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Mai 2012
HAUPTASPEKTE DER REGELUNG DER MEDIZINISCHEN TÄTIGKEIT IN RUSSLAND
HAUPTASPEKTE DER REGELUNG
DER MEDIZINISCHEN TÄTIGKEIT
IN RUSSLAND
Newsletter
Die Modernisierung der Gesundheitsfürsorge ist derzeit eine der
Hauptrichtungen der sozial-wirtschaftlichen Reformen in Russland.
Dies wurde zum Anstoß für die Erneuerung der Gesetzgebung im
Bereich der Gesundheitsfürsorge. 2011 traten in Russland zwei grundlegende Gesetze in Kraft: das Föderale Gesetz „Über die Grundlagen
des Gesundheitsschutzes der Staatsbürger in der Russischen Föderation“, das die Grundlagen des Gesundheitsschutzes neu geregelt
hat, und das Föderale Gesetz „Über die Krankenpflichtversicherung
in der Russischen Föderation“, das das System der Krankenpflichtversicherung wesentlich geändert hat. Derzeit wird darüber hinaus ein
Konzept für die Gesundheitsfürsorge in Russland bis 2020 erarbeitet,
das die weitere Änderung von Gesetzen im medizinischen Bereich
zur Schaffung eines effizienten und modernen Systems der Organisierung der medizinischen Hilfe, zur Verbesserung der Versorgung
mit Arzneimitteln und zur innovativen Entwicklung und Informatisierung der Branche voraussetzt.
Der überwiegende Teil der medizinischen Hilfe wird derzeit durch
staatliche und kommunale Einrichtungen geleistet. Daneben entwickelt sich die Privatmedizin aktiv, sie bildet bereits eine spürbare
Konkurrenz für staatliche Einrichtungen auf dem Markt der medizinischen Dienstleistungen und bindet einen Teil der zahlungskräftigen
Nachfrage.
Inhaltsübersicht
I.
Bedingungen der Ausübung einer
medizinischen Tätigkeit
II. Medizinisches Personal
III. Finanzierungsquellen
IV. Teilnahme am System der
Krankenpflichtversicherung (OMS)
V. Werbung für medizinische
Dienstleistungen
VI. Besteuerung
VII. Staatlich-private Partnerschaft
VIII. Dienstleistungen von BEITEN BURKHARDT
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Aktiengesellschaften.
Die Hauptbedingung für die Ausübung der Tätigkeit durch medizinische Organisationen ist das Vorliegen von entsprechenden Lizenzen:
▪ Lizenz für die Ausübung einer medizinischen Tätigkeit;
Die Tätigkeit von Privatorganisationen erfolgt im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Regelungen der medizinischen Tätigkeit. Die
grundlegenden Bestimmungen des russischen Rechts in diesem
Bereich sind nachfolgend angeführt.
I. Bedingungen der Ausübung einer
medizinischen Tätigkeit
Die Ausübung einer medizinischen Tätigkeit wird sowohl durch
staatliche und kommunale Einrichtungen, als auch durch Privatorganisationen und Einzelunternehmer zugelassen. Private medizinische Einrichtungen können in beliebigen gesellschaftsrechtlichen
Formen gegründet werden, einschließlich in solchen besonders verbreiteten Formen wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung und
▪ Lizenz für die Ausübung einer pharmazeutischen Tätigkeit – ist
für Apotheken, die als Struktureinrichtungen von Medizinorganisationen tätig sind, sowie für Medizinorganisationen und deren
Niederlassungen, die sich in ländlichen Siedlungen befinden, in
welchen Apotheken fehlen, erforderlich;
▪ Lizenz für die Ausübung einer Tätigkeit im Zusammenhang mit
dem Umgang mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen
im Falle von deren Verwendung bei der Tätigkeit der medizinischen Organisation.
Die angeführten Lizenzen werden durch die Subjekte der Russischen
Föderation und in einzelnen Fällen durch den Föderalen Dienst für
die Aufsicht im Bereich der Gesundheitsfürsorge und der sozialen
Entwicklung (Rosdravnadzor) erteilt und gelten unbefristet.
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Für den Betrieb einer medizinischen Organisation ist außerdem die
Ausfertigung einer Reihe anderer Dokumente erforderlich, darunter
des sanitär-epidemiologisches Gutachtens, der Brandschutzerklärung, der Dokumente, die sich auf die Einführung des Systems der
internen Qualitätskontrolle und der Sicherheit der medizinischen
Hilfe sowie auf den Umgang mit Personaldaten der Patienten etc.
beziehen.
II. Medizinisches Personal
Das geltende Recht stellt eine Reihe von Anforderungen an die
Leitung und das Personal der medizinischen Organisationen. Die
Erfüllung dieser Anforderungen ist eine Voraussetzung dafür, dass
die medizinische Einrichtung die Lizenz für die Ausübung der medizinischen Tätigkeit erhält.
An die Leiter der medizinischen Organisationen und deren Stellvertreter werden die folgenden Anforderungen gestellt:
▪ medizinischer Hochschulabschluss;
▪ postgraduale Ausbildung (Ableistung einer Internatur, einer Ordinatur, Erlangung wissenschaftlicher Grade - Aspirantur, Doktorantur) und/oder Zusatzausbildung (berufliche Weiterbildung,
Umschulung);
schluss haben, zugelassen werden.
Ausländische Spezialisten werden zur medizinischen Tätigkeit auf
dem Staatsgebiet der Russischen Föderation unter folgenden Voraussetzungen zugelassen:
▪ nach der Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen
Dokumente über die Ausbildung mit russischen Dokumenten;
▪ nach der Ablegung einer Fachprüfung;
▪ nach dem Erhalt eines Fachkräfte-Zertifikats.
Daneben finden auch die allgemeinen Anforderungen des Migrationsrechts Russlands über die Notwendigkeit der Einholung von entsprechenden Genehmigungen (Genehmigung für die Anwerbung
und den Einsatz ausländischer Arbeitnehmer, Arbeitserlaubnis) sowie des Arbeitsvisums für die ausländische Fachkraft Anwendung.
Es ist anzumerken, dass das Föderale Gesetz „Über die Grundlagen
des Gesundheitsschutzes der Staatsbürger in der Russischen Föderation“ (nachfolgend „Gesetz über den Gesundheitsschutz“) die
allmähliche Änderung einer Reihe von Anforderungen an das medizinische Personal beabsichtigt. Ab 2016 wird insbesondere die
Zertifizierung von Fachkräften durch eine Akkreditierung ersetzt, ab
2017 ist geplant, die verbindliche Ableistung einer Internatur abzuschaffen. Derzeit ist die Internatur eine der Voraussetzungen für die
Zulassung von Hochschulabsolventen zur medizinischen Tätigkeit.
▪ Vorliegen eines Fachkräfte-Zertifikats;
▪ zusätzliche Ausbildung und Fachkräfte-Zertifikat im Bereich der
Organisation des Gesundheitswesens;
▪ Berufspraxis von mindestens 5 Jahren.
Für medizinische Mitarbeiter sind folgende Anforderungen vorgesehen:
▪ medizinischer Hochschulabschluss bzw. mittlere medizinische
Ausbildung;
▪ für einige Fachrichtungen: Internatur und/oder Ordinatur bzw.
berufliche Weiterbildung;
▪ Vorliegen eines Fachkräfte-Zertifikats;
▪ berufliche Weiterbildung alle 5 Jahre.
Als mittleres medizinisches Personal können sowohl Absolventen
von Hochschulen als auch Personen, die noch keinen Hochschulab-
Das Gesetz über den Gesundheitsschutz hat einige Neuerungen in
Bezug auf die Regelung der Tätigkeit des medizinischen Personals
eingeführt. Das Gesetz verbietet dem medizinischen Personal die
Entgegennahme von Geschenken, Geldmitteln und Vergütungen in
anderen Formen von pharmazeutischen, Händler- und Apothekenorganisationen. Das medizinische Personal ist nicht berechtigt, mit
solchen Organisationen Vereinbarungen über die Medikation oder
die Empfehlung von Arzneimitteln und medizinischen Erzeugnissen
für Patienten abzuschließen. Die Entgegennahme von Mustern dieser Artikel von diesen Organisationen zwecks Weitergabe an Patienten ist ebenfalls unzulässig. Darüber hinaus wurden zum ersten Mal
Vorschriften für die Beilegung von Interessenskonflikten zwischen
medizinischen Arbeitnehmern und Patienten vorgesehen.
III.Finanzierungsquellen
Eine der Hauptquellen der Finanzierung der Tätigkeit von medizinischen Einrichtungen ist traditionell der Erhalt von Mitteln aus dem
Versicherungssystem. In Russland gibt es sowohl eine freiwillige als
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auch eine obligatorische Krankenversicherung (Pflichtversicherung).
Die Reform der Gesundheitsfürsorge betraf im Wesentlichen das
Krankenversicherungssystem. 2011 trat das Gesetz der Russischen
Föderation „Über die Krankenversicherung der Bürger in der Russischen Föderation“ außer Kraft, das die Grundlagen der freiwilligen
und der obligatorischen Krankenversicherung regelte. Gleichzeitig
ist das Föderale Gesetz „Über die Krankenpflichtversicherung in der
Russischen Föderation“ (nachfolgend „Gesetz über OMS“) in Kraft
getreten. Die freiwillige Krankenversicherung blieb außerhalb des
Regelungsfeldes des neuen Gesetzes und ist derzeit den allgemeinen Anforderungen des russischen Zivilrechts an die Versicherung
unterstellt.
Neben den Leistungen, die gemäß den Versicherungspolicen erbracht werden, können medizinische Einrichtungen auch entgeltliche medizinische Leistungen gemäß Verträgen erbringen, die
sowohl unmittelbar mit Patienten als auch mit Arbeitgebern und
anderen Gesellschaften abgeschlossen wurden.
IV.Teilnahme am System
der Krankenpflichtversicherung (OMS)
In Übereinstimmung mit dem neuen OMS-Gesetz ist die Bereitstellung der medizinischen Hilfe im Rahmen des OMS-Systems durch
beliebige medizinische Einrichtungen, einschließlich Privatorganisationen, unter der Voraussetzung der Eintragung der medizinischen
Organisation in das Register der medizinischen Einrichtungen, die
eine Tätigkeit im OMS-Bereich ausüben, zugelassen. Das entsprechende Register wird jährlich zusammengestellt.
Die Erbringung von medizinischen Leistungen im Rahmen des
OMS-Systems erfolgt auf der Grundlage eines Vertrages über die Erbringung und Bezahlung der medizinischen Hilfe im Rahmen des
OMS-Systems, der zwischen der medizinischen Organisation und
der Versicherungsgesellschaft, die ebenfalls in ein spezielles Register
eingetragen wurde (Register der medizinischen Versicherungsgesellschaften, die ihre Tätigkeit im OMS-System ausüben) abgeschlossen wird.
Der Umfang der Erbringung von medizinischen Leistungen im Rahmen des OMS-Systems sowie die Tarife für deren Bezahlung werden jährlich durch OMS-Basis- und Territorialprogramme festgelegt.
Das OMS-Basisprogramm wird von der Regierung der Russischen
Föderation festgelegt und gilt auf dem gesamten Staatsgebiet der
Russischen Föderation. Das territoriale OMS-Programm wird durch
regionale staatliche Organe bestätigt und sieht zusätzliche Arten der
medizinischen Hilfe vor, die in der betreffenden Region auf Kosten
des regionalen Haushalts zur Verfügung gestellt werden.
Die medizinische Hilfeleistung gemäß dem OMS-System wird durch
die medizinische Organisation in dem Umfang erbracht, der für jede
medizinische Organisation durch den in jeder Region der Russischen
Föderation zu gründenden Ausschuss für die Erarbeitung des territorialen OMS-Programms extra bestimmt wird.
Die Bezahlung der erwiesenen medizinischen Hilfe erfolgt durch die
Versicherungsgesellschaft monatlich. Eine Zahlung in Höhe von bis
zu 70 % des monatlichen durchschnittlichen Finanzierungsumfangs
erfolgt als Vorschusszahlung. Die abschließende Abrechnung erfolgt
nach dem Ablauf des entsprechenden Monats auf der Grundlage
der von der medizinischen Organisation vorgelegten Rechnung für
die Bezahlung der medizinischen Hilfe und des Rechnungsregisters
(Verzeichnis sämtlicher erbrachter Dienstleistungen für den entsprechenden Monat) unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Kontrolle des Umfangs, der Fristen und Bedingungen der erwiesenen
medizinischen Hilfe. Bei der Ausübung der Kontrolle sind die Versicherungsgesellschaften berechtigt, die medizinisch-wirtschaftliche
Kontrolle auszuüben, die medizinisch-wirtschaftliche Begutachtung
und die Begutachtung der Qualität der medizinischen Hilfe durchzuführen.
Das beschriebene Verfahren des Funktionierens des OMS-Systems
ist erst 2011 eingeführt worden. Deswegen ist die Anzahl von medizinischen Privatorganisationen, die sich an dem OMS-System beteiligen, derzeit gering.
V. Werbung für medizinische
Dienstleistungen
Neben allgemeinen Anforderungen, die durch die Gesetzgebung
über die Werbung und den Wettbewerbsschutz festgelegt werden,
gelten in Bezug auf die Werbung für medizinische Dienstleistungen
spezielle Anforderungen: diese Werbung darf insbesondere keine
Verweise auf konkrete Heilungsfälle infolge der Erbringung dieser
medizinischen Leistung, Dankworte natürlicher Personen, Behauptungen oder Vermutungen darüber, dass die Werbungsempfänger
unter diesen oder jenen Krankheiten leiden, etc. enthalten (Art. 24
des Föderalen Gesetzes „Über die Werbung“). Die Werbung für medizinische Leistungen soll von einer Warnung über das Vorliegen
von Gegenanzeigen und einem Hinweis auf die Notwendigkeit einer Beratung durch Fachärzte begleitet werden.
Es gibt aber Ausnahmen von diesen Regeln. Einige Einschränkungen
gelten zum Beispiel nicht für die Werbung, deren Empfänger medizinische und pharmazeutische Arbeitnehmer sind (Werbung während
Fachveranstaltungen, in fachbezogenen Druckmedien).
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VI. Besteuerung
Die Gesetzgebung der Russischen Föderation gewährt medizinischen Einrichtungen folgende Steuervorteile:
(1) Steuer auf den Gewinn der Unternehmen
Die Erträge in Form von Einkünften, die von medizinischen Einrichtungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der
OMS bezogen wurden, unterliegen nicht der Gewinnsteuer (Art. 251
Ziff. 1 Unterziff. 14 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation).
Darüber hinaus sind die medizinischen Organisationen bis zum
01.01.2020 berechtigt, den Null-Steuersatz anzuwenden, wenn die
folgenden Bedingungen eingehalten werden (Art. 284.1 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation):
▪ die medizinische Einrichtung übt die Arten von Tätigkeiten aus,
die durch das entsprechende Verzeichnis, das durch die Regierung der Russischen Föderation festgelegt ist, vorgesehen werden (Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr.
917 vom 10.11.2011);
▪ Vorliegen bei der Organisation einer Lizenz für die Ausübung der
medizinischen Tätigkeit;
▪ die Erträge aus der Ausübung der medizinischen Tätigkeit sowie
aus der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten betragen mindestens 90 % der Erträge der medizinischen
Einrichtung;
▪ die Anzahl des medizinischen Personals, das ein Fachkraft-Zertifikat besitzt, beträgt mindestens 50 % der Gesamtanzahl der
Mitarbeiter der medizinischen Einrichtung;
▪ zum Personalbestand der medizinischen Einrichtung gehören
während des Kalenderjahres mindestens 15 Arbeitnehmer;
▪ die medizinische Einrichtung wickelt keine Geschäfte mit Wechseln und den Finanzinstrumenten von Termingeschäften ab.
Der angeführte Null-Steuersatz findet in Bezug auf alle Erträge der
medizinischen Einrichtung Anwendung, ausgenommen Erträge in
Form von Dividenden und Zinsen auf Wertpapiere bestimmter Arten.
tungen (Art. 149 Ziff. 2 Unterziff. 2 und 3 des Steuergesetzbuches der
Russischen Föderation) ist mehrwertsteuerfrei:
▪ Dienstleistungen, die im Rahmen der OMS erbracht werden;
▪ Dienstleistungen in Bezug auf die Diagnostik, Vorbeugung und
Behandlung, unabhängig von der Form und Quelle deren Bezahlung gemäß dem Verzeichnis, das durch die Regierung der
Russischen Föderation festzustellen ist (Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 132 vom 20.02.2001);
▪ Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Annahme von Blut
aus der Bevölkerung, die gemäß Verträgen mit Krankenhäusern
und poliklinischen Abteilungen erbracht werden;
▪ Dienstleistungen der Notfallambulanzen;
▪ Dienstleistungen des medizinischen Personals bei der Wache
am Krankenbett;
▪ pathologisch-anatomische Dienstleistungen;
▪ Dienstleistungen, die für Schwangere, neugeborene Kinder, Behinderte und Süchtige erbracht werden;
▪ Pflegedienstleistungen für Kranke, Behinderte und Senioren,
wenn der Betreuungsfall mit entsprechenden Gutachten der
Gesundheitseinrichtungen, der Behörde für den sozialen Schutz
der Bevölkerung und (oder) der föderalen Einrichtungen des
medizinisch-sozialen Schutzes bestätigt wird.
Bedingung für die Gewährung dieses Vorteils ist das Vorliegen einer
Lizenz für die Ausübung der medizinischen Tätigkeit bei der medizinischen Einrichtung.
Die Veräußerung (der Verkauf, die Übertragung) einer Reihe medizinischer Waren auf dem Staatsgebiet der Russischen Föderation gemäß den entsprechenden Verzeichnissen, die durch die
Regierung der Russischen Föderation zu bestätigen sind (Art. 143
Ziff. 2 Unterziff. 1 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation), ist ebenfalls von der Entrichtung der MwSt. freigestellt,
und zwar:
▪ wichtigste und lebensnotwendige medizinische Technik;
▪ präprothetisch-orthopädische Erzeugnisse, Rohstoffe und Materialien für ihre Herstellung und halbfertige Erzeugnisse dafür;
(2) Mehrwertsteuer (MwSt.)
Die Erbringung von folgenden Arten der medizinischen Dienstleis-
▪ technische Mittel, einschließlich Auto- und Motorradtransport,
Materialien, die ausschließlich für die Vorbeugung von Behinde-
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rungen oder für die Rehabilitierung von Behinderten verwendet
werden können;
▪ Brillen, Linsen und Brillengestelle (mit Ausnahme von Sonnenbrillen).
Mehrwertsteuerfrei ist darüber hinaus die Einfuhr in die Russische
Föderation der oben angeführten Waren sowie einiger anderer Arzneimittel (Ziff. 2,3 und 16 Art. 150 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation):
▪ von Materialien für die Herstellung von medizinischen immunbiologischen Arzneimitteln für die Diagnostik, Prophylaxe und
(oder) Behandlung von Infektionskrankheiten gemäß dem Verzeichnis, das mit der Verordnung der Regierung der Russischen
Föderation Nr. 283 vom 29.04.2002 festgestellt wurde;
▪ von nicht registrierten Arzneimitteln, die für die Leistung der medizinischen Hilfe im Zusammenhang mit einer Lebensgefahr für
konkrete Patienten bestimmt sind;
▪ von blutbildenden Stammzellen und von Knochenmark für die
Durchführung von Fremdtransplantationen (unter der Voraussetzung, dass eine Sondergenehmigung der Zollbehörde vorgelegt wird).
Für eine Reihe medizinischer Waren russischer und ausländischer
Herkunft wurde ein herabgesetzter Satz der MwSt. in Höhe von 10
% festgelegt (Art. 164 Ziff. 2 Unterziff. 4 des Steuergesetzbuches der
Russischen Föderation).
In der Praxis kann eine Situation entstehen, in der die mögliche Anwendung des Steuervorteils nicht eindeutig ist. Ein gutes Beispiel
dafür ist die Anwendung des Steuervorteils in Form der MwSt.Freistellung bei der Einfuhr von Zubehör für Medizintechnik oder für
Waren mit medizinischer Zweckbestimmung. Die Rechtsprechung
neigt zu der Auffassung, dass dieses Zubehör von der Mehrwertsteuer zu befreien ist11. Trotzdem ist es sehr wahrscheinlich, dass der
Steuerzahler dieses Recht auf den Vorteil auf gerichtlichem Wege
durchsetzen muss.
Gerichtsentscheidungen der Föderalen Arbitragegerichte des
Moskauer Kreises Nr. КА-А40/2242-11-2 vom 20.04.2011, Aktennummer А40-37083/10-145-196, des Wolga-Wjatsker Kreises, Aktennummer А43-7252/2009 vom 11.01.2010, des Nord-Westlichen Kreises,
Aktennummer А56-21938/2009 vom 22.01.2010.
1
VII.
Staatlich-private Partnerschaft
Die Umsetzung von Investitionsprojekten im Bereich der Gesundheitsfürsorge auf der Grundlage einer staatlich-privaten Partnerschaft ist in Russland noch nicht weit verbreitet. Solche Projekte
setzen die Einbeziehung von erheblichen Finanzmitteln voraus, wobei keine effizienten Sondermaßnahmen der staatlichen Unterstützung verabschiedet worden sind. Die Branchengesetzgebung regelt
ebenfalls nicht die Fragen der staatlich-privaten Partnerschaft.
Nichtsdestotrotz gibt es in Russland bereits erste Projekte mit der
Beteiligung von privaten und staatlichen Investoren. Solche Projekte wurden insbesondere in St. Petersburg (Internationales Behandlungszentrum SOGAS) und in Kazan (AVA Clinic) umgesetzt.
Diese Projekte sind hauptsächlich mit der Rekonstruktion der bestehenden und der Errichtung neuer Kliniken verbunden und werden
nach dem Modell der Konzessionsvereinbarung realisiert. Gebäude
und Grundstücke werden dem Privatinvestor in der Regel auf Vertragsgrundlage (Investitionsvertrag, Miet- bzw. Pachtvertrag) oder
als Sacheinlage des Staates (der Kommune) in das Grund- bzw.
Stammkapital der Verwaltungsgesellschaft übertragen. Die Verwaltungsgesellschaft betreibt nachfolgend die umgebaute und/oder
neu errichtete Klinik mit dem Einsatz sowohl von privaten Mitteln
durch die Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen als auch
der staatlichen Finanzierung im Rahmen eines staatlichen Auftrags
und des OMS-Systems.
VIII.Dienstleistungen
von BEITEN BURKHARDT
BEITEN BURKHARDT ist in Russland mit Büros in Moskau (seit 1992)
und St. Petersburg (seit 1996) vertreten und verfügt über langjährige
Erfahrungen bei der rechtlichen und steuerlichen Beratung ausländischer Investoren in Russland.
Unsere Dienstleistungen:
▪ Gesellschaftsrecht, insbesondere Gründung von juristischen
Personen, Begleitung der M&A-Geschäfte, Beratung zu laufenden gesellschaftsrechtlichen Fragen, die mit der Verwaltung und
Finanzierung von Gesellschaften und ihren Struktureinheiten
verbunden sind;
▪ Handels- und Zivilrecht, insbesondere Ausarbeitung der gesamten Vertragsdokumentation (darunter Distribution, Lieferung,
Erbringung von Marketingdienstleistungen etc.) und Strukturierung der Transaktionen vom rechtlichen und steuerrechtlichen
Standpunkt aus;
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▪ Beratung zu Lizenzierungsfragen, zu Fragen im Zusammenhang
mit der staatlichen Registrierung, dem Verkehr von Arzneimitteln, medizinischer Technik und von medizinischen Erzeugnissen;
▪ Antimonopolrecht, darunter Fragen der wirtschaftlichen Konzentration, Gründung von Vertragshändlernetzen sowie Beratung zu Fragen der Werbung für Arzneimittel und medizinische
Dienstleistungen;
▪ geistiges Eigentum, einschließlich der Markenregistrierung, Erstellung und Registrierung von Lizenzvereinbarungen, Beratung
zu Fragen der Entwicklung und des Schutzes von Know-how;
▪ Steuerrecht, insbesondere Beratung zu Fragen der Steuerplanung, Strukturierung und Finanzierung von Investitionsprojekten, Analyse der steuerlichen Folgen abgeschlossener bzw.
abzuschließender Verträge, Erarbeitung von Empfehlungen zur
Minderung eventueller steuerlicher Risiken, Vertretung der Interessen der Mandanten in steuerrechtlichen Streitigkeiten mit
Steuerbehörden;
▪ Zollrecht, inklusive Beratung hinsichtlich der Optimierung der
Zollabfertigung, Unterstützung bei Fragen über den Erhalt von
Vergünstigungen in Bezug auf die Zollgebühren und die Freistellung von der Einfuhr-Mehrwertsteuer;
▪ Arbeitsrecht und Aufenthaltsrecht, einschließlich Entwerfen
von Arbeitsverträgen, betriebsinternen Regelungen, Beratung
zur Einstellung, Versetzung und Entlassung von Arbeitnehmern,
zur Heranziehung von ausländischen Arbeitnehmern;
▪ Begleitung von Immobiliengeschäften und Baurecht, insbesondere Durchführung der rechtlichen Due Diligence-Prüfungen der Immobilienobjekte, Erstellung von Vertragsunterlagen
bezüglich des Erwerbs von Rechten an Grundstücken und Gebäuden und der Ausführung von Bauarbeiten;
▪ Beratung zu rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten im
Zusammenhang mit der Umsetzung von Vorhaben in Form
einer staatlich-privaten Partnerschaft mit Beteiligung internationaler Finanzeinrichtungen, staatlicher Behörden und Privatfirmen;
▪ Beratung zu den Fragen der Teilnahme an Verfahren zur Vergabe staatlicher Aufträge, darunter Begleitung bei der Teilnahme
an dem Ausschreibungsverfahren und beim Abschluss des staatlichen Auftrags, Fragen im Zusammenhang mit der Versicherung
der Finanzrisiken;
▪ Administrative Koordinierung, darunter Zusammenwirken
mit den örtlichen Selbstverwaltungsorganen, regionalen und
föderalen Behörden, darunter im Rahmen der Umsetzung von
Investitionsprojekten, Einarbeitung von Änderungen in die Normativakte;
▪ Beilegung von Streitigkeiten, einschließlich der rechtlichen
Expertise von Dokumenten, vorgerichtliche und außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten (Mediationsverfahren, Erhebung von Ansprüchen); Vertretung der Mandanteninteressen
vor staatlichen, Arbitrage- und Schiedsgerichten; Vertretung der
Mandanteninteressen im Rahmen von Vollstreckungsverfahren.
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Autor:
Elena Sapegina
Juristin
E-mail: [email protected]
Telefon: + 7 812 449 6000
Natalia Wilke
Partner, Leiterin der Repräsentanz in St. Petersburg
E-mail: [email protected]
Telefon: + 7 812 449 6000
BEITEN BURKHARDT • RECHTSANWÄLTE (ATTORNEYS-AT-LAW)
MOSKAU • TURCHANINOV PER. 6/2 • 119034 MOSKAU • TEL.: +7 495 2329635 • FAX: +7 495 2329633
FALK TISCHENDORF • [email protected]
ST. PETERSBURG • MARATA STR. 47-49 LIT. A, OFFICE 402 • 191002 ST. PETERSBURG • TEL.: +7 812 4496000 • FAX: +7 812 4496001
NATALIA WILKE • [email protected]
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