Branchen-Info-Spezial www.fachverbandwerbung.at Zielgruppe: Stand: Mitglieder Juni 2010 / RM Titel Werbebeschränkungen und -verbote Untertitel Politische Parteien – Gratis-Zeitungen Info Dürfen politische Parteien einen unadressierten Postwurf zustellen? Ja. Politische Parteien unterliegen keiner Beschränkung. Auch an Personen, die in die Robinsonliste eingetragen sind, oder Personen die einen Werbeverzichtskleber haben, dürfen Werbesendungen der politischen Parteien zugestellt werden. Politische Werbung erfüllt in einer Demokratie eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Freiheit der Meinungsäußerung. Politische Werbung ist daher von „kommerzieller Werbung“ zu unterscheiden. Dürfen Gratis-Zeitungen zugestellt werden? Ja. Gratis-Zeitungen mit überwiegend redaktionellem Teil und Informationen die im öffentlichen Interesse gelegen sind (z.B. Wochenenddienste der Ärzte, Apotheken, Sperrmüllabfuhr, regionale Veranstaltungen etc.) fallen nicht unter den Begriff "Werbematerial". Die Verteilung dieser Gratis-Zeitungen ist auch nicht werbeabgabepflichtig. Hinzu kommt noch, dass das Beachten des Werbeverzichtsklebers eine freiwillige Maßnahme der Werbewirtschaft ist und deren Nichtbeachtung unter keiner Strafsanktion steht. Lesen Sie mehr! Kontakt Bundesgesetz über die Aufgaben, Finanzierung und Wahlwerbung politischer Parteien (Parteiengesetz - PartG) http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzes nummer=10000562 Fachverband Werbung und Marktkommunikation Wirtschaftskammer Österreich 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 73 T 05 90 900-3503 F 05 90 900-285 E [email protected] H www.fachverbandwerbung.at