Strafbares Sponsoring - SSC Rechtswissenschaften

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Exposé
Arbeitstitel der Dissertation
Tue Gutes und rede darüber – Strafbares Sponsoring?
Verfasserin
Mag. iur. Clara Ifsits
angestrebter akademischer Grad
Doctor iuris (Dr. iur.)
Betreuer
O. Univ.-Prof. Dr. Helmut Fuchs
Institut für Strafrecht und Kriminologie
Wien, Dezember 2014
Dissertationsfach: Strafrecht und Kriminologie
Studienkennzahl: A 783 101
I. Einführung in das Thema
Ob im Sport, in der Wissenschaft, im Kulturbereich oder im Zusammenhang mit politischen Parteien – Sponsoring ist ein fixer Bestandteil aller Lebensbereiche und wiederkehrendes Thema der Berichterstattung1. Zur medialen Mitverfolgung der Sponsorbeträge an Sportler und ansteigende Sponsoringvolumen gesellt sich zunehmend die Frage, welche Handlungen der Begriff Sponsoring eigentlich erfasst und ob dabei nicht auch
rechtliche Grenzen zu beachten sind.
Ursprünglich aus dem Mäzenatentum entwickelt, grenzt sich Sponsoring heute aufgrund
eines synallagmatischen Austauschverhältnisses von unentgeltlichen Förderungen ab.
Es geht also prinzipiell um die Hingabe finanzieller Mittel an Personen oder Organisationen mit dem Ziel einer wirtschaftlich relevanten Gegenleistung, die typischerweise
einen Imagetransfer beinhaltet, also im Bereich von Marketing und Kommunikation
liegt2. Traditionellerweise stand vor allem der Sportbereich im Fokus der Sponsoren,
auch heute ist in diesem Sektor jedenfalls der Schwerpunkt zu vermerken. Schon früh
kam allerdings eine Vielzahl an unterschiedlichen Lebensbereichen hinzu, für welche
diese Art der Finanzierung an Bedeutung gewann. So gibt es beispielsweise Kultur-, Sozio-, und Umweltsponsoring schon seit den 1990er Jahren, wobei anfänglich aufgrund
der rein altruistischen Motive per definitionem noch kein Sponsoring vorlag, erst mit der
Entwicklung zu einem Austauschverhältnis war dies gegeben3. Auch Medien, insbesondere die Präsentation von Fernseh- und Hörfunksendungen, sind seit jeher ein wichtiger
Förderbereich, in diesem Zusammenhang ist besonders das Internetsponsoring als neuere Entwicklung hervorzuheben. Schließlich hat man auch im öffentlichen Bereich – beispielsweise in der Forschung – Sponsoring als wichtige Finanzierungsquelle entdeckt.
Eine klarumrissene und abgeschlossene Darlegung von Sponsoringtätigkeiten ist folglich
aufgrund der unzähligen Finanzierungsbereiche und Ausgestaltungsmöglichkeiten nicht
zu erwarten.
Um einer rechtlichen Beurteilung dieses Phänomens näherzukommen, muss man von
einer Umschreibung ausgehen, die auf betriebswirtschaftlichen und kommunikationswissenschaftlichen Kriterien beruht. Auch innerhalb dieser Disziplinen lassen sich abweichende Umschreibungen auffinden, wobei gewisse einheitliche Wesensmerkmale bestehen.
1
Siehe zum Beispiel Leyendecker/Widmann, Die fröhlichen Geber http://www.sueddeutsche.de/politik/
parteien-sponsoring-die-froehlichen-geber -1.3326 (abgefragt am 29.10.2014), Steffen/Thielen, Spenden,
Sponsoring und Schattenwirtschaft http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-02/parteien-sponsoringuebersicht
(abgefragt
am
28.10.2014),
Peintner,
Großsponsor
kürzt
sein
Budget,
http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/oesterreich/niederoesterreich/3864025/Grosssponsor-kurztsein-Budget
(abgefragt
am
28.10.2014),
Sport-Sponsoring:
Brutto-Werbewert
verdoppelt
http://derstandard.at/ 1395364022580/Sport-Sponsoring-Brutto-Werbewert-verdoppelt (abgefragt am
28.10.2014), Geld von außen: Sponsoren, Mäzene und die freien Unis http://derstandard.at/
1381370756606/Geld-von-aussen-Sponsoren-Maezene-und-die-freien-Unis (abgefragt am 28.10.2014).
2
Siehe zum Beispiel Thiele, Sponsoring (2000), 5; Bruhn, Sponsoring. Systematische Planung und integrativer
Einsatz (2010), 6; Stuefer, Sponsoring – Eine Analyse aus strafrechtlicher Sicht, JSt 2012 35 (35); Wilhelm,
Sponsoring einst und jetzt, ecolex 1999 377 (377); Rief, Kunst und Kultur im Steuerrecht: Kunstsponsoring –
Spendenwesen – Kunststiftungen 1996 3 (3). Seier in Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht
(2004), 654.
3
Bruhn,Sponsoring. Systematische Planung und integrativer Einsatz (2010), 12.
-1-
Die Bedeutung von Sponsoring als Kommunikationsinstrument im Kontext einer Unternehmensstrategie lässt sich unter anderem an der in Wissenschaft und Praxis entwickelten Ergebniskontrolle aufzeigen. Fest steht, dass die Förderung bestimmter Personen,
Zwecke und Inhalte für einen Sponsor eine wirtschaftlich relevante Marketing- und
Werbewirkung erzeugen kann. Um diese Wirkung messbar zu machen, wurden bereits
verschiedene Instrumente entwickelt. Der „Sponsor-Meter“ der europäischen Sponsoring-Börse4 soll beispielsweise die Preisbestimmung innerhalb einer SponsoringPartnerschaft unter Berücksichtigung aller Leistungen erleichtern. Der im Rahmen eines
Forschungsprojektes der TU Dresden5 entstandene „Sponsoring-Navigator“ hingegen
analysiert die Erfolgsfaktoren, um Sponsoring auch für kleinere Unternehmen leistbar zu
machen. Es ist verständlich, dass der Nachweis einer Sponsoringwirkung für Unternehmen besonders wichtig ist, geht es schließlich um die Rentabilität ihrer Förderungen. Die
Messbarkeit der Gegenleistung ist aber auch in einem strafrechtlichen Kontext von Interesse.
Wie schon eingangs dargestellt, wurden bereits vielfach Begriffsbestimmungen, Ausformungen, Ziele und Auswirkungen von Sponsoring in einem kommunikationswissenschaftlichen Zusammenhang untersucht. In der Rechtswissenschaft hingegen ist eine
entsprechende Behandlung noch nicht gleichermaßen fortgeschritten. Abgesehen von
nicht außenwirksamen Erlässen6 wurde zwar noch keine gesetzliche Definition von
Sponsoring vorgenommen, doch bestehen dazu zivilrechtliche Überlegungen: Es handelt
sich jedenfalls um einen synallagmatischen Vertrag, der allerdings aufgrund der nicht
bestehenden Typisierung der Gegenleistung unterschiedlich ausgestaltet sein kann.
Dadurch treten je nach Einzelfall andere Komponenten in der Vordergrund, zu nennen
sind beispielsweise miet-, pacht-, werk- oder dienstvertragliche Elemente, auch das Verständnis als Lizenz- oder Know-How Vertrag ist denkbar7. Die rechtliche Qualifikation
von Sponsoring ist allerdings weniger im Zivilrecht als im Bereich des Steuerrechts von
Interesse, wo es um die Frage der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben geht.
Sponsoringtätigkeiten können aber auch unter strafrechtlichen Aspekten untersucht
werden. Ihre Bedeutung zeigte sich schon in den 1990er Jahren im Rahmen des sogenannten Herzklappenskandals, der sich in Deutschland ereignete. Es handelte sich hierbei um einen Fall des Pharmasponsorings, genauer um in die Forschung investierte Provisionszahlungen, die für den Kauf von Herzklappen geleistet wurden. Die meisten Strafverfahren wurden zwar eingestellt, die Unsicherheit im Zusammenhang mit der Drittmitteleinwerbung bestand allerdings weiter, sowohl in Deutschland als auch in Österreich
wurde die Thematik in der Strafrechtswissenschaft aufgearbeitet8. Der dargestellte Fall
des Pharmasponsorings liegt bereits lange zurück und vermag für die Strafrechtswissen4
Siehe dazu http://www.esb-online.com/sponsor-meter/die-idee/ (abgefragt am 11.11.2014)
Siehe dazu http://wiwi.file3.wcms.tu-dresden.de/dokumente /praxis_portal_beispiel_des_monats
_sponsoring _v2.pdf und http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/ fakultaeten/fakultaet_ wirtschaftswissenschaften /bwl/marketing /forschung/komm_pol/ forschung_erfolgsfaktoren (abgefragt am 11.11.2014)
6
Siehe Thiele, Sponsoring (2000), 5 unter Bezugnahme auf den Sponsorerlass des BMF vom 18. 5. 1987, AÖF
1987/310.
7
Thiele, Sponsoring (2000), 6.
8
Siehe zB Fuchs, Drittmittelforschung und Strafrecht in Österreich, MedR 2002, 2; Kopetzki, Rechtsfragen
der Drittmittelforschung an Universitätskliniken, in: FS Winkler (1997) 481; Steiner, Drittmitteleinwerbung
im Krankenhaus, RdM 2005 83; Oppel/Obermeier, Vergabepraxis und Transparenz, ZVB 2012 66; Höltkemeier, Sponsoring als Straftat. Die Bestechungsdelikte auf dem Prüfstand (2004).
5
-2-
schaft nicht von vordringlicher Bedeutung sein, dennoch besteht auch heute in der Praxis Unsicherheit im Zusammenhang mit Sponsoring und Korruption. Dies zeigt sich allein
an der Schaffung interner Richtlinien und Verhaltenskodices, die beim Abschluss von
Sponsoringverträgen zur Hintanhaltung eines strafrechtlich relevanten Verhaltens zu
beachten sind9.
Strafrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Sponsoring können sich aus verschiedenen deliktsspezifischen Blickwinkeln ergeben.
II. Umfang und zentrale Forschungsfragen
Im ersten Teil der Dissertation sollen der Begriff Sponsoring selbst und die damit in Zusammenhang stehenden Förderungsformen dargestellt werden. Zum besseren Verständnis wird in der Einleitung die geschichtliche Entwicklung vom Mäzenatentum über
verschiedene Ausgestaltungen der Schleichwerbung bis zur heutigen Vielfalt der Sponsoringformen aufgezeigt. Im nächsten Schritt soll Sponsoring auf einer wirtschaftlichen
und kommunikationswissenschaftlichen Ebene untersucht werden, wobei ausgehend
von einer etymologischen und allgemeinsprachlichen Betrachtung die Merkmale, Ziele
und Voraussetzungen besonders hervorgehoben werden. In weiterer Folge werden die
erläuterten Begrifflichkeiten in einen Bezug zu ähnlichen Tätigkeiten gesetzt, um so
Möglichkeiten einer Abgrenzung darzustellen. Dies ist besonders in Zusammenhang mit
politischen Parteien, vor allem also in Hinblick auf die Parteispende, von Relevanz. Im
Anschluss an die allgemeine und wirtschaftliche Betrachtung von Sponsoring wird auf
die rechtliche Einordnung des Phänomens eingegangen. Dabei liegt der Fokus einerseits
auf einer zivilrechtlichen Beurteilung der Vertragsausgestaltungen. Andererseits fließen
auch steuerrechtliche Aspekte ein, denn gerade in diesem Rechtsbereich sind Sponsoringtätigkeiten von besonderem Interesse, Mittelpunkt der Überlegungen ist die Qualifikation als Betriebsausgaben und damit das Bestehen der Abzugsfähigkeit.
Der zweite Teil der Dissertation befasst sich mit strafrechtlichen Problemen bei Sponsoring auf der Seite des Sponsernden. Dabei geht es vor allem um Konstellationen, in denen der Vertreter eines Unternehmens Sponsorzahlungen an einen Dritten erbringt,
beispielsweise: Der Geschäftsführer einer Versicherungs-GmbH leistet Sponsorbeträge
an einen Tierschutzverein.
In Frage kommt in erster Linie der Tatbestand der Untreue (§ 153 StGB), der vorerst
allgemein dargestellt und analysiert werden soll. In weiterer Folge wird auf die speziell
bei Sponsoring bestehenden Problembereiche der Bestimmung eingegangen.
In einem ersten Schritt soll das Tatbestandsmerkmal des Befugnismissbrauchs untersucht werden. Dabei muss insbesondere aufgearbeitet werden, ob der Vertretungsbefugte einer Gesellschaft Organisationen sponsern darf, die unternehmensfremd sind und
nicht im Zusammenhang mit dem Unternehmenszweck stehen. Welche Kriterien müs9
Siehe zB http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf14/allgemeine_rahmenbedingungen
_fuer
_sponsoringleistungen_neu.pdf oder Oppel/Obermeier, ZVB 2012 79 unter Bezugnahme auf interne Erlässe
des Wiener KAV GED-60/09/R und GED-65/09/P.
-3-
sen erfüllt sein, damit von einem missbräuchlichen Gebrauch seiner Befugnis gesprochen werden muss? Wie sind Sponsoringverträge im Sinne einer Eignung zur Vermögensschädigung des Unternehmens zu beurteilen, und: Müssen hier je nach Person des
Gesponserten Unterschiede gemacht werden?
Dies leitet über zur Frage, ob die Bedingungen, unter denen ein Befugnismissbrauch an
sich nicht gegeben ist, je nach dem Gesponserten variieren. Wie gestaltet sich die Fallkonstellation also, wenn der Geschäftsführer zwar an sich befugt ist, eine Organisation
zu sponsern, das designierte Geld allerdings für andere Sponsoringzwecke verwendet,
kurz: Der Geschäftsführer einer Versicherungs-GmbH sponsert statt des Tierschutzvereins
eine Basketballmannschaft.
In einem weiteren Zusammenhang ist auch zu fragen, wie das Ausbezahlen von mehr als
der vereinbarten Sponsoringsumme durch den Geschäftsführer zu beurteilen ist. Selbstverständlich ist die Gegenleistung des Gesponserten als Fördernutzen bei der Beurteilung des Befugnismissbrauchs miteinzubeziehen.
Die beim Sponsoring vereinbarte Gegenleistung ist aber auch für weitere Fragestellungen relevant und daher gesondert zu behandeln. Zuerst muss grundsätzlich abgeklärt
werden, ab wann die Gegenleistung hinreichend konkretisiert/ ist. Dann erst kann auf
den für die Beurteilung der Untreue notwendigen Vermögensnachteil eingegangen
werden. Die sich damit befassende Untersuchung ist mehrstufig vorzunehmen: In einem
ersten Schritt ist der Begriff des Vermögensnachteils zu analysieren und aufzuzeigen,
wann ein solcher allgemein vorliegt. Dabei ist vor allem auch die deutsche Rechtslage
zur Untreue miteinzubeziehen und zu untersuchen, wann der Vollendungszeitpunkt
anzusetzen ist. In der Folge soll das Ergebnis auf das Sponsoring angewendet und beurteilt werden, ob und wann ein Sponsoringvertrag bzw. eine Sponsorzahlung ein Vermögensnachteil iSd Untreue ist. Dabei ist auch zu bedenken, inwieweit auch positive Sponsoringeffekte als Gegenleistung im Sinne einer Gesamtsaldierung in die Betrachtung
einfließen.
Neben der Untreue ist auch zu fragen, ob durch die Leistung von Sponsorzahlungen etwaige Korruptionstatbestände erfüllt sein können. Es geht hierbei vor allem um Konstellationen, in denen beispielsweise Amtsträger durch Sponsorleistungen in ihrer Tätigkeit
beeinflusst oder aufgrund dessen Amtsgeschäfte vorgenommen werden sollen.
Im dritten Teil der Dissertation steht die Annahme der Sponsorzahlungen durch den
Gesponserten im Fokus der Betrachtung: Der Bürgermeister finanziert das Stadtfest
über Sponsorzahlungen eines Unternehmens. Das Unternehmen sucht in der Folge/bereits vor der Zahlung beim Bürgermeister um eine Genehmigung an.
Wie das Beispiel zeigt, geht es auf Seite des Gesponserten vor allem um mögliche Fälle
der Korruption. Als Einstieg in diesen Themenkomplex werden die betreffenden Korruptionstatbestände zuerst allgemein erläutert. Danach werden die jeweiligen Bestimmungen im Zusammenhang mit Sponsoring untersucht, besonders der Umfang des gesetzlichen Begriffs des Vorteils wird Gegenstand der Analyse sein. Es soll aufgezeigt werden,
in welchen Konstellationen die Erfüllung eines Korruptionstatbestandes durch die Vereinbarung bzw. Annahme von Sponsorgeldern gegeben ist. Der Praxisbezug wird außer-4-
dem durch die Darstellung von Bestrebungen der Korruptionsbekämpfung im öffentlichen und privaten Bereich hergestellt.
Als Sonderfall von Sponsoring im Grenzbereich zur Korruption wird das Pharmasponsoring herausgegriffen und als eigener Punkt im dritten Abschnitt der Dissertation bearbeitet. Wie bereits eingangs kurz dargestellt, kamen vor allem im Zuge des Herzklappenskandals in den 1990er Jahren einige Fragen auf, deren Beantwortung durch Rechtsprechung und Lehre aufgezeigt werden sollen. Da die Drittmitteleinwerbung im öffentlichen
Bereich immer mehr an Bedeutung gewinnt, sollen die damit im Zusammenhang stehenden Problematiken näher erläutert werden. Dazu gehören einerseits Fragen in Hinblick auf Korruption, aber auch die mögliche Erfüllung anderer Tatbestände spielt hier
eine Rolle. (Pharma-)Sponsoring kann dementsprechend auf Seiten des Gesponserten
auch unter Aspekten der Untreue zum Nachteil seines Machtgebers betrachtet werden,
nämlich wenn beispielsweise bei einem Vertrag über Produkte oder Dienstleistungen als
Sponsorzahlungen erfasste Provisionen vereinbart werden10. Bei der Beurteilung dieser
Fallkonstellationen darf nicht außer Acht gelassen werden, ob die Gelder auch zweckentsprechend verwendet werden, kurz: Es muss einen Unterschied machen, ob sich ein
Arzt mit von einem Unternehmen geleisteten Sponsorzahlungen ein luxuriöses Auto
kauft, oder aber in die krankenhausinterne Forschung investiert.
Die strafrechtlichen Fragestellungen verdichten sich besonders, wenn es sich beim Adressaten der Sponsorzahlungen um eine politische Partei handelt. Dies einerseits, weil
gerade bei diesen designierten Empfängern spezielle Aspekte und Abgrenzungsprobleme auftreten, andererseits sind Fragen der Parteienfinanzierung zumeist von besonderem öffentlichen Interesse. Parteiensponsoring wird daher als eigener Abschnitt behandelt.
Bevor eine beidseitige strafrechtliche Beurteilung der Tätigkeiten vorgenommen wird,
soll noch einmal spezifisch in jeweils eigenen Unterpunkten auf Leistung und Gegenleistung eingegangen werden. Dies ist vor allem für die verschiedenen Formen von Parteiensponsoring von Relevanz, die sich also aus der Ausgestaltung der synallagmatischen
Vertragsbeziehung ergeben. Auch hier kommt der fehlende Typus der Gegenleistung,
also der Leistung der Partei, zum Tragen. Dies ist vor allem in Hinblick auf die Abgrenzung zur Parteispende wichtig, in diesem Zusammenhang wird neben allgemeinen Differenzierungen besonders auf das Parteiengesetz Rücksicht zu nehmen sein, das in den
Begriffsbestimmungen des § 2 neben der Spende dezidiert auch Sponsoring erwähnt.
Doch auch die Sponsorleistung selbst kann unterschiedlich ausgestaltet sein, sei es beispielsweise als eigentliche Zahlung, sei es als Getränkestand bei einem Parteitag. In diesem Zusammenhang geht es auch und vor allem um die Frage, in wie weit die Leistung
des Sponsors als Vorteil im Sinne des Gesetzes – besonders mit Blick auf die in § 307b
StGB geregelte Vorteilszuwendung zur Beeinflussung – gesehen werden muss.
10
Die Leistung von Provisionszahlungen werden in solchen Konstellationen grundsätzlich als Indiz dafür
gesehen, dass der Vertrag zu einem zu hohen Preis und somit schädigend abgeschlossen wurde. Siehe:
4
Fuchs/Reindl, Strafrecht. Besonderer Teil I (2014), 229.
-5-
Letztlich soll im Ergebnis beantwortet werden, ob und wann Parteiensponsoring verdeckte Parteienfinanzierung und aus strafrechtlicher Sicht unzulässig ist.
In allen drei Abschnitten der Dissertation sollen jedenfalls auch die Judikatur, die deutsche Rechtslage und vorliegende Erkenntnisse, sowie bestehende Lehrmeinungen berücksichtigt werden. Dies ist nicht nur für eine einheitliche Beurteilung notwendig, sondern auch aufgrund der in dieser Rechtsordnung bereits weiter entwickelten rechtlichen
Analyse von Sponsoring.
III. Forschungsmethode
Die Ausarbeitung der Forschungsfragen erfolgt unter Heranziehung der gängigen Datenbanken und Bibliotheken. Es wird umfassend Literatur aus verschiedenen Disziplinen
beschafft und im Zusammenhang mit den jeweiligen Problembereichen analysiert. Dazu
gehören neben Monographien und Kommentaren auch Fachbücher, gesammelte Beiträge im Rahmen von Symposien sowie Handbücher und Beiträge in Fachzeitschriften.
Zur eingehenden Beurteilung der in die Dissertation einbezogenen Delikte werden diese
in einem ersten Schritt in Hinblick auf den Gesetzestext und somit unter Rückgriff auf die
entsprechenden Gesetzesmaterialien beurteilt. Die umfassende dogmatische Analyse
wird durch Lehrmeinungen und Judikate ergänzt, die nach den gängigen Methoden ausgelegt werden.
In Hinblick auf die deutsche Rechtslage sollen entsprechende Gesetzestexte und Materialien, wissenschaftliche Publikationen und Erkenntnisse miteinbezogen werden.
Ziel ist es, den zur Thematik bestehenden Forschungsstand systematisch aufzuarbeiten
und darzustellen und in der Folge auch neue Lösungsmöglichkeiten zu erörtern.
-6-
IV. Vorläufige Gliederung
I. Einleitung
II. Sponsoring
A. Was ist Sponsoring?
a. Geschichtlicher Hintergrund
b. Wirtschaftlicher Kontext
c. Abgrenzung
d. Sponsoringformen
B. Rechtliche Einordnung
III. Strafbarkeit des Sponsors
A. Einleitende Darstellung
B. Sponsoringtätigkeiten als Untreue?
a. Befugnismissbrauch
b. Vermögensnachteil
C. Sponsoringtätigkeiten und Korruption
IV. Strafbarkeit des Gesponserten
A. Sponsoring als Korruption?
a. Tatbestände der Vorteilszuwendung
b. Problembereiche beim Sponsoring
c. Korruptionsvorbeugung
B. Sonderfall Pharmasponsoring
V. Parteiensponsoring
A. Die Leistung der gesponserten Partei
B. Die Leistung des Sponsors
C. Rechtliche Beurteilung
VI. Voraussichtlicher Zeitplan
März 2014 – Dezember 2014:
Absolvierung der Studieneingangsphase; Finden des Dissertationsthemas; Verfassen des
Exposés; Fakultätsöffentliche Präsentation
Jänner 2015 – Juni 2015:
Verfassen des Kapitels I. und II.; Absolvierung von begleitenden Lehrveranstaltungen
-7-
Juli 2015 – September 2015:
Verfassen des Kapitels III.; Absolvierung von begleitenden Lehrveranstaltungen
Oktober 2015 – Jänner 2016:
Verfassen des Kapitels IV.; Absolvierung von begleitenden Lehrveranstaltungen
Februar 2016 – Juni 2016:
Verfassen des Kapitels V.
Juli – Oktober 2016:
Durchsicht und Überarbeitung der gesamten Dissertation
Ca. Dezember 2016:
Öffentliche Defensio
VII. Vorläufiges Literaturverzeichnis
Monographien
Aigner, Sponsoring: wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und kommunikative Aspekte
(2012).
Ahlert/Vogel/Woisetschläger, Exzellentes Sponsoring: Innovative Ansätze und Best Practices für das Markenmanagement (2007).
Ax/Schneider/Scheffen, Rechtshandbuch Korruptionsbekämpfung: Prävention – Compliance – Vergabeverfahren – Sanktionen – Selbstreinigung (2010).
Bergt, Bestechungsdelikte und Sponsoring (2005).
Bruhn/Mehlinger, Rechtliche Gestaltung des Sponsoring (1995).
Bruhn, Sponsoring: Systematische Planung und integrativer Einsatz, 5. Auflage (2010).
Bortoluzzi Dubach/Frey, Sponsoring: Der Leitfaden für die Praxis, 5. Auflage (2011).
Brückner, Sponsoring: Imagegewinn und Werbung (1998).
Burgi, Sponsoring der öffentlichen Hand: Rechtsrahmen, Empirie, Regelungsvorschläge
(2009).
Drees, Sportsponsoring (1997).
Eisner/Kogler, Recht der politischen Parteien: Kommentar; Parteiengesetz; ParteienFörderungsgesetz; GRECO-Empfehlung und Bericht (2012).
Faust, Zur möglichen Untreuestrafbarkeit im Zusammenhang mit Parteispenden (2006).
-8-
Geissler, Aktuelle Rechtsfragen zu Parteispenden in Österreich: ein systematischer Vergleich mit Deutschland (2012).
Hermanns/Marwitz, Sponsoring: Grundlagen, Wirkungen, Management, Markenführung
(2008).
Hofmann, Sponsoring: Gute Unternehmen machen Werbung, exzellente lassen positiv
über sich sprechen (2010).
Höltkemeier, Sponsoring als Straftat (2005).
Huber, Die Organuntreue zu Lasten von Kapitalgesellschaften: Eine Analyse der Strafbestimmung des § 153 StGB (2012).
Kindler, Sportsponsoring (2004).
Kolarz-Lakenbacher/Reichlin-Meldegg, Sponsoring: Chancen, Möglichkeiten und Risken
eines Kommunikationsinstruments (1995).
Kudlich/Oğlakcıoğlu, Wirtschaftsstrafrecht (2014).
Krejci/Ruppe/Schick, Unerlaubte Provisionen, Zuwendungen und Vorteile im Straf-, Privat- und Steuerrecht (1982).
McAllister, „Vermögensnachteil“ bei Untreue durch Kreditvergabe (2013).
Nelles, Untreue zum Nachteil von Gesellschaften (1990).
Schaub, Sponsoring und andere Verträge zur Förderung überindividueller Zwecke
(2008).
Schindler, Die Partei als Unternehmer (2006).
Schröttner, Sponsoring aus steuer- und vertragsrechtlicher Sicht (2006).
Schwaighofer, Korruptionsstrafrecht in Österreich und in der Schweiz (2011).
Stölting, Das Tatbestandsmerkmal des fremden Vermögens bei der Untreue zum Nachteil von Personengesellschaften am Beispiel der GmbH&Co KG (1976).
Strahlendorf, Jahrbuch Sponsoring (2014).
Thiele, Sponsoring (2000).
Zobernig, Strafrecht und Spekulationsgeschäfte (2010).
Zögernitz/Lenzhofer, Politische Parteien. Recht und Finanzierung (2013).
Sammelbände und Kommentare
Achenbach/Ransiek (Hrsg.), Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 3. Auflage (2011).
Höpfel /Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum StGB.
-9-
Leukauf/Steininger, Kommentar zum österreichischen StGB, 3. Auflage (1992).
Morlok/Von Alemann/Streit (Hrsg.), Sponsoring: ein neuer Königsweg der Parteienfinanzierung? (2006).
Triffterer/Rosbaud/Hinterhofer (Hrsg), StGB - Salzburger Kommentar zum Strafgesetzbuch.
Aufsätze
Bußjäger, Rechtsfragen zum neuen Parteienrecht, ÖJZ 2013, 69.
Fuchs, Drittmittelforschung und Strafrecht in Österreich, MedR 2002, 65.
Gerhartl, Verbot der Geschenkannahme im öffentlichen Sektor, RdA 2013, 544.
Kind, Ärzte zwischen Sponsoring und Korruption, RdM 2003, 3.
Krejci, Die Kapitalgesellschaft als Spender und Förderer, GesRZ 1984, 146.
Kubiciel, Gesellschaftsrechtliche Pflichtwidrigkeit und Untreuestrafbarkeit, NStZ 2005,
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Leitner/Brandl/Bieber, Teure Geschenke! Compliance Praxis 2012 H2, 33.
Lewisch, Aktuelle wirtschafsstrafrechtliche Praxisfragen, Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht
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McAllister, Untreue bei Kreditvergabe und Spekulationsgeschäften? ÖJZ 2014, 4.
Oppel/Obermeier, Vergabepraxis und Transparenz, Ein Streifzug durch organisatorische
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Segalla, Neue Transparenzvorschriften für Parteien. Fragen des öffentlichen Rechts im
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Soyer, Private Korruption im Wirtschaftsleben, JBl 2012, 332.
Steiner, Drittmitteleinwerbung im Krankenhaus. Ein Überblick zur aktuellen Rechtslage,
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Stuefer, Sponsoring – eine Analyse aus strafrechtlicher Sicht, JSt 2012, 35.
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- 10 -
Torggler, Von Schnellschüssen, nützlichen Gesetzesverletzungen und spendablen Aktiengesellschaften. Zum Ermessensspielraum bei der gesellschaftsrechtlichen Organhaftung, wbl 2009, 168.
- 11 -
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