40 E-Government Services Eine einzige Nummer für alle Verwaltungskontakte Die eindeutige Identifikation aller Unternehmen ist beim elektronischen Geschäftsverkehr eine zwingende Voraussetzung. Nur so können Daten zwischen der Wirtschaft und der Verwaltung effizient und mit hoher Zuverlässigkeit ausgetauscht werden. Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) soll es den Unternehmen ermöglichen, sich bei allen Verwaltungskontakten und gegenüber allen Verwaltungsstellen mit einer einzigen Nummer zu identifizieren. Oliver Koller Oliver Koller Leiter Bereich UID Bundesamt für Statistik (BFS) [email protected] Der Ruf nach einem einheit­lichen Unternehmensidentifikator Zurzeit existieren in der öffentlichen Verwaltung noch zahlreiche unterschiedliche Identifikationsnummern für Unternehmen. Dies führt dazu, dass sich die Daten vieler administrativer Prozesse nicht koordiniert verwenden lassen. Die Folge davon sind Doppelspurigkeiten, welche die Unternehmen administrativ unnötig stark belasten. Mit dem E-Government-Vorhaben B1.05 wird diesem Problem durch die Einführung einer einheitlichen Identifikation der Unternehmen begegnet. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für einen gesicherten elektronischen Verkehr der Unternehmen untereinander sowie mit der Verwaltung. Überdies lassen sich so bei vielen administrativen Prozessen Vereinfachungen erzielen. Das UID-System als Grundlage Um den vielfältigen Ansprüchen an eine UID zu entsprechen, wurde ausgehend von der UID-Gesetzgebung (SR 431.03) das UID-­ System mit verschiedenen Teilnehmern und Systemkomponenten aufgebaut. Dieses ist seit Anfang 2011 produktiv und wird durch das BFS betrieben. Die erste Gruppe von Akteuren sind Unternehmen und Institutionen, die UID-Einheiten. Zur zweiten Gruppe gehören die UID-Stellen. Der Begriff umfasst Verwaltungsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie mit öffentlich-­ rechtlichen Aufgaben betraute Anstalten. Der dritte Teilnehmer, das BFS, ist zuständig für die Gewährleistung der korrekten Verwaltung der UID und führt zu diesem Zweck ein Unternehmensregister (UID-Register). Das Register ist im Rahmen festgelegter Datenschutzbestimmungen für den vierten Teilnehmer, die Öffentlichkeit, via Internet zugänglich. liche Verwaltungskontakte mit den jeweiligen UID-Stellen. Das neue Unternehmen meldet sich beispielsweise bei einem kantonalen Handelsregisteramt, bei der Mehrwertsteuer oder bei einer AHV-Ausgleichskasse an. Die Stelle leitet die Meldung online an das UID-Register weiter. Dort wird umgehend eine provisorische UID generiert und an den Absender zurückgemeldet. Die neue UID-­Einheit wird anschliessend beim BFS geprüft. Bei korrekten Angaben wird die provisorische UID anschliessend definitiv gesetzt. Ergibt die Prüfung hingegen, dass das Unternehmen bereits im UID-Register existiert (Doppeleintrag), wird die neu vergebene UID annulliert und durch die bereits vorhandene ersetzt. Der Nutzen einer UID Mit einem funktionierenden UID-System können durch die übergreifende und eindeutige Identifizierung von UID-Einheiten zahlreiche Prozesse einfacher gestaltet und damit Verwaltungsstellen und Unternehmen entlastet werden: –– Ein Unternehmen muss Änderungen im Datenbestand nur bei einer Stelle melden. –– Die aktuelle Adressdatenverwaltung aller UID-Einheiten steht zentral zur Verfügung. UID-Stellen – Verwaltungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden – Institutionen mit öffentlich rechtlichen Aufgaben Ordentlicher Behördenkontakt Vergabe der UID UID-Einheiten –– Die Nutzung von Verwaltungsdaten in der öffentlichen Statistik wird erleichtert. So vermindert sich die administrative Belastung der Unternehmen. –– Unternehmen können im Rahmen festgelegter Datenschutzbestimmungen Informationen über andere Unternehmen einholen, wie z. B. die MwSt.-Nummer eines Geschäftspartners. E-Government Services Die Umsetzung einer einheitlichen und effizienten E-Government-Strategie erfordert die eindeutige Identifikation von Wirt­ schafts­­ teilnehmern und Behörden. Als typische Infrastrukturleistung schafft die UID somit verbesserte Rahmenbedingungen für andere E-Government-Projekte. Um­gekehrt profitiert das UID-Vorhaben vom Erfahrungsaustausch mit den Part­ ner-­Vorhaben. Die Teilnahme der UID bei E-Government Services garantiert so den frühzeitigen Ein­bezug der UID in die anderen Vorhaben. Gleichzeitig bietet sich die Chance, Anwendungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten des UID-Registers zu besprechen, um so den Nutzen der UID noch zu vergrössern. Melden und erfassen von: – Neuanmeldungen – Änderungen – Löschungen Vergabe der UID UID-Daten: – Suchen – Abfragen Mitteilung der UID und Ihrer Daten durch das UIDRegister UID-Register – Überprüfung/Ergänzung/ Validierung der UID-Daten – Vergabe der UID – Verwaltung der UID-Daten – Systembetrieb Öffentliche UID-Daten: – Suchen – Abfragen Öffentlichkeit Vergabe der UID Die Erfassung einer neuen UID-Einheit sowie Aktualisierungen erfolgen über ordent- Abbildung 1: Zuweisen und Verwalten der UID – Interaktion der vier Hauptakteure im UID-System «eGov Präsenz» 2/13