Kostenfalle Klimaschutz

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Jan Mücke, MdB
Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Punktation für das Impulsreferat
bei der Podiumsveranstaltung des Verbandes
„Haus & Grund“
„Kostenfalle Klimaschutz – Was können (sich)
Hauseigentümer leisten ?“
am 20. Januar 2010
in Berlin
Redezeit: 15 Minuten
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Kornemann,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Damen und Herren,
[Herausforderungen unserer Zeit]
• Auf der internationalen Klimakonferenz in Kopenhagen sollten die
Staaten dieser Welt – nach der Kyoto-Verpflichtung – verbindliche
Einsparziele für ihre Treibhausgasemissionen festlegen. Während
Europa und Deutschland sich bereits klare Zielvorgaben gesetzt haben,
hat sich die internationale Staatengemeinschaft schwer getan, konkrete
und angemessene Emissionsziele zu vereinbaren.
• „Kopenhagen“ war dennoch besonders auch aus Sicht des Bau- und
Verkehrsministers eine wichtige Konferenz, und:
• wenn auch ein enttäuschend kleiner, so doch ein Schritt in die richtige
Richtung. Wir können und müssen auf diesem Weg verbleiben. So hat
auch Bundeskanzlerin Dr. Merkel bekräftigt, dass die Bundesregierung
die Zielstellung, bis 2020 den CO2-Ausstoß in Deutschland um 40%
gegenüber 1990 zu senken, beibehält.
• Klimaschutz und Energieeinsparung werden daher im Bereich der
Wohn- und Stadtentwicklungspolitik auch in der neuen
Legislaturperiode zentrale Politikfelder sein.
Vor dem Hintergrund, dass 40% der Endenergie in Deutschland für
Heizung und Warmwasser aufgewandt werden und hierdurch auch
erhebliche Mengen an CO2 (20% der Emissionen in D) emittiert werden,
können und müssen wir weiterhin daran arbeiten, dass die
Energieeffizienz im Gebäudebereich erheblich verbessert wird und auch
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bei der Stadtentwicklungspolitik dem Klimaschutz eine größere Rolle
beigemessen wird.
• Zum Umsteuern zwingt uns –im Interesse der Hausbesitzer und Mieter –
auch das Energierisiko des 21. Jahrhunderts. Die fossilen Energieträger
waren lange eine zeitgemäße und bequeme Energieressource. Sie sind
jedoch endlich, verteuern sich deshalb über die Zeit, und schädigen das
Klima.
• Wir wissen: Unsere ehrgeizigen energie- und klimapolitischen Ziele in
Deutschland und Europa können wir nur erreichen, wenn wir über alle
energierelevanten Sektoren
1. die Energieeffizienz weiter verbessern und
2. gleichzeitig mehr alternative Energien einsetzen.
• Dabei sind wir in Deutschland auf einem guten Weg. Das KyotoKlimaschutzziel haben wir bereits erreicht und die Energieproduktivität
konnte weiter gesteigert werden.
Die Herausforderungen der Zukunft sind groß, wenn die
Industriestaaten bis 2050 80% ihrer Treibhausgase gegenüber 1990
einsparen wollen. Also müssen wir unsere erfolgreichen Strategien weiter
ausbauen.
• Hierbei ist es Aufgabe des Staates, die richtigen Rahmenbedingungen
und Anreize zu setzen. Zugleich ist gerade beim Klimaschutz im
Gebäudebereich jeder Einzelne gefragt – und in der Lage -, zur
Energieeinsparung und CO2-Reduzierung beizutragen.
Angesichts von über 17 Mio. Wohngebäuden in Deutschland liegt unsere
Hauptaufgabe im Bestand: es geht darum, an vielen einzelnen Gebäuden
die bestehenden Energieeinsparpotentiale zu realisieren, durch
Sanierung, aber auch durch kleine Maßnahmen, wie die richtige
Einstellung des Heizsystems und Verhaltensänderungen.
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• Wenn ich dies sage, so wird deutlich: Hauseigentümer können eine
Menge leisten für den Klimaschutz. Dass dieser nicht umsonst zu haben
ist und für eine Sanierung – je nach Zustand des Gebäudes, finanzieller
Situation des Eigentümers und den Verhältnissen des lokalen
Wohnungsmarktes – individuell ganz unterschiedliche
Rahmenbedingungen bestehen, ist auch der Bundesregierung bewusst.
[Energieeinsparung im Gebäudebereich]
• Mehr Energieeffizienz und mehr Energieeinsparung bedeuten, dass die
energetische Qualität unserer Gebäude ein wichtiger Ansatzpunkt sein
muss.
• Es gibt in Deutschland heute bereits zahlreiche Investoren, die
hocheffiziente Gebäude, Passivhäuser, bauen. Über die Programme der
KfW Bankengruppe oder im Rahmen der dena-Modellvorhaben
unterstützt der Bund diese beispielhaften Initiativen.
Dieses Angebot wird auch gut genutzt: So werden heute bereits ca. 1/3
der Wohnungsneubauten durch KfW-Mittel gefördert, d.h. nach einem
besseren energetischen Standrad errichtet als es die
Energieeinsparverordnung fordert.
Die wachsende Bedeutung von Energiesparmaßnahmen für Eigentümer
und Investoren kommt auch in der Sanierungsquote zum Ausdruck:
diese ist seit 2004-06 von 2,2 % auf heute etwa 3 % gestiegen.
• Um im Gebäudesektor effizient, also mit möglichst wenig Kapital viel
Energie einzusparen, gilt es, die Breite des Gebäudebestandes zu
erfassen, insbesondere den vor der ersten Wärmeschutzverordnung von
1978 errichteten Gebäudestandard. Das sind immerhin etwa drei Viertel
aller Gebäude in Deutschland.
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Besonders hier müssen wir unsere Instrumente weiter verbessern, damit
wir verträglich und mit Augenmaß das hohe Energieeinsparpotenzial im
Gebäudebestand (Hinweis: wird auch in Gutachten der
Wohnungswirtschaft anerkannt, umstritten ist nur der Weg) weiter
erschließen können.
• Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung von
Energieeinsparmaßnahmen im Wohnungsbestand ist ein Mietrecht, das
die richtigen Anreize für Investitionen setzt.
Die Koalitionsvereinbarung greift [auch] das Thema energetische
Modernisierung und Mietrecht auf. Wir wollen klima – und
umweltfreundliche Sanierungen erleichtern.
Hier werden wir – gemeinsam mit dem federführenden
Bundesministerium der Justiz - in nächster Zeit Hindernisse, die einer
Modernisierung entgegenstehen können, unter die Lupe nehmen.
Ausdrücklich angesprochen sind die Duldungspflicht und Ansprüche des
Mieters auf Mietminderung während der Bauphase.
Wir werden prüfen, wie Hürden beseitigt und Investitionsanreize erhöht
werden können, ohne dass die Ausgleichswirkung des im Grundsatz
bewährten Mietrechts in Frage gestellt wird.
• Nicht überschätzt werden dürfen jedoch die Wirkungen etwaiger
mietrechtlicher Änderungen. Bereits jetzt können– wie uns Vertreter der
Wohnungswirtschaft bestätigen - in entspannten Wohnungsmärkte
rechtlich mögliche Mieterhöhungen am Markt nicht ausgeschöpft
werden.
• Ein geeignetes Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz im
Mietwohnungsbereich kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die
gewerbliche Wärmelieferung sein – besser bekannt unter der
Bezeichnung Contracting.
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Auch hier werden wir prüfen, wie zur dauerhaften Sicherung niedriger
Energiekosten die Möglichkeiten zur Umstellung auf Contracting
erweitert werden können.
[Zum Energieeinsparrecht im Gebäudebereich]
• Wenn wir über Maßnahmen des Bundes zur verstärkten
Energieeinsparung und zum Klimaschutz sprechen, dann sind die
bundesrechtlichen Vorgaben des Energieeinsparrechts ein wesentlicher
Baustein. Vor diesem Hintergrund wird das Energieeinsparrecht stets ein
zentrales Handlungsfeld der Bundesregierung sein.
Dies haben wir im Koalitionsvertrag auch deutlich gemacht. Wir werden
die Energieeffizienz weiter erhöhen.
• Am 1. Oktober 2009 ist die Novelle zur Energieeinsparverordnung 2009
(EnEV 2009) in Kraft getreten. Ziel der EnEV 2009 ist, neue Gebäude
mit möglichst sparsamem Energiebedarf zu erstellen und
Energieeinsparpotenziale im Gebäudebestand zu mobilisieren.
• Durch die EnEV 2009 werden vor allem die energetischen
Anforderungen an Neubauten und bei größeren Änderungen von
bestehenden Gebäuden um durchschnittlich 30% verschärft. Es werden
einzelne Nachrüstpflichten für Altbauten erweitert, z.B. die Dämmung
oberster Geschossdecken.
• Zudem ist die Stärkung des Vollzugs ein wichtiges Anliegen der
Novellierung der EnEV. Wenn die energetisch sinnvollen Regelungen der
EnEV nicht konsequent umgesetzt werden, sind sie ein stumpfes Schwert.
Um einen effizienten Vollzug der EnEV zu gewährleisten, wurden
beispielsweise private Unternehmererklärungen für bestimmte
energetisch bedeutsame Maßnahmen in bzw. an Gebäuden eingeführt.
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Das heißt, das Fachunternehmen muss in solchen Fällen bestätigen, dass
die Vorschriften der EnEV eingehalten worden sind.
• Alle Neuregelungen berücksichtigen den Grundsatz der wirtschaftlichen
Vertretbarkeit. Das bedeutet, dass stets im Blick behalten wird, was
wirtschaftlich machbar ist. Das heißt, Investitionen in zusätzliche
Energieeffizienz müssen sich in angemessenen Zeiträumen über
Energieeinsparung refinanzieren.
• Die energetischen Anforderungen der EnEV werden auch künftig eine
zentrale Rolle bei unseren Anstrengungen zur Einsparung von Energie
spielen.
• Doch damit ist die Arbeit nicht getan:
• Aus Europa an uns herangetragen wird die Aufgabe, die neue EUGebäuderichtlinie umzusetzen. Sie schreibt vor, dass alle Neubauten ab
dem Jahr 2021 höchste Energieeffizienzstandards erfüllen müssen
(sogenannte Fast-Null-Energiegebäude); für neue öffentliche Gebäude
gilt die Pflicht schon zwei Jahre früher. Hier nimmt uns Europa in die
Pflicht.
• Der Prozess der Anpassung des deutschen Rechts an diesen ehrgeizigen
Standard muss in bewährter Manier behutsam und schrittweise über die
kommenden elf Jahre verteilt werden. Am Ziel führt jedoch kein Weg
vorbei.
• Zudem soll nach dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm der
Bundesregierung vom August 2007 eine weitere Steigerung der
energetischen Anforderungen der EnEV im Jahr 2012 erfolgen.
Entsprechend den Vorgaben im Koalitionsvertrag sollen die Maßnahmen
des Integrierten Energie- und Klimaprogramms und damit auch die
EnEV, im Jahr 2010 auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
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Dies wird sowohl mit Blick auf das Ziel einer weiteren Steigerung der
Energieeffizienz als auch unter Berücksichtigung dessen, was dem
Einzelnen und den betroffenen Unternehmen abverlangt werden kann,
geschehen. Wir werden sorgfältig prüfen, wo Reserven vorhanden sind.
• Klar ist, dass das Ziel, die energetischen Eigenschaften unserer Gebäude
zu verbessern, eine Daueraufgabe ist. Das dies technisch funktioniert und
auf dem Immobilienmarkt bereits gefragt ist, zeigt die wachsende Zahl
hocheffizienter Passivhäuser in Deutschland.
[Zum Themenkreis „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“]
• Im Rahmen ihrer Klimaschutzpolitik setzt die Bundesregierung auf
einen ausgewogenen Instrumentenmix, der Vorgaben und Anreize
miteinander verbindet, also „fordert und fördert“. Ein etabliertes
Instrument, dessen Wirksamkeit und Effizienz wir stetig verbessern, ist
das CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Neben der
Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-EnergienWärmegesetz ist es die wichtigste Maßnahme der Bundesregierung für
Energieeinsparung und Klimaschutz im Gebäudebereich.
• Die Förderbilanz der aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm
finanzierten KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und
Sanieren lässt sich sehen: Durch die seit 2006 bis Ende Oktober 2009
finanzierten Investitionen wurden mit einem Kredit- und
Zuschussvolumen von mehr rd. 27,2 Milliarden Euro jährlich bis zu
etwa 290.000 Arbeitsplätze im Baugewerbe und in den vor- und
nachgelagerten Bereichen gesichert und zum Teil neu geschaffen.
Von 2006 bis 2009 konnten mehr als 1,42 Millionen Wohnungen mit
Fördermitteln energieeffizient errichtet bzw. umfassend energetisch
saniert werden. In diesen Gebäuden werden bundesweit jährlich mehr
als 3,8 Millionen Tonnen CO2 eingespart.
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Auch das Portemonnaie des Bürgers profitiert: die Heizkosten konnten
bei den Fördervorhaben um insgesamt rd. 1,4 Mrd. € reduziert werden.
• Die Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren
(CO2-Gebäude-sanierungsprogramm) wurden in Umsetzung des
sog. 1. Konjunkturpakets, des Maßnahmenpakets
„Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ auf hohem
Niveau verstetigt: 2009 bis 2011 sollen jeweils 1,5 Mrd. € für die
Finanzierung der Förderprogramme bereit gestellt werden.
Die Fördermittel werden so gut nachgefragt, dass wir im August 2009
nochmals 750 Mio. € Haushaltsmittel aus den kommenden zwei Jahren
vorziehen mussten, um das Programm bis zum Jahresende fortführen zu
können.
• Wir werden das CO2-Gebäudesanierungsprogramm in dieser
Legislaturperiode fortführen und die Effizienz des Programms weiter
verbessern. So ist geplant, beim „KfW Effizienzhaus“ im Bestand und
im Neubau 2010 neue, anspruchsvolle Förderstandards einzuführen.
Gleichzeitig werden dann die niedrigsten Anforderungsniveaus
entfallen, die im Zuge der Anpassung an die EnEV 2009 übergangsweise
beibehalten wurden.
Ein wichtiger Förderschwerpunkt der KfW-Programme in den
kommenden Jahren wird weiterhin die Sanierung der kommunalen
Infrastruktur sein.
Hier gilt es, den Sanierungsstau aufzulösen. Dies ist vielerorts angesichts
der maroden Schulen, Kindergärten und Rathäuser dringend
erforderlich und ist zugleich ein Beitrag zur Stabilisierung der
Konjunktur.
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• Die KfW-Programme sind als „lernende Programme“ angelegt und
werden kontinuierlich verbessert. So haben wir diese 2009 mehrfach zur
Erhöhung der Fördereffizienz
überarbeitet.
Nennen möchte ich insb. die Einführung der Zuschussförderung für
Einzelmaßnahmen, die Hauseigentümern die schrittweise Sanierung
erleichtert und es Wohneigentümergemeinschaften ermöglicht, die KfWFörderung in Anspruch zu nehmen.
Zum Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung haben wir das
Förderangebot maßvoll und verbunden mit Übergangsfristen an die
verschärften Anforderungen der EnEV angepasst. Wir müssen zudem
verstärkt das Ziel der Energieeinsparung in Einklang bringen mit dem
Anliegen, das gewachsene Bild der Städte, erhaltenswerte Fassaden und
Gebäude, zu bewahren.
• Neben der Sanierung von Wohngebäuden liegt ein weiterer
Handlungsschwerpunkt auf der energetischen Sanierung der
kommunalen und lokalen sozialen Infrastruktur. Die Aufgabe ist groß:
deutschlandweit gibt es allein rd. 40.000 Schulen und 25.000
Kindergärten, die einer Sanierung bedürfen. Finanziert mit Mitteln des
CO2-Gebäudesanierungsprogramms bietet die KfW daher Kommunen
und Trägern von sozialen Einrichtungen, d.h. Schulen,
Bildungseinrichtungen, Kindergärten etc., attraktive Kredite, die die
Finanzierung von Sanierungsprojekten erleichtern.
• Im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes, des
Zukunftinvestitionsgesetzes, hat der Bund weitere 10 Mrd. Euro
bereitgestellt, damit in Ländern und Kommunen Sanierungsprojekte
umgesetzt werden, die Deutschlands Infrastruktur moderner und
umweltfreundlicher machen.
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Das Programm ist Herzstück des Konjunkturpakets II. Es soll genutzt
werden, um die Krise zu meistern und gestärkt in einen neuen
Aufschwung zu gehen.
Um auch strukturschwachen Gemeinden die Inanspruchnahme der KPII-Mittel zu ermöglichen, stehen 2009 und 2010 im Rahmen der
„Investitionsoffensive Infrastruktur“ zugleich je 150 Mio. €
Bundesmittel für zinsverbilligte KfW-Kredite zur Verfügung.
Das Investitionsprogramm wird gut angenommen. Ca. 2/3 der Mittel
gehen in die energetische Sanierung von Schulen und Hochschulen, die
Sanierung von Kitas und Krankenhäusern.
• Neben dem „Fordern und Fördern“ wollen wir die Vorteile des
energieeffizienten Bauen und Sanierens noch stärker in die
Öffentlichkeit tragen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Verbindung von
hochwertiger Architektur und Energieeffizienz. 2009 haben wir dazu
den Bauherrenwettbewerb „Effizienzhaus – Energieeffizienz und gute
Architektur“ gemeinsam mit der dena und weiteren Partnern (KfW,
BDF sowie Yello) ausgelobt.
Die prämierten 18 Wohngebäude zeigen, wie Neubau und Sanierung
neben den energetischen Vorteilen auch als Chance genutzt werden
können, die städtische Umgebung architektonisch aufzuwerten. Mit dem
Wettbewerb wurde ein erster Schritt getan. Er hat aber auch gezeigt,
dass wir diesen Weg noch weiter entwickeln müssen.
[Abschluss]
• Wir können die Klimaschutzziele nur erreichen, wenn wir konsequent
die Energieeffizienz erhöhen und fossile Energieträger durch
erneuerbare Energien ersetzen. Auch der Gebäudesektor wird seinen
Beitrag hierzu leisten, so wie er seit 1996 der Träger eines sinkenden
Energieverbrauchs in Deutschland ist.
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• Ich betrachte Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche
Gemeinschaftsaufgabe. Wir müssen unsere energie- und
klimapolitischen Strategien im Gebäudebereich so weiterzuentwickeln,
dass wir mit unserem Sektor einen entscheidenden Beitrag hierzu
leisten. Ich bin davon überzeugt, dass alle Beteiligten davon profitieren
können.
• Zukunft gestalten heißt, mit effizientem Ressourceneinsatz den
Klimaschutz global und lokal voranzubringen.
Ich bitte Sie, auch in Zukunft gemeinsam mit uns daran zu arbeiten.
Vielen Dank!
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