Energieeffizienz im Blickpunkt, Dipl.-Ing. Hans-Dieter

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Energieeffizienz im Blickpunkt
Energieeinsparverordnung 2007
und die neue Förderung
in Deutschland
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Der Energiehunger wächst
ca. + 60 % gegenüber 2003
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Klimaschutzziele und Randbedingungen
Ziele:
• Internes Kyoto-Ziel im Bereich der privaten
Haushalte: 120 Mio. t CO2 bis 2008/2012
• Weiterer Anstieg der Energiekosten um 30%
bis zum Ende des Jahrzehnts
• Umsetzung der EDL-RL
(Endenergieeinsparung von 9% in 9 Jahren)
• Umsetzung des Aktionsplans der EUKommission (Ziel Passivhäuser ab 2015)
und der Festlegungen des nationalen
Energiegipfels, die Energieproduktivität um
20% bis 2020 zu steigern
Erschwerende Randbedingungen:
• Entwicklung der priv. Haushalte von 38,8
Mio. (2005) auf 40 Mio. (2015)
• Entwicklung der Gesamt-Wohnfläche von
3,13 Mrd. m² (2005) auf 3,3 Mrd. m² (2015)
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Der absolute Energieverbrauch sinkt
nicht !
10000
8000
6000
4000
2000
Gebäude
private Haushalte
GHD
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verkehr
20
04
20
02
20
00
19
98
19
96
19
94
19
92
19
90
0
Industrie
Entwicklung der Weltmarktpreise
Preis in 2006
deutlich gestiegen
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Wärmepreis in Deutschland
2006: 6,8 ct/kWh
2005: 5,6 ct/kWh
2,7 ct/kWh
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Entwicklung der Kosten für das
Wohnen 2000 – 2005
140
Nettokaltmieten, Wohnungsnebenkosten, Haushaltsenergie,
Index 2000 = 100
Indexwerte
135
warme Nebenkosten
130
125
120
kalte Betriebskosten
115
110
105
Nettokaltmiete
100
95
90
2000
2001
2002
2003
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
2004
2005
Quelle: Statistisches Bundesamt
Variotec - Innovationstag
28.02.2007
Umsetzung der EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ansätze für die EnEV
Neue Nachweis- und Berechnungsmethode
für Nichtwohngebäude
Energieausweise für Gebäude aller Art
Chance auf höhere Niveaus
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Variotec - Innovationstag
28.02.2007
Umsetzung der EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ansätze für die EnEV
Neue Nachweis- und Berechnungsmethode
für Nichtwohngebäude
Energieausweise für Gebäude aller Art
Chance auf höhere Niveaus
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Entwicklung der rechtlichen Anforderungen
an den Heizenergiebedarf in Deutschland
EnEV 2008 (?)
?
EnEV 2007
= EnEV 2002
Energieeinsparverordnung
70
3. Wärmeschutzverordnung
2. Wärmeschutzverordnung
1:1 – Umsetzung der EU -Richtlinie
ab 2002
ab 1995
100
1984 - 1995
150
1. Wärmeschutzverordnung
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
200
ab 1978
in kWh/(m²a)
Schwerpunkte der EU-Richtlinie 2002/91 –
mit der EnEV 2002/2004 bereits erfüllt
Richtlinie
•
•
•
•
ganzheitlicher Ansatz für die
energetische Bewertung von
Gebäuden
Festlegungen von nationalen
energetischen
Mindeststandards im Neubau
Festlegungen von Standards
im Bestandsbereich
(Gebäude >1000 m² und bei
entsprechenden
Modernisierungsumfang)
regelmäßige Inspektion von
Heizkesseln (>20 kW),
einmalige Inspektion von
Heizungsanlagen >15a oder
Beratungsprogramm
Deutschland
•
Ganzheitlicher Ansatz über EnEVMethode im Wohnungsbau
•
§ 3 / § 4 EnEV Anforderungsniveau für den Neubau
§ 8 / § 9 EnEV Nachrüstungsanforderungen und Anforderungen
im Modernisierungsfall
•
•
Kesselinspektion
nach der 1. BImschV,
Ersatzpflicht für Kessel vor 1978
nach EnEV, Dimensionierungsberechnung seit 1978 nach
HeizAnlV, Beratungsprogramme
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Schwerpunkte der EU-Richtlinie 2002/91 –
neue Anforderungen über die EnEV 2006
Richtlinie
•
•
•
•
ganzheitlicher Ansatz für die
energetische Bewertung
regelmäßige Inspektion von
Klimaanlagen
(>12 kW)
Energieausweise (bei
Neubau, etappenweise
Einführung auch im Bestand
– mind. bei Neuvermietung,
Verkauf)
Energieausweise von
öffentlichen Gebäuden
müssen ausgehängt werden
(Öffentliche Dienstleistung,>
1000 m², hoher
Publikumsverkehr)
-öffentl. Hand als Vorbild-
Deutschland
•
•
•
•
neuer Ansatz für
Nichtwohngebäude notwendig
bisher keine Pflichten, zukünftig
Anf. an Mindeststandards,
Inspektionspflicht
bisher: § 13 EnEV
Energieausweise bei Neubau
und bei wesentlicher Änderung,
im Bestand freiwillig möglich
bisher keine Pflichten
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Rechtliche Umsetzung der EU-Richtlinie
in Deutschland
www.bmvbs.de
Vorlage durch
die neue
BReg
Referentenentw.
vom 16.11.2006
EU-RL
Gesamtenergieeffizienz
2. Gesetz zur Änd. EnEG v. 1.09.05
Ermächtigung f. Energieausweis
Beschluss BT
Veröffentlichung
BGBl. I Nr.56 v.
07. Sept.05
Vöff.
EnEV
DIN V 18599
Materielle Regelungen für Anforderungen,
Methoden, Energieausweise, Inspektionen Entwurf techRL
Technische Richtlinien, Normen
(z.B. vereinfachte Datenaufnahme, Energieverbrauchskennwerte), DIN V 18599 „Energetische Bewertung
von Gebäuden“, DIN 4108-6, DIN 4701-10, Bbl.2 DIN 4108…
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Der Weg zur EnEV 2007 (Optimismus-Variante)
•
•
•
•
•
•
16.11.06
Referentenentwurf: Vorlage durch die
Bundesregierung
Dez. 06
Anhörung der „Verkehrskreise“ und der Länder
Fortschreibung des Referentenentwurfs im Lichte
der Anhörungen zum Regierungsentwurf:
02/2007
Kabinettbeschluss!
Einbringen in den Bundesrat zur Zustimmung
Beratung der Fachausschüsse des Bundesrates 03/2007
04/2007
Plenarbeschluss Bundesrat;
– Zustimmung vorbehaltlos:
Verkündung im BGBl
– Zustimmung mit Maßgaben:
erneuter Kabinettbeschluss über die Maßgaben, dann
Verkündung
•
Inkrafttreten nach Übergangsfrist
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
06/2007
09/2007
Variotec - Innovationstag
28.02.2007
Umsetzung der EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ansätze für die EnEV
Neue Nachweis- und Berechnungsmethode
für Nichtwohngebäude
Energieausweise für Gebäude aller Art
Chance auf höhere Niveaus
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Anforderungen und Technische Regeln
Notwendige neue Regeln:
•
Neue Methode für Nicht•
Wohngebäude (zusätzliche
Einbeziehung von Klimaanlagen und Beleuchtung)
•
•
Anforderungshöhe für
Nicht-Wohngebäude
•
•
Probleme dieser Regeln:
Bisher keine technische Regel
verfügbar, CEN will 31 Normen
vorlegen (einige als prEN
verfügbar, Paket in sich nicht
stimmig, Benutzung ist nicht
verpflichtend,
DIN gibt DIN V 18599 heraus (seit
Juli 2005 öffentl. verfügbar)
Anforderungen nach A/VVerhältnissind nicht sachgerecht,
Anforderungswerte = f (Nutzung),
„ Referenzgebäudeverfahren “,
Weiterhin Anforderungen an Qp :
QPmax=QPhmax+QPLüftmax+QPWWmax+QPLmax+QPKühlmax
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Die DIN V 18599 – neue Planungschancen
Teil 2: Nutzwärme- und Kältebedarf einer Zone
Teil 3: Nutzwärme- und Kälte für die Luftaufbereitung
Teil 4: Endenergiebedarf für die Beleuchtung einer Zone
Teil 5: Endenergiebedarf für die Heizung
Teil 1:
Allgemeines
• Definitionen
• Vorgehensweise
• Zonierung
• Primärenergiefaktoren
• Umwelteinflüsse
Teil 6: Endenergiebedarf für Wohnungslüftungsanlagen
Teil 7: Endenergiebedarf für die Kältebereitstellung
Teil 8: Endenergiebedarf Trinkwarmwasser
Teil 9: Bewertung multifunktionaler Erzeugungsprozesse
Teil 10: Randbedingungen
Teil 11: Beispiele
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referenzgebäudeverfahren
Geplantes Gebäude
Referenzgebäude
HT,real
HT,ref
Referenz-RLT
fp,RLT,
p,RLT, real
Referenzheizung
fp,Heiz,
p,Heiz, real
Referenzwarmwasser fp,TWW,
p,TWW, real
Referenzbeleuchtung
Qp,ref = Qp,max
fp,Bel.,
p,Bel., real
Nutzungsspezifisch:
Innentemperatur
Luftwechsel
Wärmelasten
Nutzungszeiten
Warmwasserbedarf
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Qp,real ≤ Qp,max
Variotec - Innovationstag
28.02.2007
Umsetzung der EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ansätze für die EnEV
Neue Nachweis- und Berechnungsmethode
für Nichtwohngebäude
Energieausweise für Gebäude aller Art
Chance auf höhere Niveaus
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Energieausweise –
Klare Botschaften für den Verbraucher
§ 16: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
(1)
(1)Wird
Wirdein
einGebäude
Gebäudeerrichtet
errichtetoder
oder…,
…,ist
istdem
demEigentümer
Eigentümerein
ein
Energieausweis
Energieausweis…….
…….auszustellen.
auszustellen.
…….
…….Der
DerEigentümer
Eigentümerhat
hatden
denEnergieausweis
Energieausweisder
dernach
nach
Landesrecht
Landesrechtzuständigen
zuständigenBehörde
Behördeauf
aufVerlangen
Verlangenvorzulegen.
vorzulegen.
(2)
(2)Soll
Sollein
einGebäude
Gebäude…….
…….verkauft
verkauft(sinngem.
(sinngem.bei
beiVermietung,
Vermietung,
Verpachtung,
Verpachtung,Leasing)
Leasing)werden,
werden,hat
hatder
derVerkäufer
Verkäuferden
den
Kaufinteressenten
Kaufinteressenteneinen
einenEnergieausweis
Energieausweiszugänglich
zugänglichzu
zumachen.
machen.
Der
DerEnergieausweis
Energieausweisbezieht
beziehtsich
sichauf
aufdas
dasGebäude..
Gebäude..
(3)
(3)Für
FürGebäude
Gebäudemit
mitmehr
mehrals
als1000
1000m²
m²Nettogrundfläche
Nettogrundfläche….
….inindenen
denen
Behörden
Behördenfür
füreine
einegroße
großeAnzahl
Anzahlvon
vonMenschen…
Menschen…öffentliche
öffentliche
Dienstleistungen
Dienstleistungenerbringen…
erbringen…Der
DerEigentümer
Eigentümerhat
hatden
den
Energieausweis
Energieausweis …
…an
aneiner
einerfür
fürdie
dieÖffentlichkeit
Öffentlichkeitgut
gut
sichtbaren
sichtbarenStelle
Stelleauszuhängen
auszuhängen
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Energieausweise
§ 17: Grundsätze des Energieausweises
(1)
(1) Energieausweise
Energieausweisenach
nach§§16
16sind
sindauf
aufder
derGrundlage
Grundlagedes
des
berechneten
berechnetenBedarfs
Bedarfsoder
oderdes
desgemessenen
gemessenen
Energieverbrauchs
Energieverbrauchs….
….auszustellen….*
auszustellen….*
(4)
(4) Energieausweise
Energieausweisemüssen
müssennach
nachInhalt
Inhaltund
undAufbau
Aufbauden
den
Mustern
Mustern….entsprechen.
….entsprechen.Sie
Siesind
sindvom
vomAussteller
Aussteller…..
…..
eigenhändig
eigenhändigzu
zuunterschreiben.
unterschreiben.
(5)
(5) Energieausweise
Energieausweisesind
sindfür
füreine
eineGültigkeitsdauer
Gültigkeitsdauervon
vonzehn
zehn
Jahren
Jahrenauszustellen…**
auszustellen…**
* für Wohngebäude bis 4 WE der Baujahre bis 1978 sind
ausschließlich Bedarfsausweise zulässig (das gilt nicht für
Gebäude, die auf Niveau der WschV modernisiert wurden, und
die Übergangsphase bis zum 1.1.2008),
bei Förderung i.d.R. Bedarf
** Überleitungsregeln für bereits ausgestellte Energieausweise
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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Energieausweise –
Klare Botschaften für den Verbraucher
Gebäudebestand in Deutschland 2003 (Stat. Bundesamt, eigene Schätzung)
12
10,63
Anzahl der Gebäude in Mio.
10
(insges. ca. 17,3 Mio. WG)
8
Wohnfläche der WG ca. 3,3 Mrd m²
Nutzfläche von NWG ca. 1,1 Mrd. m²
6
3,54
4
1,5
2
0,9
0,46
0,24
0,49
0,14
0,31
0,11
0,15
0,04
0,2
0,09
de
äu
W
E
>
tw
oh
ic
h
N
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
ng
eb
12
W
E
12
W
E
11
W
E
10
W
E
9
W
E
8
W
E
7
W
E
6
W
E
5
W
E
4
W
E
3
W
E
2
1
W
E
0
Energieausweise –
Klare Botschaften für den Verbraucher
Übersicht: Grundlagen für Energieausweise
Wohngebäude
Normen
Ergänzende
Vorschriften
DIN V 4108-6
DIN V 4701-10
Neubau
DIN V 4108-6
DIN V 4701-10
Bestand
Bedarf
Bestand
Verbrauch
Nichtwohngebäude
Bekanntmachung
zur vereinfachten
Datenaufnahme
Wohngebäude
Normen
Ergänzende
Vorschriften
DIN V 18599
Vereinfachtes
Nachweisverfahren
Bekanntmachung
zur vereinfachten
DIN V 18599
Datenaufnahme
Nichtwohngebäuden
Bekanntmachung
zur Ermittlung von
Energieverbrauchs
-kennwerten bei
Wohngebäuden
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bekanntmachung
zur Ermittlung von
Energieverbrauchskennwerten bei
Nichtwohngebäuden
Energieausweise –
Klare Botschaften für den Verbraucher
§ 20: Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
(1)
(1)Sind
SindMaßnahmen
Maßnahmenfür
fürkostengünstige
kostengünstigeVerbesserung
Verbesserungder
der
energetischen
energetischenEigenschaften
Eigenschaftendes
desGebäudes
Gebäudesmöglich,
möglich,hat
hatder
der
Aussteller
Ausstellerdes
desEnergieausweises
Energieausweisesdem
demEigentümer
Eigentümeranlässlich
anlässlich
der
derAusstellung
Ausstellungeines
einesEnergieausweises
Energieausweisesentsprechende,
entsprechende,
begleitende
begleitendeEmpfehlungen…..
Empfehlungen…..auszustellen
auszustellen
(Modernisierungsempfehlungen).
(Modernisierungsempfehlungen).
…..Sind
…..SindModernisierungsempfehlungen
Modernisierungsempfehlungennicht
nichtmöglich,
möglich,hat
hatder
der
Aussteller
Ausstellerdies
diesdem
demEigentümer
Eigentümerschriftlich
schriftlichmitzuteilen.
mitzuteilen.
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Umfang der Energieausweise
ENERGIEAUSWEIS
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
1
Erstellt am:
2
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
Adresse
kWh/(m²·a)
Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis
Gebäudeteil
Baujahr Gebäude
0
50
100
150
200
250
300
350
400
0
>400
100 § 150
200
250
300
350(EnEV)
400
gemäß
20 Energieeinsparverordnung
50
>400
Primärenergiebedarf – Seite 2
Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Endenergieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und Ressourcen und Umwelt schonende Energienutzung. Die Vergleichswerte für den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte
für grobe Vergleiche der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereiche angegeben, in denen die Werte für die einzelnen Vergleichskategorien liegen. Im Einzelfall können diese Werte
Hauptnutzung
/
auch außerhalb der angegebenen
Bereiche liegen. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen
Wohngebäude
CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden.
Gebäudekategorie
Baujahr Anlagentechnik
Anzahl Wohnungen
kWh/(m²·a)
Warmwasserverbrauch:
Gebäude
Gebäudenutzfläche (AN)
Anlass der Ausstellung
des Energieausweises
Neubau
Modernisierung
Vermietung / Verkauf
Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt.
Eigentümer
Aussteller
kWh/(m²a)
EnEV-Anforderungs-Wert
kWh/(m²a)
Endenergiebedarf
Energieträger
W/(m²K)
EnEV-Anforderungs-Wert HT’
W/(m²K)
bis
Nr.
Warmwasser
Gesamt in kWh/(m2a)
Hilfsgeräte
Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²⋅a)
(zeitlich bereinigt, klimabereinigt)
Anteil
Warmwasser
(kWh)
Klimafaktor
Heizung
Heizung
einschl.
Korrekturzuschlag
Warmwasser
Kennwert
Bau- oder Anlagenteile
1
Westfassade (=Rückseite)
2
Ostfassade (=Straßenseite)
Endenergiebedarf – Seite 2
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung,
Lüftung und Warmwasserbereitung an („Normverbrauch“). Er wird unter Standardklima und -nutzungsbedingungen
errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendigeMaßnahmenbeschreibung
Lüftung sichergestellt werden können. Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf
und damit eine hohe Energieeffizienz.
Wärmedämmverbundsystem
m. 12cm Hartschaum
u. Reibeputz
Energetische Qualität Gebäudehülle
– Seite 2
Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (Formelzeichen in der EnEV: HT’). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeInnendämmung
8cm (Achtung: fachgerechte Anschlüsse!)
übertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signali-
Durchschnitt
sieren einen guten baulichen Wärmschutz.
Erneuerbare Energien
Heizung
Warmwasser
Hinweise zur Verwendung des Energieausweises
Lüftung
Kühlung
0
0
50
100
150
200
250
300
350
400
Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das
gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist vor allem dafür gedacht,
einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden und Gebäudeentwürfen zu ermöglichen.
Lüftungskonzept
50
100
150
4200
Fenster
300 350Ostseite
400 >400
250
>400
5
Heizkessel
Fensterlüftung
Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Schachtlüftung
**
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die EnEV vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedin-gungen erlauben
die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische
Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN).
Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und
ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und anderer Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die
Rahmen abdichten,
neue Verglasung
UFGebäudes
= 1,0 W/(m²·K)
Energieverbrauchsdaten
des gesamten
und nicht der einzelnen Wohn- oder Nutzeinheiten zugrunde
gelegt. Über Klimafaktoren wird der gemessene Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert mit Klimafaktoren umgerechnet. So führen beispielsweise
Erneuern gemäß
EnEV (ges. Pflicht ab 12/2006)
hohe Verbräuche in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der
Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage.
KleineGas-Brennwertkessel
Werte (grüner Bereich) signalisieren
einen geringen
Verbrauch.
Austausch gegen
(altern.
zu Nr.
8) Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten
stark differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhalten
abhängen.
Dies trifft
auch Pflicht
zu auf die ab
Energieverbrauchskennwerte
kleiner Gebäude. Ein Korrekturzuschlag soll hier
Dämmung gemäß
EnEV
(ges.
12/2006)
dazu beitragen, dass die statistisch zu erwartenden Fehler kompensiert werden.
Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich
auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und
Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird.
Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden,
der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten,
dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 – 40 kWh/m²? a entfallen können.
Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder
Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist
zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 – 30 %
geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren
Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist.
6
Heizkessel
7
Heizungsrohre im Keller
8
Oberste Geschossdecke
Gemischt genutzte Gebäude
Dämmung gemäß
EnEV (ges. Pflicht ab 12/2006)
Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorga-
9
Dachschräge
Wohnungen und für die übrigen 16
Nutzungen
zwei getrennte
Energieausweise
auszustellen; dies ist auf Seite 1 der
Zwischen-/Untersparrendämmung
cm (altern.
zu Nr.
8)
†
weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt
Die Lüftung erfolgt durch:
Gegen Holzfenster
UF= 1,3 W/(m²·K)
austauschen
Energieverbrauchskennwert
– Seite
3
3
Fenster Westseite
Vergleichswerte Endenergiebedarf
Vergleichswerte Endenergiebedarf
Einsetzbarkeit alternativer
Energie-versorgungssysteme nach § 5 EnEV vor
Baubeginn berücksichtigt
Erneuerbare Energieträger werden genutzt für:
Unterschrift des Ausstellers
Brennstoffmenge
(kWh)
Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen
von
Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2a) für
Heizung
Hauptstraße 11, 55555 Musterstadt
Abrechnungszeitraum
Gebäude Ist-Wert HT’
„Normverbrauch“
Energieträger
Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).
Aussteller
Adresse
Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser
Energetische Qualität der Gebäudehülle
Gebäude Ist-Wert
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse
sind auf Seite 2 dargestellt. Diese Art der Ausstellung darf bei allen Wohngebäuden genutzt werden und ist
Pflicht bei Neubauten. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Die angegebenen Vergleichswerte wurden an Hand von Modellrechnungen bzw. Verbrauchsauswertungen ermittelt und sollen überschlägige
Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen – siehe Seite 4).
Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch
Primärenergiebedarf
enthalten
nicht enthalten
kg/(m²·a)
Nachweis der Einhaltung des § 3 oder § 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte)
Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten
Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die
energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben
unterscheidet.
CO2-Emissionen *
Endenergiebedarf
Sonstiges (freiwillig)
4
Energiebedarf – Seite 2
Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte sind auf der Grundlage
der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen
(z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet worden. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzer
und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen
Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.
Dieses Gebäude:
kWh/(m²·a)
Gebäudefoto
(freiwillig)
Erläuterungen
3
Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes
„Gesamtenergieeffizienz“
Primärenergiebedarf
Gebäudetyp
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Energieverbrauchskennwert
Energiebedarf
Gebäude
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
*
Erläuterungen zum Verfahren
ben. Danach sind - je nach Fallgestaltung - entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder für
Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen
standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die Werte
sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach der EnEV.
Ausweise erkenntlich.
* EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser
* freiwillige Angabe ** EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser
Hinweis:
Deckblatt
innen links
Modernisierungsempfehlungen,
sind bei Bedarf beizufügen
Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information.
Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.
innen rechts
Beispielhafter Variantenvergleich (Angaben freiwillig)
Ist-Zustand
Modernisierung
gemäß Nummern:
Primärenergiebedarf
[kWh/(m²·a]
Einsparung gegenüber
Ist-Zustand [%]
Endenergiebedarf
[kWh/(m²·a]
Einsparung gegenüber
Ist-Zustand [%]
CO2-Emissionen
[kg/(m²·a]
Einsparung gegenüber
Ist-Zustand [%]
Aussteller
Rücken
Modernisierungsvariante 1
Modernisierungsvariante 2
1, 3, 4, 5, 7, 8
1, 2, 3, 4, 6, 7, 9
300
200
150
33
50
250
167
125
33
50
58
28
33
68
87
Unterschrift des Ausstellers
Dipl.-Ing. Walter Müller und Partner
Beratende Ingenieure
Südstraße 3
55555 Musterstadt
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
W . Mü lle r
Umfang der Energieausweise
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Label mit Primär- und Endenergiebedarf
Berechnung (Bedarf)
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
2
Energiebedarf
„Gesamtenergieeffizienz“
Primärenergiebedarf
kWh/(m²·a)
0
50
100
150
200
250
300
350
400
>400
Soll-Ist-Vergleich
für Nachweise
kWh/(m²·a)
CO2-Emissionen *
Endenergiebedarf
kg/(m²·a)
Nachweis der Einhaltung des § 3 oder § 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte)
Primärenergiebedarf
Energetische Qualität der Gebäudehülle
Gebäude Ist-Wert
kWh/(m²a)
Gebäude Ist-Wert HT’
W/(m²K)
EnEV-Anforderungs-Wert
kWh/(m²a)
EnEV-Anforderungs-Wert HT’
W/(m²K)
Endenergiebedarf
„Normverbrauch“
Heizung
Erneuerbare Energien
Gesamt in kWh/(m2a)
Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2a) für
Energieträger
Einsetzbarkeit alternativer
Energie-versorgungssysteme nach § 5 EnEV vor
Baubeginn berücksichtigt
Warmwasser
Hilfsgeräte
Einbeziehung erneuerbarer
Energien
Vergleichswerte Endenergiebedarf
0
50
100
150
200
250
300
350
400
>400
Erneuerbare Energieträger werden genutzt für:
Heizung
Warmwasser
Lüftung
Kühlung
Lüftungskonzept
Die Lüftung erfolgt durch:
Fensterlüftung
Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Schachtlüftung
**
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die EnEV vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedin-gungen erlauben
die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische
Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN).
* freiwillige Angabe ** EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referenzwerte zum
Vergleich
Umfang der Energieausweise
ENERGIEAUSWEIS
Label für Verbrauch (Messung)
Endenergie
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes
3
Energieverbrauchskennwert
Dieses Gebäude:
kWh/(m²·a)
Referenzwert zum Vergleich
0
50
100
150
200
250
300
350
400
>400
enthalten
nicht enthalten
Warmwasserverbrauch:
Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser
Abrechnungszeitraum
Energieträger
von
bis
Brennstoffmenge
(kWh)
Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²⋅a)
(zeitlich bereinigt, klimabereinigt)
Anteil
Warmwasser
(kWh)
Klimafaktor
Heizung
Heizung
einschl.
Korrekturzuschlag
Warmwasser
Kennwert
Durchschnitt
Vergleichswerte Endenergiebedarf
Tabelle für Messdaten und
Witterungsbereinigung
0
50
100
150
200
250
300
350
400
>400
*
Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich
auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und
Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird.
Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden,
der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten,
dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 – 40 kWh/m²? a entfallen können.
Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder
Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist
zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 – 30 %
geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren
Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist.
Erläuterungen zum Verfahren
Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen
standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die Werte
sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach der EnEV.
* EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Aushang
bei der EU
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Beispiele dena-Feldversuch
Rathaus Essen
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Aussteller von Energieausweisen
• Energieausweis Neubau: nach Landesrecht (DVO)
• Energieausweis Bestand: nach § 21 EnEV 2006
2-Säulen-Modell
WB+NWB
Akademiker
(Bauing., Architekten,
Gebäudetechn. u.ä.)
Bauvorlageberechtigt bzw.
Berufserfahrung oder
Qualifikation
WB
Handwerker (Meister)
od. Techniker in Hochbau
und Bautechnik
Bauvorlageberechtigt bzw.
Qualifikation nach EnEV
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Variotec - Innovationstag
28.02.2007
Umsetzung der EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ansätze für die EnEV
Neue Nachweis- und Berechnungsmethode
für Nichtwohngebäude
Energieausweise für Gebäude aller Art
Chance auf höhere Niveaus
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Modernisierungsprogramme der KfW
Anstieg des zugesagten Fördervolumens
Zugesagtes Volumen
4.000
3.500
3.000
2.500
2005
2.000
2006
1.500
1.000
500
-
W
Kf
2
O
-C
eb
-G
.
an
s
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u
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r
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lo
o
k
Ö
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
n
ue
a
B
Quelle : KfW
2006 bis 1.12.06
Modernisierungsprogramme der KfW
ab 1.1.2007
Förderung von Investitionen zur
Energieeinsparung und zum Klimaschutz
Ökologisch Bauen
- bei Neubauvorhaben
CO2-Gebäudesanierungsprogramm
- im Wohnungsbestand
Wohnraum Modernisieren - ÖKO-PLUS
Förderung der Instandsetzung und
Modernisierung des Wohnungsbestandes
Wohnraum Modernisieren - STANDARD
Förderung von energetischen Sanierungen an Schulen, Turnhallen, Kitas
und Gebäuden gemeinnütz. Vereine
KfW-Kommunalkredit + Sozial Investieren
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Beispiel Energiesparhaus 40
Ort /Anzahl der WE :
Ulm / 3 Doppelhäuser
Architekt :
G.A.S. Sahner Architekten BDA, Stuttgart
Bauherr :
NUWOG, Neu-Ulm
Planung/Baujahr :
2001 – 2003
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Beispiel Energiesparhaus 40
d= 50 cm WLG 035
Abluft
QP = 26,61 < 40 kWh/m²a
Sommerlicher
Wärmeschutz
Zuluft
QH = 11,69 kWh/m²a
d= 40 cm WLG 035
Wärmeerzeuger
d= 42,5 cm λ=0,09
HT´ = 0,23 < 0,53 W/m²K
d= 8 cm WLG 035
d= 20 cm WLG 035
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Förderung über CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Kriterium
CO2Gebäudesanierungsprogramm /
Kredit
CO2Gebäudesanierungsprogramm /
Zuschuss
Maßnahmepakete
(Bauteilanforderungen)
mind. 3 Einzelmaßnahmen
(Fenster, Dämmung, Heizung,
Lüftung)
Baujahr vor 01.01.1995 (3. WSchV)
Förderungsfähiger Höchstbetrag
50 T€/WE
Kein 40 kg CO2-Nachweis mehr
mindestens 3 Einzelmaßnahmen
(Fenster, Dämmung, Heizung, Lüftung)
Baujahr vor 01.01.1995 (3. WSchV)
Förderungsfähiger Höchstbetrag
50 T€/WE
Zuschuss 5% (max. 2.500 €)
Komplexe
Modernisierung
(Basis: EnEV)
EnEV Neubau-Niveau oder besser
EnEV -30 %
EnEV -50 % ( Modellvorhaben dena)
Baujahre vor 01.01.1984 (2. WSchV)
Förderungsfähiger Höchstbetrag
50 T€/WE, gleiche Zinsverbilligung
wie Maßnahmenpakete plus
prozentualer Tilgungszuschuss
EnEV Neubau Niveau
5%
EnEV -30 %
12,5 %
EnEV Neubau-Niveau oder besser
10 % (max. 5.000 €)
EnEV -50 %
20 %*
(*nur als Modellvorhaben der dena)
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
EnEV -30 %
17,5 % (max. 8.750 €)
Baujahre vor 01.01.1984 (2. WSchV)
Förderungsfähiger Höchstbetrag
50 T€/WE
Kommunalkreditprogramm + Sozial Investieren:
Förderfenster Energetische Sanierung von
Schulen
Die Förderung erfolgt für
• Energetische Sanierungen auf Neubau-Niveau (A)
nach Energieeinsparverordnung (EnEV) oder besser
sowie
• ein Maßnahmepaket (B) zur Energieeinsparung.
Die Verbilligung aus Bundesmitteln erfolgt für die erste
Zinsbindungsfrist, max. für 10 Jahre.
Finanziert werden Maßnahmen an Schulen des ersten
Bildungsweges, einschließlich deren territorial
angrenzenden Sporthallen, die bis zum 1.1.1990
fertiggestellt worden sind.
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Kommunalkreditprogramm + Sozial
Investieren: Förderfenster Energetische
Sanierung von Schulen
Es werden bis zu 100 % der Investitionskosten
einschließlich Nebenkosten (Architekt,
Energieeinsparberatung, etc.) finanziert.
Höchstgrenze der Förderung: 200 bzw. 300 € pro
Quadratmeter NGF
Bei ca. 5000m² NGF (durchschnittlicher Wert) ist das ein
Kredit über 1,0 bis 1,5 Mio. €.
Neubau-Niveau (A)
Es sind die Höchstwerte für den JahresPrimärenergiebedarf und den Transmissionswärmetransfer
nach EnEV 2006 einzuhalten (Methode nach DIN V 18599)
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Förderfenster: Energetische Sanierung von
Schulen
Bauliche Maßnahmen
• Wärmedämmung der
Außenwände
• Wärmedämmung der
obersten
Geschossdecke und
von Flachdächern
• Wärmedämmung von
Dachschrägen
• Wärmedämmung der
Kellerdecke
• Einbau von neuen
Fenstern mit
MehrscheibenIsolierverglasung
Maßnahmepaket (B)
mind. 4 Maßnahmen
kombinieren
RLT-Maßnahmen
• Einbau von
Kreislaufverbundsyst.
zur Wäremrückgew.
• Einbau von Rotationswärmeübertragern
• Einbau einer
bedarfsorientierten
Lüftungssteuerung
Maßnahmen Beleuchtung
• elektronischen Vorschaltgeräte, TageslichtRegelung etc.
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Maßnahmen Heizung
• Der Einbau einer
Einzelraumregelung,
• Der Ersatz von
Bestands- durch
Brennwertkessel
• Hydraulicher Abgleich,
Einsatz von
geregelten DoppelPumpen und
Dämmung von
Heizungs- und
Warmwasserrohrleitungen.
• Kompletter Ersatz der
Heiztechnik
Niedrigenergiehäuser im Bestand
Modellvorhaben der Deutschen
Energieagentur
Vorbilder schaffen:
die Pilotphase
•
•
20 WBG sanieren 36
Bestandsgebäude
Über 800 WE werden
energetisch saniert
(50.000 m² Wfl.)
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Niedrigenergiehäuser im Bestand
Modellvorhaben der Deutschen
Energieagentur
Primärenergiebedarf
Ergebnisse Pilotphase: Besser als ein Neubau!
350
300
250
232
200
kWh/m²a
82 % PE-Einsparung
56 % unter EnEV
150
100
83
50
kWh/m²a
36
kWh/m²a
0
Ist-Zustand
(Mehrfamilienhaus)
vergleichbarer Neubau
(nach EnEV)
"Niedrigenergiehaus im
Bestand" (NEHB)
Transmissionswärmeverlust HT’ nach Sanierung 47 % unter EnEV
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Niedrigenergiehäuser im Bestand
ein Beispiel
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Das gleiche Haus vor der Modernisierung...
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Das 3-Liter Haus der LUWOGE in Ludwigshafen
Außen-, Dach- und Kellerdeckendämmung ca. 20 cm,
Fenster U = 0,8 Wm²/k ,
kontrollierte Wohnungslüftung
mit 85 % Wärmerückgewinnung (zentral),
umfangreiche Maßnahmen zur Minimierung
von Wärmebrücken
und Herstellen der Luftdichtigkeit
Kosten: 517 €/m² (davon 84 € für AW-Dämmung)
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Weiterentwicklung der Anforderungen
EnEV - Neubau
Erwartete Wärmedurchgangskoeffizienten in W/m²K
Neubau-Anforderungen (alternative Bauteilanforderung)
EnEV 2002 1)
EnEV 2008 1)2)
QP=40 kWh/m²a
Passivhaus
0,25-0,50
0,15-0,30
0,10-0,25
<0,16
1,2-1,4
1,2-1,4
0,7-1,2
<0,80
Oberste
Geschossdecke,
Decken gegen
Außenluft,
Dächer,
Dachschrägen
0,20-0,40
0,15-0,25
0,10-0,20
<0,15
Kellerdecke,
Decke/Wände
gegen unbeheizt
0,25-0,40
0,20-0,30
Außenwand
Fenster
1)
0,10-0,25
<0,16
mögliche Bandbreite der Werte aufgrund unterschiedlicher Anlagentechniken
2) Anforderungen
an Luftdichtheit generell?, kontrollierte Lüftung?
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Standard einer
EnEV 2012 / 2015
Anforderungen Gebäudebestand
EnEV 2002/2007 – EnEV 2008 (?)
Verschiebung der optimalen Dämmstärke AW
von 8-10 cm auf 16-20 cm (bei λ= 0,040 W/(m⋅K))
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Weiterentwicklung der Anforderungen
EnEV - Gebäudebestand
Anforderung an den max. Wärmedurchgangskoeffizient in
W/m²K - Altbau-Anforderungen (bedingte Anforderung)
EnEV 2002
Außenwand
Fenster
Oberste
Geschossdecke,
Decken gegen
Außenluft, Dächer,
Dachschrägen
Kellerdecke,
Decke/Wände gegen
unbeheizt
0,35/0,40
1,7
EnEV 2008 1)
2)
0,20/0,30 2)
1,4 3)
3)
0,25/0,30
4)
0,20/0,25 4)
0,40/0,50
5)
0,30/0,45 5)
1)
zusätzlich sollte die 140%-Methode weiter gelten
der erste Wert ist die allgemeine Anforderung, der zweite Wert gilt für Innendämmung
3)
bei Sonderverglasungen gelten höhere Werte
4)
der erste Wert gilt für Flachdächer
5)
der erste Wert gilt für außenseitige zusätzliche Bekleidungen
2)
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Weitere Informationen über folgende
wichtige Internetadressen
• www.bmvbs.de
/Bau- und Wohnungswesen
/Klimaschutz und Energieeinsparung
• www.deutsche-energie-agentur.de
• www.bbr.bund.de
• www.enev-online.de
• www. zukunft-haus.info
• www.kfw.de
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Danke
für Ihre Aufmerksamkeit
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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