3 Die römische Republik

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3 Die römische Republik
Eine Sache des Volkes?
Als um 500 v. Chr. römische Adlige den
letzten König abgesetzt hatten, nannten sie
ihren Staat Republik. Das bedeutet öffentliche Sache. Doch war dieser Staat tatsächlich
schon eine Sache des ganzen Volkes?
Besitz und Macht waren in Rom sehr unterschiedlich verteilt. An der Spitze standen die
adligen Familien, die Patrizier. Sie besetzten
die hohen Staatsämter, stellten im Krieg die
Offiziere und leiteten als Priester die Tempel. Die Patrizier besaßen große Landgüter,
die von Verwaltern und zahlreichen Sklaven
sowie Landarbeitern bewirtschaftet wurden. Dadurch war es den Adligen möglich,
politische Ämter zu übernehmen und an
den Sitzungen des Senats teilzunehmen. So
konnten sie Ansehen und Einfluss gewinnen. Nach erfolgreichen Kriegen erhielten
sie außerdem neue Landgüter und Sklaven
als Kriegsbeute.
Q
1 Patrizier – Plebejer: (oben:) Ein adliger Großgrundbesitzer ließ sich mit
Büsten seiner Vorfahren als Marmorstatue „verewigen“ (1. Jh. n. Chr.). Er
trägt die Toga, die bei Patriziern mit einem Purpurstreifen verziert war.
(unten:) Ein Bauer treibt Vieh auf den Markt (Marmorrelief, 1. Jh. n. Chr.).
– Vergleiche Kleidung und Haltung der beiden Römer.
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Bürger zweiter Klasse?
Von den Patriziern waren die einfachen Bürger, die Plebejer, streng abgegrenzt. Obwohl
diese das römische Bürgerrecht besaßen,
waren sie nicht besonders angesehen, da
die Plebejer ihren Lebensunterhalt durch
eigene Arbeit als Bauern, Handwerker oder
Händler verdienten.
Viele Plebejer konnten gerade mit Mühe
ihre Familien ernähren. Doch wenn der Senat wieder einmal einem Nachbarvolk den
Krieg erklärte, mussten sie ihren Hof oder
ihre Werkstatt verlassen und ins Feld ziehen.
Die teuren Waffen hatten sie selbst zu bezahlen. Da die Plebejer meistens als einfache
Fußsoldaten eingesetzt wurden, litten sie
besonders unter den Strapazen eines Feldzuges. Nur einige Plebejer hatten es besser.
Sie waren als Händler oder Unternehmer
reich geworden. Weil sie als Reiter Kriegsdienst leisteten, nannte man sie Ritter. Aber
auch sie blieben von den höchsten Staatsämtern ausgeschlossen.
Plebejer wollen mitregieren
Die Plebejer wussten, dass sie für den Staat
unentbehrlich waren. In Friedenszeiten sorgten sie für den Wohlstand Roms und im Krieg
trugen sie die Hauptlast des Kampfes.
Deshalb verlangten sie mehr politischen
Einfluss und Zugang zu den Staatsämtern.
Mehrmals drohten sie, im Kriegsfall den
Kampf zu verweigern. Die Patrizier wurden
so gezwungen, den Plebejern mehr Rechte
zu gewähren. So erhielten sie das Recht, in
eigenen Versammlungen einen Volkstribunen zu wählen, der staatliche Anordnungen
und Amtshandlungen verbieten konnte.
Das war das so genannte Vetorecht (von
lat. „veto“ = ich verbiete).
Es dauerte fast 200 Jahre, bis die Plebejer
dem Gesetz nach gleichberechtigt waren.
Aber nur wenige konnten in die höchsten
Staatsämter aufsteigen. Wer gewählt werden
wollte, musste nicht nur ein guter Redner
sein, sondern auch einflussreiche Freunde
und Geld für Wahlgeschenke haben.
Republik
(von lat. „res publica“
= die öffentliche bzw.
gemeinsame Sache)
So nannten die Römer
ihren Staat.
Patrizier
waren Mitglieder adliger
Familien. Sie besaßen
große Landgüter und
hatten viel Macht im
Staat.
Plebejer
(von lat. „plebs“ = einfaches Volk)
Sie besaßen das römische Bürgerrecht, waren
aber oft arm.
Ritter
waren wohlhabend, aber
nicht adlig. Im Krieg
kämpften sie als Reiter.
D 1 Römische Verfassung (nach 287 v. Chr.). Die römischen Beamten bezeichnete man als
Magistrat. Politiker begannen ihre Karriere als Quästor und konnten bis zum Amt des Konsuls
aufsteigen. Die Volkstribune besaßen das Vetorecht. Das bedeutet, dass sie einen Beschluss des
Magistrats verhindern konnten. Für Notzeiten sah die römische Verfassung ein besonderes Amt
vor: das des Diktators. Der Senat gab ihm für ein halbes Jahr uneingeschränkte Macht.
D
2 Entwicklung der Ständekämpfe. Nach und nach erhielten die Plebejer mehr Rechte.
494 v. Chr.
Die Plebejer halten eigene Versammlungen ab und wählen
Volkstribune.
um 450 v. Chr.
Erstmals werden Gesetze auf zwölf Tafeln veröffentlicht und
die Plebejer können sich darauf berufen.
445 v. Chr.
Ehen zwischen Plebejern und Patriziern sind erlaubt.
367 v. Chr.
Auch Plebejer dürfen Konsuln und Magistrate werden.
326 v. Chr.
Die Schuldknechtschaft wird verboten, die Schulden werden aber nicht erlassen.
287 v. Chr.
In den Versammlungen der Plebejer dürfen Gesetze
beschlossen werden.
1 Schildere den Konflikt
zwischen Patriziern und
Plebejern (VT). Über
welche Druckmittel
verfügten die Plebejer?
Überlege, wie sich das
Vetorecht der Volkstribunen auswirken konnte.
2 Erläutere das Schaubild
D1. Achte besonders
darauf, wer mehr und
wer weniger Rechte
besaß.
3 Auch die höchsten römischen Beamten, die Konsuln, wurden nur für ein
Jahr gewählt und hatten
einen gleichberechtigten
Kollegen neben sich.
Was bezweckten die
Römer damit? Diskutiert
die Vor- und Nachteile
dieser Bestimmung.
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