ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN VON LUXFORGE SARL/LUXCOAT Unter Vorbehalt schriftlicher Abweichung werden die Verkäufe und Arbeiten des Unternehmens unter folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt: 1- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe und Arbeiten, sofern nicht vorher schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde zwischen den Parteien. - 8- Das Unternehmen bleibt im Besitz der verkauften Waren (egal, ob sie auf irgendeine Weise verarbeitet, montiert oder verändert wurden) bis zur vollen Zahlung der Rechnung. Der Kunde trägt die Risiken nach der Lieferung. Falls der Kunde die Verkaufsbedingungen nicht einhält, behält sich der Verkäufer das Recht, die Waren ohne vorangehende Mitteilung oder gerichtliche Anordnung zurückzunehmen. 9- Es darf auf keine Weise ein Abzug des Rechnungsbetrags gemacht werden (Verpackung, Garantie, Strafgeld, …), wenn nicht vorher schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Anfrage einer Korrektur steht dem Unternehmen eine angepasste Frist zu. Falls die Korrektur ohne unser Einverständnis durch einen Dritten durchgeführt wird, verfällt die durch uns gewährte Garantie. 10- Bei Auflösung des Vertrags durch den Kunden im Produktionsverlauf, behält sich das Unternehmen das Recht, einen Mindestbetrag von 30% des Rechnungsbetrags als Entschädigung zu berechnen. Der berechnete Betrag ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. 11- Jede Beschwerde zu einer Rechnung des Unternehmens muss innerhalb von 8 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden. Nach dieser Frist wird die Beschwerde nicht berücksichtigt. 12- Die Arbeiten des fachgemäß durchgeführt. Bei Annahme eines Angebots des Unternehmens stimmt der Kunde den allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt zu und stellt seine eventuellen allgemeinen Einkaufsbedingungen nicht entgegen. 2- Um eine Bestellungen aufzugeben, muss das Angebot des Unternehmens vom Kunden mit Datum und Unterschrift zurückgesendet werden. Das Unternehmen kann sein Angebot bedingen an eine im Vorfeld durchgeführte Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des Kunden, zum Beispiel durch einen Kreditversicherer oder Überweisung einer Anzahlung. 3- Die Preisermäßigungen und Angebote des Unternehmens stellen keine formelle und definitive Verpflichtung seinerseits dar. Die Dauer der Gültigkeit der Preise des Unternehmens ist in ihren Angeboten vermerkt. Diese Dauer beläuft sich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, auf dreißig (30) Tage. 4- Die Daten der Lieferungen und Ausführung der Arbeiten werden ausschließlich informationshalber gegeben und sind nicht verpflichtend, außer wenn schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 6- 7- Die Mehrwertsteuer ist nicht im Preis des Unternehmens inbegriffen; sie wird zusätzlich auf den Gesamtbetrag der Rechnung addiert und ist immer zu Lasten des Kunden. Die durch den Kunden zusätzlich bestellten Waren und/oder Arbeiten werden ihm ebenfalls berechnet. Jede Rechnung des Unternehmens, ob Anzahlung oder Schlussrechnung, ist in vollem Umfang und ohne Skonto an den Hauptsitz des Unternehmens zu zahlen, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Jeder Zahlungsverzug hat von Rechts wegen und ohne vorangehende Aufforderung zur Folge: Unternehmens werden Falls der Kunde das Unternehmen nicht korrekt informiert oder falsche und/oder unvollständige Informationen weitergibt, ist der Kunde alleiniger Verantwortlicher im Falle von Schäden während den Arbeiten und trägt selber die Kosten dafür. Ebenfalls zu berechnen sind Kosten, die dadurch entstanden sind, dass der Kunde Informationen nicht weitergegeben hat (z.B. schwerer Zugang, Bodenbeschaffenheit oder weitere unvorhergesehene oder nicht mitgeteilte Arbeiten. Das Nicht-Einhalten einer Frist gibt dem Kunden nicht das Recht auf Schadenersatz jedweder Art oder Auflösung des Vertrags. Dies gilt auch, wenn unsere Lieferanten ihre Frist nicht eingehalten haben oder die gelieferten Waren nicht unserer Bestellung entsprechen. 5- einen in Luxemburg gesetzlich festgelegten Zinssatz, und eine pauschalierte Verzugsentschädigung von 15% des geschuldeten Betrags (mit einem Mindestbetrag von 50 Euro). 13- Im Falle eines Rechtsstreits ist Friedensgericht in Diekirch zuständig. Einzig das luxemburgische Recht ist anzuwenden. Version 01.01.2014. allein das