HANDREICHUNG ZUR GESTALTUNG DER AUSSENGASTRONOMIEBEREICHE IN BARMEN UND ELBERFELD STADT WUPPERTAL / STADTENTWICKLUNG UND STÄDTEBAU 02 oben Das Luisenviertel in Elberfeld - Charaktervoll auch in Abendstunden links Architektur und Stadtmobiliar sprechen dieselbe Sprache mitte Vitale Stadtzentren sind für Wuppertal von großer Bedeutung 03 STADT WUPPERTAL / RICHTLINIE ZUR GESTALTUNG DER AUSSENGASTRONOMIEN BÜNDNIS FÜR EINE ATTRAKTIVE UND LEBENDIGE INNENSTADT Ähnlich wie in den südlichen Län- PERSÖNLICHE BERATUNG dern Europas gewinnt die Bewir- Zusätzlich zu der Genehmigung tung im öffentlichen Straßenraum für das Aufstellen von Tischen, in den letzten Jahren immer mehr Stühlen und Schirmen im öffent- Bedeutung. Mittlerweile bestimmt lichen Raum durch das Ressort die Gastronomie maßgeblich die Straßen und Verkehr beraten die Atmosphäre im Straßenraum und Mitarbeiter-/innen trägt damit einen wesentlichen Stadtentwicklung und Städtebau Teil zur Erscheinung der Innen- insbesondere bei der Wahl der Ma- stadt bei Einheimischen und Besu- terialien und Farbgebung - auch chern der Stadt Wuppertal bei. vor einem Wechsel des Mobiliars. Die Stadt Wuppertal und die DeHo- Ihre Ga arbeiten deshalb bereits seit ei- Stadtverwaltung finden Sie auf der niger Zeit in enger Kooperation an letzten Seite dieser Broschüre. einem gemeinsamen Ziel: Die Innenstädte mit qualitätsvoller Gastronomie zu beleben und durch ein vielfältiges Angebot zu einem positiven Stadtimage beizutragen. Diese Handreichung zur Gestaltung der Außengastronomien soll neben der freiwilligen Selbstverpflichtung der Gastronomen seinen Beitrag dazu leisten, diesem Ziel wieder ein Stückchen näher zu kommen und die Wuppertaler Innenstädte für Einheimische und Besucher attraktiv, lebendig und barrierefrei zu gestalten. rechts Der Werth in Barmen - lebendig und attraktiv des Ansprechpartner Ressort bei der 04 REGELUNGSINHALTE DER GESTALTUNGSSATZUNGEN empfehlungen aufzustellen. Die Eine Übersicht über die Satzungs- Bauvorschriften können als Fest- gebiete und die Satzungstexte ist setzungen Bebauungsplänen im Internet unter: www.wupper- aufgenommen werden oder als tal.de/w ir tschaf t- stadtent w ick- selbständige lung/stadtgestaltung/gestaltungs- in Gestaltungssatzun- gen erlassen werden. Darüber hinaus ist es der Gemeinde möglich, so genannte Werbesatzungen oder Stadtbildsatzungen zum Schutz bestimmter Straßenzüge oder Ortsteile zu erlassen. Sie werden vom Rat der Stadt beschlossen. Mit oben Außengastronomie und Schwebebahn, Identitätsträger der Stadt Wuppertal der ortsüblichen Bekanntmachung Neben dem Einzelhandelsbesatz Die Stadt Wuppertal hat von der ist Möglichkeit des § 86 der Bau- die Außengastronomie ein der Satzung wird diese rechtsverbindlich und ist zu beachten. entscheidender Faktor für die At- ordnung traktivität der Innenstädte von Gebrauch gemacht und die In- Barmen und Elberfeld. Die von nenstädte Barmen und Elberfeld den Gastronomen auf städtischen verschiedene Flächen betriebenen Außengast- gen erlassen. Nordrhein-Westfalen Gestaltungssatzun- ronomien sind aber auch Orte an dem unterschiedliche Interessen, In Barmen ist insbesondere die Geschmäcker und Lebenssituati- Satzung über die Gestaltung bau- onen aufeinander treffen. Gäste, licher Anlagen und Werbeanlagen Gastronomen, Anwohner und Po- (Baugestaltungssatzung) für den litik erwarten, dass die jeweiligen Bereich der Innenstadt Wupper- Ansprüche an Sicherheit, Umsatz, tal-Barmen, westlicher Werth vom Freizeitwert, nachbarliche Rück- 01.04.1993 zu nennen. In Elberfeld sichtnahme und qualitätsvolle Ge- gibt es neben Bebauungsplänen, staltung bei der Entscheidung über die konkrete Vorgaben zu der Ge- die Außengastronomieflächen und staltung von Gebäuden und Wer- deren bauliche Ausgestaltung be- beanlagen machen, verschiedene rücksichtigt werden. Satzungen. Zur Sicherung einer positiven Ge- Zuletzt wurde die Satzung über die staltungspflege in den Innenstäd- Gestaltung baulicher Anlagen und ten haben Städte und Gemeinden Werbeanlagen (Baugestaltungssat- die zung) für den Bereich Döppersberg Möglichkeit, vorschriften und örtliche Bau- Gestaltungs- im Juli 2012 beschlossen. satzung/index.php abrufbar. 05 STADT WUPPERTAL / RICHTLINIE ZUR GESTALTUNG DER AUSSENGASTRONOMIEN HANDREICHUNG ZUR GESTALTUNG DER AUSSENGASTRONOMIEBEREICHE Sogenannte linien sind GestaltungsrichtEmpfehlungen • Werbeanlagen Ansprechpartner für die Antrags- der stellung ist der Bereich Straßen- Kommunen und sollen auf der Auf den folgenden Seiten befindet recht und Sondernutzung. Hier Grundlage sich eine kurze Beschreibung des erhalten Sie eine Sondernutzungs- Selbstverpflichtung eine Regelung einer freiwilligen angestrebten erlaubnis. für bestimmte Bereiche treffen. der Erscheinungsbildes Außengastronomiebereiche, einige positive Beispiele in Wort RÄUMLICHER Diese Handreichung zur Gestal- und Bild sowie eine Aufzählung GELTUNGSBEREICH tung der Außengastronomieberei- der Dinge, die es in Zukunft zu ver- Die che stellt innerhalb des räumlichen meiden gilt. Im konkreten Fall er- tung gilt für alle Fußgängerzonen Geltungsbereiches eine Empfeh- setzen diese Empfehlungen jedoch und öffentlichen Plätze der Innen- lung für alle gastronomischen Be- nicht Abstim- stadtbereiche von Barmen und triebe mit Außengastronomie in mung mit den für ggf. notwendige Elberfeld sowie für den Laurenti- Barmen und Elberfeld dar. Die in Genehmigungen und Erlaubnisse usplatz einschließlich der Fried- der Handreichung beschriebenen zuständigen Verwaltungsstellen rich-Ebert-Straße und die noch Handlungsempfehlungen bezie- und dem in Gestaltungsfragen be- unbebauten Flächen innerhalb der hen sich auf folgende Ausstattung: ratenden Ressort für Stadtentwick- jeweiligen Geltungsbereiche. die individuelle freiwillige Selbstverpflich- lung und Städtebau. • Zelte und Pavillons • Markisen und Sonnenschutz Abgesehen von den Gestaltungs- • Möblierung fragen, muss jegliche Nutzung des • Abgrenzungen und Pflanzkübel öffentlichen Raumes im Vorfeld • Heizsysteme beantragt und genehmigt werden! links Geltungsbereich Elberfeld rechts Geltungsbereich Barmen 06 ZELTE UND PAVILLONS • Zelte und Pavillons Innerhalb der Geltungsbereiche sprechende Alternative (s. Sonnen- • Zeltähnliche Konstruktionen in Barmen und Elberfeld ist das schutz und Markisen) • Einhausungen Aufstellen von Überdachungen, Pavillons, Zelten bzw. festen ge- Nicht empfohlen wird: Innerhalb der letzten fünf Jahre bäudeähnlichen oder zeltartigen • Das Aufstellen von Überdachun- konnte in den Innenstädten Bar- Auf- und Umbauten (z.B. Markisen gen, Pavillons, Zelten bzw. festen mens und Elberfelds verstärkt ein mit Stützen oder Schürzen) sowie gebäudeähnlichen oder zeltartigen Trend zur zunehmenden „Einhau- das Anbringen von Seitenteilen an Auf- und Umbauten. sung“ freitragenden und einseitig mon- gastronomisch Außenbereiche genutzter beobachtet wer- tierten Markisen nicht empfohlen. den. Positive Beispiele: • Die Verwendung von mobilem Die Häufung der Fälle zwang die Die räumliche Isolation einzel- Wind- und Sonnenschutz (s. Son- Stadt Wuppertal dazu eine ein- ner Bereiche ist schädlich für ein nenschutz und Markisen) heitliche Sprach- und Gestaltungs- einheitliches und ausgewogenes regelung für die Gestaltung von Stadtbild und schadet dem gesam- Flächen Außengastronomie ten Einzelhandel und der Gast- vorzuschlagen, um die Bevortei- ronomie im gleichen Maße. Als lung einzelner gastronomischer notwendiger Sonnenschutz sind Betriebe zu verhindern und ein stattdessen Markisen oder freiste- homogenes Stadtbild zu schützen. hende Sonnenschirme eine an- der links, unten, rechts Zelte und zeltähnliche Konstruktionen sind in Zukunft nicht mehr zulässig 07 STADT WUPPERTAL / RICHTLINIE ZUR GESTALTUNG DER AUSSENGASTRONOMIEN SONNENSCHUTZ UND MARKISEN • Markisen der Fassade. Auf die Verwendung Positive Beispiele: • Vordächer von massiven Bauteilen sollte mög- • Die Werbung drängt sich nicht • Sonnenschirme lichst verzichtet werden. Als archi- als beherrschendes Element auf tektonisches Gestaltungselement • Ein heller Farbton, beispiels- Zur Verschattung der Außengas- sollten sie frei von Werbung blei- weise weiß oder ein helles Beige, tronomiebereiche sind als not- ben. ergibt einen harmonischen Aus- wendiger Sonnenschutz Markisen Als Markisen-/ Schirmfarbe wer- druck, der sich ideal in die Umge- oder freistehende Sonnenschirme den helle und pastellene Farben bung einfügt zulässig. Grundsätzlich sollte ge- bevorzugt. Mehrfarbige Markisen • Markisen sollen sich in Farbe, währleistet sein, dass eine Sonnen- bzw. Sonnenschirme sind für ein Form und Anbringungsart an die schutzeinrichtung an sonnenfrei- einheitliches und harmonisches Art der Gebäude anpassen und be- en Tagen eingeholt werden kann. Stadtbild ungeeignet. nachbarte bauliche Anlagen unbe- Bevorzugt sollten hier textile Oberflächen verwendet werden. einträchtigt lassen Nicht empfohlen wird: • Das Aufstellen von Schirmen, Bei erforderlichem Regenschutz bei denen Werbung übergeordnet bilden filigrane, in ihrer farbli- wahrgenommen wird chen Gestaltung zurückhaltende • Die Verwendung von Markisen Vordächer eine attraktive Lösung und Sonnenschirmen in grellen für Sitzbereiche unmittelbar vor Farbtönen links und rechts Schirme in hellen Farben und untergeordnetem Werbeaufdruck unten Auch Markisen dienen als Sonnenschutz in der Außengastronomie 08 MÖBLIERUNG • Tische Die Beispiele sind als Orientierung Umgebung zu schaffen • Stühle und Anregung zu verstehen, ihre • Die Bestuhlung wird im besten Ansprechpartner in den jeweiligen Falle mit benachbarten Außengas- Um das stadtgestalterische Erschei- Ressorts unterstützen Sie gerne bei tronomien abgestimmt und wirkt nungsbild nicht zu beeinträchti- der Auswahl des geeigneten Mobi- somit auch Gastronomieübergrei- gen, wird eine hochwertige und liars. fend einheitlich und harmonisch zugleich zurückhaltende Möblie- im Stadtbild rung unter Verzicht auf modische Nicht empfohlen wird: Elemente bevorzugt. • Die Verwendung von Bierzeltgarnituren oder Liegestühlen Es ist dabei nicht das Ziel ein ein- • Die Verwendung von Voll-Plas- heitliches Mobiliar für die Innen- tikstühlen städte Barmens und Elberfelds vorzuschreiben, sondern der Stadt Positive Beispiele: Wuppertal ein qualitätvolles und • Zu Bevorzugen sind Holz-, Rat- angemessenes tan- oder Metallrohrmöblierungen Erscheinungsbild zurückzugeben. Besonders das Au- mit einfachem Design ßenmobiliar der gastronomischen • Ziel ist eine einheitliche Materi- Betriebe spielt dabei eine entschei- alität, Farbe und Gestaltung der dende Rolle. Möblierung im Einklang mit der links Auf die Verwendung von Vollplastik-Mobiliar sollte in Zukunft verzichtet werden unten und rechts Hochwertige Möblierung aus Vollholz oder Rattan schafft ein passendes Ambiente und ist langlebig 09 STADT WUPPERTAL / RICHTLINIE ZUR GESTALTUNG DER AUSSENGASTRONOMIEN ABGRENZUNGEN UND PFLANZKÜBEL • Trennwände (massiv und transparent) mehr als zwei Seiten ist, unab- Nicht empfohlen wird: hängig von der Jahreszeit nicht • Die Einhausung des Außenberei- • Palisaden zulässig. Darüber hinaus ergibt ches mit hohen Glas- oder Trenn- • Pflanzkübel + Pflanzbecken sich die Notwendigkeit, genügend wänden über 1,60 m, da so abwei- Freiraum als Durchgang für Gäste, sende Barrieren geschaffen werden Im Bereich der Außengastronomi- Anwohner und Besucher freizu- • Eine dichte Anordung der Pflanz- en tragen Pflanzen und die dazu halten. kübel oder mobiles Gestaltungselement Sowohl die Pflanzkübel, als auch Positive Beispiele: generell zur Steigerung der Auf- die gewählten Pflanzsorten sollten • Der Außenbereich ist übersicht- enthaltsqualität bei. Ihre Haupt- dabei mit der unmittelbaren Um- lich, offen und einladend gestaltet aufgabe besteht darin einen be- gebung harmonieren und sich in • Die Größe und Art der Pflanz- stimmten, der Außengastronomie ein Gesamtbild einfügen. Materia- kübel entspricht der Umgebung zugehörigen einzurah- lien für Pflanzbehälter können Ter- men, jedoch nicht darin diesen ab- rakotto bzw. Ton oder Metalle sein. zugrenzen oder gar einzuhausen. Nachbildungen aus Kunststoff sind Eine allseitige Umschließung des nur in hochwertigen, tonähnli- Außenbereiches der Gastronomie chen Ausführungen zulässig. passenden Pflanzkübel als festes Bereich durch Wände, Palisaden, Sichtschutze, Windschutzelemente an rechts Trennwände bilden Barrieren links Einhausungen wirken abweisend auf Gäste und Passanten unten Pflanzkübel sollten klein und transportable sein 10 HEIZSYSTEME • Infrarotstrahler Wenn der Außenbereich beheizt und sicherer. Zudem sind sie auch • Heizpilze werden soll, ist es im Sinne des effizienter in der Wärmeabgabe, da • Offene Gasflammen Umweltschutzes sinnvoll, Heizsys- kein geschlossener Raum für die teme einzusetzen, die keine schäd- Ausbreitung der Wärmewirkung In der Herbst und Winterzeit lichem Emissionen verursachen. notwendig ist. kommt es neben der räumlichen Daher sollte auf öl- oder gasbetrie- „Abschottung“ der Außengastro- bene Heizpilze verzichtet werden. Nicht empfohlen wird: nomiebereiche durch Markisen- Aktuelle Untersuchungen haben • Die Verwendung von Heizpilzen schürzen und überhohen freiste- gezeigt, dass ein solcher Heizpilz in ökologischer Hinsicht und im henen Seitenwänden, die hinauf pro Stunde 3,5 Kg CO² in die Luft Sinne des Umweltschutzes bis an die ausgefahrene Höhe der ausstößt, was einer Fahrt von 25 Markise reichen, verstärkt auch zu km mit einem Mittelklassewagen Positive Beispiele: einer Beheizung dieser Außenflä- gleichkommt. • Die Bereitstellung von wärmen- chen. Befürwortet werden daher Infra- den Decken stellt eine kostengüns- Dabei stellt oftmals bereits die Be- rot-Kurzwellen-Heizstrahler tige und gemütliche Alternative zu reitstellung von wärmenden Woll- ca. 2000 Watt, die sich stufenlos Infrarotstrahlern dar oder Fleecedecken eine gute Mög- regulieren lassen. Diese sind ge- • Infrarotstrahler oder Heizstrah- lichkeit dar, kostengünstig und in genüber den Heizpilzen, die mit ler entfalten auch ohne „Umhau- gemütlicher Atmosphäre der Kälte Gas betrieben werden, in ihrem sungen“ eine ausreichende Wär- zu trotzen. Unterhalt mewirkung wesentlich mit günstiger rechts Stattdessen halten auch Decken im Winter warm links Im Sinne des Umweltschutzes - keine Heizpilze verwenden 11 STADT WUPPERTAL / RICHTLINIE ZUR GESTALTUNG DER AUSSENGASTRONOMIEN WERBEANLAGEN • Aufsteller/Passantenstopper Die Laufwege und Durchgangs- Gebäude • Fahnen, großformatige Planen breiten sowie Fluchtwege aus ei- • Die Verwendung von Werbefah- • Werbung an Schirmen/Markisen nem Gebäude sind freizuhalten. nen, beweglichen Werbeständern (Werbung am Gebäude selbst wird Sogenannte und aufblasbaren Gegenständen in der jeweiligen Satzung ange- und Hinweisschilder stellen jedoch über einem Kubikmeter Größe. sprochen) in der Regel Stolperfallen und Bar- • Das Aufstellen von Schirmen, rieren dar. Bewegliche, inhaltlich bei denen Werbung übergeordnet Der Wunsch nach Werbung und überfrachtete, oder schlecht gestal- wahrgenommen wird. deren Notwendigkeit für die gas- tete Werbeplanen und Fahnen wir- tronomischen Betriebe ist grund- ken eher abstoßend als anziehend Positive Beispiele: sätzlich nachvollziehbar und muss und sollten deshalb im eigenen • Die Werbung drängt sich nicht weiterhin realisierbar sein. Ziel Interesse vermieden werden. Glei- als beherrschendes Element auf. der Gestaltungsrichtlinie ist es je- ches gilt für beleuchtete oder blin- • Die maximale Größe der Werbe- doch, Art und Maß der Werbung kende Werbeanlagen aller Art. tafel beträgt DIN A1. „Passantenstopper“ mit der Erhaltung eines einheitli- • Pro Geschäft ist maximal eine chen Stadtbildes so in Einklang zu Nicht empfohlen wird: Werbetafel vorhanden. bringen, dass beide Belange - Wer- • Das Aufstellen von Passanten- • Die Werbetafel befindet sich in bung und Gestaltung - in gleichem stoppern im Bereich von Notaus- unmittelbarer Nähe zum Geschäft, Maße berücksichtigt werden. gängen und Hauptzugängen der also am Ort der Leistung. rechts Der Einsatz von Fahnen im Außenraum sollte vermieden werden links Aufstelelr („Passantenstopper“) dürfen nicht zur Barriere werden Die konkrete Position kann im Einzelfall abgestimmt werden. ANSPRECHPERSONEN INTERNET IMPRESSUM Stadt Wuppertal Ressort Stadtentwicklung und Städtebau Stadtgestaltung Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Stadt Wuppertal Ressort Straßen und Verkehr Straßenrecht und Sondernutzung Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Bereich Elberfeld Frau Tanja Hühner Tel + 49 (0) 202 / 563 - 6613 Bereich Elberfeld Frau Christel Wacker Tel + 49 (0) 202 / 563 - 4366 Tanja.Hü[email protected] [email protected] Bereich Barmen Herr Benjamin Simon Tel + 49 (0) 202 / 563 - 5826 Bereich Barmen Frau Susanne Steinke Tel + 49 (0) 202 / 563 - 5303 [email protected] [email protected] Gestaltungssatzungen für Barmen Sondernutzung (Außengastronomie) und Elberfeld Formulare Sondernutzungserlaubnis www.wuppertal.de/Gestaltungssatzungen www.wuppertal.de/Sondernutzungen Herausgeber: Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal Konzeption und Redaktion: Stadt Wuppertal, Ressort Stadtentwicklung und Städtebau Bildnachweis: Stadt Wuppertal, Stadtentwicklung und Städtebau Titelbild: Außengastronomie am Islandufer Gestaltung, Satz und Layout: Stadt Wuppertal, Stadtentwicklung und Städtebau Corporate Design: Illigen Wolf Partner STADT WUPPERTAL / STADTENTWICKLUNG UND STÄDTEBAU Wuppertal, im Oktober 2014