Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz

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8.6 Anhang
Artenschutzrechtliche Prüfung nach
§ 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
zu dem
Städtebaulichen Konzept
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pfromäcker"
(Aalen-Unterkochen)
Kirchheim, den 10. Mai 2012
Dipl. Biol. Karin & Martin Weiß
Brühlstr. 50
73467 Kirchheim / Ries
Artenschutzrechtliche Prüfung "Gewerbegebiet Pfromäcker"
Gliederung
1. Vorbemerkung .................................................................................................... 2
2. Beschreibung des Eingriffes ............................................................................... 2
2.1. Bestand vor dem Eingriff.............................................................................. 2
2.1.1. Bereich der geplanten Bebauungsplanerweiterung im Osten ............... 2
2.1.2. Bereich innerhalb des gültigen Bebauungsplanes ................................ 4
2.2 Auswirkung der Planungen ........................................................................... 7
2.2.1. Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten........................ 8
2.2.2. Störungen .............................................................................................. 8
3. Zusammenfassung ............................................................................................. 8
1. Vorbemerkung
Das vorliegende Gutachten dient der artenschutzrechtlichen Prüfung zum städtebaulichen Konzept
"Bebauungsplan Gewerbegebiet Pfromäcker in Aalen - Unterkochen" - Stand Februar 2012 (Plan
Nr. 40-04/5). Dieses Städtebauliche Konzept umfasst im Osten freie Landschaft, die
landwirtschaftlich genutzt wird und im Westen ein Gebiet, für das ein rechtskräftiger
Bebauungsplan vorliegt. Dieser rechtskräftige Bebauungsplan wurde teilweise abweichend vom
Bebauungsplan umgesetzt. Die nachfolgende Beschreibung des Bestandes bezieht sich jeweils
auf den aktuellen Zustand.
Relevant ist in diesem Zusammenhang der § 44 BNatSchG, in dem Vorschriften für besonders
geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten zusammengestellt sind.
2. Beschreibung des Eingriffes
2.1. Bestand vor dem Eingriff
2.1.1. Bereich der geplanten Bebauungsplanerweiterung im Osten
Nachfolgend wird der Bestand außerhalb des rechtskräftigen BBP, d.h. im östlichen Teil des
Gebietes beschrieben. Dieser Bereich ist für eine Erweiterung des bereits bestehenden und
genehmigten Gewerbegebiets Pfromäcker geplant. Die Nummerierung bezieht sich auf die in
Abb.1 dargestellten Flächen. Der allergrößte Teil der Fläche wird ackerbaulich genutzt (Teilbereich
1).
Teilbereich 1: Es handelt sich um eine ackerbaulich intensiv genutzte Fläche am westexponierten
Hang, die in großen Schlägen bewirtschaftet wird. Mittig verläuft ein asphaltierter Feldweg, der von
einem schmalen Grasstreifen begleitet wird. Infolge des Fahrbetriebes und des
Spitzmitteleinsatzes ist dieser schmale, im Mittel 20 cm breite Grasstreifen äußerst artenarm.
Die intensiv bewirtschafteten Äcker sind nahezu frei von Ackerwildkräutern, lediglich wenige
häufige Arten finden sich randlich und in der Nähe des Gewerbegebietes (s. Artenliste im Anhang).
Teilbereich 2: Im Norden, angrenzend an das Gewerbegebiet, befindet sich ein artenarmes
Gebüsch, in dem der Rote Hartriegel (Cornus sanguinea) dominiert. Dieses Gebüsch ist von
einzelnen, durch spielende Kinder herausgearbeiteten Gängen durchzogen, ansonsten komplett
geschlossen. Das Gebüsch hat eine Höhe von ca. 4m in leicht nach Westen geneigter Lage. Die
Sträucher sind überwiegend sehr jung, mit dünnen Trieben. In diesem Einartbestand sind randlich
wenige kleine Liguster zu finden, in dem Bestand stehen ein ca. 3 Jahre alter Bergahorn (Acer
pseudoplatanus) und zwei junge Kirschen, ca. 5 Jahre alt (Prunus cerasus). Das Gebüsch schließt
dicht, so dass der Unterwuchs weitgehend fehlt, vereinzelt finden sich wenige nährstoffliebende
Kräuter und Gräser.
Teilbereich 3: Fettwiese, grasdominiert mit hohem Anteil an Wiesen-Labkraut; Störungen zeigt die
Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) an. Die Wiese wird gemulcht und hat einen hohen
Trophiegrad. Etwas niederwüchsiger und besser ausgestattet sind wenige Quadratmeter in im
Nordwesten der Fläche, in Siedlungsnähe, wo selten Hornklee (Lotus corniculatus) und
Odermennig (Agrimonia eupatoria) vorkommen.
Teilbereich 4: Fettwiese, mit wenigen Sträuchern (vor allem Roter Hartriegel, eine Rose), die eine
Höhe von ca. 3m haben und teilweise der Entsorgung von Asche (Anlieger) dienen. Das Grünland
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Artenschutzrechtliche Prüfung "Gewerbegebiet Pfromäcker"
ist grasdominiert, es kommen häufige Wiesenarten vor. Vor allem am Rand zum angrenzenden
Acker finden sich Nährstoffzeiger wie der Stumpfblättrigen Ampfer. Die Wiese wird gemulcht.
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Abb. 1: Luftbildquelle LUBW; blau schraffiert das nahe FFH-Gebiet im Osten der "Pfromäcker".
Rosa sind die kartierten, nach P32 geschützten Biotope dargestellt. Im Umgriff des
Städtebaulichen Konzeptes liegen keine geschützten Biotope. Der Bereich "1" umfasst die intensiv
ackerbaulich genutzte Flur, Bereich "2" ein artenarmes Gebüsch und die Flächen 3 bis 5 sind
Fettwiesen mit Störzeigern.
Teilbereich 5: Fettwiese, mit wenigen Sträuchern (vor allem Roter Hartriegel) und einem kleinen
Niederstamm-Apfelbaum mit einer Höhe von 4 m, weiterhin ein junger Feldahorn (ca. 1,5 m hoch).
Den jahreszeitlichen Aspekt prägt der Löwenzahn. Daneben häufige Wiesenarten. Die Wiese wird
gemulcht.
Es wurde kein Brutpaar der Feldlerche im betrachteten Bereich und auch nicht in den
angrenzenden Ackerschlägen festgestellt. Auch andere Brutvögel der Agrarlandschaft
(Schafstelze, Wachtel, etc.) sind auszuschließen. In dem Gebüsch wurden keine seltenen oder
gefährdeten Brutvogelarten beobachtet. Die Bedeutung als Nahrungsraum für Vögel und
Fledermäuse ist aufgrund der Strukturarmut, der geringen Wertigkeit des von Acker und Gebüsch
und der Störung durch Bebauung und Verkehr auf dem Feldweg untergeordnet und nicht erheblich.
Lediglich für Rabenkrähen ist diese Ackerlage nach Bodenbearbeitung ein häufig aufgesuchter
Nahrungsraum.
Ein Vorkommen des Spelz-Trespe (Bromus grossus) kann ausgeschlossen werden aufgrund der
Intensität der Bewirtschaftung, und da hier kein historisches Verbreitungsgebiet dieser Art liegt.
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Artenschutzrechtliche Prüfung "Gewerbegebiet Pfromäcker"
2.1.2. Bereich innerhalb des gültigen Bebauungsplanes
Die folgende Tabelle stellt den laut Bebauungsplan festgeschriebenen Bestand und den aktuellen
Bestand dar. Die Nummerierung bezieht sich auf die in Abb.2 dargestellten Bereiche.
Tab. 1: Beschreibung der Festsetzungen im Bebauungsplan und des derzeitigen Bestandes
(Flächenzuordnung s. Abb. 2., S.7)
Nr.
Festsetzung im
Bebauungsplan
Derzeitiger Bestand
B1
Eingrünung des Gewerbegebietes nach Osten mit
Grünstreifen und
Bäumen, begleitet von
einem Wassergraben
Die geplante Straße im Osten mit Wendeplatte und
anschließendem befahrbaren Weg ist noch nicht gebaut.
Damit ist auch die Eingrünung im Osten noch nicht
umgesetzt.
Derzeit wird der geplante Grünstreifen vor allem ackerbaulich
genutzt. Nur in einem kleinen Abschnitt ist der Grünstreifen
etabliert, allerdings ohne die geplanten Baumplanzungen (auf
Höhe der Hausnummern Pfromäcker Straße 15 und 15/1)
und wird von einem Fettwiesenstreifen eingenommen.
Der Wassergraben führt nur periodisch Wasser und wird von
grasdominierten Böschungen begleitet.
B2
Eingrünung des Gewerbegebietes nach Norden
Im Norden zieht sich zwischen Gewerbegebiet und Straße
ein schmaler öffentlicher Grünstreifen entlang. Dieser
Grünstreifen wird im Nordosten von einem Gebüsch, das vor
allem von Rotem Hartriegel aufgebaut ist, eingenommen. Im
mittleren Bereich findet sich eine Esche (Fraxinus excelsior)
mittleren Alters, eine Kirsche sowie mehrere
Dornensträucher, vor allem Rosen und Brombeeren und
Liguster (Ligustrum vulgare). Die Krautschicht ist eine
Fettwiese, die vor allem angrenzend an den Acker
eutrophiert ist. In der nordwestlichen Ecke wird dieser
Grünstreifen von einer Ruderalflur eingenommen mit reichlich
Stumpfblättrigem Ampfer (Rumex obtusifolius), weiterhin
einige einjährige Arten (Vogelmiere (Stellaria media) und
Echter Feldsalat (Valerianella locusta)) und Störzeiger wie
der Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense).
B3
Grünstreifen innerhalb
des Gewerbegebietes,
nördlich des Hotels;
geplant als Grünzug mit
Baumbestand, auch an
der Straße.
Der Grünstreifen nördlich des Hotels wird im überwiegenden
Teil als Rasen genutzt. An der Straße steht ein alter
Birnbaum, der allerdings wenig vital und im unteren
Stammbereich geschädigt ist. Dieser Baum ist in nächster
Zeit abgängig. Es finden sich in dem Birnbaum keine Höhlen,
die für Höhlenbrüter geeignet wären oder Fledermäusen als
Quartier dienen könnten. Weitere Gehölze, die im
rechtkräftigen Bebauungsplan entlang der Straße
eingezeichnet sind, fehlen.
In dem Grünzug stehen im mittleren Bereich mehrere
fremdländische Gehölze, z.B. Flieder, Blutblättrige
Zierkirsche, Kastanie, Blutbuche, Thuja occidentalis,
weiterhin wenige einheimische Gehölz wie eine Birke und ein
kleiner Feldahorn mit 12 cm Durchmesser in Brusthöhe. In
diesem Bereich werden regelmäßig Gartenabfälle entsorgt.
Alle diese Gehölze sind aufgrund des geringes Alters und der
geringen Dimension ohne besondere Bedeutung für die
Avifauna.
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Artenschutzrechtliche Prüfung "Gewerbegebiet Pfromäcker"
Nr.
Festsetzung im
Bebauungsplan
Derzeitiger Bestand
B4
Grünfläche zwischen
Bahn und Aalener Straße,
nördlicher Teil;
Schmale, isolierte Fläche; die im Bebauungsplan
eingezeichneten Bäume sind noch nicht gepflanzt. Die
Fläche wird von einer bahnbegleitenden Ruderalvegetation
eingenommen. Angrenzend an die Straße liegt reichlich
Abfall; mit altem Steinlager, das von Brombeeren überrankt
ist. Die Krautschicht wird von Arten aus unterschiedlichen
Gesellschaften aufgebaut, u.a. Vertreter der Wilde MöhreSteinklee-Gesellschaft und von nitrophytischen
Staudenfluren (Brennnessel (Urtica dioica), Acker-Kratzdistel
(Cirsium arvense). Die Sträucher sind artenreich etabliert und
erreichen eine maximale Höhe von 3,5 m, u.a. Rosen,
Blutroter Hartriegel, Spitzahorn, Feldahorn, Bergahorn.
mit unterirdischen
Leitungsrechten
Der angedachte Radweg ist noch nicht gebaut.
B5
Grünfläche zwischen
Bahn und Aalener Straße,
südlicher Teil;
Schmale, isolierte Fläche; die im Bebauungsplan
eingezeichneten Bäume gibt es nicht. Die Fläche wird von
einem Brückenbauwerk gequert.
mit unterirdischen
Leitungsrechten
Nördlich des Steges: Die Fläche wird überwiegend von einer
artenreichen Fettwiese eingenommen. In der Nähe des
Brückenbauwerkes stehen in der Wiese einzelne Linden
(Tilia cordata), die eine Höhe von 8 m erreichen.
Entlang des Aufganges zur Brücke stockt eine geschlossene
Strauchgruppe aus heimischen Arten (Bergahorn, Feldahorn,
Rose, Blutroter Hartriegel, Hasel, Liguster, Hainbuche).
Südlich des Brückenbauwerkes findet sich wiederum ein
Grünland, das landwirtschaftlich genutzt wird. Das Grünland
ist mager und niederwüchsig, mit Störzeigern (Kriechendes
Fingerkraut (Potentilla reptans), Acker-Kratzdistel (Cirsium
arvense), Breitblättrige Lichtnelke (Silene latifolia), an der
Straße auch mit Nährstoffzeigern wie Klette (Arctium spec.)
und Brennnessel (Urtica dioica).
Der angedachte Radweg ist noch nicht gebaut. Die im BBP
eingezeichneten Bäume sind noch nicht gepflanzt.
B6
Laut Plan: mit Bäumen
bepflanzte Grünfläche
Keine Gehölze, Fettwiese
B7
Baumbestandener
Grünstreifen zwischen
Aalener Straße und
Gewerbegebiet
Die Pflanzung in dem öffentlichen Grünstreifen ist noch nicht
umgesetzt.
Es finden sich lediglich einige junge Bäume im
Gewerbegebiet selber.
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Artenschutzrechtliche Prüfung "Gewerbegebiet Pfromäcker"
B2
B4
B7
B5
B1
B3
B6
Abb. 2: Rechtkräftiger Bebauungsplan „Gewerbegebiet Pfromäcker“ Plan Nr. 40-04/3 und 40-04/4
Zusammenfassung der Situation aus artenschutzrechtlicher Sicht:
In dem Gebiet, für das ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, finden sich keine geschützten
Biotoptypen. Die Grünländer entsprechen nicht dem Lebensraumtyp "Magere Flachland-Mähwiese
(LRT 6510) der FFH-Richtlinie. Die bahnbegleitenden Flächen sind isoliert und schmal und sind
daher wegen ihrer Ausprägung nicht für Zauneidechsen geeignet. Der Gehölzbestand ist jung oder
maximal mittleren Alters, Es finden sich keine Höhlenbäume. In zwei Bäumen finden sich
Elsternnester. Weiterhin brüten im Gebiet häufige Vogelarten aus der Gilde der Gartenvögel wie
Amsel, Blaumeise und Kohlmeise sowie Hausspatz.
Mit Vorkommen von streng geschützten Arten kann nicht gerechnet werden, da die entsprechende
Qualität der Flächen nicht gegeben ist und die Bereiche durch Verkehr und Nutzung stark gestört
sind. Zudem handelt es sich um isolierte Kleinflächen.
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Artenschutzrechtliche Prüfung "Gewerbegebiet Pfromäcker"
Abb. 3: Birnbaum mit deutlichen Schäden
(Faulbereiche in Bodennähe) an der Straße.
Der Birnbaum steht im westlichen Teil des
Grünzuges (B3) (s. Abb. 2); die Fläche wird
überwiegend als Rasen gepflegt.
Tab. 2: Im Gebiet beobachtete Vogelarten mit Gefährdungs- und Schutzkategorie
RL = Rote Liste Baden-Württemberg (2007); V = Vorwarnstufe
Status: B = Brutvogel, N = Nahrungsgast
Vogelart
Amsel
Blaumeise
Buchfink
Elster
Grünfink
Haussperling
Kohlmeise
Rabenkrähe
Ringeltaube
RL
Status
B
B
N
B
N
B
B
N
N
V
2.2 Auswirkung der Planungen
Die Erhebungen der saP wurden Ende April 2012 durchgeführt, zu einem Zeitpunkt, an dem die
potentiell zu erwartenden Feldlerchen bereits ihr Revier besetzt haben.
Das Gebiet grenzt an bestehende Siedlungsstrukturen; mittig liegt ein Feldweg, der häufig
befahren wird. Die Wiesen und der Acker zeichnen sich durch einen mittleren bis hohen
Nährstoffgehalt aus. Das Grünland entspricht nicht dem LRT 6510 (Magere Flachland-Mähwiese).
Aufgrund des Fehlens von Baum- und Heckenstrukturen konnte aus der Gruppe der
europarechtlich geschätzten Vogelarten lediglich eine gewisse Bedeutung für Vögel der
Agrarlandschaft vermutet werden. Allerdings wurde die Feldlerche hier nicht beobachtet. Dies ist in
dieser siedlungsnahen Lage nicht verwunderlich.
Ausgeschlossen werden kann das Vorkommen des Ackerwildkrautes Dicke Trespe (Bromus
grossus), das in der gesamten Region nicht auftritt und als typischer Dinkelbegleiter hier auch
keine historische Verbreitung hatte.
Auch andere europarechtlich geschützte oder besonders geschützte Arten ohne europarechtlichen
Schutz können nicht erwartet werden.
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Artenschutzrechtliche Prüfung "Gewerbegebiet Pfromäcker"
2.2.1. Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Europäische Vogelarten
Aufgrund der Struktur des Gebietes und seiner Lage im Raum haben sowohl der Geltungsbereich
des BBP als auch die außerhalb liegende, beplante Fläche lediglich eine Bedeutung für häufige
Vogelarten, die in ihrem Bestand nicht gefährdet sind. Es handelt sich um Vogelarten die im
Stadtgebiet noch häufig sind. Eine Bedeutung als Ruhestätte oder als Brutplatz für Bodenbrüter in
der Agrarlandschaft kann ausgeschlossen werden. Damit kommt der Verbotstatbestand §44 (1) 3
BNatSchG nicht zum Tragen.
Alle Gehölzarbeiten sind außerhalb der Brutzeit durchzuführen entsprechend den Regelungen des
Bundesnaturschutzgesetzes. Für eine zeitnahe Umsetzung der Pflanzungen ist zu sorgen.
2.2.2. Störungen
Ein weiterer Verbotstatbestand §44 (1) 2 BNatSchG umfasst die Störung wild lebender Tiere der
streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-,
Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Entscheidend dafür, ob eine Störung
eine verbotene Störung darstellt ist das Erreichen bzw. Überschreiten der Erheblichkeitsschwelle.
Erst wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert, ist
das Verbot verwirklicht.
In den umliegenden Flächen brüten lediglich störungsunempfindliche Vogelarten aus der Gilde der
Gartenvögel. Mit einer relevanten Störung in der Bauphase kann nicht gerechnet werden.
3. Zusammenfassung
Es wurden für den Geltungsbereich des städtebaulichen Konzeptes "Gewerbegebiet Pfromäcker"
Untersuchungen zur potentiellen Betroffenheit von streng und besonders geschützten Arten und
europäischen Vogelarten durchgeführt. Es ist keine Betroffenheit gegeben. Es sind keine Anhang II
und IV-Arten der FFH-Richtlinie betroffen. Ein Vorkommen von gefährdeten oder stark gefährdeten
anderen Arten ist hier auszuschließen.
Somit wird kein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG Abs 1. ausgelöst.
Aufgrund der fehlenden Betroffenheit sind keine funktionserhaltenden Ausgleichsmaßnahmen
erforderlich. Die Gehölzarbeiten dürfen nur außerhalb der Brutsaison stattfinden. Die Umsetzung
der Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen sollte zeitnah durchgeführt werden. Die
bestehenden Gehölzbestände im Bereich des Brückenaufganges sollten bei der
Baustellenabwicklung geschont werden.
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