1 Erläuterungen zum Schema für die Vorkalkulation Projekte

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Erläuterungen zum Schema für die Vorkalkulation Projekte wirtschaftlicher Tätigkeit
Bei Projekten, die dem Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit (Auftragsforschung, Dienstleistung
und Weiterbildung) zuzuordnen sind, muss dokumentiert werden, dass der angebotene Preis
alle angefallenen direkten und indirekten Kosten sowie einen Gewinnzuschlag beinhaltet.
Daher muss vor Vertragsabschluss eine Vorkalkulation erfolgen. Diese erfolgt anhand des vorliegenden Kalkulationsschemas. Dieses Schema dient lediglich der internen Kalkulation.
Im Kopfbogen müssen folgende Angaben gemacht werden:
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Auftraggeber
Projektbezeichnung
Projektverantwortlicher
Sektion (Auswahlmöglichkeit)
Kostenstelle
Externe Projekt-Nr. (Vertrags-Nr.)
Projektlaufzeit
Das Schema ist in Personal- und Sachkosten, Investitionen sowie Gemeinkosten und einen Gewinnzuschlag unterteilt.
Das Excel-Sheet beinhaltet die Tabellenblätter Kalkulation (inkl. Kopfbogen), Personaldurchschnittssätze, Sachkosten und Investitionen. In allen Tabellenblättern können lediglich die grau
unterlegten Zellen ausgefüllt werden. Die Berechnungen erfolgen dann automatisch.
Nachfolgend werden die Kostenblöcke kurz erläutert.
Direkte Kosten/Einzelkosten:
Personalkosten
Für das Projekt sind projektfinanziertes und landesfinanziertes Personal separat zu kalkulieren.
Projektfinanziertes Personal sind Mitarbeiter, die direkt für das Projekt eingestellt werden sollen. Landesfinanziertes Personal sind Mitarbeiter, die Leistungen für das Projekt erbringen,
aber nicht direkt für dieses Projekt eingestellt wurden.
Die Vorkalkulation muss nicht personenbezogen erfolgen, es ist ausreichend die Anzahl der
Mitarbeiter bzw. die Vollzeitäquivalente (VZÄ) je Besoldungs-/Entgeltgruppe und die geplanten
Projektstunden/-monate einzutragen (Bsp. VZÄ: eine Person mit 50%iger Arbeitszeit = VZÄ in
Höhe von 0,5). Die Berechnung der Kosten erfolgt über die Personaldurchschnittssätze je Besoldungs- /Entgeltgruppe. Die Entgeltgruppen sind im 2. Tabellenblatt des Excel-Sheets aufgelistet.
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Sacheinzelkosten
Sacheinzelkosten sind die für das Projekt geplanten und direkt daraus finanzierten Sachmittel.
Bei der Kalkulation kann es sich nur um eine realistische Schätzung der wesentlichen Kostenarten handeln. Diese sind:
• Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (z.B. Kosten durch Labor- oder Werkstatt-Tätigkeiten)
• Geschäftsbedarf (z.B. Büromaterial, Telefon)
• Dienstleistungen (z.B. Werkverträge, wiss. Dienstleistungen)
• Reisekosten
• Sonstige Ausgaben (z.B. Gebühren, Mieten, Schulungen)
Falls die Sacheinzelkosten nicht so detailliert angegeben werden können, so hat man alternativ
die Möglichkeit eine pauschale Summe dieser Kosten im Kalkulationsschema einzutragen.
Investitionen
Sofern über das Projekt die (vollständige) Finanzierung neuer Geräte erfolgen soll, ist der Nettobetrag des Anschaffungswertes einzutragen. Erfolgt seitens des Auftraggebers nur eine anteilige Finanzierung, d. h. es entsteht ein Fehlbetrag aus Investitionen, so setzen Sie sich mit einem
Mitarbeiter der Gruppe Kosten- und Leistungsrechnung in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass bei der Kalkulation ausschließlich neue Geräte berücksichtigt werden
müssen. Die Nutzung vorhandener Geräte wird durch den Gemeinkostenzuschlag abgedeckt.
Indirekte Kosten/Gemeinkosten
Gemeinkosten (Overhead) sind Kosten, die zur Erbringung einer Leistung entstehen, dieser aber
nicht direkt zurechenbar sind.
Die indirekten Kosten beinhalten
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Sachgemeinkosten
Verwaltungs- und Fachbereichsgemeinkosten
Sonstige Gemeinkosten
Die Ermittlung der Gemeinkosten erfolgt über einen prozentualen Zuschlagssatz, der auf die
Personaleinzelkosten (direkt und indirekt) angewendet wird.
An der Goethe-Universität Frankfurt am Main werden für die Sektionen verschiedene Zuschlagssätze verwendet. Nach Auswahl der Sektion im Kopfbereich des Formulars wird der entsprechende Zuschlagssatz automatisch gezogen und die Gemeinkosten werden berechnet.
Gewinnzuschlag
Auf die errechnete Summe aus Einzel- und Gemeinkosten ist ein angemessener Gewinnzuschlag
von mindestens 3 % einzukalkulieren. Der Gewinnzuschlag kann auch höher angesetzt werden.
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Umsatzsteuer
Im Rahmen von § 1 UStG ist auf die wirtschaftliche Tätigkeit eine Umsatzsteuer i. H. v. 19 % zu
berechnen.
Mindestangebotspreis/geplante Erlöse
Die geplanten Erlöse müssen wenigstens dem Mindestangebotspreis entsprechen. Vertragsabschlüsse unter Mindestangebotspreis sind grundsätzlich möglich, sofern durch den Projektverantwortlichen eine ausführliche und nachvollziehbare Begründung erfolgt. Diese Ausnahmeregelungen bedürfen einer Einzelfallentscheidung. In diesem Fall setzen Sie sich mit einem Mitarbeiter der Stabstelle Berufungen und Forschung in Verbindung.
Ihre Ansprechpartner/innen in der Zentralverwaltung:
Fragen zur Vorkalkulation
Gruppe Kosten-/Leistungsrechnung
N.N.
Durchwahl:
Email:
N.N.
N.N.
Herr Frank Ziegler
Durchwahl: 13628
Email:
[email protected]
Beratung und Erstkontakt
Stabsstelle Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs
Herr Dr. Justus Lentsch
Durchwahl: 15193
Email:
[email protected]
Frau Stefanie Dreyer/ Frau Ellen Diehm
Durchwahl: 15190
Email
[email protected]
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Fragen zur Vertragsgestaltung
Abteilung Recht, Tarifpolitik und Organisation
Je nach Zuständigkeit (siehe Intranet ):
Frau Lea Brandhoff
Durchwahl: 17181
[email protected]
E-Mail:
Frau Lisa Fieblinger
Durchwahl: 17180
E-Mail:
[email protected]
Frau Christiane von Scheven
Durchwahl: 18709
E-Mail:
[email protected]
Fragen zur steuerlichen Sachverhalten
Abteilung Finanzen und Steuern
Herr Michael Müller
Durchwahl: 18768
E-Mail:
[email protected]
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