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Verkehrswertgutachten
Bewertungsobjekt:
Adresse:
Auftraggeber:
Aktenzeichen/Name:
Wertermittlungsstichtag:
Verkehrswert
Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus
Roter Weg 6
74921 Helmstadt – Bargen
Amtsgericht Heidelberg
Vollstreckungsgericht
4 K 67/14
20. Mai 2015
167.000 EUR
Wolfgang Groß
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Friedrich Ebert Anlage 60
69117 HEIDELBERG
Fon: 06221-374526 Fax: 06221-332251
Internet: www.architekt-gross.de
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 1
Zusammenstellung wesentlicher Daten
Objekt
Grundstück bebaut mit einem Einfamilienwohnhaus
Roter Weg 6 in 74921 Helmstadt – Bargen
Wertermittlungsstichtag und Abschluss der
Recherchen
Ortstermine
Baujahr des Wohngebäudes
Besonderheit
Nutzung
Wohnlich nutzbare Fläche
Energiepass
Bodenrichtwert
Grundstücksgröße
Bodenwert
Herstellungswert der baulichen Anlagen
Korrektur wegen Alters
Sachwert Wohngebäude gerundet
Sachwert Garage
Besondere Bauteile
Schäden, Mängel und sonstige Umstände
Marktanpassung
Sachwert Grundstück nach Marktanpassung
Rohertrag nach Vergleichsmieten
Bewirtschaftungskosten
Liegenschaftszinssatz
Restnutzungsdauer
Ertragswert Grundstück
Verkehrswert des Grundstücks
Mitzubewertendes Zubehör
20. Mai 2015
20. Mai 2015
Ca. 1950
Laufende Unterhaltung
Wohnen
106 M²
Ja
90 EUR/m²
564 m²
50.760 EUR
249.315 EUR
112.940 EUR
136.375 EUR
6.000 EUR
0 EUR
16.000 EUR
5%
167.478 EUR
9.504 EUR/Jahr
1.933 EUR/Jahr
rd. 20 Prozent des Rohertrags
3,0 Prozent
34 Jahre
163.000 EUR
167.000 EUR
Nichts festzustellen
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 2
1 Allgemeines
Zweck des
Gutachtens
Verkehrswertermittlung im Rahmen einer Zwangsversteigerung zur
Aufhebung der Gemeinschaft.
Bewertungsobjekt
Es handelt sich um ein Grundstück im Ort Helmstadt – Bargen im
Ortsteil Helmstadt, das mit einem eingeschossigen Wohnhaus mit
ausgebautem Dachgeschoss bebaut ist.
Bei dem Wohnhaus handelt es sich um ein freistehendes
Einfamilienhaus mit vollständiger Unterkellerung
Weiterhin sind auf dem Grundstück vorhanden
Eine Garage sowie ein gepflegter Hausgarten um das Haus herum
Grundbuchrechtliche
Angaben
•
•
•
•
•
•
•
Ortsbesichtigung
Die Ortsbesichtigung fand am 20. Mai 2015
statt.
Anwesend waren
Amtsgerichtsbezirk Tauberbischofsheim
Grundbuch von Helmstadt
Nr. 752
Gemarkung Karte 54.110
Flurstück 4146/2
Größe 564 m²
Roter Weg 6 Gebäude und Freifläche
Eine durch den Antragsteller bevollmächtigter Nachbarin
Dipl.-Ing. Wolfgang Groß
Die Antragsgegner wurden vom Termin verständigt, legten aber
keinen Wert auf Teilnahme oder antworteten nicht.
Wertermittlungsstich- Die Recherche bezüglich der wertrelevanten Merkmale des
tag
Bewertungsobjekts wurde am 20. Mai 2015 abgeschlossen.
Dieser Tag ist auch der Wertermittlungsstichtag. Der
Wertermittlungsstichtag ist in diesem Fall gleichzeitig auch der
Qualitätsstichtag
Dokumente und Infor- • Auszug aus dem Grundbuch vom 06. 06. 2014 vom Amtsgericht
mationen, die bei der
zur Verfügung gestellt
Wertermittlung zur
• Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 03. 08. 2013
Verfügung standen
• Mündliche Auskunft des Baurechtsamts der Gemeinde Helmstadt
vom 19. 05. 2015
• Auskünfte der bei der Ortsbesichtigung anwesenden Personen
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 3
Wesentliche
Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der
rechtliche Grundlagen Verkehrswertermittlung und damit auch des vorliegenden
Gutachtens finden sich in den folgenden Rechtsnormen:
•
•
•
•
•
Wesentliche benutzte
Literatur
Baugesetzbuch (BauGB)
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Wertermittlungsrichtlinien(WertR)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
• Gerardy, Theo, Rainer Möckel, Herbert Troff, Praxis der
Grundstücksbewertung, Landsberg am Lech, Verlag Moderne
Industrie
• WertR 06 Wertermittlungsrichtlinien
9. Auflage 2006
Bundesanzeiger Verlag
• Kleiber, Wolfgang, Jürgen Simon
Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Kommentar und
Handbuch zur Ermittlung von Verkehrs-, Beleihungs-,
Versicherungs- und Unternehmenswerten unter Berücksichtigung
von WertV und BelWertV., 5. Auflage, Bundesanzeiger Verlag
Köln, 2007
• Rössler/Langner fortgeführt von Simon/Kleiber, Schätzung und
Ermittlung von Grundstückswerten, eine umfassende Darstellung
der Rechtsgrundlagen und praktischen Möglichkeiten einer
zeitgemäßen Verkehrswertermittlung, 7. überarbeitete und
erweiterte Auflage, Neuwied, Luchterhand, 1996.
• Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der
Verkehrswerte von Grundstücken
(Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)
vom 01. Juli 2010 (ersetzt die WertV)
• Sommer, Goetz und Jürgen Piehler, Grundstücks- und
Gebäudewertermittlung für die Praxis, Stand 03/15, Freiburg,
Haufe Mediengruppe
• Sprengnetter Grundstücksbewertung Wertermittlungsforum
Sinzig Stand 03/15
• BKI Baukosten
Architektenkammer Baden Württemberg Stand 2014
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Fotos
Straßenansicht von Nordwesten
Straßenansicht von Nordosten
Seite 4
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Gartenansicht von Südwesten
Gartenansicht von Südosten
Seite 5
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Durchgang zwischen Haus und Garage
Fassadendetail Gartenseite Balkon
Seite 6
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Fassadendetail
Blick in den Garten
Seite 7
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Keller Hausanschluss
Hausanschlusskeller Bodenfeuchtigkeit
Seite 8
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Keller Treppenaufgang zum EG
Keller Hauswirtschaftsraum
Seite 9
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Keller Ofen im Hauswirtschaftsraum
Hebeanlage im Keller
Seite 10
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Elektro- Zählerverteilung
Warmwasserbereitung über Elektroboiler
Seite 11
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Eingang und Treppe
EG Küche
Seite 12
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
EG Bad
Seite 13
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
EG Gäste WC
EG Flur mit Nachstromspeicherofen
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Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Treppe vom EG ins DG
DG Zimmer
Seite 15
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
DG Balkon
Spitzboden Speicher
Seite 16
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Spitzboden Speicher
Garage Innen
Seite 17
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Auszug aus dem Lageplan
Seite 18
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 20
2 Wertrelevante Merkmale
2.1 Lage
Ortsteil
Das zu bewertende Grundstück liegt im südwestlichen Randgebiet
der Gemarkung Helmstadt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan
Nähere Umgebung
•
•
•
Wohnbebauung in offener Bauweise,
Auch kleinere Gewerbebetriebe
Einzelhandelsläden in der Nähe
Verkehrsanbindung
•
•
Busverbindung und S Bahn nach Sinsheim im Ortskern
Anbindung an die B 292 Mosbach und Sinsheim
Parkplätze
Relativ gute Parkplatzsituation in der näheren Umgebung.
Eine Garage gehört zum Grundstück
Immissionsbelastung
Bei der Straße Am Roten Weg handelt es sich um eine Ortstraße
mit in diesem Bereich geringen Verkehrsaufkommen.
Insofern sind diesbezüglich keine Verkehrsimmissionen vorhanden.
Öffentliche
Einrichtungen
Kindergarten, Grund- und Hauptschule sind in Helmstadt
vorhanden. Weiterführende Schulen befinden sich in Sinsheim
Infrastruktur
Einkaufsmöglichkeiten sind im Ortskern vorhanden
Lagebeurteilung im
Mietpreisspiegel
Es gibt keinen Mietspiegel in Helmstadt – Bargen
Gelände, Grundstück
und Zuschnitt
Das Gelände ist eben.
Das Wohngebäude ist in der Mitte des Grundstücks angeordnet.
Das Grundstück hat eine rechteckige Form.
Die Größe des Grundstücks ist gemessen an den umliegenden
Grundstücken normal überbaut, es liegt keine Übergröße vor,
daher wird nicht zwischen Vorder- und Hinterland unterschieden.
Um das Gebäude herum befindet sich ein angelegter Garten.
Die vorgefundene gärtnerische Anlage weist keine
überdurchschnittlichen Merkmale auf, und wird daher als
Pauschale bewertet.
Grenzverhältnisse
Alle Grundstücksgrenzen sind nicht bebaut.
Das Wohnhaus steht frei.
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 21
2.2 Rechtliche Gegebenheiten
Mietverträge
Es existieren keine Mietverträge, das Haus steht seit drei Jahren
leer, es wurde bis zu ihrem Tod von der Eigentümerin bewohnt
Rechte und Lasten in
Abt. II der
Grundbücher
Es existiert eine Eintragung des Finanzamts Mosbach auf
Pfändung des Nachlasses zusammen mit dem Anspruch auf
Auseinandersetzung des Nachlasses zugunsten des Gläubigers
gemäß Pfändungsverfügung vom 16. 04. 2014 (AZ 46666/36726)
Eingetragen am 27. 06. 2014 in Rang 1
Baulasten
Laut mündlicher Auskunft der Gemeinde Helmstadt sind keine das
Bewertungsgrundstück belastenden Baulasten vorhanden.
Baurecht
Laut Auskunft des zuständigen Bauamts liegt das Grundstück
außerhalb des Bereichs eines gültigen Bebauungsplanes
Bauliche Veränderungen werden daher nach § 34 BauGB beurteilt.
Abgabenrechtliche
Situation
Bei der Recherche der wertrelevanten Zustandsmerkmale konnte
nicht festgestellt werden, ob zum Wertermittlungsstichtag noch
öffentlich-rechtliche Beiträge und nichtsteuerliche Abgaben zu
entrichten waren. Es wird daher vorausgesetzt, dass derartige
Beiträge und Abgaben am Stichtag nicht mehr zu entrichten waren.
Dabei handelt es sich vor allem um
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Erschließungsbeiträge nach den §§ 124f. BauGB
Umlegungsausgleichsleistungen nach § 64 BauGB
Ausgleichsbeträge für Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen nach den §§ 154 f. BauGB
Abgaben nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder
Ablösebeiträge für Stellplatzverpflichtungen
Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben
(Kostenerstattungsbeträge)
Versiegelungsabgaben
Ablösebeträge nach Baumschutzsatzungen
Beiträge aufgrund von Satzungen der Wasser- und
Bodenverbände
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 22
Gebäude
Vorbemerkung
Die nachfolgend beschriebenen Angaben beziehen sich auf
dominierende Ausstattungsmerkmale. Teilbereiche können hiervon
abweichend ausgeführt sein. Beschreibungen der nicht sichtbaren
Bauteile beruhen auf Auskünften während des Ortstermins,
vorgelegten Unterlagen oder Annahmen.
Baujahr
Wohnhaus
Das ursprüngliche Baujahr des Hauses ist etwa 1950
Durchgeführte Umbauten: umfassende laufende Verbesserungen
und Unterhaltungsarbeiten
Bauweise des
Wohngebäudes
eingeschossig mit ausgebautem Dach und nicht ausgebautem
Spitzbodenteil
freistehend
Massivbauweise, Mauerwerk
voll unterkellert
Satteldach aus Holz als Pfettendach, Tonziegel gedeckt
Geschossdecken Holz
Treppen aus Holz
Außenputz glatt
Balkone im EG und DG
Erdgeschoss als Sockelgeschoss
Wesentliche Ausstattungsmerkmale der
Wohnungen
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Heizung
Nachtstromspeicherheizung mit Einzelöfen
Im Keller zusätzlich ein alter Holzofen (Funktion nicht geprüft)
Sanitäreinrichtungen
EG: WC mit Waschbecken
Bad mit Dusche, Bidet und Waschbecken
Einbauküche
Isolierverglaste Kunststofffenster
Wände mit Raufaser,
Aluminiumeingangstür
Innentüren glatte Holztürblätter
Bad im EG Boden gefliest, Wände gefliest
WC im EG Boden gefliest, Wände gefliest
Küche gefliest, Wand und Boden
Bodenbelag Fliesen oder Teppichboden,
Deckenbekleidung aus Putz
KG Waschmaschinenraum mit Waschbecken
Hebeanlage für Grundwasser
DG Keine Sanitäreinrichtungen
Zustand
Das Haus ist in einem sehr guten Erhaltungszustand,
Das Haus wurde als Einfamilienhaus genutzt.
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 23
Energiepass
Es konnte ein Energiepass vorgelegt werden
Es handelt sich um einen verbrauchsorientierten Energiepass.
Hinweis zum
Energiepass
Hinsichtlich des Wärmeschutzes ist Folgendes zu beachten: Seit
dem 4. Januar 2006 ist die Europäische Richtlinie 2002/91/EG über
die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden rechtskräftig.
Der Energiepass für Gebäude ist eine Art Ausweis, der
dokumentiert, wie das Gebäude energetisch einzuschätzen ist.
Grundlage für die Bewertung ist der Primärenergiebedarf, der
beeinflusst wird durch den baulichen und heizungstechnischen
Standard. Zusätzlich werden innerhalb des Passes
Sanierungsvorschläge gemacht und dokumentiert, zu welchem
Ergebnis der Pass nach der Sanierung führt. Die Ergebnisse
werden in mehreren Energieeffizienzklassen dargestellt – ähnlich
wie man es bereits heute bei haustechnischen Geräten (z.B.
Waschmaschinen, Kühlschränke) kennt.
Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt
Einsparpotenziale auf und ermöglicht einen unkomplizierten
Vergleich des energetischen Zustands von Gebäuden.
Die Auswirkungen der Einführung des Energiepasses auf den
Immobilienmarkt können heute noch nicht genau vorhergesagt
werden. Es gilt jedoch als ziemlich sicher, dass die Kenntnisse
über die Einführung des Energiepasses sich gerade bei den
Marktteilnehmern in diesem Bereich und insbesondere bei den
Kaufinteressenten sehr schnell verbreiten und entsprechende
Vergleiche dann auch angestellt werden. Dies nicht zuletzt unter
dem Aspekt der ständig steigenden Energiepreise. Somit ist davon
auszugehen, dass für energetisch unzureichend ausgerüstete Gebäude in den kommenden Jahren – noch verstärkter als bereits
jetzt – steigende Wertminderungen zu verzeichnen sein werden.
Im vorliegenden Fall bestehen Defizite im Bereich der
Wärmedämmung der Fassaden sowie der Decke zwischen Keller
und EG sowie zwischen DG und nicht ausgebautem Speicher.
Das Sachverständigengremium zur Überprüfung des
Wertermittlungsrechts sieht in seinem Bericht vom März 2008 vor,
der wachsenden Bedeutung des Klimaschutzes und der möglichen
Ewertrelevanz energetischer Eigenschaften dadurch Rechnung zu
tragen, dass die energetischen Eigenschaften in der beispielhaften
Aufzählung des § 5 Abs. 2 WertV eigens aufgeführt werden.
In diesem Fall konnte nichts erkannt werden.
Anmerkung zum
Zustand des
Wohngebäudes
Es sei an dieser Stelle nochmals ausdrücklich erwähnt, dass im
vorliegenden Gutachten keine weitergehenden Untersuchungen
über den baulichen Zustand einzelner Gewerke bzw. Gebäudeteile
durchgeführt wurden. Derartige Untersuchungen können nur von
entsprechenden Spezialisten durchgeführt werden (z.B. Statiker,
Bauschadensgutachter.
Es konnten Mängel erkannt werden.
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Festgestellt Mängel
Seite 24
Fassade Gartenseite Risse im Mauerwerk, nach Augenschein
jedoch saniert
Balkon DG leichte Abrisse zwischen Fliesenbelag und Dichtung,
einige Fliesen sind gesprungen (Vermutliche Ursache: Fliesen nicht
frostsicher)
Bodenplatte KG im Hausanschlussraum Schimmel
(vermutliche Ursache Rohrleckage eines Wasserrohres)
KG Feuchteschäden an den Außenwänden
Ursache Überschwemmungsschaden (nach Aussage Nachbarin
vor ca. 20 Jahren, seitdem keine Überflutungen mehr durch Bau
von überörtlichen Rückhaltebecken)
Mängelbeseitigung
Liegen bei einem Gebäude bauliche Mängel oder Schäden vor, soll
von dem mängelfreien Objekt ausgegangen werden. Baumängel
und Bauschäden können im Sachwertverfahren berücksichtigt
werden, durch Verminderung des angesetzten herstellwertes um
die Schadenbeseitigungskosten. Es ist jedoch zu beachten, dass
der Minderungsbetrag nicht höher sein kann als der Wertanteil des
betreffenden Bauteils am Gesamtwert des Baukörpers.
Insoweit sind Schadenbeseitigungskosten um den angesetzten
Alterswertminderungssatz zu kürzen.
Der Abzug von vollen Schadenbeseitigungskosten kann in Fällen
vorgenommen werden, wenn Schäden vorliegen, die zur
Abwendung weiterer Substanzeinbußen sofort beseitigt werden
müssen.
Kosten der
Mängelbeseitigung
Überschlägliche Ermittlung:
Balkon: neuer Fliesenbelag Kosten ca.
Beseitigung Feuchteschaden Anschlusskeller
Beseitigung Feuchteschäden Außenwände im KG
3.000 €
2.000 €
5.000 €
Summe Schäden
10.000 €
Aufteilung der
Wohnung
EG
Diele mit Differenztreppe zum EG und Geschosstreppe
Gäste WC, Badezimmer Küche mit Balkon
Wohnzimmer und Gästezimmer
DG
Flur mit Geschosstreppe, drei Schlafzimmer, eins davon mit Balkon
Spitzboden
Kein Ausbau, Lagerfläche
Keller
Geschosstreppe, mehrere Kellerräume
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Wohnlich nutzbare
Fläche
Seite 25
Grundrisszeichnungen zur Berechnung der wohnlich nutzbaren
Fläche konnten nicht beschafft werden.
Leider waren auch im Archiv des Bauamts von Helmstadt keine
Unterlagen mehr vorhanden.
Daher wurden beim Ortstermin die notwendigen Maße
aufgenommen und Bestandspläne angefertigt.
Die Grundrisszeichnungen und die notwendigen Berechnungen
sind als Anlage dem Gutachten beigefügt.
Es sind folgende nutzbare Flächen vorhanden:
Wohnflächen
EGDG
Spitzboden
Summe
55 m²
51 m²
entfällt
–––––––––
106 m²
Angaben zur
Vermietbarkeit
Im Haus befinden sich noch alle Möbel und der gesamte Hausrat
der ehemaligen Eigentümerin
Nach Entfernen der Gegenstände ist das Haus sofort bewohnbar.
Außenanlage
Auf dem Grundstück befinden sich außer dem Wohngebäude noch
Eine Garage
Ein angelegter Hausgarten
Das Grundstück ist mit einem Maschendrahtzaun abgetrennt
Abgabenrechtliche
Situation
Bei der Recherche der wertrelevanten Zustandsmerkmale konnte
nicht festgestellt werden, ob zum Wertermittlungsstichtag noch
öffentlich-rechtliche Beiträge und nichtsteuerliche Abgaben zu
entrichten waren. Es wird daher vorausgesetzt, dass derartige
Beiträge und Abgaben am Stichtag nicht mehr zu entrichten
waren. Dabei handelt es sich vor allem um
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Erschließungsbeiträge nach den §§ 124f. BauGB
Umlegungsausgleichsleistungen nach § 64 BauGB
Ausgleichsbeträge für Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen nach den §§ 154 f. BauGB
Abgaben nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder
Ablösebeiträge für Stellplatzverpflichtungen
Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben
(Kostenerstattungsbeträge)
Versiegelungsabgaben
Ablösebeträge nach Baumschutzsatzungen
Beiträge aufgrund von Satzungen der Wasser- und
Bodenverbände
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 26
2.3 Sonstiges
Bodenbeschaffenheit
Die Bodenbeschaffenheit (z.B. Bodengüte, Eignung als Baugrund,
Belastung mit Altablagerungen) wurde im Rahmen dieses
Verkehrswertgutachtens nicht untersucht.
Ebenso wurden keine Untersuchungen in Hinblick auf
Möglichkeiten archäologischer Funde angestellt. Diesbezügliche
Untersuchungen können nur durch einen entsprechenden
Fachgutachter durchgeführt werden.
Im Rahmen dieses Verkehrswertgutachtens wurde lediglich bei der
Sichtung der vorgelegten Unterlagen und beim Ortstermin auf
mögliche Indikatoren für Besonderheiten des Bodens geachtet. Es
waren jedoch keine Auffälligkeiten erkennbar.
Dementsprechend wird eine standortübliche Bodenbeschaffenheit
ohne bewertungsrelevante Besonderheiten unterstellt.
Hochwassergefahr
Das Grundstück liegt im Bereich einer Überflutungsfläche bei
einem extremen Hochwasser.
Es ist jedoch festzustellen, dass nach dem umfangreichen Bau von
Rückhalteanlagen es seit mehr als 20 Jahren zu keiner Überflutung
mehr gekommen ist.
Erschließung
Das Grundstück wird von der Straße Roter Grund
verkehrsmäßig erschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass die
übrige Erschließung (Wasser und Strom) ebenfalls über diese
Straße verläuft.
Altlasten
Das Grundstück ist nicht im Altlastenkataster des Rhein- NeckarKreise eingetragen, man kann daher davon ausgehen, dass keine
Bodenkontaminierungen vorhanden sind.
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Anmerkung
Seite 27
Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein Wertgutachten und
nicht um ein Bausubstanzgutachten!
Es wurden nur augenscheinliche, stichprobenartige Feststellungen
getroffen. Vorhandene Abdeckungen von Boden-, Wand- oder
Deckenflächen wurden nicht entfernt.
Bei der Substanzbeschreibung muss daher unter Umständen eine
übliche Ausführungsart und ggf. die Richtigkeit von Angaben
unterstellt werden. Aussagen über tierische und pflanzliche
Holzzerstörer oder sog. Rohrleitungsfraß, Baugrund- und statische
Probleme, Schall- und Wärmeschutz, gesundheitsschädliche Stoffe
etc. sind daher im Rahmen dieses Gutachtens ohne weitere
Untersuchungen eines entsprechenden Spezialunternehmens
unvollständig und unverbindlich.
Weiterhin wird vorausgesetzt, dass bis auf die eventuell
festgestellten Mängel die zum Bauzeitpunkt gültigen einschlägigen
technischen Vorschriften und Normen (z.B. Statik, Schall- und
Wärmeschutz, Brandschutz) eingehalten worden sind.
Anforderungen an
den Gebäudebestand
gemäß EnEV
Heizkessel, die vor dem Oktober 1978 in Betrieb gegangen sind und
weder Niedertemperatur- noch Brennwertkessel sind, müssen bis
Ende 2006 ersetzt werden.
Ist der Brenner nach dem November 1996 ausgetauscht worden,
verlängert sich die Frist um zwei Jahre.
Nicht begehbare, aber zugängliche Geschossdecken beheizter
Räume sind bis Ende 2006 zu dämmen U max. 0,3 W(m²K)
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in
nicht beheizten Räumen müssen bis Ende 2006 gedämmt werden.
Regelungstechnik: Steuerung des Heizkessels und
Raumtemperatur
Bei Modernisierungsmaßnahmen mit Änderungen bei beheizten
Gebäuden müssen die Möglichkeiten einer energetischen
Verbesserung ausgeschöpft werden, insbesondere bei der
Erneuerung des Putzes und beim Austausch der Fenster
In diesem Fall wurden Defizite festgestellt:
Es fehlen die Wärmedämmungen der Kellerdecke und der Decke
zum unbeheizten Speicher
Diese sind zwingend nachzurüsten.
Ich schätze die Kosten auf
6.000 €
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 28
3. Wertermittlung
3.1 Vorgehensweise
Zur Verfahrenswahl
Bei Ein- Zweifamilienwohnhäusern handelt es sich nicht um
Renditeobjekte, die üblicherweise zum Zwecke der
Ertragserzielung gehandelt werden. Insofern erfolgt die
Verkehrswertermittlung derartiger Objekte auf der Grundlage des
Sachwertverfahrens. Eine Plausibilitätskontrolle des ermittelten
Sachwerts erfolgt auf der Basis pauschalierter Vergleichswerte
oder dem Ertragswert.
In diesem Fall ist eine exakte Ermittlung über die vorhandenen
Erträge jedoch nicht möglich, da für das Anwesen keine Mieten
gezahlt wurden Es wird daher der Ertragswert anhand einer
Plausibilitätskontrolle über den Vergleichwert ortsüblich gezahlter
Mieten ermittelt.
Begründung der
Verfahrenswahl
Zunächst wird der Sachwert ermittelt.
Dieser muss nach Baukosten oder nach Vergleichspreisen
geschätzt werden.
Demzufolge müssen auch bei der Verkehrswertermittlung die
Baukosten oder Preise von vergleichbaren Objekten im
Vordergrund stehen. Dies ist im Rahmen der von der WertV vorgegebenen Verfahren nur über das Sachwert- bzw. das
Vergleichswertverfahren möglich.
Die Anwendung des Sachwertverfahrens ist im vorliegenden Fall
unproblematisch.
Für die Anwendung des Vergleichswertverfahrens stehen jedoch
nicht genügend Kaufpreise von Objekten zur Verfügung, die mit
dem Bewertungsobjekt hinreichend genau vergleichbar sind. Auch
die von zahlreichen Institutionen (z.B. Gutachterausschüsse)
veröffentlichten Vergleichswerte sind bezüglich ihrer
wertbestimmenden Eigenschaften nicht differenziert genug.
Insofern wird im vorliegenden Fall der Verkehrswert mittels des
Sachwertverfahrens und des Ertragswertverfahrens abgeleitet.
Vorgehensweise
Der Sachwert ergibt sich im vorliegenden Fall aus folgenden
Komponenten:
+
–
=
±
±
=
Bodenwert
Herstellungswert der baulichen Anlagen
Korrektur wegen des Gebäudealters
vorläufiger Sachwert
Marktanpassung
Korrektur wegen sonstiger Umstände
angepasster Sachwert
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 29
3.2 Bodenwert
Bodenrichtwert
Laut Auskunft der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses
von Helmstadt - Bargen wurden für Wohngrundstücke in der
Richtwertzone 1245 Bodenrichtwerte von 90 €/m² festgestellt.
Die Angaben datieren aus 2009, neuer Bodenwerte sind leider
bisher nicht bekannt.
Diese Preise beziehen sich auf bebaute Grundstücke, ein Abschlag
für Bebauung ist daher nicht vorzunehmen.
Das zu bewertende Grundstück ist gemessen an der vorhandenen
Bebauung normal groß, es wurde daher nicht überprüft, ob es sich
um eine Übergröße handeln könnte.
Bodenwert
Zusammenstellung
Bodenrichtwert Bauland
x Grundstücksgröße
= Bodenwert
90 €/m²
564 m²
50.760 €
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
3.3
Seite 30
Herstellungswert der baulichen Anlagen ( Sachwert)
3.3.1 Wohnhaus
Ausgangswert zur
Ermittlung der
Normalherstellungskosten
Der Herstellungswert der baulichen Anlagen wird auf der
Grundlage von Normalherstellungskosten ermittelt. Diese werden
im vorliegenden Bewertungsfall in Anlehnung an die im Erlass des
Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
angegebenen Normalherstellungskosten gewählt. Dabei handelt es
sich um die derzeit aktuellsten Werte. Dort werden folgende
Normalherstellungskosten für das Jahr 2000 angegeben:
Einfamilienhaus Typ 1.12
•
•
•
Bauweise:
Ein/ Zweifamilienhaus,
Geschosse:KG, EG, DG ( Spitzboden über Zuschlag)
Ausstattungsstandard:
Kostengruppe
Fassade
(11%)
Fenster
(14%)
Dächer
(15 %)
Sanitär
(13%)
Innenwandbekleidung der Nassräume
Bodenbeläge (8%)
Innentüren (11%)
Heizung
(15%)
Elektro
(7%)
(6%)
Standard
einfach
mittel
einfach
mittel
sehr gehoben
mittel
mittel
einfach
mittel
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 31
Tabelle zur Einordnung der Gebäude in Ausstattungsklassen
(gewählte Werte sind unterstrichen)
EINFAMILIEN-WOHNHÄUSER; FREISTEHEND
AUSSTATTUNGSSTANDARD
Kostengruppe
Fassade
einfach
Mauerwerk mit Putz
oder Fugenglattstrich
und Anstrich
Fenster
Holz,
Einfachverglasung
Dächer
1 Bad mit WC,
Installation auf Putz
Innenwandbekleidung der
Nassräume
Bodenbeläge
Ölfarbanstrich,
Fliesensockel (1,50 m)
Heizung
Elektro
Installation
gehoben
stark gehoben
Verblendmauerwerk, Naturstein
Metallbekleidung,
Vorhangfassade,
hoher Wärmedämmstandard
Aluminium,
Sprossenfenster,
Sonnenschutzvorrichtung, Wärmeschutzverglasung
Betondachpfannen
Betondachpfannen
Tondachpfannen,
(untere Preiskl.),
(gehobene Preiskl.),
Schiefer-, MetalleinBitumen-, Kunststoff- mittlerer
deckung, hoher
folienabdichtung, keine Wärmedämmstandard WärmedämmWärmedämmung
Standard
Sanitär
Innentüren
mittel
Wärmedämmputz,
Wärmedämmverbundsystem,
Sichtmauerwerk mit
Fugenglattstrich,
mittlerer
Wärmedämmstandard
Kunststoff, Rollladen,
Isolierverglasung
Holzdielen, Nadelfilz,
Linoleum, PVC (untere
Preiskl.); Nassräume:
PVC, Fliesen
Füllungstüren,
Türblätter und Zargen
gestrichen,
Stahlzargen
Einzelöfen, elektr.
Speicherheizung,
Boiler für Warmwasser
Je Raum 1
Lichtauslass und 1–2
Steckdosen,
Installation tlw. auf
Putz
1 Bad mit Dusche und 1-2 Bäder, GästeBadewanne, GästeWC
WC, Installation unter
Putz
Fliesen (2,00 m)
Fliesen raumhoch,
großformatige
Fliesen
Teppich, PVC,
Fliesen, Parkett,
Fliesen, Linoleum
Betonwerkstein;
Nassräume:
(mittlere Preiskl.);
Nassräume: Fliesen großformatige
Fliesen
Kunststoff-/ HolzTürblätter mit
türblätter, Holzzargen, Edelholzfurnier,
Glastürausschnitte
Glastüren,
Holzzargen
Mehrraum-Warmluft- Zentralheizung/
Kachelofen, ZentralPumpenheizung mit
heizung mit
Flachheizkörpern
Radiatoren
oder
(Schwerkraftheizung) Fußbodenheizung,
Warmwasserbereitung zentral
Je Raum mehrere
Je Raum 1-2
Lichtauslässe und 2-3 Lichtauslässe und
Steckdosen,
Steckdosen,
Installation unter Putz informationstechnische Anlagen
Raumhohe Verglasung,
große Schiebeelemente,
elektr. Rollladen,
Schallschutzverglasung
Große Anzahl von
Oberlichtern, Dachausund Dachaufbauten mit
hohem
Schwierigkeitsgrad,
Dachausschnitte in Glas
Mehrere großzügige
Bäder, tlw. Bidet,
Whirlpool, Gäste-WC
Naturstein, aufwendige
Verlegung
Naturstein, aufwendige
Verlegung; Nassräume:
Naturstein
Massivere Ausführung,
Einbruchschutz
Zentralheizung und
Fußbodenheizung,
Klimaanlagen,
Solaranlagen
Aufwendige Installation,
Sicherheitseinrichtungen
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Baujahr
Tatsächlich und fiktiv
Seite 32
Das ursprüngliche Baujahr des Gebäudes ist etwa 1950
Es muss überprüft werden, ob durch wertsteigernde Umbauten und
Ausbauten eventuell ein Ausstattungsstandard erreicht wurde, der
einem späteren Baujahrstyp gem. NHK 2000 entspricht.
Die Überprüfung ergab in diesem Fall eine notwendige Korrektur
des Baujahrs.
(siehe hierzu Ausführungen im weiteren Text zum Thema
Restnutzungsdauer)
Aufgrund von Veränderungen im Bereich Dachsanierung,
Badsanierung, Elektroanlagensanierung
muss eine Anpassung vorgenommen werden.
Das Gebäude entspricht somit der Einordnung in die
Baujahrsklasse von 1969
Einordnung in
Tabellenwerte
•
•
Gewichtung
Anteil Ausstattungsanteil einfach
Anteil Ausstattungsanteil mittel
Anteil Ausstattungsanteil gehoben
Anteil Ausstattungsanteil sehr gehoben
Baujahr
41 %
53 %
0%
6%
1960 - 1969
daraus Grundwert NHK 2000 einfach
daraus Grundwert NHK 2000 mittel
daraus Grundwert NHK 2000 gehoben
daraus Grundwert NHK 2000 stark gehoben
540 €/m²
625 €/m²
750 €/m²
950 €/m²
•
Grundwert x Gewichtung
einfach
540 €/m² x 41 % = 221,40 €/m²
mittel
625 €/m² x 53 % = 331,30 €/m²
gehoben
entfällt
stark gehoben 950 €/m² x 6 % = 57,00 €/m²
•
Normalherstellungskosten daraus: 610 €/m² Bruttogrundfläche
Korrekturen
Korrekturen bezüglich der Gebäudeart
Es werden die folgenden Faktoren für die unterschiedlichen
Gebäudearten angesetzt:
Freistehendes Einfamilienhaus
Faktor 1,00
Freistehendes Zweifamilienhaus
Faktor 1,05
Reihenendhaus
Faktor 0,95
Reihenmittelhaus
Faktor 0,96
Doppelhaushälfte
Faktor 0,98
Korrektur wegen der
Wohnungsgrößen
Bei Ein- Zweifamilienhäusern nicht erforderlich
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 33
Korrektur wegen
Regionalfaktoren
Gemäß BKI Baukosten Klassifizierungen 2014 wird das
Grundstück in den Bereich Rhein Neckar Raum eingeordnet.
Der Regionalfaktor für dieses Gebiet beträgt im Jahr 2014
durchschnittlich 1,061
Anmerkung: Zahlen für 2015 liegen noch nicht vor.
Korrektur wegen der
Baupreisentwicklung
Bei den oben angegebenen Normalherstellungskosten handelt es
sich um durchschnittliche Werte.
Sie müssen noch an die örtlichen Verhältnisse angepasst werden.
Schließlich muss noch berücksichtigt werden, dass die oben ermittelten Normalherstellungskosten sich auf das Jahr 2000 beziehen, der Wertermittlungsstichtag jedoch im Jahr 2015 liegt.
Die Baupreisentwicklung von 2000 (Bezugszeitpunkt der
Normalherstellungskosten) bis zum Wertermittlungsstichtag muss
in zwei Schritten ermittelt werden.
Der Baupreisindex in Baden-Württemberg wurde auf den Stichtag
2010 umgestellt.
Er liegt für Wohngebäude als Faktor bei Basis 2000 bei 1,1736
In einem weiteren Schritt muss der aktuelle Faktor ermittelt werden.
Dieser liegt laut dem letzten verfügbaren Statistischen Bericht des
Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Baden
Württemberg aus Februar 2015 bei 111,2 % des Basiswertes.
Normalherstellungskosten im
vorliegenden Fall
Die endgültigen Normalherstellungskosten ergeben sich somit wie
folgt:
Ausgangswert
x Korrekturfaktor Gebäudeart
= Zwischenwert
610 €/m²
1,0
610 €/m²
x Regionalfaktor
= Zwischenwert
1,061
647 €/m²
x Baupreissteigerung 2000 - 2010
= Zwischenwert
1,1736
760 €/m²
x Baupreissteigerung 2010 bis Stichtag
= Normalherstellungskosten
1,112
845 €/m²
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Bruttogrundfläche
Die Summen der Bruttogrundfläche werden in einer für die
Wertermittlung ausreichenden Genauigkeit wie folgt ermittelt.
Normalgeschoss
Länge: 8,60 m x Breite 8,00m = 68,80 m² Fläche
Summe aller Flächen
3 x 68,80 =
Zzgl. Spitzboden 8,60 x 4,00
Summe
Herstellungskosten
des Wohngebäudes
Seite 34
206,40 m²
34,40 m²
240,80 m²
Mit den oben ermittelten Normalherstellungskosten und der
berechneten Bruttogrundfläche ergeben sich die
Herstellungskosten des Wohngebäudes wie folgt:
Normalherstellungskosten
x Bruttogrundfläche
= Herstellungskosten Wohngebäude
845 €/m²
241 m²
203.645 €
Außenanlagen
Es wird von Erfahrungssätzen ausgegangen, nach denen die
vorhandenen Außenanlagen mit rd. 3 % der Herstellungskosten der
baulichen Anlagen hinreichend erfasst sind.
Baunebenkosten
Die beim Bau angefallenen Honorare für Architekten, Statiker,
Makler und Gutachter, öffentliche Gebühren, Notar- und
Gerichtsgebühren sowie Kosten der Zwischenfinanzierung und
sonstige Nebenkosten bezeichnet man als Baunebenkosten. Sie
gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes.
Im Allgemeinen betragen die Baunebenkosten bei
Einfamilienhäusern rund 16 % der Herstellungskosten der
Gebäude einschließlich der Außenanlagen (nach dem Erlass des
Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau).
Dieser Prozentsatz erscheint auch im vorliegenden Fall als
angemessen.
Besonders zu
veranschlagende
Bauteile
Die in der Rauminhalts- bzw. Gebäudeflächenberechnung nicht
erfassten und damit den Wert des Normgebäudes nicht
berücksichtigten wesentlich wertbeeinflussenden besonderen
Bauteile werden einzeln erfasst.
Hierzu gehören z. B. nicht überdeckte Balkone, Terrassen und
Freisitze etc.
In diesem Fall sind dies zwei Balkone
Ich schätze die Herstellungskosten auf
Herstellungswert
Herstellungskosten Wohngebäude
+ Außenanlagen
+ Baunebenkosten
+ Besonders zu veranschlagende Gebäudeteile
= Herstellungswert der baulichen Anlage
6.000 €
203.645 €
6.109 €
33.561 €
6.000 €
––––––––––
249.315 €
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 35
Korrektur wegen des Gebäudealters
Vorbemerkung
Je älter ein Gebäude wird, desto mehr verliert es an Wert. Dieser
Wertverlust ergibt sich aus der Tatsache, dass die Nutzung eines
"gebrauchten" Gebäudes im Vergleich zur Nutzung eines neuen
Gebäudes mit zunehmendem Alter immer unwirtschaftlicher wird.
Der Wertverlust muss als Korrekturgröße im Sachwertverfahren
berücksichtigt werden.
Zur Bemessung der Korrekturgröße müssen zunächst die
wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer und das Alter des
Bewertungsobjekts ermittelt werden.
Wirtschaftliche
Gesamtnutzungsdauer
Nach dem Erlass des Bundesministeriums für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau liegt die Gesamtnutzungsdauer von
Einfamilienhäusern bei 60 bis 100 Jahren.
Im vorliegenden Fall erscheint ein Wert von 80 Jahren als
angemessen.
Restnutzungsdauer
Bei ordnungsgemäßer Instandhaltung ergibt sich die
Restnutzungsdauer aus folgender Gleichung:
Restnutzungsdauer = Gesamtnutzungsdauer – Alter
Das tatsächliche Baujahr des zu bewertenden Gebäudes ist 1950,
daraus ergibt sich ein Alter von 65 Jahren und eine
Restnutzungsdauer von 15 Jahren.
Es ist hier jedoch werterhöhend zu berücksichtigen, dass in
erheblichem Umfang laufende Sanierungs- und zusätzliche
Ausbauarbeiten stattgefunden haben, die die Lebensdauer des
Gebäudes verlängern.
Es muss daher eine dem Gebäude angemessene
Restnutzungsdauer unter der Berücksichtigung der
wertsteigernden Sanierungen festgelegt werden.
In Anlehnung an Kleiber, Simon Weyers ermittle ich daher die
Verlängerung der Restnutzungsdauer nach dem Umfang der
Sanierungen ( Stand 2005, veröffentlicht in der GUG 6/2005)
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 36
Tabelle 1 Ermittlung des Modernisierungsumfangs
Modernisierung
Äußere Hülle
Dacherneuerung
mögl. Punkte
3
Objekt
3
Verbesserung Fenster
2
2
Wärmedämmung
Außenwände
2
0
Einbau Sammelheizung
2
0
Verbesserung Leitungen
Strom, Gas, Ab+ Zuwasser
2
1
Modernisierung
Innenausbau
3
2
Modernisierung
Von Bädern
2
0
Einbau von Bädern
3
3
Verbesserung
Grundrissgestaltung
3
1
Haustechnik
Innerer Umbau
Gesamtpunktzahl
11
Tabelle 2 Ermittlung des Modernisierungsumfanges
Modernisierungsgrad
1
2
3
4
5
Bezeichnung
nicht modernisiert
kleinere Modernisierungen
mittlere Modernisierungen
überwiegend modernisiert
umfassend modernisiert
Es ergibt sich ein Modernisierungsgrad von
Punkte
0- 1
2– 5
6 – 10
11– 15
16 - 22
4
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 37
Tabelle 3 Verlängerte Restnutzungsdauer infolge
Modernisierung
Modernisierungsgrad
1
2
3
4
Gebäudealter 0-1
2-5
6-10
11-15
80 Jahre
8
16
24
32
70 Jahre
12
19
26
33
60 Jahre
20
23
29
35
50 Jahre
30
30
34
39
40 Jahre
40
40
40
43
30 Jahre
50
50
50
50
20 Jahre
60
60
60
60
10 Jahre
70
70
70
70
0 Jahre
80
80
80
80
Modifizierte Restnutzungsdauer
5
16-22
40
41
42
45
48
53
60
70
80
Bei einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren und einer
Restnutzungsdauer von 15 Jahren ergibt sich bei
Modernisierungsgrad 4
eine angepasste verlängerte Lebensdauer von
34 Jahren
Ermittlung der
Alterswertminderung
nach Modernisierung
1950
2015
Baujahr
Betrachtungsjahr
Rechnerisches Alter
Übliche Gesamtnutzungsdauer
Restnutzungsdauer
Modernisierungsgrad
Restnutzungsdauer durch Modernisierung (Jahre)
Verlängerung der Restnutzungsdauer
Fiktives Alter
Fiktives Baujahr
Wertminderung
wegen Alters
65
80
15
4
34
19
46
1969
Die Wertminderung wegen Alters wird bei Gebäuden mit normaler
Innenausstattung im Allgemeinen im Modell nach Ross wie folgt
berechnet:
§ 1 § (GND − RND)2
¨¨ × ¨¨
2
© 2 © GND
+
(GND − RND) · ·
GND
¸¸ ¸¸ × 100
¹¹
Bei einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren und einer
Restnutzungsdauer von 34 Jahren erhält man eine
Alterswertminderung von rund 45,3 % des Herstellungswerts der
baulichen Anlagen.
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 38
Wertminderung
wegen Baumängeln
und Bauschäden
Es liegen Wertminderungen wegen Baumängeln und Bauschäden
im Sinne des § 24 der Wertermittlungsverordnung vor.
Wertminderung
wegen sonstiger
Umstände
In § 19 WertV sind sonstige wertbeeinflussende Umstände
aufgeführt
Abweichungen vom normalen Zustand.
Der normale bauliche Zustand ist nicht abhängig vom Alter der
Gebäude. Er ist nicht gegeben, wenn zum Beispiel die
Instandhaltung vernachlässigt wurde und ein Reparaturstau
vorhanden ist.
Weiterhin sind unter anderem zu berücksichtigen
Zusätzliche Gebäudeteile
Zahlungsverpflichtungen oder Forderungen aus Rechten und
Belastungen
Zusätzliche Bodenanteile
Sonstige wertbeeinflussende Umstände im Sinne des § 19 WertV
konnten festgestellt werden.
Siehe hierzu Angaben unter Rubrik Wärmedämmung
3.3.2 weitere
Bauwerke
Garage
Ich setze den Zeitwert der Garage fest mit
6.000 €
Kosten der
Sonderbauteile,
Einrichtungen und
sonstigen Umstände
An dieser Stelle werden alle fest mit dem Gebäude verbundenen
Einrichtungen wie Kamine, Kaminöfen, Einbauküchen
Einbauschränke oder ähnliche Bauteile bewertet.
Diese werden im Gutachten jedoch nicht dem Verkehrswert
zugeschlagen, sondern extra ausgewiesen.
In diesem Fall war nichts zu erkennen.
Summe der Einrichtungen
0€
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Vorläufiger Sachwert
des Grundstücks
Seite 39
Bodenwert
50.760 €
+ Herstellungswert der baulichen Anlagen
+ 249.315 €
– Korrektur wegen des Gebäudealters
- 112.940 €
± Wert der übrigen Bauwerke
Marktanpassung
+ 6.000 €
± Wert der Einrichtung
0€
= vorläufiger Sachwert
193.135 €
Es sind bereits die wesentlichen am Markt zu berücksichtigenden
Einflüsse in die Berechnung eingeflossen, allerdings bleibt noch ein
bisher nicht berücksichtigtes Restrisiko übrig, da das Grundstück
immer noch im Hochwasserkataster als Überflutungsgebiet bei
extremen Hochwasser geführt wird.
Ich halte daher einen Marktanpassungsabschlag von 5 % für
notwendig
Sachwert nach
Marktanpassung
= vorläufiger Sachwert
193.135 €
± Marktanpassung
-
9.657 €
± Korrektur wegen Schäden
-
10.000 €
± Korrektur wegen sonstiger Umstände
-
6.000 €
= angepasster Sachwert
167.478 €
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 40
3. 4. Ertragswert
Aufbau des
Ertragwertverfahrens
Rohertrag
- Bewirtschaftungskosten
= Reinertrag (Bodenanteil + Wohnung)
- Bodenwertanteilsverzinsung
= Reinertrag (Wohnung)
x Vervielfältiger
= vorläufiger Ertragswert (Wohnung)
+ Bodenwertanteil
= vorläufiger Ertragswert (Grundstück)
+/- Sonstige wertbeeinflussende Umstände
= Ertragswert
marktüblich
erzielbarer Rohertrag
Üblicherweise wird der marktüblich erzielbare Rohertrag auf der
Grundlage flächenbezogener Mieten ermittelt. Da im vorliegenden
Fall jedoch keine Mieten vorlagen, wird auf pauschale Vergleichsmieten zurückgegriffen.
Als Miete für das Haus in dieser Lage halte ich für die Dauer der
Restnutzungszeit eine Miete von 7 €/m² für marktüblich erzielbar:
106 m² x 7 €/Monat = 742 €
x 12 Monate
8.904 €/Jahr
Den Ertragswert der Garage setze ich mit 50 €/Monat an.
x 12
Rohertrag somit
600 €/Jahr
9.504 €/Jahr
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Bewirtschaftungskosten
Seite 41
Im vorliegenden Fall werden folgende Bewirtschaftungskosten
gewählt:
•
Verwaltungskosten für vergleichbare Wohnobjekte fallen in der
Regel nicht an da sie eigengenutzt sind.
Würde man jedoch die Verwaltungskosten bei eigener
Verwaltung ganz vernachlässigen, würde das Ergebnis der
Ertragswertermittlung jedoch verfälscht werden.
Die Anlage der Wert R vom 01. 03. 2006, zuletzt aktualisiert
auf den 01. 01. 2008 benennt durchschnittliche
Verwaltungskosten bei Eigenheimen je Wohngebäude von
jährlich bis
254,79 €/Jahr
Je Eigentumswohnung bis
304,64 €/Jahr
für Garagen oder ähnliche Einstellplätze
33,23 €/Stück
Da es sich hier um ein Eigenheim handelt, werden Kosten
eingestellt in Höhe von:
250 €/Jahr
•
Betriebskosten:
Diese liegen bei ungefähr 1,5 % des Rohertrags, wenn nichts
abweichendes ermittelt werden kann
das ergibt
143 €/Jahr
•
Instandhaltungskosten: in der II. Berechnungsverordnung,
aktualisiert auf den 01. 01. 2008 werden folgende
Instandhaltungskosten genannt
bis 7,87 €/m² Wohnfläche/Jahr bei Wohnungen deren
Bezugsfertigkeit weniger als 22 Jahre zurückliegt
bis 9,97 €/m² Wohnfläche/Jahr bei Wohnungen deren
Bezugsfertigkeit mindestens 22 Jahre zurückliegt
bis 12,74 €/m² Wohnfläche/Jahr bei Wohnungen deren
Bezugsfertigkeit mindestens 33 Jahre zurückliegt
bis 75,33 € je Garagen- oder Einstellplatz pro Jahr
zuzüglich 1,11 €/m² Wohnung, wenn ein maschinell
betriebener Aufzug vorhanden ist.
Das Erstellungsdatum des Gebäudes ist 1969
daraus ergeben sich Instandhaltungskosten von 12,74 €/m²
das sind bei insgesamt ca. 106 m² Fläche
•
1.350 €/Jahr
Mietausfallwagnis: Das Mietausfallwagnis für derartige Objekte
ist erfahrungsgemäß niedrig und liegt bei etwa zwei Prozent
des Rohertrags, das sind
190 €/Jahr.
Die Bewirtschaftungskosten betragen 1.933 €/Jahr und liegen
damit bei etwa 20 Prozent des Rohertrags, was erfahrungsgemäß
angemessen ist.
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Sonstige
wertbeeinflussende
Umstände
Seite 42
Sonstige wertbeeinflussende Umstände im Sinne des § 19 WertV
müssen wertmindernd berücksichtigt werden.
Hier Berücksichtigung der notwendigen energetischen
Modernisierungen und der Schäden (siehe Sachwert)
Liegenschaftszinssatz Der Liegenschaftszinssatz ist laut § 11 WertV der Zinssatz, mit
dem Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich
verzinst wird.
Er spiegelt die gegebenen immobilienwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen und sämtliche Zukunftserwartungen der
Marktteilnehmer wider. Insofern hat der LGZ nach Kleiber keinen
statischen, sondern dynamischen Charakter.
Je höher das erwartete Risiko, desto höher ist auch die
Renditeforderung des Investors.
Umgekehrt reduzieren sich mit sinkendem Risiko auch die auf dem
Markt geforderten Verzinsungen des Kapitaleinsatzes.
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Helmstadt Bargen gibt
keinen Liegenschaftszinssatz an.
Für Wohnungsgrundstücke liegen diese normaler Weise
bei 2,0 – 3,0.
In diesem speziellen Fall halte ich die Obergrenze von 3,0 für
angemessen, da aufgrund der fehlenden energetischen
Modernisierungen und dem langen Leerstand ein höheres
Kaufrisiko besteht.
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Ertragswert
Seite 43
Der Ertragswert ergibt sich mit den ermittelten Eingangsgrößen
wie folgt:
Rohertrag
9.504 EUR/Jahr
–
Bewirtschaftungskosten
1.933 EUR/Jahr
=
Reinertrag (insgesamt)
7.571 EUR/Jahr
–
Bodenwertanteilsverzinsung
1.523 EUR/Jahr
=
Reinertrag (Wohnung)
6.048 EUR/Jahr
x
Vervielfältiger
=
vorläufiger Ertragswert (Wohnung)
+
Bodenwertanteil
=
vorläufiger Ertragswert (Grundstück)
–
Sonstige wertbeeinflussende Umstände
sowie Schäden und Einrichtung
=
Ertragswert
Ertragswert gerundet
21,13
127.794 EUR
50.760 EUR
178.554 EUR
16.000 EUR
162.554 EUR
163.000 EUR
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 44
4 Verkehrswert des Grundstücks
Definition
Der Verkehrswert, wie er in § 194 des Baugesetzbuchs normiert ist,
wird im Allgemeinen als der Preis angesehen, der im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertrelevanten
Merkmale zu erzielen wäre. Insofern handelt es sich bei dem
Verkehrswert um die Prognose des wahrscheinlichsten Preises.
Lage auf dem Grundstücksmarkt
Der Verkehrswert als der wahrscheinlichste Preis ist nach § 7 Abs.
1 WertV aus dem Ergebnis der beiden herangezogenen Verfahren
unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu
bemessen.
Im vorliegenden Fall wurden das Sachwert- und das
Ertragswertverfahren angewendet.
Dabei wurden beim Ertragswert keine tatsächlichen, sondern nur
marktübliche Eingangsgrößen, wie zum Beispiel Mieten,
Bewirtschaftungskosten und Liegenschaftszinssatz angesetzt.
Nach den Wertermittlungsrichtlinien und auch der WertV sind
eigengenutzte Wohnhäuser unter normalen Umständen nach dem
Sachwertverfahren zu bewerten.
Ergebnis
Unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Umstände wird
der Verkehrswert des Grundstücks zum Wertermittlungsstichtag
und Qualitätsstichtag 20. Mai 2015 geschätzt auf
167.000 EUR
Mitzubewertende
Einrichtung
0 EUR
Ich versichere, das vorstehende Gutachten parteilos und ohne persönliches Interesse am
Ergebnis verfasst zu haben.
Heidelberg, im Mai 2015
Anlagen
Grundrisse
Wohnflächenberechnung
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 45
Gutachten Einfamilienwohnhaus Roter Weg 6 in Helmstadt - Bargen
Seite 46
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