt, erträumte und wirkliche Intimität, Einbildungsintimität und Realintimität. Ich überlasse Ihnen die Wahl der besten Bezeichnung. Partnerschaft = sich gut fühlen? In Beziehungen zusammen zu leben ist heutzutage schwierig. Vielen Menschen fällt es schwer, eine Bindung einzugehen. Zahlreiche junge Leute wissen nicht, wie sie über Bindungen, über Beziehung und Ehe denken sollen. Und wie sie mit einer Partnerschaft oder einer Ehe umgehen sollen. Sie träumen von einer guten Ehe oder Partnerschaft. Sie stellen sich Partnerschaft als ein einfaches, selbstverständliches Zusammenleben vor, das weitgehend problemlos verläuft und keiner Anstrengung bedarf. Sie träumen von einer guten Beziehung, einer Beziehung, in der man sich gut fühlt miteinander. Das „Sich-GutFühlen“ scheint heute wohl das wichtigste Kriterium für eine erfolgreiche Beziehung zu sein. Die Folge davon ist, dass viele dazu neigen, eine Beziehung zu beenden, wenn dieses Gefühl nicht mehr da ist, oder wenn sie sich dem anderen gegenüber neutral oder negativ fühlen. Immer häufiger verlassen junge Menschen die Beziehung unter dem Vorwand, die Gefühle seien vorbei, es seien keine Gefühle mehr da. Es stellt sich also die Frage: Wenn die Gefühle vorbei sind, ist die Beziehung dann auch zu Ende? Welche Rolle spielen die Gefühle in einer lang andauernden Ehe? Ich möchte beweisen, dass eine Bindung bzw. eine Beziehung mehr ist als Gefühl. Dass es unbegründet ist auseinander zu gehen, weil die positiven Gefühle nicht mehr da sind. Ich möchte den Übergang skizzieren von Fusion (Verschmelzung) zu Beziehung (Bindung), wenn die Differenzen und Unterschiede zwischen zwei Partnern durchbrochen sind. Ich möchte beweisen, dass die richtige Lösung für Paare in der Differenzierung zwischen den Partnern besteht, in Unterscheidungsarbeit. Zusammengefasst: Der Weg zu echter Intimität führt von Fusion zu Beziehung über Differenzierung. Oder anders ausgedrückt: von den Gefühlen zu einer realen, einer wirklichkeitsgerechten Bindung. Eine intime Beziehung zeichnet sich dadurch aus, dass das Ziel der Beziehung in der Beziehung selbst liegt. Das Zusammensein selbst ist der Zweck der Beziehung. Eine sachliche Beziehung indessen ist eine Verbindung zwischen Menschen, in denen Menschen für ein Ziel zusammenarbeiten, das außerhalb der Beziehung selbst liegt. Intimität eins: Fusionsintimität Der Anfang der meisten Beziehungen, wenn Paare zusammenleben wollen, ist in unserer Kultur wohl die Verliebtheit. Verliebtheit ist eine Form der Intimität. Verliebtheit ist ein Zustand, in dem man zu jemand hin getrieben wird, stets aufs Neue. Verliebtheit ist auch ein Zustand der Fusion. Verliebtheit ist Einbildung. Man sieht den Partner durch seine Wünsche, durch die Brille seiner Wünsche. Nehmen wir als Beispiel das Ehepaar Rolf und Mia. Verliebtheit bedeutet, dass Rolf Mia nicht sieht wie sie ist, sondern wie Rolf sich Mia wünscht. Jeder von uns hat positive und negative Seiten. Was geschieht nun bei Verliebtheit? Es geschieht etwas Merkwürdiges. Rolf sieht Mia nur noch positiv. Sie ist so charmant, so freundlich, so hübsch, so unternehmungslustig, so aktiv, so musika- 13 lisch, so einfühlsam und so verständnisvoll, sie hat so schöne grüne Augen und herrliches schwarzes Haar, usw. Rolf sieht Mia also als Ideal. Wenn Rolf nach Mia schaut, sieht er sie strahlen. Die Umgebung sieht das nicht. Die Kollegen warnen Rolf, dass Mia sehr langsam ist. Rolf aber sagt: „Ich aber finde meine Geliebte so...herrlich langsam“! Für Rolf ist Mia vollkommen, perfekt. In der Verliebtheit wird man also von seinen Gefühlen betrogen. Man findet den Partner ideal. “In der Verliebtheit finde ich dich phantastisch. Ich sehe nicht, wer du bist, ich sehe dich nur so, wie ich dich wünsche, nicht so wie du wirklich bist. Alles Gute kommt von dir. Du bist die Sonne in meinem Leben!“ Man könnte sagen: Verliebtheit ist eine Form schlecht begriffener Selbstverleugnung. „Ich bestehe nur durch dich. Ich existiere nur von dir aus. Du rettest mich aus meiner Geworfenheit. Du gibst meinem Leben Sinn. Verliebtheit ist ein sonderbare Form des Altruismus. Ich negiere mich ganz für dich.“ Das Glück gegenseitiger Verliebtheit schafft eine Selbstverständlichkeit, eine Spontaneität. Alles läuft wie von selbst zwischen uns. (Man sieht das auch, wenn ein Partner in einer Ehe sich in einen Dritten verliebt: „Dort kann ich reden und mit meinem Mann kann ich das nicht“.., usw.) Das Gegenteil von Verliebtheit kommt in gescheiterten Beziehungen vor: „Du bist so, wie ich dich fürchte: Du bist die Ursache all meinen Unglücks.“ „Dass es heute regnet, ist deine Schuld.“ Obwohl die Kollegen diese Frau ganz angenehm finden, kann er nichts Gutes mehr in ihr sehen. Er empfindet nur noch Widerwillen oder Abneigung. Zurück zur Verliebtheit. Verliebtheit ist also eine Augenkrankheit, eine Verblendung. Sie verursacht eine Illusion: als Mia + Rolf sieht Mia +/als Mia – Figur 1. „Wir passen zusammen! Wir sind füreinander geboren! Diese Verbindung ist die einzig mögliche. Alles ist selbstverständlich. Alles geht von selbst, ohne Anstrengung. Wir verstehen einander ohne Mühe, wir brauchen nur ein halbes Wort. Wir werden niemals Konflikte haben. Wir sind ganz gleich. Wir wollen von selbst dasselbe.“ Verliebtheit ändert das Zeiterleben: Das Jetzt ist wunder- bar, und es wird immer so bleiben wie jetzt. Die Zeit ist sehr intensiviert, radioaktiv, sie scheint unendlich: Wir bleiben für immer zusammen. Das Jetzt scheint unendlich und intensiv. Alles scheint möglich. Verliebtheit macht dynamisch und kreativ. Verliebtheit produziert einen Zustand, den wir Fusion nennen. Beide Partner sind gefühlsmäßig in einer Gemeinsamkeit verbunden, in der beide nicht mehr sie selbst sind, sondern ihr Selbst für einander opfern, um das Zusammensein zu verwirklichen. Das Zerbrechen der Fusion Sprechen durchbricht diese Fusion: Reden ist gefährlich, wenn man ‘verliebt’ ist. Schweigen ist viel besser. Der Dichter sagt es in dem neapolitanischen Lied: silenzio cantatore. Singendes Schweigen (Pavarotti): Still, sag nichts heute Nacht, komm in meine Arme, doch ohne ein Wort, alles leuchtet und schläft, schläft in der Sommernacht. Maria, in diesem Schweigen – im singenden Schweigen – will ich dir keine Liebesworte sagen, das Meer wird sie für mich sprechen! Sag mir, bist du heute ganz mein? Deine schönen Augen sagen ja! Nein, bei diesem Mond dürfen keine Lügen Diesem lügnerischen Mund entschlüpfen. Maria, in diesem Schweigen, im singenden Schweigen – will ich dir keine Liebesworte sagen, der Himmel wird sie für mich sprechen Himmel, gib Antwort! Gib Antwort, Meer! Sterne, warum sprecht ihr nicht? Neapel, komm und sage mir: Sind sie bitter oder süß Diese Tränen, die ich vergieße? Maria, in diesem Schweigen, – im singenden Schweigen – will ich dir keine Liebesworte sagen, das Schweigen wird sie sprechen für mich. Sprechen ist gefährlich, denn der Partner kann verneinen, was ich fühle. Reden bringt Unterschiede und Differenzen mit sich. Es ist die Erfahrung von Differenz, von Unterschieden, die den Unterschied ausmacht. 14 Die Erfahrung von Unterschiedlichkeit und Differenz bricht die Fusion mitten entzwei. Mit jemand zusammenleben ist eine permanente Erfahrung von Differenz und Unterschied. Im täglichen Zusammenleben treten die verschiedensten Unterschiede zwischen den Partnern zu Tage. 1. Da gibt es die kleinen, täglichen Unterschiede: Die Tassen von Bert und Lena Wenn Bert morgens den Tisch abräumt, nimmt er eine Tasse nach der anderen weg. In Lenas Tasse ist immer noch ein wenig Kaffee. Seine Tasse ist leer. Für ihn ist eine Tasse, die leer ist, vollständig leer. Für sie bedeutet leer, dass noch ein Rest drin ist. Das findet er nicht besonders ärgerlich. Aber immer wieder, bevor er die Tassen in die Geschirrspülmaschine stellt, muss er ihren Rest aus der Tasse extra in die Spüle gießen, denn es ist immer noch etwas Kaffee drin. Es ist eine Kleinigkeit. Aber es ist eine Kleinigkeit, die er jeden Tag spürt, schon fünfzehn Jahre lang, jeden Tag aufs Neue... Die Zahnpasta von Jan und Mia Jan und Mia benützen zu zweit eine Tube Zahnpasta. Jan ist ein ordentlicher, sparsamer, sorgfältiger Mann. Er drückt immer von unten auf die Tube. Mia ist eine spontane und lebendige Frau. Und jeden Morgen sieht er zu seinem Erstaunen, dass Mia in der Mitte der Tube gedrückt hat. Jeden Morgen drückt er von unten, jeden Morgen drückt sie in der Mitte! 2. Dann gibt es die Unterschiede in den Programmen des Zusammenlebens: Dieses Programm ist eine lange Liste von Rechten, Pflichten, Rollen usw. Ich nenne nur zwei Beispiele von dieser Liste bei Jan und Mia: Kinder und Geld. Für Jan sind Kinder sehr wichtig. Man lebt für seine Kinder. Nur eine Sache zählt: dass die Kinder glücklicher sind als wir selbst, dass die Kinder es weiter bringen als wir selbst. Und Geld bedeutet für Jan: Sparen ist wichtig. Wenn man etwas verdient hat, dann versucht man sparsam zu sein. „Wirf nicht alles zum Fenster hinaus!“ Für Mia sind Kinder etwas ganz anderes. Kinder? Ja, das ist etwas, das hat man, das bekommt man. Aber jetzt zu sagen, dass man dafür lebt! Kinder sind mehr eine Sache für den Babysitter oder eine Kinderfrau. Sie werden groß und haben ihr eigenes Leben. Oder Geld: Wenn du Geld verdienst, warum sollst du dann sparen? Man lebt nur einmal. Man nimmt nichts mit! Warum soll man die Ausgaben einschränken? Man geht auf Reisen, man kauft, was man mag. 3. Weiter gibt es Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Das Mars-Venus-Syndrom Die Unterschiede zwischen Mann und Frau sind wohlbekannt. Wir unterscheiden zunächst begrifflich zwischen „Geschlechterunterschieden“ (empirisch verifizierbare Unterschiede bei Frauen und Männern einer durchschnittlichen Gruppe) und „Geschlechterstereotypen“ (Zuweisungen von charakteristischen Merkmalen auf Grund von Geschlechterzugehörigkeit). Neuere Forschungsergebnisse legen nahe, „männlich“ und „weiblich“ als unabhängige, nicht hingegen als gegensätzliche Kategorien zu bestimmen. Außerdem zeigen Untersuchungen, dass Zufriedenheit in der Ehe mit einem hohen Maß an emotionaler Ausdruckfähigkeit bei Ehemännern und Ehefrauen gleichermaßen korreliert. Folgende Geschlechterunterschiede sind in Paarbeziehungen von Bedeutung: (1) Unterschiede in der Kommunikation Frauen erkennen dem Gespräch einen höheren Stellenwert zu als Männer. Sie sind besser in der Lage, die Gefühlslage des Partners einzuschätzen. Unzufriedene Ehemänner sind kommunikationsarm, während unzufriedene Ehefrauen das Gespräch einfordern. Frauen bedienen sich einer subjektiven Sprache der Nähe und der Intimität, während Männer eine objektive Form der Kommunikation bevorzugen, bei der der Informationsgehalt und die Problemlösung im Mittelpunkt stehen. (2) Unterschiede im Selbst- und Partnerverständnis Frauen haben ein besseres Selbst- und Partnerverständnis als Männer. (3) Unterschiede im Umgang mit Konflikten: Während Frauen aktiv ihre Gefühlslage ins Spiel bringen, reagieren Männer oft mit gefühlsmäßigem oder physischem Rückzug. Physiologisch hingegen sind Männer erregbarer und leiden länger unter dem Konflikt. 4. Aber es gibt auch Unterschiede im Zeiterleben, in der Zeiterfahrung: Die Psychologie lehrt, dass die Art und Weise, wie wir Zeit erfahren, von Mensch zu Mensch verschieden ist. Dies führt in jeder Ehe zu einem radikalen Unterschied zwischen den Partnern. Ein Ereignis, das für den einen schon lange vergangen ist, muss der andere noch verarbeiten. Was für den einen schnell verlaufen ist, kann für den anderen eine Ewigkeit gedauert haben. So gibt es bei Ehepartnern eine Reihe von Unterschieden in der Zeiterfahrung: 15 • • • • • • • • • • Unterschiedliche Erfahrung der Zeitdauer. Unterschiedliches Erleben der Zeitrichtung: Der eine ist mehr auf die Zukunft, der andere auf die Vergangenheit ausgerichtet. Unterschiede in der Zeitdauer, auf ein Ereignis zu reagieren: Der eine reagiert schnell, der andere langsam. Unterschiedliche Verarbeitungszeiten. Unterschiedliche Tempi beim Fällen von Entscheidungen. Unterschiede in der gewünschten Reihenfolge: Was der eine jetzt will, möchte der andere erst später. Unterschiede in der Einschätzung der Reihenfolge von Interaktionen: Ich sehe mein Verhalten als eine Korrektur deines (übertriebenen) Verhaltens. Unterschiede bei der Zeitgenauigkeit: Für mich heißt 10 Uhr fünf vor zehn, für dich zwischen ein Viertel vor und ein Viertel nach zehn. Einer ist pünktlich, der andere ist lockerer. Unterschiede in dem Bedürfnis nach zeitlicher Planung. Unterschiede zwischen Morgen- und Abendmenschen, ein unterschiedliches Schlafbedürfnis. Jan und Mia betrachten Sonntagmittag ihren Garten. Jan sieht Schönheit, Entspannung, Ruhe, Pause. Mia sieht, dass da noch etwas getan werden muss, dass das Grass noch gemäht werden muss, dass einige Pflanzen noch verpflanzt werden müssen. Für Jan ist Zeit: Ruhe und Meditation, für Mia ist Zeit: Aktion, Handeln und Projekte. Ich habe dieses Thema auf deutsch in einem Artikel in Wege zum Menschen (2003) und ausführlicher in meinem Buch: Liebe erfordert Zeit (2003) beschrieben. 5. Unterschiede in der Sexualität Auch in den intimsten Momenten sind wir als Partner verschieden und unterschieden! Auch wenn wir sexuell zusammen sind, bleiben wir zwei unterschiedliche Personen mit verschiedenen Vorlieben, Wünschen nach Häufigkeit, Intensität, Weisen von Streicheln, Erregung usw. Neuere Untersuchungen zeigen sehr klar, dass Männer viel mehr an Sex denken, bei sexuellen Kontakten meistens einen Orgasmus haben wollen und mehr masturbieren als Frauen. Männer haben zwei mal so viel außerpartnerschaftlichen Sex wie Frauen. 2,8 Prozent der Männer sind homosexuell und nur 1,4 Prozent der Frauen. Die Folgen Durch alle diese Unterschiede und Differenzen wird die Fusion (Verschmelzung) durchbrochen. Verliebtheit ist eine Phase, die vorüber geht. Es tut weh, wenn das idea- le Bild der Geliebten zerbricht oder wenn man selbst von seinem Sockel fällt. Aber dieses Weh ist der einzige Zugang zu eine realistischen, wirklichen Beziehung. Der Partner zeigt sich anders als ich ihn erträumte, aber... er ist wirklich! Wie kann man alle die genannten Unterschiede im Zusammenleben überbrücken? Intimität zwei: die reale, wirkliche Intimität Was können wir den Jugendlichen, den jungen Menschen anbieten? „Intimität zwei“ ist ein anderes Niveau von Intimität. „Intimität zwei“ ist eine Intimität, die aufgebaut wird. Nicht etwas, das man einfach so vorfindet. Kennzeichen dieser Intimität ist: Aufgebaut, nicht vorgefunden! Diese reale Intimität umfasst sieben Aspekte. 1. Ich selbst sein können und dürfen Eine intime Beziehung ist eine Beziehung, in der sich jemand erlauben kann, er selbst zu sein. Indem wir wirklich sein dürfen, wer wir wirklich sind. Man darf unglücklich sein, unzufrieden. Man darf traurig sein, man darf sich verrückt benehmen. Man braucht sich nicht besser darzustellen, als man in Wirklichkeit ist. Man darf für sich selbst eintreten in der Beziehung, ist authentisch, stark, autonom. 2. Wirkliches miteinander Reden Kommen wir zu den Konstrukten der Paare, zu den Vorstellungen, die Paare von sich und vom Leben haben. Was heißt „Kinder“ für uns beide? Was heißt für uns beide „Geld“? Nicht: was heißt Geld für dich oder für mich. Das Paar ist die Quelle des Aufbaus der Wirklichkeit. Das echte Gespräch ist die Voraussetzung für alle wirkliche Gemeinsamkeit. Partner, die nebeneinander herleben und nicht echt miteinander reden, bleiben Fremde füreinander. Sie leben jeder in einer anderen Wirklichkeit, obschon beide möglicherweise vor dem Fernseher nebeneinander sitzen wie Kaninchen vor dem Scheinwerfer...in Erwartung des tödlichen Schusses! 3. Gefühle ausdrücken, speziell negative Verbindungsund Beziehungsgefühle Eine intime Beziehung ist auch eine Beziehung, in der man eigene Gefühle zeigen kann und darf. Es gibt keine intime Beziehung ohne Austausch von Gefühlen. Gefühle macht man nicht. Wir sind nicht Autor unserer Gefühle, wir sind nur der Finder davon. Intimität fängt da an, wo jemand sagt: „Sieh, was ich in meinem Selbst finde!“ 16 Ernsthafte empirische Untersuchungen haben deutlich gemacht, dass gute und langdauernde Beziehungen dadurch gekennzeichnet sind, dass ein Austausch der negativen Beziehungsgefühle stattfindet. Dafür gib es zwei Gründe: (1) Psychosomatische: Negative Gefühle nicht auszudrücken ist (körperlich) ungesund. (2) Beziehungsgründe: Die beziehungsmäßige Durcharbeitung, die Verarbeitung dieser negativen Beziehungsgefühle zu zweit ist nicht möglich ohne Gespräch. Wenn ich mein Von-Dir-Enttäuscht-Sein nicht ausspreche und nur für mich selbst behalte, können wir diese Enttäuschung nicht gemeinsam, zu zweit verarbeiten! 4. Miterleben und Empathie Eine intime Beziehung ist auch eine Beziehung, in der sich Menschen ineinander einfühlen, miteinander mitfühlen und mitempfinden. Mitempfinden bedeutet nicht: „Ich habe dasselbe Gefühl wie du“. Ich kann verstehen, dass du dich so fühlst. Es geht also um echtes Begreifen, Begreifen des Herzens. Echtes Begreifen sieht auch die Differenz zwischen uns beiden! Die Gefühle des Partners würdigen – das ist Empathie. Wenn du verdrossen bist, dann ist Miterleben nicht, dass ich auch verdrossen werde, sondern dass ich zu dir sage: Du bist zu Recht verdrossen! Ich würdige deinen Verdruss. 5. Sexuelle Intimität: Unterschiede leben, „der Orgasmus der offenen Augen“ Körperlich nah beieinander zu sein ist das fünfte Element der Intimität. Eine wirklich intime Beziehung bedeutet: einander berühren, küssen, den Arm reichen, den anderen festhalten, liebkosen, über den Arm oder über die Haare streichen, usw. Alle diese Formen von körperlichem Kontakt gehören zu einer intimen Beziehung. Das Sexuelle ist auch ein Teil davon. Sexualität ist als nonverbale Kommunikation ein sehr wichtiges Mittel, um dem „Verhältnisaspekt“ der Beziehung Raum zu geben. Sie bringt zum Ausdruck, wie die Beziehung und der Partner erlebt werden. Sie sagt etwas aus über Achtung, Zärtlichkeit, Gernhaben, Anerkennung, Faszination, usw. Sexualität suggeriert ein Einswerden – das sie jedoch nicht verwirklicht! Die analoge Sprache ist sehr suggestiv, aber niemals eindeutig. 6. Zeit finden, gemeinsame Zeit verbringen Wirklich gemeinsam verbrachte Zeit ist ein Ergebnis, eine Leistung, ein Erfolg, eine Konstruktion. Gemeinsame Zeit findet sich nicht einfach, sondern wird „gemacht“. Denn das Zeiterleben bleibt stets individuell und ist verschie- den. Intimität erfordert ein zweimaliges Innehalten: Einmal mit sich selbst: „Was geht in mir vor? Was habe ich wirklich von mir selbst aus zu sagen?“, zum anderen mit den Partner. Um Gefühle mitzuteilen braucht man Zeit, denn Gefühle kann man niemals vollständig in Worte fassen. Wirkliches Mitteilen und Verstehen braucht Zeit! Zeit geben heißt Wert geben. Zeit, über die ich selbst bestimmen kann, zu geben, heißt Liebe geben. Das beste Thermometer für das Interesse, das wir jemandem beimessen, ist die frei verfügbare Zeit, die wir ihm geben. 7. Verhandeln Verhandeln heißt: mit Unterschieden auf solch eine Weise umgehen, dass man eine Auflösung der Unterschiede findet. Hier gibt es zwei Grundfehler beim täglichen Verhandeln: (1) Zu Beginn machen beide oft den Fehler, dass sie so tun, als ob sie dasselbe wollen. Den Unterschied nicht sehen wollen – das sind die Differenz-Phobiker. Der eine will Ordnung, der andere sagt, er will auch Ordnung. Wenn sie beide gleichermaßen Ordnung wollen, wo ist dann das Problem? Der eine will die Zeitungen in der Abstellkammer stapeln. Der andere sagt, dass er das auch will. Warum geschieht es dann nicht? Ein Konflikt kann nur dann in Angriff genommen werden, wenn die Standpunkte einander radikal gegenüber gestellt werden. Beispiel: Jan und Mia gehen aus. Sie wollen essen gehen: Chinese oder Italiener? Wo sollen wir hingehen? Für mich ist alles gleich! Wähle du, was du willst! Für mich ist es auch gleich! Sag nur, was du willst! Nein, sag du es! Italiener sind Ausländer, Chinesen sind Ausländer, beide haben Reis, beide haben Beefteak mit Frites. Also Italiener oder Chinese: Es gibt eigentlich keinen Unterschied! (2) Der Fehler beim Abschluss von Vereinbarungen besteht darin, dass beide mehr versprechen, als sie halten können. Jemand verspricht etwas. „Von jetzt an werde ich nach dem Fußball immer sofort nach Hause kommen. “Er hält sein Versprechen nicht. Der Partner verliert das Vertrauen. Beide Partner verlieren den Glauben an gemeinsame Überlegungen und Absprachen. Letzten Endes zuviel zu versprechen ist der zweite Grundfehler. Reale Intimität umfasst also: Ich selbst sein, das wirkliche Gespräch, Gefühle ausdrücken, das Miterleben oder Mitempfinden, körperliche/sexuelle Intimität, Verhandeln, Zeit finden/gemeinsame Zeit verbringen. Diese Intimität ist nicht nur momentan: Sie ist von langer Dauer. Sie rechnet mit den Unterschieden zwischen den Partnern. 17 Diese Form von Intimität kann man lernen. Sie besteht aus Fertigkeiten, die man einüben kann. Man kann lernen, selbst zu sein. Man kann lernen, Ich-Aussagen zu machen, seine Gefühle auszudrücken, mitzuerleben und mitzuempfinden. Man kann lernen, sexuell zu genießen, Zeit zu haben, zu verhandeln. Ich sehe das jeden Monat in den dreiwöchigen Paartherapien, die wir nun schon seit dreißig Jahre in unserer Tagesklinik für Paare in Leuwen durchführen. Wir können dies in einer Tabelle zusammenfassen: Zwei Formen von Intimität Intimität 1 Fusion Gefunden Momentan Von Anderen gewürdigt/bestätigt Kann nicht gelernt werden Leidenschaftliche Gefühle Wunsch der Klienten Jüngere, Adoleszenten Intimität 2, reale Intimität Nach der Differentiation Gemacht, aufgebaut, erkämpft Von Dauer Selbst-gewürdigt/bestätigt Kann man lernen Gutes Gefühl, „Ehe taugt“, Zufriedenheit Angebot der Therapeuten, Erwachsene 3. Sich gemeinsam Gut-Fühlen ist wohl doch Kriterium einer guten Beziehung. Es ist durchaus notwendig, sich miteinander gut zu fühlen, sich gut zu fühlen, wenn man beieinander ist. Zufriedenheit ist dann so etwas wie ein letztes Kriterium, – also doch ein Gefühl: der Eindruck, die Beziehung, die Verbindung ‚tut gut’, sie ‚taugt’, sie bringt etwas. 4.„Bezogenheit“ ist die neue Form des Begehrens/Verlangens, die nach der vorübergehenden Verliebtheit möglich wird. Eine interessante Beziehung ist eine Beziehung, in der die Partner ständig dabei sind, etwas über einander hinzuzulernen. 5. Mit einem Partner zusammenzuleben und ihn oder sie zu lieben ist mehr als Gefühl, denn Liebe ist (auch) ein Tätigkeitswort Literaturhinweise: Koschorke, M. (1993) Wir haben keine Zeit mehr für einander. In: Kleine Texte aus dem Evangelischen Zentralinstitut für Familienberatung, 25. Berlin. Vansteenwegen, A. (1993) Liebe ein Tätigkeitswort. Spielregeln für die Partnerschaft. München, Claudius Verlag. Vansteenwegen, A. (1999) Time and difference in marriage. Intams Review, 5, 143–147. 9pp. Vansteenwegen, A. (2000) Psychological differences between women and men in marriage. Intams Review, Vol 6, 38–47, 10 pp. Es gibt auch negative Formen des Umgangs mit Unterschieden im Zusammenleben: - Krankheit des Vergleichens Krankheit des Wettbewerbs Symmetrische Eskalation die Krankheit (nicht Sünde) der Eifersucht Vansteenwegen, A. (2002) Love is a question of time. In: J. Cunnington (Ed.) A question of time. London, ICCFR, 13–20. 8 pp. Vansteenwegen, A. (2003) Liebe – eine Zeitfrage. Wege zum Menschen, 55, 1, 14–23, 10 pp. (Übersetztes Kapitel aus:) ‚Liefde vraagt tijd’ (2003) Tielt (B), Lannoo. Dr. Alfons Vansteenwegen ist Professor für Sexualwissenschaft und Paartherapie am Institut für Familie und Sexualwissenschaften Allerdings kann die Unterschiedlichkeit auch zu groß sein und zu einer echten Scheidung führen. der Katholischen Universität in Leuven (Belgien). Im Kommunikationszentrum für Paare der Universitätsklinik in Leuven hat er ein dreiwöchiges Therapieprogramm für Paare in einer Tagesklinik entwickelt Schlussfolgerungen und in dreißig Jahren 5000 Paare gesehen und begleitet. Er ist Mit- Wir haben eine Reise gemacht von der Verliebtheit zur erwachsenen Beziehung. glied der International Academy for Marital Spirituality (Intams) und Autor zahlreicher Bücher (z.B. „Liebe ein Tätigkeitswort“). Zusammen mit seiner Frau, einer erfahrenen Paartherapeutin, hat er ein 1. Was ist die Bedeutung der Gefühle? Gefühle sind wichtig beim Zusammenleben. Aber Partnerschaft, Beziehung, Verbindung ist viel mehr als Gefühl. Ich nenne das den Wüste-Kampf-Wechsel. In einer langdauernden Beziehung erlöschen Gefühle und kommen zurück. Man lebt die Periode der Wüste und dann wieder die Periode des Kampfes. 2. Sich meistens miteinander Gut-Fühlen ist eine Leistung, ein Ergebnis, keine Bedingung. Buch über außereheliche Beziehungen und deren Verarbeitung geschrieben. 18 Martin Koschorke Sind Verliebte verrückt? Über Sinn und Notwendigkeit der Verliebtheitsphase Kurt Tucholsky hielt Verliebt-Sein für eine Form von Geisteskrankheit. Manche Psychologen stehen ihm in ihrer Skepsis gegenüber diesem frühen Stadium von Partnerschaft kaum nach. Den einen ist die „romantische Liebe“ nicht geheuer – selbst wenn zu allen Zeiten, lange vor der Romantik, und in fast allen Gesellschaften junge Menschen in leidenschaftlicher Liebe zueinander entflammten und das nicht selten auch literarisch dokumentierten. Andere warnen vor der Sehnsucht nach Fusion und den damit verbundenen Illusionen. Junge und nicht ganz so junge Paare lassen sich dadurch nicht stören. Sie verlieben sich weiter. Meistens finden sie diesen Zustand wunderschön oder zumindest aufregend. Fragt man in Paarberatungen nach der Zeit des Kennen lernens, so fangen oftmals Augen, die eben noch finster blickten, an zu leuchten. Die positive Energie, die sich in diesem Stadium der Beziehung in der Regel entwickelt hat, lässt sich in der Mittelphase einer Paarberatung häufig nutzen, um Veränderungen in der festgefahrenen Kommunikation zwischen den Partnern in Gang zu setzen. Warum verlieben sich Menschen? Was ist Sinn und Funktion der Verliebtheitsphase in einer Paarbeziehung? menpassen bzw. ob die Interessen der beteiligten Familien zusammenpassen. Denn die Partnerwahl war mit wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen verbunden – für die Familien, für die Eheleute und deren Kinder. In der modernen Gesellschaft westlicher Prägung kann grundsätzlich jeder für sich selber sorgen. Damit wird die Partnerwahl zur Privatsache. Liebe oder sexuelle Attraktion werden kaum noch von der Familie kontrolliert. Vielmehr erfährt die Familie von der Partnerwahl – und bisweilen sogar von der Eheschließung – erst im Nachhinein. Die Familie kann zur Stabilität beitragen. Das Entscheidende jedoch müssen die Partner selber leisten. Wie aber können zwei Menschen, die aus unterschiedlichen Familienwelten kommen, mit je eigener Familienkultur und -sprache, mit spezifischen Traditionen und Gewohnheiten, Regeln, Ritualen und Tabus, Wertvorstellungen und Generationen übergreifenden unausgesprochenen Aufträgen, eine eigene, neue Familie bilden? Wie können sie soviel Stabilität und Intimität entwickeln, dass Alltag und Konfliktsituationen ohne allzu große Reibungsverluste bewältigt werden? Sie müssen fusionieren. Aus zwei bislang einander fremden Familienwelten muss etwas Drittes, Neues, eine neue eigene Familienwelt entstehen, in der sich beide – wenigstens teilweise – wiederfinden. Andersartigkeit macht normalerweise Angst. Das Neue, das Andere, der Andere muss also attraktiv sein. Sexuelle und soziale Anziehung sorgen dafür, dass ich den Anderen begehre, dass ich wünsche, mit ihm eins zu werden. Die Sehnsucht nach Verschmelzung liefert die Energie, die erforderlich ist, dass Menschen die angestammte und vertraute Familie verlassen und sich auf das Abenteuer einer Beziehungsneugründung einlassen. Help yourself In traditionalen Gesellschaften war es vornehmlich Aufgabe der Familien, den Partner oder die Partnerin für ein heiratswilliges oder -fähiges Familienmitglied zu bestimmen. Die Familien überlegten, ob zwei junge Menschen zusam- Fusion ist also ein für den Aufbau einer stabilen Beziehung notwendiges Durchgangsstadium im Verlauf von Partnerschaft nach westlichem Muster. Wie diese Fusion verläuft, welche Chancen sich für die Partnerschaft dabei 19 auftun und welche Fallen sich unweigerlich ergeben, lässt sich an den Prinzipien, nach denen wir unseren Partner, unsere Partnerin – unbewusst oder halbbewusst – auswählen, anschaulich zeigen. Das Geheimnis der Partnerwahl: Gleiches und Gegensätze ziehen sich an In unserer Kultur finden sich Partner – das ist seit langem bekannt – nach zwei sich ergänzenden Grundsätzen: „Gleich und gleich gesellt sich gern“ und „Gegensätze ziehen sich an“. Damit entspricht die Partnerwahl Axiomen sowohl soziologischer (Sozialität, Diversität) als auch psychologischer Theorie. Allerdings wählen Paare ein je individuelles Ausmaß an Übereinstimmung und Ergänzung. Manchen Paaren ist die gemeinsame Basis und Übereinstimmung besonders wichtig. Andere sind vor allem fasziniert von der Andersoder Fremdartigkeit des Partners oder seiner Herkunft. Stets aber wählen sich Partner nach beiden Prinzipien aus. Das trifft im Wesentlichen auch auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu. Ich suche mir jemanden, der zu mir passt, mit dem ich übereinstimme, der so denkt wie ich, der den gleichen Geschmack und die gleichen Vorstellungen vom Leben hat. So entdecken sich die beiden. Sie sitzen beisammen und reden miteinander, Nächte lang, oder sie schweigen. Sie vergessen die Zeit, sie verbringen gemeinsame Zeit. Dabei finden sie heraus, wo sie einander ähnlich sind. Auf diese Weise schaffen sie die Basis für ihre Gemeinsamkeit, entwickeln eine gemeinsame Identität. Ein solches Vorgehen hat Vorteile. Zum einen: Gemeinsamkeit erkunden schafft Sicherheit. Das Terrain ist vertraut, Spielregeln und Grenzen scheinen bekannt zu sein. Es ist befriedigend, in dem was ich mitbringe, was du mitbringst, Verwandtes, Übereinstimmendes zu finden. In jedem Menschen wohnt eine Sehnsucht nach Eins-Sein, nach Übereinstimmung. Ein Teil von uns möchte gerne verschmelzen. Zum anderen: Gemeinsamkeit erkunden macht Spaß. Auch wenn ich Bekanntes und Vertrautes vorfinde – es ist doch neu, weil der andere neu ist. Neues ist reizvoll. Die Fallen der Vertrautheit sind jedoch nicht fern. Sie führen, wenn der Rausch der Verliebtheit verflogen ist, häufig zu Problemen, genauer: zu Missverständnissen und Enttäuschungen. Wer garantiert, dass wir, wenn wir dasselbe Wort sagen, auch dasselbe meinen? Schon Goethe beobachtete: „Niemand hört als was er weiß, niemand vernimmt als was er empfinden, imaginieren und denken kann.“ Es ist enttäuschend festzustellen, dass etwas, was ich für uns beide für „selbstverständlich“ oder „normal“ hielt, für den Partner schon von Anfang an keineswegs selbstverständlich war. Dass wir zwar dieselben Worte benutzen, aber nicht immer die gleiche Sprache sprechen. Eine andere Falle der Übereinstimmung ist: Würde sich ausschließlich Gleiches zu Gleichem gesellen, so wäre es auf Dauer bald langweilig. Der Reiz des Neuen verfliegt bei ständiger Wiederholung. Irgendwann kenne ich den Partner und das Neue, das er mit sich bringt, in- und auswendig. Auf die Frage: „Würden Sie sich gerne selber heiraten?“ reagieren die meisten Menschen entsetzt. Daher wählen wir unseren Partner auch nach dem Prinzip: „Gegensätze ziehen sich an.“ Wir suchen jemanden aus, der uns ergänzt. Ein Mensch, der eher sachlich ist, sucht sich eine Person, die auch Gefühle zeigen kann. Wer eher kontaktscheu ist, hat auf einmal eine Betriebsnudel zur Frau, die Kontakte schafft. Wer Ordnung liebt, findet jemand, der dafür sorgt, dass es etwas zum Aufräumen gibt. So wählt man immer etwas, das man nicht so gut kann oder ist. Warum das so ist? Unser Organismus hat eine Tendenz zum Ganzsein, zum Heilsein. Wenn wir uns körperlich verletzen, setzt unser Körper einen Heilungsprozess in Gang, um so schnell wie möglich wieder ganz und unversehrt zu werden. Die Seele funktioniert nicht viel anders als der Körper. Die Vorteile des Partnerwahlprinzips der Komplementarität: Der andere ergänzt mich an einer Stelle, an der ich nicht so fit bin; dadurch erfährt sich jeder von uns neu, wird auf diese Weise ein Stück ganz. Und: Angeregt oder verführt durch den Partner wachsen wir in der Verliebtheitsphase oft über uns hinaus. Wir experimentieren an Stellen, wo unsere Persönlichkeit eigentlich Schwächen hat. Zum Beispiel: Ich bin eher ein ruhiger Typ; durch meine quirlige Partnerin habe ich mich in einen Strudel von Abenteuern hineinziehen lassen. Das ist aufregend und anregend. Ich lerne neue Seiten an mir kennen. Ich mache eine unerwartete Erfahrung von Ganzheit: Ich bin zu mehr fähig, als ich dachte, und das in einem Bereich der bislang meine Schwachstelle war. Für das spätere Zusammenleben, speziell für die Phase, in der Kinder geboren und erzogen werden, ist es von Gewinn, wenn die Eltern sich ergänzen und in der Lage sind, über sich selbst hinaus zu wachsen. Die Vergnügungssteuer der Partnerwahl: Was mich am Partner reizt Das Prinzip der Ergänzung hat im Alltag aber auch seine Fallen. Nach einer Weile merke ich nämlich unweigerlich: Neues ist mühevoll. Zum Beispiel: Ich bin eher ein ruhiger Typ; durch meine quirlige Partnerin habe ich mich in einen 20 Strudel von Abenteuern hineinziehen lassen. Anfangs war das aufregend und anregend. Auf Dauer indessen bemerke ich, wie viel Anstrengung das Neue kostet. Da kehre ich doch lieber zu meiner altbewährten Ruhe zurück. Die größte Enttäuschung nach Ablauf der Verliebtheitsphase jedoch ist in der Regel: Jede Partnerwahl hat einen Preis. Unterschiedlichkeit hat eine Kehrseite. Wir können eine Medaille nicht ohne ihre Kehrseite in die Hand nehmen. Im Laufe der Partnerschaft stellt sich schnell heraus: Was uns am Partner so faszinierte, hat unvermeidlich eine Schattenseite. Zum Beispiel: Habe ich etwa als jemand, der mit Zeit immer verschwenderisch umgeht, bewundert, dass mein Partner sich Zeit gut und genau einteilen kann, so irritiert mich heute sein permanentes PlanenMüssen. Fand ich toll, dass er oder sie so leicht Kontakte knüpfen kann, so stört mich heute, dass wir nie allein sind, oder dass sich das Leben am Telefon abspielt. Usw. Man „kauft“ in der Partnerwahl also auch die Kehrseite des anderen mit ein. Was wir vorher charmant fanden, wird uns auf Dauer lästig. Was mich am anderen reizte, reizt mich heute bis aufs Blut. Nun müssen wir lernen, mit den Unterschieden zu leben. Der unbewusste Partnervertrag: Was wir einander versprechen Warum aber verlieben sich Menschen, wenn die Partnerwahl stets auch unangenehme Folgen hat? Weil sie auf Bedürfnisbefriedigung durch den anderen hoffen. Wenn zwei Menschen eine Partnerschaft beginnen, gehen sie – ob ihnen das nun bewusst ist oder nicht – einen Partnervertrag ein. Darin versprechen sie sich, sich gegenseitig bestimmte Bedürfnisse zu befriedigen: etwa die Bedürfnisse nach Kontakt und Austausch, nach Beachtung und Anerkennung, nach Liebe, Wertschätzung, Zärtlichkeit und Sexualität. Ausgesprochen oder unbewusst wird in der Regel auch eine bestimmte Form von Aufgabenteilung und Kooperation bei der Bewältigung der praktischen Verrichtungen des Lebens vereinbart. Mit „Abschluss“ des Partnervertrages eröffnet jeder der Partner ein seelisches Konto. Dort wird Buch geführt. Es wird registriert, ob jeder auf seine Kosten kommt. Hin und wieder wird Bilanz gezogen – es wird also überschlagen, ob sich die Erwartungen erfüllen, ob die Bedürfnisse ausreichend befriedigt werden. Zu Beginn einer Partnerschaft ist das positive Konto in der Regel gut gefüllt. Es fällt nicht schwer, sich gegenseitig Bedürfnisse zu erfüllen. Das Paar sagt sich nette Dinge, es schenkt sich Wertschätzung und Zärtlichkeit. Meist verbringt es zu Beginn auch viel angenehme Zeit miteinander. Die Partner machen sich vielleicht sogar Gedanken, wie sie den anderen überraschen können: indem sie ihm Bedürfnisse erfüllen, ohne dass der andere sie geäußert hat. An dieser Stelle entstehen in der Regel zwei Missverständnisse, die äußerst folgenreich sind. Erstens: Ich habe Anspruch darauf, dass du mir meine Bedürfnisse erfüllst (denn als wir verliebt waren, hast du das ja gerne und sogar mit Lustgewinn getan). Zweitens: Ich kann erwarten, dass du meine Bedürfnisse und Wünsche kennst, ohne dass ich sie äußere (denn als wir verliebt waren, hast du ja auch gewusst, was mir Freude macht, ohne dass ich darum bitten, also aktiv werden musste). Aus Liebe wird Diktatur: Ich erwarte vom anderen, dass sie oder er zu meiner Verfügung steht, wenn ich Befriedigung meiner Bedürfnisse brauche. Mit diesen Erwartungen jedoch begeben sich die Partner in die Position eines Kleinkindes. Zugleich machen sie den anderen zur Mama oder zum Papa. Denn nur als Kleinkind hat man einen Anspruch darauf, dass die Eltern meine Bedürfnisse befriedigen, ohne dass ich sie deutlich äußere. „Ich kann doch erwarten, dass mein Mann weiß, was ich brauche!“ sagt eine Klientin in der Paarberatung. Den anderen nicht mehr ändern wollen Nein, eben nicht. Nach der Verliebtheitsphase, in der die Partner sich die Wünsche vielleicht von den Augen abgelesen haben, müssen die Partner in der erwachsenen Phase der Partnerschaft lernen, erwachsen zu reagieren. Das heißt: Gemeinsamkeit nicht als etwas einmal Erworbenes begreifen, sondern als eine Daueraufgabe. Das heißt: Den anderen nicht mehr ändern wollen, sondern verstehen, dass die Andersartigkeit des anderen unsere Beziehung am Leben erhält, und die Vergnügungssteuer für das Anders-Sein des anderen akzeptieren. Das heißt vor allem: Lernen für sich selbst zu sorgen. Konkret: Bedürfnisse angemessen zum Ausdruck bringen, auf die Bedürfnisse des anderen hören, darüber verhandeln, was zur Zeit oder überhaupt erfüllbar ist. Nicht vorwurfsvoll oder gekränkt reagieren, wenn ich nicht bekomme, was ich brauche, sondern Kompromisse und alternative Lösungen finden. Ich kann erwarten, dass mein Partner oder meine Partnerin bereit ist, meine Wünsche zu hören. Ich kann nicht erwarten, dass sie oder er jederzeit zu meiner Verfügung steht. Sind Verliebte verrückt? Nein, aber vielleicht verwöhnt. Sie stehen vor der Aufgabe, die Spielregeln erwachsener Partnerschaft zu lernen. Das ist nicht unbedingt leicht. Es ist ein Prozess, der Arbeit erfordert (Vansteenwegen). Es ist auch ein Prozess, der nie aufhört. Es ist jedoch zugleich die Herausforderung und Chance, gemeinsam zu wachsen, zu reifen und auf diese Weise lebendig zu bleiben. 21 Pränatale Diagnostik Dierk Starnitzke Ethische Überlegungen zur psychosozialen Beratung bei Pränataldiagnostik Einleitung Pränataldiagnostik (im folgenden PND) ist ein medizinisches Arbeitsfeld, von dem man erwarten kann, dass es in nächster Zukunft den Umgang mit Schwangerschaften jedenfalls in Deutschland ausgesprochen stark verändern wird. Schon bei den ersten routinemäßigen Untersuchungen werden zukünftig recht häufig Auffälligkeiten des Fötus sichtbar werden, zu einem Zeitpunkt, wo man sich noch gar nicht näher mit den sich anschließenden medizinischen und ethischen Fragestellungen befasst hat. Während solche frühen Diagnosen in den letzten Jahren noch eher die Seltenheit waren, wird durch den zunehmenden Einsatz und die ständige Verbesserung sonographischer Geräte und anderer Diagnosemethoden zukünftig ein weitaus größerer Teil der Schwangeren mit den sich anschließenden Fragen konfrontiert werden. Liegt eine Auffälligkeit vor, so bedarf es schon in diesem frühen Stadium der Schwangerschaft Entscheidungen der Beteiligten, vor allem der Schwangeren. Soll eine weitere medizinische Diagnostik zur Anwendung kommen, bei der diesen Auffälligkeiten weiter nachgegangen werden kann? Wenn nein, wie kann man mit der Unsicherheit der Diagnose umgehen und welche Therapiemöglichkeiten werden damit dem werdenden Menschen verwehrt? Wenn ja, bis zu welchem Punkt soll die dann nach einer bestimmten Systematik verlaufende medizinische Diagnostik weitergeführt werden? Und bis zu welchem Punkt können die dann festgestellten Krankheiten oder Behinderungen von den Beteiligten, vor allen Dingen von der schwangeren Frau, akzeptiert werden? 22 Dies sind ausgesprochen sensible und schwierige Fragen. Psychosoziale Beratung vor, während und nach der PND hat die Aufgabe, die Beteiligten bei der Bewältigung dieser Probleme zu begleiten und zu beraten. Ich hatte die Möglichkeit, bei dem ersten Kurs im EZI mitzuwirken, in dem es um die Ausbildung zu dieser Aufgabe ging. Nach meinem Eindruck stellen sich bei dieser psychosozialen Beratung unter anderem auch neue ethische Probleme, die vor Beginn der PND in ihrer heutiger Form in der ethischen Debatte so wohl noch nicht im Blick waren. Es fehlen daher weitgehend noch ethische Ansätze, die der Komplexität der Thematik auch nur einigermaßen gerecht werden können. Es gibt zwar aus Erfahrungen bei Schwangerschaftskonflikten im allgemeinen schon eine gewisse Systematik, was den ethischen Umgang mit der Frage von Schwangerschaftsabbrüchen anbelangt (vgl. dazu den Beitrag von Gernot Czell in diesem Heft). Die ethischen Probleme verschärfen sich bei der PND im speziellen jedoch noch wesentlich, weil nun neben der Abwägung der Situation der Beteiligten, vor allem der Schwangeren, die Beurteilung der Entwicklung des Fötus und seiner möglichen Krankheiten bzw. Behinderungen direkt mit in den Blick kommt. Ein vergleichbares Feld ethischer Fragen ergibt sich hier höchstens bei der Präimplantationsdiagnostik (PID), die aber aktuell und wohl auch in Zukunft wesentlich seltener vorkommt als PND. Bei der PND sind gegenüber der PID die anstehenden Fragen auch insofern wesentlich existenzieller, als die Entwicklung des Fötus weiter fortgeschritten ist und Fötus und schwangere Frau unmittelbar miteinander verbunden sind. Gerät damit bei der PND der Fötus selbst ins Zentrum der Analysen, so stellen sich in aller Deutlichkeit die Fragen, wann menschliches Leben beginnt und welche Krankheiten und Behinderungen zum einen für den werdenden Menschen selbst und zum anderen für die für dieses Leben Verantwortlichen, allen voran die schwangere Frau, nicht mehr annehmbar sind. Ein Problem in der heutigen ethischen Debatte über diese schwierigen Fragen scheint mir in dem recht einseitigen Lebensbegriff zu liegen, der hier zumeist verwendet wird. Er liegt in Bezug auf das werdende Kind deutlich im Bereich der Biologie. Ich möchte einerseits diesen einseitigen biologistischen Lebensbegriff zunächst etwas ausweiten und mir und den Lesenden andererseits angesichts dieser schwierigen und bedrückenden Fragen eine kleine Erholung gönnen. Deshalb erzähle ich, wie ich es auch im Kurs über psychosoziale Beratung bei PND getan habe, zunächst einen Witz. Theologische Überlegungen zum Leben des Fötus Ein katholischer Theologe, ein evangelischer Theologe und eine dritte Person werden gefragt: „Wann beginnt das menschliche Leben?“ Sagt der katholische Theologe: „Das Leben beginnt eindeutig in dem Moment, wo Samenzelle und Eizelle miteinander verschmelzen!“ Sagt der evangelische Theologe: „Wann das menschliche Leben beginnt, weiß ich nicht so ganz genau: Vielleicht schon bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, oder vielleicht auch bei der Nidation (der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter), vielleicht bei der neurologischen Entwicklung eigener Empfindsamkeit des Fötus oder bei der Ausbildung eines menschlichen Antlitzes, vielleicht aber auch erst bei der Geburt.“ Sagt der Dritte: „Das Leben beginnt, wenn die Kinder aus dem Haus sind und der Hund tot ist.“ Der Witz eignet sich zunächst, um – zugegeben stark vereinfachend – die verschiedenen ethischen und auch zum Teil konfessionellen Positionen wiederzugeben. Die katholische Position zeichnet sich demnach durch eine relativ große Eindeutigkeit bei der Frage aus, wann menschliches Leben beginne und was die daraus zu ziehenden ethischen Konsequenzen seien. Es beginne mit der Befruchtung und dürfe deshalb nicht mehr angetastet oder gar beendet werden. Dies ist jedenfalls die offizielle Position der katholischen Kirche, obwohl die Diskussion unter den katholischen Fachleuten sicherlich wesentlich differenzierter ist. Demgegenüber zeichnet sich die evangelische Position durch eine größere Offenheit (positiv formuliert) oder – kritischer formuliert – Uneindeutigkeit aus. Es ist schon ein gewisses Ergebnis der bisherigen bioethischen Debatte, dass sich hier im evangelischen Bereich eine gewisse Ambivalenz ergibt. Einerseits gibt es zwar keine eindeutige Positionierung bei der Frage nach dem Beginn menschlichen Lebens, aber doch eine gewisse Tendenz, den Embryo schon in einem sehr frühen Entwicklungsstadium so weit wie möglich zu schützen. Der Wiener Ethiker Ulrich Körtner meint dazu: „Gerade weil der Anfang eines menschlichen Individuums unbestimmt ist, sollte Embryonen proleptisch und vorsorglich Personsein zugesprochen bzw. ein für Personen geltender Rechtsschutz zuerkannt werden“ (Körtner, S. 11). Andererseits lässt sich in Fragen von Schwangerschaftskonflikten eine geradezu grundsätzliche Uneindeutigkeit der evangelischen Position beobachten, nach der die Situation der Frau und das Lebensrecht des Fötus in seinen verschiedenen Entwicklungsstadien zumeist miteinander oder auch gegeneinander abgewogen werden können, was unausweichlich zu Ambivalenzen führt. Der Beitrag von Gernot Czell in diesem 23 Heft zeigt die Schwierigkeiten, hier zu angemessenen Schwerpunktsetzungen zu kommen. Gegenüber dieser geradezu unausweichlichen Spannung der evangelischen Haltungen ist die dritte im Witz genannte Position eher pragmatisch. Es geht hier um ein selbstbestimmtes Leben, welches vor allem dadurch charakterisiert ist, dass es in größtmöglicher Unabhängigkeit geschehen möchte und die unvermeidlichen Abhängigkeiten von daher kritisch in den Blick nimmt. Diese Haltung mag eher die Lebensdefinition eines modernen, Autonomie liebenden Menschen wiedergeben. In der Tat zeigt sich, dass diese dritte Position einer möglichst unabhängigen Lebensführung und einer nüchternen Abwägung der dabei akzeptierbaren Verpflichtungen auch in den genannten ethischen Fragen eine zunehmende Rolle spielt. Die drei skizzierten Lebensverständnisse können durchaus als Eckpunkte hilfreich sein, an denen sich eine ethische Diskussion über PND zumindest grob orientieren kann: auf der einen Seite das unbedingte Lebensrecht des Fötus, unabhängig von seinen Eigenschaften, Krankheiten oder Behinderungen, auf der anderen Seite die Autonomie des erwachsenen Menschen, der möglichst unabhängig über eine angemessene Gestaltung seines Lebens entscheiden möchte und drittens spannungsvoll in der Mitte liegend das Abwägen zwischen Lebensrecht des Fötus und selbständiger Entscheidung der betroffenen Personen, vor allem der Frau. Die oben kurz dargestellte Uneindeutigkeit der letztgenannten evangelischen Position provoziert immer wieder die Frage nach dem spezifisch evangelischen Profil. Bei der Suche nach Antworten könnte eine Idee darin bestehen, nach guter protes- tantischer Tradition in der Bibel nach Orientierung zu suchen. Allerdings zeigt sich, dass auch hier die Ansichten nicht ganz eindeutig sind. Bei Jeremia findet sich die Vorstellung, dass sein eigenes Leben schon von Gott bestimmt worden ist, bevor er ihn im Leib der Mutter geformt hat. So wird zu Beginn des Jeremiabuches folgendes Wort Gottes wiedergegeben: „Bevor ich dich im Mutterleib gebildet habe, kannte ich dich, und bevor du aus dem Mutterschoß hervorgegangen bist, habe ich dich ausgesondert und zum Propheten für die Völker bestimmt.“ (Jeremia 1,5) Verallgemeinert bedeutet dies, dass auf der Linie dieser biblischen Tradition der Mensch bereits vor seiner leiblichen Ausgestaltung gewissermaßen als Gedanke Gottes vorhanden ist und seine physische Ausprägung im Mutterleib und seine gelebte Existenz nur Konsequenzen dieses göttlichen Gedankens sind. In dieser Sicht wären alle Versuche, dieses menschliche und von Gott vorher genau so gedachte Leben zu beurteilen und gegebenenfalls zu beenden, theologisch problematisch. Nicht ganz so weitgehend, aber in die gleiche Richtung weisend sind die biblischen Traditionen, die meinen, dass Gott den Menschen bereits im Mutterleib geschaffen hat (vgl. z.B. Psalm 139,13: „Du hast mich im Mutterleib gebildet.“). Hier ist offenbar die Vorstellung, dass Gott als Schöpfer schon bei der materiellen Gestaltung des Fötus im Mutterleib tätig ist. Auch z.B. Paulus nimmt im Neuen Testament in Galater 1,15 diese Ansicht für sein eigenes Leben auf. Auf der Basis dieser Traditionen ist es nun erstaunlich, dass die sonst sehr an Fragen der Sexualität interessierten biblischen Schriften vor allem des Alten Testamentes auf das Thema des Schwangerschaftsabbruches fast überhaupt nicht eingehen. Für den Betheler Neutestamentler Andreas Lindemann stellt sich hier die Frage: „Gibt es eine Erklärung für den überraschenden Befund, daß das Thema Schwangerschaftsabbruch in den Schriften der hebräischen Bibel keine Erwähnung findet?“ (Lindemann, S.136). Er stellt zunächst klar, dass Nachkommenschaft eine der zentralen Verheißungen des Alten Testaments ist. Unter dieser Voraussetzung meint Lindemann dann: „Die Erwägung, eine Schwangerschaft abzubrechen, scheint also tatsächlich jenseits dessen gelegen zu haben, worüber ernsthaft hätte nachgedacht werden sollen. Man wird nicht behaupten können, daß Abtreibungen im biblischen Israel schlechterdings nicht vorkamen; aber zu einer rechtlichen Beurteilung scheint wirklich kein Anlaß bestanden zu haben“ (Lindemann, S. 137.). Diese in der hebräischen jüdischen Tradition ziemlich eindeutige Haltung wird dann aber durch die Berührung mit griechischer Kultur differenzierter. Lindemann macht darauf aufmerksam, dass es in der griechischen Fassung des Alten Testamentes, der Septuaginta, eine für unsere Fragestellung interessante Unterscheidung gibt. Es wird dort in Exodus 21,22f der Fall erörtert, dass bei einer körperlichen Auseinandersetzung zweier Männer eine schwangere Frau verletzt wird und eine Fehlgeburt erleidet. Man darf mit gutem Grund annehmen, dass es hier nicht nur um diesen konkreten Einzelfall geht, der ja im täglichen Leben kaum vorkommt. Vielmehr wird anhand dieses Sonderfalles die allgemeine Frage erörtert, wie die Tötung des Fötus zu beurteilen ist. Die hebräische Fassung dieser biblischen Stelle meint, dass in jedem Falle im Hinblick auf die Tötung des Fötus nur eine angemessene Geldstrafe erfolgen müsse, deren Höhe vom Mann der betroffenen Frau festzulegen ist. Im Unterschied dazu kommt die griechische Fassung hier 24 zu einer Differenzierung zwischen zwei Phasen der Schwangerschaft. Wenn das Kind nicht ausgebildet ist, soll der Verantwortliche – wie im hebräischen Text – eine angemessene Geldstrafe bezahlen. Ist das Kind aber ausgebildet (exeikonismenon), dann soll gelten: Leben für Leben. Das bedeutet, dass hier dem ausgebildeten menschlichen Fötus, der von seiner äußeren Erscheinung her schon als Mensch erkennbar ist, also vielleicht in der 12. Schwangerschaftswoche, eine Form von Leben zugesprochen wird, die mit der des Täters verglichen werden kann. Vorher ist dies aber ausdrücklich nicht der Fall (vgl. Lindemann, a.a.O., S.137). Wahrscheinlich kommt in dieser Unterscheidung zwischen ausgebildeten und nicht ausgebildeten Föten zum Tragen, dass die Praxis des Schwangerschaftsabbruches in der griechischen Tradition wesentlich differenzierter war als in der hebräischen. Man sieht an diesem Beispiel – dem einzigen, das es in der Bibel zu diesen Fragen gibt – dass sich die theologisch-ethischen Beurteilungen schon innerhalb der Bibel durchaus verändern können, je nachdem, in welchem gesellschaftlichen Zusammenhängen man sich befindet. Es gibt damit aufgrund der biblischen Tradition einerseits eine gewisse Klarheit in der Meinung, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht sein sollen. Andererseits findet man zumindest an der genannten Bibelstelle einen Hinweis darauf, dass die Frage, wann menschliches Leben beginnt und wie deshalb eine Tötung des Fötus theologisch zu beurteilen ist, unter sich ändernden kulturellen und gesellschaftlichen Bedingungen auch anders beantwortet werden kann. Im hebräischen Kontext erfordert sie im konkreten Fall lediglich eine Geldstrafe, im griechischen eine differenzierte und zum Teil härtere Bestrafung. Die weitere Geschichte des Umgangs mit Fragen des Schwangerschaftsabbruches bestätigt diese Ambivalenz. Einerseits ist deutlich, dass das Christentum in den meisten Zeiten deutlich für ein Lebensrecht des Fötus eingetreten ist. Das führte aber andererseits über die gesamte Kirchengeschichte betrachtet in den seltensten Fällen zu einer kategorischen und kirchlich praktizierten Verurteilung von Abtreibungen (vgl. Robert Jütte, S. 22f). Ethische Fragen zur PND im Kontext der heutigen gesellschaftlichen Entwicklungen Die aktuelle gesellschaftliche Situation in Deutschland ist zunächst dadurch gekennzeichnet, dass es eine eindeutige weltanschauliche Orientierung nicht gibt. In dem Ausbildungskurs zur Beratung bei PND wurde deutlich, dass sowohl die Beratenden als auch die zu Beratenden aus verschiedensten philosophischen, religiösen und weltanschaulichen Richtungen stammen. Dementsprechend differieren auch die damit zusammenhängenden Werteorientierungen. Keine der verschiedenen Religionen und Weltanschauungen kann hier eine Leitorientierung bieten, was im Vergleich zu anderen Regionen der Erde durchaus eine Sondersituation ist. Es steht von daher überhaupt nicht zu erwarten, dass sich in dieser pluralen gesellschaftlichen Situation durch die anspruchsvolle Diskussion über ethische Überzeugungen so etwas wie ein gesellschaftlicher Grundkonsens in Fragen der PND herstellen lassen wird. Sicherlich könnte dann ein bestimmter Träger einer Beratungseinrichtung – oder auch eine Ausbildungsstätte für solche Beratungen wie z.B. das EZI – für die eigene Arbeit einen solchen Konsens formulieren, dieser wäre dabei jedoch höchstens für den Bereich der eigenen Institution durchsetzbar. Ich werde mich dazu am Ende dieses Beitrages thesenartig äußern. Ich hatte von der Unmöglichkeit gesprochen, in einer weltanschaulich pluralen Gesellschaft einen allgemeinen Wertekonsens in diesen Fragen zu formulieren. Nach meinem Eindruck zeichnet sich jedoch überraschender Weise inzwischen längst ein gesellschaftlicher Konsens über die genannten ethischen Fragen ab. Dieser entwickelt sich allerdings nicht auf der Basis von medizinischen, politischen, ethischen oder religiösen Fachdiskussionen, sondern im konkreten Umgang mit diesen Fragen in der alltäglichen Praxis im Kontext der PND. Es werden nicht aufgrund bestimmter ethischer Grundsatzüberlegungen von den Beteiligten Entscheidungen getroffen, sondern es entwickelt sich eine bestimmte gesellschaftliche Praxis in diesen Fragen, die dann ein bestimmtes Ethos (allgemein akzeptiertes Verhalten) hervorbringt. Eine Ethik, die zu angemessenen realitätsbezogenen Aussagen finden möchte, tut deshalb gut daran, das sich entwickelnde Ethos zunächst aufmerksam wahrzunehmen. Es gibt inzwischen nach meinem Eindruck deutliche Tendenzen für das zu erwartende Entscheidungsverhalten der Schwangeren bei positiven Diagnosen, d.h. in den Fällen, wo eine Behinderung oder Krankheit festgestellt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann. Auch hier wird man differenzieren müssen, aber bei den meisten Frauen, die sich einer solchen Diagnostik unterziehen, ist die Bereitschaft, schwerere Krankheiten oder Behinderungen zu akzeptieren, in der Regel relativ gering. In den meisten Fällen wird man daher mit einem vorzeitigen Abbruch der Schwangerschaft und dem Tod des Fötus rechnen müssen. So werden laut Auskunft von Gynäkologen z.B. nur wenige Prozent (deutlich unter 10 Prozent) 25 der Föten mit diagnostiziertem Down-Syndrom (Trisomie 21) ausgetragen. Aber auch in Fällen körperlicher und geistiger Behinderungen leichterer Art kann man schon jetzt eine zum Teil überraschende Bereitschaft feststellen, die Schwangerschaft nicht weiterzuführen. In ihrer beachtenswerten Arbeit spricht Christiane Kohler-Weiß hier gesellschaftlich betrachtet von Selektion. „Während die persönliche Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch nach PND in individualethischer Perspektive gute Gründe haben kann, ist die PND, seit sie routinemäßig angewandt wird, in sozialethischer Perspektive als Selektionsinstrument zu bewerten.“ (KohlerWeiß, S.410, vgl. dazu die Rezension dieses Buches durch Dr. Fritz Hufendiek in diesem Heft). Es geht hier nicht darum, diese Tendenzen moralisch oder ethisch vorschnell zu verurteilen. Vielmehr muss eine angemessene ethische Beschäftigung mit den genannten Fragen die gesellschaftliche Praxis erst einmal zur Kenntnis nehmen, bevor sie zu ethischen Äußerungen dazu kommt. Ich finde es hilfreich, dass von KohlerWeiß neben der individuellen auch eine gesamtgesellschaftliche sozialethische Sicht angesprochen wird. Die genannten Probleme gelten bislang nur für den noch relativ kleinen Teil der Schwangerschaften, bei denen eine solche Feindiagnostik bereits zur Anwendung kommt. Aber je früher und häufiger sich in Zukunft z.B. durch die weitere Verfeinerung der Sonographie und anderer Diagnosemethoden Möglichkeiten eröffnen, Krankheiten und Behinderungen zu entdecken, desto höher wird dann auch die Schwelle für die schwangeren Frauen, sich aufgrund individueller Entscheidung jeder weiteren Diagnostik zu entziehen. Es ist durchaus zu erwarten, dass ein guter Teil der pränatal vorhandenen Behinderungen und Krankheiten zukünftig sehr früh erkennbar ist, dass dies dann in der Mehrheit der Fälle zu einer „vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft“ führt. (Ich wurde von dem Chefarzt der gynäkologischen Abteilung eines evangelischen Krankenhauses gebeten, diesbezüglich nicht von Abbruch oder gar Abtreibung zu sprechen, sondern von vorzeitiger Beendigung der Schwangerschaft.) Man wird vermuten können, dass aufgrund des sich so entwickelnden gesellschaftlichen Ethos individuelle Entscheidungen gegen dieses Ethos eher die Ausnahme darstellen werden. Die ethischen Fragen stellen sich mit anderen Worten nicht nur individualethisch, sondern vor allem auch sozialethisch. Wenn dann zukünftig deutlich weniger Kinder mit Behinderungen und Krankheiten zur Welt kommen, so werden auch die Möglichkeiten, mit solchen Erkrankungen und Behinderungen positive Erfahrungen zu machen, deutlich reduziert. Weniger Erfahrung schränkt dann wiederum die Bereitschaft ein, einen Fötus mit solchen Behinderungen und Krankheiten akzeptieren zu können, und so weiter. Ich möchte hier als Betheler Theologe ausdrücklich betonen, dass es eine große Bereicherung des Lebens sein kann, täglich mit solchen kranken und behinderten Menschen Kontakt zu haben. Damit auch zukünftig solche bereichernden Erfahrungen gesellschaftlich im Bewusstsein gehalten werden können, braucht es ein Ethos, das die Geburt eines kranken oder behinderten Menschen mindestens ebenso akzeptiert wie dessen nicht-geborenwerden. Eindrücke zur aktuellen Beratungspraxis bei PND Der Vorteil und die große Chance einer Arbeit wie der im EZI besteht nach meinem Eindruck darin, dass hier über die grundsätzliche ethische Fachdiskussion hinausgehend, die natürlich mit allem Ernst und auf höchstem Niveau zu führen ist, die faktisch sich bereits entwickelnde Praxis durch den Austausch der Erfahrungen der Beratenden deutlich und offen wahrgenommen werden kann. Ich empfand es als außerordentliche Bereicherung gerade für die ethischen Fachfragen, mit den alltäglichen Beratungserfahrungen der Kursteilnehmenden konfrontiert zu werden. Dabei kamen Problemstellungen zum Vorschein, die in der ethischen, theologischen und auch politischen Fachdiskussion nach meinem Eindruck kaum thematisiert werden und die doch für das tatsächliche Beratungsgeschehen von großer Bedeutung sind. Ich möchte deshalb im folgenden einige Punkte ansprechen, die mir bei der Arbeit mit den Beratenden und bei den besprochenen Fallbeispielen besonders deutlich wurden und die m.E. gerade für eine angemessene Fachdiskussion über die genannten Fragen wichtig sein könnten. Erstens wurde klar, dass das Beratungsgeschehen in systemische Prozesse eingebunden ist. Wenn die psychosoziale Beratung beginnt, hat parallel dazu das medizinische System schon begonnen zu arbeiten. Es agiert nach einer ganz eigenen Logik, die sich am Code krank/gesund orientiert. Die Prozesse innerhalb des Systems sind sehr klar strukturiert, man erhebt Wahrscheinlichkeiten für das Vorhandensein einer bestimmten Krankheit oder Behinderung und für die daher zu erwartenden Lebensmöglichkeiten oder -einschränkungen des Fötus. Man isoliert die medizinische Diagnose von den sozialen und psychischen Zusammenhängen, in die hinein sie gestellt ist, so dass bei den Beteiligten der Eindruck entsteht, dass sie selbst als Person kaum im Blick sind. Es gibt dadurch eine gewisse Selbstabschließung des medizinischen Systems gegenüber 26 anderen Bereichen, z.B. auch gegenüber den psychosozialen Beratungsprozessen. Es erscheint deshalb durchaus schwierig, für psychosoziale Beratung bei Medizinern um Offenheit und vielleicht sogar Kooperation zu werben. Diese medizinischen Systemprozesse sind nicht einfach vorschnell ethisch zu disqualifizieren. Denn das Medizinsystem verdankt seine hohe Leistungsfähigkeit gerade dieser Fähigkeit, sich gegenüber Einflüssen aus anderen Systemen abzuschließen und streng nach dem eigenen Code krank/gesund zu agieren (vgl. zu solchen Systemabläufen ausführlicher Starnitzke, S. 248ff.). Psychosoziale Beratung wird sich deshalb realistisch betrachtet als ein eigenes System neben dem medizinischen etablieren müssen. Es wird zwar wichtig sein, gegenseitig Bezüge und Durchlässigkeiten zu entwickeln, z. B. dadurch, dass Ärzte und psychosozial Beratende enger miteinander kooperieren und kommunizieren. Es handelt sich hier jedoch um zwei sehr verschiedene Bereiche, die wohl auch bei weiterer Entwicklung der psychosozialen Beratung verschieden bleiben werden. Zweitens muss man sich für eine realistische ethische Beurteilung der Beratungsprozesse deren zeitliche Begrenztheit vor Augen halten. Im Falle einer positiven medizinischen Diagnose sind innerhalb weniger Tage und Wochen schwerwiegende Entscheidungen über das weitere Vorgehen zu treffen. Die Auskunftsund Beratungsmöglichkeiten von Seiten der Ärzte sind dabei aus den oben genannten systeminternen Gründen des medizinischen Systems zeitlich wie sachlich äußerst begrenzt. Sie können ethische Aspekte in der Regel nicht ernsthaft mit einbeziehen. Damit können jedenfalls im Bereich der professionellen Beratungsangebote ethische Fragen am ehesten im Bereich der psychosozialen Beratung angesprochen werden. Aber auch hier ist der Zeitrahmen oft sehr eng. Es handelt sich zumeist nur um ein oder zwei im Zeitumfang deutlich limitierte Kontakte. Dabei kostet es in der Beratung schon erhebliche Mühe und Zeit, die für die Schwangere gegebene medizinische, finanzielle, soziale und psychische Situation halbwegs exakt festzustellen. Für ein ernsthaftes Erwägen der verschiedenen Handlungsmöglichkeiten auch unter ethischen Gesichtspunkten oder gar für die Initiierung und Begleitung eines inneren Entscheidungsprozesses ist allein schon der zeitliche Rahmen sehr knapp. Drittens wurde bei einem relativ großen Teil der im Kurs besprochenen Fallberichte deutlich, dass es sich bei den zu Beratenden um Personen handelt, die zu einem guten Teil aus recht einfachen Verhältnissen mit einem relativ niedrigen Bildungsniveau kamen. Sie waren mit den medizinischen Sachverhalten wenig vertraut und konnten deshalb ihre eigene Situation nicht besonders gut einschätzen. Es stellte schon eine anspruchsvolle Aufgabe dar, den Ratsuchenden die oft wenig verständlichen medizinischen Fragen und Möglichkeiten zu erläutern. Die dabei sich stellenden Probleme dann nochmals auf einer ethischen Ebene zu bedenken und den Betroffenen zu einem Abwägen und einer ethisch reflektierten Entscheidung zu verhelfen, ist in den meisten Fällen im gegenwärtig praktizierten Beratungssetting kaum möglich. Dies würde weitaus aufwändigere Rahmenbedingungen erfordern, die die intellektuellen und ethischen Reflexionsmöglichkeiten der zu Beratenden realistisch mit berücksichtigen. Es ist von daher nicht überraschend, dass innerhalb der derzeit gegebenen Bedingungen nur relativ selten eine Veränderung der Einstellung zu der Frage des Fortführens oder Beendigens der Schwangerschaft durch die Beratung stattfindet. Viertens muss man bedenken, dass es sich bei dieser Form der Beratung auch für die Beratenden um eine kommunikativ, psychisch und auch intellektuell ausgesprochen schwierige Aufgabe handelt, die regelmäßig auch zu Überforderungssituationen führt. Es geht um sehr belastende Grenzfragen des Lebens, mit denen die Beratenden konfrontiert werden und die sie auch für sich verarbeiten müssen. Dabei ist es schwierig, eigene Lebenseinstellungen einerseits nicht auszublenden und den Beratungsprozess andererseits offen zu halten. Dazu kommen die in den ersten drei Punkten genannten äußeren Bedingungen. Die Beratenden werden deshalb verständlicherweise auch regelmäßig an die Grenzen ihrer Möglichkeiten geführt und brauchen dabei auch ihrerseits Beratung. Zu diesen vier Punkten kommen noch weitere hinzu, die ich hier nur andeuten kann: der Umgang mit Schuldfragen, die Begleitung der Betroffenen während des Todes des Fötus, Formen der Verabschiedung vom töten Fötus usw. – all dies sind Probleme, die im Grunde innerhalb des derzeit vorhandenen Beratungssettings kaum zu bewältigen sind, die aber dennoch relativ häufig aufkommen. Es stellt sich deshalb m. E. dringend die Aufgabe, die Beratenden noch weitgehender auszubilden, sie auch in ihrer Beratungspraxis zu begleiten und insgesamt für die Beratungen einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen mit den genannten Problemen angemessen umgegangen werden kann. Schlussthesen Auf der Basis meiner Ausführungen möchte ich am Schluss für die weitere Beschäftigung mit der hier behandelten Thematik thesenartig folgende Empfehlungen aussprechen: 27 1. Angesichts der außerordentlich hohen Anforderungen, die sich bei der psychosozialen Beratung bei PND stellen halte ich es für geboten, sowohl deren Ausbildung als auch deren Praxisbegleitung nochmals deutlich zu intensivieren. Eine angemessene Ausbildung für die Beratung bei PND erfordert unter anderem auch eine eingehende Beschäftigung mit den damit zusammenhängenden ethischen Fragen. Wie ich hier versucht habe zu zeigen, sind diese so komplex, dass dafür auch ein angemessener Zeitrahmen in der Ausbildung zur Verfügung stehen sollte. 2. Es ist gerade für evangelische Beratungs- und Ausbildungsstellen wichtig, über ein eigenes Profil bei der Beratung im Kontext von PND nachzudenken und dieses vielleicht auch einmal formulieren zu können. Es könnte vielleicht gerade darin bestehen, sich gemäß der eingangs im Witz genannten zweiten Position nicht auf eine eindeutige Position festzulegen, sondern sich in jedem Einzelfall um eine offene und ernsthafte Abwägung der verschiedenen Aspekte zu bemühen. 3. In den grundsätzlichen Überlegungen im ersten Abschnitt wurde deutlich, dass die Tötung eines Fötus aus theologisch-ethischer Sicht einerseits problematisch ist, dass dabei andererseits eine grundsätzliche Beurteilung des Verhaltens der Beteiligten den Kontext der jeweiligen gesellschaftlichen Praxis unbedingt in Rechnung stellen muss. Ein wesentliches Charakteristikum einer Beratung mit einem spezifisch evangelischen Profil könnte vielleicht unter heutigen Bedingungen darin bestehen, dass die Beratung als absolute Minimalforderung tatsächlich ergebnisoffen geführt wird. Sie könnte sich gegenüber einer relativ einseitigen Festlegung auf eine Beendigung der Schwangerschaft, wie sie sich derzeit gesamtgesellschaftlich zumindest abzeichnet, um einen offenen Beratungsprozess bemühen, in dem der Erhalt der Schwangerschaft als eine ernsthaft zu prüfende Möglichkeit in jedem Falle zur Sprache gebracht wird. 4. Eine Ausbildung zur Beratung bei PND im evangelischen Bereich könnte sich auch zur Aufgabe nehmen, diese Ergebnisoffenheit einzuüben. 5. Wenn man im Rahmen der Beratung eine wirkliche Auseinandersetzung mit den genannten ethischen Fragen ermöglichen möchte, müsste der Rahmen der Beratung wesentlich erweitert werden. Zum einen sollten mehr schwangere Frauen die Beratung in Anspruch nehmen (können), zum anderen müsste der einzelne Beratungsprozess wesentlich aufwändiger sein. 6. Die Einführung einer psychosozialen Pflichtberatung bei PND könnte gesamtgesellschaftlich gesehen den wichtigen sozialethischen Effekt haben, dass bei jeder entsprechenden Schwangerschaft – bei aller Beschränktheit der tatsächlichen Beratungsmöglichkeiten im Einzelfall – zumindest die Möglichkeit eröffnet wird, die Gründe für das Fortsetzen oder Beendigen der Schwangerschaft zu reflektieren und damit zu einem breit angelegten gesellschaftlichen ethischen Reflexionsprozess beizutragen. 7. Über eine solche Pflichtberatung hinausgehend, die sicherlich nur in einem engen Rahmen durchgeführt werden kann, sollte es dann auf Wunsch der Beteiligten Möglichkeiten geben, den Beratungsprozess freiwillig fortzuführen. Dafür sollte ein zeitlicher Rahmen zur Verfügung stehen, der den schwierigen Fragen angemessen ist, die sich im Falle eines individuellen Konfliktes stellen und der eine intensive Beratung dabei ermöglicht. Literatur Jütte, Robert: Einleitung. Vom Umgang mit der Geschichte in der Abtreibungsdiskussion; in: Jütte, Robert: Geschichte der Abtreibung. Von der Antike bis zur Gegenwart; München 1993, S. 7–26. Kohler-Weiß, Christiane: Schutz der Menschwerdung. Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt als Themen evangelischer Ethik; Gütersloh 2003. Körtner, Ulrich: Embryonenschutz und menschlicher Fortschritt. Ethische Probleme der Reproduktionsmedizin; in: Zeitschrift für Evangelische Ethik 46 (2002), S. 6–19. Lindemann, Andreas: Schwangerschaftsabbruch als ethisches Problem im antiken Judentum und frühen Christentum; in: Wort und Dienst. Jahrbuch der Kirchlichen Hochschule Bethel 26 (2001), S. 127–148. Starnitzke, Dierk: Diakonie als soziales System. Eine theologische Grundlegung diakonischer Praxis in Auseinandersetzung mit Niklas Luhmann; Stuttgart 1996. 28 Annelene Meyer in Zusammenarbeit mit Renate Jette Brünig Psychosoziale Beratung im Kontext pränataler Diagnostik (PD)1 Vorschläge für Eckpunkte eines Evangelischen Konzepts zur Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik Mir geht es in diesem Beitrag zum einen um die Beratungssituation als solche, zum anderen um die individuelle psychologische Beratung und psychosoziale Begleitung konkreter Frauen bzw. Paare.2 Das heißt auch: In diesen Ausführungen ist die Erörterung der ethischen oder politischen Perspektive oder Problematik, die aus meiner Sicht notwendige Arbeitsschwerpunkte im Kontext der Diskussion um PD sind, aus methodischen Gründen ausgeklammert. 29 Ich werde zunächst den Prozess, den Frauen/Paare in Erwartung eines Kindes durchlaufen, beschreiben. Im Blick auf die jeweilige Beratungssituation ist mir die Herausarbeitung von Unterschieden und Ähnlichkeiten zur Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB wichtig. 1. Die Ausgangssituation: „Guter Hoffnung” Paare, die zur PD kommen, befinden sich auf dem aufregenden Weg, Eltern zu werden und sich auf das werdende Leben einzulassen – mit allen dazugehörigen „normalen“ Ambivalenzen3. Die Schwangerschaft wird fast immer freudig akzeptiert, sehr gewünscht, ja herbeigesehnt; in einigen Fällen wurden sogar Methoden der modernen Reproduktionsmedizin eingesetzt, um „endlich“ die Schwangerschaft herbeizuführen. Die werdenden Eltern sind „guter Hoffnung”, auf dem Weg einer emotionalen Öffnung und Identifikation mit dem Ungeborenen und in Auseinandersetzung mit ihrer zukünftigen Rolle als Mutter und Vater. Dies äußert sich z.B. in der intensiven Beschäftigung mit den Veränderungen, die das erwartete Kind provoziert: einem Wohnungs- bzw. Arbeitsplatzwechsel, dem Umräumen der Wohnung, dem Einrichten eines Kinderzimmers, Anschaffen von Babywäsche, den Überlegungen zur Namensgebung, dem Mitteilen und Erzählen von der Schwangerschaft gegenüber engen Freunden und Verwandten etc. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum Erleben von Frauen bzw. Paaren, die zur Schwangerschaftskonfliktberatung nach StGB §218/9 kommen (müssen): bei ihnen ist die Schwangerschaft meist ungeplant, häufig ungewollt, was häufig zum Abbruch der Schwangerschaft führt. 2. Die „gute Hoffnung” wird gestört/zerstört – Beunruhigung und Verunsicherung oder auch Schock über eine mögliche Fehlbildung/Behinderung Die „Zeit der guten Hoffnung”, der positive, emotionale Öffnungs-, Einund Umstellungsprozess der werdenden Eltern, kann bei der ersten Vorsorgeuntersuchung mit Ultraschall in der 10.–12. Schwangerschaftswoche (SSW) massiv gestört werden, wenn sich dabei Hinweise auf Auffälligkeiten ergeben. Mit der ersten Ultraschalluntersuchung sollen vor allem Bauchhöhlenund Mehrlingsschwangerschaften entdeckt werden. Außerdem wird durch Vermessung der ScheitelSteiß-Länge und des Kopfdurchmessers des Embryos das Schwangerschaftsalter festgestellt, um den Entbindungstermin genauer festzulegen.4 Dies bedeutet, dass die herkömmliche Schwangerschaftsvorsorge zunehmend in die Nähe pränataldiagnostischer Methoden rückt bzw. zu einer Methode pränataler Diagnostik wird, die werdende Eltern mehr oder weniger bewusst mit Pränataldiagnostik konfrontiert. Ja, Eltern können sich der PD durch die drei als Regelleistung empfohlenen Ultraschalluntersuchungen im Schwangerschaftsverlauf kaum mehr entziehen. Viele Paare sind sich der Tragweite und Konsequenzen der PD nicht bewusst; sie freuen sich auf das „Babyfernsehen“ per Ultraschall. Ein Beispiel: Frau XY, 31 Jahre, wird von ihrer Frauenärztin zum Ultraschall-Spezialisten geschickt. Sie ist in der 12. SSW. Es ist ihre zweite Schwangerschaft; die erste endete mit einem Abbruch in der 25. SSW wegen einer sehr schweren, nicht mit dem Leben zu vereinbarenden Fehlbildung. Sie und ihr Mann freuen sich sehr auf ein Kind. Der Ultraschall weist wieder eine schwere Fehlbildung auf – eine fehlende Bauchdecke (Leber, Darm, Magen liegen frei). Der Schock über die Diagnose ist besonders stark, weil die Erinnerung an den ersten Schwangerschaftsabbruch wieder hochkommt – die Frau hatte das schlimme Erlebnis verdrängt. Gynäkologen sind verpflichtet über Sinn, Zweck, Risiken und Konsequenzen dieser Untersuchung aufzuklären und zu beraten. Zeigen sich erste Auffälligkeiten, sind sie juristisch gezwungen, auf die weiteren Möglichkeiten der PD hinzuweisen. Weisen sie nicht darauf hin, machen sie sich aufgrund von Schadensersatzforderungen von Eltern an den behandelnden Gynäkologen wegen des erhöhten Unterhalts bei Geburt eines erkrankten/behinderten Kindes schadensersatzpflichtig. Die „gute Hoffnung” der werdenden Eltern kann immer früher gestört, bei auffälligem Befund regelrecht zerstört werden. Die Frauen bzw. Paare geraten immer häufiger und früher unter den Druck eines Entscheidungskonflikts: wollen sie die Untersuchungen durchführen lassen und mehr über ihr Kind wissen oder wollen sie von ihrem Recht auf Nicht-Wissen Gebrauch machen? Letzteres hieße aber auch, die Untersuchungen „entschieden” ablehnen zu wollen und zu müssen, wodurch sie sich möglicherweise dem Unverständnis von Menschen in ihrer Umgebung, evtl. sogar des Partners oder Arztes aussetzten und Vorwürfen entgegentreten müssten, nämlich bewusst das „Risiko” eines behinderten Kindes in Kauf zu nehmen. Die eigenen Ängste, Sorgen und Zweifel haben dann nur noch wenig Platz. 30 3. Zur Situation vor der Inanspruchnahme von (spezieller) PD: Zeit der Verunsicherung über die Schwangerschaft und Angst vor einem behinderten, kranken Kind. Alle Eltern wünschen sich zunächst ein gesundes, nicht behindertes Kind – das ist natürlich. Viele wünschen sich ein „perfektes Kind”. Doch das gibt es nicht. Vorstellungen und Ängste, ein „Monsterkind” in sich zu tragen, sind nicht selten. Darum wünschen sehr viele werdende Eltern angesichts der massiv verunsichernden und beängstigenden Hinweise im 1. Ultraschall-Befund Beruhigung oder Klarheit durch weitere diagnostische Abklärung mit speziellen pränataldiagnostischen Methoden. Zum Beispiel: • durch eine zweite Ultraschalluntersuchung – Feindiagnostik, die nur von einem speziell ausgebildeten Pränataldiagnostiker durchgeführt werden kann: Untersuchung in der 20.–22. SSW, Zweck: Suche nach möglichen Fehlbildungen; ein Verdacht auf Fehlbildungen führt meist zu Inanspruchnahme weiterer Untersuchungen wie z.B. der Amniozentese, • oder durch eine Chorionzottenbiopsie (CVS): Untersuchung in der 9.–12. SSW, Entnahme von Gewebe aus dem Chorion, dem Plazentavorläufer oder ab der 14. Woche aus der Plazenta, 1. Ergebnis nach 1–2 Tagen bzw. 1 Woche. Fehlgeburtsrisiko durch Untersuchung: ~ 0,5 –1,5 %. Die CVS ist dann sinnvoll, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Fehlbildung des Kindes z.B. aufgrund des 1. Ultraschall-Befundes als sehr hoch eingeschätzt wird und wenn sich die Frau bzw. das Paar im Falle einer Behinderung/Erkrankung des Kindes für einen Abbruch entscheiden würde, • oder durch eine Fruchtwasser- untersuchung, der sog. Amniozentese: Untersuchung ab der 14.–17. SSW, Ergebnis nach 2–3 Wochen; in besonderen Fällen Vorergebnis nach 1–2 Tagen (Schnelltest), Fehlgeburtsrisiko durch Untersuchung: ~0,5 %, Zweck: kindliche Zellen werden auf Veränderungen der Chromosomen oder Erbkrankheiten untersucht, • oder andere Untersuchungen. So wünschten sich in der Praxis eines Pränataldiagnostikers nach dem Aufklärungsgespräch ca. 80 % weitere diagnostische Abklärung, 20 % lehnten Untersuchungen wie die Amniozentese ab. Humangenetiker berichten Ähnliches, auch dass das genetische Risiko von den meisten überschätzt wird. Selten ist Frauen und Paaren allerdings klar, dass trotz Pränataldiagnostik eine Fehlbildung übersehen werden kann und dass es keine Garantie für ein „gesundes“ Kind gibt. In der Praxis wenden sich derzeit nur relativ wenige Frauen oder Paare an eine (unabhängige) Beratungsstelle, in der sie über die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen vor Inanspruchnahme von PD beraten werden wollen. Im Allgemeinen wenden sie sich nach ersten Hinweisen auf eine mögliche Fehlbildung bei der 1. Ultraschalluntersuchung durch ihren Frauenarzt an einen einschlägigen Pränataldiagnostiker, um Klarheit zu bekommen. Dieser hat in einem vorherigen Aufklärungsgespräch über Sinn, Zweck, Risiken und Grenzen der Methode (z.B. Amniozentese) zu informieren, auch darüber, dass die Frauen bzw. Paare die Untersuchung ablehnen bzw. jederzeit abbrechen können, d.h. dass sie ein Recht auf Nicht– Wissen haben. Wenn Frauen bzw. Paare vor Inanspruchnahme der PD überhaupt gezielt mit Fragen zur PD eine psychologische Beratungsstelle aufsuchen, dann vielleicht, weil sie sich z.B. von dem betreuenden Arzt zu wenig verstanden fühlen, er wenig oder kein Verständnis für eine Ablehnung oder das Zögern gegenüber der Inanspruchnahme von PD zeigt, und die Frauen/Paare unter Druck setzt bzw. ihnen die Verantwortung aufbürdet, ein behindertes Kind in die Welt zu setzen. Oder sie kommen vielleicht, weil sie als „Risikoschwangere” behandelt werden, z.B. aufgrund einer früheren Risikogeburt, Geburt eines behinderten Kindes oder einer Totgeburt. Von einer unabhängigen Beratung noch in der Familienplanungsphase, also vor der 1. Ultraschalluntersuchung, oder nach Feststellung der Schwangerschaft oder nach ersten Untersuchungen und Bluttests beim Gynäkologen machen nur sehr wenige Frauen und Paare Gebrauch. Sie kommen vielleicht dann, wenn sie durch Erlebnisse im näheren Bekannten- oder Verwandtenkreis beunruhigt sind, – z.B. wenn sie die Feststellung einer Fehlbildung während der Schwangerschaft, die Geburt eines behinderten, kranken Kindes oder einen späten Schwangerschaftsabbruch etc. erlebt haben – und sie von einer Beratungsstelle mit kompetenten BeraterInnen gehört haben, wo es mehr Zeit und Raum gibt als z.B. in einer Arztpraxis, um über eigene Ängste, Sorgen und Risiken ins Gespräch zu kommen oder sich ausführlich über PD zu informieren. Das laufende Modellcurriculum am EZI zeigt jedoch, wenn Beratende für PD sensibilisiert sind, dass sich häufig Möglichkeiten ergeben über Inhalte und Methoden von PD vor Inanspruchnahme zu sprechen im Rahmen der allgemeinen Schwangeren- oder Schwangerschaftskonfliktberatung (nach SchKG bzw. 31 SFHÄndG), wenn Frauen soziale Hilfen und Unterstützung für Mutter und Kind oder den Beratungsschein nach StGB §219 wünschen. Im Kontext von PD ist sehr viel mehr als in anderen psychologischen Beratungsbereichen ein aktives, auf Klientinnen zugehendes frühzeitiges Beratungsangebot seitens der Beratenden bzw. Beratungsstelle vonnöten. Dabei erweist sich der Aufbau und die Pflege von Kontakten insbesondere zu niedergelassenen Frauenärzten, auch pränataldiagnostischen und humangenetischen Zentren und anderen als äußerst hilfreich. Im Maße eines gewachsenen persönlichen Kooperationsnetzes erleben es z.B. Frauenärzte als äußerst hilfreich Patientinnen mit diesen Problemen auf zusätzliche Beratungsangebote von Beratungsstellen hinzuweisen. Beratungsaufgaben vor der Inanspruchnahme von PD Kommen Frauen bzw. Paare überhaupt vor Inanspruchnahme von PD bzw. vor Inanspruchnahme weiterer spezieller PD-Methoden nach dem 1. Ultraschall zur Beratung, so können die Beratungsaufgaben folgende sein: Anliegen der Frau/des Paares klären: • Wünscht die Frau/das Paar „Bestätigung” einer bereits innerlich getroffenen Entscheidung z.B. bzgl. weiterer PD bzw. keiner Inanspruchnahme von PD? • Würde jedes, auch ein behindertes Kind akzeptiert werden oder besteht der Wunsch nach einem „perfekten Kind”? • Gibt es eine Tendenz zur Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch im Falle eines auffälligen Befundes oder gibt es Tendenzen zum Austragen eines fehl gebildeten oder behinderten Kindes? • Besteht Informationsbedürfnis z.B. über pränataldiagnostische Methoden, Möglichkeiten, Grenzen, Konsequenzen oder auffällige Befunde? • Gibt es Entscheidungskonflikte? Welche? • Besteht Wunsch nach Gespräch über (weitere) Pränataldiagnostik – ja oder nein oder wie viel und was davon? Angebot von Zeit und Raum z.B. für folgende mögliche Gesprächsinhalte: (unbedingte Voraussetzung: innere, vorurteilsfreie Offenheit der Beraterin/des Beraters und Respekt für die Anliegen, Gefühle und Gedanken der Frau/des Paares; Reflexion eigener ethischer Standpunkte) • ggf. Informationen und Gespräch über die Methoden, Durchführung, Aussagekraft, Grenzen, Risiken und mögliche Konsequenzen der PD – am bisherigen Wissen und den Fragen der Frau/des Paares anknüpfend • Bedeutung und Erleben der Schwangerschaft klären: Was hat sich verändert? Wie weit hat sich die Frau/das Paar innerlich bzw. im täglichen Leben bereits um und auf die Schwangerschaft eingestellt? Welche Ängste, Unsicherheiten, Fragen, Ambivalenzen bestehen? • Ernstnehmen, aushalten, respektieren, sortieren und ordnen auch widersprüchlicher Gefühle, Fragen und Gedanken der Frau bzw. des Paares • Bedenken der Folgen der Schwangerschaft mit und ohne PD für das Leben und die körperliche und seelische Gesundheit von Mutter und Kind sowie für Partner(schaft) und Familie (auch Geschwisterkinder, z.B. wurden die Kinder bereits über die Schwangerschaft informiert, was wissen sie bzw. was sollten sie nicht wissen?) • Welche Paardynamik entwickelt sich angesichts der möglicherweise belasteten Schwangerschaft? Fühlt sich das Paar durch möglicherweise unterschiedliches Erleben und Einstellungen als Paar gestärkt oder durch widersprüchliches, polarisier- tes Erleben und Einstellungen stark in der Beziehung bedroht? Gibt es eine gemeinsame Entscheidungsfindung beim Paar? Oder fühlt sich die Frau mit ihren Fragen, Ängsten und Zweifeln allein gelassen? • Angebot von Gespräch über mögliche Unsicherheiten und Zweifel bisheriger ethischer Einstellungen der Frau/des Paares, Hilfe zur Orientierung durch BeraterIn, • Information über §218 StGB, Abs. 2 und das Recht auf Nicht-Wissen in Eigenverantwortlichkeit. 4. Zur Situation während der Inanspruchnahme von PD – eine Zeit des Wartens und Bangens und der möglichen Distanzierung von dem Ungeborenen Hat sich eine Frau/ein Paar entschlossen, von den PD-Methoden Gebrauch zu machen, so ist/sind sie einer Zeit der Angst und Verunsicherung, des spannungsgeladenen Wartens, der Erschütterung, der Verzweiflung und Trauer, des sich weiter erhöhenden Entscheidungsdrucks, aber auch des Hoffens auf einen guten Ausgang ausgesetzt – ein Prozess, der sich u. U. über einen langen Zeitraum (Tage, Wochen bis Monate) hinziehen kann. Ein Beispiel: Bei der ersten Ultraschall-Untersuchung in der 11. SSW wurde eine Verdickung der Nackenfalte bzw. ein Nackenödem festgestellt, Anzeichen für ein Down-Syndrom oder auch einen Herzfehler. Zur weiteren diagnostischen Abklärung wird die Frau noch am selben Tag an einen speziell ausgebildeten Pränataldiagnostiker überwiesen, der ihr die Chorionzottenbiopsie (CVS) anbietet, die sie akzeptiert. Nach 2–3 Tagen erfährt sie das Ergebnis. Die CVS erbringe keinen Hinweis auf eine Chromosomenschädigung. 32 Sie ist jedoch nicht vollständig beruhigt, weil die CVS keine Aussage über einen möglichen Herzfehler machen kann, der Hinweis auf einen Herzfehler bestehen bleibt. Dieser läßt sich erst in der 20.–22. SSW bei der zweiten feindiagnostischen Ultraschalluntersuchung durch den Spezialisten, bei der der Körper des Kindes innerlich und äußerlich auf Anomalien untersucht wird, feststellen. Eine Zeit von 8 bis 9 Wochen spannungsgeladenen Wartens bis zum 2. Ultraschall und dessen Ergebnis setzt ein. Die 2. Ultraschall-Untersuchung gibt gleichzeitig auch genauere Hinweise auf z.B. die Art des Herzfehlers (oder andere Schäden) und damit auch auf die richtige ärztliche Versorgung des Kindes im Falle einer Geburt durch die entsprechenden Spezialisten (wie Pädiater etc.). In dieser Zeit des Wartens, häufig auch des Alleinseins mit den quälenden Zweifeln, Ängsten, beunruhigenden Gefühlen und Vorstellungen nehmen schon wesentlich mehr Frauen Beratung und Begleitung in Anspruch als vor der Inanspruchnahme (spezieller) PD, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Gerne weisen dann auch die am Prozess beteiligten Ärzte/innen (Pränataldiagnostiker, Gynäkologen) auf solche psychosozialen Beratungsangebote hin, sofern vor Ort eine gute Kooperation und Vernetzung besteht, d.h. häufig wenn Berater/ innen oder Beratungsstellen persönlich bekannt sind. Beratungsaufgaben während der Inanspruchnahme von PD Anliegen der Frau/des Paares klären: • Besteht der Wunsch nach Aussprache, Entlastung in dieser „erschütterten” Lage? • Wollen sie über Verunsicherung, Schock, Ängste, Trauer, quälende Gedanken und Vorstellungen sprechen? • Wollen sie Fragen nach Ursache und Schuld stellen dürfen? • Wollen sie klären, ob nach ersten Tests noch weitere Untersuchungen folgen sollen? • Besteht ggf. Wunsch nach Hilfe zur Entscheidungsfindung bezogen auf den Fortgang der Schwangerschaft? Angebot von Zeit und Raum für folgende mögliche Gesprächsinhalte: • Bericht der Frauen/Paare, was bislang geschehen ist: Erleben und Kenntnisse über die Diagnostik, bisherige Informationen • Klärung von Fragen, Unsicherheiten (ggf. andere Berufsgruppen heranziehen, Vernetzung) • Stärkung des Bedürfnisses der Frau, des Paares nach „Pause”, Ruhe, „Erleben” der Schwangerschaft trotz aller Beunruhigungen • Wahrnehmen, Aushalten und Sortieren von sehr unterschiedlichen, widerstreitenden Gefühlen, ohne zu bagatellisieren • Einstellung, Gefühle und ggf. Veränderungen in der Beziehung zum Kind klären (z.B. verändert bzw. nicht mehr wahrgenommene Kindsbewegung) • Bedeutung von Partnerschaft, Familie, Freunden – unterschiedliches Erleben, ggf. auch Veränderungen in den Beziehungen aufgrund der durch die PD ausgelösten Gefühle erkunden • Weitere Befürchtungen, Hoffnungen, Fragen klären • Angebot weiterer Begleitung 5. Zur Situation nach der Inanspruchnahme von PD – die „schlechte Nachricht” und das Leben mit beunruhigendem Wissen und relativer Klarheit Bei gutem Ergebnis der PD sind Erleichterung und Freude groß. Viele Frauen bzw. Paare erleben jedoch im Falle einer „schlechten Nachricht” bei Bestätigung des Verdachts neben dem Schock auch Erleichterung darüber, jetzt endlich mehr Klarheit zu bekommen und zu wissen, um welche Erkrankung es sich handelt: ob es eine mit dem Leben zu vereinbarende, körperliche oder mentale Erkrankung oder eine tödliche bzw. nicht mit dem Leben zu vereinbarende Erkrankung ist. Auch wenn dieses genauere Wissen äußerst schmerzhaft ist, führt es häufig zu einer Entlastung bei den Betroffenen, weil sie sich jetzt besser einstellen und vorbereiten können, auf das, was sie erwartet. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, eine Entscheidung zu treffen über Fortsetzung oder Beendigung der Schwangerschaft. Eine Zeit des „Schwangerschaftskonflikts” setzt ein, falls nicht vorher bereits eine Entscheidung getroffen wurde. a) Haben die werdenden Eltern entschieden, sich bei einer mit dem Leben zu vereinbarenden Schädigung auf ein Leben mit Behinderung bzw. Erkrankung einzustellen, so können sie jetzt Informationen einholen, was dieses „Leben mit Behinderung” genau bedeutet, welche Einschränkungen und Belastungen für das Kind gegeben sind, welche einmaligen oder fortgesetzten Therapiemöglichkeiten es gibt, welche sonstigen Maßnahmen und Umstellungen im täglichen Leben erforderlich sind, wie andere Eltern und Familien ganz konkret mit der Erkrankung leben, welche Auswirkungen dies auch auf ältere oder nachfolgende Geschwister hat. Sie können z.B. das Gespräch mit anderen Eltern und Familienmitgliedern, die mit der Krankheit leben, mit Ärzten, Behindertenverbänden, Selbsthilfegruppen etc. suchen (über Sorgen, Phantasien; auch positive Gedanken; möglicherweise Wiederannäherung an die „gute Hoffnung”). b) Frauen bzw. Paare, die sich ent- 33 schieden haben, die Schwangerschaft nicht fortzusetzen, können sich jetzt vorbereiten und einstellen auf das, was bei einer vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft auf sie zukommt, welche extremen Belastungen ein später Abbruch, eine „eingeleitete” Geburt genau mit sich bringt. Sie müssen sich einstellen auf stunden- bzw. tagelange schmerzhafte Wehen. Einige müssen sich sogar damit auseinandersetzen, dass ein sog. Fetozid durchgeführt und die Frau erleben wird, wie ihr Kind vor Einleitung der Geburt durch eine Spritze durch die Bauchdecke der Mutter stirbt bzw. getötet wird. Diese Thematik, die – zusammen mit dem Indikationsstellenden und den, den Eingriff durchführenden Ärzten unter Einhaltung der juristischen Regelungen – aktive MitEntscheidung der werdenden Eltern, das Leben ihres ungeborenen Kindes aktiv zu beenden, stellt für alle Beteiligten, auch für die BeraterInnen, eine extrem belastende, Tabu-verletzende Situation dar. Hier können Beratungsgespräche mit einer/m Berater/in, die/der sich nicht scheut mit den Paaren über das, was auf sie zukommt, einfühlsam ins Gespräch zu kommen, äußerst hilfreich sein. So äußerten z.B. viele Paare im Nachhinein gegenüber der Beraterin ihre Dankbarkeit über die klaren Informationen, trotz des äußerst schmerzhaften Inhalts. Dies bedeutet, BeraterInnen müssen sich im Vorfeld, – bevor sie Frauen oder Paare im Kontext von PD beraten –, über ihre ethische Position, ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen ein genaues Bild verschaffen und sich klar werden, inwieweit sie der Frau/dem Paar in dieser extremen Grenzsituation beistehen wollen und können, inwieweit sie diesen Belastungen von PD gewachsen sind. Erfahrungsgemäß ergeben sich in diesen Fällen immer längere Beratungs- und Begleitungsprozesse, die schwierigste Themen wie Schuld, Vergebung, die Schwierigkeit zu trauern, wenn aktiv die Entscheidung zum Tod des Kindes getroffen wurde („darf ich überhaupt trauern?“), umfassen. c) Frauen bzw. Paare, die wissen, dass ihr Kind eine nicht mit dem Leben zu vereinbarende, tödliche Erkrankung hat, und sich entschieden haben, nicht ins Schicksal einzugreifen, das Kind zu gebären, können sich jetzt einstellen und vorbereiten auf die schwere Geburt und das baldige Sterben, darauf dass sie ihr Kind nur kurz in der Welt werden begrüßen können und dann Abschied nehmen müssen. Beratungsaufgaben nach erfolgter PD bei „schlechter Nachricht” Anliegen der Frau/des Paares klären: a) Besteht Wunsch nach Hilfe und Begleitung bei Schritten zur Entscheidungsfindung über Fortgang oder Beendigung der Schwangerschaft? b) Im Falle der Entscheidung für das Austragen der Schwangerschaft: Besteht Wunsch nach Begleitung der weiteren Schwangerschaft mit allen weiteren Ängsten und ggf. Komplikationen? Wird Hilfe bei der Vorbereitung auf das Leben mit diesem Kind gewünscht? c) Im Falle der Entscheidung für das Austragen der Schwangerschaft bei einem nicht lebensfähigen Kind: Besteht Wunsch nach weiterer Begleitung der Schwangerschaft, nach Unterstützung des Wunsches, nicht in den natürlichen Verlauf einzugreifen, nach Vorbereitung und Hilfen bei der Gewissheit baldiges Sterben und Tod ihres Kindes ertragen zu müssen? d) Im Falle der Entscheidung für die Beendigung der Schwangerschaft: Besteht Wunsch nach Hilfe in Form von Beistand, Konfliktverarbeitung, Trauerbegleitung, Wunsch nach Informationen z.B. über den späten Abbruch, Gespräch über Gewissenskonflikte etc. (s. Punkt 5 b)? Angebot von Zeit und Raum für folgende mögliche Gesprächsinhalte: • Klärung, ob alle Fragen zur Diagnose beantwortet sind (z.B. Tragweite, Therapiemöglichkeiten, Lebensfähigkeit und -dauer des Kindes etc.). Evtl. Unklarheiten sammeln mit dem Ziel, optimale Aufklärung zu bekommen. • Mögliche Vermittlung an andere Berufsgruppen (Vernetzung) (Gespräch z.B. mit Kinderkardiologen, Kontaktvermittlung zu betroffenen Familien etc.) • Stärkung des Bedürfnisses nach Pause, Ruhe, Erleben der Schwangerschaft • Gespräch über soziale und persönliche Ressourcen oder mangelnde Unterstützung durch Partner, Familie; Stärkung der Ressourcen • Wahrnehmen, Sortieren, Zeit lassen für widerstreitende Gefühle, Schuld, Trauer, Aushalten der Ambivalenz • Hilfe bei Schritten zur Entscheidungsfindung: verschiedene Seiten des Schwangerschaftskonflikts der Frau/des Paares genau schildern lassen und konkret durchsprechen: ° Gespräch über Gefühle, Gedanken, Vorstellungen, die für das Austragen der Schwangerschaft und die für einen Schwangerschaftsabbruch sprechen; diesbezüglich unterschiedliches Erleben und Einstellung der Partner, Bedeutung für die Paarbeziehung ° Informationen über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch (medizinisch, juristisch etc.). Der Wegfall der „embryopathischen Indikation” alter Fassung, jetzt „medizinische Indikation” mit dem seit 1995 geänderten Gesetz bedeutet, dass juristisch ° die Zäsur von 22 SSW p.c. für Abbrüche weggefallen ist, d.h. auch zu einem noch späteren Zeitpunkt 34 Abbrüche durchgeführt werden können, ° die Beratungspflicht weggefallen ist, die Frauen und Paare ggf. sehr allein und wenig informiert sind über das, was auf sie zukommt, ° die Chance besteht, sich für die Entscheidung über die Schwangerschaft mehr Zeit zu lassen. ° Informationen und Gespräche über das mögliche Leben mit behindertem bzw. erkrankten Kind (ggf. Kontakt mit Eltern eines entsprechend behinderten Kindes vermitteln) ° Trotz des erlebten Zeitdrucks: Zeit einräumen, mit dem Ziel möglichst keine übereilte, sondern eine tragfähige Entscheidung zu treffen! ° Schwangerschaftsabbruch erklären mit allen möglichen zu erwartenden Konsequenzen (später Abbruch als „eingeleitete” Geburt etc., Abschied, Möglichkeiten der Bestattung) ° Sterben des Kindes kurz nach der Geburt (Begrüßen und Verabschieden des Kindes, Bestattung, Finanzierungsfragen) ° seelsorgerliche Betreuung und Zuspruch von Vergebung. 6. Vorschläge für Eckwerte evangelischer Beratung im Kontext pränataler Diagnostik – Voraussetzungen, Anforderungen und Anfragen Im Folgenden formuliere ich Voraussetzungen, Anforderungen (Aufgaben) und Anfragen an (evangelische) Beraterinnen und Berater, wie sie sich ihnen m. E. im Kontext qualifizierter Beratung und Begleitung von Frauen und Paaren vor, und überwiegend während und nach Inanspruchnahme der PD stellen. Dabei habe ich mich u. a. an veröffentlichten Stellungnahmen zur Schwangerschaftskonfliktberatung bei ungewollter Schwangerschaft ori- entiert und meine Überlegungen und Anfragen im Hinblick auf die freiwillige evangelische Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik spezifiziert.5 Anforderungen und Anfragen an BeraterInnen bei freiwilliger (evangelischer) Beratung im Kontext von PD (1) Ertragen von Behinderung, Krankheit, Trennung, Verlust und Trauer Aufgabe: persönliche Auseinandersetzung mit folgenden Themen: • Schwangerschaft, Geburt und Abbruch • Behinderung, Erkrankung, Perfektionsdruck • Verlust, Trauer, Tod Fragen an Berater/in: • Wo stehe ich, was habe ich bearbeitet, was nicht? • Wo habe ich aufgrund der eigenen Geschichte persönliche blinde Flecken und bin (bewusst oder unbewusst) nicht offen und bereit den höchst schwierigen, leidvollen, zerreißenden Prozess der Frauen/Paare zu begleiten, d.h. die Probleme, Gefühle wahrzunehmen und z.B. auch von mir aus anzusprechen? Bin ich zum Beispiel, ° bereit genau nach der Art der Behinderung zu fragen, ohne zu bagatellisieren? ° bereit über Sterben, Tod, Bestattung des Kindes zu sprechen und die Trauer der Paare zu begleiten? ° bereit und fähig über die „eingeleitete” Geburt (späte Beendigung der Schwangerschaft) zu informieren, d.h. über alles zu sprechen, was in dem Zusammenhang auf die Paare zukommt bzw. zukommen kann – bis hin zur Lebensfähigkeit nach einem Abbruch und zum Fetozid, damit die Paare sich innerlich darauf einstellen können? (s. Punkt 5) (2) Zutrauen und Respekt für die verantwortliche Gewissensentscheidung der Frau/des Paares Aufgabe: Auseinandersetzung mit persönlicher ethischer Einstellung, mit allgemeinen und christlichen Wertvorstellungen und Normen. Erkennen und Wissen um die eigene Position. Fragen an Berater/in: • Bin ich wirklich offen und bereit, die Frauen und Paare vorurteilsfrei, voraussetzungslos anzunehmen, sie mit Respekt für ihre eigene Werteinstellung und Position zu begleiten, d.h. auch, mich in ihre Situation einfühlen zu können, sie verstehen zu wollen und gleichzeitig Abstand zu wahren? • D.h. mit der Frau zu gehen, nicht gegen sie?! • D.h. auch, jede Form der Überredung, der moralischen Belehrung oder gar Schuldzuweisung zu unterlassen bzw. ethische Auseinandersetzungen der Frau oder des Paares respektierend mit zu tragen? • D.h. ihr bzw. ihnen weder direkt noch indirekt die Schuld anzulasten oder gemeinsame, auch gesellschaftlich verantwortete Schuld auf sie abzuwälzen? • Glaube ich an die Möglichkeit der Vergebung und kann die Frauen/Paare auch seelsorgerlich begleiten und in ihren schweren Gewissensentscheidungen entlasten? (3) Bereitschaft die Frau/das Paar individuell in ihren Anliegen zu begleiten, egal in welche Richtung sie sich entscheiden bzw. entschieden haben Aufgabe: Auseinandersetzung mit Ambivalenzkonflikten, Lernen, widersprüchliche, bis zur Zerreißprobe oder darüber hinausgehende Gefühle, Spannungen und Ambivalenzen auszuhalten und zu ertragen, d.h. auch mittragen. 35 Akzeptieren: Was das Austragen oder die Beendigung der Schwangerschaft für eine Frau (das Paar und die Familie) wirklich bedeutet, kann Berater/in als Außenstehende/r kaum ermessen. Fragen an Berater/in: Bin ich offen, bereit und fähig, Frauen und Paare in ihren psychischen, physischen und sozialen Notlagen und Konflikten zu begleiten? Das heißt, sie zu begleiten, • der Schwangerschaft und darüber hinaus, d.h. bei späten Schwangerschaftsabbrüchen das Leben nach Abbruch und eventuellen Fetozid mit den komplizierten Trauerprozessen zu begleiten? • bei ihrer Entscheidung, dem natürlichen Ablauf nicht vorzugreifen, Geburt und baldiges Sterben des Kindes im Kreißsaal oder kurze Zeit später zu begleiten? Und das heißt, wenn nicht direkt, dann indirekt dem Tod ins Auge zu sehen inklusive Bestattung, Finanzierung der Bestattung etc.. • bei ihrer Entscheidung die Schwangerschaft auszutragen und mit Behinderung zu leben? Bin ich bereit, das Problem nicht zu bagatellisieren? Habe ich keine Hemmungen mir die Probleme, Schwierigkeiten, Krankheiten, Behinderungen, Operationen, Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten und -grenzen, die Überlebenschancen des Kindes genau schildern zu lassen? Kann ich die Dimension der Gefühle von Eltern in Erwartung eines behinderten Kindes erahnen und aushalten? (4) Aufbau eines Kooperationsnetzes im Kontext von PD Aufgabe: vertrauensvolle, von gegenseitigem Respekt getragene Zusammenarbeit und Dialog mit anderen mit PD befaßten und speziell ausgebildeten Berufsguppen, Unterlassen von Anschuldigungen, Bevormundungen Feindbildern, moralischen Fragen an Berater/in: Bin ich bereit, meine Grenzen, mein Nicht-Wissen zu akzeptieren: • mich allgemein und speziell zu informieren und weiterzubilden, mit spezialisierten Professionen zusammen zu arbeiten, d.h. aktiv das Gespräch zu suchen? • im individuellen Fall die Frauen und Paare selbst zu befragen oder nach vorheriger Absprache mit den Frauen/Paaren mich ggf. selbst mit den Spezialisten in Verbindung zu setzen, mit ihnen zu sprechen und den Prozess, den die Frauen und Paare durchlaufen, evtl. sogar gemeinsam zu tragen und sich gegenseitig zu informieren, aber auch zu entlasten? • eine Adressenkartei aufzubauen, Kenntnisse und Zusammenarbeit mit Eltern- und Behindertenverbänden, Selbsthilfegruppen etc. zu erwerben und ggf. Kontakte zu vermitteln? (5) Psychohygiene Aufgabe: Teilnahme an speziellen Fortbildungen zur PD, fortlaufende fachliche Supervision zur persönlichen Entlastung und Reflexion konkreter Beratungsprozesse, Klärung von blinden Flecken, ethische Standortbestimmung, Bereitstellung zeitlicher, räumlicher und finanzieller Mittel für ein neues Beratungsfeld auf institutioneller Ebene (Beratungsstelle, Träger, Kirche) Schon die Pflichtberatung bei ungewollten Schwangerschaften ist schwer genug und arbeitet im Spannungsfeld und ethischen Konflikt zwischen Leben und Tod, Schutz des Ungeborenen und Schutz der Frau. Noch viel schwerer ist die freiwillige Beratung im Kontext von PD. Sie bringt alle Beteiligten in extreme Grenzbereiche von Leben und Tod, in unerträgliche, oft nur schwer aushaltbare Zerreißproben, denen viele nicht gewachsen sind. Darum sind Möglichkeiten zur Psychohygiene der Beratenden unerlässlich und notwendige Voraussetzung und fortlaufende Bedingung als Grundlage für die Arbeit im Kontext von PD. Neben den persönlichen Anfragen an Berater/innen sind hier auch Institution, Beratungsstelle, Team, Träger und Kirchen angefragt, inwieweit sie bereit und fähig sind, die Möglichkeiten – z.B. zeitlich, finanziell, räumlich – für die Beratenden bereit zu stellen. Anfragen der Psychohygiene a) auf fachlicher, professioneller Ebene: • Besteht Bereitschaft und Möglichkeit zur Teilnahme an speziellen Fortbildungen zur Aktualisierung von Wissen, Information und Austausch mit anderen Berater/innen und spezialisierten Professionen im Kontext von PD? • Besteht Bereitschaft und Möglichkeit zu regelmäßiger fachlicher Supervision als persönliche Entlastung und zur Reflexion konkreter Beratungsprozesse und Arbeit an der Beraterpersönlichkeit einzeln oder in einer Gruppe? • Werden hierzu die finanziellen und zeitlichen Mittel vom Träger bereitgestellt? b) auf institutioneller Ebene: • Gibt es eine vom Team und Träger getragene Entscheidung für die Spezialisierung im Feld von Beratungen im Kontext von PD anzubieten? • Besteht Wahlfreiheit des/der Berater/in für dieses Beratungsfeld? • Gibt es Möglichkeiten im Team zu Fallbesprechungen, Unterstützung und Respekt im Team für diese Arbeit? • Stehen die notwendigen zeitlichen und räumlichen Möglichkeiten für die belastenden und aufwendigen Beratungen bereit, z.B. ausreichende Zeit 36 für Vor und Nachbereitung, ruhige, ungestörte räumliche Möglichkeiten? • Ist der Aufbau eines Kooperationsnetzes mit anderen Professionen und Institutionen möglich und wird vom Team/Träger entsprechend unterstützt? • Besteht Bereitschaft zur Öffentlichkeitsarbeit? c) auf persönlicher Ebene: •´Gibt es ausreichende persönliche und soziale Ressourcen wie z.B. Möglichkeiten zum persönlichen Austausch, Anerkennung, Befriedigung in sozialen Beziehungen (Freundeskreis, PartnerIn, Familie)? • Besteht Bereitschaft zur Arbeit an persönlichen blinden Flecken auf dem Hintergrund der eigenen Biografie in einer Beratung, Therapie oder Selbsterfahrung des/r Berater/in. 1Überarbeitete Fassung des Vortrags „Vorschläge für Eckpunkte eines Evangelischen Konzeptes zur Beratung im Kontext Pränataler Diagnostik” gehalten am 20. April 1999 auf der Jahrestagung der Evangelischen Konferenz der Beauftragten für Schwangerschaftskonfliktberatung vom 19.–21. April 1999, Berlin, in dem Vorschläge für Eckpunkte eines Evangelischen Konzeptes zur Beratung im Kontext Pränataler Diagnostik (PD) als Grundlage für eine entsprechende Arbeitsgruppe formuliert werden sollten. 2Am Evangelischen Zentralinstitut für Familienberatung (EZI) wurde auf Basis früherer Fortbildungen ein zweijähriges Fortbildungsangebot „Psychosoziale Beratung im Kontext pränataler Diagnostik” in Kooperation mit Fachkräften verschiedener mit Pränataldiagnostik befasster Professionen (z. B. Beratung, Gynäkologie, Humangenetik, Kinderheilkunde, Geburtshilfe/Hebammen, Sozialarbeit, „Psychatrie“) entwickelt und durchgeführt, das als Modellprojekt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2002 initiiert und gefördert wird. Das Modellprojekt schließt an ein früheres an, aus dem u. a. folgende Veröffentlichung hervor gegangen ist: Lammert/Cramer/Pingen-Rainer/Schulz/Neumann/Beckers/Siebert/Dewald/ Cierpka: Psychosoziale Beratung in der Pränataldiagnostik. Ein Praxishandbuch. Hogrefe-Verlag, Göttingen, Bern, Toronto Seattle 2002. 3vgl.: „Die Schwangerschaft als wichtige Entwicklungsphase für Schwangere und Partnerschaft” in: Manfred Beutel: Der frühe Verlust eines Kindes, Bewältigung und Hilfe bei Fehl-, Totgeburt, Fehlbildung. – Göttingen: Hogrefe-Verlag, 2002, 2. Auflage. 4Nicht zu den Regelleistungen der Schwangerschaftsvorsorge gehört die seit 1997 mögliche Nackentransparenzmessung in der 12./13. SSW. Bei der Nackentransparenzmessung wird eine flüssigkeitsgefüllte Zone im Nacken gemessen, die jedes Kind in dieser Phase der Frühschwangerschaft hat. Bei Chromosomenstörungen oder bestimmten Erkrankungen ist sie verdickt. Mit dieser Methode wird keine Diagnose gestellt, sondern eine statistische Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie errechnet (Erkennungsrate bis zu 80%). Mit der Laboruntersuchung des Schwangerschaftseiweißes Papp-A und des Schwangerschaftshormons freies ß-HCG kann die Sensitivität der Erkennungsrate für Trisomie 21 auf etwa 90 % erhöht werden. Auch ein Herzfehler kann Ursache für diese vermehrte Flüssigkeitsansammlung sein. Wichtig zu wissen ist: die meisten Kinder sind trotz „auffälliger“ Nackentransparenz gesund. Auf dieser Grundlage kann dann eine Entscheidung für oder gegen eine weiterführende Diagnostik, eine Chromosomenanalyse getroffen werden. Eine hohe Erkennungsrate für Chromosomenstörungen kann derzeit in Deutschland nur von zertifizierten Praxen und Zentren mit einer Qualifikation vergleichbar der Degum Stufe II und III erwartet werden. 5Präses Kock zur Pflichtberatung 1998; „Die evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung. Eine Orientierungshilfe” erarbeitet vom Gesprächskreis zu §218 StGB im DW der EKD von 1993; Argumente aus der EKIR. Argumente 2. „Mit der Frau, nicht gegen sie” von 1998. 37 Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland eine Pflichtberatung bei Schwangerschaftskonflikten nach §219 (StGB). Hier handelt es sich um ungeplante, zumeist ungewollte Schwangerschaften, durch die Frauen und Paare in Konflikte kommen. Sie überlegen, ob sie die Schwangerschaft austragen wollen und das Kind annehmen können, oder ob sie sich für einen Abbruch der Schwangerschaft innerhalb der gesetzlichen Pflicht von 12 Wochen entscheiden wollen. Erfahrungen aus der Pflichtberatung zeigen, dass etwa 96% aller Frauen und Paare bereits mit einer Entscheidung in die Beratung kommen. Etwa 4% sind noch unentschlossen und offen, in beide Richtungen – Abbruch oder Austragen der Schwangerschaft – zu überlegen, um eine für sie „richtige“ Entscheidung zu finden. Sabine Hufendiek Gründe aus fachlicher Sicht gegen die Pflichtberatung bei Pränataler Diagnostik Niederschrift einer mündlichen Stellungnahme auf der Schwangerschaftskonflikt – Beauftragtentagung 2005 in Berlin Nachdem Frauen über viele Jahre gute Erfahrungen mit dieser Pflichtberatung gemacht haben und diese Erfahrungen auch bekannt werden, sind Widerstand und Ängste der Frauen gegen diese Beratung deutlich geringer geworden. Wenn es den Beratenden gelingt, ein offenes Gesprächsklima herzustellen, können Frauen den Freiraum, den das Gespräch bietet, für sich nutzen und ihre Ambivalenzen bezüglich des kommenden Lebens abwägen, um eine für sie verantwortbare Entscheidung zu treffen. Schwangere Frauen wissen sehr wohl, dass sie sich dabei immer auch gegen eine Lebensmöglichkeit ihrer selbst entscheiden. Deshalb fällt die Entscheidung auch schwer und ist – in welche Richtung auch immer sie ausfällt – mit Trauer und Abschied verbunden. Entscheiden sich Frauen für das Kind, heißt das in den meisten Fällen, auf eine berufliche Weiterentwicklung in Richtung „Karriere“ und eigene Selbstbestimmung zu verzichten. Entscheiden sich Frauen gegen das 38 Kind, nehmen sie sich das Glück, ein Kind auszutragen und aufwachsen zu sehen. Zugleich ist den Frauen bewusst, dass sie einem werdenden Kind die Lebensgrundlage entziehen und damit schuldig werden. Trotz der guten Erfahrungen mit der Beratung begegnen uns häufig Frauen, die in der Situation der Pflichtberatung misstrauisch und verunsichert sind, die erst ermutigt werden müssen, bevor sie sich trauen, offen zu sprechen und den Freiraum eines Gespräches für sich zu nutzen. Was ist anders bei einer Beratung nach PND? Hier haben wir es mit Frauen und Paaren zu tun, die sich ein Kind wünschen, manchmal sogar viele Schwierigkeiten überwunden haben, um schwanger zu werden (z.B. Invitro Fertilisation oder künstliche Befruchtung). Selbst wenn die Schwangerschaft nicht geplant war – bei etwa 35% aller Schwangerschaften ist das der Fall – sind die Frauen, im Gegensatz zur Beratung bei §219, bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft. Sie haben die Schwangerschaft angenommen, spüren häufig schon Kindsbewegungen und freuen sich in der Regel auf das Baby. Sie gehen nun zu einer Routineuntersuchung. Dort kann es passieren, dass sie überraschend mit einem schwerwiegenden Befund konfrontiert werden. D.h. das erwartete Baby hat Beeinträchtigungen oder Erkrankungen bis hin zur Nichtlebensfähigkeit. Dieser Befund verändert von einer Sekunde zur anderen das Leben der zukünftigen Eltern. Wir wissen inzwischen, dass diese Situation für Frauen/Paare traumatisch ist. Es gibt kein Entrinnen: die Frauen befinden sich in einer starren und bewegungslosen Lage (auf dem Rücken, mit dem Ultraschallkopf auf dem Bauch). Die Reaktion der Frauen/Paare besteht daher in dem Versuch, diese unerträgliche Situation so schnell wie möglich zu beenden. Sie meinen häufig, die einzige Lösung sei ein Abbruch der Schwangerschaft und sie hoffen, dass damit das traumatische Geschehen zu Ende ist. Sie können sich nicht vorstellen, dass der Abbruch selbst, der in diesem Stadium der Schwangerschaft eine eingeleitete Geburt ist, eine neue traumatische Erfahrung werden kann. In dieser Situation brauchen Frauen/Paare dringend psychosoziale Beratung. Sie müssen über ihr Empfinden sprechen können. Sie müssen in Ruhe Informationen bekommen (auch ärztliche Informationen), damit sie sich ein genaues Bild über die Beeinträchtigung ihres zu erwartenden Kindes machen können. Dadurch können sie mit etwas Abstand und in Ruhe überlegen, was ein Kind mit einer solchen Erkrankung für ihren Alltag bedeutet. Wir wünschen uns Ärzte, die fürsorgend für die Frauen einen Kontakt zur Beratung herstellen und zugleich Möglichkeiten weiterer ärztlicher Informationen erschließen. Das wäre für die Frauen hilfreich und enttraumatisierend. Werden aber Frauen in diesem Prozess zur Pflichtberatung geschickt, damit der Beratungsschein neben der Indikation des Arztes den Abbruch ermöglicht, stellt sich die Situation anders dar. Es ist ein Unterschied, ob psychosoziale Beratung als Unterstützung und Fürsorge in einer schweren Situation erlebt werden kann oder ob sie als Zwang, gesetzlich vorgeschrieben abgearbeitet wird. Ohne Zweifel brauchen Frauen und Paare in dieser Situation Hilfe. Sie müssen an die Hand genommen werden, weil sie selbst nicht in der Lage sind, sich Hilfe zu suchen. Deshalb ist es positiv, wenn sie Beratung bekommen. In unserer Gesellschaft ist es üblich, dass alles, was mit Schwangerschaft zu tun hat, im medizinischen System landet. In erster Instanz sind Gynäkologinnen und Gynäkologen die AnsprechpartnerInnen von Frauen. Sie sind es auch, die gegebenenfalls einen schweren Befund erheben. Sie sollten es auch sein, die Frauen und Paare unterstützend weiter vermitteln zu einer psychosozialen Beratung. Durch eine Pflichtberatung führen wir die embryopathische Indikation – wie wir sie bis 1995 hatten – durch die Hintertür wieder ein, obwohl der Gesetzgeber sie damals wegen ihrer Problematik abgeschafft hat. Wenn jetzt ein ganzes Gremium entscheiden soll, ob die kindliche Behinderung schwerwiegend genug ist, um einen Abbruch zu rechtfertigen, wird erneut die Situation der embryopathischen Indikation geschaffen. Es ist dann nicht mehr die physische und psychische Verfassung der Frau, die im Mittelpunkt steht, wie bei der jetzigen gesetzlichen Regelung, sondern wieder die Behinderung des Kindes. Es wird außerdem erreicht, dass das Thema Spätabbrüche aus der gesellschaftlichen Diskussion verschwindet. Es wird in die Beratung abgeschoben. Damit ist nur scheinbar für einen guten Ausgang gesorgt. Das Thema gehört in seiner ganzen Ungeheuerlichkeit in die Öffentlichkeit, in den politischen Diskurs und in die gesellschaftliche Debatte. Angesichts der zunehmenden Kinderlosigkeit in unserer Gesellschaft muss mehr denn je darüber nachgedacht werden, warum Frauen/Paare es schwer haben, sich Kinder zu wünschen, zu empfangen und groß zu ziehen. Da die Aufzucht von Kindern oft genug zu Lasten der Frauen geht, wird es ihnen schwer gemacht, sich für sie zu entscheiden. Dies gilt erst recht für ein Kind mit einer Beeinträchtigung. 39 Kinder mit Beeinträchtigungen oder Erkrankungen werden nicht generell abgelehnt. In der Krisensituation einer Frühgeburt entscheiden sich Frauen/Paare oftmals für alle medizinischen Maßnahmen zur Lebensrettung ihres Kindes. Dies tun sie, auch wenn sie darüber aufgeklärt werden, dass das Kind unter Umständen schwere Folgeschäden behalten wird. Das Kind ist allerdings zu diesem Zeitpunkt bereits geboren und eine Bindung zu den Eltern hergestellt. Im Fall von pränataler Diagnostik hat zwar die Mutter meistens schon eine Beziehung, weil sie das Kind durch die Kindsbewegungen spürt. Für den werdenden Vater ist das Kind schwerer vorstellbar, gleichwohl es auch bei ihm mit Phantasien und Wünschen besetzt ist. Es muss einen anderen Weg als den der Pflichtberatung geben, um das unbequeme Thema der späten Schwangerschaftsabbrüche in die Öffentlichkeit zu tragen. Mit einer Pflichtberatung verschieben wir die Verantwortung auf die schwächsten Glieder der Kette: auf die Frauen/Paare und auf die Beratenden. Es ist schwer zu verstehen, dass es keine wirksame Möglichkeit gibt, Ärztinnen und Ärzte in die Pflicht zu nehmen, auch wenn die bisherige Erfahrung zeigt, dass sie nicht bereit sind, auf Beratung zu verweisen. Es gibt bereits heute gute Beratungskontexte. Sie basieren auf einer langjährigen respektvollen interdisziplinären Zusammenarbeit von ÄrztInnen und BeraterInnen. Trotz solcher guten Beratungskontexte hat sich gezeigt, dass Frauen/Paare in der Regel ihre einmal getroffene Entscheidung gegen das Kind nicht revidieren. Das kann die psychosoziale Beratung bei pränataler Diagnostik genauso wenig leisten wie bei der Beratung nach §219. Beratung leistet indes, dass die Frauen und Paare die anstehende Entscheidung in mehr Ruhe überdenken. Sie bekommen die notwendigen medizinischen und sozialen Informationen die sie brauchen, um sich den Alltag mit einem Kind mit Krankheit und Beeinträchtigung vorzustellen. Sie bekommen den Raum, ihre Trauer und ihr Entsetzen über die Diagnose und ihre Folgen auszudrücken, damit sie eine Entscheidung treffen, mit der sie leben können. Sie haben die Möglichkeit, ihre Gefühle von Schuld auszusprechen, ohne befürchten zu müssen, dass sie verurteilt werden. Dadurch können sie Wege finden, langfristig mit ihrer Schuld zu leben. Ein ebenfalls wichtiges Ziel dieser Beratungen ist es, die Frauen mit dem vor ihnen liegenden Weg vertraut zu machen, wenn sie sich für einen Abbruch entscheiden. D.h. mit dem Prozedere einer eingeleiteten Geburt, mit der Ankunft eines toten Kindes, mit der Möglichkeit, dieses Kindes liebevoll aufzunehmen und es angemessen zu verabschieden in einem würdigen Bestattungszeremoniell. Wenn Frauen/Paare darauf vorbereitet sind, werden sie nicht noch weiter traumatisiert. Pränatale Diagnostik und ihre Folgen sind ein Ergebnis des Fortschreitens der medizinischen Wissenschaft und Technik. Wir begegnen dem Janusgesicht unserer Zeit: Segen und Fluch. Vorher als unheilbar geltende Schäden können vorausgesehen und manchmal entsprechend medizinisch behandelt werden. Zugleich werden Frauen/Paare gezwungen, Entscheidungen zu treffen, die wir Menschen nicht treffen können: die Entscheidung über Leben und Tod des eigenen Kindes. Eine sich ihrer Verantwortung bewussten Gesellschaft darf diese Frauen/Paare nicht alleine lassen. Das Thema „späte Schwangerschaftsabbrüche“ berührt viele Fra- gen, die wir gerne verdrängen. Das Tabu von Schuld, den hybriden Anspruch, sich zum Herrn über Leben und Tod zu machen, die Urangst der Menschen vor Krankheit, Behinderung und Unvollkommenheit. Ethisch verantwortlich zu handeln, bedeutet in dieser Frage, sich offen den Herausforderungen der Wissenschaft und dem, was daraus für Menschen erwächst, zu stellen. Das bedeutet in diesem Fall, dass Frauen, die auf ihrem Lebensweg mit dem Thema Leben und Tod elementar konfrontiert werden, mit Empathie begleitet werden. 40 Gernot Czell, Siegen Profil evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung Vortrag zum 25jährigen Jubiläum der Schwangerschaftsberatung des Ev. Gemeindedienstes im Diakonischen Werk Münster am 7. November 2002. Der Vortragsstil wurde auch für diese Veröffentlichung beibehalten. „Profil evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung”, unter diesem Titel ist mein Vortrag angekündigt. Ich spreche zu Ihnen als Vorsitzender der EKFuL, also der Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung. Dies ist der Fachverband für die Evangelischen Beratungsstellen und ihrer Mitarbeitenden; ich spreche zugleich als ehemaliger Leiter der Siegener integrierten Psychologischen Beratungsstelle des dortigen Kirchenkreises mit einem starken Schwerpunkt im Bereich von Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung. Ich rede nicht zuletzt als Mann, als Vater von zwei Kindern, als Großvater einer sieben Monate alten Enkeltochter und einer Enkeltochter, die sich noch im Werden befindet, in der 28. Woche. – Und ich bin insofern – obwohl im Ruhestand – sehr interessiert am Leben, am Leben in seiner Vielfalt und in seiner Vielschichtigkeit. Profil evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung. Das klingt vergleichsweise harmlos. Im Klartext ist wohl gemeint: „Was ist eigentlich ‚evangelisch’ an der evangelischen Schwangerschaftskonfliktberatung?” Diese Gretchenfrage, „wie hältst Du es mit dem ‚Evangelischen’?”, dies „sing mir das Lied vom ‚Evangelischen’“ wird ja normalerweise nicht an jeden kirchlichen Dienst gestellt. Ich hab wenigstens noch nicht gehört, dass diese Frage bislang an eine Kirchengemeinde gerichtet worden sei, oder an die Evangelische Frauenhilfe, die Evangelische Männerarbeit. Wohl aber wurde diese 41 Frage nach dem „Proprium” eine Zeitlang wie das Amen in der Kirche und mindestens gleich bedeutungsschwer gestellt an die Verantwortlichen in der Jugendarbeit, in den Hochschulgemeinden – und eben in der Beratungsarbeit. Diese kirchlichen Arbeitszweige hatten sich sozusagen auszuweisen, zu legitimieren. Das ist zunächst befremdlich. Das mag auch den Betroffenen weh tun, weil sie den Argwohn spüren, den Zweifel. Andererseits macht solche Ausweiskontrolle auch die Grenzsituation von diesen Diensten klar. Die Frage nach dem „Schibboleth”, nach dem „Losungswort”, die Kontrollfrage nach dem „Proprium”, solche Frage macht ja schlagartig deutlich, dass sich kirchliche Arbeit mit Jugendlichen und mit Studierenden, erst recht mit den Menschen in der Ehe-, Familien- und Lebensberatung, besonders aber in der Schwangerschaftskonfliktberatung, dass sich diese Arbeit an den Grenzen von Kirche und Gemeinde bewegt. Und in unserem Fall zugleich auch an den Grenzen des Lebens – im Grenzland, wahrlich im schwierigen Gelände. Was führt Menschen in unsere Schwangerschaftskonfliktberatung? Vier Beispiele (1): (a) Frau B. ist 28 Jahre alt, seit vier Jahren verheiratet und Mutter einer vierjährigen Tochter. Die Ehe ist von Anfang an schwierig. Als Frau B. erfährt, dass ihr Mann eine Freundin hat, folgen heftige Auseinandersetzungen. Nach mehreren gescheiterten Versöhnungsversuchen ist ihr Mann ausgezogen. Kurz danach stellt Frau B. fest, dass sie schwanger ist. (b) Frau K. 29 Jahre alt, ledig, war sich nicht sicher, ob sie überhaupt ein Kind „in die Welt setzen” wollte. Ihre Eltern hatten sich scheiden lassen, als sie zehn Jahre alt war. Frau K’s erste längere Beziehung ist vor zwei Jahren gescheitert. Von ihrem neuen Freund, den sie seit drei Monaten kennt, erwartet sie ein Kind. Von einer gemeinsamen Zukunft war bisher nicht die Rede. Der Freund signalisiert ihr, dass er sich mit der neuen Situation sehr schwer tut. Er überlässt ihr die Entscheidung. (c) Herr und Frau F. stammen aus der Türkei und leben seit drei Jahren in Deutschland. Sie haben ein zweijähriges Kind. Die Ehepartner haben eine befristete Arbeitserlaubnis, die bisher ohne Probleme verlängert wurde. Nach dem Konkurs der Firma, bei der Herr F. beschäftigt war, ist Herr F. seit zehn Monaten arbeitslos. Sobald die Leistungen des Arbeitsamtes für Herrn F. auslaufen, ist die Familie auf Sozialhilfe angewiesen. Und hierdurch ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gefährdet. – Deswegen bemüht sich nun Frau F. um kontinuierliche Arbeit. Jedoch, just als Frau F. endlich eine Beschäftigung gefunden hat, stellt sie fest, dass sie schwanger ist . (d) Das Ehepaar D. ist Ende dreißig. Zur Familie gehören drei Schulkinder. Die Familienplanung – so meinte das Ehepaar D. war abgeschlossen. Nun aber erwartet Frau D. ihr viertes Kind. Es gelingt ihr nicht, die Schwangerschaft zu bejahen. Sie hat nach zehn Jahren Familienpause gerade wieder begonnen, in ihrem Beruf Fuß zu fassen. Das möchte sie nicht wieder aufgeben. Ihr Mann wiederum sieht die einzige Perspektive darin, dass sie ihre Stelle kündigt und wieder zu Hause bleibt. Frau D. ist innerlich zerrissen, sie fühlt sich sehr unter Druck. Wie sie sich auch entscheidet, sie hat das Gefühl, es nicht richtig zu machen. Sie sucht dringend jemand, der ihr hilft, ihre Gedanken und Gefühle zu sortieren. Jedes dieser Beispiele ist anders, und jede Beraterin könnte viele weitere erzählen. Jede dieser Geschichten ist ein Unikat, so wie die Menschen, die sie erleben. Deutlich wird gleichwohl: jede Schwangerschaft bedeutet eine gravierende Umbruchsituation, für die Schwangere auf alle Fälle, oft auch für ihr gesamtes Umfeld. Es ist ein Umbruch für die Frau, die lange und sehnsüchtig auf diesen Moment gewartet hat. Umbruchsituation auch für die Frau, die die Schwangerschaft und die ihr Kind bejaht. Für viele Frauen allerdings ist die Tatsache, in absehbarer Zeit ein Kind zu haben, unvorstellbar. Sie macht Angst, stellt ihren eigenen Lebensplan auf den Kopf, bringt die Tragweite und Schwere anderer Probleme zutage und lässt sie manchmal untragbar werden. Immer wieder habe ich es erlebt: Eine Frau, die entdeckt: Ich bin schwanger und es doch gar nicht sein will, trifft das wie ein Schock. Als täte sich der Boden vor ihr auf, als würde ihr der Teppich, als würde ihr der sichere Grund unvermutet unter den Füßen weggezogen. Nackte Existenzängste brechen auf: Wie geht es weiter mit meiner Ausbildung, mit meiner Stellung? Was wird mein Partner sagen, was meine Eltern, meine Kinder? – Gefühle überschwemmen den Verstand und verwirren das Denken. Zeitdruck erhöht die Panik. Häufig hat die Schwangere den Eindruck, als verliere sie den Kopf. Wie soll sie da in Ruhe abwägen und besonnen eine Entscheidung fällen, an deren Folgen sie die nächsten zwanzig Jahre, wenn nicht ihr ganzes Leben tragen wird? (2) Nirgendwo sonst wird eine bewusste Entscheidung mit solcher Tragweite und Ausschließlichkeit in so kurzer Zeit gefordert, und in keiner anderen Lebenssituation werden so viele Probleme, Bedingungen, Gegebenheiten, Normen, Werte, Tabus und Grenzen auf einmal angesprochen. Die Krisenberatung in einer kirchlichen, in einer evangelischen Beratungsstelle, soll es deshalb der Frau mit Hilfe einer Beraterin bzw. eines Beraters ermöglichen, „eine eigene Entscheidung zu treffen, zu der sie auch im weiteren Verlauf ihres 42 Lebens stehen kann” (3). So heißt es in den Grundsätzen zur evangelischen Schwangerschaftskonfliktberatung in Westfalen, herausgegeben vom Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen im Jahr 1989! Davor hatte die Landessynode der Westfälischen Kirche bereits am 13. November 1980 einen Beschluss gefasst, in dem die Arbeit der Schwangerschaftskonfliktberaterinnen besonders gewürdigt wird : „Die Synode ist der Auffassung, dass die Schwangerschaftskonfliktberatung weiterhin eine dringende Aufgabe der Kirche ist und dass wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen sollten, diese Beratung zu leisten und in sozialen Notfällen zu helfen...Die Synode dankt allen, die in diesen schwierigen und belastenden Aufgaben tätig sind”. Zur zahlenmäßigen Situation: Derzeit, im November 2002, wird Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland in 319 evangelischen Beratungsstellen praktiziert; in Westfalen wird sie von 24 evangelischen Trägern angeboten, mit 53 Beratungsfachkräften auf 36 Personalstellen und mit 22 Sekretariatsfachkräften. Was die Nutzerinnen der evangelischen Beratungsstellen angeht, so ist beachtlich der hohe Anteil der Frauen, die nicht in Deutschland geboren wurden, sondern als Aussiedlerinnen, als Arbeitsimmigrantinnen oder als Asylsuchende kamen. In Deutschland sind es über 40%, bei uns in Siegen waren es im letzten Jahr ca.36%. Beachtlich ist aber vor allem, wie allein die Frauen ihre so schwierige Situation bewältigen müssen. Dies verdeutlicht ja auch der letztjährige Jahresbericht dieser Stelle. Hiernach kamen nur 26% der Frauen (und das sind schon viele) mit ihren Partnern, 10% weitere mit einer anderen Begleitperson. Jedoch 64% der Frauen kamen allein. Und überhaupt: 60% der Frauen, so der hiesige Jahresbericht, leben allein oder sind alleinerziehend! (4) In Deutschland sind es ca. 25%! Zur Gesetzeslage Evangelische Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung erfolgt heute auf der Grundlage des Schwangeren- und Familienänderungsgesetzes von 1995. Danach ist die gesetzlich vorgeschriebene Beratung die Voraussetzung für eine weiterhin zwar rechtswidrige, aber straffreie Abtreibung innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft, es sei denn, es läge eine medizinische oder kriminologische Indikation vor. Nach §219 StGB dient diese Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen. Zugleich hält das Gesetz aber auch fest, dass diese Beratung “ergebnisoffen zu führen ist. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren und bevormunden” (§5 SchKG). Die letzte Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft liegt so allein bei der schwangeren Frau. Gleichwohl formuliert das Gesetz als Ziel: „Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens”. Es meint allerdings auch: „Die Beratung unterrichtet auf Wunsch der Schwangeren auch über Möglichkeiten, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden”. Die Schwangeren- bzw. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind also in den letzten 3o Jahren entstanden als Folge der Diskussion um die straffreie Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs: 1972 mit der Fristenlösung. Wenig später als Indikationsmodell. Am 21. August 1995 wurde das Schwangeren- und Familienänderungsgesetz beschlossen, ausdrücklich als „Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten”. Und hier wurde insbesondere ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Beratung rund um Sexualität, Familienplanung und Geburt formuliert – ein erneuter kräftiger Impuls für diese Beratungsform und für die entsprechenden Beratungsstellen. Der Kernsatz steht im Art. I, §2 dieses Gesetzes: „Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich zu den in §1 Abs.1 genannten Zwecken in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle informieren und beraten zu lassen”. Der Gesetzgeber schreibt nun auch vor, wie viel Beraterinnen pro Bevölkerungsanteil vorgehalten werden müssen: nämlich eine Beraterin/ein Berater pro 40.000 Einwohner! Die Beratung soll wohnortnah sein, und: „Die Ratsuchenden sollen zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen können” (I.§3SFHÄndG). Und wozu dann evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung? Nun zum einen, damit also Ratsuchende zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen können (vgl. oben)! – Für den Berliner Bischof Wolfgang Huber ist entscheidend, dass evangelische Beratung ihren Horizont weiß „in der Zusage des grundlos rechtfertigenden Gottes, dass der Mensch mehr ist als er selbst aus sich macht”. Er fährt fort: „Nicht die Überwältigung, sondern die Stärkung des Gewissens ist deshalb auch das Ziel aller evangelischen Beratungsarbeit”. Und gegenüber kritischen Stimmen, die bei der evange- 43 lischen Schwangerschaftskonfliktberatung die von der Katholischen Kirche besonders betonte Eindeutigkeit des Lebensschutzes vermissen, stellt Huber fest: Dies treffe die Sache nicht. „Worum es geht”, so Huber, „ist glaubwürdige Solidarität mit Frauen in Konfliktsituationen. Worum es nicht gehen kann, ist, ihnen auch noch die Konflikte anderer aufzuladen”(5). Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung hat nach Huber die Aufgabe „glaubwürdige Solidarität mit Frauen in Konfliktsituationen zu praktizieren”. Damit betont Huber die zutiefst diakonische, die dienende Funktion kirchlichen Handelns. Dietrich Bonhoeffer hat dies knapp und schnörkellos in dem viel zitierten Satz zusammengefasst: „Die Kirche ist nur Kirche, wenn sie für andere da ist”. Und dementsprechend formulieren die „Leitlinien für die psychologischen Beratungsstellen in Evangelischer Trägerschaft”, die der Rat der EKD 1981 verabschiedet als Begründung für die Beratungsarbeit: „Die Kirche sieht es als eine ihrer Aufgaben an, die Menschen auf ihrem Weg durchs Leben mit ihrer Hilfe zu begleiten”(6). Dies Angebot korrespondiert offensichtlich auch der Nachfrage. Immerhin kamen im Jahr 2001 insgesamt 336 Frauen in die hiesige evangelische Beratungsstelle in Münster. 190 davon zur allgemeinen „sozialen” Schwangerenberatung, 146 zur Konfliktberatung. – Natürlich, es ist eine Pflichtberatung. Jedoch gerade hier in Münster, in dieser Universitätsstadt, hier können die betroffenen Frauen unter einem differenzierten Angebot an Beratungseinrichtungen wählen. Wenn 146 Frauen unter diesen Umständen die Adresse der Evangelischen Beratungsstelle in der Trägerschaft des Diakonischen Werkes wählen, dann weisen sie der Evangelischen Kirche gerade in diesem sensiblen Feld eine besondere Kompetenz zu. Und so ist Evangelische Beratung diakonische, also helfende, dienende Begleitung, solidarisch an der Seite der betroffenen Frauen. Solche Beratung versteht sich als „bedingungslose Annahme schwangerer Frauen mit ihren psychischen, physischen und sozialen Notlagen und Konflikte”, so die‚ Konzeption der Schwangerschaftsberatung’ des Diakonischen Werkes Münster e.V. vom 3. November 1997. In den Worten des Bischofs und Sozialethikers Wolfgang Huber: „Für die evangelische Kirche ist die Beratung in Krisen und Konfliktsituationen ein Ausdruck christlicher Nächstenliebe. Sie verpflichtet dazu, dem Nächsten in seinen Konflikten beizustehen, sie mit ihm auszuhalten und mit ihm zusammen nach Lösungen zu suchen. Sie geschieht auf Grund der Hoffnung, dass die Liebe, die weiterhilft, stärker ist als alles Unglück, Scheitern und Elend’ (Jürgen Moltmann)” (7). Ergebnisoffen und zielorientiert? Mitten im Konflikt! Solche solidarisch-begleitende evangelische Beratung versteht sich folgerichtig als „ergebnisoffen” – und ist damit konform mit dem Wortlaut des gültigen Gesetzes: „Die nach §219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen” (SchKG I.§5). Genau damit jedoch kommt evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung und kommen die sich daran orientierenden Beraterinnen und Berater zielsicher ins Visier der Kritik! Die Möglichkeit dazu ist bereits im Gesetz selbst angelegt, denn im eben zitierten Absatz, der die Ergebnisoffenheit der Beratung betont, heißt es nur einen kleinen Satz später unvermittelt und doch bestimmt: „Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens”. Also: ergebnisoffen und doch klar zielorientiert! Wie soll dies gehen? Mich erinnert diese seltsame Ambivalenz an eine Anweisung von Henry Ford I, dem Erfinder des ersten Fordautos, das millionenfach in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts produziert wurde. Es handelte sich um die legendäre schwarze Tin-Lizzy. Henry Ford empfahl seinen Ingenieuren: „Ihr könnt dafür jede Farbe nehmen, die Ihr wollt. Nur schwarz muss sie sein!” Ergebnisoffen und doch zielorientiert. Ambivalent nennen wir dies bzw. double-bind. Keine einfache Situation für die betroffenen Frauen, vertrackt für die Beraterinnen! Zugespitzt hat dies ausgerechnet der Theologische Vizepräsident im Kirchenamt der EKD. Dr. Hermann Barth hat ein bemerkenswertes Referat im Juni vergangenen Jahres vor den versammelten Kirchenjuristen aus den Landeskirchen der EKD gehalten, und er hat seine dortigen Positionen erneut am 19. Oktober diesen Jahres in der FAZ publizieren lassen. Frappierend ist dabei, dass dort das katholische Beratungsverständnis überaus gelobt wird – als kompromisslos und unzweideutig. Zugleich tadelt Barth scharf die evangelische Seite als „unsicheren Kantonisten” in der Frage des Schutzes des ungeborenen Lebens mit den Worten: „Sie selbst trägt zu diesem Eindruck bei: unfreiwillig, wo vor lauter Differenzierung die Klarheit der Aussage leidet, fahrlässig, wo die Aussage in der sachlichen Substanz zweideutig geworden ist” (8). Nun kann ich Barths Wunsch nach Eindeutigkeit in Fragen des Lebensschutzes durchaus verstehen. Ich teile seine Forderung nach der weiterhin unbedingten Geltung des Tötungsverbotes, erst recht angesichts der fatalen schleichenden Ausfransungen des Fünften Gebotes. Ich denke da z.B. an die unverminderte Möglichkeit zu Spätabbrüchen selbst in der 30. oder 35. Schwangerschaftswoche aufgrund von pränataldiagnostischen Einschätzungen. Spätabbrüche bei vermuteter körperlicher bzw. geistiger Behinderung – 44 und dies ohne Beratung, gar Pflichtberatung mit kundigen Menschen aus den psychologischen, psychosozialen oder seelsorglichen Diensten (9). Und ich denke an den stillschweigend eingeschränkten Umgang aus finanziellen Gründen – mit alten, mit schwerbehinderten bzw. mit langzeiterkrankten Menschen. Hier gilt es in der Tat „Fürsprecher des Lebens” zu sein, und dies vehement und parteiisch! Fürsprecher des Lebens – das bezeichnet Barth als Aufgabe und als Profil evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung. Wohlan, nur wie im Zeichen von Ergebnisoffenheit und Zielorientierung!? Auch wenn Barth sich in seinem Vortrag immer wieder verliert in seiner Enttäuschung über die s.E. uneindeutige Evangelische Position und ihre „spürbare Scheu, die Schwangerschaftskonfliktberatung in klaren Worten auf das Ziel des Schutzes des Lebens des ungeborenen Kindes auszurichten” (10), so skizziert er doch letztlich selbst die entscheidenden systematischen Unterschiede zwischen einer rechten evangelischen und einer katholischen Haltung. In Barths eigenen Worten: „Der in der römisch-katholischen Kirche ausgetragene Streit um die Beteiligung am staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung drehte sich letztlich um die Frage, ob die Ergebnisoffenheit der Beratung ausgehalten und bejaht wird. Die Weigerung, den ominösen Beratungsschein auszustellen und damit faktisch den Weg zu einer straffreien Abtreibung freizumachen, hält das Bild aufrecht, wonach die römisch-katholische Kirche eine konsequente Gegnerin der Abtreibung ist und nicht die Hand dazu reicht, sich für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Sie wäscht – gewissermaßen – ihre Hände in Unschuld. Dafür bezahlt sie allerdings den Preis, schwangeren Frauen in einem bedrängenden und zer- reißenden Konflikt nicht bis zum Ende beizustehen” (S. 7/8 ). „Der evangelischen Seite”, so Barth weiter, „ist es aufgrund ihrer theologischen und ethischen Tradition leichter gefallen, sich unter dem neuen Abtreibungsrecht auch weiterhin an der Schwangerschaftskonfliktberatung zu beteiligen. Nicht weil sie in den fundamentalen Fragen des Lebensschutzes weniger entschieden wäre als die katholische Seite und sich deshalb auf faule Kompromisse einließe. Sondern weil evangelische Theologie und Ethik eine höhere Bereitschaft und Fähigkeit vermitteln, Ambivalenzerfahrungen standzuhalten und mit Konflikten zu leben” (11). Das ist es also: Die katholische Seite orientiert sich vorrangig an der „reinen” Norm, am uneingeschränkten Tötungsverbot. Evangelische Ethik tut dies auch, allerdings weiß sie auch um das Wort, dass der Sabbat und eben auch dass die Normen „um des Menschen willen” da sind. Und so orientieren sich Evangelische Ethik und Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung an den betroffenen Menschen und an ihrer konkreten Situation in dieser – gebrochenen – Welt, und nicht in der bereits „vollkommenen”. Im Schwangerschaftskonflikt gibt es insofern (leider) nicht ohne weiteres eine eindeutige Entscheidung. Im Konflikt gehört gerade „Zweideutigkeit” zur Natur der Sache. – „Fürsprecher des Lebens” zu sein, für den Schutz des Lebens einzutreten, erfordert u.U. eine Antwort auf die Frage: „Wessen Leben”? Und eben dies macht die Situation und macht die Entscheidung so schwierig, dass Beratung, und dass kundige Beraterinnen notwendig sind – therapeutisch und pädagogisch geschult, kundig der Gesetze, der Normen, kundig auch in der ethischen Urteilsfindung. Denn, so formuliert es die „Stellungnahme der Kammer der Evangeli- schen Kirche in Deutschland für Ehe und Familie zur Situation der evangelischen Beratung bei Schwangerschaften in Not- und Konfliktsituationen” von 1990: „Im Schwangerschaftskonflikt geht es um entscheidende Lebens- und Existenzfragen. Beratung, Begleitung und Hilfe der Kirche sind hier in besonderer Weise notwendig. Evangelische Beratung will schwangeren Frauen dazu verhelfen, in einer bedrängenden Konflikt- und Notsituation entscheidungsfähig zu werden. Evangelische Beratung hat dabei sowohl den Schutz der Ratsuchenden als auch den Schutz des ungeborenen Lebens vor Augen”. (12) Diese u.U. diametral entgegengesetzten Schutzbedürfnisse und Schutzverpflichtungen konstituieren den Konflikt, und sie verbieten von daher die ersehnte Eindeutigkeit. Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung: Unterstützung bei der ethischen Urteilsfindung. Die Schwangerschaftskonfliktberatung, so das Gesetz, soll ergebnisoffen sein; sie soll gleichwohl orientiert sein am Schutz des ungeborenen Lebens. Und diese Beratung „geht von der Verantwortung der Frau aus” (§5 (1) SchHG). – In dieser mehrdimensionalen Situation wird von den betroffenen Frauen (und Männern) hohe ethische Urteils- und Entscheidungskompetenz erwartet. Dies unter Zeitdruck. Gleiches gilt für die Beraterinnen und Berater. Im Auftrag ihrer Kirche sollen sie den Raum offen halten für ein ausbalanciertes Abwägen zwischen der Rechtslage, den vielfältigen, sich oft widersprechenden Gefühlen der Rat suchenden Frauen, den ethischen Traditionen und Überlegungen der Kirche und dies in Kenntnis ihrer eigenen Überzeugungen und ihres professionellen Selbstverständnisses (13). Hierfür brauchen alle Beteiligten frühzeitige Unterstützung und Orientie- 45 rung. Ethische Kompetenz kann schwerlich mitten im Konflikt erarbeitet werden. Hierzu bedarf es unabhängig von der Pflichtberatung vielfältiger Gelegenheiten und Orte in Kirche und Gesellschaft. Auch dafür gilt es einzutreten! Ziel von verantwortlicher evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung ist die eigenverantwortliche Gewissensentscheidung der schwangeren Frauen (und ihrer Männer). Ja, in der Tat, uns evangelischen Christen wird zugemutet, selbst zu prüfen und zu entscheiden, was wir Gott antworten sollen. Allerdings im klaren Wissen um die Hintergründe und die Konsequenzen unserer Entscheidung („Selig bist Du, wenn Du weißt, was Du tust”). Und genau hierfür gilt es in einer verantwortlichen Schwangerschaftskonfliktberatung die Ratsuchenden zu stärken, ihre Urteilsfähigkeit zu schärfen. Dafür bedarf es offener und zugleich geschützter Orte. Hier dürfen Gefühle und Gedanken unzensiert ausgesprochen werden. Hier kann gemeinsam mit einem zugewandten Gegenüber geprüft und abgewogen werden – oft mit Stöhnen und Klagen, verzweifelt, weinend – und auch aufatmend, zuversichtlich, getrost. Evangelische Beratung – so haben wir bislang entwickelt – strebt an ein vorbehaltloses Annehmen, in solidarischer Begleitung, im Mittragen des Konfliktes, im Aushalten der damit verbundenen Ambivalenzen, im ethischen Abwägen der Möglichkeiten und im Respektieren der Entscheidungen, die von den einzelnen als für sie tragfähig bzw. für lebbar gehalten werden. Solch eine Haltung versagt sich, was die katholische Bischofskonferenz von ihren Beraterinnen fordert (und was Dr. Barth auch gern von den Evangelischen Beraterinnen erwarten würde): „Beratung als dialogischer Prozess”, so heißt es im Beratungskonzept von „Donum vitae” „Beratung als dialogischer Pro- zess bedeutet auch, dass die Ratsuchenden mit den Werten und normativen Überzeugungen der Beraterin konfrontiert werden” (14). Ich meine: Genau dies nicht! Die Beratungssituation darf nicht zu einer ethischen bzw. moralistischen „Begehung” missbraucht werden! Die Beraterin ist zwar verpflichtet, auf die Rechtslage hinzuweisen (z.B. Abbruch ggfs. straffrei, jedoch grundsätzlich verboten), sie hat auf die finanziellen und auf andere gesellschaftlichen Hilfen hinzuweisen und für das Leben des Kindes zu werben. Die Beraterin ist zugleich aber auch als Beauftragte ihrer Kirche verpflichtet, die Frauen zu ermutigen, den Weg, und letztlich nur den Weg zu wählen, der für sie in der gegenwärtigen Situation (und danach) gangbar und lebbar ist. Und die evangelische Beraterin soll die Frauen, im Wissen um Schuld und Vergebung, auch nach einem möglichen Abbruch bzw. nach einer Geburt bei der entsprechenden Verarbeitung beraten und auf dem weiteren Weg stützen und begleiten. Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung – mehrdimensional, vielfältig. Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung ist ohne Zweifel nicht einfach. Die arbeitsrechtliche Kommission stuft die damit verbundenen Tätigkeiten für Sekretärinnen, Verwaltungsfachkräfte und Beraterinnen zu Recht unter das Etikett „besonders schwierige Tätigkeit” ein. Im Kernbereich heißt die Aufgabe für die Beraterinnen Konfliktberatung mit einer Vielzahl von Facetten, die bereits angeklungen sind. Zum Aufgabenfeld gehört aber auch die Sozialbegleitung, Sozialberatung, gehören konkrete Hilfen z.B. in Bezug auf Finanzen, Wohnung, Kleidung und Sachen; dazu alle Fragen rund um die Geburt, also auch Beratung von Paaren nach der Geburt ihrer Kinder ebenso wie die Beratung von Paaren, deren Kinderwunsch bislang unerfüllt blieb – und vielleicht auch bleiben wird. Erziehungsberatung und Familienberatung, Beratung bei Trennung und Scheidung, ja Mediation gehören ins Aufgabenspektrum ebenso wie Sexualberatung. Beratung bei Fragen der Verhütung und beim Prozess der pränatalen Diagnostik und ihren möglichen Überraschungen wird ebenso erwartet wie Kompetenzen für den Prozess der Trauerbegleitung und gediegenes Wissen um die Besonderheiten von Traumatisierungen und was in bestimmten Situationen an konkretem Handeln wie an Unterlassen unbedingt erforderlich ist. Und schließlich ist nicht zu unterschätzen der Bedarf an kontinuierlicher Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Beratungsstellen sind durch ihre Aufgaben sehr sensible gesellschaftliche Seismographen und sollten diese Möglichkeiten gezielt nutzen z.B. um die Bedingungen zu benennen, die leider immer noch zu einer relativ geringen Akzeptanz von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft führen. – Solange z.B. in unserer Gesellschaft „das größte Armutsrisiko darin besteht, allein erziehend oder kinderreich zu sein, sind familien-und sozialpolitische wie auch arbeitsrechtliche Verbesserungen unabdingbare Voraussetzungen für einen glaubwürdigen Schutz des ungeborenen Lebens” (15). Schwangerschaftskonfliktberatung schließt also das gesamte Feld der Psychologischen Beratung in ihrer Vielgestalt ein und ist so unverzichtbarer Teil des Seelsorgeauftrags unserer Kirche. Wenn ich an dieser Stelle „Seelsorge” nenne, dann verstehe ich darunter keine Form von „imperialer”, besitzergreifender Seelsorge. Beratung als Seelsorge verstehe ich auch nicht als „Kampfgespräch”, in dem es – so Eduard Thurneysen – um die „Durchsetzung des Urteils Gottes zum Heil des Menschen” geht. Beratung, hier Schwangerschaftskonfliktberatung als Teil von Seelsorge, 46 damit meine ich eher die Art des Handelns, wie sie der Kirchenvater Gregor von Nazianz im 4. Jahrhundert in einer Weihnachtspredigt beschreibt: „Dann hätten wir die Ehre Gottes aufgerichtet, wenn an jenem Ziele angelangt, einer zu uns käme und uns um den Hals fiele und dankte, dass wir ihm nachgegangen wären, dass wir bei ihm geblieben sind, dass wir seiner Sünde Menge bedecken im Namen Jesu, dass wir sein Seelsorger waren und mit ihm das Gespräch aufnahmen.” Nachgehen, dabeibleiben, der Sünde Menge bedecken im Namen Jesu, das Gespräch aufnehmen – das ist ein wesentlicher Anteil in der Evangelischen Schwangerschaftskonfliktberatung – gerade im intensiven Bemühen, „die zwiespältigen, oftmals ausweglos erscheinenden Konfliktsituationen der Frauen wahr zu nehmen, sie auszuhalten und sich an ihre Seite zu stellen”. ... Und die Beraterinnen halten es hier aus und tragen es mit, „dass es Situationen geben kann, in denen es nicht die eine prinzipiell richtige oder falsche Lösung gibt”. Sie tun dies im Wissen darum, dass sie im Mitleiden und Mittragen auch mitschuldig werden können und im Wissen, dass „wir alle in jedem Fall auf den Zuspruch der Vergebung angewiesen sind.” (16) Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung braucht gute „Pflege”. Damit aber Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung ihren vielfältigen Aufgaben auch nur ansatzweise gerecht werden kann, bedarf dieses kirchliche und diakonische Arbeitsfeld auch der adäquaten Pflege. Es bedarf der „Bedingungen der Möglichkeiten”. Hierzu gehören die entsprechenden räumlichen, sächlichen, vor allem die personellen Bedingungen. Ich denke, diese sind in den letz- ten drei Jahren, vor allem Dank der zähen Verhandlungen mit dem Land NRW, im Großen und Ganzen erreicht. Wichtig sind angesichts der sehr komplexen Aufgaben ausreichende finanzielle Mittel für die dafür notwendigen Fort- und Weiterbildungen. In den Haushalten sollte dafür genügend Geld bereit gestellt werden ebenso wie für Möglichkeiten der kontinuierlichen, regelmäßigen Supervision, der kundigen Begleitung von außen. In abgewandelter Form gilt auch hier das Bibelwort: „Man soll dem Ochsen, der da drischt, das Maul nicht verbinden!” Diese hochemotionalisierte Arbeit bedarf selbst sehr sorgfältiger Begleitung und solidarischer, verlässlicher Unterstützung. Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass Ihnen das Profil Evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung näher und nicht weiter gerückt ist und dass Sie für sich nun ihre eigene Antwort auf die Frage nach dem „Evangelischen” in dieser Beratung formulieren können. Ich beglückwünsche das Diakonische Werk Münster zu der 25jährigen Arbeit dieser Beratungsstelle – und zu dem jetzigen Team von Mitarbeiterinnen. Ich wünsche Ihnen, den Mitarbeiterinnen, weiterhin ein engagiertes Arbeiten, getragen von der Anerkennung Ihres Werkes, der Kommune, der Kirchengemeinden und ihren Verantwortlichen in dieser Stadt und in diesem Kirchenkreis! Anmerkungen (1) Aus: Leben Annehmen. Diakonisches Werk Württemberg, o.J. (2) vgl. Koschorke, Martin: Abtreibung mit Worten. Die Abtreibungsdiskussion unter der Lupe. In: Kleine Texte aus dem Evangelischen Zentralinstitut für Familienberatung, Nr. 5, Berlin 1988, 2.Aufl. S.3. Neu: Koschorke, Martin: Schwangerschaftskonflikt-Beratung praktisch. In: Fokus Beratung, Mai 2003, S. 71ff (3) Grundsätze zur evangelischen Schwangerschaftskonfliktberatung in Westfalen, hrsg. Diakonisches Werk der Ev. Kirche von Westfalen, Münster 1989, 3.Aufl. S.6 (4) Evangelischer Gemeindedienst Münster: Schwangerschaftsberatung. Tätigkeitsbericht 2001, S. 2 (5) Huber, Wolfgang: In Konflikten einen Weg finden. Beratung im Feld von Ehe, Familie, Schwangerschaft als Aufgabe der Kirche. In: Doppelpunkt Nr. 1, Januar 2001, S. 4ff (6) Leitlinien für die Psychologische Beratung in evangelischen Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes 1981 (7) vgl. Anm. 5 (8) Barth, Hermann: Fürsprecher des Lebens sein. Aufgabe und Profil evangelischer Schwangerschaftskonfliktberatung. Referat bei der Kirchenjuristentagung 2001 in Eisenach am 13. Juni 2001, Manuskript, dort S. 1. Vgl. auch Barth, Hermann: Der Fürsprecher des Lebens braucht eine klare Stimme. Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 19.10.2002, S.37 (9) vgl. hierzu Die Stellungnahme des Diakonischen Werkes der EKD zu Schwangerschaftsabbrüchen nach Pränataldiagnostik (so genannte Spätabbrüche) in: Diakonie-Korrespondenz 12/01 (10) vgl., Anm. 8, Barth a.a. O. S. 9 (11) ebda. S.8 (12) Beratung im Schwangerschaftskonflikt. Eine Stellungnahme der Kammer der Evangelischen Kirche in Deutschland für Ehe und Familie zur Situation der evangelischen Beratung bei Schwangerschaften in Not- und Konfliktsituationen, In: EKD-Texte Nr. 35, S.3 (13) vgl. hierzu Kohler-Weiß, Christiane: Beratung in diakonischer Trägerschaft. Lebenshilfe mit ethischem Profil. In: Diakonie 5/2002, S. 25ff. (14) vgl. Barth a.a. O. S. 11 (15) Mit der Frau, nicht gegen sie. Beratung bei Schwangerschaftskonflikten als evangelische Aufgabe. In: Diakonie – Korrespondenz 04/01,12 (16) ebda. 47 Ergebnisoffenheit und Zielorientierung als Leitkategorien in der Schwangerschaftskonfliktberatung. Ein Nachtrag Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine intensive Korrespondenz mit Dr. Hermann Barth, dem Vizepräsidenten der EKD. Zunächst stellte dieser klar, er fühle sich nicht zutreffend wiedergegeben in der Beschreibung, seine Argumentation kulminiere in einem deutlichen Tadel, wenn nicht in einer Abwertung der evangelischen Variante der Schwangerschaftskonfliktberatung. Er vermisse allerdings manchmal, meinte Barth, bei evangelischen Äußerungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung die klare Ausrichtung auf beide Pole, die Ergebnisoffenheit und die Zielorientierung (Barth in einem Brief vom 17.12.2002). In meiner Antwort war mir wichtig, heraus zu stellen, dass diese beiden Kategorien „Ergebnisoffenheit” und „Zielorientierung” je nach Ort unterschiedlich beachtet, gewichtet und miteinander in eine geeignete Beziehung gebracht werden müssen: ... „Während der Beratung gilt für die Beraterin strikt, eine deutlich erkennbare innere und äußere Haltung zu wahren, die eine wirkliche Ergebnisoffenheit des Beratungsprozesses respektiert. Und während der Beratung hat sich die Beraterin am Ziel zu orientieren, die zu Beratenden sorgfältig zu begleiten bei ihrem eigenen, von ihnen langfristig zu verantwortendem ethischen Abwägen, Bedenken, Gewichten und Entscheiden unter Berücksichtigung möglichst aller in dieser Situation relevanten Kriterien z.B. Lebensrecht des Kindes; eigene Ansprüche an das Leben und an sich; die gesetzlichen Rahmenbedingungen ihres möglichen Tuns; der Traditions- und Wertehorizont der Stelle und der Beraterin, die den Entscheidungsprozess begleitet; mögliche Alternativen und ihre Folgen. – Das Ergebnis der ethische Entscheidung ist von der Beraterin mit Freude oder mit Trauer zu akzeptieren in der Hoffnung und im Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit und Gerechtigkeit. Im Vorfeld bzw. außerhalb der Beratung andererseits hat die Beraterin, hat die Beratungsstelle sich vorrangig einzusetzen für das Lebensrecht und für die Lebensmöglichkeiten von allen geborenen und ungeborenen Menschen, weil alle von dem einen Gott geschaffen in gleicher Weise in dieser Welt ein ungeschmälertes Lebensrecht haben, also Zielorientierung auf das Leben aller an erster Stelle. Etwas anderes kann es nicht geben! Es kann nicht grundsätzlich ungeborenes Leben abgewogen werden mit geborenem Leben, weil dann mit gleichem Recht zur Disposition gestellt werden kann das Lebensrecht von Alten, Kranken, Behinderten, auf weniger oder stärker intensive Hilfe Angewiesene im Vergleich zu denen, die ’sich noch entwickeln’, ’jetzt einmal richtig leben’, ’sich gegenwärtig dafür noch nicht reif bzw. stark oder geeignet fühlen’. Langsam aber sicher rutschen wir ja bereits in diese Diskussion angesichts der verzweifelten Bemühungen um eine Begrenzung der explodierenden Kosten im Gesundheits- und Sozialbereich. (Nicht von ungefähr füllen sich die Zeitungen derzeit mit ziemlich kritischen Kommentaren zur ’vergreisten’ Republik bzw. zum ’Verprassen des Geldes durch die Alten’). Was not tut ist eine intensive und kontinuierliche, differenzierte öffentliche Diskussion hierzu sowie eine entsprechende vielfältige Anleitung zum kriterienorientierten alltäglichen Entscheiden. Von daher wäre ein allgemeiner ’Ethikunterrricht’ (allerdings nicht als Ersatz, vielmehr als Ergänzung des Religionsunterrichts) nicht falsch, und wären regelmäßige Ethikforen in den (Kirchen-) Gemeinden sehr sinnvoll – im Vorfeld und als Begleitung für besondere Situationen der Krisenberatung.” (Czell in einem Brief vom 3. 01. 2003 ) Dr. Barth stimmt diesen Ausführungen im Prinzip zu. Allerdings erscheinen ihm einige der Formulierungen doch noch ambivalent und klärungsbedürftig: ...„Sie nehmen einen Akzent auf, der aus der Debatte über den Schwangerschaftsabbruch hinlänglich bekannt ist, nämlich den Akzent, wir hätten uns ’einzusetzen für das Lebensrecht und für die Lebensmöglichkeiten von allen geborenen und ungeborenen Menschen’. Die Botschaft, die mit diesem Akzent weitervermittelt wird, heißt aber: Euch muss gleichermaßen am Lebensrecht des ungeborenen Kindes und an den Lebensmöglichkeiten der schwangeren Frau gelegen sein. Die Differenz zwischen den Ausdrücken ’Lebensrecht’ und ’Lebensmöglichkeiten’ zeigt bereits an, dass hier ein schwerwiegendes Problem verborgen ist: So richtig es ist, die Lebensmöglichkeiten der schwangeren Frau zu beachten und zu schützen, so unmöglich ist es, ihre Lebensmöglichkeiten auf dieselbe Ebene zu stellen wie das Lebensrecht des ungeborenen Kindes...” (Barth in seinem Brief vom 8. Januar 2003). In meiner Replik weise ich auf eine notwendige Aufgabenteilung zwischen Beraterinnen/Beratungsstellen auf der einen Seite und deren Träger bzw. den Trägerverbänden auf der anderen Seite hin. Mir geht es um unterschiedliche Akzente in ihren jeweiligen Aufgaben, die dann wiederum auch Rückwirkungen auf die Leitkategorien ihrer Arbeit haben: “...Die ‘Zielorientierung auf das Leben aller an erster Stelle’, diese grundsätzliche Position wünsche ich mir als Leitmotiv, als vorrangiges Kriterium für alle Politik, erst recht für unsere Kirche (von der die Beratungsstellen ein Segment sind). 48 Lebensrecht und Lebensmöglichkeiten für alle, dies sollte das Motto für die (kirchlichen) ethischen Forderungen im Vorfeld bzw. im Umfeld der Beratung sein. Beide zu realisieren gehört m. E. zu einer Politik, die sich der (sozialen) Gerechtigkeit, des Friedens und der Bewahrung der Schöpfung verpflichtet. Hieran haben sich m. E. auch die Beratungsstellen aktiv zu beteiligen – im Vor- und Umfeld ihrer Beratungen. In der Beratung hat die Beraterin die Pflicht, die zu Beratende zu begleiten beim Abwägen aller für sie und für ihre Entscheidung wesentlichen Bedingungen im Sinne des jesuanischen „selig bist Du, wenn Du weißt, was Du tust” (vgl. Lk 6,4 in der Version der Handschrift D). Und die Beraterin muss ihre hoffentlich gut geschärfte und gepflegte eigene ethische Kriterienhierarchie im Sinne der „Ergebnisoffenheit” oft (innerlich) traurig, hilflos, zornig zurückhalten und das aushalten, was von der begleiteten Frau danach entschieden und gelebt wird. Dies erfordert ihre „Rolle” und ihre Professionalität. Und all dies tut sie im Auftrag ihrer Kirche – und wird dafür von vielen, die dies nicht verstehen, gescholten werden. – Für das gesamtgesellschaftliche ethische Bewusstsein wäre es optimal, wenn bei jedem Abbruch für alle Beteiligten (Frau, Beraterin, Arzt, Kirche etc.) klar wäre, dass solch ein Abbruch eigentlich nicht sein dürfte, dass aber in dieser spezifischen Situation für diese Frau das Austragen des Kindes (leider) nicht (er-) tragbar war – und sie bewusst schuldig an diesem Kind, am „Leben” wurde. Die Beraterin hat die Entscheidungen der Frau zu respektieren gemäß der „ambivalenten” bzw. der „gebrochenen” Weltsituation, pathetisch gesprochen – vergleichbar Jesus, der in barmherziger Toleranz dem reichen Jüngling traurig nachsieht und ihn seiner Wege ziehen lässt. – Die Kirche und die Beratungsstellen als ihr Teil wiederum können eine Entscheidung zum Abbruch nicht einfach „stehen” lassen. Vielmehr sollte jeder Abbruch dazu motivieren, sich mit Vehemenz dafür einzusetzen, dass z.B. die gravamina des „sozialen Wortes” der Kirchen vermindert, gar beseitigt werden; dass diese Welt entscheidend verbessert wird und dass die ethische Urteils- und Entscheidungsfähigkeit der Menschen zugunsten der Wahrung jedes Lebens geschult und verfeinert wird. Die aus Verzweiflung resultierenden Entscheidungen zum Abbruch könnten zumindest reduziert, die derzeit auf den einzelnen Beteiligten in einer Krisenberatung liegende Last vermindert werden”. (Czell in seinem Brief an Dr. Barth vom 13. 01. 2003) Eine eingehende Diskussion von ethischen Fragen im Zusammenhang mit “Schwangerschaftskonflikten” hat Christiane Kohler-Weiß vorgelegt mit ihrer Dissertation: “Schutz der Menschwerdung. Der Schwangerschaftsabbruch als Thema evangelischer Ethik im deutschsprachigen Raum seit 1950” , Heidelberg 2002. Dr. Gernot Czell, Vorsitzender der Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung, EKFuL von Juni 1995 – Juni 2003 49 Rezensionen Christiane Kohler-Weiß Schutz der Menschwerdung Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt als Themen evangelischer Ethik Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus 2003, 432 Seiten, 34,95 Euro Abbruch einer Schwangerschaft, auch Abtreibung genannt, ist eines der am intensivsten, wenn nicht gar das am meisten diskutierte ethische Problem des 20. Jahrhunderts. Das gilt auch für die beiden großen Kirchen. Das Thema ist unverändert strittig. In Erinnerung ist die vom Papst im Jahre 1999 ergangene Empfehlung an die katholischen deutschen Bischöfe, die Ausstellung von „Scheinen“ zur straffreien Abtreibung in den Beratungsstellen der Diözesen zu unterbinden. Wichtig erscheint mir der kritische Hinweis, dass die Behandlung „des am meisten diskutierten ethischen Problems“ vor allem Männerdomäne ist. Die Männerdominanz im über 2000 Jahre währenden Diskurs, für die Kirche vor allem seit Tertullian um 200 n. Chr., ist folgenreich für die Inhalte eines zutiefst weiblichen Themas. Die Absicht der vorliegenden Studie der Theologin Christiane Kohler-Weiß ist – im Gegensatz zur schwerwiegenden Männertradition – das Erleben von Frauen, von ÄrztInnen und BeraterInnnen mit der normativen Ethik des Schwangerschaftsabbruchs kritisch zu vermitteln. Zwischen dem Lebenszusammenhang betroffener Frauen und der Expertenethik besteht ein Graben. Die Autorin nennt als Beispiel: eine Normethik macht die Frage des moralischen Status des Embryo zum Dreh- und Angelpunkt der Diskussion. Im Gegensatz dazu orientieren sich Beratungen, die in der überwiegenden Mehrzahl von Frauen durchgeführt werden, primär an der existentiellen Situation der schwangeren Frau. Ihre Eigenperspektive, ihr Selbstverständnis und ihre Selbstbestimmung sollen der Ausgangspunkt für die ethische Urteilsbildung sein. „Weil die schwangere Frau das Zentrum des Konflikt- und Verantwortungsfeldes im Schwangerschaftskonflikt bildet, kommt ihr die Entscheidung im Schwangerschaftskonflikt zu.“ Dieser Ansatz wird im dritten Teil des Buches „Schutz der Menschwerdung“ für mich überzeugend und eindrucksvoll durchgeführt. Christiane Kohler-Weiß folgt damit einer Spur, die im „Handbuch für Schwangerschaftskonfliktberatung“ von Martin Koschorke und Jörg Sandberger zu entdecken ist. Ein Buch, zur Hälfte mit Beiträgen von Frauen, mit Fallbesprechungen und Schwangerschaftskonfliktberatungserfahrungen reich gespeist, weist bereits 1978 auf das von der Autorin angestrebte Ziel. Aus Erfahrungen weiß man, dass sich Theologen, Hierarchen und offizielle Räte der Kirche oft genug um Basiserfahrungen aus den Praxisfeldern wenig kümmern. Im zweiten Teil ihrer Arbeit führt die Verfasserin den Leser in ein weites Feld der Theologie: „Der Schwangerschaftsabbruch als Thema evangelischer Ethik im deutschen Sprachraum seit 1950.“ Auf gut 250 Seiten treffen wir auf eine Phalanx bedeutender Männer, als ob die Ethik in dieser Frage eben doch Männerangelegenheit ist und bleibt. Allen voran Karl Barth, ihm folgend der Hamburger Theologe Helmuth Thielicke. Sodann vier Theologen aus Tübingen mit einer Thesenreihe zu „Annahme oder Abtreibung“ (E. Jüngel, E. Käsemann, J. Moltmann, D. Rössler). Die Ethik von Trutz Rendtorff und verschiedene Arbeiten von Johannes Fischer bilden den Schluss. In fünf großen Kapiteln werden jeweils in einem Abschnitt die rechtlichen Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs, die zur Zeit der in dieser Arbeit behandelten Ethiker in Geltung waren, vorgeführt. Im Querschnitt gelesen, sagt die Verfasserin, ergibt sich daraus eine Geschichte der Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch in der BRD. Jeder Beitrag unter den Namen der oben genannten Theologen steht für ein Dezennium und ist Ausgangspunkt für einen regen ethischen Diskurs, mit dem man auf diesem Lektüreweg vertraut wird. Die geschickt gewählte chronologische Wegführung, bei der auch Texte kirchlicher Gremien zur Sprache kommen, will 50 vermehrt Erfahrungen betroffener Frauen zur Sprache bringen und Beratungserfahrungen einbeziehen. Es könnte ja sein, dass endlich einmal angesichts von Entscheidungen, die Schwangere zu treffen haben, angesichts der Lasten, die BeraterInnen und ÄrztInnen zu tragen haben, christliche Ethik eine wirkliche Hilfe wird. Folgen wir dieser Spur. Karl Barth behandelt das Thema „Schwangerschaftsunterbrechung“ (sic!) als ethischen „Grenzfall“, als „Notzustand“, der zum ärztlichen Gewissenskonflikt führt. „Im Wägen und Wagen“ einer Entscheidungssituation kann er in seinem freiheitlichen Denkrahmen den situationsethisch bedeutsamen Satz sagen: „Als ob Gottes Gebot nicht auch einmal ein über das Gesetz hinausgehendes Urteil und Handeln nötig machen könnte.“ Zu fragen ist aber im Sinne des roten Fadens dieser Arbeit: Wer ist hier Subjekt der Entscheidung? Von der eminenten Bedeutung der schwangeren Frau, geschweige von der vitalen Abhängigkeitsbeziehung des Fötus von der Mutter, ist bei Barth nicht die Rede. Helmuth Tielicke geht in dieser Frage einen Schritt über Barth hinaus. Vom Modell der „Grenzsituation“, der Konflikthaftigkeit dieses Äons, der Zweideutigkeit von Entscheidungssituationen richten sich seine Überlegungen zum Schwangerschaftsabbruch nicht an ein bestimmtes ethisches Subjekt. Eltern treten in den Hintergrund. Die Frage der Erlaubtheit des Schwangerschaftsabbruchs stellt sich Thielicke vorwiegend als Frage ärztlichen Handelns. Dennoch kommt bei ihm das Erleben der Frauen für das Abwägen des Konfliktfalles wenigstens zur Sprache. Die Tübinger Thesen „Annahme oder Abtreibung“ haben die theologische Diskussion um den Schwangerschaftskonflikt in den frühen siebziger Jahren entscheidend geprägt. Im Reflexionsniveau entsprechen sie dem wissenschaftlichen Rang der oben genannten Gelehrten. Zentral ist für die Thesen die Rechtfertigungslehre, die bedingungslose Annahme des Menschen durch Gott. Ein für die Ethik außerordentlich fruchtbarer Zugang, wie die Rezeption und öffentliche Aufmerksamkeit zeigt. Die vier Verfasser verstanden ihre Arbeit – im Klima großer Reformen – auch als Votum zur Reform des Strafrechts. Kritisch wird im Sinne der von Kohler-Weiß verfolgten Interessen angemerkt: Argumente für die Letztverantwortung der Frau findet sich in den Tübinger Thesen nicht. Betroffene Frauen sind nicht selbst Subjekt. Dies ändert sich grundlegend bei einem Theologen wie Trutz Rendtorff, der in einer zweibändigen Ethik, die in den achtziger Jahren erstmals und revidiert, Anfang der neunziger Jahre, in zweiter Auflage veröffentlicht wurde, eine ethische Theorie, die er auf der Basis der Analyse der menschlichen Lebensführung entfaltet. Programmatisch heißt es: Die ethische Verantwortung liegt immer am Ort der Lebensführung. D.h. für den Lebenskonflikt der schwangeren Frau, den er als mehrdimensionalen Beziehungskonflikt definiert: Die schwangere Frau ist das Subjekt der Entscheidung. Hier endlich kommt in der Theologenzunft voll zur Geltung, was unter BeraterInnen längst zu den selbstverständlichen Voraussetzungen der Arbeit gehörte. Für Rendtorff`s Ethik ist Beratung ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. In der Praxis der Beratung sieht er die Einlösung der ethischen Aufgabe im Hinblick auf den Schwangerschaftskonflikt. Man pflichtet dem Theologen gerne bei, wenn er postuliert, dass ethische Gründe in der Praxis der Beratung gegenwärtig sein müssen, um in der Situation der Entscheidung zu einem verantwortlichen Handeln zu leiten. Hier nun kommt zur Sprache, was ein wichtiges Anliegen der Arbeit von Kohler-Weiß ist. Sie schreibt: „Auf der Basis von Rendtorff`s Ethik läßt sich eine gesetzlich vorgeschriebene, wertorientierte aber ergebnisoffene Beratung gut begründen.“ KohlerWeiß nimmt leider nicht auf, worauf Martin Koschorke in seinem Handbuch von 1978 bereits sehr differenziert hinweist: „In der Praxis ist das, was der Berater möchte und kann, oft gar nicht gefragt oder sogar unerwünscht – jedenfalls zu Beginn der Beratung. Die Mehrzahl der Frauen kommt mit dem festen Entschluß abzubrechen. Einen legalen Abbruch bekommen die Frauen jedoch nicht ohne den Schein der Beratung. Die meisten Frauen wollen den Schein, nicht die Beratung...eine für BeraterInnen und Klientinnen ungünstigere und belastendere Ausgangsposition läßt sich kaum denken. Die obligatorische Beratung wird als eine Hürde erlebt, die es zu überwinden gilt, und nicht als ein Hilfsangebot. Die Frauen kommen oftmals voller Angst und Unsicherheit. Sie stehen unter dem Druck, sich rechtfertigen zu müssen. Der Beratungszwang hindert die Frauen ihre wahren Motive offen zu legen. Es kann sogar gefährlich sein, Zweifel und Ambivalenzen einzugestehen.“ (S.34) Die von Koschorke genannten Einwände von 1978 werden auch in Zukunft eine Rolle spielen. In der Behandlung des Theologen Johannes Fischer, der für die Autorin eine sie besonders weiterführende Beziehungsethik vertritt, in der Lebensverhältnisse, Kommunikationszusammenhänge, christlich gesprochen, eine vom Geist, vom Liebesgebot bestimmte Koinonia fundamental sind, kommt das Thema Beratungspflicht ebenfalls zur Sprache. In dieser relationalen Ethik, in dem die Wahrnehmung eine entscheidende Rolle spielt, hat das ethische Subjekt, in unserem Fall die schwangere Frau, eine zentrale Stelle. 51 Ihre Beziehungen, ihre Wahrnehmungen sind eine Art Knotenpunkt in den bestehenden Lebensverhältnissen. Im Blick auf die Wirklichkeit, die existentielle Situation des Konflikts, muss gesagt werden: sie wird bestimmt sowohl durch Freiheit als auch durch Unfreiheit. Weil Frauen von außen her Zwängen ausgesetzt sind, folgert Kohler-Weiß im Sinne von Fischer, ist es ein Gebot der Vernunft, dass die Frau per Gesetz dazu verpflichtet wird, während sie ihre Entscheidung trifft, einmal einen Ort aufzusuchen, an dem sie auf ihre Freiheit angesprochen werden kann, z.B. eine Beratungsstelle. „Eine strafrechtlich vorgeschriebene Pflichtberatung kann also durchaus im Sinne Fischers sein.“ Dieser teilt offenbar nicht die Skepsis von Koschorke. Für Fischer hat die schwangere Frau in der Beratung die Möglichkeit, von sich aus zu erzählen und narrativ Verbindlichkeiten aufzuspüren. Er warnt jedoch davor, kirchliche Beratungsstellen darauf zu verpflichten, die Ratsuchenden davon zu überzeugen, dass das werdende Leben in jedem Fall ausgetragen werden muss. Für Kohler-Weiß schafft Fischer, einen bedeutsamen Perspektivwechsel. Statt den Fokus einseitig beim Schutz des ungeborenen Lebens zu suchen, gilt es, positiv von Schwangerschaft zu reden, „um die Eigenverbindlichkeit dieses Lebensverhältnisses zu aktivieren.“ Der Konflikt wird von der Ebene von Rechten in die realen Erfahrungen der Frauen verlagert. Ohne moralisierenden Druck können alle von der Entscheidung für den Schwangerschaftsabbruch Betroffenen sich der Frage der Schuld zuwenden. Im dritten Teil: „Grundlinien einer erfahrungsbezogenen evangelischen Ethik der Schwangerschaft und des Schwangerschaftskonflikts“ (S. 309 ff) wird Frauenerfahrung anhand vielfältiger Zeugnisse, empirisch, narra- tiv und poetisch vorgeführt. „Schwangerschaft, ein Lebensverhältnis eigener Art.“ Wichtig für Männer zu lesen: Dritte können nur mittelbar Zugang zum Phänomen Schwangerschaft gewinnen. Vom bewusst erfahrungsbezogenen Ausgangspunkt her wird der Schwangerschaftskonflikt als Konflikt zwischen Verbindlichkeiten definiert. In der Sprache der Empirie: Die Intensität des Schwangerschaftskonflikts ist von Frau zu Frau verschieden. Die Gründe für den Abbruch sind heterogen und individuell. An erster Stelle stehen wirtschaftliche Faktoren; Partnerbeziehungen spielen eine wichtige Rolle, Biographiewechsel und Verantwortung für die Familie. Die Aufgabe der Beratung kommt zur Sprache: Ihr Ziel soll sein, die Frau in ihrer Entscheidungskompetenz zu stärken. Ein wichtiges Zitat von Martin Koschorke aus seiner Erfahrung als Berater: „Wie immer die Frau entscheidet, sie entscheidet sich gegen sich. Die Praxis der Beratungsarbeit bestätigt eindrücklich, wie gespalten die Frauen oft sind, und wie deutlich sie das Hin- und Hergerissensein empfinden. Es ist gar nicht mehr nötig, das Für und Wider in ihre Köpfe hinein zu predigen.... Eine Entscheidung ist im Moment und oft auch auf Dauer – nur auf Kosten eines Teils (der Frau) möglich.“ Schwangerschaftsabbruch als Problem gehört in den menschlichen Sinn- und Lebenszusammenhang, in eine Ethik der Lebensführung, nicht in die intersubjektiv Geltung beanspruchende Normethik. Kohler-Weiß folgt, wie vorab geklärt, aufmerksam den Denkwegen des Theologen Johannes Fischer. Schwangerschaft als Paradigma des Zusammenwirkens Gottes und des Menschen gilt es zu entdecken: „Du hast mich aus meiner Mutter Leibe gezogen!“ Wenn Geschöpflichkeit des Menschen im freien Ja Gottes gründet, muss das Ja des Menschen in Freiheit erfolgen. Jedoch, das werdende Leben begegnet der schwangeren Frau in statu nascendi, der die Freiheit begrenzt und einen Anspruch stellt. Antwortet die Frau auf den Anspruch der Person in statu nascendi mit Nein, müssen die Gründe dafür schwerwiegend sein. Mit der Dauer der Schwangerschaft nimmt die Entscheidungsfreiheit ab. Es werden Belastungen besprochen, die durch die Behinderung eines Kindes entstehen, durch pränatale Screeningprogramme, die Konflikte produzieren. Es kommt das Thema Medizin und Ethik zur Sprache. Etwa die unterschiedlichen Wahrnehmungen des Embryos, die Probleme eines in vitro erzeugten Kindes, die verdinglichende Perspektive der Embryonenforschung. Unabsehbare Folgen für das Verständnis des Menschen, für sein Handeln in Wissenschaft und Technik. Der Mensch als Verursacher von Menschen, als creator, als Macher, auf dem Weg, Leben in den Griff zu bekommen. Es ist abzusehen, dass große Auseinandersetzungen bevorstehen, im Blick auf die Handlungsspielräume, die PD und PID erschließen. Die Kategorie der Geschöpflichkeit gewinnt neu an Bedeutung. Was die Mobilisierung von Gegenkräften anbetrifft, verweist die Autorin im Sinn ihres in der vorliegenden Arbeit verfolgten Zieles auf die Lebenserfahrung von Frauen. Schwangerschaftsabbruch zerreißt einen Lebenszusammenhang, schafft eine Leerstelle, ist eine „Verschuldung des Entsetzlichen“ (Fischer), ist in theologischer Perspektive Schuld vor Gott, die der Vergebung bedarf. Seltsam, das „Entsetzliche“ wird im Buch der Bücher, in keinem biblischen Lasterkatalog erwähnt. Diesen Hinweis vermisse ich bei KohlerWeiß. Es gibt Belege aus biblischen Zeiten, auch von jüdischen Autoren, die die Realität von Schwangerschaftsabbrüchen bestätigen. Das 52 „am meisten diskutierte“ ethische Problem des letzten Jahrhunderts kommt in biblischen Texten nicht direkt vor, weil offenbar „das Werden des Menschen als Schutzgut“ so sakrosankt war, dass im Blick darauf kein Wort notwendig war. Ein denkwürdiges argumentum e silentio! Chr. Kohler-Weiß bejaht die derzeitige Beratungsregelung: Pflichtberatung angesichts der Schwangerschaft als Schutzgut des Rechts muss ein Rechtsmittel sein. Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens muss im Bewusstsein bleiben und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden. Mit der Beratungsregelung müsse eine Selbstverpflichtung der Rechtsgemeinschaft einhergehen im Sinne wechselseitiger Solidarität. Sie folgt darin ihrem Lehrer Wolfgang Huber, der 1996 schrieb: „Es ist einleuchtend, dass diese Fristenregelung mit einer Beratungspflicht verbunden wird“ (Gerechtigkeit und Recht, Grundlinien christlicher Rechtsethik S.355). Wie problematisch das ist, darauf hat Koschorke seit langem aufmerksam gemacht und es bleibt kontrovers zwischen BeraterInnen und TheologInnen, kirchlichen Gremien und Beratungsstellen. Wichtig sind die Bedenken der Autorin am Schluss des Buches: durch die derzeitige Indikationsregelung, die von der Pflichtberatung ausgenommen ist, werde eine eugenische Mentalität gefördert. Es gibt keine zeitliche Befristung für einen Abbruch bei einer pränatal diagnostizierten Behinderung eines entstehenden Kindes. Auf diese Weise werden Möglichkeiten vorgeburtlichen Tötens erweitert. Es kommt zu Fällen von Euthanasie. Indizierte und beratene Schwangerschaften werden rechtlich unterschiedlich bewertet. Das eine ist rechtmäßig, das andere rechtswidrig. Erstrebenswert, so Kohler-Weiß, wäre eine einheitliche Behandlung bei Abbrüchen nach §219 und späten Schwangerschaftsabbrüchen auf Grund einer pränatal festgestellten Behinderung. Der Leser und die Leserin begegnet bei seiner/ihrer Lektüre einer Theologin, die sich mit Leidenschaft ihrem Thema stellt, umfassend und kompetent informiert, vor allem im für viele unbekannten „Massiv“ der Theologie sich als sichere Wegführerin erweist, ihren Maßstab der notwendigen Erfahrungsbezogenheit von Frauen im ganzen Werk kritisch zur Geltung zu bringen weiß. Dass es in der Frage der Pflicht, des Zwangs zur Beratung zu unterschiedlichen Urteilen kommt, werden erfahrene BeraterInnen als Anlaß zu weiterer Auseinandersetzung sehen. Als Textbuch für eine Ethikeinheit in Schwangerschaftkonfliktberatungskursen dürfte das Buch zu umfangreich sein. Ein Seitenblick, wie man etwa in Holland, in Skandinavien, Frankreich und der Schweiz und in den angelsächsischen Ländern, das „am meisten diskutierte“ ethische Problem verarbeitet, würde den Rahmen der vorliegenden Arbeit überschreiten, ist aber gleichwohl von Interesse, wie Beispiele aus Koschorkes Handbuch zeigen. Dr. Friedrich Hufendiek Arnold Langenmayr Trauerbegleitung. Beratung – Therapie – Fortbildung Göttingen: Vandenbeck und Ruprecht, 1999, 200 Seiten, 20,90 Euro Anliegen des Autors ist es, die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die zur Trauerbegleitung vorliegen, mit diesem Buch zu veröffentlichen. Das Buch gliedert sich in drei Schwerpunkte, Darstellung des Forschungsstandes zum Thema Trauer, Darstellung der verschiedenen therapeutischen Verfahren und die ihnen inhärenten Möglichkeiten zur Trauerbewältigung und Vorstellung des Ausbildungskonzeptes zur Trauerbegleitung im Institut für angewandte Psychologie. Das Buch richtet sich an helfende Berufsgruppen in Beratung und Therapie, Therapeutinnen, Sozialpädagogen ebenso wie beispielsweise Bestatter. Arnold Langenmayr hat viele Jahre auf dem theoretischen Hintergrund der klientenzentrierten Trauertherapie Trauernde begleitet. Seine Erfahrungen haben ihn zu einer Institutsgründung für Angewandte Psychologie veranlasst mit dem Schwerpunkt: Fortbildungen zur Trauerbegleitung. Wissensvermittlung ist seiner Auffas- 53 sung nach in der Fortbildung nicht zu trennen von Anwendung auf intensive Selbsterfahrung. Der Autor geht von dem Grundverständnis aus, dass es keinen idealen therapeutischen Weg im Trauerprozess gibt. Aus Kenntnis vieler Möglichkeiten muss die Trauerbegleiterin/ der Trauerbegleiter den Weg wählen, der zu persönlicher Struktur und Lebensgeschichte passt. Erfolg von Beratung und Therapie – so seine These – ist wie in kaum einem anderen Therapiebereich abhängig von der Authentizität der Begleitenden. Das Buch bietet im ersten Teil eine Zusammenstellung von wissenschaftlichen Erkenntnissen aus unterschiedlichen Forschungsbereichen. Es beginnt mit der historischen Darstellung von Trauerkulturen in verschiedenen Zeitepochen. Der Abschnitt umfasst subjektive Schilderungen verschiedener Autoren im Erleben anderer Kulturen bis hin zu einer kulturvergleichenden Studie (76 Kulturen), an Hand derer die Bedeutung von sozial festgelegten Trauerritualen und ihre hilfreiche Wirkung im Trauerprozess herausarbeitet wird. In weiteren Abschnitten dieses Teils gibt der Autor einen Überblick über zahlreiche neuere Untersuchungen zu den verschiedensten Zusammenhängen im Trauerprozess, zur Verarbeitung und den Folgen von Trauer. Dargestellt werden diverse Erklärungsmodelle von Trauer, Untersuchungen zu speziellen Trauersituationen, zu psychischen Krankheitsbildern in Abgrenzung von Trauerreaktionen, physische, psychische und soziale Folgen von Trauer. Allein diese Aufzählung macht deutlich, wie viele unterschiedliche Aspekte hier zusammengetragen werden. Hervorzuheben ist, dass der Untersuchungshorizont über den unmittelbaren Trauerprozess hinaus reicht. So dokumentieren Untersuchungen aus der Psychoimmunologie den Zusammenhang zwischen Lebensereignis- sen und körperlichen Krankheitsprozessen, auch im weiteren Lebensverlauf. Es werden Untersuchungen zitiert, zum Zusammenhang von Trauerverarbeitung und Mitgliedschaft in Vereinen, um nur ein Beispiel zu nennen. Sie alle machen deutlich, wie hoch die Belastung und wie weitreichend die Folgen sind, die der Verlust eines Menschen für Angehörige und Freunde mit sich bringt. Im zweiten Teil widmet sich der Autor der systematischen Darstellung verschiedener therapeutischer Verfahren. Jeweils abschließend leitet der Autor aus dem spezifischen Verständnis der jeweiligen Ansätze Anwendungsmöglichkeiten für den Trauerprozess ab und veranschaulicht sie durch Fallbeispiele. Ein besonderes Kapitel widmet er der Darstellung von Therapieansätzen, die speziell für Trauernde entwickelt wurden. Mit einer empirischen Evaluation von Trauertherapien schließt die systematische Darstellung ab. Hier werden auch Ansätze aus dem Selbsthilfebereich einbezogen. Im dritten Teil gibt der Autor einen Überblick über die Fortbildungsinhalte in der Trauerbegleitung seines Institutes. Er stellt Übungssequenzen vor und veranschaulicht sie durch Anwendungsbeispiele in den Ausbildungseinheiten. Das Lernkonzept wird deutlicher, jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer ist gefordert, die eigene Vorgehensweise in der Trauerbegleitung aus Kenntnis vieler Möglichkeiten und in Anwendung auf die eigene Lebensgeschichte mit ihren Verlusterfahrungen für sich selbst zu entwickeln. Dieses Buch in seinem Facettenreichtum zu lesen ist anregend, bietet aber keine Überlegungen, Einzelergebnisse zueinander in Verbindung zu setzen, auch keinen Transfer, wie die Einzelergebnisse in die Begleitung von Trauernden konzeptionell umgesetzt werden könnten. Die Rezensentin begleitet selber seit vielen Jahren Trauergruppen im Rahmen einer Trauerberatungsstelle. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Alltagsbewältigung und dem Austausch mit anderen Trauernden, auch wenn die Grenze zur therapeutischen Begleitung fließend ist. Die vielen Ergebnisse der dargestellten Untersuchungen bestätigen zahlreiche Erfahrungen aus der Praxis, helfen Phänomene zu erklären, lenken den Blick auf bisher nicht bedachte Gebiete. Mit der systematischen Darstellung der verschiedenen Therapieansätze wird der Fokus auf die Bewältigung von Trauer vor allem durch therapeutische Begleitung gelegt. So gesehen legen die Forschungsergebnisse fast nahe, dass eine Therapie kaum zu umgehen ist, will man die Trauer bewältigen. Bei der Entwicklung seines Trauerbegleitungskonzeptes hingegen betont der Autor, wie wichtig es ist, neben den therapeutischen Anwendungsverfahren auch Wissen über den Prozess zu vermitteln und alltagspraktische Handlungskompetenz zu entwickeln. Hier fehlt aus meiner Sicht im Mosaik des Wissensbestandes für die Entwicklung der Begleitungskompetenz , welche Formen von Begleitung gesellschaftlich entwickelt und hilfreich für Trauernde sind, die nicht aus dem therapeutischen Bereich kommen. Umgekehrt sehe ich für Trauernde einen Gewinn, dieses Buch zu lesen, um eine Orientierung zu gewinnen, wenn sie eine Therapie für sich suchen. Es könnte ihnen helfen in Kenntnis der verschiedenen Ansätze die oftmals endlose Odyssee bei der Suche nach dem für sie geeigneten Therapieplatz zu verkürzen. Neuere Diskussionen in der Trauerbegleitung zeigen, dass sich die gesellschaftliche Sterbe- und Trauerkultur 54 sehr verändert. Darauf weist der Autor hin. Auch unter diesem Aspekt gibt das Buch viel Nachdenkenswertes. Leider gibt der Autor keine Hinweise für die aktuelle Praxis. Seine eigenen Erfahrungen bleiben weitgehend ungenutzt für ein Theorie geleitetes Nachdenken über eine veränderte Trauerbegleitung. Ich wünsche daher dem Buch viele Leser, die es anregt, ihre eigene Beratungs- und Begleitungspraxis zu überdenken, Erfahrungen miteinander ins Gespräch zu bringen und sich über Konzepte zu verständigen. Sabine Dille Hans-Ulrich Gehring Seelsorge in der Mediengesellschaft. Theologische Aspekte medialer Praxis. Neukirchen-Vluyn 2002, 360 Seiten, 39,90 €, ISBN 3-7887-1904-4) In der Mitte der Arbeit steht die Meditation zu Joh 19,23–30. Sie liefert die theologische Interpretationsbasis für die zentrale These: Christliche Seelsorge ist ihrem Wesen nach mediale Praxis und zielt als solche auf die Stiftung und Stärkung menschlicher Verhältnisfähigkeit – in Bezug zu sich selbst, zum Mitmenschen, zu Gott/Transzendenz – durch Aus- und Einübung von DifferenzWahrnehmung im Horizont des Angesichts (4,7, 73, 205, 247). Solche christliche Seelsorge lässt sich auch als transversale Seelsorge bezeichnen (50, 68), also als Kompetenz, angesichts von Pluralisierung und Ausdifferenzierungen menschlicher Selbst- und Weltverständnisse Übergänge zwischen dem Divergenten, dem nicht auf eine Einheit Rückführbaren zu stiften bzw. als Mensch die eigene Kohärenz zu wahren. Hintergrund dieses Seelsorge-Verständnisses ist zum einen die conditio postmoderna, unter der wir leben und die im 1. Kapitel der Arbeit aus soziologischer (Luhmann, Beck, Keupp) und philosophischer (Lyotard, Welsch) Perspektive beschrieben wird und deren Berücksichtigung in der Seelsorge-Literatur Gehring dann reflektiert. Aus dieser conditio postmoderna folgt die Notwendigkeit einer kasuellen Seelsorge, einer Kirche bei Gelegenheit (50 ff.), um an den vielfältigen Rändern und Bruchstellen des Alltags eine Lebenskunst der Übergänge zu vermitteln. Zum anderen steht im Hintergrund, wie Seelsorge – im 2. Kapitel dargestellt – schon immer in Geschichte (Paulus, Augustinus, Luther, Schleiermacher) und Gegenwart (Telefonseelsorge, Internet-Seelsorge) mediale Praxis war. Im 3. Kapitel begründet Gehring anhand von Joh 19, 23–30 zum einen seine Grundthese, dass Seelsorge von ihrem Grund und Subjekt her mediale Praxis ist (4), und erarbeitet zum anderen Kriterien medialer Seelsorge, die es Kirche ermöglichen, in konstruktiver Kritik gegenwärtige Medienpraxis zu reflektieren. Die Urszene medialer Seelsorge (209) ist die johanneische Kreuzigungsszene, in der Maria und Johannes unter dem Kreuz Jesu stehen. Jesus Christus selbst expliziert hier die folgenden Kriterien medialer Praxis. Konsum: Jesus konzentriert – wie Medien auch – alle Beziehungsenergie auf sich, gibt sie aber – im Unterschied zur gängigen Medienpraxis – an die Beteiligten, sich selbst konsumierend (kenotisch), zurück (213), indem er zwischen Maria und Johannes eine neue (Mutter-Sohn-) Beziehung stiftet. Daraus folgt: Medien müssen konsumierbar sein, sich verzehren lassen (210). Symbol: Im Symbol des Kreuzes wird Getrenntes wieder zu einer Einheit zusammengefügt, ohne dass dabei die Differenz zwischen den Beteiligten (Gott-Mensch) verwischt würde, und es ermöglicht so echte DifferenzWahrnehmung in Bezug zu sich selbst (simul iustus et peccator), zum Mitmenschen und auch zu Gott bzw. zum Mittler Christus. (Vgl. hier auch das Symbol der Kirche als Leib Christi nach 1 Kor 12,12 ff.) Daraus folgt das Erfordernis einer Differenz-Wahrnehmung nicht nur zwischen den an einer Kommunikationssituation Beteiligten, sondern auch zwischen diesen und dem Kommunikationsmedium selbst (232). Per-Sonalität: Im Rückgriff auf Luther und die etymologische Bedeutung des Wortes persona wird hier Christus als Ur-Person verstanden, durch den Gott selbst vernehmbar ist und durch den auch die Schöpfung, der Seelsorger zur Anrede Gottes an den 55 Menschen werden kann. Für Gehring ergibt sich hieraus ein Primat der leibhaften Dimension des Menschen als Vermittlungsform medialer Seelsorgepraxis gegen über andern Formen (240). Daraus folgt, dass technischmediale Vermittlungsformen zu prüfen sind, ob sie die leibhafte Dimension menschlicher Kommunikation als Horizont beibehalten (242). Gesicht: Mit Rückgriff auf Levinas wird hier das Angesicht des Anderen als Ort qualifiziert, an dem ich mir meiner Ver-Antwortung bewusst werde und an dem mir im oben bestimmten Sinn per-sonal Christus begegnet (248). Zudem ist der mir begegnende Mensch mehr als mir vor Augen steht (249). Daraus folgt für Gehring der Primat der kopräsentischen Begegnung und die Frage, inwieweit technische Vermittlungsformen auf diesen Horizont hin orientiert bleiben. Die im Folgenden von ihm erarbeiteten Strukturmerkmale medialer Seelsorge (258–289) leitet er nicht aus seinem theologischen Ansatz, sondern aus psychotherapeutischen Theoremen ab (so z. B. seelsorgliche Medien als Übergangsobjekte von Winnicott, Triangulierung als Phänomen seelsorglicher Praxis aus der Paartherapie und von Schon). Gehrings Arbeit vermittelt detailreiche Kenntnisse zum Bereich der Medien, die zwar in unser aller Leben präsent sind, deren wir uns wie selbstverständlich bedienen – auch in kirchlicher und seelsorglicher Praxis – ohne sie jedoch in ihrer jeweiligen Eigendynamik bisher genügend bedacht und auch kritisch hinterfragt zu haben. Hier arbeitet Gehring ein gravierendes Defizit auf und gibt wichtige Hilfen zum kritischen Gebrauch an die Hand. Auf Telefon-Seelsorge als einem unumstrittenen Bestandteil und Klassiker kasueller, medialer Seelsorgepraxis (116) kommt er mehrfach zu sprechen (116–125, 123 f., 246, 266). Ebenso auf Seelsorge im Internet (142–152, 234 f., 267). Wendet man die Kriterien auf Telefon-Seelsorge an, bedeutet dies: Das Beziehung stiftende Medium Telefon muss sich überflüssig machen, um die Beziehungsenergie, die es auf sich zieht, wieder in den direkten Kontakt zwischen zwei Personen zurück zu geben (Konsum). Die Differenz-Wahrnehmung sowohl zwischen den am Gespräch Beteiligten wie auch zwischen diesen und dem Medium Telefon ist zu fördern (Symbol). Dieses Kriterium wehrt – psychoanalytisch gesprochen – narzisstischen Tendenzen. Telefon-Seelsorge muss mit ihrer technisch-medialen Form zum einen die Orientierung auf die leibhafte Dimension zwischenmenschlicher Kommunikation im Blick behalten (Per-Sonalität) und zum anderen den Primat der kopräsentischen (vis-a-vis) Begegnung. Per-Sonalität bedeutet für SeelsorgerInnen aber auch, sich selbst bewusst zu werden, welche Stimmen durch mich hörbar werden (ggf. auch die unbearbeiteten der eigenen Lebensgeschichte). In Gehrings Ausführungen zur Telefon-Seelsorge wird eine große Wertschätzung deutlich. Doch trotz eines differenzierten Bezugs des Primats der kopräsentischen Kommunikation auf Telefon-Seelsorge erscheint mir fraglich, ob sich dieser Primat als Maßstab und Kriterium für alle anderen Formen von Kommunikation in sowohl postmoderner wie theologischer Hinsicht aufrechterhalten lässt. Ist es doch gerade der Verdienst postmoderner Ansätze, das Denken aus seiner Zentrierung auf den Menschen, die Person, das Subjekt befreit zu haben. Die Systemtheorie Luhmanns z. B. arbeitet heraus, dass es neben dem Bewusstsein des Menschen noch andere Systeme mit der Fähigkeit zur Selbstreferenz gibt. Zudem hält Gehring meiner Ansicht nach in den beiden Kriterien PerSonalität und Gesicht die Differenz- Wahrnehmung nicht genügend aufrecht. So suggeriert der Primat der kopräsentischen, leibhaften Kommunikationssituation eine Unmittelbarkeit, die es nicht gibt, denn jede Äußerung (Körperausdruck, Stimme, Worte etc.) bleibt mehrdeutig, durchzogen von Identität/Differenz. Gehring nimmt häufiger Bezug auf die Systemtheorie Luhmanns (12–14, 34 Anm. 119, 44 Anm. 175, 79, 82 Anm. 269, 83, 188, 213, 221, 222 f., 228); ich fände es wichtig, einmal konsequent von ihr ausgehend Begriffe wie Kommunikation und Medien in Bezug auf Seelsorge zu klären. Theologisch gesehen ist Gehrings Ansatz christologisch zentriert. Als Gefahr sehe ich, dass aus dem Blick gerät, dass Christus nicht nur mediales Modell ist, sondern zwischen den Menschen und dem Vater wie auch dem Geist Gottes ein neues Verhältnis stiftet, das in ihm, in seinem Sterben und Auferwecktwerden begründet ist. Dieses Geschehen ist ohne trinitarische Relationalität nicht denkbar. Der nähere Kontext von Joh 19,23–30, nämlich Joh 13–20 machen dies eindrucksvoll deutlich: Nach den Abschiedsreden an die Seinen wendet sich Christus im Gebet an den Vater und stiftet eine neue Beziehung zwischen dem Vater und uns Menschen und übergibt sein Werk dem Wirken des Geistes Gottes. Dies eröffnet für die Seelsorgepraxis wichtige Perspektiven. In der kopräsentischen, leibhaften Kommunikationssituation verstehen die Jünger nicht, und sie können es auch noch nicht („es ist gut für euch, wenn ich gehe” Joh 16,7). Erst der Geist wird den Sinn erschließen; und er tut es immer neu – bis heute. Und er tut es nicht allein und – wie ich annehme – auch nicht vorrangig durch Rückgriff auf Menschen als personale Medien, sondern bedient sich vielfältiger Zeugnisse (Medien). Zumindest erweist sich der Mensch als hochambivalentes Medium. Des weiteren beschränkt sich Seelsorge nicht nur 56 auf das – kopräsentische oder mediale – Tun zwischen den beteiligten Personen, sondern erstreckt sich darüber hinaus auch darauf, den Anderen, seine Situation in mein Beten, Sprechen mit Gott hineinzunehmen, ihn an einen Größeren und seinem Wirken übergeben zu können. Damit ist Gebet nicht nur „die zentrale Form einer medialen Praxis des Seelsorgers in Bezug auf die eigenen Person” (294), sondern gerade auch in Bezug auf die Person des Anderen. In diesem Sinne halte ich es für wichtig, von der Pionierarbeit Gehrings ausgehend den Ansatz von Seelsorge als mediale Praxis weiter zu entwickeln. Bernd Blömeke Sigrid Röhl Fanita English über ihr Leben und die Transaktionsanalyse. Iskopress Hamburg 2004. ISBN 3-89403-431-9, 206 Seiten, 22,90 Euro Sigrid Röhl hat Fanita English über ihr Leben befragt und daraus eine spannende Biografie gemacht. Das Buch ist zugleich eine Einführung in Grundvorstellungen und Entstehungsgeschichte der humanistischen Psychologie. Fanita English – was für eine Persönlichkeit! Und was für ein Leben: Geboren in Rumänien, aufgewachsen in Istanbul. Die Eltern sprachen Französisch miteinander, die Gouvernante war Österreicherin, das Dienstmädchen Griechin, die Klassenkameradinnen im englischen Gymnasium international. In Paris studierte sie an der Sorbonne bei Piaget. Am Psychologischen Institut der Marie Bonaparte hörte sie Psychoanalyse bei jüdischen Analytikern, die aus Deutschland emigriert waren, wie Heinz Hartmann. Den Dichter Ionesco holte sie hinter einem Ofen hervor, hinter den er sich während eines offiziellen Empfangs verkrochen hatte. Bei der Betreuung französischer Familien auf der Flucht lernte sie den Kriminalautor Simenon kennen. Leidenschaftlich engagierte sie sich für den spanischen Widerstandskampf (wie noch heute für Amnesty International). Gerade noch rechtzeitig entkam sie den deutschen Truppen und floh – auf dem letzten Schiff, das Lissabon mit Flüchtlingen verließ – mit ihrer Mutter in die USA. Dort wurde sie Mitarbeiterin von Eric Berne, dem Begründer der Transaktionsanalyse. In Chicago war sie Kollegin von Virginia Satir und Bruno Bettelheim. Fritz Perls, Erfinder der Gestalt-Therapie, warf einen Stuhl nach ihr. In Philadelphia gründete sie ihr eigenes Institut und begann, ihre eigenen prägnanten Theorien zu entwickeln. Diesen Theorien begegnen wir im Buch in Form von Einschüben. Fanitas Leben dient als Stoff für kurze, prägnante Erklärungen theoretischer Konzepten wie Überlebensschlussfolgerung und Ersatzgefühl, Skript und Kontrakt, Scham und Phobie, dem Drama-Dreieck, den zwei Persönlichkeitstypen Untersicher und Übersicher, den drei Motivatoren Überlebens-, Ausdrucks- und Ruhetrieb. Die Ehe der Eltern, die eigenen Beziehungen und Erfahrungen werden auf diese Weise lebendiges Material psychologischer Reflexion. Verfasserin des Buches ist Sigrid Röhl, auch wenn im Text Fanita English im Ich-Stil erzählt. Drei Jahre Dialog zwischen beiden Frauen sorgen allerdings dafür, dass tatsächlich Fanitas Leben erzählt wird. Inzwischen bereist Fanita English, fast neunzigjährig, immer noch monatelang die Welt, hält in voller geistiger Frische Seminare und entwickelt neue Theorien. Martin Koschorke 57 Nachrichten Prof. D. theol. Dr. jur. Dr. rer. pol. Horst Echternach Siegfried Keil – ein Streiter und Gestalter „Protestantische Positionen. Beiträge zur Sexualität und Familienpolitik“. – Dieses Buch ist mehr als eine Festschrift zum 70. Geburtstag von Siegfried Keil, dieses Buch ist er selbst – in seinen Aussagen, seinen Überlegungen und Empfehlungen, in seinen theologisch-ethischen Begründungen, aber auch in seiner kirchen- und gesellschaftspolitischen Leidenschaft. Der gut gewählte Buchtitel „Protestantische Positionen“ besagt zunächst, dass es sich hier nicht um eine Lehre handelt, also um Aussagen, die die jeweilige Zeit und aktuelle Situation übergreifen und so etwas wie eine immer gültige Richtigkeit benennen. Vielmehr wird vorausgesetzt, dass es auch andere, auch andere protestantische Positionen gibt, am deutlichsten vielleicht im evangelikalen oder im naturrechtlichen Denken. Siegfried Keils Positionen sind in der Tat protestantisch. Natürlich wollen sie nicht nur protestieren, dies bisweilen zwar auch, sie wollen durchaus für protestantische Kirche und ihre Theologie stehen. Vor allem aber wollen sie hier „pro-testare“, also mit guten Gründen Zeugnis ablegen, aufzeigen was konkret zu bedenken ist und wohin der Weg gehen soll. Der Band bietet auf seinen etwa 400 Seiten eine Reihe ausgewählter Beiträge aus unterschiedlichen Zeiten und Anlässen. Doch alles ist zeitgeschichtlich und systematisch wohl geordnet, und darüber hinaus in den beiden Eingangskapiteln von Uwe Siebert und Michael Haspel auch gekonnt kommentiert. Den Abschluss bildet eine autobiographische Rückschau von Siegfried Keil auf seinen wissenschaftlichen Werdegang und seine sozialethischen und familienpolitischen Bemühungen. – Das Buch ist gut leserlich und auch insofern gut komponiert, als die Kapitel- und Zwischenüberschriften klar die jeweilige Thematik angeben, so dass sich ein Begriffsregister erübrigt. Die hier zusammengestellten Texte aus den zurückliegenden vierzig Jahren spiegeln eine Entwicklung mit immer schnelleren und tiefgreifenderen Veränderungen. Sie stellen eine interessante und mit wichtigen Aussagen beleg- te Geschichte dar. Doch ist Siegfried Keil alles andere als ein Geschichtsschreiber oder gar ein Archivar der Sozialethik oder Familienpolitik. Er steht vielmehr mitten in diesem Geschehen, in seinen ständigen Veränderungen und immer neuen Herausforderungen – als jemand, der die Zeichen der Zeit mit Interesse registriert, reflektiert, ebenso wie er kritisch die politischen und kirchlichen Reaktionen prüft und bewertet. Ein Schlüsselerlebnis für Siegfried Keil und sein späteres kirchenpolitisches Engagement ist das Bußtagswort, das der Rat der EKD beim Aufkommen der so genannten „sexuellen Revolution“ und den beginnenden Studentenunruhen im November 1964 veröffentlichte und mit dem er damals vor einer gefährlichen und auch moralisch bedrohlichen Entwicklung warnte. (‚Missbrauch der Freiheit’, ‚moralische Entartung’, ‚Verletzung der Scham’– ‚es gelte Land und Volk vor Fäulnis zu bewahren’, vgl. S. 370). Von solchen Aussagen und Bewertungen herausgefordert arbeitet Siegfried Keil nun intensiv an den Vorbereitungen im Forum Sexualität für den Kölner Kirchentag 1965 mit – und hielt dann dort den viel beachteten Kirchentagsvortrag „Gesellschaftsstruktur und Geschlechterverhalten“ (vgl. S.111 ff), aus dem ein Jahr später sein Buch „Sexualität. Erkenntnisse und Maßstäbe“ entstand. Immer deutlicher tritt seitdem die Grundüberzeugung von Siegfried Keil zutage, die er bisweilen auch fast aufklärerisch äußert: Wirklich bedroht seien die heutigen Menschen weniger von Unmoral als vielmehr von ihrer Entmündigung. Deshalb gelte es vor allem die Mündigkeit, die Freiheit und die Entscheidungsautonomie des Individuums zu stärken. Die Liebe als die neutestamentliche Leitnorm der Bibel berechtige den Menschen, sich gegebenenfalls über andere Normen hinweg zu setzen. Von daher müsse auch die evangelische Ethik immer relativ sein, d.h. immer in Beziehung zur jeweiligen Zeit und Kultur stehen – und sich dann auch wieder mit der Veränderung der Verhältnisse wandeln. Sie ist im wesentlichen für ihn Situationsethik und keine Ordnungsethik. Gegen andere Positionen – gerade auch im Protestantismus – die gegenüber dem Relativen mehr das Absolute betonen, sich dabei etwa auf Aussagen der Bibel, die 58 Bekenntnisse oder eine christliche Werteordnung beziehen, vertritt Siegfried Keil die Auffassung von einer großen Freiheit und Offenheit, die wir in allem Wandel besitzen – und fordert von der Theologie, sie soll ihre Aufgabe stärker in der Ermutigung der Menschen sehen, zu neuen Ufern aufzubrechen, als darin, das Bestehende zu bewahren. – Übertragen auf die Bundesregierung und deren Familienpolitik hat er allerdings eine recht pauschale Sicht, indem er die Phase der christlich-liberalen Regierungspolitik als überwiegend restaurativ und die der sozial-liberalen als reformfreudig und fortschrittlich bewertet. Die verschiedenen Beiträge dieses Buches zeigen uns Siegfried Keil nicht nur als evangelischen Sozialethiker sondern auch als einen qualifizierten Soziologen, der bei allen offenen Fragen des menschlichen Zusammenlebens hoch engagiert und auch in den Bereichen der kirchlichen Praxis bestens bewandert ist. So hat er über Jahrzehnte an entscheidenden Stellen, dabei oft genug als Vorsitzender von kirchlichen Einrichtungen (u.a. Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen, EZJ, Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung) oder auch politischen Gremien auf Bundesebene an der Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen, diversen Texten, Voten und an der allgemeinen Meinungsbildung mitgewirkt – und dies nie als ein reiner Makler, sondern immer auch als ein mit wohlbedachten Argumenten Streitender und Gestaltender. Natürlich ist seine Heimat die Theologie, wobei er sich in der Tradition des großen Theologen Friedrich Schleiermacher (1768 –1834) versteht, über den er 1959 auch promoviert hat. So wie dieser damals gegen bedenkliche Entwicklungen in der Aufklärung, in der lutherischen Orthodoxie und im Pietismus anging und seine protestantischen Positionen setzte, aus denen sich schließlich sogar ein Kulturprotestantismus entwickelte, so setzt hier nun Siegfried Keil gegen andere Auffassungen in unserer Zeit seine sozialwissenschaftlich und theologisch bedachten Positionen. Diese haben immer ein konkretes Anliegen, sie sind zeitbezogen und können deshalb in der Regel auch keine „ewige Geltung“ beanspruchen. So wie selbst Schleiermachers großer Entwurf spätestens mit der so genannten Dialektischen Theologie am Ende des 1. Weltkrieges durch andere neue Erkenntnisse abgelöst wurde, werden auch in Zukunft – gerade bei den laufenden Veränderungen im gesellschaftspolitischen Bereich – immer wieder neue ethische Überlegungen gefordert und auch neue protestantische Positionen für ein besseres Zusammenleben erwartet. Dieses Buch ist zum einen sicherlich eine interessante Dokumentation von Beiträge eines einflussreichen Sozial- ethikers. Zugleich ist es eine Fundgrube von Gesichtspunkten, Begründungen und Argumenten und damit eine Hilfe für Probleme, die immer einmal wiederkehren. Darüber hinaus ist dieses Buch aber auch eine Geschichte – und zwar eine jüngste Geschichte der sexualethischen und familienpolitischen Entwicklungen und Bemühungen in unserem Lande, einer Geschichte, die noch lange nachwirken dürfte. Sie ist zugleich eine Vorgeschichte insbesondere für die, die den weiteren Weg evangelischer Sozialethik und Familienpolitik begleiten oder mitgestalten. Das gilt vor allem für diejenigen, die haupt- oder ehrenamtlich in diesen Bereichen Verantwortung tragen und die auf dem Hintergrund des Bisherigen neue und eigene Positionen entwickeln wollen. Ihnen allen sei dieses Buch empfohlen. Es ist unbedingt lesenswert! Friedrich-Wilhelm Lindemann Zum Abschied von Siegfried Keil Prof. Dr. Dr. Siegfried Keil war Mitglied des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung des EZI seit 1990 und dessen Vorsitzender von 1996 bis 2005. Er war der Arbeit des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung in Berlin verbunden – spätestens – seit er 1968 die Leitung der rheinischen Hauptstelle für Ehe-, Familienund Lebensberatung in Düsseldorf von Guido Groeger übernommen hatte, der wiederum 1968 die Leitung unseres Instituts übernahm. Als Hauptstellenleiter gehörte Siegfried Keil zu den sogenannten Landesfürsten, die die institutionelle Verbindung zwischen regionaler-, landeskirchlicher Beratungsarbeit und zentraler Aus- und Fortbildungsarbeit im damals noch insulären Berlin garantierten und pflegten. Ebenso wichtig, und gewiss noch zukunftsträchtiger war die Tatsache, dass er als Düsseldorfer Hauptstellenleiter wie schon sein Vorgänger seine administrative Aufgabe mit wissenschaftlicher Leidenschaft zu verbinden wusste. Aus der Tätigkeit in der psychologischen Beratung entstand das von ihm herausgegebene Handbuch „Familienund Lebensberatung“, das 1975 in 1. Auflage erschien und bis heute keinen Ersatz gefunden hat. „Die Gefahr des erneuten Verlustes der politisch gewonnenen Freiheit in der Realität des Alltags droht nach wie vor von den sozioökonomischen Bedingungen unseres Zusammenlebens und dem normativen Anspruch gesellschaftlicher Gruppen“, schrieb er vor 30 Jahren in der Einleitung seines Handbuches und fuhr fort: „Sie droht von der Versuchung, sich dem ‚man’ anzupassen, ebenso wie von der Expertengläubigkeit vieler Menschen, die in einer verhängnis- 59 vollen Zirkelstruktur dem anspruchsvollen Selbstverständnis mancher Experten korrespondiert.“ (V) An dieser Diagnose hat sich bis heute nichts geändert, auch wenn die Bedingungen andere geworden sind. Der Entwicklung von Freiheit und ihrer Erhaltung soll u. a. die interdisziplinäre Zusammenarbeit dienen, die als Ausdruck und Realisierung von Freiheit zugleich zu verstehen ist. Keil beschrieb sie damals als langfristig zu realisierende Aufgabe einer „Beratung, die gesellschaftliche Zusammenhänge einbeziehen will.“ (VII) Will man interdisziplinär arbeiten, muss man sich darauf einlassen, dass man Experte und Laie zugleich ist. Diese simul-Struktur ist klar und doch im Leben nicht leicht zu begreifen. Ich habe es jedenfalls nicht gleich verstanden, warum Siegfried Keil als Mitglied der Gesellschafterversammlung des Evangelischen Zentralinstituts mich so beharrlich fragte, wie ich mir die Ausbildungsarbeit mit Laien vorstellte, als ich mich 1981 um die Leitung des Instituts bewarb – und natürlich glaubte, mein Expertentum besonders hervorkehren zu müssen. Mit Beharrlichkeit hat Keil auch die Integration unterschiedlicher Beratungsangebote gefördert, „um das Beratungsangebot für die Bevölkerung so umfassend und effektiv wie möglich zu gestalten“. (VI) Das von ihm verantwortete Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Familie und Senioren, wie es damals noch hieß, mit dem Titel „Familie und Beratung: familienorientierte Beratung zwischen Vielfalt und Integration“, 1993 erschienen, hat Maßstäbe gesetzt sowohl für die Organisation der Arbeit als auch für die Aus- und Fortbildung. Unsere für die Integrierte familienorientierte Beratung erweiterte, neu konzipierte Weiterbildung in Psychologischer Beratung entspricht diesem Konzept. Für die Verortung der Familienberatung als Aufgabe der Kirche hat die 2002 unter Keils Vorsitz erarbeitete familienpolitische Stellungnahme des Rates der EKD „Was Familien brauchen“ (EKD-Texte 73) eine Bedeutung, die nicht hoch genug geschätzt werden kann. Beharrlichkeit und Weitblick war schließlich von Nöten, als es in den vergangenen Jahren galt, die Geschicke unseres Instituts durch finanzielle Engpässe hindurchzusteuern, was Siegfried Keil in der Funktion des Vorsitzenden von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung des EZI glänzend gelang. So sind wir ihm für fachliche, politische und aufsichtsrätliche Förderung von Herzen dankbar, zumal sie stets im besten Sinne kooperativ und freundschaftlich geschah. Friedrich-Wilhelm Lindemann Nachruf Guido Nikolai Groeger Mit Prof. Dr. med. Guido Nikolai Groeger (24.7.1917– 24.11.2004) starb einer der letzten großen Pioniere der psychologischen Beratungsarbeit der evangelischen Kirchen in Deutschland. Als junger, dem Schrecken des Zweiten Weltkriegs entronnener Arzt baute er – von Präses Beckmann beauftragt – die Ehe- und Lebensberatung in der rheinischen Landeskirche auf. Er sah, dass für diese Arbeit eine eigene Aus- und Fortbildung notwendig ist. Diese sollte zunächst auf landeskirchlicher Ebene durch die jeweilige Hauptstelle in Düsseldorf oder Hannover (Dr. Karl-Horst Wrage) geschehen. Doch merkte man bald, dass diese Aufgabe eine einzelne, regionale Stelle überforderte und einer gemeinsamen, überregionalen Anstrengung bedurfte. Vor allem deshalb wurde die Konferenz für evangelische Familien- und Lebensberatung (KeFuL, seit 1969 EKFuL) 1959 gegründet, daraus hervorgehend dann 1964 das Evangelische Zentralinstitut für Familienberatung in Berlin (EZI), beides entscheidend von Guido Groeger vorangetrieben. In seiner Funktion als erster Vorsitzender der KeFuL saß er von 1964–1968 Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlung des EZI vor. Anlässlich der Einweihungsfeier des Instituts im Mai 1964 hob er unter Berufung auf den Aachener Pädagogen und Philosophen Franz Pöggeler hervor, dass angesichts der Komplexität der Lebensumstände in der modernen Massengesellschaft Beratung unverzichtbar sei für die kritische Orientierung des einzelnen. Im Blick hatte er dabei die Jugendlichen, Familien und Paare, die nach dem Zusammenbruch überkommener Lebensordnungen welcher Provenienz auch immer in der Zeit des Wiederaufbaus der Bundesrepublik nach neuen, lebbaren Orientierungen und Ordnungen suchten. Für Suchende hatte er sich stark gemacht und machte er sich stark auch als Direktor des EZI, das er von 1968–1979 leitete. Die im Jahresbericht 1969 verzeichneten Publikationen Groegers, zeigen die Breite und die Frontstellung seines Engagements. „Die Aufgabe des Arztes bei der Sexualpädagogik“, „Vorformen der Ehe“, „die Ehe als dynamischer Prozess“, „Partnerschaftliche Ehe“, „Eltern als Schüler“ und „Notwendigkeit einer Lebensberatung innerhalb der evangelischen Kirche“ heißen nur einige der dort angeführten Titel. Gegen das Tabu des vorehelichen Sexualverkehrs plädierte Groeger für eine Sichtweise, die die Entwicklung der Beziehung zwischen den Geschlechtern als einen Lernprozess versteht von der Probierfreundschaft über die Einübungs-, Verliebtheits-, Verhältnis- bis zur Liebesfreundschaft (Vorformen der Ehe). Gegen den Patriarchalismus plädiert er für Gleichberechtigung und Partnerschaft; gegen Geschlechter-Liebes-Ideo- 60 logien für die Wahrnehmung des Kräftespiels oft widerstreitender Erwartungen, Bedürfnisse und Befürchtungen der Partner; gegen ängstliche Anpassung an vorgegebene Formen und Normen für eine mutige, trieb- und konfliktfreundliche individuelle Gestaltung der Partnerschaft und damit der Zukunft des Lebens. „Die Sexualität ist durchdringender Teil jener geistigen Dynamis, welche die Zukunft aufbricht und damit ermöglicht, dass wir selber in die Zukunft aufbrechen.“ („Die Ehe als dynamischer Prozess“, in: H. Harsch, Das neue Bild der Ehe, München 1969, 88–115. 111) Die Liste der wissenschaftlichen Aufsätze, Handbuch-Artikel, fachlichen Stellungnahmen (z.B. zu Paragraph 218) und Beiträge für Rundfunk und Fernsehen, zu denen auch Morgenandachten gehörten, aus den elf Jahren seines Direktorats, ist lang. Sie zeigt, welch großen Wert Groeger auf die wissenschaftliche und öffentliche Positionierung des EZI legte. Dabei maß er von Anfang an dem kritischen Dialog zwischen Humanwissenschaften und Theologie große Bedeutung bei. Mit seinem Amtsantritt hatte er regelmäßig tagende „theologisch-anthropologische Konsultationen“ eingerichtet, die dem fachlichen Austausch unter Fachleuten aus Wissenschaft und Kirche dienten. Auch übernahm er eine Honorarprofessur für Pastoralpsychologie an der Kirchlichen Hochschule Berlin. Guido Groeger war ein Mann, der Positionen setzte, Auseinandersetzung provozierte und Kontakte nicht nur knüpfen sondern auch pflegen konnte. So verband er das Institut mit dem Weltfamilienverband (WFO, damals UIOF), mit den entsprechenden Ausbildungsinstituten in England (Rugby) und der Schweiz (Duss-v. Werdt, R. Welter-Enderlin) und vertrat es im Deutschen Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (DAK, heute: DAKJEF) und anderen nationalen und kirchlichen Gremien. Eine besondere Leidenschaft des in Moskau geborenen Citoyen galt der Ostarbeit. Mit seinem ausgeprägten Sinn für die politische und institutionelle Verzahnung der Beratungsarbeit initiierte er ein jährlich stattfindendes pastoraltheologisches Seminar für praktische Theologen an staatlichen Universitäten, kirchlichen Hochschulen, für Predigerseminarsdozenten und Mentoren und Mentorinnen der Eheberatung in der DDR: eine Arbeit, die nicht nur den unmittelbar Beteiligten nutzte. Als Guido Groeger in den letzten Jahren vor seinem Ruhestand in der neuen süddeutschen Wahlheimat zusammen mit Ilse Rau, seiner zweiten Frau, eine Eheberaterausbildung anbot, haben wir Berliner dies als Konkurrenz nicht sonderlich geschätzt, obwohl wir damals gar nicht alle Ausbildungswünsche aus den verschiedenen Landeskirchen hätten erfüllen können. Doch produktive Konkurrenz vermag schlussendlich nicht nur das Geschäft sondern auch Freundschaft zu beleben und erhalten. So hat Guido Groeger bis in seine letzten Lebensjahre hinein die Arbeit und das Wachsen des EZI mit zugewandtem und wachem-kritischem Blick begleitet. Die Selbstständigkeit des Instituts, der Vorrang der Fachlichkeit gegenüber jeglicher ideologischer Indienstnahme sowie die Offenheit für neue Entwicklungen lagen ihm besonders am Herzen. In einem profunden Artikel zur Gründungsgeschichte des Instituts, den er zum 25-jährigen Bestehen schrieb (EZI Korrespondenz 8, 1999, 6–10), hat er rückblickend – wiederum Pöggeler zitierend – seine ethische Orientierung auf den Punkt gebracht: Beratungsarbeit respektiert „ein Optimum an Mündigkeit im Partner“. Diese enthält eine anspruchsvolle Forderung, die nie abschließend zu erfüllen ist. Denn sie erfordert, in jedem einzelnen Fall neu abzuwägen, inwiefern die Grenzen der Freiheit des anderen sowohl respektiert als auch berührt werden müssen. Diese Tätigkeit setzt eine Unerschrockenheit voraus, über die Guido Groeger in hohem Maße verfügte. Es gibt viele Gründe, seiner mit Bewunderung und Dankbarkeit zu gedenken. Martin Koschorke Kannst du deinen Eltern verzeihen? Zum Tod von Tom Frazier (1923–2004) Versöhnungsarbeit mit den Eltern war ein Schwerpunkt der Selbsterfahrungsseminare, die Tom Frazier am Ev. Zentralinstitut durchführte. „Kannst du deiner Mutter, deinem Vater verzeihen?“ „Was müsste geschehen, dass du ihr oder ihm verzeihen kannst?“ waren häufig seine Fragen. Zunächst kam er allein nach Berlin, später zusammen mit seiner Frau Delphine. Zu zweit boten sie auch Selbsterfahrung für Paare an. Sie integrierten vielfältige Methoden: Transaktionsanalyse und Gestalt, Projektionsarbeit, z.B. an Hand von Porträt-Fotos, Körperarbeit, Meditationstechniken nordamerikanischer Indianer. Tom Frazier war Berliner. Über sein abenteuerliches Leben hat er in seiner Autobiografie „Between the Lines“ berichtet. Als Ulrich Heinicke ist er in der Onkel-Tom-Siedlung in Berlin-Zehlendorf geboren, war einer der letzten Konfirmanden von Martin Niemöller in Dahlem, bevor er 1937 in die USA emigrierte, weil sein Stiefvater als Jude galt. Bei Ausbruch des Krieges meldete er sich freiwillig zur US-Armee, musste allerdings seinen Namen wechseln. Den neuen Vornamen wusste er sofort: Tom, den Familiennamen fand er, indem er an beliebiger Stelle das New Yorker Telefonbuch aufschlug. Per Fallschirm wurde er in Frankreich hinter der deutschen Front abgesetzt. Gegen Ende des Krieges verhinderte er in den bayerischen Bergen als 22-Jähriger ganz allein, dass SS- 61 Angehörige das General-Archiv der SS verbrannten, das bei den Nürnberger Prozessen eine wichtige Rolle spielen sollte. Später arbeitete er als Sozialarbeiter und Therapeut bei der California Youth Authority in sozialen Brennpunkten in Stockton, bevor dann eine zweite Karriere in Europa begann, mit Trainings in Deutschland, Bosnien, Russland und anderen Ländern. Immer wieder kam er gerne nach Berlin. Trotz eines Herzinfarkts im Jahr 1981 war er aktiv fast bis zu seinem Tod am 5. November 2004 in Stockton (Kalifornien). Je älter er wurde, desto mehr war er davon überzeugt, dass Liebe seelische Wunden heilt. Martin Koschorke Das erste Training in Familientherapie am EZI Zum Tod von Henry W. Maier (1919–2005) Mit Henry Maier kam die Familientherapie ans Ev. Zentralinstitut für Familienberatung. Anfang der siebziger Jahre führte er die erste familientherapeutische Fortbildung im Hause durch. Wie bekommt man Kontakt mit einer Familie, die von ihren Problemen gestresst ist? Wie bekommt man Zugang – ohne Worte? Spielerisch. Henry liebte es zu spielen. Zum Beispiel mit Luftballons, die er in die Mitte warf, die man fangen konnte oder nicht, ohne jeden Leistungsdruck. Vor allem aber lehrte und demonstrierte er präzise Beratungsmethodik. Am beeindruckendsten war seine Haltung: Ernstnehmen und tiefer Respekt vor jedem Familienmitglied, ein positiver Blick auf das, was jeder mitbringt und kann. Jahrzehntelang war Henry Maier Professor an der University of Washington in Seattle (USA). Bis fast zu seinem Tod am 30. April 2005 war er aktiv, forschte, lehrte, diskutierte mit Studenten und Kollegen, publizierte, schrieb eine monatliche Kolumne in einer Zeitschrift für Kindererziehung, auch wenn eingeschränkte Sehfähigkeit ihm seit längerem zu schaffen machte. Für seine einfallsreiche spielerische Didaktik erhielt er 2001 den Ehrendoktor der University of Michigan. Unerschütterlich war er in seiner Überzeugung: Frieden ist möglich. Kurze Nachrichten Am 21. Februar 2005 legte Prof. Dr. Dr. Siegfried Keil, Ehrenpräsident der eaf, sein Amt als Vorsitzender von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung aus Altersgründen nieder. Zum neuen Vorsitzenden wurde Oberkonsistorialrat Dr. Bernhard Felmberg einstimmig gewählt. Aus dem Aufsichtsrat schied ebenfalls aus Altersgründen Herr Oberkirchenrat Peter Zimmermann, Weimar, aus, der seit 1996 mitgewirkt hat. Am 28. April 2005 trat in der Nachfolge von Prof. Dr. Dr. Keil Frau Ministerialdirigentin Renate Augstein, Vizepräsidentin der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (eaf) in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung ein. 62 Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung Berlin Einladung zur Verabschiedung von Pastor Dr. Friedrich-Wilhelm Lindemann aus dem Amt des Direktors des EZI am 5. Dezember 2005, 11.00 Uhr bis 14.30 Uhr im Foyer der Französischen Friedrichstadtkirche Programm 11.00 Uhr Begrüßung OKR Dr. Bernhard Felmberg Vorsitzender von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung 11.15 Uhr Lesung Brigitte Burmeister, Berlin „Mohnkörner“ 11.45 Uhr Vortrag Prof. Dr. Jürgen Ziemer, Leipzig „Zwischen Furcht und Faszination – das Fremde als alltägliche Herausforderung“ 12.15 Uhr Verabschiedung 12.45 Uhr Rückblick Friedrich-Wilhelm Lindemann Anschließend Empfang Ort Foyer der Französischen Friedrichstadtkirche Gendarmenmarkt 5, 10117 Berlin (U 6, Französische Straße, Ausgang Jägerstraße) 63 Retrospektive im Martin-Gropius-Bau, Berlin 5. November 2005 bis 15. Januar 2006 Bernhard Heiliger 1915–1995: Kosmos eines Bildhauers Veranstalter: Bernhard-Heiliger-Stiftung, Berlin Schirmherr: dr. h.c. Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestags Die durch Unterstützung der Stiftung Deutsche Klassenlotterie ermöglichte Retrospektive findet anlässlich des 90. Geburtstages von Bernhard Heiliger im Erdgeschoss und Lichthof des Martin-Gropius-Baus statt. Sie ist verbunden mit der Publikation seines abschließenden Werkverzeichnisses, dem Ergebnis von fast zehn Jahren Forschungsarbeit der Bernhard-Heiliger-Stiftung. Der thematische Schwerpunkt der Ausstellung wird auf den 50er und 60er Jahren liegen und soll Heiligers herausragende künstlerische Rolle im Nachkriegsdeutschland rekonstruieren. Festliche Eröffnung am Freitag, 4. November 2005, 19 Uhr Kernstück der Ausstellung wird die Aufhängung von Kosmos 70 im Lichthof des Martin-Gropius-Baus sein. Diese zweiteilige Skulptur (9 x 18 x 4 m) war von 1970 bis 1994 im Foyer des Berliner Reichstags installiert und wurde im Zuge des neuerlichen Umbaus des Gebäudes durch Sir Norman Foster entfernt. Zeitgleich zur Retrospektive wird unter der Regie des ehemaligen Leiters der Abteilung Fotografie der Berlinischen Galerie, Janos Frecot, und dem Kurator der Kunstsammlung des Deutschen Bundestages, Dr. Andreas Kaernbach, eine Ausstellung im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus stattfinden, die Leben, Werk und Arbeit von Bernhard Heiliger im Spiegel der Fotografie beleuchtet. Im Anschluss an die Berliner Ausstellung wandert ein Großteil der Exponate von Februar bis Juni 2006 in das Museum Würth, Künzelsau. www.heiliger-retrospektive.de Abb. oben: Kosmos 70 im Lichthof des Martin-Gropius-Baus (Fotomontage) Abstinenz und Abstinenz und Begehren Über das Verhältnis von Ethik und Eros bei Wilfred R. Bion Ein Symposium für Fachleute aus Seelsorge, Beratung, Psychotherapie und Supervision anlässlich der Verabschiedung von Friedrich-Wilhelm Lindemann aus der Leitung des EZI Symposium Beratung und Theologie III 02. bis 04. Dezember 2005 Mitwirkende Hermann Beland, Psychoanalytiker (DPV), Berlin Bärbel Brückner, Pfarrerin, Supervisorin (DGfP), Goslar Maria Dietzfelbinger, Psych. Beraterin, Supervisorin (DGSv), Tübingen Ross A. Lazar, Psychoanalytiker, München Dr. Friedrich-Wilhelm Lindemann, Pastoralpsychologe, Berlin Prof. Wulf-Volker Lindner, Psychoanalytiker (DPG), Hamburg Dr. Bernd Nissen, Psychoanalytiker (DPV), Berlin Barbara Schneider, Psych. Beraterin, Supervisorin (DGSv), Frankfurt Dr. Dorothee C. von Tippelskirch, Psychoanalytikerin (DPV), Berlin Dr. Berend Wellmann, Pfarrer, Berlin Leitung Ross A. Lazar Friedrich-Wilhelm Lindemann Dorothee C. von Tippelskirch Ort Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung Auguststraße 80 10117 Berlin Organisation Dr. Friedrich-Wilhelm Lindemann Christine Korth Tel.: 030/283 95 - 273 e-mail: [email protected] Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH Auguststraße 80, 10117 Berlin Telefon 030/283 95-200 Telefax 030/283 95-222 für Übernachtung im EZ, inkl. Frühstück: Buchung durch das EZI, Kursgebühr für Organisation und Verpflegung im Evangelischen Zentralinstitut: Teilnehmerzahl bis 30. Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Zusagen für die Teilnahme werden vom Institut aus gegeben. Danach wird die Überweisung der Kursgebühr auf das Konto bei der Ev. Darlehnsgenossenschaft eG Kiel , Konto-Nr. 79 23 49, BLZ 210 602 37 erbeten. Unterbringung: Augustinenhof, Auguststraße 82, 10117 Berlin Zeit: Freitag, 02. Dezember 2005; Beginn: 15.00 Uhr bis Sonntag,04. Dezember 2005; Ende: 12.30 Uhr Begehren „Wer nicht brennt, kann auch andere nicht entzünden und anstecken.“ Dieser Satz aus der Tradition der Kirchenväter gilt bis heute für Predigt und Lehre aber auch für die politische Rede oder die Führung von Organisationen. Gilt er nicht auch für Seelsorge, Beratung, Therapie oder Supervision trotz des Abstinenzgebots? Schließt es die Leidenschaft der Professionellen aus? Und wenn nicht: Wie kann/muss das Mischungsverhältnis von beidem, Abstinenz und Begehren, verstanden und für die verschiedenen Beratungsfelder bestimmt werden? Programm Freitag, 02.12.2005 12.30 Uhr – Mittagessen 15.00 Uhr – Begrüßung Friedrich-Wilhelm Lindemann 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr Wulf-Volker Lindner 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr Hermann Beland Zwischen dem Rausch der Gemeinschaft und der Nüchternheit der Freiheit – Kirche als Container von Abhängigkeitswünschen in der Gesellschaft ? Ein Gespräch mit Lieben – Verstehen – Hassen Psychoanalytische Beiträge zu den ethschen Prinzipien im Werk von W. R. Bion 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Diskussion (Moderation: vonTippelskirch) W. R. Bion 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Diskussion (Moderation: Lazar) 18.00 Uhr – Abendessen 19.30 Uhr – Fest mit Musik 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr Bion lesen ( Sonntag, 04.12.2005 Lazar, Lindemann, vonTippelskirch) Sonnabend, 03.12.2005 09.00 Uhr bis 10.30 Uhr Fallvignetten Psychotherapie ( Seelsorge ( Bernd Nissen) Bärbel Brückner) 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr Beratung ( Supervision ( Maria Dietzfelbinger) Barbara Schneider) 09.30 Uhr bis 10.30 Uhr Morgenandacht ( Lazar, vonTippelskirch,Wellmann) 11.00 Uhr Friedrich-Wilhelm Lindemann Erfahrungen mit Bion-Texten Diskussion (Moderation: Wellmann) 12.00 Uhr – Schlussdiskussion 66 Herausgeber Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gem. GmbH Auguststraße 80 10117 Berlin - Mitte Tel.: 030 / 283 95 200 Fax: 030 / 283 95 222 ISSN 0724-3995 Redaktion Herr Dr. Friedrich-Wilhelm Lindemann (verantw.) unter Mitarbeit von Christine Korth Achim Haid-Loh Annelene Meyer Dr. Tamara Musfeld Dr. Ingeborg Volger-Tschacksch Fotos Marc Meyerbröker, Berlin carofoto, Berlin Bernhard-Heiliger-Stiftung, Berlin EZI/unbekannt Gestaltung Tanja Lemke Kommuniaktionsdesign www.tanjalemke.com Druck Lentz-Druck Prinzessinnenstr. 26 10969 Berlin Tel: 030 / 61 67 30 Die EZI-Korrespondenz wird Freunden und Förderern des Instituts zugesandt. Sie ist im Handel nicht erhältlich. Konto-Nummern des Fördervereins des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung: Postgiroamt Berlin (BLZ 100 100 10) Kto.-Nr.: 751 52 - 104 Die Arbeit des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung gem. GmbH wird aus Mitteln des BMFSFJ gefördert. 67 Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung Veranstaltungskalender 2006 09.01. – 21.01. 20.01. – 22.01. 23.01. – 27.01. 27.01. – 29.01. 06.02. – 11.02. 10.02. – 11.02. 13.02. – 17.02. 17.02. – 18.02. 17.02. – 19.02. 20.02. – 23.02. 20.02. – 24.02. 23.02. – 25.02. 27.02. – 03.03. 27.02. – 03.03. 03.03. – 04.03. 06.03. – 10.03. 11.03. 09.03. – 11.03. 13.03. – 17.03. 13.03. – 17.03. 17.03. – 19.03. 20.03. – 25.03. 27.03. – 08.04. 22.04. 24.04. – 28.04. 24.04. – 28.04. 28.04. – 29.04. 01.05. – 05.05. 05.05. – 07.05. 08.05. – 12.05. 11.05. – 13.05. 15.05. – 18.05. 15.05. – 19.05. 19.05. – 21.05. 22.05. – 24.05. 25.05. – 26.05. 27.05. – 28.05. 29.05. – 02.06. 01.06. – 03.06. 07.06. – 09.06. Integrierte, familienorientierte Beratung / Intensivkurs 46/2 Weiterbildung in Supervision / Workshop 7/10 Integrierte, familienorientierte Beratung / Nachqualifikation - Teil I Frühes Leid und tiefe Störung / Erkennen – Beraten – Behandeln Weiterbildung in Supervision / Intensivkurs 8/3 Erstkontakte mit Kindern – Winnicotts Squiggle-Technik in der Praxis Schwangerschaftskonfliktberatung / Aufbaukurs 14/1 A Psychodynamisch imaginative Traumatherapie (PITT) / Aufbaukurs 3 Psychoanalytische Familien- und Sozialtherapie in der sozialpädagogischen Familienhilfe (SpFh) Paarcoaching - Konfliktkultur & Kommunikationskompetenz bei Paaren durch Einsatz mediativer Techniken Beratung von gleichgeschlechtlich Orientierten und ihren Angehörigen Fokusbildung in Beratung und Psychotherapie Seelsorge und Beratung / Aufbaukurs 8/3 Konflikte bearbeiten - eine Leitungsaufgabe in der Kirche Leitung als Gestaltung von Zukunft - Entwicklung von Zielen Integrierte, familienorientierte Beratung / Zulassungstagung für den Kurs 47 Familienmediation / Aufbaukurs C 1 Familienmediation / Gruppensupervisionstag Kess-erziehen “ – Teil I Familienberatung / Aufbaukurs 7/2 Sexualpädagogik und Familienplanung – in der Arbeit mit Jugendlichen Weiterbildung in Supervision / Workshop 8/5 Weiterbildung in Supervision / Intensivkurs 7/6 Integrierte, familienorientierte Beratung / Intensivkurs 45/4 Informationstag zur Weiterbildung in Supervision Supervision / Leiten und Führen – Instrumente für Leitungskräfte Paarberatung / Aufbaukurs 20/1 Bindung, Bindungsstörung und Trauma Familienberatung / Familienrekonstruktion Weiterbildung in Supervision / Workshop 8/6 Sexualberatung mit Einzelnen und Paaren / Grundkurs Konstruktive Ehekommunikation (KEK) Beratungsstellenleitung: Kunst, Handwerk oder Beziehungsarbeit? Schwangerschaftskonfliktberatung / Aufbaukurs 13/3 Kess-erziehen “ – Teil II Organisationsberatung und Leitung im Arbeitsfeld Jugendhilfe/Jugendarbeit Psychoanalytisch-pädagogische Entwicklungsförderung Schuld und Scham in Beratung und Therapie Schwangerschaftskonfliktberatung / Aufbaukurs 12/4 Lern- und Leistungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen Kess-erziehen “ – Teil III Auguststraße 80 08.06. – 10.06. Familienmediation / Materielles Familienrecht und Mediation - B1 09.06. – 10.06. Integrierte, familienorientierte Beratung / Zulassungstagung für den Kurs 47 12.06. – 24.06. Integrierte, familienorientierte Beratung / Intensivkurs 46/3 26.06. – 30.06. Schwierige Paare in der Paarberatung 26.06. – 01.07. Weiterbildung in Supervision / Intensivkurs 8/4 03.07. – 07.07. Paarberatung / Aufbaukurs 19/5 06.07. – 08.07. Paarberatung / Kommunikationskompetenz 25.08. – 27.08. Integrierte, familienorientierte Beratung / Mentorenfortbildung I 25.08. – 27.08. Weiterbildung in Supervision / Workshop 8/7 28.08. – 08.09. Integrierte, familienorientierte Beratung / Intensivkurs 47/1 08.09. – 10.09. Erziehungsberatung – Vertiefungsseminar I 11.09. – 15.09. Seelsorge und Beratung / Aufbaukurs 8/4 15.09. – 17.09. Umgang mit Hass, Neid und Wut in pädagogisch-therapeutischen Beziehungen 18.09. – 22.09. Familienberatung / Aufbaukurs 7/3 18.09. – 22.09. Schwangerschaftskonfliktberatung / Aufbaukurs 14/1 B 22.09. – 24.09. Change Management / Workshop für Leitungs- und Führungskräfte 22.09. – 24.09. Schwangerschaftskonfliktberatung / PD / Einführungskurs 25.09. – 27.09. Einmalige Beratung – Chance oder Scheitern? 25.09. – 29.09. Erziehungsberatung / Aufbaukurs 10/1 28.09. – 29.09. Beratung mit hochkonflikthaften Familien 02.10. – 06.10. Paarberatung / Aufbaukurs 20/2 05.10. – 07.10. Liebe als Thema in der Paarberatung älterer Menschen / Vertiefungskurs 09.10. – 13.10. Familienmediation / Aufbaukurs C 2 14.10. Familienmediation / Gruppensupervisionstag 12.10. – 14.10. Schwangerschaftskonfliktberatung / PD / Einführungskurs 16.10. – 20.10. Weiterbildung in Supervision / Intensivkurs 9/1 20.10. – 21.10. Gute Mutter – Schlechte Mutter. TV-Shows als Erziehungsberatung? 20.10. – 22.10. Interkulturelle Öffnung / Konzeptentwicklung in der institutionellen Beratung 23.10. Supervision / Lehrsupervisionstag 24.10. – 25.10. Integrierte, familienorientierte Beratung / Mentorenfachtag I 25.10. – 27.10. Zentrale Arbeitstagung der Mentorinnen und Mentoren 30.10. – 11.11. Integrierte, familienorientierte Beratung / Intensivkurs 45/5 13.11. – 17.11. Sexualberatung mit Einzelnen und Paaren / Vertiefungskurs 17.11. – 19.11. Weiterbildung in Supervision / Workshop 8/8 20.11. – 24.11. Integrierte, familienorientierte Beratung / Nachqualifikation - Teil II 24.11. – 25.11. Integrierte, familienorientierte Beratung / Zulassungstagung für den Kurs 48 24.11. – 25.11. Psychodynamisch imaginative Traumatherapie (PITT) / Aufbaukurs 4 27.11. – 09.12. Integrierte, familienorientierte Beratung / Intensivkurs 46/4 08.12. – 11.12. Weiterbildung in Supervision / Workshop 9/1 11.12. – 15.12. Schwangerschaftskonfliktberatung / Aufbaukurs 14/2 15.12. – 17.12. Schwangerschaftskonfliktberatung / PD / Einführungskurs 15.12. – 17.12. Projektive Testverfahren in der Beratung 10117 Berlin - Mitte Tel.: 030 / 283 95 200