Gerontopsychiatrie Station 1B Unser Selbstverständnis Die Gerontopsychiatrie befasst sich mit der Diagnostik und Therapie von geistigen und seelischen Störungen. Hierzu gehören vor allem depressive Störungen, psychotische Erkrankungen, dementielle Syndrome, Suchtkrankheiten und schwere Persönlichkeitsstörungen. Stationäre Gerontopsychiatrie sieht sich als Teil eines eng miteinander kooperierenden Versorgungsnetzwerkes mit Angehörigen, teilstationärer und ambulanter Versorgung, niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Sozialstationen, sozialpsychiatrischen Diensten sowie Heimund Pflegeeinrichtungen. Das vollstationäre Angebot dient grundsätzlich der Behandlung aller psychischen Störungen. Besonders aufwändig ist die Behandlung schwer kranker Patienten, für die ein hoher personeller und apparativer Aufwand vonnöten ist, der im ambulanten Bereich nicht geleistet werden kann. Besondere Beachtung verdient die Krisenintervention bei schweren, mit Suizidalität einhergehenden Depressionen oder die Behandlung ausgeprägter Verhaltensstörungen im Rahmen dementieller oder psychotischer Störungsbilder. Dauerhaft bettlägerige Patienten profitieren dagegen vom Setting einer gerontopsychiatrischen Station in der Regel nicht. Multimorbidität beschreibt das Phänomen, dass bei Älteren häufig mehrere Störungen von Krankheitswert gleichzeitig bestehen und dass sich dabei Krankheiten aus allen medizinischen Fachrichtungen finden, die sich gegenseitig negativ beeinflussen können. Dies stellt eine der wichtigsten Herausforderungen der Gerontopsychiatrie dar, nämlich diesen verschiedenen Ebenen mit ihren multiplen Einflüssen auch auf das psychische Erleben diagnostisch und therapeutisch gerecht zu werden. Dies erfordert eine zusätzliche neurologisch/internistische und intensive pflegerische Versorgung, die sich auf Grund-, Behandlungs- und Psychiatrische Pflege bezieht. Deshalb ist im gerontopsychiatrischen Team die enge Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen und Disziplinen besonders notwendig. Dazu zählen Ärzte und Pflegekräfte, Psychologen, Sozialarbeiter, Physio-, Ergo-, Kunst- und Musiktherapeuten sowie die Klinikseelsorger. Eine Diagnostik, die sich lediglich auf die Defizite des Patienten beschränkt, sieht Altern eindimensional als Abbauprozess und Fähigkeitsverlust, es entsteht das „Defizitmodell“ des Alters. Für die Diagnostik und Behandlung von Gesundheitsstörungen in der Altersmedizin ist seit längerem das „Kompetenzmodell“ als sowohl günstiger, aber auch humaner erkannt worden. Dieses lenkt den Blick auf Ressourcen und Fähigkeiten des Patienten, nutzt diese aus und baut sie gezielt auf. Altern wird dabei weniger als Abbau, sondern als Umbauprozess und als eine Phase intensiver psychischer, physischer und sozialer Wechselwirkungen verstanden. Dadurch wird aus klassischer pathologieorientierter Diagnostik ein gerontopsychiatrisches Assessment, das intensiv nach verbliebenen Fähigkeiten fragt und ein Gesamtbild des Patienten zu entwerfen sucht, das diesen verschiedenen Aspekten gerecht wird. Dieses stellt dann die Basis für biologisch, psycho- und soziotherapeutisch begründete Interventionen dar, die in ihrer ethischen Einordnung und Ausrichtung immer wieder neu hinterfragt werden müssen. Dieses Hinterfragen ist ein ständiger Prozess, der sich quasi täglich bei jedem Patienten wiederholt und so den oft dynamischen Änderungen auch im hohen Alter Rechnung trägt. Geduld und Konstanz in der inneren zugewandten Haltung bedingen dabei, dass den Bedürfnissen des Patienten Rechnung getragen wird und eine nachhaltige Lösung für ihn gesucht wird. Ziele der Behandlung Zu Beginn steht die intensive diagnostische Abklärung im Vordergrund, um geeignete Therapiemaßnahmen daraus ableiten zu können. Manche Krankheitsbilder benötigen jedoch mehr Zeit zur diagnostischen Abklärung, so dass während der gesamten Behandlung eine permanente Überprüfung der initialen Einschätzung stattfindet. Ziel ist die optimale Auswahl geeigneter Therapieformen zur raschen Linderung von Beschwerden und langfristigen Stabilisierung. Wir helfen unseren Patienten dabei, Lebensqualität zu erhalten und wiederzuerlangen. Darunter verstehen wir, dass wieder Wohlbefinden, Vertrauen, Sicherheit, Lebensfreude und Hoffnung entsteht und empfunden werden kann. Die Angehörigen sind uns dabei wichtige Partner, die während der gesamten Behandlung intensiv einbezogen werden. Wir fördern gezielt die Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, so dass Betreuungsintensität reduziert werden kann. Wir lenken dabei den Blick unserer Patienten auf ihre Stärken und vorhandnen Ressourcen und vermitteln dadurch ein positiv wertschätzendes Klima. Wir fördern soziale Kontakte, aber helfen auch dabei, Alleinsein zu können und sich dabei sinnvoll zu beschäftigen. Der Aufbau neuer Handlungskompetenzen ist ein wichtiges Ziel. Ein Höchstmaß an Autonomie ist dabei unser oberstes Ziel. Wir helfen dem Patient auch dabei, seine nicht mehr zu verändernden Defizite zu akzeptieren und dabei Unterstützung anzunehmen. Dies gilt auch für den Wechsel in eine betreute Wohnform oder ein Pflegeheim, der Entscheidungsprozess wird von uns intensiv und so ergebnisoffen wie möglich unterstützt. Vermehrt im zweiten Teil der Behandlung geht es um die Übertragung der erreichten Therapieziele aus der stationären Therapie auf die häusliche Lebenssituation. Zur Unterstützung erfolgen in dieser Zeit vermehrt Familien- oder Paargespräche und Kontaktaufnahmen mit Heimen oder ambulanten sozialen oder Pflege-Diensten. Modelle unseres therapeutischen Handelns Für das sog. „therapeutische Milieu“ der Station spielen neben den baulichen Gegebenheiten die Beziehungen zwischen Patienten untereinander und mit den Mitarbeitern, die den Patienten zugeschriebenen Rechte und Pflichten, Zeitpläne, Ausgangsregelungen und Freiheitsbeschränkungen eine wesentliche Rolle. Psychotherapeutisch ist die Abteilung in ihren Behandlungs- und Pflegekonzepten auf einen verhaltensmedizinischen Ansatz ausgerichtet, integriert darin aber auch tiefenpsychologische und systemisch-familientherapeutische Aspekte, um so ein komplexes Verständnis des jeweiligen Patienten zu entwickeln. Die psychotherapeutischen Zielsetzungen werden in Einzel- und Gruppensettings umgesetzt. Dabei sind wichtige Ziele Aktivierung, sozialer Kompetenzaufbau, Wiederherstellung der Ich-Funktionen, Stabilisierung vorhandener Kompetenzen, Aufbau neuer Aktivitäten, Akzeptanz von Einschränkungen und Abbau dysfunktionaler Verhaltensweisen und Kognitionen. Die Pflege ist „aktivierend“, ganzheitlich ausgerichtet und ressourcenorientiert. Die intensive Beziehung zwischen Patienten und Mitarbeitern wird durch Bereichspflege, Bezugspersonensystem und der Orientierung an einem Selbständigkeitsmodell gestaltet. Pflegerische Handlung setzt demnach erst ein, wenn der Patient sich nicht mehr selbst versorgen kann. Dabei ist in der Beziehungsgestaltung Einfühlungsvermögen und ein respektvoller Umgang, der das Selbstwertgefühl stärkt, besonders bedeutsam. Körperbezogene, erlebnisaktivierende und lebenspraktische Trainingseinheiten dienen denselben Zielen. Die vielfältigen sozialen Belastungen und komplizierten versicherungstechnischen und spezifischen juristischen Probleme Älterer werden durch Sozialarbeiter oft in Zusammenarbeit mit den Angehörigen gelöst oder zumindest gemildert. Informationen für Patienten und Angehörige Die offene gerontopsychiatrische Station 1B versorgt Patienten in höherem Lebensalter, die an einer der im Folgenden genannten Krankheiten leiden und für die eine ambulante Behandlung aufgrund der Schwere der Symptomatik nicht mehr ausreicht: Affektive Störungen (depressive oder bipolare (manisch-depressive) Störungen) Schizophrene und wahnhafte Störungen Belastungs- und Krisenreaktionen, Suizidversuche, Angst- und Zwangsstörungen, somatoforme Störungen sowie Persönlichkeits– und Verhaltensstörungen Behandlung leichter hirnorganischer Störungen, soweit die betroffenen Patienten auf einer offenen Station behandelbar sind Suchterkrankungen nach individueller Diagnostik Internistische Erkrankungen werden durch unsere Konsiliarärzte aus dem Haus kompetent mitbehandelt, für weitergehende Fragestellungen arbeiten wir eng mit niedergelassenen Kollegen der Umgebung und anderen somatischen Krankenhäusern zusammen. Voraussetzung für die Aufnahme auf einer offen geführten Station ist eine ausreichende Absprachefähigkeit; es sollten keine eigen- oder fremdgefährdenden Verhaltensweisen vorliegen. Nicht aufgenommen werden können Patienten, bei denen ausschließlich eine Pflegebedürftigkeit oder andere Versorgungsprobleme bestehen. Es bestehen keine Möglichkeiten zu einem Daueraufenthalt. Das Klinikum Nordschwarzwald verfügt über keine Pflegestation. Für den stationären Aufenthalt wichtige Einzelheiten werden im Folgenden anhand alphabetisch geordneter Stichworte kurz erläutert: Angehörige: Das offene Gespräch mit den Angehörigen unserer Patienten ist uns wichtig! Wir können so notwendige Informationen über den Krankheitszustand des einzelnen Patienten und die daraus resultierenden Schwierigkeiten im Alltag erhalten und darauf aufbauend gemeinsam sinnvolle Therapieziele festlegen. Hilfreich können auch mitgebrachte stichwortartige Aufzeichnungen über die Entwicklung des Krankheitszustandes und die Biographie des Patienten sein. Am günstigsten findet ein Angehörigengespräch gleich bei der stationären Aufnahme des Patienten statt. Hilfreich ist es, wenn ein einziger Angehöriger Hauptansprechpartner für uns bleibt und seine Telefonnummer auf Station hinterlässt. Arztgespräche: Die Stationsärzte bieten feste Sprechzeiten an, während derer sie telefonisch für Angehörige erreichbar sind. Zeiten und Telefonnummern sind in einem eigenen Faltblatt aufgeführt. Für Angehörigengespräche auf Station sollte in der Regel zuvor ein Termin vereinbart worden sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Stationsärzte außerhalb dieser festgelegten Zeiten sich vorranging ihren Aufgaben der Krankenbehandlung und der Arbeit mit den einzelnen Patienten widmen und dass nicht planbare Notfälle und Patientenaufnahmen auch einmal zu Terminverschiebungen führen können. Aufnahme: Die Aufnahme der Patientinnen und Patienten erfolgt im Regelfall auf Überweisung von niedergelassenen Allgemeinärzten, Psychiatern und Nervenärzten oder als Verlegung aus Kliniken anderer Fachgebiete. Die Vereinbarung eines Aufnahmetermins sollte telefonisch durch den vorbehandelnden Arzt erfolgen. Bitte bringen Sie das Versicherungskärtchen der Krankenkasse, den Einweisungsschein und evtl. vorhandene oder vom Arzt mitgegebene Vorbefunde zum Aufnahmegespräch mit, ebenso den aktuellen Medikamenteinnahmeplan und/oder die bisher verordnete Medikamente. Das Mitbringen und der Gebrauch von Drogen, Alkohol, Medikamenten und von potentiell gefährlichen Gegenständen (z. B. Messer, Scheren, Feuerzeuge, Rasierklingen etc.) ist nicht gestattet. Deswegen wird das Gepäck des Patienten nach der Aufnahme ggf. gemeinsam mit einer Pflegeperson durchgesehen. Ausgangsregelung: Die Ausgangsregelung regelt die Möglichkeit des Patienten zum Verlassen der Station während des Krankenhausaufenthaltes; sie orientiert sich am Gesundheitszustand und der Eigenverantwortlichkeit des Patienten und wird für jeden individuell vom behandelnden Arzt festgelegt und dem Behandlungsverlauf fortlaufend angepasst. Vereinbart werden kann der Ausgang von Station z. B. nur in Begleitung von Pflegepersonal, gemeinsam mit Angehörigen, mit einer Gruppe zuverlässiger Mitpatienten oder auch einzeln. In jedem Fall sollten sich der Patient bzw. die ihn begleitenden Angehörigen beim Pflegepersonal kurz ab– und nach Rückkehr wieder anmelden, zusätzlich bitten wir um einen Eintrag in das am Stationseingang aufliegende Ausgangsbuch (Name, Ziel, Uhrzeit). Das Verlassen des Klinikgeländes bedarf aus versicherungsrechtlichen Gründen jedoch immer einer besonderen Absprache mit dem zuständigen Arzt. Besuchszeiten: Montag bis Freitag zwischen 14:30 und 20:00 Uhr, am Wochenende zwischen 9:00 und 20:00 Uhr, sonst nach Absprache. Im Interesse einer effektiven Behandlung des Patienten haben allerdings feste Termine wie die ärztlichen Visiten, Untersuchungen und Therapiezeiten Vorrang vor privaten Besuchen. Wir bitten, auf die Ruhezeiten der Patienten, auch Mitpatienten Rücksicht zu nehmen. Beurlaubungen: Tagesbeurlaubungen und darauf aufbauende Belastungserprobungen am Wochenende (im Regelfall nicht mehr als eine Übernachtung) nach Hause bzw. zu den Angehörigen können in der letzten Phase der stationären Behandlung therapeutisch sinnvoll sein, um die wiedergewonnene Belastbarkeit unter Alltagsbedingungen zu erproben und die Wiedereingewöhnung ins häusliche Milieu zu erleichtern. Die Entscheidung hierüber trifft der behandelnde Arzt. Die konkrete Ausgestaltung sollte mit dem Patienten und den beteiligten Angehörigen gut vorbesprochen werden, für eine kurze persönliche oder telefonische Rückmeldung der Angehörigen über den Verlauf sind wir dankbar. Die für den jeweiligen Zeitraum notwendigen Medikamente werden vom Pflegepersonal mitgegeben. Für dementielle Erkrankungen mit meist erhöhter Umstellungserschwernis sind Beurlaubungen wegen des damit verbundenen mehrfachen Umgebungs- und Bezugspersonenwechsel hingegen eher ungünstig und destabilisierend. Für die im Zusammenhang mit den Beurlaubungen eventuell anfallenden Kosten, z. B. für Hin- und Rückfahrt, ist keine Kostenerstattung durch die Klinik oder die Krankenkasse möglich, da es sich hierbei zwar um therapeutisch sinnvolle, aber nicht um medizinisch notwendige Maßnahmen handelt. Betreuungseinrichtung: Kann jemand aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, wird erforderlichenfalls ein Betreuer für die zu regelnden Aufgabenkreise (z. B. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten) bestellt. Ein entsprechender Antrag unter Verweis auf die stationäre Behandlung in der Gerontopsychiatrie kann durch die Angehörigen beim Betreuungsgericht gestellt werden, welches im badischen Landesteil beim für den Wohnort des Betroffenen zuständigen Amtsgericht, im württembergischen Landesteil beim zuständigen Notariat angesiedelt ist. Grundlage für die Entscheidung über die Einrichtung einer Betreuung ist ein medizinisches Gutachten sowie eine persönliche Anhörung des Betroffenen durch den Betreuungsrichter/Notar. Einzelheiten sind im Betreuungsgesetz (enthalten im BGB) als Nachfolgeregelung der früheren Vormundschaft oder Pflegschaft festgelegt. Diagnostik: Ärztlich-psychiatrische und psychologische Untersuchung, psychologische Testverfahren, internistisches Konsil, Labordiagnostik, EKG, Röntgen und Computertomographie, Neurophysiologie (EEG) und Sonographie der extracraniellen Hirngefäße. Im Bedarfsfall findet eine konsiliarische Zusammenarbeit mit der neurologischen Abteilung des Krankenhauses Calw und dem hauseigenen Schlaflabor statt. Soweit für Diagnostik und Therapie von körperlichen Begleiterkrankungen erforderlich, wird auch mit den naheliegenden Kreiskrankenhäusern sowie niedergelassenen Fachärzten zusammengearbeitet. Essen und Trinken: Mahlzeiten auf Station: Frühstück ab 8:00 Uhr, Zwischenmahlzeit gegen 10:00 Uhr, Mittagessen um 12:00 Uhr, Kaffeetrinken um 14:30 Uhr, Abendessen um 17:30 Uhr. Zur Auswahl stehen morgens ein Frühstücksbuffet, mittags und abends in der Regel 2 Menüs, auf ärztliche Verordnung hin auch passierte Kost oder Diät. Die Patienten werden ausreichend versorgt, auf Wünsche und Vorlieben wird im Rahmen des im Krankenhaus Möglichen Rücksicht genommen. Das Mitbringen von Lebensmitteln und Getränken ist prinzipiell möglich, sollte aber auf krankheitsbedingte diätetische Einschränkungen Rücksicht nehmen und daher mit dem Pflegepersonal abgesprochen werden. Es leuchtet sicher ein, dass unseren Patienten der Genuss von Alkohol – nicht zuletzt aufgrund unkontrollierbarer Wechselwirkungen mit Medikamenten – verboten sein muss. Heimanmeldung: In manchen Fällen können die psychische Krankheit und die Hilfsbedürftigkeit ein solches Ausmaß erreichen, dass eine weitere häusliche Versorgung nicht mehr verantwortbar erscheint oder die Pflege die Angehörigen überfordert. Dann stellt der Wechsel in ein Alten- und Pflegeheim eine sinnvolle Alternative dar. Durch unsere Sozialberatung bieten wir Informationen und Hilfe bei der Auswahl geeigneter und heimatnaher Heime sowie den notwendigen Formalitäten an. In der Regel haben Heime längere Wartezeiten auf einen freien Heimplatz, so dass die frühzeitige Anmeldung, evtl. auch in mehreren Heimen gleichzeitig, ratsam ist. Da der Krankenhausaufenthalt zeitlich begrenzt ist, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig auch über dieses Thema ins Gespräch zu kommen. Hilfsangebote für zu Hause: Unsere Sozialberatung informiert ebenso über die Möglichkeiten ambulanter Hilfe: Sozialstationen, Pflegedienste, „Essen auf Rädern“, Nachbarschaftshilfe etc.. Einen guten Überblick über die Hilfsmöglichkeiten am Heimatort hat in der Regel auch der weiterbetreuende Hausarzt. In manchen Fällen wird neben dem Hausarzt auch eine nervenärztliche oder psychiatrische Weiterbetreuung durch einen Facharzt erforderlich sein. Kleidung: Patienten mit einer ausschließlich psychiatrischen Erkrankung, z. B. einer Depression, gehören tagsüber nicht ins Bett! Es ist daher erforderlich, dass ausreichend Kleidung zum Wechseln mitgebracht wird und getragene Wäsche kurzfristig von Angehörigen abgeholt, gewaschen und wiedergebracht wird. Patienten benötigen für den Aufenthalt bei uns bequeme und der Witterung angepasste Oberbekleidung, ausreichend Unterwäsche zum Wechseln, Strümpfe bzw. Strumpfhosen, Nachthemden/Schlafanzüge und Morgenmantel. Je nach Jahreszeit sollten eine Jacke oder Mantel, ggf. Schal und Kopfbedeckung sowie neben bequemen, aber haltgebenden Hausschuhen auch feste Straßenschuhe mitgebracht werden. Für die Bewegungstherapie und Spaziergänge können – falls vorhanden- Sportschuhe günstig sein. Wir können keinerlei Haftung für Verlust oder Beschädigung von Kleidungsstücken oder anderen Gegenständen unserer Patienten übernehmen. Krankheitsbilder: Für eine erste Information über die beim Patienten festgestellte und zu behandelnde Krankheit halten wir für einige der häufigsten psychiatrischen und neurologischen Erkrankungen im Alter spezielle Broschüren oder Literaturempfehlungen bereit. Meistens finden sich hierin auch alltagspraktische Ratschläge für Angehörige im Umgang mit den Erkrankten sowie Kontaktadressen zu überregionalen Verbänden, Selbsthilfe- und Angehörigengruppen. Diese Lektüre beantwortet bereits viele der uns häufig gestellten Fragen und kann so dabei helfen, das Gespräch mit dem Arzt vorzubereiten. Medikamente: Während der stationären Behandlung erhalten die Patienten alle notwendigen Medikamente ausschließlich bei der Medikamentenausgabe durch das Pflegepersonal auf Verordnung des behandelnden Klinikarztes. Das betrifft auch die bereits bisher zu Hause eingenommenen Arzneimittel, die ggf. durch unsere hauseigene Apotheke beschafft werden. Dosisänderungen oder Medikamentenumstellung im Rahmen unseres Behandlungsplanes werden vom zuständigen Arzt jeweils mit dem Patienten besprochen. Aus Gründen der Sicherheit und Verträglichkeit dürfen keine weiteren Medikamente vom Patienten eigenmächtig und ohne Wissen des Klinikarztes eingenommen oder bei den eigenen Sachen verwahrt werden! Bei Aufnahme zu unserer Information mitgebrachte Medikamente werden den Angehörigen abschließend wieder nach Hause mitgegeben. Bei Entlassung erhält der Patient neben dem Arztbrief einen aktuellen Medikamenteneinnahmeplan mit der von uns zur Weiterverordnung empfohlenen Medikation. Da Klinikärzte keine Kassenrezepte ausstellen dürfen, das Klinikum aus Kostengründen jedoch im Regelfall bei Entlassung auch keine Medikamente mehr mitgeben kann, sollte die Weiterverschreibung bereits im Vorfeld der Entlassung mit Haus- bzw. Facharzt und ggf. der örtlichen Apotheke geplant werden, insbesondere bei Entlassung auf Wochenenden oder Feiertage. Patientenverfügungen: Immer mehr Menschen machen sich heute bereits in gesunden Tagen Gedanken, welche lebensverlängernden medizinischen und pflegerischen Maßnahmen im Falle eigener schwerer, vielleicht unheilbarer Erkrankungen ergriffen oder auch unterlassen werden sollen. Manchmal liegt eine schriftliche Patientenverfügung vor, oft können Angehörige über den mutmaßlichen Willen des Patienten Auskunft geben, wenn dieser krankheitsbedingt nicht mehr dazu in der Lage ist. Um in Grenzfällen zu Therapieentscheidungen im Sinne des Patienten zu gelangen, ist es hilfreich, auch dieses Thema im Arztgespräch anzusprechen. Bereits vorhandene Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Generalvollmachten bitten wir, uns in Kopie für die Patientenakte zur Verfügung zu stellen, damit der darin zum Ausdruck gekommene Wille des Patienten auch Beachtung finden kann. Pflegeutensilien: Wir bitten darum, Seife oder Duschgel, Shampoo, Zahnpasta, Zahnbürste und Zahnputzbecher, ggf. Prothesenhaftcreme und Gebissreinigungsgstabletten, Kamm oder Haarbürste, Körperlotion, Hautund Gesichtscreme selbst mitzubringen. Im Bedarfsfall sollte auch an Haargummis, Haarklammern und ähnliches sowie für Männer an die Rasierutensilien gedacht werden. Handtücher und Waschlappen werden vom Klinikum zur Verfügung gestellt. Pflegeversicherung: Bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit kann ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse, die der jeweils zuständigen Krankenkasse angegliedert ist, gestellt werden. Die Einstufung in die Pflegestufe erfolgt durch Mitarbeiter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) unabhängig von den behandelnden Ärzten. Bei Patienten, die in eine stationäre Einrichtung entlassen werden, kann die Einstufung noch im Klinikum erfolgen, im Falle häuslicher Pflege muss diese Einstufung beim Patienten zu Hause durchgeführt werden. Weitere Informationen sind durch unsere Sozialberatung erhältlich. Rauchen: Nikotingenuss ist gesundheitsschädlich, aus ärztlicher Sicht ist davon abzuraten! Verboten ist es Patienten mit einer akuten oder chronischen Bronchitis, Asthma, Lungenentzündung oder ähnlichen Erkrankungen, die zu einer Behinderung der Atmung und Einschränkung der Lungenfunktion führen. Es ist Sache des Patienten bzw. seiner Angehörigen , ausreichend Zigaretten bzw. Geld dafür mitzubringen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, auch die Zahl der Zigaretten pro Tag zuzuteilen. Seelsorgerliche Betreuung: Über die Angebote der Klinikseelsorge informiert ein eigener Aushang an den Informationstafeln. Wir bitten um Mitteilung, wenn darüber hinaus ein Gespräch oder Beistand durch die Klinikseelsorge gewünscht wird. Sozialberatung: Die Sozialarbeiter der Klinik für Geronto- und Neuropsychiatrie bieten Patienten und Angehörigen Beratung an zu allen Fragen der Kranken- und Pflegeversicherung, zur Organisation ambulanter Hilfsleistungen für zu Hause oder bei der Suche eines geeigneten Platzes im Betreuten Wohnen bzw. im Pflegeheim. Sie informieren ebenso über die Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung durch Vollmachtserteilung bzw. Betreuungseinrichtung und halten weiterführende schriftliche Informationen bereit. Sinnvoll ist oft eine frühzeitige telefonische Kontaktaufnahme oder nach vorheriger Terminvereinbarung ein persönliches Gespräch im Klinikum. Bei entsprechender Indikation und fehlenden anderen Möglichkeiten unternehmen Sozialarbeiter in Einzelfällen auch begleitete Sozialfahrten mit den Patienten in deren Wohnung, zu Behörden oder zur Vorstellung in Heimeinrichtungen. Sturzvorbeugung: Eine Sturzgefährdung ist ein besonders häufiges Problem gerade älterer psychiatrischer Patienten. Sie kann mitbedingt sein durch äußere Faktoren, durch das Zusammenwirken verschiedener körperlicher und seelischer Krankheitszustände bzw. Funktionseinschränkungen sowie durch die Nebenwirkungen einer medikamentösen Therapie. Zur Vermeidung von Stürzen dient das Tragen von geschlossenen, gut passenden Schuhen. Evtl. schon vorhandene eigene Gehhilfen (Gehstöcke, Gehwagen, Rollator) sollten nach Absprache mit Arzt und Pflegepersonal von zu Hause mitgebracht werden. Schutz vor einer der gravierendsten Sturzfolgen im Alter, der Oberschenkelhalsfraktur, bieten sog. Hüftprotektoren, polsternde Kunststoffschalen, die in spezieller Unterwäsche getragen werden. Schwer verwirrte, sehr bewegungsunruhige und nicht mehr absprachefähige Patienten können bei akuter und erheblicher Sturzgefährdung mittels „Fixiergurten“ im Sessel oder Bett gesichert werden. Jedoch bedarf eine solche Fixierung, wenn sie krankheitsbedingt nicht nur notfallmäßig, sondern regelmäßig erforderlich ist, der richterlichen Genehmigung. Eine solche Maßnahme sollte stets die letzte Möglichkeit nach vergeblichem Ausschöpfen aller alternativen sturzprophylaktischen Maßnahmen darstellen. Therapie: An zentraler Stelle stehen ärztlich-psychiatrische Behandlung (therapeutische Beziehung; Gespräche einzeln, in der Gruppe und gemeinsam mit Angehörigen; medikamentöse Therapie), die kompetente, an Bedürfnissen und Möglichkeiten der Patienten ausgerichtete pflegerische Zuwendung und Versorgung sowie tagesstrukturierende, aktivierende und milieutherapeutische Elemente auf der Station. Werktäglich werden alle Patienten durch ihre zuständigen Stationsärzte visitiert, einmal pro Woche erfolgt eine Visite durch den Chefarzt oder Oberarzt. Indikationsbezogen kommen zum Einsatz: psychologische Betreuung und Psychotherapie, Ergo-, Musik-, Kunst- und Tanztherapie, Haushaltsgruppe, Physiotherapie, Bewegungstherapie, Entspannungstraining mit Elementen aus der Aromatherapie, Lichttherapie, Schlafentzugtherapie und logopädische Behandlung. Die Arbeit mit Angehörigen umfasst die Beteiligung an der Diagnostik und Festlegung von Therapiezielen im Arztgespräch, Informationen und Beratung in Bezug auf die einzelnen Krankheitsbilder und den Umgang mit den erkrankten Familienmitgliedern sowie sozialarbeiterische Beratung und Hilfestellung bei der Klärung versorgungsrechtlicher Ansprüche, Vermittlung ambulanter Dienste, Betreuerbestellung oder Heimplatzsuche. Unterbringung: Eine gerichtliche Unterbringung eines psychisch Kranken kann notwendig werden, wenn dieser infolge seiner Krankheit sein Leben oder seine Gesundheit erheblich gefährdet oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für andere darstellt. Krankheitsbedingt fehlt oft die Einsicht in die eigenen Defizite und in die Behandlungsbedürftigkeit, so dass betroffene Patienten die notwendige Zustimmung zur Behandlung nicht geben oder nicht geben können. Die Beteiligung des Vormundschaftsgerichtes bei der Unterbringung von Patienten gegen oder ohne ihren Willen dient dem Schutz der Betroffenen. Gesetzliche Grundlagen stellen das Unterbringungsgesetz Baden Württemberg (UBG) und das Betreuungsgesetz (im BGB §§ 1896-1908) dar. Verweildauer: Sie ist bei jedem Patienten ganz unterschiedlich. So individuell jeder Mensch ist, so verschieden ist der Verlauf und die Schwere der Erkrankung. Durch die Individualität können zu Beginn einer Behandlung keine Aussagen bezüglich der Dauer einer Behandlung getroffen werden. Dies ist erst während des Verlaufs der Behandlung ersichtlich. Im Durchschnitt dauert die Behandlung auf Station 1B etwa vier bis sechs Wochen. Wir sind bemüht, jeden stationären Krankenhausaufenthalt so kurz wie möglich zu gestalten. Dazu sind wir auch aus Kostengründen den Krankenkassen gegenüber verpflichtet. Allerdings benötigt jede medikamentöse Einstellung auch Zeit, da gerade bei Psychopharmaka Wirkungen erst nach einer gewissen Beobachtungsdauer einzuschätzen sind. In jedem Fall sollte am besten schon im Aufnahmegespräch die Frage angesprochen werden, wie die weitere Versorgung und Behandlung im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt aussehen soll, um ausreichend Zeit zu haben, alle nötigen Schritte hierfür in die Wege zu leiten. Die Möglichkeit zu einem Daueraufenthalt oder zu einem Aufenthalt allein wegen fehlender alternativer Versorgungsmöglichkeiten besteht bei uns wie in allen Akutkrankenhäusern nicht. Weiterbehandlung: Die medizinische Weiterbehandlung erfolgt durch den Hausarzt und ggf. auch durch niedergelassene psychiatrische Fachärzte oder Nervenärzte. Diese werden durch einen Arztbrief über die stationäre Behandlung informiert. Die Möglichkeit zur ambulanten Weiterbetreuung durch das Klinikum Nordschwarzwald besteht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen im Rahmen unserer gerontopsychiatrischen Institutsambulanz. Wertsachen und Geld: Hierzu zählen neben Bargeld auch Brillen, Uhren, Hörgeräte, Zahnprothesen, Schmuck, technische Apparate. In Absprache mit dem Pflegepersonal wird im Aufnahmegespräch für jeden Patienten individuell festgelegt, welche dieser Gegenstände der Patient in Eigenverwahrung behält, welche die Station für den Patienten verwahrt und was eventuell die Angehörigen wieder mit nach Hause nehmen können. Sinnvollerweise sollten benötigte Brillen und Hörgeräte (mit einer ausreichenden Anzahl Batterien) für den stationären Aufenthalt mitgebracht und genutzt werden ! Geldbeträge (z. B. für Frisörbesuche, Fußpflege, Toilettenartikel) können auf der Kasse des Klinikums Nordschwarzwald gegen Quittung einbezahlt werden. Natürlich ist auch eine Überweisung auf ein Girokonto des Klinikums möglich, in diesem Fall sollte auf dem Überweisungsschein vermerkt sein: „Privatgeld für (Name, Vorname) auf Station (Nummer)“. Zum Telefonieren am Münzfernsprecher auf Station wird Kleingeld benötigt. Auf Wunsch kann der Patient gegen eine Kaution von 10 € einen Schlüssel für seinen Schrank erhalten. Das Klinikum Nordschwarzwald kann für Verlust oder Beschädigung der von Patienten in Eigenverwahrung behaltenen Gegenstände keinerlei Haftung übernehmen. Zimmer: Die übliche Unterbringung der Patienten erfolgt in 2- und 3-Bett-Zimmern, teilweise mit Nasszelle. Zufriedenheit: Angesichts vieler gravierender und auch heute noch nur unzureichend behandelbarer Krankheitsbilder erscheint die Zufriedenheit von Patienten und Angehörigen als ein nur allzu relativer Begriff. Um so wichtiger erscheint uns das gemeinsame Gespräch zwischen Patienten, Angehörigen und therapeutischen Mitarbeitern im Krankenhaus, um realistische Ziele für die medizinischpsychiatrische Therapie und die pflegerische sowie soziale Versorgung zu erarbeiten und ggf. dem weiteren Krankheitsverlauf anzupassen. Wir bitten, uns auch Unverständnis und Kritik mitzuteilen; wir sind für die Weiterarbeit auf solche wie auch auf positive Rückmeldungen angewiesen. Für – auch anonyme – schriftliche Rückmeldungen liegen sog. Bewertungsbögen Lob- und Kritik auf Station aus. Als neutrale, vom Klinikum Nordschwarzwald unabhängige Institution für Anregungen und Beschwerden, steht der ehrenamtliche Patientenfürsprecher zur Verfügung. Wer dieses Amt wahrnimmt und wie er zu erreichen ist, kann dem entsprechenden Aushang auf der Station entnommen werden. Stand 10.03.2014