Energieeffizienz im Blickpunkt Energieeinsparverordnung 2007 und die neue Förderung in Deutschland BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Der Energiehunger wächst ca. + 60 % gegenüber 2003 BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Klimaschutzziele und Randbedingungen Ziele: • Internes Kyoto-Ziel im Bereich der privaten Haushalte: 120 Mio. t CO2 bis 2008/2012 • Weiterer Anstieg der Energiekosten um 30% bis zum Ende des Jahrzehnts • Umsetzung der EDL-RL (Endenergieeinsparung von 9% in 9 Jahren) • Umsetzung des Aktionsplans der EUKommission (Ziel Passivhäuser ab 2015) und der Festlegungen des nationalen Energiegipfels, die Energieproduktivität um 20% bis 2020 zu steigern Erschwerende Randbedingungen: • Entwicklung der priv. Haushalte von 38,8 Mio. (2005) auf 40 Mio. (2015) • Entwicklung der Gesamt-Wohnfläche von 3,13 Mrd. m² (2005) auf 3,3 Mrd. m² (2015) BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Der absolute Energieverbrauch sinkt nicht ! 10000 8000 6000 4000 2000 Gebäude private Haushalte GHD BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Verkehr 20 04 20 02 20 00 19 98 19 96 19 94 19 92 19 90 0 Industrie Entwicklung der Weltmarktpreise Preis in 2006 deutlich gestiegen BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wärmepreis in Deutschland 2006: 6,8 ct/kWh 2005: 5,6 ct/kWh 2,7 ct/kWh BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Entwicklung der Kosten für das Wohnen 2000 – 2005 140 Nettokaltmieten, Wohnungsnebenkosten, Haushaltsenergie, Index 2000 = 100 Indexwerte 135 warme Nebenkosten 130 125 120 kalte Betriebskosten 115 110 105 Nettokaltmiete 100 95 90 2000 2001 2002 2003 BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2004 2005 Quelle: Statistisches Bundesamt Variotec - Innovationstag 28.02.2007 Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ansätze für die EnEV Neue Nachweis- und Berechnungsmethode für Nichtwohngebäude Energieausweise für Gebäude aller Art Chance auf höhere Niveaus BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Variotec - Innovationstag 28.02.2007 Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ansätze für die EnEV Neue Nachweis- und Berechnungsmethode für Nichtwohngebäude Energieausweise für Gebäude aller Art Chance auf höhere Niveaus BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Entwicklung der rechtlichen Anforderungen an den Heizenergiebedarf in Deutschland EnEV 2008 (?) ? EnEV 2007 = EnEV 2002 Energieeinsparverordnung 70 3. Wärmeschutzverordnung 2. Wärmeschutzverordnung 1:1 – Umsetzung der EU -Richtlinie ab 2002 ab 1995 100 1984 - 1995 150 1. Wärmeschutzverordnung BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 200 ab 1978 in kWh/(m²a) Schwerpunkte der EU-Richtlinie 2002/91 – mit der EnEV 2002/2004 bereits erfüllt Richtlinie • • • • ganzheitlicher Ansatz für die energetische Bewertung von Gebäuden Festlegungen von nationalen energetischen Mindeststandards im Neubau Festlegungen von Standards im Bestandsbereich (Gebäude >1000 m² und bei entsprechenden Modernisierungsumfang) regelmäßige Inspektion von Heizkesseln (>20 kW), einmalige Inspektion von Heizungsanlagen >15a oder Beratungsprogramm Deutschland • Ganzheitlicher Ansatz über EnEVMethode im Wohnungsbau • § 3 / § 4 EnEV Anforderungsniveau für den Neubau § 8 / § 9 EnEV Nachrüstungsanforderungen und Anforderungen im Modernisierungsfall • • Kesselinspektion nach der 1. BImschV, Ersatzpflicht für Kessel vor 1978 nach EnEV, Dimensionierungsberechnung seit 1978 nach HeizAnlV, Beratungsprogramme BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Schwerpunkte der EU-Richtlinie 2002/91 – neue Anforderungen über die EnEV 2006 Richtlinie • • • • ganzheitlicher Ansatz für die energetische Bewertung regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen (>12 kW) Energieausweise (bei Neubau, etappenweise Einführung auch im Bestand – mind. bei Neuvermietung, Verkauf) Energieausweise von öffentlichen Gebäuden müssen ausgehängt werden (Öffentliche Dienstleistung,> 1000 m², hoher Publikumsverkehr) -öffentl. Hand als Vorbild- Deutschland • • • • neuer Ansatz für Nichtwohngebäude notwendig bisher keine Pflichten, zukünftig Anf. an Mindeststandards, Inspektionspflicht bisher: § 13 EnEV Energieausweise bei Neubau und bei wesentlicher Änderung, im Bestand freiwillig möglich bisher keine Pflichten BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Rechtliche Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland www.bmvbs.de Vorlage durch die neue BReg Referentenentw. vom 16.11.2006 EU-RL Gesamtenergieeffizienz 2. Gesetz zur Änd. EnEG v. 1.09.05 Ermächtigung f. Energieausweis Beschluss BT Veröffentlichung BGBl. I Nr.56 v. 07. Sept.05 Vöff. EnEV DIN V 18599 Materielle Regelungen für Anforderungen, Methoden, Energieausweise, Inspektionen Entwurf techRL Technische Richtlinien, Normen (z.B. vereinfachte Datenaufnahme, Energieverbrauchskennwerte), DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“, DIN 4108-6, DIN 4701-10, Bbl.2 DIN 4108… BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Der Weg zur EnEV 2007 (Optimismus-Variante) • • • • • • 16.11.06 Referentenentwurf: Vorlage durch die Bundesregierung Dez. 06 Anhörung der „Verkehrskreise“ und der Länder Fortschreibung des Referentenentwurfs im Lichte der Anhörungen zum Regierungsentwurf: 02/2007 Kabinettbeschluss! Einbringen in den Bundesrat zur Zustimmung Beratung der Fachausschüsse des Bundesrates 03/2007 04/2007 Plenarbeschluss Bundesrat; – Zustimmung vorbehaltlos: Verkündung im BGBl – Zustimmung mit Maßgaben: erneuter Kabinettbeschluss über die Maßgaben, dann Verkündung • Inkrafttreten nach Übergangsfrist BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 06/2007 09/2007 Variotec - Innovationstag 28.02.2007 Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ansätze für die EnEV Neue Nachweis- und Berechnungsmethode für Nichtwohngebäude Energieausweise für Gebäude aller Art Chance auf höhere Niveaus BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Anforderungen und Technische Regeln Notwendige neue Regeln: • Neue Methode für Nicht• Wohngebäude (zusätzliche Einbeziehung von Klimaanlagen und Beleuchtung) • • Anforderungshöhe für Nicht-Wohngebäude • • Probleme dieser Regeln: Bisher keine technische Regel verfügbar, CEN will 31 Normen vorlegen (einige als prEN verfügbar, Paket in sich nicht stimmig, Benutzung ist nicht verpflichtend, DIN gibt DIN V 18599 heraus (seit Juli 2005 öffentl. verfügbar) Anforderungen nach A/VVerhältnissind nicht sachgerecht, Anforderungswerte = f (Nutzung), „ Referenzgebäudeverfahren “, Weiterhin Anforderungen an Qp : QPmax=QPhmax+QPLüftmax+QPWWmax+QPLmax+QPKühlmax BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Die DIN V 18599 – neue Planungschancen Teil 2: Nutzwärme- und Kältebedarf einer Zone Teil 3: Nutzwärme- und Kälte für die Luftaufbereitung Teil 4: Endenergiebedarf für die Beleuchtung einer Zone Teil 5: Endenergiebedarf für die Heizung Teil 1: Allgemeines • Definitionen • Vorgehensweise • Zonierung • Primärenergiefaktoren • Umwelteinflüsse Teil 6: Endenergiebedarf für Wohnungslüftungsanlagen Teil 7: Endenergiebedarf für die Kältebereitstellung Teil 8: Endenergiebedarf Trinkwarmwasser Teil 9: Bewertung multifunktionaler Erzeugungsprozesse Teil 10: Randbedingungen Teil 11: Beispiele BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referenzgebäudeverfahren Geplantes Gebäude Referenzgebäude HT,real HT,ref Referenz-RLT fp,RLT, p,RLT, real Referenzheizung fp,Heiz, p,Heiz, real Referenzwarmwasser fp,TWW, p,TWW, real Referenzbeleuchtung Qp,ref = Qp,max fp,Bel., p,Bel., real Nutzungsspezifisch: Innentemperatur Luftwechsel Wärmelasten Nutzungszeiten Warmwasserbedarf BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Qp,real ≤ Qp,max Variotec - Innovationstag 28.02.2007 Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ansätze für die EnEV Neue Nachweis- und Berechnungsmethode für Nichtwohngebäude Energieausweise für Gebäude aller Art Chance auf höhere Niveaus BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Energieausweise – Klare Botschaften für den Verbraucher § 16: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen (1) (1)Wird Wirdein einGebäude Gebäudeerrichtet errichtetoder oder…, …,ist istdem demEigentümer Eigentümerein ein Energieausweis Energieausweis……. …….auszustellen. auszustellen. ……. …….Der DerEigentümer Eigentümerhat hatden denEnergieausweis Energieausweisder dernach nach Landesrecht Landesrechtzuständigen zuständigenBehörde Behördeauf aufVerlangen Verlangenvorzulegen. vorzulegen. (2) (2)Soll Sollein einGebäude Gebäude……. …….verkauft verkauft(sinngem. (sinngem.bei beiVermietung, Vermietung, Verpachtung, Verpachtung,Leasing) Leasing)werden, werden,hat hatder derVerkäufer Verkäuferden den Kaufinteressenten Kaufinteressenteneinen einenEnergieausweis Energieausweiszugänglich zugänglichzu zumachen. machen. Der DerEnergieausweis Energieausweisbezieht beziehtsich sichauf aufdas dasGebäude.. Gebäude.. (3) (3)Für FürGebäude Gebäudemit mitmehr mehrals als1000 1000m² m²Nettogrundfläche Nettogrundfläche…. ….inindenen denen Behörden Behördenfür füreine einegroße großeAnzahl Anzahlvon vonMenschen… Menschen…öffentliche öffentliche Dienstleistungen Dienstleistungenerbringen… erbringen…Der DerEigentümer Eigentümerhat hatden den Energieausweis Energieausweis … …an aneiner einerfür fürdie dieÖffentlichkeit Öffentlichkeitgut gut sichtbaren sichtbarenStelle Stelleauszuhängen auszuhängen BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Energieausweise § 17: Grundsätze des Energieausweises (1) (1) Energieausweise Energieausweisenach nach§§16 16sind sindauf aufder derGrundlage Grundlagedes des berechneten berechnetenBedarfs Bedarfsoder oderdes desgemessenen gemessenen Energieverbrauchs Energieverbrauchs…. ….auszustellen….* auszustellen….* (4) (4) Energieausweise Energieausweisemüssen müssennach nachInhalt Inhaltund undAufbau Aufbauden den Mustern Mustern….entsprechen. ….entsprechen.Sie Siesind sindvom vomAussteller Aussteller….. ….. eigenhändig eigenhändigzu zuunterschreiben. unterschreiben. (5) (5) Energieausweise Energieausweisesind sindfür füreine eineGültigkeitsdauer Gültigkeitsdauervon vonzehn zehn Jahren Jahrenauszustellen…** auszustellen…** * für Wohngebäude bis 4 WE der Baujahre bis 1978 sind ausschließlich Bedarfsausweise zulässig (das gilt nicht für Gebäude, die auf Niveau der WschV modernisiert wurden, und die Übergangsphase bis zum 1.1.2008), bei Förderung i.d.R. Bedarf ** Überleitungsregeln für bereits ausgestellte Energieausweise BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Energieausweise – Klare Botschaften für den Verbraucher Gebäudebestand in Deutschland 2003 (Stat. Bundesamt, eigene Schätzung) 12 10,63 Anzahl der Gebäude in Mio. 10 (insges. ca. 17,3 Mio. WG) 8 Wohnfläche der WG ca. 3,3 Mrd m² Nutzfläche von NWG ca. 1,1 Mrd. m² 6 3,54 4 1,5 2 0,9 0,46 0,24 0,49 0,14 0,31 0,11 0,15 0,04 0,2 0,09 de äu W E > tw oh ic h N BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ng eb 12 W E 12 W E 11 W E 10 W E 9 W E 8 W E 7 W E 6 W E 5 W E 4 W E 3 W E 2 1 W E 0 Energieausweise – Klare Botschaften für den Verbraucher Übersicht: Grundlagen für Energieausweise Wohngebäude Normen Ergänzende Vorschriften DIN V 4108-6 DIN V 4701-10 Neubau DIN V 4108-6 DIN V 4701-10 Bestand Bedarf Bestand Verbrauch Nichtwohngebäude Bekanntmachung zur vereinfachten Datenaufnahme Wohngebäude Normen Ergänzende Vorschriften DIN V 18599 Vereinfachtes Nachweisverfahren Bekanntmachung zur vereinfachten DIN V 18599 Datenaufnahme Nichtwohngebäuden Bekanntmachung zur Ermittlung von Energieverbrauchs -kennwerten bei Wohngebäuden BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bekanntmachung zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten bei Nichtwohngebäuden Energieausweise – Klare Botschaften für den Verbraucher § 20: Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz (1) (1)Sind SindMaßnahmen Maßnahmenfür fürkostengünstige kostengünstigeVerbesserung Verbesserungder der energetischen energetischenEigenschaften Eigenschaftendes desGebäudes Gebäudesmöglich, möglich,hat hatder der Aussteller Ausstellerdes desEnergieausweises Energieausweisesdem demEigentümer Eigentümeranlässlich anlässlich der derAusstellung Ausstellungeines einesEnergieausweises Energieausweisesentsprechende, entsprechende, begleitende begleitendeEmpfehlungen….. Empfehlungen…..auszustellen auszustellen (Modernisierungsempfehlungen). (Modernisierungsempfehlungen). …..Sind …..SindModernisierungsempfehlungen Modernisierungsempfehlungennicht nichtmöglich, möglich,hat hatder der Aussteller Ausstellerdies diesdem demEigentümer Eigentümerschriftlich schriftlichmitzuteilen. mitzuteilen. BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Umfang der Energieausweise ENERGIEAUSWEIS ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude 1 Erstellt am: 2 Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Adresse kWh/(m²·a) Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis Gebäudeteil Baujahr Gebäude 0 50 100 150 200 250 300 350 400 0 >400 100 § 150 200 250 300 350(EnEV) 400 gemäß 20 Energieeinsparverordnung 50 >400 Primärenergiebedarf – Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Endenergieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und Ressourcen und Umwelt schonende Energienutzung. Die Vergleichswerte für den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte für grobe Vergleiche der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereiche angegeben, in denen die Werte für die einzelnen Vergleichskategorien liegen. Im Einzelfall können diese Werte Hauptnutzung / auch außerhalb der angegebenen Bereiche liegen. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen Wohngebäude CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Gebäudekategorie Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen kWh/(m²·a) Warmwasserverbrauch: Gebäude Gebäudenutzfläche (AN) Anlass der Ausstellung des Energieausweises Neubau Modernisierung Vermietung / Verkauf Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Eigentümer Aussteller kWh/(m²a) EnEV-Anforderungs-Wert kWh/(m²a) Endenergiebedarf Energieträger W/(m²K) EnEV-Anforderungs-Wert HT’ W/(m²K) bis Nr. Warmwasser Gesamt in kWh/(m2a) Hilfsgeräte Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²⋅a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Anteil Warmwasser (kWh) Klimafaktor Heizung Heizung einschl. Korrekturzuschlag Warmwasser Kennwert Bau- oder Anlagenteile 1 Westfassade (=Rückseite) 2 Ostfassade (=Straßenseite) Endenergiebedarf – Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an („Normverbrauch“). Er wird unter Standardklima und -nutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendigeMaßnahmenbeschreibung Lüftung sichergestellt werden können. Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Wärmedämmverbundsystem m. 12cm Hartschaum u. Reibeputz Energetische Qualität Gebäudehülle – Seite 2 Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (Formelzeichen in der EnEV: HT’). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeInnendämmung 8cm (Achtung: fachgerechte Anschlüsse!) übertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signali- Durchschnitt sieren einen guten baulichen Wärmschutz. Erneuerbare Energien Heizung Warmwasser Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Lüftung Kühlung 0 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist vor allem dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden und Gebäudeentwürfen zu ermöglichen. Lüftungskonzept 50 100 150 4200 Fenster 300 350Ostseite 400 >400 250 >400 5 Heizkessel Fensterlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Schachtlüftung ** Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die EnEV vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedin-gungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN). Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und anderer Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die Rahmen abdichten, neue Verglasung UFGebäudes = 1,0 W/(m²·K) Energieverbrauchsdaten des gesamten und nicht der einzelnen Wohn- oder Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Über Klimafaktoren wird der gemessene Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert mit Klimafaktoren umgerechnet. So führen beispielsweise Erneuern gemäß EnEV (ges. Pflicht ab 12/2006) hohe Verbräuche in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. KleineGas-Brennwertkessel Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Verbrauch. Austausch gegen (altern. zu Nr. 8) Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten stark differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhalten abhängen. Dies trifft auch Pflicht zu auf die ab Energieverbrauchskennwerte kleiner Gebäude. Ein Korrekturzuschlag soll hier Dämmung gemäß EnEV (ges. 12/2006) dazu beitragen, dass die statistisch zu erwartenden Fehler kompensiert werden. Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird. Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden, der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten, dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 – 40 kWh/m²? a entfallen können. Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 – 30 % geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist. 6 Heizkessel 7 Heizungsrohre im Keller 8 Oberste Geschossdecke Gemischt genutzte Gebäude Dämmung gemäß EnEV (ges. Pflicht ab 12/2006) Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorga- 9 Dachschräge Wohnungen und für die übrigen 16 Nutzungen zwei getrennte Energieausweise auszustellen; dies ist auf Seite 1 der Zwischen-/Untersparrendämmung cm (altern. zu Nr. 8) weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt Die Lüftung erfolgt durch: Gegen Holzfenster UF= 1,3 W/(m²·K) austauschen Energieverbrauchskennwert – Seite 3 3 Fenster Westseite Vergleichswerte Endenergiebedarf Vergleichswerte Endenergiebedarf Einsetzbarkeit alternativer Energie-versorgungssysteme nach § 5 EnEV vor Baubeginn berücksichtigt Erneuerbare Energieträger werden genutzt für: Unterschrift des Ausstellers Brennstoffmenge (kWh) Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen von Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2a) für Heizung Hauptstraße 11, 55555 Musterstadt Abrechnungszeitraum Gebäude Ist-Wert HT’ „Normverbrauch“ Energieträger Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Aussteller Adresse Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Diese Art der Ausstellung darf bei allen Wohngebäuden genutzt werden und ist Pflicht bei Neubauten. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Die angegebenen Vergleichswerte wurden an Hand von Modellrechnungen bzw. Verbrauchsauswertungen ermittelt und sollen überschlägige Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen – siehe Seite 4). Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Primärenergiebedarf enthalten nicht enthalten kg/(m²·a) Nachweis der Einhaltung des § 3 oder § 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte) Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben unterscheidet. CO2-Emissionen * Endenergiebedarf Sonstiges (freiwillig) 4 Energiebedarf – Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte sind auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet worden. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzer und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Dieses Gebäude: kWh/(m²·a) Gebäudefoto (freiwillig) Erläuterungen 3 Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes „Gesamtenergieeffizienz“ Primärenergiebedarf Gebäudetyp für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Energieverbrauchskennwert Energiebedarf Gebäude ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) * Erläuterungen zum Verfahren ben. Danach sind - je nach Fallgestaltung - entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder für Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach der EnEV. Ausweise erkenntlich. * EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser * freiwillige Angabe ** EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser Hinweis: Deckblatt innen links Modernisierungsempfehlungen, sind bei Bedarf beizufügen Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information. Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung. innen rechts Beispielhafter Variantenvergleich (Angaben freiwillig) Ist-Zustand Modernisierung gemäß Nummern: Primärenergiebedarf [kWh/(m²·a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Endenergiebedarf [kWh/(m²·a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] CO2-Emissionen [kg/(m²·a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Aussteller Rücken Modernisierungsvariante 1 Modernisierungsvariante 2 1, 3, 4, 5, 7, 8 1, 2, 3, 4, 6, 7, 9 300 200 150 33 50 250 167 125 33 50 58 28 33 68 87 Unterschrift des Ausstellers Dipl.-Ing. Walter Müller und Partner Beratende Ingenieure Südstraße 3 55555 Musterstadt BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung W . Mü lle r Umfang der Energieausweise ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Label mit Primär- und Endenergiebedarf Berechnung (Bedarf) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 Energiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“ Primärenergiebedarf kWh/(m²·a) 0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400 Soll-Ist-Vergleich für Nachweise kWh/(m²·a) CO2-Emissionen * Endenergiebedarf kg/(m²·a) Nachweis der Einhaltung des § 3 oder § 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte) Primärenergiebedarf Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert kWh/(m²a) Gebäude Ist-Wert HT’ W/(m²K) EnEV-Anforderungs-Wert kWh/(m²a) EnEV-Anforderungs-Wert HT’ W/(m²K) Endenergiebedarf „Normverbrauch“ Heizung Erneuerbare Energien Gesamt in kWh/(m2a) Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2a) für Energieträger Einsetzbarkeit alternativer Energie-versorgungssysteme nach § 5 EnEV vor Baubeginn berücksichtigt Warmwasser Hilfsgeräte Einbeziehung erneuerbarer Energien Vergleichswerte Endenergiebedarf 0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400 Erneuerbare Energieträger werden genutzt für: Heizung Warmwasser Lüftung Kühlung Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: Fensterlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Schachtlüftung ** Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die EnEV vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedin-gungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN). * freiwillige Angabe ** EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referenzwerte zum Vergleich Umfang der Energieausweise ENERGIEAUSWEIS Label für Verbrauch (Messung) Endenergie für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes 3 Energieverbrauchskennwert Dieses Gebäude: kWh/(m²·a) Referenzwert zum Vergleich 0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400 enthalten nicht enthalten Warmwasserverbrauch: Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Abrechnungszeitraum Energieträger von bis Brennstoffmenge (kWh) Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²⋅a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Anteil Warmwasser (kWh) Klimafaktor Heizung Heizung einschl. Korrekturzuschlag Warmwasser Kennwert Durchschnitt Vergleichswerte Endenergiebedarf Tabelle für Messdaten und Witterungsbereinigung 0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400 * Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird. Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden, der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten, dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 – 40 kWh/m²? a entfallen können. Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 – 30 % geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist. Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach der EnEV. * EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Aushang bei der EU BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Beispiele dena-Feldversuch Rathaus Essen BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Aussteller von Energieausweisen • Energieausweis Neubau: nach Landesrecht (DVO) • Energieausweis Bestand: nach § 21 EnEV 2006 2-Säulen-Modell WB+NWB Akademiker (Bauing., Architekten, Gebäudetechn. u.ä.) Bauvorlageberechtigt bzw. Berufserfahrung oder Qualifikation WB Handwerker (Meister) od. Techniker in Hochbau und Bautechnik Bauvorlageberechtigt bzw. Qualifikation nach EnEV BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Variotec - Innovationstag 28.02.2007 Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ansätze für die EnEV Neue Nachweis- und Berechnungsmethode für Nichtwohngebäude Energieausweise für Gebäude aller Art Chance auf höhere Niveaus BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Modernisierungsprogramme der KfW Anstieg des zugesagten Fördervolumens Zugesagtes Volumen 4.000 3.500 3.000 2.500 2005 2.000 2006 1.500 1.000 500 - W Kf 2 O -C eb -G . an s de u ä m au r n oh W is rn e od M n re e i h sc i g lo o k Ö BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung n ue a B Quelle : KfW 2006 bis 1.12.06 Modernisierungsprogramme der KfW ab 1.1.2007 Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz Ökologisch Bauen - bei Neubauvorhaben CO2-Gebäudesanierungsprogramm - im Wohnungsbestand Wohnraum Modernisieren - ÖKO-PLUS Förderung der Instandsetzung und Modernisierung des Wohnungsbestandes Wohnraum Modernisieren - STANDARD Förderung von energetischen Sanierungen an Schulen, Turnhallen, Kitas und Gebäuden gemeinnütz. Vereine KfW-Kommunalkredit + Sozial Investieren BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Beispiel Energiesparhaus 40 Ort /Anzahl der WE : Ulm / 3 Doppelhäuser Architekt : G.A.S. Sahner Architekten BDA, Stuttgart Bauherr : NUWOG, Neu-Ulm Planung/Baujahr : 2001 – 2003 BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Beispiel Energiesparhaus 40 d= 50 cm WLG 035 Abluft QP = 26,61 < 40 kWh/m²a Sommerlicher Wärmeschutz Zuluft QH = 11,69 kWh/m²a d= 40 cm WLG 035 Wärmeerzeuger d= 42,5 cm λ=0,09 HT´ = 0,23 < 0,53 W/m²K d= 8 cm WLG 035 d= 20 cm WLG 035 BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Förderung über CO2-Gebäudesanierungsprogramm Kriterium CO2Gebäudesanierungsprogramm / Kredit CO2Gebäudesanierungsprogramm / Zuschuss Maßnahmepakete (Bauteilanforderungen) mind. 3 Einzelmaßnahmen (Fenster, Dämmung, Heizung, Lüftung) Baujahr vor 01.01.1995 (3. WSchV) Förderungsfähiger Höchstbetrag 50 T€/WE Kein 40 kg CO2-Nachweis mehr mindestens 3 Einzelmaßnahmen (Fenster, Dämmung, Heizung, Lüftung) Baujahr vor 01.01.1995 (3. WSchV) Förderungsfähiger Höchstbetrag 50 T€/WE Zuschuss 5% (max. 2.500 €) Komplexe Modernisierung (Basis: EnEV) EnEV Neubau-Niveau oder besser EnEV -30 % EnEV -50 % ( Modellvorhaben dena) Baujahre vor 01.01.1984 (2. WSchV) Förderungsfähiger Höchstbetrag 50 T€/WE, gleiche Zinsverbilligung wie Maßnahmenpakete plus prozentualer Tilgungszuschuss EnEV Neubau Niveau 5% EnEV -30 % 12,5 % EnEV Neubau-Niveau oder besser 10 % (max. 5.000 €) EnEV -50 % 20 %* (*nur als Modellvorhaben der dena) BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung EnEV -30 % 17,5 % (max. 8.750 €) Baujahre vor 01.01.1984 (2. WSchV) Förderungsfähiger Höchstbetrag 50 T€/WE Kommunalkreditprogramm + Sozial Investieren: Förderfenster Energetische Sanierung von Schulen Die Förderung erfolgt für • Energetische Sanierungen auf Neubau-Niveau (A) nach Energieeinsparverordnung (EnEV) oder besser sowie • ein Maßnahmepaket (B) zur Energieeinsparung. Die Verbilligung aus Bundesmitteln erfolgt für die erste Zinsbindungsfrist, max. für 10 Jahre. Finanziert werden Maßnahmen an Schulen des ersten Bildungsweges, einschließlich deren territorial angrenzenden Sporthallen, die bis zum 1.1.1990 fertiggestellt worden sind. BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Kommunalkreditprogramm + Sozial Investieren: Förderfenster Energetische Sanierung von Schulen Es werden bis zu 100 % der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) finanziert. Höchstgrenze der Förderung: 200 bzw. 300 € pro Quadratmeter NGF Bei ca. 5000m² NGF (durchschnittlicher Wert) ist das ein Kredit über 1,0 bis 1,5 Mio. €. Neubau-Niveau (A) Es sind die Höchstwerte für den JahresPrimärenergiebedarf und den Transmissionswärmetransfer nach EnEV 2006 einzuhalten (Methode nach DIN V 18599) BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Förderfenster: Energetische Sanierung von Schulen Bauliche Maßnahmen • Wärmedämmung der Außenwände • Wärmedämmung der obersten Geschossdecke und von Flachdächern • Wärmedämmung von Dachschrägen • Wärmedämmung der Kellerdecke • Einbau von neuen Fenstern mit MehrscheibenIsolierverglasung Maßnahmepaket (B) mind. 4 Maßnahmen kombinieren RLT-Maßnahmen • Einbau von Kreislaufverbundsyst. zur Wäremrückgew. • Einbau von Rotationswärmeübertragern • Einbau einer bedarfsorientierten Lüftungssteuerung Maßnahmen Beleuchtung • elektronischen Vorschaltgeräte, TageslichtRegelung etc. BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Maßnahmen Heizung • Der Einbau einer Einzelraumregelung, • Der Ersatz von Bestands- durch Brennwertkessel • Hydraulicher Abgleich, Einsatz von geregelten DoppelPumpen und Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohrleitungen. • Kompletter Ersatz der Heiztechnik Niedrigenergiehäuser im Bestand Modellvorhaben der Deutschen Energieagentur Vorbilder schaffen: die Pilotphase • • 20 WBG sanieren 36 Bestandsgebäude Über 800 WE werden energetisch saniert (50.000 m² Wfl.) BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Niedrigenergiehäuser im Bestand Modellvorhaben der Deutschen Energieagentur Primärenergiebedarf Ergebnisse Pilotphase: Besser als ein Neubau! 350 300 250 232 200 kWh/m²a 82 % PE-Einsparung 56 % unter EnEV 150 100 83 50 kWh/m²a 36 kWh/m²a 0 Ist-Zustand (Mehrfamilienhaus) vergleichbarer Neubau (nach EnEV) "Niedrigenergiehaus im Bestand" (NEHB) Transmissionswärmeverlust HT’ nach Sanierung 47 % unter EnEV BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Niedrigenergiehäuser im Bestand ein Beispiel BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Das gleiche Haus vor der Modernisierung... BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Das 3-Liter Haus der LUWOGE in Ludwigshafen Außen-, Dach- und Kellerdeckendämmung ca. 20 cm, Fenster U = 0,8 Wm²/k , kontrollierte Wohnungslüftung mit 85 % Wärmerückgewinnung (zentral), umfangreiche Maßnahmen zur Minimierung von Wärmebrücken und Herstellen der Luftdichtigkeit Kosten: 517 €/m² (davon 84 € für AW-Dämmung) BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Weiterentwicklung der Anforderungen EnEV - Neubau Erwartete Wärmedurchgangskoeffizienten in W/m²K Neubau-Anforderungen (alternative Bauteilanforderung) EnEV 2002 1) EnEV 2008 1)2) QP=40 kWh/m²a Passivhaus 0,25-0,50 0,15-0,30 0,10-0,25 <0,16 1,2-1,4 1,2-1,4 0,7-1,2 <0,80 Oberste Geschossdecke, Decken gegen Außenluft, Dächer, Dachschrägen 0,20-0,40 0,15-0,25 0,10-0,20 <0,15 Kellerdecke, Decke/Wände gegen unbeheizt 0,25-0,40 0,20-0,30 Außenwand Fenster 1) 0,10-0,25 <0,16 mögliche Bandbreite der Werte aufgrund unterschiedlicher Anlagentechniken 2) Anforderungen an Luftdichtheit generell?, kontrollierte Lüftung? BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Standard einer EnEV 2012 / 2015 Anforderungen Gebäudebestand EnEV 2002/2007 – EnEV 2008 (?) Verschiebung der optimalen Dämmstärke AW von 8-10 cm auf 16-20 cm (bei λ= 0,040 W/(m⋅K)) BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Weiterentwicklung der Anforderungen EnEV - Gebäudebestand Anforderung an den max. Wärmedurchgangskoeffizient in W/m²K - Altbau-Anforderungen (bedingte Anforderung) EnEV 2002 Außenwand Fenster Oberste Geschossdecke, Decken gegen Außenluft, Dächer, Dachschrägen Kellerdecke, Decke/Wände gegen unbeheizt 0,35/0,40 1,7 EnEV 2008 1) 2) 0,20/0,30 2) 1,4 3) 3) 0,25/0,30 4) 0,20/0,25 4) 0,40/0,50 5) 0,30/0,45 5) 1) zusätzlich sollte die 140%-Methode weiter gelten der erste Wert ist die allgemeine Anforderung, der zweite Wert gilt für Innendämmung 3) bei Sonderverglasungen gelten höhere Werte 4) der erste Wert gilt für Flachdächer 5) der erste Wert gilt für außenseitige zusätzliche Bekleidungen 2) BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Weitere Informationen über folgende wichtige Internetadressen • www.bmvbs.de /Bau- und Wohnungswesen /Klimaschutz und Energieeinsparung • www.deutsche-energie-agentur.de • www.bbr.bund.de • www.enev-online.de • www. zukunft-haus.info • www.kfw.de BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Danke für Ihre Aufmerksamkeit BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung