Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SCM - Studio für Computergrafik und Marketing Bei Annahme eines Angebotes, Durchführung eines Projektes, Inanspruchnahme von Leistungen oder bei Zustandekommen irgendeiner Form der Zusammenarbeit zwischen mir und meinen Mitarbeitern oder Vertragspartnern (nachfolgend "SCM", Inhaber und Geschäftsführer: Christel Schepella) und Ihnen als Geschäftspartner bzw. Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") erklären Sie sich mit folgenden Bestimmungen einverstanden: § 1 Geltungsbereich SCM erbringt alle Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen erkennt SCM nicht an, es sei denn, unser Geschäftsführer oder leitender Mitarbeiter hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt. § 2 Vertrag, Leistungen und Preise SCM erbringt Leistungen aus dem Spektrum WWW-Design, Werbung (ohne oder mit Bezug zum Internet), Realisierung und Wartung von Internet-Auftritten, Programmierung, Datenerfassung und Schreibbüro. Ein Vertrag kommt mittels schriftlicher Annahme eines durch unseren Geschäftsführer oder leitenden Mitarbeiter erarbeiteten spezifischen Angebotes durch den Kunden zustande oder mittels schriftlicher Bestätigung eines Kundenauftrages durch unseren Geschäftsführer oder leitenden Mitarbeiter. Angebote sind, wenn nicht gesondert ausgewiesen, 10 Werktage gültig. Der im Angebot kalkulierte Preis gilt für die im Angebot aufgeführten Leistungen. Aus dem Preis für die Ersterstellung kann nicht auf den Preis für Änderungen oder Wartung geschlossen werden. Änderungs- oder Wartungsverträge können gesondert oder als Bestandteil anderer Leistungen von uns zum Angebot gebracht werden. Hierbei gelten die schriftlich vereinbarten Vertragslaufzeiten. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen werden, wenn sie auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt wurden, zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt sinngemäß, wenn die zur Vollendung des Projektes bzw. Auftrages notwendigen Leistungen den ursprünglich vereinbarten Umfang um mehr als 10% übersteigen. Für beliebige Leistungen, insbesondere aber für Leistungen aus dem Bereich Webhosting, können wir uns aus dem Angebot von Drittfirmen (Provider) bedienen. Falls daraus Kosten für den Kunden entstehen, werden wir dies explizit vorher vereinbaren. Bei Software- oder HTML/XML-Entwicklungen gilt: Wenn im Angebot nicht explizit aufgeführt und wenn nicht Quellmodule bzw. Source-Codes explizit zentraler Bestandteil der vereinbarten Leistung sind, dann gelten Quellmodule bzw. Source-Codes nicht automatisch als Bestandteil der zur Vertragserfüllung durch SCM zu erbringenden Lieferungen. Quellmodule bzw. Source-Codes enthalten in der Regel zu schützendes Know-how. Es kann ausdrücklich vereinbart werden, Quellmodule bzw. Source-Codes zum Bestandteil der zu liefernden Leistungen zu machen. § 3 Vertragserfüllung, Gewährleistung Ein Vertrag bzw. Auftrag gilt als erfüllt, wenn der Kunde sich zum Abnahmetermin mit den erbrachten Leistungen einverstanden erklärt. Der Kunde vergewissert sich sorgfältig, daß alle Leistungen inhaltlich und technisch in der vereinbarten Weise erbracht wurden. Wenn die Lieferung von Materialien, Entwürfen, Daten oder anderen Unterlagen durch den Kunden eine Voraussetzung zur Erstellung der vereinbarten Leistungen durch SCM ist, dann ist der Kunde zur Lieferung der Voraussetzungen zum vereinbarten Termin im vereinbartem Umfang verpflichtet. Verzögerungen, die bei der Lieferung der Voraussetzungen durch den Kunden entstehen, können nicht SCM angelastet werden. Insofern gelten Projektverzögerungen als nicht durch SCM verschuldet. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SCM – Studio für Computergrafik und Marketing Seite 1 - 2Wenn im Angebot nichts anderes spezifiziert ist, erfolgt eine Gewährleistung durch SCM nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur für die technische Einsatzfähigkeit der Leistung in der vereinbarten Weise. Inhaltliche Änderungen können nicht als Gewährleistung geltend gemacht werden. Wenn die Ursache für technische Mängel außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegt (z. B. Werkzeuge von Drittfirmen, Webbrowser o.ä.), dann kann nicht SCM dafür verantwortlich gemacht werden. (Wir werden in einem solchen Fall stets versuchen, im Interesse des Kunden eine Lösung zu finden.) § 4 Eigentums- und Urheberrechte Die Eigentums- und Urheberrechte an den von SCM erstellten Kostenvoranschlägen, Angeboten, Entwürfen, Programmen, Rechnungen und technischen Abläufen und Verfahren sind zu wahren. Erst mit Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages geht das Endprodukt (die vereinbarte Leistung) in den Besitz und damit in die Verfügbarkeit des Auftraggebers über. Materialien, die zum Zwecke der Veröffentlichung erstellt wurden, werden von uns erst mit Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages auf der Basis der unter § 4, Absatz 3 festgelegten Bestimmungen zur Veröffentlichung freigegeben. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Materialien durch SCM vorher bereits teilweise oder ganz zum Kunden geliefert wurden. Bei Nichterteilung des Auftrages oder Nichtakzeptanz von Präsentationen verbleiben sämtliche Unterlagen im Besitz von SCM, dürfen vom Kunden nicht ohne schriftliche Genehmigung weiterverwendet werden und sind unaufgefordert innerhalb von 10 Werktagen zurückzugeben. Kopien der Daten sind zu löschen. Sämtliche Veröffentlichungen werden im Namen des Kunden vorgenommen. Für den Inhalt von Veröffentlichungen ist der Kunde selbst verantwortlich und darf mit Inhalten nicht gegen bestehende deutsche und internationale Gesetze sowie Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Patent-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Dies gilt sinngemäß auch für Verträge zu Änderung oder Wartung von veröffentlichten Inhalten. SCM kann aufgrund der Erstellung oder Wartung von Veröffentlichungen im Namen des Kunden nicht für Verletzungen von Gesetzen oder Rechten Dritter haftbar gemacht werden SCM verweigert die Erstellung von Präsentationen mit gesetzwidrigem, pornographischem oder erotischem Inhalt. § 5 Zahlungen Die Zahlungen durch den Kunden sind in der abgerechneten Höhe ohne Abzüge innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Die Kontoverbindung wird auf der Rechnung mitgeteilt. Kosten, die aufgrund eines Zahlungsverzuges oder wegen nicht eingelöster oder einlösbarer Schecks, Lastschriften etc. entstehen, sind vom Kunden zu erstatten. Kommt der Kunde auch nach erfolgter Mahnung und darin genannter Fristen nicht seiner Zahlungsverpflichtungen nach, sind wir berechtigt, die Veröffentlichung seiner Materialien auszusetzen oder zu verweigern sowie laufende Verträge fristlos zu kündigen. Dies entbindet den Kunden allerdings nicht von bestehenden Zahlungsverpflichtungen. § 6 Geheimhaltung, Datenschutz Über die zur Veröffentlichung gebrachten Inhalte entscheidet der Kunde selbst bei der Abnahme einer von SCM erbrachten Leistung. Kundendaten werden im Rahmen der Projektdurchführung gespeichert, verarbeitet und zur Kundenberatung und Werbung sowie zur Marktforschung für ausschließlich eigene Zwecke verwendet. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SCM – Studio für Computergrafik und Marketing Seite 2 - 3Sofern es zum Erbringen vereinbarter Leistungen notwendig ist, Kundendaten an Dritte zu übermitteln, werden wir den Kunden davon vorher in Kenntnis setzen. Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten zu vorgenannten Zwecken jederzeit widersprechen. Sofern allerdings vereinbarte Leistungen davon abhängen, so gelten entstehende Verzögerungen nicht als von SCM verschuldet. Der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet. Andere Nutzer des Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren und zu manipulieren. Für die Sicherheit von übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten übernehmen wir daher keine Haftung. § 7 Haftung Es gelten die im § 4 festgelegten Bestimmungen. Insbesondere kann SCM nicht für die Verletzungen von Rechten Dritter haftbar gemacht werden, die sich aus der Verwendung der vom Kunden übermittelten Materialien und Unterlagen ergeben. Insoweit erklärt der Kunde gegenüber SCM Haftungsfreiheit für alle an uns übermittelten Unterlagen und für die Inhalte seiner nach Abnahme durch den Kunden geschalteten Veröffentlichungen. SCM kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden, nichterfüllte Leistungen oder Verzögerungen, sofern sie nicht das gelieferte Material selbst betreffen. SCM haftet nicht für Schäden, die nicht am gelieferten Material selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die Höhe der Haftung ist auf den Wert der vereinbarten Leistung (im Angebot festgelegter Preis) beschränkt. Das Produkt (die vereinbarten Leistungen) werden in der vorliegenden Form und unter Beachtung der im § 3 festgelegten Bestimmungen für den vereinbarten Zweck geliefert. SCM übernimmt keine Garantie hinsichtlich Qualität und Einsatzfähigkeit für einen anderen Zweck. SCM übernimmt keine Garantie, daß die Merkmale des gelieferten Produktes (bzw. der vereinbarten Leistungen) individuellen Ansprüchen entsprechen oder daß die Programme bzw. technischen Abläufe unterbrechungs-, störungs- oder fehlerfrei arbeiten. Störungen oder von uns verschuldete technische Fehler werden im Rahmen der Gewährleistung § 3 behoben. Nach Eingriffen am Vertrags- bzw. Liefergegenstand bzw. dem gelieferten Material, die nicht durch SCM oder auf unsere Weisung hin erfolgten, erlöschen sämtliche, ausdrücklich oder nicht ausdrücklich bestandenen Gewährleistungsansprüche am betreffenden Vertrags- bzw. Liefergegenstand. § 8 Gerichtsstand, anwendbares Recht Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SCM und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Schmalkalden. § 9 Schlußbestimmungen Jegliche Änderungen, Ergänzungen, teilweise oder komplette Kündigungen von Verträgen mit SCM oder Bestimmungen aus diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in Verträgen mit SCM oder in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vertragsinhalte nicht berührt. Schmalkalden, 29. Januar 2001 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SCM – Studio für Computergrafik und Marketing Seite 3