ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERKAUFS

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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN VON LUXFORGE SARL/LUXCOAT
Unter Vorbehalt schriftlicher Abweichung werden die
Verkäufe und Arbeiten des Unternehmens unter
folgenden
allgemeinen
Geschäftsbedingungen
durchgeführt:
1- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
unsere Angebote, Verkäufe und Arbeiten, sofern nicht
vorher schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde zwischen den Parteien.
-
8-
Das Unternehmen bleibt im Besitz der verkauften
Waren (egal, ob sie auf irgendeine Weise verarbeitet,
montiert oder verändert wurden) bis zur vollen Zahlung
der Rechnung. Der Kunde trägt die Risiken nach der
Lieferung. Falls der Kunde die Verkaufsbedingungen
nicht einhält, behält sich der Verkäufer das Recht, die
Waren ohne vorangehende Mitteilung oder gerichtliche
Anordnung zurückzunehmen.
9-
Es darf auf keine Weise ein Abzug des
Rechnungsbetrags gemacht werden (Verpackung,
Garantie, Strafgeld, …), wenn nicht vorher schriftlich
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei
Anfrage einer Korrektur steht dem Unternehmen eine
angepasste Frist zu. Falls die Korrektur ohne unser
Einverständnis durch einen Dritten durchgeführt wird,
verfällt die durch uns gewährte Garantie.
10-
Bei Auflösung des Vertrags durch den Kunden im
Produktionsverlauf, behält sich das Unternehmen das
Recht,
einen
Mindestbetrag
von
30%
des
Rechnungsbetrags als Entschädigung zu berechnen.
Der berechnete Betrag ist innerhalb von 14 Tagen zu
begleichen.
11-
Jede Beschwerde zu einer Rechnung des
Unternehmens muss innerhalb von 8 Kalendertagen
nach dem Rechnungsdatum schriftlich eingereicht
werden. Nach dieser Frist wird die Beschwerde nicht
berücksichtigt.
12-
Die
Arbeiten
des
fachgemäß durchgeführt.
Bei Annahme eines Angebots des Unternehmens
stimmt
der
Kunde
den
allgemeinen
Geschäftsbedingungen uneingeschränkt zu und
stellt
seine
eventuellen
allgemeinen
Einkaufsbedingungen nicht entgegen.
2- Um eine Bestellungen aufzugeben, muss das Angebot
des Unternehmens vom Kunden mit Datum und
Unterschrift zurückgesendet werden.
Das Unternehmen kann sein Angebot bedingen an
eine im Vorfeld durchgeführte Überprüfung der
Zahlungsfähigkeit des Kunden, zum Beispiel durch
einen Kreditversicherer oder Überweisung einer
Anzahlung.
3-
Die Preisermäßigungen und Angebote des
Unternehmens stellen keine formelle und definitive
Verpflichtung seinerseits dar.
Die Dauer der Gültigkeit der Preise des
Unternehmens ist in ihren Angeboten vermerkt.
Diese Dauer beläuft sich, falls nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde, auf dreißig (30)
Tage.
4-
Die Daten der Lieferungen und Ausführung der
Arbeiten werden ausschließlich informationshalber
gegeben und sind nicht verpflichtend, außer wenn
schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde.
6-
7-
Die Mehrwertsteuer ist nicht im Preis des
Unternehmens inbegriffen; sie wird zusätzlich auf den
Gesamtbetrag der Rechnung addiert und ist immer zu
Lasten des Kunden.
Die durch den Kunden zusätzlich bestellten Waren
und/oder Arbeiten werden ihm ebenfalls berechnet.
Jede Rechnung des Unternehmens, ob Anzahlung
oder Schlussrechnung, ist in vollem Umfang und ohne
Skonto an den Hauptsitz des Unternehmens zu zahlen,
falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde. Jeder Zahlungsverzug hat von Rechts wegen
und ohne vorangehende Aufforderung zur Folge:
Unternehmens
werden
Falls der Kunde das Unternehmen nicht korrekt
informiert oder falsche und/oder unvollständige
Informationen weitergibt, ist der Kunde alleiniger
Verantwortlicher im Falle von Schäden während den
Arbeiten und trägt selber die Kosten dafür. Ebenfalls
zu berechnen sind Kosten, die dadurch entstanden
sind, dass der Kunde Informationen nicht
weitergegeben
hat
(z.B.
schwerer
Zugang,
Bodenbeschaffenheit
oder
weitere
unvorhergesehene oder nicht mitgeteilte Arbeiten.
Das Nicht-Einhalten einer Frist gibt dem Kunden
nicht das Recht auf Schadenersatz jedweder Art
oder Auflösung des Vertrags. Dies gilt auch, wenn
unsere Lieferanten ihre Frist nicht eingehalten
haben oder die gelieferten Waren nicht unserer
Bestellung entsprechen.
5-
einen in Luxemburg gesetzlich festgelegten
Zinssatz,
und eine pauschalierte Verzugsentschädigung
von 15% des geschuldeten Betrags (mit einem
Mindestbetrag von 50 Euro).
13-
Im Falle eines Rechtsstreits ist
Friedensgericht in Diekirch zuständig.
Einzig das luxemburgische Recht ist
anzuwenden. Version 01.01.2014.
allein
das
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