in jedem steckt ein lebensretter Gesundheit hat viele Gesichter Tag der organspende, 4. Juni 2011 Tag der Apotheke, 9. Juni 2011 Informationen Aktuelle Situation Für Patienten mit chronischem oder akutem Organversagen ist die Organtransplantation in der Regel die überlegene oder einzige Behandlungsoption. Obwohl in Deutschland täglich rund elf Transplantationen durchgeführt werden, versterben im gleichen Zeitraum drei Patienten - für sie stand nicht rechtzeitig ein geeignetes Organ zur Verfügung. Im Jahr 2010 spendeten 1.296 Menschen ihre Organe nach dem Tode. Gleichzeitig warteten rund 12.000 Patienten auf ein geeignetes Spendeorgan. 2010 wurden inkl. der Transplantationen nach Lebendspende 5.083 Organe übertragen. Die Transplantationsmedizin ist heute eine Erfolgsstory, die Techniken gehören inzwischen zum Standard der medizinischen Versorgung und sind so erfolgreich, dass die gespendeten Organe über Jahrzehnte hinweg funktionsfähig bleiben und die Empfänger ein nahezu normales Leben führen können. Jeder einzelne Mensch, der seine Organe nach seinem Tode spendet, rettet im Durchschnitt drei Menschenleben. Trotzdem haben laut aktuellen Umfragen höchstens 25 Prozent der Bundesbürger einen Organspendeausweis, aber zwei Drittel stehen der Organspende grundsätzlich positiv gegenüber und die meisten Menschen würden im Bedarfsfall eine Organspende annehmen. Weitere Informationen unter www.dso.de oder www. fuers-leben.de Informationen Rechtliche Voraussetzungen für eine Organspende Die Problematik des zunehmenden Organmangels wurde schon in den 1990er Jahren erkannt und führte 1997 zur Verabschiedung des Transplantationsgesetzes (TPG). Es schreibt u. a. fest, unter welchen Bedingungen einem Verstorbenen Organe für die Transplantation entnommen werden dürfen. Voraussetzung ist die Feststellung des Hirntodes sowie die Einwilligung zur Organentnahme. Als Hirntod wird der Zustand der irreversibel erloschenen Funktionen des gesamten Gehirns, d. h. des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms, bezeichnet. Dabei werden durch Beatmung und Medikamente Herz- und Kreislauffunktion des Verstorbenen künstlich aufrechterhalten. Der Hirntod des Organspenders muss von zwei dafür qualifizierten Ärzten (Neurologen, Neurochirugen, erfahrene Intensivmediziner) unabhängig voneinander festgestellt werden. Für die Einwilligung zur Organspende sieht das Transplantationsgesetz die so genannte „Erweiterte Zustimmungslösung“ vor: Sofern der Verstorbene zu Lebzeiten schriftlich oder mündlich seine Entscheidung zur Organspende festgelegt hat, gilt dieser Wille. Ist er nicht bekannt, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt. Weitere Informationen unter www.dso.de oder www. fuers-leben.de Informationen Organisationsstrukturen der Organspende in Deutschland Die organisatorische Trennung der Bereiche Organspende, -vermittlung und -transplantation ist im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Das Gesetz schafft mit einer klaren Aufgabentrennung Rechtssicherheit, um so mögliche Interessenskonflikte der beteiligten Partner zu vermeiden. Der Bereich Organspende ist explizit als Gemeinschaftsaufgabe der Krankenhäuser, der Transplantationszentren und der Koordinierungsstelle definiert, deren Aufgaben im Einzelnen benannt werden: 1. Die Transplantationszentren sind für die Wartelistenführung, die Transplantation der Organe und die Empfängerbehandlung verantwortlich. Daneben sind sie wie alle anderen Krankenhäuser verpflichtet, die Koordinierungsstelle über mögliche Organspender zu informieren. 2. Die unabhängige Stiftung Eurotransplant (ET) im niederländischen Leiden ist die Vermittlungsstelle für die im TPG genannten Organe (Herz, Lunge, Leber, Pankreas, Dünndarm und Niere). Sie ist zuständig für die Länder Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Kroatien und Slowenien. Für Deutschland erfolgt die Allokation der vermittlungspflichtigen Organe nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Diese basieren auf den Bestimmungen des TPG. 3. Entscheidend für die Organspendesituation sind die rund 1400 Krankenhäuser mit Intensivstation: Gemäß dem TPG sind sie verpflichtet, mögliche Organspender zu melden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurden in einem Großteil der Krankenhäuser mit Intensivstation Transplantationsbeauftragte eingesetzt. Im Auftrag der Krankenhausleitung und in Zusammenarbeit mit dem Personal der Intensivstationen sollen Transplantationsbeauftragte alle Organspendemöglichkeiten erkennen und die Strukturen und Verantwortlichkeiten zur Umsetzung regeln. Deshalb sind die Beauftragten für die Mitarbeiter im eigenen Hause sowie für die Koordinatoren der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) primärer Ansprechpartner. 4. Die DSO ist seit Juli 2000 nach Paragraf 11 des TPG durch einen Vertrag mit der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (vormals Spitzenverbände der Krankenkassen) die bundesweite Koordinierungsstelle Organspende. Um eine effiziente Organspendekoordination zu gewährleisten, wurde das Bundesgebiet in sieben Organspenderegionen mit vergleichbaren Organisationsstrukturen gegliedert. Zur Kontaktaufnahme und Beratung hat jede Organspenderegion eine 24-Stunden-Telefonbereitschaft eingerichtet und bietet Unterstützung im gesamten Organspendeprozess. Zur Klärung der Voraussetzungen für eine Organspende und dem Ausschluss einer medizinischen Kontraindikation ist jederzeit ein orientierendes Gespräch möglich. Weitere Informationen unter www.dso.de oder www. fuers-leben.de Informationen Ablauf einer Organspende I Im Fall einer möglichen Organspende benachrichtigt das Krankenhaus die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), da sie für die Vorbereitung und Durchführung der Organspende von der Feststellung des Hirntodes bis hin zur Organentnahme und zum Transport in das entsprechende Transplantationszentrum verantwortlich ist. Die Vermittlung der Organe übernimmt die Vermittlungsstelle Eurotransplant. Sie ermittelt die passenden Empfänger nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Die Koordinatoren der DSO beraten und unterstützen das Personal auf den Intensivstationen bei der Betreuung einer Organspende. Sie organisieren die präoperative Diagnostik, geben die erhobenen Befunde an Eurotransplant weiter und organisieren die Organentnahme sowie alle notwendigen Transporte. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, den Arbeitsaufwand für die vor Ort zuständigen Kollegen möglichst gering zu halten und das Personal zu entlasten. Insbesondere beim Gespräch mit der Bitte um Organspende und der Betreuung der Angehörigen vor und nach einer Spende können die Koordinatoren das Intensivteam unterstützen. Einschränkend für die postmortale Organspende im Krankenhaus wirken sich – neben der Ablehnung durch die Angehörigen – hauptsächlich Probleme bei der Spendererkennung, den medizinischen Kontraindikationen und der organprotektiven Intensivtherapie aus. Spendererkennung Eine Hirntoddiagnostik sollte bei jedem Patienten mit schwerer Hirnschädigung auf der Intensivstation eingeleitet werden, der unter kontrollierter Beatmung weite, lichtstarre Pupillen und einen Verlust des Hustenreflexes entwickelt. Bei nachgewiesenem Hirntod erfolgt die konsequente Umstellung der intensivmedizinischen Behandlung auf die Organ erhaltende Therapie. Die Angehörigen müssen über die Möglichkeit einer Organspende informiert und befragt werden. Medizinische Kontraindikationen Die Kriterien für einen Organspender haben sich in den letzten Jahren maßgeblich verändert. Dafür gibt es zwei Ursachen: Zum einen hat der steigende „Bedarf“ an Spenderorganen bei nahezu konstantem „Angebot“ an Organspendern dazu geführt, dass gegenwärtig auch marginale Organe akzeptiert werden, die in den Vorjahren noch abgelehnt worden wären. Zum anderen konnte belegt werden, Weitere Informationen unter www.dso.de oder www. fuers-leben.de Informationen Ablauf einer Organspende II dass mit entsprechender Erfahrung und Risikoabwägung auch bei diesen Spendeorganen gute Transplantationsergebnisse erzielt werden. Eine Organentnahme wird grundsätzlich ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen. Das Alter eines Patienten ist grundsätzlich keine Kontraindikation, ausschlaggebend ist vielmehr die Organfunktion. Auch vorübergehend auftretende Funktionseinschränkungen, wie beispielsweise bei einem akuten Nierenversagen, bedeuten keine grundsätzliche Kontraindikation. Hier gilt es, die Gesamtsituation insbesondere im Hinblick auf bestehende chronische Erkrankungen zu beurteilen. Eine durchgemachte Hepatitis oder andere akute Infektionskrankheiten führen nicht prinzipiell zum Abbruch der Organspende, wenn eine adäquate und suffiziente Therapie eingeleitet wurde. Gleiches gilt für Patienten mit einer Sepsis, sofern die Kreislaufsituation stabilisiert werden konnte und keine multiresistenten Keime vorliegen. Intensivmedizinische Behandlung Die organprotektive Intensivtherapie soll Funktionsstörungen der zu transplantierenden Organe vermeiden. Von der adäquaten Intensivtherapie hängt nicht nur die Organspende an sich, sondern vor allem der Transplantationserfolg ab. Weitere Informationen unter www.dso.de oder www. fuers-leben.de Informationen Ablauf einer Organspende III Weitere Informationen unter www.dso.de oder www. fuers-leben.de Informationen Fragen & Antworten I Gibt es eine Altersgrenze für die Organspende? Für die Organspende gibt es keine feststehende Altersgrenze. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Dieser hängt jedoch nur bedingt vom kalendarischen Alter ab. Über die Frage, ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Tests nach dem Tode – und letztlich der Arzt, der die Organe transplantiert. Völlig unabhängig vom Alter kann die Augenhornhaut (außer bei Säuglingen und Kleinkindern) gespendet werden. Welche (Vor-)Erkrankungen schließen eine Organspende aus? Eine Organentnahme wird grundsätzlich ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen. Muss oder kann ich mich als Organspender registrieren lassen? Eine Registrierung von Daten im Zusammenhang mit der Bereitschaft zur Organspende findet nicht statt. Es existiert in Deutschland auch kein Widerspruchsregister (Eintragung der Ablehnung). Deshalb ist es wichtig, die eigene Entscheidung auf einem Organspendeausweis festzuhalten und mit der Familie darüber zu sprechen. Genauso wenig ist es notwendig, sich ärztlich untersuchen zu lassen, bevor man sich zur Organspende bereit erklärt. Die medizinische Eignung der Organe für eine Transplantation wird geprüft, nachdem der Tod festgestellt worden ist. Genügt der Organspendeausweis als Rechtsgrundlage für eine Organentnahme? Werden die Angehörigen trotz Organspendeausweis um ihre Zustimmung gebeten? Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang. Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden. Unter welchen Bedingungen ist eine Lebendspende möglich? Die Bedingungen für die Lebendspende regelt das Transplantationsgesetz. Dabei räumt der Gesetzgeber der Organspende nach dem Tode grundsätzlich Vorrang vor der Weitere Informationen unter www.dso.de oder www. fuers-leben.de Informationen Fragen & Antworten II Lebendspende ein. In Deutschland ist eine Organspende zu Lebzeiten nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten und unter Menschen möglich, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit nahe stehen. Eine unabhängige Gutachterkommission prüft, ob die Spende freiwillig und ohne finanzielle Interessen geschieht. Es muss außerdem sicher gestellt sein, dass für den Empfänger zum Zeitpunkt der geplanten Übertragung kein Organ aus einer postmortalen Organspende zur Verfügung steht. Spender und Empfänger müssen sich zur ärztlichen Nachbetreuung bereit erklären. Welche Voraussetzungen müssen für eine postmortale Organspende erfüllt sein? Bevor Organe für eine Transplantation entnommen werden können, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Tod des Spenders muss nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein (HirntodDiagnostik). Zweitens muss für die Entnahme eine Einwilligung vorliegen, entweder in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung des Verstorbenen (Organspendeausweis) oder indem eine vom Verstorbenen dazu bestimmte Person oder die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen einer Entnahme zustimmen. Ich habe bereits einen Organspendeausweis. Wird auf einer Intensivstation trotzdem alles medizinisch Mögliche für mich getan, wenn ich lebensbedrohlich erkranke? Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist es, das Leben des Patienten zu retten. Die Bemühungen der Notärzte, Rettungsteams und der Intensivmediziner sind allein auf dieses Ziel ausgerichtet. Manchmal kommt die ärztliche Hilfe zu spät, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten, der Patient kann nicht mehr gerettet werden. Bei einer kleinen Gruppe von Patienten stellt sich die Frage einer Organspende: Die Durchblutung und die Funktionen ihres Gehirns sind aus verschiedenen Ursachen vollständig ausgefallen; Kreislauf und Atmung werden künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrecht erhalten. Erst wenn der Tod durch vollständiges irreversibles Hirnversagen (Hirntod) festgestellt worden ist, wird die Frage der Organspende erörtert. Die Intensivmediziner haben mit Organentnahme und Transplantation nichts zu tun. Weitere Informationen unter www.dso.de oder www. fuers-leben.de Informationen Fragen & Antworten III Ich bin noch nicht volljährig. Kann ich trotzdem einen eigenen Organspendeausweis ausfüllen? Minderjährige können ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organspende auf einem Ausweis dokumentieren. Der Widerspruch kann bereits ab dem 14. Lebensjahr erklärt werden. Den Organspendeausweis gibt es unter anderem beim Infotelefon Organspende unter der kostenlosen Rufnummer 0800/90 40 400. Kann die Familie den Verstorbenen nach der Organentnahme nochmals sehen? Die Familie kann in der von ihr gewünschten Weise Abschied von dem Verstorbenen nehmen. Nach der Entnahmeoperation wird die Operationswunde mit der gebührenden Sorgfalt verschlossen. Der Leichnam kann aufgebahrt werden und die Bestattung wie gewünscht stattfinden. Ist die Organspende möglich, wenn gleichzeitig eine Patientenverfügung existiert? Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren. Vom Bundesministerium der Justiz gibt es dazu ausformulierte Textvorschläge. Möglich ist z.B. „Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. (ggf. Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.“ Welche Regelungen gelten im europäischen Ausland? Die Organspende ist in den verschiedenen europäischen Staaten unterschiedlich geregelt. In Deutschland, wie beispielsweise auch in Dänemark, Griechenland und Großbritannien, gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet, dass jeder Einzelne für sich entscheidet, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte. Der persönliche Wille wird in jedem Fall akzeptiert. Für den Fall, dass keine Entscheidung bekannt ist, Weitere Informationen unter www.dso.de oder www. fuers-leben.de Informationen Fragen & Antworten IV entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, Italien, Spanien und Slowenien, gilt die Widerspruchslösung. Hier wird erwartet, dass jeder, der eine Organspende für sich ablehnt, zu Lebzeiten seinen Widerspruch dokumentiert. Ist dies nicht geschehen, kann nach Feststellung des Todes eine Organentnahme durchgeführt werden. Wie die Organspende auch geregelt ist: Um sicherzustellen, dass der eigene Wille berücksichtigt wird, ist es sinnvoll, seine persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren und den Angehörigen mitzuteilen. Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, empfiehlt es sich, ein übersetztes Beiblatt zum Organspendeausweis mitzuführen. Es kann in Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Ungarisch von der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) herunter geladen werden. Dort ist auch ein Organspendeausweis in Türkisch zu finden. Eine Übersicht über die geltenden Regelungen in den verschiedenen europäischen Ländern sowie weitere Informationen zur Organspende finden Sie unter www.dso.de und www.bzga.de. Das Infotelefon Organspende, eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), beantwortet alle Fragen rund um die Organspende. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 ist das Infotelefon montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Weitere Informationen unter www.dso.de oder www. fuers-leben.de Informationen Acht Gründe, um über Organspende nachzudenken 1. Organspende rettet Leben Rund 102.000 Organe wurden seit 1963 allein in Deutschland transplantiert. Dadurch wurde vielen Patienten das Leben gerettet. Noch fünf Jahre nach der Transplantation genießen rund 70 Prozent der Empfänger ihr „zweites“ Leben. 2. Transplantation ist Erfolgsmedizin Die Transplantationsmedizin gehört inzwischen zum Standard der gesundheitlichen Versorgung und ist so erfolgreich, dass die gespendeten Organe sogar über Jahrzehnte hinweg funktionsfähig bleiben können. 3. Ein Spender rettet viele Empfänger Bis zu sieben Menschen können durch Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm überleben. Im Durchschnitt schenkt ein Organspender drei schwerkranken Menschen die Chance auf ein neues Leben. 4. Angehörigen die Entscheidung abnehmen Im Fall eines Hirntods werden die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt. Dies ist eine schwierige Entscheidung in einer ohnehin schon schwierigen Situation, die man seinen Angehörigen ersparen sollte. Deshalb sollte man zu Lebzeiten seine eigene Entscheidung treffen und auch mitteilen. 5. Die Wahrscheinlichkeit spricht fürs Leben Organspende geht uns alle an. Jeder von uns kann plötzlich durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall in die Situation geraten, auf ein neues Organ angewiesen zu sein. In dieser Situation wäre sicher jeder dankbar und würde eine Organspende gerne annehmen. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, selbst irgendwann auf eine Organspende angewiesen zu sein, viel höher, als tatsächlich als Organspender in Frage zu kommen. Nur bei etwa einem Prozent aller Patienten, die in deutschen Krankenhäusern sterben, tritt der Hirntod vor dem Herzstillstand ein. Weitere Informationen unter www.dso.de oder www. fuers-leben.de Informationen Acht Gründe, um über Organspende nachzudenken 6. Ärzte kämpfen um jedes Leben Jeder Arzt versucht bis zuletzt alles, um das Leben des ihm anvertrauten Patienten zu retten. Egal, ob dieser Organspender ist oder nicht. Die Diagnose des Hirntods erfolgt durch zwei unabhängige Neurologen nach einem strikt festgelegten und verbindlichen Protokoll. 7. Die Würde des Spenders bleibt gewahrt Den Leichnam des Spenders übergeben die Chirurgen in einem würdigen Zustand. Auf Wunsch bieten die Kliniken an, dass Angehörige vor oder nach der Organentnahme Abschied nehmen können. 8. Organspende spendet auch Trost Organspende kann Trost schenken, so dass aus einem schmerzlichen Verlust neue Hoffnung entsteht. Eine Umfrage der DSO unter Angehörigen zeigte durchweg positive Ergebnisse: Keiner bereute die Entscheidung für Organspende ausdrücklich, über 90 Prozent würden wieder so entscheiden und ein Drittel gab sogar an, dass die Organspende eine Hilfe war, den Verlust eines geliebten Menschen zu verkraften. Weitere Informationen unter www.dso.de oder www. fuers-leben.de