Sanierungsförderung 2009/10

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Sanierungsförderung 2009/10
Die neue Sanierungsförderung: Attraktiv wie nie!
Das Land Vorarlberg schafft mit der neuen Wohnbauförderung 2009/10 einen attraktiven Anreiz,
energetische Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Die neue Förderung ist flexibler, für mehr
Förderwerber zugänglich und höher. Die Höhepunkte der neuen Förderung im Überblick.
Aktion: ZINSFREIE Darlehen!
Ein absolutes Highlight: Alle in den Jahren 2009 und 2010 bewilligten Förderdarlehen sind
über die gesamte Laufzeit zinsfrei! Das bedeutet tausende Euro Einsparung gegenüber herkömmlichen Finanzierungen!
Erhöht: Sanierungskonzept wird mit 1.200,- gefördert
Gut geplant ist halb saniert. Mit bis zu EUR 1.200,- Zuschuss (bisher: EUR 600,-) unterstützt das
Land Vorarlberg deshalb die Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzepts. Der Erhalt der
Förderung ist nicht an Umsetzungsmaßnahmen gebunden. Informationen zum Sanierungskonzept finden Sie unter www.energieinstitut.at/energieberatung.
Neu: Fünf Förderstufen
Je nach energetischer und ökologischer Verbesserung des sanierten Gebäudes erfolgt die Einreihung in eine der fünf Förderstufen. Vereinfacht heißt das: je niedriger der Energieverbrauch
nach der Sanierung, desto höher die Förderstufe (und desto mehr Fördergeld).
Stufe 1 ist die Minimalanforderung, Stufe 5 die Top-Sanierung.
Neu: Keine Einkommensgrenzen mehr
bei Sanierungen, die in die Förderstufen 4 und 5 fallen (sehr gute und ausgezeichnete Sanierungen). Für die Stufen 1-3 gilt die Einkommensgrenze von monatlich EUR 5.000,- netto je Haushalt, unabhängig von der Haushaltsgröße. Zur Ermittlung des Einkommens siehe Richtlinien zur
Wohnbauförderung 2009/10.
Neu: Bis zu 100% der Sanierungskosten gefördert
Bei Sanierungen, die in die Förderstufe 5 fallen, können 100% der Kosten, die mit der energetischen Verbesserung des Gebäudes zusammenhängen, als förderfähige Kosten geltend gemacht
werden. In der Stufe 4 sind es maximal 90%, in der Stufe 3 maximal 80% usf. Für diese Kosten
gibt es ein zinsgünstiges Darlehen mit langer Laufzeit.
Erhöht: Barzuschuss statt Darlehen
Unterschreiten die Kosten für die Sanierung einen Schwellenwert (zwischen EUR 25.000,- und
50.000,-*), gibt’s statt des Darlehens einen einmaligen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden
muss (zwischen 20% und 45%* der Sanierungskosten).
Weitere Informationen (aktuelle Förderrichtlinien, Termine von Informationsveranstaltungen)
erhalten Sie beim Energieinstitut Vorarlberg (www.energieinstitut.at oder 05572 / 31 202), bei
der Wohnbauförderstelle des Landes (www.vorarlberg.at/wohnbau oder 05574 / 511-8080) und
natürlich bei den kostenlosen Energieberatern in den Gemeinden. Informationen zu den Energieberatungsstellen finden Sie unter www.energieinstitut.at/energieberatung.
*Abhängig von der Förderstufe. Vereinfacht gilt: je besser die Sanierung, desto höher der Schwellenwert und desto
höher der Prozentsatz des Zuschusses.
Energieinstitut Vorarlberg
Stadtstraße 33/CCD, 6850 Dornbirn
Tel + 43 (0)5572/31202-0, Fax -4
E-Mail: [email protected]
www.energieinstitut.at
Gesamtsanierungskonzept
Warum ein Sanierungskonzept?
Eine Sanierung ist ein großes Vorhaben, das durch eine fundierte Planung erheblich erleichtert
wird. Die Entwicklung der Energiepreise macht deutlich, dass der Energieverbrauch nach der
Sanierung ein Schwerpunkt dieser Planung sein soll. Deshalb fördert das Land Vorarlberg ein Gesamtsanierungskonzept, das im besonderen auf energetische Belange eingeht, mit bis zu 1.200,Euro, die nicht zurückbezahlt werden müssen.
Was beinhaltet dieses Sanierungskonzept?
• Ist-Zustand: eine umfassende Analyse des Bestands
• Sanierungs-Zustand: eine Abbildung jenes Zustandes, den das Gebäude nach Durchführung
bestimmter Maßnahmen erreichen wird (inkl. Energieausweis)
•
Optimaler Sanierungs-Zustand: eine Abbildung jenes Zustandes, den das Gebäude nach
Durchführung bestimmter Maßnahmen in der bestmöglichen Variante erreichen wird (Förderstufe 4 - 5)
•
Dokumentation: konkrete Vorschläge (was ist sinnvoll bzw. realistisch zu erreichen, Verbesserungsvorschläge zu Warmwasserbereitung und Heizung), zu ereichendes Einsparpotential
Wie läuft die Beratung ab?
Sie beauftragen einen Sanierungsberater (Liste empfohlener Berater auf www.energieinstitut.
at/?sID=2893) mit der Erstellung eines Sanierungskonzepts. Dieser führt die Bestandsaufnahme durch und bespricht mit Ihnen mögliche Sanierungsmaßnahmen. Anschließend errechnet er
anhand Ihres Gesprächs den zu erwartenden und den optimalen Sanierungszustand und verfasst
die oben angeführte Dokumentation. Nachdem das Energieinstitut im Auftrag des Landes die
Dokumentation auf Vollständigkeit überprüft hat, wird Ihnen das Protokoll vom Berater in einem
abschließenden Gespräch überreicht und detailliert erklärt.
Wie kommen Sie zum Fördergeld?
Nach der Durchführung der Beratung und der Übergabe der Dokumentation inkl. Berechnungen
bezahlen Sie die Rechnung des Beraters. Die Rechnung reichen Sie mit einem Förderantrag und
der Bestätigung des Energieinstitut Vorarlberg beim Land ein und erhalten dann die Kosten bis
max. 1.200,- Euro rückerstattet. In einigen Gemeinden gibt es zusätzliche Förderungen.
Wo liegen die Vorteile eines Sanierungskonzepts?
Im Zuge vieler Instandhaltungsarbeiten (Dach neu decken, Fassade, Fenster oder Heizung erneuern usf.) ergeben sich Möglichkeiten, das Gebäude energetisch zu verbessern und somit die
Sanierungskosten durch Energieeinsparungen zumindest teilweise zu amortisieren, den Wohnkomfort zu steigern, den Wert des Gebäudes und die Haltbarkeit der Bausubstanz sicherzustellen.
Wichtig ist jedoch, sich vor Beginn der Arbeiten eine Vorstellung davon zu machen, wie der spätere Zustand des Gebäudes sein soll. Und genau da setzt das Gesamtsanierungskonzept an.
Noch Fragen?
Weitere Informationen kostenlos bei der Wohnbauförderstelle des Landes Vorarlberg (www.vorarlberg.at/wohnbau oder 05574 / 511-8080) und beim Energieinstitut Vorarlberg.
Energieinstitut Vorarlberg
Stadtstraße 33/CCD, 6850 Dornbirn
Tel + 43 (0)5572/31202-0, Fax -4
E-Mail: [email protected]
www.energieinstitut.at
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