Kleinere Städte und Gemeinde

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20.06.2012
Kleinere Städte und Gemeinde - Dörentrup
Städtebauförderprogramm
„Kleinere Städte und Gemeinden“
Öffentlichkeitsveranstaltung
für Bauherren und Eigentümer zu
Fördermöglichkeiten
Dörentrup-Bega, 20.06.2012
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft
Themenübersicht
20.06.2012
▬
Ausgangslage
▬
Sanierungsgebiete
▬
Förderung private Modernisierungsmaßnahmen
▬
Berechnungsbeispiel
▬
Energetische Sanierungsmaßnahmen
▬
Steuerliche Begünstigung private
Modernisierungsmaßnahmen
▬
Förderung privater Rückbaumaßnahmen
▬
Ablaufschema private Maßnahmen
2
Ausgangslage
20.06.2012
▬
Gemeinde wurde mit Zentrum und Bega in Städtebauförderung aufgenommen
▬
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept ist beschlossen
▬
Zur Behebung der Missstände und Verwendung der Fördermittel
sind Sanierungsgebiete auszuweisen
▬
Sanierungsgebiete sind Voraussetzung für Förderung privater Eigentümer
und erhöhte steuerliche Begünstigung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Immobilien
▬
Laufzeit der Förderung bis 2015
▬
Maßnahmenfinanzierung Städtebauförderung öffentlicher Anteil:
▬
Förderanteil Bund/Land: 70 %
▬
Eigenanteil Gemeinde Dörentrup: 30 %
Gemeinde Dörentrup
3
Sanierungsgebiete [1] – Dörentrup-Zentrum
20.06.2012
Missstände:
─ städtebaulich
(z. B. baulich/gestalterisch)
─ funktional
(z. B. Leerstände)
Ableitung der Grenzen
des Sanierungsgebiets
4
Sanierungsgebiete [2]
20.06.2012
Beispiele für funktionale und städtebauliche Missstände aus anderen Kommunen
5
Sanierungsgebiete [3] – Ortskern Bega
20.06.2012
Missstände:
─ städtebaulich
(z. B. baulich/gestalterisch)
─ funktional
(z. B. Leerstände)
 Ableitung der Grenzen
des Sanierungsgebiets
6
Sanierungsgebiete [4] – Weiteres Vorgehen
20.06.2012
Zeitplan
18.06. – 31.07.12
Offenlage zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und TÖB
23.08.12
Bau- und Planungsausschuss
06.09.12
Ratssitzung
im Anschluss
Öffentliche Bekanntmachung der Satzungen
7
Förderung private Modernisierungsmaßnahmen [1]
20.06.2012
FINANZIERUNGSPAKET
Zuschüsse aus der Städtebauförderung

Ziffer 11.1 Förderrichtlinie NRW: Durchgreifende Modernisierung

Ziffer 11.2 Förderrichtlinie NRW: Standortaufwertung
Steuerliche Begünstigung gemäß EStG
Öffentliche Zuschüsse / Zinsgünstige Darlehen (evtl.Tilgungszuschuss)
 Kreditanstalt für Wiederaufbau
 NRW. Bank
Finanzierungsberatung Kredite Kapitalmarkt /
Bauspardarlehen
Eigenkapital
8
Förderung private Modernisierungsmaßnahmen [2]
20.06.2012
Städtebauförderung
Ziffer 11.1 Förderrichtlinien Stadterneuerung NRW: Durchgreifende Modernisierung
▬
Ziele:
a) Erhaltung und Erneuerung eines Gebäudes, das für die Raumbildung eines
Straßenzuges oder Platzes von besonderer Bedeutung ist
b) Umnutzung oder Umgestaltung eines Gebäudes, wenn das Gebäude unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten sonst nicht mehr nutzbar ist
▬
Maßnahmen:
durchgreifende Modernisierung eines Gebäudes (außen und innen)
Beispiele:
▬
Fördersatz:
▬
Verbesserung Grundriss
▬
Verbesserung Elektroinstallation
▬
Verbesserung sanitäre Einrichtungen
▬
Verbesserung Zugänglichkeit Gebäude
max. 25 % der Modernisierungskosten
9
Förderung private Modernisierungsmaßnahmen [3]
20.06.2012
Städtebauförderung
Ziffer 11.2 Förderrichtlinien Stadterneuerung NRW: Standortaufwertung
▬
Ziel:
Aufwertung des Ortsbilds
▬
Maßnahmen:
Erneuerung Fassaden, Dächer, Hofflächen, Einfriedungen,
Verbesserung Zugänglichkeit Gebäude
▬
Förderfähige
Kosten:
max. 48,00 €/m²
▬
Fördersatz:
max. 24,00 €/m² Zuschuss
▬
Rechtliche
Grundlage:
Vergaberichtlinie der Gemeinde Dörentrup
Profilierung und Standortaufwertung in den Sanierungsgebieten
„Dörentrup Zentrum“ und „Ortskern Bega“
Weitere Informationen zur Städtebauförderung unter http://www.doerentrup-lippe.de/Wirtschaft-Verkehr/
10
Förderung private Modernisierungsmaßnahmen [4]
20.06.2012
Vergaberichtlinie Profilierung und Standortaufwertung
Förderzweck:
Verbesserung des Erscheinungsbilds und der Attraktivität der
Ortskerne durch Aufwertung privater Gebäude und Freiflächen
Rechtsanspruch:
Vergabe Fördermittel durch Gemeinde im Rahmen der verfügbaren
Zuschusse und Haushaltsmittel, kein Rechtsanspruch
Fördergegenstände:
▬
Verbesserung von öffentlich sichtbaren Gebäudeaußenfassaden
inkl. Austausch von Schaufensteranlagen, Türen, Fenster
▬
Erneuerung von öffentlich sichtbaren Dachflächen
inkl. ökologisch sinnvoller Begrünung
▬
Erneuerung von öffentlich sichtbaren historischen Einfriedungen
und Stützmauern
▬
Erneuerung von öffentlich sichtbaren Hofflächen,
auch i. V. m. mit Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen
▬
Entsiegelung befestigter Flächen zur Schaffung von
nicht-öffentlichen Grün- und Gartenflächen
▬
Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit des Gebäudes
11
Förderung private Modernisierungsmaßnahmen [5]
20.06.2012
Beispiel für umgesetzte Standortaufwertungsmaßnahme
▬
Verbesserung der sichtbaren Gebäudefassade (Anstrich)
▬
Austausch von Fenstern
▬
Erneuerung der Dacheindeckung
Vorher
Nachher
12
Förderung private Modernisierungsmaßnahmen [6]
20.06.2012
Beispiel für umgesetzte Standortaufwertungsmaßnahme
▬
Rückbau untergeordnete bauliche Anlage
▬
Herrichtung und Gestaltung von Hofflächen (nur Grünflächen)
Vorher
Nachher
13
Förderung private Modernisierungsmaßnahmen [7]
20.06.2012
Vergaberichtlinie Profilierung und Standortaufwertung
Fördervoraussetzungen (u. a.):
Förderausschluss (u. a.):
▬
Städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und
Antragsteller bzw. Erlass Förderbescheid
▬
Baumaßnahme liegt in Sanierungsgebieten
▬
Die aus Fördermitteln bestrittenen Kosten der vereinbarten
Standortaufwertungsmaßnahmen werden weder direkt noch
indirekt auf die Miete umgelegt
▬
Maßnahmen, mit deren Durchführung vor Abschluss
städtebaulicher Vertrag bzw. vor Erteilung Förderbescheid
begonnen wurde
▬
Maßnahmen, die nach anderen Richtlinien und/oder
Förderprogrammen gefördert werden
(z. B. Denkmalschutz, KfW)
▬
Maßnahmen im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen
▬
Unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen
14
Förderung private Modernisierungsmaßnahmen [8]
20.06.2012
Vergaberichtlinie Profilierung und Standortaufwertung
Umfang und
Höhe der Förderung:
Zuwendungsempfänger:
Zweckbindung:
▬
Öffentliche Zuschuss beträgt jeweils maximal 50 %, d. h.
maximal 24,00 EUR pro m² der förderfähigen Kosten und ist
begrenzt auf

10.000,00 EUR bei Maßnahmen an
Gebäudeaußenfassaden

5.000,00 EUR bei Maßnahmen an Dächern

5.000,00 EUR bei Maßnahmen an Einfriedungen
und Stützmauern

10.000,00 EUR bei Hofflächen- und
Rückbaumaßnahmen

20.000,00 EUR pro Objekt
▬
Eigentümer
▬
Erbbauberechtigte
▬
Personen mit einer eigentümergleichen Rechtsstellung,
durch die die Einhaltung der Zweckbindung sichergestellt ist.
▬
Durch Förderung erreichter Zustand ist für 10 Jahre zu erhalten
15
Berechnungsbeispiel [1]
20.06.2012
Annahmen
Mustergebäude:
Baujahr:
Zu modernisierende Fassadenfläche
1928
200 m²
Aufzuwertende Fensterfläche
40 m²
Aufzuwertende Schaufensterfläche
10 m²
16
Berechnungsbeispiel [2]
20.06.2012
Musterberechnung Standortaufwertung
Kosten nach
Vergaberichtlinie
Kosten [€]
ZuwendungsZuwendungsSumme
relevante
fähige Kosten Zuwendung
Kosten pro m²
pro m² [€]
pro m² [€]
[€]
Summe
Zuwendung
[€]
Herrichtung und Gestaltung
von Außenwänden
Sanierung Wand
4.000,00
20,00
20,00
10,00
2.000,00
Sanierung Fenster
6.000,00
150,00
48,00
24,00
960,00
Sanierung Schaufenster
2.000,00
200,00
48,00
24,00
240,00
Summe
12.000,00
3.200,00
Summe Zuschuss
3.200,00
17
Energetische Sanierungsmaßnahmen [1]
20.06.2012
▬
Bedingung:
Einhaltung der Anforderungen der Bundesverordnung über
energieeinsparenden Wärmeschutz und energieeinsparende
Anlagetechnik (EnEV)
▬
Nachrangigkeit:
Bei energetischen Maßnahmen, die die technischen Mindestanforderungen
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllen, ist das Förderprogramm
der KfW anzuwenden und die Städtebauförderung scheidet aus.
▬
KfW-Fördergegenstände
und -höhe:
430 A) Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
max. zuwendungsfähig je Wohneinheit: 75.000 Euro
▬
KfW Effizienzhaus Denkmal: Zuschuss von 10 %
▬
KfW Effizienzhaus 115:
Zuschuss von 10 %
▬
KfW Effizienzhaus 100:
Zuschuss von 12,5 %
▬
KfW Effizienzhaus 85:
Zuschuss von 15 %
▬
KfW Effizienzhaus 70:
Zuschuss von 17,5 %
▬
KfW Effizienzhaus 50:
Zuschuss von 20 %
18
Energetische Sanierungsmaßnahmen [2]
20.06.2012
▬
KfW-Fördergegenstände
und -höhe:
430 B) Förderung von Einzelmaßnahmen
▬
Wärmedämmung von Wänden, Dach, Decke
▬
Erneuerung von Fenstern und Außentüren
▬
Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
▬
Erneuerung Heizungsanlage
(Brennwerttechnik, BHKW, Nah- und Fernwärme)
▬
Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen
▬
Zuschuss von 7,5 % der förderfähigen Investitionskosten,
max. 3.750 EUR je WE
431) Qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen
▬
Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 EUR
Kombination von Zuschüssen der KfW-Bank und der Städtebauförderung möglich !
19
Energetische Sanierungsmaßnahmen [3]
20.06.2012
▬
KfW-Fördergegenstände
und -höhe:
151) Energieeffizient Sanieren - Kredit: KfW-Effizienzhaus, Denkmal
▬
Energetische Sanierung von Wohngebäuden
▬
Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie Nebenkosten
(z. B. Erneuerung der Fensterbänke)
▬
Zinssatz: Verbilligung des Zinssatzes in den ersten 10 Jahren
der Kreditlaufzeit auf sehr günstige 1,00 %
im Vergleich zum marktüblichen Zinssatz
▬
Tilgungszuschuss: Förderung der Maßnahme mit einem
Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 % der Darlehenssumme
20
Energetische Sanierungsmaßnahmen [4]
20.06.2012
▬
KfW-Fördergegenstände
und -höhe:
152) Energieeffizient Sanieren - Kredit: Einzelmaßnahmen
▬
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken,
▬
Erneuerung der Fenster und Außentüren
▬
Einbau bzw. Erneuerung einer Lüftungsanlage
▬
Erneuerung der Heizungsanlage
▬
Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen
▬
Zinssatz: Verbilligung des Zinssatzes in den ersten 10 Jahren
der Kreditlaufzeit auf 1,00 % im Vergleich zum
marktüblichen Zinssatz
▬
Tilgungszuschuss: Förderung der Maßnahme mit einem
Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 % der Darlehenssumme
21
Steuerliche Begünstigung private Modernisierungsmaßnahmen [1]
20.06.2012
Voraussetzungen für steuerliche Begünstigung
▬
Gegenstand:
Baumaßnahmen an einem Gebäude im Inland
▬
Lage:
Gebäude muss in einem förmlichen Sanierungsgebiet liegen
(rechtsverbindliche Satzung muss in Kraft sein)
▬
Maßnahmen:
Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen gemäß §
177 BauGB oder Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und
funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen
seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung
erhalten bleiben soll
▬
Zweckbestimmung:
Maßnahmen müssen den Zielen und Zwecken der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme entsprechen
▬
Form:
Verpflichtung zur Modernisierung eines erhaltenswerten Gebäudes
muss abgeschlossen sein (Abschluss städtebaulicher Vertrag vor
Baubeginn)
▬
Bescheinigung:
Bescheinigung der Gemeinde über die der Modernisierungsvereinbarung
entsprechende Durchführung muss vorliegen
▬
Begünstigter:
Wirtschaftlicher Eigentümer (natürliche oder juristische Personen) oder
Erbbauberechtigter
22
Steuerliche Begünstigung private Modernisierungsmaßnahmen [2]
20.06.2012
Begünstigte Einzelmaßnahmen
Grundsätzlich:
▬
Baumaßnahmen, die auf die Wiederherstellung des ursprünglichen baulichen
Zustandes ausgerichtet sind
▬
Maßnahmen, die zur sinnvollen Nutzung des Gebäudes objektiv notwendig sind:
 Erhaltung und Erneuerung eines Gebäudes, das für die Raumbildung eines
Straßenzuges oder Marktplatzes von besonderer Bedeutung ist;
 Umnutzung oder Umgestaltung eines Gebäudes, wenn das Gebäude unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten sonst nicht mehr nutzbar ist;
 Maßnahmen zur notwendigen Anpassung an den allgemeinen Wohnungsstandard über die Mindestanforderung für die Modernisierung i. S. des § 177
BauGB hinaus (keine Luxusmodernisierung)
▬
Balkone
23
Steuerliche Begünstigung private Modernisierungsmaßnahmen [3]
20.06.2012
Nichtbegünstigte Einzelmaßnahmen
Grundsätzlich:
▬
Baumaßnahmen, durch die der Gebrauchswert des Gebäudes weit über die Anforderungen
der Sanierung angehoben wird (Luxusmodernisierungen)
▬
Neubauten (Anm.: i. d. R. auch der originalgetreue Neubau nach historischem Vorbild)
▬
Erweiterungen, durch die die Nutzfläche zwar vergrößert wird, die aber nicht zur
Herstellung der Funktionsfähigkeit des Gebäudes notwendig sind (z. B. aufwändiger
Ausbau Dachgeschoss)
▬
Laufende Instandsetzungsmaßnahmen
▬
Außenanlagen ohne funktionalen Zusammenhang zum Gebäude (z. B. Hofbefestigungen /
Rasenanlagen / Blumen / Ziersträucher / Bäume ohne Bezug zum Gebäude)
▬
Aufwendungen für bewegliche Einrichtungsgegenstände
▬
Entstehung neuer Wirtschaftsgüter (z. B. Umbau einer Wohnung in ein Ladenlokal)
24
Steuerliche Begünstigung private Modernisierungsmaßnahmen [4]
20.06.2012
Absetzungsmodalitäten
Rechtsgrundlage
Fördergegenstand
Maßnahmeart
Absetzungszeiträume
Absetzungssätze
§ 7 EStG
Steuerbegünstigung bei
Abnutzung und
Substanzverringerung
Herstellung oder
Anschaffung von
Gebäuden (Betriebs- oder
Wohnungsvermögen zur
Erzielung von Einkünften)
bis zur vollen
Absetzung
1,25 bis 10 %
§ 7h EStG
Erhöhte Steuerbegünstigung bei Gebäuden in
Sanierungsgebieten
Modernisierung und
Instandsetzung von
Gebäuden in
Sanierungsgebieten
im Herstellungsjahr
und den folgenden 7
Jahren
bis zu 9 %
in den folgenden 4
Jahren
bis zu 7 %
bis zu 9 %
§ 10f EStG
Steuerbegünstigung bei zu
eigenen Wohnzwecken
genutzten Gebäuden
Aufwendungen an
Gebäuden in
Sanierungsgebieten
im Herstellungsjahr
und den folgenden 9
Jahren
§ 11a EStG
Steuerbegünstigung bei
Erhaltungsaufwand
Erhaltungsaufwand für
Maßnahmen gem. § 177
BauGB in Sanierungsgebieten
Verteilung
Herstellungskosten
auf 2 bis 5 Jahre
25
Förderung privater Rückbaumaßnahmen
20.06.2012
Städtebauförderung
Zuschuss zum Rückbau von Nebengebäude über „Profilierung und Standortaufwertung“
→ Rückbau von Hauptgebäuden über eigenständiges Förderprogramm
Voraussetzungen:
▬
Eine Nach- oder Umnutzung des Gebäudes ist nicht realisierbar
▬
Kosten für Nach- oder Umnutzung übersteigen Kosten eines Neubaus inkl. Rückbau
▬
Gebäude hat keine ortsbildprägende Bedeutung
▬
Gebäude stellt städtebaulichen Missstand dar
▬
Gemeinde und Eigentümer einigen sich auf ein Nachnutzungskonzept (mind. Begrünung)
Zuschuss:
▬
Maximal 50 % der Rückbaukosten
26
Ablaufschema private Modernisierungsmaßnahmen [1]
Privater Bauherr
Gemeinde
20.06.2012
Bezirksregierung
Aufstellung
Sanierungssatzung
Jährliche Beantragung
Zuwendungen
Planung Modernisierungsmaßnahme
Aufstellung
Vergaberichtlinie
Durchführung
Baumaßnahme
Abschluss Modernisierungsvereinbarung/Bescheid
Schlussrechnung/
Verwendungsnachweis
Prüfung
Verwendungsnachweis
Abschluss Baumaßnahme
Auszahlung Zuschuss
Geltendmachung steuerliche
Begünstigung
Ausstellung steuerliche
Bescheinigung
Erteilung
Zuwendungsbescheide und
Auszahlung Zuwendungen
an Gemeinde
27
Ablaufschema private Modernisierungsmaßnahmen [2]
20.06.2012
Checkliste:
▬
Planung möglicher Modernisierungsmaßnahmen (ggf. mit Architekt)
▬
Abstimmung Maßnahmen und Durchführungszeitraum mit Gemeinde und DSK
▬
Schriftlicher Antrag an die Gemeinde Dörentrup mit folgenden Anlagen:
▬
Kostenschätzung Architekt oder
▬
3 vergleichbare Angebote von verschiedenen Unternehmen, inkl. Angabe der
Flächenmaße (Fassade, Fenster, Eingangsbereich, Dach, Hofflächen) in m² Schriftliche
Erläuterung aller Maßnahmen mit Angaben zu Materialien und Farbtönen (ggf. von
Architekt)
▬
Angabe zur steuerlichen Begünstigung gemäß § 7h EStG gewünscht im
Sanierungsgebiet
▬
Die DSK erstellt für Sie auf Basis des Antrages eine Förderberechnung.
▬
Erteilung Förderbescheid
▬
Beauftragung und Durchführung der Maßnahmen
▬
Vorlage Kostennachweise bei Gemeinde
▬
Prüfung Kostennachweise durch Gemeinde/DSK und Auszahlung Fördermittel
28
Präsentation am 20.06.2012
20.06.2012
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Dipl.-Ing. Andre Wagner
Dipl.-Geogr. Janina Brandt
Büro Bielefeld
Oelmühlenstraße 23
33604 Bielefeld
Tel.: 0521. 584864-22
Tel.: 0521. 584864-24
Fax: 0521. 584864-30
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dsk-gmbh.de
29
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