Einführung in die Smart-Grids-Märkte: Stärkung der Marktrollen

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Einführung in die Smart-Grids-Märkte:
Stärkung der Marktrollen –
Stärkung der Versorgungssicherheit »
Vortrag zur Smart Grid Woche „Smart Grids in der Umsetzung“
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Dr. Clemens Cremer
5.10.2015
Preis
Preisbildung im Strommarkt – schematisch
Die risikoverstärkende Wirkung der unelastischen Nachfrage
Marktpreis
preisunelastische
Nachfrage
Preisbildung im derzeitigen Marktdesign:
› Grenzpreisbildung bei Schnittpunkt von Angebots- und
Angebot
Nachfragefunktion
› Nachfragefunktion preisunelastisch => senkrecht
Preis
Menge
Marktversagen bei Nachfrage größer Angebot
› Bei beschränktem Angebot < Nachfrage kann kein
Schnittpunkt der beiden Funktionen ermittelt werden
› Eine Allokation der knappen Kapazität nach Zahlungs-
Preis
Menge
Marktpreis
bereitschaft ist nicht möglich. Pro-rata Zuteilung.
preiselastische
Nachfrage
Preisbildung bei elastischer Nachfrage:
› Bei preiselastischer Nachfrage kann auch bei Nachfrage > Angebotsmenge ein Preis ermittelt werden
Menge
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Eine preiselastische Nachfrage hätte große Vorteile.
Sie ist bisher jedoch kaum zu beobachten.
Die Schwierigkeit, die Nachfrage zu flexibilisieren
beruht auf einem Dilemma
Derzeitige Marktlage (niedrige
Preise in Peak-Situationen)
schafft nicht genügend Anreize,
um die Flexibilität der Nachfrage
zu erhöhen.
Lieferanten sind nicht in der
Lage flexible Belieferungsverträge anzubieten, die hohe
Peak-Preise begründen, wenn
sie preissetzend werden
Ein ausreichend
hohes Niveau an
Nachfrageflexibili
tät mindert das
Risiko des
Marktversagens,
aber…
Mangel an Verkaufsgeboten bei
hohen Preisen verhindern das
Auftreten von hohen Peak-Preisen,
die einen Anreiz zur Nachfrageflexibilisierung bieten würden
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Weitere Ursachen für die kaum ausgebildete
Flexibiltät der Nachfrage
Präferenzen und Auswahlentscheidungen der Konsumenten
› Elektrizitätsversorgung über das öffentliche Netz ist ein nicht-ausschließliches
Kollektivgut…
› ….zumindest so lange es keine Echtzeitbilanzierung des Elektrizitätsbezugs einzelner
Endkunden gibt.
› Konsumenten haben keinen Anreiz einen verlässlichen Lieferanten auszuwählen, da
eine möglicherweise auftretende Knappheit durch nicht-diskriminierende zufällige
Lastabwürfe bewirtschaftet würde:
“Als Kunde kann man sich für den Fall einer allgemeinen Knappheit nicht gegen
Ausfälle der eigenen Versorgung absichern, indem man einen zuverlässigen
Versorger wählt.”
Das Marktdesign, das den Wettbewerb fördern soll, trägt zur Herausforderung bei
› Endkunden können sich immer darauf verlassen, das sie vom Grundversorger versorgt
werden, wenn Ihr Lieferant ausfällt…
› … mit der Folge, dass die Kunden das Lieferantenrisiko nicht berücksichtigen.
› Elektrizitätsversorger mit unangemessen schwacher Risikovorsorge gewinnen
wettbewerbliche Vorteile in Perioden ohne hohe Peak-Preise
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Zusammenfassung der Probleme
Drei Defizite des bestehenden Marktdesigns
1.Trittbrettfahrerproblem bei der Versorgungssicherheit:
Kunden entnehmen im Knappheitsfall aus dem Netz, auch wenn für Sie kein Strom
bereitgestellt wurde. Nichtausschließbarkeit nach Kollektivgütertheorie. AllmendeDilemma
2.Lieferanten von Versorgungssicherheit werden nicht ausreichend entlohnt.
3.Nachfrage ist preisunelastisch.
Kapazitätsmärkte, strategische Reserve kurieren das Symptom, nicht die Ursache
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Optionen zur Stärkung der Marktrollen
Bilanzierung der Endkunden in
Echtzeit
› Versäumt der Lieferant den
benötigten Strom zu liefern,
werden Kundenlieferungen bei
Knappheit individuell reduziert
› Damit wird der Strombezug
von einem Allmendegut in ein
privates Gut gewandelt
› Lieferanten müssen das
Risiko der Lieferbeschränkung
ihrer Kunden bewirtschaften.
› Konsumenten erhalten den
Anreiz ihre Lieferantenrisiko
zu bewerten
› Konsumenten können Ihr Maß
an Versorgungssicherheit
wählen
Verpflichtung zur
Flexibilisierung
› Verpflichtung der Lieferanten
einen Teil des Stroms auf
Grundlage flexibler Verträge
zu liefern
› Die Menge der preisabhängig,
flexiblen Strombelieferung
wird als Teil der
Lieferfahrpläne bestimmt
› Art und Menge der in den
Lieferverträgen vereinbarten
Flexibilitäten muss
unabhängig geprüft werden
› Dilemma der mangelnden
Nachfrage-flexibilität kann so
überwunden werden
Reserve und Pönale
Bilanzierung in Echtzeit
bedeutet eine Abkehr vom
Gedanken der öffentlichen
Versorgung mit Strom
Eine Verpflichtung zur
Flexibilisierung behält den
Grundsatz der öffentlichen
Versorgung mit Strom bei
Mit Reserve und Pönale
entsteht ein erhöhtes Maß an
regulatorischem Eingriff und an
Transferzahlungen
› Verpflichtung der Lieferanten
auf Einhaltung ausgeglichener
Bilanzkreise
› Schaffung einer Reserve für
den Fall, dass die
Verpflichtung bei Knappheit
systematisch nicht
eingehalten wird
› Pönalisierung der Lieferanten
für die Inanspruchnahme
durch einen administrativ
festgelegten, prohibitiv hohen
Preis für die
Inanspruchnahme der Reserve
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Verpflichtung zur Flexibilisierung – ein paar Details
1. Lieferanten mit Lieferungen an lastganggemessene Kunden werden verpflichtet einen
festgelegten Teil Ihrer Liefermengen als Kaufgebote unterhalb des technischen
Höchstpreises an der Börse einzustellen.
2. Lieferanten vereinbaren flexible Belieferungen mit Kunden, um die preisabhängigen
Börsengebote abzusichern
Ausgehend vom heutigen Marktgesehen könnte die Vereinbarung einer Rückkaufoption
ein sinnvoller Ansatz sein: („Wieviel müsste ich Ihnen bezahlen, wenn Sie morgen zu
bestimmten Zeiten nur eine Teilbelieferung erhalten?“)
3.
Lieferanten aggregieren die Flexibilitäten aus den Kundenverträgen zu Kauf- und
Verkaufsgeboten für den Großhandelsmarkt.
4. Bei einer engen Marktlage können auf Kundenflexibilität basierende Gebote
preissetzende wirken.
Lieferanten, die Flexibilitäten mit Ihren Kunden vereinbart haben, können die (teure
Belieferung zu hohen Peakpreisen vermeiden. Kunden können einen im durchschnitt
günstigeren Strombezug erreichen.
5. Wenn flexible Nachfrage den Preis setzte entstehen auch für Spitzenlastkraftwerke
Deckungsbeiträge und damit ein Anreiz, diese vorzuhalten
6. Mit einem ausreichend großen Leistungsband an Nachfrageflexibilität können
stochastisch auftretende Lastspitzen sicher bewirtschaftet werden
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Könnte eine Verpflichtung zur Flexibilisierung
wirklich funktionieren?
1. Werden die Konsumenten
tatsächlich genügend
flexible Leistung
bereitstellen?
› Das technische Preislimit im
Day-ahead Markt könnte mit
3000 Euro/MWh tatsächlich
zu niedrig sein, um genügend
Nachfrageflexibilität zu
aktivieren
3. Gibt es in einem System der
Kundenflexibilisierung
ausreichend Zeit, neue
Erzeugung zu errichten,
bevor der Markt versagt?
› Die Menge an Nachfrageflexibilität ist entscheidend:
Je größer sie ist, desto
stabiler der Markt
› Die Höhe der Verpflichtung
kann an die Marktlage
angepasst werden
2. Würden sich Lieferanten
nicht gegen die
Verpflichtung optimieren?
› Mit der Bemessung der
Verpflichtungsmenge an den
Lieferfahrplänen und einer
unabhängigen Überprüfung
der kontrahierten
Flexibilitäten dürfte ein
robustes System erreichbar
sein
4. Welchen Beitrag könnten
Haushalte zur
Flexibilisierung leisten?
› Kunden, die auf Grundlage
von Lastprofilen beliefert
werden, lassen sich schwer
für die Bereit-stellung von
Flexibilität entlohnen
› Ein Ausrollen von Smart
Meters und neuen Liefermodellen würde Haushalten
die Teilnahme erlauben.
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Einschätzungen zu Entwurf des
Strommarkgesetzes
Zielsetzungen und Ausrichtung
› „…Preisbildung für Elektrizität durch wettbewerbliche Marktmechanismen zu
gewährleisten…“ ist als Bekenntnis zum Markt und zur liberalisierten Energiewirtschaft
positiv zu werten
› Die Festlegung, die Höhe der Strompreise nicht zu regulieren, ist damit konsequent und
sinnvoll
› Das Hinwirken auf Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage ist richtig
› Schaffung zusätzlicher Reserven dagegen erhöht die Komplexität und den
regulatorischen Eingriff
› Abrechnung von Bilanzkreisen auch bei großer Knappheit ist von der Anreizsetzung her
einerseits sinnvoll aber nach Eingriffen der Netzbetreiber ggf. nicht adäquat
Eine erste Bewertung
› Die Zielrichtung des Gesetzes, die Marktkräfte zu stärken und den Wettbewerb zu
fördern geht in die Richtung
› Die Rolle der Stromkunden als tatsächliche Nachfrager von Versorgungssicherheit wird
im entworfenen Marktdesign zu wenig berücksichtigt
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Fazit
›
Anbieter von Flexibilität werden bei der Bewirtschaftung eines öffentlichen Gutes nur
unzureichend entlohnt
›
Flexibilität wird dann zur Chance für den Markt, wenn die Marktteilnehmer –
Produzenten, Lieferanten wie Kunden – ihre Risiken in angemessenem Umfang tragen
›
Mit dem Entwurf zum Marktdesigngesetz werden die Marktrollen nicht in dem Maß
gestärkt, wie es gemessen an den tatsächlichen Ursachen sinnvoll wäre
›
Eine Stärkung der Marktrollen von Lieferanten und Kunden könnte einen Markt für
Flexibilität schaffen, ohne eine komplexe Struktur an Reserven vorhalten zu müssen
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Kontakt
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Dr. Clemens Cremer
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
[email protected]
Präsentationtitel lorem ipsum dolor · 23. Juni 2014 · Abteilung, Name · Dateiname
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