in jedem steckt ein lebensretter

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in jedem steckt ein
lebensretter
Gesundheit hat
viele Gesichter
Tag der organspende, 4. Juni 2011
Tag der Apotheke, 9. Juni 2011
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Aktuelle Situation
Für Patienten mit chronischem oder akutem Organversagen ist die Organtransplantation in der Regel die überlegene oder einzige Behandlungsoption. Obwohl in
Deutschland täglich rund elf Transplantationen durchgeführt werden, versterben
im gleichen Zeitraum drei Patienten - für sie stand nicht rechtzeitig ein geeignetes
Organ zur Verfügung. Im Jahr 2010 spendeten 1.296 Menschen ihre Organe nach
dem Tode. Gleichzeitig warteten rund 12.000 Patienten auf ein geeignetes Spendeorgan. 2010 wurden inkl. der Transplantationen nach Lebendspende 5.083
Organe übertragen. Die Transplantationsmedizin ist heute eine Erfolgsstory, die
Techniken gehören inzwischen zum Standard der medizinischen Versorgung und
sind so erfolgreich, dass die gespendeten Organe über Jahrzehnte hinweg funktionsfähig bleiben und die Empfänger ein nahezu normales Leben führen können. Jeder einzelne Mensch, der seine Organe nach seinem Tode spendet, rettet
im Durchschnitt drei Menschenleben. Trotzdem haben laut aktuellen Umfragen
höchstens 25 Prozent der Bundesbürger einen Organspendeausweis, aber zwei
Drittel stehen der Organspende grundsätzlich positiv gegenüber und die meisten
Menschen würden im Bedarfsfall eine Organspende annehmen.
Weitere Informationen unter www.dso.de oder www. fuers-leben.de
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Rechtliche Voraussetzungen für
eine Organspende
Die Problematik des zunehmenden Organmangels wurde schon in den 1990er
Jahren erkannt und führte 1997 zur Verabschiedung des Transplantationsgesetzes (TPG). Es schreibt u. a. fest, unter welchen Bedingungen einem Verstorbenen
Organe für die Transplantation entnommen werden dürfen. Voraussetzung ist die
Feststellung des Hirntodes sowie die Einwilligung zur Organentnahme.
Als Hirntod wird der Zustand der irreversibel erloschenen Funktionen des gesamten Gehirns, d. h. des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms, bezeichnet. Dabei werden durch Beatmung und Medikamente Herz- und Kreislauffunktion des Verstorbenen künstlich aufrechterhalten. Der Hirntod des Organspenders
muss von zwei dafür qualifizierten Ärzten (Neurologen, Neurochirugen, erfahrene
Intensivmediziner) unabhängig voneinander festgestellt werden.
Für die Einwilligung zur Organspende sieht das Transplantationsgesetz die so
genannte „Erweiterte Zustimmungslösung“ vor: Sofern der Verstorbene zu Lebzeiten schriftlich oder mündlich seine Entscheidung zur Organspende festgelegt
hat, gilt dieser Wille. Ist er nicht bekannt, werden die Angehörigen nach dem
mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt.
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Organisationsstrukturen der
Organspende in Deutschland
Die organisatorische Trennung der Bereiche Organspende, -vermittlung und
-transplantation ist im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Das Gesetz schafft
mit einer klaren Aufgabentrennung Rechtssicherheit, um so mögliche Interessenskonflikte der beteiligten Partner zu vermeiden. Der Bereich Organspende ist
explizit als Gemeinschaftsaufgabe der Krankenhäuser, der Transplantationszentren und der Koordinierungsstelle definiert, deren Aufgaben im Einzelnen benannt
werden:
1. Die Transplantationszentren sind für die Wartelistenführung, die Transplantation der
Organe und die Empfängerbehandlung verantwortlich. Daneben sind sie wie alle anderen
Krankenhäuser verpflichtet, die Koordinierungsstelle über mögliche Organspender zu informieren.
2. Die unabhängige Stiftung Eurotransplant (ET) im niederländischen Leiden ist die Vermittlungsstelle für die im TPG genannten Organe (Herz, Lunge, Leber, Pankreas, Dünndarm
und Niere). Sie ist zuständig für die Länder Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande,
Österreich, Kroatien und Slowenien. Für Deutschland erfolgt die Allokation der vermittlungspflichtigen Organe nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Diese basieren auf
den Bestimmungen des TPG.
3. Entscheidend für die Organspendesituation sind die rund 1400 Krankenhäuser mit Intensivstation: Gemäß dem TPG sind sie verpflichtet, mögliche Organspender zu melden. Zur
Erfüllung dieser Aufgabe wurden in einem Großteil der Krankenhäuser mit Intensivstation
Transplantationsbeauftragte eingesetzt. Im Auftrag der Krankenhausleitung und in Zusammenarbeit mit dem Personal der Intensivstationen sollen Transplantationsbeauftragte alle
Organspendemöglichkeiten erkennen und die Strukturen und Verantwortlichkeiten zur
Umsetzung regeln. Deshalb sind die Beauftragten für die Mitarbeiter im eigenen Hause
sowie für die Koordinatoren der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) primärer
Ansprechpartner.
4. Die DSO ist seit Juli 2000 nach Paragraf 11 des TPG durch einen Vertrag mit der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der
Krankenkassen (vormals Spitzenverbände der Krankenkassen) die bundesweite Koordinierungsstelle Organspende. Um eine effiziente Organspendekoordination zu gewährleisten,
wurde das Bundesgebiet in sieben Organspenderegionen mit vergleichbaren Organisationsstrukturen gegliedert. Zur Kontaktaufnahme und Beratung hat jede Organspenderegion eine 24-Stunden-Telefonbereitschaft eingerichtet und bietet Unterstützung im gesamten Organspendeprozess. Zur Klärung der Voraussetzungen für eine Organspende und
dem Ausschluss einer medizinischen Kontraindikation ist jederzeit ein orientierendes Gespräch möglich.
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Ablauf einer Organspende I
Im Fall einer möglichen Organspende benachrichtigt das Krankenhaus die
Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), da sie für die Vorbereitung und
Durchführung der Organspende von der Feststellung des Hirntodes bis hin zur
Organentnahme und zum Transport in das entsprechende Transplantationszentrum
verantwortlich ist. Die Vermittlung der Organe übernimmt die Vermittlungsstelle
Eurotransplant. Sie ermittelt die passenden Empfänger nach den Richtlinien
der Bundesärztekammer. Die Koordinatoren der DSO beraten und unterstützen
das Personal auf den Intensivstationen bei der Betreuung einer Organspende.
Sie organisieren die präoperative Diagnostik, geben die erhobenen Befunde
an Eurotransplant weiter und organisieren die Organentnahme sowie alle
notwendigen Transporte. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, den Arbeitsaufwand für
die vor Ort zuständigen Kollegen möglichst gering zu halten und das Personal zu
entlasten. Insbesondere beim Gespräch mit der Bitte um Organspende und der
Betreuung der Angehörigen vor und nach einer Spende können die Koordinatoren
das Intensivteam unterstützen. Einschränkend für die postmortale Organspende
im Krankenhaus wirken sich – neben der Ablehnung durch die Angehörigen
– hauptsächlich Probleme bei der Spendererkennung, den medizinischen
Kontraindikationen und der organprotektiven Intensivtherapie aus.
Spendererkennung
Eine Hirntoddiagnostik sollte bei jedem Patienten mit schwerer Hirnschädigung
auf der Intensivstation eingeleitet werden, der unter kontrollierter Beatmung
weite, lichtstarre Pupillen und einen Verlust des Hustenreflexes entwickelt.
Bei nachgewiesenem Hirntod erfolgt die konsequente Umstellung der
intensivmedizinischen Behandlung auf die Organ erhaltende Therapie. Die
Angehörigen müssen über die Möglichkeit einer Organspende informiert und
befragt werden.
Medizinische Kontraindikationen
Die Kriterien für einen Organspender haben sich in den letzten Jahren maßgeblich
verändert. Dafür gibt es zwei Ursachen: Zum einen hat der steigende „Bedarf“
an Spenderorganen bei nahezu konstantem „Angebot“ an Organspendern dazu
geführt, dass gegenwärtig auch marginale Organe akzeptiert werden, die in den
Vorjahren noch abgelehnt worden wären. Zum anderen konnte belegt werden,
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Ablauf einer Organspende II
dass mit entsprechender Erfahrung und Risikoabwägung auch bei diesen
Spendeorganen gute Transplantationsergebnisse erzielt werden.
Eine Organentnahme wird grundsätzlich ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen
eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen
anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden,
ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.
Das Alter eines Patienten ist grundsätzlich keine Kontraindikation,
ausschlaggebend ist vielmehr die Organfunktion. Auch vorübergehend
auftretende Funktionseinschränkungen, wie beispielsweise bei einem akuten
Nierenversagen, bedeuten keine grundsätzliche Kontraindikation. Hier gilt
es, die Gesamtsituation insbesondere im Hinblick auf bestehende chronische
Erkrankungen zu beurteilen. Eine durchgemachte Hepatitis oder andere akute
Infektionskrankheiten führen nicht prinzipiell zum Abbruch der Organspende,
wenn eine adäquate und suffiziente Therapie eingeleitet wurde. Gleiches gilt
für Patienten mit einer Sepsis, sofern die Kreislaufsituation stabilisiert werden
konnte und keine multiresistenten Keime vorliegen.
Intensivmedizinische Behandlung
Die organprotektive Intensivtherapie soll Funktionsstörungen der zu
transplantierenden Organe vermeiden. Von der adäquaten Intensivtherapie hängt
nicht nur die Organspende an sich, sondern vor allem der Transplantationserfolg
ab.
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Ablauf einer Organspende III
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Fragen & Antworten I
Gibt es eine Altersgrenze für die Organspende?
Für die Organspende gibt es keine feststehende Altersgrenze. Entscheidend ist
der Zustand der Organe. Dieser hängt jedoch nur bedingt vom kalendarischen
Alter ab. Über die Frage, ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden
medizinische Tests nach dem Tode – und letztlich der Arzt, der die Organe
transplantiert. Völlig unabhängig vom Alter kann die Augenhornhaut (außer bei
Säuglingen und Kleinkindern) gespendet werden.
Welche (Vor-)Erkrankungen schließen eine Organspende aus?
Eine Organentnahme wird grundsätzlich ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen
eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen
anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden,
ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.
Muss oder kann ich mich als Organspender registrieren lassen?
Eine Registrierung von Daten im Zusammenhang mit der Bereitschaft
zur Organspende findet nicht statt. Es existiert in Deutschland auch kein
Widerspruchsregister (Eintragung der Ablehnung). Deshalb ist es wichtig, die
eigene Entscheidung auf einem Organspendeausweis festzuhalten und mit der
Familie darüber zu sprechen.
Genauso wenig ist es notwendig, sich ärztlich untersuchen zu lassen, bevor man
sich zur Organspende bereit erklärt. Die medizinische Eignung der Organe für
eine Transplantation wird geprüft, nachdem der Tod festgestellt worden ist.
Genügt der Organspendeausweis als Rechtsgrundlage für eine
Organentnahme? Werden die Angehörigen trotz Organspendeausweis um
ihre Zustimmung gebeten?
Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organentnahme
rechtlich zulässig. Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang. Bei vorliegendem
Organspendeausweis werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung
zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden.
Unter welchen Bedingungen ist eine Lebendspende möglich?
Die Bedingungen für die Lebendspende regelt das
Transplantationsgesetz. Dabei räumt der Gesetzgeber der
Organspende nach dem Tode grundsätzlich Vorrang vor der
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Fragen & Antworten II
Lebendspende ein. In Deutschland ist eine Organspende zu Lebzeiten nur unter
Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten und unter
Menschen möglich, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit nahe
stehen. Eine unabhängige Gutachterkommission prüft, ob die Spende freiwillig
und ohne finanzielle Interessen geschieht. Es muss außerdem sicher gestellt
sein, dass für den Empfänger zum Zeitpunkt der geplanten Übertragung kein
Organ aus einer postmortalen Organspende zur Verfügung steht. Spender und
Empfänger müssen sich zur ärztlichen Nachbetreuung bereit erklären.
Welche Voraussetzungen müssen für eine postmortale Organspende erfüllt
sein?
Bevor Organe für eine Transplantation entnommen werden können, müssen
zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Tod des Spenders muss
nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein (HirntodDiagnostik). Zweitens muss für die Entnahme eine Einwilligung vorliegen,
entweder in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung des Verstorbenen
(Organspendeausweis) oder indem eine vom Verstorbenen dazu bestimmte Person
oder die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen einer Entnahme zustimmen.
Ich habe bereits einen Organspendeausweis. Wird auf einer Intensivstation
trotzdem alles medizinisch Mögliche für mich getan, wenn ich
lebensbedrohlich erkranke?
Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren
Erkrankung ist es, das Leben des Patienten zu retten. Die Bemühungen der
Notärzte, Rettungsteams und der Intensivmediziner sind allein auf dieses Ziel
ausgerichtet. Manchmal kommt die ärztliche Hilfe zu spät, Krankheit oder
Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten, der Patient kann nicht mehr gerettet
werden. Bei einer kleinen Gruppe von Patienten stellt sich die Frage einer
Organspende: Die Durchblutung und die Funktionen ihres Gehirns sind aus
verschiedenen Ursachen vollständig ausgefallen; Kreislauf und Atmung werden
künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrecht erhalten. Erst wenn der
Tod durch vollständiges irreversibles Hirnversagen (Hirntod) festgestellt worden
ist, wird die Frage der Organspende erörtert. Die Intensivmediziner haben mit
Organentnahme und Transplantation nichts zu tun.
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Fragen & Antworten III
Ich bin noch nicht volljährig. Kann ich trotzdem einen eigenen
Organspendeausweis ausfüllen?
Minderjährige können ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organspende
auf einem Ausweis dokumentieren. Der Widerspruch kann bereits ab dem 14.
Lebensjahr erklärt werden. Den Organspendeausweis gibt es unter anderem
beim Infotelefon Organspende unter der kostenlosen Rufnummer 0800/90 40
400.
Kann die Familie den Verstorbenen nach der Organentnahme nochmals
sehen?
Die Familie kann in der von ihr gewünschten Weise Abschied von dem Verstorbenen
nehmen. Nach der Entnahmeoperation wird die Operationswunde mit der
gebührenden Sorgfalt verschlossen. Der Leichnam kann aufgebahrt werden und
die Bestattung wie gewünscht stattfinden.
Ist die Organspende möglich, wenn gleichzeitig eine Patientenverfügung
existiert?
Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten
bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu
diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber
zu informieren. Vom Bundesministerium der Justiz gibt es dazu ausformulierte
Textvorschläge. Möglich ist z.B. „Ich stimme einer Entnahme meiner Organe
nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. (ggf. Ich habe einen
Organspendeausweis ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei
einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen
dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur
Organspende vor.“
Welche Regelungen gelten im europäischen Ausland?
Die Organspende ist in den verschiedenen europäischen Staaten unterschiedlich
geregelt. In Deutschland, wie beispielsweise auch in Dänemark, Griechenland und
Großbritannien, gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet, dass jeder
Einzelne für sich entscheidet, ob er nach seinem Tod Organe
spenden möchte. Der persönliche Wille wird in jedem Fall
akzeptiert. Für den Fall, dass keine Entscheidung bekannt ist,
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Fragen & Antworten IV
entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.
In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, Italien, Spanien und
Slowenien, gilt die Widerspruchslösung. Hier wird erwartet, dass jeder, der eine
Organspende für sich ablehnt, zu Lebzeiten seinen Widerspruch dokumentiert.
Ist dies nicht geschehen, kann nach Feststellung des Todes eine Organentnahme
durchgeführt werden.
Wie die Organspende auch geregelt ist: Um sicherzustellen, dass der eigene
Wille berücksichtigt wird, ist es sinnvoll, seine persönliche Entscheidung
in einem Organspendeausweis zu dokumentieren und den Angehörigen
mitzuteilen. Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland
verstanden und beachtet wird, empfiehlt es sich, ein übersetztes Beiblatt zum
Organspendeausweis mitzuführen. Es kann in Bulgarisch, Englisch, Französisch,
Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Ungarisch von der
Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de)
herunter geladen werden. Dort ist auch ein Organspendeausweis in Türkisch
zu finden. Eine Übersicht über die geltenden Regelungen in den verschiedenen
europäischen Ländern sowie weitere Informationen zur Organspende finden Sie
unter www.dso.de und www.bzga.de.
Das Infotelefon Organspende, eine gemeinsame Einrichtung der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutschen
Stiftung Organtransplantation (DSO), beantwortet alle Fragen rund um die
Organspende. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 ist
das Infotelefon montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.
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Acht Gründe, um über
Organspende nachzudenken
1. Organspende rettet Leben
Rund 102.000 Organe wurden seit 1963 allein in Deutschland transplantiert.
Dadurch wurde vielen Patienten das Leben gerettet. Noch fünf Jahre nach der
Transplantation genießen rund 70 Prozent der Empfänger ihr „zweites“ Leben.
2. Transplantation ist Erfolgsmedizin
Die Transplantationsmedizin gehört inzwischen zum Standard der gesundheitlichen Versorgung und ist so erfolgreich, dass die gespendeten Organe sogar
über Jahrzehnte hinweg funktionsfähig bleiben können.
3. Ein Spender rettet viele Empfänger
Bis zu sieben Menschen können durch Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm überleben. Im Durchschnitt schenkt ein Organspender drei schwerkranken Menschen die Chance auf ein neues Leben.
4. Angehörigen die Entscheidung abnehmen
Im Fall eines Hirntods werden die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen
Willen des Verstorbenen befragt. Dies ist eine schwierige Entscheidung in einer
ohnehin schon schwierigen Situation, die man seinen Angehörigen ersparen
sollte. Deshalb sollte man zu Lebzeiten seine eigene Entscheidung treffen und
auch mitteilen.
5. Die Wahrscheinlichkeit spricht fürs Leben
Organspende geht uns alle an. Jeder von uns kann plötzlich durch eine schwere
Krankheit oder einen Unfall in die Situation geraten, auf ein neues Organ
angewiesen zu sein. In dieser Situation wäre sicher jeder dankbar und würde
eine Organspende gerne annehmen. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, selbst
irgendwann auf eine Organspende angewiesen zu sein, viel höher, als tatsächlich
als Organspender in Frage zu kommen. Nur bei etwa einem Prozent aller
Patienten, die in deutschen Krankenhäusern sterben, tritt der Hirntod vor dem
Herzstillstand ein.
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Acht Gründe, um über
Organspende nachzudenken
6. Ärzte kämpfen um jedes Leben
Jeder Arzt versucht bis zuletzt alles, um das Leben des ihm anvertrauten Patienten
zu retten. Egal, ob dieser Organspender ist oder nicht. Die Diagnose des Hirntods
erfolgt durch zwei unabhängige Neurologen nach einem strikt festgelegten und
verbindlichen Protokoll.
7. Die Würde des Spenders bleibt gewahrt
Den Leichnam des Spenders übergeben die Chirurgen in einem würdigen
Zustand. Auf Wunsch bieten die Kliniken an, dass Angehörige vor oder nach der
Organentnahme Abschied nehmen können.
8. Organspende spendet auch Trost
Organspende kann Trost schenken, so dass aus einem schmerzlichen
Verlust neue Hoffnung entsteht. Eine Umfrage der DSO unter Angehörigen
zeigte durchweg positive Ergebnisse: Keiner bereute die Entscheidung für
Organspende ausdrücklich, über 90 Prozent würden wieder so entscheiden und
ein Drittel gab sogar an, dass die Organspende eine Hilfe war, den Verlust eines
geliebten Menschen zu verkraften.
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