Arbeitsmarktservice für Frauen 100 Jahre Frauentag Im Jahr 1910 sind von 100 Frauen in Wien 35 berufstätig. Die Löhne der Männer sind im Durchschnitt doppelt so hoch wie jene der Frauen. 1912 1911 912 1913 1914 1916 1917 11918 922 1920 1921 1919 19241923 1927 1925 1926 1933 1934 - 1945 1945 1935 1931 1930 1929 1932 1934 1934 1944 -1945 1942 1938 1928 1948 1941 1937 19471950194019551949 1947 19571959 1950 1954 1953 1958 1951 1966 1960 1964 1961 1970 19621969 1978 1976 1965 19681971 1975 1973 1979 1980 1981 1987 1974 1988 1972 1981 1983 1989 1990 1983 1982 1984 1985 1997 2008 984 1993 1993 2002 1992 1999 998 1995 2000 2008 1991 20012002 2007 20042003 2006 Am 19. März findet der erste Internationale Frauentag statt. Allein auf der Wiener Ringstraße demonstrieren rund 20.000 Frauen. Sie fordern das Wahlrecht, das Recht auf Bildung und Arbeit, gleichen Lohn, soziale Sicherheit und Frieden. Am 12. November 1918 wird Österreich Republik. Frauen erhalten das Wahlrecht. Öffentliche Gymnasien stehen erstmals auch Mädchen offen. Frauen dürfen auch an der juridischen Fakultät der Universitäten studieren. Verbot der Beschäftigung hochschwangerer Frauen in Steinbrüchen, Lehm-, Sand- und Schottergruben. Mutterschutzgesetz Arbeitnehmerinnen sind sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt von der Arbeit freizustellen und erhalten während dieser Zeit Wochengeld. Nach der Geburt eines Kindes können Frauen in (unbezahlte) Karenz gehen. Ende der Demokratie. Errichtung des Ständestaates. Im öffentlichen Dienst kommt es zu einer Aufnahmesperre für Frauen. Lehrerinnen müssen im Falle einer Eheschließung ihren Beruf aufgeben. Während des Naziregimes dürfen Frauen keinerlei politische Funktionen übernehmen. Frauen sollen sich auf ihre Aufgaben in Heim und Familie konzentrieren. In der Realität allerdings werden sie – weil infolge des Krieges „Not am Mann“ ist zur Arbeit in Fabriken und Rüstungsbetrieben verpflichtet. Wiens erste Straßenbahnfahrerin tritt ihren Dienst an. Reform des Eherechts. Der Mann ist nicht länger „Haupt der Familie“ und kann seiner Frau nicht mehr verbieten, berufstätig zu sein. Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft. Es verbietet die Benachteiligung bei der Entlohnung aufgrund des Geschlechts. In der Folge verschwinden die Frauenlohngruppen aus den Kollektivverträgen. Erstmals erstellt das AMS ein arbeitsmarktpolitisches Programm speziell für Frauen. Es umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen: Berufsorientierung, Höherqualifizierung, Unterstützung von Frauenberatungsstellen, Kinderbetreuungsbeihilfe. Frauenstaatssekretärin Johanna Dohnal initiiert ein Förderungsprogramm für Frauen im Bundesdienst: Frauen erhalten unter anderem Zugang zur Flugsicherung. In den Lehrwerkstätten von Bahn und Post werden auch Mädchen (in technischen Berufen) ausgebildet. Gemäß Gleichbehandlungsgesetz gilt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Diskriminierung. Im Bereich Arbeitsmarktförderung wird halbe halbe Realität. 50 Prozent des Förderbudgets ist für Frauen reserviert. Im Jahr 2011 sind von 100 Österreicherinnen sind 67 erwerbstätig. Selbst bei den Vollzeitbeschäftigten ist das Einkommen der Männer jedoch um ein Drittel höher als jenes der Frauen. Einer der Gründe: Die partnerschaftliche Teilung von Hausarbeit und Kinderbetreuung ist eher die Ausnahme als die Regel. Impressum Arbeitsmarktservice für Frauen Text: Dr. Susanne Feigl Foto: © Stiftung Bruno Kreisky Archiv