Beirat für Stadtgestaltung 18. Sitzung am 03. Juli 2017, 12.00 – 18.00 Uhr Berufsbildungszentrum Arnsberg (bbz), Altes Feld 20, Alt-Arnsberg Teilnehmer/innen: Beirat für Stadtgestaltung Heiner Farwick (Vorsitzender) Andreas Fritzen Michael Arns Christine Wolf Thomas Vielhaber Falk Stankowski Henrik Kosinski Entwurfsverfasser / Bauherren zu TOP 5 Erich Wellie Entschuldigt waren Werner Frin Christoph Schmidt Jürgen Kilpert Gäste (Verwaltung) Dr. Birgitta Plass Nicole Rüppel Martina Bergmeier Michaela Röbke Martin Schlegel und ca. 20 interessierte Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Teil der Sitzung Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 12.00 Uhr Ortsbesichtigungen in Neheim und Alt-Arnsberg Öffentlicher Teil der Sitzung 13.30 Uhr Nach einem geführten Rundgang durch den über einen Wettbewerb entwickelten neuen Gebäudetrakt der HWK eröffnet Herr Farwick den öffentlichen Teil der 18. Sitzung und begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Im Anschluss daran gibt Herr Meinolf Niemand, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, einen Abriss zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses des Campusgeländes und erläutert zudem die Funktion und Stellung der Handwerkskammer und die Art der verschiedenen Ausbildungsgänge. TOP 5 | Neubau eines 7-geschossigen Bürogebäudes Ackerstraße, Neheim Herr Vielhaber informiert auf der Basis einer städtebaulichen Studie für das Areal Ackerstraße über die Vorgaben und Entwicklungsperspektiven für dieses innenstadtnahe Gebiet aus Sicht der Stadtentwicklung. Dazu wurden Planungsalternativen (Nutzung von Flächen als Parkplatz bzw. als Freiraum, für Wohnund gewerbliche Zwecke) erarbeitet sowie die fußläufige Anbindung an die Möhnepforte berücksichtigt. Zudem wurden Möglichkeiten der stufenweisen Entwicklung des Gesamtbereiches in einer Vorzugsvariante mit den Nutzungsschwerpunkten Freizeit, Naherholung, Wohnen, Dienstleistungen, Parken dargestellt. Die Bebauung im jetzt zur Rede stehenden Teilbereich mit 1–2 höheren Gebäuden ist grundsätzlich beabsichtigt. Herr Wellie stellt die Konzeption vor, nach der das geplante Gebäude mit 7 Geschossen und einem optionalen Staffelgeschoss mit dem Wohnhochhaus auf der gegenüber liegenden Seite eine signifikante Torwirkung in der Stadteinfahrt aufweisen soll. Drei Etagen werden vom Bauherrn selbst als Büroflächen genutzt. Die übrigen Geschosse sind Büroeinheiten und Mitarbeiterwohnungen. Das Erdgeschoss dient als überdachte Parkfläche für PKW, Fahrräder und zur Unterbringung von Archivräumen. An der Südseite befindet sich der Zugang des ziegelverkleideten Treppenhauses. Die Putzfassade der Nordseite wirkt durch wenige horizontale Öffnungen schlicht und geschlossen. Die Fassadenlängsseiten weisen kein eindeutiges stringentes Raster auf und sind durch kontrastierende Paneele akzentuiert. Eine Skybar ist im optionalen Staffelgeschoss möglich. Beratung • Aus stadträumlicher Sicht sind das projektierte Gebäude und das bestehende Hochhaus Geschwister, die eine Torsituation darstellen und deren räumliche Zuordnung und Stellung in paralleler Form zueinander erfolgen muss. Die Stellung sollte aus diesem Grund anhand eines Modells feinjustiert werden. • Es werden modische Elemente zur Gestaltung der Fassade verwendet. Durch die starke Fernwirkung des Gebäudes sind elegant wirkende zeitlose Elemente sowie eher kubistische Formen an dieser Stelle als angemessen zu sehen, die dem Anspruch eines "Solitärs" entgegenkommen. • Das Gebäude schottet sich durch die Stellplätze im Erdgeschoss und die verkehrstechnisch angelegten Fahrwege vom Umfeld ab und vergibt die Chance der Adressbildung an dieser prägnanten Stelle. In dem Zusammenhang erscheint die geplante Nutzung, insbesondere im Erdgeschossbereich, nicht adäquat für diese Solitärsituation. • Die Gestaltung der Frei- und Verkehrsflächen ist unklar. Es ist zu überprüfen, wie der Baumbestand in das Konzept einbezogen werden und eine Beziehung des Gebäudes zu den umlaufenden Verkehrs-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen durch eine entsprechende Freiraumgestaltung unterstützt werden kann. 2 Empfehlung Der Beirat für Stadtgestaltung empfindet das Projekt in der jetzigen Ausführung an diesem Standort nicht als angemessen und empfiehlt, grundsätzliche Überlegungen in Bezug auf die Adressbildung, das Nutzungskonzept, die Stellung und die Auswahl der Fassadenmaterialien und die Freiraumgestaltung an diesem Standort anzustellen. Arnsberg, 11. Juli 2017 Heiner Farwick Vorsitzender Thomas Vielhaber Fachbereichsleiter PlanenBauenUmwelt 3