Eine Information Ihrer AOK Stand: Februar 2006 Versicherteninformation Stoßwellentherapie Die Stoßwellentherapie ist vor allem aus der Urologie bei der Zertrümmerung von Nierensteinen bekannt. Dieses Verfahren wird von der AOK übernommen. Die Wirkungsweise der extrakorporalen Stoßwellentherapie am Stütz- und Bewegungsapparat ist noch nicht ganz geklärt, wobei die mechanische Komponente wohl in den Hintergrund rückt. Befürworter sprechen von „biologischer“ Wirkung der Stoßwellen, z.B. durch die Freisetzung von bestimmten durchblutungs- oder heilungsfördernden Stoffen. Stoßwellen rufen komplexe Veränderungen im Gewebe hervor, die auch abhängig von der gewählten Durchführung der Methode sind. Als Anwendungsbereiche werden in der Wissenschaft u.a. folgende Erkrankungen diskutiert: Kalkschulter (Tendinosis calcarea), Pseudarthrosen, Plantare Fasciitis mit und ohne Fersensporn und Tennisellenbogen (Epicondylopathia radialis). Bislang sind die Studienergebnisse dazu widersprüchlich. Vor allem hochwertige Studien haben bislang keinen Nachweis der Überlegenheit der Stoßwellentherapie führen können. Der Bundesausschuss hat 1998 nach eingehender Prüfung entschieden, die extrakorporale Stoßwellentherapie bei orthopädischen, chirurgischen und schmerztherapeutischen Indikationen ist keine vertragsärztliche Leistung. Auch neuere Untersuchungen (Studien) haben bislang keinen Nachweis der Überlegenheit der Stoßwellentherapie im Vergleich zu anderen Behandlungsmethoden führen können. Bei der Behandlung können Nebenwirkungen auftreten, die meist leichter bis mäßiger Natur sind. Es können u.a. eine Schmerzverstärkung, Rötungen und Schwellungen und Hämatome (blaue Flecken) auftreten. Im Einzelfällen sind schwerwiegende Nebenwirkungen beobachtet worden. Dies waren z.B. Nekrosen (abgestorbenes Gewebe) und Blutungen. Es gibt Gegenanzeigen (Kontraindikationen), die beachtet werden müssen. Dazu gehören z.B. eine Schwangerschaft, Störungen der Blutgerinnung, und Entzündungen im zu behandelnden Gebiet. Untersuchungen zu Langzeit-Nebenwirkungen der ESWT liegen nicht vor, obwohl die Methode bereits seit Anfang der 90er Jahre an Patienten erprobt wird. Eine Kontrolle darüber, wer nach welcher Ausbildung diese Methode anwenden kann und welche Qualitätsvorgaben erforderlich sind, gibt es nicht. Zusammenfassung Da die Wirksamkeit des Verfahrens derzeit nicht belegt ist, ist die extrakorporale Stoßwellentherapie bei orthopädischen, chirurgischen und schmerztherapeutischen keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Wer entscheidet eigentlich, was zu den Leistungen der Krankenkassen gehört und was nicht? Art und Umfang der von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Therapieverfahren (insbesondere neue Behandlungsmethoden) werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. In diesem Gremium entscheiden Vertreter der Krankenkassen, Vertreter der niedergelassenen Ärzte zusammen und gleichberechtigt darüber, welche Maßnahmen sinnvoll, d. h. mit mehr Nutzen als Schaden verbunden sind und deshalb von den Kassen bezahlt werden. Seit 2004 sind auch Patientenvertreter bei den Beratungen beteiligt. An die Beschlüsse dieses Gremiums sind alle Gesetzlichen Krankenkassen gebunden.