Berufsbeschreibung

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PolitikerIn
Berufsbeschreibung
PolitikerInnen sind Personen der Öffentlichkeit, die verschiedene politische Ämter und Positionen innehaben, z. B. als
Gemeinde-, Landtags- und Nationalratsabgeordnete, als ParteivorsitzendeR, StaatssekretärIn oder MinisterIn. In der Regel
gehören sie einer Partei an, von der sie in verschiedene Positionen gewählt oder bestellt werden und deren Programmlinie
und Interessen sie in der Öffentlichkeit vertreten. Außerdem sind sie auch in Führungspositionen bei
Interessenvertretungen und Verbänden (Kammern, Gewerkschaften, Berufsverbänden etc.) tätig.
PolitikerInnen befassen sich mit gesellschaftlichen Frage- und Problemstellungen wie z. B. Gesundheit und Soziales, Bildung,
Arbeitsmarkt, Sicherheit und versuchen durch lösungsorientiertes Denken, Verhandlungsgeschick und
Durchsetzungsvermögen wichtige politische Entscheidungsprozesse zu gestalten. Im Rahmen ihres politischen Amtes sind
ihnen bestimmte Rechte zugesichert, wie z. B. Mitbestimmungsrechte, Entscheidungsrechte und Stimmrechte (z. B. als
Nationalratsabgeordnete bei Abstimmungen im Parlament). Sie arbeiten im Team mit Berufs-/ParteikollegInnen,
MitarbeiterInnen und Fachkräften und ExpertInnen unter anderem aus den Bereichen Verwaltung, Medien, Markt- und
Meinungsforschung und PR.
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
PolitikerInnen befassen sich mit gesellschaftlichen Frage- und Problemstellungen und versuchen diese zu gestalten, zu
beeinflussen und zu lösen. Dabei vertreten sie die Programmlinie ihrer Partei, in Österreich: z. B. sozial-demokratisch,
christlich-konservativ, freiheitlich, grün, liberal oder kommunistisch. Im politischen Meinungsbildungs- und
Entscheidungsfindungsprozess (z. B. in Ausschüssen) diskutieren sie mit den VertreterInnen anderer Parteien und
versuchen einen politischen Konsens (Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und Standpunkte) zu finden, der dann z. B.
in Form von Gesetzen oder Verordnungen festgehalten und umgesetzt werden kann. In Erklärungen und Diskussionen
vertreten sie die Parteimeinung gegenüber der Öffentlichkeit und den anderen Parteien und nehmen an Abstimmungen in
den politischen Gremien teil, in die sie gewählt bzw. entsandt wurden (z. B. Gemeinderat, Landtag oder Parlament).
PolitikerInnen agieren auf allen Ebenen eines Staates: Gemeinde, Land, Bund. In der Regel sind sie auf bestimmte Bereiche
oder Ressorts spezialisiert, z. B. auf Innenpolitik, Außenpolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik, Wirtschaft und Verkehr oder
Sicherheit, Bildung, Wissenschaft oder Kunst. Im Rahmen von Wahlen führen sie Wahlkampagnen durch und stellen sich als
KandidatInnen zur Wahl. Während der Wahlkampagnen geben sie Interviews, halten Pressekonferenzen ab und führen
Reden und Ansprachen, in denen sie die Programmlinie und Lösungsvorschläge ihrer Partei bewerben.
In manchen Fällen agieren PolitikerInnen auch als Parteilose. Neben BerufspolitikerInnen gibt es auch eine große Zahl
ehrenamtlich arbeitender PolitikerInnen, welche verschiedene politische Ämter neben ihrem Hauptberuf ausüben.
Arbeitsmittel
PolitikerInnen arbeiten mit Bürogeräten wie z. B. Computer und Laptops und hantieren mit Fax- und Kopiergeräten,
Scannern und Druckern und alle Arten von Kommunikationsmittel (Telefon, Mobiltelefon usw.). Bei Vorträgen, Ansprachen
und Präsentationen verwenden sie Mikrofone, Präsentationssoftware (z. B. PowerPoint), Beamer, Flipcharts usw. Vor allem
lesen und verwenden sie politische, politikwissenschaftliche und juristische Unterlagen, Gesetzesvorlagen, Analysen,
Wirtschaftsberichte, Markt- und Wirtschaftsdaten sowie politische Grundlagentexte, Parteiprogramme, Gesetzbücher,
Fachlexika.
Um sich über das politische Tagesgeschehen am Laufenden zu halten, lesen PolitikerInnen Tageszeitungen und Journale,
recherchieren im Internet und lassen sich von Fachleuten beraten.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
PolitikerInnen arbeiten vor allem bei Parteien und politischen Organisationen, bei öffentlichen Institutionen, Ämtern,
Kammern, Ministerien. Ihr Arbeitsalltag ist geprägt von Dienstreisen, Meetings und Verhandlungen. PolitikerInnen im
Außenbereich (z. B. Europarat, Europaparlament) sind meist über längere Zeiten im Ausland im Einsatz.
PolitikerInnen arbeiten eng mit BerufskollegInnen, BeraterInnen und MitarbeiterInnen ihrer Partei oder Organisation
zusammen, mit VerwaltungsbeamtInnen (siehe Verwaltungsfachbeamter/Verwaltungsfachbeamtin) sowie mit
Medienfachleuten, z. B. mit JournalistInnen, RedakteurInnen und Fernseh-ModeratorInnen. Sie haben weiters Kontakt zu
PolitikerInnen der verschiedenen Parteien sowie zu PolitikwissenschafterInnen (siehe Politologe/Politologin), HistorikerInnen,
LobbyistInnen, PR-BeraterInnen oder Markt- und MeinungsforscherInnen.
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
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im Rahmen einer politischen Partei aktiv Politik betreiben, Interessen und Programmlinie der Partei vertreten
an politischen Entscheidungsprozessen teilnehmen, über Gesetze, Verordnungen, Reformen und dergleichen abstimmen
Konzept- und Ideenpapiere entwickeln, Lösungsvorschläge z. B. zu gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder sozialen
Problemen erarbeiten
Verhandlungen führen, Meetings abhalten
Ergebnisse festhalten und zu Protokoll bringen
Pressekonferenzen abhalten, Interviews geben
Kontakte zu Medien und zur Presse halten
Vorträge, (Wahl-)Reden, Ansprachen vorbereiten und abhalten
an Parteitagungen, Kongressen und Symposien teilnehmen
mit gesellschafts-, wirtschafts- und kulturwissenschaftlichen Forschungsinstituten zusammenarbeiten (z. B. Markt- und
Meinungsforschungsinstitute); Studien in Auftrag geben
an Wahlkampagnen teilnehmen, sich zur Wahl stellen
Unternehmen und Institutionen
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politische Parteien
öffentliche Einrichtungen: z. B. Ministerien
Interessenvertretungen: Kammern, Gewerkschaften, SchülerInnen- und Studentinnen-/Studentenvertretungen,
Wirtschafts- und Berufsverbände usw.
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
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Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
Fremdsprachenkenntnisse
gute Allgemeinbildung
gute Deutschkenntnisse
gute rhetorische Fähigkeit
Koordinationsfähigkeit
logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
Organisationsfähigkeit
Problemlösungsfähigkeit
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Repräsentationsvermögen
schriftliches Ausdrucksvermögen
Verhandlungsgeschick
wirtschaftliches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
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Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
Aufgeschlossenheit
Bereitschaft zum Zuhören
Durchsetzungsvermögen
interkulturelle Kompetenz
Kommunikationsfähigkeit
Kompromissbereitschaft
Konfliktfähigkeit
Kontaktfreude
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
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Aufmerksamkeit
Begeisterungsfähigkeit
Belastbarkeit
Flexibilität
Freundlichkeit
Geduld
Rechtsbewusstsein
Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
Zielstrebigkeit
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
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gepflegtes Erscheinungsbild
Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
Reisebereitschaft
Alternativen/Spezialisierung
Alternativen (Auswahl)
Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf
zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben
wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden.
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EU-Beamter/EU-Beamtin
JuristIn
LobbyistIn
ManagerIn
Markt- und MeinungsforscherIn
Politologe/Politologin
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
SozialwirtIn
Soziologe/Soziologin
Verwaltungsfachbeamter/Verwaltungsfachbeamtin
VolkswirtIn
Selbstständigkeit
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie
eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde
(Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Weitere Informationen und Kontakte:
© ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
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