1 BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET

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BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET LEPPERDING
STADT LAUFEN
Begründung
(§ 9 Abs. 8 BauGB)
zum Bebauungs-/Grünordnungsplan Nr. 49 für das Gewerbegebiet „Lepperding“ der Stadt Laufen,
Landkreis Berchtesgadener Land.
Der Begründung liegt der Bebauungs-/Grünordnungsplan, ausgearbeitet vom Ingenieurbüro für
Städtebau und Umweltplanung, Dipl.-Ing. Gabriele Schmid, Alte Reichenhaller Straße 32 1/2, 83317
Teisendorf, in der Fassung vom 05.07.2011 zugrunde.
Der Stadtrat von Laufen hat am 15.12.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet
„Lepperding“ beschlossen.
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Aufstellungsgründe
Die im Bereich „Rehrlhof“ ansässige Firma Hörl Kunststofftechnik hat dringenden
Erweiterungsbedarf und beabsichtigt in Kooperation mit der Firma Rosenberger einen neuen
Firmenstandort zu gründen. Längerfristig ist eine Erweiterung des Gewerbestandortes Rehrlhof
bis zur B 20 und zu den südlich gelegenen Kiesgruben geplant. Um die Betriebsansiedlung bzw.
dringende Erweiterung kurzfristig zu ermöglichen, soll vorerst für den Bereich südlich der von der
B20 abzweigenden Gemeindestraße nach Daring ein Gewerbegebiet ausgewiesen und ein
Bebauungsplan aufgestellt werden.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück Nr. 96 sowie Teilflächen der
Flurstücke Nr. 91, 88, 82/9, 82/10, 82/14 Gemarkung Heining und Teilflächen der Flurstücke Nr.
42, 185, 196 und 161 der Gemarkung Triebenbach.
Ein Teil der Ausgleichsflächen liegt im Bereich einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 247 der
Gemarkung Leobendorf.
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet ebenso wie die nördlich angrenzenden Flächen als
Gewerbegebiet ausgewiesen. Die im Westen vorgesehene geradlinige Eingrünung wird zur
besseren Abschirmung des Wohnhauses, das westlich davon im Außenbereich liegt, in diesem
Bereich etwas geschwungener entwickelt.
Lage, Größe und Beschaffenheit
Der Bereich des Bebauungsplanes liegt östlich von Lepperding an der Bundesstraße 20 und
umfasst rund 3,93 ha Gewerbegebiet mit 0,38 ha Eingrünung und ca. 0,27 ha Ausgleichsfläche
im unmittelbaren Geltungsbereich sowie ca. 1,54 ha Ausgleichsfläche, die südlich von Esing in
der Gemarkung Leobendorf liegt und vom Ökokonto der Stadt Laufen abgebucht wird.
Der Bereich des neuen Gewerbegebietes ist derzeit teils als Blumenfeld teils als Ackerfläche
(Mais, Getreide) intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das Gelände ist weitgehend eben und der
Untergrund überwiegend kiesig.
Geplante Nutzung und Verkehrserschließung
Im Bereich des geplanten Gewerbegebietes sind kurz- bis mittelfristig im östlichen Teil an der B
20 mehrere Produktions- und Lagerhallen sowie ein Verwaltungsgebäude vorgesehen. Der
südwestliche Teil soll eine spätere Erweiterung ermöglichen.
Die maximale Gebäudegröße ist mit einer Länge von 80 m und einer Breite von 35 m festgesetzt.
Dadurch soll einerseits den betrieblichen Erfordernissen nachgekommen und andererseits der
städtebaulich verträgliche Rahmen festgelegt werden. Die Gebäudehöhe ist mit einer Wandhöhe
von maximal 10 m begrenzt. Um bei der zulässigen Gebäudebreite eine allzu große
Höhenentwicklung zu vermeiden, sollen die Dächer mit einer Neigung bis 15° ausgeführt
werden. Andere Dachformen (z. B. Sheddächer) und Neigungen können ausnahmsweise
zugelassen werden. Ziel hierbei ist es, eine optimale Belichtung in Kombination mit einer
effektiven Nutzung der Sonnenenergie bei akzeptabler Firsthöhe zu ermöglichen. Grundsätzlich
soll einerseits eine moderne, ansprechende Architektur am Eingangsbereich der Stadt Laufen
neue Akzente setzen und andererseits sollen optimale Betriebsbedingungen für Produktion und
Personal erzielt werden. Durch die Farbvorgaben hinsichtlich der Dächer soll ein Bezug zu den
in der Umgebung vorhandenen Bauten hergestellt, aber auch eine moderne Dachgestaltung
ermöglicht werden.
Werbeanlagen müssen so gestaltet werden, dass sie sich in das Gesamterscheinungsbild des
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Gewerbegebietes und in die umgebende Landschaft einfügen.
Um eine wirtschaftliche Ausnutzung des Gewerbegrundes zu ermöglichen, wird das Maß der
baulichen Nutzung mit einer GRZ von 0,5 festgesetzt.
Die Verkehrserschließung zum Gewerbegebiet erfolgt durch eine Zufahrt von Norden. Um einen
reibungslosen Verkehrsablauf sicherzustellen ist an der B 20 eine neue Linksabbiegespur
vorgesehen. Der bestehende Wirtschaftsweg bzw. der Rad- und Fußweg müssen hierfür etwas
nach Westen verlegt werden. Ferner muss für den Wirtschaftsweg ein für Lastkraftwagen
ausreichender Einfahrtsradius vorgesehen werden, da hier auch die Zufahrt zu der südlich
gelegenen Kiesgrube erfolgt.
Die Gemeindestraße im Norden soll auf 6 m verbreitert werden, um eine ausreichende
Zufahrtsmöglichkeit zum Gewerbegebiet von Norden sicherzustellen.
Zur Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild ist das Gewerbegebiet mit standortheimischen
Gehölzen einzugrünen. Die bestehende Obstwiese im Nordosten ist zu erhalten bzw. wird diese
nach Süden um genau jene Fläche, die infolge der erforderlichen Verschiebung des
Wirtschaftsweges verloren geht, erweitert. Im Südwesten ist zwischen Baugebiet und Waldrand
eine Ausgleichsfläche festgesetzt. Um Immissionen bei dem bestehenden Wohnhaus im Westen
zu vermeiden, wird die Ausgleichsfläche hier mit einer deutlich größeren Breite vorgesehen als
am südlichen Rand. Ferner soll das Gelände etwas modelliert bzw. der Oberboden teilweise bis
an den anstehenden Kies abgeschoben werden, sodass in diesem Bereich Mulden und auch
eventuell kleinere Gewässerbereiche geschaffen werden. So soll neuer Lebensraum für Flora
und Fauna entstehen, der insbesondere auf die artenspezifischen Ansprüche von Amphibienund Reptilienarten abzielt. Die Maßnahmen sind unter Einbeziehung einer ökologischen
Baubegleitung zu erstellen.
Erschließung
Die Wasserversorgung ist sichergestellt durch Anschluss an das städtische Netz.
Die Abwasserentsorgung erfolgt durch Anschluss an die Ortskanalisation.
Die Stromversorgung ist sichergestellt durch den Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz.
Die Müllbeseitigung erfolgt durch die kommunale Müllabfuhr.
Größe des Geltungsbereiches
Nettobauland Gewerbegebiet
Ortsrandeingrünung
Obstwiese (zu erhaltende und neu anzulegende)
Nebenfahrbahn- Wirtschaftsweg
Öffentliche Verkehrsfläche –Rad-/Fußweg
Öffentliche Straßenverkehrsfläche
Verkehrsgrünfläche
Ausgleichsfläche
Sonstige Fläche im Sichtdreieck (Teilfl.FLST. Nr.161)
2
Geltungsbereich
ca.
39350 m
71,1 %
2
ca.
3800 m
6,9 %
2
ca.
1530 m
2,8 %
2
ca.
1190 m
2,2 %
2
ca.
240 m
0,4 %
2
ca.
5220 m
9.4 %
2
ca.
1120 m
2,0 %
2
ca.
2780 m
5,0 %
2
ca.
110 m
0,2 %
__________________________
2
ca.
55340 m
100,0 %
Ausgleichsfläche Ökokonto
ca.
15390 m
2
8. Grünordnung
a) Bestandsaufnahme
Im Nordosten des Planungsgebietes liegt eine Obstwiese, die weitgehend zu erhalten ist. Diese
wird aufgrund der erforderlichen Linksabbiegespur bzw. der Verschiebung des Wirtschaftsweges
im Osten geringfügig verkleinert und um das gleiche Ausmaß im Süden wieder erweitert.
Im Übrigen ist das Planungsgebiet derzeit teils als landwirtschaftliche Ackerfläche (Mais,
Getreide) teils als Blumenfeld intensiv genutzt und weist keinerlei Gehölzstrukturen auf.
Aufgrund dieser bisherigen Nutzung wird das Planungsgebiet gemäß Leitfaden für die
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, des
Bayerischen Staatsministeriums als Gebiet mit geringer Bedeutung für Natur und Landschaft
eingestuft.
b) Planungsziele:
Der zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft wird durch folgende Maßnahmen möglichst
gering gehalten:
2
•
•
•
•
•
•
•
Die Obstwiese im Nordosten des Planungsgebietes bleibt im Wesentlichen erhalten.
Das Gewerbegebiet soll im Norden, Osten und Süden begrünt und mit standortheimischen
Laubbäumen und Sträuchern in lockerer Anordnung bepflanzt werden. Im Westen ist
ebenfalls die Pflanzung von einzelnen Bäumen und Sträuchern vorgesehen.
PKW-Stellplätze sind mit Bäumen zu begrünen (ein Baum pro fünf Stellplätze).
Zur Vermeidung von Barrierewirkung für Kleinsäuger etc. ist die Errichtung von
Betonsockelmauern bei Einfriedungen verboten.
Um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens zu erhalten, sind Kfz-Stellplätze mit
wasserdurchlässigen Belägen auszuführen.
Niederschlagswasser ist in den Untergrund zu versickern.
Um eine Störung von Vogel- Fledermaus und Reptilienarten zu vermeiden, werden die
geplanten Baufeldräumungen zeitlich geregelt.
•
Eine ökologische Baubegleitung wird eingerichtet.
Zum darüber hinaus erforderlichen Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft sind
entsprechende Ausgleichsflächen festgesetzt.
B) Wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes
1. Das Baugebiet wird als Gewerbegebiet ausgewiesen. Zu den bestehenden Wohngebäuden
im Außenbereich wird ein ausreichender Abstand eingehalten. Durch Bepflanzung und
Geländemodellierung können die Immissionen weitgehend gering gehalten werden.
2. Auf eine maßvolle Höhenentwicklung der Gebäude durch entsprechende Dachgestaltung
wurde geachtet.
3. Durch die Aufstellung eines integrierten Grünordnungsplanes ist eine Einbindung in das Ortsund Landschaftsbild gewährleistet.
4. Die Erschließung des Bebauungsplangebietes erfolgt durch die Stadt Laufen, insbesondere
trägt die Stadt Laufen die Kosten für die Linksabbiegespur auf der B20 und die Verbreiterung
der Gemeindestraße nach Daring. Die Kosten für die Ausgleichsflächen und -maßnahmen
sind vom künftigen Bauherrn zu übernehmen.
5. Der Bereich ist aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage unmittelbar an der B 20 und im
Nahbereich der geplanten Ortsumgehung für eine Gewerbeansiedlung äußerst attraktiv und
gut geeignet. Auch sind die von Betrieben erwarteten Erweiterungsmöglichkeiten gegeben.
Durch eine zukunfsorientierte Planung (entsprechend dem Flächennutzungsplan) wird auch
dem Anbindegebot nachgekommen.
C) Umweltbericht
Einleitung
1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bebauungsplanes
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll einerseits dem Erweiterungsbedarf eines
heimischen Gewerbebetriebes nachgekommen und andererseits die Ansiedlung eines mit diesem
kooperierenden Unternehmen ermöglicht werden. Hierfür ist eine ordnungsgemäße Bebauung,
Nutzung und Erschließung zu sichern.
Der bestehende Wirtschaftsweg und der Rad- und Fußweg sind zu verlegen, um auf der
Bundesstraße die erforderliche Linksabbiegespur zu ermöglichen. Die Zufahrt zu den südlich
gelegenen Kiesgruben ist für deren Dauer sicherzustellen.
Die Ein- und Durchgrünung des Baugebietes erfolgt durch Pflanzmaßnahmen auf den privaten
Grundstücksflächen. Die Obstwiese im Nordosten ist weitgehend zu erhalten.
Parallel zum laufenden Verfahren wurde von der Stadt Laufen hinsichtlich möglicher Immissionen
eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben. Die daraus resultierenden Festsetzungen
zum Schallschutz wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.
Ebenso lief parallel zum Verfahren eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und eine FFH-und
SPA-Vorprüfung, deren Ergebnisse in den Bebauungsplan eingearbeitet worden sind.
1.2. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten
Ziele und ihrer Berücksichtigung
Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie dem Baugesetzbuch, den Naturschutzgesetzen, der Immissionsschutzgesetzgebung, der Abfall- und Wassergesetzgebung, ist der
Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Laufen zu beachten, in welchem der Bereich als
Gewerbegebiet ausgewiesen ist.
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2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen
a) Schutzgut Boden
Die Stadt Laufen gehört mit ihrem Umland zu der naturräumlichen Haupteinheit „Salzach –
Hügelland“. Die Landschaftsstruktur wurde im Wesentlichen durch die formenden Prozesse des
Salzachgletschers in der letzten Eiszeit (Würm) und den anschließenden Zerfallprozessen geprägt.
Der Bereich Lepperding liegt im schmalen Streifen der naturräumlichen Untereinheit „Salzburger
Becken“. Das Gebiet stellt einen Teil des Seebodens mit späteiszeitlichen Geröllablagerungen des
ehemaligen Salzburger Sees dar. Der Untergrund im Planungsgebiet besteht daher überwiegend
aus kiesig-sandigem Material. Entsprechend dem Ausgangsmaterial haben sich hier
Parabraunerden und Braunerden entwickelt. Der Boden ist anthropogen überprägt unter
Dauerbewuchs und weist keine Bedeutung als Sonderstandort zur Entwicklung seltener
Vegetationstypen auf. Im Planungsgebiet sind keine Altlasten bekannt. Das Gelände ist
weitgehend eben.
Baubedingt werden Flächen verändert und Oberboden zwischengelagert. Eine Beeinträchtigung
des Bodens durch Stoffeintrag ist aufgrund der vorgesehenen Nutzung nicht zu befürchten.
Durch die geplante Bebauung (GRZ 0,5) wird annähernd die Hälfte der Fläche dauerhaft
versiegelt. Allerdings sind Stellplätze und Zufahrten mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen,
wodurch die Auswirkungen reduziert werden können. Ferner sind am Rand des Baugebietes zu
bepflanzende Grünflächen vorgesehen.
Es sind aufgrund der teilweisen Versiegelung des Untergrundes Umweltauswirkungen mittlerer
Erheblichkeit für das Schutzgut Boden zu erwarten.
b) Wasser
Im Planungsgebiet liegen keine offenen Gewässer wie Quellen, Fließgewässer oder Stillgewässer.
Von dem Vorhaben sind auch keine Wasserschutzzonen betroffen.
Im Bereich des Planungsgebietes ist von einem ausreichenden Grundwasserflurabstand (ca. 7 m
unter Flur, gemessen über die letzten 10 Jahre, bezogen auf die Grundwassermessstelle Nr.
23722) auszugehen. Der Schwankungsbereich des Grundwassers liegt etwa bei 1 m. Ein
Eindringen der Baukörper ins Grundwasser ist daher nicht zu erwarten. Die Eignung des
Untergrundes zur Versickerung wird geprüft. Das Niederschlagswasser soll möglichst breitflächig
über den bewachsenen Oberboden oder über Sickeranlagen in den Untergrund versickert werden.
Das anfallende Schmutzwasser wird dem bestehenden Abwasserkanal zugeführt. Eine
Verschmutzung durch umweltgefährdende Stoffe ist nicht zu befürchten.
Es wird daher mit Auswirkungen von geringer Erheblichkeit gerechnet.
c) Tiere und Pflanzen
Der Bereich des geplanten Gewerbegebietes ist derzeit teils als Blumenfeld und teils als Acker
intensiv landwirtschaftlich genutzt und weist keinerlei Gehölzstrukturen auf. Die im Nordosten
vorhandene Obstwiese ist weitgehend zu erhalten.
Aufgrund der bisherigen Nutzung sind im Planungsgebiet keine geschützten Tier- und
Pflanzenarten vorhanden. Östlich der Bundesstraße 20 liegen das SPA- und FFH-Gebiet „Salzach
und Unterer Inn“ sowie das Landschaftsschutzgebiet „Saalach- und Salzachauen“. Dieser Bereich
ist auch in der Biotopkartierung als „Salzach-Auwald zwischen Laufen und Triebenbach“ erfasst.
Da die Bundesstraße eine erhebliche Barriere darstellt, ist eine wesentliche Beeinträchtigung durch
die gewerbliche Nutzung nicht zu erwarten.
Westlich des geplanten Gewerbegebietes verläuft der ebenfalls von der Biotopkartierung erfasste
„Hangleitenwald zwischen Kletzling und Gastag“. Da zu diesem ein ausreichender Abstand
eingehalten bzw. im Südwesten ein hochwertiger Übergang durch die geplante Ausgleichsfläche
geschaffen wird, kann auch hier die Beeinträchtigung minimiert werden.
Südlich des Planungsgebietes ist im Bereich der Kiesgrube eine Ruderalvegetation entstanden. Da
zwischen der Kiesgrube und dem geplanten Gewerbegebiet noch ein ca. 30 m breiter Grünstreifen
liegt und im westlichen Randbereich des Gewerbegebietes weitere naturnahe Flächen geschaffen
werden, ist auch hier mit keiner wesentlichen Beeinträchtigung zu rechnen.
Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen im Norden, Osten und Süden des Gewerbegebietes sowie
die zu erhaltende Obstwiese im Nordosten tragen weiters zur Verminderung der Eingriffsschwere
bei.
Es sind somit aufgrund der festgesetzten Grünordnung grundsätzlich keine erheblichen
Auswirkungen auf die Pflanzen und Tierwelt zu erwarten. Um dies jedoch abschließend sicher zu
stellen, wurde von der Stadt Laufen ergänzend eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie
eine FFH- und SPA-Vorprüfung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse in die laufende Planung
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eingearbeitet worden sind. Dadurch sollen insbesondere auch die im Rahmen des Verfahrens
vorgebrachten Bedenken und Einwände hinsichtlich der Erhaltung von Natur und Umwelt eine
angemessene Berücksichtigung finden.
d) Mensch und Siedlung
Das geplante Gewerbegebiet stellt eine Teilfläche eines größeren, zusammenhängend geplanten
Gewerbebereiches dar. Von den westlich vorhandenen beiden Wohngebäuden im Außenbereich
wird ein ausreichender Abstand (mind. 45 m) gehalten.
Aufgrund der Gewerbeansiedlung ist mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch Lieferund Mitarbeiterverkehr zu rechnen. Da die Einfahrt jedoch von Norden erfolgt, ist eine
Beeinträchtigung der Wohngebäude als gering anzusehen, zumal eine Vorbelastung durch die
Bundesstraße 20 und die Gemeindestraße bereits gegeben ist.
Zum Schutz der bestehenden Wohnhäuser wurde von der Stadt Laufen zusätzlich eine
schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben. Aus dieser resultieren die im Bebauungsplan
festgesetzten flächenbezogenen Schalleistungspegel, die sicherstellen, dass die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm in Summe aller einwirkenden Gewerbeflächen an den maßgeblichen Orten
nicht überschritten werden.
Die geplanten Bauparzellen sind derzeit als landwirtschaftliche Ackerflächen bzw. Blumenfelder
genutzt und liegen unmittelbar an einer stark befahrenen Bundesstraße. Sie haben für die örtliche
Bevölkerung daher keine Erholungsfunktion.
Durch das Gewerbegebiet und die festgesetzten Ausgleichsflächen werden der Landwirtschaft teils
ackerfähige Flächen entzogen. Durch die bisherige Nutzung als Blumenacker bzw. Maisfeld
dienten sie jedoch nicht der unmittelbaren Nahrungsmittelproduktion. Durch die Festsetzung von
Ausgleichsflächen auf bisherigen landwirtschaftlichen Intensivflächen im unmittelbaren Anschluss
an bestehenden Ausgleichsflächen kann ferner ein Biotopverbund entstehen und naturnahe
Flächen für nachfolgende Generationen geschaffen und erhalten werden.
Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch und Siedlung ist daher mit Auswirkungen geringer
Erheblichkeit durch das Gewerbegebiet zu rechnen.
e) Klima und Luft
Laufen gehört großräumig zum Klimabezirk des Oberbayerischen Alpenvorlandes. Charakteristisch
sind die Stau- und Föhneffekte, die aufgrund der Luftströme durch die Alpen entstehen. Die
mittlere Lufttemperatur liegt zwischen 7°C und 8°C. Die Jahresniederschlagsmenge schwankt
zwischen 1100 und 1300 mm. Die Hauptwindrichtung ist aus Westen.
Die Frischluftzufuhr der Stadt Laufen erfolgt einerseits aus der westlich höher gelegenen
Moränenlandschaft und andererseits aus der Salzachaue. Das Planungsgebiet liegt westlich der
Salzachaue, in einem Bereich, in dem sowohl davor als auch danach in einiger Entfernung
Bebauung vorhanden ist und somit der Luftstrom bereits teilweise unterbrochen wird. Die
wesentliche Frischluftschneise liegt weiter östlich im Bereich der Salzach und deren Auen. Die
vorhandenen Ackerflächen stellen allerdings ein Kaltluftentstehungsgebiet dar, das durch das
geplante Gewerbegebiet nun verringert wird. Es ist durch die geplante Gewerbeansiedlung jedoch
kein erheblicher Temperaturanstieg oder eine daraus resultierende wesentliche Veränderungen
des Kleinklimas zu erwarten. Die geplante Nutzung wird ferner keine erhöhte Schadstoffbelastung
der Luft verursachen.
Aufgrund der Verringerung des Kaltluftentstehungsgebietes und der Lage im Randbereich von
Luftaustauschbahnen ist hinsichtlich der Auswirkungen auf Luft uns Klima insgesamt von einer
mittleren Erheblichkeit auszugehen.
f) Orts- und Landschaftsbild
Das Landschaftsbild im Bereich Lepperding ist derzeit durch eine großflächige, kaum gegliederte
landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Weiter nördlich besteht bereits das Gewerbegebiet „Rehrlhof“,
sodass eine gewisse Vorbelastung gegeben ist.
Durch das neue Gewerbegebiet wird sich das Siedlungs- und Landschaftsbild erwartungsgemäß
verändern. Die geplante Eingrünung und eine ansprechende architektonische Gestaltung können
eine Einbindung in die umgebende Landschaft jedoch gewährleisten.
Es ist daher mit mittleren Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu rechnen.
g) Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Baugebiet sowie im angrenzenden Bereich sind keine Gebäude unter Denkmalschutz
vorhanden. Über die Existenz von Bodendenkmälern ist derzeit ebenfalls nichts bekannt.
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h) Wechselwirkungen
Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen durch Wechselwirkungen
Schutzgütern innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereiches.
zwischen
den
3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Die Fläche würde bei Nichtdurchführung der Planung weiter intensiv landwirtschaftlich genutzt
werden. Der Bedarf an Gewerbeflächen würde weiter bestehen oder andernorts gedeckt werden
müssen.
4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (Naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung)
4.1. Einstufung des Zustandes der Eingriffsfläche gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und
Landschaft“
Arten und Lebensräume
Ackerfläche
Kategorie I- oberer Wert
Boden
anthropogen überprägt unter Dauerbewuchs
ohne kulturhistorische Bedeutung oder Eignung
für die Entwicklung von besonderen Biotopen
Kategorie II - unterer Wert
Wasser
Verdichtete Fläche, schwer durchlässig
Kategorie I - oberer Wert
Klima und Luft
Gut durchlüftetes Gebiet im Randbereich von
Luftaustauschbahnen
Kategorie II - unterer Wert
Landschaftsbild
Strukturarme Agrarlandschaft
Kategorie I.- oberer Wert
Gesamtbewertung
Kategorie I – oberer Wert
4.2. Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die Schutzgüter
Schutzgut Boden und Wasser:
Der Versiegelungsgrad ist auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Stellplätze
sind mit wasserdurchlässigen Materialien herzustellen und das Oberflächenwasser ist zu
versickern. Dadurch kann eine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung weitgehend
vermieden werden.
Schutzgut Tiere Pflanzen:
Im Planungsgebiet liegen aufgrund der bisherigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung keine
hochwertigen oder gesetzlich geschützten Biotope. Zur Eingrünung ist die Pflanzung von
standortheimischen Laub- und Obstbäumen und Sträuchern vorgesehen. Die bestehende
Obstwiese im Nordosten ist weitgehend zu erhalten. Tiergruppenschädigende Anlagen und
Bauteile wie z.B. Sockelmauern zum Außenbereich hin sind verboten.
Zum Schutz der in der Umgebung vorhandenen Tierarten wird eine ökologische Baubegleitung
eingerichtet und eine Bauzeitenregelung festgelegt.
Schutzgut Landschaft:
Die geplante Eingrünung mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern sowie die Erhaltung der
bestehenden Obstwiese im Nordosten tragen zur landschaftlichen Eingrünung bei.
4.3. Eingriffsregelung
Das Planungsgebiet wird als Gebiet mit geringer Bedeutung für Natur- und Landschaft eingestuft.
Um eine wirtschaftliche gewerbliche Nutzung zu ermöglichen, ist die GRZ mit 0,50 festgesetzt, der
tatsächliche Nutzungsgrad wird jedoch zumindest die nächsten Jahre deutlich darunter liegen, da
ein stufenweiser Ausbau vorgesehen ist und auf entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten Wert
gelegt wird.
Durch die genannten Vermeidungsmaßnahmen, insbesondere die Erhaltung der Obstwiese und
der Ein- und Durchgrünung kann die Eingriffsschwere in Natur und Landschaft gemindert werden.
Der Kompensationsfaktor wird daher mit 0,45 angesetzt. Als Eingriffsfläche wird das geplante
2
Gewerbegebiet mit 39350 m sowie die durch die Linksabbiegespur auf der Bundesstraße und die
2
Verbreiterung der Gemeindestraße zusätzlich versiegelte Fläche im Umfang von ca. 660 m in
2
Ansatz gebracht. Somit ist ein Ausgleichsbedarf von rund 18000 m gegeben.
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2
Ein Teil der Ausgleichsflächen (2780 m ) soll im Südwesten des Planungsgebietes realisiert
2
werden. Die darüber hinaus erforderliche Fläche beträgt 15220 m . Hierfür wird vom Ökokonto der
2
Stadt Laufen eine Fläche in der Gemarkung Leobendorf, die 15390 m aufweist, abgebucht.
Im Bereich der im Südwesten des Planungsgebietes festgesetzten Ausgleichsfläche soll das
Gelände modelliert bzw. ein Teil des Oberbodens bis auf den anstehenden Kies abgeschoben
werden, sodass Mulden und auch kleinere Gewässerbereiche entstehen. Ferner sind niedrige
Strauchgruppen aus standortheimischen Gehölzen zu pflanzen. Die Fläche soll insbesondere auf
die Ansprüche von Amphibien- und Reptilienarten abzielen. Die Maßnamen sind unter Einbeziehung einer ökologischen Baubegleitung zu erstellen.
Die Ausgleichsfläche, die vom Ökokonto der Stadt Laufen abgebucht wird, liegt südlich von Esing
und ist derzeit als Acker und intensive Wirtschaftswiese genutzt. Langfristiges Entwicklungsziel ist
die Umwandlung der Ackerflächen in Dauergrünland und somit Erhöhung der Artenvielfalt und
weiterführende Extensivierung des gesamten Wiesenkomplexes. Der Waldsaum soll entwickelt
und durch eine lockere Pflanzung von Wildsträuchern vernetzt werden.
Als Maßnahmen sind daher im südlichen Teil 6 Gruppen aus je 160 Wildsträuchern zu pflanzen
und die Fläche ist einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. Ganz im Süden ist ein Streifen von
ca. 8 m nicht zu bepflanzen, um eine Besonnung zu ermöglichen. Die Fläche darf auch nicht
gemäht und nicht gedüngt werden. Der nördliche Teil der Ausgleichsfläche soll zur Ausmagerung
die ersten drei Jahre noch nach dem 15. Juni mehrmals gemäht und das Schnittgut entfernt
werden. In der Folge soll die Fläche nur noch 2 Mal im Jahr nach dem 1. Juli gemäht werden. Am
nordöstlichen und dsgl. am westlichen Rand in Verlängerung des Waldsaumes sollen dreireihige
Hecken aus Wildsträuchern angelegt werden.
Durch diese geplanten Maßnahmen kann der Eingriff in Natur und Landschaft entsprechend den
Anforderungen des BauGB und des BNatSchG bezüglich der Eingriffsregelung ausgeglichen
werden.
5. Alternative Planungslösungen
Hinsichtlich der Verkehrserschließung des Gewerbegebietes wurden verschiedene Lösungen zur
Anbindung an die Bundesstraße 20 geprüft. Die Errichtung der Linksabbiegespur im Bereich der
bestehenden Gemeindestraße hat sich in Bezug auf den Grundverbrauch und die Sicherheit des
Verkehrsablaufes als sinnvollste Lösung herauskristallisiert. Auch bezüglich der Situierung und der
Möglichkeit einer sinnvollen Erweiterung des Gewerbegebietes wurden im Vorfeld mehrere
Alternativen vorgeschlagen.
6. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Um eine Einbindung der Bauten in das Orts- und Landschaftsbild sicherzustellen, ist von Seiten
der Stadt im Jahr nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme die Überprüfung der
ordnungsgemäßen Durchführung der Pflanzmaßnahmen vorzunehmen.
7. Zusammenfassung
Das geplante Gewerbegebiet liegt südlich des Stadtgebietes von Laufen unmittelbar an der
Bundesstraße 20 im Bereich des Ortsteiles Lepperding und ist im Flächennutzungsplan als
großflächiges Gewerbegebiet ausgewiesen.
Die Fläche ist derzeit als Acker bzw. Blumenfeld landwirtschaftlich intensiv genutzt. Das geplante
Gewerbegebiet soll die Erweiterung eines weiter nördlich bereits bestehenden Betriebes sowie die
Ansiedlung eines mit diesem kooperierenden Betriebes ermöglichen. Es ist die Errichtung
mehrerer Produktions- und Lagerhallen sowie eines Verwaltungsgebäudes vorgesehen. Die GRZ
ist mit 0,50 festgesetzt.
Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind weitgehend vorhanden, so dass eine wirtschaftliche
Erschließung sichergestellt ist.
Durch den Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche, teilweiser Bodenversiegelung und
Reduzierung des Kaltluftentstehungsgebietes ist in Bezug auf das Schutzgut Boden sowie Luft und
Klima mit Auswirkungen mittlerer Erheblichkeit zu rechnen. Da das Oberflächenwasser versickert
werden muss und mit keinem Stoffeintrag zu rechnen ist, wird hinsichtlich des Schutzgutes Wasser
mit anlagebedingten Auswirkungen von geringer Erheblichkeit gerechnet. Eine Beeinträchtigung
von Mensch und Siedlung sowie Kultur- und Sachgütern ist nicht zu befürchten. Das Orts- und
Landschaftsbild wird sich durch das geplante Bauvorhaben deutlich verändern, negative
Auswirkungen können durch die Festsetzungen hinsichtlich der Baugestaltung sowie durch die
geplanten Eingrünungsmaßnahmen jedoch weitgehend vermieden werden, so dass mit
Auswirkungen mittlerer Erheblichkeit zu rechnen ist. Die Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere
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können durch die getroffenen Festsetzungen hinsichtlich der Grünordnung gering gehalten werden.
Da der geplanten Bepflanzung eine wesentliche Bedeutung zukommt, wird die ordnungsgemäße
Durchführung im Rahmen des Monitorings von der Stadt Laufen überprüft.
Um eine Beeinträchtigung von Tieren und Pflanzen durch das Gewerbegebiet aufgrund der
räumlichen Nähe zu sensiblen Gebieten sicher ausschließen zu können, wurde von der Stadt
Laufen ergänzend eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie eine FFH- und SPAVorprüfung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse im Bebauungsplan eingearbeitet wurden. Ferner
ist eine schalltechnische Untersuchung beauftragt worden, die die Einhaltung der zulässigen
Immissionswerte sowie die erforderlichen Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung im
Außenbereich überprüft bzw. entsprechende flächenbezogene Schallleistungspegel vorsieht. Die
Ergebnisse wurden ebenfalls im Bebauungsplan berücksichtigt bzw. entsprechende Festsetzungen
getroffen.
Zum Ausgleich für den Eingriff in Natur- und Landschaft wird im Südwesten des Gewerbegebietes
eine Ausgleichsfläche festgesetzt, die unter einer ökologischen Baubetreuung naturnah zu
gestalten ist.
Eine weitere Ausgleichsfläche im größeren Umfang wird vom Ökokonto der Stadt Laufen
abgebucht. Diese Ausgleichsfläche ist derzeit intensiv genutzte Ackerfläche und liegt südlich von
Esing. Hier ist eine Umwandlung in Dauergrünland und weiterführende Extensivierung sowie
Schaffung eines Waldmantels mit anschließenden Hecken geplant.
Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die geplanten Maßnahmen die Auswirkungen
des Bebauungsplanes auf die Umwelt kompensiert werden können.
Laufen, den …………
Hans Feil
Erster Bürgermeister
Aufgestellt:
INGENIEURBÜRO FÜR STÄTDEBAU UND UMWELTPLANUNG
DIPL.-ING. GABRIELE SCHMID
ALTE REICHENHALLER STRASSE 32 1/2 83317 TEISENDORF
TELEFON 08666/9273871 FAX 08666/9273872 E-MAIL: [email protected]
05.07.2011
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