DNV - Deutsche Nationalversammlung

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Ferdinand Karnath
Bundesvorsitzender der Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV)
Geschäftssitz der Partei: Landsberger Allee 220, 10367 Berlin
Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen Neuländer Straße 60
01129 Dresden
Anfrage auf Ueberwachung der Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV)
durch das Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen
Ferdinand Karnath
Berlin, den 19.03.2015
Tel.: 030 – 453 05 502
Fax: 030 – 453 06 439
Werter Herr Praesident Gordian Meyer-Plath,
Namens und im Auftrag der Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) wende ich
mich mit folgender Anfrage an Ihren Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen.
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Zunaechst moechten Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass eine eingehende Ueberpruefung unserer bisherigen internen Parteiarbeit und eine naehere Ermittlung zu den Umstaenden, die unsere innere und auessere Parteiarbeit seit ueber eineinhalb Jahren ganz
erheblich stoerten, im Rahmen einer sogenannten Innenrevision erfolgte. Dabei gelangten wir zu ausserordentlich erstaunlichen Erkenntnissen, die wir Ihnen nachstehend gerne mitteilen moechten, weil diese auch Ihre Sicherheitsbehoerde betreffen koennten.
Hauptsaechlich moechten wir im Rahmen des uns zustehenden Rechtes auf Auskunft
nach allen Informations- und Auskunftsgesetzen staatlicher Stellen uns als Buergerinnen und Buerger, aber insbesondere als Partei nach Art.21 GG i. V. m. dem PartG
gegenueber, durch ein Exekutivorgan des Landes Sachsens, einige fuer uns sehr wichtige Fragen von Ihnen beantwortet bekommen.
Eine Ablehnung dieser konkreten Anfragen, mit der sonst ueblichen Begruendung, es
wuerden dadurch „Belange der nationalen Sicherheit“ beruehrt, weisen wir im Vorfeld
als eine reine Schutzbehauptung zurueck und lassen diese aus tatsaechlichen und rechtlichen Gruenden auch nicht fuer Ihre Behoerde in unserem Einzelfall gelten.
Unsere Partei, die „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV), die sich ordnungsgemaess
am 25.11.2012 in Berlin mittels Gruendungsprotokoll und der dazu auch erforderlichen
Satzung, nebst Schiedsgerichts- und Beitragsordnung, gegruendet hatte, wurde seit
ihrem Bestehen von vielen Seiten, im Schwerpunkt verfassungsgesetzwidrig, regelrecht
„angegriffen“. Dies gilt auch für den seinerzeit gegruendeten Landesverband Sachsen
aus einem Bestand von gegenwaertig 10 weiteren Landesverbaenden, die auch beim
Bundeswahleiter (an-)gemeldet wurden.
Der massgebliche Kern der Gruender, zu denen ich als Unterzeichner dieses Schreibens
und auch als Hauptinitiator (Gruendungsvater), neben fuenf weiteren Personen zaehle,
hatte die Gruendung der Partei im Sinne der politischen Willensbetaetigung nach Art.38 I
GG in Verbindung mit Art. 8 I GG, in erster Linie als einen Auftrag aus Art.38 I GG an
uns Buergerinnen und Buerger verstanden, ueber diesen Weg politische Missstaende im
Land einer breiteren Oeffentlichkeit bekannt zu machen.
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Wir waren als Politikneulinge anscheinend noch zu unbedarft und wahrscheinlich auch
trotz einiger Erfahrungen immer noch eine Spur zu naiv, bevor wir erfassen konnten, was
seit der Gruendung im November 2012 mit unserer Partei im nachfolgenden Ablauf alles
passierte.
Besonders ins Auge fiel uns bei der jetzigen aktuellen Auswertung unserer Innenrevision,
dass wir, obwohl unsere Satzung und der damit verbundene Mitgliedsantrag es ausdruecklich untersagen, massiv durch Mitglieder anderer Parteien, politischer Vereinigungen und Gruppen, aber auch durch staatliche Sicherheitsbehoerden infiltriert wurden.
Schon die beiden vorangegangenen Gruendungsversuche, als Verein „DNV“ und
spaeter auch als echte Partei im Sinne des PartGes im Jahr 2011/12, die ganz
eigenartige Vor- und Verlaeufe auf Grund der spezifischen Gruendungsmitwirkenden zu
verzeichnen hatten, haetten uns schon v o r w a r n e n muessen.
Insbesondere auf Grund der eigenen Einschaetzungen und der rechtlichen Voraussicht,
insbesondere des Unterzeichners, konnten diese unternommenen Versuche erfolgreich
abgebrochen bzw. zeitnah in Informationsveranstaltungen umgewidmet werden. Die
daraus erlangten Erkenntnisse halfen uns ganz ueberwiegend bei der Bewertung und
Einschaetzung der jetzt aktuell erlangten Erkenntnisse. Dass der nunmehr festgestellte
Umfang an einer von uns bewusst zugelassenen Infiltration dennoch so massiv nachgewiesen werden kann, ueberraschte dann aber doch alle von uns, die den noch heute
festen Bestand an Mitgliedern ausmachen.
Die Frage, die sich dem wesentlichen Kern an verbleibenden Mitgliedern der Partei nun
stellt, ist die, „warum eine derartige Infiltration von fast 50 Personen, noch dazu in
wesentliche Schaltstellen der Partei und in Schnittstellen der Parteiarbeit von
innen nach aussen und auch umgekehrt, ueberhaupt moeglich war?“, obwohl wir
auf den speziellen besonderen Sicherungsmechanismus der Satzung vertrauten, den wir
auch jedem Mitglied mehr als einmal vorhielten und durch Unterschrift und offensichtliche Kenntnis des Satzungsteiles bestaetigt bekamen.
Wir lassen gerade 117 Personen aus unserer Partei ausscheiden, wobei wir bei ca. 50 60 Personen nur von fuer die heutige Zeit typisch ueblichen saeumigen Zahlern aus3
gehen, jedoch der andere Teil von ueber 50 Personen unstreitig vorsaetzlich infiltriert
hat, um der Partei „DNV“ vorrangig im Interesse dahinterstehender Dritter zu schaden.
Im Rahmen dieser aktuell erlangten Erkenntnisse fragen wir bei Ihnen nun konkret
Folgendes an:
1. Gab es in Bezug auf unsere Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) von
Ihrer Behoerde angeordnete Massnahmen zur Ueberwachung und
a. von wem wurde dies
b. aus welchen Grund
c. ab wann
angestossen?
2. Haben Mitarbeiter aus Ihrem Landesamt fuer Verfassungsschutz bzw. von Ihrem
Verfassungsschutzamt damit beauftragte Personen von ausserhalb Ihrer Behoerde vorsaetzlich und damit entgegen unseren Satzungsregeln in unsere Partei
infiltriert?
3. Wenn dies der Fall sein sollte, wer gab als verantwortliche Person oder Personengruppe dazu den wesentlichen Anlass?
4. Wenn dies, wie unter 2., der Fall ist, was gab dazu als Grund die Veranlassung?
5. Wenn dies, wie unter 2., der Fall ist, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte unsere
bisherige Beobachtung und die Bewertung unserer politischen Vereinigung?
6. Wenn dies, wie unter 2., der Fall ist, welcher Erkenntnisstand wurde erlangt?
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7. Wenn dies, wie unter 2., der Fall ist, welche Erkenntnisse wurden von Ihnen an
Dritte weitergegeben und gehoeren zu diesen Dritten
a. das Bundesinnenministerium,
b. der Bundeswahlleiter,
c. die Parteipraesidien der CDU/CSU/SPD/Gruenen und Linke,
d. sowie parteinahe Stiftungen, wie z. B. die Amadeu Antonio Stiftung?
Sollten wir nach Ihren Angaben jedoch n i c h t ueberwacht worden sein, bzw. (noch)
ueberwacht werden und dies tatsaechlich mit „absoluter Sicherheit ausgeschlossen
werden kann“, bitten wir Sie, als offentlich rechtlicher Vertreter und Verantwortlicher der
Exekutivbehoerde „Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen“, uns eine
gerichtsfeste
„Eidesstattliche Versicherung“
im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes zukommen zu lassen, in der diese Verneinung einer Observation in der Vergangenheit und Gegenwart amtlich unwiderruflich
bestaetigt wird.
Wir haben bereits an folgende, gleichartige Verfassungsschutzbehoerden eine derartige
Ueberwachungsanfrage gestellt:
http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/AnfrageBundesamtfuerVerfassungsschutz29102914.pdf
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http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/AnfrageVerfassungsschutzBln03022015.pdf
http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/AnfrageVerfassungsschutzBrandenburg04022015.pdf
http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/AnfrageVerfassungsschutzThueringen17032015.pdf
Von zwei abgefragten Stellen erhielten wir die bereits im Vorfeld erwarteten Antworten in
Form einer Absage, wie vom Landesamt fuer Verfassungsschutz Brandenburg und
insbesondere dem Bundesamt für Verfassungsschutz, gegen dessen Antwort wir
umgehend einen Widerspruch erhoben haben:
http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/WiderspruchAnfrageBundesamtfuerVerfassungschutz030
32015d-1.pdf
Wir sind im Rahmen der uns zufallenden Mitteilungsverpflichtung zu demokratisch
wichtigen Ablaeufen unseren Mitgliedern und Mitstreitern und unserer Leserschaft gegenueber transparenter und offener vom Umgang mit Vorgaengen, die Missstaende im
Land zur Sprache bringen, als alle Sicherheitsbehoerden dieser Republik zusammen,
und so finden Sie diese schriftliche Kommunikation auch auf unserer Netzseite zur
Kenntnisnahme eingestellt.
Im konkreten Fall Ihrer angefragten Behoerde als Landesamt fuer Verfassungsschutz
Sachsen wissen wir, dass Sie uns seit Anfang 2013 ganz intensiv mitlesen und brauchen
deshalb von unserer Seite keine Besorgnis eines Informationsdefizites entauessern.
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Die bisher eingegangenen Absagen in Form einer Auskunftsverweigerung sind fuer
unsere Wahlanfechtungsbeschwerde vor dem BVerfG von wesentlicher Bedeutung, da
eine Abweisung uns in die Position versetzt, derartige Behoerden alles unterstellen zu
koennen, um diese entsprechend oeffentlich zu diskrediteren und dem Vorwurf auszusetzen, massiv etwas grundgesetzwidrig zu verbergen. Aus diesem Grund erwarten wir
von Ihrem Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen ebenfalls eine Ablehnung unseres Auskunftsersuchens. Diese zu erwartende Ablehnung ficht uns jedoch nicht im
Besonderen an, weil wir beim BVerfG den darauf gestuetzten Antrag stellen werden, alle
diese ablehnenden Behoerden, explizit zu unseren gestellten Auskunftsersuchen, zu
einer umfangreichen Stellungsnahme aufzufordern, in der diese Behoerden am Ende unserem Auskunftersuchen Rechnung tragen muessen.
Von Vorteil ist fuer uns deshalb die auch in Ihrer Behoerde vertretene irrige Ansicht, dass
es sich bei unserer Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) um eine sogenannte
„Reichsbuergervereinigung“ handelt. Insbesondere die auf Ihrer Netzseite befindliche
„Information zum Thema >Reichsbuerger>“
vom 06.02.2013:
http://www.verfassungsschutz.sachsen.de/1535.htm
die ganz viele Hinweise auf die Verwertung von Inhalten aus unserer Netzseite aufweist,
laesst konkret darauf schliessen:
http://www.verfassungsschutz.sachsen.de/download/Reichsbuerger_update.pdf
Im Uebrigen weisen Ihre Angaben auf Ihrer Netzseite des Landesamtes fuer
Verfassungsschutz, zum Beispiel in Ihrem Grusswort und auch zum Rechtsextremismus
und dem Thema Reichsbuerger ganz erhebliche Uebereinstimmungen mit den Texten
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und Veroeffentlichungen anderer gleichgearteter Sicherheitsbehoerden auf, so dass
auch Fehler und Falschinformationen identisch sind und wir berechtigt davon ausgehen
und vor dem BVerfG vortragen koennen, dass diese Art von Sicherheitsbehoerden sich
intensiv untereinander austauschen und nachweislich ungepruefte und wahrlich nicht
verifizierte Informationen als „ihre Wahrheit“ als Erkenntnisstand der breiten Oeffentlichkeit zu vermitteln suchen. Die Zutraeger aus Ihren Reihen haben uns alle erforderlichen Arbeitsweisen ihres Landesamtes dargelegt, so dass wir dem BVerfG entsprechend gerichtsfest Ihre amtliches Versagen in bestimmten Dingen nachweisen
koennen.
Sie ueberwachen und steuern durch die in der Partei „NPD“ infiltrierten Mitarbeiter Ihrer
Behoerde in Sachsen deren gesamte Arbeit. Insofern haette Ihre Behoerde im Rahmen
dieser allseitigen Ueberwachung auch schon fruehzeitig zu den Erkenntnissen gelangen
koennen, die den NSU betrafen und diesen schon wesentlich frueher „abschalten“ koennen. Selbst wir wussten durch an uns herangetretene Mitglieder dieser politischen Vereinigung von Fakten zum NSU und dass dieser staatlich inszeniert wurde.
Sie stellen den „NSU“ auf Ihrer Netzseite, wie auch das Landesamt fuer Verfassungsschutz Thueringen, voellig unzutreffend als eine Organisation von politisch „r e c h t s“
dar, was dieser aber niemals war, denn schon der Name beinhaltet den Hinweis auf den
Sozialismus und der kommt nach historischer (juristischer) Auslegung unstreitig von politisch „links“. Auch die NPD als Partei ist wegen ihrer klaren oeffentlichen Bekennung und
ausgepraegten Affinitaet zum politisch linken NS keine wirklich politisch „r e c h t e“ Partei, sondern eine links zu verortende. Und das wissen Sie sehr genau, aber es gilt, politisch „r e c h t s“, da nicht tatsaechlich vorhanden, im Sinne des grundgesetzwidrigen
„Kampfes gegen rechts“ durchgehend vor der deutschen Oeffentlichkeit zu inszenieren,
um sich auf diese Weise auch eine Arbeit und Existenzberechtigung zu verschaffen.
Gestern hatten wir in Frankfurt am Main eine weitere Gewaltorgie der Nationalsozialisten
aus den Parteien „Die Linke“, „Die Gruenen“ und die „SPD“ umfangreich dokumentieren
koennen und in Kuerze koennen Sie von uns die dazu verfasste und an die Staatsanwaltschaft Frankfurt eingereichte Strafanzeige gegen die drei Parteipraesidien auf unserer Netzseite lesen. Diese Gewaltorgie, wie in Leipzig, nur wesentlich intensiver, war
schon lange im Vorfeld durch politisch links, wie vorstehend, umfangreich geplant wor8
den, auch aus dem Bundesland Sachsen heraus. Ihre Unfaehigkeit und bewusste
Untaetigkeit gegenueber diesen drei Parteien mit ihren Landesverbaenden und Kreisverbaenden machen Sie mitverantwortlich an den Ausschreitungen in Frankfurt, denn die
uns vorliegenden Erkenntnisse der nationalsozialistischen Gewaltvorbereitungen in den
Reihen der von allen drei Parteien logistisch und materiell gestuetzten Antifa-SA,
muessen auch Ihnen vorgelegen haben. Wir sind keine Sicherheitsbehoerde, sondern
eine Partei, koennen dem BVerfG aber Ihr Versagen gegen politisch „links“ beweisen
und auch nachweisen, Ihren Schwerpunkt parteipolitisch instruiert auf das Herausarbeiten eines Status als „Reichsbuergervereinigung“ in Bezug auf unsere Partei
festzustellen.
Warum wir die vorstehenden Fragen konkret von Ihnen beantwortet haben moechten,
stuetzt sich im Schwerpunkt auf den besonders herauszuhebenden Umstand, dass wir
als Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV), am 05.07.2013 durch den Bundeswahlausschuss unter Leitung des Bundeswahlleiters zur Bundestagswahl, fuer uns heute
nicht mehr ueberraschend, n i c h t zugelassen wurden.
http://www.bundeswahlleiter.de/de/aktuelle_mitteilungen/downloads/20130712_Niedersc
hrift_1BWA_Sitzung.pdf
In der nachfolgenden Nichtzulassungsbeschwerde, die wir trotz gegensaetzlicher Bemuehungen des Bundeswahlleiters, zum Beispiel durch nachgewiesenes vorsaetzliches
Nichterteilen der nach dem Bundeswahlgesetz und Parteiengesetz vorgeschriebenen
Rechtsbehelfsbelehrung in der muendlichen Anhoerung am 05.07.2013, und auch anschliessend durch nicht zeitlich unverzueglichem Zugang einer schriftlichen Rechtsbehelfsbelehrung beim Bundesvorsitzenden, fristgerecht beim BVerfG einreichten:
http://www.deutsche-nationalversammlung.de/dnv2/doc/Verfassungsbeschwerde0.pdf
konnten wir unsere nachtraegliche Wiederzulassung am 23.07.2013 ueber eine entsprechende aussagefaehige Entscheidung durch das BVerfG erreichen:
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http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20130723_2bvc000313.html
Auf Grund dieser Entscheidung des BVerfGes zu unseren Gunsten fuer uns als neue
und junge politische Partei, haben wir bereits neue und einmalige deutsche Geschichte
im Ablauf dieser seit 1949 bestehenden Bundesrepublik Deutschland geschrieben. Dies
ist Ihnen nach den Informationen unserer beauftragten Zutraeger in Ihren Reihen auch
schon im gleichen Jahr zur Kenntnis und zur Einbeziehung in Ihre Auswertungen zu unserer Partei gelangt.
Unsere oben aufgefuehrten Kernfragen richten sich an Sie, weil die vorsaetzlich ausgesprochene Ablehnung zur Bundestagswahl damals für uns voellig ueberraschend kam,
denn nach unserer allseits bekannten Arbeitsweise, erstellen wir Schriftsaetze und sonstige Dokumente für bedeutende rechtliche Vorgaenge, wie sie eine Beteiligungsanzeige
zur Bundestagswahl unstreitig darstellt, vorbildlich, akkurat und qualitativ unseren
Sachkenntnissen entsprechend angemessen.
Neben den bereits in der Nichtzulassungsbeschwerde vorgetragenen Gruenden für einen begruendeten und damit gerichtsfesten Verdacht der vorsaetzlichen Behinderung
und der beabsichtigten Teilnahmevereitelung an der Bundestagswahl 2013 durch den
Bundeswahlleiter, verfuegen wir nun durch unsere Innenrevision und einhergehend mit
der bewusst zu dieser Zielsetzung zugelassenen und jederzeit kontrollierten Infiltration
ueber weitergehende konkrete Erkenntnisse, die Ihre Dienstbehoerde und ihr Wirken
konkret betreffen koennten.
Im ersten Ergebnis wissen wir heute als direkt betroffene Partei „DNV“, dass es zumindest aus den Parteipraesidien der CDU/CSU und der SPD eine vor Gericht beweisbare
Befehlskette bis hinunter zum Bundeswahlleiter gibt, dessen Dienstbehoerde nachweislich dem Bundesinnenministerium unterstellt ist. Innerhalb dieser Befehlskette kommt
durchgehend ein sogenannter grundgesetzwidriger Abwehrmechanismus gegenueber
jeglichen neu aufkommenden politischen Vereinigungen als Parteien zur Anwendung, die
fuer das bestehende Machtgefuege des politischen Systems eine hinreichende Gefahr
bedeuten koennten.
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Ueber Jahrzehnte konnten nahezu ungehindert die im Bundestag etablierten Parteien in
alle Bereiche der deutschen Gesellschaft und der staatlichen Institutionen mit ihren Parteibuchtraegern infiltrieren und so die wesentlichen Schaltstellen der Macht besetzen. Als
Folge dessen wird das aktuelle Grundgesetz durch die etablierten Parteien weitestgehend missbraucht, denn es wurde wohl der grundgesetzliche Auftrag zur Bildung eines
demokratischen Parteienstaates erfuellt, allerdings hat sich hinter diesem Parteienstaat
mittlerweile eine sehr gefaehrliche Parteienstaatdiktatur verfestigt, vor der sogar der
2.Verfassungssenat des BVerfGes in seiner Entscheidung zu unserer Verfassungsbeschwerde gegen die 3% - Huerde ausdruecklich gewarnt hatte.
Durch unsere Mitstreiter der DNV im Wesentlichen und den durch diese erlangten Informationen als Ermittelnde beim Bundeskriminalamt und in der Partei „SPD“, der „Gruenen“ und der „Linken“ konnten wir schon dem sogenannten „Edathyfall“ bisher ,als reine
„Aussenstehende“, eine ganz besondere Brisanz verleihen, die momentan noch gar nicht
ihr Gewicht verdeutlicht hat.
Sie koennen jedoch an Hand unserer transparenten Netzseite zu allen von uns angestossenen Vorgaengen sehr gut mitverfolgen, wie wir auch in diesem speziellen Fall von
parteipolitisch bestimmten Machtmissbrauch durch Parteibuchtraeger der im Bundestag
vertretenen Parteien bis in die hoechsten Ebenen des Staates, hier der obersten polizeilichen Sicherheitsbehoerde „BKA“, sehr gute Aufklaerungsarbeit leisten. Sehen Sie dazu
unsere Netzseiten unter dem Stichwort „Offensive“ an:
www.deutsche-nationalversammlung.de
und
www.die-dnv.de
welche mittlerweile einen Tagesdurchschnitt von ueber 800 neuen Lesern und Gaesten
erreicht. Sofern sich ganz spannende politische Tagesthemen ergeben, steigt dieser
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Durchschnitt auch unproblematisch auf ueber 1500 neue Leser und Gaeste an, wie es
anlaesslich der „Pegida“ im Dezember 2014, im Februar und aktuell auch im Maerz und
der „Legida“ ab Januer bereits der Fall war.
Bedenklicherweise sind sogar die drei Regierungsparteien CDU/CSU und SPD in diesen Vorgang „Edathy“ verwickelt, so dass wir auf diese im Verdacht stehenden Mittaeter
bei schwerwiegenden Straftaten bereits angemessen reagiert haben:
http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/StrafanzeigezumFallEdathy19122014StaABln.docx-1.pdf
Warum nun speist sich unser Hauptvorwurf gegen die vorgenannte Befehlkette aus den
Parteipraesidien hinunter zum Bundeswahlleiter vor dem BVerfG gerade auch aus der
von uns angestossenen „Edathy“-Ermittlungssache“?
Die Antwort darauf liegt auf der Hand:
Es ist die nachgewiesene Involvierung des alten Bundesinnenministers als eines
Geheimnisverrates zu Verdaechtigender in die Angelegenheit „Edathy“ des Parteipraesidiums der politisch bereits schwer angeschlagenen und nachweislich kriminell handelnden Partei „SPD“.
Der Bundeswahlleiter untersteht nachweislich dem Bundesinnenministerium und damit
dem Bundesinnenminister, der wiederum zur Bundesregierung zaehlt und die Bundesregierung besteht genau aus den Parteien, die einfach kein Interesse am Aufkommen,
Entwickeln und Erstarken einer neuen jungen Partei, als Konkurrenz zu ihrer innehabenden Macht, zeigen und alles unternehmen, um diese zu verhindern.
Dazu bedient man sich mittlerweile unstreitig auch verfassungsgesetzwidriger Mittel bis
hinunter in die mitregierten und mitbestimmten Bundeslaender.
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Als wir unsere Klage als Mitklaeger gegen die 3% - Huerde vom BVerfG positiv entschieden bekommen hatten, waren es alle drei Regierungsparteien, die darauf unisono mit einer klaren grundgesetzwidrigen Entaeusserung reagierten, die lautete:
„Es ist unsere Aufgabe, Splitterparteien und rechte Parteien am Einzug ins
Parlament zu hindern“.
Die Ihnen bekannten Oppositionsparteien, wie die „Gruenen“ und die „Linke“ stimmten
selbstredend in diesen Kanon ein.
Bei einer eingehenden Bewertung und Deutung dieser uebereinstimmenden Aeusserungen der Spitzenpolitiker der fuenf im Bundestag vertretenen Parteien, springt zunaechst
die Angabe „Splitterparteien“ direkt ins Auge. Dieser Begriff wird verwendet, ohne eine
Voranstellung beschreibender Attribute, wie zum Beispiel „linke oder mittig“ und so
geben die Spitzenpolitiker indirekt zu, j e d e politische Konkurrenz als neue junge Partei
bekaempfen zu wollen, denn am verfassungsrechtlich zustehenden Einzug nach Art.38 I
GG in das Parlament (Landtag oder Bundestag) eine Partei vorsaetzlich zu hindern, ist
unstreitig grundgesetzwidrig, weil (anderen) Parteien dieses Recht ueber Konkurrenzparteien, in dieser von uns beschriebenen Weise zu befinden, gar nicht zusteht und
aus anderen Rechtsvorschriften auch nicht zu deren Gunsten abzuleiten ist.
Am der im vorigen Jahr stattgefundenen Landtagswahl in Sachsen und der rechtswidrigen Beteiligung des DGB an der Wahl und ihrem Verlauf, Stichwort siehe „Wahlplakat
DGB/SPD“, kann dies sehr gut festgemacht werden. Lesen Sie dazu in Kuerze unsere
Ergaenzungsbegruendung zur Wahlanfechtung an das BVerfG, in der der verfassungsgesetzwidrige Vorgang „Landtagswahl Sachsen 2014“ als eigener Bestandteil eingefuegt
ist:
http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/BferGZwischenmitteilung23022015Verf2BvC21aus14.pdf
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Auf Grund dieser Aussagen konnten wir die uebereinstimmende verfassungsgesetzwidrige Motivation der etablierten Systemparteien fuer das rechtswidrige Ingangsetzen des
oben genannten Abwehrmechanismusses dem BVerfG nun endlich auch gerichtsfest
nachweisen. Vorher war es uns lediglich moeglich gewesen, diesen grundgesetzwidrigen
Abwehrmechanismus ausschliesslich spekulativ bzw. an Hand von einigen Indizien anzusprechen.
An dieser Stelle moechten wir zuvoerderst auf das Ergebnis des Wirkens dieses besonderen Abwehrmechanismusses zugreifen, welches sich in der Ablehnung unserer rechtlich einwandfreien Beteiligungsanzeige zur Bundestagswahl 2013 widerspiegelte.
Im Rahmen der bestehenden Befehlskette aus den Parteipraesidien zum Bundeswahlleiter hinunter lagen Letztgenanntem nach unseren Erkenntnissen, auf Grund der von unseren eingesetzten Sonderermittlern beim Bundesinnenministerium hergereichten Hinweise eine Anweisung des Bundesinnenministeriums vor, unsere Partei in jedem erdenklichen Fall n i c h t zur Bundestagswahl zuzulassen – egal wie.
Sehen Sie sich dazu bitte den für den Bundeswahlausschuss wesensfremden, ueber 50
Minuten dauernden „Schlagabtausch“ auf der fuer alle Besucher im Netz verfuegbaren
Mediathek des Bundestages vom 05.07.2013 vor dem Bundeswahlausschuss an, der
Ihnen das krampfhafte Festhalten des Bundeswahlleiters an seinem schon weit im Vorfeld feststehenden Ergebnis zu Ungunsten unserer Partei verdeutlicht:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/45619507_kw27_wahlausschuss/2
13014
Fraglich ist an dieser Stelle, welche Erkenntnisse damals zu dieser absoluten Negativprognose und der Anweisung des BMI zur Abweisung unserer Zulassung als legitime
Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) fuehrten?
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Wir sind auf Grund unserer nun abgeschlossenen Innenrevision und der Auswertung
aller beigebrachten und hergereichten Informationen unserer auch verdeckt arbeitenden
Sonderermittler in den betreffenden staatlichen Stellen zu dem gerichtsfest tragfaehigen
Ergebnis gelangt, dass die Ablehnung auf das Zutragen bewusst falscher und vorsaetzlich diskreditierender Angaben, gerade bei diesen mitentscheidenden Stellen, zurueckzufuehren war.
Die wesentlichen, als Zutraeger handelnden Institutionen und Einrichtungen, haben wir
auch ermitteln koennen und auch die Verbindungen untereinander und die Verbindungswege in die involvierten staatlichen Stellen, insbesondere auch in die Landesverfassungsschutzaemter, wie das Ihrige.
Beginnen wir deshalb chronologisch mit den wesentlichen Ereignissen, die den Weg der
Vereitelung unserer Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) durch den staatsimmanenten Abwehrmechanismus auf allen politischen Wegen aufzuzeigen.
Der (politischen) Grundidee einer Person geht immer voraus, dass diese sich mit Gleichgesinnten austauscht und Mitvertreter ihrer speziellen Idee im zulaessigen Sinne des
Art.38 I GG zu gewinnen versucht. Die vom Unterzeichner angedachte Partei „DNV“
lockte wegen des besonderen Namens „Deutsche Nationalversammlung“ zunaechst
den politischen „Platzhirsch“ im angeblich „politisch rechten Spektrum“ an – in diesem
Fall die von Ihrer Behoerde mitinfiltrierte und damit staatlich mitgesteuerte „NPD“.
Der zugrunde liegende Sachverhalt als rechtliche Auseinandersetzung ist Ihnen ja hinreichend bekannt und um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir auf die Ihnen
vorliegenden Erkenntnisse zu dieser Partei und ihrer systemeigens geschaffenen Gefaehrlichkeit.
Dass Verfassungsschutzbehoerden des Bundes und der Laender unsere Erfahrungen
als Bundes- und Landesbeamte, z. B. auch aus den Polizeien, unseren Erkenntnisstand,
auch zu wichtigen Ereignissen, wie z. B. dem „NSU“, hier in concreto z. B. die Standorte
des Wohnmobiles, u. a., und der Antifa-SA, bis heute nicht nutzten, bestaetigt unsere
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Einschaetzung, dass insbesondere politisch „r e c h t s“ von Ihrer Behoerde als Landesamt fuer Verfassungsschutz im parteipolitischen Auftrag weitestgehend selbst inszeniert
wird.
Daneben traten unmittelbar, nachdem man seine Absichten einer Parteigruendung oeffentlich machte, weitere Personen aus bestimmten Vereinigungen und Parteien an die in
Rede stehenden Initiatoren heran und boten eine Zusammen- bzw. Mitarbeit an oder
wollten offen die Gruendung sogar aus Konkurenzvorbehalten verhindern. Auch dieser
Hintergrund ist Ihnen aus der von Ihnen durchgefuehrten Beobachtung unserer Partei als
Landesverband und dem Austausch mit den weiteren Ueberwachungsbehoerden hinlaenglich bekannt, siehe dazu in concreto dies hier:
„Lagedarstellung des LKA Berlin zur politisch motivierten Kriminalitaet 2013“.
Als politisch Unbedarfter mit erstmaligem Gruendungsgedanken, wendet man sich zunaechst im Rahmen der erforderlichen Informationsbeschaffung an diejenige Stelle im
Staat, die dafuer offiziell zustaendig ist und an der alle Faeden zur Parteigruendung und
zur Teilnahme an den Wahlen im Land und im Bund zusammenlaufen, naemlich dem
Buero des Bundeswahlleiters in Wiesbaden und ist im Ergebnis diesem dann leider
auch voellig sicherheitspolitisch ausgeliefert.
Wie Sie dem dargelegten Vorlauf entnehmen koennen, wendeten wir uns bereits im
Herbst 2012 an den Bundeswahlleiter und erbaten nach Angabe unserer Absicht der
Parteigruendung im November 2012 zur „Deutschen Nationalversammlung“ (DNV) hoeflich um die Zusendung aller fuer eine Gruendung, fuer eine Bundestagswahl und fuer die
spaetere Erfassung in der amtlichen Unterlagensammlung erforderlichen Unterlagen.
Wie diese Anfrage am Ende zu unseren Ungunsten verlief, koennen Sie sowohl unserer
Nichtzulassungbeschwerde, als auch unserer aktuellen Wahlan-fechtungsbeschwerde
entnehmen.
Just in dem Moment, wo man als neue politische Vereinigung beim Bundeswahlleiter
auf- und tatsaechlich in Erscheinung tritt, geraet man offensichtlich sofort ins Visier des
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bereits angesprochenen systemimmanenten Abwehrmechanismusses der im
Bundestag vertretenen Altparteien.
Wir gehen begruendet davon aus, dass der Bundeswahlleiter im Auftrag des Bundesinnenministers alle eingehenden Informationen zu neuen Parteien umgehend
zur Pruefung dem Bundesinnenministerium weiterleitet und diese parallel auch
dem am Hausstandort befindlichen Bundeskriminalamt zur weiteren Pruefung
vorlegt. Wir gehen begruendet davon aus, dass Ihre Dienstbehoerde als
„Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen“ im weiteren Verlauf der Zeit dem
Bundesinnenministerium auch nachweislich zugearbeitet hat.
Die Besetzung der gesamten obersten Leitungsebene des Bundesinnenministeriums und
des Bundeskriminalamtes ausschliesslich mit Parteibuchtraegern der Regierungsparteien legt diese Vermutung nicht nur nahe, sondern belegt dies nun sogar ganz unstreitig
und gerichtsfest am aktuellen Beispielfall „Edathy“. In diesem Fall arbeitete das Parteipraesidium der SPD und der Leiter des Bundeskriminalamtes und das Bundesinnenministerium auf die vorbeschriebene Art und Weise einer sogenannten Befehlskette eng
und uebereinstimmend gerichtsfest tragfaehig und beweisbar zusammen.
Wir gehen davon aus, dass innerhalb des von uns beim BVerfG in der aktuell anhaengigen Wahlanfechtungsbeschwerde vorgetragenen Abwehrmechanismusses eine
gleichgeartete Befehlskette von den Parteipraesidien bis zum Bundeswahlleiter ueber
das Bundesinnenministerium besteht, die verantwortlich zeichnet fuer die Vereitelung unser einwandfreien Entstehung, Entwicklung und oeffentlichen Arbeit bis zum Scheitern
bei der Bundestagswahl. Eine solche Befehlskette laesst sich vom Verdacht nun sicherlich auch vom Landeswahlleiter in Sachsen zum Ministerium fuer Inneres uebertragen.
Interessant ist an dieser Stelle ein konkret dazu gehoerendes Beweismittel aus dem Internet aus der Plattform „abgeordnetenwatch.de“.
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Es handelt sich dabei um die Mitteilung, Frage und Aufforderung eines Herrn
Rainer B u s c h k i e l
aus Pforzheim, der bei dem Bundestagsabgeordneten, Herrn
Memet Kilic,
Mitglied der Partei „Die Gruenen“,
Folgendes mitteilt, das wir Ihnen hier als vollstaendigen Abdruck von der Forumseite
www.abgeordnetenwatch.de
einstellen:
Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.03.2013
Von: Rainer Buschkiel, Pforzheim
Sehr geehrter Kilic,
ich beobachte seit einiger Zeit einen in Berlin ansässigen Verein Names "Deutsche National
Versammlung" (DNV), die zur diesjährigen Bundestagswahl als "Partei" antreten will. Bisher scheint
die Gruppe, die ihre Mitglieder offensichtlich aus dem rechtsextremen Milieu rekrutiert, aus einer
überschaubaren Anzahl zu bestehen. Auch wenn sie ganz ganz grosse Ziele verfolgen: Mehrheit
(mind. 51%) im zukünftigen Bundestag, Einberufung einer "Nationalversammlung" um anschliessend
eine neue Verfassung zu verabschieden, Austritt aus allen inter. Organisationen, revanchistische
Gebietsansprüche und eine an Verschwörung erinnernde feindliche Haltung gegenüber Frankreich
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und den westlichen Alliierten.
(das ganze Programm - viel Text wenig Aussagen): www.deutsche-nationalversammlung.de
Der Vorsitzende Herr Karnath tritt als Staatsrechtler auf (wobei man diese "Qualifikation" eher
bezweifeln kann) war wohl an der Klage gegen den EURO und ESM beteiligt (behauptet er) ist wohl
gerade dabei, für seinen Verein den Parteienstaates und die Zulassung zur Wahl zu erlangen.
Mit diesem Hintergrund nur kurz meine Fragen:
Wäre es nicht sinnvoll, sich endgültig vom Art 146 GG zu verabschieden und diesen ersatzlos zu
streichen? Würde den ganzen rechtsextremen Kräften/Reichsdeutschen schon mal gehörig den
"Wind" aus den Segeln nehmen - wir haben ja schließlich ein prima Grundgesetz?
Ist Ihnen die DNV bekannt und wissen sie, ob diese Gruppe auch vom Verfassungsschutz überwacht
wird? Halte ich für sehr angebracht, da sie sich unter dem "harmlosen" Mäntelchen Patriotismus
offen rechtsextremistische Parolen verbreitet (gut manchmal gewürzt mit Größenwahn)
Danke & schöne Grüße aus Pfm
Antwort von Memet Kilic
bisher keine
Empfehlungen
21.03.2013
Sehr geehrter Herr
,
gerne beantworte ich Ihre Fragen.
Zu 1.)
Mit der Wiedervereinigung wurde folgendes in der Präambel des Grundgesetzes festgehalten: "Die
Deutschen in den Ländern haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands
vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk." Damit hat der Artikel 146
GG nicht mehr die Bedeutung, die er noch davor hatte. Abgesehen davon hat sich unsere Partei seit
der Vereinigung dafür eingesetzt, eine neue zeitgemäße Verfassung zu erarbeiten und der
Bevölkerung zur Entscheidung vorzulegen. Diese Verfassung sollte dann auch die Möglichkeit des
Volksentscheides auf Bundesebene enthalten.
Zu 2.)
Die DNV war mir bisher noch nicht bekannt. Im Verfassungsschutzbericht 2011 habe ich dazu nichts
gefunden. Diesen Hinweis werde ich unseren zuständigen Fachpolitikern weitergeben.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
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Mit freundlichen Grüßen
Memet Kilic
Ende des Einschubes.
Ob es sich um eine wahre Identitaetsangabe des Mitteilenden/Anfragenden handelt, vermoegen wir als direkt Betroffene nicht zu sagen, aber es gibt von dessen Seite als Pseudonym „Teobald Tiger“, sowohl vom Duktus und dem Ausdruck klare und vor allem
eindeutige Uebereinstimmungen, als auch eine eigene Angabe im sozialen Netzwerk
„facebook“ auf den dortigen Seiten, wo er auftritt und auch auf dem politischen „SSLand“ (Forum Sonnenstaatland), dass er ein und dieselbe Person sei:
http://forum.sonnenstaatland.com/
Auf dieses hetzerische und nationalsozialistisch ausgepraegte „SS-Land“ als Forum,
werden wir spaeter noch naeher eingehen, weil dies im bestehenden Abwehrmechanismus eine tragende Rolle spielt. Das Forum „SS-Land“ und auch Herr Rainer
Buschkiel als dortiger fuehrender Volksverhetzer und Anstifter schwerer Straftaten
gegen die Allgemeinheit wurden bereits der Staatsanwaltschaft Berlin mittels entsprechender Strafanzeigen von unserer Seite Auftraege zum Ermitteln angetragen.
Gegen Herrn Buschkiel selbst bereiten wir parallel eine Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Verfolgung politisch Andersdenkender gemaess Paragraph 241a StGB
vor, unbeschadet dessen, dass dieser sich mittlerweile darauf beruft, auch von Ihrer Behoerde in Sachsen zum rechtswidrigen Handeln beauftragt worden zu sein.
Wie Sie dem Anfragedatum vom 13.03.2013 entnehmen koennen, faellt die Mitteilung an
Herrn Kilic als Mitglied des Bundestages und die Aufforderung, unsere Partei „Deutsche
Nationalversammlung“ (DNV) durch das „Bundesamt fuer Verfassungsschutz“
ueberwachen zu lassen, in einen Zeitraum, in dem wir, entgegen der Angaben des Herrn
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Buschkiel, durch eine ordnungsgemaesse Gruendung bereits seit Monaten eine
gesetzlich zulaessige Partei waren.
Viel interessanter ist jedoch der Aspekt, dass Herr Buschkiel schon ca. Mitte Maerz
2013 davon Kenntnis hat, dass wir als DNV an der Bundestagswahl teilnehmen wuerden
wollen, obwohl wir zu diesem Zeitpunkt parteiintern noch gar keine Entscheidung darueber getroffen und erst recht keine Beteiligungsanzeige beim Bundeswahlleiter eingereicht
hatten. Die Beteiligungsanzeige der Partei „DNV“ wurde nachweislich erst am
03.05.2013 beim Bundeswahlleiter eingereicht.
Vor diesem Hintergrund ist ergaenzend auch eine im Internet auffindbare Kommentarangabe von 2011 aus Thueringen hochinteressant, aus der hervorgeht, „dass der
Bundeswahlleiter die sich spaeter gruendende „DNV“ gar nicht (erst) zulassen wird“.
Wir gehen davon aus, dass Herr Buschkiel auf Grund der obigen Anfrage und Mitteilung
an Herrn Kilic als Mitglied der Partei „Die Gruenen“ vermutlich der Partei „Die Linke“
zuzuordnen ist.
Innerhalb des nationalsozialistisch ausgepraegten „SS-Landes“, welches im Schwerpunkt der unstreitig rechtswidrigen oeffentlichen Diskreditierung und Verfolgung politisch
Andersdenkender a la 1933 Vorschub leistet, hat er eine gehobene Leitungsposition. An
Hand der von ihm eingerichteten und zum Nachteil des Namens des Unterzeichners auffindbaren „Hetzstraenge“ koennen Sie ersehen, dass es eine massive Kampagne gegen
die Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) aus dieser Richtung seit Jahresbeginn 2013 gegeben hat und immer noch gibt.
An dieser Stelle fragen wir somit konkret an, ob Sie, wie von Herrn Buschkiel bereits
wiederholt angegeben, der tatsaechliche Auftraggeber seiner gegen uns gerichteten
politischen Hetzattacken, die er gern als „Satire“ tarnt, sind.
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Diese Frage ist ausserordentlich wichtig, weil aus dem in Rede stehenden „SS-Land“
folgende Ergebnisse zum Nachteil unserer Partei resultieren, die uns eine umfangreiche
strafrechtliche Verfolgung und einen umfangreichen Schadenersatzanspruch gegen die
kausalen Verursacher ermoeglichen:
1. In einer Broschuere der parteinahen Stiftung „Amadeu Antonio“ der Partei „Die
Gruenen“ taucht unsere Partei als „reichsideologisch“ bezeichnet vor:
http://deutsche-nationalversammlung.de/dnv2/reichsbuerger_web.pdf
2. In der Lagedarstellung des Landeskriminalamtes Berlin zum Jahr 2013, in Bezug
auf politisch motivierte Kriminalitaet, tauchen wir als Partei „DNV“ ebenfalls als sogenannte „Reichsbuergervereinigung“ klassifiziert auf:
http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/AbmahnungPolizeipraes03112014.docx-3.pdf
Diese schwerwiegende Klassifizierung und oeffentliche Diskreditierung durch vorgenannte Dritte, unserer nach Art.21 I GG ausdruecklich geschuetzten politischen Partei, fuehrt
im Ergebnis zu einer ganz bestimmten Gefahrenprognose. Diese ist deckungsgleich mit
der Arbeitsvorgabe des Bundesministeriums des Inneren und lautet:
„Reichsbuergervereinigungen stellen eine Gefahr fuer die innere Sicherheit dar.“
Vor diesem Hintergrund ist verstaendlich, dass wir als Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) am 05.07.2013 durch den Bundeswahlausschuss des Bundeswahlleiters nicht zur Bundestagswahl 2013 zugelassen wurden. Als untergeordnete
Dienstbehoerde lag dem Wahlausschuss des Bundeswahlleiters eine entsprechende
Anweisung des Bundesinnenministeriums zur Umsetzung vor.
Schluessig wird diese Angabe von uns insbesondere, unabhaengig vom uns zugeleiteten
schriftlichen Beweismittel, mittels des Hinweises auf die Broschuere der parteinahen Stif22
tung Amadeu Antonio, siehe Seite 28, denn dort wird innerhalb der weiterempfohlenen
Quellen und Literatur explizit das Forum „SS-Land“ angegeben.
http://deutsche-nationalversammlung.de/dnv2/reichsbuerger_web.pdf
Dass sich die nationalsozialistische Partei „Die Gruenen“, als offen bekennende klare
Deutschlandfeinde einer parteinahen Stiftung wie die Vorstehende bedienen, die ebenfalls wegen ihrer oeffentlichen Verfolgung politisch Andersdenkender nationalsozialistisch agierend ausgepraegt ist, verwundert uns nicht. Absolut untragbar ist jedoch die
Tatsache, dass das Bundesinnenministerium sich ebenfalls dieser „braunen“ Stiftung
bedient und sogar deren Arbeit, hier in concreto die in Rede stehende und uns herabwuerdigende Broschuere sogar foerdert, siehe Seite 2:
„Die Veröffentlichung wurde gefördert durch das Programm »Zusammenhalt
durch Teilhabe« des Bundesministeriums des Innern“
Insofern obliegt dem BMI unserer Meinung nach eine gewisse und bestimmte Aufsicht
ueber das von ihm gefoerderte vorstehende Programm, auch wenn sich im Nachspann
diese Angabe befindet:
„Diese Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung der Bundesregierung
dar.
Für die inhaltlichen Aussagen trägt der Autor die Verantwortung.“
Wir haben es hier mit dem schwerwiegenden Umstand zu tun, dass die Politik reinen
Privatorganisationen, wie z. B. dem nationalsozialistisch vorgehenden SS-Land und der
gleichgearteten Stiftung, die sich sogar noch als gemeinnuetzig bezeichnet, es vorsaetzlich und damit absolut verfassungsgesetzwidrig ueberlaesst, wer im Land
politisch ueberleben und existieren darf und wer nicht.
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Nun gibt es von der vorgenannten Stiftung den naechsten Nachweis einer verfassungsgesetzwidrigen Verfolgung sich politisch n i c h t „links“ bekennender unschuldiger Buergerinnen und Buerger, ganz im Duktus der NSDAP – SA von 1933 – 1945:
http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/voelkische-siedler
Auch diese neue Broschuere betrifft wie die vorangegangene auch den Bereich Sachsen
und muesste Ihre Sicherheitsbehoerde zum Einschreiten veranlassen.
Wir werden gegen diese Stiftung erneut strafrechtlich vorgehen und deren Gemeinnuetzigkeit gerichtlich aberkennen lassen.
Wie Sie an Hand der nachweisbaren Verfolgung unserer Partei, ihrer Mitglieder und Unterstuetzer allein durch diese beiden Privateinrichtungen in Form von oeffentlichen Diskreditierungen, Pogrome und Gewaltakte gegen Eigentum, Leib und Leben ersehen
koennen, die von deren verlaengerten terroristischen Arm, der parteipolitisch
unterstuetzten Antifa-SA, ausgefuehrt werden:
http://deutsche-nationalversammlung.de/dnv2/StrafanzeigeNetzseiteAntifaSA.Version.ohneKlarnamen.pdf
ist fraglich, ob dieses unterstuetzende Verhalten staatlicher Stellen ueberhaupt grundgesetzlich gedeckt ist.
Thueringen wird seit der letzten Landtagswahl nun durch eine Dunkelrot/Rot/GruenKoalition regiert, die in der politischen Farbenlehre ein sattes Dunkelbraun produziert.
Aus dieser Ecke kommen erhebliche Attacken, die bis ins Bundesland Sachsen reichen.
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Anlaesslich der letzten Legidas konnten wir dokumentieren, dass die gewalttaetigen
Gegendemonstrationen, insbesondere aus diesen drei Parteipraesidien initiiert, gefoerdert und unterstuetzt wurden, wobei sogar Anstiftungen der Antifa-SA bei Ihren Gewaltausbruechen durch eben diese Praesidien in Leipzig nachweisbar wurden. Mit Erfolg
konnten wir Ihrer Polizeibehoerde vor Ort an einem bestimmten Legidatag sogar eine
Einkesselung eines Teiles der von den Linken, der SPD und den Gruenen zum Landfriedensbruch beauftragten Antifa-SA ermoeglichen, in dem unsere Mitstreiter diesen Teil
der Gewalttaeter nicht in die Seitenstrassen ausweichen liessen.
Wir haben auch die anderen Straftaten der Antifa-SA am besagten Gewaltorgientag in
Leipzig umfangreich dokumentiert und behalten uns vor, diese Dokumentationen dem
BVerfG ueber unsere Anhoerung zu unserer Wahlanfechtungsbeschwerde im Rahmen
des Widerstandsrechtes nach Art.20 IV GG vorzutragen.
Ferner wollen wir aber auch abwarten, ob Ihre Sicherheitsbehoerden, wie ueblich, in
Bezug auf die Antifa-SA kollektiv strafvereitelnd taetig werden, weil dies aus den drei
Parteipraesidien den Parteipuchtraegern in den Leitungseben der betreffenden Behoerden so parteipolitisch vorgegeben und sogar angeordnet wurde.
Sie haben somit nationalsozialistische Parteien in Thueringen in der Landesregierungsverantwortung, die sogar die offen von ihr anerkannte Antifa-SA zu schwersten Straftaten
gegen das Gemeinwesen und die deutsche Gesellschaft anstiftet, logistisch und materiell
ausstattet und foerdert und bis nach Sachsen hineinwirken. Der nationalsozialistische
Terror der Antifa-SA in Frankfurt sollte Ihnen eine deutliche Warnung sein.
Unbeschadet dessen, behalten wir auch Ihre Sicherheitsbehoerden, insbesondere die
Polizei von Sachsen und Thueringen unter Beobachtung, die bereits parteipolitisch
instrumentiert und einvernehmlich im Austausch stehend, eine Legida nach unserer
Auffassung rechtswidrig untersagte. Die Gruende dafuer sind politisch nicht vertretbar
und unstreitig grundgesetzwidrig und wir werden zu gegebener Zeit an die verfuegende
Behoerde herantreten und als Drittbetroffener eine verwaltungsgerichtliche Klaerung
erzwingen.
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Wir treten als oeffentlich politisch „r e c h t s“ bekennende Partei auf, weil wir den berechtigten Standpunkt vertreten, dass politisch „Rechts“ nach dem Grundgesetz noch nie
verboten war, untersagt ist und auch in Zukunft erlaubt bleiben muss, damit es im Land
nicht endgueltig eine linke, rein euronationalsozialistische Gesinnungsdiktatur gibt, die
jeden, der sich politisch nicht nach „links“ bekennt, in den „Waggon zum Gulag“ steigen laesst.
Wir haben in unserer oben angegebenen aktuell anhaengigen Wahlanfechtungsbeschwerde unter Antrag A 1. beim BVerfG angefragt, ob politisch „R e c h t s“ durch das
Grundgesetz oder irgendeine aus dem Grundgesetz abzuleitende Rechtsvorschrift ueberhaupt verboten ist.
Im Rahmen dieser Beschwerde scheint der 2.Senat die Partei „SPD“ bereits zu einer
Stellungnahme aufgefordert zu haben, denn der Vizekanzler und Parteivorsitzende, Herr
Gabriel, gab in einem aktuellen Sterninterview folgendes an:
"Es gibt ein demokratisches Recht darauf, rechts zu sein oder deutschnational"
http://www.stern.de/politik/deutschland/spd-chef-gabriel-im-stern-interview-zu-pegida-esgibt-ein-recht-darauf-deutschnational-zu-sein-2170989.html
Wir gehen als massgebliche Beschwerdefuehrerin davon aus, dass die SPD mit diesem
Schritt „nach vorn“ als klares Eingestaendnis zu ihrem vorherigen grundgesetzwidrigen
Verhalten, politisch „Rechts“ staendig oeffentlich herabzuwuerdigen und als etwas „Boeses“ zu verteufeln, den zunehmenden Druck auf die Partei aus dem Verfahren zu nehmen versucht, nachdem wir als „DNV“ mittels unserer grossen Strafanzeige gegen das
Parteipraesidium in der Edathysache faktisch den ganzen, von der SPD gefuehrten Untersuchungsausschuss die Arbeitsgrundlage entzogen haben.
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Durch beide vorgenannten Privateinrichtungen werden wir seit Beginn des Jahres 2013
oeffentlich als „Rechte“ im negativen Sinne diskreditiert und gebrandmarkt. Im Ergebnis
fuehrte dies zur Klassifizierung als angeblich typische „Reichsbuergervereinigung“.
Fraglich ist an dieser Stelle, woher die für diesen unzutreffenden Standpunkt hergereichten Informationen ueber unsere Partei stammen koennten.
Zunaechst ist auffaellig, dass ein Schwerpunkt der wiederholten Denunziation im Bereich
des Bundeslandes Berlin-Brandenburg liegt. Eine naehere Ueberpruefung von unserer
Seite ueber unsere russischen Freunde beim FSB hat ergeben, dass der ueberwiegende
Teil der Angaben der parteinahen Amadeu Antonio Stiftung und dem LKA Berlin und
dem BMI aus dem Fundus des brandenburgischen Landesamtes fuer
Verfassungsschutz, dem Landesamt fuer Verfassungsschutz Thueringen und
Sachsen, und dem Verfassungsschutz Berlin stammen und damit waeren wir wieder bei
Ihnen, als dem Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen in concreto, angelangt.
Wie Sie den vorstehenden Angaben entnehmen konnten, wird uns als Partei „DNV“ seit
Beginn des Jahres 2013 ganz massiv von dritter Seite zugesetzt. Es gab entsprechende
Verhetzungen in den sozialen Netzwerken, gegenueber unseren Mitgliedern als Unternehmer und auch in anderer Form.
Wir haben jegliche Uebergriffe mit strafrechtlicher Relevanz durchgehend bei der Polizei
und Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Meistens mit erstklassisch ermittelten
Taeterkreis bzw. konkret Tatverdaechtigen. Eine beunruhigende Feststellung, die wir als
geschaedigte Partei wiederholt machen konnten, war die kollektive Strafvereitelung der
für die Anzeigenbearbeitung zustaendigen Stellen und wir haben uns gefragt, woher dies
herruehren koennte. Die Antwort ergibt sich nun ganz klar und eindeutig:
Sogenannten „Reichbuergerbewegungen“ gegenueber wird durch Behoerden, wie der
Ihren, nicht geantwortet und zu deren Gunsten auch n i c h t s unternommen.
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An dieser Stelle nochmals der Verweis auf Ihre Hinweise zum Umgang mit sogenannten
„Reichsbuergervereinigungen“:
http://www.verfassungsschutz.sachsen.de/download/Reichsbuerger_update.pdf
5. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit „Reichsbürgern“
Diskussionen mit „Reichsbürgern“ sind in der Regel nicht zielführend.
Auf konkret formulierte Anträge der „Reichsbürger“sollte nur in kurzer schriftlicher
Form geantwortet werden.
•
In Fällen von Ordnungswidrigkeiten sollten umgehend die zuständigen Behörden
informiert werden und etwaige Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
•
Strafrechtlich relevante Verhaltensweisen von „Reichsbürgern“ wie bspw.
Beleidigungen und Bedrohungen sollten unverzüglich den
Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden.
•
Dienstlicher Schriftwechsel mit „Reichsbürgern“ sollte auf das absolut notwendige
Mindestmaß beschränkt bleiben.
•
Materialien von „Reichsbürgern“ mit augenscheinlich rechtsextremistischen
Inhalten sollten dem zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt
werden.
•
Es kommt vor, dass „Reichsbürger“ sich an Behördenwenden, um „Urkunden“
und andere „amtliche Schriftstücke“ beglaubigen zu lassen. Beispielsweise steht
darin, dass man „zu keinem Zeitpunkt auf hoher See verschollen ist“ oder dass
„das Grundgesetz der BRD keine Verfassung ist“. Solche Dinge sollten nicht
beglaubigt werden.
In diesem speziellen Fall uns als „DNV“ betreffend, sind nun gegen etliche einzelne
Ermittlungsbeamte im Schwerpunkt aus der Berliner Polizei und sogar teilweise gegen
ganze Behoerden umfassende Ermittlungsverfahren anhaengig, die sogar den polizeilichen Staatsschutz von Berlin einschliessen. Bezueglich dieser anhaengigen Verfahren
ist unsere Beweislage gerichtsfest und darueber hinaus auch als ausserordentlich gut bis
hervorragend anzusehen.
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Im Ergebnis betrachten wir Sie als Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen als
einen parteipolitisch bestimmten wesentlichen Bestandteil des grundgesetzwidrigen systemimmanenten Abwehrmechanismusses gegenueber aufkommender Konkurrenz in
Form neuer Parteien.
Ihr konkreter Auftrag ist eigentlich der Schutz dieser Demokratie und des dazu erschaffenen Grundgesetzes, aber Sie erweisen sich nachweislich als willfaehriger Vollstrecker
und Unterstuetzer der im Bundestag etablierten Parteien und ihren Abwehrmassnahmen
gegen unliebsame Konkurrenz zum Zwecke des Erhaltes der politischen Macht im Staat.
Diesen Widerspruch muessen Sie gegenueber dem BVerfG in Kuerze versuchen aufzuloesen, wenn Sie im Rahmen unserer Beschwerdegruende zu einer umfassenden Stellungnahme durch den 2. Senat aufgefordert werden. Ihr bisheriges Verhalten uns gegenueber, welches wir durch eingehende Sichtung der verfuegbaren Informationen aus
Ihrem Hause mittlerweile schon sehr gut belegen koennen, steht in der Bewertung von
unserer Seite ganz unstreitig ausserhalb der auch fuer Ihren Verfassungsschutz geltenden Rechtsordnung aus dem Grundgesetz.
Wir wissen, dass wir als Partei „DNV“ durch das Zutragen bestimmter (Falsch-) Informationen Dritter gegenueber den Sicherheitsbehoerden unter Beobachtung des „Verfassungsschutzes“ des Bundes und einiger Laender in Anlehnung an unseren Bestand
aus Landesverbaenden stehen, obwohl es dafuer tatsaechlich gar keinen Anlass gibt,
zumal unser Mitstreiter – und Mitgliederbestand sich auch in starkem Masse aus Beamten und Angestellten gerade auch dieser Sicherheitsbehoerden ergibt.
Wir werden dies dem BVerfG in der noch anzuberaumenden Anhoerung an Hand umfangreicher Beweismittel nachweisen.
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Dazu gehoeren neben den Erkenntnissen zum Edathyfall auch die zum NSU und der von
den Gruenen, den Linken und der SPD vor-nehmlich gefoerderten und angewiesenen
Antifa-SA und ihrer schweren Straftaten gegen das Gemeinwohl im ganzen Land.
Daneben werden wir die Rolle des national-sozialistischen Netzwerkes aus den
vorgenannten Parteien und den Gewerkschaften, den parteinahen Stiftungen und ihrer
Untergliederungen, vortragen.
Auch die spezielle Rolle der Sicherheitsbehoerden, einschliesslich der Verfassungsschutzaemter und deren Versagen im Kampf gegen links, werden wir dann zutreffend
eroertern.
Wir denken, dass der 2.Senat sehr erstaunt darueber sein wird, welche Fakten wir als
Partei und Beschwerdefuehrerin vorlegen koennen, obwohl wir gar keine „Behoerde“,
wie z. B. Ihr Landesamt fuer Verfassungsschutz Sachsen, darstellen.
Dieses Anschreiben an Ihre Behoerde stellen wir, wie alle anderen Schreiben zuvor, im
Rahmen des Transparenzgebotes aus dem Parteiengesetz und des Art.38 I GG auf
unseren Netzseiten:
www.die-dnv.de
und
www.deutsche-nationalversammlung.de
fuer unsere Mitglieder und Mitstreiter der DNV und einer breiten interessierten Leserschaft ein.
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Im Uebrigen regen wir an, dass Sie das Forum „SS-Land“ und die Stiftung Amadeu Antonio und auch die Antifa-SA, die aus diesen beiden Institutionen planerisch gesteuert
wird, einer umfassenden Ueberpruefung unterziehen.
Wenn nach schweren Straftaten der Antifa-SA noch nicht einmal die (Berliner-)Polizei die
von unseren Mitgliedern ange-botenen Hinweise auf die Taeter und Taetergruppen
annimmt, dann sollten wenigstens Sie als oberste Sicherheitsbehoerde das Notwendige
diesbezueglich veranlassen.
Im Uebrigen gehoeren Sie zum Bereich des Inneren, dem im Land Berlin auch die Beriner Polizei untersteht. Bezueglich der oben genannten „Lagedarstellung 2013“ hatten
wir den Polizeipraesidenten bereits abgemahnt und aufgefordert, uns dazu seine Vorstellungen und sein weiteres Vorgehen zu unterbreiten:
http://deutsche-nationalversammlung.de/dnv2/AbmahnungPolizeipraes03112014.docx3.pdf
Dem ist dieser bisher nicht nachgekommen, was wir dem BVerfG auch zwischenzeitlich
mitgeteilt haben. Insofern stehen die diesem vorgeworfenen Dauerstraftaten weiterhin im
Raum und die damit verbundene Strafvereitelung im Amt ebenfalls.
Wegen der schwerwiegenden Vorwuerfe wollen wir an dieser Stelle nochmals daran
erinnern, dass wir eine nach Art.21 I GG geschuetzte Partei sind, die allen gesetzlichen
Anforderungen entspricht.
Es handelt sich bei unserer Partei unstreitig um k e i n e „Reichsbuergervereinigung“
und wir werden mit allen uns zur Verfuegung stehenden Rechtsmitteln gegen diese
vorsaetzliche Herabwuerdigung und Diskreditierung in der Oeffentlichkeit vorgehen. Jeder dafuer konkret zu ermittelnde Verantwortliche wird von uns umfassend dazu in die
Haftung genommen. Sofern Ihre Behoerde als Landesamt fuer Verfassungsschutz
Sachsen konkret mitbeteiligt ist, werden wir auch diese in die Haftung nehmen.
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Wir ersuchen Sie um eine Eingangsbestaetigung unseres Schreibens und weisen an
dieser Stelle ausdruecklich darauf hin, dass wir nach 14 Tagen ohne Rueckantwort aus
der Richtlinie der EU/WU zur Beantwortung von Behoerdenschreiben fuer jeden unbeantworteten Brief umgehend 1200 Euro Strafzahlung gerichtlich erwirken werden.
In Erwartung Ihrer geschaetzten Antwort verbleiben wir mit freundlichem Gruss.
……………………………………………………………
Ferdinand Karnath, Bundesvorsitzender der Partei „DNV“
Keine Anlagen – Nur Textquellen
E-Mail vorab
Verteiler:
Russisches Praesidialamt
Russische Botschaft in Berlin
BVerfG 2. Senat
Polizeilicher Staatsschutz Berlin/LKA 5
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