5. Sitzung des XXIX. Vorarlberger Landtages im Jahre 2011 am 08. Juni 2011 TOP 07 – „Erarbeitung eines Vorarlberger Parteiengesetzes“ (Beilage 74/2011) Präsidentin: Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 7. Vorlage des Rechtsausschusses „Erarbeitung eines Vorarlberger Parteiengesetzes“ (Beilage 74/2011) Berichterstatter ist der Abgeordnete Bösch. Ich eröffne die Debatte in zweiter Lesung und bitte den Herrn Berichterstatter um seinen Bericht. Bösch: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Der Rechtsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 01. Juni 2011 mit dem Selbständigen Antrag der Abgeordneten Rauch und Kollegen zum Vorarlberger Parteiengesetz, Beilage 58/2011. Klubobmann Rauch schlägt unter Hinweis auf eine Vereinbarung auf der Ebene der Klubobleute vor, in Gespräche einzutreten und folgende Ausschussvorlage zu beschließen: „Der Vorarlberger Landtag erarbeitet unter Einbeziehung aller Fraktionen ein Vorarlberger Parteiengesetz. Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, die dazu notwendige legistische Unterstützung bereitzustellen.“ Die Klubobleute Dr. Gögele und Egger stimmen dem ausdrücklich zu. Nachdem keine weitere Wortmeldung erfolgt, bringt der Vorsitzende die Ausschussvorlage zur Abstimmung, welche einstimmig angenommen wird. Klubobmann Rauch zieht den Selbständigen Antrag, Beilage 58/2011, zurück. Ich bitte Sie, Frau Präsidentin, die Debatte zu eröffnen und über die Ausschussvorlage abstimmen zu lassen. Präsidentin: Danke! Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Rauch. Rauch: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Ein Vorarlberger Parteiengesetz oder Parteienfinanzierungsgesetz, wie immer es dann heißen mag, war unser Bestreben schon vor Längerem – Sie wissen das. Wir haben diesen Antrag inzwischen dreimal eingebracht. Die ersten beiden Male hat er gar keine Zustimmung erfahren, jetzt zeichnet sich ab, und darüber bin ich froh, dass es jetzt zumindest einen Konsens gibt aller vier Landtagsparteien, in Gespräche einzutreten - das ist terminisiert -, wo Verhandlungen darüber stattfinden, wie dieses Gesetz im Detail ausschauen soll und was beinhaltet sein soll. Ich möchte kurz erläutern, was unsere Intention war, schon damals und heute noch ist, warum es ein derartiges Gesetz braucht. Ich glaube, dass die Politik insgesamt, auch entlang von Skandalen, die stattgefunden haben in jüngerer Zeit, in den Ruf geraten ist, „samt und sonders käuflich, korrupt zu sein und, dass Mandatarinnen und Mandatare“, um es mit Josef Pröll zu sagen, bei seinem Abgang nämlich, „, sich nicht an die Grundwerte von Anstand und Sauberkeit halten“. Und das hat auch etwas damit zu tun, dass Parteifinanzen undurchsichtig sind, dass nicht klar ist, woher Parteispenden kommen, dass nicht klar ist und transparent ist, wie zum Beispiel Parteien Inserate vergeben und was die Gegenleistung ist. Und dass auch nicht klar ist und transparent ist, wie Wahlkämpfe finanziert werden. Um eine Größenordnung zu benennen, wovon wir da reden. Wer öfters in Wien unterwegs ist und sich die dortigen Boulevard-Medien anschaut, dem wird auffallen, dass dort in regelmäßigen, sprich in täglichen Abständen, doppelseitige Inserate geschalten sind von Ministerien oder von staatsnahen oder stadtnahen Betrieben. Wir haben uns, wir Grüne haben uns auf der Bundesebene einmal angeschaut überschlagsmäßig, was das an Inseratenvolumen pro Jahr in etwa ausmacht. Allein in den drei dort führenden Gratis-, also in den beiden führenden GratisMedien und im Kleinformat, im bundesweit dominierenden Kleinformat nämlich, und das sind in Summe, vorsichtig geschätzt, jährlich rund 50 Millionen Euro an Inseratenvolumen. Ich nenne das „gekaufte Berichterstattung“. Klar ist, dass über diesen Weg sich Wohlwollen erkauft wird. Niemand weiß, wie die Vergabekriterien sind, es gibt keine Transparenz in diesem Bereich. Und ich halte es für dringend notwendig, ein Signal zu setzen, und wenn es ist, auch in Vorarlberg und von einem kleinen Bundesland ausgehend, dass die Parteien bereit sind, die Schlussfolgerungen zu ziehen aus dieser ganzen Misere von Grasser bis Strasser, von Selbstbedienung bis Korruption, immer mit dem ‚Unwort des Jahrzehnts’: Es gilt die „Unschuldsvermutung“ und zu sagen, wir fangen an, unsere Hausaufgaben im Land zu machen und versuchen zumindest in Vorarlberg eine klare Regelung zustande zu bekommen. Jetzt bin ich nicht derjenige, der in diese Verhandlungen einsteigt, ich habe das auch öffentlich gesagt, mit Vorgaben. Weil man von mir wissen wollte: „Wann stimmen die Grünen einem derartigen Parteiengesetz zu, was muss da drinnen sein?“ Ich habe da schon klare Vorstellungen, zum Beispiel die Vorstellung, dass Transparenz das oberste Gebot sein muss. Also wenn wir wieder glaubwürdig werden wollen, dann braucht es gläserne Parteikassen, wo die Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, Einblick zu nehmen, wie finanzieren sich Parteien, das Recht darauf haben, dass Spenden offen gelegt werden. Ich halte es für zwingend notwendig, dass nachvollziehbar ist, wenn Parteien Spenden bekommen, woher diese kommen, weil sonst der Eindruck entsteht, „dass da verdeckt Lobbying betrieben wird und Interessen bedient werden“. Ich halte es auch für notwendig, dass Wahlkampfkosten einer Begrenzung unterzogen werden. Ich halte es für unverantwortlich, in Zeiten von ausufernden Sparbudgets, dass Parteien in Wahlkämpfen Unsummen für Wahlkämpfe ausgeben. Ich glaube, dass es da eine Obergrenze geben sollte. Um jetzt einmal zwei Beispiele zu nennen: Ich glaube, dass es klare Spielregeln geben muss hinsichtlich der Offenlegung und der Transparenz. Und ich hoffe sehr, dass wir uns in diesen beiden Punkten annähern. Der Mindeststandard wird sein, dass wir das, was jetzt als Richtlinie der Landesregierung vorhanden ist, in Gesetzesform gießen. Aber ich denke, das reicht nicht aus, um deutlich zu machen, dass wir bereit sind, da klar und konsequent zu sein. Dieses Vorarlberger Parteiengesetz, wenn es denn kommt, und ich habe jetzt doch die Hoffnung, dass sich da etwas bewegt, weil jedenfalls signalisiert wurde, „man möchte dem jetzt ernsthaft nachgehen“, ist ein Anfang – ich sage das ausdrücklich dazu. Es ist ein Anfang, weil ich glaube, dass Politikverdrossenheit und damit auch Demokratieverdrossenheit, die ich immer versuche klar zu machen, dass das die Folge sein wird, und nur dann, dem nur dann zu begegnen sein wird, wenn es insgesamt in der Grundhaltung einen Neuanfang gibt. Wenn nicht mehr gilt für politische Parteien oder für Mandatsträger oder für Regierungsmitglieder, „alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt“. Das ist nämlich teilweise zu einer Grundhaltung in Österreich geworden, dass man sich angewöhnt hat in einer Art Selbstbedienungsmentalität und, ‚es geht eh alles und wir stehen über dem Gesetz’, Dinge zu erlauben, die zwar noch scharf jenseits oder knapp diesseits von rechtlichen Vorschriften sind, die aber international gesehen die Kriterien von Korruption glasklar und eindeutig erfüllen. Und wenn man den Vergleich zieht mit Deutschland, mit der Bundesrepublik Deutschland, wie die dortigen Regelungen ausschauen, oder gar noch mit angelsächsischen Ländern, dann muss man einfach zugestehen, dass dort eine völlig andere Kultur herrscht. Dort ist klar, dass auch Politikerinnen und Politiker offen legen müssen, was sie verdienen, in welchen Aufsichtsräten sie sitzen, was ihre Nebeneinkünfte sind. Dort ist klar geregelt, dass Parteispenden ab einer bestimmten, sehr geringen Größenordnung, offen gelegt werden müssen. Und ich bin überzeugt, nur wenn es gelingt, in diesen Punkten einen Neuanfang zu machen und etwas wieder einzuführen, was im Grunde genommen selbstverständlich wäre, nämlich, wenn Sie es so wollen, Grundwerte wie Anstand, Offenheit, Transparenz, Verlässlichkeit und Ehrlichkeit, genau in diesen Punkten wieder auf die Tagesordnung und oben aufzusetzen, nur dann gelingt es, Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen. Und ich halte das deshalb für so wichtig, weil wir sonst wirklich Gefahr laufen, dass die Parlamente insgesamt, und die Parteien auch, diskreditiert werden und die Leute uns davonlaufen. Und jetzt sage ich noch eins zur Parteienfinanzierung, zur viel gescholtenen, auch noch grundsätzlich dazu: Es gibt ja erstens einmal landläufig die Meinung, „die Parteien brauchen sowieso kein Geld, die gesamte Parteienfinanzierung ist ein Unfug und gehört abgestellt“. Ich sage das nicht! Wenn Parteien nur noch angewiesen wären auf Zuwendungen und Spenden von Unternehmen, von Interessensverbänden, dann sind Parteien käuflich. Ich stehe zu einer maßvollen öffentlichen Parteienfinanzierung - nur so ist eine unabhängige Arbeit auch möglich. Und ich finde, das muss man auch in Zeiten wie diesen, wo es populär ist, zu sagen, „das ist alles zusammen vollkommen unnötig“, muss man dazu stehen und das auch den Leuten erklären und die Alternative klarlegen: Wenn die öffentliche Parteienfinanzierung wegfällt und Parteien darauf angewiesen sind, nur noch auf private Spenden oder auf Spenden von Unternehmen zurückgreifen zu müssen, dann ist Politik dort, wo sie käuflich ist und wo Lobbyinteressen den Ausschlag geben vor den Interessen des Gemeinwohls. Und in meinem Verständnis oder im Verständnis der Grünen haben Parteien und hat Politik jedenfalls die Aufgabe, das Gemeinwohl in den Mittelpunkt zu stellen und nicht Partikular- und Einzelinteressen. Das Bedienen von Einzelinteressen, das Beseitigen von Schranken und Spielregeln, hat uns nicht zuletzt dahin geführt, wo wir in der europäischen Finanzkrise jetzt stehen. Die Beseitigung von Finanzmarktspielregeln ist auf Punkt und Beistrich von Lobbyisten bei Parteien durchgesetzt worden. Das sind keine Zufälligkeiten! Und da Unabhängigkeit und wieder Spielregeln einzuführen, ist Aufgabe der Politik, sonst wird es in meinen Augen weder gelingen, die Finanzkrise zu bewältigen, noch wird es gelingen, die Klima- und Ernährungskrise zu bewältigen. Und deshalb der Anfang im kleinen Bundesland Vorarlberg, und deshalb unser intensives Eintreten für ein Vorarlberger Parteiengesetz. Man kann auch in diesem Beispiel, anknüpfend an die Diskussion vom Vormittag, mit gutem Beispiel vorangehen, weil auf der Bundesebene hat es sich nämlich so abgespielt, dass die Klubobleute von ÖVP und SPÖ im Parlament seit Jahr und Tag versprechen, eine Initiative zu starten was die Transparenzkriterien betrifft, bis heute aber nicht in der Lage waren, auch nur ansatzweise irgendetwas vorzulegen. Dankeschön! (Beifall!) Präsidentin: Herr Klubobmann Dr. Gögele, anschließend Herr Klubobmann Ritsch. (Zwischenruf Egger: Ich habe mich vorher gemeldet!) – Schon? Ja, also gut (Zwischenruf Dr. Gögele: Es trifft zu, dass er vor mir aufgezeigt hat.) – Ja, dann habe ich das übersehen, tut mir Leid. Herr Klubobmann Egger, bitte. Egger: Frau Präsidentin, Hoher Landtag, vielen Dank, Herr Klubobmann! Ich kann den Ausführungen vom Kollegen Rauch vollinhaltlich zustimmen und dort anschließen. Klar ist, das Wesen einer Demokratie ist gebildet durch politische Parteien, die auch versuchen, die Interessen der Bevölkerung, und zwar im Sinne des Gemeinwohls zu vertreten. Dazu braucht es auch eine entsprechende Ausstattung, die maßvoll sein muss, aber auch die Basis für die demokratische Auseinandersetzung bildet. Im Gegensatz zum amerikanischen System, wo die Parteienlandschaft durch Spenden unterstützt wird, haben wir ein System der öffentlichen Förderung und ich halte dieses System für wesentlich besser. Wenn man sich dazu bekennt, dass mit Steuergeldern Parteien in ihrer Arbeit unterstützt und finanziert werden, dann muss man aber auch alles daran setzen, dass die Möglichkeit, sich Stimmverhalten käuflich zu erwerben, ausgeschlossen wird. Und wenn man Steuergelder einsetzt, so ist der Anspruch an ein Parteiengesetz, volle Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowohl der Finanzierungsströme über Spenden, Inserate oder andere Zugänge, bis hin natürlich auch zur Verwendung dieser Gelder, nämlich nur Verwendung im Sinne der parlamentarischen und demokratischen Arbeit und für keine anderen Zwecke. Wir haben schon mehrfach ein Parteiengesetz gefordert. Es gibt hier zwei Ebenen, einerseits die rechtliche Ebene, und zweitens die inhaltliche Ebene. Bisher, bis dato war die Parteienförderung über eine Richtlinie der Landesregierung geregelt. Ich halte diesen Zustand für nicht tragbar, weil es natürlich auch im Sinne der Demokratie eine Rechtssicherheit für die Parteien geben muss, dass sie entsprechend unterstützt werden und nicht vom Goodwill einer Regierung abhängig sind, insbesondere dann, wenn sie mit einer absoluten Mehrheit ausgestattet sind. Insofern ist die rechtliche Verankerung auf Gesetzesebene ein Gebot der Stunde – wir haben das schon öfters gefordert, ist bis dato immer abgelehnt worden, auch mit Ihren Stimmen der ÖVP. Es ist erfreulich, dass Sie diese Notwendigkeit mittlerweile auch so sehen. Die zweite Ebene, und diese Diskussion ist dann sehr intensiv zu führen, ist die Frage: Wie schaut es inhaltlich aus? Für mich ist klar, dass die Richtlinie des Landes die Grundbasis darstellt für die weiteren Verhandlungen. Es ist auch mit Sicherheit nicht Genüge getan mit dieser Richtlinie. Für mich und meine Partei gilt dasselbe wie vom Klubobmann Rauch erwähnt: Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind die oberste Maxime, mit der wir an diese inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzes herangehen müssen. Das heißt für uns, volle Nachvollziehbarkeit und Transparenz, wenn es um Spenden geht, und zwar schon ab kleinen Beträgen Offenlegung der Spendenströme, auch das Untersagen von Quersubventionierungen durch öffentliche Einrichtungen und öffentliche Unternehmen über Inserate. Ich halte es für ein Unding, wenn öffentliche Unternehmen in Parteizeitungen oder Vorfeldorganisationen von Parteien Inserate schalten und damit noch einmal mit öffentlichen Geldern, mit Steuergeldern hier der Parteiapparat zusätzlich finanziert wird. Wir haben auch entsprechende Anträge hier schon eingebracht, dass nämlich die Unternehmen des Landes keine Inserate mehr schalten sollten in Parteizeitungen und auch der Vorfelder. Und das betrifft vor allem die ÖVP, wo der Wirtschaftsbund sich massiv finanziert über öffentliche Unternehmen. Da muss man gar nicht einmal nach Wien gehen, das haben wir auch im Land Vorarlberg, zwar in etwas anderen Dimensionen als in Wien, aber durchaus auch in einer entsprechenden Höhe. Und natürlich auch die Verwendung der Parteienförderung, nämlich nur zum Zwecke der Parteiarbeit und der demokratischen Meinungsbildung und der Kommunikation dieser Parteiarbeit. Nichts davon halte ich, wie es die Grünen wollen, dass man die Parteienförderungen an Frauenquoten und andere Dinge koppelt. Das muss jede Partei vor dem Wähler verantworten, wie hoch der Frauenanteil ist, da sollen die demokratischen Spielregeln gelten, von dem halte ich nichts. Für uns gilt nach wie vor Transparenz und Nachvollziehbarkeit, aber dann sollen die Parteien selber dem Wähler gegenüber verantwortlich sein, wie sie ihre politische Arbeit gestalten und ausgestalten. Wir sind sehr gespannt auf die Gespräche in den nächsten Wochen. Es gibt jetzt Ende Juni das erste Gespräch über Parteigrenzen hinweg. Wir werden dort mit konkreten Vorschlägen in die Gespräche gehen. Ich darf nochmals abschließen: Es freut uns sehr, dass jetzt auch die ÖVP einlenkt und zumindest einmal anerkannt hat, dass es ein Parteiengesetz für Vorarlberg braucht. Das ist ein wichtiges Signal nicht nur für dieses Parlament, es ist insgesamt ein wichtiges Signal für die Glaubwürdigkeit der Politik. Da kann ich nur anschließen, es ist höchste Zeit, dass die Politik endlich was für ihre Sauberkeit und die Glaubwürdigkeit gegenüber der Bevölkerung macht. Und eines sei am Schluss natürlich auch noch erwähnt: Was man nicht verordnen kann, und das ist gerade im Sinne der Volksvertretung, der höchsten Volksvertreter enorm wichtig, Anstand und Moral. Da ist jeder Einzelne von uns gefordert, eigene Maßstäbe, und zwar hohe Maßstäbe anzusetzen. Das kann man nicht fordern. Das was wir tun können, ist, dass man Korruption, dass man Quersubventionierungen möglichst durch ein gutes Gesetz ausschaltet. Aber Anstand und Moral sind ebenfalls Kategorien, die an uns zu richten sind und die wir permanent leben müssen, das kann man nicht verordnen, da sind wir alle gefordert. (Beifall!) Präsidentin: Herr Klubobmann Dr. Gögele, bitte. Dr. Gögele: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hoher Landtag, meine Damen und Herren! Zum jetzigen Zustand: Es gibt in Vorarlberg eine Parteienförderungsrichtlinie, die ist in der jetzt gültigen Fassung seit dem 01. Jänner 2005 in Kraft und die wurde von allen im Landtag vertretenen Parteien gut geheißen. Wir sind mit dieser Richtlinie bisher auch nicht schlecht gefahren. (Zwischenruf Egger: Ja, ja, könnte ich Beispiele erzählen!) – Herr Kollege, wir können auch über Zahlen reden, da habe ich kein Problem damit. Wenn Sie das wünschen (Zwischenruf Egger: Das war nicht gemeint!), die können dargestellt werden, auch sofort, wenn Sie das wünschen. Der zweite Punkt, auf den ich hinweisen möchte: Wir haben neun Bundesländer, es gibt in sieben Bundesländern Parteienförderungsgesetze. Die Richtlinie gibt es in Vorarlberg. In Wien ist es so, dass die entsprechenden Dinge über Gemeinderatsbeschlüsse geregelt sind. Es hat wiederholt die Forderung gegeben, „ein Parteiengesetz in Vorarlberg zu machen“. Wir öffnen uns dieser Diskussion und haben das politische Signal gegeben, dass der Wille besteht, jedenfalls, Kollege Rauch, „Mindestanforderung“, die Richtlinie in ein Gesetz überzuführen. Wer jetzt aufmerksam den beiden Kollegen zugehört hat, hat auch bemerkt, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, was darüber hinaus in einem solchen, nennen wir es jetzt Parteiengesetz, geregelt werden soll. Das ist auch der Grund dafür, warum ich mich und warum wir uns bisher zurückgehalten haben hinsichtlich Äußerungen was zusätzliche Inhalte angeht. Wir wollen das der Reihe nach angehen. Terminisiert ist ein Erstgespräch am 21. Juni, da werden die Vorstellungen auf den Tisch gelegt. Wir sichern zu, dass wir das intern sehr sorgfältig anschauen werden, auch über den Sommer, und ich hoffe, dass wir im Herbst oder zu Beginn des nächsten Jahres so weit sind, dass wir eine Regelung für Vorarlberg zusammenbringen, die breit getragen wird. Am liebsten wäre mir, wenn das einhellig möglich ist, wie das bei der Richtlinie war. Und jetzt hat man ja den Wunsch nach einem Gesetz, dem wir entsprechen. Zwei Bemerkungen möchte ich schon noch machen. Die eine bezieht sich auf Politikergehälter. Es ist bekannt, dass die Einkünfte von politischen Mandataren jedermann zugänglich sind. Es ist auch bekannt, dass Einkünfte aus öffentlichen Tätigkeiten – also Beamte, Angestellte von Gemeinden, Lehrer usw., für die, die sich dafür interessieren, relativ mühelos zu erfahren sind. Man muss sich nur erkundigen, die Dinge sind in ganz Österreich bzw. in ganz Vorarlberg in der Gemeinde geregelt und zugänglich. Wo wir Schwierigkeiten haben, ist, wenn man sagt, „auf Punkt und Beistrich muss bekannt gegeben werden, was ein politischer Mandatar, der Rechtsanwalt ist, der in einer Firma arbeitet, verdient“. Da sagen wir nicht mehr und nicht weniger als, „der politische Mandatar/die politische Mandatarin soll so behandelt werden wie jeder Staatsbürger in dieser Republik“. Dort wo es alle wissen, sollen es alle wissen – noch einmal: Lehrer, Beamte usw., das andere ist im Verantwortungsbereich des Einzelnen. Es wurde von unserer Seite signalisiert, dass vorstellbar ist, eine Kategorisierung, eine Kategorisierung in Stufen – aber darüber müssen Gespräche geführt werden. Ich fasse zusammen: Wir stehen dazu, dass wir uns in Richtung Parteiengesetz bewegen. Wir wollen die Diskussion offen führen. Wir wollen auch Konsens anstreben. Wir legen uns jetzt aber nicht auf Inhalte fest, auch deshalb nicht, weil, wie deutlich geworden ist, die Vorstellungen im Moment sehr unterschiedlich sind. Ich danke Ihnen. (Beifall!) Präsidentin: Danke! Herr Klubobmann Ritsch, bitte. Ritsch: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Ich möchte auch auf zwei Punkte eingehen. Zum Ersten sind wir froh, dass die ÖVP den Weg frei macht für eine Verhandlung zu einem Parteiengesetz, weil ich auch glaube, dass es der richtige Weg ist. Sieben Bundesländer haben das schon und, ich denke, es ist höchst an der Zeit, dass wir in dieser Frage die hoch gelobte Modellregion vielleicht werden, wenn es auch um die Parteienfinanzierung geht. Und beim Parteiengesetz, glaube ich, dass es auch nicht schlecht wäre, wenn es ein Gesetz ist und keine Richtlinie. Was dann im Gesetz drinnen steht gilt es zu verhandeln. Klubobmann Gögele hat ausgeführt, dass wir uns am 21. Juni zum ersten Mal treffen werden. Auch wir werden dann unsere Standpunkte dort einbringen. Ich möchte nur so viel für meine Fraktion sagen: Wir sind der Überzeugung, dass alles, was mit Parteienfinanzierung in ein Gesetz geschrieben wird, unter voller Transparenz passieren muss und Transparenz das Gebot der Stunde sein muss. Ich glaube, dass das, was in den letzten Wochen und Monaten europaweit passiert ist in der Politik, aber natürlich auch in Österreich, die ganze Affäre rund um Strasser, rund um Grasser, all diese leidigen Geschichten, wo Geld gescheffelt wurde auch neben der Politik, müssen uns unbedingt dazu bewegen, dass wir in dieser Frage volle Transparenz schaffen – das zum einen. Zum Zweiten, und da habe ich ganz eine andere Meinung wie der Herr Klubobmann Gögele, und das ist bekannt. Wir haben einen Antrag eingebracht am 31. März, dass wir der Meinung sind, dass die Gehälter offen gelegt werden sollen, um eben Vorurteilen vorzubeugen, und zwar die gesamten Gehälter. Dieser Antrag wurde am 03. Mai vertagt, gegen unsere Stimme, wird jetzt irgendwann dann vielleicht wieder einmal behandelt. In unserem Antrag ging es uns konkret darum, dass neben den Einkünften der Politiker einmal jährlich die privaten Einkünfte dem Rechnungshof gemeldet werden und der Rechnungshof einmal im Jahr einen Bericht herausbringt, in dem er sagt, wie viel ein Mandatar neben seinem politischen Job dazuverdient, von wem er es verdient und ob es vereinbar ist mit seinem politischen Job – das ist die wesentliche Frage. Es geht nämlich nicht darum, aufzuzeigen auf Komma und Beistrich, wie viel jemand verdient, sondern, ich glaube, es geht auch darum, aufzuzeigen, wenn jemand neben seinem politischen Job einen privaten Job hat, dann muss der vereinbar sein mit der Politik. Und das, glaube ich, wäre nicht schlecht, wenn das der Rechnungshof einmal im Jahr machen würde. Es gab dann mehrere Vorschläge. Es gab dann unter anderem auch ein bisschen ein Zugehen von Seiten des Landeshauptmannes, dass er gesagt hat, „er könnte sich schon vorstellen, dass man auch die privaten Einkommen irgendwo darstellt“ wie das aussieht hat er noch nicht sehr detailliert gesagt. Aber ich glaube, dass das deutsche Modell, welches der Herr Landeshauptmann einmal erwähnt hat, nicht das richtige ist. Das deutsche Modell sieht nämlich vor, dass man Einkommen, die man neben dem politischen Job bis € 3.500,-- hat, dass die in der Kategorie 1 sind, Einkommen zwischen € 3.500,-- und € 7.000,-- in der Kategorie 2, und alles über € 7.000,-- in der Kategorie 3. Und diese Staffel, „alles über € 7.000,--„, halte ich nicht für die richtige, weil das genau Tür und Tor dafür öffnet, wofür die Politik in der Vergangenheit auch immer gescholten wurde. Ich bin der Überzeugung, wer nichts zu verbergen hat muss auch keine Angst vor Transparenz haben. Aber offensichtlich gibt es in der ÖVP, auch in der FPÖ, weil die FPÖ will das ja auch nicht, eher die Tendenz dazu, dass man in dieser Frage, wenn es um Gehaltsoffenlegung geht, keine Transparenz haben will. Weil wenn die Regelung wie in Deutschland kommen würde, dann würde das heißen, alles, was ein Mandatar neben seinem politischen Gehalt über € 7.000,-verdient ist in dieser Kategorie, ob es dann € 7.000,-- sind oder € 100.000,-- oder zwei Millionen, das weiß dann keiner. Und dann kommen solche Dinge, wie bei alt-Bundeskanzler Schüssel, der für seine Aufsichtsratsposition € 100.000,-- im Jahr kriegt, nicht ans Tageslicht, weil das fällt dann einfach in die Kategorie 3 und man weiß wieder nicht, wie viel er verdient und woher. Weil ich halte es schon für wesentlich, zu wissen, dass wenn man bei einem Atomlobbyist im Aufsichtsrat sitzt, dafür € 100.000,-- jährlich kriegt, dann hat das schon was auch wahrscheinlich mit politischer Haltung zu tun, wenn man dann über dieses Thema debattiert. Und ich glaube, dann ist man vielleicht auch ein wenig beeinflusst. Ich stelle das einmal so in den Raum, dass wenn ich € 100.000,-- von einem Atomlobbyisten kriege als Aufsichtsrat, dass ich vielleicht in der Atomfrage etwas anders argumentiere als wenn ich kein Geld von einem Atomlobbyisten bekomme. Daher ist meine Überzeugung, dass unser Antrag, wo es darum geht, volle Transparenz zu schaffen, der einzig richtige Weg ist. Ich lasse mich aber gerne überzeugen, und das habe ich auch immer gesagt, es muss nicht in dem Bericht vom Rechnungshof drin stehen, „der Abgeordnete hat neben seinem politischen Gehalt noch € 2.637,50“; aber Schritte über € 7.000,-- bis irgendwas sind nicht transparent. Und wenn es dann 2.000er-Schritte sind, bin ich der Meinung, kann man auch reden – versteht eh kein Mensch mehr draußen, weil 2.000er-Schritte sind ja so was von entfernt von dem, mit dem ein Normalverdiener und ein Pensionist sowieso nichts mehr anfangen kann. Sie haben ja, Sie können sich sicher noch an den Vormittag erinnern, wo wir darüber debattiert haben, dass Vorarlberg bei den Mindestpensionisten bei knapp € 15.000,-- JahresNetto liegt, also beim Durchschnitt der Pensionisten bei € 15.000,-- Jahres-Netto liegt und der Durchschnittsgehalt bei rund € 18.000,-- Jahres-Netto liegt. Also alles Einkommen, die so oder so nicht verstehen können, dass man neben dem politischen Einkommen, das man hat, noch ein privates hat und in der Summe auf ein Einkommen kommt, wo 95 Prozent der Vorarlberger gar nicht wissen, wie man so ein Einkommen überhaupt verdient. Also daher, glaube ich, wenn man nichts zu verbergen hat, und ich bin der Überzeugung, „wir haben nichts zu verbergen“, dann sollte man auch in dieser Frage volle Transparenz schaffen. Ich darf für unsere Mandatare sehr deutliche Worte sprechen und habe das schon einmal gemacht. Die Frau Dr. Sprickler-Falschlunger ist neben der Tätigkeit hier als Abgeordnete im Vorarlberger Landtag Ärztin und verdient als Ärztin, wie sie gesagt hat, „sehr gut, ausgezeichnet“, hat aber kein Problem, wenn man in Form eines Rechnungshofberichtes einmal jährlich bekannt gibt, wie viel sie als Ärztin verdient, weil wir dazu stehen können. Und die Frau Abgeordnete Mirjam Jäger arbeitet bei der Firma Tridonic, auch in einem Job, wo wahrscheinlich viele Frauen sich träumen würden vom Verdienst her, ob der Job so schön ist, weiß ich nicht, aber vom Verdienst her auf jeden Fall in der oberen Kategorie. Aber auch die Frau Abgeordnete Jäger hat kein Problem, dass man einmal jährlich in einem Bericht veröffentlicht, was sie verdient. Also denke ich, wer nichts zu verbergen hat, müsste unserem Antrag zustimmen können. Jeder, der sagt, „na, das machen wir lieber nicht“, der muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er hier was zu verbergen hat. Und das, meine geschätzten Damen und Herren, ist eine Möglichkeit, einen Vorarlberger Weg zu gehen. Sie loben diesen Vorarlberger Weg immer, jetzt wenn es aber darum geht, in dieser Frage einen Vorarlberger Weg zu gehen, dann reden Sie sich hinaus, indem Sie sagen, wir warten jetzt einmal, was die Bundesregierung macht, wir warten auf zentrale Geschichten und dann überlegen wir weiter, was wir tun. Das war nämlich der Grund für die Vertagung. Und ich denke, das ist ein bisschen eine Doppelzüngigkeit in dieser Frage, einerseits immer den Vorarlberger Weg anzupreisen, wenn man aber in dieser Frage was machen könnte, dann wartet man lieber auf zentralistische Vorgaben. Danke! (Beifall!) Präsidentin: Herr Klubobmann Egger, bitte. Egger: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Vom rechtlichen Standpunkt her haben wir jetzt zwei Materien miteinander diskutiert, nämlich einerseits die Frage des Parteiengesetzes, wo es um die Förderung und die Finanzierung der Parteien geht, und das andere ist die Frage der Bezügeregelung für Politikergehälter. Inhaltlich kann man durchaus, wenn es um das Thema Transparenz geht, die Dinge miteinander diskutieren. Und wenn wir schon über die Bezüge sprechen, dann möchte ich einen Punkt schon noch erwähnen, der mir sehr wichtig ist. Bei allem Sinn für Transparenz, Herr Kollege Ritsch, müssen wir danach trachten, dass das Parlament in Zukunft auch, ich meine sogar ‚verstärkt’, wieder ein Spiegelbild der Gesellschaft wird und alle Berufsgruppen, auch erfolgreiche Unternehmer, Selbständige, Freiberufler in den Parlamenten, ob das in Wien, ob das in Vorarlberg oder ob das in Brüssel ist, vertreten sind. Was ich nicht haben möchte, dass nur noch einzelne Berufsgruppen vertreten sind, weil dann wird die Interessenvertretung sehr, sehr einseitig. Wenn ich es auf den Punkt bringe: Ich möchte keine Parlamente haben, wo nur noch Beamte und Lehrer vertreten sind, bei aller Wertschätzung für diese Gruppen, aber es soll eine vernünftige Durchmischung sein. Und wenn man das will, muss man hier bei der Transparenz der Politikergehälter bzw. der Nebeneinkünfte oder hauptberuflichen Einkünfte von manchen ein vernünftiges Maß finden - Transparenz ja, aber ein vernünftiges Maß finden – und man muss auch alle Berufsgruppen gleich behandeln – das ist mir sehr, sehr wichtig. Es kann nicht sein, dass eine Berufsgruppe, nämlich jene, die im öffentlichen Dienst ist, hier Sonderrechte hat – Stichwort ‚Karenzierungen, Rückkehrrechte’ – und andere Gruppen, die beispielsweise aus der Privatwirtschaft kommen, wie Freiberufler, nicht dieselben Absicherungsnetze haben wie es die Beamten beispielsweise haben. Da bin ich bei Ihnen, „Gleichbehandlung aller“: Gleichbehandlung der Politiker mit jedem Staatsbürger, aber auch Gleichbehandlung der Berufsgruppen in diesem Parlament. Und ich denke, über diese Sache muss genauso mitdiskutiert werden, wie nur über die Gehälter. Es geht hier um Nachvollziehbarkeit, es geht um Gerechtigkeit, es geht um Gleichbehandlung. (Beifall!) Präsidentin: Herr Abgeordneter Winder, bitte. Ing. Winder: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Ich teile die Ausführungen meines Vorredners insofern, dass wir schon Anstrengungen darauf verwenden sollten, wie es uns gelingt, letztlich die einzelnen Bevölkerungsgruppen im Vorarlberger Landtag repräsentativ abzubilden. Und wir sollten uns auch überlegen, wie es gelingen kann, dass speziell Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Privatwirtschaft die Möglichkeit haben, im Landtag mitzuarbeiten. Das ist auch eine Aufgabenstellung für die Wirtschaft, das ist klar, aber auch für den Landtag. Und mit Vorschlägen der völligen Gehaltstransparenz, bei denen ich im Übrigen auch den Nutzen nicht erkenne, leisten Sie, Herr Kollege Ritsch, keinen Beitrag in diese Richtung. Und damit spreche ich tatsächlich auch das Thema des Nutzens dieser völligen Transparenz an. Glauben Sie mir, Sie würden den Herrn Bundeskanzler außer Dienst genauso für seine Aufsichtsrattätigkeit kritisieren, wenn er anstatt € 100.000,-beispielsweise € 7.000,-- bekommen würde. (Zwischenruf Ritsch: Als Bundeskanzler?) – Genauso kritisieren bei € 7.000,-- wie bei € 100.000,--. (Zwischenruf Ritsch: Als Aktiver oder als Ehemaliger?) Als „außer Dienst“, habe ich gesagt, Sie müssen nur zuhorchen! Sie würden den Herrn Schüssel (Zwischenrufe – unvereinbar! – Ritsch) jetzt als Nationalrat genauso kritisieren, völlig egal, in welcher Größenordnung sich dieser Betrag, den er verdient, abspielt (Zwischenruf Ritsch: Aber der ist schon..!), wäre Ihnen völlig wurst. Was gerechtfertigt ist, einen Nutzen stiftet und was ich auch sehe, und was im Übrigen bereits verwirklicht ist, ist, dass es offenzulegen ist, woher der oder die Einzelne tatsächlich ein Einkommen bezieht? Welchen Dienstgeber, wenn man so will, gibt es aber außer der politischen Funktion sonst noch? Aber es macht im Wesentlichen keinen Unterschied, ob jemand monatlich 1.000/2.000/3.000/4.000 Euro in einer privatwirtschaftlichen Funktion verdient, das hat keinen Einfluss auf das Mandat, vermutlich nicht einmal auf die Qualität der Mandatsausübung. Das was Sie hier betreiben ist letztlich Vorschub dafür, dass auf Gehälter geschielt wird, und ich spreche es ganz offen aus, „dass Neid geschürt wird“. Und das stiftet dem Parlamentarismus keinen Nutzen. Wie gesagt, wir sollten unsere Kraft viel eher darauf verwenden und die Frage beantworten: Wie können wir sicherstellen, dass die Gesellschaft möglichst repräsentativ hier im Landtag abgebildet ist? Und wir sollten weniger Energie auf Diskussionen verwenden, auf den Cent genau Einkommen, die aus einer privaten Tätigkeit heraus erwirtschaftet werden, offen zu legen, das stiftet den gewünschten Nutzen nicht. (Beifall!) Präsidentin: Danke! Es gibt keine Wortmeldungen mehr. Ich lasse nun über die Vorlage Beilage 74/2011 abstimmen. Wer dieser die Zustimmung erteilt, möge mit der Hand ein Zeichen geben. Es liegt Einstimmigkeit vor. Ich bedanke mich beim Herrn Berichterstatter.