BPlan GE Aiging III - Gemeinde Nußdorf (Chiemgau)

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Gemeinde Nußdorf
Landkreis Traunstein
Erweiterung
„Gewerbegebiet Aiging III“
HYDROGEOLOGISCHE STUDIE
vom 05.07.2017
Greimelstraße 28a, 83236 Übersee am Chiemsee
Tel.: 08642/8986-0, Fax.: 08642/8986-50
www.hpc-ag.de , E-Mail: [email protected]
Gemeinde Nußdorf
Erweiterung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Aiging III - Erweiterung" um das
Grundstück Fl. Nr. 1635, Gemarkung Nußdorf / Hydrogeologische Studie
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Erläuterungsbericht
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Vorhabensträger
Gemeinde Nußdorf
Dorfplatz 15
83365 Nußdorf
Landkreis Traunstein
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Zweck der Studie
Die Gemeinde Nußdorf beabsichtigt, das Gewerbegebiet "Aiging III - Erweiterung"
um das Flurstück 1635 der Gemarkung Nußdorf zu erweitern.
Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung weist das Wasserwirtschaftsamt
Traunstein in seiner Stellungnahme vom 14.03.2017 darauf hin, dass auch im
Planungsgebiet bei Sturzfluten ein flächenhafter Abfluss von Wasser und Schlamm
sowie Erosionen auftreten können. Um die Gefahr im vorliegenden Fall besser
abschätzen zu können, empfiehlt das WWA, dies in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und eigenverantwortlich Vorkehrungen zur Schadensreduzierung vorzunehmen.
Daher hat die Gemeinde Nußdorf die HPC AG mit der Untersuchung des Sachverhalts und Darstellung der Ergebnisse in der vorliegenden hydrogeologischen
Studie beauftragt.
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Bestehende Verhältnisse
Das rund 4 ha große Planungsgebiet liegt im Südosten des Gemeindegebiets,
westlich von Weiderting und grenzt im Süden unmittelbar an die Stadt Traunstein an.
Nach Osten wird das Gebiet von der Bundesstraße B 304 und im Norden von der
Gemeindeverbindungsstraße Weiderting-Wang tangiert, die die zukünftige Zufahrt
zum Gewerbegebiet darstellt.
Das Flurstück 1635 wird, ebenso wie die südlich und westlich angrenzenden Flächen,
rein fortwirtschaftlich genutzt. Nach Norden schließt sich das Gewerbegebiet Aiging
mit einer im Abbau befindlichen Kiesgrube an.
Das Planungsgebiet sowie die im Süden und Westen angrenzenden Waldflächen
weisen eine relativ gleichmäßige Oberfläche auf. Insgesamt fällt das Gelände von
Südwest nach Nordost mit einem mittleren Gefälle von 1,5 %. Erst im Bereich des
Moränerückens wird das Gefälle größer und beträgt teilweise bis zu 20 %.
Im Jahr 2014 wurde auf dem Flurstück 1635 und dem westlich angrenzenden
Waldgrundstück 1937 im Auftrag des Grundstückseigentümers eine umfangreiche
Lagerstättenerkundung für einen möglichen Kiesabbau durchgeführt. Dazu wurden
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Erweiterung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Aiging III - Erweiterung" um das
Grundstück Fl. Nr. 1635, Gemarkung Nußdorf / Hydrogeologische Studie
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Bodenuntersuchungen mittels Baggerschürfe und Rammkernbohrungen vorgenommen. Diese Erkundungen bestätigen die Angaben in der Geologischen Karte, wonach
das Flurstück 1635 in einer eiszeitlichen Schotterrinne liegt. Die Stärke der bindigen
Deckschicht beträgt hier ca. 7 m. Dagegen liegt das Flurstück 1937 im Bereich einer
Jungmoräne, bei der sowohl die anstehende Deckschicht aus Verwitterungslehm als
auch die darunterliegende Kiesschicht hohe schluffige Anteile aufweist. Diese
Deckschichten verringern die Sickerfähigkeit des Bodens und vergrößern den
Oberflächenabfluss trotz der darunter liegenden mächtigen Kiesschichten.
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Hydrogeologische Untersuchungen
In dieser Studie soll geklärt werden, ob bei extremen Niederschlagsereignissen eine
Gefahr durch Sturzfluten für bzw. durch das geplante Gewerbegebiet entstehen kann.
Ob eine solche Gefahr besteht, hängt von mehreren Faktoren ab, die hier zu untersuchen waren.
Das Flurstück 1635 weist ein sehr geringes Gefälle auf. Der Anteil der befestigten
Fläche (Hof- und Dachflächen) dürfte bei 70 bis 80 % liegen. Das hierauf fallende
Niederschlagswasser ist ordnungsgemäß zu beseitigen. Dabei darf auch bei extrem
seltenen Ereignissen keine Gefahr für die Gebäude bestehen. Dies ist durch eine
entsprechende Gestaltung der Hofflächen und ausreichende Dimensionierung der
Versickerungsanlagen zu gewährleisten. Eine Ableitung des Regenwassers kommt
wegen fehlender Vorfluter hier nicht in Frage. Das angestrebte Schutzniveau ist im
Zuge der Erschließungsplanung festzulegen. Um die Versickerungsanlagen zutreffend bemessen zu können, sind rechtzeitig weitere Bodenaufschlüsse zu
beauftragen.
Die größte Rolle bei der Abflussbildung aus natürlichen Einzugsgebieten spielt die
Geländetopografie, d. h. die Geländeneigung und die Oberflächenbeschaffenheit. Da
die Bundesstraße und die Gemeindestraße nach Wang tiefer liegen als das
Baugebiet, kann aus Norden und Osten definitiv kein Niederschlagswasser in das
Baugebiet strömen.
In südwestlicher Richtung steigt das Gelände zwar vom Baugebiet aus an, jedoch
beträgt die Geländeneigung lediglich 1,5 % im Mittel. Erst in einer Entfernung von
250 bis 300 m wird das Gelände wesentlich steiler. Das natürliche Einzugsgebiet zum
Gewerbegebiet hat eine Fläche von ca. 11,6 ha. Der Abflussbeiwert ist stark von der
Regenintensität und der Sättigung des Bodens abhängig. Es ist nicht auszuschließen, dass trotz des natürlichen Rückhalts, den ein dichter Wald bietet, bei
Regenereignissen, die statistisch nur alle 100 Jahre auftreten, ein ganz geringer Teil
des Niederschlagswassers wegen fehlender Gräben und Bäche bis zum Gewerbegebiet strömt und dort Schäden durch Überflutung von Gebäuden verursachen kann.
Auch wenn Hangerosionen nicht zu befürchten sind, wird dieses Wasser auch auf
dem Waldboden liegendes Laub und Äste mit sich führen. Um das Gewerbegebiet
vor solchen seltenen Ereignissen zu schützen, wird empfohlen, an der südlichen
Flurstücksgrenze innerhalb des 7 m breiten privaten Grünstreifens zur Randeingrünung einen kleinen Wall mit ca. 1 m Höhe zu errichten, der das Wasser großflächig
zurückhalten kann Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des drohenden
Klimawandels, der solche extreme Niederschläge wahrscheinlicher macht. Die
genaue Wallhöhe ist im Zuge der Erschließungsplanung zu ermitteln und festzulegen.
Er sollte so ausgelegt sein, dass er auch bei Extremereignissen, die nur alle 500 bis
1.000 Jahre auftreten, ausreicht.
Der o. a. Rückhalt durch den Wald entfällt, wenn im Einzugsgebiet großflächige
Rodungen durchgeführt werden und eine gleichzeitige Wiederaufforstung unterbleibt,
z. B. zur Gewinnung von Grünland oder Ackerland. Ein solches Szenario erscheint
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zwar unwahrscheinlich, würde aber die Gefährdung des Gewerbegebiets wesentlich
erhöhen.
Kommt es dagegen zum Kiesabbau auf dem Flurstück 1937, hätte dies großflächige
Geländeabtragungen zur Folge, durch die die Geländeoberfläche dort tiefer liegen
würde als das Gewerbegebiet. Somit wäre eine Überflutungsgefahr nahezu ausgeschlossen.
Ähnliches gilt für den derzeit im Raum stehenden Fall, dass die Stadt Traunstein das
südlich angrenzende Gebiet als Gewerbegrund ausweist. Hier wäre strikt darauf zu
achten, dass durch eine ausreichende Dimensionierung der Entwässerungsanlagen
kein Oberflächenwasser aus dem Traunsteiner Gebiet ins Nußdorfer Gewerbegebiet
strömt und dort Schäden verursacht. Auch hier würde der o. g. kleine Erdwall diese
Gefahr abwehren.
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Zusammenfassung
Auch wenn die Gefahr einer Überflutung des geplanten Gewerbegebiets aufgrund
des ebenen Geländes auf den ersten Blick als unwahrscheinlich erscheint, lehren die
Ereignisse in der nahen Vergangenheit, dass extreme Niederschläge jederzeit und
überall auftreten und zu Sturzfluten führen können. Dies gilt auch dort, wo bisher noch
nie solche Ereignisse beobachtet wurden. Um im vorliegenden Fall diesen vorzubeugen, reicht es aus, an der Südgrenze einen Erdwall zu errichten, durch den das
Oberflächenwasser in der Waldfläche zurückgehalten werden kann.
Die Gefahr temporärer Überflutungen von tiefliegenden Straßen, wie hier der Bundesstraße und auch der Gemeindestraße nach Wang im Bereich der Unterführung
besteht schon derzeit und wird durch das geplante Gewerbegebiet nicht vergrößert.
Aufgestellt: 05.07.2017
HPC AG
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