Verbindliche Studienempfehlung

Werbung
Anhang 9: Fachspezifische Bestimmungen zum Lernbereich Gesellschaftswissenschaften,
1. Studienstruktur
Die inhaltliche Ausgestaltung, insbesondere die Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu den Modulen
entspricht, sofern nicht hier ausgeführt, den Zuordnungen des Faches Geschichte im kombinatorischen
Bachelor der Bergischen Universität Wuppertal, des Faches Sozialwissenschaften im kombinatorischen
Bachelor der Bergischen Universität Wuppertal sowie des Faches Geografie der Bergischen Universität
Wuppertal.
Modul G
Grundlagen der Gesellschaftswissenschaften
10 LP P
a
b
c
d
e
f
Einführung Geografie
Einführung Geschichte
Einführung Politikwissenschaft
Einführung Soziologie
Einführung Wirtschaftswissenschaften
Fachübergreifendes Kolloquium
2 LP
2 LP
2 LP
2 LP
2 LP
2 LP
Modul D
Fachdidaktik Gesellschaftswissenschaften
10 LP P
a
b
c
d
e
Der Sachunterricht in der Grundschule
Die raumbezogene Perspektive des Sachunterrichts
Die historische Perspektive des Sachunterrichts
Die sozial-kulturwissenschaftliche Perspektive des Sachunterrichts
Praxis des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts
2 LP
2 LP
2 LP
2 LP
2 LP
Modul 1
Modul 2
Modul 3
Modul P1
Modul P2
Modul P3
Modul P4
Modul W
Modul B1
Modul B2
Modul B3
Modul B4
Modul A1
Modul A2
Modul A3a
Modul A3b
Modul A4a
Modul A4b
Leitfach Geografie
Einführung in die Allgemeine Geografie
Regionale Geografie
Allgemeine Geografie
Leitfach Geschichte
Themen, Methoden, Quellen des griechisch-römischen Altertums
Themen, Methoden, Quellen der mittelalterlichen Geschichte
Themen, Methoden, Quellen des 16. – 18. Jahrhunderts
Themen, Methoden, Quellen des 19. – 20. Jahrhunderts
Wahlmodul
Leitfach Sozialwissenschaften
Schwerpunkt Politikwissenschaft
Grundlagen und Geschichte der Politikwissenschaft
Analyse der Politik
Klassische und Moderne Politische Theorie
Europäische und internationale Politik
Schwerpunkt Soziologie
Theorien der Soziologie
Differenzierung und Integration moderner Gesellschaften
Handlung und Interaktion
Soziologie der Sozialisation
Organisationssoziologie
Arbeitssoziologie
P
P
WP
WP
WP
P
P
P
P
P
P
10 LP PS
10 LP PS
10 LP PS
8 LP
8 LP
8 LP
8 LP
8 LP
PS
PS
WPS
WPS
PS
9 LP
9 LP
9 LP
9 LP
PS
PS
WPS
WPS
9 LP
9 LP
9 LP
9 LP
9 LP
9 LP
PS
PS
WPS
WPS
WPS
WPS
( P = Pflichtmodule, PS = Pflichtmodule im Schwerpunktfach, WPS = Wahlpflichtmodule im Schwerpunktfach)
2. Studienorganisation
Das Studium ist modular strukturiert.
• Der Lernbereich Gesellschaftslehre umfasst ein Studium von 6 bis 7 Modulen. Davon sind die
Module G und D Pflichtmodule. Die übrigen Module bilden den Wahlpflichtbereich.
• Die Module sind entsprechend den zu Beginn eines Semesters angekündigten Angeboten zu
studieren und abzuschließen.
• Ein Modul ist abgeschlossen, wenn die jeweiligen Leistungspunkte nachgewiesen werden. Die
Leistungspunkte werden durch Modulabschlussprüfungen oder auf Lehrveranstaltungen
bezogene individuelle Leistungen erworben. Der Modulabschluss gilt als Leistungsnachweis.
• Die Formen, in denen die Leistungspunkte erworben werden können, werden zu Beginn der
Veranstaltung bekannt gegeben, sofern diese Studienordnung keine besondere Festlegung
getroffen hat.
• Als Formen der Leistungserbringung kommen in Betracht:
o mündliche Prüfungen von 20 - 40 Minuten Dauer
o schriftliche Prüfungen von höchsten zwei Stunden Dauer
o mehrere Teilprüfungen in schriftlicher oder mündlicher Form
o mündlicher Vortrag (Referat)
o schriftliche Hausarbeit.
• Insgesamt sind im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften 59 LP, inklusive des
Fachdidaktiktischen Praktikums (3 LP) zu studieren.
3. Grundstudium
• Eines der Fächer Geografie, Geschichte oder Sozialwissenschaften ist als Leitfach zu wählen.
Bei der Wahl des Leitfaches Sozialwissenschaften wird ein Schwerpunkt entweder auf die
Politikwissenschaft oder die Soziologie gesetzt.
• Im Grundstudium wird das Modul G studiert. Im Leitfach Sozialwissenschaften müssen 2 LP in
der Fachdidaktik nachgewiesen werden.
• Die Zwischenprüfung ist abgeschlossen, wenn nach den Maßgaben der
Zwischenprüfungsordnung insgesamt 30 LP (Geografie; Sozialwissenschaften) bzw. 34 LP
(Geschichte) nachgewiesen werden.
4. Hauptstudium
• Im Hauptstudium wird das fachdidaktische Modul D studiert bzw. abgeschlossen.
• Bei der Wahl des Leitfaches Geografie müssen insgesamt die drei Module Geo 1 - Geo 3
nachgewiesen werden. Ferner sind 6 LP aus dem weiteren Lehrangebot des Lernbereiches
Gesellschaftswissenschaften zu erbringen.
• Bei der Wahl des Leitfachs Geschichte müssen insgesamt die Module P1 und P2, eines der
Module P3 oder P4 sowie ein Wahlmodul W nachgewiesen werden. Ferner sind 4 LP aus dem
weiteren Lehrangebot des Lernbereiches Gesellschaftswissenschaften zu erbringen.
• Bei der Wahl des Leitfaches Sozialwissenschaften müssen insgesamt im Schwerpunkt
Soziologie die Module A1 und A2 sowie eines der Module A3a, A3b, A4a oder A4b; im
Schwerpunkt Politikwissenschaft die Module B1 und B2 sowie eines der Module B3 oder B4
nachgewiesen werden. Ferner sind 9 LP durch das Studium eines Moduls des Faches
Geografie zu erbringen.
Die im Grundstudium gewählten Module des Leitfaches werden angerechnet.
5. Fachdidaktische Studien und Fachdidaktisches Praktikum
Die fachdidaktischen Studien umfassen das Studium der Elemente des fachdidaktischen Modul D und
der dort geforderten Arbeitsleistungen sowie das daran angebundene Fachpraktikum (3 LP).
6. Erste Staatsprüfung
• Die Erste Staatsprüfung im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften besteht aus einer
mündlichen fachwissenschaftlichen und einer schriftlichen fachdidaktischen Prüfung. Die
mündliche fachwissenschaftliche Prüfung kann mit der Prüfung in Fachdidaktik kombiniert
werden (Kombinationsprüfung).
• Wird die schriftliche Hausarbeit im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften geschrieben, so
hat sie eine klar umrissene wissenschaftliche Fragestellung aus dem gewählten Schwerpunkt
zum Gegenstand; bei der Anmeldung muss das Modul des gewählten Leitfaches aus dem
Hauptstudium abgeschlossen sein.
• Bei der Anmeldung zur fachdidaktischen Prüfung müssen das fachdidaktische Praktikum und
10 LP aus dem Modul D nachgewiesen werden.
7. Erweiterungsprüfung
• Eine Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Sozialwissenschaften kann abgelegt werden,
wenn die Anforderungen aus § 29 der LPO vom 27.03.2003 erfüllt sind.
• Bei der Anmeldung zur Erweiterungsprüfung sind das Modul Fachdidaktik mit 6 LP
(Hauptstudium) sowie 36 LP durch den Abschluss von Modulen aus dem Studium eines
Leitfaches des Lernbereichs Gesellschaftswissenschaften zu erbringen. Die
fachwissenschaftliche Prüfung erfolgt im Leitfach, sie kann mit der Prüfung in Fachdidaktik
kombiniert werden.
• Vor Beginn der vorbereitenden Studien ist gemeinsam mit einem im Fach Sozialwissenschaften
lehrenden Mitglied des Landesprüfungsamtes ein individueller Studienplan zu erstellen, der bei
der Anmeldung zur Erweiterungsprüfung zusammen mit den Modulbescheinigungen bzw.
Modulteilbescheinigungen vorzulegen ist.
Herunterladen