/ ,Gemeinde Seevetal - Bauamt - 61 zum Beb a u u n g s p 1 a n

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,Gemeinde Seevetal
- Bauamt - 61 ­
61.26.10/LH 1
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zum
Beb a u u n g s p 1 a n
"Beckersberg l1
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Bebauungsplan in Textform für Teile des Gebiets der Lindhorster
Heide der Gemeinde Seevetal
I.
Allgemeine Begründung
Der Geltungsbereich des Bebaungsplans liegt im nördlichen Teil
der Lindhorster Heide, einem Gebiet, das von der Ortschaft Lindhorst
weit nach Westen abgesetzt ist. Der Plan grenzt im Norden an die
Gemarkungsgrenze und an das Hittfelder Landhausgebiet, im Westen
an die Grenze zur Gemeinde Rosengarten. Im Süden bildet der Brand­
holzweg die Grenze, im Osten der Obere Brandholzweg sowie ein Wald­
gebiet.
Der größte Teil des Plangebiets ist bewaldet. Lediglich €in etwa
120 m tiefer Gel~ndestreifen entlang des Brandholzweges ist ohne
Baumbestand und wird beackert. Im westlichen Teil des Plangebiets
befindet sich eine kleine Wochenendhaussiedlung mit einer gere­
gelten Aufschließung. In den TIbrigen Waldgebieten östlich dieser
.
Siedlung sind planlos auf fast allen Flurstücken Wochenendhäuser
entstanden, auf den Flurstüc-ken 80/1 und 80/2 sm Oberen 8randholz­
weg sogar zwei kleine Einfamilienhäuser. Bei den bewaldeten Flächen
handelt es sich um ein teilweise sehr bewegtes Gelände.
'
8ebauungsplan wird aufgestellt, um ein weiteres Ausufern der
vorhandenen, teilweise ~uch ungenehmigten baulichen Anlagen zu
verhindern und die im Zusammenhang noch unbebauten Flächen von
Bebauung freizuhalten. Hierbei 'gilt es insbesondere, den land­
schaftlich sehr reizvollen Waldrand, der sich auf fast ganzer
De~
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Länge parallel zum Brandholzweg erstreckt und die vorgelagerten
Ackerflächen begrenzt, zu erhalten. Die jetzt vorhandene Bebau­
un~sdichte soll im ~rundsatz - wenn man von der 8~bauung noch
vorhandener Baulücken absieht - Maßstab für noch mögliche Bau­
vorhaben sein. Die textlichen Bestimmungen werden so festge­
setzt, daß die vorhandene Bebauung zwar weitgehend legalisiert
wird, daß abe~ ein Fortschreiten der baulichen Verdichtung, die
auch den Bestand des Waldes in Frage stellen würde, unterbunden
wird. Sc wird auch eine Beseitigung des Baumbestandes auf eine
fUr eine Bebauung notwendige Fläche beschränkt. Auch die Fest­
setzung einer sehr niedrigen Grund- und Geschoßflächenzahl,einer
Minde~rundstück.sgröße und einer maximalen Größe des Wochenend­
hauses dient d~m Ziel, die Waldlandschaft zu erhalt~n. Hohe Ein­
friedigungen würden die Waldlandschaft beeinträchtigen und werden
deshalb nicht zugelassen.
,
.
Es wird hier die Form eines einfachen - nicht qualifizierten ­
8ebauungsplans -in Textform gewählt, weil in die komplizierten
Rechtsverhältnisse insbesondere bezüglich der Erschließung der
Grundstücke, die bis ~uf Ausnahmen funktioniert, nicht einge­
griffen werden soll. So würde zum Beispiel die Ausweisung von
Straßenverkehrsflächen zu einer nicht tragbaren und auch nicht
zu verantwortenden Belastung für die Gemeinde fÜhren,. weil dieses
einen verkehrstechnisch einwandfreien Ausbau und die Ubernahme
der Verkehrssicherungspflicht nach sich zöge. Außerdem würde ein
solcher Ausbau einer nicht beabsichtigten Nutzung der Gebäude
als Dauerwohnsitz Vorschub leisten.
Oie Festsetzungen des Bebauungsplans stimmen mit den Darstellungen
im Entwurf des Flächennutzungsplans Oberein. Von der Ausnahmere~e­
lung nach § 8 (2) 3 Bundesbaugesetz - ohne genehmigten Flächen­
nutzungsplan - soll für diesen'Bebauungsplan Gebrauch gemacht wer­
den, u~ ein weiteres unkontrolliertes Anwachsen der Wochenend­
häuser ab sofort zu unterbinden sowie den Bau der geplanten Wasser­
leitung durchzusetzen.
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11.
Städtebauliche Werte
344.600 qm
Das Plengebiet hat'eine Gesamtfläche von
Davon sind ausgewiesen als
Wochenendhausgebiet (Nettobauland)
Fläche für die Landwirtschaft
Fläche für die Forstwirtschaft
Fläche für die Land- und Forst­
wirtschaft
.
223.850 qm
73.600 qm
32.350 qm
14.800 qm
344.600 qm
••
An baulichen 'Anlagen sind vorhanden:
Einfamilienhäuser
Wochenenphäuser
2
58
vorhanden zusammen
Noch zur Verfügung stehende Bauplätze etwa
60 vorhanden und geplant insgesamt
76 Häuser
16
Die nutzbare Geschoßflächenzahl beträgt-
0,02.
111 •
•• Verkehrliehe Erschließung Das Gebiet wird ausschließlich über den Heidlandsweg und über den
Wassertalsweg nach Osten an die Landesstraße L 213 angeschlossen.
Der Brandholzweg führt nach Westen Ober die Gemeindegrenze durch die
Siedlung Tekenbarg nach Klecken, die Gemeinde Rosengarten beabsich­
tigt jedoch nicht, diesen Weg auszubauen. Wenn man von der Auf­
schließung der Wochenendhaussiedlung Beckersberg im Osten absieht,
sind die übr~gen bebauten Flächen durch kaum ausgebaute Privatwege
zugängig. Es handelt sich teilweise um Rezeßwege, die bereits im
19: Jahrhundert zum Zwecke ~er Holzabfuhr festgelegt worden sind.
Die Grundeigentümer steMen durch die vorhandenen, durch die Höhen­
verhältnisse auch kaum veränderbaren Wegeführung größtenteils in
einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis. Die Bildung neuer
Wochenendhausgrundstücke setzt -wenn nicht schon vorhanden - den
Nachweis einer Zuwegungsmöglichkeit voraus.
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IV.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Das Gebiet 1st an die zentrale Leitung des Wasserbeschaffungsver­
bandes Harburg nicht angeschlossen. Die Wasserversorgung wird zur
"
Zeit graStenteils durch private Brunnen geregelt. Langfristig soll
das Gebiet trotz rechtlicher Schwierigkeiten an das zentrale
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Wasserleitungsnetz angeschlossen werden. Die Trasse der geplanten ~
Leitung wurde bereits nach der Örtlichkeit festgelegt und mit den
Eigentümern abgestimmt •.
Eine zentrale Abwasserbeseitigung ist zun<ächst nicht vorgesehen.
Die Abwässer we"rden durch Hauskläranlagen beseitigt.
V'.
Kosten und bodenordnende Maßnahmen
Der Gemeinde entstehen durch diese Planung keine besonderen Kosten.
Ebenso sind bodenordnende Maßnahmen nicht geplant.
Seevetal, den 13.10.1978
fi/gi
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