Ferdinand Karnath Bundesvorsitzender der Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) Geschäftssitz der Partei: Landsberger Allee 220, 10367 Berlin Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen Neuländer Straße 60 01129 Dresden Anfrage auf Ueberwachung der Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) durch das Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen Ferdinand Karnath Berlin, den 19.03.2015 Tel.: 030 – 453 05 502 Fax: 030 – 453 06 439 Werter Herr Praesident Gordian Meyer-Plath, Namens und im Auftrag der Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) wende ich mich mit folgender Anfrage an Ihren Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen. 1 Zunaechst moechten Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass eine eingehende Ueberpruefung unserer bisherigen internen Parteiarbeit und eine naehere Ermittlung zu den Umstaenden, die unsere innere und auessere Parteiarbeit seit ueber eineinhalb Jahren ganz erheblich stoerten, im Rahmen einer sogenannten Innenrevision erfolgte. Dabei gelangten wir zu ausserordentlich erstaunlichen Erkenntnissen, die wir Ihnen nachstehend gerne mitteilen moechten, weil diese auch Ihre Sicherheitsbehoerde betreffen koennten. Hauptsaechlich moechten wir im Rahmen des uns zustehenden Rechtes auf Auskunft nach allen Informations- und Auskunftsgesetzen staatlicher Stellen uns als Buergerinnen und Buerger, aber insbesondere als Partei nach Art.21 GG i. V. m. dem PartG gegenueber, durch ein Exekutivorgan des Landes Sachsens, einige fuer uns sehr wichtige Fragen von Ihnen beantwortet bekommen. Eine Ablehnung dieser konkreten Anfragen, mit der sonst ueblichen Begruendung, es wuerden dadurch „Belange der nationalen Sicherheit“ beruehrt, weisen wir im Vorfeld als eine reine Schutzbehauptung zurueck und lassen diese aus tatsaechlichen und rechtlichen Gruenden auch nicht fuer Ihre Behoerde in unserem Einzelfall gelten. Unsere Partei, die „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV), die sich ordnungsgemaess am 25.11.2012 in Berlin mittels Gruendungsprotokoll und der dazu auch erforderlichen Satzung, nebst Schiedsgerichts- und Beitragsordnung, gegruendet hatte, wurde seit ihrem Bestehen von vielen Seiten, im Schwerpunkt verfassungsgesetzwidrig, regelrecht „angegriffen“. Dies gilt auch für den seinerzeit gegruendeten Landesverband Sachsen aus einem Bestand von gegenwaertig 10 weiteren Landesverbaenden, die auch beim Bundeswahleiter (an-)gemeldet wurden. Der massgebliche Kern der Gruender, zu denen ich als Unterzeichner dieses Schreibens und auch als Hauptinitiator (Gruendungsvater), neben fuenf weiteren Personen zaehle, hatte die Gruendung der Partei im Sinne der politischen Willensbetaetigung nach Art.38 I GG in Verbindung mit Art. 8 I GG, in erster Linie als einen Auftrag aus Art.38 I GG an uns Buergerinnen und Buerger verstanden, ueber diesen Weg politische Missstaende im Land einer breiteren Oeffentlichkeit bekannt zu machen. 2 Wir waren als Politikneulinge anscheinend noch zu unbedarft und wahrscheinlich auch trotz einiger Erfahrungen immer noch eine Spur zu naiv, bevor wir erfassen konnten, was seit der Gruendung im November 2012 mit unserer Partei im nachfolgenden Ablauf alles passierte. Besonders ins Auge fiel uns bei der jetzigen aktuellen Auswertung unserer Innenrevision, dass wir, obwohl unsere Satzung und der damit verbundene Mitgliedsantrag es ausdruecklich untersagen, massiv durch Mitglieder anderer Parteien, politischer Vereinigungen und Gruppen, aber auch durch staatliche Sicherheitsbehoerden infiltriert wurden. Schon die beiden vorangegangenen Gruendungsversuche, als Verein „DNV“ und spaeter auch als echte Partei im Sinne des PartGes im Jahr 2011/12, die ganz eigenartige Vor- und Verlaeufe auf Grund der spezifischen Gruendungsmitwirkenden zu verzeichnen hatten, haetten uns schon v o r w a r n e n muessen. Insbesondere auf Grund der eigenen Einschaetzungen und der rechtlichen Voraussicht, insbesondere des Unterzeichners, konnten diese unternommenen Versuche erfolgreich abgebrochen bzw. zeitnah in Informationsveranstaltungen umgewidmet werden. Die daraus erlangten Erkenntnisse halfen uns ganz ueberwiegend bei der Bewertung und Einschaetzung der jetzt aktuell erlangten Erkenntnisse. Dass der nunmehr festgestellte Umfang an einer von uns bewusst zugelassenen Infiltration dennoch so massiv nachgewiesen werden kann, ueberraschte dann aber doch alle von uns, die den noch heute festen Bestand an Mitgliedern ausmachen. Die Frage, die sich dem wesentlichen Kern an verbleibenden Mitgliedern der Partei nun stellt, ist die, „warum eine derartige Infiltration von fast 50 Personen, noch dazu in wesentliche Schaltstellen der Partei und in Schnittstellen der Parteiarbeit von innen nach aussen und auch umgekehrt, ueberhaupt moeglich war?“, obwohl wir auf den speziellen besonderen Sicherungsmechanismus der Satzung vertrauten, den wir auch jedem Mitglied mehr als einmal vorhielten und durch Unterschrift und offensichtliche Kenntnis des Satzungsteiles bestaetigt bekamen. Wir lassen gerade 117 Personen aus unserer Partei ausscheiden, wobei wir bei ca. 50 60 Personen nur von fuer die heutige Zeit typisch ueblichen saeumigen Zahlern aus3 gehen, jedoch der andere Teil von ueber 50 Personen unstreitig vorsaetzlich infiltriert hat, um der Partei „DNV“ vorrangig im Interesse dahinterstehender Dritter zu schaden. Im Rahmen dieser aktuell erlangten Erkenntnisse fragen wir bei Ihnen nun konkret Folgendes an: 1. Gab es in Bezug auf unsere Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) von Ihrer Behoerde angeordnete Massnahmen zur Ueberwachung und a. von wem wurde dies b. aus welchen Grund c. ab wann angestossen? 2. Haben Mitarbeiter aus Ihrem Landesamt fuer Verfassungsschutz bzw. von Ihrem Verfassungsschutzamt damit beauftragte Personen von ausserhalb Ihrer Behoerde vorsaetzlich und damit entgegen unseren Satzungsregeln in unsere Partei infiltriert? 3. Wenn dies der Fall sein sollte, wer gab als verantwortliche Person oder Personengruppe dazu den wesentlichen Anlass? 4. Wenn dies, wie unter 2., der Fall ist, was gab dazu als Grund die Veranlassung? 5. Wenn dies, wie unter 2., der Fall ist, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte unsere bisherige Beobachtung und die Bewertung unserer politischen Vereinigung? 6. Wenn dies, wie unter 2., der Fall ist, welcher Erkenntnisstand wurde erlangt? 4 7. Wenn dies, wie unter 2., der Fall ist, welche Erkenntnisse wurden von Ihnen an Dritte weitergegeben und gehoeren zu diesen Dritten a. das Bundesinnenministerium, b. der Bundeswahlleiter, c. die Parteipraesidien der CDU/CSU/SPD/Gruenen und Linke, d. sowie parteinahe Stiftungen, wie z. B. die Amadeu Antonio Stiftung? Sollten wir nach Ihren Angaben jedoch n i c h t ueberwacht worden sein, bzw. (noch) ueberwacht werden und dies tatsaechlich mit „absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann“, bitten wir Sie, als offentlich rechtlicher Vertreter und Verantwortlicher der Exekutivbehoerde „Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen“, uns eine gerichtsfeste „Eidesstattliche Versicherung“ im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes zukommen zu lassen, in der diese Verneinung einer Observation in der Vergangenheit und Gegenwart amtlich unwiderruflich bestaetigt wird. Wir haben bereits an folgende, gleichartige Verfassungsschutzbehoerden eine derartige Ueberwachungsanfrage gestellt: http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/AnfrageBundesamtfuerVerfassungsschutz29102914.pdf 5 http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/AnfrageVerfassungsschutzBln03022015.pdf http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/AnfrageVerfassungsschutzBrandenburg04022015.pdf http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/AnfrageVerfassungsschutzThueringen17032015.pdf Von zwei abgefragten Stellen erhielten wir die bereits im Vorfeld erwarteten Antworten in Form einer Absage, wie vom Landesamt fuer Verfassungsschutz Brandenburg und insbesondere dem Bundesamt für Verfassungsschutz, gegen dessen Antwort wir umgehend einen Widerspruch erhoben haben: http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/WiderspruchAnfrageBundesamtfuerVerfassungschutz030 32015d-1.pdf Wir sind im Rahmen der uns zufallenden Mitteilungsverpflichtung zu demokratisch wichtigen Ablaeufen unseren Mitgliedern und Mitstreitern und unserer Leserschaft gegenueber transparenter und offener vom Umgang mit Vorgaengen, die Missstaende im Land zur Sprache bringen, als alle Sicherheitsbehoerden dieser Republik zusammen, und so finden Sie diese schriftliche Kommunikation auch auf unserer Netzseite zur Kenntnisnahme eingestellt. Im konkreten Fall Ihrer angefragten Behoerde als Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen wissen wir, dass Sie uns seit Anfang 2013 ganz intensiv mitlesen und brauchen deshalb von unserer Seite keine Besorgnis eines Informationsdefizites entauessern. 6 Die bisher eingegangenen Absagen in Form einer Auskunftsverweigerung sind fuer unsere Wahlanfechtungsbeschwerde vor dem BVerfG von wesentlicher Bedeutung, da eine Abweisung uns in die Position versetzt, derartige Behoerden alles unterstellen zu koennen, um diese entsprechend oeffentlich zu diskrediteren und dem Vorwurf auszusetzen, massiv etwas grundgesetzwidrig zu verbergen. Aus diesem Grund erwarten wir von Ihrem Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen ebenfalls eine Ablehnung unseres Auskunftsersuchens. Diese zu erwartende Ablehnung ficht uns jedoch nicht im Besonderen an, weil wir beim BVerfG den darauf gestuetzten Antrag stellen werden, alle diese ablehnenden Behoerden, explizit zu unseren gestellten Auskunftsersuchen, zu einer umfangreichen Stellungsnahme aufzufordern, in der diese Behoerden am Ende unserem Auskunftersuchen Rechnung tragen muessen. Von Vorteil ist fuer uns deshalb die auch in Ihrer Behoerde vertretene irrige Ansicht, dass es sich bei unserer Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) um eine sogenannte „Reichsbuergervereinigung“ handelt. Insbesondere die auf Ihrer Netzseite befindliche „Information zum Thema >Reichsbuerger>“ vom 06.02.2013: http://www.verfassungsschutz.sachsen.de/1535.htm die ganz viele Hinweise auf die Verwertung von Inhalten aus unserer Netzseite aufweist, laesst konkret darauf schliessen: http://www.verfassungsschutz.sachsen.de/download/Reichsbuerger_update.pdf Im Uebrigen weisen Ihre Angaben auf Ihrer Netzseite des Landesamtes fuer Verfassungsschutz, zum Beispiel in Ihrem Grusswort und auch zum Rechtsextremismus und dem Thema Reichsbuerger ganz erhebliche Uebereinstimmungen mit den Texten 7 und Veroeffentlichungen anderer gleichgearteter Sicherheitsbehoerden auf, so dass auch Fehler und Falschinformationen identisch sind und wir berechtigt davon ausgehen und vor dem BVerfG vortragen koennen, dass diese Art von Sicherheitsbehoerden sich intensiv untereinander austauschen und nachweislich ungepruefte und wahrlich nicht verifizierte Informationen als „ihre Wahrheit“ als Erkenntnisstand der breiten Oeffentlichkeit zu vermitteln suchen. Die Zutraeger aus Ihren Reihen haben uns alle erforderlichen Arbeitsweisen ihres Landesamtes dargelegt, so dass wir dem BVerfG entsprechend gerichtsfest Ihre amtliches Versagen in bestimmten Dingen nachweisen koennen. Sie ueberwachen und steuern durch die in der Partei „NPD“ infiltrierten Mitarbeiter Ihrer Behoerde in Sachsen deren gesamte Arbeit. Insofern haette Ihre Behoerde im Rahmen dieser allseitigen Ueberwachung auch schon fruehzeitig zu den Erkenntnissen gelangen koennen, die den NSU betrafen und diesen schon wesentlich frueher „abschalten“ koennen. Selbst wir wussten durch an uns herangetretene Mitglieder dieser politischen Vereinigung von Fakten zum NSU und dass dieser staatlich inszeniert wurde. Sie stellen den „NSU“ auf Ihrer Netzseite, wie auch das Landesamt fuer Verfassungsschutz Thueringen, voellig unzutreffend als eine Organisation von politisch „r e c h t s“ dar, was dieser aber niemals war, denn schon der Name beinhaltet den Hinweis auf den Sozialismus und der kommt nach historischer (juristischer) Auslegung unstreitig von politisch „links“. Auch die NPD als Partei ist wegen ihrer klaren oeffentlichen Bekennung und ausgepraegten Affinitaet zum politisch linken NS keine wirklich politisch „r e c h t e“ Partei, sondern eine links zu verortende. Und das wissen Sie sehr genau, aber es gilt, politisch „r e c h t s“, da nicht tatsaechlich vorhanden, im Sinne des grundgesetzwidrigen „Kampfes gegen rechts“ durchgehend vor der deutschen Oeffentlichkeit zu inszenieren, um sich auf diese Weise auch eine Arbeit und Existenzberechtigung zu verschaffen. Gestern hatten wir in Frankfurt am Main eine weitere Gewaltorgie der Nationalsozialisten aus den Parteien „Die Linke“, „Die Gruenen“ und die „SPD“ umfangreich dokumentieren koennen und in Kuerze koennen Sie von uns die dazu verfasste und an die Staatsanwaltschaft Frankfurt eingereichte Strafanzeige gegen die drei Parteipraesidien auf unserer Netzseite lesen. Diese Gewaltorgie, wie in Leipzig, nur wesentlich intensiver, war schon lange im Vorfeld durch politisch links, wie vorstehend, umfangreich geplant wor8 den, auch aus dem Bundesland Sachsen heraus. Ihre Unfaehigkeit und bewusste Untaetigkeit gegenueber diesen drei Parteien mit ihren Landesverbaenden und Kreisverbaenden machen Sie mitverantwortlich an den Ausschreitungen in Frankfurt, denn die uns vorliegenden Erkenntnisse der nationalsozialistischen Gewaltvorbereitungen in den Reihen der von allen drei Parteien logistisch und materiell gestuetzten Antifa-SA, muessen auch Ihnen vorgelegen haben. Wir sind keine Sicherheitsbehoerde, sondern eine Partei, koennen dem BVerfG aber Ihr Versagen gegen politisch „links“ beweisen und auch nachweisen, Ihren Schwerpunkt parteipolitisch instruiert auf das Herausarbeiten eines Status als „Reichsbuergervereinigung“ in Bezug auf unsere Partei festzustellen. Warum wir die vorstehenden Fragen konkret von Ihnen beantwortet haben moechten, stuetzt sich im Schwerpunkt auf den besonders herauszuhebenden Umstand, dass wir als Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV), am 05.07.2013 durch den Bundeswahlausschuss unter Leitung des Bundeswahlleiters zur Bundestagswahl, fuer uns heute nicht mehr ueberraschend, n i c h t zugelassen wurden. http://www.bundeswahlleiter.de/de/aktuelle_mitteilungen/downloads/20130712_Niedersc hrift_1BWA_Sitzung.pdf In der nachfolgenden Nichtzulassungsbeschwerde, die wir trotz gegensaetzlicher Bemuehungen des Bundeswahlleiters, zum Beispiel durch nachgewiesenes vorsaetzliches Nichterteilen der nach dem Bundeswahlgesetz und Parteiengesetz vorgeschriebenen Rechtsbehelfsbelehrung in der muendlichen Anhoerung am 05.07.2013, und auch anschliessend durch nicht zeitlich unverzueglichem Zugang einer schriftlichen Rechtsbehelfsbelehrung beim Bundesvorsitzenden, fristgerecht beim BVerfG einreichten: http://www.deutsche-nationalversammlung.de/dnv2/doc/Verfassungsbeschwerde0.pdf konnten wir unsere nachtraegliche Wiederzulassung am 23.07.2013 ueber eine entsprechende aussagefaehige Entscheidung durch das BVerfG erreichen: 9 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20130723_2bvc000313.html Auf Grund dieser Entscheidung des BVerfGes zu unseren Gunsten fuer uns als neue und junge politische Partei, haben wir bereits neue und einmalige deutsche Geschichte im Ablauf dieser seit 1949 bestehenden Bundesrepublik Deutschland geschrieben. Dies ist Ihnen nach den Informationen unserer beauftragten Zutraeger in Ihren Reihen auch schon im gleichen Jahr zur Kenntnis und zur Einbeziehung in Ihre Auswertungen zu unserer Partei gelangt. Unsere oben aufgefuehrten Kernfragen richten sich an Sie, weil die vorsaetzlich ausgesprochene Ablehnung zur Bundestagswahl damals für uns voellig ueberraschend kam, denn nach unserer allseits bekannten Arbeitsweise, erstellen wir Schriftsaetze und sonstige Dokumente für bedeutende rechtliche Vorgaenge, wie sie eine Beteiligungsanzeige zur Bundestagswahl unstreitig darstellt, vorbildlich, akkurat und qualitativ unseren Sachkenntnissen entsprechend angemessen. Neben den bereits in der Nichtzulassungsbeschwerde vorgetragenen Gruenden für einen begruendeten und damit gerichtsfesten Verdacht der vorsaetzlichen Behinderung und der beabsichtigten Teilnahmevereitelung an der Bundestagswahl 2013 durch den Bundeswahlleiter, verfuegen wir nun durch unsere Innenrevision und einhergehend mit der bewusst zu dieser Zielsetzung zugelassenen und jederzeit kontrollierten Infiltration ueber weitergehende konkrete Erkenntnisse, die Ihre Dienstbehoerde und ihr Wirken konkret betreffen koennten. Im ersten Ergebnis wissen wir heute als direkt betroffene Partei „DNV“, dass es zumindest aus den Parteipraesidien der CDU/CSU und der SPD eine vor Gericht beweisbare Befehlskette bis hinunter zum Bundeswahlleiter gibt, dessen Dienstbehoerde nachweislich dem Bundesinnenministerium unterstellt ist. Innerhalb dieser Befehlskette kommt durchgehend ein sogenannter grundgesetzwidriger Abwehrmechanismus gegenueber jeglichen neu aufkommenden politischen Vereinigungen als Parteien zur Anwendung, die fuer das bestehende Machtgefuege des politischen Systems eine hinreichende Gefahr bedeuten koennten. 10 Ueber Jahrzehnte konnten nahezu ungehindert die im Bundestag etablierten Parteien in alle Bereiche der deutschen Gesellschaft und der staatlichen Institutionen mit ihren Parteibuchtraegern infiltrieren und so die wesentlichen Schaltstellen der Macht besetzen. Als Folge dessen wird das aktuelle Grundgesetz durch die etablierten Parteien weitestgehend missbraucht, denn es wurde wohl der grundgesetzliche Auftrag zur Bildung eines demokratischen Parteienstaates erfuellt, allerdings hat sich hinter diesem Parteienstaat mittlerweile eine sehr gefaehrliche Parteienstaatdiktatur verfestigt, vor der sogar der 2.Verfassungssenat des BVerfGes in seiner Entscheidung zu unserer Verfassungsbeschwerde gegen die 3% - Huerde ausdruecklich gewarnt hatte. Durch unsere Mitstreiter der DNV im Wesentlichen und den durch diese erlangten Informationen als Ermittelnde beim Bundeskriminalamt und in der Partei „SPD“, der „Gruenen“ und der „Linken“ konnten wir schon dem sogenannten „Edathyfall“ bisher ,als reine „Aussenstehende“, eine ganz besondere Brisanz verleihen, die momentan noch gar nicht ihr Gewicht verdeutlicht hat. Sie koennen jedoch an Hand unserer transparenten Netzseite zu allen von uns angestossenen Vorgaengen sehr gut mitverfolgen, wie wir auch in diesem speziellen Fall von parteipolitisch bestimmten Machtmissbrauch durch Parteibuchtraeger der im Bundestag vertretenen Parteien bis in die hoechsten Ebenen des Staates, hier der obersten polizeilichen Sicherheitsbehoerde „BKA“, sehr gute Aufklaerungsarbeit leisten. Sehen Sie dazu unsere Netzseiten unter dem Stichwort „Offensive“ an: www.deutsche-nationalversammlung.de und www.die-dnv.de welche mittlerweile einen Tagesdurchschnitt von ueber 800 neuen Lesern und Gaesten erreicht. Sofern sich ganz spannende politische Tagesthemen ergeben, steigt dieser 11 Durchschnitt auch unproblematisch auf ueber 1500 neue Leser und Gaeste an, wie es anlaesslich der „Pegida“ im Dezember 2014, im Februar und aktuell auch im Maerz und der „Legida“ ab Januer bereits der Fall war. Bedenklicherweise sind sogar die drei Regierungsparteien CDU/CSU und SPD in diesen Vorgang „Edathy“ verwickelt, so dass wir auf diese im Verdacht stehenden Mittaeter bei schwerwiegenden Straftaten bereits angemessen reagiert haben: http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/StrafanzeigezumFallEdathy19122014StaABln.docx-1.pdf Warum nun speist sich unser Hauptvorwurf gegen die vorgenannte Befehlkette aus den Parteipraesidien hinunter zum Bundeswahlleiter vor dem BVerfG gerade auch aus der von uns angestossenen „Edathy“-Ermittlungssache“? Die Antwort darauf liegt auf der Hand: Es ist die nachgewiesene Involvierung des alten Bundesinnenministers als eines Geheimnisverrates zu Verdaechtigender in die Angelegenheit „Edathy“ des Parteipraesidiums der politisch bereits schwer angeschlagenen und nachweislich kriminell handelnden Partei „SPD“. Der Bundeswahlleiter untersteht nachweislich dem Bundesinnenministerium und damit dem Bundesinnenminister, der wiederum zur Bundesregierung zaehlt und die Bundesregierung besteht genau aus den Parteien, die einfach kein Interesse am Aufkommen, Entwickeln und Erstarken einer neuen jungen Partei, als Konkurrenz zu ihrer innehabenden Macht, zeigen und alles unternehmen, um diese zu verhindern. Dazu bedient man sich mittlerweile unstreitig auch verfassungsgesetzwidriger Mittel bis hinunter in die mitregierten und mitbestimmten Bundeslaender. 12 Als wir unsere Klage als Mitklaeger gegen die 3% - Huerde vom BVerfG positiv entschieden bekommen hatten, waren es alle drei Regierungsparteien, die darauf unisono mit einer klaren grundgesetzwidrigen Entaeusserung reagierten, die lautete: „Es ist unsere Aufgabe, Splitterparteien und rechte Parteien am Einzug ins Parlament zu hindern“. Die Ihnen bekannten Oppositionsparteien, wie die „Gruenen“ und die „Linke“ stimmten selbstredend in diesen Kanon ein. Bei einer eingehenden Bewertung und Deutung dieser uebereinstimmenden Aeusserungen der Spitzenpolitiker der fuenf im Bundestag vertretenen Parteien, springt zunaechst die Angabe „Splitterparteien“ direkt ins Auge. Dieser Begriff wird verwendet, ohne eine Voranstellung beschreibender Attribute, wie zum Beispiel „linke oder mittig“ und so geben die Spitzenpolitiker indirekt zu, j e d e politische Konkurrenz als neue junge Partei bekaempfen zu wollen, denn am verfassungsrechtlich zustehenden Einzug nach Art.38 I GG in das Parlament (Landtag oder Bundestag) eine Partei vorsaetzlich zu hindern, ist unstreitig grundgesetzwidrig, weil (anderen) Parteien dieses Recht ueber Konkurrenzparteien, in dieser von uns beschriebenen Weise zu befinden, gar nicht zusteht und aus anderen Rechtsvorschriften auch nicht zu deren Gunsten abzuleiten ist. Am der im vorigen Jahr stattgefundenen Landtagswahl in Sachsen und der rechtswidrigen Beteiligung des DGB an der Wahl und ihrem Verlauf, Stichwort siehe „Wahlplakat DGB/SPD“, kann dies sehr gut festgemacht werden. Lesen Sie dazu in Kuerze unsere Ergaenzungsbegruendung zur Wahlanfechtung an das BVerfG, in der der verfassungsgesetzwidrige Vorgang „Landtagswahl Sachsen 2014“ als eigener Bestandteil eingefuegt ist: http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/BferGZwischenmitteilung23022015Verf2BvC21aus14.pdf 13 Auf Grund dieser Aussagen konnten wir die uebereinstimmende verfassungsgesetzwidrige Motivation der etablierten Systemparteien fuer das rechtswidrige Ingangsetzen des oben genannten Abwehrmechanismusses dem BVerfG nun endlich auch gerichtsfest nachweisen. Vorher war es uns lediglich moeglich gewesen, diesen grundgesetzwidrigen Abwehrmechanismus ausschliesslich spekulativ bzw. an Hand von einigen Indizien anzusprechen. An dieser Stelle moechten wir zuvoerderst auf das Ergebnis des Wirkens dieses besonderen Abwehrmechanismusses zugreifen, welches sich in der Ablehnung unserer rechtlich einwandfreien Beteiligungsanzeige zur Bundestagswahl 2013 widerspiegelte. Im Rahmen der bestehenden Befehlskette aus den Parteipraesidien zum Bundeswahlleiter hinunter lagen Letztgenanntem nach unseren Erkenntnissen, auf Grund der von unseren eingesetzten Sonderermittlern beim Bundesinnenministerium hergereichten Hinweise eine Anweisung des Bundesinnenministeriums vor, unsere Partei in jedem erdenklichen Fall n i c h t zur Bundestagswahl zuzulassen – egal wie. Sehen Sie sich dazu bitte den für den Bundeswahlausschuss wesensfremden, ueber 50 Minuten dauernden „Schlagabtausch“ auf der fuer alle Besucher im Netz verfuegbaren Mediathek des Bundestages vom 05.07.2013 vor dem Bundeswahlausschuss an, der Ihnen das krampfhafte Festhalten des Bundeswahlleiters an seinem schon weit im Vorfeld feststehenden Ergebnis zu Ungunsten unserer Partei verdeutlicht: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/45619507_kw27_wahlausschuss/2 13014 Fraglich ist an dieser Stelle, welche Erkenntnisse damals zu dieser absoluten Negativprognose und der Anweisung des BMI zur Abweisung unserer Zulassung als legitime Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) fuehrten? 14 Wir sind auf Grund unserer nun abgeschlossenen Innenrevision und der Auswertung aller beigebrachten und hergereichten Informationen unserer auch verdeckt arbeitenden Sonderermittler in den betreffenden staatlichen Stellen zu dem gerichtsfest tragfaehigen Ergebnis gelangt, dass die Ablehnung auf das Zutragen bewusst falscher und vorsaetzlich diskreditierender Angaben, gerade bei diesen mitentscheidenden Stellen, zurueckzufuehren war. Die wesentlichen, als Zutraeger handelnden Institutionen und Einrichtungen, haben wir auch ermitteln koennen und auch die Verbindungen untereinander und die Verbindungswege in die involvierten staatlichen Stellen, insbesondere auch in die Landesverfassungsschutzaemter, wie das Ihrige. Beginnen wir deshalb chronologisch mit den wesentlichen Ereignissen, die den Weg der Vereitelung unserer Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) durch den staatsimmanenten Abwehrmechanismus auf allen politischen Wegen aufzuzeigen. Der (politischen) Grundidee einer Person geht immer voraus, dass diese sich mit Gleichgesinnten austauscht und Mitvertreter ihrer speziellen Idee im zulaessigen Sinne des Art.38 I GG zu gewinnen versucht. Die vom Unterzeichner angedachte Partei „DNV“ lockte wegen des besonderen Namens „Deutsche Nationalversammlung“ zunaechst den politischen „Platzhirsch“ im angeblich „politisch rechten Spektrum“ an – in diesem Fall die von Ihrer Behoerde mitinfiltrierte und damit staatlich mitgesteuerte „NPD“. Der zugrunde liegende Sachverhalt als rechtliche Auseinandersetzung ist Ihnen ja hinreichend bekannt und um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir auf die Ihnen vorliegenden Erkenntnisse zu dieser Partei und ihrer systemeigens geschaffenen Gefaehrlichkeit. Dass Verfassungsschutzbehoerden des Bundes und der Laender unsere Erfahrungen als Bundes- und Landesbeamte, z. B. auch aus den Polizeien, unseren Erkenntnisstand, auch zu wichtigen Ereignissen, wie z. B. dem „NSU“, hier in concreto z. B. die Standorte des Wohnmobiles, u. a., und der Antifa-SA, bis heute nicht nutzten, bestaetigt unsere 15 Einschaetzung, dass insbesondere politisch „r e c h t s“ von Ihrer Behoerde als Landesamt fuer Verfassungsschutz im parteipolitischen Auftrag weitestgehend selbst inszeniert wird. Daneben traten unmittelbar, nachdem man seine Absichten einer Parteigruendung oeffentlich machte, weitere Personen aus bestimmten Vereinigungen und Parteien an die in Rede stehenden Initiatoren heran und boten eine Zusammen- bzw. Mitarbeit an oder wollten offen die Gruendung sogar aus Konkurenzvorbehalten verhindern. Auch dieser Hintergrund ist Ihnen aus der von Ihnen durchgefuehrten Beobachtung unserer Partei als Landesverband und dem Austausch mit den weiteren Ueberwachungsbehoerden hinlaenglich bekannt, siehe dazu in concreto dies hier: „Lagedarstellung des LKA Berlin zur politisch motivierten Kriminalitaet 2013“. Als politisch Unbedarfter mit erstmaligem Gruendungsgedanken, wendet man sich zunaechst im Rahmen der erforderlichen Informationsbeschaffung an diejenige Stelle im Staat, die dafuer offiziell zustaendig ist und an der alle Faeden zur Parteigruendung und zur Teilnahme an den Wahlen im Land und im Bund zusammenlaufen, naemlich dem Buero des Bundeswahlleiters in Wiesbaden und ist im Ergebnis diesem dann leider auch voellig sicherheitspolitisch ausgeliefert. Wie Sie dem dargelegten Vorlauf entnehmen koennen, wendeten wir uns bereits im Herbst 2012 an den Bundeswahlleiter und erbaten nach Angabe unserer Absicht der Parteigruendung im November 2012 zur „Deutschen Nationalversammlung“ (DNV) hoeflich um die Zusendung aller fuer eine Gruendung, fuer eine Bundestagswahl und fuer die spaetere Erfassung in der amtlichen Unterlagensammlung erforderlichen Unterlagen. Wie diese Anfrage am Ende zu unseren Ungunsten verlief, koennen Sie sowohl unserer Nichtzulassungbeschwerde, als auch unserer aktuellen Wahlan-fechtungsbeschwerde entnehmen. Just in dem Moment, wo man als neue politische Vereinigung beim Bundeswahlleiter auf- und tatsaechlich in Erscheinung tritt, geraet man offensichtlich sofort ins Visier des 16 bereits angesprochenen systemimmanenten Abwehrmechanismusses der im Bundestag vertretenen Altparteien. Wir gehen begruendet davon aus, dass der Bundeswahlleiter im Auftrag des Bundesinnenministers alle eingehenden Informationen zu neuen Parteien umgehend zur Pruefung dem Bundesinnenministerium weiterleitet und diese parallel auch dem am Hausstandort befindlichen Bundeskriminalamt zur weiteren Pruefung vorlegt. Wir gehen begruendet davon aus, dass Ihre Dienstbehoerde als „Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen“ im weiteren Verlauf der Zeit dem Bundesinnenministerium auch nachweislich zugearbeitet hat. Die Besetzung der gesamten obersten Leitungsebene des Bundesinnenministeriums und des Bundeskriminalamtes ausschliesslich mit Parteibuchtraegern der Regierungsparteien legt diese Vermutung nicht nur nahe, sondern belegt dies nun sogar ganz unstreitig und gerichtsfest am aktuellen Beispielfall „Edathy“. In diesem Fall arbeitete das Parteipraesidium der SPD und der Leiter des Bundeskriminalamtes und das Bundesinnenministerium auf die vorbeschriebene Art und Weise einer sogenannten Befehlskette eng und uebereinstimmend gerichtsfest tragfaehig und beweisbar zusammen. Wir gehen davon aus, dass innerhalb des von uns beim BVerfG in der aktuell anhaengigen Wahlanfechtungsbeschwerde vorgetragenen Abwehrmechanismusses eine gleichgeartete Befehlskette von den Parteipraesidien bis zum Bundeswahlleiter ueber das Bundesinnenministerium besteht, die verantwortlich zeichnet fuer die Vereitelung unser einwandfreien Entstehung, Entwicklung und oeffentlichen Arbeit bis zum Scheitern bei der Bundestagswahl. Eine solche Befehlskette laesst sich vom Verdacht nun sicherlich auch vom Landeswahlleiter in Sachsen zum Ministerium fuer Inneres uebertragen. Interessant ist an dieser Stelle ein konkret dazu gehoerendes Beweismittel aus dem Internet aus der Plattform „abgeordnetenwatch.de“. 17 Es handelt sich dabei um die Mitteilung, Frage und Aufforderung eines Herrn Rainer B u s c h k i e l aus Pforzheim, der bei dem Bundestagsabgeordneten, Herrn Memet Kilic, Mitglied der Partei „Die Gruenen“, Folgendes mitteilt, das wir Ihnen hier als vollstaendigen Abdruck von der Forumseite www.abgeordnetenwatch.de einstellen: Frage zum Thema Inneres und Justiz 13.03.2013 Von: Rainer Buschkiel, Pforzheim Sehr geehrter Kilic, ich beobachte seit einiger Zeit einen in Berlin ansässigen Verein Names "Deutsche National Versammlung" (DNV), die zur diesjährigen Bundestagswahl als "Partei" antreten will. Bisher scheint die Gruppe, die ihre Mitglieder offensichtlich aus dem rechtsextremen Milieu rekrutiert, aus einer überschaubaren Anzahl zu bestehen. Auch wenn sie ganz ganz grosse Ziele verfolgen: Mehrheit (mind. 51%) im zukünftigen Bundestag, Einberufung einer "Nationalversammlung" um anschliessend eine neue Verfassung zu verabschieden, Austritt aus allen inter. Organisationen, revanchistische Gebietsansprüche und eine an Verschwörung erinnernde feindliche Haltung gegenüber Frankreich 18 und den westlichen Alliierten. (das ganze Programm - viel Text wenig Aussagen): www.deutsche-nationalversammlung.de Der Vorsitzende Herr Karnath tritt als Staatsrechtler auf (wobei man diese "Qualifikation" eher bezweifeln kann) war wohl an der Klage gegen den EURO und ESM beteiligt (behauptet er) ist wohl gerade dabei, für seinen Verein den Parteienstaates und die Zulassung zur Wahl zu erlangen. Mit diesem Hintergrund nur kurz meine Fragen: Wäre es nicht sinnvoll, sich endgültig vom Art 146 GG zu verabschieden und diesen ersatzlos zu streichen? Würde den ganzen rechtsextremen Kräften/Reichsdeutschen schon mal gehörig den "Wind" aus den Segeln nehmen - wir haben ja schließlich ein prima Grundgesetz? Ist Ihnen die DNV bekannt und wissen sie, ob diese Gruppe auch vom Verfassungsschutz überwacht wird? Halte ich für sehr angebracht, da sie sich unter dem "harmlosen" Mäntelchen Patriotismus offen rechtsextremistische Parolen verbreitet (gut manchmal gewürzt mit Größenwahn) Danke & schöne Grüße aus Pfm Antwort von Memet Kilic bisher keine Empfehlungen 21.03.2013 Sehr geehrter Herr , gerne beantworte ich Ihre Fragen. Zu 1.) Mit der Wiedervereinigung wurde folgendes in der Präambel des Grundgesetzes festgehalten: "Die Deutschen in den Ländern haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk." Damit hat der Artikel 146 GG nicht mehr die Bedeutung, die er noch davor hatte. Abgesehen davon hat sich unsere Partei seit der Vereinigung dafür eingesetzt, eine neue zeitgemäße Verfassung zu erarbeiten und der Bevölkerung zur Entscheidung vorzulegen. Diese Verfassung sollte dann auch die Möglichkeit des Volksentscheides auf Bundesebene enthalten. Zu 2.) Die DNV war mir bisher noch nicht bekannt. Im Verfassungsschutzbericht 2011 habe ich dazu nichts gefunden. Diesen Hinweis werde ich unseren zuständigen Fachpolitikern weitergeben. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. 19 Mit freundlichen Grüßen Memet Kilic Ende des Einschubes. Ob es sich um eine wahre Identitaetsangabe des Mitteilenden/Anfragenden handelt, vermoegen wir als direkt Betroffene nicht zu sagen, aber es gibt von dessen Seite als Pseudonym „Teobald Tiger“, sowohl vom Duktus und dem Ausdruck klare und vor allem eindeutige Uebereinstimmungen, als auch eine eigene Angabe im sozialen Netzwerk „facebook“ auf den dortigen Seiten, wo er auftritt und auch auf dem politischen „SSLand“ (Forum Sonnenstaatland), dass er ein und dieselbe Person sei: http://forum.sonnenstaatland.com/ Auf dieses hetzerische und nationalsozialistisch ausgepraegte „SS-Land“ als Forum, werden wir spaeter noch naeher eingehen, weil dies im bestehenden Abwehrmechanismus eine tragende Rolle spielt. Das Forum „SS-Land“ und auch Herr Rainer Buschkiel als dortiger fuehrender Volksverhetzer und Anstifter schwerer Straftaten gegen die Allgemeinheit wurden bereits der Staatsanwaltschaft Berlin mittels entsprechender Strafanzeigen von unserer Seite Auftraege zum Ermitteln angetragen. Gegen Herrn Buschkiel selbst bereiten wir parallel eine Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Verfolgung politisch Andersdenkender gemaess Paragraph 241a StGB vor, unbeschadet dessen, dass dieser sich mittlerweile darauf beruft, auch von Ihrer Behoerde in Sachsen zum rechtswidrigen Handeln beauftragt worden zu sein. Wie Sie dem Anfragedatum vom 13.03.2013 entnehmen koennen, faellt die Mitteilung an Herrn Kilic als Mitglied des Bundestages und die Aufforderung, unsere Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) durch das „Bundesamt fuer Verfassungsschutz“ ueberwachen zu lassen, in einen Zeitraum, in dem wir, entgegen der Angaben des Herrn 20 Buschkiel, durch eine ordnungsgemaesse Gruendung bereits seit Monaten eine gesetzlich zulaessige Partei waren. Viel interessanter ist jedoch der Aspekt, dass Herr Buschkiel schon ca. Mitte Maerz 2013 davon Kenntnis hat, dass wir als DNV an der Bundestagswahl teilnehmen wuerden wollen, obwohl wir zu diesem Zeitpunkt parteiintern noch gar keine Entscheidung darueber getroffen und erst recht keine Beteiligungsanzeige beim Bundeswahlleiter eingereicht hatten. Die Beteiligungsanzeige der Partei „DNV“ wurde nachweislich erst am 03.05.2013 beim Bundeswahlleiter eingereicht. Vor diesem Hintergrund ist ergaenzend auch eine im Internet auffindbare Kommentarangabe von 2011 aus Thueringen hochinteressant, aus der hervorgeht, „dass der Bundeswahlleiter die sich spaeter gruendende „DNV“ gar nicht (erst) zulassen wird“. Wir gehen davon aus, dass Herr Buschkiel auf Grund der obigen Anfrage und Mitteilung an Herrn Kilic als Mitglied der Partei „Die Gruenen“ vermutlich der Partei „Die Linke“ zuzuordnen ist. Innerhalb des nationalsozialistisch ausgepraegten „SS-Landes“, welches im Schwerpunkt der unstreitig rechtswidrigen oeffentlichen Diskreditierung und Verfolgung politisch Andersdenkender a la 1933 Vorschub leistet, hat er eine gehobene Leitungsposition. An Hand der von ihm eingerichteten und zum Nachteil des Namens des Unterzeichners auffindbaren „Hetzstraenge“ koennen Sie ersehen, dass es eine massive Kampagne gegen die Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) aus dieser Richtung seit Jahresbeginn 2013 gegeben hat und immer noch gibt. An dieser Stelle fragen wir somit konkret an, ob Sie, wie von Herrn Buschkiel bereits wiederholt angegeben, der tatsaechliche Auftraggeber seiner gegen uns gerichteten politischen Hetzattacken, die er gern als „Satire“ tarnt, sind. 21 Diese Frage ist ausserordentlich wichtig, weil aus dem in Rede stehenden „SS-Land“ folgende Ergebnisse zum Nachteil unserer Partei resultieren, die uns eine umfangreiche strafrechtliche Verfolgung und einen umfangreichen Schadenersatzanspruch gegen die kausalen Verursacher ermoeglichen: 1. In einer Broschuere der parteinahen Stiftung „Amadeu Antonio“ der Partei „Die Gruenen“ taucht unsere Partei als „reichsideologisch“ bezeichnet vor: http://deutsche-nationalversammlung.de/dnv2/reichsbuerger_web.pdf 2. In der Lagedarstellung des Landeskriminalamtes Berlin zum Jahr 2013, in Bezug auf politisch motivierte Kriminalitaet, tauchen wir als Partei „DNV“ ebenfalls als sogenannte „Reichsbuergervereinigung“ klassifiziert auf: http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/AbmahnungPolizeipraes03112014.docx-3.pdf Diese schwerwiegende Klassifizierung und oeffentliche Diskreditierung durch vorgenannte Dritte, unserer nach Art.21 I GG ausdruecklich geschuetzten politischen Partei, fuehrt im Ergebnis zu einer ganz bestimmten Gefahrenprognose. Diese ist deckungsgleich mit der Arbeitsvorgabe des Bundesministeriums des Inneren und lautet: „Reichsbuergervereinigungen stellen eine Gefahr fuer die innere Sicherheit dar.“ Vor diesem Hintergrund ist verstaendlich, dass wir als Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) am 05.07.2013 durch den Bundeswahlausschuss des Bundeswahlleiters nicht zur Bundestagswahl 2013 zugelassen wurden. Als untergeordnete Dienstbehoerde lag dem Wahlausschuss des Bundeswahlleiters eine entsprechende Anweisung des Bundesinnenministeriums zur Umsetzung vor. Schluessig wird diese Angabe von uns insbesondere, unabhaengig vom uns zugeleiteten schriftlichen Beweismittel, mittels des Hinweises auf die Broschuere der parteinahen Stif22 tung Amadeu Antonio, siehe Seite 28, denn dort wird innerhalb der weiterempfohlenen Quellen und Literatur explizit das Forum „SS-Land“ angegeben. http://deutsche-nationalversammlung.de/dnv2/reichsbuerger_web.pdf Dass sich die nationalsozialistische Partei „Die Gruenen“, als offen bekennende klare Deutschlandfeinde einer parteinahen Stiftung wie die Vorstehende bedienen, die ebenfalls wegen ihrer oeffentlichen Verfolgung politisch Andersdenkender nationalsozialistisch agierend ausgepraegt ist, verwundert uns nicht. Absolut untragbar ist jedoch die Tatsache, dass das Bundesinnenministerium sich ebenfalls dieser „braunen“ Stiftung bedient und sogar deren Arbeit, hier in concreto die in Rede stehende und uns herabwuerdigende Broschuere sogar foerdert, siehe Seite 2: „Die Veröffentlichung wurde gefördert durch das Programm »Zusammenhalt durch Teilhabe« des Bundesministeriums des Innern“ Insofern obliegt dem BMI unserer Meinung nach eine gewisse und bestimmte Aufsicht ueber das von ihm gefoerderte vorstehende Programm, auch wenn sich im Nachspann diese Angabe befindet: „Diese Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung der Bundesregierung dar. Für die inhaltlichen Aussagen trägt der Autor die Verantwortung.“ Wir haben es hier mit dem schwerwiegenden Umstand zu tun, dass die Politik reinen Privatorganisationen, wie z. B. dem nationalsozialistisch vorgehenden SS-Land und der gleichgearteten Stiftung, die sich sogar noch als gemeinnuetzig bezeichnet, es vorsaetzlich und damit absolut verfassungsgesetzwidrig ueberlaesst, wer im Land politisch ueberleben und existieren darf und wer nicht. 23 Nun gibt es von der vorgenannten Stiftung den naechsten Nachweis einer verfassungsgesetzwidrigen Verfolgung sich politisch n i c h t „links“ bekennender unschuldiger Buergerinnen und Buerger, ganz im Duktus der NSDAP – SA von 1933 – 1945: http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/voelkische-siedler Auch diese neue Broschuere betrifft wie die vorangegangene auch den Bereich Sachsen und muesste Ihre Sicherheitsbehoerde zum Einschreiten veranlassen. Wir werden gegen diese Stiftung erneut strafrechtlich vorgehen und deren Gemeinnuetzigkeit gerichtlich aberkennen lassen. Wie Sie an Hand der nachweisbaren Verfolgung unserer Partei, ihrer Mitglieder und Unterstuetzer allein durch diese beiden Privateinrichtungen in Form von oeffentlichen Diskreditierungen, Pogrome und Gewaltakte gegen Eigentum, Leib und Leben ersehen koennen, die von deren verlaengerten terroristischen Arm, der parteipolitisch unterstuetzten Antifa-SA, ausgefuehrt werden: http://deutsche-nationalversammlung.de/dnv2/StrafanzeigeNetzseiteAntifaSA.Version.ohneKlarnamen.pdf ist fraglich, ob dieses unterstuetzende Verhalten staatlicher Stellen ueberhaupt grundgesetzlich gedeckt ist. Thueringen wird seit der letzten Landtagswahl nun durch eine Dunkelrot/Rot/GruenKoalition regiert, die in der politischen Farbenlehre ein sattes Dunkelbraun produziert. Aus dieser Ecke kommen erhebliche Attacken, die bis ins Bundesland Sachsen reichen. 24 Anlaesslich der letzten Legidas konnten wir dokumentieren, dass die gewalttaetigen Gegendemonstrationen, insbesondere aus diesen drei Parteipraesidien initiiert, gefoerdert und unterstuetzt wurden, wobei sogar Anstiftungen der Antifa-SA bei Ihren Gewaltausbruechen durch eben diese Praesidien in Leipzig nachweisbar wurden. Mit Erfolg konnten wir Ihrer Polizeibehoerde vor Ort an einem bestimmten Legidatag sogar eine Einkesselung eines Teiles der von den Linken, der SPD und den Gruenen zum Landfriedensbruch beauftragten Antifa-SA ermoeglichen, in dem unsere Mitstreiter diesen Teil der Gewalttaeter nicht in die Seitenstrassen ausweichen liessen. Wir haben auch die anderen Straftaten der Antifa-SA am besagten Gewaltorgientag in Leipzig umfangreich dokumentiert und behalten uns vor, diese Dokumentationen dem BVerfG ueber unsere Anhoerung zu unserer Wahlanfechtungsbeschwerde im Rahmen des Widerstandsrechtes nach Art.20 IV GG vorzutragen. Ferner wollen wir aber auch abwarten, ob Ihre Sicherheitsbehoerden, wie ueblich, in Bezug auf die Antifa-SA kollektiv strafvereitelnd taetig werden, weil dies aus den drei Parteipraesidien den Parteipuchtraegern in den Leitungseben der betreffenden Behoerden so parteipolitisch vorgegeben und sogar angeordnet wurde. Sie haben somit nationalsozialistische Parteien in Thueringen in der Landesregierungsverantwortung, die sogar die offen von ihr anerkannte Antifa-SA zu schwersten Straftaten gegen das Gemeinwesen und die deutsche Gesellschaft anstiftet, logistisch und materiell ausstattet und foerdert und bis nach Sachsen hineinwirken. Der nationalsozialistische Terror der Antifa-SA in Frankfurt sollte Ihnen eine deutliche Warnung sein. Unbeschadet dessen, behalten wir auch Ihre Sicherheitsbehoerden, insbesondere die Polizei von Sachsen und Thueringen unter Beobachtung, die bereits parteipolitisch instrumentiert und einvernehmlich im Austausch stehend, eine Legida nach unserer Auffassung rechtswidrig untersagte. Die Gruende dafuer sind politisch nicht vertretbar und unstreitig grundgesetzwidrig und wir werden zu gegebener Zeit an die verfuegende Behoerde herantreten und als Drittbetroffener eine verwaltungsgerichtliche Klaerung erzwingen. 25 Wir treten als oeffentlich politisch „r e c h t s“ bekennende Partei auf, weil wir den berechtigten Standpunkt vertreten, dass politisch „Rechts“ nach dem Grundgesetz noch nie verboten war, untersagt ist und auch in Zukunft erlaubt bleiben muss, damit es im Land nicht endgueltig eine linke, rein euronationalsozialistische Gesinnungsdiktatur gibt, die jeden, der sich politisch nicht nach „links“ bekennt, in den „Waggon zum Gulag“ steigen laesst. Wir haben in unserer oben angegebenen aktuell anhaengigen Wahlanfechtungsbeschwerde unter Antrag A 1. beim BVerfG angefragt, ob politisch „R e c h t s“ durch das Grundgesetz oder irgendeine aus dem Grundgesetz abzuleitende Rechtsvorschrift ueberhaupt verboten ist. Im Rahmen dieser Beschwerde scheint der 2.Senat die Partei „SPD“ bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert zu haben, denn der Vizekanzler und Parteivorsitzende, Herr Gabriel, gab in einem aktuellen Sterninterview folgendes an: "Es gibt ein demokratisches Recht darauf, rechts zu sein oder deutschnational" http://www.stern.de/politik/deutschland/spd-chef-gabriel-im-stern-interview-zu-pegida-esgibt-ein-recht-darauf-deutschnational-zu-sein-2170989.html Wir gehen als massgebliche Beschwerdefuehrerin davon aus, dass die SPD mit diesem Schritt „nach vorn“ als klares Eingestaendnis zu ihrem vorherigen grundgesetzwidrigen Verhalten, politisch „Rechts“ staendig oeffentlich herabzuwuerdigen und als etwas „Boeses“ zu verteufeln, den zunehmenden Druck auf die Partei aus dem Verfahren zu nehmen versucht, nachdem wir als „DNV“ mittels unserer grossen Strafanzeige gegen das Parteipraesidium in der Edathysache faktisch den ganzen, von der SPD gefuehrten Untersuchungsausschuss die Arbeitsgrundlage entzogen haben. 26 Durch beide vorgenannten Privateinrichtungen werden wir seit Beginn des Jahres 2013 oeffentlich als „Rechte“ im negativen Sinne diskreditiert und gebrandmarkt. Im Ergebnis fuehrte dies zur Klassifizierung als angeblich typische „Reichsbuergervereinigung“. Fraglich ist an dieser Stelle, woher die für diesen unzutreffenden Standpunkt hergereichten Informationen ueber unsere Partei stammen koennten. Zunaechst ist auffaellig, dass ein Schwerpunkt der wiederholten Denunziation im Bereich des Bundeslandes Berlin-Brandenburg liegt. Eine naehere Ueberpruefung von unserer Seite ueber unsere russischen Freunde beim FSB hat ergeben, dass der ueberwiegende Teil der Angaben der parteinahen Amadeu Antonio Stiftung und dem LKA Berlin und dem BMI aus dem Fundus des brandenburgischen Landesamtes fuer Verfassungsschutz, dem Landesamt fuer Verfassungsschutz Thueringen und Sachsen, und dem Verfassungsschutz Berlin stammen und damit waeren wir wieder bei Ihnen, als dem Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen in concreto, angelangt. Wie Sie den vorstehenden Angaben entnehmen konnten, wird uns als Partei „DNV“ seit Beginn des Jahres 2013 ganz massiv von dritter Seite zugesetzt. Es gab entsprechende Verhetzungen in den sozialen Netzwerken, gegenueber unseren Mitgliedern als Unternehmer und auch in anderer Form. Wir haben jegliche Uebergriffe mit strafrechtlicher Relevanz durchgehend bei der Polizei und Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Meistens mit erstklassisch ermittelten Taeterkreis bzw. konkret Tatverdaechtigen. Eine beunruhigende Feststellung, die wir als geschaedigte Partei wiederholt machen konnten, war die kollektive Strafvereitelung der für die Anzeigenbearbeitung zustaendigen Stellen und wir haben uns gefragt, woher dies herruehren koennte. Die Antwort ergibt sich nun ganz klar und eindeutig: Sogenannten „Reichbuergerbewegungen“ gegenueber wird durch Behoerden, wie der Ihren, nicht geantwortet und zu deren Gunsten auch n i c h t s unternommen. 27 An dieser Stelle nochmals der Verweis auf Ihre Hinweise zum Umgang mit sogenannten „Reichsbuergervereinigungen“: http://www.verfassungsschutz.sachsen.de/download/Reichsbuerger_update.pdf 5. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit „Reichsbürgern“ Diskussionen mit „Reichsbürgern“ sind in der Regel nicht zielführend. Auf konkret formulierte Anträge der „Reichsbürger“sollte nur in kurzer schriftlicher Form geantwortet werden. • In Fällen von Ordnungswidrigkeiten sollten umgehend die zuständigen Behörden informiert werden und etwaige Bußgeldverfahren eingeleitet werden. • Strafrechtlich relevante Verhaltensweisen von „Reichsbürgern“ wie bspw. Beleidigungen und Bedrohungen sollten unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden. • Dienstlicher Schriftwechsel mit „Reichsbürgern“ sollte auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben. • Materialien von „Reichsbürgern“ mit augenscheinlich rechtsextremistischen Inhalten sollten dem zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt werden. • Es kommt vor, dass „Reichsbürger“ sich an Behördenwenden, um „Urkunden“ und andere „amtliche Schriftstücke“ beglaubigen zu lassen. Beispielsweise steht darin, dass man „zu keinem Zeitpunkt auf hoher See verschollen ist“ oder dass „das Grundgesetz der BRD keine Verfassung ist“. Solche Dinge sollten nicht beglaubigt werden. In diesem speziellen Fall uns als „DNV“ betreffend, sind nun gegen etliche einzelne Ermittlungsbeamte im Schwerpunkt aus der Berliner Polizei und sogar teilweise gegen ganze Behoerden umfassende Ermittlungsverfahren anhaengig, die sogar den polizeilichen Staatsschutz von Berlin einschliessen. Bezueglich dieser anhaengigen Verfahren ist unsere Beweislage gerichtsfest und darueber hinaus auch als ausserordentlich gut bis hervorragend anzusehen. 28 Im Ergebnis betrachten wir Sie als Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen als einen parteipolitisch bestimmten wesentlichen Bestandteil des grundgesetzwidrigen systemimmanenten Abwehrmechanismusses gegenueber aufkommender Konkurrenz in Form neuer Parteien. Ihr konkreter Auftrag ist eigentlich der Schutz dieser Demokratie und des dazu erschaffenen Grundgesetzes, aber Sie erweisen sich nachweislich als willfaehriger Vollstrecker und Unterstuetzer der im Bundestag etablierten Parteien und ihren Abwehrmassnahmen gegen unliebsame Konkurrenz zum Zwecke des Erhaltes der politischen Macht im Staat. Diesen Widerspruch muessen Sie gegenueber dem BVerfG in Kuerze versuchen aufzuloesen, wenn Sie im Rahmen unserer Beschwerdegruende zu einer umfassenden Stellungnahme durch den 2. Senat aufgefordert werden. Ihr bisheriges Verhalten uns gegenueber, welches wir durch eingehende Sichtung der verfuegbaren Informationen aus Ihrem Hause mittlerweile schon sehr gut belegen koennen, steht in der Bewertung von unserer Seite ganz unstreitig ausserhalb der auch fuer Ihren Verfassungsschutz geltenden Rechtsordnung aus dem Grundgesetz. Wir wissen, dass wir als Partei „DNV“ durch das Zutragen bestimmter (Falsch-) Informationen Dritter gegenueber den Sicherheitsbehoerden unter Beobachtung des „Verfassungsschutzes“ des Bundes und einiger Laender in Anlehnung an unseren Bestand aus Landesverbaenden stehen, obwohl es dafuer tatsaechlich gar keinen Anlass gibt, zumal unser Mitstreiter – und Mitgliederbestand sich auch in starkem Masse aus Beamten und Angestellten gerade auch dieser Sicherheitsbehoerden ergibt. Wir werden dies dem BVerfG in der noch anzuberaumenden Anhoerung an Hand umfangreicher Beweismittel nachweisen. 29 Dazu gehoeren neben den Erkenntnissen zum Edathyfall auch die zum NSU und der von den Gruenen, den Linken und der SPD vor-nehmlich gefoerderten und angewiesenen Antifa-SA und ihrer schweren Straftaten gegen das Gemeinwohl im ganzen Land. Daneben werden wir die Rolle des national-sozialistischen Netzwerkes aus den vorgenannten Parteien und den Gewerkschaften, den parteinahen Stiftungen und ihrer Untergliederungen, vortragen. Auch die spezielle Rolle der Sicherheitsbehoerden, einschliesslich der Verfassungsschutzaemter und deren Versagen im Kampf gegen links, werden wir dann zutreffend eroertern. Wir denken, dass der 2.Senat sehr erstaunt darueber sein wird, welche Fakten wir als Partei und Beschwerdefuehrerin vorlegen koennen, obwohl wir gar keine „Behoerde“, wie z. B. Ihr Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen, darstellen. Dieses Anschreiben an Ihre Behoerde stellen wir, wie alle anderen Schreiben zuvor, im Rahmen des Transparenzgebotes aus dem Parteiengesetz und des Art.38 I GG auf unseren Netzseiten: www.die-dnv.de und www.deutsche-nationalversammlung.de fuer unsere Mitglieder und Mitstreiter der DNV und einer breiten interessierten Leserschaft ein. 30 Im Uebrigen regen wir an, dass Sie das Forum „SS-Land“ und die Stiftung Amadeu Antonio und auch die Antifa-SA, die aus diesen beiden Institutionen planerisch gesteuert wird, einer umfassenden Ueberpruefung unterziehen. Wenn nach schweren Straftaten der Antifa-SA noch nicht einmal die (Berliner-)Polizei die von unseren Mitgliedern ange-botenen Hinweise auf die Taeter und Taetergruppen annimmt, dann sollten wenigstens Sie als oberste Sicherheitsbehoerde das Notwendige diesbezueglich veranlassen. Im Uebrigen gehoeren Sie zum Bereich des Inneren, dem im Land Berlin auch die Beriner Polizei untersteht. Bezueglich der oben genannten „Lagedarstellung 2013“ hatten wir den Polizeipraesidenten bereits abgemahnt und aufgefordert, uns dazu seine Vorstellungen und sein weiteres Vorgehen zu unterbreiten: http://deutsche-nationalversammlung.de/dnv2/AbmahnungPolizeipraes03112014.docx3.pdf Dem ist dieser bisher nicht nachgekommen, was wir dem BVerfG auch zwischenzeitlich mitgeteilt haben. Insofern stehen die diesem vorgeworfenen Dauerstraftaten weiterhin im Raum und die damit verbundene Strafvereitelung im Amt ebenfalls. Wegen der schwerwiegenden Vorwuerfe wollen wir an dieser Stelle nochmals daran erinnern, dass wir eine nach Art.21 I GG geschuetzte Partei sind, die allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es handelt sich bei unserer Partei unstreitig um k e i n e „Reichsbuergervereinigung“ und wir werden mit allen uns zur Verfuegung stehenden Rechtsmitteln gegen diese vorsaetzliche Herabwuerdigung und Diskreditierung in der Oeffentlichkeit vorgehen. Jeder dafuer konkret zu ermittelnde Verantwortliche wird von uns umfassend dazu in die Haftung genommen. Sofern Ihre Behoerde als Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen konkret mitbeteiligt ist, werden wir auch diese in die Haftung nehmen. 31 Wir ersuchen Sie um eine Eingangsbestaetigung unseres Schreibens und weisen an dieser Stelle ausdruecklich darauf hin, dass wir nach 14 Tagen ohne Rueckantwort aus der Richtlinie der EU/WU zur Beantwortung von Behoerdenschreiben fuer jeden unbeantworteten Brief umgehend 1200 Euro Strafzahlung gerichtlich erwirken werden. In Erwartung Ihrer geschaetzten Antwort verbleiben wir mit freundlichem Gruss. …………………………………………………………… Ferdinand Karnath, Bundesvorsitzender der Partei „DNV“ Keine Anlagen – Nur Textquellen E-Mail vorab Verteiler: Russisches Praesidialamt Russische Botschaft in Berlin BVerfG 2. Senat Polizeilicher Staatsschutz Berlin/LKA 5 32