Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20 - 20015 Hamburg ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall 6 (City-Hof, Block C) 20095 Hamburg Telefon 040 - 4 28 54 - 34 48 Telefax 040 - 42 79 - 01 54 1 E-Mail [email protected] Ansprechpartnerin: ### Telefon 040 - 4 28 54 - ### E-Mail ### GZ.: M/BP/01327/2016 Hamburg, den 6. Februar 2017 Verfahren Eingang Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO 06.05.2016 Grundstück Belegenheiten Baublock Flurstücke ### 137-098 12930, 12923, 12925, 12927, 12935, 12964 Wilhelmsburg in der Gemarkung: Errichtung eines Wohngebäudes mit 361 Studentenappartements und 2 erdgeschossigen Gewerbeeinheiten (6 bzw. 7-geschossiger Flachbau) GENEHMIGUNG Nach § 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Dieser Bescheid gilt nach § 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do von 09:00 bis 15:00 Uhr Mi - geschlossen Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr Bauberatung findet nur nach Terminvereinbarung statt. Öffentliche Verkehrsmittel: U1 Steinstraße Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach § 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sie kann auf schriftlichen Antrag nach § 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Dieser Bescheid schließt ein: 1. Erlaubnis nach § 18 Absatz 1 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) in der geltenden Fassung für die Herstellung der Überfahrt. 2. Genehmigung für den Anschluss des Grundstückes an die öffentliche Abwasseranlage (§ 7 HmbAbwG) vorbehaltlich der tatsächlichen Ausführbarkeit: Grundstück: Dratelnstr. 32-36, 21109 Hamburg, Gemarkung: Wilhelmsburg, Flurstück: 12923,25,27,30,35,64 Anschlüsse: Techn. Platz E0102-HSEKANAL-91106842 E0102-HSEKANAL-91106841 Nutzungsart DN Schmutzwasser 250 Regenwasser 250 Aktivität Nachtr.Herst Nachtr.Herst Abrechn.art § 19 SAG § 19 SAG Begründung Rechtsgrundlage: § 7 Hamburgisches Abwassergesetz vom 24. Juli 2001 sowie Umweltgebührenordnung vom 5. Dezember 1995 in der jeweils zurzeit gültigen Fassung. Säumniszinsen werden gem. § 19(1) des GbG erhoben. Nebenbestimmung Für dieses Grundstück ist die Einleitungsmenge für Niederschlagswasser auf 30 l/s begrenzt. Die Grundstücksentwässerungsanlage für Niederschlagswasser ist mit einer entsprechenden Drossel auszurüsten. 3. Einleitungsgenehmigung nach §11a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) für Niederschlagswasser Planungsrechtliche Grundlagen Bebauungsplan Wilhelmsburg 16 mit den Festsetzungen: Baugrundstück für den Gemeinbedarf, Schwimmhalle (nicht mehr umsetzungsfähig), Beurteilung nach § 34 BauGB Baunutzungsverordnung vom 26.11.1968 Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 0 / 11 0 / 15 0 / 20 0 / 31 Flurkartenauszug Tragwerkplanung Nachweis / Fahrradplätze / PKW Dachaufsicht ____________________________________________________________________________ M/BP/01327/2016 Seite 2 von 10 0 / 35 0 / 37 0 / 38 0 / 48 0 / 57 0 / 58 0 / 59 0 / 60 0 / 61 0 / 62 0 / 69 0 / 72 0 / 73 0 / 74 0 / 75 0 / 76 Ansicht Detailplan Fenster 1+2 Detailplan Fenster 1+3 Lageplan / MK4 Freiraum / Wegerecht Grundriss / Erdgeschoss Grundriss / 1.Obergeschoss Schnitt Schnitt Schnitt Ansicht Lageplan- Abstandsflächenplan Grundriss / 2.Obergeschoss Grundriss / 3.Obergeschoss Grundriss / 4.Obergeschoss Grundriss / 5.Obergeschoss Grundriss / 6.Obergeschoss - die in Anlage zum Prüfbericht Nr. 1 vom 13.10.2016 benannten Vorlagen die in Anlage zum Prüfbericht Nr. 2 vom 17.11.2016 benannten Vorlagen die in Anlage zum Prüfbericht Nr. 3 vom 27.01.2017 benannten Vorlagen - Lageplan Entwässerung, genehmigt 609491 am 13.06.2016 Beschreibung der Entwässerungsanlage Grundriss Erdgeschoss Grundriss Dachgeschoss Lageplan Freianlagen Sanitär Schema Abwasser (0001 und 0002) Sanitär Schema Regenwasser Überflutungsnachweis und Bemessung RRR - Schallschutznachweis Lärmkontor GmbH, Berichtsnummer LK 2015.304.3 vom 18.10.2016 (Vorlage Nr. 67) Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Das Brandschutzkonzept von Hans-Jörg Scherbening, DEKRA Automobil GmbH vom 29.04.2016 (Vorlage Nr. 46) lag zur Prüfung vor. Die im Brandschutzkonzept aufgeführten Maßnahmen sind umzusetzen, soweit in der Genehmigung nicht andere Vorgaben gemacht werden. Hinweise zu bereits erteilten Bescheiden Im Vorfeld wurden bereits folgende Bescheide erteilt: 20.09.2016 Teilbaugenehmigung für Gründungspfähle und Fundamente Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 4. Folgende bauordnungsrechtliche Abweichungen werden nach § 69 HBauO zugelassen 4.1. für das Einschränken der erforderlichen Tiefe der Abstandsfläche vor der südlichen Außenwand des westlichen Querriegels von 8,56 m um 3,92 m auf 4,64 m (Grund: die Abstandsfläche des Vorhabens ragt um bis zu 3,92 m über die Straßenmitte) (§ 6 Abs. 2 HBauO) ____________________________________________________________________________ M/BP/01327/2016 Seite 3 von 10 4.2. für Abstandsflächen jenseits der Straßenmitte vor dem bis zur Straßenmitte auskragenden mittleren Querriegel. Vor der südlichen Außenwand erstreckt sich die Abstandsfläche mit einer Breite von 10,58 m und einer Tiefe von bis zu 4,27 m auf das gegenüberliegende Nachbargrundstück, dabei überdecken sich die Abstandsflächen der Gebäude auf einer Breite von bis zu 9 m und einer Tiefe von bis zu 2 m (§ 6 Abs. 2 HBauO). Bedingung Die Abstandsfläche ist auf dem Nachbargrundstück Neuenfelder Straße 15 (Flurstück 12932), dort wo es keine Überschneidung mit der Abstandsfläche des benachbarten Gebäudes gibt, durch Baulast zu sichern. 4.3. für das Erstrecken der Abstandsfläche vor der nördlichen Außenwand auf das benachbarte Flurstück 12926 (westlich Dratelnstraße 28) um bis zu 0,815 m (§ 6 Abs. 2 HBauO) 4.4. für Abstandsflächen jenseits der Straßenmitte vor dem bis zur Straßenmitte auskragenden östlichen Querriegel. Vor der westlichen Außenwand liegt die 8,44 tiefe Abstandsfläche mit einer Breite von bis zu 2,53 m jenseits der Straßenmitte Vor der südlichen Außenwand erstreckt sich die Abstandsfläche mit einer Breite von 10,58 m und einer Tiefe von bis zu 4,62 m auf das gegenüberliegende Nachbargrundstück Neuenfelder Straße 15 (Flurstück 12932) (§ 6 Abs. 2 HBauO) Bedingung Die Abstandsfläche ist auf dem Nachbargrundstück Neuenfelder Straße 15 (Flurstück 12932), dort wo es keine Überschneidung mit der Abstandsfläche des benachbarten Gebäudes gibt, durch Baulast zu sichern. 4.5. Abweichung von § 3 HBauO für den Verzicht auf eine 1,50 m x 1,50 m große Bewegungsfläche vor den allgemeinen Flurtüren (Achse X2-3, X2-7) und allen Wohnungeeingangstüren (exkl. barrierefreie Whg) (§§ 37 Abs. 4 Satz 3 HBauO i. V. m. DIN18040-2 Abschnitt 4.3.3.4, eingeführt als Technische Baubestimmung) Bedingung Auf die Bewegungsflächen vor den Brandabschnittstüren kann verzichtet werden, wenn diese im Normalfall aufstehen und im Brandfall zufallen. 4.6. Herstellung von Wohnungstüren mit einer lichten Durchgangsbreite von mind. 80 cm innerhalb der barrierefreien Wohnungen anstatt mind. 90 cm (§ 52 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 HBauO) 4.7. für die Verkleinerung der Bewegungsfläche im Bad vor Waschtisch und Toilette von 1,50 m x 1,50 m auf 1,20 m x 1,20 m (§ 52 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 HBauO) 4.8. die Verteilung der 60 barrierefreien Wohnungen über das 2. - 6. Obergeschoss, abweichend von der Forderung, dass die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen (§ 52 Abs. 1 Satz 1 HBauO) ____________________________________________________________________________ M/BP/01327/2016 Seite 4 von 10 4.9. Überschreitung des max. zulässigen Abstandes der inneren Brandwände im Gebäudemittelteil von 40 m um 3,90 m auf 43,90 m (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 HBauO) 4.10. für die Ausbildung der Konstruktion der Wohnmodule (Wände und Decken der Etagen oberhalb des Erdgeschosses) in Holzmassivbau abweichend von der Forderung, dass tragende Bauteile feuerbeständig sein müssen (§§ 24, 25, 29 HBauO) Bedingungen Die Rettungswege müssen mit einer Brandmeldeanlage Kategorie 2 mit Aufschaltung an eine ständig besetzte Stelle überwacht werden. Die Nutzungseinheiten müssen mit Rauchwarnmeldern überwacht werden. Der Nachweis der Tragfähigkeit und der Brandschutzqualität der tragenden und aussteifenden Bauteile mit REI 90, muss unter Berücksichtigung der in die Holzbauteile eingreifende Konstruktionen (Verbindungsmittel, Verklammerung der Module), und des erforderlichen Raumabschlusses der Module, insbesondere die Wirksamkeit der dauerhaften Fugendichtigkeit der Konstruktionsfugen der Module durch Herstellung eines entsprechenden Anpressdrucks, im Rahmen des Standsicherheitsnachweises erbracht werden. Die Brandschutzqualität (R)EI 90 muss mit dem erforderlichen Raumabschluss im Bereich der Durchgänge zwischen den Modulen eingehalten werden. Es dürfen keine Elektroinstallation oder andere Leitungen bzw. keine Leerrohre innerhalb der massiven Holzbauteile mit Brandschutzanforderungen geführt werden. Die horizontalen Fugen unter- und oberhalb der Holzmodule müssen hohlraumfrei mit nicht brennbarer Dämmung mit einem Schmelzpunkt von 1.000 °C ausgeführt werden. Die vertikalen Fugen zwischen den Holzmodulen sowie zu angrenzenden Bauteilen in einer Tiefe von mindesten 1 m müssen mit nichtbrennbarer Dämmung mit einem Schmelzpunkt von = 1.000 °C ausgestopft werden. Die Anschlussfugen der Holzmodule zu feuerbeständigen Deckenplatten in der gesamten Höhe der Deckenplatten müssen mit nichtbrennbarer Dämmung mit einem Schmelzpunkt von = 1.000 °C ausgestopft werden. Die Bauarbeiten der massiven Holzmodule (Vorfertigung und Endmontage) dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden, die für diese Arbeiten geeignet sind (§ 56 HBauO). Nach einem Brandereignis muss von einem Sachverständigen für Brandschutz die Bestätigung darüber vorlegt werden, dass in den verdeckten Hohlräumen kein Schwelbrand bzw. fortschreitendes Glimmen vorhanden ist und dass die von Löschwasser betroffenen Bauteile nach deren Trocknung die an diese Bauteile gestellten Anforderungen zur Brandschutzqualität und zum Raumabschluss weiterhin einhalten. ____________________________________________________________________________ M/BP/01327/2016 Seite 5 von 10 Es muss eine Hausordnung erstellt werden, aus der hervorgeht, dass keine verändernden Eingriffe in die Holzbauteile (nachträgliche Installationen o.ä.) zulässig sind. Diese ist den Nutzern der Wohnmodule bekanntzugeben. Dieser Bescheid muss dem jeweiligen Rechtsnachfolger nachweislich übergeben werden (Vertragsanlage). 4.11. für die Ausführung einer normalentflammbaren, hinterlüfteten Holzfassade als Außenwandbekleidung im Bereich des Holzmodulbaus abweichend von der Forderung nach einer schwer entflammbaren Außenwandbekleidung (§ 26 Abs. 3 HBauO) Bedingungen Die brennbaren Außenwände außenseitig müssen vollständig mit nicht brennbarer Dämmung mit einem Schmelzpunkt von = 1.000 °C ummantelt werden. Die durchlaufende brennbare Verkleidung im Bereich der Brandwände muss in der Breite der Brandwände unterbrochen sein. Die vertikale Brandweiterleitung muss durch Anordnung horizontaler Sperren in jeder Geschossebene aus 1,5 mm dickem Stahlblech, das mindesten 15 cm über die jeweils äußerste Holzfassade hinaus kragt, begrenzt werden. Die horizontale Brandweiterleitung im Bereich der Außenecken muss durch Anordnung vertikaler Holzlatten oder Stahlblechwinkel im Bereich der Hinterlüftung begrenzt werden. Die horizontale Brandweiterleitung über die Lüftungsebenen im Bereich von Innenecken durch vertikale Abtrennung auf beiden Schenkeln muss in einem Abstand von 1,0 m, gemessen jeweils von der Bekleidungsaußenkante, in allen Geschossen begrenzt werden (Aufdoppelung der Unterkonstruktion in Stärke der Hinterlüftungsebene) Die Fenster in einem Abstand von weniger als 1 m zur Gebäudeinnenecke müssen zur Reduzierung der Brandausbreitung über die Fassade in den Innenraum und umgekehrt, mit einer G30-Verglasung ausgeführt werden. Die Fenster müssen eine 4-seitige Stahlblechlaibung mit einer Stärke von mindestens 1,5 mm oder einer anderen geeigneten Ausführung erhalten, zur Verhinderung der Brandausbreitung über bzw. in die Hinterlüftungsebene. 4.12. für den Verzicht auf die Herstellung von Kinderspielflächen gem. § 10 HBauO ____________________________________________________________________________ M/BP/01327/2016 Seite 6 von 10 Aufschiebende Bedingung 5. Von der Genehmigung darf erst Gebrauch gemacht werden, wenn 5.1. der öffentlich-rechtliche Vertrag nach § 19 Absatz 5 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) in der geltenden Fassung über die Sondernutzung des öffentlichen Weges durch Überbauungen durch auskragende Gebäudeteile geschlossen ist. Diese Nebenbestimmungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach § 73 Absatz 1 HBauO. Genehmigungseinschränkungen (aufschiebende Bedingung) 6. Mit den entsprechenden Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn über folgende Prüfgegenstände ein Ergänzungsbescheid erteilt worden ist: 6.1. Der Nachweis der Tragfähigkeit und der Brandschutzqualität der tragenden und aussteifenden Bauteile mit REI 90 muss unter Berücksichtigung der in die Holzbauteile eingreifende Konstruktionen (Verbindungsmittel, Verklammerung der Module), und des erforderlichen Raumabschlusses der Module, insbesondere die Wirksamkeit der dauerhaften Fugendichtigkeit der Konstruktionsfugen der Module durch Herstellung eines entsprechenden Anpressdrucks, im Rahmen des Standsicherheitsnachweises erbracht werden. Hierfür ist der erforderliche Nachweis gemäß § 14 der Bauvorlagenverordnung in der geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen. 6.2. 7. Prüfung der naturschutzrechtlichen Belange Mit den entsprechenden Bauarbeiten für die Fassade darf erst begonnen werden, wenn für die endgültige Abstimmung von Fassadendetails die Bemusterung einer Musterfassade durchgeführt wurde. Der Bauherr muss den Termin zur Bemusterung rechtzeitig, mindestens 3 Wochen vorher, mit dem Fachamt Bauprüfung des Bezirksamts Hamburg-Mitte (Tel. 428543448, [email protected]) abstimmen. Das Fachamt Bauprüfung wird den Termin an den Oberbaudirektor, an das Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung sowie an die Fraktionen des Bauausschusses weiterleiten. Über das Ergebnis der Fassadenbemusterung muss der Bauherr dem Fachamt Bauprüfung des Bezirksamts Hamburg-Mitte einen Nachweis (Protokoll) vorlegen. Diese Einschränkungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach § 73 Absatz 1 HBauO. 8. Diese Genehmigung bezieht sich nicht auf 8.1. Die geplanten Nutzungen in den beiden Gewerbeeinheiten. Für diese sind gesonderte Bauanträge z.B. durch die Betreiber (Nutzer) zu stellen. 8.2. Werbeanlagen für die beiden Gewerbeeinheiten. Für diese sind gesonderte Bauanträge z.B. durch die Betreiber (Nutzer) zu stellen. ____________________________________________________________________________ M/BP/01327/2016 Seite 7 von 10 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen (§ 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die ### ### ### ### ### ### ### ### Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Formblatt - Mitteilung über die Innutzungnahme Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG ____________________________________________________________________________ M/BP/01327/2016 Seite 8 von 10 Anlage zum Bescheid ### ____________________________________________________________________________ M/BP/01327/2016 Seite 9 von 10 Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Transparenzportal wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung Art der beantragten Anlage: Gebäude, Gebäudeklasse 5 Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nicht reines Wohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 7 Vollgeschosse ____________________________________________________________________________ M/BP/01327/2016 Seite 10 von 10