Forschungsprojekt „Selektion aufgrund genetischer

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Forschungsprojekt
„Selektion aufgrund genetischer Diagnostik?
Medizinische, ethische und rechtliche Aspekte
der Präfertilisations- und
Präimplantationsdiagnostik“
Vorbemerkung
Die ethischen und rechtlichen Probleme, die mit vorgeburtlicher Diagnostik verbunden sind, werden durch den Zusammenhang zwischen einem auffälligen Befund
und einem möglichen Schwangerschaftsabbruch seit langer Zeit intensiv diskutiert.
Als Anfang der 1990er Jahre die Möglichkeit hinzukam, auch schon im Rahmen
extrakorporaler Befruchtung genetische Diagnostik an der imprägnierten Eizelle im
Vorkernstadium (Polkörper- oder Präfertilisationsdiagnostik) und am mehrzelligen
Embryo in vitro (Präimplantationsdiagnostik, PID) durchzuführen, entstand eine
kontroverse Debatte über die Zulässigkeit dieser schon vor der Entstehung einer
Schwangerschaft anwendbaren Methode. Die Diskussion konzentrierte sich dabei
vorrangig auf den ethischen sowie den rechtlichen Status des Embryos in vitro, die
Rechte und Belastungen des betroffenen Paares – besonders der Frau – sowie die
gesellschaftlichen Entwicklungen, die im Fall einer Zulassung der PID zuweilen
befürchtet werden. Während einige Autoren eine weitgehende Vergleichbarkeit zwischen Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik sahen, betonten andere deren
grundsätzliche Unterschiedlichkeit. Vor diesem Hintergrund erschien es wichtig, auf
der Grundlage einer eingehenden Handlungsanalyse die ethisch sowie rechtlich
bedeutsamen Fragen herauszuarbeiten, den Bewertungsansatz auszuweisen und
normative Schlussfolgerungen zu ziehen sowie zu begründen.
Unter dem Titel „Selektion aufgrund genetischer Diagnostik? Medizinische, ethische und rechtliche Aspekte der Präfertilisations- und Präimplantationsdiagnostik“
hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) vom 1. Juli 1998 bis zum 30. Juni 2001
ein Projekt gefördert, das aus einem ethischen und einem rechtlichen Teilprojekt
bestand. Projektleiter waren Professor Dr. med. Dr. phil. Klaus Bergdolt (Institut
für Geschichte und Ethik der Medizin der Universität Köln), Professor Dr. phil.
Ludger Honnefelder (Institut für Wissenschaft und Ethik an der Universität Bonn)
sowie Professor Dr. jur. Dr. h.c. Hans-Ludwig Schreiber (Lehrstuhl für Strafrecht,
Strafprozessrecht und Allgemeine Rechtstheorie der Universität Göttingen). Es
bestand eine Kooperation mit Vertretern unterschiedlicher Disziplinen: Professor
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Dr. med. Klaus Diedrich (Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Medizinischen Universität Lübeck), Professor Dr. med. Hermann Hepp (Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Klinikums Großhadern, Universität München), Professor Dr. theol. Martin Honecker (Abteilung für Sozialethik und
Systematische Theologie an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität
Bonn), Priv.-Doz. Dr. med. Wolfgang Küpker (Klinik für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe der Medizinischen Universität Lübeck, inzwischen Frauenklinik des
Klinikums Bremen-Nord), Professor Dr. jur. Dr. h.c. Adolf Laufs (Institut für
Geschichtliche Rechtswissenschaft, Abteilung für Medizinrecht der Universität Heidelberg), Professor Dr. med. Eberhard Schwinger (Institut für Humangenetik der
Medizinischen Universität Lübeck), Professor Dr. phil. Ludwig Siep (Institut für
Wissenschaft und Ethik an der Universität Bonn, Philosophische Fakultät der Universität Münster), Professor Dr. med. Klaus Zerres (Institut für Humangenetik der
RWTH Aachen).
Das rechtliche Teilprojekt wurde von Frau Susanne Schneider bearbeitet. Sie hat
die Arbeit als Dissertation eingereicht und ist mittlerweile an der Universität Göttingen promoviert worden. Das ethische Teilprojekt wurde von Frau Dr. med. Christiane Woopen bearbeitet. Sie hat es zu einer Habilitationsschrift ausgearbeitet und
ist in der Zwischenzeit Privatdozentin für Ethik und Theorie der Medizin an der
Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln.
In der Projektlaufzeit gab es eine enge Zusammenarbeit zwischen den Bearbeiterinnen. Darüber hinaus kam es zu mehreren Zusammentreffen der Kooperationsgruppe, in denen aus unterschiedlichen Fachperspektiven über verschiedene Fragestellungen diskutiert und Zwischenergebnisse kritisch reflektiert wurden. Neben der
juristischen Dissertation und der medizinethischen Habilitationsschrift gingen aus
dem Projekt zahlreiche Publikationen hervor. Im Rahmen von Vorträgen und Diskussionen wurde das Thema auch in der gesellschaftlichen Debatte befördert.
Im Folgenden wird zu Anfang die Beziehung zwischen den ethischen und rechtlichen Betrachtungen in den beiden Teilprojekten skizziert. Es folgen die Zusammenfassungen zuerst des rechtlichen und anschließend des ethischen Teilprojektes.
Christiane Woopen
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