energieausweis

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ENERGIEAUSWEIS
für Nichtwohngebäude
gemäß den SS 16 ff. Energieeinsparverordnung {EnEV) vom
18. November 2013
Registriernummer
06.10.2024
Güllig bis
1
2
NW-2014-000223432
1
Gebäude
Hauptnutzung /
Wohn- und Geschäftshaus
Adresse
Gebäudeteil
Baujahr Gebäude
Gewerbeanteil
3
1
Baujahr Wärmeerzeuger
Nettogrundfläche
3' a
s
und Warmwasser
3
Erneuerbare Energien
Art der Lüftung / Kühlung
unbekannt (ca.1992)
m2
Erdgas
Art:
3
Anlass der Ausstellung
des Energieausweises
hT
956
627,8
Wesentliche Energ¡eträger für
lTl
IE
Neustr. 40, 46535 Dinslaken
tr
tr
Verwendung:
.i.
þ
Fensterlüftung
Schachtlüftung
tr
D Neubau
X Vermietung
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung
/ Verkauf
n
¡
Modernisierung
(Anderung / Erweiterung)
I
Anlage zur
Kühlung
Aushangpflicht
Sonstiges (freiwillig)
Hinweise zu den Angaben tiber die energet¡sche Qualität des Gebäudes
Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarts unter Annahme von
standard¡sierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als
Bezugsfläche dient die Ì,lettogrundfläche. Teil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen
(Seite 4).
I Oer
wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt
Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche lnformationen zum Verbrauch
sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen nach S 16
Absatz 1 Satz 3 EnEV. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der
Energieausweis
(Energiebedarfsausweis).
Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen
! Der
-
siehe Seite 5).
wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt
(Energieverbrauchsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergle¡chswerte beruhen auf
Energieausweis
statistischen Auswertungen.
Datenerhebung Bedarf/Verbrauch
tr
durch
tr Eigentümer I
Aussteller
Dem Energieausweis sind zusätzliche lnformationen zur energetischen Qualität beigeftigt (freiwillige Angabe).
Hinweise zur Verwendung des Energieauswe¡ses
Der Energieausweis dient lediglich der lnformation. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamle
den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen
Gebäude oder
überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.
n
Aussteller:
wd
energieeffizienz+21
Beratende lngenieure
Poppelbaumstraße 20
46483 Wesel
07.10.20
Ausstellungsdalum
Unlerschrift des Ausstellers
2 Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung
Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Anderungsverordnung zur
der Regisfiernummer ($ 17 Absalz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Dalum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren
3 Mehrfachangaben
o bei Wårmenetzen Baujahr der Übergabestation
Eingang nachträglich
Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte / gekühlle Teil der Nettogrundfläche
EnEV
einzusetzen.
Hottgenroth Soltwarê, Enorgieberater 18599 8.0.6
möglich
ENERGIEAUSWEIS
gemäß den gg 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom
Berechneter EnergiebedaÉ des Gebäudes
Primärenerg¡ebedarf
ENERGIEAUSWEIS
für Nichtwohngebäude
1
18. November 2013
Registriernummer
2
gemäß den $$ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom
Nw-2014-oo0z2g4g2 2
"Gesamtenerg ¡eeff ¡z¡enz"
Primårenergiebedarf dieses Gebäudes
392,7
100
En EV-Anforderungswerl
Neubau (Vergleichswert)
200
f€
ÊH
rà¡
ngswerl
modernisierter Altbau (Vergleichswert)
fl9,7
kwh(m¿a)
D eingehalten
Neubau) E eingehalten
I
!
I
X
Lüftung und Kühlung an. Erwird unter Standardklima und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein lndikator für die Energieeffizienz eines
Heizung
Erdgas
Warmwasser
Energieeffizienz.
und den
Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Be-
kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe
Anoaben zum EEWärmeG - Seite 2
Nach dem EEWärmeG müssen Neubauten in bestimmtem Umfang erneuer-
Vereinfachungen nach S g Absatz 2 EnEV
risch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bau-
unlefagen bzw. gebäudebezogener Dalen und unter Annahme von slandar-
,,Ersatzmaßnahmen"
disierten Randbedingungen (2.8. standardisierte Klimadaten, definiertes
EEWärmeG teilweise oder vollständig durch Maßnahmen zur Einsparung von
Vereinfachungen nach Anlage 2 Nummer 2.1.4 EnEV
in kwh/(m2.a) für
Lüflung
s)
Kühlung einschl.
Gebäude
wird ausgelüllt, wenn die Anlorderungen
des
Nulzerverhallen, standardisierte lnnentemperatur und innere Wärmegew¡nne)
Energie erfüllt werden. Die Angaben dienen gegenùber der zuständigen Be-
berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudesunabhängig vom Nutzerverhalten und von der Wetterlage beurleilen. lnsbeson-
hörde als Nachweis des Umfangs der Pflichterfüllung durch die Ersatzmaßnahme und der Einhaltung der für das Gebäude geltenden verschärften
dere wegen der standardisierten Randbedingungen erlauben die angege-
Anforderungswerte der EnEV.
241,1
18,1
10,8
0,1
31,3
1,7
1,7
IPftichtangabeintmmobitienanzeigen]
241,1kWhl(mz.a)
[pftichtangabeintmmobilienanzeigen]
Nulzung erneuetbarer Enetg¡en zur fÞckung des Wärme-und
Kälteb€darfs auf Grund des Erneuerbare.Energien-Wärmegesetres (EEWärmeG)
Deckunssanreir: 2,s
33,0 kWh/(m'z'a)
Zonen
Nr
2
Endeneroleverbrauch
Pr¡märeneroiebedart
-
das Gebäude auf der Basis der Abrechnungen von Heizkosten bzw. der
Abrechnungen von Energielieferanten ermittelt. Dabei werden die Ënergie-
kundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten
Energieträger (2.8. Heizö|, Gas, Strom, ernèuerbare Energien etc.). Ein
verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Nutzein-
kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energie-
Quadratmeler Nettogrundflåche nach der EnEV. Der erfasste Energiever-
effizienz sowie eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienut-
brauch für die Heizung wird anhand der konkreten örtl¡chen Wetterdaten und
zung. Die angegebènen Verglelchswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der EnEV an, die zum Zeitpunk der Ausstellung des Energieausweìses galt. Sie sind im Fall eines Neubaus oder einer Modernisierung
mithilfe von Klimafaktoren auf einen deutschlandweilen Mittelwert umgerechnet. D¡e Angaben zum Endenergie verbrauch geben Hinweise auf d¡e energe-
I
71,1
181,7
28,9
können die mit dem Energiebedarf verbundenen COr-Emissionen des
sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom ange-
Gebäudes f reiwillig angegeben werden.
gebenen Endenergieverbrauch ab.
verschärften Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten.
Verschärfter Anforderungswert
kwh/(maa)
Primärenergiebedad:
und
lm Fall längerer Leerstände wird hierfür einpauschaler Zuschlag rechnerisch
le gerundet, das
bestimmt und in die Verbrauchserfassung einbezogen. Ob und inwieweit der-
artige Pauschalen in die Erfassung eingegangen sind, ist der Tabelle ,,Ver
brauchserfassung" zu entnehmen.
Wärmeschulz
weitere Zonen in der Anlage
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
Die- Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs in vielen Fällen neben dem Berechnungsverfahreñ alternativõ Vereinfachungen zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Erqebnissen
führen kðnnen. lnsbesondere wegen slandardisierter Randbeðingungen
erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tãtsälcnlichen. Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerle sind spezifische.W€rle nach der EnEV pro Quadratmeler beheizle/gekühlte ñettogrundfläche.
2 siehe Fußnote 2 auf Seile 1 des Energieausweises
siehe Fußnole 1 auf Seite 1 des
nur bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des S 16 Absatz I Satz 3
7 nur bei Neubau im Èall der Anwendung von
nur bei
S 7 Absafz I Nummer 2 EEWärmeG
Energieauswe¡ses
e¡nes Gebäudes weichl insb€sondere wegen des Witterungseinflusses
Der Endwert der Skala zum Primärenergiebedarf beträgt, auf die ZehnerstelDreifache des Vergleichswerts ,,EnEV Anforderungswert
modernisierter Altbau'' (140 % des ,,EnEV Anforderungswerts Neubau").
efi¡llt.
Primärenergiebedad:
kWh/(mr.a)
tr Die in Verbindung mit S I EEWärmec um
V"
tische Qual¡tät des Gebäudes. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen
Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist
jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungse¡nhe¡t oder
Personal- / Lager- / Nebenf läche
Anteil
Dle Anforde¡ungen des EEWärmeG werden durch dle
Ersalznaßnahme nach S 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG
Verschårfter Anforderungswert
heiten zugrunde gelegt. Die so ermittelten Werte sind spezifische Werte pro
446,0
Fläche
7
Die nach S 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG verschårften
Anforderungswerle der EnEV sind eingehalten.
von Wärme und Strom werden für
Der Primärenergiebedarf bildet die Energieeffizienz des Gebäudes ab. Er
berücksichtigt nêben der Endenergie auch die sogenannte ,,Vorkette" (Er
Einzelhandelsfläche
Zone
3
tr
Seile 3
Absatz 1 Satz 2 EnEV
durchgeführt wird, einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie zur Orientierung hinsichtlich der energet¡schen Qual¡tät des Gebäudes. Zusätzlich
6
7
-
Die Angaben zum Endenergieverbrauch
Seíte 2
des Gebåudes, die nach den Vorgaben des $
4
Neubau
dazu weitere Angaben.
-benen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.
Angaben zum EEWärmeG 6
Ersatzmaßnahmen
mit die standardisierte lnnentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Ein
bare Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs nutzen. ln dem
Feld,,Angaben zum EEWärmeG" sind die Arl der eingesetzten erneuerbaren
Energien und der prozentuale Anteil der Pflichterfüllung abzulesen. Das Fèld
Slrom-Mix
$;"#i'#:#J'
Seite 1
Hìer wird darüber informiert, wofür und in welcher Art erneuerbare Energien
genutzt werden. Bei Neubauten enthält Seite 2 (Angaben zum EEWärmeG)
-
leuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechne-
Eingebaute
2,4
Wärme
Strom
Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Ënergiemenge, die dem Gebäude unter Annahme von standardisierten Bedingungen
Eneroiebedad - Seite 2
Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergiebedarf
Verfahren nach Anlage 2 Nummer 2 EnEV
241,1
Strom
Seite 2
Verfahren nach Anlage 2 Nummer 3 EnEV (,'Ein-Zonen-Modell,,)
Jåhrlicher
Energietråger
E
benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung,
dem Muster nach Anlage 7 auf den Gebäudeteil zu beschrånken, der
-
Der Endenergiebedarf gibl die nach technischen Regeln berechnete, jährlich
und unter Berücksichtigung der Energieveluste zugeführt werden muss, da-
Endenergiebedarf
Arr:
zwecken genutzt werden, ist die Ausstellung des Energieausweises gemäß
Erneuerbare Eneroien
En EV-Anforderu
Wärmedurchoanoskoeffizienten
Endenergiebedarf
Endenerolebedarf
>500
Für Enerolebedarfsberechnunqen vetwendetes Verfahren
392,7 kWh/(mr.a) Anforderungswert
Sommerlicher Wärmeschutz (be¡
400
ã:
Primäreneroiebedarf
Endenergiebedarf
- Seite 1
Bei Nichtwohngebäuden, die zu einem nicht unerheblichen Anteil zu Wohn-
getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln ist (siehe im Einzelnen $ 22
EnEV). Dies wird im Energieausweis durch die Angabe ,,Gebäudete¡l" deuþ
300
Anforderunoen oemäß EnEV 4
Mittlere
5
lich gemacht.
0
lslwert
kWW(maa)
18. November2013
Erläuterungen
Anoabe Gebäudetell
COr-Emissionen 3 119,0 kg/(mr'a)
für Nichtwohngebäude
1
EnEV
-
Seite 2
Die EnEV stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungen auch
Anforderungen an d¡e energetische Oualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) sow¡e bei Neubauten
an den sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes.
Plllchtanoaben für lmmobilienanzeioen
-
Seite 2 und 3
Nach der EnEV besteht die Pfl¡cht, in lmmobìlienanzeigen die in S
s
freiw¡llige Angabe
nur HifãenergiebeOarf
energetische Qualitát im Vergieich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. Die Endwerte der beiden Skalen zum Endenergieverbrauch betragen,
auf die Zehnerstelle gerundet, das Doppelte des jeweiligen Vergleichswerts.
Primärcneroleverbrauch
-
Seite 3
16a
Der Primärenergieverbrauch geht aus dem für das Gebäude insgesamt ermil
Absatz 1 genannlen Angaben zu machen. Die dafür erforderlichen Angaben
sind dem Energieausweis zu entnehmen, je nach Ausweisart der Seite 2
telten Endenerg¡everbrauch für Wärme und Strom hervor. Wie der Primär-
oder 3.
3
D¡e Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäu-
de. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren e¡ne gute
1
siehe Fußnote
1
auf Seite 1 des Energieausweises
Hongênrolh So,Marê, EnergÌêberater 18599 8'0.6
Hottgenrolh Soltware, Enêrgieberatêr 18599 8.0.6
energiebedarf wird er mithilfe von Umrechnungsfaktoren ermittelt, die die VoÊ
kette der jeweils eingesetzten Energ¡eträger berücksichtigen.
ENERGIEAUSWEIS
lür Nichtwohngebäude
ENERGIEAUSWEIS
gemäß den $$ 16 tf. Energieeinsparverordnung {EnEV}
gemäß den gg 16 tf. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom
für Nichtwohngebäude
I
18. November 2013
Zusatzinformationen zur Datenerfassung und Berechnung
nach Energieeinsparverordnung und DIN 18õ99
Erfasster Energieverbrauch des Gebåludes
Registriernummer
2
NW-2014-00022g4g2 3
Endenergieverbrauch
Nettosrundfläche
Zur Ermittlung der Energiekennwerte wurde das Gebäude in Zonen
unterteilt. Die Nettogrundfläche weist die Flächen der beheizten
oder gekühlten Zonen des Gebäudes aus. Sie kann somit von der
tatsächlichen Grund-, Miet- oder Nutzfläche abweichen.
T'rH-
0
¡
Bauteilaufbau
100
2üt
300
400
>500
100
200
300
¡!00
>500
Warmwasser enthalten
Die Erfassung der jeweiligen Bauteilaufbauten erfolgte durch
Aufmaß vor Ort. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)
bewertet die energetische Qualität des Bauteils und wurde anhand
baujahrstypischer Vergleichsdaten oder gesetzlicher Typologiewerten ermittelt.
0
fÞr Wert enthält den Stromverbrauch für
1
:
ê
Anlasentechnik
tr Zusatzheizung tr Warmwasser !
Ermittlung der spezifischen Kennwerte von Heizungsanlage,
Warmwasserbereitung, Klima- und Lüftungsanlage sowie
Verbrauchserfassung
Zeitraum
Beleuchtungstechnik gemäß der Gegebenheiten am Gebäude.
von
Lüftung
Primär-
Energielräger
bis
a
energiefaktor-
tr
eingebaute
Energieverbrauch
tkwhl
Beleuchtung tr Kühlung !
Anteil
Warmwasser
lkwhl
Anteil Heizung
lkwhl
Sonstiges
Klimafaklor
Energieverbrauch
Strom
Randbedinqunqen
Der Energiebedarf des Gebäudes stellt einen theoretischen Wert
unter Normbedingungen dar. Dies dient der Vergleichbarkeit von
Gebäuden.
Die Nutzung und Beheizung der einzelnen
ist Basis festgelegter Randbedingungen und
Gebäudezonen
Primärenerg ieverbrauch
d
ieses Gebäudes
Gebäudenutzung
Erläuterungen zum Vedahren
können im Einzelfall von der tatsächlichen Nutzung abweichen.
Vergleichswerle
Gebäudekalegorie/
Flåchenanteil
Nutzung
Heizung und
Warmwasser
3
Slrom
Das Vedahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung
vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro
Quadratmeler behe¡zte/gekühlte Nettogrundfläche. Der
lalsächliche Energieverbrauch eines Gebäudes weicht
ee*21
€
nergie
€
ff¡-¡enzplus2l
insbesondere wegen des Wiüerungseinflusses und sich
ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen
Kennwerlen ab.
r
3
2 siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises
siehe Fußnole I auf Seite 1 des
veröffentlicht unler www.bbsr-energieãinsparung.de durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadlenlwickluno
im Einvernehmen
mit dem Bundesminislerium für wirtschaft und
g"g"b"ì;iãil. ãrlrr
Energieausweises
rechnologie
Hotlgen.oth Sollware, Energieberater
j
8599 8.0.6
t
lË"r.t"norzuschläge in kwh
ENERGIEAUSWEIS
gemäß den $$ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom
Empfehlungen des Ausstellers
für Nichtwohngebäude
1
18. November 2013
Registriernummer
2
NW-2014-000223432 4
Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung
tr
Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz sind
möglich
I
nicht möglich
Empfohlene ltllodernisierungsmaßnahmen
(freiwillige Angaben)
empfohlen
Nr
tr
Bau- oder
Anlagenteile
Maßnahmenbeschreibung in
einzelnen Schritten
in
Zusammenhang
mit größerer
Modernisierung
als
Einzelmaßnahme
oeschätzte
Amortisationszeit
geschätzte
Kosten pro
eingesparte
Kilowattstunde
weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt
Hinweis:
Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der lnformation.
Sie sind kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.
Genauere Angaben zu den Empfehlungen sind
erhältlich bei/unter:
energieeffizienz+21, Beratende lngenieure
Poppelbaumstrage 20, 46483 Wesel
Ergänzende Erläuterungen zu den Angaben ¡m Energieausweis (Angaben freiwillig)
1
siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
Hottgenroth Software, Energieberater
1
8599 8.0.6
2
siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises
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