Infoblatt Station 1B

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Gerontopsychiatrie
Station 1B
Unser Selbstverständnis
Die Gerontopsychiatrie befasst sich mit der Diagnostik und Therapie von geistigen und seelischen
Störungen. Hierzu gehören vor allem depressive Störungen, psychotische Erkrankungen, dementielle
Syndrome, Suchtkrankheiten und schwere Persönlichkeitsstörungen.
Stationäre Gerontopsychiatrie sieht sich als Teil eines eng miteinander kooperierenden
Versorgungsnetzwerkes mit Angehörigen, teilstationärer und ambulanter Versorgung,
niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Sozialstationen, sozialpsychiatrischen Diensten sowie Heimund Pflegeeinrichtungen.
Das vollstationäre Angebot dient grundsätzlich der Behandlung aller psychischen Störungen.
Besonders aufwändig ist die Behandlung schwer kranker Patienten, für die ein hoher personeller und
apparativer Aufwand vonnöten ist, der im ambulanten Bereich nicht geleistet werden kann.
Besondere Beachtung verdient die Krisenintervention bei schweren, mit Suizidalität einhergehenden
Depressionen oder die Behandlung ausgeprägter Verhaltensstörungen im Rahmen dementieller oder
psychotischer Störungsbilder. Dauerhaft bettlägerige Patienten profitieren dagegen vom Setting
einer gerontopsychiatrischen Station in der Regel nicht.
Multimorbidität beschreibt das Phänomen, dass bei Älteren häufig mehrere Störungen von
Krankheitswert gleichzeitig bestehen und dass sich dabei Krankheiten aus allen medizinischen
Fachrichtungen finden, die sich gegenseitig negativ beeinflussen können. Dies stellt eine der
wichtigsten Herausforderungen der Gerontopsychiatrie dar, nämlich diesen verschiedenen Ebenen
mit ihren multiplen Einflüssen auch auf das psychische Erleben diagnostisch und therapeutisch
gerecht zu werden. Dies erfordert eine zusätzliche neurologisch/internistische und intensive
pflegerische Versorgung, die sich auf Grund-, Behandlungs- und Psychiatrische Pflege bezieht.
Deshalb ist im gerontopsychiatrischen Team die enge Zusammenarbeit der verschiedenen
Berufsgruppen und Disziplinen besonders notwendig. Dazu zählen Ärzte und Pflegekräfte,
Psychologen, Sozialarbeiter, Physio-, Ergo-, Kunst- und Musiktherapeuten sowie die Klinikseelsorger.
Eine Diagnostik, die sich lediglich auf die Defizite des Patienten beschränkt, sieht Altern
eindimensional als Abbauprozess und Fähigkeitsverlust, es entsteht das „Defizitmodell“ des Alters.
Für die Diagnostik und Behandlung von Gesundheitsstörungen in der Altersmedizin ist seit längerem
das „Kompetenzmodell“ als sowohl günstiger, aber auch humaner erkannt worden. Dieses lenkt den
Blick auf Ressourcen und Fähigkeiten des Patienten, nutzt diese aus und baut sie gezielt auf.
Altern wird dabei weniger als Abbau, sondern als Umbauprozess und als eine Phase intensiver
psychischer, physischer und sozialer Wechselwirkungen verstanden. Dadurch wird aus klassischer
pathologieorientierter Diagnostik ein gerontopsychiatrisches Assessment, das intensiv nach
verbliebenen Fähigkeiten fragt und ein Gesamtbild des Patienten zu entwerfen sucht, das diesen
verschiedenen Aspekten gerecht wird. Dieses stellt dann die Basis für biologisch, psycho- und
soziotherapeutisch begründete Interventionen dar, die in ihrer ethischen Einordnung und
Ausrichtung immer wieder neu hinterfragt werden müssen. Dieses Hinterfragen ist ein ständiger
Prozess, der sich quasi täglich bei jedem Patienten wiederholt und so den oft dynamischen
Änderungen auch im hohen Alter Rechnung trägt. Geduld und Konstanz in der inneren zugewandten
Haltung bedingen dabei, dass den Bedürfnissen des Patienten Rechnung getragen wird und eine
nachhaltige Lösung für ihn gesucht wird.
Ziele der Behandlung

Zu Beginn steht die intensive diagnostische Abklärung im Vordergrund, um geeignete
Therapiemaßnahmen daraus ableiten zu können. Manche Krankheitsbilder benötigen
jedoch mehr Zeit zur diagnostischen Abklärung, so dass während der gesamten
Behandlung eine permanente Überprüfung der initialen Einschätzung stattfindet.
Ziel ist die optimale Auswahl geeigneter Therapieformen zur raschen Linderung von
Beschwerden und langfristigen Stabilisierung.

Wir helfen unseren Patienten dabei, Lebensqualität zu erhalten und
wiederzuerlangen. Darunter verstehen wir, dass wieder Wohlbefinden, Vertrauen,
Sicherheit, Lebensfreude und Hoffnung entsteht und empfunden werden kann. Die
Angehörigen sind uns dabei wichtige Partner, die während der gesamten Behandlung
intensiv einbezogen werden.

Wir fördern gezielt die Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit bei den
Aktivitäten des täglichen Lebens, so dass Betreuungsintensität reduziert werden
kann. Wir lenken dabei den Blick unserer Patienten auf ihre Stärken und vorhandnen
Ressourcen und vermitteln dadurch ein positiv wertschätzendes Klima.

Wir fördern soziale Kontakte, aber helfen auch dabei, Alleinsein zu können und sich
dabei sinnvoll zu beschäftigen. Der Aufbau neuer Handlungskompetenzen ist ein
wichtiges Ziel. Ein Höchstmaß an Autonomie ist dabei unser oberstes Ziel.

Wir helfen dem Patient auch dabei, seine nicht mehr zu verändernden Defizite zu
akzeptieren und dabei Unterstützung anzunehmen. Dies gilt auch für den Wechsel in
eine betreute Wohnform oder ein Pflegeheim, der Entscheidungsprozess wird von
uns intensiv und so ergebnisoffen wie möglich unterstützt.

Vermehrt im zweiten Teil der Behandlung geht es um die Übertragung der
erreichten Therapieziele aus der stationären Therapie auf die häusliche
Lebenssituation. Zur Unterstützung erfolgen in dieser Zeit vermehrt Familien- oder
Paargespräche und Kontaktaufnahmen mit Heimen oder ambulanten sozialen oder
Pflege-Diensten.
Modelle unseres therapeutischen Handelns
Für das sog. „therapeutische Milieu“ der Station spielen neben den baulichen Gegebenheiten die
Beziehungen zwischen Patienten untereinander und mit den Mitarbeitern, die den Patienten
zugeschriebenen Rechte und Pflichten, Zeitpläne, Ausgangsregelungen und Freiheitsbeschränkungen
eine wesentliche Rolle.
Psychotherapeutisch ist die Abteilung in ihren Behandlungs- und Pflegekonzepten auf einen
verhaltensmedizinischen Ansatz ausgerichtet, integriert darin aber auch tiefenpsychologische und
systemisch-familientherapeutische Aspekte, um so ein komplexes Verständnis des jeweiligen
Patienten zu entwickeln. Die psychotherapeutischen Zielsetzungen werden in Einzel- und
Gruppensettings umgesetzt. Dabei sind wichtige Ziele Aktivierung, sozialer Kompetenzaufbau,
Wiederherstellung der Ich-Funktionen, Stabilisierung vorhandener Kompetenzen, Aufbau neuer
Aktivitäten, Akzeptanz von Einschränkungen und Abbau dysfunktionaler Verhaltensweisen und
Kognitionen.
Die Pflege ist „aktivierend“, ganzheitlich ausgerichtet und ressourcenorientiert. Die intensive
Beziehung zwischen Patienten und Mitarbeitern wird durch Bereichspflege, Bezugspersonensystem
und der Orientierung an einem Selbständigkeitsmodell gestaltet. Pflegerische Handlung setzt
demnach erst ein, wenn der Patient sich nicht mehr selbst versorgen kann. Dabei ist in der
Beziehungsgestaltung Einfühlungsvermögen und ein respektvoller Umgang, der das Selbstwertgefühl
stärkt, besonders bedeutsam. Körperbezogene, erlebnisaktivierende und lebenspraktische
Trainingseinheiten dienen denselben Zielen.
Die vielfältigen sozialen Belastungen und komplizierten versicherungstechnischen und spezifischen
juristischen Probleme Älterer werden durch Sozialarbeiter oft in Zusammenarbeit mit den
Angehörigen gelöst oder zumindest gemildert.
Informationen für Patienten und Angehörige
Die offene gerontopsychiatrische Station 1B versorgt Patienten in höherem Lebensalter, die an einer
der im Folgenden genannten Krankheiten leiden und für die eine ambulante Behandlung aufgrund
der Schwere der Symptomatik nicht mehr ausreicht:
 Affektive Störungen (depressive oder bipolare (manisch-depressive) Störungen)
 Schizophrene und wahnhafte Störungen
 Belastungs- und Krisenreaktionen, Suizidversuche, Angst- und Zwangsstörungen,
somatoforme Störungen sowie Persönlichkeits– und Verhaltensstörungen
 Behandlung leichter hirnorganischer Störungen, soweit die betroffenen Patienten auf einer
offenen Station behandelbar sind
 Suchterkrankungen nach individueller Diagnostik
Internistische Erkrankungen werden durch unsere Konsiliarärzte aus dem Haus kompetent
mitbehandelt, für weitergehende Fragestellungen arbeiten wir eng mit niedergelassenen Kollegen
der Umgebung und anderen somatischen Krankenhäusern zusammen.
Voraussetzung für die Aufnahme auf einer offen geführten Station ist eine ausreichende
Absprachefähigkeit; es sollten keine eigen- oder fremdgefährdenden Verhaltensweisen vorliegen.
Nicht aufgenommen werden können Patienten, bei denen ausschließlich eine Pflegebedürftigkeit
oder andere Versorgungsprobleme bestehen. Es bestehen keine Möglichkeiten zu einem
Daueraufenthalt. Das Klinikum Nordschwarzwald verfügt über keine Pflegestation.
Für den stationären Aufenthalt wichtige Einzelheiten werden im Folgenden anhand
alphabetisch geordneter Stichworte kurz erläutert:
Angehörige:
Das offene Gespräch mit den Angehörigen unserer Patienten ist uns wichtig! Wir können so
notwendige Informationen über den Krankheitszustand des einzelnen Patienten und die daraus
resultierenden Schwierigkeiten im Alltag erhalten und darauf aufbauend gemeinsam sinnvolle
Therapieziele festlegen. Hilfreich können auch mitgebrachte stichwortartige Aufzeichnungen über
die Entwicklung des Krankheitszustandes und die Biographie des Patienten sein.
Am günstigsten findet ein Angehörigengespräch gleich bei der stationären Aufnahme des Patienten
statt. Hilfreich ist es, wenn ein einziger Angehöriger Hauptansprechpartner für uns bleibt und seine
Telefonnummer auf Station hinterlässt.
Arztgespräche:
Die Stationsärzte bieten feste Sprechzeiten an, während derer sie telefonisch für Angehörige
erreichbar sind. Zeiten und Telefonnummern sind in einem eigenen Faltblatt aufgeführt. Für
Angehörigengespräche auf Station sollte in der Regel zuvor ein Termin vereinbart worden sein. Bitte
haben Sie Verständnis, dass die Stationsärzte außerhalb dieser festgelegten Zeiten sich vorranging
ihren Aufgaben der Krankenbehandlung und der Arbeit mit den einzelnen Patienten widmen und
dass nicht planbare Notfälle und Patientenaufnahmen auch einmal zu Terminverschiebungen führen
können.
Aufnahme:
Die Aufnahme der Patientinnen und Patienten erfolgt im Regelfall auf Überweisung von
niedergelassenen Allgemeinärzten, Psychiatern und Nervenärzten oder als Verlegung aus Kliniken
anderer Fachgebiete. Die Vereinbarung eines Aufnahmetermins sollte telefonisch durch den
vorbehandelnden Arzt erfolgen. Bitte bringen Sie das Versicherungskärtchen der Krankenkasse, den
Einweisungsschein und evtl. vorhandene oder vom Arzt mitgegebene Vorbefunde zum
Aufnahmegespräch mit, ebenso den aktuellen Medikamenteinnahmeplan und/oder die bisher
verordnete Medikamente.
Das Mitbringen und der Gebrauch von Drogen, Alkohol, Medikamenten und von potentiell
gefährlichen Gegenständen (z. B. Messer, Scheren, Feuerzeuge, Rasierklingen etc.) ist nicht
gestattet. Deswegen wird das Gepäck des Patienten nach der Aufnahme ggf. gemeinsam mit einer
Pflegeperson durchgesehen.
Ausgangsregelung:
Die Ausgangsregelung regelt die Möglichkeit des Patienten zum Verlassen der Station während des
Krankenhausaufenthaltes; sie orientiert sich am Gesundheitszustand und der
Eigenverantwortlichkeit des Patienten und wird für jeden individuell vom behandelnden Arzt
festgelegt und dem Behandlungsverlauf fortlaufend angepasst. Vereinbart werden kann der Ausgang
von Station z. B. nur in Begleitung von Pflegepersonal, gemeinsam mit Angehörigen, mit einer
Gruppe zuverlässiger Mitpatienten oder auch einzeln. In jedem Fall sollten sich der Patient bzw. die
ihn begleitenden Angehörigen beim Pflegepersonal kurz ab– und nach Rückkehr wieder anmelden,
zusätzlich bitten wir um einen Eintrag in das am Stationseingang aufliegende Ausgangsbuch (Name,
Ziel, Uhrzeit).
Das Verlassen des Klinikgeländes bedarf aus versicherungsrechtlichen Gründen jedoch immer einer
besonderen Absprache mit dem zuständigen Arzt.
Besuchszeiten:
Montag bis Freitag zwischen 14:30 und 20:00 Uhr, am Wochenende zwischen 9:00 und 20:00 Uhr,
sonst nach Absprache.
Im Interesse einer effektiven Behandlung des Patienten haben allerdings feste Termine wie die
ärztlichen Visiten, Untersuchungen und Therapiezeiten Vorrang vor privaten Besuchen.
Wir bitten, auf die Ruhezeiten der Patienten, auch Mitpatienten Rücksicht zu nehmen.
Beurlaubungen:
Tagesbeurlaubungen und darauf aufbauende Belastungserprobungen am Wochenende (im Regelfall
nicht mehr als eine Übernachtung) nach Hause bzw. zu den Angehörigen können in der letzten Phase
der stationären Behandlung therapeutisch sinnvoll sein, um die wiedergewonnene Belastbarkeit
unter Alltagsbedingungen zu erproben und die Wiedereingewöhnung ins häusliche Milieu zu
erleichtern. Die Entscheidung hierüber trifft der behandelnde Arzt. Die konkrete Ausgestaltung
sollte mit dem Patienten und den beteiligten Angehörigen gut vorbesprochen werden, für eine kurze
persönliche oder telefonische Rückmeldung der Angehörigen über den Verlauf sind wir dankbar. Die
für den jeweiligen Zeitraum notwendigen Medikamente werden vom Pflegepersonal mitgegeben.
Für dementielle Erkrankungen mit meist erhöhter Umstellungserschwernis sind Beurlaubungen
wegen des damit verbundenen mehrfachen Umgebungs- und Bezugspersonenwechsel hingegen eher
ungünstig und destabilisierend.
Für die im Zusammenhang mit den Beurlaubungen eventuell anfallenden Kosten, z. B. für Hin- und
Rückfahrt, ist keine Kostenerstattung durch die Klinik oder die Krankenkasse möglich, da es sich
hierbei zwar um therapeutisch sinnvolle, aber nicht um medizinisch notwendige Maßnahmen
handelt.
Betreuungseinrichtung:
Kann jemand aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, wird
erforderlichenfalls ein Betreuer für die zu regelnden Aufgabenkreise (z. B. Aufenthaltsbestimmung,
Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten) bestellt. Ein entsprechender Antrag unter Verweis
auf die stationäre Behandlung in der Gerontopsychiatrie kann durch die Angehörigen beim
Betreuungsgericht gestellt werden, welches im badischen Landesteil beim für den Wohnort des
Betroffenen zuständigen Amtsgericht, im württembergischen Landesteil beim zuständigen Notariat
angesiedelt ist. Grundlage für die Entscheidung über die Einrichtung einer Betreuung ist ein
medizinisches Gutachten sowie eine persönliche Anhörung des Betroffenen durch den
Betreuungsrichter/Notar. Einzelheiten sind im Betreuungsgesetz (enthalten im BGB) als
Nachfolgeregelung der früheren Vormundschaft oder Pflegschaft festgelegt.
Diagnostik:
Ärztlich-psychiatrische und psychologische Untersuchung, psychologische Testverfahren,
internistisches Konsil, Labordiagnostik, EKG, Röntgen und Computertomographie, Neurophysiologie
(EEG) und Sonographie der extracraniellen Hirngefäße. Im Bedarfsfall findet eine konsiliarische
Zusammenarbeit mit der neurologischen Abteilung des Krankenhauses Calw und dem hauseigenen
Schlaflabor statt. Soweit für Diagnostik und Therapie von körperlichen Begleiterkrankungen
erforderlich, wird auch mit den naheliegenden Kreiskrankenhäusern sowie niedergelassenen
Fachärzten zusammengearbeitet.
Essen und Trinken:
Mahlzeiten auf Station: Frühstück ab 8:00 Uhr, Zwischenmahlzeit gegen 10:00 Uhr, Mittagessen um
12:00 Uhr, Kaffeetrinken um 14:30 Uhr, Abendessen um 17:30 Uhr.
Zur Auswahl stehen morgens ein Frühstücksbuffet, mittags und abends in der Regel 2 Menüs, auf
ärztliche Verordnung hin auch passierte Kost oder Diät.
Die Patienten werden ausreichend versorgt, auf Wünsche und Vorlieben wird im Rahmen des im
Krankenhaus Möglichen Rücksicht genommen.
Das Mitbringen von Lebensmitteln und Getränken ist prinzipiell möglich, sollte aber auf
krankheitsbedingte diätetische Einschränkungen Rücksicht nehmen und daher mit dem
Pflegepersonal abgesprochen werden.
Es leuchtet sicher ein, dass unseren Patienten der Genuss von Alkohol – nicht zuletzt aufgrund
unkontrollierbarer Wechselwirkungen mit Medikamenten – verboten sein muss.
Heimanmeldung:
In manchen Fällen können die psychische Krankheit und die Hilfsbedürftigkeit ein solches Ausmaß
erreichen, dass eine weitere häusliche Versorgung nicht mehr verantwortbar erscheint oder die
Pflege die Angehörigen überfordert. Dann stellt der Wechsel in ein Alten- und Pflegeheim eine
sinnvolle Alternative dar. Durch unsere Sozialberatung bieten wir Informationen und Hilfe bei der
Auswahl geeigneter und heimatnaher Heime sowie den notwendigen Formalitäten an. In der Regel
haben Heime längere Wartezeiten auf einen freien Heimplatz, so dass die frühzeitige Anmeldung,
evtl. auch in mehreren Heimen gleichzeitig, ratsam ist.
Da der Krankenhausaufenthalt zeitlich begrenzt ist, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig auch
über dieses Thema ins Gespräch zu kommen.
Hilfsangebote für zu Hause:
Unsere Sozialberatung informiert ebenso über die Möglichkeiten ambulanter Hilfe: Sozialstationen,
Pflegedienste, „Essen auf Rädern“, Nachbarschaftshilfe etc.. Einen guten Überblick über die
Hilfsmöglichkeiten am Heimatort hat in der Regel auch der weiterbetreuende Hausarzt.
In manchen Fällen wird neben dem Hausarzt auch eine nervenärztliche oder psychiatrische
Weiterbetreuung durch einen Facharzt erforderlich sein.
Kleidung:
Patienten mit einer ausschließlich psychiatrischen Erkrankung, z. B. einer Depression, gehören
tagsüber nicht ins Bett! Es ist daher erforderlich, dass ausreichend Kleidung zum Wechseln
mitgebracht wird und getragene Wäsche kurzfristig von Angehörigen abgeholt, gewaschen und
wiedergebracht wird.
Patienten benötigen für den Aufenthalt bei uns bequeme und der Witterung angepasste
Oberbekleidung, ausreichend Unterwäsche zum Wechseln, Strümpfe bzw. Strumpfhosen,
Nachthemden/Schlafanzüge und Morgenmantel. Je nach Jahreszeit sollten eine Jacke oder Mantel,
ggf. Schal und Kopfbedeckung sowie neben bequemen, aber haltgebenden Hausschuhen auch feste
Straßenschuhe mitgebracht werden. Für die Bewegungstherapie und Spaziergänge können – falls
vorhanden- Sportschuhe günstig sein.
Wir können keinerlei Haftung für Verlust oder Beschädigung von Kleidungsstücken oder anderen
Gegenständen unserer Patienten übernehmen.
Krankheitsbilder:
Für eine erste Information über die beim Patienten festgestellte und zu behandelnde Krankheit
halten wir für einige der häufigsten psychiatrischen und neurologischen Erkrankungen im Alter
spezielle Broschüren oder Literaturempfehlungen bereit. Meistens finden sich hierin auch
alltagspraktische Ratschläge für Angehörige im Umgang mit den Erkrankten sowie Kontaktadressen
zu überregionalen Verbänden, Selbsthilfe- und Angehörigengruppen. Diese Lektüre beantwortet
bereits viele der uns häufig gestellten Fragen und kann so dabei helfen, das Gespräch mit dem Arzt
vorzubereiten.
Medikamente:
Während der stationären Behandlung erhalten die Patienten alle notwendigen Medikamente
ausschließlich bei der Medikamentenausgabe durch das Pflegepersonal auf Verordnung des
behandelnden Klinikarztes. Das betrifft auch die bereits bisher zu Hause eingenommenen
Arzneimittel, die ggf. durch unsere hauseigene Apotheke beschafft werden. Dosisänderungen oder
Medikamentenumstellung im Rahmen unseres Behandlungsplanes werden vom zuständigen Arzt
jeweils mit dem Patienten besprochen. Aus Gründen der Sicherheit und Verträglichkeit dürfen keine
weiteren Medikamente vom Patienten eigenmächtig und ohne Wissen des Klinikarztes eingenommen
oder bei den eigenen Sachen verwahrt werden! Bei Aufnahme zu unserer Information mitgebrachte
Medikamente werden den Angehörigen abschließend wieder nach Hause mitgegeben.
Bei Entlassung erhält der Patient neben dem Arztbrief einen aktuellen Medikamenteneinnahmeplan
mit der von uns zur Weiterverordnung empfohlenen Medikation.
Da Klinikärzte keine Kassenrezepte ausstellen dürfen, das Klinikum aus Kostengründen jedoch im
Regelfall bei Entlassung auch keine Medikamente mehr mitgeben kann, sollte die
Weiterverschreibung bereits im Vorfeld der Entlassung mit Haus- bzw. Facharzt und ggf. der
örtlichen Apotheke geplant werden, insbesondere bei Entlassung auf Wochenenden oder Feiertage.
Patientenverfügungen:
Immer mehr Menschen machen sich heute bereits in gesunden Tagen Gedanken, welche
lebensverlängernden medizinischen und pflegerischen Maßnahmen im Falle eigener schwerer,
vielleicht unheilbarer Erkrankungen ergriffen oder auch unterlassen werden sollen. Manchmal liegt
eine schriftliche Patientenverfügung vor, oft können Angehörige über den mutmaßlichen Willen des
Patienten Auskunft geben, wenn dieser krankheitsbedingt nicht mehr dazu in der Lage ist.
Um in Grenzfällen zu Therapieentscheidungen im Sinne des Patienten zu gelangen, ist es hilfreich,
auch dieses Thema im Arztgespräch anzusprechen.
Bereits vorhandene Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Generalvollmachten bitten
wir, uns in Kopie für die Patientenakte zur Verfügung zu stellen, damit der darin zum Ausdruck
gekommene Wille des Patienten auch Beachtung finden kann.
Pflegeutensilien:
Wir bitten darum, Seife oder Duschgel, Shampoo, Zahnpasta, Zahnbürste und Zahnputzbecher, ggf.
Prothesenhaftcreme und Gebissreinigungsgstabletten, Kamm oder Haarbürste, Körperlotion, Hautund Gesichtscreme selbst mitzubringen. Im Bedarfsfall sollte auch an Haargummis, Haarklammern
und ähnliches sowie für Männer an die Rasierutensilien gedacht werden. Handtücher und
Waschlappen werden vom Klinikum zur Verfügung gestellt.
Pflegeversicherung:
Bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit kann ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei
der Pflegekasse, die der jeweils zuständigen Krankenkasse angegliedert ist, gestellt werden. Die
Einstufung in die Pflegestufe erfolgt durch Mitarbeiter des MDK (Medizinischer Dienst der
Krankenkassen) unabhängig von den behandelnden Ärzten. Bei Patienten, die in eine stationäre
Einrichtung entlassen werden, kann die Einstufung noch im Klinikum erfolgen, im Falle häuslicher
Pflege muss diese Einstufung beim Patienten zu Hause durchgeführt werden.
Weitere Informationen sind durch unsere Sozialberatung erhältlich.
Rauchen:
Nikotingenuss ist gesundheitsschädlich, aus ärztlicher Sicht ist davon abzuraten!
Verboten ist es Patienten mit einer akuten oder chronischen Bronchitis, Asthma, Lungenentzündung
oder ähnlichen Erkrankungen, die zu einer Behinderung der Atmung und Einschränkung der
Lungenfunktion führen.
Es ist Sache des Patienten bzw. seiner Angehörigen , ausreichend Zigaretten bzw. Geld dafür
mitzubringen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, auch die Zahl der Zigaretten pro Tag
zuzuteilen.
Seelsorgerliche Betreuung:
Über die Angebote der Klinikseelsorge informiert ein eigener Aushang an den Informationstafeln.
Wir bitten um Mitteilung, wenn darüber hinaus ein Gespräch oder Beistand durch die Klinikseelsorge
gewünscht wird.
Sozialberatung:
Die Sozialarbeiter der Klinik für Geronto- und Neuropsychiatrie bieten Patienten und Angehörigen
Beratung an zu allen Fragen der Kranken- und Pflegeversicherung, zur Organisation ambulanter
Hilfsleistungen für zu Hause oder bei der Suche eines geeigneten Platzes im Betreuten Wohnen bzw.
im Pflegeheim. Sie informieren ebenso über die Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung durch
Vollmachtserteilung bzw. Betreuungseinrichtung und halten weiterführende schriftliche
Informationen bereit.
Sinnvoll ist oft eine frühzeitige telefonische Kontaktaufnahme oder nach vorheriger
Terminvereinbarung ein persönliches Gespräch im Klinikum.
Bei entsprechender Indikation und fehlenden anderen Möglichkeiten unternehmen Sozialarbeiter in
Einzelfällen auch begleitete Sozialfahrten mit den Patienten in deren Wohnung, zu Behörden oder
zur Vorstellung in Heimeinrichtungen.
Sturzvorbeugung:
Eine Sturzgefährdung ist ein besonders häufiges Problem gerade älterer psychiatrischer Patienten.
Sie kann mitbedingt sein durch äußere Faktoren, durch das Zusammenwirken verschiedener
körperlicher und seelischer Krankheitszustände bzw. Funktionseinschränkungen sowie durch die
Nebenwirkungen einer medikamentösen Therapie.
Zur Vermeidung von Stürzen dient das Tragen von geschlossenen, gut passenden Schuhen. Evtl.
schon vorhandene eigene Gehhilfen (Gehstöcke, Gehwagen, Rollator) sollten nach Absprache mit
Arzt und Pflegepersonal von zu Hause mitgebracht werden. Schutz vor einer der gravierendsten
Sturzfolgen im Alter, der Oberschenkelhalsfraktur, bieten sog. Hüftprotektoren, polsternde
Kunststoffschalen, die in spezieller Unterwäsche getragen werden. Schwer verwirrte, sehr
bewegungsunruhige und nicht mehr absprachefähige Patienten können bei akuter und erheblicher
Sturzgefährdung mittels „Fixiergurten“ im Sessel oder Bett gesichert werden. Jedoch bedarf eine
solche Fixierung, wenn sie krankheitsbedingt nicht nur notfallmäßig, sondern regelmäßig
erforderlich ist, der richterlichen Genehmigung. Eine solche Maßnahme sollte stets die letzte
Möglichkeit nach vergeblichem Ausschöpfen aller alternativen sturzprophylaktischen Maßnahmen
darstellen.
Therapie:
An zentraler Stelle stehen ärztlich-psychiatrische Behandlung (therapeutische Beziehung; Gespräche
einzeln, in der Gruppe und gemeinsam mit Angehörigen; medikamentöse Therapie), die
kompetente, an Bedürfnissen und Möglichkeiten der Patienten ausgerichtete pflegerische
Zuwendung und Versorgung sowie tagesstrukturierende, aktivierende und milieutherapeutische
Elemente auf der Station. Werktäglich werden alle Patienten durch ihre zuständigen Stationsärzte
visitiert, einmal pro Woche erfolgt eine Visite durch den Chefarzt oder Oberarzt. Indikationsbezogen
kommen zum Einsatz: psychologische Betreuung und Psychotherapie, Ergo-, Musik-, Kunst- und
Tanztherapie, Haushaltsgruppe, Physiotherapie, Bewegungstherapie, Entspannungstraining mit
Elementen aus der Aromatherapie, Lichttherapie, Schlafentzugtherapie und logopädische
Behandlung. Die Arbeit mit Angehörigen umfasst die Beteiligung an der Diagnostik und Festlegung
von Therapiezielen im Arztgespräch, Informationen und Beratung in Bezug auf die einzelnen
Krankheitsbilder und den Umgang mit den erkrankten Familienmitgliedern sowie sozialarbeiterische
Beratung und Hilfestellung bei der Klärung versorgungsrechtlicher Ansprüche, Vermittlung
ambulanter Dienste, Betreuerbestellung oder Heimplatzsuche.
Unterbringung:
Eine gerichtliche Unterbringung eines psychisch Kranken kann notwendig werden, wenn dieser
infolge seiner Krankheit sein Leben oder seine Gesundheit erheblich gefährdet oder eine erhebliche
gegenwärtige Gefahr für andere darstellt. Krankheitsbedingt fehlt oft die Einsicht in die eigenen
Defizite und in die Behandlungsbedürftigkeit, so dass betroffene Patienten die notwendige
Zustimmung zur Behandlung nicht geben oder nicht geben können. Die Beteiligung des
Vormundschaftsgerichtes bei der Unterbringung von Patienten gegen oder ohne ihren Willen dient
dem Schutz der Betroffenen. Gesetzliche Grundlagen stellen das Unterbringungsgesetz Baden
Württemberg (UBG) und das Betreuungsgesetz (im BGB §§ 1896-1908) dar.
Verweildauer:
Sie ist bei jedem Patienten ganz unterschiedlich. So individuell jeder Mensch ist, so verschieden ist
der Verlauf und die Schwere der Erkrankung.
Durch die Individualität können zu Beginn einer Behandlung keine Aussagen bezüglich der Dauer
einer Behandlung getroffen werden. Dies ist erst während des Verlaufs der Behandlung ersichtlich.
Im Durchschnitt dauert die Behandlung auf Station 1B etwa vier bis sechs Wochen. Wir sind bemüht,
jeden stationären Krankenhausaufenthalt so kurz wie möglich zu gestalten. Dazu sind wir auch aus
Kostengründen den Krankenkassen gegenüber verpflichtet.
Allerdings benötigt jede medikamentöse Einstellung auch Zeit, da gerade bei Psychopharmaka
Wirkungen erst nach einer gewissen Beobachtungsdauer einzuschätzen sind.
In jedem Fall sollte am besten schon im Aufnahmegespräch die Frage angesprochen werden, wie die
weitere Versorgung und Behandlung im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt aussehen soll, um
ausreichend Zeit zu haben, alle nötigen Schritte hierfür in die Wege zu leiten.
Die Möglichkeit zu einem Daueraufenthalt oder zu einem Aufenthalt allein wegen fehlender
alternativer Versorgungsmöglichkeiten besteht bei uns wie in allen Akutkrankenhäusern nicht.
Weiterbehandlung:
Die medizinische Weiterbehandlung erfolgt durch den Hausarzt und ggf. auch durch niedergelassene
psychiatrische Fachärzte oder Nervenärzte. Diese werden durch einen Arztbrief über die stationäre
Behandlung informiert.
Die Möglichkeit zur ambulanten Weiterbetreuung durch das Klinikum Nordschwarzwald besteht bei
Vorliegen bestimmter Voraussetzungen im Rahmen unserer gerontopsychiatrischen
Institutsambulanz.
Wertsachen und Geld:
Hierzu zählen neben Bargeld auch Brillen, Uhren, Hörgeräte, Zahnprothesen, Schmuck, technische
Apparate. In Absprache mit dem Pflegepersonal wird im Aufnahmegespräch für jeden Patienten
individuell festgelegt, welche dieser Gegenstände der Patient in Eigenverwahrung behält, welche
die Station für den Patienten verwahrt und was eventuell die Angehörigen wieder mit nach Hause
nehmen können.
Sinnvollerweise sollten benötigte Brillen und Hörgeräte (mit einer ausreichenden Anzahl Batterien)
für den stationären Aufenthalt mitgebracht und genutzt werden !
Geldbeträge (z. B. für Frisörbesuche, Fußpflege, Toilettenartikel) können auf der Kasse des
Klinikums Nordschwarzwald gegen Quittung einbezahlt werden. Natürlich ist auch eine Überweisung
auf ein Girokonto des Klinikums möglich, in diesem Fall sollte auf dem Überweisungsschein vermerkt
sein: „Privatgeld für (Name, Vorname) auf Station (Nummer)“. Zum Telefonieren am
Münzfernsprecher auf Station wird Kleingeld benötigt.
Auf Wunsch kann der Patient gegen eine Kaution von 10 € einen Schlüssel für seinen Schrank
erhalten.
Das Klinikum Nordschwarzwald kann für Verlust oder Beschädigung der von Patienten in
Eigenverwahrung behaltenen Gegenstände keinerlei Haftung übernehmen.
Zimmer:
Die übliche Unterbringung der Patienten erfolgt in 2- und 3-Bett-Zimmern, teilweise mit Nasszelle.
Zufriedenheit:
Angesichts vieler gravierender und auch heute noch nur unzureichend behandelbarer
Krankheitsbilder erscheint die Zufriedenheit von Patienten und Angehörigen als ein nur allzu
relativer Begriff.
Um so wichtiger erscheint uns das gemeinsame Gespräch zwischen Patienten, Angehörigen und
therapeutischen Mitarbeitern im Krankenhaus, um realistische Ziele für die medizinischpsychiatrische Therapie und die pflegerische sowie soziale Versorgung zu erarbeiten und ggf. dem
weiteren Krankheitsverlauf anzupassen.
Wir bitten, uns auch Unverständnis und Kritik mitzuteilen; wir sind für die Weiterarbeit auf solche
wie auch auf positive Rückmeldungen angewiesen. Für – auch anonyme – schriftliche Rückmeldungen
liegen sog. Bewertungsbögen Lob- und Kritik auf Station aus.
Als neutrale, vom Klinikum Nordschwarzwald unabhängige Institution für Anregungen und
Beschwerden, steht der ehrenamtliche Patientenfürsprecher zur Verfügung. Wer dieses Amt
wahrnimmt und wie er zu erreichen ist, kann dem entsprechenden Aushang auf der Station
entnommen werden.
Stand 10.03.2014
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