Eine Information Ihrer AOK

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Eine Information Ihrer AOK
Stand: Februar 2006
Versicherteninformation
Stoßwellentherapie
Die Stoßwellentherapie ist vor allem aus der Urologie bei der Zertrümmerung von
Nierensteinen bekannt. Dieses Verfahren wird von der AOK übernommen.
Die Wirkungsweise der extrakorporalen Stoßwellentherapie am Stütz- und
Bewegungsapparat ist noch nicht ganz geklärt, wobei die mechanische Komponente wohl in
den Hintergrund rückt. Befürworter sprechen von „biologischer“ Wirkung der Stoßwellen, z.B.
durch die Freisetzung von bestimmten durchblutungs- oder heilungsfördernden Stoffen.
Stoßwellen rufen komplexe Veränderungen im Gewebe hervor, die auch abhängig von der
gewählten Durchführung der Methode sind.
Als Anwendungsbereiche werden in der Wissenschaft u.a. folgende Erkrankungen diskutiert:
Kalkschulter (Tendinosis calcarea), Pseudarthrosen, Plantare Fasciitis mit und ohne
Fersensporn und Tennisellenbogen (Epicondylopathia radialis). Bislang sind die
Studienergebnisse dazu widersprüchlich. Vor allem hochwertige Studien haben bislang
keinen Nachweis der Überlegenheit der Stoßwellentherapie führen können.
Der Bundesausschuss hat 1998 nach eingehender Prüfung entschieden, die extrakorporale
Stoßwellentherapie bei orthopädischen, chirurgischen und schmerztherapeutischen
Indikationen ist keine vertragsärztliche Leistung. Auch neuere Untersuchungen (Studien)
haben bislang keinen Nachweis der Überlegenheit der Stoßwellentherapie im Vergleich zu
anderen Behandlungsmethoden führen können.
Bei der Behandlung können Nebenwirkungen auftreten, die meist leichter bis mäßiger Natur
sind. Es können u.a. eine Schmerzverstärkung, Rötungen und Schwellungen und Hämatome
(blaue Flecken) auftreten. Im Einzelfällen sind schwerwiegende Nebenwirkungen beobachtet
worden. Dies waren z.B. Nekrosen (abgestorbenes Gewebe) und Blutungen. Es gibt
Gegenanzeigen (Kontraindikationen), die beachtet werden müssen. Dazu gehören z.B. eine
Schwangerschaft, Störungen der Blutgerinnung, und Entzündungen im zu behandelnden
Gebiet. Untersuchungen zu Langzeit-Nebenwirkungen der ESWT liegen nicht vor, obwohl
die Methode bereits seit Anfang der 90er Jahre an Patienten erprobt wird.
Eine Kontrolle darüber, wer nach welcher Ausbildung diese Methode anwenden kann und
welche Qualitätsvorgaben erforderlich sind, gibt es nicht.
Zusammenfassung
Da die Wirksamkeit des Verfahrens derzeit nicht belegt ist, ist die extrakorporale
Stoßwellentherapie bei orthopädischen, chirurgischen und schmerztherapeutischen keine
Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer entscheidet eigentlich, was zu den Leistungen der Krankenkassen gehört und
was nicht?
Art und Umfang der von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommenen
Therapieverfahren (insbesondere neue Behandlungsmethoden) werden vom Gemeinsamen
Bundesausschuss festgelegt. In diesem Gremium entscheiden Vertreter der Krankenkassen,
Vertreter der niedergelassenen Ärzte zusammen und gleichberechtigt darüber, welche
Maßnahmen sinnvoll, d. h. mit mehr Nutzen als Schaden verbunden sind und deshalb von
den Kassen bezahlt werden. Seit 2004 sind auch Patientenvertreter bei den Beratungen
beteiligt. An die Beschlüsse dieses Gremiums sind alle Gesetzlichen Krankenkassen
gebunden.
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