BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET LEPPERDING STADT LAUFEN Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) zum Bebauungs-/Grünordnungsplan Nr. 49 für das Gewerbegebiet „Lepperding“ der Stadt Laufen, Landkreis Berchtesgadener Land. Der Begründung liegt der Bebauungs-/Grünordnungsplan, ausgearbeitet vom Ingenieurbüro für Städtebau und Umweltplanung, Dipl.-Ing. Gabriele Schmid, Alte Reichenhaller Straße 32 1/2, 83317 Teisendorf, in der Fassung vom 05.07.2011 zugrunde. Der Stadtrat von Laufen hat am 15.12.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Lepperding“ beschlossen. 1. 2. 3. 4. 5. Aufstellungsgründe Die im Bereich „Rehrlhof“ ansässige Firma Hörl Kunststofftechnik hat dringenden Erweiterungsbedarf und beabsichtigt in Kooperation mit der Firma Rosenberger einen neuen Firmenstandort zu gründen. Längerfristig ist eine Erweiterung des Gewerbestandortes Rehrlhof bis zur B 20 und zu den südlich gelegenen Kiesgruben geplant. Um die Betriebsansiedlung bzw. dringende Erweiterung kurzfristig zu ermöglichen, soll vorerst für den Bereich südlich der von der B20 abzweigenden Gemeindestraße nach Daring ein Gewerbegebiet ausgewiesen und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück Nr. 96 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 91, 88, 82/9, 82/10, 82/14 Gemarkung Heining und Teilflächen der Flurstücke Nr. 42, 185, 196 und 161 der Gemarkung Triebenbach. Ein Teil der Ausgleichsflächen liegt im Bereich einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 247 der Gemarkung Leobendorf. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet ebenso wie die nördlich angrenzenden Flächen als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die im Westen vorgesehene geradlinige Eingrünung wird zur besseren Abschirmung des Wohnhauses, das westlich davon im Außenbereich liegt, in diesem Bereich etwas geschwungener entwickelt. Lage, Größe und Beschaffenheit Der Bereich des Bebauungsplanes liegt östlich von Lepperding an der Bundesstraße 20 und umfasst rund 3,93 ha Gewerbegebiet mit 0,38 ha Eingrünung und ca. 0,27 ha Ausgleichsfläche im unmittelbaren Geltungsbereich sowie ca. 1,54 ha Ausgleichsfläche, die südlich von Esing in der Gemarkung Leobendorf liegt und vom Ökokonto der Stadt Laufen abgebucht wird. Der Bereich des neuen Gewerbegebietes ist derzeit teils als Blumenfeld teils als Ackerfläche (Mais, Getreide) intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das Gelände ist weitgehend eben und der Untergrund überwiegend kiesig. Geplante Nutzung und Verkehrserschließung Im Bereich des geplanten Gewerbegebietes sind kurz- bis mittelfristig im östlichen Teil an der B 20 mehrere Produktions- und Lagerhallen sowie ein Verwaltungsgebäude vorgesehen. Der südwestliche Teil soll eine spätere Erweiterung ermöglichen. Die maximale Gebäudegröße ist mit einer Länge von 80 m und einer Breite von 35 m festgesetzt. Dadurch soll einerseits den betrieblichen Erfordernissen nachgekommen und andererseits der städtebaulich verträgliche Rahmen festgelegt werden. Die Gebäudehöhe ist mit einer Wandhöhe von maximal 10 m begrenzt. Um bei der zulässigen Gebäudebreite eine allzu große Höhenentwicklung zu vermeiden, sollen die Dächer mit einer Neigung bis 15° ausgeführt werden. Andere Dachformen (z. B. Sheddächer) und Neigungen können ausnahmsweise zugelassen werden. Ziel hierbei ist es, eine optimale Belichtung in Kombination mit einer effektiven Nutzung der Sonnenenergie bei akzeptabler Firsthöhe zu ermöglichen. Grundsätzlich soll einerseits eine moderne, ansprechende Architektur am Eingangsbereich der Stadt Laufen neue Akzente setzen und andererseits sollen optimale Betriebsbedingungen für Produktion und Personal erzielt werden. Durch die Farbvorgaben hinsichtlich der Dächer soll ein Bezug zu den in der Umgebung vorhandenen Bauten hergestellt, aber auch eine moderne Dachgestaltung ermöglicht werden. Werbeanlagen müssen so gestaltet werden, dass sie sich in das Gesamterscheinungsbild des 1 6. 7. Gewerbegebietes und in die umgebende Landschaft einfügen. Um eine wirtschaftliche Ausnutzung des Gewerbegrundes zu ermöglichen, wird das Maß der baulichen Nutzung mit einer GRZ von 0,5 festgesetzt. Die Verkehrserschließung zum Gewerbegebiet erfolgt durch eine Zufahrt von Norden. Um einen reibungslosen Verkehrsablauf sicherzustellen ist an der B 20 eine neue Linksabbiegespur vorgesehen. Der bestehende Wirtschaftsweg bzw. der Rad- und Fußweg müssen hierfür etwas nach Westen verlegt werden. Ferner muss für den Wirtschaftsweg ein für Lastkraftwagen ausreichender Einfahrtsradius vorgesehen werden, da hier auch die Zufahrt zu der südlich gelegenen Kiesgrube erfolgt. Die Gemeindestraße im Norden soll auf 6 m verbreitert werden, um eine ausreichende Zufahrtsmöglichkeit zum Gewerbegebiet von Norden sicherzustellen. Zur Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild ist das Gewerbegebiet mit standortheimischen Gehölzen einzugrünen. Die bestehende Obstwiese im Nordosten ist zu erhalten bzw. wird diese nach Süden um genau jene Fläche, die infolge der erforderlichen Verschiebung des Wirtschaftsweges verloren geht, erweitert. Im Südwesten ist zwischen Baugebiet und Waldrand eine Ausgleichsfläche festgesetzt. Um Immissionen bei dem bestehenden Wohnhaus im Westen zu vermeiden, wird die Ausgleichsfläche hier mit einer deutlich größeren Breite vorgesehen als am südlichen Rand. Ferner soll das Gelände etwas modelliert bzw. der Oberboden teilweise bis an den anstehenden Kies abgeschoben werden, sodass in diesem Bereich Mulden und auch eventuell kleinere Gewässerbereiche geschaffen werden. So soll neuer Lebensraum für Flora und Fauna entstehen, der insbesondere auf die artenspezifischen Ansprüche von Amphibienund Reptilienarten abzielt. Die Maßnahmen sind unter Einbeziehung einer ökologischen Baubegleitung zu erstellen. Erschließung Die Wasserversorgung ist sichergestellt durch Anschluss an das städtische Netz. Die Abwasserentsorgung erfolgt durch Anschluss an die Ortskanalisation. Die Stromversorgung ist sichergestellt durch den Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz. Die Müllbeseitigung erfolgt durch die kommunale Müllabfuhr. Größe des Geltungsbereiches Nettobauland Gewerbegebiet Ortsrandeingrünung Obstwiese (zu erhaltende und neu anzulegende) Nebenfahrbahn- Wirtschaftsweg Öffentliche Verkehrsfläche –Rad-/Fußweg Öffentliche Straßenverkehrsfläche Verkehrsgrünfläche Ausgleichsfläche Sonstige Fläche im Sichtdreieck (Teilfl.FLST. Nr.161) 2 Geltungsbereich ca. 39350 m 71,1 % 2 ca. 3800 m 6,9 % 2 ca. 1530 m 2,8 % 2 ca. 1190 m 2,2 % 2 ca. 240 m 0,4 % 2 ca. 5220 m 9.4 % 2 ca. 1120 m 2,0 % 2 ca. 2780 m 5,0 % 2 ca. 110 m 0,2 % __________________________ 2 ca. 55340 m 100,0 % Ausgleichsfläche Ökokonto ca. 15390 m 2 8. Grünordnung a) Bestandsaufnahme Im Nordosten des Planungsgebietes liegt eine Obstwiese, die weitgehend zu erhalten ist. Diese wird aufgrund der erforderlichen Linksabbiegespur bzw. der Verschiebung des Wirtschaftsweges im Osten geringfügig verkleinert und um das gleiche Ausmaß im Süden wieder erweitert. Im Übrigen ist das Planungsgebiet derzeit teils als landwirtschaftliche Ackerfläche (Mais, Getreide) teils als Blumenfeld intensiv genutzt und weist keinerlei Gehölzstrukturen auf. Aufgrund dieser bisherigen Nutzung wird das Planungsgebiet gemäß Leitfaden für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, des Bayerischen Staatsministeriums als Gebiet mit geringer Bedeutung für Natur und Landschaft eingestuft. b) Planungsziele: Der zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft wird durch folgende Maßnahmen möglichst gering gehalten: 2 • • • • • • • Die Obstwiese im Nordosten des Planungsgebietes bleibt im Wesentlichen erhalten. Das Gewerbegebiet soll im Norden, Osten und Süden begrünt und mit standortheimischen Laubbäumen und Sträuchern in lockerer Anordnung bepflanzt werden. Im Westen ist ebenfalls die Pflanzung von einzelnen Bäumen und Sträuchern vorgesehen. PKW-Stellplätze sind mit Bäumen zu begrünen (ein Baum pro fünf Stellplätze). Zur Vermeidung von Barrierewirkung für Kleinsäuger etc. ist die Errichtung von Betonsockelmauern bei Einfriedungen verboten. Um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens zu erhalten, sind Kfz-Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Niederschlagswasser ist in den Untergrund zu versickern. Um eine Störung von Vogel- Fledermaus und Reptilienarten zu vermeiden, werden die geplanten Baufeldräumungen zeitlich geregelt. • Eine ökologische Baubegleitung wird eingerichtet. Zum darüber hinaus erforderlichen Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft sind entsprechende Ausgleichsflächen festgesetzt. B) Wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1. Das Baugebiet wird als Gewerbegebiet ausgewiesen. Zu den bestehenden Wohngebäuden im Außenbereich wird ein ausreichender Abstand eingehalten. Durch Bepflanzung und Geländemodellierung können die Immissionen weitgehend gering gehalten werden. 2. Auf eine maßvolle Höhenentwicklung der Gebäude durch entsprechende Dachgestaltung wurde geachtet. 3. Durch die Aufstellung eines integrierten Grünordnungsplanes ist eine Einbindung in das Ortsund Landschaftsbild gewährleistet. 4. Die Erschließung des Bebauungsplangebietes erfolgt durch die Stadt Laufen, insbesondere trägt die Stadt Laufen die Kosten für die Linksabbiegespur auf der B20 und die Verbreiterung der Gemeindestraße nach Daring. Die Kosten für die Ausgleichsflächen und -maßnahmen sind vom künftigen Bauherrn zu übernehmen. 5. Der Bereich ist aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage unmittelbar an der B 20 und im Nahbereich der geplanten Ortsumgehung für eine Gewerbeansiedlung äußerst attraktiv und gut geeignet. Auch sind die von Betrieben erwarteten Erweiterungsmöglichkeiten gegeben. Durch eine zukunfsorientierte Planung (entsprechend dem Flächennutzungsplan) wird auch dem Anbindegebot nachgekommen. C) Umweltbericht Einleitung 1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bebauungsplanes Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll einerseits dem Erweiterungsbedarf eines heimischen Gewerbebetriebes nachgekommen und andererseits die Ansiedlung eines mit diesem kooperierenden Unternehmen ermöglicht werden. Hierfür ist eine ordnungsgemäße Bebauung, Nutzung und Erschließung zu sichern. Der bestehende Wirtschaftsweg und der Rad- und Fußweg sind zu verlegen, um auf der Bundesstraße die erforderliche Linksabbiegespur zu ermöglichen. Die Zufahrt zu den südlich gelegenen Kiesgruben ist für deren Dauer sicherzustellen. Die Ein- und Durchgrünung des Baugebietes erfolgt durch Pflanzmaßnahmen auf den privaten Grundstücksflächen. Die Obstwiese im Nordosten ist weitgehend zu erhalten. Parallel zum laufenden Verfahren wurde von der Stadt Laufen hinsichtlich möglicher Immissionen eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben. Die daraus resultierenden Festsetzungen zum Schallschutz wurden in den Bebauungsplan aufgenommen. Ebenso lief parallel zum Verfahren eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und eine FFH-und SPA-Vorprüfung, deren Ergebnisse in den Bebauungsplan eingearbeitet worden sind. 1.2. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie dem Baugesetzbuch, den Naturschutzgesetzen, der Immissionsschutzgesetzgebung, der Abfall- und Wassergesetzgebung, ist der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Laufen zu beachten, in welchem der Bereich als Gewerbegebiet ausgewiesen ist. 3 2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen a) Schutzgut Boden Die Stadt Laufen gehört mit ihrem Umland zu der naturräumlichen Haupteinheit „Salzach – Hügelland“. Die Landschaftsstruktur wurde im Wesentlichen durch die formenden Prozesse des Salzachgletschers in der letzten Eiszeit (Würm) und den anschließenden Zerfallprozessen geprägt. Der Bereich Lepperding liegt im schmalen Streifen der naturräumlichen Untereinheit „Salzburger Becken“. Das Gebiet stellt einen Teil des Seebodens mit späteiszeitlichen Geröllablagerungen des ehemaligen Salzburger Sees dar. Der Untergrund im Planungsgebiet besteht daher überwiegend aus kiesig-sandigem Material. Entsprechend dem Ausgangsmaterial haben sich hier Parabraunerden und Braunerden entwickelt. Der Boden ist anthropogen überprägt unter Dauerbewuchs und weist keine Bedeutung als Sonderstandort zur Entwicklung seltener Vegetationstypen auf. Im Planungsgebiet sind keine Altlasten bekannt. Das Gelände ist weitgehend eben. Baubedingt werden Flächen verändert und Oberboden zwischengelagert. Eine Beeinträchtigung des Bodens durch Stoffeintrag ist aufgrund der vorgesehenen Nutzung nicht zu befürchten. Durch die geplante Bebauung (GRZ 0,5) wird annähernd die Hälfte der Fläche dauerhaft versiegelt. Allerdings sind Stellplätze und Zufahrten mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen, wodurch die Auswirkungen reduziert werden können. Ferner sind am Rand des Baugebietes zu bepflanzende Grünflächen vorgesehen. Es sind aufgrund der teilweisen Versiegelung des Untergrundes Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut Boden zu erwarten. b) Wasser Im Planungsgebiet liegen keine offenen Gewässer wie Quellen, Fließgewässer oder Stillgewässer. Von dem Vorhaben sind auch keine Wasserschutzzonen betroffen. Im Bereich des Planungsgebietes ist von einem ausreichenden Grundwasserflurabstand (ca. 7 m unter Flur, gemessen über die letzten 10 Jahre, bezogen auf die Grundwassermessstelle Nr. 23722) auszugehen. Der Schwankungsbereich des Grundwassers liegt etwa bei 1 m. Ein Eindringen der Baukörper ins Grundwasser ist daher nicht zu erwarten. Die Eignung des Untergrundes zur Versickerung wird geprüft. Das Niederschlagswasser soll möglichst breitflächig über den bewachsenen Oberboden oder über Sickeranlagen in den Untergrund versickert werden. Das anfallende Schmutzwasser wird dem bestehenden Abwasserkanal zugeführt. Eine Verschmutzung durch umweltgefährdende Stoffe ist nicht zu befürchten. Es wird daher mit Auswirkungen von geringer Erheblichkeit gerechnet. c) Tiere und Pflanzen Der Bereich des geplanten Gewerbegebietes ist derzeit teils als Blumenfeld und teils als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt und weist keinerlei Gehölzstrukturen auf. Die im Nordosten vorhandene Obstwiese ist weitgehend zu erhalten. Aufgrund der bisherigen Nutzung sind im Planungsgebiet keine geschützten Tier- und Pflanzenarten vorhanden. Östlich der Bundesstraße 20 liegen das SPA- und FFH-Gebiet „Salzach und Unterer Inn“ sowie das Landschaftsschutzgebiet „Saalach- und Salzachauen“. Dieser Bereich ist auch in der Biotopkartierung als „Salzach-Auwald zwischen Laufen und Triebenbach“ erfasst. Da die Bundesstraße eine erhebliche Barriere darstellt, ist eine wesentliche Beeinträchtigung durch die gewerbliche Nutzung nicht zu erwarten. Westlich des geplanten Gewerbegebietes verläuft der ebenfalls von der Biotopkartierung erfasste „Hangleitenwald zwischen Kletzling und Gastag“. Da zu diesem ein ausreichender Abstand eingehalten bzw. im Südwesten ein hochwertiger Übergang durch die geplante Ausgleichsfläche geschaffen wird, kann auch hier die Beeinträchtigung minimiert werden. Südlich des Planungsgebietes ist im Bereich der Kiesgrube eine Ruderalvegetation entstanden. Da zwischen der Kiesgrube und dem geplanten Gewerbegebiet noch ein ca. 30 m breiter Grünstreifen liegt und im westlichen Randbereich des Gewerbegebietes weitere naturnahe Flächen geschaffen werden, ist auch hier mit keiner wesentlichen Beeinträchtigung zu rechnen. Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen im Norden, Osten und Süden des Gewerbegebietes sowie die zu erhaltende Obstwiese im Nordosten tragen weiters zur Verminderung der Eingriffsschwere bei. Es sind somit aufgrund der festgesetzten Grünordnung grundsätzlich keine erheblichen Auswirkungen auf die Pflanzen und Tierwelt zu erwarten. Um dies jedoch abschließend sicher zu stellen, wurde von der Stadt Laufen ergänzend eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie eine FFH- und SPA-Vorprüfung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse in die laufende Planung 4 eingearbeitet worden sind. Dadurch sollen insbesondere auch die im Rahmen des Verfahrens vorgebrachten Bedenken und Einwände hinsichtlich der Erhaltung von Natur und Umwelt eine angemessene Berücksichtigung finden. d) Mensch und Siedlung Das geplante Gewerbegebiet stellt eine Teilfläche eines größeren, zusammenhängend geplanten Gewerbebereiches dar. Von den westlich vorhandenen beiden Wohngebäuden im Außenbereich wird ein ausreichender Abstand (mind. 45 m) gehalten. Aufgrund der Gewerbeansiedlung ist mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch Lieferund Mitarbeiterverkehr zu rechnen. Da die Einfahrt jedoch von Norden erfolgt, ist eine Beeinträchtigung der Wohngebäude als gering anzusehen, zumal eine Vorbelastung durch die Bundesstraße 20 und die Gemeindestraße bereits gegeben ist. Zum Schutz der bestehenden Wohnhäuser wurde von der Stadt Laufen zusätzlich eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben. Aus dieser resultieren die im Bebauungsplan festgesetzten flächenbezogenen Schalleistungspegel, die sicherstellen, dass die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm in Summe aller einwirkenden Gewerbeflächen an den maßgeblichen Orten nicht überschritten werden. Die geplanten Bauparzellen sind derzeit als landwirtschaftliche Ackerflächen bzw. Blumenfelder genutzt und liegen unmittelbar an einer stark befahrenen Bundesstraße. Sie haben für die örtliche Bevölkerung daher keine Erholungsfunktion. Durch das Gewerbegebiet und die festgesetzten Ausgleichsflächen werden der Landwirtschaft teils ackerfähige Flächen entzogen. Durch die bisherige Nutzung als Blumenacker bzw. Maisfeld dienten sie jedoch nicht der unmittelbaren Nahrungsmittelproduktion. Durch die Festsetzung von Ausgleichsflächen auf bisherigen landwirtschaftlichen Intensivflächen im unmittelbaren Anschluss an bestehenden Ausgleichsflächen kann ferner ein Biotopverbund entstehen und naturnahe Flächen für nachfolgende Generationen geschaffen und erhalten werden. Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch und Siedlung ist daher mit Auswirkungen geringer Erheblichkeit durch das Gewerbegebiet zu rechnen. e) Klima und Luft Laufen gehört großräumig zum Klimabezirk des Oberbayerischen Alpenvorlandes. Charakteristisch sind die Stau- und Föhneffekte, die aufgrund der Luftströme durch die Alpen entstehen. Die mittlere Lufttemperatur liegt zwischen 7°C und 8°C. Die Jahresniederschlagsmenge schwankt zwischen 1100 und 1300 mm. Die Hauptwindrichtung ist aus Westen. Die Frischluftzufuhr der Stadt Laufen erfolgt einerseits aus der westlich höher gelegenen Moränenlandschaft und andererseits aus der Salzachaue. Das Planungsgebiet liegt westlich der Salzachaue, in einem Bereich, in dem sowohl davor als auch danach in einiger Entfernung Bebauung vorhanden ist und somit der Luftstrom bereits teilweise unterbrochen wird. Die wesentliche Frischluftschneise liegt weiter östlich im Bereich der Salzach und deren Auen. Die vorhandenen Ackerflächen stellen allerdings ein Kaltluftentstehungsgebiet dar, das durch das geplante Gewerbegebiet nun verringert wird. Es ist durch die geplante Gewerbeansiedlung jedoch kein erheblicher Temperaturanstieg oder eine daraus resultierende wesentliche Veränderungen des Kleinklimas zu erwarten. Die geplante Nutzung wird ferner keine erhöhte Schadstoffbelastung der Luft verursachen. Aufgrund der Verringerung des Kaltluftentstehungsgebietes und der Lage im Randbereich von Luftaustauschbahnen ist hinsichtlich der Auswirkungen auf Luft uns Klima insgesamt von einer mittleren Erheblichkeit auszugehen. f) Orts- und Landschaftsbild Das Landschaftsbild im Bereich Lepperding ist derzeit durch eine großflächige, kaum gegliederte landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Weiter nördlich besteht bereits das Gewerbegebiet „Rehrlhof“, sodass eine gewisse Vorbelastung gegeben ist. Durch das neue Gewerbegebiet wird sich das Siedlungs- und Landschaftsbild erwartungsgemäß verändern. Die geplante Eingrünung und eine ansprechende architektonische Gestaltung können eine Einbindung in die umgebende Landschaft jedoch gewährleisten. Es ist daher mit mittleren Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu rechnen. g) Kultur- und sonstige Sachgüter Im Baugebiet sowie im angrenzenden Bereich sind keine Gebäude unter Denkmalschutz vorhanden. Über die Existenz von Bodendenkmälern ist derzeit ebenfalls nichts bekannt. 5 h) Wechselwirkungen Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen durch Wechselwirkungen Schutzgütern innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereiches. zwischen den 3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Die Fläche würde bei Nichtdurchführung der Planung weiter intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Der Bedarf an Gewerbeflächen würde weiter bestehen oder andernorts gedeckt werden müssen. 4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung) 4.1. Einstufung des Zustandes der Eingriffsfläche gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ Arten und Lebensräume Ackerfläche Kategorie I- oberer Wert Boden anthropogen überprägt unter Dauerbewuchs ohne kulturhistorische Bedeutung oder Eignung für die Entwicklung von besonderen Biotopen Kategorie II - unterer Wert Wasser Verdichtete Fläche, schwer durchlässig Kategorie I - oberer Wert Klima und Luft Gut durchlüftetes Gebiet im Randbereich von Luftaustauschbahnen Kategorie II - unterer Wert Landschaftsbild Strukturarme Agrarlandschaft Kategorie I.- oberer Wert Gesamtbewertung Kategorie I – oberer Wert 4.2. Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die Schutzgüter Schutzgut Boden und Wasser: Der Versiegelungsgrad ist auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Materialien herzustellen und das Oberflächenwasser ist zu versickern. Dadurch kann eine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung weitgehend vermieden werden. Schutzgut Tiere Pflanzen: Im Planungsgebiet liegen aufgrund der bisherigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung keine hochwertigen oder gesetzlich geschützten Biotope. Zur Eingrünung ist die Pflanzung von standortheimischen Laub- und Obstbäumen und Sträuchern vorgesehen. Die bestehende Obstwiese im Nordosten ist weitgehend zu erhalten. Tiergruppenschädigende Anlagen und Bauteile wie z.B. Sockelmauern zum Außenbereich hin sind verboten. Zum Schutz der in der Umgebung vorhandenen Tierarten wird eine ökologische Baubegleitung eingerichtet und eine Bauzeitenregelung festgelegt. Schutzgut Landschaft: Die geplante Eingrünung mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern sowie die Erhaltung der bestehenden Obstwiese im Nordosten tragen zur landschaftlichen Eingrünung bei. 4.3. Eingriffsregelung Das Planungsgebiet wird als Gebiet mit geringer Bedeutung für Natur- und Landschaft eingestuft. Um eine wirtschaftliche gewerbliche Nutzung zu ermöglichen, ist die GRZ mit 0,50 festgesetzt, der tatsächliche Nutzungsgrad wird jedoch zumindest die nächsten Jahre deutlich darunter liegen, da ein stufenweiser Ausbau vorgesehen ist und auf entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten Wert gelegt wird. Durch die genannten Vermeidungsmaßnahmen, insbesondere die Erhaltung der Obstwiese und der Ein- und Durchgrünung kann die Eingriffsschwere in Natur und Landschaft gemindert werden. Der Kompensationsfaktor wird daher mit 0,45 angesetzt. Als Eingriffsfläche wird das geplante 2 Gewerbegebiet mit 39350 m sowie die durch die Linksabbiegespur auf der Bundesstraße und die 2 Verbreiterung der Gemeindestraße zusätzlich versiegelte Fläche im Umfang von ca. 660 m in 2 Ansatz gebracht. Somit ist ein Ausgleichsbedarf von rund 18000 m gegeben. 6 2 Ein Teil der Ausgleichsflächen (2780 m ) soll im Südwesten des Planungsgebietes realisiert 2 werden. Die darüber hinaus erforderliche Fläche beträgt 15220 m . Hierfür wird vom Ökokonto der 2 Stadt Laufen eine Fläche in der Gemarkung Leobendorf, die 15390 m aufweist, abgebucht. Im Bereich der im Südwesten des Planungsgebietes festgesetzten Ausgleichsfläche soll das Gelände modelliert bzw. ein Teil des Oberbodens bis auf den anstehenden Kies abgeschoben werden, sodass Mulden und auch kleinere Gewässerbereiche entstehen. Ferner sind niedrige Strauchgruppen aus standortheimischen Gehölzen zu pflanzen. Die Fläche soll insbesondere auf die Ansprüche von Amphibien- und Reptilienarten abzielen. Die Maßnamen sind unter Einbeziehung einer ökologischen Baubegleitung zu erstellen. Die Ausgleichsfläche, die vom Ökokonto der Stadt Laufen abgebucht wird, liegt südlich von Esing und ist derzeit als Acker und intensive Wirtschaftswiese genutzt. Langfristiges Entwicklungsziel ist die Umwandlung der Ackerflächen in Dauergrünland und somit Erhöhung der Artenvielfalt und weiterführende Extensivierung des gesamten Wiesenkomplexes. Der Waldsaum soll entwickelt und durch eine lockere Pflanzung von Wildsträuchern vernetzt werden. Als Maßnahmen sind daher im südlichen Teil 6 Gruppen aus je 160 Wildsträuchern zu pflanzen und die Fläche ist einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. Ganz im Süden ist ein Streifen von ca. 8 m nicht zu bepflanzen, um eine Besonnung zu ermöglichen. Die Fläche darf auch nicht gemäht und nicht gedüngt werden. Der nördliche Teil der Ausgleichsfläche soll zur Ausmagerung die ersten drei Jahre noch nach dem 15. Juni mehrmals gemäht und das Schnittgut entfernt werden. In der Folge soll die Fläche nur noch 2 Mal im Jahr nach dem 1. Juli gemäht werden. Am nordöstlichen und dsgl. am westlichen Rand in Verlängerung des Waldsaumes sollen dreireihige Hecken aus Wildsträuchern angelegt werden. Durch diese geplanten Maßnahmen kann der Eingriff in Natur und Landschaft entsprechend den Anforderungen des BauGB und des BNatSchG bezüglich der Eingriffsregelung ausgeglichen werden. 5. Alternative Planungslösungen Hinsichtlich der Verkehrserschließung des Gewerbegebietes wurden verschiedene Lösungen zur Anbindung an die Bundesstraße 20 geprüft. Die Errichtung der Linksabbiegespur im Bereich der bestehenden Gemeindestraße hat sich in Bezug auf den Grundverbrauch und die Sicherheit des Verkehrsablaufes als sinnvollste Lösung herauskristallisiert. Auch bezüglich der Situierung und der Möglichkeit einer sinnvollen Erweiterung des Gewerbegebietes wurden im Vorfeld mehrere Alternativen vorgeschlagen. 6. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Um eine Einbindung der Bauten in das Orts- und Landschaftsbild sicherzustellen, ist von Seiten der Stadt im Jahr nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme die Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Pflanzmaßnahmen vorzunehmen. 7. Zusammenfassung Das geplante Gewerbegebiet liegt südlich des Stadtgebietes von Laufen unmittelbar an der Bundesstraße 20 im Bereich des Ortsteiles Lepperding und ist im Flächennutzungsplan als großflächiges Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Fläche ist derzeit als Acker bzw. Blumenfeld landwirtschaftlich intensiv genutzt. Das geplante Gewerbegebiet soll die Erweiterung eines weiter nördlich bereits bestehenden Betriebes sowie die Ansiedlung eines mit diesem kooperierenden Betriebes ermöglichen. Es ist die Errichtung mehrerer Produktions- und Lagerhallen sowie eines Verwaltungsgebäudes vorgesehen. Die GRZ ist mit 0,50 festgesetzt. Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind weitgehend vorhanden, so dass eine wirtschaftliche Erschließung sichergestellt ist. Durch den Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche, teilweiser Bodenversiegelung und Reduzierung des Kaltluftentstehungsgebietes ist in Bezug auf das Schutzgut Boden sowie Luft und Klima mit Auswirkungen mittlerer Erheblichkeit zu rechnen. Da das Oberflächenwasser versickert werden muss und mit keinem Stoffeintrag zu rechnen ist, wird hinsichtlich des Schutzgutes Wasser mit anlagebedingten Auswirkungen von geringer Erheblichkeit gerechnet. Eine Beeinträchtigung von Mensch und Siedlung sowie Kultur- und Sachgütern ist nicht zu befürchten. Das Orts- und Landschaftsbild wird sich durch das geplante Bauvorhaben deutlich verändern, negative Auswirkungen können durch die Festsetzungen hinsichtlich der Baugestaltung sowie durch die geplanten Eingrünungsmaßnahmen jedoch weitgehend vermieden werden, so dass mit Auswirkungen mittlerer Erheblichkeit zu rechnen ist. Die Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere 7 können durch die getroffenen Festsetzungen hinsichtlich der Grünordnung gering gehalten werden. Da der geplanten Bepflanzung eine wesentliche Bedeutung zukommt, wird die ordnungsgemäße Durchführung im Rahmen des Monitorings von der Stadt Laufen überprüft. Um eine Beeinträchtigung von Tieren und Pflanzen durch das Gewerbegebiet aufgrund der räumlichen Nähe zu sensiblen Gebieten sicher ausschließen zu können, wurde von der Stadt Laufen ergänzend eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie eine FFH- und SPAVorprüfung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse im Bebauungsplan eingearbeitet wurden. Ferner ist eine schalltechnische Untersuchung beauftragt worden, die die Einhaltung der zulässigen Immissionswerte sowie die erforderlichen Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung im Außenbereich überprüft bzw. entsprechende flächenbezogene Schallleistungspegel vorsieht. Die Ergebnisse wurden ebenfalls im Bebauungsplan berücksichtigt bzw. entsprechende Festsetzungen getroffen. Zum Ausgleich für den Eingriff in Natur- und Landschaft wird im Südwesten des Gewerbegebietes eine Ausgleichsfläche festgesetzt, die unter einer ökologischen Baubetreuung naturnah zu gestalten ist. Eine weitere Ausgleichsfläche im größeren Umfang wird vom Ökokonto der Stadt Laufen abgebucht. Diese Ausgleichsfläche ist derzeit intensiv genutzte Ackerfläche und liegt südlich von Esing. Hier ist eine Umwandlung in Dauergrünland und weiterführende Extensivierung sowie Schaffung eines Waldmantels mit anschließenden Hecken geplant. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die geplanten Maßnahmen die Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Umwelt kompensiert werden können. Laufen, den ………… Hans Feil Erster Bürgermeister Aufgestellt: INGENIEURBÜRO FÜR STÄTDEBAU UND UMWELTPLANUNG DIPL.-ING. GABRIELE SCHMID ALTE REICHENHALLER STRASSE 32 1/2 83317 TEISENDORF TELEFON 08666/9273871 FAX 08666/9273872 E-MAIL: [email protected] 05.07.2011 8