beschaffung, inventar- und materialverwaltung

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BESCHAFFUNG,
INVENTAR- UND
MATERIALVERWALTUNG
Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
BESCHAFFUNG,
INVENTAR- UND MATERIALVERWALTUNG
Hey Tina!
Was lernt man in diesem Kapitel?
Ganz einfach Tim! Hier lernt man alles, was man wissen muss, wenn man Waren
oder Dienstleistungen für eine Dienststelle einkauft. Das nennt man auch
Beschaffung. Außerdem wird erklärt, wie man danach die erhaltenen
Gegenstände verwaltet. Das nennt man Inventar- und Materialverwaltung.
Und wozu lernen wir das?
Damit wir Verständnis für die Beschaffungsvorgänge des Bundes bekommen und somit
als VerwaltungsassistentInnen in diesem Bereich richtig handeln beziehungsweise
unterstützen können.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 2 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
INHALTSVERZEICHNIS
1. Beschaffung ............................................................................................................ 5
1.1
Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) .............................................................. 5
1.1.1
Aufgaben der BBG ................................................................................... 5
1.1.2
Mitwirkungspflichten der Dienststellen ...................................................... 6
1.2
Begriffserklärungen ........................................................................................ 8
1.3
Das Vergabeverfahren .................................................................................... 9
1.3.1
Arten der Vergabeverfahren ....................................................................10
1.3.2
Der Verfahrensablauf im Detail ............................................................... 12
1.3.3
Grundsätze des Vergabeverfahrens ......................................................... 16
1.3.4
Allgemeine Bestimmungen ......................................................................16
1.3.5
Schwellenwerte ......................................................................................17
1.3.6
Nachprüfungsverfahren ..........................................................................17
1.4
Bedarfsfeststellung .......................................................................................19
1.5
Angebotsvergleich.........................................................................................21
1.6
Bestellung ....................................................................................................22
1.6.1
Arten der Bestellung ...............................................................................22
1.6.2
Inhalt der Bestellung ..............................................................................23
1.7
Lieferung ......................................................................................................26
1.7.1
Warenübernahme und Wareneingangskontrolle ....................................... 26
1.7.2
Lieferpapiere ..........................................................................................27
1.8
Rechnungskontrolle.......................................................................................28
1.8.1
Sachliche Prüfung ..................................................................................28
1.8.2
Rechnerische Prüfung .............................................................................30
1.8.3
Fehlerhafte Rechnungen und Behebung der Fehler .................................. 34
1.9
Arten der Mängel bei Waren ..........................................................................35
1.9.1
Nach der Erkennbarkeit der Mängel .........................................................35
1.9.2
Nach der Bedeutung der Mängel .............................................................35
1.9.3
Nach der Behebbarkeit der Mängel ..........................................................36
1.10 Die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers (der Dienststelle) bei Lieferung
mangelhafter Ware .................................................................................................36
1.11
2
Mängelrüge ..................................................................................................41
Inventar- und Materialverwaltung .........................................................................44
2.1
Richtlinien für Inventar- und Materialverwaltung ............................................. 44
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 3 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
2.2
Aufgaben der Wirtschaftsstelle.......................................................................46
2.3
Inventarisierung ...........................................................................................46
2.3.1
Inventargegenstände .............................................................................47
2.3.2
Arten der Inventarverwaltungen..............................................................48
2.3.3
Veränderungen ......................................................................................49
2.4
Materialverwaltung .......................................................................................51
2.4.1
Auslieferung der Materialien ....................................................................52 Verwaltungsakademie des Bundes 2012 4 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
1. Beschaffung
Beim Beschaffungsvorgang ist nach den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Effizienz vorzugehen.
Sparsamkeit,
Unter Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Effizienz versteht
man folgendes:
Sparsamkeit: Man soll verantwortungsbewusst mit dem Geld umgehen und es nur für
Sachen ausgeben, die man tatsächlich braucht.
Wirtschaftlichkeit: Wirtschaftlichkeit ergibt sich durch das Verhältnis von Aufwand
und Ertrag. Also wie viel kostet eine Ware und welchen Nutzen bringt sie mir. Bringt sie
einen höheren Nutzen als Kosten, ist sie wirtschaftlich.
Zweckmäßigkeit: Eine Sache ist dann zweckmäßig, wenn ich sie tatsächlich dafür
verwenden kann, wofür ich sie brauche. Will ich beispielsweise etwas aufschreiben, ist
ein Kugelschreiber zweckmäßig. Will ich jedoch etwas ausschneiden, ist ein
Kugelschreiber nicht zweckmäßig.
Effizienz: Effizienz ist ein Maß für ein Ergebnis unter Berücksichtigung der
eingesetzten Mittel. Effizienz ist somit ein Maß für die Wirtschaftlichkeit. 1.1
Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG)
Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) ist der Einkaufsdienstleister der öffentlichen Hand.
Die Hauptaufgabe der BBG ist der Einkauf von Produkten und Dienstleistungen für die
Dienststellen des Bundes. Es dürfen aber auch Länder, Gemeinden, Universitäten,
Gesundheitseinrichtungen und andere ausgegliederte Unternehmen aus den bestehenden
Verträgen abrufen.
1.1.1 Aufgaben der BBG





Durchführung von Bedarfserhebungen (Was wird benötigt?)
Entwicklung eines Einkaufsmarketings – Durchführung von Marktbeobachtungen,
Markt- und Lieferantenanalysen, Entwicklung spezifischer Beschaffungsstrategien
(Wer bietet was, wo, wie an?)
Durchführung von Vergabeverfahren einschließlich des Abschlusses von
Rahmenverträgen im Namen und auf Rechnung des Bundes (Wer liefert?)
Einrichtung eines Beschaffungscontrollings
Erstellung und laufende Aktualisierung von Verzeichnissen (Was haben wir
bestellt?)
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 5 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Unter Controlling versteht man folgendes:
Controlling kommt aus dem Englischen „to control“ und heißt so viel wie steuern, regeln
oder überwachen. Aufgabe des Beschaffungscontrollings ist daher die Überwachung der
Einkäufe. Besonderes Augenmerk wird dabei vor allem auf die Wirtschaftlichkeit gelegt.
1.1.2 Mitwirkungspflichten der Dienststellen
Die Dienststellen des Bundes haben
 an der Bedarfserhebung,
 an der Standardisierung und Modularisierung der Bedarfe,
 an der Einführung von Normen,
 an der Einführung neuer Beschaffungsmethoden sowie
 am Berichtswesen
mitzuwirken.
Wenn ich beispielsweise neues Büromaterial einkaufe, kann das so aussehen:
Ich frage alle Mitarbeiter, ob sie neues Büromaterial benötigen und welches sie
benötigen.
Das mache ich jeden ersten Montag im Monat.
Alle Mitarbeiter haben dann bis Donnerstag 12:00 Zeit, ihren Bedarf zu melden.
Bevor ich die Bestellung aufgebe, kontrolliere ich, ob dieses Büromaterial auch
tatsächlich benötigt wird, oder ob wir es noch auf Lager haben. Bis Freitag 12:00 gebe
ich die Bestellung auf und
halte diese Bestellung in meiner Übersicht schriftlich fest.
Es gibt auch (elektronische) Verzeichnisse, in denen Lieferanten für gewisse Waren
aufgelistet sind. Will man also eine Ware bestellen, muss man zuerst nachsehen, ob es
bereits Lieferanten für diese Ware gibt. Ist dies der Fall, muss man die Ware bei einem
dieser Lieferanten bestellen. Ist dies nicht der Fall, kann man sich auf die Suche nach
einem passenden Lieferanten machen. Das funktioniert wie eine Bestellung bei Ebay oder
Amazon.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 6 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Also zusammenfassend muss ich mir bei den Grundregeln der Beschaffung und der
Bundesbeschaffung GmbH folgendes merken:
1. Beim Beschaffungsvorgang gelten folgende Grundregeln:
Sparsamkeit
Wirtschaftlichkeit
Zweckmäßigkeit
2. Die Bundesbeschaffung GmbH verfolgt folgende Fragen:
Was wird
benötigt?
Wer macht das
beste
Angebot?
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 Wer liefert?
Wurde alles
korrekt
durchgeführt?
Was haben
wir bestellt?
7 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
1.2
Begriffserklärungen
Zuerst möchte ich euch ein paar Begriffe erklären!
Angebot: Das ist die Erklärung eines Bieters, eine bestimmte Leistung gegen Entgelt
unter Einhaltung festgelegter Bedingungen erbringen zu wollen.
Angebotspreis: Der Angebotspreis wird auch als Auftragssumme bezeichnet und ist
die Summe aus Gesamtpreis und Umsatzsteuer.
Auftraggeber: Das ist jeder, der vertraglich einen Auftrag zur Erbringung von
Leistungen gegen Entgelt an einen Auftragnehmer erteilt oder zu erteilen beabsichtigt.
Auftragnehmer: Das ist jeder Unternehmer, mit dem vertraglich vereinbart wird, dem
Auftraggeber eine Leistung gegen Bezahlung zu erbringen.
Ausschreibung: Das ist die an eine bestimmte oder unbestimmte Zahl von
Unternehmern gerichtete Erklärung des Auftraggebers, in der er festlegt, welche
Leistung er zu welchen Bestimmungen erhalten möchte.
Bewerber: Das ist ein Unternehmer oder ein Zusammenschluss von Unternehmern,
der sich an einem Vergabeverfahren beteiligen will.
Bieter: Das ist ein Unternehmer oder ein Zusammenschluss von Unternehmern, der ein
Angebot eingereicht hat.
Einheitspreis: Dies ist der Preis für die Einheit einer Leistung (Stück, Masse).
Pauschalpreis: Dies ist der für die Gesamtleistung oder Teilleistung in einem Betrag
angegebene Preis.
Regiepreis: Dies ist der Preis für eine Einheit (z.B. Leistungsstunde oder
Materialeinheit), welche nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird.
Zuschlagserteilung: Dies ist die an den Bieter abgegebene schriftliche Erklärung, sein
Angebot anzunehmen.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 8 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
1.3
Das Vergabeverfahren
Grundsätzlich sind Lieferungen und Leistungen durch das sogenannte Vergabeverfahren
im Wettbewerb zu vergeben.
Unter Wettbewerb versteht man folgendes:
Ein Wettbewerb ist so etwas, wie ein Konkurrenzkampf. In der Wirtschaft ist der
Wettbewerb sehr wichtig. Er entsteht, sobald mehr als ein Lieferant für die Lieferung
einer Ware in Frage kommt.
Angebote dürfen nicht nur von einem Lieferanten eingeholt werden.
Es




ist nach den gültigen Normen und Richtlinien vorzugehen:
Bundesvergabegesetz – BVerG 2006
Vergabegesetze der Länder
ÖNORM 2050
Haushaltsrechtliche Bestimmungen
Das Bundesvergabegesetz 2006 regelt insbesondere die Verfahren zur Beschaffung von
Leistungen (Vergabeverfahren) im öffentlichen Bereich, das sind u.a. die Vergabe von
öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (z.B. Bau einer neuen Straße)
sowie die Durchführung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber oder die
Vergabe von Bauaufträgen an Dritte.
Wie so ein Vergabeverfahren abläuft, zeigt euch die folgende Grafik!
Bieter Angebot Bewerber 1. 2. Ausschreibung Auftragnehmer 3. Zuschlagserteilung Auftraggeber Verwaltungsakademie des Bundes 2012 9 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
1.3.1 Arten der Vergabeverfahren
Die einzelnen Arten der Vergabeverfahren werden nun genauer erklärt!
Direktvergabe:
Bei der Direktvergabe wird eine Leistung formfrei unmittelbar von einem ausgewählten
Unternehmer gegen Entgelt bezogen.
Nicht offenes Verfahren:
Beim nicht offenen Verfahren macht man folgende zwei Unterscheidungen:
 Mit vorheriger Bekanntmachung:
Beim nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung wird eine unbeschränkte
Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert.
Danach werden ausgewählte Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
 Ohne vorherige Bekanntmachung:
Beim nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung wird eine beschränkte
Anzahl von geeigneten Unternehmern zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Offenes Verfahren:
Beim offenen Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur
Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Rahmenvereinbarung:
Eine Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung zwischen
einem oder mehreren Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmern. Ziel dieser
Vereinbarung ist es, die Bedingungen für die Aufträge, die während eines bestimmten
Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen (Preis, Menge).
Dynamisches Beschaffungssystem:
Ein dynamisches Beschaffungssystem ist ein vollelektronisches Verfahren für die
Beschaffung von Leistungen. Bei diesem Verfahren genügen die allgemein auf dem Markt
verfügbaren Merkmale (z.B. Menge, Qualität und Preis) den Anforderungen des
Auftraggebers.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 10 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Verhandlungsverfahren:
Beim Verhandlungsverfahren macht man folgende zwei Unterscheidungen:
 Mit vorheriger Bekanntmachung:
Beim Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung werden ausgewählte
Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Danach wird eine unbeschränkte
Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert.
Danach kann über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden.
 Ohne vorherige Bekanntmachung:
Beim Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wird eine beschränkte
Anzahl von geeigneten Unternehmern zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Danach
kann über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden.
Also zusammenfassend muss ich mir zu den Arten der Vergabeverfahren folgendes
merken:
Es gibt folgende Arten:
1. Direktvergabe
Formfreie Leistungserbringung durch einen Unternehmer
2. Nicht offene Verfahren
Mit vorheriger Bekanntmachung:
Teilnahmeaufforderung einer
unbeschränkten Anzahl von Unternehmen
und Auswahl ausgewählter Bewerber
Ohne vorheriger Bekanntmachung:
Teilnahmeaufforderung einer
beschränkten Anzahl von Unternehmen
3. Offenes Verfahren
Teilnahmeaufforderung einer unbeschränkten Anzahl von Unternehmen
4. Rahmenvereinbarung
Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung
5. Dynamisches Beschaffungssystem
Vollelektronisches Leistungsbeschaffungssystem
6. Verhandlungsverfahren
Mit vorheriger Bekanntmachung:
Teilnahmeaufforderung ausgewählter
Bewerber sowie einer unbeschränkten
Anzahl von Unternehmen und anschließend
Verhandlung
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 Ohne vorheriger Bekanntmachung:
Teilnahmeaufforderung einer
beschränkten Anzahl von Unternehmen
und anschließend Verhandlung
11 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
1.3.2 Der Verfahrensablauf im Detail
Insgesamt ist der Verfahrensablauf in 7 Schritte untergliedert. Die einzelnen
Schritte werden nun im Detail beschrieben.
1.
2.
Unterlagen‐
erstellung
Aus‐
schreibung
3.
4.
Über‐
mittlung
5.
Einreichung
6.
Eröffnung
7.
Prüfung
Abschluss
1. Erstellung der Ausschreibungsunterlagen

eindeutige, vollständige und neutrale Beschreibung der Leistung (allgemeine und
besondere
Ausschreibungsbedingungen,
Mengenaufstellung,
geforderte
Qualitätsmerkmale, technische Beschreibung, Leistungsort und -zeitraum)

Aufgliederung der Leistungen (Positionen, Positionsgruppen, Untergruppen)

preisliche Aufgliederung (Einheitspreis, Gesamtpreis, Konditionen)

Angebotserklärung

Auswahl- und Vergabekriterien

Festlegung, ob Gesamt- oder Teilvergabe

Sicherstellungen (Kaution, Deckungsrücklass, Haftungsrücklass)

Beistellung und Kosten der Ausschreibungsunterlagen

Informationen zum Bieter
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 12 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
2. Bekanntmachung der Ausschreibung (nur beim offenen Verfahren)


Im Amtsblatt der Wiener Zeitung (Lieferanzeiger)
Bei EU-weiten Ausschreibungen im Amtsblatt der EU
Mit der Bekanntmachung beginnt die Angebotsfrist zu laufen, sie endet mit dem
Zeitpunkt, an dem die Angebote spätestens eingereicht werden müssen.
Innerhalb dieser Zeit kann eine Ausschreibung berichtigt oder widerrufen
(zurückgezogen) werden.
Beim
nicht
offenen
Verfahren
ohne
vorherige
Bekanntmachung
werden
Einladungsschreiben mit gleichzeitiger Übersendung der Ausschreibungsunterlagen an die
Unternehmer versandt.
3. Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen

Abholung durch die Unternehmer oder durch Zusendung.

Gegebenenfalls ist ein Entgelt für die Ausschreibungsunterlagen zu entrichten.

Die Namen und die Anzahl der Unternehmer, welche die Ausschreibungsunterlagen
erwerben, sind geheim zu halten (nach außen hin).
4. Einreichung der Angebote

Bis zu einem festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der
ausschreibenden Stelle. Bei verspäteter Abgabe bleibt das Angebot ungeöffnet und
wird nicht weiter behandelt.

Die Angebote werden mit dem Eingangsstempel (Datum und Uhrzeit) versehen, in
der Reihenfolge ihres Einlangens in ein Verzeichnis eingetragen und anschließend
gesichert verwahrt.

Auskünfte über die einlangenden Angebote (z.B. welches Unternehmen hat ein
Angebot abgegeben, wie viele Angebote sind eingelangt) dürfen nicht erteilt
werden. Der Auftraggeber darf vom Inhalt der Angebote erst nach Ablauf der
Angebotsfrist Kenntnis erhalten.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 13 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
5. Eröffnung der Angebote

An einem festgelegten Termin können Bieter dabei sein (Kommission - besteht aus
2 sachkundigen Vertretern des Auftraggebers).

Verlesung der Angebote in der Reihenfolge des Einlangens (ausgewählte Teile).

Nach Ablauf der Angebotsfrist eingelangte Angebote sind nicht zu öffnen und als
verspätet eingelangt zu kennzeichnen.

Erstellung der Niederschrift (Datum, Uhrzeit, Anzahl der Angebote, Dauer,
Anwesende, Angebotsmängel).
6. Prüfung der Angebote

Mit dem Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Zuschlagsfrist, welche fünf Monate
nicht überschreiten darf. Während dieser Zeit ist der Bieter an sein Angebot
gebunden.

Prüfung der Angebote nach den Auswahl- und Vergabekriterien sowie auf die
rechnerische Richtigkeit.

Die Auswahl- und Zuschlagskriterien sind bei
Leistungsverzeichnisses festzulegen (Bestbieterprinzip).

Über die Angebotsprüfung ist eine Niederschrift zu verfassen, mangelhafte
Angebote können ausgeschieden werden.

Während der Angebotsprüfung darf mit den Bietern über eine Angebotsänderung
nicht verhandelt werden.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 der
Erstellung
des
14 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
7. Abschluss des Verfahrens

Der Auftraggeber hat den im Vergabeverfahren verbliebenen Bieter nun
unverzüglich und nachweislich mitzuteilen, welchem Bieter der Zuschlag erteilt
werden soll.

Der Zuschlag darf nicht innerhalb einer Stillhaltefrist von 14 Tagen erteilt werden.
Das heißt dem Auftragnehmer wird erst nach 14 Tagen mitgeteilt, dass er den
Auftrag bekommen hat. Die Stillhaltefrist beginnt mit Übermittlung der
Zuschlagsentscheidung.

Das Verfahren endet mit der Zuschlagserteilung (Auftragsschreiben, Bestellschein)
an den Bestbieter.

Bei EU-weiter Ausschreibung ist auch eine Bekanntmachung der vergebenen
Aufträge beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU notwendig.
Also zusammenfassend muss ich mir beim Verfahrensablauf folgendes merken:
Er besteht aus folgenden 7 Schritten:
1. Detaillierte Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
2. Wenn es sich um ein offenes Verfahren handelt, muss die Ausschreibung
bekannt gemacht werden
3. Danach werden die Ausschreibungsunterlagen an die Bewerber übermittelt
4. Innerhalb einer gewissen Frist können dann die Bewerber ihr Angebot
einreichen
5. Nach Ablauf der Frist werden alle eingelangten Angebote geöffnet und verlesen
6. Die Angebote werden dann auf ihre Richtigkeit hin geprüft
7. Das Verfahren wird mit der Zuschlagserteilung abgeschlossen
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 15 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
1.3.3 Grundsätze des Vergabeverfahrens
Vergabeverfahren
sind
unter
Beachtung
der
gemeinschaftsrechtlichen
Grundfreiheiten durchzuführen. Die gemeinschaftlichen Grundfreiheiten beziehen sich
darauf, dass Personen oder Waren aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
nicht anders als inländische (österreichische) Personen oder Waren behandelt werden
dürfen.
Außerdem müssen Vergabeverfahren das Diskriminierungsverbot beachten und den
Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbes entsprechen.
Unter Diskriminierungsverbot versteht man folgendes:
Alle Bewerber und Bieter müssen gleich behandelt werden. Keiner darf bevorzugt
werden.
Unter lauterem Wettbewerb versteht man folgendes:
Im lauteren Wettbewerb kämpfen die Konkurrenten mit Qualität und Preis ihrer
Produkte gegeneinander. Es wird stets nur das qualitativ bessere und billigere Angebot
erfolgreich sein.
Die Vergabe hat an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu
angemessenen Preisen zu erfolgen. Es müssen daher folgende Fragen beantwortet
werden:



Darf der Lieferant die Leistung erbringen?
Kann er die Leistung erbringen?
Erbringt er die Leistung zeitgerecht und den Anforderungen entsprechend?
Im Vergabeverfahren ist auf die Umweltgerechtigkeit der Leistung, sowie auf soziale
Kriterien Bedacht zu nehmen z.B. werden wiederverwertbare Materialien verwendet oder
die Anstellungsverhältnisse bedacht?
1.3.4 Allgemeine Bestimmungen



Leistungen können gemeinsam oder getrennt vergeben werden.
Die Angaben von Auftraggeber, Bewerber und Bieter müssen vertraulich behandelt
werden. Dies gilt sowohl für den Auftraggeber, als auch für den Bewerber und Bieter.
Grundsätzlich ist nach dem Preisangebotsverfahren auszuschreiben, anzubieten und
zuzuschlagen. Der Preis kann ein Einheitspreis, ein Pauschalpreis oder ein Regiepreis
sein.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 16 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Unter Preisangebotsverfahren versteht man folgendes:
Das ist ein Verfahren, bei dem die Bieter aufgrund der Ausschreibungsunterlagen die
Preise für die vom Auftraggeber beschriebenen Leistungen in ihren Angeboten bekannt
geben.
1.3.5 Schwellenwerte
Verfahren
von
Auftraggebern
zur
Vergabe
von
Aufträgen
erfolgen
im
Oberschwellenbereich (Aufträge mit hohen Geldbeträgen), wenn der geschätzte
Auftragswert ohne Umsatzsteuer



bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich der öffentlichen Auftraggeber
mindestens 125.000 Euro beträgt,
bei allen übrigen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen mindestens 193.000 Euro
beträgt,
bei öffentlichen Bauaufträgen mindestens 4.845.000 Euro beträgt.
1.3.6 Nachprüfungsverfahren
Ist ein Bieter (der nicht für den Auftrag ausgewählt wurde) nicht mit der Entscheidung
einverstanden oder ist er der Meinung, dass das Vergabeverfahren nicht ordnungsgemäß
durchgeführt wurde, kann er beim Bundesvergabeamt einen Antrag auf die Durchführung
eines Nachprüfungsverfahrens einreichen. Das Bundesvergabeamt wurde beim
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend mit Sitz in Wien eingerichtet und
handelt beim Nachprüfungsverfahren folgendermaßen:


vor der Zuschlagserteilung: Erlassung von einstweiligen Verfügungen bei
Verstößen gegen das Bundesvergabegesetz,
nach erfolgtem Zuschlag: Feststellung, ob der Zuschlag korrekt erteilt wurde
bzw. ob in irgendeiner Weise gegen das Bundesvergabegesetz verstoßen wurde.
Trifft dies zu, wird eine Nichtigkeitserklärung erlassen.
Unter einstweiliger Verfügung und Nichtigkeitserklärung versteht man folgendes:
einstweilige Verfügung: Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige
Entscheidung. Sie gilt so lange, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Sie
dient hauptsächlich dazu, um einen Anspruch, der sich jedoch nicht auf Geld bezieht, zu
gewährleisten, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Nichtigkeitserklärung: Bei einer Nichtigkeitserklärung wird der vorliegende Vertrag
nachträglich aufgelöst und als nicht gültig gekennzeichnet. Der Vertrag existiert somit
nach der Nichtigkeitserklärung rechtlich nicht mehr.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 17 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Also zusammenfassend muss ich mir noch folgende allgemeine Informationen zum
Vergabeverfahren merken:
Beim Vergabeverfahren gelten folgende Grundsätze:
Gemeinschaftsrechtliche
Grundfreiheiten
Diskriminierungsverbot
Freier
Wettbewerb
Lauterer
Wettbewerb
Es müssen folgende Fragen beantwortet werden:
Darf der Lieferant
die Leistung
erbringen?
Kann er die
Leistung
erbringen?
Erbringt er die Leistung zeitgerecht
und den Anforderungen
entsprechend?
Es gelten folgende allgemeine Bestimmungen:
Leistungen können
gemeinsam oder
getrennt vergeben
werden
Alle Angaben müssen
vertraulich behandelt
werden
Das
Preisangebotsverfahren
ist anzuwenden
Es sind gewisse Schwellenwerte zu beachten!
Nach oder während des Vergabeverfahrens können nicht ausgewählte Bieter ein
Nachprüfungsverfahren beantragen.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 18 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
PRAKTISCHE ANWENDUNG FÜR DEN LEHRLING
Jetzt wird’s interessant für uns Tina!
Denn jetzt erfahren wir, was für uns besonders wichtig ist!
1.4
Bedarfsfeststellung
Die Bedarfsfeststellung kann auf zweierlei Weise stattfinden:
 Durch die einzelnen Organisationseinheiten (Verwaltungsstellen): diese
sammeln die eingehenden Bedarfsmeldungen und geben diese an die
Wirtschaftsstelle (Amtswirtschaftsstelle oder Geschäftsstelle) gemeinsam mit der
zuständigen Fachabteilung weiter. Dabei werden Anforderungsschreiben oder
Bestellvordrucke, Materiallisten oder Anforderungsscheine verwendet.
Die Bekanntgabe des Bedarfes erfolgt von den anfordernden Organisationseinheiten an
die Wirtschaftsstelle
 mittels Anforderungsschreiben bei größeren Anschaffungen, die eine
entsprechende Begründung und Stellungnahme erfordern (z.B. bei technischen
Geräten, Möbeln etc.).
 mittels Anforderungsschein bei Inventar- und Materialgegenständen des
täglichen Bedarfes
 mittels Beschaffungsverfahren bei Großprojekten. Bei einer Neumöblierung
zum Beispiel erarbeitet die zuständige Fachabteilung Ausstattungskonzepte
(Möblierungspläne, Mengenaufstellungen, Ausrüstungsstandards), welche die
Grundlage für das Beschaffungsverfahren (Ausschreibung) darstellen.
Genehmigungen erfolgen abhängig von der Größe und dem Wert der Güter durch
 den Sachbearbeiter,
 oder den Abteilungsleiter bzw. den Abteilungsvorstand.
Die Genehmigung hängt davon ab, ob genug Geld zur Verfügung steht und ob nach den
Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gehandelt wurde.
Bedarfsdeckungen (Inventarzuweisungen) können erfolgen
 vom Lager der Wirtschaftsstelle: bei Inventargegenständen, die häufig
angefordert werden und daher auf Vorrat gekauft werden bzw. aus dem
Lagerbestand, der sich durch Inventarrückgaben an die Amtswirtschaftsstelle
ergibt,
 durch Aufträge (Bestellungen): bei Firmen, die nach den Normen für das
Beschaffungsverfahren zu vergeben sind.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 19 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Also zusammenfassend muss ich mir bei der Bedarfsfeststellung
folgendes merken!
1. Als erstes muss der Bestellbedarf festgestellt werden:
Dies kann erfolgen durch:
 die einzelnen Dienststellen

die zuständige Fachabteilung
Dazu werden benötigt:
 Anforderungsschreiben,
Bestellvordrucke, Materiallisten oder
Anforderungsscheine

Visitationen
2. Danach erfolgt die Bekanntgabe des Bedarfs:
Dies erfolgt durch die anfordernden Dienststellen an die Wirtschaftsstelle



mittels Anforderungsschreiben
mittels Anforderungsschein
mittels Beschaffungsverfahren



bei größeren Anschaffungen
bei Inventargegenständen des täglichen
Bedarfes
bei Großprojekten
3. Nach einer Prüfung wird genehmigt durch:


den Sachbearbeiter
den Abteilungsleiter bzw. den
Abteilungsvorstand


bei kleinen Vorhaben
bei Großprojekten
Die Genehmigung hängt ab von:
 den finanziellen Beständen,
 der Sparsamkeit,
 der Wirtschaftlichkeit,
 der Zweckmäßigkeit
4. Die Bedarfsbeschaffung kann erfolgen durch:

das Lager



Aufträge
(Bestellungen)
bei der
Wirtschaftsstelle
für häufig benötigten
Bedarf

bei bestimmten
Firmen

für außergewöhnlichen
Bedarf
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 20 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
1.5
Angebotsvergleich
Die Auswertung (Prüfung und Beurteilung von Angeboten) unterliegt den gültigen Normen
und Richtlinien:


Bundesvergabegesetz – BverG 2006
Durchführungserlässe der einzelnen Ressorts
Angebote sind auf die
 Gleichwertigkeit,
 rechnerische Richtigkeit,
 Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters (technisch und
wirtschaftlich),
 Einhaltung der Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen (z.B.: Ist das
Angebot formrichtig, vollständig, unterschrieben und zeitgerecht eingelangt? Sind
die Preise angemessen?)
zu prüfen.
Angebote sind vollständig sowie frei von Zahlen- und Rechenfehlern abzugeben.
Der Zuschlag wird entweder dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot
oder dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. Die Gründe für die
Zuschlagserteilung sind schriftlich festzuhalten.
Grundsätzlich kann der Auftrag nach
Billigstbieterprinzip vergeben werden.
dem
Bestbieterprinzip
oder
nach
dem
Unter Bestbieterprinzip und Billigstbieterprinzip versteht man folgendes:
Bestbieterprinzip: Unter den nach der Angebotsprüfung übrig gebliebenen
Angeboten ist der Zuschlag dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot
gemäß den in den Ausschreibungsunterlagen (Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung)
festgelegten Kriterien zu erteilen. Das heißt nicht nur der Preis ist ausschlaggebend,
sondern auch andere Kriterien wie beispielsweise die Lieferbedingungen.
Billigstbieterprinzip: Dem preislich günstigsten Anbieter wird der Zuschlag erteilt.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 21 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
1.6
Bestellung
Die Bestellung ist der Auftrag an einen Lieferanten oder Dienstleistungsbetrieb, eine
Lieferung oder Leistung von bestimmter Art und bestimmtem Umfang zu festgelegten
Bedingungen zu erbringen.
1.6.1 Arten der Bestellung
Es gibt insgesamt 4 Arten, wie ich eine Bestellung durchführen kann!

schriftlich: Auftragsschreiben, Bestellschein oder Schlussbrief
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer eine unterfertigte
Auftragsbestätigung (Gegenschlussbrief) verlangen.

per Telefax

telefonisch (mündlich)

elektronisch (e-shop der Bundesbeschaffung GmbH)
Vorteile des e-shop:


rasche und effiziente Beschaffung von Material
es ist auf einem Blick ersichtlich, welcher Lieferant
welche Produkte zu welchen Konditionen anbietet
Telefonische Bestellungen und Bestellungen per Telefax werden bei geringem
Auftragswert, bzw. wenn die Haushaltsverordnung zutrifft, angewandt. Außerdem ist auch
§ 31 Abs. 3 BHV zu beachten.
Die Haushaltsverordnung besagt folgendes:
Jeder Auftrag zur Erbringung einer Leistung hat, soweit im Folgenden nichts anderes
bestimmt ist, schriftlich mittels Bestellschreiben oder Bestellschein zu erfolgen
(Bestellung).
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 22 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Bestellschreiben sind zu verwenden wenn:
 die zu erbringende Leistung einer eingehenden Beschreibung bedarf,
 eine Zuschlagserteilung aufgrund eines Ausschreibungsverfahrens erfolgt ist oder
 besondere Vertragsbedingungen festgelegt werden müssen.
Die Haushaltsverordnung besagt außerdem folgendes:
Die angeordnete (grundsätzliche) Schriftlichkeit der Bestellung kann in folgenden Fällen
entfallen:
1. beim Einkauf, wenn dem Handelsbrauch entsprechend eine Sofortzahlung gegen
Erteilung einer Zahlungsbestätigung bzw. Aushändigung einer Lieferbescheinigung
üblich ist (z.B. sogenannte Handkäufe, Einkauf auf Märkten),
2. bei schriftlich festgelegten laufenden Inanspruchnahmen von Leistungen (z.B.
Telefon, Energiebezüge, Wasserabnahme, Reinigung),
3. bei Gefahr im Verzug oder wenn aus anderen Gründen eine schriftliche Bestellung
nicht möglich ist.
1.6.2 Inhalt der Bestellung
Eine Bestellung hat insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
1. Bezeichnung der bestellenden Dienststelle
2. Ort, Datum und Geschäftszahl der Bestellung
3. Name und Anschrift des Auftragnehmers
4. die genaue Bezeichnung der bestellten Leistung, deren Menge und Qualität
(gegebenenfalls unter Beifügung der handelsüblichen Bezeichnung) bzw. die
genaue Beschreibung der aufgetragenen Arbeiten, nötigenfalls auch nähere
Angaben, wo die Erbringung der Leistung zu erfolgen hat (z.B. Dienststelle,
Gebäude)
5. den Einzelpreis und das Gesamtentgelt
6. die Frist, innerhalb der die Leistung zu erbringen ist (Leistungsfrist)
7. die Zahlungsfristen und -bedingungen (z.B. Höhe der Teilzahlungen)
8. weitere Vertragsbedingungen (z.B. Pönale, Gewährleistungsfrist)
9. die Aufforderung zur Bekanntgabe von Postscheck- oder Bankverbindung und
Geschäftszahl
10. die Aufforderung zur Rechnungslegung innerhalb einer vom Anordnungsbefugten
festzulegenden Frist nach erbrachter Leistung
11. den Vermerk, dass die Rechnung an die Fachabteilung zu senden ist.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 23 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
So eine Bestellung kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:
1
Musterbundesministerium für Musterbeispiele
Straße: Musterstraße 23
Ort:1050 Wien
2
Tel.: 01/123456789
Fax.: 01/123456789-0
e-mail: [email protected]
Datum: 12.07.20..
Geschäftszahl: 01
Computer und Co GmbH
Beispielstraße 18
3730 Eggenburg
3
Betreff: Bestellung von Personalcomputern
Bezeichnung
HP Compaq 8200 Elite
Microtower PC
4
Menge
Einzelpreis
50
600,-
5
Gesamtpreis: 30.000,-
Die Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und Lieferkosten. Innerhalb von 8 Tagen abzüglich
2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto. 7
Die Lieferung hat in der Kalenderwoche 35 an die oben angegebene Adresse zu erfolgen.
6
Die Rechnung ist spätestens bis zur Kalenderwoche 37 zu legen. Bitte geben Sie auf Ihrer Rechnung
9
Ihre Bankverbindung und die betreffende Geschäftszahl an und senden Sie diese an folgende
Fachabteilung:
10
Fachabteilung für Musterbeispiele
Abteilung für Rechnungswesen
Musterstraße 29
1040 Wien
11
Kommt der Vertrag nicht ordnungsgemäß zustande, wird ein Pönale in der Höhe von 40 % des
Rechnungsbetrags verrechnet.
8
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 24 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Also zusammenfassend muss ich mir zur Bestellung folgendes merken:
Bevor ich eine Bestellung abgebe, muss ich alle Angebote vergleichen.
Der beste Bieter darf den Auftrag durchführen. Das beste Angebot kann sich beziehen
auf:
Lieferbedingungen
Zahlungsbedingungen
Qualität
Zeitaufwand
Preis
Umweltverträglichkeit
usw.
Beim Lieferzeitpunkt sind zu beachten
Verfügbarkeit beim
Lieferanten
Lieferzeiten
Lieferfristen
Bestellungen können erfolgen als
Einzelbestellungen
Laufend wiederkehrende Bestellungen
Bestellungen können folgendermaßen durchgeführt werden
schriftlich
per Telefax
telefonisch
Elektronisch per
e-shop
4. Bezeichnung,
Menge, Qualität,
Erfüllungszeit der
Leistung
8. weitere
Vertragsbedingungen
Eine Bestellung muss beinhalten
1. Bezeichnung der
Dienststelle
2. Ort, Datum,
Geschäftszahl
3. Name, Anschrift
des
Auftragnehmers
5. Einzelpreis,
Gesamtpreis
6. Leistungsfrist
7. Zahlungsfristen,
-bedingungen
9. Aufforderung zur
Bekanntgabe der
Bankverbindung
10. Aufforderung zur
Rechnungslegung
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 11. Vermerk, dass Rechnung an
Fachabteilung zu senden ist
25 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
1.7
Lieferung
Lieferungen können erfolgen durch
 eigenen Fuhrpark des Lieferanten (der Auftragnehmer liefert selbst mit seinen
Autos)
 Spedition
 Zustelldienste (Post, Paketdienste)
 Selbstabholung (der Auftraggeber holt die Ware selbst ab)
Unter Fuhrpark und Spedition versteht man folgendes:
Fuhrpark: Damit bezeichnet man alle, in einem Unternehmen vorhandenen,
Fahrzeuge. Also alle PKWs, LKWs, Motorräder, Stapler usw.
Spedition: Das ist ein Dienstleister, der die Versendung von Waren besorgt. Es handelt
sich dabei um die Organisation der Beförderung. Die Leistung kann auch
Dienstleistungen enthalten, die nach der Lieferung folgen.
1.7.1 Warenübernahme und Wareneingangskontrolle
Bei der Warenübernahme und Wareneingangskontrolle sind die gelieferten Waren auf
 Vollständigkeit (mengenmäßige Übereinstimmung mit dem Lieferschein)
 offene Mängel, z.B. Beschädigung, fehlender Inhalt
 Übereinstimmung der Lieferung mit der Bestellung zu prüfen
Das heißt ich muss folgendermaßen vorgehen, wenn ich die zuvor bestellten
Computer übernehme:
Als erstes überprüfe ich noch vor dem Lieferanten, ob die Menge, die am Lieferschein
steht auch tatsächlich geliefert wurde und ob es auch tatsächlich die Computer sind, die
am Lieferschein stehen.
Als zweites untersuche ich die Computer, ebenfalls vor dem Lieferanten, um
festzustellen, ob sie Beschädigungen aufweisen. Ist ein Computer beschädigt, teile ich
das sofort dem Lieferanten mit.
Falls ich nicht die Möglichkeit habe, die Ware sofort zu überprüfen, kann ich dies mit
einem Vermerk am Lieferschein festhalten. Dies nennt man Übernahme mit Vorbehalt.
Und als drittes kontrolliere ich, zurück am Arbeitsplatz, ob auch tatsächlich das geliefert
wurde, was wir bestellt haben. Ich überprüfe daher ob es tatsächlich 50 Stück der
Marke HP Compaq 8200 Elite Microtower PC sind. Dazu vergleiche ich die abgelegte
Bestellung mit dem Lieferschein.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 26 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
1.7.2 Lieferpapiere
Folgende Papiere werden bei einer Lieferung eingesetzt:



Lieferschein: verbleibt beim Warenempfänger
Gegenschein: wird vom Warenempfänger unterfertigt und verbleibt beim
Lieferanten
Frachtpapiere: Frachtbrief, Ladeschein bei Auslieferung durch Dritte (Spedition,
Logistikfirma, Paketdienste etc.)
Im Fall der bestellten Computer sieht das Ganze daher folgendermaßen aus:
Der Lieferschein wird mir vom Lieferanten übergeben. Ich behalte ihn und lege ihn
richtig ab.
Den Gegenschein muss ich unterschreiben und dem Lieferanten wieder zurückgeben.
Die Frachtpapiere existieren in dreifacher Ausgabe. Eine Kopie behält die Computer und
Co GmbH, eine Kopie wird dem Lieferanten übergeben, die er behält und eine Kopie
wird der Ware beigelegt. Das heißt wenn ich die Computer auspacke, entnehme ich die
Frachtpapiere und lege sie richtig ab.
Außerdem trage ich die Computer gleich in die Materialaufschreibung ein.
Also zusammenfassend muss ich mir zur Warenlieferung folgendes merken:
Die Lieferung kann erfolgen durch
Fuhrpark des
Lieferanten
Spedition
Zustelldienst
Selbstabholung
Bei der Übernahme muss kontrolliert werden
Vollständigkeit
offene Mängel
Übereinstimmung mit der
Bestellung
Folgende Lieferpapiere sind der Lieferung beigelegt
Lieferschein
Gegenschein
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 Frachtbrief
Ladeschein
27 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
1.8
Rechnungskontrolle
Vor der Bezahlung sind Rechnungen, so wie alle Unterlagen, die eine unmittelbare
Veränderung des Geld- oder Sachbestandes des Bundes zum Inhalt haben, einer
sachlichen und rechnerischen Prüfung zu unterziehen (Haushaltsverordnung). Die
durchgeführte Prüfung ist von dem hierzu beauftragten Bediensteten durch einen
Prüfungsvermerk mit Datum und Unterschrift zu bestätigen. In einigen Fällen erfolgt diese
Prüfung auch elektronisch mit dem Elektronischen Aktenverwaltungssystem (ELAK). Im
Kapitel zur Büroordnung erfahrt ihr mehr über dieses System.
Nachdem ich also die Computer entgegengenommen habe und alle Papiere
richtig abgelegt habe, muss ich die Rechnung überprüfen. Zuerst muss ich
sie sachlich und dann rechnerisch prüfen.
1.8.1 Sachliche Prüfung
Die sachliche Prüfung ist mit dem Prüfungsvermerk „sachlich richtig“ zu bescheinigen,
wenn:
 die Lieferung/Leistung bereits erbracht wurde
 die Lieferung/Leistung entsprechend der Bestellung oder der zugrunde liegenden
Vereinbarung ausgeführt wurde
 die der Lieferung/Leistung zugrunde liegenden Zahlenangaben (z.B. Zeitraum,
Menge, Gewicht, Einheitssatz etc.) richtig sind
 der Rechnungsleger alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat,
 die erworbenen Liegenschaften, Gegenstände oder Materialien in die
Liegenschafts-, Inventar- oder Materialaufschreibungen eingetragen sind, sofern
zutreffend (siehe Richtlinien für Inventar- und Materialverwaltung)
Die sachliche Prüfung hat der Bedienstete zu bestätigen, der die Bestellung angeordnet,
zu leiten oder zu überwachen hatte. Eine Auslagerung eines Teilgebietes der Prüfung auf
eine andere Person ist zulässig (z.B. „die Lieferung/Leistung wird bestätigt“ oder
„fachtechnisch richtig“).
Bei der sachlichen Prüfung gehe ich daher folgendermaßen vor:
Da ich die Computer bereits entgegengenommen habe, kann ich bestätigen, dass die
Lieferung bereits erbracht wurde.
Dann vergleiche ich die Bestellung mit der Rechnung und kontrolliere, ob auch
tatsächlich die 50 Stück der Marke HP Compaq 8200 Elite Microtower PC zum Preis von
€ 600,- pro Stück und € 30.000,- insgesamt (inklusive Umsatzsteuer und Lieferkosten)
auf der Rechnung stehen. Und auch ob der Skonto auf der Rechnung berücksichtigt
wurde. Außerdem werfe ich einen Blick auf den Kalender, ob die Ware tatsächlich in der
Kalenderwoche 35 geliefert wurde und die Rechnung tatsächlich bis zur Kalenderwoche
37 geschickt wurde.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 28 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Da ich die Computer bereits in die Materialaufschreibung eingetragen habe, kann ich
das bestätigen.
1
Ich vergleiche die Bestellung und die Rechnung.
2
Da die Rechnung sachlich richtig ist, kann ich sie abstempeln.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 29 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
1.8.2 Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Richtigkeit ist mit dem Prüfungsvermerk „rechnerisch richtig“ zu
bescheinigen, wenn:
 die Rechnung im Original vorliegt, echt, glaubwürdig und vollständig belegt ist,
 alle gesetzlichen Merkmale auf der Rechnung aufscheinen,
 die Rechnung rechnerisch richtig ist,
 die angebotenen oder vereinbarten Zahlungsbegünstigungen (Skonti, Rabatte)
ausgenützt werden,
 bei Schlussrechnungen die bereits geleisteten Vorauszahlungen (Teilrechnungen)
abgezogen sind.
Unter Skonto versteht man folgendes:
Ein Skonto ist ein Preisnachlass, der dem Käufer gewährt wird, wenn er die Rechnung
innerhalb einer gewissen Frist bezahlt. Skonti ist die Mehrzahl von Skonto.
Die rechnerische und sachliche Richtigkeit ist von der sachlich zuständigen Fachabteilung
zu bestätigen.
Die gesetzlichen Merkmale einer Rechnung sind folgende:
Für Rechnungen unter € 150,- (inkl. Ust):
1. Name und Anschrift des Verkäufers
2. Lieferdatum
3. Menge und Bezeichnung der Ware
4. Steuersatz
5. Bruttobetrag
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 30 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Für Rechnungen über € 150,- (inkl. Ust):
1. Name und Anschrift des Verkäufers
2. Name und Anschrift des Käufers
3. Rechnungsnummer
4. Rechnungsdatum
5. Lieferdatum
6. Menge und Bezeichnung der Ware
7. Steuersatz
8. Nettorechnungsbetrag (ohne Ust)
9. Umsatzsteuerbetrag
10. Umsatzsteueridentifikationsnummer
Bei der rechnerischen Prüfung gehe ich daher folgendermaßen vor:
Ich kann bestätigen, dass es sich bei der Rechnung um ein Original handelt.
Ich kontrolliere ob alle gesetzlichen Merkmale vorhanden sind.
Ich rechne nach, ob die Beträge richtig sind.
Ich kontrolliere, ob Zahlungsbegünstigungen ausgenutzt werden.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 31 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Computer und Co GmbH
Beispielstraße 18
3730 Eggenburg
1
4
Fachabteilung für Musterbeispiele
Abteilung für Rechnungswesen
Musterstraße 29
1040 Wien
Rechnung Nr.: 3876
Eggenburg, 7. September 20..
2
3
Bestellung von Personalcomputern
Geschäftszahl 01
Menge
50 Stk.
6
Bezeichnung
Einzelpreis
HP Compaq 8200 Elite Microtower PC
500,Umsatzsteuer 20 %
7
Gesamtpreis
Gesamtpreis
25.000,5.000,-
8
9
30.000,-
Zahlbar innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto.
Lieferdatum: 31. August 20..
5
Bitte überweisen Sie den oben angeführten Betrag auf folgendes Konto:
Computer und Co GmbH, Musterbank, Kontonr.: 987654321, BLZ: 229988
UID-Nr. 0987654321
10
Da die gesetzlichen Merkmale vorhanden sind, die Beträge richtig gerechnet wurden
und wir den Skonto ausnutzen, kann ich die Rechnung abstempeln.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 32 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Also zusammenfassend muss ich mir bei der Rechnungskontrolle folgendes merken:
Bei der sachlichen Prüfung muss ich folgende Fragen beantworten
Wurde die
Lieferung/
Leistung
bereits
erbracht?
Entspricht die
Lieferung/
Leistung der
Bestellung?
Sind die Zahlenangaben richtig?
Wurden alle
Verpflichtungen
erfüllt?
Wurde alles in
die Aufschreibungen
eingetragen?
Bei der rechnerischen Prüfung muss ich folgende Fragen beantworten
Liegt die
Rechnung im
Original vor?
Enthält die
Rechnung alle
gesetzlichen
Merkmale?
Wurden die
Beträge richtig
gerechnet?
Wurden alle
Zahlungsbegünstigungen
ausgenützt?
Wurden
geleistete
Vorauszahlungen
abgezogen?
Die Rechnung muss folgende gesetzliche Merkmale aufweisen
Name & Anschrift des Verkäufers
unter € 150,-
über € 150,-


Name & Anschrift des Käufers

Rechnungsnummer

Rechnungsdatum

Lieferdatum


Menge & Bezeichnung der Ware


Steuersatz


Nettorechnungsbetrag
Bruttorechnungsbetrag


Umsatzsteuerbetrag

Umsatzsteueridentifikationsnummer

Verwaltungsakademie des Bundes 2012 33 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
1.8.3 Fehlerhafte Rechnungen und Behebung der Fehler
a) Rechnungskorrektur mit Zustimmung des Verkäufers (Rechnungsleger)
Eine Korrektur der Rechnung ist zum Beispiel vorzunehmen
 bei Rechenfehlern
 bei falschen Einheitspreisen
 bei Nichtberücksichtigung von Zahlungsbegünstigungen
Zahlungsziele).
(Rabatte,
Skonti,
Bei Änderung des Rechnungsbetrages ist anstatt des Vermerks „rechnerisch richtig“ der
Vermerk „richtiggestellt auf EUR” anzubringen. Wenn der Rechnungsbetrag ausgebessert
wird, muss der Verkäufer (Rechnungsleger) darüber verständigt werden.
b) Gutschrift
In manchen Fällen kann es sein, dass man nachträglich eine Gutschrift bekommt. Das
heißt man bekommt im Nachhinein wieder Geld zurücküberwiesen oder man muss nur
einen geringeren Betrag bezahlen. Dies sind vor allem folgende Fälle:
 Mengenfehler
 falsche Einheitspreise
 Warenrücknahmen
 sonstige Mängel an der Ware (siehe auch „Arten der Mängel bei Waren“)
c) Retournierung der Rechnung an den Rechnungsleger
Bei gravierenden Fehlern in der Rechnung besteht Unprüfbarkeit der Rechnung. Solche
Rechnungen müssen an den Rechnungsleger zurückgeschickt werden, mit der
Aufforderung, dass sie korrigiert werden. Ein gravierender Fehler kann z.B. ein falscher
oder fehlender Name oder eine falsche oder fehlende Adresse des Käufers oder
Verkäufers sein.
Also zusammenfassend kann ich mir folgende Fehlerquellen bei Rechnungen und
Möglichkeiten, diese zu beheben, merken:
Fehlerquelle
Korrekturmöglichkeit
Rechenfehler
Nichtberücksichtigung von
Zahlungsbedingungen
Falsche Preise
Rechnungskorrektur
Rechnungskorrektur oder Gutschrift
Mengenfehler
Warenrücknahmen
Gutschrift
sonstige Mängel der Ware
gravierende Fehler
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 Retournierung der Rechnung
34 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung 1.9
Kapitel 1
Arten der Mängel bei Waren
Waren können verschiedenste Mängel aufweisen.
unterschiedlichen Arten genauer beschrieben.
Im
Folgenden
werden
die
1.9.1 Nach der Erkennbarkeit der Mängel
 Offene Mängel
sind Mängel, die bei ordnungsgemäßer Überprüfung der Lieferung sofort feststellbar sein
müssen. Diese müssen unverzüglich nach Eingang der Ware festgestellt und gerügt
(beim Verkäufer gemeldet) werden.
Bei einem neuen Personalcomputer kann das zum Beispiel
eine lockere Abdeckung sein.
 Geheime Mängel
sind Mängel, die sich erst nach eingehender Untersuchung (z.B. Gebrauch der Ware,
genaue Analyse) zeigen. Diese müssen unverzüglich nach Entdeckung dem Verkäufer
gemeldet werden (innerhalb der Gewährleistungsfrist).
Bei einem neuen Personalcomputer kann das zum Beispiel ein
kaputtes CD-Rom Laufwerk sein.
1.9.2 Nach der Bedeutung der Mängel
 Wesentliche Mängel
sind Mängel, die den vereinbarten Gebrauch der Ware bzw. der Leistung verhindern sowie
das Fehlen von ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften.
Bei einem neuen Personalcomputer kann das zum Beispiel
eine kaputte Festplatte sein.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 35 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
 Unwesentliche Mängel
sind Mängel, die den ordentlichen Gebrauch der Ware bzw. der Leistung nicht hindern.
Bei einem neuen Personalcomputer kann das zum Beispiel ein
Kratzer in der Abdeckung sein.
1.9.3 Nach der Behebbarkeit der Mängel
 Behebbare Mängel
sind Mängel, die beseitigt werden können. Diese sind innerhalb einer vom Auftragnehmer
festzulegenden Frist zu beheben. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber den
Mangel auf Kosten des Auftragnehmers selbst beheben oder durch Dritte beheben lassen.
Bei einem neuen Personalcomputer kann das zum Beispiel
eine kaputte Lüftung sein.
 Unbehebbare Mängel
sind Mängel, die nicht beseitigt werden können oder deren Beseitigung stark
unverhältnismäßig wäre, d.h. die Reparatur mehr kosten würde, als das ganze Gut im
Neuzustand kosten würde.
Solche Mängel treten besonders bei Sonderanfertigungen
oder Einzelstücken auf. Zum Beispiel ein Gemälde,
eine Statue, Maßkleidung, Maßmöbel.
Also zusammenfassend kann ich mir folgende Mangelarten bei Waren merken:
Nach der Erkennbarkeit
offene Mängel
geheime Mängel
Nach der Bedeutung
wesentliche Mängel
unwesentliche Mängel
Nach der Behebbarkeit
behebbare Mängel
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 unbehebbare Mängel
36 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
1.10 Die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers (der Dienststelle)
bei Lieferung mangelhafter Ware
Bei Vorliegen eines wesentlichen und unbehebbaren Mangels hat der Auftraggeber
das Recht auf
 „Wandlung“ des Vertrages = Rückgängigmachung des Kaufes (Rücktritt vom
Vertrag), das heißt, der Verkäufer muss nichts liefern und der Käufer muss nichts
zahlen
 Umtausch (die beschädigte Ware wird durch eine neue Ware ersetzt) bzw.
Nachlieferung (es werden weitere Waren zugestellt).
Kaufe ich also zum Beispiel eine alte antike Vase von einem Antiquitätenhändler,
die es in dieser Art nur einmal gibt und sie zerbricht beim Transport durch
den Verkäufer, kann ich vom Vertrag zurücktreten und muss sie nicht bezahlen.
In allen anderen Fällen
 wesentlicher und behebbarer Mangel
 unwesentlicher und behebbarer Mangel
 unwesentlicher und unbehebbarer Mangel
kann der Auftraggeber
 „Minderung“ (Preisnachlass) oder
 „Besserung“ (Umtausch, Reparatur) oder
 Nachtrag des Fehlenden (Nachlieferung)
verlangen.
Eine kaputte Festplatte bei einem neuen Personalcomputer stellt einen wesentlichen
und behebbaren Mangel dar. Ich kann daher vom Verkäufer verlangen, dass er
mir dafür einen Preisnachlass gibt oder die Festplatte auf seine Kosten repariert.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 37 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Ein Kratzer in der Abdeckung eines neuen Personalcomputers stellt einen
unwesentlichen und behebbaren Mangel dar. Ich kann daher vom
Verkäufer verlangen, dass er mir dafür einen Preisnachlass gibt oder die
Abdeckung auf seine Kosten austauscht.
Habe ich zum Beispiel einen Personalcomputer in einer speziellen Farbe als
Special Edition bestellt und dieses Modell ist nur noch einmal vorhanden und
es wird jedoch eine andere Farbe geliefert, weil das letzte Stück doch schon
verkauft wurde, stellt das einen unwesentlichen und unbehebbaren Mangel dar.
Ich kann daher einen Preisnachlass verlangen. Ich darf jedoch nicht vom Vertrag
zurücktreten.
Aber vergiss eines nicht Tim! Diese Mängel gelten nur, wenn es sich um neue
Waren handelt. Kaufe ich zum Beispiel auf einem Flohmarkt einen kaputten
Personalcomputer, werden die Mängel Vertragsbestandteil und ich kann daher
nicht rechtlich dagegen vorgehen!
Erleidet der Käufer durch den Mangel einen Schaden, kann er unter gewissen Umständen
Schadenersatzansprüche beim Verkäufer stellen. So ein Schaden kann zum Beispiel darin
bestehen, dass aufgrund der Mängel bei den Personalcomputern ein wichtiger Auftrag
nicht bearbeitet werden konnte und somit ein Geldverlust entsteht.
Schadenersatzansprüche können vom Auftraggeber nur dann gestellt werden, wenn
 ein Schaden in Folge des Mangels nachweisbar entstanden ist und
 der Verkäufer (durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz) daran schuld ist, dass der
Schaden
entstanden
ist
und
der
Käufer
das
beweisen
kann
(Produkthaftungsgesetz).
Unter Fahrlässigkeit versteht man folgendes:
Jemand handelt fahrlässig, wenn er etwas nicht mit Absicht tut, sondern der Fehler
dadurch passiert ist, dass er nicht gut aufgepasst oder nachgedacht hat.
Unter Vorsatz versteht man folgendes:
Jemand handelt vorsätzlich, wenn er etwas mit voller Absicht tut. Das heißt er hat den
Fehler absichtlich durchgeführt und hat sich diese Tat im Vorhinein gut überlegt.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 38 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Das Produkthaftungsgesetz regelt folgendes:
Das Produkthaftungsgesetz stellt das Gesetz über die Haftung für Herstellungsfehler
von Produkten dar. Es regelt die Haftung gegen den Hersteller bei Schäden, die dem
privaten Käufer (Endverbraucher) durch die Benutzung von fehlerhaften Produkten
entstehen. Übernommen werden laut diesem Gesetz jedoch nur Schäden, die an
anderen Produkten oder Personen entstehen. Nicht jedoch der Schaden am
fehlerhaften Produkt selbst.
Das Produkthaftungsgesetz kommt zum Beispiel zum Einsatz, wenn ein neuer
Personalcomputer aufgrund eines Produktionsfehlers zu brennen beginnt und
dadurch auch ein Bürotisch Feuer fängt. Es wird dann laut Produkthaftungsgesetz
der Schaden für den Bürotisch ersetzt, nicht jedoch der des Computers!
Es besteht bei großen Aufträgen die Möglichkeit, einen Haftrücklass der Rechnung
einzubehalten.
Unter Haftrücklass versteht man folgendes:
Bei einem Haftrücklass bezahlt der Käufer vorerst nicht die ganze Rechnung. Der
restliche Betrag wird erst nach einer gewissen Zeit bezahlt. Tritt in dieser Zeit ein
Schaden am Produkt auf, kann der Käufer das Geld, das er sich zuerst vom
Rechnungsbetrag behalten hat, für die Reparatur des Schadens verwenden.
Der Haftrücklass kann auch in Form einer Bankgarantie, welche vom Auftragnehmer
vorzulegen ist, geleistet werden. In diesem Fall wird der Rechnungsbetrag vollständig
überwiesen.
Unter Bankgarantie versteht man folgendes:
Erklärung der Bank, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes einen gewissen Betrag an
den Käufer zu zahlen, wenn ein Schaden am Produkt auftritt.
Die Bankgarantie wird nach Ablauf der Haftzeit an den Verkäufer zurückgesandt.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 39 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Also zusammenfassend kann ich mir folgende Handlungsmöglichkeiten bei der Lieferung
von mangelhaften Waren merken:
Mangelart
Handlungsmöglichkeit
wesentlich & unbehebbar
wesentlich & behebbar
Wandlung oder Umtausch
Preisnachlass
Umtausch
unwesentlich & behebbar
unwesentlich & unbehebbar
Reparatur
Nachlieferung
Schadenersatz steht dem Käufer zu wenn
ein nachweisbarer Schaden aufgrund des Mangels entstanden ist
der Verkäufer daran schuld ist, dass der Schaden entstanden ist
der Käufer beweisen kann, dass ein Schaden entstanden ist
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 40 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
1.11 Mängelrüge
Allgemeines Aufbauschema (Gestaltung schriftlicher Mängelrügen)
Möchte ich zum Beispiel einen Kratzer in der Abdeckung von
5 Personalcomputern reklamieren, sieht das so aus:
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 41 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Musterbundesministerium für Musterbeispiele
Straße: Musterstraße 23
Ort:1050 Wien
Tel.: 01/123456789
Fax.: 01/123456789-0
e-mail: [email protected]
Datum: 12.09.20..
Computer und Co GmbH
Beispielstraße 18
3730 Eggenburg
Betreff: Mängelrüge
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir bestätigen hiermit den Empfang von 50 Stück HP Compaq 8200 Elite Microtower PC. Leider
mussten wir jedoch feststellen, dass 5 Modelle
1
eine tiefe Kratzspur in der vorderen Abdeckung
aufweisen.
3
Da die Mängel eindeutig durch die, von Ihnen durchgeführte, Lieferung entstanden ist, fordern wir
daher entweder



einen angemessenen Preisnachlass,
Reparatur der Modelle auf Ihre Kosten oder
Zusendung von 5 neuen Modellen.
2
4
Aus unserer Sicht wäre ein Preisnachlass im Wert von 2 % angebracht.
5
Sollten wir spätestens bis zur Kalenderwoche 39 keine Antwort von Ihnen erhalten haben, überweisen
wir den Rechnungsbetrag abzüglich 2 %.
Mit freundlichen Grüßen
Musterbundesministerium für Musterbeispiele
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 42 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Also zusammenfassend kann ich mir zum Aufbau einer schriftlichen Mängelrüge
folgendes merken:
Als erstes muss man den Anlass des Schreibens erwähnen
Bestätigung des Empfangs
genaue Beschreibung des Mangels
Danach muss man sein eigenes Anliegen formulieren
Forderungen an den Verkäufer
Ersuchen um Vorschläge
Anschließend folgt eine Begründung
bei nicht eindeutigen Fällen
bei umfangreichen Forderungen
Danach erfolgt die Auflistung der erwarteten Reaktionen
Hinweis auf Behebbarkeit
gewünschte Art der Behebung
Abschließend erwähnt man mögliche Folgen
z.B. bei Ablehnung
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 z.B. bei zu später Antwort
43 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung 2
2.1
Kapitel 1
Inventar- und Materialverwaltung
Richtlinien für Inventar- und Materialverwaltung
Bei der Inventar- und Materialverwaltung sind folgende fünf Punkte zu beachten:
1. Die staatliche Vermögensverwaltung trägt die Züge einer Treuhandverwaltung.
Der Staat kann sich deshalb der Aufgabe nicht entziehen, sein großes Vermögen
geordnet darzustellen (Ordnungsprinzip).
2. Die Öffentlichkeit kann erwarten, dass der Staat darüber Auskunft gibt bzw.
Rechenschaft ablegt, welche Vermögenswerte er besitzt und wie sich die Bestände
im Laufe einer Haushaltsperiode verändert haben (Publizitätsprinzip).
3. Die Kontrolle der Staatsfinanzen durch Parlament und Prüfungsbehörden hat sich
auf Bestand, Zugang und Abgang von Vermögenswerten zu erstrecken. Dazu
bedarf es einer Rechnungslegung über das Vermögen (Kontrollprinzip).
4. Die Bestrebung, ein Nationalbudget und eine Volkswirtschaftsbilanz zu erstellen,
erfordern auch eine Einbeziehung der öffentlichen Wirtschaften, da sie einen
bedeutenden Bestandteil der Volkswirtschaft bilden. Das macht es aber notwendig,
auch die Vermögenswerte des Staates rechnungsmäßig zu erfassen.
5. Die Vermögensrechnung soll ferner darlegen, in welcher Höhe die
Haushaltseinnahmen und Haushaltsausgaben zur Vermehrung oder Verminderung
des Vermögens oder der Schulden im Laufe des Rechnungsjahres geführt haben,
und damit erkennen lassen, inwieweit einem Überschuss oder einem Abgang im
Bundesrechnungsabschluss eine Minderung oder Mehrung des Vermögens und der
Schulden gegenübersteht.
Die Verwaltung der beweglichen Sachen obliegt bei größeren Dienststellen den
eingerichteten
Sachwirtschaftsstellen
des
Bundes
(Amtswirtschaftsstellen,
Hausverwaltungen, Materialverwaltungen), bei kleineren Dienststellen den mit der
Verwaltung der beweglichen Sachen beauftragten Bediensteten.
Verwaltung der beweglichen Sachen
große Dienststellen
kleine Dienststellen
Sachwirtschaftsstellen
Bedienstete
Amtswirtschaftsstellen
Amtswirtschaftsstellen
Amtswirtschaftsstellen
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 44 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Unter beweglichen Sachen versteht man folgendes:
Bewegliche Sachen im Sinne dieser Richtlinie sind alle körperlichen Gegenstände, sofern
und solange sie nicht mit einem Grundstück, einem Gebäude oder einer baulichen oder
maschinellen Anlage erd-, mauer-, niet- und nagelfest verbunden und nicht als
Bestandteile der Gebäude anzusehen sind. Beispielsweise ein Auto, ein
Personalcomputer oder ein Mobiltelefon!
Verfahrensvorschriften für die Verrechnung des Bundes
Folgende Richtlinien sind für die Sachverwaltung des Bundes wesentlich:
 Richtlinien für die Inventar- und Materialverwaltung
 Richtlinien für die Verwaltung von Bibliotheken
 Richtlinien für die Verwaltung des unbeweglichen Bundesvermögens
Unter Richtline versteht man folgendes:
Eine Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift, die gewisse Regeln enthält, die eingehalten
werden müssen. Eine Richtlinie stellt jedoch kein Gesetz dar. Eine Richtlinie generell ist
jedoch von einer EU-Richtlinie zu unterscheiden. Eine EU-Richtlinie ist etwas anders
definiert.
Zweck der Richtlinien:
 Erfassung und fortlaufende Ausweishaltung der beweglichen Sachen, d.h. alle
beweglichen Sachen, die gekauft werden, müssen in einem Verzeichnis
festgehalten werden.
 Nachweisung der Vermögensübersicht des Bundes, d.h. andere können feststellen,
wie viele bewegliche Gegenstände der Bund besitzt, indem sie Einblick in das
Verzeichnis nehmen.
 Überprüfung ob die aufgeschriebenen Gegenstände auch tatsächlich vorhanden
sind.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 45 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
2.2
Aufgaben der Wirtschaftsstelle
1. Ankauf und Verkauf von Inventar und Materialien;
2. diese erfassen und fortlaufend in Ausweis zu halten;
3. diese sorgsam zu betreuen, wirtschaftlich und sparsam zu verwenden sowie
sachgemäß zu behandeln und zu lagern, um deren Benützungsdauer auf einen
möglichst langen Zeitraum zu erstrecken bzw. für den Verbrauch bestimmte
Sachen vor dem Verderb zu bewahren;
4. während des Jahres hinsichtlich ihres Zustandes zu überwachen, wobei die
Behebung festgestellter Gebrechen zu veranlassen und dafür zu sorgen ist, dass für
schuldhafte Beschädigungen die hierfür Verantwortlichen zum Schadenersatz
herangezogen werden;
5. auf eingetretene Schäden zu überprüfen, wobei für deren sofortige Behebung oder
Meldung an die zuständige Stelle zu sorgen ist;
6. die in den Aufschreibungen ausgewiesen Soll-Bestände mit den Ist- Beständen
vergleichen, etwaige Mehr- oder Minderbestände aufzuklären und nötigenfalls zu
berichten.
2.3
Inventarisierung
Unter Inventar versteht man folgendes:
Ein Inventar ist ein genaues und ausführliches Verzeichnis, in dem alle Gegenstände die
man besitzt eingetragen werden.
Für bewegliche Sachen gelten die Richtlinien für Inventar- und Materialverwaltung (RIM).
Für unbewegliche Sachen gelten die Richtlinien für die Verwaltung des unbeweglichen
Bundesvermögens (RuB).
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 46 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
2.3.1 Inventargegenstände
Inventargegenstände sind
 Inventar, deren Anschaffungs- (Herstellungs-) Kosten, also deren Einkaufspreis,
die Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
übersteigen. Derzeit ist die Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter 400
Euro. Mit anderen Worten gelten daher alle gebrauchten Güter, die mehr als 400
Euro kosten als Inventar. Sie sind im Inventar mengenmäßig (z.B. 300 Stk.) und
wertmäßig (300 Euro) mit dem Buchwert zu erfassen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter 400 Euro) die
als Inventargegenstände behandelt werden können, wenn dieses sich als
zweckmäßig erweist. Sie werden nur mengenmäßig (z.B. 300 Stk.) erfasst. Mit
anderen Worten gelten daher alle Güter, die weniger als 400 Euro kosten als
geringwertige Wirtschaftsgüter. Zweckmäßig heißt in diesem Zusammenhang,
dass es sich lohnen muss, die Güter in das Inventar aufzunehmen. Es lohnt sich,
wenn es sich um Gegenstände handelt, die einem Inventar ähnlich sind, aber
weniger als 400 Euro kosten (z.B. ein Sessel, eine Bohrmaschine), da bei der
Inventarerfassung auch der Standort des Gegenstandes mit erfasst wird und so
eine bessere Wiederauffindbarkeit gewährleistet werden kann.
Inventar‐
gegenstände
geringwertige Wirtschafts‐
güter
Inventar
< € 400 > € 400 Verwaltungsakademie des Bundes 2012 47 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Unter Buchwert versteht man folgendes:
Der Buchwert eines Gegenstands ist in der Buchhaltung ersichtlich. Er ergibt
sich durch folgende Rechnung:
Buch‐
wert
Einkaufs‐
preis
Wert‐
steigerung
Wert‐
minderung
Ausgehend vom Einkaufspreis (=Anschaffungspreis, Herstellkosten) werden also
Wertsteigerungen
(Zuschreibungen)
hinzugerechnet
und
Wertminderungen
(Abschreibungen) weggerechnet.
2.3.2 Arten der Inventarverwaltungen



Eigene Inventarverwaltung pro Dienststelle
Zentrale Inventarverwaltung mit Haupt- und Gegeninventar (Amtswirtschaftsstelle)
Inventarunterverwaltungen (nachgeordnete Dienststellen, z.B. Sekretariate und
Kanzleien)
Alle Inventarverwaltungen haben jährlich die mengen- und wertmäßigen
Abschlusssummen nach Gegenstandsgattungen (z.B. Büromaterial, Büroausstattung,
Gebäude usw.) in der Inventarbestandsrechnung nachzuweisen.
Die Inventarverwaltung hat einmal im Jahr den Inventarsollbestand (laut Gegeninventar)
auf die Übereinstimmung mit dem Istbestand zu prüfen und zu bereinigen. Diesen
Vorgang nennt man Inventur (zweckmäßigerweise am Jahresende, nach Abschluss des
Gegeninventars).
Unter Inventur versteht man folgendes:
Eine Inventur ist eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Gegenstände. Dabei geht
man am besten durch das Gebäude oder Lager und schreibt auf, welche Gegenstände
sich dort befinden. Festzuhalten sind dabei am besten die Bezeichnung und die Anzahl
der Gegenstände. z.B. 50 Stück HP Compaq 8200 Elite Microtower PC. Am besten hält
man dabei auch einen Ausdruck des Inventars in den Händen und vergleicht zeitgleich,
welche Gegenstände im Verzeichnis eingetragen sind und welche tatsächlich vorhanden
sind (Vergleich des Soll- und Istbestands).
Jene Gegenstände, die nicht im Eigentum des Bundes stehen bzw. die Leihgegenstände
(z.B. Bilder) sind, sind in einem Fremdinventar im Ausweis zu halten. Alle in einer
Dienststelle zum dauernden Gebrauch zur Verfügung stehenden Inventargegenstände
sind als Bundeseigentum folgendermaßen zu kennzeichnen: Kurzbezeichnung der
Dienststelle, Inventarnummer. Ist die Verwaltung elektronisch erfolgt (z.B. durch das
Programm SAP-FIAA), können auch Barcodes zur Kennzeichnung verwendet werden.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 48 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
2.3.3 Veränderungen
a) Zugänge




Ankäufe
Eigenherstellung
Aufgefunden und noch nicht inventarisierte Gegenstände
Überlassung von anderen Dienststellen im Rahmen des Sachgüteraustausches
b) Abgänge



Verkäufe
Übergabe an andere Dienststellen im Rahmen des Sachgüteraustausches
Ausscheiden von Gegenständen die nicht mehr gebrauchsfähig und irreparabel
sind (ausbuchen) - Verkauf als Schrott (z.B. Metalle) – Vernichten/Entsorgen
oder Abgabe für soziale Zwecke
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 49 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Also zusammenfassend kann ich mir zur Inventarverwaltung folgendes merken:
Zweck der Inventarverwaltung
Erfassung der
beweglichen
Sachen
Nachweis des Vermögens
des Bundes
Überprüfung der mengenmäßigen
Übereinstimmung zwischen
Sollbestand und Istbestand
Aufgaben der Wirtschaftsstellen
Verwaltung des
Vermögens
Kauf und
Verkauf von
Waren
Pflege und
Erhaltung der
Waren
Führung von
Aufzeichnungen
Festhaltung und
Vergleich des Soll- und
Istbestands
Es gibt folgende Inventargegenstände
geringwertige Wirtschaftsgüter
< € 400,-
Inventar
> € 400,-
Die Inventarverwaltung kann erfolgen durch
eigene Inventarverwaltung
pro Dienststelle
Zentrale Inventarverwaltung
mit Haupt- und
Gegeninventar
Inventarunterverwaltungen
Einmal im Jahr hat eine Inventur zu erfolgen. Dabei werden alle Gegenstände gezählt
und notiert.
Jeder Inventargegenstand ist entsprechend zu kennzeichnen.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 50 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung 2.4
Kapitel 1
Materialverwaltung
Die Verwaltung des Materials
Wirtschaftsstellen des Bundes.
obliegt
ebenfalls
wie
die
des
Inventars
den
Materialien sind
 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Ersatzteile für Fahrzeuge und
Maschinen, geringwertige Gebrauchsgüter) die nicht als Inventar behandelt
werden.
 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (Werkstoffe, Handelswaren,
Altmaterial, Lebens- und Futtermittel, Betriebsstoffe und Verbrauchsgüter,
Erzeugnisse),
Materialien
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens
Materialien werden in Materialaufschreibungen (Materialkontoblatt) nur mengenmäßig
(z.B. 200 Stk.) erfasst oder elektronisch verwaltet (z.B. mit dem Programm SAP-MM).
Materialverwaltungsstellen sind z.B.
 die AWiSt,
 die Drucksorten- und Materialverwaltung,
 die Hausverwaltung.
Die Bedarfsmeldungen der Dienststellen erfolgen mittels Anforderungsschein bzw.
speziellen Anforderungslisten für Bestellungen in gewissen Intervallen an die jeweilige
Materialverwaltungsstelle.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 51 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
2.4.1 Auslieferung der Materialien
Die Auslieferung der Materialen erfolgt
 aus dem Lagerbestand der Materialverwaltung bzw.
 mittels Direktauslieferung durch die Lieferfirmen an die Dienststellen (speziell bei
großen Mengen).
Materialien aus dem Lagerbestand
Die auf Lager befindlichen Materialien sind in Materialkontoblättern aufzuzeichnen oder
elektronisch zu führen.
In diesen Materialaufschreibungen sind mengenmäßig
 der Anfangsbestand,
 die Bestandsänderungen (Zu- und Abgänge) und
 der Endbestand eines Jahres
festzuhalten.
Wertmäßig ist der Anschaffungswert je Einheit aufzuschreiben.
Die Materialkontoblätter sind nach dem Materialkontenplan zu reihen und bilden
zusammen das Materialverzeichnis.
1
Materialkontenblätter 2
3
Reihung nach Kontenplan Zusammenfassung zum Materialverzeichnis Eintragungsgrundlagen sind
 bei Materialzugängen
o die Lieferscheine bzw.
o die Rechnungszweitschriften,

bei Ausgängen
o die Materialanforderungsscheine.
Auf der Rechnung erfolgt der Vermerk „eingetragen in das Materialkontoblatt“ unter
Beifügung der Materialkennziffer und der Eintragungsdaten oder bei elektronischer
Verwaltung die entsprechenden Buchungsdaten.
Die
Materialausgabe
darf
Empfangsbestätigung erfolgen.
nur
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 aufgrund
schriftlicher
Anforderung
gegen
52 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Am Jahresende sind die von den einzelnen Materialverwaltungen nachgewiesenen
Materialbestände in einer Materialbestandsrechnung der Dienststelle zusammenzufassen
(Meldung an die Buchhaltungsagentur = Jahreshauptbestandsrechnung).
Werden die 50 Personalcomputer vorerst nicht benötigt und daher
vorübergehend auf Lager gelegt, muss ich also folgendes tun:
1. Zuerst muss ich folgendes im Materialkontenblatt notieren:



Den mengenmäßigen Anfangsbestand: Im Lager sehe ich, dass bereits 10
Stück HP Compaq 8200 Elite Microtower PC vorhanden sind.
Die Zu- und Abgänge: Hier notiere ich die 50 Stück HP Compaq 8200 Elite
Microtower PC, die ich vor kurzem bestellt und übernommen habe.
Den Endbestand am Ende des Jahres: Falls wir keine weiteren PCs dieser
Marke kaufen und auch die bereits vorhandenen bis Jahresende nicht aus dem
Lager nehmen, beträgt der Endbestand am Ende des Jahres 60 Stück HP
Compaq 8200 Elite Microtower PC.
Außerdem muss ich den wertmäßigen Anschaffungswert notieren: Das waren 30.000
Euro für die 50 Computer.
Als Eintragungsgrundlage nehme ich den bereits abgelegten Lieferschein und die
abgelegte Kopie der Rechnung zur Hand. Das heißt, ich schreibe die Daten in das
Materialkontenblatt, die auf dem Lieferschein bzw. der Rechnung stehen.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 53 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
2. Danach muss ich einen Vermerk auf die Rechnung schreiben:
Computer und Co GmbH
Beispielstraße 18
3730 Eggenburg
Eggenburg, 7. September 20..
Fachabteilung für Musterbeispiele
Abteilung für Rechungswesen
Musterstraße 29
1040 Wien
Rechnung Nr.: 3876
Bestellung von Personalcomputern
Geschäftszahl 01
Menge
50 Stk.
Bezeichnung
Einzelpreis
HP Compaq 8200 Elite Microtower PC
500,Umsatzsteuer 20 %
Gesamtpreis
Gesamtpreis
25.000,5.000,30.000,-
Zahlbar innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto.
Lieferdatum: 31. August 20..
Bitte überweisen Sie den oben angeführten Betrag auf folgendes Konto:
Computer und Co GmbH, Musterbank, Kontonr.: 987654321, BLZ: 229988
UID-Nr. 0987654321
3. Und am Jahresende muss ich den Materialbestand meiner Dienststelle durch
eine Materialbestandsrechnung an die Buchhaltungsagentur melden.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 54 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Materialien mittels Direktauslieferung
Materialien, die nicht auf Lager gelegt, sondern unmittelbar nach erfolgter Lieferung an
die Organisationseinheiten weitergegeben werden, zählen nicht zum Lagerbestand.
Materialauslieferungen durch Lieferfirmen direkt an die Dienststellen werden daher nicht
in den Materialkontoblättern erfasst. Auf die diesbezüglichen Rechnungen erfolgt der
Vermerk „zum sofortigen Verbrauch“ mit Datum und Unterschrift des verantwortlichen
Bediensteten. Die Übernahmebestätigung erfolgt durch die belieferte Dienststelle auf dem
Lieferschein, welcher der Materialverwaltungsstelle zur Abrechnung (Rechnungsprüfung)
übermittelt wird.
Der Vermerk „zum sofortigen Verbrauch“ erfolgt zum Beispiel dann auf der Rechnung,
wenn ich 50 Kugelschreiber bestellt habe und diese für die sofortige Verwendung
gedacht sind.
Also zusammenfassend kann ich mir zur Materialverwaltung folgendes merken:
Es gibt folgende Materialien
geringwertige
Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens
Wirtschaftsgüter des
Umlaufvermögens
geringwertige
Gebrauchsgüter
Die Auslieferung der Materialien kann erfolgen
aus dem Lagerbestand der
Materialverwaltung


Aufzeichnung in den
Materialkontoblättern ist erforderlich
Vermerk auf der Rechnung:
„eingetragen in das
Materialkontoblatt“
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 mittels Direktauslieferung durch die
Lieferfirmen


Zählt nicht zum Lagerbestand,
daher keine Aufzeichnung
Vermerk auf der Rechnung:
„zum sofortigen Verbrauch“
55 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Übersicht der Abkürzungen
Die wichtigsten Abkürzungen sind hier noch einmal übersichtlich dargestellt:
Abkürzung Bezeichnung
AWiSt
Amtswirtschaftsstelle
BBG
Bundesbeschaffung GmbH
BHV
Bundeshaushaltsverordnung
BMWFJ
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
BVerG
Bundesvergabegesetz
EU
Europäische Union
Ust
Umsatzsteuer
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 56 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Glossar
Begriff
Erklärung
Angebot
Das ist die Erklärung eines Bieters, eine bestimmte
Leistung gegen Entgelt unter Einhaltung festgelegter
Bedingungen erbringen zu wollen.
Angebotspreis
Der Angebotspreis wird auch als Auftragssumme
bezeichnet und ist die Summe aus Gesamtpreis und
Umsatzsteuer.
Auftraggeber
Das ist jeder Rechtsträger (eine Person oder ein
Unternehmen), der vertraglich einen Auftrag zur
Erbringung von Leistungen gegen Entgelt an einen
Auftragnehmer erteilt oder zu erteilen beabsichtigt.
Auftragnehmer
Das ist jeder Unternehmer, mit dem vertraglich vereinbart
wird, dem Auftraggeber eine Leistung gegen Bezahlung zu
erbringen.
Ausschreibung
Das ist die an eine bestimmte oder unbestimmte Zahl von
Unternehmern gerichtete Erklärung des Auftraggebers, in
der er festlegt, welche Leistung er zu welchen
Bestimmungen erhalten möchte.
Bankgarantie
Erklärung der Bank, innerhalb eines bestimmten
Zeitraumes einen gewissen Betrag an den Käufer zu
zahlen, wenn ein Schaden am Produkt auftritt.
Bedarfsorientierung
Es wird nur das bestellt, was man tatsächlich benötigt.
Geben also beispielsweise drei Mitarbeiter an, dass sie
eine neue Tastatur benötigen, wird man nur drei
Tastaturen bestellen und nicht mehr!
Bestbieterprinzip
Unter den nach der Angebotsprüfung übrig gebliebenen
Angeboten ist der Zuschlag dem technisch und
wirtschaftlich günstigsten Angebot gemäß den in den
Ausschreibungsunterlagen
(Leistungsverzeichnis
zur
Ausschreibung) festgelegten Kriterien zu erteilen. Das
heißt nicht nur der Preis ist ausschlaggebend, sondern
auch
andere
Kriterien
wie
beispielsweise
die
Lieferbedingungen.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 57 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Bewegliche Sachen
Als beweglich gelten all jene Sachen, die ohne Verletzung
ihrer Substanz von einer Stelle zur anderen versetzt
werden
können.
Beispielsweise
ein
Auto,
ein
Personalcomputer oder ein Mobiltelefon sind daher
bewegliche Sachen. Als unbeweglich gelten Sachen, die
nicht ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zur
anderen versetzt werden können. Das trifft zum Beispiel
auf ein Haus oder eine Mauer zu.
Bewerber
Das ist ein Unternehmer oder ein Zusammenschluss von
Unternehmern, der sich an einem Vergabeverfahren
beteiligen will.
Bieter
Das ist ein Unternehmer oder ein Zusammenschluss von
Unternehmern, der ein Angebot eingereicht hat.
Billigstbieterprinzip
Dem preislich günstigsten Anbieter wird der Zuschlag
erteilt.
Buchwert
Der Buchwert eines Gegenstands ist in der Buchhaltung
ersichtlich. Er ergibt sich durch folgende Rechnung:
Ausgehend vom Einkaufspreis (=Anschaffungspreis,
Herstellkosten)
werden
Wertsteigerungen
(Zuschreibungen) hinzugerechnet und Wertminderungen
(Abschreibungen) weggerechnet.
Controlling
Controlling kommt aus dem Englischen „to control“ und
heißt so viel wie steuern, regeln oder überwachen.
Aufgabe des Beschaffungscontrollings ist daher die
Überwachung der Einkäufe. Besonderes Augenmerk wird
dabei vor allem auf die Wirtschaftlichkeit gelegt.
Diskriminierungsverbot
Alle Bewerber und Bieter müssen gleich behandelt
werden. Keiner darf bevorzugt werden.
Einheitspreis
Dies ist der Preis für die Einheit einer Leistung (Stück,
Masse).
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 58 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
einstweilige Verfügung
Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige
Entscheidung des Gerichts. Sie gilt so lange, bis eine
endgültige Entscheidung getroffen wird. Sie dient
hauptsächlich dazu, um einen Anspruch, der sich jedoch
nicht auf Geld bezieht, zu gewährleisten, bis das
Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.
Fahrlässigkeit
Jemand handelt fahrlässig, wenn er etwas nicht mit
Absicht tut, sondern der Fehler dadurch passiert ist, dass
er nicht gut aufgepasst oder nachgedacht hat.
Fuhrpark
Damit bezeichnet man alle, in einem Unternehmen
vorhandenen, Fahrzeuge. Also alle PKWs, LKWs,
Motorräder, Stapler usw.
Inventar
Ein Inventar ist ein genaues und ausführliches
Verzeichnis, in dem alle Gegenstände die man besitzt,
eingetragen werden.
Inventur
Eine
Inventur
ist
eine
Bestandsaufnahme
der
vorhandenen Gegenstände. Dabei geht man am besten
durch das Gebäude oder Lager und schreibt auf, welche
Gegenstände sich dort befinden. Festzuhalten sind dabei
am besten die Bezeichnung und die Anzahl der
Gegenstände, z.B. 50 Stück HP Compaq 8200 Elite
Microtower PC. Am besten hält man dabei auch einen
Ausdruck des Inventars in den Händen und vergleicht
zeitgleich,
welche
Gegenstände
im
Verzeichnis
eingetragen sind und welche tatsächlich vorhanden sind
(Vergleich des Soll- und Istbestands).
Kaution
Die Kaution muss im Vorhinein vom Bieter bezahlt
werden. Sie dient als Sicherstellung, falls der Bieter von
seinem Angebot zurücktritt.
Lagerumschlag
Der Lagerumschlag gibt an, wie oft die durchschnittlich
auf Lager liegenden Waren innerhalb eines bestimmten
Zeitraums verkauft werden.
lauterer Wettbewerb
Im lauteren Wettbewerb kämpfen die Konkurrenten mit
Qualität und Preis ihrer Produkte gegeneinander. Es wird
stets nur das qualitativ bessere und billigere Angebot
erfolgreich sein.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 59 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Nichtigkeitserklärung
Bei einer Nichtigkeitserklärung wird der vorliegende
Vertrag nachträglich aufgelöst und als nicht gültig
gekennzeichnet. Der Vertrag existiert somit nach der
Nichtigkeitserklärung rechtlich nicht mehr.
Pauschalpreis
Dies ist der für die Gesamtleistung oder Teilleistung in
einem Betrag angegebene Preis.
Preisangebotsverfahren Das ist ein Verfahren, bei dem die Bieter aufgrund der
Ausschreibungsunterlagen die Preise für die vom
Auftraggeber
beschriebenen
Leistungen
in
ihren
Angeboten bekannt geben.
Produkthaftungsgesetz
Das Produkthaftungsgesetz stellt das Gesetz über die
Haftung für Herstellungsfehler von Produkten dar. Es
regelt die Haftung gegen den Hersteller bei Schäden, die
dem privaten Käufer (Endverbraucher) durch die
Benutzung von fehlerhaften Produkten entstehen.
Übernommen werden laut diesem Gesetz jedoch nur
Schäden, die an anderen Produkten oder Personen
entstehen. Nicht jedoch der Schaden am fehlerhaften
Produkt selbst.
Regiepreis
Dies ist der Preis für eine Einheit (z.B. Leistungsstunde
oder Materialeinheit), welche nach tatsächlichem Aufwand
abgerechnet wird.
Ressort
Ressort ist die Sammelbezeichnung für ein Ministerium
und die diesem nachgeordneten Dienststellen.
Richtlinie
Eine Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift, die gewisse
Regeln enthält, die eingehalten werden müssen. Eine
Richtlinie stellt jedoch kein Gesetz dar.
Skonto
Ein Skonto ist ein Preisnachlass, der dem Käufer gewährt
wird, wenn er die Rechnung innerhalb einer gewissen Frist
bezahlt.
Sparsamkeit
Man soll verantwortungsbewusst mit dem Geld umgehen
und es nur für Sachen ausgeben, die man tatsächlich
braucht.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 60 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Spedition
Das ist ein Dienstleister, der die Versendung von Waren
besorgt. Es handelt sich dabei um die Organisation der
Beförderung. Die Leistung kann auch Dienstleistungen
enthalten, die nach der Lieferung folgen.
Vorsatz
Jemand handelt vorsätzlich, wenn er etwas mit voller
Absicht tut. Das heißt er hat den Fehler absichtlich
durchgeführt und hat sich diese Tat im Vorhinein gut
überlegt.
Wettbewerb
Ein Wettbewerb ist so etwas, wie ein Konkurrenzkampf. In
der Wirtschaft ist der Wettbewerb sehr wichtig. Er
entsteht, sobald mehr als ein Lieferant für die Lieferung
einer Ware in Frage kommt.
Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftlichkeit ergibt sich durch das Verhältnis von
Aufwand und Ertrag. Also wie viel kostet eine Ware und
welchen Nutzen bringt sie mir. Bringt sie einen höheren
Nutzen als Kosten, ist sie wirtschaftlich.
Zuschlagserteilung
Dies ist die an den Bieter abgegebene schriftliche
Erklärung, sein Angebot anzunehmen.
Zweckmäßigkeit
Eine Sache ist dann zweckmäßig, wenn ich sie tatsächlich
dafür verwenden kann, wofür ich sie brauche. Will ich
beispielsweise etwas aufschreiben, ist ein Kugelschreiber
zweckmäßig. Will ich jedoch etwas ausschneiden, ist ein
Kugelschreiber nicht zweckmäßig.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 61 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Wissensfragen
Jetzt seid ihr an der Reihe und könnt durch die Beantwortung der folgenden Fragen
euer Wissen unter Beweis stellen.
1. Welche Grundsätze sind beim Beschaffungsvorgang zu beachten?
2. Welche Aufgaben erfüllt die Bundesbeschaffung GmbH?
3. Wie haben die Dienststellen am Beschaffungsvorgang mitzuwirken?
4. Was regelt das Bundesvergabegesetz?
5. Wie läuft ein Vergabeverfahren ab?
6. Welche Arten von Vergabeverfahren gibt es?
7. Welche Schritte durchläuft der Verfahrensablauf im Detail?
8. Nach welchen Grundsätzen hat das Vergabeverfahren zu erfolgen?
9. Was versteht man unter einem Nachprüfungsverfahren?
10. Wie kann Bedarf festgestellt werden?
11. Wie kann der Bedarf bekannt gegeben werden?
12. Wer genehmigt die Bedarfsbeschaffung?
13. Wie kann die Bedarfsbeschaffung erfolgen?
14. Worauf sind Angebote zu prüfen?
15. Was versteht man unter Bestbieterprinzip?
16. Was versteht man unter Billigstbieterprinzip?
17. Welche Arten von Bestellungen gibt es?
18. In welchen Fällen kann die Schriftlichkeit der Bestellung entfallen?
19. Welche Angaben hat eine Bestellung zu enthalten?
20. Wie können Lieferungen erfolgen?
21. Worauf ist bei der Warenübernahme/Wareneingangskontrolle zu achten?
22. Welche Papiere werden bei einer Lieferung eingesetzt?
23. Was versteht man unter Rechnungskontrolle?
24. Was wird bei der sachlichen Rechnungsprüfung kontrolliert?
25. Was wird bei der rechnerischen Rechnungsprüfung kontrolliert?
26. Wie lauten die gesetzlichen Merkmale einer Rechnung?
27. Welche Möglichkeiten der Fehlerbehebung gibt es bei fehlerhaften Rechnungen?
28. Welche Arten der Mängel gibt es bei Waren?
29. Welche rechtlichen Möglichkeiten bei Lieferung mangelhafter Ware hat der Käufer?
30. Wann kann der Käufer Schadenersatz fordern?
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 62 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
31. Was regelt das Produkthaftungsgesetz?
32. Welche Formen der Mängelrüge gibt es?
33. Was hat eine schriftliche Mängelrüge zu beinhalten?
34. Welche Richtlinien für die Sachverwaltung des Bundes gibt es?
35. Was ist der Zweck der oben genannten Richtlinien?
36. Welche Aufgaben hat die Wirtschaftsstelle?
37. Was sind Inventargegenstände?
38. Was versteht man unter Buchwert?
39. Welche Arten der Inventarverwaltungen gibt es?
40. Was versteht man unter Inventur?
41. Was sind Materialien?
42. Wie kann die Auslieferung von Materialien erfolgen?
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 63 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Arbeitsaufgaben
Zum Schluss bräuchte ich jetzt noch eure Unterstützung bei der Bearbeitung der
folgenden Aufgaben.
Die oben bestellten Personalcomputer sind für die Ausstattung eines neuen Büros
gedacht. Da die Mitarbeiter nicht nur Computer, sondern auch Tastaturen und Mäuse
brauchen, müssten diese nun auch noch bestellt werden.
Im e-shop ist folgendes Angebot zu finden:
Logitech Tastatur Wireless Illuminated Keyboard
K800
€ 72,-
Logitech Anywhere Mouse MX
€ 42,-
Aufgabe 1:
Da ich im Moment sehr viel zu tun habe, würde ich dich bitten, schon einmal eine
Bestellung vorzuschreiben.
Alle Informationen, die du dafür brauchst habe ich dir bereits auf einem kleinen Zettel
notiert.
Du kannst auch unseren Vordruck für Bestellungen verwenden.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 64 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Vordruck für Bestellungen:
Musterbundesministerium für Musterbeispiele
Straße: Musterstraße 23
Ort:1050 Wien
Tel.: 01/123456789
Fax.: 01/123456789-0
e-mail: [email protected]
Datum: 12.07.20..
Geschäftszahl: 01
Computer und Co GmbH
Beispielstraße 18
3730 Eggenburg
Betreff:
Bezeichnung
Menge
Einzelpreis
Gesamtpreis:
Die Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und Lieferkosten. Innerhalb von 8 Tagen abzüglich
2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto.
Die Lieferung hat in der Kalenderwoche
an die oben angegebene Adresse zu erfolgen.
Die Rechnung ist spätestens bis zur Kalenderwoche
zu legen. Bitte geben Sie auf Ihrer Rechnung
Ihre Bankverbindung und die betreffende Geschäftszahl an und senden Sie diese an folgende
Fachabteilung:
Fachabteilung für Musterbeispiele
Abteilung für Rechnungswesen
Musterstraße 29
1040 Wien
Kommt der Vertrag nicht ordnungsgemäß zustande, wird ein Pönale in der Höhe von 40 % des
Rechnungsbetrags verrechnet.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 65 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Aufgabe 2:
Danke für die Bestellung! Die Tastaturen und Mäuse sind bereits da. Der Portier hat
gerade angerufen und mir mitgeteilt, dass der Lieferant schon unterwegs nach oben ist.
Könntest du bitte zum Aufzug gehen und die Waren übernehmen? Bevor du das tust
überlege dir aber bitte noch einmal, was du dabei beachten musst. Damit du
es nicht vergisst, schreibe es bitte stichwortartig auf den folgenden Zettel.
Aufgabe 3:
Untenstehend findest du auch die beigelegten Lieferpapiere. Damit keine Verwirrung um
diese verschiedenen Papiere entsteht, schreib bitte auf jeden Zettel daneben, um
welches Lieferpapier es sich handelt, wer es bekommt und was du damit
machen musst.
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 66 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Verwaltungsakademie des Bundes 2012 Kapitel 1
67 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Aufgabe 4:
Untenstehend findest du die Rechnung zur oben durchgeführten Bestellung.
Könntest du diese Rechnung bitte sachlich und rechnerisch prüfen? Fülle dafür
bitte die darunter stehenden Checklisten aus. Die Eintragungen in die
Aufschreibungen habe ich bereits durchgeführt und in die Checkliste eingetragen. Die
Verpflichtungen wurden nur teilweise erfüllt. Das habe ich auch bereits eingetragen.
Büro & Co
Elektrogeräte Büro & Co, Mustergasse 27, 1040 Wien Fachabteilung für Musterbeispiele Abteilung für Rechnungswesen Musterstraße 29 1040 Wien Kunden Nr. 2398769 Rechnungsdatum: 27. September 20.. Kontoinhaber: Herr Mustermann Bankname: Musterbank BLZ:290584 Konto: 309876493 RECHNUNG NR: 2098765‐8 Pos. ArtikelNr. Bezeichnung Einzelpreis Menge 1 874 Logitech Tastatur Wireless 72 50 Illuminated Keyboard K800 2 905 Logitech Anywhere Mouse MX 42 50 Versandkosten Gesamtpreis Telefon: 08/367844 Fax: 08/367844‐01 Mail: büro&[email protected] Verwaltungsakademie des Bundes 2012 Gesamtpreis 3.600 2.100 14,28 2.114,28 Steuernummer: 0976399476 UID‐Nr.: 098353584886 Web: www.büro&[email protected] 68 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Checkliste sachliche Prüfung
JA/Nein
Anmerkung / Warum
Wurden alle Verpflichtungen erfüllt?
NEIN
Die Geschäftszahl wurde nicht
angegeben
Wurde alles in die Aufschreibungen eingetragen?
JA
Habe bereits alles in die
Inventaraufschreibung
eingetragen
JA / Nein
Anmerkung / Warum
Wurde die Lieferung/
Leistung bereits erbracht?
Entspricht die Lieferung/
Leistung der Bestellung?
Sind die Zahlenangaben
(Mengen) richtig?
Checkliste rechnerische Prüfung
Liegt die Rechnung im
Original vor?
Enthält die Rechnung alle
gesetzlichen Merkmale?
(siehe auch Checkliste
Rechnungsmerkmale)
Wurden die Beträge richtig
gerechnet?
Wurden alle Zahlungsbegünstigungen
ausgenützt?
Wurden geleistete Vorauszahlungen abgezogen?
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 69 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Checkliste Rechnungsmerkmale
unter € 150,-
über € 150,-
Name & Anschrift des Verkäufers
Name & Anschrift des Käufers
Rechnungsnummer
Rechnungsdatum
Lieferdatum
Menge & Bezeichnung der Ware
Steuersatz
Nettorechnungsbetrag
Bruttorechnungsbetrag
Umsatzsteuerbetrag
Umsatzsteueridentifikationsnummer
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 70 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Aufgabe 5:
Mir ist aufgefallen, dass die obige Rechnung fehlerhaft ist. Kannst du bitte notieren, um
welche/n Fehler es sich handelt und welche Möglichkeiten wir haben um
diese/n Fehler zu beheben.
Art/en des/der Fehler/s: Möglichkeit der Fehlerbehebung: Verwaltungsakademie des Bundes 2012 71 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Aufgabe 6:
Wir haben nun bereits alle Tastaturen und Mäuse ausgepackt und auch schon
gemeinsam mit den Computern im neuen Büro installiert. Dabei ist uns aber aufgefallen,
dass eine Maus nicht funktioniert. Um welchen Warenmangel handelt es sich und
welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir bei diesem Mangel? Haben wir
auch Anspruch auf Schadenersatz? Bitte notiere auch das auf dem untenstehenden
Zettel.
Art des Fehlers: Rechtliche Möglichkeit: Schadenersatz (Ja/Nein): Verwaltungsakademie des Bundes 2012 72 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Aufgabe 7:
Schreibe nun bitte auch gleich die passende Mängelrüge dazu. Du kannst wieder den
untenstehenden Vordruck verwenden.
Musterbundesministerium für Musterbeispiele
Straße: Musterstraße 23
Ort:1050 Wien
Tel.: 01/123456789
Fax.: 01/123456789-0
e-mail: [email protected]
Datum: 12.09.20..
Computer und Co GmbH
Beispielstraße 18
3730 Eggenburg
Betreff: Mängelrüge
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir bestätigen hiermit den Empfang von 50 Stück HP Compaq 8200 Elite Microtower PC.
Leider mussten wir jedoch feststellen, dass
Da die Mängel eindeutig durch die, von Ihnen durchgeführte, Lieferung entstanden ist, fordern wir
daher entweder
Aus unserer Sicht wäre
Sollten wir spätestens bis zur KW
Rechnungsbetrag abzüglich
angebracht.
keine Antwort von Ihnen erhalten haben, überweisen wir den
.
Mit freundlichen Grüßen
Musterbundesministerium für Musterbeispiele
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 73 Beschaffung, Inventar‐ und Materialverwaltung Kapitel 1
Aufgabe 8:
Halte nun bitte in der folgenden Liste fest, um welche Warenarten es sich handelt.
Eintragung der Mäuse:
Warenverzeichnis
Nach der Beweglichkeit
beweglich
unbeweglich
Nach der Art
Inventargegenstände
Geringwertiges
Wirtschaftsgut
Gebrauchsgut
Materialien
Geringwertiges
Wirtschaftsgut
des
Anlagevermögens
Geringwertiges
Gebrauchsgut
Wirtschaftsgut
des
Umlaufvermögens
Eintragung der Tastaturen:
Nach der Beweglichkeit
Warenverzeichnis
beweglich
unbeweglich
Nach der Art
Inventargegenstände
Geringwertiges
Wirtschaftsgut
Gebrauchsgut
Materialien
Geringwertiges
Wirtschaftsgut
des
Anlagevermögens
Geringwertiges
Gebrauchsgut
Verwaltungsakademie des Bundes 2012 Wirtschaftsgut
des
Umlaufvermögens
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