mitglied der schulkommission für die sonderschulen

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Merkblatt zuhanden der politischen Parteien der Stadt Zürich
MITGLIED DER SCHULKOMMISSION FÜR DIE SONDERSCHULEN
UND WEITERE GESAMTSTÄDTISCHE SONDERPÄDAGOGISCHE ANGEBOTE
Eine Handreichung des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich für die politischen Parteien
zur Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für die Erneuerungswahlen 2014
der Schulkommission für die Sonderschulen und weitere gesamtstädtische sonderpädagogische Angebote
Einleitung
Auftrag und Organisation der Schulkommission
Die Schulkommission für die Sonderschulen und weitere gesamtstädtische sonderpädagogische Angebote (nachfolgend
«Schulkommission») wird vom Vorsteher des Schul- und Sportdepartements präsidiert und hat 17 nebenamtliche Mitglieder, die
vom Gemeinderat gewählt werden. Die Schulkommission beaufsichtigt die ihr unterstellten Schulen und die weiteren gesamtstädtischen sonderpädagogischen Angebote und ist verantwortlich für deren Qualität. Damit sie ihre Aufgaben erfüllen kann, ist
die Schulkommission auf qualifizierte und kompetente Mitglieder
angewiesen. Die politischen Parteien leisten dazu mit der sorgfältigen Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten einen
wichtigen Beitrag. Es sollen nur Personen nominiert werden, die
den erforderlichen Einsatz erbringen können.
Die Schulkommission beaufsichtigt die ihr unterstellten Schulen
und Therapien und ist verantwortlich für deren Qualität. Sie wirkt
als Vermittlerin zwischen den Interessen der Schulen/Therapien,
des Schul- oder Therapiepersonals und der Kreisschulpflegen.
Sie sichert zudem die Zusammenarbeit der von ihr beaufsichtigten Bereiche mit der Regelschule. Die Gemeindeordnung weist
ihr zusammengefasst folgende Aufgaben zu:
Im Hinblick auf die Neuwahl der Schulkommission durch den
Gemeinderat im Juni 2014 informiert dieses Merkblatt darüber,
welche Aufgaben die Schulkommission ausübt, welche Anforderungen an die Mitglieder der Schulkommission zu stellen sind, mit
welchem Zeitaufwand sie rechnen müssen und welche Entschädigung sie dafür erhalten.
Sonderschulen und sonderpädagogische Angebote
In der Stadt Zürich gibt es drei Sonderschulen: die Heilpädagogische Schule (HP), die Schule für Körper- und Mehrfachbehinderte (SKB) und die Schule für Sehbehinderte (SfS). In diesen werden Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf
entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten gefördert. Das
Angebot umfasst separierte Sonderschulung in eigenen Klassen
der Sonderschulen (Tagessonderschule), integrierte Sonderschulung in Klassen der Regelschule (IS), sowie Beratung und Unterstützung für Regelschulen und andere Institutionen. Die Schulen
umfassen alle Stufen vom Kindergarten bis zum Abschluss der
Sekundarstufe I, gegebenenfalls bis zum Abschluss des 20.
Lebensjahres. Bestandteile der Förderung sind Unterricht, Therapien und Betreuung. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit
auswärtigen Fachleuten gehört zum Schulalltag. Weitere gesamtstädtische sonderpädagogische Angebote sind die Logopädische Therapie, die Psychomotorik-Therapie und die Psychotherapie. Diese Therapien werden ambulant durchgeführt und von
den Fachstellen geführt und verwaltet.
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Aufsicht über die unterstellten Schulen/Therapien und Förderung von deren Qualität;
inhaltliche Bestimmung der Schulen durch Lehrpläne, Konzepte und weitere Vorschriften im Rahmen des übergeordneten Rechts;
Anstellung der Schul- und der Fachleitungen, ihrer Stellvertretungen sowie weiterer Lehr- und Fachpersonen mit Leitungsaufgaben im Rahmen der Bestimmungen des Gemeinderats;
Antragstellung an Stadtrat, gegebenenfalls zuhanden des
Gemeinderats, in Geschäften, in denen die Schulkommission nicht abschliessend zuständig ist (z.B. Finanzplan, Voranschlag und Jahresrechnung).
Die Schulkommission trägt somit die behördliche Verantwortung
für einen gut funktionierenden Sonderschul- und Therapiebetrieb
und die Erfüllung des schulischen Auftrags im Bereich der Sonderschulen und weiterer gesamtstädtisch organisierter sonderpädagogischer Angebote.
Die Schulkommission erlässt ihre Geschäftsordnung selbst. So
bestimmt sie namentlich, welche Ausschüsse und Kommissionen
sie zur Erfüllung einzelner Aufgaben einsetzt. Auch kann sie
einzelnen Mitgliedern besondere Befugnisse übertragen. Die
Schulleitungen aller der Schulkommission unterstellten Schulen,
die Fachleitungen der Therapien, das Präsidium des Konvents
für die Sonderschulen und weitere gesamtstädtische sonderpägagogische Angebote sowie eine Vertretung der Lehrerschaft der
Volksschule nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen
der Schulkommission teil.
Aufgaben der einzelnen Mitglieder
Das Gesetz schreibt vor, dass ausschliesslich Schweizerinnen
und Schweizer gewählt werden können.
Zur Erfüllung der Aufsichtspflicht führen die Mitglieder der Schulkommission Schul- und Therapiebesuche durch. Dazu gehört
auch ein anschliessendes Gespräch mit der Lehrperson oder mit
der Therapeutin/dem Therapeuten und eine kurze schriftliche
Rückmeldung zuhanden der Schulkommission. Zudem sind auch
Elternabende, Besuchstage und Veranstaltungen der Schulen zu
besuchen.
Spezifische Ausbildungsvoraussetzungen bestehen nicht. Wichtig ist die Bereitschaft, sich regelmässig über Fragen der schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem
Bildungsbedarf und deren Integration in unsere Gesellschaft
sowie über pädagogische und soziale Entwicklungen zu informieren.
Eine wichtige Aufgabe stellt ferner die Beurteilung der Therapeutinnen und Therapeuten der Logopädischen Therapie und der
Psychomotorik-Therapie im kantonal vorgeschriebenen Mitarbeiterbeurteilungsverfahren dar, welches in Zusammenarbeit mit
den Fachleitungen Therapien durchgeführt wird. Das dazu notwendige Fachwissen wird in einer speziellen Weiterbildung erworben.
An Kommissionsmitglieder, die erweiterte Aufgaben (Einsitz im
Geschäftsleitenden Ausschuss, Leitung einer Kommission oder
anderweitige Spezialaufgaben) übernehmen, sind erhöhte Anforderungen an Führungs-, Fach- und Sozialkompetenzen zu stellen. Bei diesen Mitgliedern sind daher vertiefte Kenntnisse und
zusätzliche Qualifikationen erwünscht, insbesondere in folgenden
Bereichen:
Die Mitglieder der Schulkommission nehmen an den Plenumsund Subkommissionssitzungen teil. Mit ihrer Stimme entscheiden
sie über die Organisation, die Ausrichtung sowie die personelle
und finanzielle Ausstattung der Sonderschulen und der weiteren
gesamtstädtischen sonderpädagogischen Angebote. Es besteht
auch die Möglichkeit, erweiterte Aufgaben zu übernehmen, wie
z.B. Einsitz in der Geschäftsleitung, Leitung einer Kommission
oder eine andere Spezialaufgabe.
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Anforderungen
Grundvoraussetzung für das Amt des Mitgliedes der Schulkommission für die Sonderschulen und weitere gesamtstädtische
sonderpädagogische Angebote ist ein grosses privates oder
berufliches Interesse an der schulischen Förderung von Kindern
und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit als Mitglied der
Schulkommission sind zudem:
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gute Allgemeinbildung und qualifizierte Berufsausbildung
und/oder -erfahrung;
grundsätzliches Interesse für die Schule und das Zürcher
Schulsystem sowie Sozialkompetenz und kommunikative
Fähigkeiten, insbesondere eine wohlwollende, unvoreingenommene Grundhaltung, Interesse an Teamarbeit, lösungsorientierter Umgang mit Konflikten und schwierigen Situationen, Dialog und Konsensfähigkeit;
zeitliche Flexibilität und Bereitschaft zu mehrjährigem Engagement;
Bereitschaft, sich über Bildungsfragen und schulische Entwicklungen regelmässig zu informieren;
Verständnis für verwaltungsrechtliche Abläufe und betriebswirtschaftliches Denken;
Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck;
Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung insbesondere in
pädagogischen, rechtlichen und zwischenmenschlichen Bereichen;
Basiskenntnisse in Informatik.
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Bereitschaft, Leitungs- und Führungsaufgaben zu übernehmen und dementsprechende Führungs- und Sozialkompetenzen;
besondere Fachkompetenzen, z.B. in Pädagogik, Recht,
Betriebswirtschaft, Personalwesen, Projektmanagement;
Erfahrungen/Kenntnisse in Gesprächs- und Verhandlungsführung, Konfliktmanagement.
Zeitlicher Aufwand und Entschädigung
Die Mitarbeit in der Schulkommission ist ein Nebenamt mit einem
entsprechend beschränkten zeitlichen Aufwand. Es kann ein
Aufwand von ca. 90 bis 180 Stunden pro Jahr für 4 bis 12 Sitzungen (Plenum, Spezialaufgaben, Kommissionen) und für Besuche von Unterrichtsstunden und Veranstaltungen erwartet
werden. Ein allfälliger Mehraufwand ist abhängig von den weiteren Aufgaben, die ein Mitglied der Schulkommission übernimmt.
Die Entschädigung der Schulbehördenmitglieder ist in der «Verordnung über die Entschädigung der Tätigkeiten der Schulbehörden und der öffentlichrechtlichen Organisationen des Schulpersonals (VES)» (AS 177.540) festgelegt. Die Sitzungen werden
analog dem Taggeld-Ansatz des Gemeinderats entschädigt. Für
alle weiteren Tätigkeiten gilt ein Stundenansatz von 60 Franken,
wobei Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit nicht abgegolten
werden. Schulbesuche und Mitarbeiterbeurteilungen werden als
Fallpauschalen, Spezialaufträge nach Aufwand entschädigt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.stadt-zuerich.ch/schulen > Besondere Bedürfnisse.
Stand Oktober 2013
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