Branchen-Info-Spezial - Werbung und Marktkommunikation

Werbung
Branchen-Info-Spezial
www.fachverbandwerbung.at
Zielgruppe:
Stand:
Mitglieder
Juni 2010 / RM
Titel
Werbebeschränkungen und -verbote
Untertitel
Politische Parteien – Gratis-Zeitungen
Info
Dürfen politische Parteien einen unadressierten Postwurf zustellen?
Ja. Politische Parteien unterliegen keiner Beschränkung. Auch an Personen, die in
die Robinsonliste eingetragen sind, oder Personen die einen Werbeverzichtskleber
haben, dürfen Werbesendungen der politischen Parteien zugestellt werden.
Politische Werbung erfüllt in einer Demokratie eine wichtige Rolle im
Zusammenhang mit der Freiheit der Meinungsäußerung. Politische Werbung ist
daher von „kommerzieller Werbung“ zu unterscheiden.
Dürfen Gratis-Zeitungen zugestellt werden?
Ja. Gratis-Zeitungen mit überwiegend redaktionellem Teil und Informationen die
im öffentlichen Interesse gelegen sind (z.B. Wochenenddienste der Ärzte,
Apotheken, Sperrmüllabfuhr, regionale Veranstaltungen etc.) fallen nicht unter den
Begriff "Werbematerial". Die Verteilung dieser Gratis-Zeitungen ist auch
nicht werbeabgabepflichtig. Hinzu kommt noch, dass das Beachten des
Werbeverzichtsklebers eine freiwillige Maßnahme der Werbewirtschaft ist und
deren Nichtbeachtung unter keiner Strafsanktion steht.
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Kontakt
Bundesgesetz über die Aufgaben, Finanzierung und Wahlwerbung
politischer Parteien (Parteiengesetz - PartG)
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzes
nummer=10000562
Fachverband Werbung und Marktkommunikation
Wirtschaftskammer Österreich
1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 73
T 05 90 900-3503
F 05 90 900-285
E [email protected]
H www.fachverbandwerbung.at
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