7 Kommunen Einwohner: ca. 30.000 Fläche: 300 km² Gründung Verein 06/2007 Regionalmanagement seit 03/2008 LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) als Fördergrundlage für unsere Region bis 2020 Fördermittelbudget bis 2020: 6,6 Mio. Euro aus ELER (LEADER-Förderung) 0,325 Mio. Euro aus EMFF (Fischereifonds) Vorhabenaufrufe zur Einreichung der Fördervorhaben Koordinierungskreis zur Auswahl Fördervorhaben anhand von Vorhabenauswahlkriterien Ortstypik Identität Lebensqualität Alleinstellungsmerkmal A) REGIONSBEZOGENE INFORMATIONSVERMITTLUNG B) KOOPERATIONEN C) QUALIFIZIERUNG / KOMPETENZVERMITTLUNGEN D) BAUVORHABEN, AUSSTATTUNG E) LANDSCHAFTSÖKOLOGISCHE MASSNAHMEN F) INFRASTRUKTUR G) PLANUNGEN, KONZEPTE, STUDIEN, MANAGEMENT D 1. Um- und Wiedernutzung leerstehender ländlicher Gebäude als Haupt- oder Nebenwohnsitz zu eigenen Wohnzwecken mit bis zu einer zusätzlichen Mietwohnung Art und Höhe der Förderung: Kap. D: Bau / Ausstattung Einmaliger Zuschuss pro Objekt Vorhaben im Dorfumbauplan oder nach vergleichbarer, aussagekräftiger Fachplanung Fördersatz Höchstbetrag 30% 80.000 € +5 % + 5.000 € für Barriereabbau für Schaffung eines Hauptwohnsitzes +5% + 15.000 € Weist das Vorhaben einen klaren Schwerpunkt hinsichtlich spezieller Zielgruppen auf, erhöht sich die Quote folgendermaßen: für junge Familien +10 % Die Förderhöchstquote liegt bei 50%, die Bagatellgrenze bei 5.000 €, die Förderobergrenze für D7. (Abbruch) liegt bei 20.000 € Zuschuss: max. 50 % Höchstbetrag: max. 100.000 Euro Erhalt von mindestens 50 % der konstruktiven Außenhülle des betreffenden Gebäudes sowie der Grundkubatur gefördert werden ländliche, regionstypische Gebäude, die vor 1949 errichtet wurden oder eine ortsbildprägende Bedeutung besitzen Einhaltung der Kriterien zur regionalen Baukultur für beantragte Vorhabenbestandteile bindend (Kohärenzkriterium!) förderfähige Kosten: Baumaßnahmen Außenhülle Innenausbau Heizung Haustechnik Freianlagen Planungsleistungen (bis max. 15% der förderfähigen Gesamtkosten) Grunderwerb (bis max. 10% der der förderfähigen Gesamtkosten) Dach: Erhaltung der vorhandenen Dachneigung bei Steildächern Dachsteine aus Ton (Ziegel), Betondachsteine – beide in rot, rot meliert, anthrazit; Schiefer/ Kunstschiefer in ortstypischer Farbe Gaupen: Anordnung mit Bezug zur Fassadengliederung Mindestabstand zu First und Traufe: 35 cm Mindestabstand zu Ortgang, Kehle oder Dachgrat: 1 m Abbildung: Sächsisches Dorf-Baubuch Fassade: Mineralischer Glattputz 1,5 bis max. 3 mm Körnung Erhalt historischer Putzgliederungen Neuanlage von Putzfaschen um Fenster und Türen: umlaufend, Breite von 16-18 cm Außendämmung mineralisch oder aus nachwachsenden Rohstoffen Farbgebung abgetönt, kein reinweiß Fenster / Außentüren: Fenster: stehendes Format, Gliederung der Fensterfläche Außentüren möglichst in Holz oder Oberfläche in Holzoptik Freiflächen: Pflasterung in Naturstein, Betonstein oder Ökopflaster Abbildung: Sächsisches Dorf-Baubuch Koordinierungskreis: Architektin als beratendes Mitglied im regionalen Entscheidungsgremium (Koordinierungskreis) – seit 2011 für private Bauvorhaben – Einhaltung der Kriterien zur regionalen Baukultur bindend (Kohärenzkriterium!) fachliche Voreinschätzung durch Architektin bei Abweichungen – Festlegungen in Dokumentation Vorhabenentscheidung: Auflagen Vor-Ort-Termin RM + beratende Architektin Honorar für Architektin über RM-Förderung Vor-Ort-Termine: Ziel: Beratung, Kommunikation Beachtung von Gebäudealter, Gebäudeart, Standort Festlegung Farbkonzept Abweichungen möglich Info zu Ergebnis an Bewilligungsbehörde (LRA Meißen) Beratungsgespräche allgemein: Weitergabe Broschüren Landeswettbewerb „Ländliches Bauen“ Wiedernutzung in Krauschütz (Stadt Großenhain) Wiedernutzung in Reppis Wiedernutzung in Bobersen (Gemeinde Zeithain) Wieder- und Umnutzung in Nauwalde (Stadt Gröditz) Umnutzung in Skäßchen (Stadt Großenhain) Umnutzung in Wildenhain (Stadt Großenhain) „Führer regionale Baukultur“ als Kooperationsvorhaben mit benachbarten LEADER-Gebieten Abbildung: Kreisverwaltung Ahrweiler Anja Schober Regionalmanagement Elbe-Röder-Dreieck Technologiezentrum Glaubitz, Industriestraße A 11, 01612 Glaubitz Tel.: 035265-51270, E-Mail: [email protected] www.elbe-roeder.de Dipl. Ing. (FH) Kerstin Grahl – Freie Architektin GRAHL – ARCHITEKTUR Pausitzer Straße 1, 01589 Riesa Tel.: 03525-514981, E-Mail: [email protected]