Anhang 9: Fachspezifische Bestimmungen zum Lernbereich Gesellschaftswissenschaften, 1. Studienstruktur Die inhaltliche Ausgestaltung, insbesondere die Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu den Modulen entspricht, sofern nicht hier ausgeführt, den Zuordnungen des Faches Geschichte im kombinatorischen Bachelor der Bergischen Universität Wuppertal, des Faches Sozialwissenschaften im kombinatorischen Bachelor der Bergischen Universität Wuppertal sowie des Faches Geografie der Bergischen Universität Wuppertal. Modul G Grundlagen der Gesellschaftswissenschaften 10 LP P a b c d e f Einführung Geografie Einführung Geschichte Einführung Politikwissenschaft Einführung Soziologie Einführung Wirtschaftswissenschaften Fachübergreifendes Kolloquium 2 LP 2 LP 2 LP 2 LP 2 LP 2 LP Modul D Fachdidaktik Gesellschaftswissenschaften 10 LP P a b c d e Der Sachunterricht in der Grundschule Die raumbezogene Perspektive des Sachunterrichts Die historische Perspektive des Sachunterrichts Die sozial-kulturwissenschaftliche Perspektive des Sachunterrichts Praxis des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts 2 LP 2 LP 2 LP 2 LP 2 LP Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul P1 Modul P2 Modul P3 Modul P4 Modul W Modul B1 Modul B2 Modul B3 Modul B4 Modul A1 Modul A2 Modul A3a Modul A3b Modul A4a Modul A4b Leitfach Geografie Einführung in die Allgemeine Geografie Regionale Geografie Allgemeine Geografie Leitfach Geschichte Themen, Methoden, Quellen des griechisch-römischen Altertums Themen, Methoden, Quellen der mittelalterlichen Geschichte Themen, Methoden, Quellen des 16. – 18. Jahrhunderts Themen, Methoden, Quellen des 19. – 20. Jahrhunderts Wahlmodul Leitfach Sozialwissenschaften Schwerpunkt Politikwissenschaft Grundlagen und Geschichte der Politikwissenschaft Analyse der Politik Klassische und Moderne Politische Theorie Europäische und internationale Politik Schwerpunkt Soziologie Theorien der Soziologie Differenzierung und Integration moderner Gesellschaften Handlung und Interaktion Soziologie der Sozialisation Organisationssoziologie Arbeitssoziologie P P WP WP WP P P P P P P 10 LP PS 10 LP PS 10 LP PS 8 LP 8 LP 8 LP 8 LP 8 LP PS PS WPS WPS PS 9 LP 9 LP 9 LP 9 LP PS PS WPS WPS 9 LP 9 LP 9 LP 9 LP 9 LP 9 LP PS PS WPS WPS WPS WPS ( P = Pflichtmodule, PS = Pflichtmodule im Schwerpunktfach, WPS = Wahlpflichtmodule im Schwerpunktfach) 2. Studienorganisation Das Studium ist modular strukturiert. • Der Lernbereich Gesellschaftslehre umfasst ein Studium von 6 bis 7 Modulen. Davon sind die Module G und D Pflichtmodule. Die übrigen Module bilden den Wahlpflichtbereich. • Die Module sind entsprechend den zu Beginn eines Semesters angekündigten Angeboten zu studieren und abzuschließen. • Ein Modul ist abgeschlossen, wenn die jeweiligen Leistungspunkte nachgewiesen werden. Die Leistungspunkte werden durch Modulabschlussprüfungen oder auf Lehrveranstaltungen bezogene individuelle Leistungen erworben. Der Modulabschluss gilt als Leistungsnachweis. • Die Formen, in denen die Leistungspunkte erworben werden können, werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben, sofern diese Studienordnung keine besondere Festlegung getroffen hat. • Als Formen der Leistungserbringung kommen in Betracht: o mündliche Prüfungen von 20 - 40 Minuten Dauer o schriftliche Prüfungen von höchsten zwei Stunden Dauer o mehrere Teilprüfungen in schriftlicher oder mündlicher Form o mündlicher Vortrag (Referat) o schriftliche Hausarbeit. • Insgesamt sind im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften 59 LP, inklusive des Fachdidaktiktischen Praktikums (3 LP) zu studieren. 3. Grundstudium • Eines der Fächer Geografie, Geschichte oder Sozialwissenschaften ist als Leitfach zu wählen. Bei der Wahl des Leitfaches Sozialwissenschaften wird ein Schwerpunkt entweder auf die Politikwissenschaft oder die Soziologie gesetzt. • Im Grundstudium wird das Modul G studiert. Im Leitfach Sozialwissenschaften müssen 2 LP in der Fachdidaktik nachgewiesen werden. • Die Zwischenprüfung ist abgeschlossen, wenn nach den Maßgaben der Zwischenprüfungsordnung insgesamt 30 LP (Geografie; Sozialwissenschaften) bzw. 34 LP (Geschichte) nachgewiesen werden. 4. Hauptstudium • Im Hauptstudium wird das fachdidaktische Modul D studiert bzw. abgeschlossen. • Bei der Wahl des Leitfaches Geografie müssen insgesamt die drei Module Geo 1 - Geo 3 nachgewiesen werden. Ferner sind 6 LP aus dem weiteren Lehrangebot des Lernbereiches Gesellschaftswissenschaften zu erbringen. • Bei der Wahl des Leitfachs Geschichte müssen insgesamt die Module P1 und P2, eines der Module P3 oder P4 sowie ein Wahlmodul W nachgewiesen werden. Ferner sind 4 LP aus dem weiteren Lehrangebot des Lernbereiches Gesellschaftswissenschaften zu erbringen. • Bei der Wahl des Leitfaches Sozialwissenschaften müssen insgesamt im Schwerpunkt Soziologie die Module A1 und A2 sowie eines der Module A3a, A3b, A4a oder A4b; im Schwerpunkt Politikwissenschaft die Module B1 und B2 sowie eines der Module B3 oder B4 nachgewiesen werden. Ferner sind 9 LP durch das Studium eines Moduls des Faches Geografie zu erbringen. Die im Grundstudium gewählten Module des Leitfaches werden angerechnet. 5. Fachdidaktische Studien und Fachdidaktisches Praktikum Die fachdidaktischen Studien umfassen das Studium der Elemente des fachdidaktischen Modul D und der dort geforderten Arbeitsleistungen sowie das daran angebundene Fachpraktikum (3 LP). 6. Erste Staatsprüfung • Die Erste Staatsprüfung im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften besteht aus einer mündlichen fachwissenschaftlichen und einer schriftlichen fachdidaktischen Prüfung. Die mündliche fachwissenschaftliche Prüfung kann mit der Prüfung in Fachdidaktik kombiniert werden (Kombinationsprüfung). • Wird die schriftliche Hausarbeit im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften geschrieben, so hat sie eine klar umrissene wissenschaftliche Fragestellung aus dem gewählten Schwerpunkt zum Gegenstand; bei der Anmeldung muss das Modul des gewählten Leitfaches aus dem Hauptstudium abgeschlossen sein. • Bei der Anmeldung zur fachdidaktischen Prüfung müssen das fachdidaktische Praktikum und 10 LP aus dem Modul D nachgewiesen werden. 7. Erweiterungsprüfung • Eine Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Sozialwissenschaften kann abgelegt werden, wenn die Anforderungen aus § 29 der LPO vom 27.03.2003 erfüllt sind. • Bei der Anmeldung zur Erweiterungsprüfung sind das Modul Fachdidaktik mit 6 LP (Hauptstudium) sowie 36 LP durch den Abschluss von Modulen aus dem Studium eines Leitfaches des Lernbereichs Gesellschaftswissenschaften zu erbringen. Die fachwissenschaftliche Prüfung erfolgt im Leitfach, sie kann mit der Prüfung in Fachdidaktik kombiniert werden. • Vor Beginn der vorbereitenden Studien ist gemeinsam mit einem im Fach Sozialwissenschaften lehrenden Mitglied des Landesprüfungsamtes ein individueller Studienplan zu erstellen, der bei der Anmeldung zur Erweiterungsprüfung zusammen mit den Modulbescheinigungen bzw. Modulteilbescheinigungen vorzulegen ist.