Im Jahr 1910 sind von 100 Frauen in Wien 35 berufstätig. Die Löhne

Werbung
Arbeitsmarktservice für Frauen
100 Jahre Frauentag
Im Jahr 1910 sind von 100 Frauen in Wien 35 berufstätig. Die Löhne der Männer sind im Durchschnitt doppelt so
hoch wie jene der Frauen.
1912
1911
912
1913
1914
1916
1917 11918
922
1920
1921
1919
19241923
1927
1925
1926 1933 1934 - 1945
1945
1935
1931
1930
1929 1932 1934
1934
1944
-1945
1942
1938
1928
1948
1941
1937
19471950194019551949
1947
19571959
1950
1954
1953
1958
1951
1966
1960
1964 1961 1970
19621969
1978
1976
1965 19681971
1975
1973
1979
1980
1981
1987 1974
1988
1972
1981
1983
1989
1990
1983
1982
1984
1985
1997 2008
984
1993
1993 2002
1992
1999
998
1995
2000
2008
1991 20012002
2007
20042003 2006
Am 19. März findet der erste Internationale Frauentag statt.
Allein auf der Wiener Ringstraße demonstrieren rund 20.000
Frauen. Sie fordern das Wahlrecht, das Recht auf Bildung und
Arbeit, gleichen Lohn, soziale Sicherheit und Frieden.
Am 12. November 1918 wird
Österreich Republik. Frauen
erhalten das Wahlrecht.
Öffentliche Gymnasien stehen erstmals auch
Mädchen offen.
Frauen dürfen auch an der juridischen Fakultät
der Universitäten studieren.
Verbot der Beschäftigung hochschwangerer
Frauen in Steinbrüchen, Lehm-, Sand- und
Schottergruben.
Mutterschutzgesetz
Arbeitnehmerinnen sind sechs Wochen vor und sechs
Wochen nach der Geburt von der Arbeit freizustellen
und erhalten während dieser Zeit Wochengeld.
Nach der Geburt eines Kindes können Frauen in (unbezahlte) Karenz gehen.
Ende der Demokratie. Errichtung des Ständestaates.
Im öffentlichen Dienst kommt es zu einer Aufnahmesperre für Frauen. Lehrerinnen müssen im
Falle einer Eheschließung ihren Beruf aufgeben.
Während des Naziregimes dürfen Frauen keinerlei politische Funktionen übernehmen.
Frauen sollen sich auf ihre Aufgaben in Heim und Familie konzentrieren. In der Realität
allerdings werden sie – weil infolge des Krieges „Not am Mann“ ist zur Arbeit in Fabriken und
Rüstungsbetrieben verpflichtet.
Wiens erste Straßenbahnfahrerin tritt ihren Dienst an.
Reform des Eherechts. Der Mann ist nicht länger „Haupt der Familie“ und
kann seiner Frau nicht mehr verbieten, berufstätig zu sein.
Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft.
Es verbietet die Benachteiligung bei der Entlohnung aufgrund des
Geschlechts. In der Folge verschwinden die Frauenlohngruppen
aus den Kollektivverträgen.
Erstmals erstellt das AMS ein arbeitsmarktpolitisches
Programm speziell für Frauen. Es umfasst eine Vielzahl
von Maßnahmen: Berufsorientierung, Höherqualifizierung, Unterstützung von Frauenberatungsstellen,
Kinderbetreuungsbeihilfe.
Frauenstaatssekretärin Johanna Dohnal initiiert
ein Förderungsprogramm für Frauen im
Bundesdienst: Frauen erhalten unter anderem
Zugang zur Flugsicherung. In den Lehrwerkstätten von Bahn und Post werden auch
Mädchen (in technischen Berufen) ausgebildet.
Gemäß Gleichbehandlungsgesetz gilt sexuelle Belästigung am
Arbeitsplatz als Diskriminierung.
Im Bereich Arbeitsmarktförderung wird halbe halbe Realität.
50 Prozent des Förderbudgets ist für Frauen reserviert.
Im Jahr 2011 sind von 100 Österreicherinnen sind 67 erwerbstätig. Selbst bei den Vollzeitbeschäftigten ist das
Einkommen der Männer jedoch um ein Drittel höher als jenes der Frauen. Einer der Gründe:
Die partnerschaftliche Teilung von Hausarbeit und Kinderbetreuung ist eher die Ausnahme
als die Regel.
Impressum
Arbeitsmarktservice für Frauen
Text: Dr. Susanne Feigl
Foto: © Stiftung Bruno Kreisky Archiv
Herunterladen