Gemeinde Nußdorf Landkreis Traunstein Erweiterung „Gewerbegebiet Aiging III“ HYDROGEOLOGISCHE STUDIE vom 05.07.2017 Greimelstraße 28a, 83236 Übersee am Chiemsee Tel.: 08642/8986-0, Fax.: 08642/8986-50 www.hpc-ag.de , E-Mail: [email protected] Gemeinde Nußdorf Erweiterung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Aiging III - Erweiterung" um das Grundstück Fl. Nr. 1635, Gemarkung Nußdorf / Hydrogeologische Studie 1 Erläuterungsbericht 1 Vorhabensträger Gemeinde Nußdorf Dorfplatz 15 83365 Nußdorf Landkreis Traunstein 2 Zweck der Studie Die Gemeinde Nußdorf beabsichtigt, das Gewerbegebiet "Aiging III - Erweiterung" um das Flurstück 1635 der Gemarkung Nußdorf zu erweitern. Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung weist das Wasserwirtschaftsamt Traunstein in seiner Stellungnahme vom 14.03.2017 darauf hin, dass auch im Planungsgebiet bei Sturzfluten ein flächenhafter Abfluss von Wasser und Schlamm sowie Erosionen auftreten können. Um die Gefahr im vorliegenden Fall besser abschätzen zu können, empfiehlt das WWA, dies in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und eigenverantwortlich Vorkehrungen zur Schadensreduzierung vorzunehmen. Daher hat die Gemeinde Nußdorf die HPC AG mit der Untersuchung des Sachverhalts und Darstellung der Ergebnisse in der vorliegenden hydrogeologischen Studie beauftragt. 3 Bestehende Verhältnisse Das rund 4 ha große Planungsgebiet liegt im Südosten des Gemeindegebiets, westlich von Weiderting und grenzt im Süden unmittelbar an die Stadt Traunstein an. Nach Osten wird das Gebiet von der Bundesstraße B 304 und im Norden von der Gemeindeverbindungsstraße Weiderting-Wang tangiert, die die zukünftige Zufahrt zum Gewerbegebiet darstellt. Das Flurstück 1635 wird, ebenso wie die südlich und westlich angrenzenden Flächen, rein fortwirtschaftlich genutzt. Nach Norden schließt sich das Gewerbegebiet Aiging mit einer im Abbau befindlichen Kiesgrube an. Das Planungsgebiet sowie die im Süden und Westen angrenzenden Waldflächen weisen eine relativ gleichmäßige Oberfläche auf. Insgesamt fällt das Gelände von Südwest nach Nordost mit einem mittleren Gefälle von 1,5 %. Erst im Bereich des Moränerückens wird das Gefälle größer und beträgt teilweise bis zu 20 %. Im Jahr 2014 wurde auf dem Flurstück 1635 und dem westlich angrenzenden Waldgrundstück 1937 im Auftrag des Grundstückseigentümers eine umfangreiche Lagerstättenerkundung für einen möglichen Kiesabbau durchgeführt. Dazu wurden Q:\Nus-35\Erschl\2171622\LP1-Studie\Erläuterungsbericht.docx Gemeinde Nußdorf Erweiterung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Aiging III - Erweiterung" um das Grundstück Fl. Nr. 1635, Gemarkung Nußdorf / Hydrogeologische Studie 2 Bodenuntersuchungen mittels Baggerschürfe und Rammkernbohrungen vorgenommen. Diese Erkundungen bestätigen die Angaben in der Geologischen Karte, wonach das Flurstück 1635 in einer eiszeitlichen Schotterrinne liegt. Die Stärke der bindigen Deckschicht beträgt hier ca. 7 m. Dagegen liegt das Flurstück 1937 im Bereich einer Jungmoräne, bei der sowohl die anstehende Deckschicht aus Verwitterungslehm als auch die darunterliegende Kiesschicht hohe schluffige Anteile aufweist. Diese Deckschichten verringern die Sickerfähigkeit des Bodens und vergrößern den Oberflächenabfluss trotz der darunter liegenden mächtigen Kiesschichten. 4 Hydrogeologische Untersuchungen In dieser Studie soll geklärt werden, ob bei extremen Niederschlagsereignissen eine Gefahr durch Sturzfluten für bzw. durch das geplante Gewerbegebiet entstehen kann. Ob eine solche Gefahr besteht, hängt von mehreren Faktoren ab, die hier zu untersuchen waren. Das Flurstück 1635 weist ein sehr geringes Gefälle auf. Der Anteil der befestigten Fläche (Hof- und Dachflächen) dürfte bei 70 bis 80 % liegen. Das hierauf fallende Niederschlagswasser ist ordnungsgemäß zu beseitigen. Dabei darf auch bei extrem seltenen Ereignissen keine Gefahr für die Gebäude bestehen. Dies ist durch eine entsprechende Gestaltung der Hofflächen und ausreichende Dimensionierung der Versickerungsanlagen zu gewährleisten. Eine Ableitung des Regenwassers kommt wegen fehlender Vorfluter hier nicht in Frage. Das angestrebte Schutzniveau ist im Zuge der Erschließungsplanung festzulegen. Um die Versickerungsanlagen zutreffend bemessen zu können, sind rechtzeitig weitere Bodenaufschlüsse zu beauftragen. Die größte Rolle bei der Abflussbildung aus natürlichen Einzugsgebieten spielt die Geländetopografie, d. h. die Geländeneigung und die Oberflächenbeschaffenheit. Da die Bundesstraße und die Gemeindestraße nach Wang tiefer liegen als das Baugebiet, kann aus Norden und Osten definitiv kein Niederschlagswasser in das Baugebiet strömen. In südwestlicher Richtung steigt das Gelände zwar vom Baugebiet aus an, jedoch beträgt die Geländeneigung lediglich 1,5 % im Mittel. Erst in einer Entfernung von 250 bis 300 m wird das Gelände wesentlich steiler. Das natürliche Einzugsgebiet zum Gewerbegebiet hat eine Fläche von ca. 11,6 ha. Der Abflussbeiwert ist stark von der Regenintensität und der Sättigung des Bodens abhängig. Es ist nicht auszuschließen, dass trotz des natürlichen Rückhalts, den ein dichter Wald bietet, bei Regenereignissen, die statistisch nur alle 100 Jahre auftreten, ein ganz geringer Teil des Niederschlagswassers wegen fehlender Gräben und Bäche bis zum Gewerbegebiet strömt und dort Schäden durch Überflutung von Gebäuden verursachen kann. Auch wenn Hangerosionen nicht zu befürchten sind, wird dieses Wasser auch auf dem Waldboden liegendes Laub und Äste mit sich führen. Um das Gewerbegebiet vor solchen seltenen Ereignissen zu schützen, wird empfohlen, an der südlichen Flurstücksgrenze innerhalb des 7 m breiten privaten Grünstreifens zur Randeingrünung einen kleinen Wall mit ca. 1 m Höhe zu errichten, der das Wasser großflächig zurückhalten kann Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des drohenden Klimawandels, der solche extreme Niederschläge wahrscheinlicher macht. Die genaue Wallhöhe ist im Zuge der Erschließungsplanung zu ermitteln und festzulegen. Er sollte so ausgelegt sein, dass er auch bei Extremereignissen, die nur alle 500 bis 1.000 Jahre auftreten, ausreicht. Der o. a. Rückhalt durch den Wald entfällt, wenn im Einzugsgebiet großflächige Rodungen durchgeführt werden und eine gleichzeitige Wiederaufforstung unterbleibt, z. B. zur Gewinnung von Grünland oder Ackerland. Ein solches Szenario erscheint Q:\Nus-35\Erschl\2171622\LP1-Studie\Erläuterungsbericht.docx Gemeinde Nußdorf Erweiterung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Aiging III - Erweiterung" um das Grundstück Fl. Nr. 1635, Gemarkung Nußdorf / Hydrogeologische Studie 3 zwar unwahrscheinlich, würde aber die Gefährdung des Gewerbegebiets wesentlich erhöhen. Kommt es dagegen zum Kiesabbau auf dem Flurstück 1937, hätte dies großflächige Geländeabtragungen zur Folge, durch die die Geländeoberfläche dort tiefer liegen würde als das Gewerbegebiet. Somit wäre eine Überflutungsgefahr nahezu ausgeschlossen. Ähnliches gilt für den derzeit im Raum stehenden Fall, dass die Stadt Traunstein das südlich angrenzende Gebiet als Gewerbegrund ausweist. Hier wäre strikt darauf zu achten, dass durch eine ausreichende Dimensionierung der Entwässerungsanlagen kein Oberflächenwasser aus dem Traunsteiner Gebiet ins Nußdorfer Gewerbegebiet strömt und dort Schäden verursacht. Auch hier würde der o. g. kleine Erdwall diese Gefahr abwehren. 5 Zusammenfassung Auch wenn die Gefahr einer Überflutung des geplanten Gewerbegebiets aufgrund des ebenen Geländes auf den ersten Blick als unwahrscheinlich erscheint, lehren die Ereignisse in der nahen Vergangenheit, dass extreme Niederschläge jederzeit und überall auftreten und zu Sturzfluten führen können. Dies gilt auch dort, wo bisher noch nie solche Ereignisse beobachtet wurden. Um im vorliegenden Fall diesen vorzubeugen, reicht es aus, an der Südgrenze einen Erdwall zu errichten, durch den das Oberflächenwasser in der Waldfläche zurückgehalten werden kann. Die Gefahr temporärer Überflutungen von tiefliegenden Straßen, wie hier der Bundesstraße und auch der Gemeindestraße nach Wang im Bereich der Unterführung besteht schon derzeit und wird durch das geplante Gewerbegebiet nicht vergrößert. Aufgestellt: 05.07.2017 HPC AG Greimelstraße 28A 83236 Übersee Tel.: 08642/8986-0 Fax: 08642/8986-50 Email: [email protected] Q:\Nus-35\Erschl\2171622\LP1-Studie\Erläuterungsbericht.docx