Grundsätze für die Mittelvergabe aus dem Kärntner

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Grundsätze für die Mittelvergabe aus dem Kärntner Gesundheitsförderungsfonds
Kärntner Gesundheitsfonds
beschlossen von der Landeszielsteuerungskommission am 04.07.2014
geändert in der 8. Sitzung der L-ZK am 24.02.2015
geändert in der 14.Sitzung der L-ZK am 24.05.2016
1
Inhaltsverzeichnis
1.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
4
2.
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN ZUR GESUNDHEITSFÖRDERUNG
5
2.1
Gesundheitsbegriff und Grundprinzipien
6
3.
GRUNDLAGEN ZU FÖRDERBAREN PROJEKTEN
7
3.1
Rahmen-Gesundheitsziele und Landesgesundheitsziele
7
3.2 Landesgesundheitsziele Kärnten
3.2.1
Rahmengesundheitsziel 1
3.2.2
Rahmengesundheitsziel 2
3.2.3
Rahmengesundheitsziel 3
3.2.4
Rahmengesundheitsziel 4
3.2.5
Rahmengesundheitsziel 5
3.2.6
Rahmengesundheitsziel 6
3.2.7
Rahmengesundheitsziel 7
3.2.8
Rahmengesundheitsziel 8
3.2.9
Rahmengesundheitsziel 9
3.2.10
Rahmengesundheitsziel 10
7
8
8
8
8
9
9
9
9
10
10
4.
FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN
10
4.1
Richtlinien für Projekte/Maßnahmen aus dem Gesundheitsförderungsfonds
12
4.2 Ressourcenplanung
4.2.1
Indirekt projektzuordenbare Kosten
4.2.2
Direkt projektzuordenbare Kosten
12
12
13
5.
QUALITÄTSPRINZIPIEN/KRITERIEN
13
5.1
Gesundheitsbegriff
13
5.2
Nachhaltigkeit
14
5.3
Vernetzung
14
5.4
Chancengerechtigkeit
15
5.5
Ressourcenorientierung und Empowerment
15
5.6
Partizipation
15
5.7
Verhaltens- und Verhältnisorientierung
16
5.8
Setting- und Determinantenorientierung
16
5.9
Zielgruppenorientierung
17
5.10
Geschlechtergerechtigkeit und Geschlechterspezifik
18
2
5.11
Dokumentation und Evaluation
18
5.12
Qualitätsmanagement bzw. Qualitätsentwicklung
18
5.13
Definition von Projektzielen
18
5.14
Darstellung der Zielgruppen
19
6.
LITERATURVERZEICHNIS
20
3
1. Rechtliche Grundlagen
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG „Zielsteuerung Gesundheit“, BGBl. I Nr. 200/2013 i.d.g.F.
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG „Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens“, BGBl. I
Nr. 105/2008 i.d.g.F.
§3 Abs.3 Kärntner Gesundheitsfondsgesetz
Der Fonds ist verpflichtet, zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention ein
Sondervermögen ohne Rechtspersönlichkeit mit eigenem Verrechnungskreis einzurichten. Dieses
Sondervermögen, das die Bezeichnung „Gesundheitsförderungsfonds“ trägt, ist nach Art. 23 Abs. 2
der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit aus Mitteln des Landes und der
Sozialversicherung zu dotieren. Bei Verwendung der Gesundheitsförderungsmittel sind die
Grundsätze und Ziele der Bundes-Zielsteuerungskommission zu beachten. Im Geschäftsjahr nicht
verwendete Mittel sind im Folgejahr den zur Verfügung stehenden Gesundheitsförderungsmitteln
zuzuschlagen
Artikel 12 Bundeszielsteuerungsvertrag – Stärkung der Gesundheitsförderung
(1) Um eine Stärkung der Gesundheitsförderung in Österreich als wesentliches Element der
partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit zu gewährleisten, ist eine inhaltlich
abgestimmte Vorgehensweise zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung
sicherzustellen. Die Abstimmung umfasst die Mittel gemäß Art. 23 der Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit sowie die Mittel gemäß Art. 33 der Vereinbarung
gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens.
(2) Als Grundlage für die abgestimmte Vorgehensweise ist auf Basis der RahmenGesundheitsziele, den aus den Rahmen-Gesundheitszielen abgeleiteten Gesundheitszielen
(Art. 17 Abs. 1 Z 1 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit) und auf
Basis von Landesgesundheitszielen sowie unter Berücksichtigung der im Rahmen der
Zielsteuerung-Gesundheit insbesondere für den Steuerungsbereich Ergebnisorientierung
vereinbarten Vorgaben (Koppelung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung an
Gesundheitsziele einschließlich Evaluation- Art. 17 Abs. 1 Z 5 der Vereinbarung gemäß Art.
15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit) eine Gesundheitsförderungsstrategie mit einer mittelund langfristigen Perspektive bis Ende 2013 gemeinsam festzulegen. Die
Gesundheitsförderungsstrategie hat bestehende Kapazitäten, Projekte und Programme zur
Gesundheitsförderung auf Ebene des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung zu
berücksichtigen. Die Umsetzung der Gesundheitsförderungsstrategie hat sich an
wissenschaftlicher Erkenntnis und „Best- Practice“ zu orientieren.
(3) Im Rahmen der abgestimmten Vorgangsweise ist eine Methodik zur laufenden Begleitung,
Dokumentation und Berichterstattung im Sinne eines Umsetzungsmonitorings zu entwickeln
und vorzusehen. Sie orientiert sich an dem für Gesundheitsförderung wesentlichen
Grundsatz „Health in all policies“ und hat prioritär Maßnahmen, Projekte und Strategien zur
4
Erreichung
benachteiligter
Bevölkerungsgruppen
Gesundheitsförderungsstrategie
ist
entsprechend
den
Umsetzungsmonitorings weiterzuentwickeln.
vorzusehen.
Ergebnissen
Die
des
(4) Die Gesundheitsförderungsstrategie wird von der Unterarbeitsgruppe Public Health (UAG
PH) erarbeitet und ist der Bundes-Zielsteuerungskommission zur Beschlussfassung
vorzulegen. Die UAG PH berichtet sowohl an die Bundesgesundheitskommission als auch an
die Bundes-Zielsteuerungskommission. Die Gesundheitsförderungsstrategie ist sowohl
Grundlage für die von der Bundes- Zielsteuerungskommission zu beschließenden Grundsätze
und Ziele für die Verwendung der Gesundheitsförderungsmittel (vgl. Art. 23 Abs. 5 der
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit) als auch für die
Beschlussfassungen der Bundesgesundheitskommission über die Verwendung der Mittel zur
Finanzierung
Die UAG Public Health wurde aufgelöst und die Agenden wurden von der Fachgruppe Public Health
und Gesundheitsförderung übernommen.
Artikel 12 Landeszielsteuerungsvertrag – Stärkung der Gesundheitsförderung
Die Vertragsparteien bekennen sich auf der Grundlage des Bundes-Zielsteuerungsvertrags zum
Ausbau der Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen einer zwischen dem Bund, den
Ländern
und
der
Sozialversicherung
inhaltlich
abgestimmten,
akkordierten
Gesundheitsförderungsstrategie. Die regionale Umsetzung von Projekten und Maßnahmen und das
begleitenden
Umsetzungsmonitoring
erfolgt
auf
Basis
der
akkordierten
Gesundheitsförderungsstrategie gemäß Art. 12 B-ZV.
2.
Grundlegende Informationen zur Gesundheitsförderung
Es besteht das Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung im ganzheitlichen Sinn zu erhalten, zu
verbessern und zu fördern und eine strukturierte und evaluierte Gesundheitsförderung und
Prävention in allen Bevölkerungsschichten und allen Altersgruppen sicherzustellen (vgl. Amt der
Kärntner Landesregierung 2014, S. 2).
Die Zuerkennung von Mitteln aus dem Gesundheitsförderungsfonds erfolgt durch die
Landeszielsteuerungskommission,
wobei
auf
die
Vorgaben
der
Landesgesundheitsförderungsstrategie Bedacht zu nehmen ist. Weiters werden aktuelle
Entwicklungen im Gesundheitswesen ebenso berücksichtigt, wie regionale Besonderheiten, aktuelle
Bedarfslagen und eventuelle Versorgungslücken.
5
2.1 Gesundheitsbegriff und Grundprinzipien
Gesundheit und Wohlergehen der Bevölkerung werden von verschiedensten Faktoren beeinflusst.
Bildung, Einkommen und soziale Netzwerke tragen ebenso dazu bei wie körperliche Veranlagungen,
Alter, Bewegung und Ernährung. Nicht alle Menschen haben gleiche Voraussetzungen und
Möglichkeiten, ein gesundes Leben zu führen. Die nachhaltige Stärkung gesundheitlich
benachteiligter Bevölkerungsgruppen ist der Gesundheitsförderung daher immer ein zentrales
Anliegen. Gesundheitsförderung kann einen Beitrag dazu leisten, dass der Zugang zu
Gesundheitswissen und Gesundheitsstrukturen für alle Menschen gleichwertig möglich wird. Sie
kann dazu beitragen, dass alle Menschen die gleichen Chancen haben, gesund zu leben und sich wohl
zu fühlen. Gesundheit wird dabei in einer ganzheitlichen Sichtweise als körperliches, psychisches und
soziales Wohlbefinden definiert, das durch individuelle, soziale und gesellschaftliche Hintergründe
beeinflusst wird (Definition lt. WHO).
Nach dem Verständnis der Weltgesundheitsorganisation (WHO) setzt Gesundheitsförderung bei den
Ressourcen und Potenzialen von Menschen bzw. Bevölkerungsgruppen an, sodass sie in die Lage
versetzt werden, persönliche, sozioökonomische sowie umweltbezogene Einflussfaktoren so zu
gestalten, dass Gesundheit und Wohlergehen hergestellt werden kann. Menschen sollen befähigt
werden, eigenständig möglich umfassend und gut für die eigene Gesundheit sorgen zu können.
Primärprävention, auch universelle Prävention genannt, umfasst im Gegensatz dazu
gesundheitserhaltende Maßnahmen, die auf konkrete Risiken abzielen und die das Auftreten
möglicher Krankheiten verhindern sollen (zB. Schutzimpfungen, Information und Aufklärung über
Suchtrisiken) (vgl. Amt der Kärntner Landesregierung 2014, S. 2f).
6
3. Grundlagen zu förderbaren Projekten
Die eigenreichten Projekte müssen den Rahmen-Gesundheitszielen und den Landesgesundheitszielen
sowie der Landesgesundheitsförderungsstrategie entsprechen.
Die Rahmen-Gesundheitsziele und Landesgesundheitsziele sind die Grundlage der inhaltlichen
Schwerpunktsetzung der Gesundheitsförderungsstrategie. Der Gesamtrahmen für die inhaltlichen
Schwerpunkte definiert alle Interventionsfelder, in denen Gesundheitsförderung in den nächsten 10
Jahren in Österreich umgesetzt werden soll und für die die Mittel der „Gesundheitsförderungsfonds“
wirkungsorientiert verwendet werden müssen. Innerhalb dieses Gesamtrahmens werden für die
Gültigkeitsperiode 2013 bis 2016 priorisierte Schwerpunkte festgelegt wobei mindestens 50 Prozent
der im Rahmen der „Gesundheitsförderungsfonds“ verwendeten Mittel dafür verbindlich zu
verwenden sind.
3.1 Rahmen-Gesundheitsziele und Landesgesundheitsziele
Die Rahmen-Gesundheitsziele und die Landesgesundheitsziele stellen die zentrale Grundlage für die
Festlegung der inhaltlichen Schwerpunktsetzung dar. Im Sommer 2012 wurden die in einem breiten
Beteiligungsprozess erarbeiteten zehn Rahmen-Gesundheitsziele für Österreich vom Ministerrat und
der Bundesgesundheitskommission beschlossen.
Besonderes Augenmerk soll in Bezug auf die mittelfristige Perspektive bis 2016 auf den vier bisher
priorisierten und bereits vertiefend bearbeiteten Rahmen- Gesundheitszielen liegen:




Rahmen-Gesundheitsziel 1: „Gesundheitsförderliche Lebens- und Arbeitsbedingungen für
alle Bevölkerungsgruppen durch Kooperation aller Politik- und Gesellschaftsbereiche
schaffen“
Rahmen-Gesundheitsziel 2: „Für gesundheitliche Chancengerechtigkeit zwischen den
Geschlechtern und sozio-ökonomischen Gruppen, unabhängig von der Herkunft, für alle
Altersgruppen sorgen“
Rahmen-Gesundheitsziel 3: „Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken“
Rahmen-Gesundheitsziel 6: „Gesundes Aufwachsen für alle Kinder und Jugendlichen
bestmöglich gestalten und unterstützen“ (vgl. Bundesgesundheitsförderungsstrategie 2014,
S.5)
3.2 Landesgesundheitsziele Kärnten
Die Gesundheitsziele für Kärnten sind die Rahmengesundheitsziele für Österreich. Zusätzlich zu den
Rahmengesundheitszielen für Österreich (RGZ) sind strategische Ziele für das Land Kärnten
formuliert worden.
7
3.2.1 Rahmengesundheitsziel 1
Gesundheitsförderliche Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Bevölkerungsgruppen durch
Kooperation aller Politik- und Gesellschaftsbereiche schaffen
Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 1
Alle Politik- und Gesellschaftsbereiche in Kärnten sind sich ihrer gemeinsamen Verantwortung für
Gesundheit bewusst und kooperieren zur Schaffung/Stärkung von gesundheitsförderlichen Lebensund Arbeitsbedingungen.
3.2.2 Rahmengesundheitsziel 2
Für gesundheitliche Chancengerechtigkeit zwischen den Geschlechtern und sozioökonomischen
Gruppen, unabhängig von Herkunft und Alter sorgen
Strategische Ziele für Kärnten ad RGZ 2
(1) Den Zugang von gesundheitlich benachteiligten Bevölkerungsgruppen in Kärnten zu
Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitsversorgung verbessern.
(2) Die Erreichbarkeit gesundheitlich benachteiligter Zielgruppen in Kärnten wird erhöht.
(3) Ausgewählte Maßnahmen und Projekte im Gesundheitswesen werden hinsichtlich ihrer
Auswirkungen auf gesundheitlich benachteiligten Zielgruppen geprüft.
3.2.3 Rahmengesundheitsziel 3
Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken
Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 3
(1) Die Kärntner Bevölkerung ist sich ihrer Verantwortung für die eigene Gesundheit bewusst
und fähig gesundheitsunterstützende Entscheidungen zu treffen.
(2) Alle Stakeholder im Gesundheitswesen teilen ein einheitliches Verständnis von
Gesundheitskompetenz.
Nähere Erläuterungen:
Der Schwerpunkt soll dabei in der Bewusstseinsbildung für die Gesundheitskompetenz für alle
Stakeholder liegen. Dabei soll ein Kommitment zwischen allen Stakeholdern in Bezug auf die
Begrifflichkeit „Gesundheitskompetenz“ und ein einheitliches Verständnis geschaffen werden. Der
Beitrag zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Kärntnerinnen und Kärntner ist als Teil der
professionellen Aufgabe von Multiplikatorinnen und Mulitplikatoren im Gesundheitswesen zu
begreifen.
3.2.4 Rahmengesundheitsziel 4
Natürliche Lebensgrundlagen wie Luft, Wasser und Boden sowie alle unsere Lebensräume auch für
künftige Generationen nachhaltig gestalten und sichern
Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 4
Die in Kärnten qualitativ guten Ressourcen in Hinblick auf die Lebensgrundlagen wie Luft, Wasser und
Boden sowie alle Lebensräume werden auch für künftige Generationen erhalten.
8
3.2.5 Rahmengesundheitsziel 5
Durch sozialen Zusammenhalt die Gesundheit stärken
Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 5
Settings/Strukturen, die den sozialen Zusammenhalt zwischen und innerhalb von gesellschaftlichen
Gruppen fördern, werden aufgebaut bzw. gestärkt
Nähere Erläuterungen:
Beispiele hierfür sind: Gesunde Nachbarschaft, Gesunde Gemeinde, Selbsthilfe, Integration von
Menschen mit Behinderung/besonderen Bedürfnissen, Schule, Betrieb, Seniorensettings, …
3.2.6 Rahmengesundheitsziel 6
Gesundes Aufwachsen für Kinder und Jugendliche bestmöglich gestalten und unterstützen
Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 6
(1) Determinantenorientierte Rahmenbedingungen, die es Eltern und Bezugspersonen
erleichtern die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen positiv zu beeinflussen, werden
ausgebaut.
(2) Determinantenorientierte Rahmenbedingungen in Settings in denen Kinder und Jugendliche
aufwachsen und lernen, werden ausgebaut.
3.2.7 Rahmengesundheitsziel 7
Gesunde Ernährung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln für alle zugänglich machen
Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 7
Der Zugang zu gesunder Ernährung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln wird für die gesamte
Kärntner Bevölkerung ermöglicht.
Nähere Erläuterungen:
Zum Ausgleich sozialer, alters, - oder geschlechterspezifischer Ungleichheit im Bereich Ernährung soll
beigetragen werden. Lt. Kärntner Gesundheitsbericht 2009 sind Daten zu dieser Ungleichheit
vorhanden, zu denen in weiterer Folge Maßnahmen geplant werden können. Ansetzungspunkte wie
Gemeinschaftsverpflegung und Ernährungskompetenz in der Kärntner Bevölkerung wurden zu dieser
Zielentwicklung von der Arbeitsgruppe andiskutiert.
3.2.8 Rahmengesundheitsziel 8
Gesunde und sichere Bewegung im Alltag durch entsprechende Gestaltung der Lebenswelten fördern
Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 8
Die Möglichkeit und die dahingehende Bewusstseinsbildung zur Erhöhung der Bewegung im Alltag
und zur Mobilität der gesamten Kärntner Bevölkerung werden gesteigert.
9
Nähere Erläuterungen:
Der Schwerpunkt in diesem Ziel liegt in der Steigerung der Alltagsmobilität der Kärntner Bevölkerung,
da es dadurch zu einer niederschwelligen Bewegungsmöglichkeit kommt. Dabei sollen
Alltagsbewegungsmöglichkeiten aufgezeigt und geschaffen werden wie zum Beispiel: Pedi Bus
(Schulweg zu Fuß in der Gruppe und mit einer Begleitperson), sichere Radwege, …
3.2.9 Rahmengesundheitsziel 9
Psychosoziale Gesundheit in allen Bevölkerungsgruppen fördern
Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 9
Bewusstsein für die Bedeutung von Psychohygiene / psychosoziale Gesundheit wird gestärkt.
Möglichkeiten für die Anwendung psychohygienischer / psychosozialer Maßnahmen werden in allen
Settings geschaffen / gestärkt.
Nähere Erläuterungen:
Dieses Thema benötigt die Berücksichtigung in allen Settings.
3.2.10 Rahmengesundheitsziel 10
Qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung für alle nachhaltig sicherstellen
Strategisches Ziel für Kärnten ad RGZ 10
(1) Qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung wird für alle Kärntnerinnen
und Kärntner nachhaltig sichergestellt.
(2) Die Patientenkompetenz der Kärntnerinnen und Kärntner im Gesundheitssystem wird
gestärkt (vgl. Landesgesundheitsförderungsstrategie Kärnten 2014, S. 7ff).
4. Förderungsvoraussetzungen
Die Bewertung der Mittelvergabe des Ansuchens erfolgt entlang dieser Grundprinzipien sowie der
Bestimmungen der Landesgesundheitsförderungsstrategie.
Die
Mittel
aus
dem
Gesundheitsförderungsfonds
Landesgesundheitsförderungsstrategie
vergeben.
Die
werden
im
Beschlussfassung
Rahmen
erfolgt
in
der
der
Landeszielsteuerungskommission.
10
Weitere Vergabevoraussetzungen:

Projektträger und –betreiber müssen ihren Haupt(wohn)sitz in Österreich oder der
Europäischen Union haben.

Bei der Mittelvergabe sind die Investitionskosten, Miet- und Pachtkosten, Personalkosten
und Betriebskosten – unter Wahrung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit,
Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit – zu prüfen.

Anträge auf Gewährung von Geldern aus dem Gesundheitsförderungsfonds sind bei der
Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds (Anträge die bis zu 2 Monate vor der
nächsten Sitzung der Landeszielsteuerungskommission eingereicht werden können noch
in diese eingebracht werden; begründete Ausnahmen sind möglich) einzubringen. Die
eingebrachten Anträge werden vom Kärntner Gesundheitsfonds geprüft und in der
eingerichteten Arbeitsgruppe Gesundheitsförderung (KGF, SV, Land) in Hinblick auf die
Förderbarkeit bewertet. Wird ein Projekt als förderbar eingestuft, stellen entweder die
SV-Kurie, die Landes-Kurie oder beide Kurien gemeinsam einen Antrag an die
Landeszielsteuerungskommission. Wird ein Projekt als nicht förderbar eingestuft, ist dies
zu begründen und die Landeszielsteuerungskommission davon in Kenntnis zu setzen.

Bei der Auszahlung der genehmigten Gesundheitsförderungsmittel ist einerseits auf die
Liquidiät des Fonds und andereseits auf den Bedarf des Antragsstellers Bedacht zu
nehmen.

Für den Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Gelder aus dem
Gesundheitsförderungsfonds müssen die Antragsteller nach Projektstart, jährlich einen
Bericht inklusive den Kostennachweis mit Originalbelegen (zB. Honorare, Rechnungen, …)
der Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds vorlegen. Eine Ausnahme wird nur
dann gewährt, wenn eine Vorlage der Originalbelege (z.B. durch örtliche Entfernung)
erschwert möglich erscheint. Wurden keine Originalbelege vorgelegt, so ist eine
schriftliche Begründung mit einer Bestätigung beim Kärntner Gesundheitsfonds
einzubringen, dass diese Belege keiner Doppelförderung unterliegen. Die Geschäftsstelle
des Kärntner Gesundheitsfonds kann jederzeit Unterlagen betreffend des Projekts/der
Maßnahme anfordern und es ist jederzeit den MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle des
Kärntner Gesundheitsfonds möglich Einsicht in Unterlagen zu erhalten.
11

Im Falle von Folgeanträgen kann eine Auszahlung des genehmigten Betrages erst
erfolgen,
wenn
die
widmungsgemäße
Gesundheitsförderungsfondsmittel
aus
Verwendung
dem
der
vorangegangenen
gewährten
Kalenderjahr
nachgewiesen werden konnte.

Nicht verwendete oder nicht zwecksentsprechend verwendete Mittel sind dem Kärntner
Gesundheitsfonds vom Antragssteller umgehend zurückzuerstatten und werden vom
Kärntner Gesundheitsfonds für andere aus dem Gesundheitsförderungsfonds förderbare
Projekte und Maßnahmen umgewidmet.

Bei Änderungen der Laufzeit, Gesamtfördersumme oder weiteren erheblichen
Projektänderungen ist ein Änderungantrag beim Kärntner Gesundheitsfonds einzubringen
und
der
Landes-Zielsteuerungskommission
vorzulegen.
Etwaige
geringfügige
Projektänderungen und Verschiebungen im Projektzeitplan und Finanzierungsplan sind
dem Kärntner Gesundheitsfonds mitzuteilen und der Landeszielsteuerungskommission zur
Kenntnis zu bringen.
4.1 Richtlinien für Projekte/Maßnahmen aus dem Gesundheitsförderungsfonds


Name der Trägerorganisaton(en) bzw. der Betreiber
Kurzbeschreibung des Projektinhaltes

Kurzbeschreibung des Projektzieles

Verbindliches Finanzierungskonzept inklusive Finanzierungsplan über die gesamte
Projekt/-Maßnahmenlaufzeit
4.2 Ressourcenplanung
4.2.1 Indirekt projektzuordenbare Kosten
Es wird davon ausgegangen, dass indirekt projektzuordenbare Kosten in Form von Mitnutzung von
Räumen und Infrastruktur, gelegentliches Zugreifen auf personelle Ressourcen bspw. in der
Leitung, im Sekretariat oder bei der Reinigung sowie das Einbringen von Sachleistungen bspw. in
Form von Bürobedarf als Eigenleistung der Projektträgerschaft eingebracht wird. Sollte das in
Ausnahmefällen nicht möglich sein, ist eine ausführliche Begründung in Form einer Beilage zum
Antrag erforderlich.
12
4.2.2 Direkt projektzuordenbare Kosten

Personalkosten:
die
Personalkosten
sind
sowohl
im
Umfang
(möglichst
in
Vollzeitäquivalenten) als auch mit der Höhe des Stundensatzes anzugeben. Im Falle von
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sind die Lohnnebenkosten
gesondert auszuweisen.

Sachkosten: z.B. Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für Veranstaltungen,
Materialien für Workshops, Fachliteratur; evtl. Investitionskosten z. B. für Adaptierungen

Externe Dienstleistungen: z.B. Honorare für Vorträge, eventuelle Werkverträge,
Beratungsleistungen, Kosten für Supervision u.a.

Evaluationskosten: Angabe der geplanten Kosten für die Evaluation ist verpflichtend!

Sonstiges (vgl. Amt der Kärntner Landesregierung 2014, S. 9)
5. Qualitätsprinzipien/kriterien
Qualitätskriterien sind ein wesentliches Steuerungsinstrument in der Gesundheitsförderung.
Die Orientierung an den Qualitätskriterien
 hilft wirksame Strategien aufzuzeigen und zu fördern
 stärkt evidenzgeleitete Gesundheitsförderung
 unterstützt einen gezielteren Einsatz begrenzter Ressourcen
 hilft, besser auf den Bedarf der Zielgruppen einzugehen und sie besser zu erreichen
 hilft unwirksame Strategien zu vermeiden.
Im Kontext der Gesundheitsförderungsstrategie bietet die Anwendung der anerkannten
Qualitätskriterien für Gesundheitsförderung Nutzen auf drei Ebenen:
 Auf der Ebene der konkreten Projekte und Programme
 Auf der Ebene von Organisationen
 Auf
der
Policy-Ebene
für
die
Steuerung
und
Weiterentwicklung
der
Gesundheitsförderungsstrategie selbst.
5.1 Gesundheitsbegriff
Es ist ein positiver, umfassender und dynaymischer Gesundheitsbegriff zu verwenden. Gesundheit
wird als umfassendes körperliches, geistig-seelisches und soziales Wohlbefinden berücksichtigt.
Gesundheit wird als dynamischer Prozess und als ein immer wieder herzustellendes Gleichgewicht
verstanden, nicht als Zustand. Grundlegende Orientierung ist das Konzept der Salutogenese.
13
5.2 Nachhaltigkeit
Maßnahmen sind auf nachhaltige Veränderungen ausgerichtet. Interventionen initiieren und fördern
Entwicklungsprozesse und beeinflussen damit Strukturen und Prozesse (in den Settings) über den
Projektzeitraum hinaus. Die Nutzung von bestehenden Strukturen für die Umsetzung von
Maßnahmen hat Vorrang vor der Schaffung von neuen Strukturen. Im Rahmen von Projekten werden
MultiplikatorInnen und EntscheidungsträgerInnen systematisch eingebunden und qualifiziert.
Die Nachhaltigkeit von Projekten und Maßnahmen reicht von „Empowerment“ über
Kompetenzaufbau bis hin zur langfristigen Verankerung in Strukturen und Finanzierung.

Empowerment: Bedeutet die Stärkung und Befähigung von Menschen, ihr persönliches
Verhalten als auch ihre Umwelt- und Lebensbedingungen gesünder gestalten zu können. Dies
betrifft die Stärkung der Ausdrucksfähigkeit (Bedürfnisse können zur Sprache kommen), die
Förderung von Eigenkompetenz, die Motivation zu Eigeninitiative und die Verbesserung der
sozialen Fähigkeiten (wie etwa Aufbau von Gruppenkompetenz). Alle am Projekt beteiligten
Personen sollten nicht nur bleibende Lerneffekte haben, sondern ihr Verhalten langfristig
ändern können.

Kompetenzaufbau und Qualifizierung von MultiplikatorInnen: Im Rahmen des Projektes oder
der Maßnahme werden Personen oder Personengruppen zu MultiplikatorInnen ausgebildet,
welche fachliche und persönlichkeitsbezogene Kompetenzen in Bezug auf
Gesundheitsförderung und Prävention erwerben und diese auch nach Projektende in ihre
(andere) Lebens- und Arbeitsbereiche einfließen lassen.
Das langfristige Ziel der Förderung von Projekten und Maßnahmen in der Gesundheitsförderung
besteht in der Identifizierung wirksamer Maßnahmen, die in der Folge eine strukturelle Verankerung
sinnvoll erscheinen lassen.
Leitfragen für den Antrag:
o Wird durch die Teilnahme am Projekt die Eigenkompetenz der Zielgruppen gestärkt?
Erlangen die Beteiligten mehr Information und Kontrolle über Faktoren, die auf ihre
Gesundheit einwirken?
o Gibt es im Projekt Schlüsselpersonen, die in Zukunft als MultiplikatorInnen fungieren
können?
o In welcher Weise können Aktivitäten, positive Wirkungen und eventuelle strukturelle
Veränderungen nach Projektende weiterbestehen?
5.3 Vernetzung
Bei der Umsetzung von Maßnahmen wird im Sinne der Ressourcenbündelung und
fachübergreifenden Zusammenarbeit auf Vernetzung mit den anderen relevanten Akteurinnen und
Akteuren (Health in All Policies) im Umfeld geachtet.
14
5.4 Chancengerechtigkeit
Nicht alle Menschen haben gleiche Voraussetzungen und Möglichkeiten, ein gesundes Leben zu
führen. Gesundheit und die Inanspruchnahme gesundheitsfördernder Maßnahmen werden von
persönlichen, sozialen, wirtschaftlichen und umweltbedingten Faktoren beeinflusst. Diesbezügliche
Benachteiligungen können etwa umfassen: solche der finanziellen Benachteiligungen und
Armutsgefährdung, der Herkunft (etwa AsylwerberInnen aus Nicht-EU-Staaten), der
Bildungsbenachteiligung, der verschiedenen Behinderungs- und Beeinträchtigungsformen, der
gesundheitlichen Einschränkungen bis hin zu Benachteiligungen auf Grund von Alter, Geschlecht
oder sexuellen Orientierungen. Menschen in besonderen bzw. schwierigen sozialen Lagen werden
erfahrungsgemäß durch Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention oft unzureichend
erreicht. Qualitätsvolle Gesundheitsförderung ergreift daher gezielt Maßnahmen, um die
Partizipation dieser Menschen zu erhöhen.
Leitfragen für den Antrag:
o Ist das Vorhaben dazu geeignet, bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten in Bezug auf
Gesundheit zu verringern und die Chancen benachteiligter Zielgruppen auf ein selbständiges
und gesundes Leben zu fördern?
o Kommt das geplante Angebot nicht nur bereits informierten, d.h. gesundheitskompetenten
Personen zugute, sondern auch oder ganz speziell gesundheitlich bzw. sozial benachteiligten
Bevölkerungsgruppen?
o Ist das Angebot für weniger interessierte bzw. informierte Personengruppen (das sind in der
Regel benachteiligte Gruppen) leicht zugänglich („niederschwellig“)?
o Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Zugang zu schwer erreichbaren Zielgruppen
zu verbessern?
5.5 Ressourcenorientierung und Empowerment
Maßnahmen sind auf die Stärkung persönlicher und sozialer Ressourcen ausgerichtet. Die
Zielgruppen werden zu einer eigenständigen und selbstbestimmten Lebensweise und zur Übernahme
von Verantwortung für ihre Gesundheit und gesundheitsförderliche Lebensbedingungen befähigt, es
wird auf ihren Stärken und Ressourcen aufgebaut. Maßnahmen legen das Augenmerk auf eine
systemische statt individualisierende Perspektive und berücksichtigen daher auch die relevanten
Lebenszusammenhänge (z. B. Familie, soziale Netzwerke, Arbeit) der Zielgruppen. Modelle, die
Beteiligung und Mitwirkung fördern, sollen geprüft werden.
5.6 Partizipation
Die Wirksamkeit von Maßnahmen der Gesundheitsförderung ist wesentlich abhängig davon, wie gut
diese auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Zielgruppen abgestimmt sind, bzw. wie stark die
Identifikation der Betroffenen mit den Maßnahmen ist. Aus diesem Grund gilt die Devise „Betroffene
zu Beteiligten machen“. Gesundheitsförderliche Aktivitäten sollen nicht für, sondern mit der
Zielgruppe geplant, entwickelt und umgesetzt werden. Ein hohes Maß an Beteiligung sprich
Partizipation der Zielgruppe in allen Phasen des Projektes unterstützt die Zielerreichung.
15
Leitfragen für den Antrag:
o In welcher Form haben die Personen der Zielgruppe(n) des Projektes die Gelegenheit, ihre
spezifischen Gesundheitsbedürfnisse zu äußern?
o Werden diese Bedürfnisse in ihrer eventuellen Unterschiedlichkeit, die durch Alter,
Geschlecht, Bildung, Status oder andere Merkmale bedingt sind, differenziert
wahrgenommen?
o In welcher Form sind die Personen der Zielgruppe(n) aktiv in die Planung und Entwicklung
eingebunden?
o In welcher Form sind die Personen der Zielgruppe(n) aktiv an der Durchführung von
Maßnahmen beteiligt?
5.7 Verhaltens- und Verhältnisorientierung
Gesundheitsförderungsprojekte zielen auf Veränderung des individuellen Gesundheitsverhaltens
(verhaltensorientiert) ebenso ab wie auf die Veränderung von Umweltfaktoren und
Lebensverhältnissen (verhältnisorientiert). Da es auf der Verhaltensebene häufig um Gewohnheiten
geht, von denen sich Menschen nicht leicht und einfach trennen mögen, ist es wichtig, die
Verhältnisse und Rahmenbedingungen dahingehend zu beeinflussen, dass die Änderung der
Gewohnheiten unterstützt wird und die Beibehaltung einer gesundheitsförderlichen
Verhaltensänderung leichter fällt.
Leitfragen für den Antrag:
o Welche gesundheitsbezogenen Verhaltensweisen werden durch das Projekt erreicht?
o Welche Rahmenbedingungen und Merkmale des Umfeldes unterstützen oder behindern die
angestrebten Verhaltensänderungen?
o Welche Änderungen in den Verhältnissen / im Umfeld sind möglich?
5.8 Setting- und Determinantenorientierung
Maßnahmen berücksichtigen die vielfältigen Determinanten (Einflussfaktoren) der Gesundheit und
zielen auf die Beeinflussung ausgewählter Determinanten ab. Das Setting / die Settings bzw. die
Strukturen/Politikfelder, in dem / in denen interveniert werden soll, sind klar definiert und
beschrieben. Im Setting Betrieb sind auch Klein- und mittlere Unternehmen (inkl. EPUS`s) förderbar.
Es muss dargelegt und begründet werden, auf welchen Handlungsebenen – Individuum, Gruppe,
Organisation, Lebenswelt und Politik/Gesellschaft – Wirkungen erzeugt werden sollen. Maßnahmen
sollen ausgewogen sowohl auf eine Verhaltensänderung ausgerichtet sein, als auch auf die
Veränderung der Verhältnisse im Sinne einer gesundheitsfördernden Gestaltung der politischen,
gesellschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen.
16
5.9 Zielgruppenorientierung
Die Zielgruppen von Maßnahmen sind präzise eingegrenzt und die Inhalte und Methodik von
Interventionen speziell auf die Zielgruppe(n) abgestellt. Bedarf, Bedürfnisse und Interessen der
Zielgruppe(n) der Intervention und anderer Anspruchsgruppen (Stakeholder) werden angemessen
berücksichtigt. In Bezug auf zielgruppenspezifische Aspekte sind sozioökonomische Charakteristika
(Bildung, Einkommen etc.) und insbesondere das Geschlecht, das Alter, spezifische
Lebenszyklusphasen zu berücksichtigen. Ein wichtiger Aspekt der Zielgruppenorientierung ist die
Sicherstellung der Erreichbarkeit und des Zugangs aller relevanten Gruppen zu einer Maßnahme.
Zugangshürden bei der Nutzung des Angebots müssen vermieden werden, z. B. durch aufsuchende,
begleitende und/oder nachgehende Arbeit und kostenlose Angebote (niedrigschwellige
Arbeitsweise).
17
5.10
Geschlechtergerechtigkeit und Geschlechterspezifik
Sowohl im Hinblick auf individuelles Verhalten als auch auf gesellschaftliche Verhältnisse steht außer
Zweifel, dass Frauen und Männer zwar in einer Welt, aber unter unterschiedlichen Bedingungen
aufwachsen, leben und arbeiten. Daraus ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten für eine
gesunde Lebensgestaltung, unterschiedliche Gesundheitsbedürfnisse und ein ungleicher Zugang zu
Gesundheitswissen.
Gesundheitsförderungsprojekte mit hoher Qualität sorgen dafür, dass sowohl in der
Trägerorganisation wie auch im Projekt ausreichend Fachwissen und Fachpersonal für
geschlechtssensible und geschlechtsspezifische Analysen und Angebote vorhanden ist. So es sich
nicht ausschließlich um Frauen- und/ oder Männerprojekte handelt, zielt das Projekt darauf ab,
beiden Geschlechtern den Zugang zu Angeboten und Strukturen gleichermaßen zu ermöglichen.
Entsprechend den Projektinhalten und Zielen ist dafür vorgesorgt, dass beide Geschlechter - sowohl
als MitarbeiterInnen als auch als Zielpersonen – gleichwertig an Entwicklung und Steuerung des
Projektes teilhaben können.
Leitfragen für den Antrag:
o Trägt das Vorhaben zur Geschlechtergerechtigkeit bei, indem eventuell unterschiedliche
Bedürfnisse und Möglichkeiten von Frauen und Männern in der Gestaltung des Angebots
berücksichtigt werden?
o Ist in dem Projektteam ausreichend Fachwissen und Genderexpertise vorhanden?
5.11
Dokumentation und Evaluation
Die Maßnahmen werden angemessen dokumentiert und evaluiert. Der zeitliche Rahmen hierfür wird
dabei dem Jahresprojekt- und Zahlungsplan angepasst.
5.12
Qualitätsmanagement bzw. Qualitätsentwicklung
Die Maßnahmen müssen durch Qualitätsmanagement bzw. Qualitätsentwicklung im Sinne eines
kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (Public Health Action Cycle) begleitet werden.
5.13
Definition von Projektzielen
Stellen Sie bitte dar, welche Ziele Sie mit Ihrem Vorhaben erreichen möchten.
Leitfragen für den Antrag:
o Aus welchen nachweislichen oder angenommenen Bedarfslagen ergeben sich die Ziele?
o Werden die zuvor dargestellten Ziele der Landesgesundheitsförderungsstrategie in der
Zieldefinition berücksichtigt?
o Woran wird erkannt, ob die Projektziele erreicht bzw. nicht erreicht werden?
18
5.14
Darstellung der Zielgruppen
Bitte stellen Sie Ihre Zielgruppe(n) nach Altersgruppen bzw. Lebensphasen, Geschlecht sowie
Lebenslagen und Lebensformen dar.

Lebensphasen: Säuglingsalter, Kindheit, Jugend, junge Erwachsene, Menschen in der
Lebensmitte, ältere Menschen, alte und hochbetagte Menschen

Lebenslagen: Dieser Begriff umfasst verschiedene soziale bzw. sozioökonomische Lagen,
wobei hier vor allem Menschen mit gesundheitlichen Benachteiligungen in den Blick zu
nehmen sind (siehe dazu „Chancengerechtigkeit“).

Lebensformen: Gerade in unserer modernen Zeit gibt es verschiedene Lebensformen, die
vom Singledasein über Alleinerziehende oder hetero- und homosexuelle
Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder/n und Verheirateten bzw. Verpartnerten mit
und ohne Kinder/n bis hin zu Geschiedenen oder Verwitweten reichen. Qualitätsvolle
Gesundheitsförderung stellt sicher, dass Maßnahmen für Menschen in unterschiedlichsten
Lebensformen zugänglich sind.

Setting: in welchem Setting findet die Förderung statt (Schule, Betrieb, Gemeinde usw.)
Leitfragen für den Antrag:
o Auf welche Altersgruppen bzw. Lebenslagen zielt das Vorhaben konkret ab?
o Werden nur Frauen/Mädchen, nur Männer/Burschen oder beide Geschlechter
angesprochen?
o Welche gesundheitlich benachteiligten Zielgruppen werden mit dem Vorhaben erreicht
und in welcher Form?
o Wie viele Personen der Zielgruppe(n) sollen erreicht werden? Die Anzahl der erreichten
Personen kann innerhalb eines Projektes bei unterschiedlichen Maßnahmen variieren;
Die Zahl soll in diesem Fall differenziert angegeben werden.
vgl. Landesgesundheitsförderungsstrategie Kärnten 2014, S. 21ff; Amt der Kärntner
Landesregierung 2014, S. 4ff)
19
6. Literaturverzeichnis
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 / Kompetenzzentrum Gesundheit,
Unterabteilung Sanitätswesen (2014): Entwurf Leitfaden für Förderanträge im Bereich
Gesundheitsförderung und Prävention;
Bundes-Zielsteuerungsvertrag, Operatives Ziel 8.1.1. (2014): Gesundheitsförderungsstrategie im
Rahmen des Bundes-Zielsteuerungsvertrags, überarbeitete Fassung nach Diskussion in der
Arbeitsgruppe Gesundheitssystem (7.3.2014); Stand 10. März 2014
Landesgesundheitsförderungsstrategie;
Kärntner
Gesundheitsfonds
Landesgesundheitsförderungsstrategie Kärnten, 1. Auflage: Klagenfurt
(2014):
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