Abgrenzung von Spenden und Sponsoring

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Abgrenzung von Spenden und Sponsoring
Spenden
sind Zuwendungen (Geld- oder Sachzuwendungen), die von einer Person oder einem
Unternehmen
freiwillig und unentgeltlich zur Förderung spendenbegünstigter Zwecke (mildtätige,
kirchliche, religiöse, wissenschaftliche Zwecke oder sonstige als besonders förderungswürdig
anerkannte Zwecke)
erbracht werden.
Der Spendenempfänger ist nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet.
Wenn der Spender eine Gegenleistung erhält, liegt grundsätzlich keine steuerlich
begünstigte Spende vor.
Der Spender muss allerdings nicht völlig uneigennützig spenden. Keine Gegenleistung liegt
beispielsweise vor, wenn der Spender zum Dank öffentlich geehrt oder seine
Spendenleistung öffentlich bekannt gemacht wird (z. B. auch durch Erwähnung im
Internet mit Firmenlogo. Dieses darf allerdings nicht werbewirksam hervorgehoben werden.
Verlinkungen im Internet zu den Firmenseiten erfüllen den Tatbestand der Werbewirksamkeit
und es liegt keine Spende mehr vor sondern Sponsoring).
Beim Spendenempfänger muss es sich um eine inländische Person des öffentlichen Rechts
oder um eine gemeinnützige Körperschaft (gemeinnützige Vereine, Parteien oder
Stiftungen) handeln.
Sponsoring
ist die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen
an Personen, Gruppen und Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen,
wissenschaftlichen, sozialen und ähnlichen Bereichen.
Es werden hier vor allem auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung /
Öffentlichkeitsarbeit verfolgt (BMF-Schreiben vom 18. Februar 1998).
Sponsoringaufwendungen weisen im Unterschied zu Spenden Gegenleistungscharakter auf
und sind durch einen schriftlichen Sponsoringvertrag zu regeln.
Bitte dazu auch die Links „Bestimmungen zum Sponsoring (MWK)“ und
„Sponsoringvertrag (Muster MWK)“ im Intranet beachten:
http://www.fh-hannover.de/controlling/korruptionsbekämpfung/index.html
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