Parteiengesetz 2012 - die wesentlichen Punkte

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Parteiengesetz 2012 – PartG
Wesentliche Punkte der neuen Transparenzbestimmungen
Allgemeiner Inhalt:
• EinheitlicheRechenschaftspflichtfürpolitischeParteien–erstrecktsichaufalleEbenen
undGliederungenderPartei(Bund,Land,Bezirke,Gemeinden)
• AbsicherunggegenUmgehung:Einbezogensindauch»NahestehendeOrganisationen«,
wahlwerbendeGruppenundAbgeordnete
• KlareRegelungenzurOffenlegungvonSpendensowiezuSpendenverboten
• ErfasstsindGeld-,Sach-undPersonalspenden
• SpendenabeinerJahressummevon€3.500,-sindineinerAnlagezumRechenschafts-
bericht(Liste)samtIdentitätderSpenderauszuweisen,Spendenab€50.000,-sind
unverzüglichzuveröffentlichen
• ErfasstsindSponsoringabeinerJahreshöhevon€12.000,-sowieInserateabeiner
Einzelhöhevon€3.500,-;diesesindineinerAnlagezumRechenschaftsberichtjährlich
auszuweisen(Liste)
• SpendenundSponsoringanBundes-,Landes-undBezirksorganisationensind
zusammenzurechnen
Spenden sind nicht zulässig von:
• ParlamentsklubsundpolitischenBildungseinrichtungen
• Öffentlich-rechtlichenKörperschaften
• Unternehmen,andenendieöffentlicheHandmitmindestenseinemViertelbeteiligtist
• SpendenbegünstigtenEinrichtungen
• Spenden,dieinErwartungeinerGegenleistunggegebenwerden
• Auslandsspendenüber€2.500,• Barspendenüber€2.500,• AnonymeSpendenüber€1.000,• WeitergeleiteteSpendenüber€1.000,Seite1/2
Parteiengesetz 2012 – PartG
Wesentliche Punkte der neuen Transparenzbestimmungen
Kontrolle und Sanktionen
• EinheitlicheRechenschaftspflichtfürpolitischeParteien–erstrecktsichaufalleEbenen
undGliederungenderPartei(Bund,Land,Bezirke,Gemeinden)
• RechenschaftsberichtundSpendenregelungenunterliegenderKontrolledurchWirt-
schaftsprüfersowiedurchdenRechnungshof(RH)
• RechenschaftsberichtistvonzweiWirtschaftsprüfernzuprüfenunddemRHzuübermit-
teln;dieserprüftdenBericht.BeiVerstößengegendasParteiengesetzwirdeinweiterer
PrüfervomRechnungshofgelost,derdieParteiprüft
• FestgestellteVerstößemeldetderRechnungshofandenneugeschaffenenunabhängigen
»Parteien-Transparenz-Senat«,derSanktionenverhängenkann
• HöhederSanktionen:DasEin-bisDreifachederverbotenerweiseangenommenen
Spenden,beisonstigenVerstößengegendieRechenschaftspflichtbiszu€100.000,• GegenFunktionäre,dievorsätzlichgegendasParteiengesetzverstoßen,isteineVerwal-
tungsstrafebiszu€20.000,-zuverhängen
• Zusätzlichvorgesehen:BegrenzungderWahlwerbungskostenmit7MillionenEuro
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