14 PRÄVENTION Ausgabe 12 / 12. Juni 2009 Gesundheit und mehr... AM RANDE Getränke mit Benzol meiden esundheitsbewusste Verbraucher sollten Erfrischungsgetränke mit den Konservierungsstoffen E 210 und E 211 vermeiden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig kann darin gesundheitsschädliches Benzol enthalten sein. Eine akute Gesundheitsgefahr besteht demnach zwar nicht, aber Langzeitschäden könnten nicht ausgeschlossen werden. Benzol entsteht in Verbindung mit Vitamin C, das entweder von Natur aus in Obstsäften vorkommt oder extra zugesetzt wird, sowie bei weiteren Verarbeitungsschritten, wenn dem Getränk die Konservierungsstoffe Benzoesäure (E 210) oder Natriumbenzoat (E 211) zugefügt werden. Ein Blick auf die Zutatenliste gibt Auskunft, ob der Hersteller diese Stoffe zum Haltbarmachen verwendet hat. dpa G Zuviel Sonne schadet Baby usgiebige Sonnenbäder können einer Schwangeren und ihrem Ungeborenen schaden. Darauf weist Klaus König vom Berufsverband der Frauenärzte (BVF) in München hin. „Beim Sonnen ist für das Baby nicht direkt die UV-Strahlung gefährlich, sondern eine mögliche zu starke Erwärmung des Körpers der Mutter.“ Wichtig sei, dass sich ihr Körper nicht längere Zeit auf mehr als 39 Grad Celsius erwärmt. Sonst werden ihr Organismus und dadurch auch das Kind zu sehr belastet. dpa A BANDSCHEIBENVORFALL Was blockiert denn da den Rücken? ede Bandscheibe liegt zwi- reich der Halswirbelsäule, zei- tet. Wenn Sie plötzlich Taubheit Nervenwurzel entlasten. Ergänschen zwei Wirbelkörpern. gen sich entsprechende Be- im Genitalbereich spüren, Pro- zend setzt der Physiotherapeut Reißt die Bandscheibenhül- schwerden in Kopf, Schulter, bleme beim Entleeren der Blase schmerzreduzierende Elektrole, kann der zähflüssige Inhalt Nacken oder Armen und Fin- haben oder Stuhlinkontinenz, therapie ein. Ebenso ist bereits frühzeitig leichtes Traibis in den Nervenkanal ning sinnvoll – auch hieraustreten. Dort befinden bei unterstützt Sie der sich das Rückenmark und Physiotherapeut. Bewährt Gefäße, wie Nerven, die in den ersten Wochen hafür die Innervation der ben sich auch sogenannte Muskulatur an Rumpf, Trainings-Bandagen. Sie Armen und Beinen verunterstützen einerseits die antwortlich sind. Das Entlastung der WirbelsäuNervengefäß wird dann lensegmente und bieten an seiner Wurzel von dem andererseits ausreichend ausgetretenen BandscheiBewegungsspielraum. beninhalt verdrängt beziehungsweise geEinen genauen Zeitpunkt quetscht. Dabei kann eine zu definieren, ist aufgrund Entzündung auftreten. der Vielschichtigkeit des Als Auslöser derartiger Problems schwer möglich. Verletzungen genügt oft Meist verursacht aber ein eine einfache Bewegung Bandscheibenvorfall keine des Kopfes oder des OberLangzeitschäden. Innerkörpers – wie Beugen halb weniger Wochen solloder Drehen – häufig te es Ihnen wieder gut genach langem Sitzen. Zum hen. Dann ist das ausgeBeispiel, wenn Sie nach längerer Reisezeit das Ge- Übungen mit dem Pezziball stärken die Muskeln des unteren Rückens. Foto: ukl tretene Bandscheibenmaterial vom Körper päck aus dem Kofferraum heben müssen. gern. Andererseits kann die sollten Sie keinesfalls zögern, ei- abgebaut und der eingeengte Schmerzursache – trotz Band- ne Notfallambulanz aufzusu- Nerv hat wieder genügend Bei einem akuten Bandschei- scheibenvorfall – auch entfernt chen. Bei diesen eher seltenen Raum. Auch längere GehstreProblemen müssen Sie eventuell cken können Sie jetzt wieder benvorfall können Sie einen von der Nervenwurzel sein. ohne Probleme bewältigen. sofort operiert werden. plötzlichen Stich spüren – beispielsweise im unteren Rücken, Wenn Sie einen akuten Bandgefolgt von Beinschmerzen, die scheibenvorfall vermuten, soll- In den ersten Tagen ist es wich- Sollte die Erholungszeit allervor allem beim Gehen und Ste- ten Sie direkt Ihren Arzt aufsu- tig, dass Sie sich entlasten – le- dings länger dauern, ist es rathen oder bei bestimmten Bewe- chen. Er kann den Schweregrad gen Sie sich hin! Doch das Lie- sam, gemeinsam mit Ihrem gungen bis in den Fuß ziehen einschätzen und die erste Be- gen sollte möglichst bald und Arzt und Physiotherapeut einen abzustimmen, können. Es kommt aber ebenso handlung einleiten. Oft sind ne- immer wieder durch leichte Be- Therapieplan vor, dass der Schmerz direkt im ben der klinischen Untersu- wegung unterbrochen werden. um das sogenannte MuskelBein beginnt, ohne vorherige chung durch den Arzt auch bild- Beispielsweise können Sie mit Skelett-System, insbesondere Rückenschmerzen. Möglicher- gebende Verfahren, wie Röntgen dem Gehen insbesondere auf aber die tiefliegende Muskulaweise können Sie sich kaum be- oder Magnetresonanztomografie die Lendenwirbelsäulen-Region tur und die koordinativen Fäwegen. Aber nicht bei jedem notwendig. Im Akutstadium Einfluss nehmen. Durch die da- higkeiten wieder zu stärken. Dr. Claudia Winkelmann Bandscheibenvorfall entwickelt können ebenfalls entzündungs- mit verbundene Durchblusich zwangsläufig Schmerz. hemmende Medikamente Be- tungssteigerung tragen Sie erVielleicht spüren Sie Taubheit, standteil der Therapie sein. Eine heblich zur Heilung bei. Ihr Die Autorin ist Leiterin der StabsKribbeln oder eine Schwäche in Operation ist nur angeraten Physiotherapeut kann Ihnen stelle Physikalische Therapie und Bein- und Fußmuskulatur. Liegt wenn der Kraftverlust – zum spezielle Übungen oder Körper- Rehabilitation am Universitätsklider Bandscheibenvorfall im Be- Beispiel im Bein – voranschrei- haltungen anbieten, die die nikum Leipzig. J APOTHEKEN Kinder und Jugendliche sind von Zuzahlung befreit inder und Jugendliche sind bis zu ihrem 18. Geburtstag von der gesetzlichen Zuzahlung zu Arzneimitteln befreit. Dies betrifft Medikamente, die der Arzt auf Rezept zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verschreibt. K Apotheken: Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen keine Zuzahlungen zu Medikamenten leisten. Foto: V. Heinz Auf diese sozialpolitische Ausnahmeregelung macht die ABDA, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, im Vorfeld des Tags der Apotheke aufmerksam, der am 18. Juni unter dem Motto „Von klein auf in besten Händen“ steht und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen thematisiert. In Deutschland sind die Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten. Im Jahr 2008 mussten Patienten 1,674 Milliarden Euro für ihre verordneten Arzneimittel zuzahlen. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Pa- tient zehn Prozent des Verkaufspreises zuzahlen. Mindestens sind es fünf Euro, höchstens zehn Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats. Grundsätzlich gibt es vier Gründe, warum keine gesetzliche Zuzahlung fällig sein kann: 1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind immer befreit. 2. Ist die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkom- mens (ein Prozent bei chronisch kranken Patienten) erreicht, können Versicherte sich befreien lassen. 3. Liegt der Preis eines Arzneimittels um 30 Prozent niedriger als der sogenannte Festbetrag, ist die Aufnahme in die Zuzahlungsbefreiungsliste möglich. 4. Je nach Krankenkasse können sogenannte Rabattarzneimittel zur Hälfte oder komplett für die jeweiligen Versicherten dieser Krankenkasse von der Zuzahlung befreit werden. dpa