Grundsätze für die Mittelvergabe aus dem Kärntner Gesundheitsförderungsfonds Kärntner Gesundheitsfonds beschlossen von der Landeszielsteuerungskommission am 04.07.2014 geändert in der 8. Sitzung der L-ZK am 24.02.2015 geändert in der 14.Sitzung der L-ZK am 24.05.2016 1 Inhaltsverzeichnis 1. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 4 2. GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN ZUR GESUNDHEITSFÖRDERUNG 5 2.1 Gesundheitsbegriff und Grundprinzipien 6 3. GRUNDLAGEN ZU FÖRDERBAREN PROJEKTEN 7 3.1 Rahmen-Gesundheitsziele und Landesgesundheitsziele 7 3.2 Landesgesundheitsziele Kärnten 3.2.1 Rahmengesundheitsziel 1 3.2.2 Rahmengesundheitsziel 2 3.2.3 Rahmengesundheitsziel 3 3.2.4 Rahmengesundheitsziel 4 3.2.5 Rahmengesundheitsziel 5 3.2.6 Rahmengesundheitsziel 6 3.2.7 Rahmengesundheitsziel 7 3.2.8 Rahmengesundheitsziel 8 3.2.9 Rahmengesundheitsziel 9 3.2.10 Rahmengesundheitsziel 10 7 8 8 8 8 9 9 9 9 10 10 4. FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN 10 4.1 Richtlinien für Projekte/Maßnahmen aus dem Gesundheitsförderungsfonds 12 4.2 Ressourcenplanung 4.2.1 Indirekt projektzuordenbare Kosten 4.2.2 Direkt projektzuordenbare Kosten 12 12 13 5. QUALITÄTSPRINZIPIEN/KRITERIEN 13 5.1 Gesundheitsbegriff 13 5.2 Nachhaltigkeit 14 5.3 Vernetzung 14 5.4 Chancengerechtigkeit 15 5.5 Ressourcenorientierung und Empowerment 15 5.6 Partizipation 15 5.7 Verhaltens- und Verhältnisorientierung 16 5.8 Setting- und Determinantenorientierung 16 5.9 Zielgruppenorientierung 17 5.10 Geschlechtergerechtigkeit und Geschlechterspezifik 18 2 5.11 Dokumentation und Evaluation 18 5.12 Qualitätsmanagement bzw. Qualitätsentwicklung 18 5.13 Definition von Projektzielen 18 5.14 Darstellung der Zielgruppen 19 6. LITERATURVERZEICHNIS 20 3 1. Rechtliche Grundlagen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG „Zielsteuerung Gesundheit“, BGBl. I Nr. 200/2013 i.d.g.F. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG „Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens“, BGBl. I Nr. 105/2008 i.d.g.F. §3 Abs.3 Kärntner Gesundheitsfondsgesetz Der Fonds ist verpflichtet, zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention ein Sondervermögen ohne Rechtspersönlichkeit mit eigenem Verrechnungskreis einzurichten. Dieses Sondervermögen, das die Bezeichnung „Gesundheitsförderungsfonds“ trägt, ist nach Art. 23 Abs. 2 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit aus Mitteln des Landes und der Sozialversicherung zu dotieren. Bei Verwendung der Gesundheitsförderungsmittel sind die Grundsätze und Ziele der Bundes-Zielsteuerungskommission zu beachten. Im Geschäftsjahr nicht verwendete Mittel sind im Folgejahr den zur Verfügung stehenden Gesundheitsförderungsmitteln zuzuschlagen Artikel 12 Bundeszielsteuerungsvertrag – Stärkung der Gesundheitsförderung (1) Um eine Stärkung der Gesundheitsförderung in Österreich als wesentliches Element der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit zu gewährleisten, ist eine inhaltlich abgestimmte Vorgehensweise zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung sicherzustellen. Die Abstimmung umfasst die Mittel gemäß Art. 23 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit sowie die Mittel gemäß Art. 33 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens. (2) Als Grundlage für die abgestimmte Vorgehensweise ist auf Basis der RahmenGesundheitsziele, den aus den Rahmen-Gesundheitszielen abgeleiteten Gesundheitszielen (Art. 17 Abs. 1 Z 1 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit) und auf Basis von Landesgesundheitszielen sowie unter Berücksichtigung der im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit insbesondere für den Steuerungsbereich Ergebnisorientierung vereinbarten Vorgaben (Koppelung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung an Gesundheitsziele einschließlich Evaluation- Art. 17 Abs. 1 Z 5 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit) eine Gesundheitsförderungsstrategie mit einer mittelund langfristigen Perspektive bis Ende 2013 gemeinsam festzulegen. Die Gesundheitsförderungsstrategie hat bestehende Kapazitäten, Projekte und Programme zur Gesundheitsförderung auf Ebene des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung zu berücksichtigen. Die Umsetzung der Gesundheitsförderungsstrategie hat sich an wissenschaftlicher Erkenntnis und „Best- Practice“ zu orientieren. (3) Im Rahmen der abgestimmten Vorgangsweise ist eine Methodik zur laufenden Begleitung, Dokumentation und Berichterstattung im Sinne eines Umsetzungsmonitorings zu entwickeln und vorzusehen. Sie orientiert sich an dem für Gesundheitsförderung wesentlichen Grundsatz „Health in all policies“ und hat prioritär Maßnahmen, Projekte und Strategien zur 4 Erreichung benachteiligter Bevölkerungsgruppen Gesundheitsförderungsstrategie ist entsprechend den Umsetzungsmonitorings weiterzuentwickeln. vorzusehen. Ergebnissen Die des (4) Die Gesundheitsförderungsstrategie wird von der Unterarbeitsgruppe Public Health (UAG PH) erarbeitet und ist der Bundes-Zielsteuerungskommission zur Beschlussfassung vorzulegen. Die UAG PH berichtet sowohl an die Bundesgesundheitskommission als auch an die Bundes-Zielsteuerungskommission. Die Gesundheitsförderungsstrategie ist sowohl Grundlage für die von der Bundes- Zielsteuerungskommission zu beschließenden Grundsätze und Ziele für die Verwendung der Gesundheitsförderungsmittel (vgl. Art. 23 Abs. 5 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit) als auch für die Beschlussfassungen der Bundesgesundheitskommission über die Verwendung der Mittel zur Finanzierung Die UAG Public Health wurde aufgelöst und die Agenden wurden von der Fachgruppe Public Health und Gesundheitsförderung übernommen. Artikel 12 Landeszielsteuerungsvertrag – Stärkung der Gesundheitsförderung Die Vertragsparteien bekennen sich auf der Grundlage des Bundes-Zielsteuerungsvertrags zum Ausbau der Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen einer zwischen dem Bund, den Ländern und der Sozialversicherung inhaltlich abgestimmten, akkordierten Gesundheitsförderungsstrategie. Die regionale Umsetzung von Projekten und Maßnahmen und das begleitenden Umsetzungsmonitoring erfolgt auf Basis der akkordierten Gesundheitsförderungsstrategie gemäß Art. 12 B-ZV. 2. Grundlegende Informationen zur Gesundheitsförderung Es besteht das Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung im ganzheitlichen Sinn zu erhalten, zu verbessern und zu fördern und eine strukturierte und evaluierte Gesundheitsförderung und Prävention in allen Bevölkerungsschichten und allen Altersgruppen sicherzustellen (vgl. Amt der Kärntner Landesregierung 2014, S. 2). Die Zuerkennung von Mitteln aus dem Gesundheitsförderungsfonds erfolgt durch die Landeszielsteuerungskommission, wobei auf die Vorgaben der Landesgesundheitsförderungsstrategie Bedacht zu nehmen ist. Weiters werden aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen ebenso berücksichtigt, wie regionale Besonderheiten, aktuelle Bedarfslagen und eventuelle Versorgungslücken. 5 2.1 Gesundheitsbegriff und Grundprinzipien Gesundheit und Wohlergehen der Bevölkerung werden von verschiedensten Faktoren beeinflusst. Bildung, Einkommen und soziale Netzwerke tragen ebenso dazu bei wie körperliche Veranlagungen, Alter, Bewegung und Ernährung. Nicht alle Menschen haben gleiche Voraussetzungen und Möglichkeiten, ein gesundes Leben zu führen. Die nachhaltige Stärkung gesundheitlich benachteiligter Bevölkerungsgruppen ist der Gesundheitsförderung daher immer ein zentrales Anliegen. Gesundheitsförderung kann einen Beitrag dazu leisten, dass der Zugang zu Gesundheitswissen und Gesundheitsstrukturen für alle Menschen gleichwertig möglich wird. Sie kann dazu beitragen, dass alle Menschen die gleichen Chancen haben, gesund zu leben und sich wohl zu fühlen. Gesundheit wird dabei in einer ganzheitlichen Sichtweise als körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden definiert, das durch individuelle, soziale und gesellschaftliche Hintergründe beeinflusst wird (Definition lt. WHO). Nach dem Verständnis der Weltgesundheitsorganisation (WHO) setzt Gesundheitsförderung bei den Ressourcen und Potenzialen von Menschen bzw. Bevölkerungsgruppen an, sodass sie in die Lage versetzt werden, persönliche, sozioökonomische sowie umweltbezogene Einflussfaktoren so zu gestalten, dass Gesundheit und Wohlergehen hergestellt werden kann. Menschen sollen befähigt werden, eigenständig möglich umfassend und gut für die eigene Gesundheit sorgen zu können. Primärprävention, auch universelle Prävention genannt, umfasst im Gegensatz dazu gesundheitserhaltende Maßnahmen, die auf konkrete Risiken abzielen und die das Auftreten möglicher Krankheiten verhindern sollen (zB. Schutzimpfungen, Information und Aufklärung über Suchtrisiken) (vgl. Amt der Kärntner Landesregierung 2014, S. 2f). 6 3. Grundlagen zu förderbaren Projekten Die eigenreichten Projekte müssen den Rahmen-Gesundheitszielen und den Landesgesundheitszielen sowie der Landesgesundheitsförderungsstrategie entsprechen. Die Rahmen-Gesundheitsziele und Landesgesundheitsziele sind die Grundlage der inhaltlichen Schwerpunktsetzung der Gesundheitsförderungsstrategie. Der Gesamtrahmen für die inhaltlichen Schwerpunkte definiert alle Interventionsfelder, in denen Gesundheitsförderung in den nächsten 10 Jahren in Österreich umgesetzt werden soll und für die die Mittel der „Gesundheitsförderungsfonds“ wirkungsorientiert verwendet werden müssen. Innerhalb dieses Gesamtrahmens werden für die Gültigkeitsperiode 2013 bis 2016 priorisierte Schwerpunkte festgelegt wobei mindestens 50 Prozent der im Rahmen der „Gesundheitsförderungsfonds“ verwendeten Mittel dafür verbindlich zu verwenden sind. 3.1 Rahmen-Gesundheitsziele und Landesgesundheitsziele Die Rahmen-Gesundheitsziele und die Landesgesundheitsziele stellen die zentrale Grundlage für die Festlegung der inhaltlichen Schwerpunktsetzung dar. Im Sommer 2012 wurden die in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeiteten zehn Rahmen-Gesundheitsziele für Österreich vom Ministerrat und der Bundesgesundheitskommission beschlossen. Besonderes Augenmerk soll in Bezug auf die mittelfristige Perspektive bis 2016 auf den vier bisher priorisierten und bereits vertiefend bearbeiteten Rahmen- Gesundheitszielen liegen: Rahmen-Gesundheitsziel 1: „Gesundheitsförderliche Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Bevölkerungsgruppen durch Kooperation aller Politik- und Gesellschaftsbereiche schaffen“ Rahmen-Gesundheitsziel 2: „Für gesundheitliche Chancengerechtigkeit zwischen den Geschlechtern und sozio-ökonomischen Gruppen, unabhängig von der Herkunft, für alle Altersgruppen sorgen“ Rahmen-Gesundheitsziel 3: „Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken“ Rahmen-Gesundheitsziel 6: „Gesundes Aufwachsen für alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich gestalten und unterstützen“ (vgl. Bundesgesundheitsförderungsstrategie 2014, S.5) 3.2 Landesgesundheitsziele Kärnten Die Gesundheitsziele für Kärnten sind die Rahmengesundheitsziele für Österreich. Zusätzlich zu den Rahmengesundheitszielen für Österreich (RGZ) sind strategische Ziele für das Land Kärnten formuliert worden. 7 3.2.1 Rahmengesundheitsziel 1 Gesundheitsförderliche Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Bevölkerungsgruppen durch Kooperation aller Politik- und Gesellschaftsbereiche schaffen Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 1 Alle Politik- und Gesellschaftsbereiche in Kärnten sind sich ihrer gemeinsamen Verantwortung für Gesundheit bewusst und kooperieren zur Schaffung/Stärkung von gesundheitsförderlichen Lebensund Arbeitsbedingungen. 3.2.2 Rahmengesundheitsziel 2 Für gesundheitliche Chancengerechtigkeit zwischen den Geschlechtern und sozioökonomischen Gruppen, unabhängig von Herkunft und Alter sorgen Strategische Ziele für Kärnten ad RGZ 2 (1) Den Zugang von gesundheitlich benachteiligten Bevölkerungsgruppen in Kärnten zu Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitsversorgung verbessern. (2) Die Erreichbarkeit gesundheitlich benachteiligter Zielgruppen in Kärnten wird erhöht. (3) Ausgewählte Maßnahmen und Projekte im Gesundheitswesen werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf gesundheitlich benachteiligten Zielgruppen geprüft. 3.2.3 Rahmengesundheitsziel 3 Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 3 (1) Die Kärntner Bevölkerung ist sich ihrer Verantwortung für die eigene Gesundheit bewusst und fähig gesundheitsunterstützende Entscheidungen zu treffen. (2) Alle Stakeholder im Gesundheitswesen teilen ein einheitliches Verständnis von Gesundheitskompetenz. Nähere Erläuterungen: Der Schwerpunkt soll dabei in der Bewusstseinsbildung für die Gesundheitskompetenz für alle Stakeholder liegen. Dabei soll ein Kommitment zwischen allen Stakeholdern in Bezug auf die Begrifflichkeit „Gesundheitskompetenz“ und ein einheitliches Verständnis geschaffen werden. Der Beitrag zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Kärntnerinnen und Kärntner ist als Teil der professionellen Aufgabe von Multiplikatorinnen und Mulitplikatoren im Gesundheitswesen zu begreifen. 3.2.4 Rahmengesundheitsziel 4 Natürliche Lebensgrundlagen wie Luft, Wasser und Boden sowie alle unsere Lebensräume auch für künftige Generationen nachhaltig gestalten und sichern Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 4 Die in Kärnten qualitativ guten Ressourcen in Hinblick auf die Lebensgrundlagen wie Luft, Wasser und Boden sowie alle Lebensräume werden auch für künftige Generationen erhalten. 8 3.2.5 Rahmengesundheitsziel 5 Durch sozialen Zusammenhalt die Gesundheit stärken Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 5 Settings/Strukturen, die den sozialen Zusammenhalt zwischen und innerhalb von gesellschaftlichen Gruppen fördern, werden aufgebaut bzw. gestärkt Nähere Erläuterungen: Beispiele hierfür sind: Gesunde Nachbarschaft, Gesunde Gemeinde, Selbsthilfe, Integration von Menschen mit Behinderung/besonderen Bedürfnissen, Schule, Betrieb, Seniorensettings, … 3.2.6 Rahmengesundheitsziel 6 Gesundes Aufwachsen für Kinder und Jugendliche bestmöglich gestalten und unterstützen Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 6 (1) Determinantenorientierte Rahmenbedingungen, die es Eltern und Bezugspersonen erleichtern die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen positiv zu beeinflussen, werden ausgebaut. (2) Determinantenorientierte Rahmenbedingungen in Settings in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen und lernen, werden ausgebaut. 3.2.7 Rahmengesundheitsziel 7 Gesunde Ernährung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln für alle zugänglich machen Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 7 Der Zugang zu gesunder Ernährung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln wird für die gesamte Kärntner Bevölkerung ermöglicht. Nähere Erläuterungen: Zum Ausgleich sozialer, alters, - oder geschlechterspezifischer Ungleichheit im Bereich Ernährung soll beigetragen werden. Lt. Kärntner Gesundheitsbericht 2009 sind Daten zu dieser Ungleichheit vorhanden, zu denen in weiterer Folge Maßnahmen geplant werden können. Ansetzungspunkte wie Gemeinschaftsverpflegung und Ernährungskompetenz in der Kärntner Bevölkerung wurden zu dieser Zielentwicklung von der Arbeitsgruppe andiskutiert. 3.2.8 Rahmengesundheitsziel 8 Gesunde und sichere Bewegung im Alltag durch entsprechende Gestaltung der Lebenswelten fördern Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 8 Die Möglichkeit und die dahingehende Bewusstseinsbildung zur Erhöhung der Bewegung im Alltag und zur Mobilität der gesamten Kärntner Bevölkerung werden gesteigert. 9 Nähere Erläuterungen: Der Schwerpunkt in diesem Ziel liegt in der Steigerung der Alltagsmobilität der Kärntner Bevölkerung, da es dadurch zu einer niederschwelligen Bewegungsmöglichkeit kommt. Dabei sollen Alltagsbewegungsmöglichkeiten aufgezeigt und geschaffen werden wie zum Beispiel: Pedi Bus (Schulweg zu Fuß in der Gruppe und mit einer Begleitperson), sichere Radwege, … 3.2.9 Rahmengesundheitsziel 9 Psychosoziale Gesundheit in allen Bevölkerungsgruppen fördern Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 9 Bewusstsein für die Bedeutung von Psychohygiene / psychosoziale Gesundheit wird gestärkt. Möglichkeiten für die Anwendung psychohygienischer / psychosozialer Maßnahmen werden in allen Settings geschaffen / gestärkt. Nähere Erläuterungen: Dieses Thema benötigt die Berücksichtigung in allen Settings. 3.2.10 Rahmengesundheitsziel 10 Qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung für alle nachhaltig sicherstellen Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 10 (1) Qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung wird für alle Kärntnerinnen und Kärntner nachhaltig sichergestellt. (2) Die Patientenkompetenz der Kärntnerinnen und Kärntner im Gesundheitssystem wird gestärkt (vgl. Landesgesundheitsförderungsstrategie Kärnten 2014, S. 7ff). 4. Förderungsvoraussetzungen Die Bewertung der Mittelvergabe des Ansuchens erfolgt entlang dieser Grundprinzipien sowie der Bestimmungen der Landesgesundheitsförderungsstrategie. Die Mittel aus dem Gesundheitsförderungsfonds Landesgesundheitsförderungsstrategie vergeben. Die werden im Beschlussfassung Rahmen erfolgt in der der Landeszielsteuerungskommission. 10 Weitere Vergabevoraussetzungen: Projektträger und –betreiber müssen ihren Haupt(wohn)sitz in Österreich oder der Europäischen Union haben. Bei der Mittelvergabe sind die Investitionskosten, Miet- und Pachtkosten, Personalkosten und Betriebskosten – unter Wahrung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit – zu prüfen. Anträge auf Gewährung von Geldern aus dem Gesundheitsförderungsfonds sind bei der Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds (Anträge die bis zu 2 Monate vor der nächsten Sitzung der Landeszielsteuerungskommission eingereicht werden können noch in diese eingebracht werden; begründete Ausnahmen sind möglich) einzubringen. Die eingebrachten Anträge werden vom Kärntner Gesundheitsfonds geprüft und in der eingerichteten Arbeitsgruppe Gesundheitsförderung (KGF, SV, Land) in Hinblick auf die Förderbarkeit bewertet. Wird ein Projekt als förderbar eingestuft, stellen entweder die SV-Kurie, die Landes-Kurie oder beide Kurien gemeinsam einen Antrag an die Landeszielsteuerungskommission. Wird ein Projekt als nicht förderbar eingestuft, ist dies zu begründen und die Landeszielsteuerungskommission davon in Kenntnis zu setzen. Bei der Auszahlung der genehmigten Gesundheitsförderungsmittel ist einerseits auf die Liquidiät des Fonds und andereseits auf den Bedarf des Antragsstellers Bedacht zu nehmen. Für den Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Gelder aus dem Gesundheitsförderungsfonds müssen die Antragsteller nach Projektstart, jährlich einen Bericht inklusive den Kostennachweis mit Originalbelegen (zB. Honorare, Rechnungen, …) der Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds vorlegen. Eine Ausnahme wird nur dann gewährt, wenn eine Vorlage der Originalbelege (z.B. durch örtliche Entfernung) erschwert möglich erscheint. Wurden keine Originalbelege vorgelegt, so ist eine schriftliche Begründung mit einer Bestätigung beim Kärntner Gesundheitsfonds einzubringen, dass diese Belege keiner Doppelförderung unterliegen. Die Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds kann jederzeit Unterlagen betreffend des Projekts/der Maßnahme anfordern und es ist jederzeit den MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds möglich Einsicht in Unterlagen zu erhalten. 11 Im Falle von Folgeanträgen kann eine Auszahlung des genehmigten Betrages erst erfolgen, wenn die widmungsgemäße Gesundheitsförderungsfondsmittel aus Verwendung dem der vorangegangenen gewährten Kalenderjahr nachgewiesen werden konnte. Nicht verwendete oder nicht zwecksentsprechend verwendete Mittel sind dem Kärntner Gesundheitsfonds vom Antragssteller umgehend zurückzuerstatten und werden vom Kärntner Gesundheitsfonds für andere aus dem Gesundheitsförderungsfonds förderbare Projekte und Maßnahmen umgewidmet. Bei Änderungen der Laufzeit, Gesamtfördersumme oder weiteren erheblichen Projektänderungen ist ein Änderungantrag beim Kärntner Gesundheitsfonds einzubringen und der Landes-Zielsteuerungskommission vorzulegen. Etwaige geringfügige Projektänderungen und Verschiebungen im Projektzeitplan und Finanzierungsplan sind dem Kärntner Gesundheitsfonds mitzuteilen und der Landeszielsteuerungskommission zur Kenntnis zu bringen. 4.1 Richtlinien für Projekte/Maßnahmen aus dem Gesundheitsförderungsfonds Name der Trägerorganisaton(en) bzw. der Betreiber Kurzbeschreibung des Projektinhaltes Kurzbeschreibung des Projektzieles Verbindliches Finanzierungskonzept inklusive Finanzierungsplan über die gesamte Projekt/-Maßnahmenlaufzeit 4.2 Ressourcenplanung 4.2.1 Indirekt projektzuordenbare Kosten Es wird davon ausgegangen, dass indirekt projektzuordenbare Kosten in Form von Mitnutzung von Räumen und Infrastruktur, gelegentliches Zugreifen auf personelle Ressourcen bspw. in der Leitung, im Sekretariat oder bei der Reinigung sowie das Einbringen von Sachleistungen bspw. in Form von Bürobedarf als Eigenleistung der Projektträgerschaft eingebracht wird. Sollte das in Ausnahmefällen nicht möglich sein, ist eine ausführliche Begründung in Form einer Beilage zum Antrag erforderlich. 12 4.2.2 Direkt projektzuordenbare Kosten Personalkosten: die Personalkosten sind sowohl im Umfang (möglichst in Vollzeitäquivalenten) als auch mit der Höhe des Stundensatzes anzugeben. Im Falle von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sind die Lohnnebenkosten gesondert auszuweisen. Sachkosten: z.B. Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für Veranstaltungen, Materialien für Workshops, Fachliteratur; evtl. Investitionskosten z. B. für Adaptierungen Externe Dienstleistungen: z.B. Honorare für Vorträge, eventuelle Werkverträge, Beratungsleistungen, Kosten für Supervision u.a. Evaluationskosten: Angabe der geplanten Kosten für die Evaluation ist verpflichtend! Sonstiges (vgl. Amt der Kärntner Landesregierung 2014, S. 9) 5. Qualitätsprinzipien/kriterien Qualitätskriterien sind ein wesentliches Steuerungsinstrument in der Gesundheitsförderung. Die Orientierung an den Qualitätskriterien hilft wirksame Strategien aufzuzeigen und zu fördern stärkt evidenzgeleitete Gesundheitsförderung unterstützt einen gezielteren Einsatz begrenzter Ressourcen hilft, besser auf den Bedarf der Zielgruppen einzugehen und sie besser zu erreichen hilft unwirksame Strategien zu vermeiden. Im Kontext der Gesundheitsförderungsstrategie bietet die Anwendung der anerkannten Qualitätskriterien für Gesundheitsförderung Nutzen auf drei Ebenen: Auf der Ebene der konkreten Projekte und Programme Auf der Ebene von Organisationen Auf der Policy-Ebene für die Steuerung und Weiterentwicklung der Gesundheitsförderungsstrategie selbst. 5.1 Gesundheitsbegriff Es ist ein positiver, umfassender und dynaymischer Gesundheitsbegriff zu verwenden. Gesundheit wird als umfassendes körperliches, geistig-seelisches und soziales Wohlbefinden berücksichtigt. Gesundheit wird als dynamischer Prozess und als ein immer wieder herzustellendes Gleichgewicht verstanden, nicht als Zustand. Grundlegende Orientierung ist das Konzept der Salutogenese. 13 5.2 Nachhaltigkeit Maßnahmen sind auf nachhaltige Veränderungen ausgerichtet. Interventionen initiieren und fördern Entwicklungsprozesse und beeinflussen damit Strukturen und Prozesse (in den Settings) über den Projektzeitraum hinaus. Die Nutzung von bestehenden Strukturen für die Umsetzung von Maßnahmen hat Vorrang vor der Schaffung von neuen Strukturen. Im Rahmen von Projekten werden MultiplikatorInnen und EntscheidungsträgerInnen systematisch eingebunden und qualifiziert. Die Nachhaltigkeit von Projekten und Maßnahmen reicht von „Empowerment“ über Kompetenzaufbau bis hin zur langfristigen Verankerung in Strukturen und Finanzierung. Empowerment: Bedeutet die Stärkung und Befähigung von Menschen, ihr persönliches Verhalten als auch ihre Umwelt- und Lebensbedingungen gesünder gestalten zu können. Dies betrifft die Stärkung der Ausdrucksfähigkeit (Bedürfnisse können zur Sprache kommen), die Förderung von Eigenkompetenz, die Motivation zu Eigeninitiative und die Verbesserung der sozialen Fähigkeiten (wie etwa Aufbau von Gruppenkompetenz). Alle am Projekt beteiligten Personen sollten nicht nur bleibende Lerneffekte haben, sondern ihr Verhalten langfristig ändern können. Kompetenzaufbau und Qualifizierung von MultiplikatorInnen: Im Rahmen des Projektes oder der Maßnahme werden Personen oder Personengruppen zu MultiplikatorInnen ausgebildet, welche fachliche und persönlichkeitsbezogene Kompetenzen in Bezug auf Gesundheitsförderung und Prävention erwerben und diese auch nach Projektende in ihre (andere) Lebens- und Arbeitsbereiche einfließen lassen. Das langfristige Ziel der Förderung von Projekten und Maßnahmen in der Gesundheitsförderung besteht in der Identifizierung wirksamer Maßnahmen, die in der Folge eine strukturelle Verankerung sinnvoll erscheinen lassen. Leitfragen für den Antrag: o Wird durch die Teilnahme am Projekt die Eigenkompetenz der Zielgruppen gestärkt? Erlangen die Beteiligten mehr Information und Kontrolle über Faktoren, die auf ihre Gesundheit einwirken? o Gibt es im Projekt Schlüsselpersonen, die in Zukunft als MultiplikatorInnen fungieren können? o In welcher Weise können Aktivitäten, positive Wirkungen und eventuelle strukturelle Veränderungen nach Projektende weiterbestehen? 5.3 Vernetzung Bei der Umsetzung von Maßnahmen wird im Sinne der Ressourcenbündelung und fachübergreifenden Zusammenarbeit auf Vernetzung mit den anderen relevanten Akteurinnen und Akteuren (Health in All Policies) im Umfeld geachtet. 14 5.4 Chancengerechtigkeit Nicht alle Menschen haben gleiche Voraussetzungen und Möglichkeiten, ein gesundes Leben zu führen. Gesundheit und die Inanspruchnahme gesundheitsfördernder Maßnahmen werden von persönlichen, sozialen, wirtschaftlichen und umweltbedingten Faktoren beeinflusst. Diesbezügliche Benachteiligungen können etwa umfassen: solche der finanziellen Benachteiligungen und Armutsgefährdung, der Herkunft (etwa AsylwerberInnen aus Nicht-EU-Staaten), der Bildungsbenachteiligung, der verschiedenen Behinderungs- und Beeinträchtigungsformen, der gesundheitlichen Einschränkungen bis hin zu Benachteiligungen auf Grund von Alter, Geschlecht oder sexuellen Orientierungen. Menschen in besonderen bzw. schwierigen sozialen Lagen werden erfahrungsgemäß durch Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention oft unzureichend erreicht. Qualitätsvolle Gesundheitsförderung ergreift daher gezielt Maßnahmen, um die Partizipation dieser Menschen zu erhöhen. Leitfragen für den Antrag: o Ist das Vorhaben dazu geeignet, bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten in Bezug auf Gesundheit zu verringern und die Chancen benachteiligter Zielgruppen auf ein selbständiges und gesundes Leben zu fördern? o Kommt das geplante Angebot nicht nur bereits informierten, d.h. gesundheitskompetenten Personen zugute, sondern auch oder ganz speziell gesundheitlich bzw. sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen? o Ist das Angebot für weniger interessierte bzw. informierte Personengruppen (das sind in der Regel benachteiligte Gruppen) leicht zugänglich („niederschwellig“)? o Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Zugang zu schwer erreichbaren Zielgruppen zu verbessern? 5.5 Ressourcenorientierung und Empowerment Maßnahmen sind auf die Stärkung persönlicher und sozialer Ressourcen ausgerichtet. Die Zielgruppen werden zu einer eigenständigen und selbstbestimmten Lebensweise und zur Übernahme von Verantwortung für ihre Gesundheit und gesundheitsförderliche Lebensbedingungen befähigt, es wird auf ihren Stärken und Ressourcen aufgebaut. Maßnahmen legen das Augenmerk auf eine systemische statt individualisierende Perspektive und berücksichtigen daher auch die relevanten Lebenszusammenhänge (z. B. Familie, soziale Netzwerke, Arbeit) der Zielgruppen. Modelle, die Beteiligung und Mitwirkung fördern, sollen geprüft werden. 5.6 Partizipation Die Wirksamkeit von Maßnahmen der Gesundheitsförderung ist wesentlich abhängig davon, wie gut diese auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Zielgruppen abgestimmt sind, bzw. wie stark die Identifikation der Betroffenen mit den Maßnahmen ist. Aus diesem Grund gilt die Devise „Betroffene zu Beteiligten machen“. Gesundheitsförderliche Aktivitäten sollen nicht für, sondern mit der Zielgruppe geplant, entwickelt und umgesetzt werden. Ein hohes Maß an Beteiligung sprich Partizipation der Zielgruppe in allen Phasen des Projektes unterstützt die Zielerreichung. 15 Leitfragen für den Antrag: o In welcher Form haben die Personen der Zielgruppe(n) des Projektes die Gelegenheit, ihre spezifischen Gesundheitsbedürfnisse zu äußern? o Werden diese Bedürfnisse in ihrer eventuellen Unterschiedlichkeit, die durch Alter, Geschlecht, Bildung, Status oder andere Merkmale bedingt sind, differenziert wahrgenommen? o In welcher Form sind die Personen der Zielgruppe(n) aktiv in die Planung und Entwicklung eingebunden? o In welcher Form sind die Personen der Zielgruppe(n) aktiv an der Durchführung von Maßnahmen beteiligt? 5.7 Verhaltens- und Verhältnisorientierung Gesundheitsförderungsprojekte zielen auf Veränderung des individuellen Gesundheitsverhaltens (verhaltensorientiert) ebenso ab wie auf die Veränderung von Umweltfaktoren und Lebensverhältnissen (verhältnisorientiert). Da es auf der Verhaltensebene häufig um Gewohnheiten geht, von denen sich Menschen nicht leicht und einfach trennen mögen, ist es wichtig, die Verhältnisse und Rahmenbedingungen dahingehend zu beeinflussen, dass die Änderung der Gewohnheiten unterstützt wird und die Beibehaltung einer gesundheitsförderlichen Verhaltensänderung leichter fällt. Leitfragen für den Antrag: o Welche gesundheitsbezogenen Verhaltensweisen werden durch das Projekt erreicht? o Welche Rahmenbedingungen und Merkmale des Umfeldes unterstützen oder behindern die angestrebten Verhaltensänderungen? o Welche Änderungen in den Verhältnissen / im Umfeld sind möglich? 5.8 Setting- und Determinantenorientierung Maßnahmen berücksichtigen die vielfältigen Determinanten (Einflussfaktoren) der Gesundheit und zielen auf die Beeinflussung ausgewählter Determinanten ab. Das Setting / die Settings bzw. die Strukturen/Politikfelder, in dem / in denen interveniert werden soll, sind klar definiert und beschrieben. Im Setting Betrieb sind auch Klein- und mittlere Unternehmen (inkl. EPUS`s) förderbar. Es muss dargelegt und begründet werden, auf welchen Handlungsebenen – Individuum, Gruppe, Organisation, Lebenswelt und Politik/Gesellschaft – Wirkungen erzeugt werden sollen. Maßnahmen sollen ausgewogen sowohl auf eine Verhaltensänderung ausgerichtet sein, als auch auf die Veränderung der Verhältnisse im Sinne einer gesundheitsfördernden Gestaltung der politischen, gesellschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen. 16 5.9 Zielgruppenorientierung Die Zielgruppen von Maßnahmen sind präzise eingegrenzt und die Inhalte und Methodik von Interventionen speziell auf die Zielgruppe(n) abgestellt. Bedarf, Bedürfnisse und Interessen der Zielgruppe(n) der Intervention und anderer Anspruchsgruppen (Stakeholder) werden angemessen berücksichtigt. In Bezug auf zielgruppenspezifische Aspekte sind sozioökonomische Charakteristika (Bildung, Einkommen etc.) und insbesondere das Geschlecht, das Alter, spezifische Lebenszyklusphasen zu berücksichtigen. Ein wichtiger Aspekt der Zielgruppenorientierung ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit und des Zugangs aller relevanten Gruppen zu einer Maßnahme. Zugangshürden bei der Nutzung des Angebots müssen vermieden werden, z. B. durch aufsuchende, begleitende und/oder nachgehende Arbeit und kostenlose Angebote (niedrigschwellige Arbeitsweise). 17 5.10 Geschlechtergerechtigkeit und Geschlechterspezifik Sowohl im Hinblick auf individuelles Verhalten als auch auf gesellschaftliche Verhältnisse steht außer Zweifel, dass Frauen und Männer zwar in einer Welt, aber unter unterschiedlichen Bedingungen aufwachsen, leben und arbeiten. Daraus ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten für eine gesunde Lebensgestaltung, unterschiedliche Gesundheitsbedürfnisse und ein ungleicher Zugang zu Gesundheitswissen. Gesundheitsförderungsprojekte mit hoher Qualität sorgen dafür, dass sowohl in der Trägerorganisation wie auch im Projekt ausreichend Fachwissen und Fachpersonal für geschlechtssensible und geschlechtsspezifische Analysen und Angebote vorhanden ist. So es sich nicht ausschließlich um Frauen- und/ oder Männerprojekte handelt, zielt das Projekt darauf ab, beiden Geschlechtern den Zugang zu Angeboten und Strukturen gleichermaßen zu ermöglichen. Entsprechend den Projektinhalten und Zielen ist dafür vorgesorgt, dass beide Geschlechter - sowohl als MitarbeiterInnen als auch als Zielpersonen – gleichwertig an Entwicklung und Steuerung des Projektes teilhaben können. Leitfragen für den Antrag: o Trägt das Vorhaben zur Geschlechtergerechtigkeit bei, indem eventuell unterschiedliche Bedürfnisse und Möglichkeiten von Frauen und Männern in der Gestaltung des Angebots berücksichtigt werden? o Ist in dem Projektteam ausreichend Fachwissen und Genderexpertise vorhanden? 5.11 Dokumentation und Evaluation Die Maßnahmen werden angemessen dokumentiert und evaluiert. Der zeitliche Rahmen hierfür wird dabei dem Jahresprojekt- und Zahlungsplan angepasst. 5.12 Qualitätsmanagement bzw. Qualitätsentwicklung Die Maßnahmen müssen durch Qualitätsmanagement bzw. Qualitätsentwicklung im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (Public Health Action Cycle) begleitet werden. 5.13 Definition von Projektzielen Stellen Sie bitte dar, welche Ziele Sie mit Ihrem Vorhaben erreichen möchten. Leitfragen für den Antrag: o Aus welchen nachweislichen oder angenommenen Bedarfslagen ergeben sich die Ziele? o Werden die zuvor dargestellten Ziele der Landesgesundheitsförderungsstrategie in der Zieldefinition berücksichtigt? o Woran wird erkannt, ob die Projektziele erreicht bzw. nicht erreicht werden? 18 5.14 Darstellung der Zielgruppen Bitte stellen Sie Ihre Zielgruppe(n) nach Altersgruppen bzw. Lebensphasen, Geschlecht sowie Lebenslagen und Lebensformen dar. Lebensphasen: Säuglingsalter, Kindheit, Jugend, junge Erwachsene, Menschen in der Lebensmitte, ältere Menschen, alte und hochbetagte Menschen Lebenslagen: Dieser Begriff umfasst verschiedene soziale bzw. sozioökonomische Lagen, wobei hier vor allem Menschen mit gesundheitlichen Benachteiligungen in den Blick zu nehmen sind (siehe dazu „Chancengerechtigkeit“). Lebensformen: Gerade in unserer modernen Zeit gibt es verschiedene Lebensformen, die vom Singledasein über Alleinerziehende oder hetero- und homosexuelle Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder/n und Verheirateten bzw. Verpartnerten mit und ohne Kinder/n bis hin zu Geschiedenen oder Verwitweten reichen. Qualitätsvolle Gesundheitsförderung stellt sicher, dass Maßnahmen für Menschen in unterschiedlichsten Lebensformen zugänglich sind. Setting: in welchem Setting findet die Förderung statt (Schule, Betrieb, Gemeinde usw.) Leitfragen für den Antrag: o Auf welche Altersgruppen bzw. Lebenslagen zielt das Vorhaben konkret ab? o Werden nur Frauen/Mädchen, nur Männer/Burschen oder beide Geschlechter angesprochen? o Welche gesundheitlich benachteiligten Zielgruppen werden mit dem Vorhaben erreicht und in welcher Form? o Wie viele Personen der Zielgruppe(n) sollen erreicht werden? Die Anzahl der erreichten Personen kann innerhalb eines Projektes bei unterschiedlichen Maßnahmen variieren; Die Zahl soll in diesem Fall differenziert angegeben werden. vgl. Landesgesundheitsförderungsstrategie Kärnten 2014, S. 21ff; Amt der Kärntner Landesregierung 2014, S. 4ff) 19 6. Literaturverzeichnis Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 / Kompetenzzentrum Gesundheit, Unterabteilung Sanitätswesen (2014): Entwurf Leitfaden für Förderanträge im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention; Bundes-Zielsteuerungsvertrag, Operatives Ziel 8.1.1. (2014): Gesundheitsförderungsstrategie im Rahmen des Bundes-Zielsteuerungsvertrags, überarbeitete Fassung nach Diskussion in der Arbeitsgruppe Gesundheitssystem (7.3.2014); Stand 10. März 2014 Landesgesundheitsförderungsstrategie; Kärntner Gesundheitsfonds Landesgesundheitsförderungsstrategie Kärnten, 1. Auflage: Klagenfurt (2014): 20