Jan Mücke, MdB Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Punktation für das Impulsreferat bei der Podiumsveranstaltung des Verbandes „Haus & Grund“ „Kostenfalle Klimaschutz – Was können (sich) Hauseigentümer leisten ?“ am 20. Januar 2010 in Berlin Redezeit: 15 Minuten Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Kornemann, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages, sehr geehrte Damen und Herren, [Herausforderungen unserer Zeit] • Auf der internationalen Klimakonferenz in Kopenhagen sollten die Staaten dieser Welt – nach der Kyoto-Verpflichtung – verbindliche Einsparziele für ihre Treibhausgasemissionen festlegen. Während Europa und Deutschland sich bereits klare Zielvorgaben gesetzt haben, hat sich die internationale Staatengemeinschaft schwer getan, konkrete und angemessene Emissionsziele zu vereinbaren. • „Kopenhagen“ war dennoch besonders auch aus Sicht des Bau- und Verkehrsministers eine wichtige Konferenz, und: • wenn auch ein enttäuschend kleiner, so doch ein Schritt in die richtige Richtung. Wir können und müssen auf diesem Weg verbleiben. So hat auch Bundeskanzlerin Dr. Merkel bekräftigt, dass die Bundesregierung die Zielstellung, bis 2020 den CO2-Ausstoß in Deutschland um 40% gegenüber 1990 zu senken, beibehält. • Klimaschutz und Energieeinsparung werden daher im Bereich der Wohn- und Stadtentwicklungspolitik auch in der neuen Legislaturperiode zentrale Politikfelder sein. Vor dem Hintergrund, dass 40% der Endenergie in Deutschland für Heizung und Warmwasser aufgewandt werden und hierdurch auch erhebliche Mengen an CO2 (20% der Emissionen in D) emittiert werden, können und müssen wir weiterhin daran arbeiten, dass die Energieeffizienz im Gebäudebereich erheblich verbessert wird und auch 1 bei der Stadtentwicklungspolitik dem Klimaschutz eine größere Rolle beigemessen wird. • Zum Umsteuern zwingt uns –im Interesse der Hausbesitzer und Mieter – auch das Energierisiko des 21. Jahrhunderts. Die fossilen Energieträger waren lange eine zeitgemäße und bequeme Energieressource. Sie sind jedoch endlich, verteuern sich deshalb über die Zeit, und schädigen das Klima. • Wir wissen: Unsere ehrgeizigen energie- und klimapolitischen Ziele in Deutschland und Europa können wir nur erreichen, wenn wir über alle energierelevanten Sektoren 1. die Energieeffizienz weiter verbessern und 2. gleichzeitig mehr alternative Energien einsetzen. • Dabei sind wir in Deutschland auf einem guten Weg. Das KyotoKlimaschutzziel haben wir bereits erreicht und die Energieproduktivität konnte weiter gesteigert werden. Die Herausforderungen der Zukunft sind groß, wenn die Industriestaaten bis 2050 80% ihrer Treibhausgase gegenüber 1990 einsparen wollen. Also müssen wir unsere erfolgreichen Strategien weiter ausbauen. • Hierbei ist es Aufgabe des Staates, die richtigen Rahmenbedingungen und Anreize zu setzen. Zugleich ist gerade beim Klimaschutz im Gebäudebereich jeder Einzelne gefragt – und in der Lage -, zur Energieeinsparung und CO2-Reduzierung beizutragen. Angesichts von über 17 Mio. Wohngebäuden in Deutschland liegt unsere Hauptaufgabe im Bestand: es geht darum, an vielen einzelnen Gebäuden die bestehenden Energieeinsparpotentiale zu realisieren, durch Sanierung, aber auch durch kleine Maßnahmen, wie die richtige Einstellung des Heizsystems und Verhaltensänderungen. 2 • Wenn ich dies sage, so wird deutlich: Hauseigentümer können eine Menge leisten für den Klimaschutz. Dass dieser nicht umsonst zu haben ist und für eine Sanierung – je nach Zustand des Gebäudes, finanzieller Situation des Eigentümers und den Verhältnissen des lokalen Wohnungsmarktes – individuell ganz unterschiedliche Rahmenbedingungen bestehen, ist auch der Bundesregierung bewusst. [Energieeinsparung im Gebäudebereich] • Mehr Energieeffizienz und mehr Energieeinsparung bedeuten, dass die energetische Qualität unserer Gebäude ein wichtiger Ansatzpunkt sein muss. • Es gibt in Deutschland heute bereits zahlreiche Investoren, die hocheffiziente Gebäude, Passivhäuser, bauen. Über die Programme der KfW Bankengruppe oder im Rahmen der dena-Modellvorhaben unterstützt der Bund diese beispielhaften Initiativen. Dieses Angebot wird auch gut genutzt: So werden heute bereits ca. 1/3 der Wohnungsneubauten durch KfW-Mittel gefördert, d.h. nach einem besseren energetischen Standrad errichtet als es die Energieeinsparverordnung fordert. Die wachsende Bedeutung von Energiesparmaßnahmen für Eigentümer und Investoren kommt auch in der Sanierungsquote zum Ausdruck: diese ist seit 2004-06 von 2,2 % auf heute etwa 3 % gestiegen. • Um im Gebäudesektor effizient, also mit möglichst wenig Kapital viel Energie einzusparen, gilt es, die Breite des Gebäudebestandes zu erfassen, insbesondere den vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1978 errichteten Gebäudestandard. Das sind immerhin etwa drei Viertel aller Gebäude in Deutschland. 3 Besonders hier müssen wir unsere Instrumente weiter verbessern, damit wir verträglich und mit Augenmaß das hohe Energieeinsparpotenzial im Gebäudebestand (Hinweis: wird auch in Gutachten der Wohnungswirtschaft anerkannt, umstritten ist nur der Weg) weiter erschließen können. • Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung von Energieeinsparmaßnahmen im Wohnungsbestand ist ein Mietrecht, das die richtigen Anreize für Investitionen setzt. Die Koalitionsvereinbarung greift [auch] das Thema energetische Modernisierung und Mietrecht auf. Wir wollen klima – und umweltfreundliche Sanierungen erleichtern. Hier werden wir – gemeinsam mit dem federführenden Bundesministerium der Justiz - in nächster Zeit Hindernisse, die einer Modernisierung entgegenstehen können, unter die Lupe nehmen. Ausdrücklich angesprochen sind die Duldungspflicht und Ansprüche des Mieters auf Mietminderung während der Bauphase. Wir werden prüfen, wie Hürden beseitigt und Investitionsanreize erhöht werden können, ohne dass die Ausgleichswirkung des im Grundsatz bewährten Mietrechts in Frage gestellt wird. • Nicht überschätzt werden dürfen jedoch die Wirkungen etwaiger mietrechtlicher Änderungen. Bereits jetzt können– wie uns Vertreter der Wohnungswirtschaft bestätigen - in entspannten Wohnungsmärkte rechtlich mögliche Mieterhöhungen am Markt nicht ausgeschöpft werden. • Ein geeignetes Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz im Mietwohnungsbereich kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die gewerbliche Wärmelieferung sein – besser bekannt unter der Bezeichnung Contracting. 4 Auch hier werden wir prüfen, wie zur dauerhaften Sicherung niedriger Energiekosten die Möglichkeiten zur Umstellung auf Contracting erweitert werden können. [Zum Energieeinsparrecht im Gebäudebereich] • Wenn wir über Maßnahmen des Bundes zur verstärkten Energieeinsparung und zum Klimaschutz sprechen, dann sind die bundesrechtlichen Vorgaben des Energieeinsparrechts ein wesentlicher Baustein. Vor diesem Hintergrund wird das Energieeinsparrecht stets ein zentrales Handlungsfeld der Bundesregierung sein. Dies haben wir im Koalitionsvertrag auch deutlich gemacht. Wir werden die Energieeffizienz weiter erhöhen. • Am 1. Oktober 2009 ist die Novelle zur Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) in Kraft getreten. Ziel der EnEV 2009 ist, neue Gebäude mit möglichst sparsamem Energiebedarf zu erstellen und Energieeinsparpotenziale im Gebäudebestand zu mobilisieren. • Durch die EnEV 2009 werden vor allem die energetischen Anforderungen an Neubauten und bei größeren Änderungen von bestehenden Gebäuden um durchschnittlich 30% verschärft. Es werden einzelne Nachrüstpflichten für Altbauten erweitert, z.B. die Dämmung oberster Geschossdecken. • Zudem ist die Stärkung des Vollzugs ein wichtiges Anliegen der Novellierung der EnEV. Wenn die energetisch sinnvollen Regelungen der EnEV nicht konsequent umgesetzt werden, sind sie ein stumpfes Schwert. Um einen effizienten Vollzug der EnEV zu gewährleisten, wurden beispielsweise private Unternehmererklärungen für bestimmte energetisch bedeutsame Maßnahmen in bzw. an Gebäuden eingeführt. 5 Das heißt, das Fachunternehmen muss in solchen Fällen bestätigen, dass die Vorschriften der EnEV eingehalten worden sind. • Alle Neuregelungen berücksichtigen den Grundsatz der wirtschaftlichen Vertretbarkeit. Das bedeutet, dass stets im Blick behalten wird, was wirtschaftlich machbar ist. Das heißt, Investitionen in zusätzliche Energieeffizienz müssen sich in angemessenen Zeiträumen über Energieeinsparung refinanzieren. • Die energetischen Anforderungen der EnEV werden auch künftig eine zentrale Rolle bei unseren Anstrengungen zur Einsparung von Energie spielen. • Doch damit ist die Arbeit nicht getan: • Aus Europa an uns herangetragen wird die Aufgabe, die neue EUGebäuderichtlinie umzusetzen. Sie schreibt vor, dass alle Neubauten ab dem Jahr 2021 höchste Energieeffizienzstandards erfüllen müssen (sogenannte Fast-Null-Energiegebäude); für neue öffentliche Gebäude gilt die Pflicht schon zwei Jahre früher. Hier nimmt uns Europa in die Pflicht. • Der Prozess der Anpassung des deutschen Rechts an diesen ehrgeizigen Standard muss in bewährter Manier behutsam und schrittweise über die kommenden elf Jahre verteilt werden. Am Ziel führt jedoch kein Weg vorbei. • Zudem soll nach dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 eine weitere Steigerung der energetischen Anforderungen der EnEV im Jahr 2012 erfolgen. Entsprechend den Vorgaben im Koalitionsvertrag sollen die Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms und damit auch die EnEV, im Jahr 2010 auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. 6 Dies wird sowohl mit Blick auf das Ziel einer weiteren Steigerung der Energieeffizienz als auch unter Berücksichtigung dessen, was dem Einzelnen und den betroffenen Unternehmen abverlangt werden kann, geschehen. Wir werden sorgfältig prüfen, wo Reserven vorhanden sind. • Klar ist, dass das Ziel, die energetischen Eigenschaften unserer Gebäude zu verbessern, eine Daueraufgabe ist. Das dies technisch funktioniert und auf dem Immobilienmarkt bereits gefragt ist, zeigt die wachsende Zahl hocheffizienter Passivhäuser in Deutschland. [Zum Themenkreis „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“] • Im Rahmen ihrer Klimaschutzpolitik setzt die Bundesregierung auf einen ausgewogenen Instrumentenmix, der Vorgaben und Anreize miteinander verbindet, also „fordert und fördert“. Ein etabliertes Instrument, dessen Wirksamkeit und Effizienz wir stetig verbessern, ist das CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Neben der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-EnergienWärmegesetz ist es die wichtigste Maßnahme der Bundesregierung für Energieeinsparung und Klimaschutz im Gebäudebereich. • Die Förderbilanz der aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm finanzierten KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren lässt sich sehen: Durch die seit 2006 bis Ende Oktober 2009 finanzierten Investitionen wurden mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von mehr rd. 27,2 Milliarden Euro jährlich bis zu etwa 290.000 Arbeitsplätze im Baugewerbe und in den vor- und nachgelagerten Bereichen gesichert und zum Teil neu geschaffen. Von 2006 bis 2009 konnten mehr als 1,42 Millionen Wohnungen mit Fördermitteln energieeffizient errichtet bzw. umfassend energetisch saniert werden. In diesen Gebäuden werden bundesweit jährlich mehr als 3,8 Millionen Tonnen CO2 eingespart. 7 Auch das Portemonnaie des Bürgers profitiert: die Heizkosten konnten bei den Fördervorhaben um insgesamt rd. 1,4 Mrd. € reduziert werden. • Die Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (CO2-Gebäude-sanierungsprogramm) wurden in Umsetzung des sog. 1. Konjunkturpakets, des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ auf hohem Niveau verstetigt: 2009 bis 2011 sollen jeweils 1,5 Mrd. € für die Finanzierung der Förderprogramme bereit gestellt werden. Die Fördermittel werden so gut nachgefragt, dass wir im August 2009 nochmals 750 Mio. € Haushaltsmittel aus den kommenden zwei Jahren vorziehen mussten, um das Programm bis zum Jahresende fortführen zu können. • Wir werden das CO2-Gebäudesanierungsprogramm in dieser Legislaturperiode fortführen und die Effizienz des Programms weiter verbessern. So ist geplant, beim „KfW Effizienzhaus“ im Bestand und im Neubau 2010 neue, anspruchsvolle Förderstandards einzuführen. Gleichzeitig werden dann die niedrigsten Anforderungsniveaus entfallen, die im Zuge der Anpassung an die EnEV 2009 übergangsweise beibehalten wurden. Ein wichtiger Förderschwerpunkt der KfW-Programme in den kommenden Jahren wird weiterhin die Sanierung der kommunalen Infrastruktur sein. Hier gilt es, den Sanierungsstau aufzulösen. Dies ist vielerorts angesichts der maroden Schulen, Kindergärten und Rathäuser dringend erforderlich und ist zugleich ein Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur. 8 • Die KfW-Programme sind als „lernende Programme“ angelegt und werden kontinuierlich verbessert. So haben wir diese 2009 mehrfach zur Erhöhung der Fördereffizienz überarbeitet. Nennen möchte ich insb. die Einführung der Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen, die Hauseigentümern die schrittweise Sanierung erleichtert und es Wohneigentümergemeinschaften ermöglicht, die KfWFörderung in Anspruch zu nehmen. Zum Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung haben wir das Förderangebot maßvoll und verbunden mit Übergangsfristen an die verschärften Anforderungen der EnEV angepasst. Wir müssen zudem verstärkt das Ziel der Energieeinsparung in Einklang bringen mit dem Anliegen, das gewachsene Bild der Städte, erhaltenswerte Fassaden und Gebäude, zu bewahren. • Neben der Sanierung von Wohngebäuden liegt ein weiterer Handlungsschwerpunkt auf der energetischen Sanierung der kommunalen und lokalen sozialen Infrastruktur. Die Aufgabe ist groß: deutschlandweit gibt es allein rd. 40.000 Schulen und 25.000 Kindergärten, die einer Sanierung bedürfen. Finanziert mit Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms bietet die KfW daher Kommunen und Trägern von sozialen Einrichtungen, d.h. Schulen, Bildungseinrichtungen, Kindergärten etc., attraktive Kredite, die die Finanzierung von Sanierungsprojekten erleichtern. • Im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes, des Zukunftinvestitionsgesetzes, hat der Bund weitere 10 Mrd. Euro bereitgestellt, damit in Ländern und Kommunen Sanierungsprojekte umgesetzt werden, die Deutschlands Infrastruktur moderner und umweltfreundlicher machen. 9 Das Programm ist Herzstück des Konjunkturpakets II. Es soll genutzt werden, um die Krise zu meistern und gestärkt in einen neuen Aufschwung zu gehen. Um auch strukturschwachen Gemeinden die Inanspruchnahme der KPII-Mittel zu ermöglichen, stehen 2009 und 2010 im Rahmen der „Investitionsoffensive Infrastruktur“ zugleich je 150 Mio. € Bundesmittel für zinsverbilligte KfW-Kredite zur Verfügung. Das Investitionsprogramm wird gut angenommen. Ca. 2/3 der Mittel gehen in die energetische Sanierung von Schulen und Hochschulen, die Sanierung von Kitas und Krankenhäusern. • Neben dem „Fordern und Fördern“ wollen wir die Vorteile des energieeffizienten Bauen und Sanierens noch stärker in die Öffentlichkeit tragen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Verbindung von hochwertiger Architektur und Energieeffizienz. 2009 haben wir dazu den Bauherrenwettbewerb „Effizienzhaus – Energieeffizienz und gute Architektur“ gemeinsam mit der dena und weiteren Partnern (KfW, BDF sowie Yello) ausgelobt. Die prämierten 18 Wohngebäude zeigen, wie Neubau und Sanierung neben den energetischen Vorteilen auch als Chance genutzt werden können, die städtische Umgebung architektonisch aufzuwerten. Mit dem Wettbewerb wurde ein erster Schritt getan. Er hat aber auch gezeigt, dass wir diesen Weg noch weiter entwickeln müssen. [Abschluss] • Wir können die Klimaschutzziele nur erreichen, wenn wir konsequent die Energieeffizienz erhöhen und fossile Energieträger durch erneuerbare Energien ersetzen. Auch der Gebäudesektor wird seinen Beitrag hierzu leisten, so wie er seit 1996 der Träger eines sinkenden Energieverbrauchs in Deutschland ist. 10 • Ich betrachte Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Wir müssen unsere energie- und klimapolitischen Strategien im Gebäudebereich so weiterzuentwickeln, dass wir mit unserem Sektor einen entscheidenden Beitrag hierzu leisten. Ich bin davon überzeugt, dass alle Beteiligten davon profitieren können. • Zukunft gestalten heißt, mit effizientem Ressourceneinsatz den Klimaschutz global und lokal voranzubringen. Ich bitte Sie, auch in Zukunft gemeinsam mit uns daran zu arbeiten. Vielen Dank! 11