Investive Maßnahmen im Bestand Bedarfsanmeldung Bauvorhaben Bezeichnung / Standort Kopfbau Stückguthalle / Landsberger Straße 472 im 21. Stadtbezirk Pasing / Obermenzing Projekt Nr. (PS/POM) : Nutzerreferat / Sachbearbeiterin / Telefon Kulturreferat / Frau Heller-Brandt / 21191 ✘ Umbau ✘ Instandsetzung Nutzungsänderung Datum 22.09.2010 ✘ Gliederung der Bedarfsanmeldung 1. Bedarfsbegründung (Mängelerfassung) 1.1 1.2 1.2.1 1.2.2 1.2.3 2. Anlass und Art der Maßnahme Gebäudezustand Geschichte des Gebäudes Nutzungsbedingte und funktionale Mängel Bautechnische Mängel Bedarfsdarstellung (Mängelbehebung) 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.3.1 2.2.3.2 2.2.4 2.2.5 2.2.5.1 2.2.5.2 2.3 Bautechnischer Bedarf Nutzungsbedingter Bedarf des Kulturreferats Allgemeiner Bedarf an Ateliers und Musikprobenräumen Bedarf an Ateliers, Proben- und Gruppenräumen im Kopfbau Stückguthalle Raumausstattungsbedarf für Künstlerateliers Allgemeiner Ausstattungsbedarf für Arbeitsateliers Sonstiger Raumbedarf für Arbeitsateliers Ausstattungsbedarf der Räumlichkeiten für die Bürgerschaftliche Nutzung Raumausstattungsbedarf für Musikprobenräume Allgemeiner Ausstattungsbedarf für Musikprobenräume Sonstiger Raumbedarf für Musikprobenräume Städtebaulicher Bedarf 3. Zeitliche Dringlichkeit 4. Kosten der Untersuchung 1. Bedarfsbegründung (Mängelerfassung) 1.1 Anlass und Art der Maßnahme Der sogenannte „Kopfbau“ befindet sich auf dem Flurstück 842 an der Landsberger Straße 472 im Stadtteil Pasing. Seit 1. Juli 2005 befindet sich das Areal des ehemaligen Ortsgüterbahnhofs im Eigentum der Landeshauptstadt München. Das Objekt war mehrfach Gegenstand von Stadtratsbefassungen; auch der Bezirksausschuss 21, Pasing – Obermenzing und die dortige Bürgerschaft haben sich mehrmals damit beschäftigt: Beschluss des Kulturausschusses vom 29.9.2005 / der Vollversammlung vom 5.10.2005: Damit wurde das Kulturreferat beauftragt, im Fall des Kopfbaus (der für kulturelle Nutzungen erhalten werden soll) gemeinsam mit dem Kommunalreferat, evtl. mit einem Privatinvestor, auf eine kulturelle Nutzung hinzuwirken. Antrag Nr. 02-08 / A 03730 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL vom 31.05.2007, der mit positiven Antwortschreiben des Kulturreferates vom 30.10.2007, in dem eine Prüfung zugesagt wurde, behandelt wurde. Nachfrage von Herrn Stadtrat Benker im Rahmen der Beratung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2008-2012 im Kulturausschuss am 05.06.2008 Im Rahmen des Beschlusses des Atelierberichtes 2008 im Kulturausschuss am 23.10.2008 wurde erneut auf die Prüfung des Kopfbaus als möglicher Kulturstandort verwiesen und eine Stadtratsvorlage mit einer abschließenden Bewertung angekündigt. Beschluss des BA 21 vom 31.03.2009 (Antragsnr. 08-14 / B 01040), mit dem ein Sachstandsbericht zu vorgenanntem Beschluss sowie erneut die sozio-kulturelle Nutzung gefordert wird. Beschluss des BA 21 vom 05.05.2009 (zu vorgenannten Antrag) in dem für die Nutzung des Kopfbaus auch ein multifunktional zu nutzender Raum (einschl. filmtechnischer Ausstattung) für ca. 150 - 200 Personen gefordert wird. Beschluss des BA 21 vom 28.07.2009 (zu vorgenannten Antrag) zum Gesamtnutzungskonzept des Gebäudes. Beschluss des BA 21 vom 06.10.2009 zu einer Empfehlung der Bürgerversammlung vom 23.04.2009 (Empfehlung Nr. 08-14 / E 00271) bezüglich einer multifunktionalen Nutzung des großen Saals auch als Kinoraum Im Rahmen des Beschlusses des Kulturausschusses vom 19.11.2009 zum Thema "Schaffung eines Kinos im Umfeld des S-Bahnhofs Pasing" wird das Kulturreferat beauftragt, die Möglichkeit von Filmvorführungen im Kopfbau mit zu berücksichtigen. Schreiben des Kulturforums München West e. V. Vom 25.05.2010, in dem der Bedarf an sozio-kulturell nutzbaren Räumlichkeiten im Stadtteil bekräftigt wird Der Kopfbau mit einer Geschossfläche von schätzungsweise ca. 800 m² erstreckt sich über insgesamt vier Geschosse, deren Grundrissaufteilung sehr unterschiedlich ist. Die vorhandenen Bestandspläne sind leider unvollständig. Eine Bestandsaufnahme und detaillierte Mängelfeststellung sind als Grundlage für konkrete Planungen zunächst unverzichtbar. Durch eine Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung muss die Umsetzbarkeit des angedachten Konzepts überprüft werden. 1.2 Gebäudezustand 1.2.1 Geschichte des Gebäudes Der Kopfbau der ehemaligen Stückguthalle der Bahn war Teil des früheren Ortsgüterbahnhofs in Pasing. Dieser entstand in den Jahren 1938-41 nach dem Entwurf der Reichsbaudirektion München an der Stelle des zuvor abgebrochenen Telegrafenzeugamtes. Der Bahnhof mit neun Gleisen umfasste zwei Ladehallen und einen Verwaltungsbau, der als Kopfbau an die nördliche Halle angrenzt. Bis Ende des 20. Jahrhunderts wurde der Kopfbau von der Bahn noch als Fundbüro genutzt. Nach dem Verkauf an die Landeshauptstadt München waren darin bis 30. September 2008 Künstlerateliers als Zwischennutzung untergebracht. Momentan ist der Bau bis Herbst 2010 als Baubüro an eine Baufirma vermietet; die angrenzende Halle wird als Verkaufsfläche von einem Asiatikahändler genutzt. Wie im aktuell gültigen Bebauungsplan 1922a vorgesehen soll der Hallenteil in Zukunft abgebrochen, der Kopfbau jedoch in die neue Bebauung integriert werden. Er steht in sehr markanter und fast monumentaler Weise direkt an der Offenbachstraße, wo er viergeschossig ist. Mit seiner für Ende der 1930er Jahre typischen Architektur erscheint er als historisches Zeugnis der ehemaligen Bahnnutzung an dieser prominenten Stelle erhaltenswert, er steht jedoch nicht unter Denkmalschutz. Voraussichtlich ab Sommer 2011 möchte die LHM / Kommunalreferat mit dem Rückbau der Halle sowie der Vermarktung der Grundstücksflächen beginnen. Bis dahin muss über die Möglichkeit einer zukünftigen kulturellen Nutzung entschieden sein. 1.2.2 Nutzungsbedingte und funktionale Mängel Das Gebäude erstreckt sich über insgesamt vier Geschosse, die über eine Treppenanlage in der Nordwestecke des Baus erschlossen sind. Von außen gelangt man in das erhöhte Erdgeschoss nur über eine Treppenanlage. Die LHM verfolgt grundsätzlich das Ziel, ihre Immobilien barrierefrei zu gestalten. Es ist daher auf jeden Fall zu prüfen, in wie weit eine zumindest teilweise barrierefreie Erschließung ermöglicht werden kann. Die Nachrüstung eines Aufzugs oder einer Zugangsrampe wäre z. B. auch für einen Instrumententransport in das erste UG sowie zum Materialtransport ins erste OG hilfreich. Die vorhandene Raumaufteilung ist in weiten Teilen ohne umfangreiche Eingriffe in die bestehende Gebäudestruktur für eine kulturelle Nutzung geeignet. Erstes Obergeschoss: Hier befinden sich acht Zimmer von ca. 8 bis 37m² sowie eine kleine Toilette. Die vorhandenen Raumzuschnitte eignen sich in dieser Form zur Einrichtung von 4 bis 5 Künstlerateliers. Hierfür werden lediglich die Unterbringung von ausreichend sanitären Anlagen sowie eines Gemeinschaftsbereichs mit Kochzeile erforderlich. Erdgeschoss: Hauptsächlich im Erdgeschoss werden aufgrund mehrerer Faktoren umfangreichere Eingriffe in die Raumaufteilung notwendig. Derzeit befinden sich hier fünf 20 bis 30 m² große Räume und relativ große Erschließungsflächen (Flure). Nach dem Abriss des eingeschossigen Hallenteils wird an der Ostseite die Fassade ohnehin beschädigt sein und einer neuen Gestaltung bedürfen. An Stelle der Halle soll dem Kopfbau - so sieht es der B-Plan vor - ein attraktiver Platz vorgelagert sein. Eine geplante Anrampung zum Übergang über die Offenbachstraße kommt zudem sehr nahe an der Südseite des Gebäudes zu liegen, wo sich derzeit der Haupteingang befindet. Eine Verlagerung des Haupteingangs an die Ostseite wird daher sinnvoll sein. Dadurch ergibt sich für das Erdgeschoss die willkommene Chance, den jetzt sehr kleinteiligen Grundriss umzugestalten und ein einladendes Foyer, einen größeren multifunktional nutzbaren Gruppenraum und dazugehörige Nebenräume einzubauen. Erstes Untergeschoss: Für eine Nutzung als Kino ist der Raum aufgrund der niedrigen Raumhöhe nicht geeignet. Die für einen ständigen Kinobetrieb erforderliche technische Ausstattung, Möblierung und sonstige Infrastruktur erscheint nicht mit vertretbarem Aufwand herstellbar. Wegen zu wenigen Nebenräumen als Lagerfläche für Kinobestuhlung wäre eine Wechselnutzung mit anderen Sparten nicht möglich. Eine ausschließliche Kinonutzung würde jedoch zu unvertretbar hohen Leerständen führen. Naheliegender ist es, den vorhandenen ca. 120m² großen Raum mit seinen Nebenräumen als Übungsraum für Musikensembles zu nutzen, was sicherlich auch einen technischen und baulichen Aufwand bedingt. Es müssen sowohl eine gute Akustik im Raum als auch eine möglichst geringe Schallübertragung nach außen gewährleistet werden. Weiterhin dürften Probleme bezüglich zweitem Rettungsweg, ausreichender Lüftung, barrierefreier Erschließung sowie ausreichender Versorgung mit Sanitäranlagen zu lösen sein. Da der B-Plan einen Anbau an der Nordseite vorsieht, gehen hier unter Umständen wertvolle Fensterflächen verloren. Ob und wie dies kompensiert werden muss, wird sich erst im Zuge der weiteren Planungen klären. Zweites Untergeschoss: Das zweite Untergeschoss befindet sich auf dem Niveau der Offenbachstraße und verfügt dort über einen direkten Zugang ins Treppenhaus. Der Grundriss erstreckt sich nur über eine Teilfläche der darüber liegenden Geschosse. Da nach dem Abriss der angrenzenden Halle kein Hausanschluss mehr vorhanden sein wird, dürften die hier befindlichen Räume wahrscheinlich fast vollständig für die neu zu installierende Haustechnik benötigt werden. In wie weit dazu Änderungen an der Raumaufteilung vorgenommen werden müssen, wird sich erst im Rahmen der Machbarkeitsstudie herausstellen. 1.2.3 Bautechnische Mängel Das Gebäude befindet sich in einem für sein Alter recht akzeptablen Zustand, der zumindest provisorische und kurzfristige Nutzungen ermöglicht. Deutlich zu erkennen sind lediglich Feuchteschäden sowie Bodenabsenkungen im 2. UG. Im gesamten Gebäude sind die Oberflächen wie Wände und Fußböden abgenutzt und müssen für einen dauerhaften Gebrauch erneuert werden. Es ist außerdem anzunehmen, dass weder die bestehenden Installationen noch der Wärmeschutz heutigen Standards entsprechen. Eine umfassende Mängelliste muss durch zu beauftragende Fachleute erst angefertigt werden. 2. Bedarfsdarstellung (Mängelbehebung) 2.1 Bautechnischer Bedarf Wie bereits erläutert bedarf es zunächst einer Bestandsaufnahme und Mängelfeststellung. Zu dem Gebäude liegen keine maßhaltigen Planunterlagen vor. Im Rahmen eines Aufmaßes müssen Bestandspläne mit korrekten Maß- und Flächenangaben erstellt werden. Die Bausubstanz muss hinsichtlich Statik der tragenden Bauteile, Zustand der Installationen, Wärmeschutz / ENEV, Brandschutz und Bauphysik untersucht werden. Darauf basierend kann dann ein Umbaukonzept erstellt und der bautechnische Bedarf detailliert formuliert sowie Kosten dafür benannt werden. Die angedachten neuen Nutzungen machen sicherlich eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen und Einbauten zu Lärmschutz, Raumakustik, Heizung, Lüftung und Sanitär erforderlich, da das Gebäude bislang nicht für musikalische Nutzungen und größere Besuchermengen ausgelegt war. 2.2 Nutzungsbedingter Bedarf des Kulturreferats 2.2.1 Allgemeiner Bedarf an Ateliers und Musikprobenräumen Der tatsächliche Bedarf an – insbesondere preisgünstigen – Atelierräumen für professionell arbeitende, freischaffende Künstlerinnen und Künstler in München übersteigt das Angebot von freien Arbeitsräumen bei weitem. Im Bericht der Atelierförderung für 2009 musste einmal mehr der drastische Mangel an ausreichenden, geeigneten und für Künstlerinnen und Künstler finanzierbaren Atelierflächen dargestellt werden. Um dem entgegen zu wirken, sieht sich das Kulturreferat in der Pflicht, die Schaffung neuer Atelierräume durch unterschiedliche Maßnahmen, die im Einzelnen noch dargestellt werden, nachhaltig zu fördern. Auch im Bereich des Angebots an Probenräumen für Musiker gibt es eine eklatante Unterdeckung, so dass das Kulturreferat kaum Musikprobenräume anbieten und vermitteln kann. Im Sinne einer Förderung und Vernetzung unterschiedlicher künstlerischer Gattungen empfiehlt sich grundsätzlich, sollten die räumlichen und technischen Bedingungen gegeben sein, verschiedene Gattungen in einem gemeinsamen Objekt unterzubringen. 2.2.2 Bedarf an Ateliers, Proben- und Gruppenräumen im Kopfbau Stückguthalle Während einer Zwischennutzung wurden 6 Räume an Künstlerinnen und Künstler vermietet. Die befristeten Mietverträge waren mehrmals verlängert worden; der Mietpreis lag damals bei 5,00 €/m² Warmmiete. Das Atelierprojekt hat den Ort unter dem Namen Landsberger 472 in der Kunstszene bekannt gemacht. Ein großer, nicht abtrennbarer Raum im 1. UG wurde zusätzlich als Werkstatt und Ausstellungsraum genutzt. Eine weitere kulturelle Nutzung des Gebäudes, die die unterschiedlichen Raumbedarfe der Kunst- und Kulturszene bedient, ist ausgesprochen wünschenswert. So wäre eine kombinierte aber geschossweise getrennte Nutzung mit Atelier-, Gruppen- und Probenräumen anzustreben. Bei der Sanierung des Gebäudes sollten neben Atelierräumen ein Probenraum für klassische Ensembles und Ensembles der MVHS, nach Möglichkeit ein weiterer Probenraum für Bands sowie multifunktional nutzbare Räumlichkeiten für diverse bürgerschaftliche Aktivitäten eingeplant werden. Folgende Aufteilung dieser unterschiedlichen Nutzungen im Gebäude erscheint umsetzbar: Als Nutzung des 1. Obergeschosses empfiehlt sich eine Einteilung der Räume in maximal 5 Arbeitsateliers für unterschiedliche Nutzermodelle. 4 - 5 Räume sollten dauerhaft als Künstlerateliers vermietet werden. Hierfür sollten nach Bedarf sanitäre Anlagen sowie ein kleiner Gemeinschaftsraum / Teeküche eingerichtet werden. Die Arbeitsateliers ließen sich nicht nur mit den Kunsträumen des Kulturreferats vernetzen, sondern auch mit weiteren Atelierprojekten, wie den Städtischen Atelierhäusern in der Klenze- / Baumstraße und der Domagkstraße, aber auch dem Projekt Platform3 in der Kistlerhofstraße 70 und vor allem mit dem Ausstellungsbetrieb der Pasinger Fabrik. Der Grundriss im Erdgeschoss sollte idealerweise so umgestaltet werden, dass ein attraktiver Eingangsbereich und ein Multifunktionsraum mit Nebenräumen entsteht. Hier soll Raum für diverse bürgerschaftliche Aktivitäten für die Bewohner des Stadtviertels geschaffen werden. Der Gruppenraum soll geeignet sein für Treffen von Vereinen, Veranstaltungen in kleinem Rahmen wie Vorträgen, Lesungen, Filmvorführungen und Projektionen mittels Beamer. Der Haupteingang soll zukünftig an der öffentlich wirksamen Platzseite (Ostseite) liegen und möglichst barrierefrei gehalten sein. Der ca. 120 m² große Raum im 1. Untergeschoss soll als Musikprobenraum für ein möglichst breites Spektrum an klassischen Ensembles ausgebaut werden. Als Nutzer hierfür kommen sowohl des Ensemble „piano possibile“, das schon seit langem auf der Suche nach passenden Räumlichkeiten ist, als auch Chöre und Ensembles der MVHS oder weitere Gruppen aus dem Stadtteil in Frage. Durch die Raumgröße sowie die vorhandenen Nebenräume erscheint eine derartige Verwendung des Raums naheliegend. Sofern mit vertretbarem Aufwand möglich, muss jedoch noch ein barrierefreier Zugang hergestellt werden. Da der Kopfbau sich in sehr lauter Umgebung befindet, liegt die Unterbringung geräuschintensiver Nutzungen in diesem Bauwerk nahe. Sofern nach Unterbringung der erforderlichen haustechnischen Anlagen im 2. Untergeschoss noch Raum vorhanden ist, sollte daher die Einrichtung eines Probenraumes für kleine Bands aus dem Stadtviertel vorgesehen werden. Im gesamten Stadtgebiet sind derartige Übungsräume absolute Mangelware. 2.2.3 Raumausstattungsbedarf für Künstlerateliers Vorbemerkung (gilt sinngemäß auch für die Musikübungsräume und die Räume für die bürgerschaftliche Nutzung): Der sich aus der Untersuchung ergebenden Sanierungsbedarf dient vor allem der Substanzund Werterhaltung des Gebäudes und wäre bei einem Verbleib im städtischen Eigentum ohnehin erforderlich. Ziel ist, darüberhinaus durch verhältnismäßig geringe bauliche Mehraufwendung einen großen kulturellen Mehrwert zu erzielen. In den folgenden Punkten ist deshalb für den Untersuchungsauftrag das formuliert, was wünschenswert ist. Aufgrund der finanziellen Situation wird aber im weiteren Verlauf selbstverständlich darauf geachtet werden, die Standards – orientiert an denen in der Domagkstraße, Haus 50 – so wenig aufwändig wie möglich zu halten. 2.2.3.1 Allgemeiner Ausstattungsbedarf für Arbeitsateliers Für alle Ateliers besteht grundsätzlich der Bedarf, dass eine gute und wenn möglich barrierefreie Zugänglichkeit für den Transport von Künstlermaterial und vor allem von großen Bildformaten gewährleistet ist. Dazu sind eine entsprechende Türweite und möglichst hohe Türhöhe nötig. Entsprechend müssten auch alle Flurweiten einen Transport von großen Werken zulassen. Bedarf für alle Ateliers ist eine Ausstattung mit fließend Kaltwasser und einem ZweikammerAusgussbecken, sowie die Möglichkeit zur Nachrüstung eines Warmwasserboilers. Alle Ateliers sollten eine ausreichende Anzahl an Steckdosen wie auch die technische Vorrüstung für einen Telefon- und Internetanschluss aufweisen. Falls Veranstaltungen (Ausstellungen / Präsentationen) möglich sein sollen, wäre auch ein Starkstromanschluss sinnvoll. 2.2.3.2 Sonstiger Raumbedarf für Arbeitsateliers Neben den Atelierräumen wäre zusätzlicher Lagerraum, WC's, eine kleine Teeküche, evtl. Ausstellungsflächen, sowie Parkplätze in unmittelbarer Nähe für den Material- und Kunsttransport erforderlich. 2.2.4 Ausstattungsbedarf der Räumlichkeiten für die bürgerschaftliche Nutzung Diese Räumlichkeiten sollten möglichst barrierefrei zugänglich sein und attraktiv mit einladender Außenwirkung gestaltet werden. Ein Eingangsfoyer mit Theke / Getränkeausgabe und kleiner Küchenausstattung soll vorgesehen werden. Ein Gruppenraum muss mit den technischen Vorhaltungen für den Einsatz unterschiedlicher Medien sowie entsprechendem Mobiliar und Gerät ausgestattet werden. Dazu sind unter Anderem ausreichend viele Steckdosen, Lautsprecher, Internetanschluss, Projektionsfläche und die Möglichkeit zur Verdunkelung notwendig. Daneben werden Räume mit Lagerflächen für Mobiliar und technisches Gerät, leicht erreichbare WC-Anlagen und evtl. ein kleines Büro für Verwaltungstätigkeiten (mit Internet- und Telefonanschluss) erforderlich. 2.2.5 Raumausstattungsbedarf für Musikprobenräume 2.2.5.1 Allgemeiner Ausstattungsbedarf für Musikprobenräume Wichtig für einen Probenraum ist die Gewährleistung ausreichenden Schallschutzes für andere Räume innerhalb des Hauses sowie der benachbarten Gebäude (hier z. B. der geplanten nordseitig anschließenden Nachbarbebauung) durch entsprechende Isolierung und Entkoppelung. Eine akustische Optimierung durch geeignete Einbauten und Oberflächen muss durchgeführt werden. Für den Instrumententransport sollte eine Zugangsmöglichkeit zur Verfügung stehen. Dazu ist eine entsprechende Türweite und möglichst hohe Türhöhe nötig. Entsprechend müssen auch alle Flurweiten einen Transport von großen Instrumenten zulassen. Darüber hinaus soll es die Möglichkeit für einen Internetund Telefonanschluss geben sowie eine Ausstattung mit Steckdosen etc., die es erlaubt auch umfangreichere ton- und aufnahmetechnische Anlagen anzuschließen. 2.2.5.2 Sonstiger Raumbedarf für Musikprobenräume Neben einem großen Musikprobenraum wird mindestens ein Nebenraum benötigt, in dem Instrumente und technische Geräte zwischengelagert werden können, damit eine Wechselnutzung des Probenraumes möglich ist. Für Musiker und ggf. auch für Konzertbesucher sind WC's in angemessener Anzahl erforderlich; ebenso Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe für den Transport von Instrumenten. Eine Teeküche im Haus, die auch den Musikern zur Mitbenutzung zur Verfügung steht, wäre wünschenswert. 2.3 Städtebaulicher Bedarf Über den gebäudebezogenen Bedarf hinaus würde der so genutzte Kopfbau auch für das im nahen Umfeld geplante Wohngebiet auf dem Stückgutgelände sowie im weiteren Umgriff auch für das Ortszentrum Pasing von strukturell aufwertender städtebaulicher und stadtteilkultureller Bedeutung sein. Ein kultureller Identifikationspunkt für das „neue“ Pasing, der angeregten Austausch und belebende Ansätze zwischen Kunst und Bürgerschaft ermöglicht, kann hier geschaffen werden. 3. Zeitliche Dringlichkeit Das Areal, auf dem sich der Kopfbau befindet, liegt im Umgriff des Bebauungsplans 1922a, dessen Umsetzung unter voller Ausschöpfung des Baurechts angestrebt wird. Das Kommunalreferat geht derzeit von einer Vermarktung des Grundstücks ab Sommer 2011 aus. Bis dahin muss geklärt sein, ob der Kopfbau weiterhin im Besitz der LHM bleiben und für eine kulturelle Nutzung vorgehalten werden soll. Beim Verkauf der restlichen Flächen müssen zudem die Weichen hierfür gestellt, z. B. Regelungen bezüglich Anbau an der Nordseite, Stellplätzen etc. getroffen werden. Andernfalls wird der Bau mit veräußert und steht folglich zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr für eine kulturelle Nutzung zur Verfügung. Eine zeitnahe Durchführung der Machbarkeitsstudie erscheint daher sinnvoll. 4. Kosten der Untersuchung An vorlaufenden Planungskosten (Bestandsaufnahme und Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung) werden ca. 36.000.- EUR anfallen. Da sich der Kopfbau im Umgriff des Untersuchungsgebiets des Bund-LänderStädtebauförderungsprogramms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" befindet, wurde geprüft, ob darüber eine Finanzierung oder zumindest Teilfinanzierung der Kosten möglich wäre. Der Zustimmungsantrag des Planungsreferates wurde von der Regierung von Oberbayern jedoch zurückgewiesen. /home/siegfried.kain/Netzlaufwerke/Burg/GL/GL-3-Beschluesse/2010/21. Oktober 2010/anl1a-Kopfbau Stückguthalle.odt