PolitikerIn Berufsbeschreibung PolitikerInnen sind Personen der Öffentlichkeit, die verschiedene politische Ämter und Positionen innehaben, z. B. als Gemeinde-, Landtags- und Nationalratsabgeordnete, als ParteivorsitzendeR, StaatssekretärIn oder MinisterIn. In der Regel gehören sie einer Partei an, von der sie in verschiedene Positionen gewählt oder bestellt werden und deren Programmlinie und Interessen sie in der Öffentlichkeit vertreten. Außerdem sind sie auch in Führungspositionen bei Interessenvertretungen und Verbänden (Kammern, Gewerkschaften, Berufsverbänden etc.) tätig. PolitikerInnen befassen sich mit gesellschaftlichen Frage- und Problemstellungen wie z. B. Gesundheit und Soziales, Bildung, Arbeitsmarkt, Sicherheit und versuchen durch lösungsorientiertes Denken, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen wichtige politische Entscheidungsprozesse zu gestalten. Im Rahmen ihres politischen Amtes sind ihnen bestimmte Rechte zugesichert, wie z. B. Mitbestimmungsrechte, Entscheidungsrechte und Stimmrechte (z. B. als Nationalratsabgeordnete bei Abstimmungen im Parlament). Sie arbeiten im Team mit Berufs-/ParteikollegInnen, MitarbeiterInnen und Fachkräften und ExpertInnen unter anderem aus den Bereichen Verwaltung, Medien, Markt- und Meinungsforschung und PR. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche PolitikerInnen befassen sich mit gesellschaftlichen Frage- und Problemstellungen und versuchen diese zu gestalten, zu beeinflussen und zu lösen. Dabei vertreten sie die Programmlinie ihrer Partei, in Österreich: z. B. sozial-demokratisch, christlich-konservativ, freiheitlich, grün, liberal oder kommunistisch. Im politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess (z. B. in Ausschüssen) diskutieren sie mit den VertreterInnen anderer Parteien und versuchen einen politischen Konsens (Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und Standpunkte) zu finden, der dann z. B. in Form von Gesetzen oder Verordnungen festgehalten und umgesetzt werden kann. In Erklärungen und Diskussionen vertreten sie die Parteimeinung gegenüber der Öffentlichkeit und den anderen Parteien und nehmen an Abstimmungen in den politischen Gremien teil, in die sie gewählt bzw. entsandt wurden (z. B. Gemeinderat, Landtag oder Parlament). PolitikerInnen agieren auf allen Ebenen eines Staates: Gemeinde, Land, Bund. In der Regel sind sie auf bestimmte Bereiche oder Ressorts spezialisiert, z. B. auf Innenpolitik, Außenpolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik, Wirtschaft und Verkehr oder Sicherheit, Bildung, Wissenschaft oder Kunst. Im Rahmen von Wahlen führen sie Wahlkampagnen durch und stellen sich als KandidatInnen zur Wahl. Während der Wahlkampagnen geben sie Interviews, halten Pressekonferenzen ab und führen Reden und Ansprachen, in denen sie die Programmlinie und Lösungsvorschläge ihrer Partei bewerben. In manchen Fällen agieren PolitikerInnen auch als Parteilose. Neben BerufspolitikerInnen gibt es auch eine große Zahl ehrenamtlich arbeitender PolitikerInnen, welche verschiedene politische Ämter neben ihrem Hauptberuf ausüben. Arbeitsmittel PolitikerInnen arbeiten mit Bürogeräten wie z. B. Computer und Laptops und hantieren mit Fax- und Kopiergeräten, Scannern und Druckern und alle Arten von Kommunikationsmittel (Telefon, Mobiltelefon usw.). Bei Vorträgen, Ansprachen und Präsentationen verwenden sie Mikrofone, Präsentationssoftware (z. B. PowerPoint), Beamer, Flipcharts usw. Vor allem lesen und verwenden sie politische, politikwissenschaftliche und juristische Unterlagen, Gesetzesvorlagen, Analysen, Wirtschaftsberichte, Markt- und Wirtschaftsdaten sowie politische Grundlagentexte, Parteiprogramme, Gesetzbücher, Fachlexika. Um sich über das politische Tagesgeschehen am Laufenden zu halten, lesen PolitikerInnen Tageszeitungen und Journale, recherchieren im Internet und lassen sich von Fachleuten beraten. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte PolitikerInnen arbeiten vor allem bei Parteien und politischen Organisationen, bei öffentlichen Institutionen, Ämtern, Kammern, Ministerien. Ihr Arbeitsalltag ist geprägt von Dienstreisen, Meetings und Verhandlungen. PolitikerInnen im Außenbereich (z. B. Europarat, Europaparlament) sind meist über längere Zeiten im Ausland im Einsatz. PolitikerInnen arbeiten eng mit BerufskollegInnen, BeraterInnen und MitarbeiterInnen ihrer Partei oder Organisation zusammen, mit VerwaltungsbeamtInnen (siehe Verwaltungsfachbeamter/Verwaltungsfachbeamtin) sowie mit Medienfachleuten, z. B. mit JournalistInnen, RedakteurInnen und Fernseh-ModeratorInnen. Sie haben weiters Kontakt zu PolitikerInnen der verschiedenen Parteien sowie zu PolitikwissenschafterInnen (siehe Politologe/Politologin), HistorikerInnen, LobbyistInnen, PR-BeraterInnen oder Markt- und MeinungsforscherInnen. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● im Rahmen einer politischen Partei aktiv Politik betreiben, Interessen und Programmlinie der Partei vertreten an politischen Entscheidungsprozessen teilnehmen, über Gesetze, Verordnungen, Reformen und dergleichen abstimmen Konzept- und Ideenpapiere entwickeln, Lösungsvorschläge z. B. zu gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Problemen erarbeiten Verhandlungen führen, Meetings abhalten Ergebnisse festhalten und zu Protokoll bringen Pressekonferenzen abhalten, Interviews geben Kontakte zu Medien und zur Presse halten Vorträge, (Wahl-)Reden, Ansprachen vorbereiten und abhalten an Parteitagungen, Kongressen und Symposien teilnehmen mit gesellschafts-, wirtschafts- und kulturwissenschaftlichen Forschungsinstituten zusammenarbeiten (z. B. Markt- und Meinungsforschungsinstitute); Studien in Auftrag geben an Wahlkampagnen teilnehmen, sich zur Wahl stellen Unternehmen und Institutionen ● ● ● politische Parteien öffentliche Einrichtungen: z. B. Ministerien Interessenvertretungen: Kammern, Gewerkschaften, SchülerInnen- und Studentinnen-/Studentenvertretungen, Wirtschafts- und Berufsverbände usw. Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? ● ● ● ● ● ● ● ● ● Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit Fremdsprachenkenntnisse gute Allgemeinbildung gute Deutschkenntnisse gute rhetorische Fähigkeit Koordinationsfähigkeit logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit Organisationsfähigkeit Problemlösungsfähigkeit ● ● ● ● Repräsentationsvermögen schriftliches Ausdrucksvermögen Verhandlungsgeschick wirtschaftliches Verständnis Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? ● ● ● ● ● ● ● ● ● Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit Aufgeschlossenheit Bereitschaft zum Zuhören Durchsetzungsvermögen interkulturelle Kompetenz Kommunikationsfähigkeit Kompromissbereitschaft Konfliktfähigkeit Kontaktfreude Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? ● ● ● ● ● ● ● ● ● Aufmerksamkeit Begeisterungsfähigkeit Belastbarkeit Flexibilität Freundlichkeit Geduld Rechtsbewusstsein Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein Zielstrebigkeit Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? ● ● ● gepflegtes Erscheinungsbild Mobilität (wechselnde Arbeitsorte) Reisebereitschaft Alternativen/Spezialisierung Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden. ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● EU-Beamter/EU-Beamtin JuristIn LobbyistIn ManagerIn Markt- und MeinungsforscherIn Politologe/Politologin Rechtsanwalt/Rechtsanwältin SozialwirtIn Soziologe/Soziologin Verwaltungsfachbeamter/Verwaltungsfachbeamtin VolkswirtIn Selbstständigkeit ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: ● ● ● das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) Weitere Informationen und Kontakte: © ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft