Parteiengesetz 2012 – PartG Wesentliche Punkte der neuen Transparenzbestimmungen Allgemeiner Inhalt: • EinheitlicheRechenschaftspflichtfürpolitischeParteien–erstrecktsichaufalleEbenen undGliederungenderPartei(Bund,Land,Bezirke,Gemeinden) • AbsicherunggegenUmgehung:Einbezogensindauch»NahestehendeOrganisationen«, wahlwerbendeGruppenundAbgeordnete • KlareRegelungenzurOffenlegungvonSpendensowiezuSpendenverboten • ErfasstsindGeld-,Sach-undPersonalspenden • SpendenabeinerJahressummevon€3.500,-sindineinerAnlagezumRechenschafts- bericht(Liste)samtIdentitätderSpenderauszuweisen,Spendenab€50.000,-sind unverzüglichzuveröffentlichen • ErfasstsindSponsoringabeinerJahreshöhevon€12.000,-sowieInserateabeiner Einzelhöhevon€3.500,-;diesesindineinerAnlagezumRechenschaftsberichtjährlich auszuweisen(Liste) • SpendenundSponsoringanBundes-,Landes-undBezirksorganisationensind zusammenzurechnen Spenden sind nicht zulässig von: • ParlamentsklubsundpolitischenBildungseinrichtungen • Öffentlich-rechtlichenKörperschaften • Unternehmen,andenendieöffentlicheHandmitmindestenseinemViertelbeteiligtist • SpendenbegünstigtenEinrichtungen • Spenden,dieinErwartungeinerGegenleistunggegebenwerden • Auslandsspendenüber€2.500,• Barspendenüber€2.500,• AnonymeSpendenüber€1.000,• WeitergeleiteteSpendenüber€1.000,Seite1/2 Parteiengesetz 2012 – PartG Wesentliche Punkte der neuen Transparenzbestimmungen Kontrolle und Sanktionen • EinheitlicheRechenschaftspflichtfürpolitischeParteien–erstrecktsichaufalleEbenen undGliederungenderPartei(Bund,Land,Bezirke,Gemeinden) • RechenschaftsberichtundSpendenregelungenunterliegenderKontrolledurchWirt- schaftsprüfersowiedurchdenRechnungshof(RH) • RechenschaftsberichtistvonzweiWirtschaftsprüfernzuprüfenunddemRHzuübermit- teln;dieserprüftdenBericht.BeiVerstößengegendasParteiengesetzwirdeinweiterer PrüfervomRechnungshofgelost,derdieParteiprüft • FestgestellteVerstößemeldetderRechnungshofandenneugeschaffenenunabhängigen »Parteien-Transparenz-Senat«,derSanktionenverhängenkann • HöhederSanktionen:DasEin-bisDreifachederverbotenerweiseangenommenen Spenden,beisonstigenVerstößengegendieRechenschaftspflichtbiszu€100.000,• GegenFunktionäre,dievorsätzlichgegendasParteiengesetzverstoßen,isteineVerwal- tungsstrafebiszu€20.000,-zuverhängen • Zusätzlichvorgesehen:BegrenzungderWahlwerbungskostenmit7MillionenEuro Seite2/2