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Planungsstand: Juli 2013
Alternativplanung Neumarkt - Erläuterungen
1 Die Idee der „neuen Mitte“
 Langfristige, gesunde Stadtentwicklung (Nachhaltigkeit)
o
das Alternativkonzept schlägt eine geordnete, überschaubare und langfristig
angelegte Stadtentwicklung des Quartiers südlich des Neumarktes vor
o
vor allem durch die Entflechtung der Verkehre am neuen Graben (Fußgänger/Radfahrer, MIV und ÖPNV) soll eine zukünftige Entwicklung ermöglicht werden, die auch
noch in einigen Jahren an die dann herrschenden Verhältnisse angepasst werden
kann (z.B. Reduzierung des Verkehrs am Neumarkt, da Lärmbelastung durch E-Mobile
wesentlich reduziert wird, bishin zur Sperrung für den MIV; auch eine grundsätzliche
Neuordnung des ÖPNV wäre noch in Jahren möglich).
o
Die Geschäftslagen entlang der Johannisstraße sollen sich nachhaltig entwickeln
können, die Verkaufsflächen würden sich qualitativ verbessern, jedoch gegenüber der
Bestandssituation nicht quantitativ erhöht
o
notwendige Angebote für Busfahrgäste können sich am neuen Busplatz ansiedeln
(Bäcker, Imbiss, Kiosk etc.), die Johannisstraße wird dadurch frei für höherwertige
Einzelhandelsnutzungen
o
Sinn Leffers soll als „Anker“ den gesamtstädtisch relevanten Charakter der
Johannisstraße erhalten
 Elemente der als grundsätzlich gut funktionierende Stadtstruktur angesehenen Situation
nördlich des Neumarktes sollen dafür auch in der südlichen Innenstadt angewendet werden:
o
ungestörtes Einkaufen in reinen Fußgängerzonen
o
ÖPNV wird parallel zu den Fußgängerzonen Krahnstraße und Große Straße geführt
o
Überlagerungen von Funktionen im öffentlichen Raum werden vermieden
 Dies bedeutet bezogen auf die südliche Innenstadt:
o
Johannisstraße wird eine reine Fußgängerzone bis zu Johanniskirche
o
ÖPNV wird über einen Bypass hinter der Westlichen Johannisstraßenbebauung zum
Neuen Graben geführt
o
PKW-Verkehr, Fußgängerströme und ÖPNV werden entzerrt
2 Johannisstraße
2.1 Nutzung und Gestaltung
 Aufwertung der Aufenthaltsqualität in der Johannisstraße durch Nutzung als echte
Fußgängerzone im Look der restlichen Innenstadt (China-Granit usw.)
 Optimale fußläufige Anbindung an die Große Straße ohne Beeinträchtigung und Gefährdung
durch die „Verkehrs-Barriere Neuer Graben“ (ÖPNV und MIV).
 Revitalisierung der Johannisstraße zwischen Neumarkt und Johanniskirche als Einkaufsdestination für den aperiodischen Bedarf
 Modernisierung und Gestaltung des öffentlichen Raumes vor dem Hintergrund der geänderten Nutzungs- und Verkehrsbedingungen z.B. durch Bäume, Ruhezonen, Fahrradständer, Licht
etc.
 Modernisierung/Aufwertung des Gebäudebestands im Rahmen durch die jeweiligen
Eigentümer.
2.2 Verkehr
 Reine Fußgängerzone von der Johanniskirche bis zum Stadttheater
 Die Johannisstraße wird befreit von Bussen und Haltestellen, so dass die Ladenlokale nicht
mehr unter dem Busverkehr (und den damit verbundenen Schall- und Schadstoffemissionen)
leiden und die Ladeneingänge und Schaufenster nicht mehr von wartenden Busgästen
blockiert werden.
 Der Fußgängerverkehr verteilt sich auf die komplette Straßenbreite und ist nicht mehr auf die
Bürgersteige beschränkt.
 Die Fußgängerfrequenzen steigen durch die neue Tiefgarage und die vollständige Zusammenlegung aller Haltestellen (vorher auch Neuer Brink und Landgericht) in unmittelbarer Nachbarschaft.
2.3 Realisierung / Machbarkeit
 Notwendige Investitionen in Straßenbau und öffentlichen Raum durch Stadt Osnabrück.
Diese Investitionen sind nach Aussage von Herrn Schmidt (Fachbereich Straßenbau) ohnehin
notwendig und vorgesehen, nachdem der Neumarkt neu gestaltet ist. Es ergeben sich keine
Mehrkosten für die Stadt, sondern aufgrund der geringeren Verkehrsbelastungen ggf. sogar
Einsparpotenziale.
 Investitionen in die Bestandsgebäude erfolgen durch die Gebäudebesitzer und sind refinanzierbar durch die gesteigerten Mietertragspotenziale im Vergleich zum Status Quo. Eine solche Entwicklung entspräche den Erfahrungen aus der Krahnstraße, der Redlinger Str. oder der
Herrenteichsstraße.
3 Kreuzung Johannisstraße / Neuer Graben
3.1 Nutzung und Gestaltung
 Platzgestaltung und Wegeführung vor dem Landgericht orientiert sich am B-Plan 525
 Schaffung einer gefahrlosen und attraktiven Wegeverbindung „Neumarktquerung“ für
Fussgänger zwischen Großer Straße und Johannisstraße durch Entflechtung der
Verkehrsströme. Dies kann z.B. durch die in der Alternativplanung vorgeschlagene
„Absenkung der Fußgängerzone Großen Straße / Johannisstraße“ auf ein Niveau ca. 4,5m
unterhalb des Fahrbahnniveaus des Neumarkt mit Hilfe von zwei langgezogenen Rampen (ca.
15-20m breit), überspannt von einer Brücke für die Fahrzeuge auf dem Neuen Graben von ca.
20m Breite.
Blick von der Johannisstraße über den neuen Graben
 Die Seitenflächen der Rampen schließen an die zwei neu zu bauenden Gebäude an, so dass
das Bild einer Fußgängerzone mit Ladenflächen durchgängig erhalten bleibt.
 Die Flächen der Neumarktquerung unterhalb der Fahrbahn sind beidseitig nutzbar, z.B. für
Ladenlokale oder als Fahrradgarage.
 Die Neumarktquerung besticht durch Tageslicht und offene Architektur.
 Die Kreuzungssituation kann barrierefrei ausgeführt werden.
 Bestehende Wegerechte an eine „unterirdische Passage“ im Bereich des Baulos 2 könnten
eventuell mit dieser Lösung abgedeckt werden.
 Alternativ zu der Absenkung der Fußgängerzone wäre auch denkbar, für die Neumarktquerung die Fahrspuren des Neuen Grabens um 2,5m abzusenken und eine breite Fußgängerbrücke in 2,50m Höhe über dem aktuellen Fahrbahnniveau zu bauen. Auch in diesem Fall ließen sich die neuen Gebäude optimal an die Gegebenheiten anpassen. Dieser Vorschlag wäre
ggf. gesondert zu prüfen.
3.2 Verkehr
 Der Entfall des Busverkehrs in der Johannisstraße ermöglicht den Wegfall der Einmündung für
den motorisierten Verkehr auf den Neuen Graben.
 Die aktuelle Ampelanlage entfällt an dieser Stelle ersatzlos
 Die Verkehrsführung über den Neuen Graben ist damit für alle zukünftigen Verkehrsentwicklungen geeignet (4-spurig, 2+2 Spuren, Sperrung für MIV, Einführung Stadtbahn, O-Bus etc.).
Das Bebauungskonzept für das Quartier beeinflusst also nicht die Verkehrsplanung für die Innenstadt. Dadurch wird die aktuelle Komplexität der voneinander abhängigen Planungen wesentlich reduziert.
3.3 Realisierung / Machbarkeit
 Die Realisierung der Neumarktquerung ist Teil der Realisierung von Baulos 2 und Neumarktecke (ehem. Kachelhaus), da diese drei Objekte funktional eng aufeinander abgestimmt werden müssen.
 Die Realisierung kann erst erfolgen nach Realisierung des zentralen Bus-Umsteigeplatzes, da
bis zu diesem Zeitpunkt die Einmündungsfunktion der Kreuzung in die Johannisstraße hinein
noch notwendig ist.
4 Bebauung nördlich vom Neumarkt / Baulos 2
4.1 Nutzung und Gestaltung
 Geschossigkeit nach Vorgabe durch die Stadt, vermutlich analog zur bestehenden Planung im
Bebauungsplan 525.
 Das Baulos 2 erweitert sich deutlich in der Tiefe (aus Sicht der Großen Straße), da die Bushaltestellen am Grünen Brink nicht mehr benötigt werden.
 Die verbleibenden Flächen werden mit einer Freifläche/Pavillon als Entschleunigungsraum zu
den Einkaufsbereichen entwickelt (Gastronomie, Spielplatz o.ä.). Der Baumbestand sollte
erhalten bleiben.
 Einzelhandelsnutzung des Baulos 2 im EG, UG und 1. OG. In den darüberliegenden
Geschossen ist eine gewerbliche Butzung (Büro, Gastronomie, Praxen etc.) denkbar.
 Die unteren Ebenen des Gebäudes nehmen die Höhen der Rampen für die Neumarktquerung auf. Das Gebäude ist eng darauf abzustimmen. Eventuell erstreckt sich das Gebäude im
UG bis zur Mitte des Neuen Grabens und bildet damit die Einzelhandelsfläche unterhalb der
Neumarkt-Brücke.
4.2 Verkehr
 Die Nutzungen werden ausschließlich fußläufig erschlossen.
 Die Wegebeziehung zwischen der Großen Straße und der Kamp-Promenade über die Große
Hamkenstraße wird durch die Gebäudekante vom Baulos 2 gefasst.
 Die Hauptfußwegeverbindung entsteht als Neumarktquerung zwischen Großer Straße und
Johannisstraße, eine zweite Fuß- und Radwegeverbindung wird als oberirdischer Übergang
über den Neuen Graben im Bereich der Buseinmündung auf den Neuen Busplatz
eingerichtet.
4.3 Realisierung / Machbarkeit
 Das Gebäude muss im Zusammenhang mit der Neumarktquerung errichtet werden.
 Das Gebäude wird von einem Projektentwickler realisiert, der das Grundstück von der Stadt
erwerben muss.
5 Eckgebäude Neuer Graben / Johannisstraße
5.1 Nutzung und Gestaltung
 Geplant ist ein Gebäude mit 5 Vollgeschossen, um als Randbebauung für den Neumarkt zu
dienen.
 Einzelhandelsnutzung des Eckgebäudes im EG, UG und 1. OG. In den darüberliegenden
Geschossen ist eine gewerbliche Nutzung (Büro, Gastronomie, Praxen etc.) oder eine
Wohnnutzung denkbar.
 Die unteren Ebenen des Gebäudes nehmen die Höhen der Rampen für die Neumarktquerung auf. Das Gebäude ist eng darauf abzustimmen. Eventuell erstreckt sich das Gebäude im
UG bis zur Mitte des Neuen Grabens und bildet damit die Einzelhandelsfläche unterhalb der
Neumarkt-Brücke.
 Das Untergeschoss schließt direkt an die Tiefgarage unter dem Bus-Platz an.
 Das Erdgeschoss schließt im rückwärtigen Raum direkt an den Busplatz an.
5.2 Verkehr
 Die Nutzungen werden oberirdisch sowohl von der Johannisstraße als auch vom Busplatz aus
fußläufig erschlossen.
 Durch die unmittelbar angeschlossene Tiefgarage im UG ist das Gebäude auch unmittelbar
per PKW zu erreichen.
5.3 Realisierung / Machbarkeit
 Das Gebäude muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Neumarktquerung errichtet
werden, nachdem der Busplatz in Betrieb genomen wurde (Einmündung der Busse auf die
Johannisstraße muss zu diesem Zeitpunkt verlegt sein.
 Das Gebäude wird von einem Projektentwickler realisiert. Ggf. können Neumarktecke und
Baulos 2 als ein Gebäudeensemble mit der Neumarktquerung als verbindendem Element
entwickelt werden.
6 Tiefgarage
6.1 Nutzung und Gestaltung
 Die Tiefgarage soll ein- oder zweigeschossig unter dem Busbahnhof ausgeführt werden.Sie
beinhaltet pro Parkebene 300 bis 400 Stellplätze.
 Die Zufahrt ist über die Seminarstraße vorgesehen; Ausfahrten sind im Bereich der „Große
Rosenstraße“ und am Neuen Graben möglich, damit die abfahrenden Besucher möglichst
geringe Ausfahrzeiten haben und schnellstmöglich ihre angestrebte Fahrtrichtung erreichen
 die Oberfläche der Tiefgarage wird als zentraler Busumsteigeplatz genutzt.
 Die Tiefgarage nimmt neben den Besucherstellplätzen auch alle notwendigen Stellplätze für
die neu geschaffenen Gewerbe- und Wohnflächen auf
6.2 Verkehr
 Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Seminarstraße. Die Rückstauzone vor der
Tiefgarageneinfahrt wird mit ca. 100 m als ausreichend bewertet. Im Bereich der Zufahrt ist
eine Wendemöglichkeit für PKW vorzusehen. Lieferverkehr für die Seminarstraße kann über
den Busplatz und die Große Rosenstraße abgeleitet werden.
 Der Abfahrtsverkehr fädelt über mehrere mögliche Ausfahrten in den fließenden Verkehr ein.
 Ausgänge aus der Tiefgarage für Fußgänger sind sowohl auf den öffentlichen Plätzen, als auch
in den angrenzenden Gebäuden vorgesehen.
6.3 Realisierung / Machbarkeit
 Grundsätzlich ist die Tiefgarage ein eigenständiges Bauvorhaben innerhalb des
Gesamtkonzepts. Für die Fläche ist allerdings zu unterscheiden zwischen der oberirdischen
Nutzung als Busplatz und der unterirdischen Nutzung als Tiefgarage.
 Diese unterschiedlichen Nutzungen sind lösbar, beispielsweise indem das Grundstück an
einen Tiefgaragen-Investor verkauft wird und der Stadt grundbuchlich ein oberirdisches
Nutzungsrecht eingeräumt wird. Natürlich kann auch die Stadt das Grundstück behalten und
die unterirdische Nutzung an einen Investor verkaufen oder verpachten.
 Die Tiefgarage dient auch dem Nachweis, bzw. der Erschließung der notwendigen Stellplätze
für die neu entstehenden Gebäude. Daraus ergibt sich, dass die Untergeschosse der neu
entstehenden Gebäude zu Park- und Eingangszwecken an die Tiefgarage mit angebunden
werden können. Ggf. ist auch eine Erweiterung bis unter das Baulos 2 möglich (mögliche
Erweiterungsflächen sind in der Darstellung als schraffierte Flächen dargestellt).
7 Busplatz
7.1 Nutzung und Gestaltung
 Der Busplatz ist als städtischer Platz ausschließlich für die Nutzung durch den ÖPNV und seine
Fahrgäste vorgesehen.
 Der Platz soll als durchgehende Platzfläche gestaltet werden, auf denen die Busse frei manövrieren und jeweils ihre vorgesehenen Haltepositionen anfahren können (Beispiel: Luisenplatz Darmstadt), es gibt also keine Bahnsteige mit Hochborde als Barrieren etc. sondern eine
gemeinsame Verkehrsfläche für Fußgänger und Busse.
Beispiel Luisenplatz, Darmstadt
 als Wetterschutz sind für die wartenden Busgäste mehrere Unterstellmöglichkeiten in
Unmittelbarer Nähe zu den Haltepukten der Busse vorgesehen.
 Für die Umsteigewege der Busfahrgäste sind maximal 50 - 100 m geplant
Erreichbarkeit des zentralen Busplatzes
7.2 Verkehr
 Der Busplatz erhält vier Zufahrten, wovon drei alleine dem ÖPNV vorbehalten sind. Eine Zufahrt führt direkt vom Neuen Graben, eine von Norden über die Lyrastraße/Große Rosenstraße eine aus Richtung Kommenderiestraße/Große Rosenstraße und eine aus Richtung Johannisstraße (hinter Caritasgebäude/dreiReligionenSchule) auf den Platz.
 Das „Nadelöhr“ Johannisstraße (ca. 900 Busbewegungen pro Tag) kann damit wesentlich entlastet werden, da ein Teil der Busse auch über die Kommenderie-, Schloß- und Lyrastraße in
Richtung Norden, Süden und Südwesten in Richtung Neuer Graben/Kamp als auch Johannistorwall/Schloßwall geführt werden kann.
 Aufgrund der barrierefreien Verbindung zwischen Großer Straße und Johannisstraße bleibt
die Anzahl der Einmündungen auf den Neuen Graben gleich
 Die Fußgänger erreichen den Busplatz sowohl entlang der Buszufahrten, vor allem aber über
die Hauptfußwegeverbindung Seminarstraße, die die Fußgängerzone Johannisstraße über
den Busplatz mit dem Schloß/Universität und der Stadthalle verbindet. Weiterhin von der Jo-
hannisstraße aus über die Große Rosenstraße und durch die Einzelhandelsflächen während
des Geschäftsbetriebes (vor allem im Bereich Neumarktecke/ehem. Kachelhaus).
 Der Busplatz ist so dimensioniert, dass sowohl das heutige Buskonzept mit dem zentralen
Bestandteil, dass sich zweimal am Tag alle Buslinien (ca. 20) am Busplatz treffen müssen, als
auch Alternative ÖPNV Konzepte (O-Bus mit Lademöglichkeiten, Straßenbahn, E-Bus etc.)
umsetzbar sind.
7.3 Realisierung / Machbarkeit
 Die Realisierung des Busplatzes ist die Voraussetzung für die Verbindung der Johannisstraße
mit der Großen Straße.
 Die Fläche des Busplatzes kann dauerhaft als öffentliche Fläche erhalten bleiben und mit einem Nutzungsrecht für die darunterliegende Tiefgarage versehen werden (vgl. dazu Machbarkeit Tiefgarage)
 Der zentrale Busplatz und der damit verbundene ÖPNV wird als städtebauliches Instrument
eingesetzt, um mit der hohen Fahrgastfrequenz einen belebten Mittelpunkt in der südlichen
Innenstadt zu schaffen.
 Als sehr positiver Nebeneffekt wird die Attraktivität der Busbenutzung für Umsteigeverbindungen (die in Osnabrück zur Zeit laut Stadtwerke Osnabrück nur von 5% der Fahrgäste genutzt werden) durch die extrem kurzen Wege auf dem Busplatz wesentlich erhöht.
8 Blockrandbebauung rund um den Busbahnhof
8.1 Nutzung und Gestaltung
 Der Entwurf sieht vor die bisher unvollständigen innerstädtischen Blockränder zu schließen.
 Auf den Flächen des heutigen Wöhrl-Parkhauses und des ehem. Wöhrlgebäudes können zwei
Gebäudekomplexe entwickelt werden. Aufgrund ihrer zentralen Lage bieten sich die Erdgeschossflächen für Nutzungen an, die von der hohen Frequenz der Fahrgäste am Busplatz profitieren. Das ist vor allem Einzelhandel mit periodischem Bedarf (Supermarkt, Drogeriemarkt,
Bäckerei, Blumen, Zeitungskiosk etc.) sowie Gastronomie (Systemgastronomie, Straßenkaffee,
Döner etc.) und Dienstleistungen (z.B. Servicecenter Stadtwerke, Reinigung etc.).
 Die Obergeschosse sind sowohl für Praxisnutzungen (Nähe MHO) als auch Universitätsnutzungen (Nähe Uni) oder für innerstädtisches Wohnen (Orientierung der Wohnräume in die Innenbereiche der Blockrandbebauung) besonders geeignet und vorgesehen.
 Die Gebäude sollten die Gebäudehöhen der jeweiligen Blöcke, die sie ergänzen, in etwa aufnehmen (ggf. + ein Geschoss), damit die städtebaulichen Proportionen erhalten bleiben (Verdichtung nimmt vom Neumarkt in Richtung Süden ab)
 Die Bebauung der Ostseite des Busplatzes in der Seminarstraße und in der Große Rosenstraße bleibt den jeweiligen Grundstückseigentümern vorbehalten. Es wird eine ähnliche Entwicklung wie im Bereich Adolf-Reichwein-Platz bzw. Kamp vorausgesetzt, da auch hier, nachdem die städtebauliche Situation grundsätzlich geordnet wurde, innerhalb weniger Jahre alle
angrenzenden Flächen hochwertig entwickelt wurden.
8.2 Verkehr
 Die Gebäude werden auf der Erdgeschossebene fußläufig erschlossen, sollten aber im
Untergeschoss an die Tiefgarage angebunden werden.
 Der Lieferverkehr kann über den Busplatz erfolgen.
8.3 Realisierung / Machbarkeit
 Die Blockrandbebauungen westlich des Busplatzes können in zwei oder mehr Baulosen von
Investoren/Projektentwickler realisiert werden.
 Eine Anbindung der Untergeschosse an die Tiefgarage wird als sinnvoll erachtet.
 Voraussetzung für die Realisierung ist, wie bei allen Baulosen, dass im Vorfeld eine Flächenentwicklung durchgeführt wird, aus der die einzelnen zu bebauenden Grundstücke hervorgehen (siehe Machbarkeit insgesamt)
9 Machbarkeit insgesamt
 Bestandteil der Planung sind folgende Grundstücke:
o
Baulos 2 zwischen Große Straße und Grünem Brink (aktuelle Nutzung als
Bushaltestellen) – Eigentümer: Stadt Osnabrück
o
Wöhrl Gebäude - Eigentümer Goldman Sachs, Optionsinhaber MFI)
o
Eckgebäude Neumarkt 14 (grünes Kachelhaus) – Eigentümer MFI
o
Johannisstraße 65 – Eigentümer Aachener Grundvermögen
o
Johannisstraße 66 – Eigentümer MFI
o
Wöhrl-Parkhaus – Eigentümer MFI
o
Parkplatz Große Rosenstraße – Eigentümer OPG (oder MFI)
o
Johannisstraße 89 – Eigentümer Caritas
 Die übrigen angrenzenden Grundstücke (beispielsweise die Rückfronten der Gebäude in der
Johannisstraße) sind von der Planung unabhängig, wobei eine Investition der jeweiligen
Eigentümer bei Plandurchführung zu begrüßen wäre, um geschlossene Straßenfronten zu
erhalten.
 Grundvoraussetzung für die Machbarkeit der Planung ist die Verfügbarkeit der Grundstücke.
Diese kann sich „automatisch“ ergeben oder von der Stadt Osnabrück „erzwungen“ werden.
o
MFI:
Sofern der Stadtrat keinen Bebauungsplan für ein Shopping-Center beschließt sind
die Grundstücke für MFI uninteressant und damit käuflich zu erwerben. Gleiches gilt,
sofern MFI von sich aus (vgl. Fulda) die Projektentwicklung in Osnabrück stoppen
würde.
o
Aachener Grundvermögen:
Die Aachener Grundvermögen steht dem Plan positiv gegenüber und könnte sich
vorstellen, sein Grundstück einzubringen. Gleichzeitig würde die Aachener
Grundvermögen versuchen, am Standort wieder neu zu investieren
o
Stadt Osnabrück / OPG
Im Falle der städtebaulich gewollten Umsetzung des Konzeptes wäre eine
Einbringung der städtischen Grundstücke logisch.
o
Caritas
Die Caritas hat signalisiert, dass sie das notwendige Gebäude ohnehin gerne abgeben
würde. Sofern ein städtisches Interesse an der Umsetzung dieses Plans besteht,
würde die Caritas den Plan unterstützen.
o
Goldman Sachs
Sofern die MFI Option ausläuft, ist der Eigentümer sicherlich an einer anderweitigen
Verwertung interessiert.
 Diese Ausgangssituation kann unterstützt werden mit den Mitteln des BauGB, wie z.B. durch
die Festlegung eines Sanierungsgebietes oder ein Umlegungsverfahren. Dadurch können
Kaufpreis-Spekulationen vermieden werden.
 Grundsätzlich sollte die Stadt oder ein von ihr beauftragter Sanierungsträger die
notwendigen Grundstücke arrondieren.
 Dann sollten die Grundstücke als Baulose neu parzelliert werden und an Investoren verkauft
werden. Dies kann entweder frei am Markt oder beispielsweise im Zuge eines
Investorenwettbewerbs geschehen. Aus Sicht der Initiative Lebendiges Osnabrück sind
folgende Baulose möglich. Die Verkaufspreise orientieren sich an der Nutzung und
Bebaubarkeit und ermöglichen einem Investor eine auskömmliche Rendite (ca. 6%) mit dem
jeweiligen Objekt.
o
Baulos 2 inkl. Grüner Brink,

Mögliche Investoren:
Aachener Grundvermögen
Einzelhandels-Projektentwickler wie B&L oder OFB
lokale Investoren

o
o
o
o
Verkaufspreis ca. 10 Mio. €
Eckgebäude Johannisstraße / Neuer Graben

Mögliche Investoren:
Aachener Grundvermögen
Einzelhandels-Projektentwickler
lokale Investoren

Verkaufspreis ca. 6 Mio. €
Blockrand-Gebäude westlich vom Busbahnhof zwischen Seminarstraße und Neuem
Graben

Mögliche Investoren:
Lokale Investoren
Uni Osnabrück
Besitzer der Nachbargrundstücke
Studentenwerk Osnabrück (Studentenwohnheim)

Verkaufspreis ca. 1,5 Mio. €
Blockrand-Gebäude westlich vom Busbahnhof zwischen Großer Rosenstraße und
Seminarstraße

Mögliche Investoren:
Lokale Investoren
Uni Osnabrück
Besitzer der Nachbargrundstücke

Verkaufspreis ca. 0,5 Mio. €
Tiefgarage und Busbahnhof

Mögliche Investoren:
OPG oder andere Parkhausbetreiber
lokale Investoren

Verkaufspreis ca. 3,5 Mio. €
 Die Gesamt-Verkaufserlöse liegen also bei mehr als 20 Mio. €.
 Die Investitionen der Stadt betreffen die Arrondierung der Grundstücke sowie die Gestaltung
des öffentlichen Raumes (Straßenbau, Neumarktquerung etc.) abzgl. eventueller Zuschüsse
für Optimierung des ÖPNV oder für städtebauliche Strukturmaßnahmen.
 Das Delta zwischen den Investitionen und Aufwendungen der Stadt und den Verkaufserlösen
ist zu bewerten vor dem Hintergrund der Beträge, die für die Gestaltung des Neumarktes und
der umliegenden Flächen in den Haushaltsmitteln ohnehin vorgesehen sind (Ertüchtigung
Wallring, Rückbau Tunnel, Straßengestaltung Neumarkt, Straßengestaltung Johannisstraße
etc.). Wichtig ist zu prüfen, welche öffentlichen Zuschüsse beantragt werden können für
städtebauliche Maßnahmen in diesem Umfang, bzw. für Maßnahmen zur Optimierung und
Neugestaltung des ÖPNV.
10 Beurteilung der Idee „neue Mitte“ vor dem Hintergrund der
städtebaulichen Ziele der Stadt Osnabrück
 Die Idee des Busbahnhofes erfüllt nahezu alle in der jüngeren Vergangenheit formulierten
städtebaulichen Ziele der Stadt Osnabrück:
Belebung und Aufwertung der Johannisstraße
Revitalisierung des Einzelhandels in der Johannisstraße
Barrierefreie und gefahrlose Überquerung des Neumarkts
Tiefgarage in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone
Befreiung der Johannisstraße vom Busverkehr
√
√
√
√
Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs
Zentraler Bussumsteigeplatz als „Herz“ der Neustadt
Optimierung des Busverkehrs in Bezug auf Umsteigemöglichkeiten und
Aufstellflächen
Zentrale ÖPNV Anbindung für Uni, MHO, Stadthalle, Gerichte und
Einkaufsstraßen
Entwicklung des Neumarkt als zentraler Platz vor dem Landgericht
Bessere Einfassung des Neumarktes durch den Bau von Baulos 2
Verschwenkung der Fahrbahn vor das Landgericht
Schaffung von Ruhezonen
Freistellung der charakteristischen Fassade des Landgerichtsgebäudes
√
√
√
√
√
√
√
√
Übergeordnete städtebauliche Ziele
Entscheidung über Verkehrsführung und Anzahl Spuren nach Entscheidung über
West-Umgehung möglich
Blockrandbebauung im Bereich der Seminarstraße und Große Rosenstraße als
wichtiges Element städtischer Bebauung (siehe Gutachten Prof. Ackers)
Neugestaltung der städtebaulichen „Problemgebäude“ Kachelhaus und WöhrlGebäude
Erhöhung der Anziehungskraft des städtischen Einzelhandels – wird erreicht
durch die Revitalisierung der Johannisstraße anstelle durch Schaffung neuer
Verkaufsflächen in einem geschlossenen Shopping Center
√
√
√
√
 Mit der Idee des zentralen Busbahnhofs gibt es in Osnabrück ausschließlich Gewinner,
deshalb setzt sich die Initiative Lebendiges Osnabrück mit Nachdruck für diese Planung ein. In
allen Diskussionen zeigt sich eine breite Unterstützung in der Öffentlichkeit für diesen Plan.
Die Neue Mitte – mehr als nur eine Alternative für den Neumarkt!
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