/ ,Gemeinde Seevetal - Bauamt - 61 ­ 61.26.10/LH 1 8 e 9 r ü n dun 9 zum Beb a u u n g s p 1 a n "Beckersberg l1 i n Tex t f 0 r m L i n d h 0 r s t 1 Bebauungsplan in Textform für Teile des Gebiets der Lindhorster Heide der Gemeinde Seevetal I. Allgemeine Begründung Der Geltungsbereich des Bebaungsplans liegt im nördlichen Teil der Lindhorster Heide, einem Gebiet, das von der Ortschaft Lindhorst weit nach Westen abgesetzt ist. Der Plan grenzt im Norden an die Gemarkungsgrenze und an das Hittfelder Landhausgebiet, im Westen an die Grenze zur Gemeinde Rosengarten. Im Süden bildet der Brand­ holzweg die Grenze, im Osten der Obere Brandholzweg sowie ein Wald­ gebiet. Der größte Teil des Plangebiets ist bewaldet. Lediglich €in etwa 120 m tiefer Gel~ndestreifen entlang des Brandholzweges ist ohne Baumbestand und wird beackert. Im westlichen Teil des Plangebiets befindet sich eine kleine Wochenendhaussiedlung mit einer gere­ gelten Aufschließung. In den TIbrigen Waldgebieten östlich dieser . Siedlung sind planlos auf fast allen Flurstücken Wochenendhäuser entstanden, auf den Flurstüc-ken 80/1 und 80/2 sm Oberen 8randholz­ weg sogar zwei kleine Einfamilienhäuser. Bei den bewaldeten Flächen handelt es sich um ein teilweise sehr bewegtes Gelände. ' 8ebauungsplan wird aufgestellt, um ein weiteres Ausufern der vorhandenen, teilweise ~uch ungenehmigten baulichen Anlagen zu verhindern und die im Zusammenhang noch unbebauten Flächen von Bebauung freizuhalten. Hierbei 'gilt es insbesondere, den land­ schaftlich sehr reizvollen Waldrand, der sich auf fast ganzer De~ - 2 ­ - 2 ­ Länge parallel zum Brandholzweg erstreckt und die vorgelagerten Ackerflächen begrenzt, zu erhalten. Die jetzt vorhandene Bebau­ un~sdichte soll im ~rundsatz - wenn man von der 8~bauung noch vorhandener Baulücken absieht - Maßstab für noch mögliche Bau­ vorhaben sein. Die textlichen Bestimmungen werden so festge­ setzt, daß die vorhandene Bebauung zwar weitgehend legalisiert wird, daß abe~ ein Fortschreiten der baulichen Verdichtung, die auch den Bestand des Waldes in Frage stellen würde, unterbunden wird. Sc wird auch eine Beseitigung des Baumbestandes auf eine fUr eine Bebauung notwendige Fläche beschränkt. Auch die Fest­ setzung einer sehr niedrigen Grund- und Geschoßflächenzahl,einer Minde~rundstück.sgröße und einer maximalen Größe des Wochenend­ hauses dient d~m Ziel, die Waldlandschaft zu erhalt~n. Hohe Ein­ friedigungen würden die Waldlandschaft beeinträchtigen und werden deshalb nicht zugelassen. , . Es wird hier die Form eines einfachen - nicht qualifizierten ­ 8ebauungsplans -in Textform gewählt, weil in die komplizierten Rechtsverhältnisse insbesondere bezüglich der Erschließung der Grundstücke, die bis ~uf Ausnahmen funktioniert, nicht einge­ griffen werden soll. So würde zum Beispiel die Ausweisung von Straßenverkehrsflächen zu einer nicht tragbaren und auch nicht zu verantwortenden Belastung für die Gemeinde fÜhren,. weil dieses einen verkehrstechnisch einwandfreien Ausbau und die Ubernahme der Verkehrssicherungspflicht nach sich zöge. Außerdem würde ein solcher Ausbau einer nicht beabsichtigten Nutzung der Gebäude als Dauerwohnsitz Vorschub leisten. Oie Festsetzungen des Bebauungsplans stimmen mit den Darstellungen im Entwurf des Flächennutzungsplans Oberein. Von der Ausnahmere~e­ lung nach § 8 (2) 3 Bundesbaugesetz - ohne genehmigten Flächen­ nutzungsplan - soll für diesen'Bebauungsplan Gebrauch gemacht wer­ den, u~ ein weiteres unkontrolliertes Anwachsen der Wochenend­ häuser ab sofort zu unterbinden sowie den Bau der geplanten Wasser­ leitung durchzusetzen. - 3 ­ ~ • • • - 3 ­ 11. Städtebauliche Werte 344.600 qm Das Plengebiet hat'eine Gesamtfläche von Davon sind ausgewiesen als Wochenendhausgebiet (Nettobauland) Fläche für die Landwirtschaft Fläche für die Forstwirtschaft Fläche für die Land- und Forst­ wirtschaft . 223.850 qm 73.600 qm 32.350 qm 14.800 qm 344.600 qm •• An baulichen 'Anlagen sind vorhanden: Einfamilienhäuser Wochenenphäuser 2 58 vorhanden zusammen Noch zur Verfügung stehende Bauplätze etwa 60 vorhanden und geplant insgesamt 76 Häuser 16 Die nutzbare Geschoßflächenzahl beträgt- 0,02. 111 • •• Verkehrliehe Erschließung Das Gebiet wird ausschließlich über den Heidlandsweg und über den Wassertalsweg nach Osten an die Landesstraße L 213 angeschlossen. Der Brandholzweg führt nach Westen Ober die Gemeindegrenze durch die Siedlung Tekenbarg nach Klecken, die Gemeinde Rosengarten beabsich­ tigt jedoch nicht, diesen Weg auszubauen. Wenn man von der Auf­ schließung der Wochenendhaussiedlung Beckersberg im Osten absieht, sind die übr~gen bebauten Flächen durch kaum ausgebaute Privatwege zugängig. Es handelt sich teilweise um Rezeßwege, die bereits im 19: Jahrhundert zum Zwecke ~er Holzabfuhr festgelegt worden sind. Die Grundeigentümer steMen durch die vorhandenen, durch die Höhen­ verhältnisse auch kaum veränderbaren Wegeführung größtenteils in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis. Die Bildung neuer Wochenendhausgrundstücke setzt -wenn nicht schon vorhanden - den Nachweis einer Zuwegungsmöglichkeit voraus. ... 4 ­ · ........... 0·, - 4 ­ IV. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Das Gebiet 1st an die zentrale Leitung des Wasserbeschaffungsver­ bandes Harburg nicht angeschlossen. Die Wasserversorgung wird zur " Zeit graStenteils durch private Brunnen geregelt. Langfristig soll das Gebiet trotz rechtlicher Schwierigkeiten an das zentrale "'f Wasserleitungsnetz angeschlossen werden. Die Trasse der geplanten ~ Leitung wurde bereits nach der Örtlichkeit festgelegt und mit den Eigentümern abgestimmt •. Eine zentrale Abwasserbeseitigung ist zun<ächst nicht vorgesehen. Die Abwässer we"rden durch Hauskläranlagen beseitigt. V'. Kosten und bodenordnende Maßnahmen Der Gemeinde entstehen durch diese Planung keine besonderen Kosten. Ebenso sind bodenordnende Maßnahmen nicht geplant. Seevetal, den 13.10.1978 fi/gi