Beratung von Bauherren [Download,*, 6,24 MB]

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 7 Kommunen
 Einwohner: ca. 30.000
 Fläche: 300 km²
 Gründung Verein 06/2007
 Regionalmanagement seit
03/2008

LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) als Fördergrundlage
für unsere Region bis 2020

Fördermittelbudget bis 2020:
 6,6 Mio. Euro aus ELER
(LEADER-Förderung)
 0,325 Mio. Euro aus EMFF
(Fischereifonds)

Vorhabenaufrufe zur Einreichung
der Fördervorhaben

Koordinierungskreis zur Auswahl Fördervorhaben anhand
von Vorhabenauswahlkriterien
 Ortstypik
 Identität
 Lebensqualität
 Alleinstellungsmerkmal
A) REGIONSBEZOGENE INFORMATIONSVERMITTLUNG
B) KOOPERATIONEN
C) QUALIFIZIERUNG / KOMPETENZVERMITTLUNGEN
D) BAUVORHABEN, AUSSTATTUNG
E) LANDSCHAFTSÖKOLOGISCHE MASSNAHMEN
F) INFRASTRUKTUR
G) PLANUNGEN, KONZEPTE, STUDIEN, MANAGEMENT
D 1. Um- und Wiedernutzung leerstehender ländlicher Gebäude
 als Haupt- oder Nebenwohnsitz
 zu eigenen Wohnzwecken mit bis zu einer zusätzlichen Mietwohnung
Art und Höhe der Förderung:
Kap. D: Bau / Ausstattung
Einmaliger Zuschuss pro Objekt
Vorhaben im Dorfumbauplan oder nach vergleichbarer,
aussagekräftiger Fachplanung
Fördersatz
Höchstbetrag
30%
80.000 €
+5 %
+ 5.000 €
für Barriereabbau
für Schaffung eines Hauptwohnsitzes
+5%
+ 15.000 €
Weist das Vorhaben einen klaren Schwerpunkt hinsichtlich spezieller Zielgruppen auf,
erhöht sich die Quote folgendermaßen:
für junge Familien
+10 %
Die Förderhöchstquote liegt bei 50%, die Bagatellgrenze bei 5.000 €, die
Förderobergrenze für D7. (Abbruch) liegt bei 20.000 €
 Zuschuss: max. 50 %
 Höchstbetrag: max. 100.000 Euro
 Erhalt von mindestens 50 % der konstruktiven Außenhülle des
betreffenden Gebäudes sowie der Grundkubatur
 gefördert werden ländliche, regionstypische Gebäude, die vor 1949
errichtet wurden oder eine ortsbildprägende Bedeutung besitzen
 Einhaltung der Kriterien zur regionalen Baukultur für beantragte
Vorhabenbestandteile bindend (Kohärenzkriterium!)
 förderfähige Kosten:
 Baumaßnahmen Außenhülle
 Innenausbau
 Heizung
 Haustechnik
 Freianlagen
 Planungsleistungen (bis max. 15% der förderfähigen Gesamtkosten)
 Grunderwerb (bis max. 10% der der förderfähigen Gesamtkosten)
Dach:
 Erhaltung der vorhandenen Dachneigung bei
Steildächern
 Dachsteine aus Ton (Ziegel), Betondachsteine –
beide in rot, rot meliert, anthrazit; Schiefer/
Kunstschiefer in ortstypischer Farbe
 Gaupen:
 Anordnung mit Bezug zur Fassadengliederung
 Mindestabstand zu First und Traufe:
35 cm
 Mindestabstand zu Ortgang, Kehle oder
Dachgrat: 1 m
Abbildung: Sächsisches Dorf-Baubuch
Fassade:
 Mineralischer Glattputz 1,5 bis max. 3 mm Körnung
 Erhalt historischer Putzgliederungen
 Neuanlage von Putzfaschen um Fenster und Türen:
umlaufend, Breite von 16-18 cm
 Außendämmung mineralisch oder aus nachwachsenden
Rohstoffen
 Farbgebung abgetönt, kein reinweiß
Fenster / Außentüren:
 Fenster: stehendes Format, Gliederung der Fensterfläche
 Außentüren möglichst in Holz oder Oberfläche in Holzoptik
Freiflächen:
 Pflasterung in Naturstein, Betonstein oder Ökopflaster
Abbildung: Sächsisches Dorf-Baubuch
Koordinierungskreis:
 Architektin als beratendes Mitglied
im regionalen Entscheidungsgremium
(Koordinierungskreis) – seit 2011
 für private Bauvorhaben – Einhaltung
der Kriterien zur regionalen
Baukultur bindend (Kohärenzkriterium!)
 fachliche Voreinschätzung durch
Architektin
 bei Abweichungen – Festlegungen in
Dokumentation Vorhabenentscheidung:
 Auflagen
 Vor-Ort-Termin RM + beratende
Architektin
 Honorar für Architektin über RM-Förderung
Vor-Ort-Termine:
 Ziel: Beratung, Kommunikation
 Beachtung von Gebäudealter,
Gebäudeart, Standort
 Festlegung Farbkonzept
 Abweichungen möglich
 Info zu Ergebnis an Bewilligungsbehörde (LRA Meißen)
Beratungsgespräche allgemein:
 Weitergabe Broschüren
Landeswettbewerb „Ländliches Bauen“
Wiedernutzung in Krauschütz (Stadt Großenhain)
Wiedernutzung in Reppis
Wiedernutzung in Bobersen (Gemeinde Zeithain)
Wieder- und Umnutzung in Nauwalde (Stadt Gröditz)
Umnutzung in Skäßchen (Stadt Großenhain)
Umnutzung in Wildenhain (Stadt Großenhain)
„Führer regionale Baukultur“ als
Kooperationsvorhaben mit
benachbarten LEADER-Gebieten
Abbildung: Kreisverwaltung Ahrweiler
Anja Schober
Regionalmanagement Elbe-Röder-Dreieck
Technologiezentrum Glaubitz,
Industriestraße A 11, 01612 Glaubitz
Tel.: 035265-51270, E-Mail: [email protected]
www.elbe-roeder.de
Dipl. Ing. (FH) Kerstin Grahl – Freie Architektin
GRAHL – ARCHITEKTUR
Pausitzer Straße 1, 01589 Riesa
Tel.: 03525-514981, E-Mail: [email protected]
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