20.06.2012 Kleinere Städte und Gemeinde - Dörentrup Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ Öffentlichkeitsveranstaltung für Bauherren und Eigentümer zu Fördermöglichkeiten Dörentrup-Bega, 20.06.2012 DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft Themenübersicht 20.06.2012 ▬ Ausgangslage ▬ Sanierungsgebiete ▬ Förderung private Modernisierungsmaßnahmen ▬ Berechnungsbeispiel ▬ Energetische Sanierungsmaßnahmen ▬ Steuerliche Begünstigung private Modernisierungsmaßnahmen ▬ Förderung privater Rückbaumaßnahmen ▬ Ablaufschema private Maßnahmen 2 Ausgangslage 20.06.2012 ▬ Gemeinde wurde mit Zentrum und Bega in Städtebauförderung aufgenommen ▬ Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept ist beschlossen ▬ Zur Behebung der Missstände und Verwendung der Fördermittel sind Sanierungsgebiete auszuweisen ▬ Sanierungsgebiete sind Voraussetzung für Förderung privater Eigentümer und erhöhte steuerliche Begünstigung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Immobilien ▬ Laufzeit der Förderung bis 2015 ▬ Maßnahmenfinanzierung Städtebauförderung öffentlicher Anteil: ▬ Förderanteil Bund/Land: 70 % ▬ Eigenanteil Gemeinde Dörentrup: 30 % Gemeinde Dörentrup 3 Sanierungsgebiete [1] – Dörentrup-Zentrum 20.06.2012 Missstände: ─ städtebaulich (z. B. baulich/gestalterisch) ─ funktional (z. B. Leerstände) Ableitung der Grenzen des Sanierungsgebiets 4 Sanierungsgebiete [2] 20.06.2012 Beispiele für funktionale und städtebauliche Missstände aus anderen Kommunen 5 Sanierungsgebiete [3] – Ortskern Bega 20.06.2012 Missstände: ─ städtebaulich (z. B. baulich/gestalterisch) ─ funktional (z. B. Leerstände) Ableitung der Grenzen des Sanierungsgebiets 6 Sanierungsgebiete [4] – Weiteres Vorgehen 20.06.2012 Zeitplan 18.06. – 31.07.12 Offenlage zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und TÖB 23.08.12 Bau- und Planungsausschuss 06.09.12 Ratssitzung im Anschluss Öffentliche Bekanntmachung der Satzungen 7 Förderung private Modernisierungsmaßnahmen [1] 20.06.2012 FINANZIERUNGSPAKET Zuschüsse aus der Städtebauförderung Ziffer 11.1 Förderrichtlinie NRW: Durchgreifende Modernisierung Ziffer 11.2 Förderrichtlinie NRW: Standortaufwertung Steuerliche Begünstigung gemäß EStG Öffentliche Zuschüsse / Zinsgünstige Darlehen (evtl.Tilgungszuschuss) Kreditanstalt für Wiederaufbau NRW. Bank Finanzierungsberatung Kredite Kapitalmarkt / Bauspardarlehen Eigenkapital 8 Förderung private Modernisierungsmaßnahmen [2] 20.06.2012 Städtebauförderung Ziffer 11.1 Förderrichtlinien Stadterneuerung NRW: Durchgreifende Modernisierung ▬ Ziele: a) Erhaltung und Erneuerung eines Gebäudes, das für die Raumbildung eines Straßenzuges oder Platzes von besonderer Bedeutung ist b) Umnutzung oder Umgestaltung eines Gebäudes, wenn das Gebäude unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sonst nicht mehr nutzbar ist ▬ Maßnahmen: durchgreifende Modernisierung eines Gebäudes (außen und innen) Beispiele: ▬ Fördersatz: ▬ Verbesserung Grundriss ▬ Verbesserung Elektroinstallation ▬ Verbesserung sanitäre Einrichtungen ▬ Verbesserung Zugänglichkeit Gebäude max. 25 % der Modernisierungskosten 9 Förderung private Modernisierungsmaßnahmen [3] 20.06.2012 Städtebauförderung Ziffer 11.2 Förderrichtlinien Stadterneuerung NRW: Standortaufwertung ▬ Ziel: Aufwertung des Ortsbilds ▬ Maßnahmen: Erneuerung Fassaden, Dächer, Hofflächen, Einfriedungen, Verbesserung Zugänglichkeit Gebäude ▬ Förderfähige Kosten: max. 48,00 €/m² ▬ Fördersatz: max. 24,00 €/m² Zuschuss ▬ Rechtliche Grundlage: Vergaberichtlinie der Gemeinde Dörentrup Profilierung und Standortaufwertung in den Sanierungsgebieten „Dörentrup Zentrum“ und „Ortskern Bega“ Weitere Informationen zur Städtebauförderung unter http://www.doerentrup-lippe.de/Wirtschaft-Verkehr/ 10 Förderung private Modernisierungsmaßnahmen [4] 20.06.2012 Vergaberichtlinie Profilierung und Standortaufwertung Förderzweck: Verbesserung des Erscheinungsbilds und der Attraktivität der Ortskerne durch Aufwertung privater Gebäude und Freiflächen Rechtsanspruch: Vergabe Fördermittel durch Gemeinde im Rahmen der verfügbaren Zuschusse und Haushaltsmittel, kein Rechtsanspruch Fördergegenstände: ▬ Verbesserung von öffentlich sichtbaren Gebäudeaußenfassaden inkl. Austausch von Schaufensteranlagen, Türen, Fenster ▬ Erneuerung von öffentlich sichtbaren Dachflächen inkl. ökologisch sinnvoller Begrünung ▬ Erneuerung von öffentlich sichtbaren historischen Einfriedungen und Stützmauern ▬ Erneuerung von öffentlich sichtbaren Hofflächen, auch i. V. m. mit Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen ▬ Entsiegelung befestigter Flächen zur Schaffung von nicht-öffentlichen Grün- und Gartenflächen ▬ Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit des Gebäudes 11 Förderung private Modernisierungsmaßnahmen [5] 20.06.2012 Beispiel für umgesetzte Standortaufwertungsmaßnahme ▬ Verbesserung der sichtbaren Gebäudefassade (Anstrich) ▬ Austausch von Fenstern ▬ Erneuerung der Dacheindeckung Vorher Nachher 12 Förderung private Modernisierungsmaßnahmen [6] 20.06.2012 Beispiel für umgesetzte Standortaufwertungsmaßnahme ▬ Rückbau untergeordnete bauliche Anlage ▬ Herrichtung und Gestaltung von Hofflächen (nur Grünflächen) Vorher Nachher 13 Förderung private Modernisierungsmaßnahmen [7] 20.06.2012 Vergaberichtlinie Profilierung und Standortaufwertung Fördervoraussetzungen (u. a.): Förderausschluss (u. a.): ▬ Städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und Antragsteller bzw. Erlass Förderbescheid ▬ Baumaßnahme liegt in Sanierungsgebieten ▬ Die aus Fördermitteln bestrittenen Kosten der vereinbarten Standortaufwertungsmaßnahmen werden weder direkt noch indirekt auf die Miete umgelegt ▬ Maßnahmen, mit deren Durchführung vor Abschluss städtebaulicher Vertrag bzw. vor Erteilung Förderbescheid begonnen wurde ▬ Maßnahmen, die nach anderen Richtlinien und/oder Förderprogrammen gefördert werden (z. B. Denkmalschutz, KfW) ▬ Maßnahmen im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen ▬ Unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen 14 Förderung private Modernisierungsmaßnahmen [8] 20.06.2012 Vergaberichtlinie Profilierung und Standortaufwertung Umfang und Höhe der Förderung: Zuwendungsempfänger: Zweckbindung: ▬ Öffentliche Zuschuss beträgt jeweils maximal 50 %, d. h. maximal 24,00 EUR pro m² der förderfähigen Kosten und ist begrenzt auf 10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Gebäudeaußenfassaden 5.000,00 EUR bei Maßnahmen an Dächern 5.000,00 EUR bei Maßnahmen an Einfriedungen und Stützmauern 10.000,00 EUR bei Hofflächen- und Rückbaumaßnahmen 20.000,00 EUR pro Objekt ▬ Eigentümer ▬ Erbbauberechtigte ▬ Personen mit einer eigentümergleichen Rechtsstellung, durch die die Einhaltung der Zweckbindung sichergestellt ist. ▬ Durch Förderung erreichter Zustand ist für 10 Jahre zu erhalten 15 Berechnungsbeispiel [1] 20.06.2012 Annahmen Mustergebäude: Baujahr: Zu modernisierende Fassadenfläche 1928 200 m² Aufzuwertende Fensterfläche 40 m² Aufzuwertende Schaufensterfläche 10 m² 16 Berechnungsbeispiel [2] 20.06.2012 Musterberechnung Standortaufwertung Kosten nach Vergaberichtlinie Kosten [€] ZuwendungsZuwendungsSumme relevante fähige Kosten Zuwendung Kosten pro m² pro m² [€] pro m² [€] [€] Summe Zuwendung [€] Herrichtung und Gestaltung von Außenwänden Sanierung Wand 4.000,00 20,00 20,00 10,00 2.000,00 Sanierung Fenster 6.000,00 150,00 48,00 24,00 960,00 Sanierung Schaufenster 2.000,00 200,00 48,00 24,00 240,00 Summe 12.000,00 3.200,00 Summe Zuschuss 3.200,00 17 Energetische Sanierungsmaßnahmen [1] 20.06.2012 ▬ Bedingung: Einhaltung der Anforderungen der Bundesverordnung über energieeinsparenden Wärmeschutz und energieeinsparende Anlagetechnik (EnEV) ▬ Nachrangigkeit: Bei energetischen Maßnahmen, die die technischen Mindestanforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllen, ist das Förderprogramm der KfW anzuwenden und die Städtebauförderung scheidet aus. ▬ KfW-Fördergegenstände und -höhe: 430 A) Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus max. zuwendungsfähig je Wohneinheit: 75.000 Euro ▬ KfW Effizienzhaus Denkmal: Zuschuss von 10 % ▬ KfW Effizienzhaus 115: Zuschuss von 10 % ▬ KfW Effizienzhaus 100: Zuschuss von 12,5 % ▬ KfW Effizienzhaus 85: Zuschuss von 15 % ▬ KfW Effizienzhaus 70: Zuschuss von 17,5 % ▬ KfW Effizienzhaus 50: Zuschuss von 20 % 18 Energetische Sanierungsmaßnahmen [2] 20.06.2012 ▬ KfW-Fördergegenstände und -höhe: 430 B) Förderung von Einzelmaßnahmen ▬ Wärmedämmung von Wänden, Dach, Decke ▬ Erneuerung von Fenstern und Außentüren ▬ Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage ▬ Erneuerung Heizungsanlage (Brennwerttechnik, BHKW, Nah- und Fernwärme) ▬ Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen ▬ Zuschuss von 7,5 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 3.750 EUR je WE 431) Qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen ▬ Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 EUR Kombination von Zuschüssen der KfW-Bank und der Städtebauförderung möglich ! 19 Energetische Sanierungsmaßnahmen [3] 20.06.2012 ▬ KfW-Fördergegenstände und -höhe: 151) Energieeffizient Sanieren - Kredit: KfW-Effizienzhaus, Denkmal ▬ Energetische Sanierung von Wohngebäuden ▬ Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie Nebenkosten (z. B. Erneuerung der Fensterbänke) ▬ Zinssatz: Verbilligung des Zinssatzes in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit auf sehr günstige 1,00 % im Vergleich zum marktüblichen Zinssatz ▬ Tilgungszuschuss: Förderung der Maßnahme mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 % der Darlehenssumme 20 Energetische Sanierungsmaßnahmen [4] 20.06.2012 ▬ KfW-Fördergegenstände und -höhe: 152) Energieeffizient Sanieren - Kredit: Einzelmaßnahmen ▬ Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken, ▬ Erneuerung der Fenster und Außentüren ▬ Einbau bzw. Erneuerung einer Lüftungsanlage ▬ Erneuerung der Heizungsanlage ▬ Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen ▬ Zinssatz: Verbilligung des Zinssatzes in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit auf 1,00 % im Vergleich zum marktüblichen Zinssatz ▬ Tilgungszuschuss: Förderung der Maßnahme mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 % der Darlehenssumme 21 Steuerliche Begünstigung private Modernisierungsmaßnahmen [1] 20.06.2012 Voraussetzungen für steuerliche Begünstigung ▬ Gegenstand: Baumaßnahmen an einem Gebäude im Inland ▬ Lage: Gebäude muss in einem förmlichen Sanierungsgebiet liegen (rechtsverbindliche Satzung muss in Kraft sein) ▬ Maßnahmen: Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen gemäß § 177 BauGB oder Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll ▬ Zweckbestimmung: Maßnahmen müssen den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme entsprechen ▬ Form: Verpflichtung zur Modernisierung eines erhaltenswerten Gebäudes muss abgeschlossen sein (Abschluss städtebaulicher Vertrag vor Baubeginn) ▬ Bescheinigung: Bescheinigung der Gemeinde über die der Modernisierungsvereinbarung entsprechende Durchführung muss vorliegen ▬ Begünstigter: Wirtschaftlicher Eigentümer (natürliche oder juristische Personen) oder Erbbauberechtigter 22 Steuerliche Begünstigung private Modernisierungsmaßnahmen [2] 20.06.2012 Begünstigte Einzelmaßnahmen Grundsätzlich: ▬ Baumaßnahmen, die auf die Wiederherstellung des ursprünglichen baulichen Zustandes ausgerichtet sind ▬ Maßnahmen, die zur sinnvollen Nutzung des Gebäudes objektiv notwendig sind: Erhaltung und Erneuerung eines Gebäudes, das für die Raumbildung eines Straßenzuges oder Marktplatzes von besonderer Bedeutung ist; Umnutzung oder Umgestaltung eines Gebäudes, wenn das Gebäude unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sonst nicht mehr nutzbar ist; Maßnahmen zur notwendigen Anpassung an den allgemeinen Wohnungsstandard über die Mindestanforderung für die Modernisierung i. S. des § 177 BauGB hinaus (keine Luxusmodernisierung) ▬ Balkone 23 Steuerliche Begünstigung private Modernisierungsmaßnahmen [3] 20.06.2012 Nichtbegünstigte Einzelmaßnahmen Grundsätzlich: ▬ Baumaßnahmen, durch die der Gebrauchswert des Gebäudes weit über die Anforderungen der Sanierung angehoben wird (Luxusmodernisierungen) ▬ Neubauten (Anm.: i. d. R. auch der originalgetreue Neubau nach historischem Vorbild) ▬ Erweiterungen, durch die die Nutzfläche zwar vergrößert wird, die aber nicht zur Herstellung der Funktionsfähigkeit des Gebäudes notwendig sind (z. B. aufwändiger Ausbau Dachgeschoss) ▬ Laufende Instandsetzungsmaßnahmen ▬ Außenanlagen ohne funktionalen Zusammenhang zum Gebäude (z. B. Hofbefestigungen / Rasenanlagen / Blumen / Ziersträucher / Bäume ohne Bezug zum Gebäude) ▬ Aufwendungen für bewegliche Einrichtungsgegenstände ▬ Entstehung neuer Wirtschaftsgüter (z. B. Umbau einer Wohnung in ein Ladenlokal) 24 Steuerliche Begünstigung private Modernisierungsmaßnahmen [4] 20.06.2012 Absetzungsmodalitäten Rechtsgrundlage Fördergegenstand Maßnahmeart Absetzungszeiträume Absetzungssätze § 7 EStG Steuerbegünstigung bei Abnutzung und Substanzverringerung Herstellung oder Anschaffung von Gebäuden (Betriebs- oder Wohnungsvermögen zur Erzielung von Einkünften) bis zur vollen Absetzung 1,25 bis 10 % § 7h EStG Erhöhte Steuerbegünstigung bei Gebäuden in Sanierungsgebieten Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in Sanierungsgebieten im Herstellungsjahr und den folgenden 7 Jahren bis zu 9 % in den folgenden 4 Jahren bis zu 7 % bis zu 9 % § 10f EStG Steuerbegünstigung bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden Aufwendungen an Gebäuden in Sanierungsgebieten im Herstellungsjahr und den folgenden 9 Jahren § 11a EStG Steuerbegünstigung bei Erhaltungsaufwand Erhaltungsaufwand für Maßnahmen gem. § 177 BauGB in Sanierungsgebieten Verteilung Herstellungskosten auf 2 bis 5 Jahre 25 Förderung privater Rückbaumaßnahmen 20.06.2012 Städtebauförderung Zuschuss zum Rückbau von Nebengebäude über „Profilierung und Standortaufwertung“ → Rückbau von Hauptgebäuden über eigenständiges Förderprogramm Voraussetzungen: ▬ Eine Nach- oder Umnutzung des Gebäudes ist nicht realisierbar ▬ Kosten für Nach- oder Umnutzung übersteigen Kosten eines Neubaus inkl. Rückbau ▬ Gebäude hat keine ortsbildprägende Bedeutung ▬ Gebäude stellt städtebaulichen Missstand dar ▬ Gemeinde und Eigentümer einigen sich auf ein Nachnutzungskonzept (mind. Begrünung) Zuschuss: ▬ Maximal 50 % der Rückbaukosten 26 Ablaufschema private Modernisierungsmaßnahmen [1] Privater Bauherr Gemeinde 20.06.2012 Bezirksregierung Aufstellung Sanierungssatzung Jährliche Beantragung Zuwendungen Planung Modernisierungsmaßnahme Aufstellung Vergaberichtlinie Durchführung Baumaßnahme Abschluss Modernisierungsvereinbarung/Bescheid Schlussrechnung/ Verwendungsnachweis Prüfung Verwendungsnachweis Abschluss Baumaßnahme Auszahlung Zuschuss Geltendmachung steuerliche Begünstigung Ausstellung steuerliche Bescheinigung Erteilung Zuwendungsbescheide und Auszahlung Zuwendungen an Gemeinde 27 Ablaufschema private Modernisierungsmaßnahmen [2] 20.06.2012 Checkliste: ▬ Planung möglicher Modernisierungsmaßnahmen (ggf. mit Architekt) ▬ Abstimmung Maßnahmen und Durchführungszeitraum mit Gemeinde und DSK ▬ Schriftlicher Antrag an die Gemeinde Dörentrup mit folgenden Anlagen: ▬ Kostenschätzung Architekt oder ▬ 3 vergleichbare Angebote von verschiedenen Unternehmen, inkl. Angabe der Flächenmaße (Fassade, Fenster, Eingangsbereich, Dach, Hofflächen) in m² Schriftliche Erläuterung aller Maßnahmen mit Angaben zu Materialien und Farbtönen (ggf. von Architekt) ▬ Angabe zur steuerlichen Begünstigung gemäß § 7h EStG gewünscht im Sanierungsgebiet ▬ Die DSK erstellt für Sie auf Basis des Antrages eine Förderberechnung. ▬ Erteilung Förderbescheid ▬ Beauftragung und Durchführung der Maßnahmen ▬ Vorlage Kostennachweise bei Gemeinde ▬ Prüfung Kostennachweise durch Gemeinde/DSK und Auszahlung Fördermittel 28 Präsentation am 20.06.2012 20.06.2012 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Dipl.-Ing. Andre Wagner Dipl.-Geogr. Janina Brandt Büro Bielefeld Oelmühlenstraße 23 33604 Bielefeld Tel.: 0521. 584864-22 Tel.: 0521. 584864-24 Fax: 0521. 584864-30 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: www.dsk-gmbh.de 29