Co2-Sparen - team

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ARCHITEKTEN & GUTACHTER
Co2-Sparen - heißt Geld sparen und die
Umwelt schützen
Co2-Sparer-Aktion 1
Werden Sie Co2-Sparer
Ein Aktionsplan für eine lohnende CO2-Sparer-Sanierungsstrategie
Als Eigentümer kennen Sie die Schwachpunkte in Ihren vier Wänden, aber Erwerber einer
Immobilie stellen sich natürlich auch die Fragen:
1.
2.
3.
4.
5.
Sind die Fenster und Türen undicht?
Sind die Außenwände und die Fußböden kalt?
Sind die Raumtemperaturen kuschelig, oder werden die Räume nicht richtig warm?
Haben Sie einen hohen Jahresverbrauch an Heizenergie?
Liegt Ihr Jahresverbrauch über 15 Liter Heizöl oder über 15 Kubikmeter Erdgas pro
Quadratmeter Wohnfläche?
Wenn eine dieser Fragen mit ja beantwortet wird, dann lohnt es sich, ein CO2-Sparer zu
werden. Da sollten Sie sofort eine energetische Sanierung von Gebäudehülle und
Gebäudetechnik durchführen lassen. Dann muss ein guter Plan auf den Tisch, der sorgfältig
abgearbeitet werden muss. Wer, wie, wo und was sind die Fragen bei einer CO2-SparerAktion. Wenn Sie den folgenden Weg gehen, dann werden Sie ein echter CO2-Sparer.
Hiermit laden wir Sie ein, die energetische Sanierungsstrategie nach dem folgenden
Aktionsplan zu entwickeln.
Wortklärung: Energetische Sanierung, was heißt das?
Durch eine energetische Sanierung wird ein Gebäude so aufgewertet, dass es mit einem
minimalen Energieverbrauch für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung auskommt.
Ein Gebäude sollte bei einer energetischen Sanierung immer als Ganzes betrachtet werden,
um Bauschäden zu verhindern und um zu erkennen,
welches Bündel von Maßnahmen das beste Sparpotential bietet.
Folgenden Bereiche des Gebäudes werden analysiert und optimiert:
1. Die Gebäudehülle wird dicht gemacht und gut gedämmt, danach bleibt die
Heizwärme im Haus.
2. Der Einbau einer effizienten, modernen und gut geregelten Heizung mit einem
möglichst großen Anteil an erneuerbaren Energien sollte erfolgen.
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Homepage: www.team-baukontor.de | E-Mail: [email protected]
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Der Energieberater bewertet bei einem Sanierungskonzept die Maßnahmen im Hinblick auf
Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit. Sehr oft werden nach der Sanierung zwischen 50
und 80% Energie- und Heizkosten eingespart.
Welche Vorteile bietet eine energetische Sanierung?
1. Eine energetische Sanierung führt zu weniger Heizkosten, höheren Wohnkomfort,
CO2-Einsparungen, nicht nur der Umwelt zur Liebe. Sie dient auch der
Werterhaltung Ihrer Immobilie.
2. Es wird sofort Geld eingespart durch eine energetische Sanierung. Weniger
Wohnkosten für das Gebäude, insbesondere weniger Heiz- und Warmwasserkosten.
3. Der Wohnkomfort ist mit einem Neubau vergleichbar, keine kalten Wände und
Zugluft durch undichte Fenster mehr. Immer frische Luft durch eine kontrollierte
Be- und Entlüftung. Ein wichtiger Beitrag zur CO2-Einsparung.
4. Das Gebäude wird durch die energetische Sanierung einmal rundum erneuert.
Schäden an der Gebäudehülle gibt es nicht mehr. Eine Aufwertung des Gebäudes ist
die Folge. Im Falle einer Veräußerung oder Vermietung wird es in jedem Fall gute
Chancen auf dem Immobilienmarkt haben.
Wie dämmen wir lückenlos die Gebäudehülle?
Ein gutes ganzheitliches Konzept zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle
beinhaltet:
1. Lückenlose Dämmung ohne Wärmebrücken
2. Ein durchgängiges Luftdichtheitskonzept
Alle Bauteile, die den Wohnraum gegenüber kälteren Räumen oder der Außenluft
abschließen zählen zur Gebäudehülle. Das Dach oder die oberste Geschossdecke,
Außenwand, Haustür, Fenster und Kellerdecke übernehmen mehrere bauphysikalische
Funktionen:
1.
2.
3.
4.
Schutz
Schutz
Schutz
Schutz
vor
vor
vor
vor
Kälte
Feuchtigkeit
Lärm und Schall
Sommerhitze
Die Außenhülle kann auch zur Wärmegewinnung beitragen. Dabei ist die Ausrichtung des
Hauses ist besonders wichtig. Eine Ausrichtung nach Süden ist optimal, dann kann der
durch große hochwertige Fenster hereinfallende Sonnenschein das Haus zusätzlich
erwärmen.
Die Gebäudehülle ist bei der Energieeinsparung sehr wichtig, wenn alle Gebäudeteile
lückenlos wärmegedämmt sind, können bis zu 50% des Energiebedarfs eingespart werden.
Je dicker die Wärmedämmung, je mehr Energie kann eingespart werden.
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Die Wärmedämmstoffe bestehen aus verschieden Materialien und haben unterschiedliche
Wärmedämmeigenschaften. Die meisten Wärmedämmstoffe bestehen aus:
1. Polystyrol
2. Mineralfasern
3. Naturdämmstoffe wie Hanf, Kork und Zellulose
Die Dämmstoffe unterscheiden sich durch seine Wärmeleitfähigkeit. Der Dämmstoff soll
natürlich den Wärmeverlust des Bauteils verhindern, deshalb gilt, je hochwertiger die
Dämmung, umso größer die Dämmwirkung und Energieeinsparung.
Wird eine Gebäudehülle neu gedämmt, dann ist besonders darauf zu achten, dass die
Dämmung lückenlos und vollflächig aufgebracht wird. Jede Lücke in der Wärmedämmung
ist eine Wärmebrücke und bedeutet Wärmeverlust. Darauf muss besonders geachtet
werden. Typische Schwachstellen (Wärmebrücken) an der Gebäudehülle sind:
1.
2.
3.
4.
Ungedämmte Übergänge von den Wohn- in den Kellerbereich
Anschlüsse an Balkonbetonplatten
Außenecken an der Gebäudehülle
Ungedämmte Rollladenkästen
An diesen Schwachstellen (Wärmebrücken) entweicht mehr Wärme und es können
Feuchtigkeits- und Schimmelschäden entstehen.
Die beste Wärmedämmung an der Gebäudehülle ist vergeblich, wenn die Gebäudehülle
nicht winddicht gemacht wir, die Wärme unkontrolliert durch Fenster, Türen und
Dachanschlüsse nach außen entweicht.
Beim Eingriff in die Gebäudehülle ist auf jeden Fall die (EnEV) Energie-Einsparverordnung
des Bundes, in der gültigen Fassung, zu beachten und einzuhalten.
Welche Heizung ist für das Gebäude lohnend?
Das Heizsystem und der Wärmebedarf des Gebäudes müssen aufeinander abgestimmt sein.
Sehr viele Heizsysteme in Norddeutschland sind veraltet und sind zum größten Teil
überdimensioniert. Das betrifft Ölheizungsanlagen genauso wie Gasheizungsanlagen. Mit
einem neuen Heizsystem lässt sich viel Energie sparen, bis zu 30% weniger
Energieverbrauch schonen bei steigenden Energiepreisen Ihr Portemonnaie und die
Umwelt.
Das Angebot am Markt für neue Heizsysteme ist sehr groß, da gibt es zahlreiche
Möglichkeiten, die Sie gewinnbringend nutzen können, sie unterscheiden sich jedoch:
1. Bei fossilen Brennstoffen ist die Brennwerttechnik am effektivsten
2. Beim Einsatz von Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien gibt es
unterschiedliche Systeme mit unterschiedlichen Wirkungsgraden. Die Sonne wird bei
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allen direkt oder indirekt genutzt. Thermische Solaranlagen und Erdwärmepumpen
werden häufig für die Warmwasserversorgung und die Heizungsanlage genutzt. In
Verbindung mit einer kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung lässt
sich der gesamte Heiz- und Warmwasserenergiebedarf eines Hauses damit decken.
Das waren nur zwei Möglichkeiten von sehr vielen Techniken für die Wärmeerzeugung. Es
gibt zwischenzeitlich auch „Solardörfer“, die autark sind, die sind an einem benachbartem
Blockheizkraftwerk angeschlossen, haben eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, ein
Elektroauto als Energiespeicher in der Garage bzw. im Carport.
Viele verschiedene Komponenten zur Wärmeerzeugung führen zu einem guten Ergebnis.
Die unterschiedlichen Heizsysteme bestehen aus vielen einzelnen Komponenten, z.
Beispiel:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Heizkessel,
Pumpen,
Rohrleitungen,
Heizflächen,
Thermostatventilen und dem
Schornstein.
Solaranlage
Kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung
Jede einzelne Komponente lässt sich optimieren und muss für einen energieeffizienten
Betrieb auf die anderen Bereiche abgestimmt werden. Daher ist auch ein hydraulischer
Abgleich durch den Fachbetrieb beim Einbau einer neuen Heizungsanlage unerlässlich.
Wird in eine zentrale Heizungsanlage erneuert, sind die (EWärmeG) Erneuerbare‑Wärme‑
Gesetze des jeweiligen Landes einzuhalten.
Wenn energetisch sanieren, dann zukunftsweisend, oder?
Die Mindestanforderung ist ein Standard, der in wenigen Jahren schon wieder veraltet ist.
Wenn sanieren, dann gleich zukunftsweisend und die optimalen energetischen Systeme
nutzen.
Sie werden vom Bund belohnt, wenn Sie sanieren. Damit treffen Sie eine zukunftsweisende
Entscheidung und werden damit zum CO2-Sparer bzw. Klimaschützer.
Der Bund setzt mit der Förderung von „KfW-Effizienzhäusern“ vorbildliche energetische
Standards. Die Förderungsprogramme sind vielfältig und belohnen Mieter und Eigentümer,
die energetische sanieren wollen. Je besser und umfangreicher die energetische Sanierung
ist, je höher ist der Zuschuss bzw. die Förderung der Maßnahmen. Die Förderprogramme
des Bundes sind über die KFW jederzeit abrufbar.
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Zukunftsweisend ist, unsere Gebäude ganz ohne fossile Energien heizen.
Der Gebäudeenergieberater/Passivhausplaner berechnet die energetischen Maßnahmen,
die für ihr Gebäude sinnvoll sind.
Über die folgenden Links können Sie sich weiter zum Thema energetische
Sanierung informieren:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
KFW-Bankengruppe, www.kfw.de
Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle, (BAFA), /www.bafa.de
Deutsche Energieagentur, (DENA), www.dena.de
WK-Hamburg, www.wk-hamburg.de
Investitionsbank Schleswig-Holstein, www.ib-sh.de/
Team-Baukontor.de GmbH, www.team-baukontor.de
Unsere Hotline: 0 48 21 – 74 86 700
Die Architekten, Energieberater und Passivhausplaner von Team-Baukontor.de GmbH
informieren Sie neutral und unabhängig über das Thema energetische Gebäudesanierung.
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Co2-Sparer-Aktion 2
Warum ist eine Energieberatung so wichtig?
Zuerst sollte immer eine Energieberatung durchgeführt werden. Das Ergebnis zeigt die
Schwachstellen auf und ist der Schlüssel zu einer energetischen Gebäudesanierung.
Ein Gebäude ist ganzheitlich zu betrachten. Einzelne Aktionen versperren sehr oft ein
effektives Ergebnis, auch wenn sie nach allen Regeln der Handwerkskunst ausgeführt
wurden. Das kann zu unerwünschten Mehrausgaben führen. Mit einer Energieberatung von
einem zertifizierten Energieberater können Sie unnötige Mehraufwendungen vermeiden.
Sein Gutachten offenbart den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes und zeigt Ihnen
den richtigen Weg für eine optimale energetische Sanierung auf.
Ein Energieberater begutachtet Ihr Gebäude vor Ort und erarbeitet daraufhin ein auf Ihre
persönlichen Verhältnisse zugeschnittenes energetisches Sanierungskonzept. Das Gebäude
wird von der Sohle bis unter den Dachfirst untersucht und die ermittelten Daten
aufgenommen. Die Auswertung und das Ergebnis der Begutachtung werden Ihnen bei einer
Beratung ausführlich erläutert. Sie erhalten Hinweise über die gültigen
Energieeinsparverordnungen und der Fördergesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes und
der KfW. Ein energetischer Sanierungsplan mit Wirtschaftlichkeitsberechnung listet in
mehreren Schritten die notwendigen Maßnahmen, die zu einem optimalen Endergebnis
führen. Sie können aufgrund der Empfehlung erkennen, mit welchen Maßnahmen Sie die
maximalen Energieeinsparungen erzielen können.
Was beinhaltet eine Energieberatung konkret?
Für den Inhalt einer Energieberatung gibt es keinen gesetzlichen Rahmen. Die zu
erbringenden Leistungen sind mit einem Gebäude-Energieberater frei verhandelbar. Das
Ergebnis sollte jedoch immer mit einem Energiegutachten und Maßnahmenkatalog
dokumentiert werden.
Woran erkenne ich eine gute Gebäudeenergieberatung?
1. Das Gebäude wird vor Ort vom Gebäudeenergieberater von der Sohle bis unter den
Dachfirst untersucht und die ermittelten Daten aufgenommen.
2. Er fragt Sie als Eigentümer nach den vermeintlichen Schwachstellen, die Sie am
Gebäude festgestellt haben und auch nach den Sanierungswünschen.
3. Er fragt nach den Planungsunterlagen vom Gebäude.
4. Er fragt nach den Energieverbrauchszahlen der vergangenen Jahre.
5. Er benötigt das letzte Protokoll vom Bezirksschornsteinfegermeister.
Nachdem der Energieberater das gesamte Gebäude untersucht hat, kann er die vorhandene
Bausubstanz auswerten und die verschiedenen Möglichkeiten zur Energieeinsparungen
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ausloten. Der anschließende Bericht vom Energieberater wird im gemeinsamen Gespräch
mit dem Gebäudeeigentümer zu einem günstigen Sanierungsplan führen.
Was beinhaltet
Energieberatung?
ein
Energieausweis
und
ist
es
auch
eine
Nein, ein Energieausweis ist ein Dokument und er zeigt zuerst den energetischen IstZustand Ihres Gebäudes. Eine Energieberatung ist darin nicht enthalten. Die
dokumentierten Empfehlungen, die aufgrund des Ist-Zustandes zu Einsparpotentialen
führen, sind kein Ersatz für eine individuelle Energieberatung.
Ein Energieausweis ist bei Verkauf, Verpachtung oder Neuvermietung eines Wohngebäudes
gesetzlich vorgeschrieben. Der Eigentümer muss diesen auf seine Kosten erstellen lassen.
Das fünfseitige Dokument beschreibt die Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Ausweis darf
nur von Gebäudeenergieberatern, Architekten und Ingenieuren. Er muss nach 10 Jahren
erneuert werden.
Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise:
1. Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs an Heizöl,
Gas oder Strom ermittelt. Der Energieverbrauch erlaubt eine Aussage über die
energetische Qualität des Gebäudes und über das Wohnverhalten. Wenn es sich um
ein Mehrfamilienhaus mit vielen Wohnungen handelt, kann der ermittelte
Verbrauchswert ein aussagefähiger Mittelwert aus Großverbrauchern und
Kleinverbrauchern sein.
2. Wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt, ist die Aussage über den
energetischen Zustand des Gebäudes eher gering. Da rät der Energieberater zu
einem Bedarfsausweis. In so einem Fall wird der energetische Zustand des
Gebäudes anhand der vorhandenen Gebäudetechnik und der Substanz der
Gebäudehülle ermittelt.
Was muss ich für eine Energieberatung bezahlen?
Die Beratungskosten sind unterschiedlich, sie berechnen sich nach Umfang und Aufwand
der Beratung.
Es gibt keine Gebührenordnung für die Energieberatung. Ein Mehrfamilienhaus, eine
Wohnanlage, die unterschiedliche Baujahre und Bausubstanzen aufweisen sind natürlich
aufwendiger bei der Untersuchung als ein solides, kleines Einfamilienhaus. Eine grobe
Preisrichtung gibt es jedoch: Wenn Ihnen die komplette Energieberatung mit allen
Untersuchungen, Berechnungen der Wirtschaftlichkeit zu einem Preis unter 300,-- €
angeboten, dann kann es nicht seriös sein. Für sämtliche Arbeitsschritte
versierter Energieberater mindestens einen Arbeitstag.
benötigt ein
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Wir empfehlen eine umfangreiche Vor-Ort-Beratung, bei der berechnet der Energieberater
zusätzlich die Kosten sowie die Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahmen und zeigt
Ihnen, welche Förderungen genutzt werden können. Das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die Vor-Ort-Beratung.
Mit einer seriösen Beratung haben Sie von Anfang an einen guten Überblick über die
anstehenden effizienten Sanierungen und dessen Wirtschaftlichkeit. Die Beratungskosten
sind durch die Hinweise zur Nutzung sämtlicher Förderungstöpfe für die effizienten
Baumaßnahmen schnell wieder hereingeholt.
Wo finden Sie einen qualifizierten Energieberater?
Qualifizierte Energieberater
Fachorganisationen.
aus
Ihrer
Umgebung
finden
Sie
bei
folgenden
1. der Architektenkammer Schleswig-Holstein,
2. dem Deutschen Energieberater-Netzwerk (DENA),
3. den regionalen Energieagenturen.
Vorsichtig, suchen Sie nach einem fachkundigen und unabhängigen Energieberater, er ist
zertifiziert, die Berufsbezeichnung „Energieberater“ oder „Gebäudeenergieberater“ ist
kein geschützter Begriff.
Handwerker, Ingenieure, Architekten und andere Fachleute, die sich zum Energieberater
oder Passivhausplaner weitergebildet haben, sind bei den anerkannten Institutionen
eingetragen. Z.B. beider der DENA bzw. Architektenkammer des Landes.
Auf den Internetseiten der Institutionen finden Sie die Kontaktdaten oder wenden Sie sich
an das Beratungstelefon von Co2-Sparer, Tel.: 0 48 21 - 74 86 700
Energieberater können noch viel mehr
Energieberater können noch weitere wichtige Aufgaben übernehmen. Sie helfen Ihnen, die
für Sie geltenden Fördermittel vor Baubeginn der energetischen Sanierung zu beantragen.
Sie sind Baubegleiter während der Baumaßnahmen und führen Qualitätskontrollen mit
einer Wärmebildkamera „Thermografie Aufnahmen“ und einem Blower Door Test,
(Luftdichtigkeitsprüfung) durch. Diese Maßnahmen müssen zusätzlich beauftragt und
vergütet werden. Ihr Energieberater wird Ihnen sagen, was in ihrem Fall sinnvoll und
notwendig ist.
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Co2-Sparer-Aktion 3
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Jetzt heißt es professionell planen und Baumaßnahmen
durchführen, was ist zu beachten und wer ist daran beteiligt?
Architekten
Immer wenn große Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden, sollte man beim
Architekten anfragen. Sie sind die Profis und wissen wie es funktioniert. Zeitpläne, das
koordinieren die Handwerker, sie fügen alles zusammen bis zur Abrechnungsprüfung und
Dokumentation.
Architekten gehen mit Ihnen Schritt für Schritt die Sanierungsmöglichkeiten durch und
entwickeln für Sie ein ganzheitliches Konzept. Sie planen die Umsetzung vom Entwurf bis
hin zum Detail und erstellen falls erforderlich die Planungsunterlagen für die
Bauantragsstellung bei den Baubehörden. Ein Bauplanungsgespräch mit dem Architekten
bringt Klarheit über die anstehenden energetischen Sanierungsmaßnahmen. Die
Architekten erstellen dann eine Kostenermittlung für die geplanten Maßnahmen. Die
Kostenermittlung ist für Ihren Baufinanzierer die Grundlage bei der Beantragung von
Fördermitteln und eines Baudarlehens. Ist das Darlehen bewilligt, können Sie den
Startschuss für die Baumaßnahmen geben. Nun werden auf der Grundlage der
Ausführungspläne die Massen ermittelt, eine genaue Leistungsbeschreibung erstellt und die
Preisangebote eingeholt. Gemeinsam mit dem Architekten vergeben Sie anschließend die
Aufträge an die leistungsstärksten Firmen.
Der Architekt rechnet sein Honorar nach der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) ab. Es richtet sich nach der Höhe der Bausumme.
Fachingenieure
Für die technische Planung benötigen Sie Fachingenieure, sie prüfen die Baukonstruktion
und dimensionieren die Gebäudetechnik.
Zu den Fachingenieuren zählen unter anderem Statiker, Bauphysiker, Vermesser und
Fachingenieure für die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro).
Statiker werden benötigt, wenn in die tragende Struktur des Gebäudes eingegriffen wird.
Das ist bereits ein Durchbruch in einer Wand oder für ein größeres Fenster im Dach.
Statiker ermitteln die Standsicherheit von neuen Bauteilen, etwa Balkonen, aber auch von
bestehenden Bauteilen – etwa einer durchhängenden Decke oder einem rissigen
Mauerwerk.
Bauphysiker sind Spezialisten auf den Gebieten Wärmeschutz, Schallschutz und
Brandschutz.
Insbesondere
bei
denkmalgeschützten
Gebäuden
oder
Fachwerkkonstruktionen empfiehlt es sich, die geplanten Dämmmaßnahmen im Detail auf
ihre bauphysikalische Auswirkung zu prüfen.
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Vermesser sind zuständig für die Vermessung von Grundstücken und Gebäuden. Soll
beispielsweise angebaut werden, sind sie mit der Gebäude Einmessung zu beauftragen.
Fachingenieure für die Gebäudetechnik werden bei komplexeren Heizungsanlagen oder zur
Planung von Lüftungsanlagen hinzugezogen. Sie dimensionieren die Anlagen und prüfen die
Umsetzung auf der Baustelle.
Auch deren Leistungen werden über die HOAI abgerechnet.
In bestimmten Fällen ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) einzusetzen. Fragen Sie Ihren Architekten.
Handwerksbetriebe
Handwerker sind die Fachleute vor Ort und führen die geplanten Bauleistungen aus. Jedes
Handwerkergewerk ist spezialisiert.
Es gibt im Bauwesen die Roh- und Ausbaugewerke einschließlich der Gebäudetechnik wie
Heizung, Klima, Sanitär und Elektro. Viele Handwerksbetriebe engagieren sich auf
freiwilliger Basis durch eine Mitgliedschaft in ihren Fachverbänden und Innungen. Diese
Mitglieder sind durch Weiterbildungsmaßnahmen immer auf dem aktuellen gesetzlichen
und technischen Stand der neuesten Entwicklungen. Gute Fachbetriebe legen Wert auf
Mitarbeiterweiterbildung und die Qualität der zu verarbeiteten Produkte. Eine Liste der
Fachverbände und Innungen in Norddeutschland und ihre Fachbetriebe finden Sie bei den
Handwerkskammern oder fragen Sie Ihren Architekten.
Bei der Auswahl von geeigneten Handwerksbetrieben steht Ihnen Ihr Architekt gern zur
Seite. Die Qualität der Handwerksarbeit und der verarbeiteten Produkte werden auch
durch den Architekten geprüft.
Schornsteinfeger
Schornsteinfeger haben eine wichtige Rolle. Sie sind vom Gesetzgeber verpflichtet, Ihre
Feuerungsanlage bei Neuinstallation und später auch im Betrieb zu überprüfen. Soll die
Heizungsanlage
erneuert
werden,
ist
bereits
bei
der
Planung
der
Bezirksschornsteinfegermeister mit einzubinden. Er prüft vor Ort, u. a. ob der alte
Schornstein den Anforderungen der neuen Heizungsanlage gerecht wird und den
gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Behörden
Ohne Behörden geht fast nichts, immer sind beim Bauen und Sanieren öffentlich-rechtliche
Vorschriften zu beachten und einzuhalten. Wenn Sie jedoch einen Architekten beauftragt
haben, werden diese von ihm geregelt.
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Je nach Umfang der Maßnahmen ist eine Baugenehmigung erforderlich oder muss ein
Nachweis nach der Fertigstellung eingereicht werden. Zuständig für alle Fragen des
Baurechts sind die Unteren Bauaufsichtsbehörden. Diese sind bei der Stadt, Gemeinde oder
der Kreisverwaltung untergebracht.
Allgemeine Informationen erhalten Sie als Hauseigentümer meist kostenfrei,
Genehmigungen werden gegen Gebühren erteilt. Selbst bei Dämm-Maßnahmen der Fassade
lohnt es sich, im Vorfeld nachzufragen, ob etwas zu beachten ist, wie beispielsweise der
Grenzabstand zum Nachbar.
Handelt es sich bei Ihrem Gebäude um ein Denkmal, ist in jedem Fall frühzeitig die Untere
Denkmalschutzbehörde zu einzubinden. In diesem Fall werden alle Maßnahmen, die die
Erscheinung des Gebäudes verändern, wie beispielsweise eine Solaranlage auf dem Dach,
im Einzelfall geprüft. Die Belange des Denkmalschutzes haben in einigen Fällen Vorrang
gegenüber gesetzlichen Anforderungen, wie zum Beispiel den Anforderungen durch das
Erneuerbare-Wärme-Gesetz.
Das Grundbuch wird in Norddeutschland von Grundbuchämtern geführt. Diese sind in den
zuständigen Amtsgerichten untergebracht. Das Grundbuch gibt Auskunft über die
privatrechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, zum Beispiel ob das Grundstück mit
einem Leitungsrecht belastet ist oder Baulasten die Nutzung des Grundstückes
einschränken.
Die Untere Wasserschutzbehörde teilt Ihnen mit, ob auf Ihrem Grundstück eine Bohrung für
eine Erdwärmesonden- oder eine Grundwasserwärmepumpe möglich ist.
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Alle Möglichkeiten ausnutzen
Wenn Sie energetische Sanierungsmaßnahmen planen, dann sollten Sie die Gunst der
Stunde nutzen, um in Ruhe auch über weitere Baumaßnahmen nachzudenken. Was wurde
schon lange aufgeschoben? Welche Wohnqualität bevorzugen Sie für die Zukunft? Soll das
Gebäude vergrößert werden? Möchten Sie im Alter in Ihrer Wohnung barrierefrei wohnen?
Nutzen Sie jetzt alle Möglichkeiten für die Umsetzung aller Baupläne. Wenn wir bereits alle
denkbaren Möglichkeiten in die Planung eingeschlossen haben, entsteht ein ganzheitliches
energetisches Sanierungs- und Modernisierungskonzept mit zeitgemäßen Baustoffen.
Gibt es Baumaßnahmen die sich mit einer energetischen Sanierung
kombinieren lassen?
Energetische Sanierungen werden meistens verbunden mit der Dämmung von Fassaden und
Dächern, dem Austauschen alter Fenster, Erneuerung von Heizsystemen. Bei diesen
Vorhaben kann man lang aufgeschobene Probleme mit einplanen.
Ein Ausbau des Dachgeschosses ist gut kombinierbar mit der Dachdämmung, neuer
preiswerter Raumgewinn im Dachgeschoss ist dadurch möglich. Auch die dafür benötigte
Heizungserweiterung ist durch eine neue Heizungsanlage planbar, sie wird gleich
entsprechend dimensioniert.
Auch ein Anbau kann preiswerten Wohnraumgewinn im Zusammenhang mit einer
energetischen Sanierung bringen.
Wenn neue Fenster benötigt werden, dann lohnt es sich, die Belichtung der Räume zu
prüfen. Dunkle Räume können durch eine Fenstervergrößerung heller werden. Wenn
Rollläden gewünscht werden, dann ist das bei einem Fensteraustausch eine günstige
Gelegenheit.
Eine energetische Fassadensanierung bietet zusätzlich die Möglichkeit, das äußere
Erscheinungsbild des Gebäudes gewinnbringend zu verändern.
Was muss bei einem ganzheitlichen und nachhaltigen Konzept geprüft
werden?
Vor jeder Dämmmaßnahme sollten die entsprechenden Wände und Decken auf Feuchtigkeit
überprüft werden. Sehr häufig sind die Abdichtungen von Kellerwänden gegen das Erdreich
mangelhaft oder sie fehlt ganz. Die Folge sind feuchte Kellerwände. Bei kleinen
Feuchtigkeitsschäden an der Kellerwand können auch defekte Regenfallrohre die Ursache
sein. In allen Fällen muss die Ursache der Feuchtigkeit geklärt und fachgerecht beseitigt
werden. Dazu gehört auch eine professionelle Raumtrocknung in den betroffenen
Räumlichkeiten. Erst dann ist eine Dämmung der Kellerwände zu empfehlen und
fachgerecht.
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Wenn Stahlträger an der Kellerdecke rosten, dann sollte der Statiker diese auf ihre
Tragfähigkeit überprüfen. Sind die Tragfähig, dann reicht sehr häufig ein entrosten der
Stahlträger und entsprechender Schutzanstrich.
Schimmel an Decken und Wänden sind häufig ein Problem, die Ursachen sind vielfältig. In
allen Fällen sollten die Ursachen geklärt und fachmännisch beseitigt werden. Sehr oft
sind die Ursache Baumängel, schlechte oder fehlende Dämmungen, Wassereinbruch durch
Schäden am Dach oder wasserführende Leitungen. Aber auch falsches Lüftungsverhalten
und Schrankwände an nicht gedämmten Außenwänden können Schimmelwachstum
verursachen.
Ein Energieberater oder Lüftungstechniker kann für Sie ein Lüftungskonzept entwickeln.
Die Raumfeuchtigkeit kann nur durch eine gute Lüftung reguliert werden. Feuchtigkeit
kommt durch Atmung, Kochen und Baden täglich in die Raumluft. Es gibt verschiedene
Möglichkeiten für eine gute Belüftung, die manuelle und kontrollierte Belüftung. Bei einer
manuellen Lüftung muss jemand mehrmals täglich Stoßlüften, jedes Mal ca. 5 Minuten im
Winter und etwas länger in den Übergangszeiten. Beim kontrollierten Lüften übernimmt
dies eine automatische Lüftungsanlage. Die frische und schadstofffreie Luft erhalten Sie
damit Tag und Nacht. Etwaige störende Lärmbelästigung durch geöffnete Fenster
entfallen. Zusätzlich sparen Sie Energie, wenn Sie sich für eine Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung entscheiden.
Was ist ein „barrierefreier“ - „altersgerechter Umbau“?
Es gibt immer noch viele Barrieren, bei den Außenanlagen, den Hauseingängen oder sogar
in der eigenen Wohnung. Für viele Menschen sind das kaum überwindbare Hindernisse in
allen Bereichen. Das fängt bei der Erreichbarkeit von Griffen und Schalter in der eigenen
Wohnung an, die zum Hindernis werden können. Prüfen Sie selbst, welche Bereiche in Ihrer
Wohnung auch sitzenden oder in einem geschwächten körperlichen Zustand gut zu
erreichen und zu bedienen sind.
Schalter, Tür- und Fenstergriffe sollten ohne großen Kraftaufwand zu betätigen und nicht
höher als 1,05 m angebracht sein. Ist dies bei Fenstern mit Brüstungen nicht möglich, ist
gegebenenfalls eine automatische Öffnungs- und Schließfunktion erforderlich.
Die Bewegungsflächen in Flur, Küche oder Bad sollten groß genug, die Durchgangsbreiten
der Türen breit genug sein. Badezimmer- und WC-Türen sollten nach außen aufgehen und
von außen zu entriegeln sein.
Treppenanlagen lassen sich auch optimieren. Hier sind beidseitige Handläufe sehr oft eine
große Hilfe. Kontrastreiche Treppenmarkierungen, rutschhemmende Treppen Beläge sowie
eine Stufenbeleuchtung kann eine Stolpergefahr minimieren. Auch der Einbau von Rampen
oder einem Aufzug kann in die Planung einfließen.
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Der Bund fördert derzeit mit dem KfW-Programm „Wohnraum Modernisieren –
Altersgerecht Umbauen“ das altersgerechte Umbauen.
Für welche Baustoffe entscheide ich mich beim Bauen?
Energetische Sanierungen sollen den Energieverbrauch minimieren und die Ressourcen
schonen. Darum sollte auch bei der Wahl des Baustoffes auf dessen Umweltverträglichkeit
und Qualität geachtet werden. Zertifikate und Siegel helfen bei der Entscheidung, sie
geben Auskunft über die Bauprodukte mit einer bauaufsichtlichen Zulassung. Das Ü-Zeichen
gilt in Deutschland oder das CE-Zeichen, welches zwischenzeitlich in ganz Europa gilt.
Unterschiedliche Stellen zertifizieren zusätzliche Qualitätsmerkmale.
Die RAL-Gütegemeinschaft zeichnet qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen
aus, die nach hohen festgelegten Qualitätskriterien hergestellt beziehungsweise angeboten
werden. Herstellern, Handel, Verbrauchern, Prüfinstituten und Behörden legen mit RAL
gemeinsam die Anforderungen für die jeweiligen Gütezeichen fest.
Der Blaue Engel zählt zu den bekanntesten Umweltzeichen. Dieses wird seit 1978 an
umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen verliehen. Die fachlichen Kriterien der
Vergabegrundlagen entwickelt das Umweltbundesamt.
Das natureplus®-Qualitätszeichen ist das internationale Qualitätszeichen für nachhaltige
Wohn- und Bauprodukte, geprüft auf Gesundheit, Umweltverträglichkeit und Funktion.
Produkte mit diesem Zeichen bestehen überwiegend aus nachwachsenden oder
naturschonend gewonnenen Rohstoffen.
Eine weitere Umweltdeklaration ist die so genannte Environmental Produkt Deklaration
(EPD). Die Deklaration gibt es bereits für Bauprodukte, Autos und Büromöbel. Die
detaillierte Produktbeschreibung wird insbesondere zur Berechnung von Ökobilanzen
größerer Gebäude hinzugezogen.
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Co2-Sparer-Aktion 5
Kosten der Sanierung
Grobplanung: Was kostet die Sanierung?
Die Sanierungskosten setzen sich zusammen aus:
1.
2.
3.
4.
5.
Kosten für Energieberater
Kosten für die geplanten Maßnahmen,
Kosten für Architekten,
Kosten für Fachingenieure,
Gebühren für Genehmigungen bei der Behörde
Holen Sie sich für die geplanten Maßnahmen Preisangebote ein oder lassen Sie sich von
einem Architekten eine Kostenprognose erstellen.
So könnte eine erste Prognoseberechnung am Beispiel eines Einfamilienhauses
aussehen.
Einheiten
Stck
qm
qm
qm
Energieberatung vorher:
Dämmung der Fassade:
Austausch der Fenster:
Dämmung der Kellerdecke:
Kontrollierte
Lüftung
mit
Stck
Wärmerückgewinnung:
Neuer Pellet Kessel und Pellet
Lager,
inkl. hydraulischer Abgleich:
Stck
Architektenhonorar:
Stck
Gebühren für Genehmigungen:
Gesamtkosten:
Anzahl
1,00
250,00
30,00
70,00
Kosten
6,00
2.500,00 € 15.000,00 €
1,00
1,00
1,00
90,00 €
300,00 €
50,00 €
Summen
980,00 €
22.500,00 €
9.000,00 €
3.500,00 €
20.000,00 €
11.000,00 €
0,00 €
81.000,00 €
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Finanzplan
Welches Eigenkapital steht Ihnen zur Verfügung?
Je nach Umfang der Maßnahmen ist die Sanierung Ihres Gebäudes eine der größten
Investitionen für die nächsten Jahre. Übernehmen Sie sich nicht und prüfen Sie
gewissenhaft, welches Eigenkapital Ihnen zur Verfügung steht und welche zusätzlichen
monatlichen Belastungen Sie zur Tilgung eines Kredites auf Dauer tragen können. Übrigens:
Energetische Maßnahmen reduzieren die Nebenkosten für Heizung und Warmwasser. Das
können Sie von der Belastung abziehen.
Lassen Sie bei Ihrem
Unvorhersehbares!
Kassensturz
auch
immer
einen
finanziellen
Puffer
für
So könnte es zum Beispiel aussehen:
Eigenkapital:
Mögliche
zusätzliche
monatliche Belastung:
Reduzierung der monatlichen
Nebenkosten
aufgrund der energetischen
Sanierung:
Mögliche Kreditlaufzeit:
Sicherheit
für
Unvorhergesehenes:
Summen
20.000,00 €
Laufzeit
350,00 €
150,00 €
20 Jahre
10.000,00 €
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Fördermittel
Geld vom Staat: Welche Maßnahmen werden gefördert?
Sanierungsmaßnahmen werden von Bund und Land finanziell unterstützt. Hier einen
Überblick zu behalten, ist nicht immer einfach – zumal sich die Bedingungen immer wieder
ändern. Die aktuellen Förderprogramme können Sie direkt erfragen. Hier einige typische
Maßnahmen, die gefördert werden:
Energetische
Maßnahmen
Anbieter
Energieberatung
BAFA
Dämmung der Gebäudehülle
KfW
Neue Heizung (erneuerbare Energieträger)
BAFA
Baubegleitung
KfW
Altersgerechtes Umbauen
Erschließung
KfW
Maßnahmen in der Wohnung
KfW
Sanitärräume
KfW
Förderungen für Energieeffizientes Sanieren und Altersgerecht Umbauen
können Sie nutzen
Die Förderung ist umso attraktiver, je besser das Endergebnis der Sanierung ist. Daher
lohnt sich auch aus dieser Sicht die Bündelung von Maßnahmen.
BAFA:
Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.bafa.de
KfW:
KfW, Niederlassung Berlin, 10865 Berlin, www.kfw.de
Einige Städte und Gemeinden stellen zusätzlich Förderprogramme zur Verfügung. Ebenso
einzelne Energielieferanten. Fragen lohnt sich. Eine aktuelle Förderübersicht finden Sie
auch unter http://www.energiefoerderung.info/
Was muss ich bei der Beantragung von Fördermitteln zu beachten?
Die Förderkriterien sind wie bereits erwähnt in Bewegung und verändern sich ständig,
darum sollten Sie sich immer aktuell informieren.
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Grundsätzlich sind Förderanträge vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Die Darlehen und
Zuschüsse werden in der Regel über Ihre Hausbank beantragt oder fragen Sie Ihren
Finanzierungsberater.
Jedes Förderprogramm unterliegt bestimmten Bedingungen, die zu erfüllen sind, z. B. ein
Wärmedämmstandard. Darum ist es wichtig, sowohl die technischen Mindestanforderungen
frühzeitig zu kennen. Auch die Bedingungen zur Antragstellung und späteren
Nachweisführung sind genau zu beachten.
In fast allen Fällen benötigen Sie für die Antragstellung einen Sachverständigen, zum
Beispiel einen Energieberater. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die von einem
Fachunternehmen ausgeführt werden.
Kostenkontrolle: Mehrkosten vermeiden
Damit die Kosten auch am Ende der Sanierung nicht aus dem Rahmen fallen, müssen die
Kosten über die gesamte Planungs- und Ausführungsphase kontrolliert werden.
Eine Kostenprognose/Schätzung ist die Grundlage der Kostenberechnung für die geplanten
Maßnahmen und steht am Anfang. Nachdem Ihnen die Angebote von Firmen vorliegen, ist
zu prüfen, ob die prognostizierten Kosten für das jeweilige Gewerk eingehalten werden.
Liegen die jeweiligen Angebote über der Kostenberechnung, muss geprüft werden, bei
welchem Gewerk Sie Kosten einsparen können.
Die Kostenprognose, Kostenberechnung und die Preisangebote werden bis zur
Kostenfeststellung am Ende des Bauvorhabens aufgeschrieben. Es sollte keine Entscheidung
getroffen werden ohne eine Kostenkontrolle. Der aktuelle Kostenstand sollte ständig
geprüft werden.
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Co2-Sparer-Aktion 6
Es gibt Gesetze, Verordnungen, Normen …, die Sie kennen müssen,
bevor Sie handeln
Das Baurecht
Die Grundlage für eine richtige Planung ist das öffentliche Baurecht
Das öffentliche Baurecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die die bauliche Nutzung von
Grund und Boden regeln. Im Gegensatz dazu steht das private Baurecht, das die
Vertragsbeziehungen zwischen den Baubeteiligten beinhaltet. Hier die Gesetze und
Verordnungen im Einzelnen, die bei einer energetischen Sanierung und altersgerechtem
Umbau beachtet werden müssen.
1. (BauNVO) Baunutzungsverordnung und (BauGB) Baugesetzbuch: Ob und wie
Grundstücke unter städtebaulichen Gesichtspunkten baulich genutzt oder verändert
werden können, wird darin bundesweit geregelt.
2. (LBO) Landesbauordnungen: Die baupolizeilichen Anforderungen an das Gebäude
hingegen sind Ländersache und sind in den und den ergänzenden Verordnungen
festgeschrieben. So definiert sie unter anderem Abstandsflächen vom Gebäude zu
den Grundstücksgrenzen, Anforderungen an einzelne Baustoffe und Bauteile sowie
Anforderungen an die einzelnen Räume und Wohnungen. Zusätzlich ist darin
festgelegt, welche Maßnahmen am Gebäude genehmigungspflichtig sind und wie die
Anträge zu stellen sind.
3. (EnEV) Energieeinsparverordnung: Diese Verordnung ist bedeutend für das
energetische Sanieren. Sie definiert die energetischen Mindestanforderungen an die
Gebäudehülle und die Gebäudetechnik. Nehmen Sie Änderungen, Erweiterungen
oder Ausbaumaßnahmen an der Gebäudehülle vor, wie an Dach, Fassade, Fenstern
oder Kellerdecke, müssen die Anforderungen der Verordnung eingehalten werden.
Diese Verordnung legt fest, bei welchen Maßnahmen, z. B. bei einer Erneuerung der
Dachdeckung, eine Dämmung gefordert wird und in welcher Qualität. Bitte
beachten: Sie beinhaltet Regelungen, die eingehalten werden müssen, selbst wenn
keine Sanierung durchgeführt wird! Z. B. sind Sie als Eigentümer verpflichtet, bei
einem Verkauf, einer Neuvermietung oder Neuverpachtung einen Energieausweis
erstellen zu lassen. Ebenso sind Sie verpflichtet, einzelne Bauteile energetisch
nachzurüsten, wie beispielsweise die ungedämmte oberste Geschossdecke,
Warmwasserleitungen oder das (geneigte) Dach. Ausgenommen sind Ein- und
Zweifamilienhäuser, von denen Sie eine Wohnung zum Stichtag 1. Februar 2002
selbst bewohnt haben. Hier greift die Pflicht bisher nur bei einem
Eigentümerwechsel. Informieren Sie sich bei einem Energieberater, welche
Anforderungen Sie erfüllen müssen.
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4. (EWärmeG) Erneuerbare-Wärme-Gesetz: Es ist beim Austausch der zentralen
Heizungsanlage einzuhalten. Es schreibt vor, nach dem Austausch der zentralen
5. Heizungsanlage zehn Prozent des Wärmebedarfs des Wohngebäudes über
erneuerbare Energien abzudecken. Zur Erfüllung der Verpflichtung sieht das Gesetz
eine Reihe von Möglichkeiten vor. Zur Wahl stehen Solarthermie, Geothermie,
Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen sowie
Biomasse. Ersatzweise wird auch die gesamte Dämmung der Gebäudehülle oder nur
von Dach oder Außenwand angerechnet, wenn dabei sehr gute Dämmstandards
erreicht werden.
6. (1.BImSchV) 1. Bundes Immissionsschutz Verordnung: Die Regelungen zu den
maximalen Abgaswerten Ihrer Heizungsanlage, die erforderlichen Kontrollen durch
den Schornsteinfeger und die Anforderungen an den Schornstein sind in der
enthalten. So muss z. B. die Austrittsöffnung des Schornsteins bei einem neuen
Pellet Kessel eine Mindesthöhe zum eigenen Dach einhalten und zusätzlich alle
Fensteröffnungen im Umkreis von 15 Metern um 1 Meter überragen.
7. (BGB) Bürgerliche Gesetzbuch: Das private Baurecht regelt die rechtlichen
Beziehungen zwischen Ihnen und allen am Bau Beteiligten, von den beauftragten
Firmen über die Nachbarn bis hin zu den Mietern. Ihre Beziehung zu den
Architekten, Fachingenieuren und Handwerkern regeln Sie vertraglich, durch den
Abschluss eines sogenannten Werkvertrages. Dieser definiert, wie auch in der
Aktion 8 erwähnt, Regelungen zur Vergütung, Kündigung, Haftung, Abnahme und
Gewährleistung. Bei einem Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer den
Arbeitserfolg, ein mangelfreies Gewerk oder Bauwerk. Eine Sanierung ist meistens
mit Lärm und Schmutz verbunden, was den Nachbarn stören wird, darum
informieren Sie rechtzeitig Ihre Nachbarn über die beabsichtigten Baumaßnahmen
und den Arbeitsbeginn. Falls Sie das Grundstück des Nachbarn betreten oder für die
Gerüststellung nutzen müssen, sollten Sie ihn mindestens 14 Tage vorher schriftlich
darüber informieren. Der Nachbar hat die Arbeiten in der Regel zu dulden. Den
eventuell entstandenen Schaden müssen Sie jedoch beheben. Auch Ihre Mieter
sollten Sie rechtzeitig informieren. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht vor,
dass den Mietern drei Monate vor Beginn der Maßnahmen der voraussichtliche
Umfang, der Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeiten sowie die zu
erwartende Mieterhöhung in Textform, schriftlich angekündigt werden müssen. Der
Mieter kann aber in diesem Fall den Vertrag binnen Monatsfrist außerordentlich
kündigen. Führen Sie bauliche Maßnahmen durch, die den Gebrauchswert der
Mietsache nachhaltig erhöhen oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder
Wasser bewirken, so können Sie die jährliche Miete um bis zu elf Prozent der für die
Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Holen Sie unbedingt vor dieser
Ankündigung qualifizierten juristischen Rat ein.
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8. (VOB, Teil B) Vergabe- und Vertragsordnung: Hier handelt es sich um einen
Dienstvertrag, der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung
nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik
und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Ein sogenannter
VOB-Bauvertrag wird in der Regel mit den jeweiligen Handwerkern geschlossen.
Normen und Richtlinien
Richtlinien regeln die technisch korrekte Ausführung der Sanierungsmaßnahmen mit
zahlreichen DIN-Normen.
Die Anwendung der Normen und Richtlinien ist freiwillig. Verbindlich werden diese erst,
wenn sie vertraglich vereinbart werden oder der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend
vorschreibt.
So definiert beispielsweise die LBO, als Baupolizeirecht, in der „Liste der Technischen
Baubestimmungen“ technische Regeln, die verbindlich einzuhalten sind. Von ihnen darf nur
abgewichen werden, wenn den Anforderungen der LBO auf andere Weise ebenso wirksam
entsprochen wird.
Mit Ihren Planern und Handwerkern haben Sie im Werkvertrag die Einhaltung der
anerkannten Regeln der Technik vereinbart. Diese umfassen alle technischen Grundsätze
und Regelwerke, die theoretisch richtig sind, von der Masse der Bauschaffenden mit Erfolg
angewandt wurden und sich damit in der Praxis bewährt haben.
DIN-Normen entsprechen aus dieser Definition heraus nicht immer den anerkannten Regeln
der Technik. Einige gehen über die Anforderungen hinaus, andere wurden von der Praxis
überholt.
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Versicherungen
Selbst bei der besten Planung und Überwachung können während der Bauphase Unfälle
passieren oder Schäden auftreten. Sparen Sie daher nicht an den notwendigen
Versicherungen.
Zu den wichtigsten Versicherungen zählt die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Mit dieser
versichern Sie sich gegen Schadensersatzansprüche von Dritten. Beschädigt beispielsweise
herabfallendes Baumaterial ein parkendes Auto oder verletzt sogar einen Passanten, kann
schnell eine hohe Forderung auf Sie zukommen.
Die Bauleistungsversicherung, früher Bauwesenversicherung, schützt Sie vor Schäden, die
unvorhersehbar sind. Zu diesen zählen unter anderem Schäden durch höhere Gewalt wie
Hochwasser oder Sturm und Vandalismus. Fragen Sie Ihren Versicherer, ob Schäden durch
Feuer, Blitzeinschlag, Explosion oder der Diebstahl von Baumaterial von der Baustelle in
den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden können.
Helfen Ihnen bei der Sanierung Familienmitglieder, Freunde und Bekannte, sind Sie
verpflichtet, die Helfer bei der Bauberufsgenossenschaft anzumelden und eine
Bauhelferversicherung abzuschließen. Diese Regel greift unabhängig davon, ob diese gegen
Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten.
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Co2-Sparer-Aktion 7
Eine gute Planung führt zum Erfolg
Die Ausführungsplanung
Nun geht es um die Ausführungsplanung. Sie ist die Basis für die ausführlichere Planung, sie
gründet sich auf Ihre Entscheidungen und Berechnungen der sechs vorangegangenen
Aktionen, von uns Co2-Sparer-Aktionen genannt.
Mit der Aktion 1 haben Sie sich mit den Vorteilen einer energetischen Sanierung befasst,
mit Aktion 2 ein energetisches Konzept erstellen lassen, mit der Aktion 3 die erforderlichen
Planer hinzugezogen, in Aktion 4 haben Sie ein ganzheitliches Konzept gemeinsam mit
Ihren Planern erstellt. Mit der Aktion 5 haben Sie die Finanzierung geklärt und mit der
Aktion 6 über die Gesetze informiert. Nun befassen wir uns nun mit der
Ausführungsplanung.
Warum ist die Ausführungsplanung so wichtig?
Die Ausführungsplanung ermöglicht ein gemeinsames Vorgehen aller Gewerke. In einem
Planungsprozess werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten verschiedene Schwerpunkte
bearbeitet.
1. Mit der Entwurfsplanung werden der Umfang und die Gestaltung der Maßnahmen
festgelegt.
2. Mit der Baugenehmigungsplanung die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen
Anforderungen durch die Baugenehmigung bestätigt.
3. Die anschließende Ausführungsplanung legt die Umsetzung im Detail fest.
Die Ausführungsplanung enthält alle Angaben, die für eine erfolgreiche Umsetzung der
Handwerkerleistungen erforderlich sind. Jedes Geschoss, jedes Bauteil und jeder Anschluss
wird detailliert und soweit erforderlich zeichnerisch erfasst. Da auf der Baustelle jeder
Handwerker nur für eine bestimmte Leistung zuständig ist, für den Einbau der Fenster
etwa oder die Dämmung der Fassade, muss jeder wissen, was die anderen Firmen vor und
nach ihm machen und wie das Ergebnis zum Schluss aussehen soll. Nur so kann der
Fensterbauer den Rahmen der Fenster für die spätere Dämmung der Leibung breit genug
planen. Die Zeichnungen sind hierfür die gemeinsame Sprache, in denen Gewerke
übergreifend alle Leistungen erfasst sind.
Was beinhaltet die Ausführungsplanung?
In der Ausführungsplanung spiegeln sich Ihre Wünsche wieder. Ihre Entscheidungen über
die Materialien und Qualitäten finden sich darin. Z. B. aus welchem Material der
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Dämmstoff oder der Rahmen Ihres neuen Fensters ist und welche Farbe die Fassade erhält.
Bei der Auswahl und den Entscheidungen wird ihr Planer ein guter Ratgeber sein.
Welche Eigenleistung traue ich mir zu?
Malerarbeiten oder Fensterabbruch: Spätestens bei der Erstellung der Ausführungsplanung
müssen Sie entscheiden, welche Eigenleistung Sie einbringen wollen.
Mit Eigenleistungen lässt sich Geld sparen. Doch dies ist nicht immer der Fall. Daher sollten
Sie Vor- und Nachteile vorher genauestens gegenüber stellen:
1. Welche Qualifikationen sind erforderlich
2. Maschineneinsatz
3. Bin ich flexibel, habe ich Zeit (Urlaub)
Diese Punkte sollen vorher geklärt werden, denn der geregelte Bauablauf soll durch die
eigenen Arbeiten nicht unterbrochen werden.
Wichtig ist hier auch, das viele Maßnahmen, wie z. B. die Dämmung der Gebäudehülle oder
der Einbau einer neuen Heizung nur gefördert werden, wenn diese von Fachbetrieben
ausgeführt werden oder die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch einen
Sachverständigen schriftlich bestätigt wird. Gefahrengeneigte Tätigkeiten dürfen zudem
nur durch zugelassene Handwerksunternehmen ausgeführt werden.
Klären Sie auch Fragen um die Gewährleistung. Sollten später Schäden, z. B. an der
Abdichtung der Gebäudehülle auftreten, kommt es oftmals zu Haftungsstreitigkeiten. Die
Malerarbeiten oder die Dämmung der Kellerdecke lassen sich jedoch mit entsprechender
Fachkenntnis in Eigenleistung ausführen. Wenn Ihnen Familienmitglieder, Bekannte und
Freunde helfen, dann sollten Sie diese bei der Bauberufsgenossenschaft anmelden und eine
Bauhelferunfallversicherung abschließen.
Alles auf einmal oder Schritt für Schritt?
Der Geldbeutel entscheidet mit, ob Sie alles auf einmal energetisch sanieren oder die
Maßnahmen über ein paar Jahre verteilen.
Ohne Darlehen kann die energetische Sanierung oftmals nur durch Einzelmaßnahmen
umgesetzt werden. Aber auch in diesem Fall sollten Sie planen, welche Maßnahmen über
die Jahre hinweg realisiert werden sollen und welche Reihenfolge sinnvoll ist. So kann
bereits bei der Sanierung des Daches der Dachüberstand oder beim Austausch der Fenster
die Fensterbank breit genug gewählt werden, damit die Fassadendämmung später
problemlos angebracht werden kann.
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Wann müssen Entscheidungen getroffen werden?
In einem Planungsprozess treffen Sie viele Entscheidungen für die Zukunft Ihres Gebäudes
und Ihr Wohlbefinden darin. Einige dieser Entscheidungen fallen Ihnen leichter, einige
vielleicht schwerer. Wichtig ist, dass die Entscheidungen vor der Ausführungsplanung
getroffen werden, nämlich bevor die Leistungsverzeichnisse mit den Preisanfragen an die
Handwerksbetriebe verschickt werden. Danach ist meistens eine Planänderung, erneute
Leistungsverzeichniserstellung und Preisanfrage mit Mehrkosten verbunden.
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Co2-Sparer-Aktion 8
Angebote einholen, Angebote prüfen und Verträge schließen
Was beinhaltet eine gute Leistungsbeschreibung?
In der Leistungsbeschreibung werden alle Entscheidungen bezüglich Material, Ausführung
und Qualität mengenmäßig erfasst und in einzelnen Positionen beschrieben. Die
Handwerksbetriebe, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten auch alle
wichtigen Angaben zur zukünftigen Baustelle, ob Bau-WC, Wasser, Strom und Lagerflächen
vorhanden sind, ein Gerüst bereit steht und zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten
durchgeführt werden sollen.
Diese Angaben sind für die Betriebe der Maßstab für eine realistische Preiskalkulation.
Welche Leistungen sogenannte Nebenleistungen sind und welche Leistungen gesondert
vergütet werden müssen, regelt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB,
Teil C). Die VOB kann vertraglich zwischen Ihnen und den Firmen vereinbart werden.
Wann ist eine Leistungsbeschreibung erforderlich?
Je umfangreicher die Maßnahmen und damit die Auftragssumme werden, umso wichtiger
ist eine detaillierte Leistungsbeschreibung. Die Preisangebote der Handwerksbetriebe
können danach präzise kalkuliert werden.
Die Leistungsbeschreibung bietet Ihnen die Sicherheit, dass nur Leistungen angeboten
werden, die Sie angefragt haben und ermöglicht einen exakten Vergleich der einzelnen
Angebote durch den Preisspiegel. Ein erfahrener Planer kann dadurch erhebliche
Einkaufsvorteile für Sie herausholen. Weil ein Preisspiegel auf der Basis einer klaren
Leistungsbeschreibung zu deutlich günstigeren Preisen führt.
Bei kleineren Maßnahmen, wie dem Austausch einzelner Fenster oder der Instandsetzung
einer defekten Regenrinne, können Sie in der Regel direkt Angebote bei den
Handwerksbetrieben einholen.
Was ist bei der Prüfung der Angebote zu beachten?
Fordern Sie immer mehrere Handwerksbetriebe aus Ihrer Region zur Angebotsabgabe auf,
denn die Angebotssummen variieren teilweise sehr stark.
Prüfen Sie die einzelnen Angebote auf Vollständigkeit der angefragten Leistungen. Manche
Betriebe bieten nicht die komplette Leistung an. So kann es sein, dass eine Firma Ihnen das
Dach neu decken würde, jedoch die Dämmarbeiten nicht selbst ausführen kann.
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Planer erstellen bei der Prüfung der Angebote immer einen sogenannten Preisspiegel. Hier
werden die unterschiedlichen Angebote Position für Position gegenüber gestellt und
verglichen, auch im Hinblick auf die angebotenen Fabrikate.
Die Angebotssummen sollten im geplanten Kostenrahmen der Kostenberechnung liegen.
Welche Firmen werden zu einem Vergabegespräch eingeladen?
Ein erfahrener Planer aus der Region kennt in der Regel die meisten Handwerksbetriebe,
die ordentliche Arbeit leisten. Wenn Sie jedoch keinen Planer einsetzen, dann sind
folgende Hinweise hilfreich bei der Auftragsvergabe. Das günstigste Angebot ist nicht
immer das Beste. Wenn Sie die Firmen nicht kennen, bitten Sie um Referenzen. Es ist dann
immer hilfreich, bereits ausgeführte Projekte zu besichtigen und die Bauherren nach ihrer
Zufriedenheit zu befragen, zum Beispiel:
•
•
•
Wie hat der Handwerksbetrieb gearbeitet?
Wurden die Termine eingehalten?
Gab es Mängel und wurden die zufriedenstellend behoben?
Die Meister der Handwerksbetriebe mit den günstigsten Angeboten laden Sie dann zu
einem sogenannten Vergabegespräch ein. Bei einigen Betrieben können Sie den
Angebotspreis noch Endverhandeln, ein Preisnachlass auf den Angebotspreis ist da möglich.
Einen weiteren Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag können Sie vereinbaren, wenn Sie
die Rechnungen vom Handwerksbetrieb innerhalb einer bestimmten Frist zahlen. Wenn Sie
sich über die Zahlungsbedingungen einig geworden sind, dann sollten Sie über den
Bauzeitenplan verhandeln und die Ausführungstermine vereinbaren.
Was ist beim Bauvertrag zu berücksichtigen?
Haben Sie sich für einen Handwerksbetrieb entschieden, sollten Sie in jedem Fall einen
Bauvertrag, einen sogenannten Werkvertrag, mit der Firma schließen. Der Vertrag
verpflichtet die Firma zu einer mangelfreien Erbringung der vertraglich vereinbarten
Bauleistung und Sie als Auftraggeber zu der vereinbarten Zahlung.
Sie können entscheiden, ob Sie den Vertrag auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) oder auf der Basis der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB, Teil B)
schließen möchten. Beide regeln die Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Vergütung,
Kündigung, Haftung, Abnahme und Gewährleistung. Beide Vertragsgrundlagen haben Vorund Nachteile. Lassen Sie sich von Ihrem Architekten und juristischen Beratern ausführlich
informieren und entscheiden Sie in Ihrem speziellen Fall, welche Vertragsgrundlage besser
erscheint. Treffen Sie keine Entscheidung, gilt das BGB.
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Haben Sie sich für einen Architekten entschieden, dann wird er in der Regel mit Ihnen ein
Architektenvertrag schließen. Der Architekt wird nach der (HOAI), der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure abrechnen. Berechnungsgrundlage ist die jeweilige Bausumme.
Im Bauvertrag werden die Vertragsbestandteile, meist Angebot, Leistungsbeschreibung und
Ausführungsplanung, festgehalten. Es wird festgelegt, ob die Vergütung zu einer
Pauschalsumme erfolgt, oder am Ende der Maßnahme die real ausgeführten Mengen
ermittelt und zu den angebotenen Einheitspreisen vergütet werden. Außerdem werden
Ausführungsfristen und gegebenenfalls Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung sowie die
Gewährleistungsfristen, Zahlungsbedingungen und Sicherheitseinbehalte vereinbart.
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Die Bauzeit braucht besondere Beachtung
Bauleitung
Welche Bauleitung ist gemeint. Der Begriff Bauleitung wird umgangssprachlich für
unterschiedliche Formen der Aufsicht über die Baumaßnahmen benutzt. So kann der
Gesetzgeber bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen von Ihnen als Bauherr einen
Bauleiter nach der Landesbauordnungen (LBO) §45 verlangen, der das Auge der Behörde
auf der Baustelle ist. Dieser muss von Ihnen benannt werden, über ausreichende Sachkunde
verfügen und darüber wachen, dass die Bauausführung der Baugenehmigung und damit den
öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Die gesetzliche Pflicht dieser Bauleiter ist
es, die Sicherheit für die Baubeteiligten und Dritten auf der Baustelle gegenüber der
Baurechtsbehörde sicherzustellen. Verfügt der Bauleiter in einzelnen Bereichen nicht über
eine ausreichende Sachkunde, z. B. bei der Tragwerksplanung/Statik, muss zusätzlich ein
Fachbauleiter nach LBO §45 beauftragt werden.
Der Idealfall, aber nicht gesetzlich angeordnet, sondern auf freiwilliger Basis von Ihnen
beauftragt, ist die Objekt- beziehungsweise Bauüberwachung, wie sie die Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezeichnet. Diese überwacht nicht nur, ob die
öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Sie prüft vor allem, ob die
ausführenden Firmen die Leistungen, so wie sie in den Ausführungsplänen und
Leistungsbeschreibungen definiert wurden, mangelfrei umsetzen. Die Bauüberwachung
koordiniert die zeitlichen Abfolgen der einzelnen Firmen, überwacht die Ausführung und
die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und übernimmt die Rechnungsprüfung
für Sie.
Bauunternehmen haben ebenfalls einen Bauleiter. Sie koordinieren innerhalb der Firma
den Personaleinsatz und die Materiallieferungen und sind Ansprechpartner für Sie als
Auftraggeber beziehungsweise Ihre Bauüberwachung.
Der Bauüberwacher des Bauunternehmers ist nicht der Interessenvertreter des Bauherrn,
sondern nimmt die Interessen der Baufirma Ihnen gegenüber wahr. Es ist daher ratsam,
einen unabhängigen Bauleiter nach HOAI (Architekten) zu beauftragen. Der vertritt die
Interessen des Bauherrn gegenüber der Baufirma.
Bei einer energetischen Sanierung besteht derzeit zusätzlich die Möglichkeit, eine von der
KfW bezuschusste qualifizierte Baubegleitung zu beauftragen. Diese ist ausschließlich für
die Überwachung der energetischen Maßnahmen zuständig. Baubegleiter unterstützen Sie
bei den wichtigsten Entscheidungen während der Ausführungsplanung, Ausschreibung und
Vergabe und prüfen kritische Ausführungsdetails auf der Baustelle. Diese Baubegleitung
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bietet eine weitere Sicherheit dafür, dass die Ausführung qualitativ so gut ist, wie Sie es
erwarten.
Wann ist eine Bauleitung erforderlich?
Aus rechtlicher Sicht ist nur die Beauftragung eines Bauleiters nach LBO §45 verpflichtend.
Darüber hinaus steht es Ihnen frei, ob und in welchem Umfang Sie eine Bauüberwachung
hinzuziehen. Empfehlenswert ist es jedoch in jedem Fall! Selbst beim einfachen Austausch
der Fenster werden Ausführungsfehler oftmals nur von einem Sachkundigen erkannt.
Was beinhaltet die Bauleitung?
Die Bauleitung des Planers nach HOAI überwacht für den Bauherrn die mangelfreie
Ausführung der Baugewerke. Grundlage für einen reibungslosen Ablauf der Baustelle ist der
Bauzeitenplan. In diesem wird festgelegt, wann welche Firma welche Leistungen erbringen
muss. Er umfasst für jedes Gewerk Lieferzeiten, Montagezeiten und die notwendigen
Trocknungszeiten. Aber auch Ihre eigenen Bauleistungen „Muskelhypothek“ können mit
aufgeführt werden. Der Bauzeitenplan wird vom Architekten/Planer/Auftraggeber während
der Bauphase immer wieder überprüft und bei zeitlichen Verschiebungen angepasst.
Damit Ihre Wünsche wie vertraglich vereinbart umgesetzt werden, müssen
Leistungsbeschreibung und Ausführungspläne jedem Mitarbeiter der einzelnen
Handwerksbetriebe bekannt sein. Sollten sich während der Bauphase Änderungen in der
Ausführung ergeben, müssen diese mit den betroffenen Firmen besprochen und in die
Pläne übernommen werden. Damit die Firmen ihre Arbeiten ordnungsgemäß erbringen
können, benötigen sie immer einen aktuellen Stand der Ausführungspläne.
Im Rahmen der Bauüberwachung wird ein Bautagebuch erstellt. Dieses dient dem Bauleiter
als Dokumentation, welche Firmen zum Zeitpunkt der Bauüberwachung vor Ort waren,
welche besonderen Vorkommnisse aufgetreten sind und welche Abstimmungen getroffen
wurden.
Hilfreich ist auch eine ausführliche Dokumentation des Baufortschrittes durch Fotos. So
können Sie hinterher sehen, wo welche Leitungen hinter einer Verkleidung liegen oder wie
der neue Aufbau der Dachkonstruktion ausgeführt wurde.
Haben Sie mit den Firmen im Bauvertrag keine Pauschalsumme vereinbart, muss die
erbrachte Leistung in der Regel vor Ort aufgemessen werden. Das Aufmaß der einzelnen
Leistungen, wie die Dämmung der Decke, die Verkleidung mit Gipskarton oder das
Schließen der Fugen wird vom Handwerksbetrieb und der Bauüberwachung gemeinsam
durchgeführt und dient als Grundlage für die Erstellung und Prüfung der Rechnung.
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Welche Qualitätskontrollen sollen durchgeführt werden?
Später nicht mehr sichtbare Arbeiten sollten frühzeitig geprüft werden. Viele Maßnahmen
wie die Abdichtungsarbeiten, die Dämmung des Daches oder die Dampfsperre sind am Ende
der Bauphase nicht mehr sichtbar, da sie hinter einer Verkleidung verschwinden. Daher ist
es erforderlich, diese Leistungen rechtzeitig zu prüfen, und gegebenenfalls nachbessern zu
lassen. So ist beispielsweise bei der Dämmung darauf zu achten, dass diese lückenlos
erfolgt. Offene Fugen oder ungedämmte Bereiche an schwer zugänglichen Stellen sind
später oftmals kritische Schwachpunkte. Ist es außen mindestens 15 Grad kälter als innen,
kann die Dämmung in Zweifelsfallen auch mit Hilfe von Thermografie Aufnahmen überprüft
werden.
Von großer Bedeutung ist auch eine durchgängige Luftdichtheitsebene. Das heißt, alle
Flächen im Raum müssen so dicht sein, dass keine feuchtwarme Luft aus dem Raum in die
Konstruktion gelangen kann. Dafür müssen alle Anschlüsse wie das Fenster an die Wand
oder der Übergang von Folie zu Putz dicht sein, auch die Stellen von durchstoßenden
Leitungen, wie Elektro- oder Heizungsleitungen. Auf Nummer sicher gehen Sie mit einer
Prüfung der Luftdichtheit des Gebäudes. Mit einem Gebläse wird dabei ein definierter
leichter Überbeziehungsweise Unterdruck im Haus erzeugt und Undichtheiten aufgespürt.
Warum ist eine Abnahme der Leistung erforderlich?
Die Abnahme wird als „Dreh- und Angelpunkt“ des Bauvorganges bezeichnet. Der
beauftragte Handwerksbetrieb übergibt Ihnen rechtsgeschäftlich die erbrachte Leistung.
Sie nehmen die Leistungen ab und bestätigen damit die Fertigstellung der vertraglichen
Vereinbarungen. Sollten bei der Abnahme Mängel vorhanden sein, werden diese schriftlich
festgehalten. Die Abnahme erfolgt und der Handwerksbetrieb ist verpflichtet, die
festgehaltenen Mängel zu beseitigen.
Mit der Abnahme beginnt sowohl die Verjährungsfrist für die Gewährleistung, als auch die
Fälligkeit der Vergütung. Gleichzeitig „reiht“ sich die Beweislast um. Musste bisher der
Handwerksbetrieb beweisen, dass bei der Ausführung kein Mangel vorliegt, haben nun Sie
die Nachweispflicht, dass ein Mangel vorliegt.
Die rechtsgeschäftliche Abnahme gehört zu Ihren vertraglichen Verpflichtungen,
unabhängig davon ob der Vertrag nach BGB oder VOB Teil B abgeschlossen wurde. Falls Sie
eine Bauüberwachung beauftragt haben, übernimmt diese die vorbereitende technische
Abnahme.
Im Zuge der Abnahme der Heizungsanlage sollte Sie von dem Handwerksbetrieb eine
ausführliche Einweisung in die neue Technik erhalten.
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Was ist bei der Rechnungsprüfung zu beachten?
Abschlagsrechnungen der Handwerksbetriebe und die Schlussrechnungen sowie ggf.
Teilschlussrechnungen nach (Teil-)Abnahmen, müssen nachvollziehbar und prüffähig
aufgestellt sein. Rechnen Sie nur mangelfrei erbrachte Leistungen ab. Bei mangelhaft
erbrachter Leistung steht dem Bauherrn ein Zurückbehaltungsrecht, in der Regel des
zweifachen Mangelbeseitigungsbetrags, zu. Die Rechnungen sind rechnerisch und
fachtechnisch zu prüfen und innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu bezahlen.
Prüfen Sie die Rechnung auch im Hinblick auf formale Angaben. Die Rechnungen müssen an
Sie adressiert sein und nicht an den Architekten, den Sie vielleicht mit der Prüfung
beauftragt haben. Ebenso müssen die Leistung und der Ausführungszeitpunkt, eine
Rechnungsnummer und die Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aufgeführt
sein.
Die Rechnungen müssen Sie gemäß §14b Abs.1 Satz 5 Umsatzsteuergesetz zwei Jahre lang
aufbewahren. Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung
ausgestellt wurde. Bedenken Sie auch, dass Sie die Rechnungen als Verwendungsnachweis
für einzelne Förderprogramme benötigen.
Was ist eine Freistellungsbescheinigung?
Mit dem „Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe“ ist zum 1.1.2002
ein Steuerabzug für Bauleistungen eingeführt worden. Hiervon betroffen sind Bauherren,
die Unternehmer im Sinne des UStG sind, beispielsweise aufgrund der Vermietung von
Wohnungen.
„Werden für diese Wohnungen Bauleistungen in Höhe von über 5.000 Euro pro Jahr an eine
Baufirma beauftragt, müssen 15% davon direkt an das Finanzamt abgeführt werden“.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn der Handwerksbetrieb beim
Freistellungsbescheinigung beantragt hat und Ihnen diese vorlegt.
Finanzamt
eine
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Co2-Sparer-Aktion 10
Nach Abschluss der Maßnahmen
Nachweise nach der Fertigstellung – welche sind erforderlich?
Wurden energetische Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder der Austausch
der Heizung ausgeführt, müssen die ausführenden Firmen Ihnen die Einhaltung der
Anforderungen der EnEV in einer Unternehmererklärung bestätigen. Diese müssen Sie bei
Ein- und Zweifamilienhäusern mindestens fünf Jahre aufbewahren und auf Verlangen der
Unteren Bauaufsichtsbehörde vorlegen können. Bei Mehrfamilienhäusern müssen Sie jedoch
diese dort unverzüglich einreichen.
Wurden mehrere energetische Maßnahmen umgesetzt und die Einhaltung der EnEV über
einen rechnerischen Gesamtnachweis erbracht, ist nach der Durchführung der Maßnahmen
ein Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen. Auch diesen müssen
Sie auf Verlangen der Unteren Bauaufsichtsbehörde vorlegen beziehungsweise bei
Mehrfamilienhäusern unverzüglich dort einreichen.
Wurde die Heizung ausgetauscht, müssen Sie in Schleswig-Holstein die Erfüllung des
EWärmeG nachweisen. Hierfür ist ein entsprechendes Formular von Ihnen und dem
Sachverständigen zu unterzeichnen und im Regelfall innerhalb von drei Monaten nach
Inbetriebnahme der Heizung bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde
einzureichen. Die Vordrucke zur Nachweisführung erhalten Sie bei den Unteren
Bauaufsichtsbehörden.
Haben Sie Fördermittel beantragt, müssen Sie bei der Bewilligungsstelle die
entsprechenden Verwendungsnachweise einreichen. Bei der KfW ist dieser Nachweis
derzeit nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen, spätestens jedoch 36 Monate nach der
Zusage der Förderung, einzureichen. Dem Nachweisformular sind die Rechnungen der
Fachunternehmen beizufügen. Im Fall der Heizungserneuerung oder bei Dämmmaßnahmen,
die die Heizlast um mehr als 25% reduzieren, ist zusätzlich die Bestätigung der
Durchführung des hydraulischen Abgleichs einzureichen.
Einige Fördermittel können erst nach Fertigstellung der Maßnahmen beantragt werden, wie
die Bezuschussung von erneuerbaren Energien durch das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Was muss bei der Instandhaltung eines Gebäudes beachten?
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Pflege: Ein Gebäude braucht ausreichend Pflege und regelmäßige Instandhaltung.
Checkliste: Machen Sie sich eine Checkliste und sorgen Sie für eine regelmäßige
Wartung und Inspektion.
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Abwasserleitungen: Es können Schäden durch verstopfte oder beschädigte
Entwässerungssysteme entstehen. Mit einer regelmäßigen Kontrolle der Dachrinnen
und Bodeneinläufe auf ihre Funktionsfähigkeit verhindern Sie Bauschäden. Auch die
Kellerlichtschächte und Kellertreppen, falls diese an ein Entwässerungssystem
angeschlossen sind, müssen regelmäßig kontrolliert werden.
Heizsystem: Ein Entlüften der Heizkörper vor der Heizperiode spart Geld. Dazu
Schalten Sie die Heizungspumpe ab, damit die Flüssigkeit im Heizkreislauf zum
Stillstand kommt. Die Entlüftungsschraube am Heizkörper mit einem
Lüftungsschlüssel öffnen und die Luft entweichen lassen. Danach prüfen, ob Wasser
im Heizkreislauf nachgefüllt werden muss. Die Druckanzeige am Heizkessel zeigt es
an. Nun ist die gleichmäßige Wärmeverteilung durch einen ausreichenden
Betriebsdruck sichergestellt. Lassen Sie in jedem Fall einen hydraulischen Abgleich
der Heizungsanlage durchführen. Beim Einbau einer neuen Heizung ist dieser
gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch wenn Sie die Heizung nicht erneuern, können
Sie mit dieser Maßnahme viel Energie sparen. Beim hydraulischen Abgleich werden
Einstellungen der einzelnen Komponenten der Heizungsanlage wie der Heizkessel,
die Pumpen, Rohrleitungen, Heizflächen und Thermostatventile, aufeinander
abgestimmt.
Inspektion: Denken Sie auch an die regelmäßige Inspektion der Heizung durch einen
Fachbetrieb. Dieser prüft die Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen, reinigt
Kessel und Brenner, tauscht Verschleißteile wie Brennerdüse und Filter aus und
nimmt eine Messung der Abgaswerte vor.
Filter: Alle Filter müssen regelmäßig gereinigt oder erneuert werden. Alle Filter, ob
Wasserfilter, Filter in einer Lüftungsanlage oder in einem kleinen Badlüfter, haben
die Funktion, Fremdkörper zurückzuhalten. Ist der Filter gesättigt, ist dies nicht
mehr möglich. Fenster und Türen werden täglich benutzt und beansprucht. Prüfen
Sie daher in regelmäßigen Abständen, ob die Beschläge noch richtig eingestellt sind,
so dass die Türen und Fenster leicht zu betätigen sind und gleichzeitig dicht
schließen.
Der Nutzer kann durch richtiges Verhalten Energie sparen und sein
Wohnkomfort erhöhen
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Schimmelbildung vermeiden: Das richtige Lüften ist eine entscheidende
Maßnahme, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Durch Kochdünste, Duschen,
Wäschetrocknung und Atemluft gelangt Feuchtigkeit in die Raumluft. Diese
Feuchtigkeit muss regelmäßig hinausgelüftet werden, sonst kondensiert sie und im
schlimmsten Fall führt es zu einer Schimmelbildung.
Stoßlüften: Bei einem Gebäude ohne automatische Lüftungsanlagen kann die
Feuchtigkeit nur durch regelmäßiges Stoßlüften entweichen. Die warme und
feuchte Raumluft wird dabei gegen kühlere und trockenere Außenluft ausgetauscht.
Stellen Sie die Thermostatventile kurz vor dem Lüften auf null, so kann noch die
Restwärme der Heizkörper genutzt werden.
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Raumtemperaturen: Passen Sie die Raumtemperatur der Nutzung an. Denn jedes
Grad zählt. Bereits eine Absenkung um ein Grad spart rund 6 % Heizenergie.
Reduzieren Sie die Raumtemperaturen etwa von 24 auf 20 Grad, sinken die
Heizkosten um 20% bis 25%. Übliche Temperaturen für bewohnte Räume und
Kinderzimmer sind 20 Grad, im Bad können es auch 22 Grad sein. Für Schlafzimmer
und Nebenräume reichen 16 Grad aus. Nachts kann die Temperatur in allen Räumen
auf 16 Grad gesenkt werden. Diese Temperatur sollte nicht unterschritten werden,
um eine Kondensation von Luftfeuchtigkeit an kalten Oberflächen und damit
Schimmelpilzbildung zu vermeiden. Während des Urlaubs darf die Temperatur auch
deutlich weiter sinken, achten Sie aber auf jeden Fall auf den Frostschutz.
Lebensgewohnheiten: Stellen Sie die Heizungsregelung entsprechend Ihren
Lebensgewohnheiten ein: Bei einem energetisch sanierten Gebäude können Sie
abends die Heizung, eine Stunde bevor Sie üblicherweise zu Bett gehen,
bedenkenlos absenken. Morgens sollte die Heizung eine Stunde vor dem aufwachen,
wieder auf Normaltemperatur hochgefahren werden, damit Sie die Morgentoilette
in behaglicher Wärme genießen können. Der Tagesablauf am Wochenende ist in der
Regel anders als unter der Woche, das sollte entsprechend geregelt werden. Falls
Sie Schwierigkeiten mit der Einstellung der Regelung haben, fragen Sie Ihren
Heizungsbauer.
Heizkörper: Auch Ihre Fensterdekorationen und Möbel nehmen Einfluss auf die
Heizkosten. Vermeiden Sie einen Wärmestau an den Heizkörpern. So verhindern
Möbel und Verkleidungen vor dem Heizkörper, dass sich die Wärme im Raum
ausbreiten kann. Eine Fensterdekoration, die Heizkörper verdecken, leitet ein
Großteil der Wärme über die Fenster wieder nach außen.
Zielerfüllung: Genießen Sie nun das Ergebnis Ihrer energetischen Sanierung. Je nach
Umfang der energetischen Sanierung an ihrem Gebäude können Sie sich nun über ein neues
Dach, eine neue Fassade, neue Fenster, gesunde Raumluft durch eine Lüftungsanlage,
behagliche Raumtemperaturen und niedrige Heizenergierechnungen freuen. Das ist pure
Lebensfreude!
Mit Ihrer Entscheidung für eine energetische Sanierung haben Sie auch einen großen
Beitrag für eine saubere Umwelt geleistet.
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